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Jährliche - gemac.de · DIN EN 15620, DIN EN 15629, DIN EN 15635, kennt. Darüber hinaus ist spezielles Know-how über die konkrete Lagereinrichtung/das Regal erforderlich

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JährlicheInspektionspflicht fürLagereinrichtungen

Kurz:Lagereinrichtungen/Regale sindArbeitsmittel. Sie unterliegen derBetriebssicherheitsverordnung. Sie müssengemäß § 10 der BetrSichV von befähigtenPersonen kontrolliert werden. Die neueeuropäische Norm DIN EN 15635 legt denAblauf der Kontrollen vonLagereinrichtungen/Regalen fest.

Neue europäische NormenDie neue europäische Norm DIN EN 15635sowie die Betriebssicherheitsverordnungverlangen von Lagerbetreibern eineregelmäßige Inspektion ihrer Regal-einrichtungen durch eine fachkundigePerson. Der Verband für Lagertechnik undBetriebseinrichtung bildet „verbands-geprüfte Regalinspekteure“ aus, die Regal-systeme jährlich auf ihre Sicherheitkontrollieren.

Tragfähigkeit der RegaleIm Zeitalter der Digitalisierung berechnenkomplexe Computerprogramme die Strukturprofessioneller Lagereinrichtungen zuroptimalen Ausnutzung der Lagerflächen.Eines der effektivsten Mittel zurMaterialeinsparung ist die Reduzierung derBlechdicken der Regale, d. h. dünnwandigeBleche werden optimiert profiliert. Bereitsgeringfügige Beschädigungen können dieTragfähigkeit der Regale verringern.Instabile Regalsysteme stellen eine außer-ordentliche Gefahr für Menschen, Maschinen sowie die gelagerten Produktedar.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)Nach allgemeiner Auffassung sind RegaleArbeitsmittel und unterliegen somit derBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).Die BetrSichV gilt für die Bereitstellung vonRegalen durch den Arbeitgeber sowie für dieNutzung von Regalen durch dieBeschäftigten. Paragraph 10 der BetrSichV verlangtregelmäßige Kontrollen der Lagerein-richtungen.Nach § 3 sind für Regale Art, Umfang undFristen erforderlicher Kontrollen zu ermitteln.Umfang sowie der Ablauf der Kontrollen vonLagereinrichtungen werden in der europä-ischen Norm DIN EN 15635 geregelt, die imAugust 2009 im Beuth-Verlag erschienen ist.

Verantwortung fürden Arbeitsschutz

Kurz: Laut Betriebssicherheitsverordnungträgt der Arbeitgeber die Verantwortung fürdie Sicherheit seiner Lagereinrichtungen.Regale müssen mindestens alle 12 Monatevon einer fachkundigen Person inspiziertwerden.

Einheitliche europäische InspektionspflichtBereits seit dem Jahr 1988 besteht durch dieRegelung der Berufsgenossenschaft dieVerpflichtung: „[...] Mängel anLagereinrichtungen, durch dieVersicherte gefährdet werden können, [...]unverzüglich und sachgerecht [zubeheben].“In der alten Version, der ZH 1/428 sowie inder neuen Ausgabe der BGR 234 wurdenicht spezifiziert, wann ein Mangelvorhanden ist.

Auf europäischer Ebene jedoch wurden diefehlenden Erläuterungen für die Schadens-beurteilung bei Regalen über viele Jahreerarbeitet. Mit Hilfe von Prüfinstituten,Universitäten und mit dem Sachverstandder Regalhersteller aus ganz Europaentstand die Norm DIN EN 15635.

Die Verantwortung obliegt dem Arbeitgeber.Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, sämt-liche Lagereinrichtungen –d.h. elektrischangetriebene sowie statische Regale –systematisch und regelmäßig zu inspizieren.Wenn vom Regalhersteller aufgrund derKonstruktion oder der Einsatzbedingungenkeine verschärften Inspektionen gefordertwerden, sind die Regelungen der NormDIN EN 15635 einzuhalten:

● Sofortige Meldung bei Beobachtung einesSchadens an den Sicherheitsbeauftragten● Regelmäßige Inspektionen● Anfertigung eines schriftlichen Berichts mitAufbewahrungspflicht● Mindestens alle 12 Monate eine Inspektiondurch eine fachkundige Person● Ursachenermittlung bei wiederholtemAuftreten von Schäden● Einführung einesSchadenkontrollverfahrens

VerbandsgeprüfteRegalinspekteure

Kurz: Für eine qualifizierte Inspektion isthohe Fachkompetenz erforderlich.Verbandsgeprüfte Regalinspekteure habendurch ihre bestandene Abschlussprüfunggezeigt, dass sie über die nötigenKenntnisse verfügen.

