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Säule 3a Seite 3 Das Informationsmagazin für KMU der Gewerbe-Treuhand-Gruppe Ausgabe 47 Januar 2019

Januar 2019 Das Informationsmagazin für KMU der Gewerbe ... · 2 MEMO – Das Informationsmagazin für KMU der Gewerbe-Treuhand-Gruppe, Ausgabe 47, Januar 2019 Aktuell Neue Führungsstruktur

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Säule 3a Seite 3

Das Informationsmagazin für KMU der Gewerbe-Treuhand-Gruppe

Ausgabe 47Januar 2019

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MEMO – Das Informationsmagazin für KMU der Gewerbe-Treuhand-Gruppe, Ausgabe 47, Januar 20192

Aktuell

Neue Führungsstruktur und Marktgebiete für die ZukunftDie Gewerbe-Treuhand-Gruppe ist in den vergangenen Jahren von 120 auf nahezu 170 Mitarbeitende sowie durch zusätzliche Standorte gewachsen. Um auch in Zu-kunft eine effi ziente und schlanke Unternehmensführung zu gewährleisten, hat die Geschäftsleitung die Organisation weiterentwickelt. Neu setzt sich die Geschäfts-leitung wie folgt zusammen:Bruno Käch, Gesamtleiter und Delegierter des Verwaltungsrates (bisher)René Bucheli, Leiter Geschäftsbereich Treuhand (bisher)Samuel Stalder, Leiter Geschäftsbereich Immobilienmanagement (neu)Tobias Stocker, Leiter Geschäftsbereich Unternehmensberatung (neu)Hanspeter Schneeberger, Leiter Geschäftsbereich Ressourcen (bisher)Zudem werden die Standorte neu in fünf Marktgebiete eingeteilt:Hans-Peter Grüter, Marktgebiet West (Hochdorf, Sursee, Schüpfheim, Willisau)Urs Christen, Marktgebiet Süd (Stansstad)Pius Waser, Marktgebiet Ost (Küssnacht am Rigi)Daniel Trottmann, Marktgebiet Nord (Zug)Kurt Fischer, Marktgebiet Mitte (Luzern und Agglomeration)Die neue Führungsstruktur baut die kundenfreundliche Mandatsbetreuung weiter aus. Die neuen Marktgebiete tragen den lokalen wirtschaftlichen Gegebenheiten zu-sätzlich Rechnung und konzentrieren sich noch mehr auf die Kundennähe.Wir danken unseren Kunden und Geschäftspartnern für die angenehme Zusammen-arbeit in den vergangenen zwölf Monaten, die vielen guten Begegnungen und das in uns gesetzte Vertrauen. Zum Jahresende wünschen wir erholsame und besinnli-che Festtage, viele ereignisreiche Augenblicke und einen wirtschaftlich und persön-lich erfolgreichen Start ins Neue Jahr.

BeförderungenDer Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung ernennen auf den 1. Januar 2019 zu Mitgliedern der Geschäftsleitung:Samuel Stalder, Leiter Geschäftsbereich ImmobilienmanagementTobias Stocker, Leiter Geschäftsbereich Unternehmensberatungund zu Mitgliedern des Kaders:Lukas Klausener, lic. oec. publ., dipl. Wirtschaftsprüfer, stv. NiederlassungsleiterThomas Rohrer, dipl. TreuhandexperteMichael Schärli, Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fachausweis, Immobilien-entwickler mit eidg. Fachausweis, Leiter Fachteam ImmobilienvermarktungWir danken den fünf Mitarbeitenden für ihr bisheriges Engagement und wünschen ihnen Erfolg und Befriedigung in ihrer erweiterten Funktion.

AusbildungserfolgeIm Herbst 2018 haben vier Mitarbeitende der Gewerbe-Treuhand ihre berufsbeglei-tende Weiterbildung mit Erfolg abgeschlossen: Simon Meierhans, dipl. Steuer-experte; Larissa Fernandes und Hannah Iten, Immobilienbewirtschafterinnen mit eidg. Fachausweis, sowie Angela Schilliger, Immobilienmaklerin mit eidg. Fachausweis.Wir freuen uns über diese vier weiteren Ausbildungserfolge und gratulieren unseren Mitarbeitenden und danken ihnen für den geleisteten Einsatz.

Samuel Stalder

Lukas Klausener

Simon Meierhans

Tobias Stocker

Thomas Rohrer

Larissa Fernan des

Michael Schärli

Hannah Iten Angela Schilliger

ImpressumHerausgeber: Gewerbe-Treuhand AG, Eichwaldstrasse 13, 6002 Luzern, 041 319 92 92, www.gewerbe-treuhand.chRedaktion: Hanspeter Schneeberger, [email protected] age: 4200 Exemplare, erscheint vierteljährlich

Nachdruck einzelner Artikel unter vollstän diger Quellen angabe wird gerne gestattet.

Titelbild: Die Unternehmen der Gewerbe-Treuhand-Gruppe an der Messe Zukunft Alter vom 30. November bis 2. Dezember 2018, Messe Luzern.

