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JHV - BUND Kreisgruppe Düren Donnerstag, 21. März 2013, 20 Uhr, Komm-Pleußmühle-Kulturzentrum, August-Klotz-Str. 21, Düren Vorgehen und „best practice“ von Windkraftplanungen im Kreis Düren
Hans-Otto von der Heide - Geschäftsführer Heike Sybrandi - Stadtplanerin
_GLIEDERUNG _AUSSCHUSSWIRKUNG _STANDORTUNTERS. _FNP _B-PLAN/ VBP
_TITZ _LINNICH _DÜREN _NIEDERZIER _ALDENHOVEN
_LANGERWEHE _HÜRTGENWALD _KREUZAU _FAZIT
Gliederung: • Allgemeine Vorgaben zur planungsrechtlichen Umsetzung von
WEA • Ausschusswirkung • Standortuntersuchung • Flächennutzungsplan • Bebauungsplan
• Bearbeitete Kommunen im Kreis Düren • Beispiele
• die ländliche Flächengemeinde Linnich • die Stadt Düren • die waldreiche Kommune Hürtgenwald
• Schlusswort
_GLIEDERUNG _AUSSCHUSSWIRKUNG _STANDORTUNTERS. _FNP _B-PLAN/ VBP
_TITZ _LINNICH _DÜREN _NIEDERZIER _ALDENHOVEN
_LANGERWEHE _HÜRTGENWALD _KREUZAU _FAZIT
• Windenergieanlagen (WEA) als privilegierte Vorhaben im Außenbereich gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) grundsätzlich zulässig.
• § 5 i.V.m. § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB als Steuerungselement: „Öffentliche Belange stehen einem Vorhaben auch dann entgegen, wenn
durch Darstellung im Flächennutzungsplan eine Ausweisung an anderer Stelle (gemeint sind die sogenannten Konzentrationszonen) erfolgt ist“
Ausweisung von Konzentrationszonen, – um Ansiedlung von WEA zu steuern – um geeignete Standorte zu finden – Ausschlusswirkung für das gesamte übrige Gemeindegebiet
• Zur Ausweisung im Flächennutzungsplan ist ein gemeindliches Planungskonzept notwendig, dass auf der Untersuchung des gesamten Gemeindegebietes basiert Standortuntersuchung
_GLIEDERUNG _AUSSCHUSSWIRKUNG _STANDORTUNTERS. _FNP _B-PLAN/ VBP
_TITZ _LINNICH _DÜREN _NIEDERZIER _ALDENHOVEN
_LANGERWEHE _HÜRTGENWALD _KREUZAU _FAZIT
Gliederung in HARTE Kriterien…. • Nur Flächen mit geeigneter Windhöffigkeit ab 5 m/s • Belange der Regionalplanung: • Siedlungsflächen und Einzelhöfe • Abstände zu Siedlungsflächen:
– Hängt von immissionsschutz-rechtlichen Anforderungen (Schattenwurf bzw. Lichtreflexe, Lärm, etc.) ab, dieser wiederum von der Schutzwürdigkeit der vorhandenen Bebauung , Annahme: 2-3,4 MW Anlagen ca. 3-fache Anlagehöhe kann als hartes Kriterium angesetzt werden
• Abstände zu Einzelhöfen : – geringerer Schutzstatus als Siedlungsbereiche
• Gewerbliche Flächen • Schutzgebiete • Puffer zu Schutzgebieten
– FFH-Gebiete/ Gebiete nach der EG-Vogelschutzrichtlinie/ Naturschutzgebiete und gesetzlich (gem. § 62 LG) geschützte Biotop: 300 m
• Wald in waldarmen Kommunen • Infrastrukturtrassen (Straße! Freileitungen?) • Artenschutz (Schwerpunktvorkommen windenergiesensible Arten)
_GLIEDERUNG _AUSSCHUSSWIRKUNG _STANDORTUNTERS. _FNP _B-PLAN/ VBP
_TITZ _LINNICH _DÜREN _NIEDERZIER _ALDENHOVEN
_LANGERWEHE _HÜRTGENWALD _KREUZAU _FAZIT
…. Und WEICHE Kriterien unerlässlich… • Begünstigende Faktoren
– Größe der Zone (ab 50 ha positiv, unter 15 ha negativ) – Nähe zu Einspeisepunkten – Erschließung
• Restriktive Faktoren – Vorsorgeabstände zu Siedlungsbereichen und Einzelhöfen: frei wählbar – Waldbereiche bei waldreichen Kommunen – Landschaftsschutzgebiete – Flächen für die Freizeitnutzung – Landschafts- und Ortsbildes (Vorbelastung) – Flächen des Rohstoffabbaus bzw. den Braunkohlentagebau (inkl. des
Schutzstreifens)
POTENTIALFLÄCHEN
_GLIEDERUNG _AUSSCHUSSWIRKUNG _STANDORTUNTERS. _FNP _B-PLAN/ VBP
_TITZ _LINNICH _DÜREN _NIEDERZIER _ALDENHOVEN