Einblicke in die statische RegalberechnungDie Jahresinspektion vonLagereinrichtungen muss von einerfachkundigen Person durchgeführt werden.Fachkundig bedeutet, dass der Kontrolleurdie Gesetze, Verordnungen, die Regeln derBerufsgenossenschaften und die europäischen Normenentwürfe, die speziellfür Regale gelten, wie z.B. DIN EN 15512,DIN EN 15620, DIN EN 15629, DIN EN15635, kennt.Darüber hinaus ist spezielles Know-howüber die konkrete Lagereinrichtung/dasRegal erforderlich.

Für eine qualifizierte Inspektion ist eszwingend erforderlich, dass der InspekteurZugang zu der statischen Regalberechnunghat. Die im Verband für Lagertechnik undBetriebseinrichtungen vertretenen führendenRegalhersteller haben gemeinsam eineSchulung entwickelt, um eine optimaleQualifikation der Lagerinspekteure zugewährleisten.

Mehrtägige SchulungenIm renommierten und europaweitanerkannten ISIB Prüfinstitut Dr. Möll inDarmstadt werden die angehendenRegalinspekteure mehrtägiggeschult. Dabei wird ihnen das erforderlicheWissen durch ein kompetentes Trainerteampraxisnah vermittelt. In einem Prüflaborwerden z.B. beschädigte Regalbauteile biszum Totalversagen belastet, um einenpraxisgerechten Eindruck über dieAuswirkung von Regalbeschädigungen zuerhalten. Ergänzt wird die Schulung durchdie Visualisierung von defekten Regal-systemen und Lagerunfällen. Dennbeschädigte Regale stürzen nichtunmittelbar ein. Vielmehr kann sich derKollaps über einen Zeitraum voneinigen Stunden oder gar Tagen erstreckenund in Form einer Kettenreaktion erfolgen.

Nach erfolgter Schulung absolvieren dieTeilnehmer eine Abschlussprüfung underwerben damit den Titel„Verbandsgeprüfter Regalinspekteur“. Sieerhalten eine Urkunde sowie einen offiziellenAusweis. Die Regalinspekteure sindverpflichtet, sich regelmäßig nachschulen zulassen, damit ihre Kenntnisse stets demaktuellen Stand der Technik entsprechen.

Sicherheit undWirtschaftlichkeit fürLagereinrichtungen/Regale

Kurz: Systematische Inspektionen erhöhendie Sicherheit und schaffen Einspar-potentiale

Prüfpflichtige Regalsysteme:● Fachbodenregale● Palettenregale● Kragarmregale● Einfahrregale● Durchfahrregale● Durchlaufregale● Mehrgeschosseinrichtungen

Die Inspektion erfolgt bei laufendem Betrieb.Dabei führt der RegalinspekteurSichtkontrollen durch und inspiziert u. a., obdie Schutzmaßnahmen, die Regalbauteileund die Beladung den Vorschriftenentsprechen. Die Inspektion wird anhandeines standardisierten Inspektionsprotokollssystematisch durchgeführt. Abschließendwerden die Ergebnisse protokolliert.

Durch das rechtzeitige Erkennen vonSchäden können viele folgenschwereUnfälle vermieden sowie Reparaturkostenmeist gering gehalten werden. Da eineeingehende Analyse der Schäden häufig dieUrsachen offen legt, können anschließendpräventive Maßnahmen eingeleitet werden.Beispiele aus anderen europäischenLändern, wie Großbritannien oder denNiederlanden, in denen derartigeInspektionen schon seit vielen Jahrendurchgeführt werden, zeigen, dass dieSicherheit gesteigert und gleichzeitigReparaturkosten eingespart werden können.

Impressum

Verband für Lagertechnik undBetriebseinrichtungenHochstrasse 113 –11558095 Hagenwww.Verband-LB.deTel: 0049 2331 2008-0Fax: 0049 2331 2008-40 Hannoversche Straße 20 www.gemac.de

D-31675 Bückeburg [email protected] (0 57 22) 2 05 – 0Telefax (0 57 22) 2 05 - 27

Ihr individuellesProtokolldokumentiertdie Inspektion.

Kurz: Das Inspektionsprotokoll trägt dieNummern der vergebenenInspektionsplaketten sowie die Kennzifferdes verbandsgeprüften Regalinspekteurs.Da die Plaketten fortlaufend durch-nummeriert sind und jeder verbands-geprüfte Regalinspekteur über eine eigeneKennziffer auf seinem Ausweis verfügt, istdas System über den Verband komplettrückverfolgbar.