10
Ja zum Renten- kompromiss AV2020 Stiftungsräte für eine sichere Altersvorsorge

Ja zum Renten- kompromiss AV2020 - PK-Netzpk-netz.ch/wp-content/uploads/2017/07/A5_Broschure_AV2020.pdf · PK-Netzes ein Komitee von engagierten Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten

Embed Size (px)

Citation preview

Ja zum Renten- kompromiss AV2020

Stiftungsräte für eine sichere Altersvorsorge

Vertreter/innen der Versicherten für eine sichere Altersvorsorge Vorwort

Bereits beim Referendum gegen die Senkung des Mindest-umwandlungssatzes im Jahr 2010 hat sich aus dem Umfeld des PK-Netzes ein Komitee von engagierten Stiftungsrätinnen und Stiftungsräten in den Abstimmungskampf eingeschaltet und die einseitige Senkung mit Erfolg bekämpft. Erneut schaltet sich ein breit abgestütztes Komitee von die Arbeitnehmenden vertreten-den Stiftungsräten in den Abstimmungskampf zur Altersvor-sorge 2020 ein. Anders als 2010, positioniert sich das Komitee klar für die Reform. Die Senkung des Mindestumwandlungs-satzes wird nicht mehr bekämpft, weil mit der Altersvorsorge 2020 ein ausgewogener Kompromiss gefunden wurde, der keine einseitigen Kürzungen vorsieht und für die Arbeitnehmenden klar positiv ist.

Die Vertreter/innen der Versicherten in den Pensionskassen haben als Stiftungsräte eine grosse Verantwortung und tragen mit ihren Entscheiden massgeblich zu einer gerechten Verteilung der Lasten und zur Stabilität in der 2. Säule bei. Aus Sicht der Versicherten hat der Leistungserhalt erste Priorität. Leider konnten die Renten aus der 2. Säule grossmehrheitlich nicht verteidigt werden. Die Umwandlungssätze der umhüllenden Pensionskassen, also jener mit überobligatorischen Leistungen, wurden stark reduziert. Davon sind mehr als 80 % der Versicherten betroffen. Nur jeder fünfte Versicherte verfügt einzig über obligatorische Leistungen und profitiert damit vom gesetzlichen Mindestumwandlungssatz. Für alle anderen sanken die Umwandlungssätze flächendeckend gegen 5 %. Und immer mehr Pensionskassen unterschreiten bereits diese psychologisch wichtige Grenze. Obwohl zum Teil Zusatzfinanzierungen oder Kompensationen ausgehandelt wurden, können die meisten Pensionskassen ihre Leistungsziele nicht aufrechterhalten. Eine aktuelle Recherche des PK-Netzes bei rund 80 grossen Pensionskassen zeigt klar, dass sich der Trend

zu tieferen Umwandlungssätzen verstärkt hat. Der AHV-Zuschlag ist für die Mehrheit der zukünftigen Rentnerinnen und Rentner kein Ausbau, sondern eine nachträgliche Teil-Kompensation, ge-messen an den bereits erfolgten Rentenkürzungen der Pensions-kassen. Angesichts der weiteren wichtigen Modernisierungen der Altersvorsorge, etwa der besseren Versicherungs abdeckung für Teilzeitbeschäftigte oder der Möglichkeit, bei Stellenverlust ab 58 Jahren in der Pensionskasse zu bleiben, ist sich das Komi-tee aus Vertreterinnen und Vertretern der Versicherten in Pensi-onskassen einig: Nur dieser ausgewogene Kompromiss kann die Renten sichern.

„Die Reform der Altersvorsorge 2020 sichert die Renten und passt die Altersvorsorge den veränderten

gesellschaftlichen Verhältnissen des 21. Jahrhun-derts an. Deshalb engagieren wir uns für den ausge-

wogenen Kompromiss.“

Urs EicherPräsident PK-Netz

2 3

Die unterzeichnenden Stiftungsräte Immer mehr Stiftungsräte setzen sich aktiv für den Rentenkom-promiss Altersvorsorge 2020 ein. Bereits mehr als 30 Stiftungsräte haben sich in einem Komitee organisiert. Als Vertreter/innen der Arbeitnehmenden in den Stiftungsräten setzen sie sich täglich für die Interessen der Versicherten ein. Sie sind überzeugt, dass die Altersvorsorge 2020 ausgewogen ist und die Finanzierung der Renten sowohl in der 1. als auch in der 2. Säule nachhaltig verbessert. Deshalb setzen die Unterzeichnenden sich für ein doppeltes Ja am 24. September 2017 ein.

