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Jahresbericht 2018

Jahresbericht 2018 - Menschenrechte€¦ · 8 9 Die Jury entschied am 25. Januar. Am 12. April eröffneten wir die Wanderaus-stellung in der Kreis-Galerie in der Straße der Menschenrechte

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Als Teil der Zivilgesellschaft setzen sich nichtstaatliche Menschenrechts- organisationen in großer Zahl und weithin vernehmbar für die Menschen-rechte ein. Sie informieren die Öffentlichkeit und betreiben Menschen-rechtsbildung. Mittels Protesten und Kampagnen weisen sie öffentlichkeits-wirksam auf Missstände hin und mittels hartnäckiger Überzeugungsarbeit versuchen sie Einfluss auf Regierungen, Parlamente und staatliche Behörden zu nehmen, damit diese die Menschenrechte besser achten und schützen. Zu diesem Zweck bedarf es schlagkräftiger Menschenrechtsnetzwerke.

In Deutschland hat sich 1994 – im Anschluss an die Weltmenschenrechts- konferenz von 1993 – mit dem FORUM MENSCHENRECHTE ein bundes-weiter Zusammenschluss von überregional arbeitenden Nichtregierungs- organisationen gegründet, die sich für einen verbesserten Menschenrechts- schutz innerhalb und außerhalb Deutschlands stark machen. Die gemeinsame Arbeit der heute rund 50 deutschen NRO zielt darauf ab, die nationale und internationale Politik von Bundesregierung und Bundestag aus menschen-rechtlicher Sicht kritisch zu begleiten. Auch wollen wir in Deutschland das Bewusstsein für Menschenrechtsfragen schärfen und auf die Lösung hiesiger Menschenrechtsprobleme hinarbeiten.

Das NMRZ wirkt seit vielen Jahren aktiv im FORUM MENSCHENRECHTE mit. Über die Menschenrechtsarbeit in Nürnberg hinaus bemüht sich so das kleine NMRZ gemeinsam mit Gleichgesinnten auch an den „großen Rädern der Politik“ in Berlin zu drehen.

Michael Krennerich Vorsitzender des NMRZ

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Schlagkräftiges Menschenrechtsnetzwerk

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Das NMRZ ...

Otto Böhm: „... strahlt Internationalität aus. Wie sonst nirgends in der Region sind hier Menschen mit ihrem Menschenrechtsthema präsent – ob aus Lateinamerika, Südost- und Osteuropa oder Ostasien, der Türkei oder einem arabischen Land.“ Klaus Schüler: „Wenn es uns im immer schwieriger werdenden Kampf für die Menschenrechte gelingt, möglichst viele junge Menschen dazu zu motivieren, sich für deren Schutz nachhaltig und weltweit einzusetzen, dann leisten wir einen wertvollen Solidarbeitrag.“ Regine Schunda: „Menschenrechts-Highlights 2018: 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschen- rechte – 25 Jahre Straße der Menschenrechte – Deutscher Menschenrechts- filmpreis (Preisverleihung mit Joachim Gauck und Iris Berben) – Menschenrechts- Fotowettbewerb (mit Ausstellung im Auswärtigen Amt) – Menschenrechts- Anwalt Soltani kommt frei – Interessante Gespräche mit Mitgliedern, Gästen und PraktikantInnen aus aller Welt ...“ Felix Krauß: „Auch im Zeitalter der Digitalisierung müssen Menschenrechte konsequent mitgedacht und umgesetzt werden. Die digitalisierte Welt muss eine Welt der Menschenrechte sein!“ Maria Geisler: „Bei Menschenrechten denkt man vielleicht zunächst an große internationale

Politik. Aber Menschenrechte spielen auch in unserem alltäglichen Leben und Miteinander eine Rolle, selbst wenn man sie nicht immer sofort wahrnimmt oder gar für zu selbstverständlich nimmt: Zur Schule, Uni oder Arbeit gehen, ein sicheres Heim haben und Meinungsfreiheit – nur um ein paar zu nennen – sind hier glücklicherweise für viele Alltag geworden, aber eben nicht für alle. Deswegen muss auch bei uns immer wieder Menschenrechtsarbeit geleistet und bestehende Strukturen hinterfragt werden. Erst dann werden die Menschen- rechte tatsächlich für alle erfüllt.“

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Inhalt

Das NMRZ ... 3

... informiert über Menschenrechte 4 Zeitschrift für Menschenrechte 4 Webseiten 5 Bibliothek und Zeitschriften 5 Broschüre zum Jubiläum: 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und 25 Jahre Straße der Menschenrechte in Nürnberg 6 Ausgewählte Publikationen

... belebt den Diskurs 7 Fotowettbewerb 2018: Meine Rechte. Deine Rechte. Ausgelöst! 9 Podiumsdiskussion „The Future of Human Rights“ 10 Menschenrechtskongress in Nürnberg 10 Podiumsdiskussion „Menschenrechte aus der Krise“ 11 Menschenrechtsfilmpreis 13 Aus unserem Gästebuch

... betreibt Menschenrechtsbildung 15 „Diskriminierung trifft uns alle!“ 16 Menschenrechtsmontag (MeMo) 16 Vortrag „Indigene Völker und ihre Rechte“

... erstellt Analysen 17 Wasser – ein Menschenrecht

... mischt sich in Menschenrechtspolitik ein 24 Forum Menschenrechte 24 Deutsches Institut für Menschenrechte 25 Nürnberger Bündnis Fair Toys

Team 26 PraktikantInnen 27 Auf Wiedersehen 28 Aktive 2018

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Auch in den sozialen Medien setzt sich das NMRZ inzwischen für die Menschen- rechte ein. Auf Facebook, Twitter und Instagram informiert das Social Media Team über die Arbeit des NMRZ und nimmt Stellung zu aktuellen Menschenrechtsthemen. Der Buch- und Zeitschriftenbestand des NMRZ umfasst schwerpunktmäßig Veröffentlichungen über die Menschenrechtssituation in Lateinamerika sowie ein umfangreiches Sortiment zu den Arbeitsfeldern des NMRZ. Auf unserer Internetseite ist der über 11.000 Einzelexemplare umfassende Zeitschriften- bestand zugänglich; er kann unter www.menschenrechte.org, Bibliothek, Kategorie „Zeitschriftenkatalog“ aufgerufen werden. Unser Buchkatalog ist auf Anfrage erhältlich. Besucher können zu unseren Öffnungszeiten gerne in der Bibliothek stöbern. Die Stadt Nürnberg beging im Jahr 2018 den 25. Geburtstag der Straße der Menschenrechte, dem Kunstwerk des israelischen Künstlers Dani Karavan in der Mitte der Stadt, das 1993 den Startschuss für zahlreiche Menschenrechts- aktivitäten in Nürnberg gegeben hat. Zugleich wurde in aller Welt des 70. Geburtstags der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte gedacht, des Textes, der nach den Schrecken von Faschismus und Krieg 1948 die Menschen- rechte als Richtschnur einer neuen Weltordnung proklamierte. Beide Geburts- tage fallen in eine Zeit, in der Menschenrechte auch in Europa wieder in einem Ausmaß missachtet werden, das erschreckt, und in der sogenannte Populisten in aller Welt ganz offen verächtlich über die Menschenrechte reden.

Das Nürnberger Menschenrechtszentrum hat in diesem Kontext eine Broschüre publiziert, die an einigen praktischen Beispielen deutlich macht, warum wir die Menschenrechte heute mehr denn je brauchen und sie keineswegs zum alten Eisen gehören. Gerade in den Kommunen können sie Richtschnur für praktisches politisches Handeln werden und damit zu fühlbaren Verbesserungen der Lebensverhältnisse für alle und einem respektvollen Miteinander beitragen. Einen besonderen Fokus legen wir in dem Heft dabei auf die Rolle des Menschen-

... informiert über MenschenrechteDas NMRZ ist Redaktionssitz der halbjährlich erscheinenden „Zeitschrift für Menschenrechte. Journal for Human Rights“ (zfmr). Michael Krennerich ist Mit-Gründer und leitender Herausgeber der zfmr. Die beiden Ausgaben des Jahres 2018 legten die Themenschwerpunkte auf „Proteste und Menschenrechte“ und „Menschenrechte und das Volk“. Die Zeitschrift ist interdisziplinär ausgerichtet und spricht trotz ihres wissenschaftlichen Charakters eine breite Leserschaft an. Vertrieben wird sie über den Wochenschau-Verlag. www.zeitschriftfuermenschenrechte.de

Die Webseite des NMRZ (www.menschenrechte.org) beinhaltet ausgewählte Beiträge und Analysen aus den jeweiligen thematischen Arbeitsfeldern, aber auch Hinweise auf Kampagnen und aktuelle Veranstaltungen. Größten- teils stammen die Artikel aus der Feder von NMRZ-Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zusätzlich werden aber auch ausgewählte „Fremdbeiträge“ veröffentlicht.

Weiterhin betreibt das NMRZ die Webseite www.von-nuernberg-nach-den-haag.de. Die Seite informiert über den Weg der Nürnberger Prozesse bis zur Entstehung des Internationalen Strafgerichtshofs. Zudem berichtet sie über die aktuellen Ent- wicklungen in den Strafgerichtsprozessen.

