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Johannesstift Seniorenwohn- und Pflegezentrum Peter-Rosegger-Strasse 2 84032 Altdorf 0871 93251-0 Pflegekonzeption VA 2.1.1 Seite 1 von 24 Pflegekonzeption VA 2.1.1 Überarbeitet: Oktober 2014 Johannesstift Betreutes Wohnen und Seniorenheim Pflegekonzeption

Johannesstift Pflegekonzeption Seniorenwohn- und ... · Das Pflegemodell nach Monika Krohwinkel In unserem Hause wird nach den 13 AEDLs (12 Aktivitäten des täglichen Le- ... darauf,

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Pflegekonzeption VA 2.1.1 Überarbeitet: Oktober 2014

Johannesstift Betreutes Wohnen und Seniorenheim

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Inhaltsverzeichnis

1. Das Johannesstift Altdorf 3

1.1. Infrastruktur, Einbindung in das Umfeld 3

1.2. Baulich-räumliche Situation 3

1.2.1. Bewohnerzimmer 4

1.2.2. Gemeinschaftsräume 4

1.2.3. Verwaltung, Küche, Wäscherei 4

1.2.4. Rufanlage 4

1.3. Bewohnersituation 4

1.3.1. Bewohnerstruktur 4

1.3.2. Heimfürsprecher 5

1.3.3. Tagesablauf 5

1.3.4. Soziale Betreuung im Johannesstift 5

2. Pflegekonzeptionelle Grundlagen 6

2.1. Pflegeleitbild 6

2.2. Das Pflegemodell nach Monika Krohwinkel 7

2.3. Leitsätze unserer täglichen Arbeit 12

3. Eckpunkte des Pflegeablaufs 15

3.1. Bezugspflege 15

3.2. Der Pflegeprozess 16

3.3. Pflegedokumentation 16

3.4. Handlungsanweisungen 19

3.5. Behandlungspflege 20

3.6. Pflegevisiten 20

3.7. Innerbetriebliche Kommunikation 21

4. Personal 21

4.1. Organigramm 21

4.2. Qualifikationen im stationären Bereich 21

4.3. Dienstplangestaltung 23

5. Schnittstellen zu anderen Fachbereichen 23

5.1. Küche und Hauswirtschaft 23

5.2. Haustechnik 24

5.3. Verwaltung 24

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1. Das Johannesstift Altdorf

Das Johannesstift liegt im alten Marktkern von Altdorf. Träger der Einrichtung ist das Diakonische Werk Landshut e. V. Wir bieten Platz für 65 Bewohner. Die Pflege wird als Kurzzeitpflege oder für un-begrenzte Zeit als Langzeitpflege angeboten. Neben den Pflegebereichen beher-bergt das Haus 18 Wohnungen für Betreutes Wohnen unterschiedlicher Größe.

1.4. Infrastruktur, Einbindung in das Umfeld

Das Johannesstift liegt innerhalb Altdorfs in der Peter-Rosegger-Strasse, mitten in einer Wohnsiedlung. Circa 600 m in Richtung Hauptstraße führt eine Bus-linie nach Landshut zum Hauptbahnhof und in die Stadtmitte Landshuts. In direkter Nähe gibt es Einkaufsmöglichkeiten, eine Apotheke, ein Optiker, zwei Bäckereien, ein Bio-Lebensmittelgeschäft, zwei Banken und ein kleines Kaufhaus. Zweimal jährlich kommt das Modetaxi ins Haus. In unmittelbarer Nachbarschaft ist der Kindergarten, dessen Kinder die Bewohner unseres Hauses besuchen. Sie besuchen beispielsweise unsere Maltherapie und gestal-ten meist jahreszeitbezogene Aufführungen. 1.5. Baulich-räumliche Situation

Im Johannestift ist man bestrebt, die Erfordernisse der Pflege mit den Wohn- Bedürfnissen alter Menschen zu verbinden. Das Haus gliedert sich in zwei Wohntrakte mit jeweils drei Etagen. Links befindet sich das „Betreute Wohnen“, im rechten Trakt befindet sich das Pflegeheim. Dort wohnen unsere 65 Bewohner in 17 Doppelzimmern und 31 Einzelzimmern. Die drei übereinanderliegenden Wohn/Pflegebereiche sind im Wesentlichen

gleich. Jeder Pflegebereich beherbergt 21 bzw. 22 Bewohner und hat einen zentralen Speise- und Aufenthaltsraum.

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1.2.1 Bewohnerzimmer

Die Bewohnerzimmer haben eine eigene behindertengerechte Nasszelle, Waschbecken und Toilette. Zur Grundausstattung des Zimmers gehören ein Pflegebett, ein zweitüriger Einbauschrank und die Gardinen. Zusätzlich werden zwei Stühle, ein Esstisch und in den kleineren Einzelzimmern eine Kommode zur Verfügung gestellt. Es können und sollen aber liebgeworde-ne eigene Möbel zur individuellen Gestaltung des Wohnraumes mitge-bracht werden. Anschlussmöglichkeit für Fernseher (Kabelanschluss) ist vorhanden, ebenso für Telefon. Die Einrichtung des Anschlusses übernimmt die Telekom auf Antrag. Über das Mitbringen eines Haustieres entscheidet die Heimleitung im Einzelfall. Die Versorgung des Tieres muss gewährleistet sein.

1.2.2 Gemeinschaftsräume

Im Erdgeschoß befindet sich ein großer Mehrzweckraum für Feste und Veranstaltungen. Von dort aus gelangt man auf eine Terrasse mit Blick auf den Eingangsbereich und in den vorderen Garten. Von der Eingangshalle aus zugänglich ist ein gemütlicher Raum, die „Gute Stube“, in dem verschiedene Beschäftigungsgruppen-Angebote stattfinden. Von hier aus hat man direkten Zugang zur Terrasse und zum Garten. Im Andachtsraum / Mehrzweckraum finden abwechselnd Gottesdienste beider Konfessionen statt. 1.2.3 Verwaltung, Küche, Wäscherei

Die Verwaltung und die Verteilerküche sind im Erdgeschoß des Hauses untergebracht. Die Flach- und Leibwäsche der Bewohner wird von einer Wäscherei gereinigt. 1.2.4 Rufanlage

Das Haus hat eine EDV gesteuerte, zentrale Rufanlage. Die Notrufe des Be-treuten Wohnens laufen über den Malteser Hilfsdienst.