Alvarez Cipriano Mitglied der Kassenkommission PUBLICA

Brodard Vincent Stiftungsrat der Pensionskassen Symova und Profelia

Bütikofer Kaspar Stiftungsrat Pensionskasse Proparis

Cambi Aroldo Stiftungsrat Pensionskasse SBB

Campanello Bruna Stiftungsrätin Pensionskasse Proparis

Egli Pius Stiftungsrat Luzerner Pensionskasse

Frehner Rolf Stiftungsrat Pensionskasse Proparis

Giovannelli Vincenzo Stiftungsrat SPIDA Personalvorsorgestiftung

Gurtner Fritz Stiftungsrat Pensionskasse Post

Häberli Manfred Stiftungsrat SWISS Vorsorgestiftung für das Kabinenpersonal

Hofmann Dolkar Stiftungsrätin Pensionskasse Swisscom (comPlan)

Käser Hans-Ueli Mitglied Verwaltungskommission Bernische Pensionskasse

Kunz Nathalie Stiftungsrätin Pensionskasse Post

Lätzsch Lilo Stiftungsrätin BVK

Maissen Hans Stiftungsrat Pensionskasse Proparis

Martig Brigitte Stiftungsrätin Pensionskasse Novartis

Maurer Petra Mitglied der Kassenkommission PUBLICA

Meyer Ernst Stiftungsrat Pensionskasse Ringier

Mutter Christa Stiftungsrätin Pensionskasse Freelance

Nydegger Heinrich Stiftungsrat Pensionskasse Proparis

Scholl Fred Mitglied der Kassenkommission PUBLICA (bis Juni 2017)

Silvia Seiz-Gut Stiftungsrätin Pensionskasse Stadt Zürich

Serra Jorge Stiftungsratspräsident Pensionskasse Stadt Zürich

Stamm Walter Stiftungsrat Pensionskasse Roche (bis Mai 2017)

Sutter Hans Peter Stiftungsrat Pensionskasse Swisscom (comPlan)

Thalmann Philippe Mitglied der Kassenkommission PUBLICA

Trafelet Vifian Elisabeth Stiftungsrätin Pensionskasse Spital Netz Bern

Tschan Christoph Vizepräsident Pensionskasse Basel-Stadt

Unternährer Stefan Vizepräsident Pensionskasse GastroSocial

Walser Joe Stiftungsratspräsident St. Galler Pensionskasse

Wyler Alfred Stiftungsratspräsident der Pensionskassen Post und Swisscom (comPlan)

Zanello Renato Stiftungsrat Pensionskasse Skycare

Stand 9. August 2017

4 5

Das KomiteeAls gewählte oder delegierte Vertreter/innen der Versicherten in den Pensionskassen tragen die Stiftungsräte eine grosse Verantwortung und bewegen sich im Spannungsfeld zwischen sicher finanzierten Renten und dem Erhalt des Rentenniveaus. Mit dem Rentenkompromiss 2020 wird genau dies erreicht, die Renten werden gesichert und die Finanzierung verbessert. Ausserdem werden drängende Probleme der beruflichen Vor­sorge angepackt und das Rentensystem modernisiert.

„Die Renten in der Gastronomie sind für viele knapp, deshalb ist es wichtig, dass mit der Altersvorsorge 2020 ein Rentenabbau und die Rentenalter-Erhöhung auf 67 Jahre verhindert werden können.“

„Mit dem Rentenkompromiss AV2020 werden die AHV und die Pensions-kassen nicht gegeneinander ausgespielt. Im Gegenteil: Der Herausforderung der demographischen Entwicklung wird Rechnung getragen und die Finanzie-rung der Renten der 1. und 2. Säule nach-haltig verbessert.“

