62
Smart and Inclusive Solutions for a Better Life in Urban Districts Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten Lösungen im EU-Projekt Smarter Together Version: 1.0 This project has received funding from the European Union’s Horizon 2020 research and innovation programme under grant agreement No 691876

Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

  • Upload
    others

  • View
    0

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Smart and Inclusive

Solutions for a Better

Life in Urban Districts

Innovationswettbewerb 2

(Open Call 2) zu sensorbasierten

Lösungen im EU-Projekt

Smarter Together

Version: 1.0

This project has received funding from the

European Union’s Horizon 2020 research and

innovation programme under grant agreement

No 691876

Page 2: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 2

Inhaltsverzeichnis

Ausgangslage München ..................................................................................................................... 4 1.

1.1 Smarter Together – Gemeinsam an der Zukunft bauen ............................................................ 4

1.2 Smarte Lösungen Technologie ................................................................................................... 5

1.3 Rahmenparameter, Ziele des Teilprojekts ................................................................................. 6

Reallabore und Sensoren ................................................................................................................... 8 2.

2.1 Reallabore .................................................................................................................................. 8

2.1.1 Münchner Sonderlichtmast LM10SC ................................................................................. 8

2.1.2 Münchner Sonderlichtmast LM3SC (Grünzug) ................................................................. 9

2.2 Datensammlung der Messwerte ................................................................................................ 9

2.2.1 Datenübertragung über JSON-REST-Schnittstelle .............................................................. 9

2.2.2 Datenübertragung über MQTT-Export-Tool .................................................................... 10

2.3 Sensorbasierte Lösungen und Ausbaustufen .......................................................................... 11

Rahmenparameter und Nutzungsbedingungen .............................................................................. 13 3.

3.1 Rahmenparameter für die Anbringung der Sensoren ............................................................. 13

3.2 Nutzungsbedingungen Sonderlichtmasten .............................................................................. 14

Nutzung der erhobenen Daten/Informationen ............................................................................... 19 4.

4.1 Messungen und geforderte Datenübertragung in die SDP ..................................................... 19

4.2 Ergebnisdarstellung ................................................................................................................. 20

4.2.1 Auswertung und Ergebnisdarstellung auf Standard-Devices (Mobile Endgeräte (Android,

iOS und übliche Standardwebbrowser) ........................................................................................... 20

4.2.2 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der Smart Data Plattform ................................ 20

4.2.3 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der München SmartCity App ........................... 20

Betrieb und Wartung der angebotenen Lösung .............................................................................. 21 5.

5.1 Aufstellung und Inbetriebnahme ............................................................................................. 21

5.2 Beschreibung der Schnittstellen zur Kommunikation ............................................................. 21

5.2.1 Drahtgebundene Netzwerkschnittstelle („LAN“) gemäß IEEE 802.3 („Ethernet“) .......... 21

Page 3: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 3

5.2.2 Drahtlose Netzwerkschnittstelle („WLAN“) gemäß IEEE 802.11n/ac .............................. 22

5.2.3 Sicherheitseinstellungen .................................................................................................. 22

5.2.4 Server Hosting oder direkt in die SDP oder Cloud-Lösung ............................................... 22

5.2.5 Option zur Integration der sensorbasierten Lösung in die München SmartCity App ...... 23

5.3 Monitoring und Betrieb ........................................................................................................... 23

5.4 Servicezeiten, Hotline, Mängel und Wiederherstellungsfristen .............................................. 23

5.5 Wartung, laufende Kosten und Aufwände .............................................................................. 24

5.6 Schutzmechanismen ................................................................................................................ 25

5.7 Abbau, Entsorgung ................................................................................................................... 25

Kommerzieller Teil ........................................................................................................................... 26 6.

6.1 Mengengerüst / Aufstellungsplan ........................................................................................... 26

6.2 Bereitstellungskosten der Lösung ............................................................................................ 26

6.3 Betriebskosten der Lösung ...................................................................................................... 26

6.4 Sonstige Dienstleistungen ........................................................................................................ 26

6.5 Optionen .................................................................................................................................. 26

6.6 Betriebshaftpflicht und Haftungsregelungen .......................................................................... 26

Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ............................................................................................. 27 7.

7.1 Durchführung der öffentlichen Ausschreibung ....................................................................... 27

7.2 Projektdauer und Zeitschiene .................................................................................................. 30

7.3 Sonstige Rahmenbedingungen ................................................................................................ 30

7.4 Kontaktdaten ........................................................................................................................... 30

Anlagen ............................................................................................................................................ 31 8.

Page 4: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 4

Ausgangslage München 1.