Öffnungszeiten über die FeiertageUnsere Büros bleiben vom 24. De zem ber 2018 bis 2. Januar 2019ge schlossen.Ab Donnerstag, 3. Januar 2019, sind wir gerne wieder für Sie da.

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3MEMO – Das Informationsmagazin für KMU der Gewerbe-Treuhand-Gruppe, Ausgabe 47, Januar 2019

Vorsorge

Wissenswertes zur Säule 3a

Nein, das ist nicht möglich. Bereits be-stehende Guthaben auf einem Vorsor-gekonto können nicht gesplittet wer-den.

Bis zu welchem Alter kann ich Beiträge an die Säule 3a leisten?Beiträge an die Säule 3a können bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit, jedoch maximal bis zum 70. Altersjahr bei Män-nern und bei Frauen bis zum 69. Alters-jahr, geleistet werden. Der Freibetrag für AHV-Altersrentner von CHF 16 800 pro Jahr gilt dabei als AHV-pflichtiges Ein-kommen.

Ich werde im Jahr 2019 pensio­niert. Darf ich im Jahr 2019 auch noch einzahlen?Ja. Es ist erlaubt, im Pensionierungsjahr noch den vollen Betrag einzuzahlen (vor ausgesetzt, dieser übersteigt Ihr Einkommen nicht) und diesen dann im gleichen Jahr zu beziehen.

Gibt es Gründe für einen vorzeiti­gen Bezug der Vorsorgegelder 3a?Ja, dies sind abschliessend folgende:- Bezug einer ganzen Invalidenrente

der eidgenössischen Invalidenversi-cherung, wenn das Invaliditätsrisiko nicht anderweitig versichert ist

- Für den steuerneutralen Einkauf in die Pensionskasse oder eine andere anerkannte Vorsorgeform

- Wenn eine selbständige Erwerbs-tätigkeit aufgenommen wird

- Erwerb und Erstellung von Wohn-eigentum zum Eigenbedarf

- Beteiligung am Wohneigentum zum Eigenbedarf

- Rückzahlung von Hypothekardar-lehen von selbstbewohnten Liegen-schaften (kann alle fünf Jahre gel-tend gemacht werden)

Ab wann kann ich die Vorsorge­gelder der Säule 3a altershalber beziehen?Ein Bezug ist ab Alter 60 (Männer) bzw. ab Alter 59 (Frauen) möglich. Die Gelder (immer gesamtes Vorsorgekonto resp. Vorsorgepolice auf einmal) müssen bis zum Erreichen des ordentlichen Ren-tenalters 65 resp. 64 bezogen werden. Sollte die Erwerbstätigkeit über das or-dentliche Rentenalter hinaus weiterge-führt werden, kann der Bezug bis zur Aufgabe der Erwerbstätigkeit aufge-schoben werden, längstens aber bis Alter 70 resp. 69. Alle Vorsorgegelder eines Ehepaares, welche im selben Jahr bezogen werden, werden zusam-mengerechnet und getrennt vom Ein-kommen zu einem reduzierten Satz be-steuert.

Gerne steht Ihnen die Autorin für wei-tere Auskünfte oder die Planung des gestaffelten Bezuges der Vorsorgegel-der zur Verfügung.

Wieviel darf jährlich maximal in die Säule 3a einbezahlt werden?Sofern Sie einer Pensionskasse ange-schlossen sind, dürfen derzeit jährlich maximal CHF 6 768 (ab 2019 CHF 6 826) einbezahlt werden. Gehören Sie keiner Pensionskasse an (z. B. bei Selbständig-erwerbenden), dürfen jährlich 20 % vom Erwerbseinkommen, maximal je doch CHF 33 840 (ab 2019 CHF 34 128) an die Säule 3a geleistet werden.

Ist mehr als ein Vorsorgekonto 3a gestattet?Ja, es sind mehrere Konten erlaubt. Zu dem macht die Einzahlung auf mehrere Konten Sinn, damit die Auszahlung ge-staffelt erfolgen und die Steuerprogres-sion gesenkt werden kann. Im Kanton Luzern empfehlen wir die Eröffnung eines neuen Vorsorgekontos ab einem Betrag von rund CHF 40 000 bis CHF 50 000. Wohnen Sie in einem anderen Kanton, kann sich diese Grenze verschieben.

Ich beziehe im Jahr 2019 das Guthaben aus der Säule 3a, darf ich trotzdem noch steuerbegüns­tigt einzahlen? Eine Einzahlung im gleichen Jahr, in welchem ein Bezug erfolgt, ist abzugs-fähig, sofern ein AHV-pflichtiges Er-werbseinkommen vorhanden ist.

In den letzten drei Jahren konnte ich nicht in die Säule 3a einzahlen. Kann ich die verpassten Beiträge in diesem Jahr nachholen?Nein. Die sogenannten Einkäufe, wie man diese bei der Pensionskasse kennt, gibt es bei der Säule 3a leider nicht.