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1.6. Bewohnersituation

1.6.1. Bewohnerstruktur

Im Johannesstift leben 65 Bewohner. Im September 2012 lag das Durch-schnittsalter bei 85,52 Jahren. Die Bewohner sind nach SGB XI in die Pfle-gestufen I bis III eingestuft. Rund ein Drittel ist an Demenz erkrankt und benötigt eine spezielle Pflege.

1.3.2 Heimfürsprecher

Unsere beiden Heimfürsprecher vertreten die Bewohner in den Angele-genheiten des Heimbetriebs wie Unterkunft, Betreuung, Aufenthaltsbedin-gungen, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Bei beabsichtigten Ent-gelterhöhungen sind die Heimfürsprecher anzuhören.

1.3.3 Tagesablauf

Um den Tagesablauf der Bewohner nicht unnötig zu reglementieren, sind nur die Zeiten für die Mahlzeiten festgelegt:

� Frühstück ab 8.00 Uhr � Zwischenmahlzeit 9.00 – 11.00 Uhr � Mittagessen von 11.30 Uhr bis 13 Uhr � Kaffeetrinken ab 14.30 Uhr � Abendessen ab 17.30 Uhr � Spätmahlzeit ab 22.00 Uhr

Die Gruppenangebote im Bereich der sozialen Betreuung werden den Be-wohnern jeweils in den Wohnbereichen durch Aushang auf der Informa-tionstafel bekannt gemacht. In allen anderen Belangen richten wir uns nach den Wünschen des Bewohners. Wenn es für den Bewohner notwendig ist und seinem Wohl dient, wird eine Tagesstruktur vorgegeben. Tagesstrukturierende Maßnahmen für bett-lägerige und schwerstpflegebedürftige werden durchgeführt. 1.3.4. Soziale Betreuung im Johannesstift (siehe Betreuungskonzept)

Unser Betreuungsteam setzt sich zusammen aus einer Gerontopsychiatri-schen Fachkraft und einer Pflegefachkraft, die Hausleitung und die Lei-tung der Betreuung, drei Betreuungsassistenten, einer Pflegehilfskraft, einer Musiktherapeutin, einer Kunsttherapeutin, einem Krankengymnasten, dem

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ehrenamtlichem Helferkreis sowie Praktikanten. Ehrenamtliche Mitarbeite-rinnen werden auf Wunsch als Einzugspaten tätig. Wir arbeiten eng mit dem Hospizverein Landshut zusammen. Unsere festen Angebote jeden Vormittag auf den Wohnbereichen sind durch den Betreuungsplan geregelt. Außerdem bieten wir zweimal wö-chentlich eine Kunsttherapie, einmal wöchentlich“ Musik erleben“, eine Stunde Sturzgymnastik, einmal wöchentlich einen Hundebesuchsdienst, Gottesdienste und regelmäßig ein Angehörigencafé. Mehrmals wöchentlich ist Programm, bei schönem Wetter im Garten. Sieben Tage die Woche wird die Frühstücksgruppe für Demente von unseren Betreuungsassisten-ten durchgeführt. Jeden Monat findet ein Fest im Jahreskreis statt, außerdem wird jeden Mo-nat der Geburtstag von den Bewohnern gefeiert, die in dem Monat Ge-burtstag haben, zu beidem sind auch die Angehörigen herzlich eingeladen. Vierteljährlich laden wir zum Angehörigencafé ein und bei Bedarf zu einem Angehörigenabend. Wir unternehmen auch Ausflüge und gehen auf die unterschiedlichen Veranstaltungen Altdorfs. In der Einzelbetreuung bieten wir zum Beispiel Wohlfühlbäder, Vorlesen, Begleitung zu Behörden, zum Einkaufen und zum Arzt. Wir möchten, dass jeder Bewohner seinen Tag möglichst nach seinen individuellen Wünschen verbringt. Bei Schwerstpflegebedürftigen und dementen Bewohnern bieten wir tagesstrukturierende Maßnahmen an.

2. Pflegekonzeptionelle Grundlagen

2.4. Pflegeleitbild

Das Leben in einer Pflegeeinrichtung erfordert den stetigen Ausgleich zwi-schen den Ansprüchen der Bewohner auf Selbstbestimmung, den Erfordernis-sen des Heimbetriebes und den berechtigten Anliegen der Mitarbeiter.

Die folgenden Leitlinien sind die Grundlagen unseres Handelns in der Pflege, Betreuung und Versorgung um die Grundbedürfnisse der Bewohner zu ge-währleisten.

� Wir sehen den Menschen als Geschöpf Gottes und achten seine Würde

und Einzigartigkeit.

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� Pflege und Betreuung tragen den tief greifenden Veränderungen im Leben der Bewohner Rechnung. Hierbei nehmen wir im Rahmen der vorgegebe-nen Möglichkeiten auf die persönlichen Gewohnheiten und Bedürfnisse, die Intimsphäre sowie den Wunsch der Bewohner nach Geborgenheit und Sicherheit Rücksicht.

� Individuelle Pflege und Betreuung unter Wahrung größtmöglicher Selb-ständigkeit, Selbstverantwortung und persönlicher Freiheit sind die Grund-lagen unseres Handelns um die pflegebedürftigen Menschen in ihrer be-sonderen Lebenssituation zu unterstützen.

� Ziel unseres Handelns ist es geistige, körperliche und soziale Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern um dem Bewohner ein selbstbestimmtes Leben unter Berücksichtigung seiner Ressourcen zu ermöglichen.

� Wir begleiten den Bewohner würdevoll bis zu seinem Lebensende, wir nehmen seine religiösen Bedürfnisse und Wünsche wahr und sorgen für deren Erfüllung.

� Pflege, Betreuung und Versorgung werden von fachlich qualifiziertem Per-sonal erbracht, wobei die Zusammenarbeit mit Ärzten, anderen Fachberei-chen und Organisationen für uns selbstverständlich ist.

� Die Bewohner werden auf Wunsch in ihren Anliegen und Fragen vom Heimfürsprecher vertreten und unterstützt.

� Wir legen Wert auf eine partnerschaftliche und informative Angehörigen-arbeit, die von gegenseitigem Respekt und Vertrauen geprägt ist.