1.1 Smarter Together – Gemeinsam an der Zukunft bauen1

Intelligente und nachhaltige Lösungen für ein besseres Leben in städtischen

Quartieren

Die EU-Kommission hat die Landeshauptstadt München (LHM) zusammen mit

GrandLyon und Wien ausgewählt, um richtungsweisende Smart City Lösungen zu

erproben. In das Projektgebiet Neuaubing-Westkreuz/Freiham mit seinen rund 30.000

Einwohnern werden bis Anfang 2019 innovative Ideen für die Stadt von Morgen

konzipiert und realisiert und weitere 2 Jahre beobachtet und analysiert. Der

flächenmäßig größte und gleichzeitig am dünnsten besiedelte Stadtteil Münchens ist

das größte Stadtteil-Entwicklungsgebiet Deutschlands. Im Rahmen des Projekts

Smarter Together arbeitet die Landeshauptstadt München gemeinsam mit

zahlreichen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft an Lösungen für die lebenswerte

Stadt der Zukunft.

Das Ziel ist, mit Hilfe neuester Technologie und intelligent genutzter Daten Antworten

auf die Zukunftsfragen der Stadtentwicklung zu finden. Dabei soll die Lebensqualität

der Bewohner verbessert, die Energieeffizienz von Wohnraum gesteigert und vernetzte

Mobilitätsangebote geschaffen werden. Die magische Zahl für München lautet „20“:

Die Maßnahmen des Münchner Smarter Together Projekts sollen mehr als 20 Prozent

CO2 einsparen, mehr als 20 Prozent erneuerbare Energien nutzen und die

Energieeffizienz um mehr als 20 Prozent steigern. Bis 2050 will München in Neuaubing-

Westkreuz sogar CO2-Neutralität erreichen.

Labor für die Zukunft der europäischen Stadt

Die Bewohnerinnen und Bewohner sind in einem breit aufgestellten Ko-

Gestaltungsprozess beteiligt, begleiten ausgewählte Maßnahmen im Quartier und

tragen durch Vorschläge und Ideen zu deren Verbesserung bei. In Workshops sollen

alltagstaugliche Anwendungen entstehen, die sich am Bedarf der Bürger orientieren

und ihre Lebensqualität verbessern. Dabei möchte die Stadt die richtige Balance

zwischen smarten Technologien und praktikablen Lösungen für den Alltag der

Menschen einhalten.

1 https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Arbeit-und-Wirtschaft/Europa/Smart-

Cities/Leuchtturm-Smarter-Together.html

Page 5: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 5

Drei Handlungsfelder: Energie, Mobilität, Technologie

Neben der energetischen Sanierung von Wohnanlagen sind im Rahmen von Smarter

Together unter anderem intelligente Lichtmasten, multimodale2 Mobilitätsangebote

und multifunktionale Quartiersboxen geplant sowie eine eigene smarte Quartiers-App

(München SmartCity App), die Angebote und Dienste im Quartier intelligent verknüpft

und auf mobilen Endgeräten nutzbar macht.

In den drei Handlungsfeldern Energie, Mobilität und Technologie ist Experimentieren

ausdrücklich erlaubt, ja sogar gewünscht: Sowohl die Landeshauptstadt München als

auch die im Projekt unterstützend bereitgestellten EU-Fördergelder sind Basis um Neues

auszuprobieren und diejenigen Ideen weiter auszubauen, die sich in der Praxis

bewähren (Motto „Stadt neu denken“). Diese Ideen können anschließend sowohl in

weiteren Stadtteilen Münchens als auch in anderen europäischen Städten –

insbesondere in den weiteren Partnerstädten des Projekts Venedig, Santiago de

Compostella und Sofia – umgesetzt werden.

1.2 Smarte Lösungen Technologie

Smart Data statt Big Data

Im Bereich Technologie steht die intelligente Nutzung von Informationen im

Mittelpunkt. Smart Data statt Big Data ist die Devise, also Klasse statt Masse. Die

Lösungen und dazu erforderliche Daten stehen im Zentrum.

Deshalb werden nur solche Daten gesammelt, ausgewertet und zur Verfügung

gestellt, die einen unmittelbaren Nutzen für die Bewohner oder die Stadt als Ganzes

haben. Datenschutz und Datensicherheit haben höchste Priorität. Ein

Anwendungsbeispiel sind intelligente Lichtmasten (Reallabore): Diese können über

Sensoren beispielsweise Informationen aus der Umwelt, Wetter, Infrastruktur oder auch

Verkehr erfassen.

Die Daten sind mögliche Basis für verschiedene Anwendungen und mobile Dienste –

auch in Echtzeit. Damit sollen Planungsaufgaben möglichst optimiert werden und

generell die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger ausgebaut werden.