Ich habe ein Säule 3a­Konto mit CHF 250 000 Vermögen. Kann ich das Konto auf drei verschiede­ne Konten splitten, um bei der Auszahlung von der Brechung der Steuerprogression zu profitieren?

In der Säule 3a kann steuerbegünstigt Alterskapital angespart werden. Allen erwerbstätigen Personen, welche ein AHV-pflichtiges Einkommen abrechnen und jenen, die Taggelder der Arbeitslosenversicherung be-ziehen, steht die Säule 3a offen. Wird eine Versicherungslösung ge-wählt, können die Risiken Tod und Invalidität separat versichert oder mit einem Sparanteil kombiniert werden.

Maria Kurmann

Leiterin Team Lohn- und Personal-administration, Finanzplanerin mit eidg. Fachausweis, dipl. Sozial-versicherungsexpertin

Telefon 041 972 56 00 [email protected]

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4 MEMO – Das Informationsmagazin für KMU der Gewerbe-Treuhand-Gruppe, Ausgabe 47, Januar 2019

M&A und Corporate Finance

Alternative Finanzierungsformen: Crowdlending

Wie kommt der Kredit zustande?

Bei einem Kreditantrag über eine Crowd-lending-Plattform kann in einem ersten Schritt eine unverbindliche Kreditvorprü-fung verlangt werden. Dafür sind übli-cherweise aktuelle Finanzzahlen (letzte Jahresabschlüsse sowie allenfalls ein aktueller Zwischenabschluss) sowie Ein-blicke in die Kontoauszüge des Haupt-geschäftkontos nötig. Dieser Antrag kann teilweise auch direkt durch den ei-genen Treuhänder vorgenommen wer-den. Bei der Vorprüfung werden die Kre-ditfähigkeit sowie der mögliche Zins ge-prüft. Nach positiver Vorprüfung wird in einem zweiten Schritt das Kreditrating ermittelt.

Anschliessend wird das Projekt entwe-der direkt durch einen institutionellen Investor finanziert oder auf der Platt-form aufgeschaltet und die Auktions-phase gestartet. Sobald der Kreditbe-trag durch die Anleger vollständig finan-ziert ist, wird dieser innerhalb weniger Tage ausbezahlt.

Die Plattform agiert nur als Vermittler. Der Kreditnehmer schliesst den Kredit-vertrag direkt mit den einzelnen Kredit-gebern ab. Die Plattform bietet somit auch keine Sicherheiten bei einem Kre-ditausfall, unterstützt jedoch beim In-kasso.

Die Rückführung des Kredits erfolgt in der Regel in monatlichen Raten, welche sich aus Zins und Amortisation zusam-mensetzen. Amortisationen per Endfäl-ligkeit sind die Ausnahme.

Was kostet der Kredit?

Die Gebühren sind je nach Anbieter un-terschiedlich, basieren jedoch meist auf einem Prozentsatz des Kreditbetrages, sowie berücksichtigen die Laufzeit und teilweise auch das Rating. Der Kreditge-ber bezahlt teilweise ebenfalls eine Ge-bühr. Die Kreditprüfung oder auch eine vorzeitige Rückzahlung führen in der Regel zu keinen zusätzlichen Kosten.

Crowdlending für KMU prüfenswert?

Folgende Vorteile ergeben sich durch eine Finanzierung mittels Crowdlending:- Einfache, schnelle, unverbindliche

und kostenlose Kreditvorprüfung- Keine umfassenden Businesspläne

notwendig- Die Auszahlung nach positiver Finan-

zierung durch die Anleger innerhalb kurzer Zeit

- Der Kredit ist nicht an einen Finanzie-rungszweck gebunden

- Meist kein zusätzlicher administrativer Aufwand während der Kreditlaufzeit bei fristgerechter Zahlung sämtlicher Raten

Aber: Auch die meisten Crowdlending-Plattformen benötigen Jahresrechnun-gen mit positiven Geldflüssen in der Vergangenheit, um die Hürde der Kre-ditprüfung zu bestehen. Ist dies gege-ben, sind auch Wachstumsfinanzierun-gen möglich. Hier mindern aber die mo-natlichen Amortisationen wie auch die grössere Anzahl Kreditgeber die Flexibi-lität bei der Rückführung.

Finanzieren mit der Crowd: Ein Überblick

Crowdfunding beschreibt die Finanzie-rung von Projekten durch viele Perso-nen (crowd), welche oftmals einen Teil-betrag zur Verfügung stellen, um so die Projektrealisierung zu ermöglichen. Crowdfunding setzt sich aus den Berei-chen Crowdsupporting, Crowddona-ting, Crowdinvesting, Crowdlending sowie Invoice Trading zusammen, welche sich anhand der jeweiligen Ge-genleistung unterscheiden. Bei Crowd-donating und Crowdsupporting stehen hauptsächlich soziale Projekte im Vor-dergrund ohne direkte bzw. nur mit einer symbolischen Gegenleistung. Crowdinvesting hingegen ist eine Mög-lichkeit, Investoren als Eigenkapitalge-ber zu finden. Die am stärksten wach-senden Bereiche sind das Crowdlen-ding sowie das Invoice Trading, beides Formen von Fremdkapitalaufnahmen und somit mit einer Bankfinanzierung vergleichbar.