2.5. Das Pflegemodell nach Monika Krohwinkel

In unserem Hause wird nach den 13 AEDLs (12 Aktivitäten des täglichen Le-bens und die existentiellen Erfahrungen des täglichen Lebens, das Krohwinkel herausgelöst hat, weil es in alle Aktivitäten mit einwirkt) gearbeitet. Dies ist das Kernelement des Modells der fördernden Prozesspflege von Monika

Krohwinkel. Auch unser spezialisiertes, stationäres Betreuungskonzept basiert darauf, sowie auf die personenzentrierte Pflegetheorie nach Tom Kitwood. Unsere primär pflegerische Zielsetzung orientiert sich an einer fähigkeitsorien-tierten und fördernden Versorgung. Wir versuchen für jedes der 13 AEDLs ein Profil der Fähigkeiten, Probleme und Bedürfnisse zu erarbeiten und daraus die individuelle pflegerische Zielsetzung abzuleiten. Entscheidend ist bei diesen Überlegungen, dass der alte Mensch als ganzheit-lich zu begreifende Person mehr ist als die 13 AEDLs. Er ist mehr als die Summe dieser Teile.

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Auf Grund dieser Überlegungen wurde im März 2012 eine tagesstrukturieren-de Pflegeplanung, die „Tagesstruktur“, eingeführt. Alle 13 AEDLs sind in 6 Bereiche zusammengefasst. Ziel ist: Dementenpflege ist immer eine tagesstruk-turierende Pflege, die abbildbar in die Dokumentation ist. Die Vereinfachung dient der besseren Verständlichkeit und Übersicht.

Straffung / Vereinfachung Des 13 AEDL Modells Krohwinkel

1. Kommunikation Gedächtnis / Sprache / Schreiben / Hö-ren / Sehen / Kommunikationsverhalten / nonverbale Kommunikation

2. Sicherheit Orientierung / individuelles Sicherheits-bedürfnis / Einschätzung von Gefahren / Selbst- u. Fremdgefährdung

3. Körperpflege / Ausscheidung Sich pflegen können Sich kleiden können Ausscheiden können

4. Ernährung Essen und Trinken können

5. Mobilität Sich bewegen kön-nen Vitale Funktionen aufrechterhalten können Ruhen, schlafen und sich entspannen können

6. Aktivierung und Integration Sich beschäftigen lernen Soziale Beziehungen und Bereiche sichern und gestalten kön-nen

Sich als Mann / Frau fühlen können

(Aspekt Mann / Frau in allen Bereichen zu berücksichtigen)

Mit existenziellen Erfahrungen des Lebens umgehen können

Quellen der Freude, Zuversicht, Vertrauen, Hoffnung

Prägung durch Sitten, Gebräuche, Rituale, Religion, Kultur, Politik (Aspekt existenzielle Erfahrungen in allen Bereichen zu berücksichtigen)

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Im Folgenden wird auf die einzelnen AEDL-Bereiche eingegangen, um pflege-rische Tätigkeiten diesen besser zuordnen zu können. Der Inhalt ist nicht komplett und dient nur als Beispiel. In Abhängigkeit von der aktuellen Pflege-situation des Bewohners ist er im Bedarfsfall zu ergänzen bzw. zu erweitern: ���� Kommunizieren können

Pflege fördert die Beziehung und unterstützt die Kommunikation. Dazu gehören die Bewusstseinslage, die Orientierung in Bezug auf Person, Zeit und Raum, das Erinnerungs- und Konzentrationsvermögen, die Fähigkeit sich mündlich und schriftlich mitzuteilen, das Verstehen und Erkennen verbaler, nonverbaler und schriftlicher Informationen, die Fähigkeit, Wärme und Kälte zu empfinden und Schmerzen ausdrücken zu können. Außerdem müssen die Pflegenden überlegen, welche Hilfsmittel zur Unter-stützung der jeweilige Bewohner benötigt.

���� Sich bewegen können

Pflege fördert die allgemeine Beweglichkeit und gibt Hilfen bei der Bewe-gung, z.B. beim Lagewechsel, Aufstehen, Sitzen und Gehen. Dazu gehört auch die Körperbewegung innerhalb und außerhalb des Bettes. Zu beach-ten sind Lähmungen, Spastiken und sonstige Bewegungseinschränkungen. Auch das Gleichgewicht und Gleichgewichtsstörungen sowie Lagerungen fallen in diesen Bereich. Gefährdete Körperregionen sind in diesem Zu-sammenhang besonders zu beachten. Der Umgang mit Kontrakturen, De-kubitalgeschwüren und lagerungsbedingten Ödembildungen gehören eben-falls dazu.

���� Vitale Funktion erhalten können

Pflege fördert die Atemfähigkeit, den Blutkreislauf und die Wärmeregulati-on. Hierzu zählen Atemverhalten, Husten, Verschleimung, Infekte, Atem-störungen, Atemnot, Durchblutung, Blutdruck, Puls, Fieber und Transpi-ration.

���� Sich pflegen können

Pflege fördert und unterstützt die individuelle Körperpflege. Hierbei wird auf den Hautzustand, die allgemeine und spezielle Hautpflege geachtet. Es wird darauf geachtet, ob sich ein Bewohner selbständig waschen kann oder Hilfe durch eine Pflegekraft benötigt. Weiterhin werden auf Hautschäden wie Rötungen, Schwellungen, Blasenbildungen, Defekte und Allergien ge-achtet. Fußpflegerinnen und Friseure kommen regelmäßig ins Haus.

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���� Essen und trinken können

Die Pflege unterstützt die Bewohner bei ihren individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten. Beim Essen beachtet man die Menge der Nahrungs-aufnahme, den Appetit und das Geschmacksempfinden des pflegebedürfti-gen Bewohners, die Art der Nahrungszubereitung und die einzelnen Kost-formen. Beim Trinken beachtet man die Trinkmenge und die Art, wie Flüssigkeit aufgenommen wird. Der Zahnstatus, die Mundsituation und die Koordina-tion von Kauen und Schlucken werden bei der Aufnahme von Speisen und Getränken ebenso wie die Verträglichkeit beobachtet und berücksichtigt.

���� Ausscheiden können

Die Förderung von Kontinenz steht im Mittelpunkt des pflegerischen Han-delns. Es werden Pflegehilfen zur Bewältigung individueller Inkontinenzprobleme gegeben. Bei Urin- und Stuhlausscheidung wird auf Menge, Rhythmus, In-kontinenz, Infektionszeichen und Störungen jeglicher Art geachtet. Der Expertenstandard Kontinenz wurde 2009 implementiert.

���� Sich kleiden können

Pflegende achten auf die individuellen Bedürfnisse der Bewohner hinsicht-lich ihrer Kleidung. Sie versuchen, die Unabhängigkeit in diesem Bereich am Tage und in der Nacht zu fördern und unterstützen die Bewohner bei der Auswahl der Kleidung sowie beim An- und Auskleiden.

