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IPA Institut für Prozessrecht und anwaltsorientierte Ausbildung ADVO-Zertifikatsstudium

IPA ADVO-Zertifikatsstudium

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Page 1: IPA ADVO-Zertifikatsstudium

IPA Institut für Prozessrecht und anwaltsorientierte Ausbildung

ADVO-Zertifikatsstudium

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IPA Institut für Prozessrecht und anwaltsorientierte Ausbildung

Vorwort

Die anwaltsorientierte Juristenausbildung hat in Hannover lange Tradition. Die Juristische Fakultät wurde 1974 im Rahmen des Modellversuchs der einphasigen Juristenausbildung als eine der Reformfakultäten in Deutschland gegründet. In der einphasigen Juristenausbildung wurde die Referendarzeit in das juristische Studium integriert. Eine intensive Zusammenarbeit zwischen Theorie und Praxis war die logische Konsequenz. Nachdem durch eine Änderung des DRiG den Modellversuchen die Grundlage entzogen wurde, suchte die Fakultät nach neuen Wegen, bereits im Rahmen des juristischen Studiums Theorie und Praxis miteinander zu verbinden. Auf diese Weise wurde Hannover eine der Pionierfakultäten, die sich intensiv der anwaltsorientierten Juristenausbildung zuwandten.

In Rechtsanwalt Dr. Ulrich Stobbe fand die Fakultät einen Partner, der zu den ersten und führenden Vertretern der Anwaltschaft gehört, welche nachdrücklich für eine Erweiterung und Ergänzung des juristischen Studiums um die Perspektive der anwaltlichen Praxis eintritt. Als Gründer und langjähriger Vorsitzender des Fördervereins der anwaltsorientierten Juristenausbildung an der Universität Hannover trat und tritt er unermüdlich für die Verbindung von Theorie und Praxis ein. Durch die Hans-Soldan-Stiftung erfuhr die Fakultät großzügige finanzielle Unterstützung und konstruktive Impulse zur Weiterentwicklung der anwaltsorientierten Juristenausbildung. Die erste Soldan-Tagung fand 1999 in Hannover statt. 2006 war erneut Hannover - nunmehr unter Federführung des Instituts für Prozessrecht und anwaltsorientierte Ausbildung (IPA) - Gastgeber der Tagung, welche sich mit der grundlegenden Dogmatik der anwaltsorientierten Juristenausbildung befasste.

Im Rahmen des, durch das IPA betreuten ADVO-Z-Ergänzungsstudienganges vermitteln renommierte Praktiker in enger Zusammenarbeit mit den Hochschullehren in den Zusatzvorlesungen eine „Theorie der Praxis“. Am Ende des Zertifikatsstudiums steht ein von der Juristischen Fakultät, der Rechtsanwaltskammer Celle und dem Förderverein der anwaltsorientierten Juristenausbildung gemeinsam vergebenes Zertifikat. Die externe Lehrevaluierung bezeichnete die anwaltsorientierte Juristenausbildung an der Universität Hannover erst kürzlich in ihrem Gutachten als „vorbildlich“.

Professor Dr. Stephan Meder Professor Dr. Christian Wolf - Dekan - - geschäftsführender Direktor IPA -

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Geleitwort

Warum anwaltsorientierte Juristenausbildung an der Universität Hannover?

Die Antwort ist einfach: 2/3 der Assessoren werden Rechtsanwälte. Vor der Änderung der Juristenausbildung im Jahr 2004 wurde der anwaltlichen Ausbildung keine Beachtung geschenkt. Dies ist in Europa einzigartig. In den anderen europäischen Ländern entscheidet sich der Student nach dem Referendarexamen, ob er Anwalt werden will. Es findet dann eine anwaltsspezifische Ausbildung statt. Da dies in Deutschland nicht so ist, was wir Anwälte sehr bedauern, haben wir zusammen mit der Universität Hannover eine Vereinbarung über das sog. ADVO- Zertifikatsstudium geschlossen. Über die Inhalte informiert Sie die Universität Hannover. Wir können Ihnen nur empfehlen frühzeitig ein solches Zertifikat zu erwerben, mit dem Sie sich dann in der Referendarzeit für die 10-monatige Anwaltsstation bei den Kanzleien bewerben können.

Sich frühzeitig mit dem Beruf zu befassen, bringt Klarheit über folgende Fragen:

Ist der Anwaltsberuf der richtige Beruf für mich?Was erfordert der Anwaltsberuf?Was muss ich wissen, wenn ich Anwalt/Anwältin bin?Bin ich bereit, das unternehmerische Risiko einer selbständigen anwaltlichen Tätigkeit in Kauf zu nehmen?

Ich wünsche Ihnen, dass Sie sich mit dem einmaligen Angebot der Universität Hannover frühzeitig befassen.

Ihr

Dr. Ulrich ScharfPräsident der Rechtsanwaltkammer Celle

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IPA Institut für Prozessrecht und anwaltsorientierte Ausbildung

Inhalt Seite

I. IPA

II. Einführung

III. Die drei Säulen

IV. Die einzelnen Module Modul 1: Zivilrecht Modul 2: Öffentliches Recht Modul 3: Strafrecht Modul 4: Anwaltsrecht Modul 5: Moot Court Modul 6: Anwaltspraktikum

V. Fragen rund um das Studium

VI. Dozenten

VII. Studentenfutter

VIII. ADVO-Z-Ordnung

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I. IPA

Das IPA vertritt das Prozessrecht, insbesondere das Zivilprozessrecht in Forschung und Lehre. Darüber hinaus trägt das Institut die anwaltsorientierte Juristenausbildung und entwickelt auf dem Gebiet der rechtsberatenden Berufe entsprechende Forschungstätigkeiten.

Den Vorstand des Instituts bilden: Professor Dr. Hermann ButzerWiss. Ass. Sonja LangeProfessor Dr. Veith MehdeProfessor Dr. Henning RadtkeProfessor Dr. Roland SchwarzeProfessor Dr. Christian Wolf (geschäftsführender Direktor).

Dem Institutsbeirat gehören an: Rechtsanwalt Stephan Göcken(Sprecher der Geschäftsführung der Bundesrechtsanwaltskammer)

Rechtsanwalt Martin W. Huff(Pressesprecher Wolters Kluwer Deutschland, ehemaliger NJW-Chefredakteur)

Rechtsanwalt Dr. Christoph Knauer(Leiter der Verlagsgruppe Recht Wolters Kluwer Deutschland; Geschäftsführer Carl Heymanns Verlag)

Ministerialrat Dr. Karl Kröpil(Präsident des Landesjustizprüfungsamt Niedersachsen)

Rechtsanwältin Verena Mittendorf(Schatzmeisterin des Deutschen Anwaltvereins)

Rechtsanwalt Dr. Thomas Remmers(Mitglied des Präsidiums der Rechtsanwaltskammer Celle)

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Scharf(Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer; Präsident der Rechtsanwaltskammer Celle)

Rechtsanwalt Dr. Michael Vogeler(Vorsitzender des Fördervereins für die anwaltsorientierte Juristenausbildung an der Universität Hannover)

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II. Einführung

Voraussetzung für die Zulassung als Rechtsanwalt ist gem. § 4 Bundesrechts-anwaltsordnung die Befähigung zum Richteramt. Ist aber jeder befähigte Richter auch ein befähigter Rechtsanwalt oder sind nicht für den Anwaltsberuf andere Fähigkeiten erforderlich?

Der Rechtsanwalt ist nicht nur anders als der Richter freiberuflich und ggf. als Selbstständiger tätig, sondern auch inhaltlich werden unterschiedliche Anforderungen gestellt. So beurteilt der Richter einen in der Vergangenheit abgeschlossenen Sachverhalt aus der Perspektive eines neutralen Dritten. Aufgabe des Rechtsanwalts ist es hingegen, gestaltend tätig zu werden: Er hat Verträge zu entwerfen, zu optimieren und entsprechende Verhandlungen zu führen, Prozessrisiken zu bewerten und Prozesse zu steuern, Interessen der Mandaten vor Gericht oder außergerichtlich zu vertreten und dabei kreativ nach Lösungen zu suchen.

