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Jahresschwerpunktthema 2016 – 2018 „Der Strom und seine Gefährdungen“

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 Jahresschwerpunktthema 2016 – 2018

 „Der Strom und seine Gefährdungen“

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Inhaltsverzeichnis

1) Einführung2) Vorschriften / Gesetzliche Grundlagen3) Gefahren des elektrischen Stromes4) Beispiele Unfälle5) Maßnahmen6) Zielsetzung7) Umsetzung der Maßnahmen

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Strom ist ein sehr ernst zu nehmendes Thema, mit dem man sich auseinandersetzen muss. Es sind oftmals nur kleine alltägliche Situationen in denen wir immer wieder „glücklicherweise“ der Gefahr entkommen/entfliehen können. Deshalb muss sich jeder einmal Gedanken darüber machen, wo die kleinen und großen Gefahren versteckt oder sogar offensichtlich vorhanden sind. Da wir als Arbeitgeber bzw. Führungskräfte für den Schutz unserer Mitarbeiter, Ehrenamtlichen und Kinder in unseren Kindertageseinrichtungen verantwortlich sind, sollten wir hier ein besonderes Augenmerk darauf haben.

1) Einführung

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- ArbSchG- BetrSichV- VDE- DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 3- TRBS- usw.

2) Vorschriften / Gesetzliche Grundlagen

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Grundpflichten des Unternehmers nach §3 ArbSchG

Alle erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigtenbei der Arbeit treffen, Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen und erforderlichenfalls anpassen.

Ständige Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anstreben und eine geeignete Organisation aufbauen.

2) Vorschriften / Gesetzliche Grundlagen

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Welche Risiken gehen vom elektrischen Strom aus?

3) Gefahren des elektrischen Stromes

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Welche wesentlichen Risiken gehen vom elektrischen Strom aus?

elektrischer Schlag

hohe Temperaturen und Kurzschlüsse, welche Verletzungen und auch Brände verursachen können

3) Gefahren des elektrischen Stromes

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Wirkungen des elektrischen Stromes

Primärwirkungelektrischer Schlag(z.B. Muskelverkrampfung, evtl. Herzkammerflimmern)

Sekundärwirkunginnere und äußere Verletzungen / Blutungen aufgrund eines Absturzes oder einer Abwehrbewegung

3) Gefahren des elektrischen Stromes

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Stromunfall in der Diözese Augsburg (Juni 2013)Quelle: Augsburger Allgemeine

Pfarrer auf der Anklagebank – Einstellung gegen 2000,- € Geldauflage

4) Beispiele

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Quelle:Badische Zeitung 19.12.2011

erhöhte Brandgefahr durch alte marode Kabel und Steckdosen

4) Beispiele

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Quelle:BILD-Zeitung 20.03.2015

Schmorbrand vermutlich durch alte elektrische Leitungen hervorgerufen

4) Beispiele

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So sollte es nicht unter einem Schreibtisch aussehen!

4) Beispiele

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defekte Außensteckdose aneiner Kapelle

4) Beispiele

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defekter Knickschutz unddefekte Anschlussleitung eines Heizstrahlers

4) Beispiele

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Stecker, der nicht in Steckdoseeingesteckt werden kann!!!

Schutzklasse 2-Stecker in Verbindungmit Schutzklasse 1 Kupplung!!!

4) Beispiele

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Heizstrahler mit alter Stoffleitung !!!

4) Beispiele

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Möglichkeiten, um die Gefahr und die Unfälle mit Strom zu verhindern.

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für jeden Bereich.

Regelmäßige Prüfungen der elektrischen Anlagen und der elektrischen Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3).

Unterweisungen der Mitarbeiter und Ehrenamtlichen im Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln (DGUV Vorschrift 1).

5) Maßnahmen

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Erstellung der Gefährdungsbeurteilung

Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach §5 und §6 ArbSchG

Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tätigkeiten vorzunehmen.Bei gleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tätigkeit ausreichend.Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu dokumentieren. Durch Aufdeckung aller Faktoren, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen, können Gefährdungen am wirksamsten verhindert werden!

Hinweis: Die Gefährdungsbeurteilung muss ab dem 1. Mitarbeiter dokumentiert werden.

5) Maßnahmen

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Regelmäßige Prüfungen (siehe §5 DGUV Vorschrift 3)

Wenn elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel regelmäßig durch eine Elektrofachkraft geprüft und die Mängel beseitigt werden, sinkt das Gefahrenpotential auf ein akzeptables Restrisiko.