Crowdlending drängt in den letzten Jahren immer stärker auf den Markt und preist sich als Alternative zur herkömmlichen Bankfinanzierung. Über die Crowdlending-Plattformen ist anhand weniger aktueller Fi-nanzzahlen eine kostenfreie Kreditvorprüfung möglich. Bei einer Zusage wird der Betrag innerhalb weniger Tage ausbezahlt. Klingt gut, aber ist diese Finanzierungsform tatsächlich einfacher? Ist effektiv mehr Risi-koappetit vorhanden? Sind auch Wachstumsfinanzierungen möglich?

Crowdsupporting (reward-based cf)

CrowdlendingCrowdinvestingCrowddonating

Crowdfunding

Gewinnbeteiligung ZinsProdukte /

DienstleistungenKeine direkte Gegenleistung

Business / Start up (P2B/B2B)

Real Estate

Business(P2B/B2B)Consumer (P2P, B2P)

Real Estate (B2P/P2P/B2B/P2B)

Invoice Trading

Differenz Kaufbetrag und

Rechnungsbetrag

FinTech

Commercial, productpresale (P2B)

Non commercial(P2P/B2P)

B=Business, P=Private. Erster Buchstabe steht für Kapitalgeber/Investoren, zweiter für Kapitalnehmer

Quelle: Institut für Finanzdienstleistungen Zug IFZ: Crowdfunding Monitoring Schweiz 2018 (www.hslu.ch / crowdfunding)

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5MEMO – Das Informationsmagazin für KMU der Gewerbe-Treuhand-Gruppe, Ausgabe 47, Januar 2019

MWST-Abrechnung online einreichen

Noch nicht registriert? Eröffnen Sie ein persönliches Benut-zerkonto (Online-Portal: ESTV Suisse Tax). Die Eidg. Steuer-verwaltung macht die Deklaration der Mehrwertsteuerab-rechnung elektronisch zugänglich. Die Online-Abrechnung soll zum Standard und das Papierformular auf Ende Jahr ab-gelöst werden. Benötigen Sie Unterstützung bei der Online-Registrierung? Wir beraten Sie gerne.

Abgabe für Radio und Fernsehen ab 1. Januar 2019 (RTV)

Mit der Annahme der Revision des Radio- und Fernsehge-setzes (RTVG) anlässlich der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 wurde vom Bundesrat am 18. Okto ber 2017 ein Sys-temwechsel beschlossen. Die Abgabepflicht hängt nicht mehr davon ab, ob Radio- und Fernsehgeräte vorhanden sind, sondern die neue Abgabe ist geräteunabhängig und wird bei Haushalten und Unternehmen erhoben.

Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz sind der Unternehmens-abgabe für Radio und Fernsehen unterstellt. Ausländische Unternehmen ohne Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz, die zwar der Schweizerischen Mehrwertsteuer un-terstellt sind, müssen keine Abgabe entrichten. Die Abgabe wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) er-hoben. Die Höhe ist vom weltweiten Gesamtumsatz (der in Ziffer 200 der MWST-Abrechnung deklarierte Umsatz) ab-hängig und wurde wie folgt festgelegt:

Unternehmen (Tarifkategorien)

bis 499 999 CHF 0

500 000 bis 999 999 CHF 365

1 Mio. bis 4 999 999 CHF 910

5 Mio. bis 19 999 999 CHF 2280

20 Mio. bis 99 999 999 CHF 5750

100 Mio. bis 999 999 999 CHF 14 240

1 Mrd. und mehr CHF 35 590

Zusätzlich bietet die ESTV SuisseTax Ihnen die Möglichkeit, Unternehmergruppen oder Zusammenschlüsse von autono-men Dienststellen von Gemeinwesen online zu beantragen.

Privathaushalte bezahlen 365 Franken im Jahr an die Serafe AG, unabhängig davon, ob sie über Empfangsgeräte verfü-gen.

Haben Sie Fragen dazu, dann steht Ihnen Ihr Berater gerne zur Verfügung.

Patrick Schürch

Treuhänder mit eidg. Fachausweis

Telefon 041 319 92 09 [email protected]

René Lüscher

Leiter Fachteam Kauf und Verkauf von Unternehmen, Betriebsökonom FH, dipl. Wirtschaftsprüfer

Telefon 041 319 92 33 [email protected]

Roger Fluri

Leiter Fachteam Mehrwertsteuern, DAS FH in Mehrwertsteuer, CAS FH in inter-nationaler Mehrwertsteuer, Fachmann im Finanz- und Rechnungswesen mit eidg. Fachausweis

Telefon 041 618 26 11 [email protected]

Trend weiter zunehmend

Per Ende 2017 waren in der Schweiz insgesamt vierzehn Plattformen im Be-reich Crowdlending aktiv, Tendenz stei-gend. Bei vielen Crowdlending-Plattfor-men stecken inzwischen Grossinvesto-ren dahinter, welche einen grossen Teil der Projekte direkt finanzieren, ohne dass diese auf der Plattform aufge-schaltet werden.