Obwohl die weit überwiegende Zahl der Jura-Absolventen später nicht als Richter, sondern als Anwalt tätig wird, steht traditionell die Orientierung am Richterberuf im Mittelpunkt der juristischen Ausbildung. Um der Berufswirklichkeit gerechter zu werden, hat die Juristische Fakultät die anwaltsorientierte Ausbildung in das Examensstudium integriert. Mit § 12 der Studienordnung soll sichergestellt werden, dass in den Übungen für Fortgeschrittene jeweils eine „Anwaltsklausur“ angeboten wird.

Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, reicht aber bei weitem nicht aus, um die bekannten Defizite zu beheben. Mit dem fakultativen Angebot des ADVO-Z-Studiums erhalten die Studierenden daher die Möglichkeit, sich in bestimmten anwaltsorientierten Veranstaltungen erworbene Kenntnisse zertifizieren zu lassen. Der erfolgreiche Abschluss des ADVO-Z-Studiums verschafft den Absolventen zunächst einen Bewerbervorteil für die Anwaltsstation im Referendariat sowie in der Folge auf dem umkämpften Arbeitsmarkt, da das Zertifikat in Ergänzung zu den Staatsexamina auch das Vorhandensein der - von einstellenden Kanzleien bei Berufsanfängern so oft vermissten - Grundfähigkeiten für den Anwaltsberuf nachweist.

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III. Die drei Säulen

Das Modell der anwaltsorientierten Juristenausbildung in Hannover besteht aus drei Säulen:

Die erste Säule bildet die Vermittlung der Perspektive der rechtsberatenden Praxis in den dogmatischen Grundvorlesungen. Bereits in den Pflichtvorlesungen werden die prozesstaktischen Möglichkeiten aus anwaltlicher Sicht veranschaulicht sowie z.B. im Rahmen des Vertragsrechts auch die Gestaltungsmöglichkeiten vermittelt.

Mit der zweiten Säule wird unter großer Beteiligung der Anwaltschaft die reine Anwaltsperspektive vermittelt. Beispielhaft zu nennen sind Lehrveranstaltungen wie „Kanzleimanagement“ oder „notarielle Vertragsgestaltung“, welche speziell für das ADVO-Z-Studium angeboten werden.

Mit der dritten Säule soll die Verbindung zwischen Theorie und Praxis hergestellt werden, indem die Studenten an einem Moot Court teilnehmen sowie ein besonderes Anwaltspraktikum bei einer kooperierenden Anwaltskanzlei absolvieren. Moot Courts sind schon lange und aus gutem Grund fester Bestandteil im Kursprogramm amerikanischer Law Schools. Die Juristische Fakultät der Leibniz Universität gehört seit langem zu denjenigen deutschen Fakultäten, an denen diese Tradition lebendig ist. Das zu absolvierende Anwaltspraktikum ist - gegenüber dem regulär im Examensstudium abzuleistenden - auf die Dauer von sechs Wochen erweitert und unterliegt bestimmten inhaltlichen Mindestanforderungen.

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IV. Die einzelnen Module

Die drei Säulen lassen sich wiederum in 6 Module untergliedern, aus denen die in der ADVO-Z-Ordnung geforderten Leistungsnachweise erbracht werden:

Die erste Säule besteht aus drei Modulen: Zivilrecht (Modul 1), Öffentliches Recht (Modul 2), Strafrecht (Modul 3). Die zweite Säule wird allein durch das Anwaltsrecht (Modul 4) gebildet. Die dritte Säule setzt sich aus zwei Modulen zusammen, dem Moot Court (Modul 5) sowie dem Anwaltspraktikum (Modul 6).

Während sich in den ersten drei Modulen die Angebote zum Teil mit denen des regulären Examensstudienangebotes decken, werden insbesondere im Anwaltsrecht (Modul 4) ausschließlich spezielle Veranstaltungen angeboten, wie z.B. Kanzleimanagement oder notarielle Vertragsgestaltung.

Gefordert wird der Nachweis von insgesamt 10 testierten Leistungen aus den Modulen 1-6.

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Bei den im Rahmen der dogmatischen Fächer der ersten Säule (Module 1-3) zu besuchenden Lehrveranstaltungen, ist zwischen Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen zu differenzieren.

Einen inhaltlichen Schwerpunkt stellt innerhalb der Module 1-3 jeweils das Prozessrecht als das „täglich Brot“ eines jeden Rechtsanwalts dar. Darüber hinaus differieren die Schwerpunkte in den jeweiligen Rechtsgebieten.

Die in den Modulen 1-3 im Mittelpunkt stehende und jeweils als Leistungsnachweis erforderliche Klausur aus der rechtsberatenden Praxis („Anwaltsklausur“) kann auch in Vorlesungen aus dem Hauptstudium, also im Zivilrecht z.B. der Erbrechts- oder Kapitalmarktrechtsvorlesung, im Öffentlichen Recht der Steuerrechts- oder Sozialversicherungsrechtsvorlesung, im Strafrecht der Vorlesung Kriminologie etc. geschrieben werden. Wichtig ist daher darauf zu achten, welche regulären Lehrveranstaltungen gleichzeitig als ADVO-Z-Veranstaltung angeboten werden. Alternativ kann dieser Leistungsnachweis auch in den jeweiligen Übungen für Fortgeschrittene erbracht werden. So soll nach § 12 Abs. 3 der Studienordnung in den „großen Übungen“ jeweils eine der vier zum Erwerb des „großen Scheins“ anzubietenden Klausuren eine so genannte „Anwaltsklausur“ sein.

Einführung Module 1-3 / Die Anwaltsklausur

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Was ist eigentlich eine so genannte „Anwaltsklausur“?

Bei den üblicherweise im Examensstudium zu absolvierenden „Richterklausuren“ hat der Bearbeiter einen feststehenden Sachverhalt aus richterlicher Perspektive rechtliche zu beurteilen. Im Gegensatz hierzu gilt es bei der „Anwaltsklausur“, sich in die Lage eines Rechtsanwalts zu versetzen. Dabei lassen sich allgemein zwei unterschiedliche Typen von Anwaltsklausuren unterscheiden:

Typ 1:

Der erste Typ Anwaltsklausur simuliert die Tätigkeit des forensisch tätigen Rechtsanwalts. Solche Klausuren liegen von ihrer Grundstruktur noch recht nah an der Richterklausur, da ihnen ebenfalls ein feststehender Sachverhalt zugrunde liegt. Im Gegensatz zur Richterklausur aber hat der Bearbeiter diesen aus anwaltlicher Sicht zu beurteilen und dabei auch taktische Überlegungen einzubeziehen. Die Aufgabe besteht daher regelmäßig aus drei Teilen: (1) Zunächst gilt es, die Interessenlage der vom Bearbeiter (Anwalt) vertretenen Partei zu ermitteln. (2) Im Anschluss ist die Rechtslage zu analysieren, wobei auch die Handlungsoptionen für die durch den Bearbeiter (Anwalt) vertretene Partei auszuloten sind. (3) Den Abschluss bildet eine Bewertung der möglichen Handlungsoptionen, in die nicht nur rechtliche, sondern vor allem auch ökonomische Überlegungen einfließen können.

Typ 2:

Der zweite Typ bezieht sich auf die kautelarjuristische Tätigkeit. Im Mittelpunkt solcher Klausuren steht der Entwurf eines Vertrags. Dem Bearbeiter wird abverlangt (1) das Regelungsziel des Mandanten zu erfassen, (2) die bestehende Rechtslage zu analysieren, (3) vor diesem Hintergrund den möglichen rechtlichen Gestaltungsspielraum und den tatsächlichen Gestaltungsbedarf zu ermitteln und (4) schließlich einen Vertragsentwurf anzufertigen.

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Im Zivilrecht ist neben dem Prozessrecht besonderes Augenmerk auf die Vertragsgestaltung gerichtet, die erfahrungsgemäß im regulären Studium nur eine untergeordnete Rolle spielt, für die Praxis aber von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist. Auch werden besondere Rechtsgebiete, wie das Arbeitsrecht, aufgrund ihrer großen praktischen Relevanz stärker in den Mittelpunkt gerückt.