Zeitschrift für Menschenrechte

Webseiten

Bibliothek und Zeitschriften

Broschüre zum Jubiläum: 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und 25 Jahre Straße der Menschen-rechte in Nürnberg

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rechts auf Bildung, das auch Menschenrechtsbildung einschließen muss. Die Broschüre ist auch über den Anlass hinaus lesenswert und ist im NMRZ kostenfrei erhältlich oder kann auf unserer Website kostenfrei abgerufen werden. Michael Krennerich: • Heinrich-Böll-Stiftung: 70 Jahre Erklärung der Menschenrechte (Mitwirkung: Barbara Unmüßig, Margarete Bause, Michael Krennerich) https://soundcloud.com/ boellstiftung/70-jahre-erklarung-der-menschenrechte-bollfokus • Kritische Begleiter. Forum Menschenrechte, in: Politik und Kultur, Nr. 6/2018, S. 21. • Das Menschenrecht auf Bildung – Handlungsbedarf auch in Deutschland, in: Zeitschrift für Menschenrechte, 2/2018, S. 130–148. • Das Menschenrecht auf Bildung – ein Blick auf Deutschland, in: Polis. Report der Deutschen Vereinigung für Politische Bildung, 3/2018, 12 ff. • Ein Recht auf (menschenwürdiges) Wohnen?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ), 25-26/2018, S. 9–14. • Menschenrechte und Autokratien – wie damit umgehen?, in: Politikum, 1/2018, S. 28–37. • Verantwortung lässt sich nicht auslagern, in: Refugio, 56/2018, S. 5.

Rainer Huhle • Bombardeo, in: Diccionario de la memoria colectiva, ed. Ricard Vinyes, Barcelona (Gides) 2018 p. 67–72 • Die Universalität der Menschenrechte deutlich machen!, in: FoodFirst, 3/2018, S. 9 • Die Menschenrechte zwischen formalem Fortschritt und realpolitischem Rückzug, in: Polis, 3/2018 S. 8–11 • 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, in: NMRZ (Hg.): Menschen rechte in Stein gemeißelt und doch lebendig. Broschüre anlässlich 70 Jahre All gemeine Erklärung der Menschenrechte und 25 Jahre Straße der Menschenrechte, Nürnberg (NMRZ) 2018, S. 5–9 • Die Menschenrechte – konservativ oder subversiv?, in: Zeitschrift für Menschenrechte, 2/2018, S. 118–129. • Ausschuss gegen das Verschwindenlassen | 12. und 13. Tagung 2017, in: Vereinte Nationen, 2/2018, S. 67-88 • Bombardeigs de la Segunda Guerra Mundial; record i silenci y Alemanya, in: Ayuntament de Barcelona, Arañó Vega, Laia / Mireia Capdevila Candell (eds.): To-pografia de la destrucció. Els bombardeigs de Barce-lona durant la Guerra Civil, Barcelona 2018, pp. 33–40 (mit Übersetzungen ins Spanische und Englische)

Otto Böhm und Doris Katheder: • „Grundkurs Menschenrechte. Die 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Kommentare und Anregungen für die politische Bildungsarbeit“, Lizenzausgabe der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, 2017.

Fotowettbewerb 2018: Meine Rechte. Deine Rechte. Ausgelöst!

Ausgewählte Publikationen

... belebt den DiskursMitte August 2017 erreichte uns eine Anfrage vom Auswärtigen Amt in Berlin, ob und wann wir den nächsten Fotowettbewerb planen. Das Auswärtige Amt wäre sehr stark interessiert, Mitte April 2018 im Lichthof des Auswärtigen Amtes eine Foto-Ausstellung zum Thema Menschenrechte zu präsentieren. Anlass einer solchen Ausstellung sei die periodische Überprüfung der menschenrechtlichen Situation in Deutschland im Jahre 2018.

Das war für das NMRZ eine außerordentliche Chance, mit dem Menschenrechts-fotowettbewerb in einer dritten Auflage eine große Öffentlichkeit anzusprechen. Nach der Erstellung eines ambitionierten Zeitplanes und der Zustimmung des NMRZ-Plenums starteten wir Mitte Oktober den 3. Fotowettbewerb. Aufgabe war, einen Artikel der AEMR mit einer Fotoserie von zwei bis vier Fotoarbeiten zu interpretieren. Die Schirmherrschaft übernahm die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Dr. Bärbel Kofler. Insgesamt wurden 206 Bewerbungen mit 646 Fotoarbeiten eingereicht, nicht nur aus dem gesamten deutschsprachigen Raum, sondern auch aus Israel, Mazedonien und Australien. Wieder übernahm NIKON großzügig die Preisgelder in Höhe von 7.500 Euro.

Mitglieder der Jury waren: • Dr. Bärbel Kofler • Christian Höhn, Fotograf BFF DGPh • PD. Dr. Michael Krennerich, 1. Vorsitzender des NMRZ • Ulrike Manestar, Fotografin und Preisträgerin 2016 • Martina Mittenhuber, Leiterin des Menschenrechtsbüros der Stadt Nürnberg • Caroline Müller von NIKON • Prof. Dr. Christoph Schaden, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm • Maede Soltani, Industrie-Designerin und Menschenrechtsaktivistin

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Die Jury entschied am 25. Januar. Am 12. April eröffneten wir die Wanderaus-stellung in der Kreis-Galerie in der Straße der Menschenrechte in Nürnberg, am 14. April die Ausstellung im Lichthof des Auswärtigen Amtes in Berlin, wo sie jeweils mehrere Wochen zu sehen waren. Beide Ausstellungen gingen anschließend auf Tour. Das Auswärtige Amt zeigte die Ausstellung inzwischen in der deutschen Botschaft in Luxemburg und plant diese auch für weitere

Auslandsvertretungen.

Die Ausstellungen wurden und werden an Gymnasien und Fach- oberschulen gezeigt. Bis Ende 2019 werden die Ausstellungen an 12 Gymnasien gezeigt worden sein. Bewährt haben sich auch die Kooperationen mit den Fach-hochschulen der Universitäten in Linz, Österreich und Würzburg. In Linz stellten wir nun schon zum dritten Mal aus. Die Ausstellungen waren jeweils eingebettet in ein engagiertes Begleitprogramm. Das geschah auch am Religions- pädagogischen Zentrum RPZ Heilsbronn (Institut für Aus-, Fort- und Weiterbildung der evang. luth. Kirche i. Bayern).

Bis Ende 2019 werden die Aus-stellungen auch an kirchlichen und anthroposophischen Institutionen und jüdischen Kultusgemeinden zu sehen sein, jeweils eingebettet in ein tiefergehendes Begleit- programm.

Bis Ende 2019 sind die Ausstel- lungen bereits ausgebucht. Weitere Anfragen für 2020 liegen vor. Ebenso formiert sich ein wachsendes Interesse an einem weiteren Wettbewerb. Angedacht ist außerdem eine verstärkte didaktische Aufarbeitung des Bildmaterials.

Im Rahmen des 25-jährigen Jubiläums der Straße der Menschenrechte organisierte das NMRZ am 22. Oktober eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „The Future of Human Rights in a World of Conflicts“. Vor einem interessierten Publikum sprach Rainer Huhle mit internationalen MenschenrechtsexpertInnen über ihre Ein- schätzungen zur Lage der Menschenrechte weltweit.

Es diskutierten:

• Gareth Evans, ehemaliger Außenminister Australiens, ehemaliger Präsident der International Crisis Group und Mitglied der Jury des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises • Navi Pillay, ehemalige Richterin am Internationalen Strafgerichtshofs, ehemalige Hohe Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte und Präsidentin des Advisory Boards der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien • Kagwiria Mbogori, Vorsitzende der Nationalen Menschenrechtskommission in Kenia und Mitglied der Jury des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises • Anne Brasseur, ehemalige Präsidentin der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und Mitglied der Jury des Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreises • Cecilia Medina Quiroga, ehemalige Präsidentin des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte und Mitglied im Advisory Board der Internationalen Akademie Nürnberger Prinzipien

Die Diskussion drehte sich um Themen wie Responsibility to Protect, den globalen Einsatz der Zivilgesellschaft, den weltweiten Anstieg von Anti-NGO-Gesetzen sowie die Interdependenz zwischen Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschen-rechten. Viele Zuhörerinnen und Zuhörer nutzten die Gelegenheit für kritische Fragen und Diskussionen, die auch nach dem offiziellen Ende fortgeführt wurden.

Podiumsdiskussion „The Future of Human Rights“

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Mit dem Deutschen Menschenrechtsfilmpreis werden seit 1998 Film- und Fernsehproduktionen prämiert, die die Botschaft der Menschenrechte weitertragen. Im Jahr 2018 wurde der Deutsche Menschenrechtsfilmpreis zum elften Mal verliehen. Schirmherr der diesjährigen Preisverleihung war Joachim Gauck. Iris Berben hielt in ihrer Funktion als Präsidentin der Deutschen Filmakademie die Laudationes auf die Preisträger und Christoph Süß vom BR führte als Moderator durch den Abend. Musikalisch gerahmt wurde die Preisverleihung durch den Solo-Künstler Wolfgang Niedecken.

Den Preis in der Kategorie Profi Langfilm erhielt 2018 das Drama „Styx“ des österreichischen Regisseurs Wolfgang Fischer, welches das Sterben von Geflüchteten und die Seenotrettung im Mittelmeer thematisiert. Die Jury begründet ihre Auswahl unter anderem wie folgt: „... So wird die packende Geschichte, die geschickt mit den Elementen des Seeabenteuer-Genres spielt, zu einer Metapher für den Zustand unserer gesellschaftlichen Realität. ‚Styx‘ bezieht seine Wucht aus der geradezu archaischen Begrenzung auf einen überschaubaren, erzählerischen Rahmen, in dem die Schärfe des Kon-flikts umso deutlicher wird ...“ Bei der Verleihung des Preises in der Kategorie Profi Kurzfilm standen in diesem Jahr die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschen- rechte im Mittelpunkt, genau genommen das Recht auf Gesundheit. Der Protagonist des Dokumentarfilms „Joe Boots“ von Florian Baron kehrt aus seinem Militäreinsatz im Irak schwer traumatisiert zurück.