Das Crowdlending-Volumen hat sich in den vergangenen Jahren vervielfacht. Mit einem Volumen von knapp 200 Mil-lionen im Jahr 2017 war der Crowdlen-ding-Anteil im Vergleich zum schweize-rischen Gesamtkreditmarkt trotzdem noch sehr gering. Die prognostizierten Wachstumsraten für die kommenden Jahre sowie auch die Entwicklungen im Ausland deuten allerdings auf einen weiterhin starken Zuwachs in diesem Bereich hin.

Bei einer bevorstehenden Finanzierung empfehlen wir, diese Finanzierungsform ebenfalls zu prüfen, insbesondere, da eine Erstbeurteilung sehr rasch einge-holt werden kann. Die Autoren stehen für Fragen und Vorprüfungen gerne zur Verfügung.

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6 MEMO – Das Informationsmagazin für KMU der Gewerbe-Treuhand-Gruppe, Ausgabe 47, Januar 2019

Führung und Organisation

Verwaltungsrat einer KMU

Aus dem Bereich Markt können bei-spielsweise Informationen des bisher erzielten Umsatzes im Vergleich zum Zielumsatz, Marketing und Verkaufs Ak-tivitäten, Margen, Kundenzufriedenheit oder auch Marktpositionierung klar er-sichtlich sein. Im Bereich Personal können Informationen zum Rekrutie-rungsstatus, zur Mitarbeiterbindung oder auch der personellen Nachfolgere-gelung hervorgehoben werden. Die Kennzahlen und Informationen ergeben eine ungeschminkte, aktuelle Einsicht über das Unternehmen, die gesetzten Ziele und umgesetzten Massnahmen. Dies wiederum bildet die Basis zu allfäl-ligen fundamentalen Entscheidungen, welche der Verwaltungsrat treffen muss. Nach welchen Werten, mit wel-chem Wissen oder auch hinsichtlich welcher Ziele der Verwaltungsrat ent-scheidet, hängt aber auch massgeblich von dessen Zusammensetzung ab.

Zusammensetzung des Verwaltungsrates

In einem Familienbetrieb besteht der Verwaltungsrat häufig zur Mehrheit aus Familienmitgliedern. Nicht selten ist jemand aus der älteren Generation zu-gleich Verwaltungsratspräsident. Dies funktioniert in der Regel auch sehr gut. Stellen sich jedoch finanzielle Engpässe ein oder sind grössere massgebliche In-vestitionen imminent – gerade im Zuge einer Firmenübergabe an die jüngere Generation – können Probleme bei der Konsens- und Entscheidungsfindung entstehen. Familienbetriebe sind daher gut beraten, deren Verwaltungsrat auch mit mindestens einer qualifizierten Person ausserhalb des Familienkreises zu besetzen. Idealerweise sogar als Verwaltungsratspräsident, um bei schwierigen oder emotionalen Ent-scheiden schlichten und Kompromisse

finden zu können. Bei der Suche nach Verwaltungsräten ausserhalb der Fami-lie sind auch branchenfremde und «anders denkende» Personen gezielt zu berücksichtigen. Praxisnahe und somit umsetzbare Ideen und Lösungen für ein Unternehmen basieren auf Erfahrungs-werten mit ähnlichen finanziellen Rah-menbedingungen oder vergleichbarer Marktkomplexität. Dies ermöglicht dem Verwaltungsrat in der Praxis oft nach-haltigere und langfristig wertvollere Lö-sungsfindungen und Entscheide. Per-sonen aus dem bestehenden Kunden-stamm oder Branchennetzwerk sind, obschon man dies eigentlich voraus-setzt, als Verwaltungsrat nicht zwin-gend nachhaltiger oder umsatzfördern-der.

Fazit

Nehmen Sie sich in Ihrer Rolle als Ver-waltungsrat regelmässig Zeit für eine Makro-Perspektive über Ihr Unterneh-men. Sie stellen dadurch sicher, dass Sie allfällige interne und externe Ein-flüsse wie ein Sensor frühzeitig und richtig erkennen. Erstellen Sie sich hierzu auch eine prägnante Übersicht der wichtigsten Eckdaten Ihres Unter-nehmens. So behalten Sie jederzeit den Überblick und können objektiver auch im operativen Tagesgeschäft Entschei-dungen im Sinne der grösseren Ziele fällen. Führen Sie Ihren Betrieb mit Ver-waltungsräten, die Sie ergänzen und somit wirklichen Mehrwert liefern.

Für weitere Fragen steht der Autor gerne zur Verfügung. Er ist Strategiebe-rater bei der Gewerbe-Treuhand und leitet in dieser Funktion auch Schulun-gen für Verwaltungsräte von KMU.