Eine zentrale Maßnahme im Projekt Smarter Together ist die Entwicklung einer mobilen

Anwendung, die so genannte München SmartCity App, über die Informationen und

Angebote im Stadtteil bequem abgerufen werden können. Diese Plattform ermöglicht

2 Ein Verkehrssystem wird als multimodal bezeichnet, wenn den Verkehrsteilnehmerinnen und

Verkehrsteilnehmern für ihre konkreten Mobilitätsbedürfnisse mindestens zwei Verkehrsmittelalternativen

zur Verfügung stehen.

Page 6: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6

die Integration sowohl bestehender Anwendungen aus dem Bereich Mobilität, Online-

Dienste der Verwaltung (E-Government) und interessante Informationen aus dem

Quartier, soll aber auch zur Integration neu entwickelter smarter Dienste wie z.B. die

Nutzung der Quartiersbox dienen. Mittelfristig sollen Funktionalitäten zur

Authentisierung der Nutzer und Online-Bezahlmöglichkeiten ergänzt werden, um

weiter integrierte, personalisierte Dienste zu bieten.

1.3 Rahmenparameter, Ziele des Teilprojekts

Motivation „innovative Lösungen mit Sensorik / Aktorik am intelligenten Lichtmasten“

Die LHM hat, wie bereits im vorigen Abschnitt dargestellt, bestimmte Bereiche der

Straßenbeleuchtung im Projektgebiet, sogenannte Reallabore, mit verschiedenen

intelligenten Lichtmasten und weiteren smarten Bauteilen stufenweise ausgestattet.

Unter Reallaboren werden dabei Straßenabschnitte oder Bereiche verstanden, in

denen die Lichtmasten inkl. der notwendigen Infrastruktur aufgebaut werden. Dazu

wurde im Vorfeld die bestehende Lichtmastfamilie der LHM (konventioneller Lichtmast

München mit 3m Höhe (LM3) und konventioneller Lichtmast München mit 10m Höhe

(LM10)) durch das Baureferat konstruktiv mit weiteren Betriebsräumen, inklusive einer

von der Beleuchtung unabhängigen Spannungsversorgung erweitert. So sind diese für

zusätzliche smarte Funktionen vorbereitet, bieten öffentliches WLAN (M-WLAN) für die

Bewohner vor Ort aber auch als drahtlose Kommunikationsmöglichkeit z.B. für Sensorik

zur Sammlung von Umwelt- und Umgebungsdaten.

Im Rahmen dieses Teilprojekts werden Bieter innovativer Lösungen gesucht, die diese

mit den Reallaboren und der von der LHM zur Verfügung gestellten Infrastruktur unter

Einsatz von Sensorik und/oder Aktorik für zukünftige städtische Services aufbauen und

erproben. Diese sind Beispiele für smarte Lösungen im Hinblick auf Einsatz, Nutzung,

Praxistauglichkeit und Replizierbarkeit für die LHM, Projektpartner, aber auch andere

Städte. Neben den aufgeführten Sensoren können durch den Bieter auch weitere

Komponenten angeboten werden, um die bestehende Lichtmast-Infrastruktur zu

optimieren. Der Betrieb der Lösungen ist beschränkt auf den Projektzeitraum oder

einen vom Bieter benannten und mit der LHM abgestimmten kürzeren Zeitraum. Am

Ende der Realisierungsphase und einem angemessenen Zeitraum zu Monitoring und

Bewertung, sollen die Lösungen durch den Bieter entsprechend einer gemeinsamen

Planung abgebaut werden. Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Einsatz sollen

sowohl dem Projekt Smarter Together bereitgestellt als auch vom Bieter zur

Optimierung der Lösungen genutzt werden.

Geplanter Projektstart für die vom Bieter zu liefernden Lösungen und der dafür

eingesetzten Komponenten ist September 2018. Das Ende der Aufbauphase ist für

Januar 2019 geplant, anschließend erfolgt das Monitoring und die weitere Erprobung

Page 7: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 7

der smarten Lösungen bis maximal zum Projektende des EU-Projekts Smarter Together –

also Januar 2021.

Bild: 1 Zeitplan Reallabore

Da im Rahmen dieses Teilprojekts das Experimentieren ausdrücklich erlaubt bzw.

erwünscht ist, können mehrere Lösungen (maximal 2 pro Los) z.B. für Verkehrszählung, -

Parkraummanagement zeitgleich implementiert werden, um so einen Vergleich z.B.

über den Reifegrad der Lösungen zu ermöglichen. Prinzipiell ist dabei keine komplette

Neuentwicklung gefordert, sondern es ist auch die Verwendung existenter

Komponenten möglich, welche eben innovativ kombiniert werden sollen. Die

angebotene Lösung soll nachvollziehbar beschrieben werden und auf die im

Folgenden beschriebenen Anforderungen eingehen.