„Mit dem Rentenkompromiss AV2020 können einige wichtige Fortschritte für die Beschäftigten realisiert werden. Ein Eckpfeiler dieser Modernisierung ist die bessere Abdeckung der Teilzeitarbeit. Teilzeitarbeitende erhalten dadurch deut-lich höhere Renten – davon profitieren insbesondere die Frauen. Damit wird die stark ausgeprägte Rentenungleichheit zwischen Männern und Frauen deutlich abnehmen.“

„Bei einer Entlassung ab 58 Jahren bleiben Arbeitslose zukünftig in der bisherigen Pensions kasse versichert, auch wenn sie bis zum Pensionsalter keine Stelle mehr finden. Mit der Altersvorsorge 2020 sind die Zeiten vorbei, wo die Betroffenen dazu gezwungen wurden, bereits vor der Pen-sionierung das angesparte Alters kapital anzuzapfen – für die Betroffenen ein wich-tiger Fortschritt.“

Stefan UnternährerVizepräsident Pensionskasse GastroSocial

Petra MaurerMitglied Kassenkommission PUBLICA

Nathalie KunzStiftungsrätin Pensionskasse Post

Brigitte MartigStiftungsrätin Pensionskasse Novartis

„Das Zinsumfeld der Pensionskassen ist derart unsicher, dass wir unseren Umwandlungssatz bei der PUBLICA nur noch knapp über 5 % halten konnten. In diesem Umfeld nur auf die Pensions-kassen zu setzen, ist blauäugig. Der Rentenkompromiss AV2020 ist für mich deshalb eine ausgewogene Gesamtlö-sung, um das Vertrauen in das bewährte 3-Säulen-System aufrechtzuerhalten“.

Fred Schollbis Juni 2017 Vizepräsident Kassenkommission PUBLICA

6 7

Der Rentenkompromiss AV2020 Die Altersvorsorge 2020 ist eine ausgeklügelte, in sich stimmige Vorlage von Ausgleich und Kompensation.

Mehr als 80 % der Arbeit-nehmenden sind im Über-obligatorium versichert. Dort sind die Umwand-lungssätze und damit die Renten in den letzten Jah-ren deutlich gesunken.

Senkung des Mindestum-wandlungs-satzes von 6.8 % auf 6 %. Davon betroffen sind weniger als 20 % der Versicherten, primär aus Tieflohnbranchen wie Gastronomie, Reinigung oder Ausbaugewerbe.

Volle AHV-Rente der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Frauen neu erst ab 65.Viele umhüllende Pensions-kassen haben bereits für Mann und Frau Rentenalter 65/65 eingeführt.

0.3 MWST-Prozentpunkte, die heute für die IV ver-wendet werden, fliessen ab 2018 in die AHV. Erst 2021 wird die MWST um 0.3 Punkte auf 8.3 % erhöht.

Der AHV-Zuschlag von 840 Franken/Jahr für Einzelpersonen und bis zu 2712 Franken/Jahr für Ehepaare ist ein Aus-gleich, um das Rentenni-veau zu halten.

Ausgleich durch eine Kompensation für eine Übergangsgeneration von 20 Jahren. Darüber hinaus kann in der 2. Säule nicht geplant werden, weil die Renditeaussichten nicht vorhersehbar sind.

Teilzeitarbeit wird besser versichert. Das führt zu deutlich höheren PK-Ren-ten, insbesondere für Frauen. Auch der AHV-Zu-schlag für Neurentnerinnen gilt als Kompensation für die Erhöhung des Renten-alters für Frauen.

Auch in Zukunft sichere AHV-Renten. Die Forde-rung nach Rentenalter 67 verliert damit an Kraft.

> Mehr auf Seite 10

> Mehr auf Seite 14

> Mehr auf Seite 13

> Mehr auf Seite 15

Sichere AHV-Renten trotz „Baby-Boomern“

Rentenalter-Erhöhung für die Frauen

Freier Fall der PK-Renten: Rentenniveau stabilisieren

BVG-Minimum: Mindestumwandlungssatz wird kompensiert

Summa summarum führen die verschiedenen Massnahmen zu einer nachhaltigen Ver-besserung der Finanzierung der 1. und 2. Säule ohne Leistungsabbau. Die Sicherung der Renten hat ihren Preis, an dem sich alle beteiligen: Die Frauen. Aber auch die heutigen Pensionierten. Und natürlich alle Erwerbstätigen, nicht nur die Jungen.