Sensor

Ein Verwaltungsrat hat die oberste stra-tegische Führung und Kontrolle inne und muss daher jederzeit wissen, wie es dem Unternehmen wirklich geht. Zu den zentralen Aufgaben eines Verwal-tungsrates gehört es daher, eine akku-rate Sensorik über den laufenden Be-trieb für sich sicherzustellen. Was läuft gut, was nicht? Was beeinflusst den Betrieb heute, morgen und übermor-gen? Warum ist dies so? Mit operativen Aufgaben und Entscheiden als multi-funktionale Schlüsselperson im Alltag permanent konfrontiert, ist eine objek-tive und akkurate Sensorik jedoch nur schwer möglich. Eine Gelegenheit hier-zu bieten die Verwaltungsratssitzungen. Verwaltungsratssitzungen sollten daher nicht als müssige Alibi-Übung einmal pro Jahr erfolgen, sondern einen aus-reichenden Zeitrahmen mit operativer Distanz erhalten. Ausserdem empfiehlt es sich, zum Ende jeden Monats den Betrieb mit bewusster Distanz zu reflek-tieren, frei von alltäglichen operativen Einflüssen. Ein effizientes Instrument zur objektiven Reflektion kann hierzu ein individuell zusammengestelltes «Cockpit» (Zusammenfassung / Über-sicht auf einem Blatt) sein.

Cockpit

Ein «Cockpit» enthält alle wichtigen Kennzahlen und Informationen des Be-triebes in Bezug auf Finanzen, Markt und Personal. Ein prägnantes Cockpit ermöglicht es, die strategischen Be-triebsziele, Gefahren und Einflüsse sicher zu erkennen und entsprechende Massnahmen frühzeitig einzuleiten. So können etwa die Kennzahlen aus dem rollierenden Liquiditätsplan hervorge-hen (Debitoren, Sondereinnahmen, Kre-ditoren, Sonderinvestitionen, Cashflow).

Verwaltungsräte / innen einer KMU leben oft mehrere Rollen als Inha-ber, Geschäftsführer, Fachkraft, Mutter / Vater, Bruder / Schwester sowie Partner. Obschon es sich dabei um unterschiedliche Verantwortungen handelt, werden diese im Alltag fliessend gelebt. Der Übergang vom Ge-schäftlichen ins Private wird zur Selbstverständlichkeit. Die Fähigkeit, Entscheide und Massnahmen kritisch zu hinterfragen, wird dadurch jedoch gemindert, und die objektive Wahrnehmung über den Status quo des Betriebes reduziert.

Thomas Schürch

Executive Master of Business Adminis-tration, Personalberater mit eidg. Fach-ausweis

Telefon 041 319 92 57 [email protected]

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7MEMO – Das Informationsmagazin für KMU der Gewerbe-Treuhand-Gruppe, Ausgabe 47, Januar 2019

Erbrecht

Grundstücke in Erbengemeinschaften: Was zu beachten ist

Einsetzung eines Willensvollstreckers. Dieser hat den Nachlass zu verwalten und gemäss den Anordnungen des Ver-storbenen der Teilung zuzuführen. Oft gelingt es dem Willensvollstrecker, aus-gleichend auf die Erben einzuwirken.

Ablauf Verkauf von Grundstücken

Um die Erbteilung möglichst rasch ab-zuwickeln, entscheiden sich Erbenge-meinschaften häufig für die Veräusse-rung der Grundstücke an eine Drittper-son. Für die professionelle Verkaufsbe-gleitung empfiehlt sich der Beizug eines Immobilienspezialisten. Als Grundlage für den Verkaufsprozess wird das Grundstück mittels Marktwertschätzung umfassend geprüft. Nebst den klassi-schen Einflussfaktoren sind die zukünf-tigen Entwicklungsmöglichkeiten genau zu prüfen. Die mögliche Nutzung (z. B. für An- oder Umbauten) sowie zukünf-tige Veränderungen bei Revisionen der Bau- und Zonenordnung sind entschei-dende Faktoren für die Erarbeitung einer optimalen Verkaufsstrategie. Der Immobilienspezialist zeigt die Vor- und Nachteile der verschiedenen Lösungs-ansätze auf und legt mit den Erben die optimale Verkaufsstrategie fest.

Bäuerliches Bodenrecht

Befindet sich ein Grundstück ausser-halb der Bauzone, unterliegt es meist dem bäuerlichen Bodenrecht. Ein sol-ches Grundstück kann nur mit Bewilli-gung der zuständigen Behörde an einen Dritten veräussert werden, der nicht Erbe oder Familienangehöriger ist. Be-stehende Pachtverhältnisse gehen auf die Erben über. Bei einer Kündigung sind die Mindestpachtdauer, die Kündi-gungsfristen und -termine sowie die Möglichkeit des Pächters, eine Erstre-

ckung zu verlangen, zu beachten. Bei einer Veräusserung an Dritte dürfen die gesetzlichen Vorkaufsrechte (z. B. des Pächters) nicht ausser Acht gelassen werden.