Wie wichtig die universellen Menschenrechte im digitalen Zeitalter sind und welche Herausforderungen und Möglichkeiten sich dadurch ergeben, war am 5. November Thema eines Menschenrechtskongresses in Nürnberg, der von der Friedrich-Naumann-Stiftung organisiert wurde. Die Thomas-Dehler-Stiftung und das NMRZ waren Kooperationspartner der Veranstaltung. Moderiert vom Chefredakteur der Nürnberger Zeitung (NZ), Stephan Sohr, diskutierten die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen, Christian Mihr, der bulgarische Journalist Nikolay Staykov sowie der NMRZ-Vorsitzende Michael Krennerich über Chancen und Risiken der Digitalisierung für die Presse und Meinungs- freiheit. Die PodiumsteilnehmerInnen waren sich einig, dass auf der einen Seite die Digitalisierung viele Vorteile biete, etwa leichteren Zugang zu Informationen, einfachere Kommunikation und breitere Berichterstattung. Auf der anderen Seite würden Kommunikation und Internetverhalten immer stärker überwacht. Zugleich begünstige die digitale Kommunikation die öffentliche Verbreitung von Falschmeldungen, Unterstellungen und Beleidigungen. Das Schlagwort „Lügenpresse“ sei dazu geeignet, Journalisten zu diffamieren und deren Arbeit

im Kern zu gefährden. Die von rund 100 Per- sonen besuchte Podiums- diskussion behandelte ein breites Spektrum an Themen – vom Netzwerk-durchsetzungsgesetz in Deutschland bis hin zur Ermordung von Journa- listen in anderen Ländern. Nikolay Staykov erinnerte an die ermordete bulga- rische Journalistin Wiktorija Marinowa und forderte die konsequente Ermittlung der Täter.

70 Jahre nach Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte stecken die Menschenrechte in der Krise. Statt aber im Lamentieren zu verharren, diskutierten die ProfessorInnen Petra Bendel und Heiner Bielefeld sowie der NMRZ- Vorsitzende Michael Krennerich über Wege aus der Krise. Veranstalter der stark besuchten Podiumsdiskussion in Erlangen waren das Centre for Human Rights Erlangen-Nürnberg (CHREN) gemeinsam mit „bildung evangelisch in Europa“.

Podiumsdiskussion „Menschenrechte aus der Krise“

Menschenrechtskongress in Nürnberg

Menschenrechtsfilmpreis

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Judith Schönsteiner von der Universität Diego Portales in Santiago de Chile

Die Universität Diego Portales in Chiles Hauptstadt ist eine private Univer- sität, die in Lehre und Forschung seit langem einen Schwerpunkt im Bereich der Menschenrechte gesetzt hat. Das interdisziplinäre „Menschenrechts-zentrum“ der Universität betreibt z.B. eine systematische Dokumentation aller Strafverfahren, die in Chile gegen Täter aus der Zeit der Militärdiktatur geführt werden und entweder zu Urteilen führen oder eingestellt werden. Die deutsche Professorin Judith Schönsteiner lehrt seit langem in Santiago und hat sich dort im Menschenrechtszentrum auf den Zusammenhang von Wirtschafts- und Sozialpolitik und Menschenrechten spezialisiert. Sie war in diesem Zusammenhang vom CHREN, dem Menschenrechtszentrum der Universität Erlangen/Nürnberg eingeladen. Am 15. Februar nutzte sie diese Einladung zu einem anregenden Gespräch im NMRZ.

Yanette Bautista aus Kolumbien

Am 19. Juli besuchte die kolumbianische Anwältin und Menschenrechts- aktivistin Yanette Bautista zusammen mit Friedrich Kircher von der kolumbia-nischen Caritas das NMRZ. Yanettes Schwester Nydia Erika wurde 1987 von der kolumbianischen Armee entführt, gefoltert und später ermordet aufge-funden. Seither kämpfte Yanette um die Aufklärung dieses Verbrechens und die Bestrafung der Täter. Sie gehörte zu den ersten Frauen in Kolumbien, die sich als Angehörige von „Verschwundenen“ organisierten und ist bis heute in dieser Bewegung aktiv. Wegen dieser Arbeit hat sie selbst immer wieder Drohungen erhalten und musste mehrfach ins Ausland fliehen. Mehrfach wurde sie für ihre Arbeit ausgezeichnet, u.a. 2012 mit dem deutsch-französi-schen Menschenrechtspreis in Kolumbien. Da das NMRZ viel zum Thema der „Verschwundenen“ arbeitet, war der Gedankenaustausch mit Yanette für alle Anwesenden besonders eindrücklich.

Mina Watanabe vom Women’s Active Museum on War and Peace in Tokio

Am 21. August erhielt das NMRZ Besuch von der Leiterin des Tokioer „Women’s Active Museum on War and Peace“, Mina Watanabe, die vom Verein „Frauen in der Einen Welt“ nach Nürnberg eingeladen war. Wie der Name sagt, und wie uns Mina lebhaft deutlich machte, ist diese Einrichtung mehr als nur ein Frauenmuseum, es ist zugleich ein Aktionszentrum. Die rein private Einrichtung hat es in der immer noch patriarchalisch geprägten japanischen Gesellschaft nicht leicht. Ganz besonders nicht, wenn sie sich, wie Mina Watanabe berichtete, für die Rechte der Frauen aus den besetzen Ländern einsetzt, die während des Zweiten Weltkriegs als sogenannte „comfort women“ von der japanischen Armee in Bordelle gezwungen wurden, eine Tatsache, die vom offiziellen Japan bis heute bestritten wird.

Das US-amerikanische Gesundheitssystem attestiert ihm eine post- traumatische Belastungsstörung und man verschreibt ihm Psychopharmaka, die ihm jedoch nicht dabei helfen, seine Drogen- und Alkoholsucht zu bekämpfen, sondern ihn nur noch mehr von seiner Umwelt isolieren. Viele US-KriegsveteranInnen zerbrechen an dieser Kluft. Die Jury führt aus, dass der Film und sein Protagonist nicht nur ein Menschenrecht bebildern, sondern: „... sich mit filmischen Mitteln und sprachlicher Reflektion einer zentralen Frage heutiger Debatten näher(n): Ist das Menschenrecht auf Gesundheit durch die Verteilung von Pillen verwirklicht und erledigt?“

Weiterhin bereicherte Vanessa Ugiagbe, die zusammen mit Yasemin Markstein den Deutschen Menschenrechtsfilmpreis in der Kategorie Amateure für ihren Film ‚Just a normal Girl‘ erhielt, das Programm des Abends. Vanessa soll als Kind beschnitten und zwangsverheiratet werden. Daraufhin flieht ihre Mutter mit ihr und ihrem Bruder aus Nigeria nach Deutschland. Vanessas Auftritt bestätigt die Einschätzung der Jury, die in ihrer Begründung befindet, dass „... der Film auf kraftvolle Weise [bestärkt] sich für die eigenen Rechte einzusetzen und gegen Widerstände anzugehen.“

Der Deutsche Menschenrechtsfilmpreis wird von 18 verschiedenen Organi-sationen und Gruppen aus den Bereichen Menschenrechte, Bildung, Kultur, Medienarbeit und Religion unterstützt. Das NMRZ zählt zu den Gründern. Michaela Lissowsky ist für das NMRZ im Organisations-Team des Deutschen Menschenrechtsfilmpreises.

Aus unserem Gästebuch

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... betreibt MenschenrechtsbildungDas Bildungsteam des NMRZ war auch in diesem Jahr mit seinen Seminaren sowohl im Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände als auch im Memorium Nürnberger Prozesse aktiv. Die Angebote, die an diesen beiden Erinnerungsorten stattfinden, haben immer einen historischen Bezug. In einer Ausstellungsführung, die am Anfang jedes Bildungsangebotes durchgeführt wird, stehen der Ort und die Auseinandersetzung mit dem Nationalsozialismus beziehungsweise der Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen im Mittelpunkt. Im zweiten Teil des Seminars werden Bezüge zur Gegenwart hergestellt. Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit, das Diskriminierungsverbot, die Wirkung von Menschenrechten und die Entwicklung des Völkerstrafrechts bieten Anknüpfungspunkte für aktuelle politische Fragen.

Das etablierte Bildungsangebot wurde im Jahr 2018 um einen wichtigen Bereich erweitert. Seit Sommer 2018 bieten wir zusammen mit dem Menschen-rechtsbüro das Seminar „Ordnungshüter und Massenmörder – Die Ahndung der Polizeiverbrechen in den Nürnberger Prozessen“ an. Das für die Aus- und Weiterbildung von PolizeibeamtInnen entwickelte Programm beschäftigt sich mit der Rolle der Polizei im NS-Staat und dem Umgang mit ihren Verbrechen in den Nürnberger Prozessen. Thematisiert werden u.a. die Strukturen der Polizei/Gestapo im NS-Staat sowie der Auftrag und das Selbstbild der Polizei von damals und heute. Aus der historischen Perspektive geht der Blick in die heutige polizeiliche Praxis. Unsere Methode ist die Anknüpfung an die Ausstellung durch Gruppenarbeit mit biografischen Quellen, Präsentation und Diskussion.

Dieser Studientag richtet sich an Schulklassen ab der 7. Jahrgangsstufe, Berufs- schulklassen, Studierende und interessierte Gruppen. Für die Nachwuchskräfte der städtischen Verwaltung ist der Besuch dieses Seminars mittlerweile in der Ausbildung obligatorisch. Mit einem neu entwickelten Baustein „Diversity“ wird ein menschenrechtlich orientiertes Verständnis von Vielfalt thematisiert, das gleiche Rechte unter Berücksichtigung der Vielfalt und Komplexität von Menschen und ihren Lebenslagen zum Ziel hat. Dies zu erkennen ist besonders wichtig für die Angebote und Maßnahmen der Stadtverwaltung und eröffnet die Möglichkeit, die Bevölkerungsvielfalt Nürnbergs als Ressource und Chance zur Weiterentwicklung der Stadtgesellschaft zu sehen.

Workshops zu Menschenrechten wurden innerhalb und außerhalb Nürnbergs an Hochschulen, bei freien Bildungsträgern, an Schulen und in sonstigen Einrichtungen durchgeführt.

Im Bildungsteam sind aktiv: Ingrid Böhm, Otto Böhm, Sofi Brostean-Kaiser, Rainer Huhle, Michaela Lissowsky, Helga Riedl (Koordination), Inge Spiegel und Ulrike Wickbold.