Pflichtveranstaltungen

● Vertragsgestaltung I und II, ● ZPO I und II, ● Seminar mit anwaltsorientierten Inhalten.

Wahlpflichtveranstaltungen

● anwaltliche Prozessstrategien oder● anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht oder● Mediation / Streitschlichtung / Streitvermeidung.

Leistungsnachweise

● ein kommentierter Vertragsentwurf mit mündlicher Erörterung (Leistung 1),● eine Klausur aus der rechtsberatenden Praxis (Leistung 2), vgl. hierzu oben Einleitung Module 1-3,● eine Seminararbeit mit anwaltsorientierten Inhalten (Leistung 3), welche wahlweise auch im Öffentlichen Recht oder Strafrecht erbracht werden kann.

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IV. Die einzelnen Module Modul 1: Zivilrecht

Erfahrungen von Stud.jur. Rouben Riethmüller

„Zwar lernt man im normalen Studium, wie ein Vertrag zu bewerten ist und welche Anspruchsgrundlagen sich aus diesem ergeben können. Wie allerdings ein Ver-trag formuliert wird, lernt man leider nicht. Gut, dass die Fakultät dieses anwaltso-rientierte Zertifikatsstudium anbietet. Hier bringen einem erfahrene Rechtsanwälte bei, wie man die Erwartungen der Mandanten am besten umsetzt. Dies erleichtert einem zudem das Verständnis der regulären Studieninhalte.“

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Dieses Modul vermittelt die Tätigkeiten eines im Verwaltungsrecht praktizierenden Rechtsanwalts. Ein Schwerpunkt wird hier auf die Gebiete des Besonderen Verwaltungsrechts gelegt. Aufgrund der hohen Praxisrelevanz wird darauf geachtet, dass die Absolventen in den Gebieten des Steuerrechts und des Sozialversicherungsrechts, welche üblicherweise im Rahmen des Examensstudiums ein „Schattendasein“ führen, über ein entsprechendes Basiswissen verfügen.

Pflichtveranstaltungen

● anwaltsbezogene Gebiete des Verwaltungsrechts, ● Verwaltungsprozessrecht.

Wahlpflichtveranstaltungen

● Steuerrecht aus anwaltlicher Sicht oder● Sozialversicherungsrecht aus anwaltlicher Sicht oder● Gefahrenabwehrrecht aus anwaltlicher Sicht.

Leistungsnachweise

● eine Klausur aus der rechtsberatenden Praxis (Leistung 4) vgl. hierzu oben Einleitung Module 1-3.

IV. Die einzelnen Module Modul 2: Öffentliches Recht

Erfahrungen von Stud.jur. Caterina Oppelt

„Ich weiß zwar noch nicht, ob ich später wirklich einmal Rechtsanwältin werde, aber durch das ADVO-Zertifikatsstudium habe ich auf jeden Fall schon einmal einen ersten positiven Einblick in diesen Beruf erhalten. Insbesondere die Ver-anstaltungen zu den anwaltsbezogenen Gebieten im Verwaltungsrecht fand ich dabei sehr interessant, da sich dieses Tätigkeitsfeld doch sehr von denen im Zivil- und Strafrecht unterscheidet.“

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In diesem Modul soll, wiederum auf der Basis solider Prozessrechtskenntnisse, die Sicht des Strafverteidigers näher gebracht werden. Verteidigungsstrategien werden bereits in den dogmatischen Vorlesungen erarbeitet und erörtert. Besondere Berücksichtigung findet auch die Frage nach den gesetzlichen und standesrechtlichen Grenzen der Strafverteidigung.

Pflichtveranstaltungen

● Strafverteidigung,● StPO I und StPO II.

Wahlpflichtveranstaltungen

● eine Veranstaltung zum Nebenstrafrecht (z.B. Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug).

Leistungsnachweise

● eine Klausur aus der rechtsberatenden Praxis (Leistung 5) vgl. hierzu oben Einleitung Module 1-3.

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IV. Die einzelnen Module Modul 3: Strafrecht

Erfahrungen von Stud.jur. Rebecca Lautz

„Das Jurastudium wird oft als eine trockene Materie beschrieben. Deshalb finde ich es sehr gut, dass in dem Zertifikatsstudium auch Veranstaltungen wie ´Anwalt-liches Berufsrecht´ und ´Kanzleimanagement´ angeboten werden. Hier lernt man, wie eine Kanzlei organisiert werden muss und wo die durch die Anwaltshaftung bedingten Gefahren liegen. Dies alles macht das Studium deutlich plastischer.“

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In diesem Modul werden Grundfähigkeiten und -kenntnisse vermittelt, die ein Anwalt zur Ausübung seines Berufes, über die eigentlichen fachlichen Kompetenzen in den dogmatischen Fächern hinaus, zwingend benötigt. Die Teilnehmer sollen dabei insbesondere einen Eindruck bekommen was es heißt, eine Kanzlei zu gründen und zu führen. Durch begleitende Veranstaltungen, wie die Vortragsreihe „Studentenfutter“ (vgl. S.20), soll aber den Studierenden auch der Blickwinkel erweitert werden in Bezug auf andere Berufsfelder, die sich unter dem Begriff „anwaltlicher Tätigkeit“ im weiteren Sinne auftun. Neben der Schulung rhetorischer und argumentativer Fähigkeiten als Voraussetzungen für gerichtliche und außergerichtliche Verhandlungsführung sowie die Ausarbeitung von Schriftsätzen steht im Fokus des Anwaltsrechts im engeren Sinne die Erarbeitung der Grundlagen des so genannten „Kanzleimanagements“.Der Schwerpunkt des Moduls liegt sodann auf der Vermittlung von berufsrechtlichen Kenntnissen. Das frühzeitige Heranführen an das später so bedeutsame Berufsrecht soll dazu beitragen, dass Haftungsrisiken, etwa durch Fristversäumnisse, frühzeitig erkannt und vermieden werden können.

Pflichtveranstaltungen

● anwaltliches Berufsrecht,● Kanzleimanagement,● anwaltliche Berufsfelder.

Wahlpflichtveranstaltungen

● anwaltliche Rhetorik oder● Theorie der juristischen Argumentation oder● Legal Writing und● Fremdsprachen.

Leistungsnachweise

● Klausur in der Veranstaltung „Anwaltliches Berufsrecht“ (Leistung 6), ● Klausur in der Veranstaltung „Kanzleimanagement“ oder ein Leistungsnachweis in einer der Wahlpflichtveranstaltungen (Leistung 7).

IV. Die einzelnen Module Modul 4: Anwaltsrecht

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IV. Die einzelnen Module Modul 5: Moot Court

Moot Courts sind seit langem ein fester Bestandteil im Kursangebot unserer Fakultät. „To moot“ – in einem fiktiven Fall werden die Positionen der Gegenseite auf ihre rechtliche Stimmigkeit getestet; der eigene Standpunkt wird offensiv verteidigt. Wie Anwälte nehmen die Studierenden in einem vorgegebenen Sachverhalt die Perspektive der Kläger- und Beklagtenanwälte ein. Schriftsätze sind zu fertigen, eine eigene Argumentationslinie ist aufzubauen, die der Gegenseite gilt es zu widerlegen.Ziel eines Moot Courts ist die praxisnahe Schulung von Rhetorik und freier Rede sowie das Erlernen von Prozesstaktik und Verhandlungsführung. Zudem bietet ein solcher Wettbewerb die Möglichkeit, die an der Universität erlernten juristischen Kenntnisse praktisch anzuwenden. Daher ist die Teilnahme an einem Moot Court auch zwingende Vorraussetzung für das Erlangen des ADVO-Zertifikats.

Neben den national ausgelegten Moot Courts besteht die Möglichkeit, sich am Willem C. Vis International Commercial Arbitration Moot zu beteiligen. Dabei handelt es sich um einen alljährlich in Wien stattfindenden internationalen Wettbewerb auf den Gebieten des CISG und der internationalen Handelschiedsgerichtsbarkeit. Studierende erhalten hier im Rahmen des ADVO-Z-Studiums die Gelegenheit, sich mit Kommilitonen von ca. 160 Universitäten aus ca. 50 Ländern zu messen.