Befinden sich auf dem Grundstück Wohn- oder Ökonomiegebäude, die definitiv nicht mehr für die landwirt-schaftliche Nutzung gebraucht werden und in der Substanz erhalten sind, ist eine Entlassung aus dem Geltungsbe-reich des bäuerlichen Bodenrechts zu prüfen (Abparzellierung). Das aus dem Bodenrecht entlassene Grundstück kann in der Folge ohne Bewilligung an einen Dritten veräussert werden und untersteht nicht mehr der behördlichen Preiskontrolle und der gesetzlichen Be-lastungsgrenze.

Für Fragen, die Unterstützung für ein Testament oder einen Erbvertrag, die Durchführung der Erbteilung, die Markt-wertschätzung oder den Verkauf einer Liegenschaft stehen die Autoren gerne zur Verfügung.

Erbengemeinschaft

Alle gesetzlichen und eingesetzten Erben bilden ab dem Tod des Erblas-sers eine «Zwangsgemeinschaft», die nur einstimmig handeln kann und die bis zur Erbteilung andauert. Jeder Erbe haftet nicht nur für seinen Anteil, son-dern solidarisch für die gesamten Schulden (z. B. Hypotheken). Aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips kann ein Erbe die Erbteilung blockieren. Sofern keine Einigung über die Erbteilung zu-stande kommt, kann diese letztlich nur mit der Erbteilungsklage herbeigeführt werden, was meist mit erheblichen Kosten verbunden ist.

Lebzeitige Übertragung

Will der Erblasser vermeiden, dass ein Grundstück in den Nachlass fällt, so kann er es zu Lebzeiten einem Dritten oder einem Erben übertragen. Bei Übertragung an einen Erben ist zu be-achten, dass diese nicht «zu billig» er-folgen darf, ansonsten können bei der späteren Erbteilung die anderen Erben die Ausgleichung der Differenz zwi-schen dem tatsächlich bezahlten Preis und dem Verkehrswert, der für die Erb-teilung massgeblich ist, verlangen.

Mit Testament / Erbvertrag vorsorgen

Der Erblasser kann mit einem Testa-ment oder Erbvertrag Teilungsvorschrif-ten erlassen, indem er ein Grundstück auf seinen Tod hin einem bestimmten Erben zuweist. Der Begünstigte hat dann das Recht, die Zuweisung des Grundstücks zu verlangen (unter An-rechnung auf seinen Erbanspruch). Dürfte die Erbteilung voraussichtlich schwierig werden, empfiehlt sich die

Erbengemeinschaften haben – meist zu Recht – den Ruf, schwerfällig zu sein. Das Prinzip der Einstimmigkeit macht es nicht einfacher, wenn sich Grundstücke im Nachlass befinden. Aus diesem Grund gilt es bei der Planung des Nachlasses wie auch bei der Erbteilung einige Punkte zu beachten.

Stefan Keiser

Leiter Fachteam Recht, Rechtsanwalt

Telefon 041 319 92 74 [email protected]

Michael Schärli

Leiter Fachteam Immobilienvermarktung, Immobilienbewirtschafter mit eidg. Fach-ausweis, Immobilienentwickler mit eidg. Fachausweis

Telefon 041 319 93 79 [email protected]

Am 22. November 2018 präsentierte der Hauseigentümerverband Kanton Luzern in der Messe Luzern zusammen mit der Dienststelle Steuern und der Gewerbe-Treuhand die Neuerungen bei der Katasterschatzung und die Entwicklungen beim Eigenmietwert vor rund 500 Eigenheimbesitzern. Interessierte können die Dokumentation von Bruno Käch anfordern unter [email protected].

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Bruno Käch, Gesamtleiter der Gewerbe-Treuhand-Gruppe (links), Fabian Peter (Bild apimedia)

MEMO – Das Informationsmagazin für KMU der Gewerbe-Treuhand-Gruppe, Ausgabe 47, Januar 2019

Im Gespräch

Das Gewerbler-Dasein in der DNA verankert: Fabian Peter, Vinzenz Peter AG, Inwil

Wie führen Sie Ihr KMU zusammen mit Ihrem Bruder?Durch klare Aufgabenteilung. Mein Bruder ist für die Akquisition für Neu- und Umbauten, die Planung und Avor sowie die Rechnungsstellung verant-wortlich. Ich bearbeite Personalfragen, die Administration, Versicherungs- und Finanzfragen, die Lohnbuchhaltung und Beratungen für erneuerbare Energien. Ist alles im grünen Bereich, pfl egen wir das Motto: leben und leben lassen.

Mussten Sie auch schon Rück­schläge wegstecken?Als frisch gebackener Gemeindeam-man haben wir eine Abstimmung für einen Landverkauf durch nur wenige Gegenstimmen verloren. Die Analyse hat gezeigt, dass wir zu wenig gut infor-miert hatten. Aus diesem Rückschlag habe ich viel gelernt, was ich später in unserem KMU und in der Politik nutzen konnte: transparent kommunizieren und für Fehler geradestehen.