„Diskriminierung trifft uns alle!“

Das Thema ist immer noch tabuisiert und wer sich offen für Anerkennung und Entschädigung dieser Frauen einsetzt, riskiert Drohungen und Verfolgung. Es war ein spannendes Gespräch und das NMRZ freut sich bereits auf den nächsten Besuch von Mina Watanabe im Mai 2019 in Nürnberg, diesmal im Memorium Nürnberger Prozesse.

Kolumbianische Juristenkommission (CCJ)

Am 28. September besuchten drei VertreterInnen der „Comisión Colom- biana de Juristas“ (CCJ) das NMRZ: die stv. Direktorin Jhenifer Mojica, Silvia Ojeda von der Kommunikationsabteilung und Camilo Fagra vom Dokumentationszentrum. Die CCJ ist eine der ältesten und renommier- testen Menschenrechtsorganisationen Kolumbiens, die viele Prozesse vor nationalen Gerichten und dem Interamerikanischen Menschenrechts- gerichtshof geführt hat. Das CCJ hat umfangreiche Dokumentationen zur Lage der Menschenrechte in Kolumbien und zu grundsätzlichen Menschen- rechtsproblemen erstellt und ist auch in Genf ständig präsent bei den Sitzungen des Menschenrechtsrats der UNO und den Vertragsausschüssen. Die Gäste vermittelten uns ein anschauliches Bild der immer noch schwie-rigen Menschenrechtslage in Kolumbien, trotz des 2016 geschlossenen Friedensabkommens. Gemeinsam diskutierten wir über die Möglichkeiten, kolumbianische MenschenrechtsverteidigerInnen international zu unter-stützen.

Helka Quevedo, kolumbianische Forensikerin

Am 1. Oktober bekam das NMRZ einen weiteren Besuch aus Kolumbien. Helka Quevedo ist forensische Anthropologin und hat mehr als zehn Jahre für die Generalstaatsanwaltschaft Kolumbiens die Überreste von verschwundenen Personen gesucht und identifiziert. Später ging sie zum „Zentrum für das historische Gedächtnis“ Kolumbiens, das in wenigen Jahren eine eindrucksvolle Serie von Forschungen zu allen Bereichen der politischen Gewalt in Kolumbien erarbeitet hat. Zwei dieser wichtigen Studien hat Helka Quevedo erstellt. In einem spannenden Vortrag führte sie uns in die komplexe Arbeit einer forensischen Anthropologin ein, die nicht nur große naturwissenschaftliche Fachkenntnisse erfordert, sondern vor allem auch den richtigen Umgang mit dem Schmerz der Überlebenden. Im südlichen Bundesstaat Caquetá hat Helka über Jahre ein solches Projekt geleitet, das am Ende zum Auffinden und der würdigen Bestattung der sterblichen Reste von vielen Mitgliedern einer Gemeinde führte, die von Paramilitärs ermordet und „verschwunden“ worden waren. Wie der Abend zeigte, hinterlassen diese Erfahrungen auch an einer professionellen Wissenschaftlerin tiefe Spuren.

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Auch im Jahr 2018 fanden im Rahmen des Menschenrechtsmontags zahl- reiche Veranstaltungen und Vorträge zu verschiedenen menschenrechts- relevanten Thematiken im NMRZ statt. Wir wurden informiert und diskutierten unter anderem über:

•die neue EU-Migrationspolitik •Opferrechte am Internationalen Strafgerichtshof •Kirchenasyl •Islam, Extremismus und Menschenrechte •die humanitäre Krise in Venezuela •Hartz IV •die Menschenrechtslage in Brasilien •die Menschenrechtslage in der Türkei

Der Schutz der Rechte der indigenen Völker ist ein Thema, das auch den Menschenrechtsdiskurs des NMRZ im Jahr 2018 beeinflusst hat. Indigene Völker stehen vor großen Schwierigkeiten in Bezug auf die Verwirklichung ihrer Rechte, sei es durch die Auswirkungen von Entwicklungs- und Investitions-projekten oder des Klimawandels. Rund 370 Millionen Indigene weltweit sind täglich in ihrer Existenz bedroht.

Trotz der fortschreitenden Anerkennung der Rechte der indigenen Völker in internationalen Instrumenten sind die anhaltenden Ungleichheiten im Zugang zu den universellen Menschenrechten, der vorhandene Rassismus und die Diskriminierung auf gesellschaftlicher und politischer Ebene stark präsent. Das Ergebnis der brasilianischen Wahlen im Jahr 2018 und die damit einher- gehende „Kriegserklärung“ gegenüber der indigenen Völker durch den brasilianischen Staatspräsidenten Jair Bolsonaro stellt ein trauriges Beispiel dieser Entwicklung dar.

Nichtsdestotrotz wird erst durch die Behandlung der Thematik der indigenen Rechte und mit der Auseinandersetzung mit den Debatten rund um diese Rechte aufgezeigt, mit welchen weiteren Herausforderungen die indigenen Völker bei der Durchsetzung ihrer Rechte konfrontiert sind. Informierte Aufklärung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit sind für die Umsetzung der Rechte indigener Völker von entscheidender Bedeutung. Dazu bietet es sich jährlich an, den seit 1993 von der UN-Generalversammlung den indigenen Völker gewidmeten 9. August als internationalen Tag der indigenen Völker zu würdigen, um auf die besondere Situation der indigenen Gemeinschaften aufmerksam zu machen und ein Zeichen für Sensibilisierung und Respekt zu setzen.

Menschenrechtsmontag (MeMo)

Vortrag „Indigene Völker und ihre Rechte“ von

Marialejandra Bernedo Martínez

... erstellt Analysen Im NMRZ werden von MitarbeiterInnen und PraktikantInnen regelmäßig Analysen zu menschenrechtlichen Themen erstellt. Teils finden diese Eingang in die politi-sche Beratung oder dienen als Grundlage für interne Diskussionen, teils werden sie in Büchern, Zeitschriften oder auf der Website veröffentlicht. Hier ein Beitrag zum Recht auf Wasser.

Wasser – ein Menschenrecht In Chile verwehren industrielle Landwirtschaft und Privatisierung den Zugang zu Trinkwasser von Erik Schmidt

Wasser stellt die Grundlage des Lebens auf der Erde dar. Doch obwohl die Oberfläche der Erde fast ausschließlich mit jenem flüssigen Gold bedeckt ist, befindet sich auf dem blauen Planeten für den Menschen trinkbares Wasser in nur begrenzter Menge. Die Erde zeichnet sich durch eine extreme Ungleich- verteilung von Wasseraufkommen auf ihrer Landfläche aus. Während in Teilen der Welt großer Wasserreichtum mit unerschöpflichen natürlichen Quellen herrscht, sind den Bedürfnissen von Menschen an Wasser in anderen Regionen existen- zielle Grenzen gesetzt.

Der globale Wasserbedarf stieg im Laufe der Industrialisierung und der rasanten Zunahme der Weltbevölkerung in den letzten beiden Jahrhunderten rapide an. Wasser ist nicht nur das Elixier des menschlichen Lebens, sondern auch eine wichtige Ressource für die Wirtschaft. Die Agrar- und die Bergbauindustrie sowie der Energieerzeugungssektor sind diejenigen Wirtschaftsbereiche, die die größten Mengen Wasser verbrauchen. Gerade in ländlichen Gebieten mit wenig Wasser- aufkommen können dadurch Konflikte mit der Bevölkerung entstehen, zumal, wenn deren Menschenrecht auf Wasser in Gefahr ist.

Chile ist ein Paradebeispiel für eben jene Herausforderungen an eine Wasser- politik: Ungleichmäßiges Wasservorkommen und intensiver wirtschaftlicher Bedarf an Wasser. Chile zeichnet sich durch eine einzigartige Geographie aus. Es ist ein schmales, aber langgezogenes Land, welches sich über 4300 Kilometer an der Pazifikküste Südamerikas erstreckt und auf Ostseite durch die Anden begrenzt wird. Während im Süden Chiles eine der weltweit wasserreichsten Regionen liegt, nimmt dieser Wasserreichtum gen Norden kontinuierlich ab und endet schließlich in der Atacama-Wüste – dem trockensten Ort der Erde. Des Weiteren sind in Chile die Agrar- und Bergbauindustrien sowie der Energieerzeugungssektor auch in Regionen mit geringem Wasservorkommen stark präsent. Die Agrarindustrie ist vor allem in Zentralchile angesiedelt und beansprucht dort einen Großteil der natürlichen Wasserressourcen, was in der Region Petorca zu gravierenden Engpässen bei der Versorgung der Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser führt.

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Das Menschenrecht auf Wasser

Obwohl der Zugang zu sauberem Trinkwasser für das Recht auf Leben unerläss-lich ist, ist ein Menschenrecht auf Wasser weder in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte noch in dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) ausdrücklich erwähnt und wird auch in anderen globalen und regionalen Menschenrechtsabkommen lediglich im Zusammenhang mit anderen Rechten aufgelistet – wie zum Beispiel in der UN-Kinderrechtskonvention unter Artikel 24 zum Recht auf Gesundheit oder in der UN-Behindertenrechtskonvention unter Artikel 28 zu dem Recht auf angemessenen Lebensstandard und sozialen Schutz. Doch schon 2002 hat der UN-Ausschuss, der den UN-Sozialpakt überwacht, in seinem Allgemeinen Kommentar Nr. 15 das Recht auf Wasser von den Rechten auf angemessenen Lebensstandard und auf Gesundheit abgeleitet.1 Bekräftigt wurde 2010 das Recht auf Wasser durch Resolutionen der UN-Generalversammlung und des UN-Menschenrechtsrats.2

Im Allgemeinen Kommentar Nr. 15 wird Wasser als „limited natural resource and public good“3 definiert. Die Deklaration des Wassers als öffentliches Gut hat weitreichende Folgen. Zwar wird in dem Allgemeinen Kommentar keine normative Aussage über den Akteur getroffen, der die Aufbereitung und Ver-sorgung des Wassers durchführt, dennoch setzt die Festlegung des Wassers als ein öffentliches Gut zwei notwendige Bedingungen voraus: Nicht-Rivalität und Non-Exklusivität. Der Gebrauch eines öffentlichen Guts bewegt sich außerhalb von Konsumstrukturen, die Konsumenten untereinander zu Rivalen verkommen lassen. Zweitens unterliegt die Zugänglichkeit zu öffentlichen Gütern einem strikten Diskriminierungsverbot, das einen Ausschluss von Personen oder Be-völkerungsgruppen aufgrund von willkürlich gesetzten oder diskriminierenden Faktoren strikt untersagt. Exklusivrechte sind folglich aus menschenrechtlicher Perspektive betrachtet nur legitim, wenn ein breites Versorgungssystem besteht, das all diejenigen, die keine privaten Nutzungsrechte besitzen, auffängt und ihnen Zugang zu einem notwendigen Mindestmaß an sauberem Trinkwasser garantiert.