Pflichtveranstaltung

● Teilnahme an mindestens einem Moot Court,

Derzeitige Angebote der Fakultät:

● Willem C. Vis Moot Court in Wien● Moot Court am Bundesarbeitsgericht in Erfurt● ELSA Deutschland Moot Court mit Finale am Bundesgerichtshof in Karlsruhe ● Fakultätsinterner Moot Court im Zivilrecht

Leistungsnachweise

● eine schriftliche Leistung (Leistung 8) und● eine mündliche Leistung (Leistung 9).

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IV. Die einzelnen Module Modul 6: Anwaltspraktikum

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Für einen praxisnah angelegten Studiengang ist die Ableistung eines Praktikums unerlässlich. Hierbei handelt es sich nicht um ein zwingend zusätzliches Praktikum zu dem im regulären Examensstudium geforderten. Dies kann vielmehr mit abgegolten werden, da lediglich bestimmte zusätzliche Anforderungen zu erfüllen sind. So ist die Mindestdauer des ADVO-Z-Praktikums, welches bei einer der umseitig aufgeführten kooperierenden Kanzleien zu absolvieren ist, auf sechs Wochen verlängert und unterliegt inhaltlich den unten aufgeführten Anforderungen. Die Vorgaben für das ADVO-Z-Anwaltspraktikum orientieren sich an denen der Anwaltsausbildung beim DAV.

Die Praktikumsplätze werden den Studierenden ausschließlich über das ADVO-Z-Büro vermittelt.

Pflichtveranstaltung

● 6 Wochen Praktikum in einer für das anwaltsorientierte Zertifikatsstudium zugelassenen Kanzlei.

Tätigkeitsumfang (Mindestanforderungen)

● Entwurf eines Schriftsatzes mit Anträgen und Begründung ● eine gutachterliche Stellungnahme zur vertieften Bearbeitung eines rechtlichen Einzelproblems● wahlweise ein Aktenvortrag oder ein Probeplädoyer● zwei Entwürfe außergerichtlicher anwaltlicher Schreiben ● drei Teilnahmen an Mandantengesprächen mit Besprechungsvermerk ● zwei Teilnahmen an Gerichtsterminen mit Terminsbericht● Entwurf einer Honorarabrechnung sowie einer Vergütungsvereinbarung● Teilnahme an einer Einführung in die Kanzleibuchhaltung inkl. Fremdgeldverwaltung sowie Auslagen- und Honorarabrechnung● Teilnahme an einer Einführung in die Kanzleiverwaltung inkl. Fristenkalender und Wiedervorlagesystem

Leistungsnachweis

● abschließende Bescheinigung der ausbildenden Rechtsanwältin/ des ausbildenden Rechtsanwalts über die Leistungsanforderungen (Leistung 10).

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Bartels, Mehring & Partner, Rechtsanwälte, Notare u. Steuerberater, Hannover

Bax, Rechtsanwälte u. Notare, Hannover

Beukenberg Rechtsanwälte, Hannover

Borsum und Collegen, Rechtsanwälte und Notare, Hannover

Brinkmann. Weinkauf Rechtsanwälte, Notare u. Fachanwälte, Hannover

Clifford Chance, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und SolicitorsDüsseldorf, Frankfurt, München, London, New York, Singapur u.a.

Dahlgrün, Engel, Rohe, Rechtsanwälte, Burgdorf

Dohrendorff + v. Hugo, Rechtsanwälte u. Notare, Braunschweig und Celle

Eckstein & Leitner Rechtsanwälte, München

Fontaine Götze, Rechtsanwälte u. Notare, Hannover

Götz-Werner v. Fromberg & Collegen, Rechtsanwaltskanzlei u. Notariat, Hannover

Göhmann Rechtsanwälte, Berlin, Frankfurt, Hannover, Barcelona u.a.

CMS Hasche Sigle, Rechtsanwälte Steuerberater, Berlin, Frankfurt, München, Brüssel, Shanghai u.a.

Homann, Uhdem Staats& Collegen, Rechtsanwälte u. Notare, Braunschweig

Helms Nolte Klenzner, Anwaltskanzlei u. Notariat, Hannover

Lovells Rechtsanwälte, Berlin, London, New York, Tokio u.a.

Mahne/ Germann + Drost, Rechtsanwälte u. Notariat, Hannover

Meyerhoff, Ebeling, Peineke & Kollegen, Rechtsanwälte und Notare, Braunschweig

Verena Mittendorf, Hildesheim

Nahme u. Reinicke, Rechtsanwälte u. Notare, Hannover

Neef & Schrader, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Hannover

Parigger & Coll., Rechtsanwälte und Notar, Hannover

Jürgen Peetz, Rechtsanwalt, Fachanwalt, Mediator und Notar, Gronau bei Hannover

Scharf. Rechtsanwälte, Celle und Hannover

Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hannover, Osnabrück, Shanghai u.a.

Godehard Schreiber, Rechtsanwalt und Notar, Hannover

Schucht & Coll., Rechtsanwälte, Fachanwälte u. Notare, Hildesheim

Senger Reimann Kunzmann, Rechtsanwalts- u. Notariatskanzlei, Hannover und Magdeburg

Seppelt & Müller, Rechtsanwälte Steuerberater, Hildesheim

Stobbe Rechtsanwälte, Hannover

Andrea Versteyl Rechtsanwälte, Berlin, Hamburg, Hannover

Prof. Versteyl Rechtsanwälte, Notare u. Rechtsanwälte, Burgwedel, Berlin, Hannover, Peine

White & Case LLPRechtsanwälte, SteuerberaterBerlin, Frankfurt, Hamburg, London, New York, Singapur u.a.

Die Praktikumsplätze werden den Studierenden ausschließlich über das ADVO-Z-Büro vermittelt.

Die ADVO-Z Praktikumskanzleien (Stand 1. April 2007)

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V. Fragen rund um das Studium

Das ADVO-Z-Studium ist als studienbegleitendes Ergänzungsprogramm konzipiert.

Muss ich mich für das Studium anmelden?Eine gesonderte Anmeldung für das Studium zu einem bestimmten Termin ist nicht zwingend erforderlich, da die Teilnahme an Veranstaltungen und das Ablegen von Leistungsnachweisen nicht an eine Anmeldung gekoppelt sind. Es ist aber dringend zu empfehlen, sich als ADVO-Z-Studierender führen und erbrachte Leistungen sukzessive eintragen zu lassen. So kann das ADVO-Z-Büro jederzeit über Neuerungen oder interessante Veranstaltungen informieren und die einzelnen Teilnehmer auch individuell beraten.

Wann sollte ich mit dem ADVO-Z-Studium beginnen?Es empfiehlt sich mit dem ADVO-Z-Studium ab dem 3. Semester anzufangen. Zu diesem Zeitpunkt sollten die Teilnehmer ein ausreichendes rechtliches Grundverständnis erworben haben, um sich in eine Beratungssituation hineinversetzen zu können. Zudem verbleibt dann noch genug Zeit, das Studienprogramm bequem zu absolvieren. Auch hier ist anzumerken, dass es sich lediglich um eine Empfehlung handelt, da jeder Teilnehmer selbst entscheiden kann, wann er sich dem ADVO-Z-Studium stellen möchte.

Wie lange dauert das Studium?Eine Studienzeitbeschränkung gibt es beim ADVO-Z-Studium nicht. Jeder immatrikulierte Studierende kann jederzeit Veranstaltungen besuchen und entsprechende Leistungen erbringen. Beendet ist das Studium mit erfolgreichem Abschluss oder bei Exmatrikulation. Als Mindestzeitraum, in dem alle nötigen Leistungen studienbegleitend erbracht werden können, sollte man vier Studiensemester kalkulieren.