���� Ruhen und Schlafen und sich entspannen können

Pflege leistet Unterstützung bei den individuellen Ruhe- und Erholungsbe-dürfnissen. Sie fördert einen physiologischen Schlaf - Wach - Rhythmus und unterstützt den alten Menschen bei der Bewältigung von Schlafstörun-gen. Pflegepersonen achten auf die Schlafqualität, die Schlafdauer und die Schlafzeiten der Bewohner.

���� Sich beschäftigen lernen und sich entwickeln können

In diesem Lebensbereich spielen die Tagesgestaltung, die Hobbys, die Inte-ressen und selbständigen Aktivitäten der Bewohner eine Rolle. Auch Akti-vitäten, die zusammen mit anderen Personen wie z. B. Mitbewohner, An-gehörige, Pflegepersonal, dem Betreuungsteam, Physiotherapeuten, Logo-päden unternommen werden, fließen hier ein.

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���� Sich als Frau oder Mann fühlen und verhalten können

Die Pflegearbeit soll ein positives und lebensbejahendes Selbstempfinden der Bewohner fördern. Die Pflegenden müssen die Sexualität des pflegebe-dürftigen alten Menschen akzeptieren können und die Bewohner leiten, die unter Störungen im Nähe-Distanz-Verhalten leiden. Durch den intensiven Bewohnerkontakt erlebt man automatisch die Krisen mit, die ältere Menschen durch den Verlust ihrer Jugend, ihres Partners oder durch die Einsamkeit haben. In diesem Lebensbereich sind besonders die Verbindungen zu den Berei-chen “Sich Pflegen können”, “Ausscheiden können”, “Sich kleiden kön-nen”, “Soziale Bereiche des Lebens sichern” und “Mit existentiellen Erfah-rungen des Lebens umgehen können” zu beachten.

���� Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen können

Die allgemeinen Selbstpflegefähigkeiten des Bewohners sollen gefördert werden. Man unterstützt ihn im Bereich einer sicheren Lebensführung. Dazu gehören neben der Haushaltsführung auch die psychische Sicherheit und die Medikamentengabe. Pflege fördert bzw. unterstützt die Bewohner, falls notwendig, bei der Ges-taltung ihres Wohnbereichs, schützt sie, wenn möglich, vor Verletzungen und Einschränkungen und bietet Orientierungshilfen wie die Ausstattung des Zimmers und die Hilfsmittel zur Orientierung (Kalender, Uhr, Zeitun-gen, Zeitschriften, Fernseher und Radio) an. Zweimal wöchentlich findet eine Gymnastikstunde statt um die Beweglichkeit und Sicherheit der Be-wohner zu fördern.

���� Soziale Beziehungen und Bereiche sichern und gestalten können

In diesem Lebensbereich unterstützt die Pflege die Bewohner darin, beste-hende Beziehungen aufrechtzuerhalten. Pflege versucht, die Integration der Bewohner in ein neues soziales Umfeld zu fördern und sie vor sensorischer Deprivation und Isolation zu schützen. Auch die sozialen Beziehungen zu Lebenspartnern, Freunden, Nachbarn, Bekannten und zu den nächsten persönlichen Bezugspersonen werden be-achtet. Ebenso spielen der Beruf, die früheren beruflichen Aktivitäten, die mit dem Beruf verbundene Verantwortung sowie die privaten Verpflich-tungen und Sorgen eine wesentliche Rolle. Sie haben großen Einfluss auf die pflegerischen Aktivitäten.

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���� Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen (ABEDL „und sich

dabei entwickeln können“)

hat Krohwinkel aus den AEDLs herausgelöst, weil es in alle 12 AEDLs mit einwirkt, wird aber bei uns auch an sich behandelt. Auseinandersetzung mit den existentiell gefährdenden Erfahrungen wie Angst, Sorge, Isolation, Ungewissheit, Hoffnungslosigkeit, Schmerzen, Sterben und Tod. Pflege unterstützt ebenso die Existenz fördernden Erfahrungen wie Hoff-nung, Sicherheit, Vertrauen, Wohlbefinden und Lebensfreude. Pflege soll Unterstützung anbieten in Krisensituationen (Tod des Partners, Kindes), bei eigener Sinnfrage des Lebens, wenn die Religion zum Thema wird und bei der Vorbereitung zu eigenen Bestattungswünschen. Pietät und Trauer-kultur sollen dabei berücksichtigt werden. Die Sterbebegleitung ist kein isolierter Teil des Pflegeprozesses, sondern Begleitung in der letzten Lebensphase des Bewohners; sie sollte auch die Angehörigen in den Sterbeprozess mit einbeziehen. Außerdem werden Ärz-te und Geistliche kontaktiert. Pflege im Angesicht von Leid, Trauer, Ster-ben und Tod wird in unserer Einrichtung thematisiert.

Das Modell der Fördernden Prozesspflege hat das Ziel, den Bewohner vom Einzug an zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern Im Mittelpunkt des pflegerischen Interesses steht der Bewohner mit seinen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Defizi-ten, die nach den AEDL strukturiert werden. Dabei sind primäre Einflussfakto-ren, wie Umwelt und Lebensverhältnisse, Gesundheitsprozesse, Diagnostik und Therapie sowie vorhandene Ressourcen von Bedeutung. Die primär pflegerische Zielsetzung richtet sich auf die Erhaltung, Förderung und Unterstützung der Fähigkeiten der Bewohner. In ihrem Interesse stehen auch de-ren Wohlbefinden und ihre Unabhängigkeit.

2.6. Leitsätze unserer täglichen Arbeit

Erster Leitsatz:

Das christliche Menschenbild ist Grundlage unserer Pflegekonzeption und unseres Han-

delns.

Das bedeutet für uns:

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� Wir berücksichtigen bei all unserem Tun, dass jeder Mensch von Gott ge-wollt, geliebt, einmalig und unverwechselbar ist, d. h. wir achten ihn unab-hängig von Gesundheit, Alter, Hautfarbe, Konfession, sozialem Status so-wie geistigen, körperlichen oder seelischen Einschränkungen.

� Wir begleiten alte, kranke und behinderte Menschen und verhelfen ihnen

zu einem sinnerfüllten Leben.

� Wir beachten, dass jeder Mensch eine Einheit aus Körper, Geist und Seele ist und ein Kind seiner Zeit. Wir stellen ihn in den Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns.

� Wir begegnen den uns anvertrauten mit Respekt und Wertschätzung und

lassen uns auf die jeweils unterschiedlichen Lebenssituationen ein.

� Wir wahren die Würde des Menschen in jedem Lebensabschnitt und bie-ten ihm und seinen Bezugspersonen auf Wunsch Seelsorge an.

Zweiter Leitsatz:

Unsere Pflege orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen des Menschen.