_LANGERWEHE _HÜRTGENWALD _KREUZAU _FAZIT
Und was ist mit: – Sendeanlagen oder Richtfunkstrecken – Gewässern (Gewässerrandstreifen von 10 m) – Überschwemmungsgebieten – Bau und Bodendenkmale – Kleinflächige Schutzgebiete wie Geschützte Landschaftsbestandteile und
Naturdenkmale – Freileitungen (104 m) als Abstand – Belange des Forstes (Vorabstimmung Landesbetrieb Wald und Holz)
Läßt sich aufgrund der Kleinflächigkeit oder Spezifik nicht auf der Ebene der Standortuntersuchung lösen
_GLIEDERUNG _AUSSCHUSSWIRKUNG _STANDORTUNTERS. _FNP _B-PLAN/ VBP
_TITZ _LINNICH _DÜREN _NIEDERZIER _ALDENHOVEN
_LANGERWEHE _HÜRTGENWALD _KREUZAU _FAZIT
…. ABWÄGUNG mittels DETAILUNTERSUCHUNG nicht vergessen! • Begünstigende Faktoren
– Windhöffigkeit – Größe der Zone (ab 3 Anlagen? Nur große Anlagen?) – Nähe zu Einspeisepunkten – Erschließung
• Restriktive Faktoren – Regionalplanung (BNSLE) – Andere Nutzungen/ Tagebau – Landschafts- und Ortsbildes (Vorbelastung) – Artenschutz (Attraktivität der Fläche) – ALTERNATIVE NUTZUNGSABSICHTEN der Gemeinde
KONZENTRATIONSZONEN
_GLIEDERUNG _AUSSCHUSSWIRKUNG _STANDORTUNTERS. _FNP _B-PLAN/ VBP
_TITZ _LINNICH _DÜREN _NIEDERZIER _ALDENHOVEN
_LANGERWEHE _HÜRTGENWALD _KREUZAU _FAZIT
Planverfahren abgeschlossen Planverfahren in Bearbeitung
_GLIEDERUNG _AUSSCHUSSWIRKUNG _STANDORTUNTERS. _FNP _B-PLAN/ VBP
_TITZ _LINNICH _DÜREN _NIEDERZIER _ALDENHOVEN
_LANGERWEHE _HÜRTGENWALD _KREUZAU _FAZIT
Stadt Linnich
Beispiel Stadt Linnich Inhalt 1) Potentialflächenanalyse und Untersuchung des Stadtgebietes Linnich
2) Eingrenzung und Analyse der potentiellen Windkraftflächen 3) Aufstellung von Flächennutzungsplänen zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen 4) Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
Stadt Linnich_Harte Kriterien 1000 m Abstand zu Siedlungsbereichen
Brachelen
Lindern
Rurich
Müntz
Hompech
Broich
Barmen
Merzenhausen Koslar
Setterich
Freialdenhoven
Puffendorf
Stadt Linnich_Harte Kriterien Schutzgebiete Potenzialflächen 1
Potenzialflächen 2
Potenzialflächen 3 Potenzialflächen 4 Potenzialflächen 5
Potenzialflächen 6
Brachelen
Lindern
Rurich
Müntz
Hompech
Broich Barmen
Merzenhausen Koslar
Setterich
Freialdenhoven Puffendorf
Stadt Linnich_Harte Kriterien Straßen Eintragung von Schutzabständen zu Straßen in den Analyseplan - zu Land-/ Kreisstraßen mind. 40 m (Flügelspitze-Fahrbahnrand)
innerhalb der 40 m bedarf es der Zustimmung der
obersten Landesstraßenbaubehörde
- zu Bundesstraßen Anbauverbotszone 20 m innerhalb der darauffolgenden 40 m bedarf es der
Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde
- zu Autobahnen Anbauverbotszone 40 m innerhalb der darauffolgenden 100 m bedarf es der
Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde
Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums:
Mindest-Abstand von Raststätten, Tankstellen usw. =
Gesamthöhe (wegen Eiswurfgefahr)
Stadt Linnich_Harte / Weiche Kriterien Windpotenzial Potenzialflächen 1
Potenzialflächen 2
Potenzialflächen 3 Potenzialflächen 4
Potenzialflächen 5
Potenzialflächen 6
Brachelen
Lindern
Rurich
Müntz
Hompech
Broich Barmen
Koslar Freialdenhoven Puffendorf
Stadt Linnich_Weiche Kriterien Größe Potenzialflächen 1
Potenzialflächen 2
Potenzialflächen 3 Potenzialflächen 4
Potenzialflächen 5
Potenzialflächen 6
Brachelen
Lindern
Rurich
Müntz
Hompech
Broich Barmen
Merzenhausen Koslar
Setterich
Freialdenhoven Puffendorf
Stadt Linnich_Weiche Kriterien Bestehende Standorte_Vorbelastung Landschaft
Brachelen
Lindern
Rurich