Sollte bei dem Besuch der Veranstaltungen eine bestimmte Reihenfolge eingehalten werden?ADVO-Z-Veranstaltungen sollten grundsätzlich erst im Anschluss an die entsprechenden materiell-rechtlichen Grundlagenveranstaltungen besucht werden. Empfehlenswert ist es zudem, im Rahmen des ADVO-Z-Studiums stets mit den prozessrechtlichen Veranstaltungen zu beginnen, da diese in der Regel als Grundlage für die weiteren Studieninhalte vorausgesetzt werden.

Besonders für den Einstieg eignen sich, neben den prozessrechtlichen Vorlesungen, die Veranstaltungen zum Anwaltsrecht (Modul 4), da diese weitestgehend eigenständig sind.

Hingegen sind die Veranstaltungen der Module Moot Court (Modul 5) und Anwaltspraktikum (Modul 6) primär für Fortgeschrittene gedacht, da hier das zuvor Erlernte praktisch umgesetzt werden soll. Sie bilden quasi den krönenden Abschluss des Studienprogramms.

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VI. Die Dozenten

Mit dem Institut für Prozessrecht und anwaltsorientierte Ausbildung sind die optimalen Voraussetzungen für eine institutionelle Zusammenarbeit von Theorie und Praxis geschaffen worden. Dem Institut gehören überwiegend in Doppelmitgliedschaft je zwei Hochschullehrer aus dem Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht an, die sich der anwaltsorientierten Juristenausbildung besonders verpflichtet fühlen. Außerdem wirken in dem Institut Honorarprofessoren der Fakultät mit, die zugleich als Rechtsanwälte tätig sind. Nicht zuletzt vervollständigt eine Reihe regelmäßig im Rahmen der anwaltsorientierten Ausbildung tätiger Lehrbeauftragter das Dozententeam.

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Hochschullehrer

RA Professor Dr. Wolfgang BüchnerWolfgang Büchner ist Partner der Sozietät Lovells in München und verantwortlicher Koordinator für Westeuropa in der internationalen Praxisgruppe Technology Media Telecommunication (TMT). Er ist Board Member der ITechLaw, USA und Erster Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI) sowie Herausgeber und Autor zahlreicher Publikationen aus den Bereichen Informationstechnologie, Medienrecht und Telekommunikation. Er ist 2006 zum Honorarprofessor an der Leibniz Universität ernannt worden.

Professor Dr. Hermann Butzer Hermann Butzer ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Recht der staatlichen Transfersysteme, an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover. Im März 2006 wurde er zum stellvertretenden Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs unter Berufung in das Richterverhältnis als Ehrenrichter ernannt.

RA Professor Dr. Benno Heussen Benno Heussen ist seit über 30 Jahren zugelassener Rechtsanwalt. Seit 2004 ist er Of-Counsel der Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit den Tätigkeitsschwerpunkten Nationale und Internationale Schiedsgerichtsverfahren und Beratung beim Konfliktmanagement. 2003 ist er zum Honorarprofessor ander Leibniz Universität Hannover ernannt worden. Des Weiteren zeichnet er sich durch zahlreiche Herausgeberschaften und Publikationen aus. Er ist Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins.

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Professor Dr. Veith Mehde Veith Mehde ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondereVerwaltungsrecht an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover.Er ist unter Anderem Mitautor des im C.F. Müller Verlag erscheinenden Werkes„Allgemeines Verwaltungsrecht mit Verwaltungslehre“ (mit Hans Peter Bull).

RA Professor Dr. Klaus Neef Klaus Neef ist seit über 30 Jahren als Anwalt tätig. Er ist Gründungsvorsitzenderder Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. und lehrtean den Universitäten Bielefeld und Hannover. 2003 wurde er zum Honorar-professor an der Leibniz Universität Hannover ernannt. Klaus Neef ist Mit-heraugeber der NZA und Vorstandsmitglied des Fachanwalts-Forum-Arbeitsrecht.

Professor Dr. Henning Radtke Henning Radtke ist seit 2005 Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozess-recht und Internationales Strafrecht an der Leibniz Universität Hannover. Zuvorhatte er eine Professur an der Universität des Saarlandes inne und war vonJanuar 2000 bis Juli 2002 als Richter im Strafsenat des SaarländischenOberlandesgerichts tätig. Seit September 2002 war er Inhaber eines strafrecht-lichen Lehrstuhls an der Phillips-Universität Marburg.

RA Professor Dr. Henning Recknagel Henning Recknagel wurde 1974 als Rechtsanwalt zugelassen und lehrt seit 1986an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover, welche ihn 2002zum Honorarprofessor ernannte. Er ist Autor zahlreicher Publikationen. SeineTätigkeitsschwerpunkte sind u.a. Energierecht und Kartellrecht.

Professor Dr. Roland Schwarze Nach Rufanfragen der Universitäten Hannover, Trier und Hagen bekleidet RolandSchwarze seit 2003 eine Professur für Zivilrecht, Arbeitsrecht und Zivil-prozessrecht an der Leibniz Universität Hannover. Im WS 2000/2001 erhielt ereinen Ruf auf eine Professur an der Ruhr-Universität Bochum, wo er bis zu seinerErnennung in Hannover lehrte.

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Lehrbeauftragte

RA beim BGH Professor Dr. Volkert Vorwerk Volkert Vorwerk ist einer von 31 zugelassenen Rechtsanwälten am BGH in Zivil-sachen. Seit Juni 2006 ist er zudem Honorarprofessor an der Leibniz Universität Hannover. Weiterhin ist Volkert Vorwerk Vorsitzender des Schuldrechtsaus-schusses der BRAK sowie Herausgeber und Autor zahlreicher Publikationen zum Prozess- und Schuldrecht.

Professor Dr. Christian WolfChristian Wolf ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Zivilprozessrecht an der Leibniz Universität Hannover und Mitherausgeber der JA. In seiner Eigenschaft als geschäftsführender Direktor des IPA sowie als Beauftragter für das ADVO-Zertifikatsstudium ist er für dessen Ausgestaltung und Umsetzung verantwortlich.

Notarassessor Dr. Sebastian Apfelbaum Sebastian Apfelbaum ist seit Anfang 2006 in der Geschäftsführung der Bundesnotarkammer in Berlin tätig. Er ist dort verantwortlich für den Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht sowie elektronischen Rechtsverkehr. Erpromovierte 2004 zum Thema der Verpfändung von AG-Anteilen an der Universität Bayreuth. Anschließend war als Notarassessor und Notariatsverwalter im Bereich der Landesnotarkammer Bayern tätig.

Notarassessor Dr. Jens Bormann, LL.M. (Harvard) Jens Bormann ist seit Anfang 2006 Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer. Zuvor war er als Notarassessor im Bereich der Rheinischen Notarkammer tätig. Er promovierte 2002 in Freiburg und absolvierte im gleichen Jahr ein Postgraduiertenstudium an der Harvard Law School. Der gebürtige Düsseldorfer ist Lehrbeauftragter an den Universitäten Freiburg und Hannover.

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RAin Dr. Angela Dageförde Angela Dageförde, Rechtsanwältin seit 2001 und Fachanwältin für Verwaltungsrecht, gehört seit dem WS 2004/2005 als Lehrbeauftragte für Vergaberecht der Leibniz Universität Hannover an. Im SS 2005 und WS 2005/06 lehrte sie auch in Lüneburg.

RA Christian DahnsChristian Dahns, seit 2005 als Geschäftsführer bei der Bundesrechtsanwaltskammer, ist seit dem WS 2005/2006 als Lehrbeauftragter für „Anwaltliches Berufsrecht“ an der Universität Hannover tätig. Er bringt sich zudem als Referent in die Deutsche Stiftung für Internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. ein.

RA Dr. Josef FullenkampJosef Fullenkamp war von 1989 bis 2002 Rechtsanwalt am OLG Celle und Partner der Sozietät Dr. Blanke und Partner GbR, Celle. Seit 2002 ist er Rechtsanwalt in der Schindhelm Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Bank- und Zivilprozessrecht und seit 1994 Mitherausgeber des OLG Report Celle, Braunschweig, Oldenburg.