Wie kam es zur Partnerschaft mit der Gewerbe­Treuhand?Schon unsere Eltern liessen sich von der Gewerbe-Treuhand beraten. Insbe-sondere bei der Nachfolge haben sich die verschiedenen Kompetenzen wie Recht, Immobilien, Unternehmensbe-wertung und Steuern sehr bewährt. Am wichtigsten ist uns jedoch das jahre-lange Vertrauensverhältnis. Unsere Mutter ist im Pensionsalter, aber macht immer noch mit grossem Interesse die Buchhaltung. Bei Bedarf könnten wir diese Arbeiten für eine gewisse Zeit oder für immer an die Gewerbe-Treu-hand auslagern.

Was hat Sie dazu bewogen, als Gemeindeamman zu kandidieren?Das ergab sich eher zufällig. Ich war schon als Jugendlicher politisch inter-essiert und mein Vater war 13 Jahre

Gemeinderat. Meine Mutter stammt ebenfalls aus einer Unternehmerfamilie. Politik war an unserem Mittagstisch schon immer ein Thema. So habe ich mich von einem jungen Komitee auf die Liste setzen lassen und wurde im 2. Wahlgang gewählt. Ich fi nde es wichtig, dass sich Unternehmer in der Politik en-gagieren und KMU mit ihrer Stimme vertreten sind.

Sie engagieren sich als Unter­nehmer auf Gemeinde und auf Kantonsebene. Was hat Sie dazu motiviert?Dies hat wohl mit meinem Gen als Un-ternehmer zu tun, etwas bewegen zu wollen, Verantwortung zu übernehmen und mich einbringen zu können. Den Unternehmer in mir treibt es an, nach einem Schritt einen weiteren zu machen. Ich fi nde es angebracht, dass bei den Regierungsratswahlen auch die jüngere Generation vertreten ist.

Wenn Sie im kommenden März als Regierungsrat gewählt werden, müssen Sie sich unternehmerisch neu orientieren. Welche Ziele ver­folgen Sie mittelfristig?Mein Ziel ist der 31. März 2019. Wenn die Wahl klappt, will ich im neuen Amt gute Arbeit leisten und mich mit viel Herzblut zum Wohle des Kantons Luzern einsetzen. Der Wermutstropfen dabei, ich müsste meine Funktionen und die Verwaltungsratsmandate als Unternehmer abgeben.

Wie würden Sie junge Menschen für eine Zukunft als Unternehmer motivieren?Es ist spannend, Verantwortung zu übernehmen, etwas zu bewegen, sich ein wertvolles Netzwerk zu erarbeiten, die Zukunft und den eigenen Wirkungs-kreis zu gestalten. Unternehmer sein ist kein 08/15 Job und man gewinnt viele Erfahrungen. Man investiert aber auch viel Zeit, stellt sich fi nanziellen Risiken und muss die Konsequenzen für seine Entscheide tragen.

Kontakt:[email protected]

Sie haben sich entschieden, Unternehmer zu werden. Warum?Als Unternehmer kann ich etwas be-wegen. Nach dreieinhalb spannenden Jahren bei der ABB zog es mich in unser KMU zurück, weil hier die Ar-beitsabläufe, Strukturen und Vor-schriften weniger reguliert sind als in einem Weltkonzern. Zudem ging unser Vater auf das Pensionsalter zu und musste vermehrt auf seine Ge-sundheit achten. Zusammen mit der Wahl als Gemeindeamman von Inwil im Jahre 2004 war der Zeitpunkt für den Einstieg in unser Familienunter-nehmen gekommen. Ich habe gese-hen, dass es mich braucht und dass ich meinen Bruder, er war damals 22, ich doch schon 27, mit meiner Erfah-rung unterstützten konnte.

Welches war bisher Ihre grösste unternehmerische Herausforderung?Die Regelung der Nachfolge. Während meinem MBA Studium habe ich 2007 für die Masterarbeit mit zwei Studien-kollegen für die Umwelt- und Unterneh-mensanalyse der Vinzenz Peter AG auch die Nachfolge durchleuchtet. Damals konnte ich noch nicht ermes-sen, dass dieser Prozess so viel Zeit beansprucht. Ich habe die Komplexität im sozialen Umfeld unterschätzt und externe Hilfe beigezogen.

Fabian Peter führt zusammen mit seinem Bruder Markus seit 2007 den von ihren Eltern übernommenen Familienbetrieb. Als gelernter Sani-tärinstallateur und Heizungszeichner schloss er das Ingenieurstudium ab. Nach dreieinhalb Jahren bei der ABB gewann der Unternehmer in ihm Überhand. Er entschied sich im Jahre 2004, ins Familienunterneh-men zurückzukehren und startete seine politische Karriere als Gemein-deamman von Inwil und später auch als Kantonsrat. Die Vinzenz Peter AG feiert dieses Jahr ihr 50-jähriges Bestehen.