Müntz
Hompech
Broich Barmen
Merzenhausen Koslar
Setterich
Freialdenhoven Puffendorf
Vorrangzone Geilenkirchen
Vorrangzonen Linnich und Erkelenz
Vorrangzonen Jülich und Aldenhoven
Stadt Linnich_Untersuchung potenzieller Windkraftstandorte Abwägung
Abwägungsrelevante Belange: 1) 1.000 m Abstand sollte, wenn innerhalb des Stadtgebietes möglich, zum Schutz der
Bevölkerung eingehalten werden 500 m Abstand zu Einzelgehöften (auf Basis Flächennutzungsplan)
2) bereits vorbelastete Landstriche sind zum Schutz weniger bzw. nicht belasteter Flächen
zu bevorzugen 3) Großflächiges Areal zur Anlage einer größeren Anzahl von Anlagen ist sowohl aus
landschaftspflegerischen, als auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu bevorzugen 4) Synergien sollten wenn möglich geschlossen und ausgenutzt werden 5) Aus landschaftspflegerischer Sicht sollten Flächen mit möglichst geringer Fernwirkung
gewählt werden 6) Es sollten keine geschützten Landschaftsbestandteile bzw. Schutzgebiete negativ
tangiert werden 7) Windpotenzial sollte gegeben sein
Stadt Linnich_Untersuchung potenzieller Windkraftstandorte Abwägung
Abwägung aller Potenzialflächen untereinander: Die Flächen, welche die meisten der vorgenannten Kriterien erfüllen sind: Potenzialfläche 1, 3, 4 und 6 - größten Flächen unter Einhaltung 1.000 m-Abstand - bestehende Vorbelastungen (Windparks, Straßen, Hochmasten) - vertretbare Fernwirkungen - sehr gutes Windpotenzial
Potenzialflächen 1/ Körrenzig
Potenzialflächen 6 Gereonsweiler
Potenzialflächen 3 Boslar
Potenzialflächen 4 /Ederen
Stadt Linnich_Untersuchung potenzieller Windkraftstandorte Abwägung
Abwägung aller Potenzialflächen untereinander: Potenzialflächen 1, 3 und 6 - Erweiterung bereits bestehender Windparkflächen - bieten große Areale auf eigenem Stadtgebiet - Landschaftsbild ist bereits vorbelastet / weniger bzw. nicht belastete Flächen können geschützt werden - Synergien können geschlossen und genutzt werden - Fernwirkungen sind vertretbar
Potenzialflächen 1/ Körrenzig Potenzialflächen 6
Gereonsweiler
Potenzialflächen 3 Boslar
Stadt Linnich_Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen Analysepläne
Einarbeitung aller Erkenntnisse in den Analyseplan Beispiel Körrenzig
Stadt Linnich_Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen FNP-Änderung
Aufstellung von Flächennutzungsplänen Beispiel Körrenzig
Stadt Linnich_Ausweisung einer Vorrangzone für Windkraftanlagen Bebauungsplan
VERFAHREN: 1) Ermittlung der potentiellen Standorte der Windkraftanlagen innerhalb der
jeweiligen Zonen (Rotorblatt muss sich innerhalb des Verfahrensbereiches FNP befinden) höchste Effizienz bei niedrigstem Flächenverbrauch 2) Abstimmung dieser Konzepte mit dem Luftwaffenamt der Bundeswehr wegen Radar 3) spezifische Untersuchung der ausgewählten Standorte durch Fachgutachten (Schall/ Schatten/ LPB/ Landschaftsbild/ Überprüfung, ob Addition der Windkraftanlagen noch im verträglichen Bereich) Aufstellung von vorhabenbezogenen BEBAUUNGSPLÄNEN
Stadt Linnich_Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen Bebauungsplan
Beauftragung des Windanlagenherstellers ENERCON zur unabhängigen Ermittlung der geeignetsten Standorte - ENERCON = Europas führender Hersteller von Windkraftanlagen - Ermittlung der am Besten geeignetsten Standort nach rein objektiven Kriterien
- Variabilität im Rahmen der Planung gewährleistet (Konzept passt zu verschiedenen bzw. den gängigsten Windanlagentypen)
Stadt Linnich_Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen Beteiligung