Richter des BVerfG Dr. Reinhard Gaier Reinhard Gaier ist im November 2004 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts berufen worden, nachdem er zuvor seit 2000 als Richter am Bundesgerichtshof in Zivilsachen tätig war. Im ersten Senat ist er als Berichterstatter für Art. 12 GG, also auch für die freien Berufe zuständig. Im WS 2005/2006 konnte ihn die Fakultät als Lehrbeauftragten gewinnen.

RA Dr. Florian Hartl, LL.M. Florian Hartl, seit 1994 als Rechtsanwalt zugelassen und Fachanwalt für Steuerrecht, arbeitet seit 2001 auch als Steuerberater. Seine Tätigkeitsschwerpunkte sind Unternehmenskäufe, Unternehmensnachfolge, erbrechtliche Beratung, Handelsrecht sowie Steuerrecht. Er ist ein Post-Graduate Member der University of Sydney.

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RA Dr. Ulrich von JeinsenUlrich von Jeinsen, Rechtsanwalt und Notar, ist Partner in der Kanzlei Göhmann Rechtsanwälte. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen u.a. im Bereich der nationalen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit sowie der nationalen und internationalen Schadensregulierung. Des Weiteren ist Ulrich von Jeinsen Honorarkonsul von Mexiko für Nds. An der Leibniz Universität Hannover ist er als Lehrbeauftragter tätig.

RA Dr. Winfried Lippmann Winfried Lippmann, 30 Jahre als Rechtsanwalt sowie später auch als Notar in der Kanzlei Dr. Lippmann & Collegae in Laatzen bei Hannover tätig, ist Fachanwaltfür Verwaltungsrecht und lehrt seit 1997 an der Leibniz Universität Hannover.Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen u.a. im Bereich des Gesellschafts- undHandelsrechts, Markenrechts, Gewerblichen Rechtsschutzes, sowie des Wettbewerbs- und Kartellrechts.

RAin Dr. Elke MüllerDie Rechtsanwältin und Mediatorin Elke Müller gründete die Konstanzer Schule für Mediation. Sie war Initiatorin und 3 Jahre Leiterin des ersten Nds. Mediations-büros im Amtsgericht Hannover und ist Lehrbeauftragte und Dozentin u.a. der Universitäten Hannover, Liechtenstein sowie der Bundessteuerberaterkammer.

RA Dr. Michael Nagel Michael Nagel, Fachanwalt für Strafrecht, lehrt seit 2001 an der Universität Han-nover. Er ist zudem seit 1995 Lehrbeauftragter an der Universität Cergy-Pontoise in Frankreich und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsvereins. Am 1. Oktober 2006 ist er zum ehrenamtlichen Richter des An-waltsgerichts für den Bezirk der RAK Celle berufen worden.

RA Professor Dr. Wolfgang SchlüterWolfgang Schlüter, bereits seit über 40 Jahren als Rechtsanwalt zugelassen und 1975 zum Notar bestellt, lehrt an der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover seit 2001 Vertragsgestaltung. 1991 wurde er von der Universität Witten/ Herdecke zum Honorarprofessor ernannt.

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Notarin a.D. Dr. Andrea SchmuckerAndrea Schmucker war im Anschluss an ihr zweites Staatsexamen zunächst für zwei Jahre als Notarassessorin im Freistaat Bayern tätig, bis sie Anfang 2002 in die Geschäftsstelle der Bundesnotarkammer abgeordnet wurde. Sie betreut dort u.a. das Schuld- und Liegenschafts- sowie das Familien- und Erbrecht. Ende 2005 wurde sie zur Geschäftsführerin für den nationalen Bereich bestellt.

Justiziar Dr. Karsten Scholz Karsten Scholz ist seit 2000 Justiziar und Leiter der Berufsaufsicht und Vertrags-beratung der Ärztekammer Niedersachsen und seit 2005 Lehrbeauftragter der Leibniz Universität Hannover. Er promovierte bei Professor Dr. Dr. h.c. mult. Erwin Deutsch an der Georg-August-Universität in Göttingen. Karsten Scholz ist des Weiteren seit 2001 Mitglied des Beirats für Grundsatzfragen des Arbeitskreises Medizinischer Ethik-Kommissionen.

RAin Dr. Andrea VersteylAndrea Versteyl, 1983 als Rechtsanwältin zugelassen und seit 1989 Fachanwältin für Verwaltungsrecht, war Partnerin in der Kanzlei Prof. Versteyl Rechtsanwälte im Büro Hannover. 2006 gründete sie die Kanzlei Andrea Versteyl Rechtsanwälte. Als Lehrbeauftragte an der Universität Hannover unterrichtet sie die anwaltsbezo-genen Gebiete des Verwaltungsrechts.

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VII. Studentenfutter

Unter dem Motto „Studentenfutter“ steht eine Reihe öffentlicher Vortragsveranstaltungen, zu denen auch die örtliche Anwaltschaft eingeladen wird. Kennzeichnend ist jeweils, dass ausgewählte Praktiker über ihren beruflichen Alltag berichten und anschließend in geselliger Atmosphäre zu Gesprächen mit den Studierenden und anderen Gästen zur Verfügung stehen. Die im Folgenden vorgestellten Themen bilden das Gerüst des „Studentenfutters“, welches regelmäßig weiterentwickelt und aktualisiert wird, um dem breiten Spektrum anwaltlicher Tätigkeiten in einem weiten Sinne gerecht zu werden. Unter dieser Zielsetzung ist die Vortragsreihe auch als Veranstaltung zu anwaltlichen Berufsfeldern (Modul 4) in das ADVO-Zertifikatsstudium integriert.

„Unternehmer im Gespräch“

„Zwei Juristen drei Meinungen“ - ein gängiges (Vor-) Urteil über Juristen. Entspricht dies aber auch den Erwartungen, die ein Vorstand einer Aktiengesellschaft an das Rechtsgutachten zum Betriebsübergang hat, welches er bei der den M&A-Prozess begleitenden Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hat? Will der Manager ein „Staudinger-Gutachten“ lesen oder erwartet er, dass sein Anwaltsteam den Staudinger gelesen hat und schnell auf den Punkt kommt? Wie Unternehmer denken und inwieweit auch juristische Risiken ihre Entscheidungen beeinflussen, soll im Rahmen der Unternehmergespräche vermittelt werden. Hierzu lädt das IPA Vorstände, Geschäftsführer und Manager der oberen Führungsebene ein, um den Studierenden aus „erster Hand“ unternehmerisches Denken und die praktischen Bedürfnisse ihrer zukünftigen Mandanten zu vermitteln.

„Kanzleien stellen sich vor“

Anwälte sind nicht nur Rechtsberater; sie sind auch Unternehmer in eigener Sache. Wie sind Kanzleien strukturiert, durch welche Unternehmensphilosophie geprägt, welche Anforderungen stellen sie an den juristischen Nachwuchs und wie sieht der Arbeitsalltag von Rechtsanwälten aus? Diese und viele andere Fragen werden durch die Referenten aus erster Hand beantwortet. Die Studierenden lernen hier die Profile unterschiedlicher Anwaltskanzleien kennen. Dabei wird ein möglichst breites Spektrum von Kanzleien verschiedener Größenordnung und inhaltlicher Ausrichtung vorgestellt.

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„Politische Prozesse“

Unter dem Thema „politische Prozesse“ werden Aufsehen erregende deutsche Gerichtsverfahren behandelt, die nicht nur von der Entwicklung der Gerichtsbarkeit als Institution, sondern auch ein Stück deutscher Geschichte erzählen. Wie es zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum „Grossen Lauschangriff“ kam wird hier genauso zum Gegenstand eines Vortragsabends gemacht, wie die Bemühungen ehemaliger NS-Zwangsarbeiter und ihrer Anwälte um Entschädigung vor den deutschen Gerichten nach 1945. Hinter langwierigen politischen Entwicklungen, die von Gerichtsverfahren begleitet bzw. abgeschlossen werden stehen oftmals Juristische Biographien, die in dieser Vortragsreihe ebenfalls lebendig werden.

„Rechtsanwältinnen“

Schließlich widmet sich die Vortragsreihe den unterschiedlichen Berufsfeldern von Rechtsanwältinnen. Längst ist der Rechtsanwaltsberuf keine Männerdomäne mehr. Was zeichnet den Beruf der Rechtsanwältin aus? Praktikerinnen berichten hier aus ihrem Alltag.