Hintergrund Der freie Fall der PK-Renten – auch ohne AV2020

In den umhüllenden Pensionskassen, in we lchen rund 80 % der Arbeitnehmenden versichert sind, fallen die Umwandlungssätze seit kurzem immer stärker. Und sie werden ohne rasche Trend-wende an der Zinsfront noch mehr sinken. Im Verlaufe der letzten 5 Jahre sind die Umwandlungssätze bei vielen Pensionskassen zwischen 10 bis 25 % gesunken (siehe Tabelle). Eine Recherche des PK-Netzes zeigt, dass sich der Trend zu tieferen Umwand-lungssätzen verstärkt hat. Sie bewegen sich flächendeckend ge-gen 5 %. Diesem Fakt wird in der Debatte rund um die Reform der Altersvorsorge 2020 zu wenig Rechnung getragen. Eine Mehrheit der Stimmbevölkerung ist sich nicht bewusst, dass sie von der Senkung des Mindestumwandlungssatzes nicht betroffen ist, und dass die Abstimmung vom 24. September 2017 keinen Einfluss auf den eigenen Umwandlungssatz hat. Die Er fahrungen mit der Referendumsabstimmung vom 7. März 2010 über die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 auf 6,4 % zeigen, dass viele Versicherte in umhüllenden Pensionskassen und auch Rentner/innen gegen die Senkung gestimmt haben. Dies, weil sie von einer Kürzung der eigenen Rente ausgingen. Solche Missverständnisse gilt es für die kommende Abstimmung zu vermeiden. Zumal in dieser Vorlage für die von der Senkung des Mindestumwandlungs-satzes direkt Betroffenen zahlreiche Kompensationsmassnahmen vorgesehen sind und daher auch aus Gründen der Solidarität eine Ablehnung der Senkung nicht angezeigt ist.

PK Ruag 6.40% 6.28% 6.16% 6.04% 5.92% 4.57% 4.56%PFS Burgergemeinde Bern #NB #NB #NB 5.64% 5.64% 4.72% 4.72%BVK Personalvorsorge des Kantons Zürich

6.65% 6.20% 6.20% 6.20% 6.20% 4.87% 4.86%

PK Tamedia 6.45% 6.00% 6.00% 6.00% 6.00% 5.28% bis 2020 4.6%

Personalvorsorgestiftung Visana

#NB #NB #NB #NB 4.98% 4.98% 4.98%

PK Manor #NB #NB #NB #NB 6.31% 5% 5%Revor Sammelstiftung 5.84% 5.84% 5.84% 5.17% 5.17% 5.17% 5.00%

Beispiele von Senkungen des Umwandlungssatzes 2012-2018

Pensionskasse 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

PK SGS (Siemens Schweiz)

6.70% 6.60% 6.50% 6.40% 6.40% bis 2026 5%

PK Roche #NB #NB 6.10% 6.10% 6.10% 5.00% 5.00%Publica 6.15% 6.15% 6.15% 5.65% 5.65% 5.65% 5.08%PK Rhätische Bahn 6.90% 6.80% 6.70% 6.60% 6.40% 5.70% 5.10%PK Post 6.47% 6.47% 5.85% 5.85% 5.35% 5.35% 5.10%Symova Sammelstiftung 6.52% 6.22% 5.72% 5.72% 5.72% 5.72% 5.14%St. Galler PK LP LP 6.40% 6.40% 6.40% 6.40% 5.20%PK Schaffhausen 6.27% 6.27% 6.12% 6.04% 5.96% 5.89% 5.20%PK Schindler 6.25% 6.20% 6.15% 6.10% 6.10% 6.05% 5.20%PK SBB 6.52% 5.85% 5.85% 5.85% 5.22% 5.21% 5.20%BLVK (Bernische Lehrer PK)

LP LP LP 5.58% 5.58% 5.58% bis 2020 5.20%

PK Hirslanden #NB 6.40% 6.00% 6.00% 6.00% 5.20% 5.20%ComPlan (PK Swisscom) 6.40% 6.40% 6.11% 6.11% 6.11% 6.11% bis 2020