Dem Staat ergeben sich aus der Verwirklichung des Rechts auf Wasser eine Reihe an Pflichten. Erstens hat der Staat dafür Sorge zu tragen, dass durch staatliche Einrichtungen oder Handlungen keine Beeinträchtigungen oder gar Verletzungen des Rechts auf Wasser entstehen. Zweitens muss der Staat sicher-

1 I. Spiller: Das Menschenrecht auf Wasser, in: Zeitschrift für Menschenrechte, 2/2009, S.189. 2 M. Krennerich: Das Menschenrecht auf Wasser – weit mehr als ein unverbindliches Ziel, in: NJW-aktuell, 39/2010, 18 f.; ders.: Soziale Menschenrechte, 2013, Frankfurt/M, S. 271 ff. 3 CESCR: E/C.12/2002/11. 20. Januar 2003, Ziff.1.

stellen, dass der Zugang und die Annehmbarkeit der Wasserversorgung dem Gebot der Gleichheit entsprechen, was sich im Besonderen in einer angemessenen Preispolitik äußert, die ärmere Haushalte in Relation zu wohl- habenden Haushalten nicht unverhältnismäßig mit Wasserkosten belasten darf. Des Weiteren muss der Staat sicherstellen, dass auch in marginalisierten und wirtschaftlich benachteiligten Regionen, die entweder eine sehr hohe oder eine sehr niedrige Bevölkerungskonzentration aufweisen können, die Men-schen Zugang zu einem funktionierenden Wasserversorgungssystem erhalten, das vor Beeinträchtigungen und Eingriffen geschützt wird. Schließlich obliegt der Staat der Schutzpflicht gegenüber dem Recht auf Wasser, welches in dem globalen Diskurs über Wasserpolitik und auch in dem speziellen Fall in Chile die womöglich bedeutendste Pflicht ist. Der Staat steht in der Verant- wortung, im Falle einer Privatisierung der Wasserversorgung zu verhindern, dass dadurch „der gleichberechtigte, erschwingliche und physische Zugang zu ausreichendem und unbedenklichem Wasser beeinträchtigt wird.“4 Der Staat nimmt bei einer Privatisierung der Wasserversorgung die Rolle des Kontrolleurs ein, der mit Hilfe eines effektiven Regulierungssystems, welches unabhängige Kontrollen, öffentliche Partizipation und Sanktionierungs- maßnahmen in empfindlicher Höhe umfasst, und unter Ausschöpfung aller zur Verfügung stehender Maßnahmen das Recht auf Wasser schützen und den privaten Wasserversorgungsmarkt regulieren muss.

Das chilenische Wasserrecht als Rudiment aus Zeiten der Diktatur

Im Zuge der Liberalisierungs- und Privatisierungswelle während der diktatori-schen Regentschaft Pinochets (1973–1990) wurde das Wasserrecht mit dem Wasserkodex „Codigo de Aguas“ von 1981 liberalisiert. Nach dem Putsch gegen die sozialistische Regierung unter Allende verfolgte Pinochet, beraten von den sog. „Chicago Boys“ aus den USA, ein neoliberales Wirtschaftsmodell. Propagiert wurde der freie Markt, in dem der Privatsektor der einzig wahre Wachstumsmotor der Volkswirtschaft sei, während Staat und öffentliche Verwal-tung per se ineffizient arbeiten würden. Dieses Wirtschaftsverständnis äußerte sich in Chile in einer grundlegenden Selbstbeschneidung des Staates in seinen eigenen Kompetenzen und Gestaltungsmöglichkeiten, distributiven Einfluss auf die Wirtschaft auszuüben. Die Liberalisierung hat den Zugang zu Wassernut-zungsrechten für Unternehmen stark vereinfacht und dem Staat, der zuvor mit weitreichenden Kontrollinstrumenten ausgestattet war, fast alle Möglichkeiten genommen, den Wassermarkt und private Anbieter von Wasserversorgung zu

4 CESCR: E/C.12/2002/11., 20. Januar 2003, Ziff. 24

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regulieren und sanktionieren. Im Codigo de Aguas wird Wasser als „öffent- liches Gut in privatem Gebrauch“ definiert und als „frei, unantastbar und frei handelbar“ klassifiziert.

Der Codigo de Aguas brachte drei konstituierende Momente des chilenischen Wasserrechts hervor: Die Stärkung des Privateigentums, die Befreiung der privaten Autonomie bei der Wassernutzung von staatlicher Intervention sowie die Begünstigung freier Märkte für Wasserrechte. Obwohl in der chilenischen Verfassung Wasser als „nationales Eigentum für öffentlichen Gebrauch“5 defi-niert wird, ermöglicht der Codigo de Aguas die Transformation von natürlichen Wasserressourcen in exklusives, privates Eigentum. Zwar wird dem Individuum verfassungsrechtlich der Zugang zu Wasserressourcen gesichert, in dem der oder die RechtsinhaberIn bei Anspruch vorrübergehend ermächtigt wird, sein Bedürfnis an Wasser zu stillen. Dieser verfassungsrechtliche Anspruch wird jedoch vom Codigo de Aguas unterlaufen. Dem Codigo zufolge steht es den EigentümerInnen von Wasserrechten frei, ob und wie sie die in ihrem Eigentum stehenden Wasserressourcen verwalten und nutzen. Der oder die EigentümerIn hat sogar das Recht und die Möglichkeiten, das Wasser von der Quelle voll- ständig auf ein anderes Gelände abzuführen, da die Wassernutzungsrechte von dem Eigentum des dazugehörigen Landes abgekoppelt worden sind.6

Trotz der Liberalisierung des Wasserrechts blieb indes die Trinkwasserversorgung unter Pinochet zunächst in staatlicher Hand. Erst 1990, als die Demokratie wieder nach Chile zurückkehrte, erfolgte die tatsächliche Privatisierung. Inzwischen liegen die Wassernutzungsrechte und die Wasserversorgung weit- gehend in der Hand privater Anbieter. Aus menschenrechtlicher Perspektive ist die Wasserversorgung nunmehr mit zwei Problemen konfrontiert: den hohen Wasserkosten, die einen erschwinglichen Zugang zu Trinkwasser erschweren, sowie der unzureichenden Verfügbarkeit von Trinkwasser in einigen ländlichen Regionen, trotz einer insgesamt guten Abdeckung der Wasserversorgung im Land.

Fehlende Regulierung der Wassernutzungskosten

In Chile besitzen private Anbieter der Wasserversorgung die Möglichkeit, Kunden bei Nichtzahlung der Tarife die Wasserversorgung komplett zu unterbinden. Dieses restriktive Verhalten privater Anbieter wurde immer wieder von der chilenischen Rechtsprechung bestätigt. Es bestehe kein Verstoß gegen das in der chilenischen Verfassung verankerte Recht auf Leben, sofern die Unter- bindung der Wasserversorgung bei Nichtzahlung gesetzeskonform verlaufe.

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Selbst gegenüber vulnerablen Gruppen, die in prekären Verhältnissen leben, bestärkt die chilenische Justiz immer wieder die Sanktionsmacht der Versor-gungsunternehmen, Menschen von der Wasserversorgung auszuschließen. Weiterhin sieht die Jurisprudenz in Chile kein Mindestmaß an Wasser vor, das den Menschen bedingungslos zur Verfügung gestellt werden muss. Menschen mit akuten Finanzproblemen sind in Chile daher gefährdet, von der Wasser- versorgung ausgeschlossen zu werden, falls sie die Kosten der Wassertarife nicht aufbringen können. Sie können sich hierbei nicht wenigstens auf rechtliche Grundmechanismen stützen, die ihnen ein Mindestmaß an verfügbarem Wasser garantieren. Zwar gibt es staatliche Unterstützungsangebote, die Menschen in prekären Lebensverhältnissen bei der Zahlung der Wasserkosten Subventions- gelder zukommen lassen, doch sind diese an aufwändige bürokratische Voraussetzungen gebunden. So bedarf es einer genauen Überprüfung der Bedürftigkeit der AntragstellerInnen, die anhand des Einkommens, der Wohn- situation und Vermögenswerte bemessen wird. Zudem stellt der Umstand, bereits in Verzug bisheriger Wasserrechnungen geraten zu sein, ein striktes Ausschlusskriterium dar. Die bürokratischen Hürden gerade für vulnerable Gruppen liegen somit hoch.

Wassermangel oder Missmanagement

Ein Paradebeispiel für mangelhaftes Wassermanagement ist die Region Petorca. Von dort stammt ein Großteil der nach Europa exportierten Avocados, für deren Produktion überdurchschnittlich viel Wasser verbraucht wird: 1280 Liter Wasser für ein Kilo Avocados – der weltweite Mittelwert liegt bei 283 Liter pro Kilo. Der Anbau von Avocados hat in den letzten Jahren um ein Vielfaches zugenommen, was auf den anhaltenden Hype und den exzessiven Konsum in Nordamerika und Europa zurückgeführt werden kann, und beansprucht nun den Großteil des Wasseraufkommens in Petorca. Dies führte dort zu gravierenden Wasserkonflikten mit der ländlichen Bevölkerung und Kleinbauern.