Die Juristische Fakultät als diskussionsfreudige Gemeinschaft von Lehrenden und Lernenden mit spannenden Gästen bei Wein & Brot erlebbar

zu machen, ist der Kerngedanke der Vortragsreihe.

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VII. ADVO-Z-Ordnung

Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover hat am 31.05.2006 die nachfolgende Ordnung für das anwaltsorientierte Zertifikatsstudium (ADVO-Zertifikat) beschlossen. Das Präsidium hat die Ordnung am 12.07.2006 genehmigt. Die Ordnung tritt am Tage nach ihrer hochschulöffentlichen Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover in Kraft.

Ordnung für das anwaltsorientierte Zertifikatsstudium (ADVO-Zertifikat)an der Juristischen Fakultät der Universität HannoverPräambel

Im Bewusstsein um die Bedeutung der anwaltlichen Tätigkeit als ein klassisches juristisches Be-rufsbild und deren herausragende Bedeutung für den Rechtsstaat bietet die Juristische Fakultät der Universität Hannover in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Celle und dem Verein zur Förderung anwaltsbezogener Ausbildung an der Juristischen Fakultät in Hannover e.V., ein anwalts-orientiertes Zertifikatsstudium (ADVO– Zertifikatsstudium) an. Dieses eröffnet den Teilnehmern die Möglichkeit, sich schon während des Studiums qualifiziert auf den Anwaltsberuf vorzubereiten. Mit diesem Angebot sollen über den gesetzlichen Auftrag hinaus die späteren Absolventen auf den sich rasch wandelnden und in zunehmendem Maße stärker umkämpften Rechtsberatungsmarkt vorbereitet werden.Ziel ist es, durch die Ergänzung des regulären Studienplans sowie durch Einbeziehung praktizierenderRechtsanwälte und Richter in die Lehre den Absolventen spezielle Kenntnisse für die kautelarjuri-stische und forensische Anwaltstätigkeit, verknüpft mit Kenntnissen anderer einschlägiger Disziplinen sowie europarechtlichen Bezügen zu vermitteln.Das Zertifikatsstudium schließt mit der Erlangung des ADVO-Zertifikats ab, welches dem Absolventenderartige Fähigkeiten und Kenntnisse in den Bereichen deutsches, europäisches und internationales Zivil-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht für die anwaltliche Berufspraxis bescheinigt.

§ 1 Zweck der Ausbildung

Im Rahmen des Zertifikatsstudiums sollen die Teilnehmer nachweisen, dass sie die in der Präambelbezeichneten Kenntnisse erworben haben. Voraussetzungen für den Erwerb des ADVO-Zertifikats sind die Teilnahme an den in §§ 4 bis 6 näher bezeichneten Veranstaltungen und der Erwerb der in § 7 genannten Leistungsnachweise.

§ 2 Teilnehmer des Zertifikatsstudiums

Voraussetzung für die Teilnahme am Zertifikatsstudium ist die Immatrikulation in einem der Studien-gänge des Fachbereichs Rechtswissenschaften der Universität Hannover.

§ 3 Aufbau des Zertifikatsstudiums

Das ADVO–Zertifikatsstudium besteht aus sechs Modulen, in denen jeweils Veranstaltungen gem. §§ 4 bis 6 besucht und Leistungsnachweise gem. § 7 erbracht werden müssen: Modul 1 (Zivilrecht), Modul 2 (Öffentliches Recht), Modul 3 (Strafrecht), Modul 4 (Anwaltsrecht), Modul 5 (Moot-Court) und Modul 6 (Anwaltspraktikum).

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§ 4 Lehrveranstaltungen (Module 1 bis 4)

(1) Folgende Pflichtveranstaltungen müssen belegt werden

1. aus Modul 1 (Zivilrecht):a) Vertragsgestaltung I und Vertragsgestaltung II undb) Zivilprozessrecht I und Zivilprozessrecht II undc) Seminar mit anwaltsorientierten Inhalten, welches auch im Öffentlichen Recht oder Strafrecht erbracht werden kann;

2. aus Modul 2 (Öffentliches Recht):a) anwaltsbezogene Gebiete des Verwaltungsrechts undb) Verwaltungsprozessrecht;

3. aus Modul 3 (Strafrecht):a) Strafverteidigung undb) Strafprozessrecht I und Strafprozessrecht II;

4. aus Modul 4 (Anwaltsrecht):a) anwaltliches Berufsrecht undb) Kanzleimanagement undc) eine Veranstaltung zu anwaltlichen Berufsfeldern.

(2) Zusätzlich ist aus jedem in Abs. 1 genannten Modul noch mindestens eine Wahlpflichtveranstaltung zu besuchen

1. aus Modul 1 (Zivilrecht):a) anwaltliche Prozessstrategien oderb) anwaltliche Beratung im Arbeitsrecht oderc) Mediation/Streitschlichtung/Streitvermeidung;

2. aus Modul 2 (Öffentliches Recht):a) Steuerrecht aus anwaltlicher Sicht oderb) Sozialversicherungsrecht aus anwaltlicher Sicht oderc) Gefahrenabwehrrecht aus anwaltlicher Sicht;

3. aus Modul 3 (Strafrecht):eine Veranstaltung zum Nebenstrafrecht;

4. aus Modul 4 (Anwaltsrecht):a) anwaltliche Rhetorik oder b) Theorie der juristischen Argumentation oderc) Legal Writing und d) Veranstaltung, in der der Fremdsprachennachweis nach § 7 der Studienordnung erbracht wird.

(3) Die Lehrveranstaltungen haben einen zeitlichen Umfang von mindestens zwei Semesterwochenstunden. Die Studiendekanin oder der Studiendekan kann für einzelne Veranstaltungen oder Veranstaltungsarten einen anderen Umfang festlegen.

(4) Die regelmäßige Teilnahme an den Pflichtveranstaltungen und den ausgewählten Wahlpflichtveranstaltungen ist durch die Leiterin oder den Leiter der jeweiligen Veranstaltung zu bescheinigen.

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§ 5 Moot Court (Modul 5):

(1) Weitere Voraussetzung für den Erwerb des ADVO-Zertifikats ist die Teilnahme an mindestens einem Moot-Court aus dem Bereich des Zivilrechts oder des Öffentlichen Rechts oder des Strafrechts.

(2) § 4 Abs. 4 gilt entsprechend.

§ 6 Anwaltspraktikum (Modul 6):

(1) Darüber hinaus ist ein sechswöchiges Anwaltspraktikum in einer für das anwaltsorientierteZertifikatsstudium von der Studiendekanin bzw. dem Studiendekan zugelassenen Kanzlei zu absolvieren, in welchem mindestens folgende Tätigkeiten erbracht werden müssen:

a) einen Entwurf für einen Schriftsatz inkl. Anträgen und Begründungen (wie z.B. Klageschrift oder -erwiderung, Berufungsbegründung, Antrag im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, Widerspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren, Streitverkündung, Widerklage, Schutzschrift);

b) eine gutachterliche Stellungnahme zur vertieften Bearbeitung eines rechtlichen Einzelproblems;

c) wahlweise einen Aktenvortrag oder ein Probeplädoyer;

d) zwei Entwürfe außergerichtlicher anwaltlicher Schreiben (wie z.B. Kündigung, Aufrechnung, Rücktritt, Zahlungsaufforderung, Anfechtung, Abmahnung);

e) drei Teilnahmen an Mandantengesprächen mit Besprechungsvermerk;

f) zwei Teilnahmen an Gerichtsterminen mit Terminsvermerk;

g) einen Entwurf einer Honorarabrechnung sowie einer Vergütungsvereinbarung;

h) Teilnahme an einer Einführung in die Kanzleibuchhaltung inkl. Fremdgeldverwaltung sowie Auslagen- und Honorarabrechnung;

i) Teilnahme an einer Einführung in die Kanzleiverwaltung inkl. Fristenkalender und Wiedervorlagesystem.