Voranfragen bzw. Abstimmungstermine bei den wichtigsten Versorgern und Trägern öffentlicher Belange 1) RWE (zuständig für das 110-kV-Netz) 2) Amprion (zuständig für das220-/380-kV-Netz) 3) Deutsche Bahn DB 4) Wehrbereichsverwaltung (Richtfunk, Flugsicherung) 5) Thyssengas 6) EWV Energie- und Wasserversorgung (Nieder- und Mittelspannungsleitungen Wasserversorung) 7) Infracor (Fernleitungen) 8) Telekom (Kommunikationsnetz)
Stadt Linnich_Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen Beteiligung_Eigentümer Kontaktaufnahme zu allen Eigentümern innerhalb der Potentialflächen - Ermittlung aller Flurstücke innerhalb der Potentialflächen und Mitteilung der jeweiligen Eigentümer und Anschriften durch die Stadt Linnich - Versand von einem Anschreiben mit Fragebogen zur ersten Informations- sammlung - Infoveranstaltungen
Stadt Linnich_Ausweisung von Vorrangzonen für Windkraftanlagen Nachbarkommunen Kontaktaufnahme zu den angrenzenden Städten und Gemeinden - erste unverbindliche Vorabstimmung mit den benachbarten Städten und Gemeinden
_GLIEDERUNG _AUSSCHUSSWIRKUNG _STANDORTUNTERS. _FNP _B-PLAN/ VBP
_TITZ _LINNICH _DÜREN _NIEDERZIER _ALDENHOVEN
_LANGERWEHE _HÜRTGENWALD _KREUZAU _FAZIT
Stadt Düren
Beispiel Stadt Düren Inhalt 1) Grobuntersuchung des Stadtgebietes Düren
2) Detailuntersuchung der Potentialflächen und Abwägung 3) Aufstellung eines Flächennutzungsplanes zur Ausweisung einer Konzentrationszonen für Windkraftanlagen 4) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
Stadt Düren_Untersuchung potenzieller Windkraftstandort Abwägung
Alle drei Potentialflächen sind generell zur Ausweisung als Konzentrationszone geeignet. Fläche A ist hier zu bevorzugen, da sich hier • am besten mehrere Windenergieanlagen gebündelt realisieren lassen • Eine Vorbelastung der Landschaft durch Tagebau, Kraftwerk etc. besteht • Die besten Windleistungen vorliegen und dem Ziel der Planung somit am ehesten entsprochen werden kann. Die Fläche B könnte zusätzlich als Erweiterung der bestehenden Konzentrationszone ausgewiesen werden, jedoch ist die Windleistung ggf. beeinträchtigt. Fläche C könnte als „Reservefläche“ für eine spätere Ausweisung betrachte werden, falls auch in Zukunft eine weitere Ausweisung gewünscht ist. Dann würde diese die Zone B sinnvoll ergänzen. Heute ist die Ausweisung einer Konzentrationszone an dieser Stelle noch nicht zu empfehlen, da z.B. Fläche A geeigneter ist. Die Fläche C rückt relativ nah an den Hauptsiedlungsbereich Dürens heran.
Stadt Düren Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Vorhabenbezogener Bebauungsplan: Vorhaben- und Erschließungsplan
_GLIEDERUNG _AUSSCHUSSWIRKUNG _STANDORTUNTERS. _FNP _B-PLAN/ VBP
_TITZ _LINNICH _DÜREN _NIEDERZIER _ALDENHOVEN
_LANGERWEHE _HÜRTGENWALD _KREUZAU _FAZIT
Gemeinde Hürtgenwald
Beispiel Gemeinde Hürtgenwald Inhalt 1) Grobuntersuchung des Stadtgebietes Düren
2) Detailuntersuchung der Potentialflächen und Abwägung 3) Aufstellung eines Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von drei Konzentrationszonen für Windkraftanlagen 4) Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne
Gemeinde Hürtgenwald Analyseplan
• Diffuse Siedlungsstruktur
• Viele Naturschutz-gebiete
• Hoher Waldanteil
Gemeinde Hürtgenwald Radar und Artenschutz am Beispiel Rennweg
Flächenwegfall durch Radar: maximal zulässige Bauhöhe für wirtschaftlichen
Betrieb über dem Wald nicht ausreichend
Flächenwegfall durch Artenschutz:
Anlagen nur innerhalb des Korridors möglich