Das bedeutet für uns: � Wir beachten die Grundrechte jedes Menschen. Unser Ziel ist es, die Ver-

wirklichung persönlicher Bedürfnisse, Wünsche, Ziele und Fähigkeiten zu fördern und zu unterstützen.

� Wir orientieren uns an der Biographie und der aktuellen Lebenssituation.

� Wir berücksichtigen körperliche, seelische und geistige Bedürfnisse nach Möglichkeit gleichrangig.

� Wir erhalten und fördern die größtmögliche Eigenständigkeit des uns An-vertrauten.

� Wir binden den alten Menschen und sein Umfeld, nach seinem Wunsch und seinen Möglichkeiten, in unsere Gemeinschaft ein.

� Wir wahren die Privat- und Intimsphäre und schaffen Freiräume für einen persönlichen Lebensbereich.

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Dritter Leitsatz:

Wir gestalten unsere Begleitung prozesshaft und passen sie an die sich ständig verän-

dernden Situationen des Menschen an.

Das bedeutet für uns: � Wir sehen unsere Schwerpunkte in der Beobachtung, Information, Bera-

tung, Motivation, Anleitung und soweit erforderlich oder erwünscht, in der teilweisen Unterstützung oder stellvertretenden Übernahme der Aktivitä-ten des täglichen Lebens.

� Wir berücksichtigen die individuelle Situation sowie alle Veränderungen und beziehen die Wünsche des uns anvertrauten Menschen in unsere Pla-nung mit ein.

� Wir dokumentieren unsere Begleitung nachvollziehbar und kontrollierbar.

� Wir geben in regelmäßigen Übergabebesprechungen alle erforderlichen In-formationen weiter.

� Wir behandeln alle uns anvertrauten Daten diskret und halten die vorge-gebene berufliche Schweigepflicht ein.

Vierter Leitsatz:

Zum Wohle des alten Menschen beziehen wir alle am Begleitungsprozess beteiligten Per-

sonen ein.

Das bedeutet für uns: � Wir schaffen Rahmenbedingungen, in denen sich der uns anvertraute

Mensch wohl fühlt.

� Wir vernetzen die Arbeitsbereiche Hauswirtschaft, Verwaltung und Pflege.

� Wir halten getroffene Vereinbarungen ein, nehmen Beschwerden ernst und gehen ihnen nach.

� Wir beziehen die Angehörigen in unsere Begleitung mit ein und stellen auf Wunsch soziale Kontakte her.

Fünfter Leitsatz:

Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen die Rahmenbedingungen zur fachlichen, sozialen

und menschlichen Weiterentwicklung.

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Das bedeutet für uns:

Aus der Sicht des Arbeitnehmers � Wir sehen unsere Aufgaben als Herausforderung, die wir gemeinsam als

Team lösen.

� Wir sehen als Ziel unserer Begleitung das Wohlbefinden des älteren Men-schen.

� Wir sehen unsere Begleitung als Wechselbeziehung des „Gebens und Nehmens“ und somit als persönliche Bereicherung.

� Wir üben unseren Beruf mit Freude aus.

Aus der Sicht des Arbeitgebers � Wir schenken unseren Mitarbeitern volles Vertrauen und übertragen ihnen

ein Höchstmass an Verantwortung.

� Wir bieten Stellenbeschreibungen für alle Mitarbeiter in jeder Funktion.

� Wir führen Fachkompetenz durch ein Angebot von Aus- und Weiterbil-dungen aller Mitarbeiter.

� Wir bieten durch eine offene und ehrliche Beziehung den Mitarbeitern die Möglichkeit zum Gespräch.

� Wir beugen durch einen regelmäßigen Austausch der körperlichen und seelischen Überbelastung vor, auch bieten wir Supervision an.

3. Eckpunkte des Pflegeablaufs

3.8. Bezugspflege

Im Johannesstift wird überwiegend nach dem Pflegesystem der Bezugspflege gearbeitet, bedeutungsgleich sind die Begriffe: „Bezugspersonenpflege“, „Be-zugspersonensystem“ oder „Primary Care“. Eine Pflegefachkraft und eine Pflegehilfskraft sind als primäre Pflegepersonen einer Gruppe von 8-10 Bewohnern als Ansprechpartner zugeteilt. Sie erledigen alle direkten und indirekten Pflegetätigkeiten, einschließlich der Dokumenta-tion und des entsprechenden Übergabegesprächs, sie definieren die Pflegezie-le, wählen die dafür notwendigen Maßnahmen aus und überprüfen deren Wirksamkeit. Sie begleiten die Bewohner durch den Tag. Einzelne Tätigkeiten können delegiert werden und bei Abwesenheit vertreten sie andere Pflegekräf-te.

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Die Pflegekraft kann ihre jeweilige Bewohnergruppe dem Bereichsplan und der Stecktafel entnehmen. Für die entsprechende Dienstplangestaltung, die Zuordnung des Pflegepersonals zu den Bewohnergruppen und die entspre-chende Koordination aller Aufgaben ist die Wohnbereichsleitung verantwort-lich.

3.9. Der Pflegeprozess

Im Johannesstift wird die Pflege als Prozess betrachtet. Unsere Betrachtung des Pflegeprozesses folgen VERONA FIECHTER und MARTHA MEIER, zwei Pflegetheoretikerinnen aus der Schweiz, die den Pflegeprozess erstmals 1981 als kybernetischen Regelkreis in einem sechsschrit-tigen Modell beschrieben haben (siehe nachfolgende Abbildung). Abbildung: Das Pflegeprozessmodell nach FIECHTER/MEIER

Der erste Schritt des Pflegeprozesses ist die Informationssammlung. Hier wer-den im Rahmen des Erstgesprächs mit dem Bewohner und gegebenenfalls mit den Angehörigen die Anamnese und der Biografiebogen erstellt. Anhand un-seres Risikowertkontrollblatts werden die Risiken kontrolliert und fließen ge-gebenenfalls mit in die Planung ein. Eventuell ein Überleitungsbogen von ei-ner vorherigen Einrichtung und ein Gespräch mit dem Hausarzt vervollständi-gen die Daten. Anhand dieser Daten, werden in einem zweiten Schritt die Ressourcen und Probleme herausgearbeitet, und in einem dritten Schritt die Ziele festgelegt. In einem vierten Schritt werden die Maßnahmen festgelegt, um diese Ziele zu erreichen. So werden Schritt zwei, drei und vier die soge-nannte Tagesstruktur, diese ist ein verbindlicher Handlungsplan für jeden Mitarbeiter. Erst der 5. Schritt ist die eigentliche Durchführung der Pflegetä-tigkeit. Schritt 6 ist die Evaluation, das bedeutet, die Beurteilung der Wirkung auf die Pflege.