(2) Die Studiendekanin bzw. der Studiendekan lässt allgemein oder für den Einzelfall Rechtsanwaltskanzleien als ADVO-Zertifikat-Praktikumskanzlei zu, die sich durch Vertrag gegenüber der Fakultät verpflichtet haben, das Praktikum nach Maßgabe von Abs. 1 durchzuführen.

(3) Die Zulassung kann widerrufen werden, wenn die Kanzlei dem universitären Ausbildungsstandard nicht entspricht. Bereits ausgestellte Bescheinigungen bleiben vom Widerruf der Zulassung unberührt.

(4) § 14 Abs. 1 NJAVO gilt entsprechend.

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§ 7 Leistungsnachweise

(1) Für den Erwerb des Zertifikats sind die folgenden Leistungen nachzuweisen

1. aus Modul 1 (Zivilrecht):a) ein kommentierter Vertragsentwurf mit mündlicher Erörterung (Leistung 1) undb) eine Klausur, welche die rechtsberatende Praxis i.S.d. § 5 d Abs. 1 S. 1 DRiG beinhaltet (Leistung 2) undc) eine Seminararbeit mit anwaltsorientierten Inhalten, welche auch im Öffentlichen Recht oder Strafrechterbracht werden kann (Leistung 3);

2. aus Modul 2 (Öffentliches Recht):eine Klausur, welche die rechtsberatende Praxis i.S.d. § 5 d Abs. 1 S. 1 DRiG beinhaltet (Leistung 4);

3. aus Modul 3 (Strafrecht):eine Klausur, welche die rechtsberatende Praxis i.S.d. § 5 d Abs. 1 S. 1 DRiG beinhaltet (Leistung 5);

4. aus Modul 4 (Anwaltsrecht):a) eine Klausur in der Veranstaltung „Anwaltliches Berufsrecht“ (Leistung 6) undb) eine Klausur in der Veranstaltung „Kanzleimanagement“ oder ein Leistungsnachweis in einer derWahlpflichtveranstaltungen (Leistung 7);

5. aus Modul 5 (Moot-Court):a) eine schriftliche Leistung (Leistung 8) undb) eine mündliches Leistung (Leistung 9);

6. aus Modul 6 (Anwaltspraktikum):eine abschließende Bescheinigung der ausbildenden Rechtsanwältin oder des ausbildenden Rechtsanwalts über die in § 6 genannten Leistungsanforderungen.

(2) Die Leistungen nach Absatz 1 sind wie folgt definiert:a) Klausuren haben einen zeitlichen Umfang von mindestens zwei Unterrichtsstunden. Gegenstand ist der Lernstoff der jeweiligen Lehrveranstaltung.b) Seminararbeiten haben einen Umfang von mindestens 15 Schreibmaschinenseiten (1 ½-zeilig,Schriftgröße 12 mit 7 cm Korrekturrand auf einer Seite). Die Lehrenden können einen Höchstumfangfestlegen. Die Bearbeitungsdauer beträgt mindestens zwei Wochen und soll drei Monate nicht überschreiten.c) Die mündliche Erörterung (Leistung 1) bezieht sich auf den kommentierten Vertragsentwurf und dauert mindestens 10 Minuten. Dabei sollen die Studierenden zeigen, dass sie das Erarbeitete auch mündlich vertreten können.d) Die schriftliche Leistung für einen Moot-Court (Leistung 8) ist eine an der anwaltlichen Praxis orientierte schriftliche Ausarbeitung (wie z.B. Klageschrift, Klageerwiderung).e) Die mündliche Leistung für einen Moot Court (Leistung 9) ist die mündliche Verhandlung des Falls,welcher dem Moot-Court zugrunde liegt. Dabei sollte jeder Teilnehmer 10 Minuten vortragen.

(3) Es gilt die Notenskala gem. §§ 12 f. NJAG i.V.m. der Verordnung über die Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung vom 3.12.1981, BGBl. I, S. 1243, in der jeweils geltenden Fassung.

(4) Als bestanden gilt eine Studienleistung, die mindestens mit der Note „ausreichend“ (4 Punkte) bewertet worden ist.

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(4) Als bestanden gilt eine Studienleistung, die mindestens mit der Note „ausreichend“ (4 Punkte) bewertet worden ist.

(5) Für die Gesamtnote des ADVO-Zertifikats wird der Durchschnitt der Noten aus den Leistungsnachweisen 1-9 ermittelt und ohne Rundung mit einer Nachkommastelle genannt. Die den errechneten Punktwerten entsprechenden Notenbezeichnungen ergeben sich aus § 2 Abs. 2 der Verordnung über eine Noten- und Punkteskala für die erste und zweite juristische Prüfung vom 3. Dezember 1981 (BGBl. I S. 1451) in der jeweils gültigen Fassung.

(6) Die Studiendekanin oder der Studiendekan entscheidet, inwieweit Leistungsnachweise, die für andere rechtswissenschaftliche Studiengänge der Universität Hannover erteilt werden, zugleich als Leistungen für das ADVO-Zertifikat anerkannt werden können.

§ 8 Täuschungsversuche

(1) Ein Täuschungsversuch beim Erwerb einer Einzelleistung führt zum Nichtbestehen dieser Leistung.

(2) Ein wiederholter Täuschungsversuch in Bezug auf diese oder eine andere Einzelleistung führt zumAusschluss vom Zertifikatsstudium.

(3) Stellt sich die Täuschung erst im Nachhinein heraus, so kann ein bereits erteiltes Zertifikat für ungültig erklärt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan.

(4) Im Übrigen gilt die Studienordnung entsprechend.

§ 9 Beauftragter für das ADVO-Zertifikat

Die Juristische Fakultät der Universität Hannover kann eine Beauftragte oder einen Beauftragten bestellen, die bzw. der die in dieser Studienordnung der Studiendekanin oder dem Studiendekan zugewiesenen Aufgaben wahrnimmt.

§ 10 Übergangs- und Anerkennungsbestimmungen

(1) Für Teilnehmer, die ihren ersten Leistungsnachweis im Wintersemester 2006/2007 oder später erbringen, gilt ausschließlich diese Studienordnung.

(2) Für Teilnehmer, die ihren ersten Leistungsnachweis vor dem Wintersemester 2006/2007 erbracht haben, besteht ein Wahlrecht hinsichtlich der Bedingungen zur Erlangung des ADVO-Zertifikats nach der alten Fassung oder nach dieser Fassung der ADVO-Z- Studienordnung.

(3) Leistungen, die im Falle eines Studienortwechsels an die Juristische Fakultät der Universität Hannover an anderen Universitäten erworben wurden und den Leistungsnachweisen dieser Studienordnung entsprechen, können anerkannt werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Studiendekanin oder der Studiendekan.

§ 11 Inkrafttreten

Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Verkündungsblatt der UniversitätHannover in Kraft.

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IPA Institut für Prozessrecht und anwaltsorientierte Ausbildung

Impressum

1. Ansprechpartner für Vorlesungen: Zivilrecht: Professor Dr. Christian WolfÖffentliches Recht: Professor Dr. Veith MehdeStrafrecht: Professor Dr. Henning Radtke 2. Beauftragter i.S.v. § 9 ADVO-Z-O: Professor Dr. Christian Wolf(Geschäftsführender Direktor des IPA)

IPA - Institut für Prozessrecht und anwaltsorientierte Ausbildung

Internet: www.jura.uni-hannover.de/ipa

SekretariatTel.: 0511/762-8268E-Mail: [email protected]: Königsworther Platz 1, 30167 Hannover

3. Ansprechpartner ADVO-Zertifikatsstudium:

RAin Sora Kim(Wiss. Mitarbeiterin)

Internet: www.jura.uni-hannover.de/advoz

ADVO-Z-BüroSprechstunde: Dienstags, 11-13.00 Uhr Mittwochs, 14-16.00 UhrRaum: II/901Tel.: 0511/762-8273 E-Mail: [email protected] Postadresse: Königsworther Platz 1, 30167 Hannover

Broschüre

Herausgeber: IPA

Redaktion und Gestaltung: Ass. jur. Sonja Lange, Alexander Peetz

Fotos: Malte Burbließ u.a.

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