In Petorca sind in den letzten Jahren viele Flüsse versiegt, die die Bevölkerung der Region mit Wasser versorgt hatten. Dahinter stehen zwei strukturelle Probleme: Die Überbelegung von Wassernutzungsrechten und das illegale Abpumpen von Fluss- und Grundwasser. Zum einen werden also zu hohe Wasserentnahmen erlaubt, wodurch die ökologischen Kreisläufe der Flüsse aus der Balance geraten und die Flüsse austrocknen. Dies hat etwas mit dem Handeln bzw. Unterlassen staatlicher Kontrollbehörden zu tun, die sich dem Schutz von Privateigentum an Wasser und der freien Markttransaktion von Wassernutzungsrechten verpflichtet fühlen und auch nicht über die entsprechenden Ressourcen und Befugnisse verfügen, effektiv zu kontrollieren und zu sanktionieren. Um dies zu ändern, fehlt es an politischem Willen.

5 K. B. Porta: Das chilenische und das deutsche Wasserrecht im Vergleich, in: Chr. Tietje (Hg.): Beiträge zum Europa- und Völkerrecht. Heft 16, April 2018. 6 M. P. Aedo: Wasser, Demokratie und Menschenrechte. Das chilenische „Modell“, in: Heinrich-Böll-Stiftung. 17. März 2019; www.boell.de/de/navigation/ressourcenpolitik-6376.html

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Zum anderen wird dem illegalen Abführen von Flusswasser kein Einhalt gebo-ten. 2011 wurden bei einer Untersuchung über 450 illegale Brunnen und 65 teilweise mehrere Meter unter der Oberfläche verlaufende Rohre entdeckt, die Grund- und Flusswasser aus der Region auf private Grundstücke, größtenteils auf Avocadoplantagen, leiteten. Gonzalo Migues, ehemaliger Gouverneur der Provinz Petorca und Auftraggeber der Untersuchung, hat gegenüber Danwatch7 gesagt: „The investigation showed that the 65 pipes were taking 100 percent of the water from the rivers.” Eine konsequente strafrechtliche Verfolgung der Wasserräuber hat nie stattgefunden. Gonzalo Migues musste nach politischem Druck als Gouverneur zurücktreten. Es folgten lediglich geringe obligatorische Bußgelder, die ihre lenkende Wirkung verfehlten. Bis heute geht der illegale Wasserraub ungehindert weiter.

Der Monopolisierung der Wassernutzungsrechte in den Händen großer Plantagenbesitzer und das darauffolgende Austrocknen der Flüsse Petorca und Ligua hat für Kleinbauern und Bewohner ländlicher Gebiete zu katast-rophalen Zuständen geführt. Mehrere zehntausend Kleinbauern wurden von der Wasserversorgung ausgeschlossen und von industriellen Landwirten in die Armut verdrängt. Eine halbe Millionen Menschen, die zuvor Flusswasser für den alltäglichen und häuslichen Gebrauch benutzt hatten, sind seit Jahren darauf angewiesen, dass sie ihr Wasser von Trucks und Lastwägen einmal pro Woche erhalten. Trotz der Lieferungen müssen die Menschen in Petorca extrem sorgsam mit der ihnen zur Verfügung stehenden Menge an Wasser umgehen. Obwohl der Staat jährlich 25 Millionen Euro für die außerordentlichen Wasser-lieferungen der Lastwägen an 500.000 Menschen ausgibt, reicht die gelieferte Menge nicht für alle notwendigen alltäglichen Bedürfnisse aus.8 Höchste Prio- rität hat dabei die Zubereitung von Essen, hingegen bleibt bereits die persön- liche Hygiene und Wäschewaschen auf der Strecke.

AktivistInnen und Menschenrechtsorganisationen, die sich in Chile für den freien und gleichen Zugang zu sauberem Trinkwasser einsetzen, werden bedroht und angegriffen. Rodrigo Mundaca leitet die NGO MODATIMO, die in Kooperation mit der Heinrich-Böll-Stiftung über unterschiedliche Protest- aktionen versucht, die nationale und internationale Öffentlichkeit für das Thema Wassermangel in Chile zu sensibilisieren. 2017 erlangte MODATIMO internationale Aufmerksamkeit durch die Veröffentlichung der bereits zitierten Reportage von Danwatch. Es folgten Morddrohungen und eine Welle an Anzeigen von Agrarunternehmern gegenüber MODATIMO und Mundaca. Seitens der Agrarindustrie erfolgt seit Jahren eine Denunziationskampagne,

in der versucht wird, Umwelt- und WasseraktivistInnen öffentlich zu diffamieren und zu kriminalisieren. Rodrigo Mundaca steht aufgrund der akuten Gefähr-dung seiner Person unter Polizeischutz und musste sich zwischenzeitlich an einem unbekannten Ort versteckt halten. Im September 2019 verleiht die Stadt Nürnberg ihm den Internationalen Nürnberger Menschenrechtspreis, um ihm durch diese Auszeichnung weiteren Schutz der Öffentlichkeit zu verleihen und andererseits die deutsche Konsumgesellschaft auf die Folgen des Avocado- Verzehrs aufmerksam zu machen.

Der Staat in der Pflicht

Der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte hat in der Vergangenheit stets betont, dass Privatisierungen von staatlichen Dienstleistungen, die diese Rechte bedienen, nicht per se zu tabuisieren und zu dämonisieren seien. Wenn der Staat aber die Wasserversorgung in die Obhut privater Anbieter überträgt, entledigt er sich nicht seiner Verantwortung gegenüber dem Menschenrecht auf Wasser. Er hat die Pflicht, die privatisierten Bereiche anhand menschenrechtlicher Kriterien zu kontrollieren und bei Fehlentwicklungen und Missständen all seine ihm zur Verfügung stehenden Mittel und Maßnahmen zu ergreifen, um jedem Menschen in seinem Hoheits- gebiet einen Zugang zu sauberen Trinkwasser in angemessener Menge zu garantieren. Das schließt Regionen ein, die für private Anbieter nicht wirt- schaftlich attraktiv sind, und die notwendige Erschwinglichkeit der Wasser- nutzung.9

So kann resümiert werden, dass das Recht auf Wasser in einigen Teilen Chiles, in denen nur wenige Wasserressourcen zur Verfügung stehen und wirtschaftliche Interessen mit den Bedürfnissen der ärmeren Bevölkerung konkurrieren, nicht gewährleistet wird. Obwohl der Staat bereits Subventionsangebote für Bedürf-tige bereitstellt, sind jene an zu hohe bürokratische Bedingungen gebunden, sodass dieses Auffangsystem große Lücken aufweist und Menschen weiterhin durch das Raster fallen. Die Konsequenz ist der komplette Ausschluss aus der Wasserversorgung bei Nichtzahlung der Wasserkosten. Dieser Zustand ist aus menschenrechtlicher Sicht unhaltbar. Weiterhin ist die Situation in Petorca ein Schaubild für eine misslungene Privatisierung und Liberalisierung der Wasser- nutzung, unter der vor allem vulnerable Bevölkerungsgruppen zu leiden haben. Der Staat hat versagt, die wirtschaftlichen Interessen in einem freien Wasser-markt in Einklang mit den Bedürfnissen der Bevölkerung zu bringen, was auf langjährigen politischen Unwillen zurückzuführen ist, privaten Unternehmen menschenrechtliche Grenzen aufzuzeigen und restriktiv Fehlverhalten zu ahnden.

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9 R. Kreide/M. Krennerich: Das Menschenrecht auf Wasser und Sanitärversorgung: Vereinbar mit Privatisierungen im Wassersektor?, in: Zeitschrift für Menschenrechte, 2/2010, S. 166–175.

7 Danwatch: Avocados and stolen water. 19. März 2017; https://old.danwatch.dk/en/undersogelse/avocados- and-stolen-water 8 I. Wehr: The socio-environmental impact of the avocado industry in Petorca Province, 2018.

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toriums des DIMR, das u.a. die allgemeinen Richtlinien für die Arbeit des Instituts beschließt. In seiner Eigenschaft als Mitglied des UN-Ausschusses gegen das Verschwindenlassen arbeitet Rainer Huhle eng mit dem DIMR zusammen.

Das Nürnberger Menschenrechtszentrum setzt sich seit 2002 mit vielen anderen PartnerInnen im „Nürnberger Bündnis Fair Toys“ (NBFG) für verbindliche Sozial- und Umweltstandards und grundlegende Arbeitsnormen in der Spielzeugin-dustrie ein. Das NBFT fordert die SpielzeugherstellerInnen und den Handel in Deutschland dazu auf, ihre Verantwortung zu übernehmen und für menschen-würdige Arbeitsbedingungen in den Spielzeugfabriken weltweit zu sorgen. Die Zustände in den meist asiatischen Spielzeugfabriken sind vergleichbar mit denen in der Bekleidungs- und IT-Branche. Die Gründe für die oftmals schlechten Arbeitsbedingungen sind: Die Produktionsaufträge werden an externe Fabriken in „Billiglohn-Ländern“ vergeben, der Kostendruck ist hoch, und die Lieferfristen sind oftmals sehr knapp bemessen. In der Bekleidungsbranche gibt es mittler-weile eine Vielzahl von Vorreiterunternehmen, die sich ernsthaft für würdige Arbeitsbedingungen einsetzen. Viele von ihnen haben sich in der „Fair Wear Foundation“ zusammengeschlossen. Das ist eine Multistakeholder-Initiative, in deren Vorstand Unternehmensverbände, Gewerkschaften und Nichtregierungs- organisationen gleichberechtigt entscheiden.