1. Informations-

sammlung

2. Erkennen von

Problemen und

Ressourcen des Patienten

6.

Beurteilen der

Wirkung der

Pflege auf den

Patienten

5.

Durchführung

der Pflege

3.

Festlegen der

Pflegeziele

4. Planung der

Pflege-

maßnahmen

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3.10. Pflegedokumentation

Im Johannesstift werden das Pflegedokumentationssystem der Firma Standard sowie selbst entwickelte Formulare eingesetzt. Die Bewohnermappe enthält al-le für diesen Bewohner benötigten Formulare. Abzulegende Formulare, wie z. B. Leistungsnachweise am Ende eines Monats, werden im Dienstzimmer in der „Erweiterten Bewohnerdokumentation“ aufbewahrt. Die Pflegedokumen-tation wird in der Einrichtung einheitlich angewendet. Formularzusammen-stellung und Heftung und Gebrauch der Signalleiste werden in allen Doku-mentationen gleich gehandhabt. In unserer Pflegedokumentation dienen gemäß des zugrunde liegenden Pfle-gemodells die AEDLs als Strukturierungshilfe zur Einschätzung von Fähigkei-ten, Gewohnheiten, früheren Lebensverhältnissen, Wünschen, Bedürfnissen, Problemen und Einschränkungen des jeweiligen Bewohners, die mit Hilfe des Bewohners und/oder seiner Angehörigen und der zuständigen Pflegeperson ermittelt werden (Informationssammlung). Alle pflegerelevanten Informationen werden in der Pflegeanamnese und im Biografiebogen erfasst und zusätzlich mit den Ergebnissen der Risikoeinschät-zung und dem Kontinenzprofil sind sie Ausgangspunkte der individuellen Maßnahmen in der Tagesstruktur. Die Schritte der Tagesstruktur – Fähigkei-ten u. Pflegeprobleme feststellen, Pflegeziele festlegen, Pflegemaßnahmen u. Hilfsmittel beschreiben – sowie die Ergebnisdarstellung erfolgter Pflegemaß-nahmen und die erforderliche Anpassung des Pflegeprozesses werden auf ei-nem Formular, dem „Änderungsblatt Tagesstruktur“ dokumentiert. Die-Durchführung wird durch Handzeichen aller erbrachten Leistungen, die in der Tagesstruktur festgeschrieben sind, als Leistungsnachweis von der Pflege-kraft dokumentiert. Abweichungen werden im Berichtsblatt dokumentiert. Die Behandlungspflege wird in einem separaten Blatt von der Pflegefachkraft abgezeichnet. Die Handzeichenliste wird regelmäßig aktualisiert und ist Bestandteil des Qua-litäts-Handbuchs. Auch noch andere eingesetzte Formulare dienen als Leis-tungsnachweis, wie Lagerungsplan, Einfuhrliste, Ernährungsprotokoll, Vital-zeichenblatt und das Formular Freiheitsbeschränkende Maßnahmen (Frei-heitsbeschränkende Maßnahmen nur nach richterlichem Beschluss und nur im äußersten Notfall) Die Beschreibung des Pflegeverlaufs erfolgt im Berichtsblatt, wobei bei jedem Bewohner ein täglicher Eintrag verpflichtend ist. Die Behandlungspflege er-folgt auf ärztliche Verordnung und wird im Medikamentenblatt und im Blatt

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Ärztliche Verordnung vom Arzt mit Handzeichen angeordnet. Die Kommuni-kation mit jedem Arzt wird auf dem Formular „Information und Fragen an den Arzt“ dokumentiert. Die Betäubungsmittel befinden sich in einem Safe und werden in speziellen Betäubungsmittelbüchern ein- und ausgetragen.

Grundlegender Inhalt der in unserem Hause verwendeter Dokumentation: � Stammblatt, Biografiebogen und Aktivierungsprofil � Pflegeanamnese = erste Sammlung pflegerelevanter

Daten � Risikoeinschätzung (Dekubitus, Sturzgefahr, chroni-

sche Wunden, Mangelernährung, Kontrakturen) � Schmerzerfassung und Schmerzeinschätzung � Erste Tagesstruktur � Große Tagesstruktur � Durchführungsnachweis � Medizinische Pflege � Kontinenzerhebungsbogen und Miktionsprotokoll � Medikamentenblatt und Ärztliche Verordnung � Diabetesüberwachung � Bewegungsanalyse � Berichtsblatt � Pflegevisitenblatt � Einfuhrliste und Ernährungsprotokoll � Lagerungsplan � Formular Freiheitsbeschränkende Maßnahmen � Vitalzeichenblatt � Überleitungsbogen � Wunddokumentation mit Foto � Sturzprotokolle Zur Auswertung der einzelnen Risiken werden weitere Dokumentationsblätter verwendet. Die Pflegedokumentation ist zugleich Nachweisdokument für durchgeführte Pflegeleistungen und Beweismittel im juristischen Sinne. Dar-über hinaus erlaubt sie eine adäquate Einstufung des Bewohners in die Pflege-stufe, die seinem Pflegebedarf entspricht.

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3.11. Handlungsanweisungen (Verfahrensanweisungen)

Die wichtigsten Handlungsanweisungen sind unsere Grund- und Behand-lungspflegestandards der Diakonie. In ihnen werden die wichtigsten pflegeri-schen Tätigkeiten genau beschrieben: Wer darf die Handlung ausführen, wel-ches Material benötige ich und wie gehe ich schrittweise vor. Die Standardbo-xen stehen auf jedem Wohnbereich. Außerdem von großer Bedeutung sind unsere Notfallstandards die Inhalt jedes Qualitäts-Handbuchs sind und u. a. in jedem Pflegebereich vorhanden sind. Darin werden die wichtigsten medizini-schen Notfälle und genaue Erste Hilfe Maßnahmen beschrieben. In unserem Qualitätshandbuch finden sich für eine Reihe von Tätigkeiten Verfahrensanweisungen. Jeder Mitarbeiter muss diese befolgen. Außerdem für alle verbindlich sind die Handlungsanweisungen des Hygienehandbuches. Für jede Tätigkeit im Haus haben wir eine Stellenbeschreibung, die für alle Mitar-beiter verbindlich ist. Gleichzeitig beinhaltet das Qualitätshandbuch das Riskmanagement, ange-lehnt an die nationalen Expertenstandards, das heißt: Wie beuge ich Dekubiti, Stürzen, Kontrakturen, Inkontinenz und Mangelernährung vor und was muss ich machen, wenn es so weit kommt. Es wurde Anfang 2010 mit der Imple-mentierung des Schmerzmanagements begonnen.