5.34%PK Novartis 6.10% 6.10% 6.10% 6.10% 5.35% 5.35% 5.35%PK SRG SSR LP LP 6.15% 6.15% 6.15% 5.35% 5.35%PK BÜHLER AG UZWIL 6.20% 6.20% 6.00% 5.80% 5.60% 5.40% 5.40%PK Bayer Schweiz 6.80% 6.70% 6.60% 6.50% 6.40% 5.40% NNBPK UBS #NB #NB 5.49% 5.48% 5.47% 5.46% 5.44%CPV/CAP (PK Coop) 6.40% 6.40% 6.15% 6.15% 6.15% 5.50% 5.50%PK Ringier 6.80% 6.60% 6.40% 6.20% 6% 5.80% bis 2020

4.9%PK Georg Fischer #NB #NB 6.25% 6.10% 5.95% 5.80% bis 2019

5.5%PK Sulzer 6.40% 6.30% 6.20% 6.10% 5.95% 5.80% bis 2021

4.8%PK Implenia Vorsorge #NB 6.52% 6.24% 5.96% 5.67% 5.65% 5.65%PK AZ Medien #NB #NB #NB #NB 6.00% 5.90% bis 2021

5.5%Basellandschaftliche Pensionskasse

LP LP LP 5.80% 5.80% 5.80% bis 2022 5%

PK Basel-Stadt LP 6.75% / LP

6.64% / LP

6.52% / LP

5.80% 5.80% ab 2019 5.44%

PK Credit Suisse Group LP 6.35% 6.35% 6.05% 6.05% 5.94% bis 2025 4.87%

Luzerner PK 6.15% 6.15% 6.15% 6.15% 6.15% 6.15% bis 2019 5.2%

PK Graubünden 6.55% 6.55% 6.55% 6.55% 6.55% 6.44% bis 2024 5.49%

Skycare (PK Skyguide) #NB 5.85% 5.85% 5.85% 5.85% 5,46% 5,46%PK Kanton Nidwalden NB NB NB NB 6.40% 5.60% bis 2023

5.3%PK SV Group LP LP LP 5.60% 5.60% NNB NNBPensionskasse Obwalden NB NB NB NB 6.40% 5.60% NNBPK der ZKB LP 5.85% 5.85% 5.85% 5.85% 5.55% ab 2022

4.5%NB: Nicht bekannt NNB: Noch nicht bekannt LP: Leistungsprimat

Pensionskasse 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

10 11

BVG-Minimum: Senkung des Mindest-umwandlungssatzes wird kompensiert

Der Umwandlungssatz ist der Prozentsatz, mit dem das in der Pensionskasse angesparte Geld in eine jährliche Alters-rente umgerechnet wird. Weil die Lebenserwartung steigt und die Zinsen tief sind, wird dieser Mindestumwandlungssatz für Neurentnerinnen und Neurentner von heute 6.8 auf 6.0 % gesenkt. Würde der Umwandlungssatz bei 6.8 % belassen, versprächen die Pensionskassen Geld, das sie nicht haben. Nicht betroffen von der Senkung des Umwandlungssatzes sind heutige Rentner-innen und Rentner. Ist ihre Rente einmal mit dem zu diesem Zeit-punkt geltenden Umwandlungssatz festgelegt, gilt eine Renten-garantie. Auch Arbeitnehmende mit Pensionskassenleistungen, die über das gesetzliche Minimum hinausgehen, sind von der Senkung nicht unmittelbar betroffen, weil in ihren Pensionskassen- Reglementen der Umwandlungssatz bereits gesenkt wurde. (Siehe Seite 10).