Aufgrund der vielfältigen Parallelen der Branchen soll dies nun als Vorbild für die Spielzeugindustrie dienen. Das NBFT arbeitet aktuell daran, mit Vorreiter-unternehmen aus der Spielzeugindustrie in einen Prozess einzusteigen, der es ermöglicht, Lehren aus der Bekleidungsindustrie auf die Spielzeugbranche zu übertragen und weiter zu entwickeln. Ein Statut für eine „Fair-Toys-Foundation“ wird entwickelt. Getragen werden soll diese Stiftung von Unternehmen der Spielzeugindustrie, Unternehmen des Spielzeughandels, NGOs und zivilgesell-schaftlichen Bündnissen sowie Gewerkschaften.

... mischt sich in Menschenrechtspolitik ein

Im Rahmen des bundesweiten Menschenrechtsnetzwerkes „Forum Menschen-rechte“, dem 50 nichtstaatliche Organisationen angehören, betreibt das NMRZ eine aktive Advocacy- und Lobbyarbeit für die Menschenrechte. Dazu gehören Gespräche mit dem Außenminister, der Menschenrechtsbeauftragten der Bundesregierung und dem Menschenrechtsreferat im Auswärtigen Amt (AA), mit dem Innenministerium (BMI), dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dem Bundesministerium für Entwicklung und Zusammen- arbeit (BMZ) und weiteren Ministerien – sowie der regelmäßige Austausch mit den Mitgliedern des Menschenrechtsausschusses des Bundestages. Koordiniert wird die Arbeit des „Forum Menschenrechte“ durch einen acht- köpfigen Koordinierungskreis, dem Michael Krennerich angehört.

Zu den Höhepunkten des Jahres 2018 gehörten neben dem Gespräch mit Außen- minister Maas: die kritische Begleitung des „Allgemeinen Überprüfungsverfahrens“ (Universal Periodic Review) Deutschlands vor dem UN-Menschenrechtsrat; das Einreichen von zwei Parallelberichten zum deutschen Staatenbericht vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; die kritische Begleitung des „Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte“; sowie eine hochrangig besetzte Konferenz in Berlin zum Thema „70 years Universal Declaration of Human Rights – A time of concern or celebration?“, an der Michael Krennerich und Rainer Huhle maßgeblich mitwirkten.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) e.V. informiert als unab- hängige nationale Menschenrechtsinstitution die Öffentlichkeit über die Lage der Menschenrechte im In- und Ausland, berät Regierungen, Parlamente und Justizorgane und trägt zur Prävention von Menschenrechtsverletzungen sowie zur Förderung der Menschenrechtskultur in Deutschland bei. Das NMRZ ist Mitglied im Trägerverein des Instituts. Michael Krennerich ist Mitglied des Kura-

Deutsches Institut für Menschenrechte

Forum Menschenrechte

Nürnberger Bündnis Fair Toys

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Im September bekamen wir Verstärkung von Felix Krauß und Carl Beyl. Felix be- schäftigte sich mit dem Spannungsfeld zwischen künstlicher Intelligenz und Menschen- rechten, während Carl die soziale Inklusion von Menschen mit psychischen Erkran-kungen untersuchte. Ab Oktober unterstützte Sose Bayghumyan tatkräftig das Team und widmete sich neben der Recherche zu menschenrechtlichen Themen vor allen Dingen der Fotografie. Außerdem wurde ifa-Stipendiat Musa Wantiti Teil unseres Teams und gab uns Einblicke in die Menschenrechtssituation und die Rolle der Tuareg in seinem Heimatland Libyen. Zum Abschluss des Jahres begleiteten uns schließlich Erik Schmidt und Corinne Venema-Tucker. Erik bearbeitete das Recht auf Wasser in Chile, während Corinne zum Thema UN-Kinderrechtskonvention recherchierte.

Wir danken allen Praktikantinnen und Praktikanten herzlich für ihren engagierten Einsatz und die kompetente Mitarbeit in unserem Büro. Die vielen Recherchen, Berichte und Präsentationen all jener, die uns über das Jahr hinweg begleitet haben, sind ein großer Gewinn für das NMRZ und tragen wesentlich zum Erfolg unserer Menschenrechtsarbeit bei. Wir freuen uns sehr, dass uns Einige auch nach Abschluss ihres Praktikums verbunden bleiben und uns auch weiterhin ehrenamtlich unterstützen.

Im Dezember musste sich das NMRZ von Franziska Sauer als Büroleiterin verabschieden. Franziska hat die Büroarbeit des NMRZ von Januar bis Dezember 2018 koordiniert. Sie sorgte stets für eine freund- liche Atmosphäre im Büro des NMRZ und war eine wichtige Ansprechpartnerin für die PraktikantInnen. Jetzt arbeitet sie für den Bayerischen Flüchtlingsrat. Das NMRZ bedankt sich ganz herzlich für Franziskas engagierte Arbeit und freut sich, dass sie als Mitglied weiterhin dabeibleibt.

TeamEine große Bereicherung war auch im Jahr 2018 die Arbeit unserer insgesamt 17 Praktikantinnen und Praktikanten. Dabei unterstützten uns Menschen aus Deutschland und der ganzen Welt und gaben uns Einblicke in die jeweilige Menschenrechtslage ihrer Heimatländer: Italien, Malaysia, Israel, Venezuela, Brasilien, Libyen und die USA. Diese Vielfalt an Herkunftsländern ist auch unserer Kooperation mit dem Institut für Auslandsbeziehungen (ifa) zu verdanken. Seit vielen Jahren vermittelt uns ifa im Rahmen des CrossCulture Programmes erfolgreich Praktikantinnen und Praktikanten aus islamisch geprägten Ländern.

Noch im Jahr 2017 begann Gaia Hefti ihr Praktikum. Sie beschäftigte sich mit dem Thema Folter in Italien. Im neuen Jahr vervollständigten Lea Dannich und Aizat Shamsuddin das Team. Lea recherchierte zum Schutz von Menschenrechtsverteidi-gerInnen und dem Shelter City Project. Aizat kam im Rahmen der Kooperation mit ifa aus Malaysia zu uns und präsentierte das Thema islamischer Fundamentalismus und Menschenrechte in seinem Heimatland. Ab Februar vervollständigte Moritz Schulz das Team. Neben der Recherche zu menschenrechtlichen Themen unter- stützte er das Büro vor allen Dingen in der Organisation des Fotowettbewerbs.

Im März verstärkten Adriana Torres und Hannah Schabert das Team. Adriana berichtete uns von der humanitären Krise in Venezuela, während Hannah über die Hintergründe des politischen Islam in Indonesien forschte. Ab April unter-stützte uns Michael Scheifele mit Recherchen zum Netzdurchführungsgesetz und Fake News.

Das Thema Menschenrechtsverletzungen in der Flüchtlingskrise in Israel be-arbeitete ab Mai unser Praktikant aus Israel, Noam Cohen. Den Sommer über vervollständigten Clara Lanfermann und Lanais Pauletti di Castro das Team. Clara stellte uns ihre Nachforschungen über Hartz VI und das Existenzminimum aus menschenrechtlicher Perspektive vor; Lanais arbeitete zum Thema Vergangen-heitsaufarbeitung und Verschwindenlassen in Brasilien.

PraktikantInnen

Auf Wiedersehen

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Sose Baghumyan studierte Politikwissenschaften und Öffentliches Recht an der FAU und hat im Oktober und November 2018 ihr Praktikum absolviert. Seit März 2019 arbeitet sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg.

Marialejandra Bernedo Martínez ist Politikwissenschaftlerin und Doktorandin am Lehrstuhl für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der FAU Erlangen-Nürnberg. Sie ist seit 2017 Mitglied des NMRZ.

Carl Beyl war Ende 2018 als Praktikant für das NMRZ tätig und ist seit dessen Abschluss aktives Mitglied.

Heiner Bielefeldt, Inhaber des Lehrstuhls für Menschenrechte und Menschenrechtspolitik der Universität Erlangen-Nürnberg und ehemaliger UN-Sonderberichterstatter über Religions- und Weltanschauungsfreiheit, fördert die Arbeit des NMRZ.

Otto Böhm war im Hauptberuf Mediendokumentar und ist freier Mitarbeiter der Nürnberger Nachrichten. Er ist Gründungsmitglied des NMRZ und war mehrere Jahre lang 1. Vorsitzender. Seine Arbeitsschwerpunkte im NMRZ sind die Internationalen Strafgerichtshöfe und philosophische Grundsatzfragen der Menschenrechte. Er gehört außerdem dem Team Menschenrechtsbildung des NMRZ an.

Sofi Brostean-Kaiser ist studierte Politikwissenschaftlerin und seit 2011 Mitglied des NMRZ. Bis 2019 war sie die Koordinierungsstelle des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ in Nürnberg.

Rocio Comas studierte Jura an der Universität von Buenos Aires, absolvierte ihren Master im Fachgebiet Menschenrechte mit dem Fokus auf Geschlechterperspektiven und Kinderrechte und arbeitete für das Regionalbüro Menschenrechte der Vereinten Nationen in Santiago de Chile. Seit 2015 unterstützt sie das NMRZ. Derzeit arbeitet sie an ihrer Doktorarbeit mit dem Schwerpunkt Kinderrechte, Migration und Menschenrechte.

Lea Dannich studiert Jura an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg und ist dem NMRZ nach ihrem Praktikum 2018 als Mitglied beigetreten.

Ute Ehrenfeld ist Sonderpädagogin und hat das Team der Menschenrechtsbildung im NMRZ mit aufgebaut. Sie ist Rechnungsprüferin und kümmert sich außerdem um den Themenbereich Inklusion und Fragen der internen Organisation. Zudem vertritt sie das NMRZ gemeinsam mit Gerrit Glupe am „Runden Tisch Menschenrechte“ der Stadt Nürnberg.

Das NMRZ wird von ehrenamtlicher Arbeit getragen. Geleitet wird der Verein von einem fünfköpfigen Vorstandsteam, im Jahr 2018 bestehend aus Michael Krennerich (1. Vorsitzender), Michaela Lissowsky (2.Vorsitzende), Rainer Huhle, Götz Schwanhäuser und Alice Speck. Hinzu kommen engagierte Praktikantinnen und Praktikanten aus dem In- und Ausland sowie zahlreiche ehrenamtliche Mitglieder.