� Dekubitus

Nachdem wir ein Dekubitusrisiko anhand der Bradenskala und indivi-dueller Einschätzung festgestellt haben, können wir durch ausreichende Maßnahmen wie Mikrobewegung, Lagerungen, geeignete Hautpflege-produkte, Hilfsmittel wie Wechseldruckmatratzen und Rohokissen die Entstehung eines Dekubitus vermeiden und in Zusammenarbeit mit un-serer Wundexpertin und dem jeweiligen Hausarzt auch bereits entstan-dene Druckgeschwüre heilen. (festgelegt in der „Verfahrensanweisung Dekubitus“, erstellt auf Basis des „Expertenstandards Dekubitus“)

� Sturz

Mit der Sturzrisikoeinschätzung wissen wir, ob ein Bewohner sturzge-fährdet ist und können sofort Maßnahmen dagegen einleiten, zum Bei-spiel Hüftschutzprotektoren besorgen. Wir haben im Hause drei Nie-derflurbetten um unnötige Fixierungen zu vermeiden (festgelegt in der „Verfahrensanweisung Sturz“, erstellt auf Basis des „Expertenstandards Sturz“). Angeboten wird auch Sturzgymnastik.

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� Mangelernährung

Wir versuchen durch hochkalorische Nahrungsergänzung, durch einen individuell nach den Vorlieben des Bewohners zusammengesetzten Er-nährunsplan sowie Zwischen- und Spätmahlzeiten, dass unsere Bewoh-ner zusätzlich zu den Mahlzeiten ausreichend Kalorien zu sich neh-men(festgelegt in der „Verfahrensanweisung Umgang mit Mangelernäh-rung“). Kontrakturen

Bei Aufnahme des Bewohners wird der „Gelenkstatus“ ermittelt und dokumentiert. Ressourcen und Probleme werden erfasst und ein mess-bares Pflegeziel sowie individuelle Maßnahmen werden handlungslei-tend beschrieben (festgelegt in der „Verfahrensanweisung Kontraktu-renprophylaxe“).

� Kontinenz

Eine individuelle Einschätzung und Dokumentation erfolgt anhand von Miktionsprotokollen. Der sach- und fachgerechte Einsatz von Hilfsmit-teln und kontinenzfördernde oder -erhaltende Maßnahmen werden er-bracht. Wir achten auf höchstmögliche Selbstständigkeit und wahren die Intimsphäre.

� Schmerz

Eine individuelle Einschätzung bzw. eine systematische Schmerzerfas-sung und Dokumentation erfolgt = CPDA. In Zusammenarbeit mit dem Hausarzt und aller Beteiligten koordinieren wir adäquate Therapien und kontrollieren deren Verlauf.

� Chronische Wunden

Eine Erfassung von wund- und therapiebedingten Einschränkungen er-folgt bereits bei Einzug des Bewohners. Wir sorgen für eine abgestimm-te Planung, Dokumentation und Umsetzung der Maßnahmen.

3.12. Behandlungspflege

Die Mitarbeit der Pflegeperson in Diagnostik und Therapie des Arztes wird als „Behandlungspflege“ bezeichnet. Im Johannesstift ist diese Aufgabe den Pfle-gefachpersonen vorbehalten. Sie werden entsprechend geschult um so die kor-rekte Erledigung der Aufgaben zu sichern.

3.13. Pflegevisiten

Die Pflegedienstleitung übt gem. § 80 SGB XI die Fachaufsicht im Pflegebe-reich aus. Um die Qualität der Pflege im Einzelfall zu überprüfen und zu si-chern, führt sie zweimal jährlich und bei Bedarf Pflegevisiten durch. Die Pfle-gedienstleitung prüft den pflegerischen Zustand des Bewohners und die Do-

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kumentation. Außerdem werden Wünsche und Erwartungen des Bewohners in Bezug auf die Pflege festgestellt. Abweichungen werden in der Bewohner-dokumentation erfasst, ihre Abarbeitung verfolgt und dokumentiert.

3.14. Innerbetriebliche Kommunikation

Die Kontinuität in der Pflege wird durch Dienstübergaben zwischen den jewei-ligen Schichten gewährleistet, einmal wöchentlich findet auf jedem Wohnbe-reich eine Fallbesprechung statt. � Übergabe Nachtdienst - Frühdienst 06.30 – 06.45 Uhr � Übergabe Frühdienst - Spätdienst 13.30 – 13.45 Uhr � Übergabe Spätdienst - Nachtdienst 20.30 – 21.00 Uhr Einmal monatlich findet auf jedem Wohnbereich eine Dienstbesprechung statt. Alle drei Monate findet eine Besprechung mit den Nachtdienstmitarbei-terinnen statt. Die Wohnbereichsleitungen und die Pflegedienstleitung treffen sich einmal im Monat und die Leitungen aller Bereiche im Haus alle zwei Mo-nate zu einer Besprechung. Zusätzlich ist jeden morgen um 9 Uhr Blitzbesprechung, das heißt die Leitun-gen der Bereiche Heimleitung, Pflegedienstleitung, Verwaltung, Hausmeisterei und Hauswirtschaft treffen sich für 10 Minuten, um das Wichtigste des Tages zu besprechen.

4. Personal

4.4. Organigramm

- siehe Anlage

4.5. Qualifikationen im stationären Bereich

Über 50% der im Hause beschäftigten Mitarbeiter sind examinierte Pflege-fachkräfte. Diese werden im Rahmen der „Fachlichen Überprüfung“ einmal jährlich durch die Pflegedienstleitung kontrolliert. Die fachliche Überprüfung der Pflegehilfskräfte erfolgt einmal jährlich durch die Pflegedienstleitung. Die Pflegedienstleitung hat die Weiterbildung zur Verantwortlichen Pflegekraft und sie wird durch die Wohnbereichsleitung des Pflegebereichs 1. OG vertre-ten. Zwei Wohnbereichsleiterinnen haben ebenfalls die Zusatzausbildung zur verantwortlichen Pflegekraft; eine Wohnbereichsleiterin befindet sich gerade in der Weiterbildung dazu.