Trotz der Senkung erhalten die Versicherten in der obligatori-schen beruflichen Vorsorge gleich hohe Renten wie vor dieser Anpassung. Denn im Gegensatz zur Rentenklau-Vorlage aus dem Jahr 2010, sieht die Altersvorsorge 2020 Ausgleichsmass-nahmen vor. Sie sorgen für ein höheres Alterskapital. Zum einen wird ein grösserer Anteil des Lohns versichert. Zum anderen zahlen die Arbeitgeber und Arbeitnehmenden zwischen 35 und 54 Jahren je 0.5 % höhere Beiträge ein. Für die Jahrgänge 1973

Erwartungswert 50%

80%

Vertrauensintervall

2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025

2.5%

2.0%

1.5%

1.0%

0.5%

0.0%

Que

lle: P

PCm

etric

s,

Dat

enqu

elle

SN

B, P

icte

t BVG

Indi

zes

Stan

d: 3

1.07

.201

6

Der AHV-Zuschlag von 840 Franken pro Jahr für Allein stehende und bis zu 2712 Franken jährlich für Ehepaare ist auch eine Kompensation für die bereits gesunkenen Umwandlungssätze der Pensionskassen. Von einem Ausbau der Altersvorsorge kann keine Rede sein. Heutige Rentnerinnen und Rentner konnten sich zum Teil noch mit Umwandlungssätzen von über 7 % pensionieren lassen. Dieser AHV-Zuschlag wird durch eine leichte Erhöhung der AHV­Beiträge finanziert (je 0.15 Prozentpunkte für Arbeitgeber und Arbeitnehmende). Es bezahlen damit nur die, die später auch einen Zuschlag erhalten. Für Fred Scholl, langjähriger Stiftungsrat der PUBLICA, ist klar: das aktuelle Zinsumfeld der Pensionskas-sen ist derart unsicher, dass die PUBLICA den Umwandlungssatz nur knapp über 5 % halten konnte. „In diesem Umfeld nur auf die Pensionskassen zu setzen, ist blauäugig. Der Rentenkompromiss AV 2020 ist für mich deshalb eine ausgewogene Gesamtlösung, um das Vertrauen in das bewährte 3-Säulen-System aufrechtzu-erhalten“, sagt Scholl.

Bis 2020 sinken die PK-Renten weiter

Der Negativtrend der sinkenden Umwandlungssätze hält an. Als Indiz dafür gilt der technische Zinssatz, der massgeblich die Höhe der Umwandlungssätze bestimmt. Der Referenzzinssatz des technischen Zinssatzes (Diskontsatz, mit dem Vorsorge-kapital bewertet wird) ist seit 2007 von 4.5 % auf heute 2.25 % gesunken. Die führende PK­Beraterfirma PPCmetrics rechnet vor, dass dieser Zinssatz im Jahr 2020 auf unter 1.5 % sinken soll. Versicherungsmathematisch würden die Umwandlungssätze so für die Mehrheit der Versicherten gegen 4.5 % sinken. Die folgende Grafik zeigt die zu erwartende Entwicklung des Referenzzinssatzes:

bis 2018 2019 2020 2021 2022

7.0%

6.0%

5.0%

4.0%

3.0%

2.0%

1.0%

13

und älter reichen diese beiden Massnahmen allein nicht, um das bisherige Rentenniveau zu halten. Alle über 45-Jährigen erhalten deshalb zusätzlich einen solidarisch über alle Pensions-kassen finanzierten Zuschuss, der von der Stiftung Sicherheits-fonds gedeckt wird. Für sie gilt damit eine Besitzstandsgarantie bei der obligatorischen Pensionskasse. Dazu erhalten sie noch die AHV-Erhöhung. In diesem Zusammenhang von Überkom-pensation zu sprechen, wäre dennoch ein Hohn. Wer nur über obligatorische Versicherungsleistungen verfügt, erhält im Schnitt bloss eine sehr tiefe PK-Rente. Betroffen sind damit vor allem Angestellte aus Tieflohnbranchen wie zum Beispiel Gastronomie, Ausbaugewerbe, Verkauf oder Reinigung. Stefan Unternährer, Vizepräsident der Pensionskasse GastroSocial und stellvertreten-der Geschäftsleiter der Hotel & Gastro Union, kennt die Ren-tensituation vieler Gastro-Angestellter aus nächster Nähe. Die Renten in der Gastronomie seien für viele heute schon knapp. „Deshalb ist es wichtig, dass mit der Altersvorsorge 2020 ein Rentenabbau und die Rentenalter-Erhöhung auf 67 Jahre verhin-dert werden können“, sagt Unternährer.