Aktive 2018 Hani Elkhader studiert Politikwissenschaft und Philosophie an der FAU. Er ist seit 2017 im NMRZ aktiv und vertrat dieses 2018 gemeinsam mit Götz Schwanhäußer beim Nürnberger Bündnis Fair Toys. Sein Interessensschwerpunkt liegt bei der Menschenrechtsphilosophie.

Michelle Fowinkel ist Studierende des M.A. Nahoststudien der Universität Erlangen-Nürnberg und seit 2015 Mitglied des NMRZ. 2016 und 2017 leitete sie das Büro des NMRZ.

Maria Geisler studierte Politikwissenschaften an der Universität Wien und ist seit Mai 2017 Mitglied des NMRZ. Im Moment schreibt sie noch an ihrer Doktorarbeit und war zuvor bereits im Öffentlichen Dienst tätig. Ihre Schwerpunkte liegen im Bereich Menschenrechte, Policy Analyse, Europäisierung sowie Kultur und Politik.

Gerrit Glupe wirkt seit 2008 im NMRZ mit und bringt als Rechtsanwalt juristischen Sachverstand in die Arbeit des NMRZ ein. Er vertritt das NMRZ gemein- sam mit Ute Ehrenfeld am „Runden Tisch Menschenrechte“ der Stadt Nürnberg.

Rainer Huhle ist Politikwissenschaftler und Gründungsmitglied des NMRZ. Er beschäftigt sich vor allem mit internationaler Strafgerichtsbarkeit, Vergangenheits- politik, Geschichte der Menschenrechte und mit Lateinamerika. Er gehört dem Team Menschenrechtsbildung des NMRZ an. Überregional vertritt er das NMRZ im Forum Menschenrechte und ist stellvertretender Vorsitzender des UN-Ausschusses zum Schutz von Personen gegen das Verschwinden- lassen.

Julia Jenkner ist seit Sommer 2017 Mitglied im NMRZ. Die Sozialpädagogin betreute bis Februar 2018 Jugendwohngruppen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Seit April 2019 arbeitet sie im Bundesprogramm „Respekt Coaches“ beim Caritas-Verband Nürnberg. Das Bundesprogramm zielt auf die Prävention von Radikalisierung ab.

Rebecca Kleine Möllhoff ist Politikwissenschaftlerin und in der politischen Bildungsarbeit tätig. 2017 arbeitete sie als Praktikantin für das NMRZ und engagiert sich seitdem ehrenamtlich für das NMRZ. Derzeit arbeitet sie in der Marketing- Abteilung der Friedrich-Alexander-Universität, wo sie unter anderem für den FAU-Blog, den Newsletter, das Unimagazin und interne Kommu- nikation zuständig ist.

Markus Krajewski, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht und Sprecher des Center for Human Rights Erlangen-Nürnberg (CHREN) an der Universität Erlangen-Nürnberg, fördert die Arbeit des NMRZ.

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Felix Krauß studiert Politikwissenschaft und setzt sich vor allem mit den Heraus- forderungen und Chancen von Menschenrechten in einer digitalisierten Welt auseinander. Seit seinem Praktikum im Herbst 2018 betreut er die Social-Media-Kanäle des NMRZ.

Michael Krennerich ist seit 2007 Vorsitzender des NMRZ. Hauptberuflich lehrt er Menschenrechte und Menschenrechtspolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg. Er ist leitender Herausgeber der „Zeitschrift für Menschenrechte“ sowie Mitglied des Koordi- nierungskreises des bundesweiten Netzwerkes „Forum Menschenrechte“, des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie des beratenden Kuratoriums für Integration und Menschenrechte der Stadt Nürnberg.

Clara Lanfermann ist Politikwissenschaftlerin. Sie war von Juli bis September 2018 Praktikantin und ist seitdem Mitglied beim NMRZ.

Nils Lieber studiert Philosophy & Economics an der Universität Bayreuth und setzt sich im Rahmen des NMRZ vor allem mit dem Gewaltsamen Verschwindenlassen und der Menschenrechtssituation in Mexiko auseinander. Er unterstützt das NMRZ derzeit aus Berkeley, Kalifornien.

Michaela Lissowsky ist Politikwissenschaftlerin und seit 2009 die 2. Vorsitzende des NMRZ. Sie hat als Leiterin des Gründungsbüros die Internationale Akademie Nürnberger Prinzipien aufgebaut, am Opferfonds des Internationalen Strafgerichtshofs gearbeitet und promoviert über das Recht auf Entschädigung nach schweren Menschenrechtsverbrechen. Seit Ende 2018 leitet sie das Themenmanagement Menschenrechte der Friedrich-Naumann-Stiftung in Berlin.

Ulrich Obermeyer, pensionierter Pfarrer im Schuldienst, initiierte und betreut den Fotowettbewerb des NMRZ, der 2014 erstmalig durchgeführt wurde.

Helga Riedl ist Sozialpädagogin und Politikwissenschaftlerin. Sie arbeitet hauptberuflich im Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg. Für das NMRZ koordiniert sie das Team der Menschenrechtsbildung des NMRZ, vernetzt es mit anderen Bildungs- einrichtungen in Nürnberg und ist an der Ausarbeitung neuer Konzepte beteiligt.

Franziska Sauer hat einen Bachelorabschluss in European Studies und studiert im Master Inter- disziplinäre Lateinamerikastudien. Sie war von Oktober bis Dezember 2017 Praktikantin und übernahm von Januar bis Dezember 2018 die Büroleitung des NMRZ. Derzeit arbeitet sie für den Bayerischen Flüchtlingsrat.

Nicole Scharrer ist Politikwissenschaftlerin und zuständig für die Projekt- und Öffentlichkeits- arbeit der SPD Nürnberg. Sie engagiert sich seit ihrem Praktikum im Jahr 2016 ehrenamtlich im NMRZ. 2018 unterstützte sie das NMRZ bei der Organisation des Fotowettbewerbs. Sie ist nun für die Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten zuständig.

Erik Schmidt studiert Politikwissenschaften und Philosophie an der FAU in Erlangen. Er ist seit Kurzem Mitglied beim NMRZ und widmet sich insbesondere den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten.

Klaus Schüler berät das NMRZ als Rechtsanwalt im Ruhestand in juristischen Fragen und unterstützt den Vorstand aktiv bei der Organisation von Veranstaltungen. Die Praktikantinnen und Praktikanten betreute er engagiert bis Dezember 2017.

Regine Schunda ist Juristin mit internationaler Ausbildung und beruflicher Tätigkeit im Wirtschaftsrecht. Sie fördert insbesondere Projekte mit Bezug zum europäischen und internationalen Menschenrechtsschutz und zum Thema Menschenrechte und Wirtschaft.

Götz Schwanhäußer ist Gründungsmitglied des Nürnberger Menschenrechtszentrums. Er ist Diplom- kaufmann und setzt seine Kenntnisse seit Beginn als Kassenwart für die recht- schaffene Verwendung der Finanzmittel ein.

Armin und Annegret Seufert recherchieren zu menschenrechtlichen Themen mit historischem Bezug. Beide waren bis 2017 zehn Jahre lang im Vorbereitungskomitee der „Latein- amerika-Woche“ für ein konstant interessantes und lebendiges Programm verantwortlich.

Alice Speck studiert Politikwissenschaft und ist seit Januar 2015 Vorstandsmitglied des NMRZ. Zusammen mit dem Büroteam betreut sie die Social-Media-Präsenz des NMRZ.

Inge Spiegel ist Buchhändlerin und Sozialpädagogin. Schon seit vielen Jahren ist sie in der Menschenrechtsbildung im NMRZ, im Dokumentationszentrum und im Memorium tätig. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Antidiskriminierungs- pädagogik.

Ulrike Wickbold studiert English and American Studies und Soziologie an der FAU Erlangen- Nürnberg. Von Oktober 2014 bis Dezember 2015 leitete sie das Büro des NMRZ und betreute überwiegend den Webauftritt und die Facebook-Seite des NMRZ.

Feyza Yılmaz war von November 2015 bis Januar 2016 Praktikantin im NMRZ. Sie hat in der Türkei Jura studiert und zwei Jahre lang an der Galatasaray Universität als wissenschaftliche Mitarbeiterin gearbeitet, dort ihre Masterarbeit über die Verfassung der Republik Türkei von 1961 absolviert, und ist 2017 von der Regierung grundlos entlassen worden. Seit einanderthalb Jahren befindet sie sich in Deutschland und kann leider nicht mehr in die Türkei zurückgehen. Sie interessiert sich besonders für soziale Entwicklungen.

Neben den namentlich genannten NMRZlerInnen gibt es zahlreiche weitere aktive Mitglieder und Freunde, die die Arbeit des NMRZ fördern.

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Wir freuen uns, wenn Sie das NMRZ direkt durch eine Spende unterstützen möchten!

Kontonummer: 350 51 97 BLZ 52060410 IBAN: DE97520604100003505197 BIC: GENODEF1EK1 Evangelische Kreditgenossenschaft eG

Das Nürnberger Menschenrechtszentrum ist vom Finanzamt Nürnberg als gemeinnützig anerkannt. Spenden sind daher abzugsfähig. Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V. Hans-Sachs-Platz 2 90403 Nürnberg Tel. +49-(0)911-2 30 55 50 Fax +49-(0)911-3 78 17 78 E-Mail: [email protected] www.menschenrechte.org

Facebook: NuernbergerMenschenrechtszentrum Instagram: @nbg_menschenrechtszentrum Twitter: @N_M_R_Z

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Nürnberger Menschenrechtszentrum e.V. Hans-Sachs-Platz 2 90403 Nürnberg Tel. +49-(0)911-2 30 55 50 Fax +49-(0)911-3 78 17 78 E-Mail: [email protected] www.menschenrechte.org Facebook: NuernbergerMenschenrechtszentrum Instagram: @nbg_menschenrechtszentrum Twitter: @N_M_R_Z