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Die Einrichtung ist auch praktischer Ausbildungsplatz der beiden Altenpflege-schulen in Landshut. Wir haben momentan eine Auszubildende. Zur Betreu-ung unserer Schüler haben wir eine Praxisanleiterin mit Weiterbildung. Die Verantwortung für die Einarbeitung unserer neuen Mitarbeiter obliegt der je-weiligen Wohnbereichsleitung die anhand einer Einarbeitungs-Checkliste vor-geht. Wir haben Einarbeitungs-Checklisten für Fachkräfte im Tagdienst, Fachkräfte im Nachtdienst, Pflegehilfskräfte, Alltagsbegleiter, Zeitmitarbeiter und Praktikanten. Bewohner mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten täglich soziale Betreuung, durchgeführt von drei im Hause angestellten ausgebildeten Betreuungsassistentinnen sowie einer Gerontofachkraft. Alle Bewohner haben die Möglichkeit, zu im Betreuungsplan festgelegten Zeiten an Musiktherapie, Kunsttherapie und anderen Angeboten wie z. B. Kuchenbacken, Gesprächs-kreise oder jahreszeitlich wechselnden Beschäftigungen teilzunehmen. Der eh-renamtlich in unserem Haus tätige ökumenische Besuchsdienst bietet eben-falls Abwechslung im Alltagsleben durch z. B. monatliche Rollstuhlausflüge, gemeinsames Basteln und Kochen sowie Beteiligung am Gesellschaftsleben im Ort (z. B. Besuch der „Altdorfer Wiesn“). Zur optimalen Versorgung unserer Bewohner mit Wunden arbeiten wir mit einer externen Wundexpertin zusammen. Als Hygienefachkraft haben wir die Fachkraft aus dem Landkreiskrankenhaus auf geringfügiger Basis eingestellt, die uns jederzeit zur Verfügung steht. Im Hause steht täglich eine ausgebildete Hygienebeauftragte zur Verfügung. Eine Mitarbeiterin hat die Ausbildung zur Palliativ-Fachkraft. abgeschlossen. Um immer auf dem neuen Stand der Erkenntnisse zu bleiben, haben wir die Pflegezeitungen „Altenpflege“ und „Demenz“ für unsere Einrichtung abon-niert. Außerdem nehmen wir an verschiedenen externen Qualitätszirkeln teil. Verschiedene Themen werden in internen Qualitätszirkeln ausgearbeitet. Alle drei Pflegedienstleiterinnen unserer drei Heime treffen sich alle 14 Tage zu ei-nem hausübergreifenden Qualitätszirkel.

Durch zusätzliche interne und externe Fortbildungsmaßnahmen wird ver-sucht, eine kontinuierliche Qualifizierung der Pflegefach- und Pflegehilfskräfte sicher zu stellen. Entsprechende Fortbildungspläne werden jährlich aufgestellt und sind mit den entsprechenden Nachweisen im Ordner „Fortbildungen“ zu ersehen. Die Fortbildungen werden in den jeweiligen Dienstplänen für die Mitarbeiter gekennzeichnet und sind für diese verpflichtend.

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Da uns Mitarbeiterentwicklung sehr wichtig ist, haben wir seit 2008 ein „Ziel-vereinbarungsgespräch“ für jeden Mitarbeiter. Nach krankheitsbedingten Aus-fällen bieten wir Mitarbeitern ein „Krankenrückkehrgespräch“ an, um ihnen die Wiederaufnahme der Arbeit zu erleichtern.

4.6. Dienstplangestaltung

Die Dienstpläne werden in jedem Pflegebereich von der Wohnbereichsleitung monatlich bis zum 15. des laufenden Monats für den darauffolgenden Monat erstellt und von der Pflegedienstleitung geprüft und genehmigt, um zum 20. des Monats im entsprechenden Wohnbereich für die Mitarbeiter einsehbar zu sein. Aus der Legende zum Dienstplan sind für jeden Mitarbeiter seine individuel-len Dienstzeiten ersichtlich. Im Johannesstift gibt es Frühdienst, Spätdienst und Nachtdienst. Spezielle Dienstplanwünsche der Mitarbeiter finden, wenn möglich, Berücksichtigung. Die Dienstpläne sind so zu gestalten, dass der Tagdienst in jedem Wohnbe-reich mit mindestens einem examinierten Pflegemitarbeiter abgedeckt ist, im Nachtdienst mit mindestens einem im Haus. Unser Rahmendienstplan sieht vor: pro Wohnbereich 2,0 Mitarbeiter Pflege und eine Alltagsbegleiterin mor-gens, 1,5 Mitarbeiter Pflege und eine Alltagsbegleiterin nachmittags für drei Stationen und 1,5 Mitarbeiter nachts (im ganzen Haus). Dienstplanänderungen können nur die Pflegedienstleitung und deren Vertre-tung und die Wohnbereichsleitung vornehmen. Es gibt noch Dienstpläne für die Bereiche Hauswirtschaft, Verwaltung und Betreuung.

5. Schnittstellen zu anderen Fachbereichen

5.4. Küche und Hauswirtschaft

Das Essen wird vom Magdalenenheim der Stadt Landshut geholt, der Vertei-lerküche auf drei Wärmewägen aufgeteilt und in die drei Wohnbereiche ge-bracht. Auch die Bewohner des Betreuten Wohnens können bei uns essen. Die Küche bietet Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee und Abendessen sowie Zwischenmahlzeiten für alle Bewohner an. Mittags werden täglich zwei Menüs angeboten (auch in passierter Form). Freie Getränke sind Tees, Wasser, Säfte, Kaffee, Kakao und Radler. Besondere Wünsche der Bewohner werden

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selbstverständlich berücksichtigt. Besondere Ernährung bei z. B. Laktoseun-verträglichkeit von Bewohnern wird sichergestellt. Die Reinigungskräfte sind den einzelnen Wohnbereichen zugeteilt und teilen sich die Gebäudereinigung. (Nähere Informationen siehe Hauswirtschaftskon-zept) 5.5. Haustechnik

Die im und am Haus anfallenden Mängel werden von allen Arbeitsbereichen im Hausmeisterheft schriftlich registriert und dem Hausmeister gemeldet. Ar-beiten, die er selbst nicht ausführen kann, werden fremd vergeben. Im Zuge der Heimaufnahme ist der Hausmeister für den Zimmersicherheitscheck und die Ausführung kleinerer Arbeiten zuständig.

5.6. Verwaltung

Der Aufgabenbereich der Verwaltung beinhaltet die komplette Bewohnerver-waltung. Darüber hinaus bietet die Verwaltung Beratung und Hilfe beim Ver-kehr mit Behörden und gibt in diesem Zusammenhang notwendige Hilfestel-lung für Bewohner und Angehörige. Die Personalverwaltung läuft über die Personalstelle des Diakonischen Werkes.