5) Maßnahmen

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Unterweisung der Mitarbeiter und Ehrenamtlichen

Durch regelmäßige Unterweisungen (§4 DGUV Vorschrift 1) der Mitarbeiter und auch der Ehrenamtlichen im Umgang mit dem elektrischem Strom und den elektrischen Betriebsmitteln kann das Gefahrenpotential um ein Vielfaches minimiert werden.

5) Maßnahmen

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Unterweisung der Mitarbeiter und der Ehrenamtlichen

Möglichkeiten sind:- Anschauungsmaterialien- Demonstrationen von möglichen Fehlern/Problemen durch eine

Elektrofachkraft- Filme, z.B. von Berufsgenossenschaften- usw.

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Grundlegende Verhaltensregeln für den elektrotechnischen Laien1. Überzeugen Sie sich vor der Benutzung elektrischer Geräte oder elektrischer Anlagen

von ihrem einwandfreien Zustand!

2. Bedienen Sie nur die dafür bestimmten Schalter und Stelleinrichtungen!

3. Keine Einstellungen an Sicherheitseinrichtungen verändern!

4. Grundsätzlich keine nassen elektrischen Geräte benutzen und keine nassen elektrischen Anlagen bedienen, auch nicht, wenn nur Ihre Hände oder Füße nass sind!

5. Bei Störungen sofort Strom abschalten oder Stecker ziehen!

6. Melden Sie Schäden oder ungewollte Erscheinungen an elektrischen Geräten und Anlagen sofort der Elektrofachkraft. Geräte oder Anlagen nicht weiter verwenden und der Benutzung durch andere Personen entziehen!

7. Auf Gefahren hinweisen!

5) Maßnahmen

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Durch die Umsetzung der Themen im Unternehmen - Erstellung der Gefährdungsbeurteilung- Durchführung der Unterweisungen

und - Umsetzung der Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3

werden die Mitarbeiter im Umgang mit dem elektrischen Strom sensibilisiert . Außerdem ist hier mit der Zeit auch erkennbar, dass die Mitarbeiter motivierter werden. Denn die Mitarbeiter sehen an solchen Projekten, dass sie mit eingebunden sind und auch ihre Gesundheit wichtig ist.

5) Maßnahmen

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Kurzfristiges Ziel:

Ca. 70% der Elektroprüfungen sind bis Ende 2016 durchgeführt.

Langfristiges Ziel:

Annähernd 100% der Elektroprüfungen sind bis Ende 2018 durchgeführt.

6) Zielsetzung

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Um diese Ziele zu erreichen, muss eine „Maßnahmen-Aufklärungsarbeit“ im ersten halben Jahr bei den Dekanen und Pfarrern, Mesnern und Kirchenpflegern durchgeführt werden. Hier wird auf die Wichtigkeit dieses Themas hingewiesen.

In einem Zeitraum von 1 ½ Jahren werden die Prüfungen umgesetzt.

Im letzten Jahr des Projektes werden die Daten gesichert und zusammengefasst und um die noch fehlenden Pfarreien detailliert gekümmert werden.

7) Umsetzung der Maßnahmen

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Umsetzung der Prüfungen

Elektrogeräteprüfung:Wird durch eigenes Personal* durchgeführt.

Prüfung elektrische Anlagen:Wird extern vergeben, da hier der zeitliche Aufwand zu groß ist.

* Prüfpersonal (Elektrofachkraft) wird eigens ausgeschrieben und ggf. eingestellt. Messgerät und Zubehör wird/wurde besorgt.

7) Umsetzung der Maßnahmen

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Kosten

Die Geräteprüfungen werden kostenfrei oder gegen einen geringen Pauschalbetrag durchgeführt.

Die Prüfung der elektrischen Anlagen werden von der Diözese bezuschusst. (Es werden aber Rückmeldungen bezüglich der Durchführung angefordert, auch wenn die Kosten < 2000,- € sind, um die tatsächliche Durchführung der Prüfung zu sehen.)

7) Umsetzung der Maßnahmen

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Weitere Maßnahmen für den sicheren Umgang mit Strom

Die Dekane und Pfarrer, Kirchenpfleger, Mesner und KIGA-Leitungen sollen wichtige Informationen über die unregelmäßigen Newsletter bekommen.

Der Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln und Anschlussleitungen auf Festen und Veranstaltungen muss mit in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden.

7) Umsetzung der Maßnahmen