Rentenalter-Erhöhung für die FrauenDie volle AHV-Rente für Frauen wird mit der AV2020 in Zukunft, wie für Männer auch, erst mit 65 gewährt, so auch die Rente der obligatorischen beruflichen Vorsorge. Die Einführung erfolgt rasant:

Jahr Rentenalter Betroffener Jahrgang2018 64+3 Monate 19542019 61+6 Monate 19552020 64+9 Monate 1956

Dieser Schritt wird mit verschiedenen Verbesserungen abge federt: In der AHV kommt es zu geringeren Rentenkürzungen bei vorzeitiger Pensionierung. Es gibt einen Rentenzuschlag von 840 Franken pro Jahr, der besonders für die 500‘000 Frauen ohne Pensionskasse wichtig ist. Die Renten für Ehepaare werden erhöht.

Mit dem Rentenkompromiss AV 2020 können einige wichtige Fortschritte für die Beschäftigten realisiert werden. Das ist für Nathalie Kunz, Stiftungsrätin der Pensionskasse Post, wichtig: „Ein Eckpfeiler dieser Modernisierung ist die bessere Ab-deckung der Teilzeitarbeit. Teilzeitarbeitende erhalten dadurch deutlich höhere Renten – davon profitieren insbesondere die Frauen“, sagt Kunz. Damit könne die stark ausgeprägte Renten-ungleichheit zwischen Männern und Frauen deutlich abnehmen.

Einige umhüllende Pensionskassen bieten diese bessere Ab-deckung teilweise schon heute an. Für Frauen, die heute noch nicht von dieser wichtigen Gleichstellungsmassnahme pro-fitieren, ist es aber ein gewichtiger Fortschritt. Der AHV­Zuschlag und die bessere Versicherung von Teilzeitarbeit in der 2. Säule sind als Kompensation zur Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre zu werten.

Sichere AHV-Renten trotz „Baby-Boomern“

In den nächsten 15 Jahren gehen mit den geburtenstarken Jahr-gängen („Baby-Boomer“) überdurchschnittlich viele Menschen in Rente. Deshalb braucht es für diese Zeit eine Zusatzfinanzie­rung. Das Parlament fand eine kluge Lösung: Eine Milliarde Franken wird der AHV sofort zufliessen, ohne dass die Bevölkerung zusätzlich belastet wird. Denn diese Milliarde kann aus den 0.3 Mehrwertsteuerprozentpunkten der auslaufenden IV-Zusatz-finanzierung überführt werden. Der Mehrwertsteuersatz wird erst 2021 um 0.3 Punkte auf 8.3 % angehoben. So günstig kommen die heutigen und künftigen Rentnerinnen und Rentner nie wieder zu sicheren AHV-Renten.

14 15

Das PK-Netz Die 17 Mitgliederverbände repräsentieren gemeinsam rund 600‘000 Mitglieder und machen das PK-Netz damit zum wichtigsten Netzwerk der Arbeitnehmenden in der beruflichen Vorsorge.

Sicherung der Renten mit Altersvorsorge 2020

Mit der Zusatzfinanzierung der AHV werden die Renten gesichert und das heutige Rentenniveau bleibt insgesamt erhalten. Ohne seriöse Finanzierung gibt es keine sicheren Renten. Petra Maurer steht als Vertreterin der Versicherten in der grössten Schweizer Pensionskasse PUBLICA für ein Ja zur Altersvorsorge 2020 ein: „Mit dem Rentenkompromiss AV 2020 werden die AHV und die Pensionskassen nicht gegeneinander ausgespielt. Im Gegenteil: Der Herausforderung der demographischen Entwicklung wird Rechnung getragen und die Finanzierung der Renten der 1. und 2. Säule nachhaltig verbessert.“

2015

Geltende Ordnung

2016

2017

2018

2019

2020

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

2031

2032

2033

2034

2035

2036

2037

2038

2039

2040

2041

2042

2043

2044

2045

140%

120%

100%

80%

60%

40%

20%

0%

-20%

-40%

-60%

-80%

-100% Que

lle: B

SV, A

lters

vors

orge

202

0, 1

3.06

.201

7

Ständerat (vor Einigung)Nationalrat (vor Einigung) Verabschiedete Reform

16

PK-Netz Die BVG-Plattform der Arbeitnehmenden Postfach 1184, 3000 Bern 23 www.pk-netz.ch