Neben dem Beginn und der Dauer des Einsatzes der Lösungen spielt auch die

räumliche Verortung in den Reallaboren, also den spezifischen Lichtmasten, eine

wichtige Rolle. So soll in der vom Bieter beschriebenen Lösung auch der Einsatz und

die Anzahl der vor Ort genutzten Lichtmasten beschrieben und begründet werden.

Die im Rahmen dieses Innovationswettbewerbs angebotenen Lösungen werden

gegen die im Folgenden beschriebenen Kriterien und Anforderungen bewertet. Eine

Jury von Expertinnen und Experten aus dem Projekt Smarter Together bei der LHM

vergleichen und beurteilen die Angebote und wählen sie für die exemplarische

Umsetzung im Projektgebiet aus.

Nach dem ersten Innovationswettbewerb Ende 2017 (OpenCall 1) wird nun ein

weiterer Wettbewerb mit angepasster Themenstellung durchgeführt.

Weitere Details sind den nachfolgenden Kapiteln zu entnehmen.

Page 8: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 8

Reallabore und Sensoren 2.

2.1 Reallabore

Die bestehende Lichtmastgruppe für München LM10 und LM3 wurde für den Smarter

Together Einsatz funktional erweitert um die Masttypen LM10SC (wahlweise mit und

ohne Ausleger) sowie LM3SC. Beide können optional mit adaptiver Beleuchtung

ausgestattet sein, welche jedoch nicht Teil dieses Verfahrens ist. Die technischen

Ausführungen inkl. der Einbaugrößen und sonstiger Maße sind den Anhängen 3 bis 12

zu entnehmen.

2.1.1 Münchner Sonderlichtmast LM10SC

Der Standard Lichtmast mit 10m Länge (LM10) in der SmartCity-Ausführung (LM10SC)

wurde neben dem Betriebsraum (1) für die Beleuchtung um zwei weitere

Betriebsräume (2 und 3) erweitert. Dabei steht der untere Betriebsraum, Masttür 1 mit

eigenem Schließsystem, ausschließlich für die Belange der Straßenbeleuchtung zur

Verfügung. Der mittlere Betriebsraum, Masttür 2, ist für die Ausrüstung des Mastes mit

Stromversorgung und M-WLAN vorgesehen. Der obere Betriebsraum, Masttür 3, ist für

die Kommunikationstechnik belegt und steht ggfs. für den Einbau von Sensoren bzw.

zusätzlich benötigter Komponenten zur Verfügung. Die Gestaltung der Betriebsräume

2 und 3 kann in begründeten Fällen angepasst werden. Die Details z.B. zu Türgrößen,

Platzangebot im Lichtmast etc. sind den technischen Zeichnungen in der Anlage zu

entnehmen. Zusätzlich zu den Einbaumöglichkeiten im Mast besteht die Möglichkeit

an verschiedenen Stellen des Masten, an sogenannten Fixturen (vgl. Anlage 9),

weitere Sensoren / Aktoren in Abstimmung mit dem Baureferat der LHM anzubringen.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind dabei einzuhalten.

Die Spannungsversorgung für die Sensoren / Aktoren im Mast wird durch die Einbauten

im zweiten Betriebsraum sichergestellt bzw. kann auch batteriebetrieben ausgeführt

werden. Durch die Stadtwerke München (SWM) erfolgt die WLAN Ausstattung für Teile

des Projektgebiets über Access-Points mit dem Internet verbunden basierend auf dem

städtischen Angebot M-WLAN (http://www.muenchen.de/leben/wlan-hotspot.html).

Die Datenübertragung der Messwerte kann drahtgebunden (an ausgewählten

Lichtmasten per Switch) oder per M-WLAN über ein durch LHM vorinstalliertes Modul

erfolgen. Hierzu werden spezifische Nutzeraccounts vergeben, welche den Lösungen

dezidiert zugeordnet sind und hinterlegt werden. In Absprache mit der LHM kann ggfs.

eine andere Datenübertragung verwendet werden.

Page 9: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 9

2.1.2 Münchner Sonderlichtmast LM3SC (Grünzug)

Der Standard Lichtmast mit 3m Länge (LM3) in der SmartCity-Ausführung (LM3SC)

wurde neben dem Betriebsraum (1) für die Beleuchtung um einen weiteren

Betriebsraum (2) erweitert. Dabei steht der erste Betriebsraum, Masttür 1 mit eigenem

Schließsystem, ausschließlich für die Belange der Straßenbeleuchtung zur Verfügung.

Der zweite Betriebsraum, Masttür 2, ist für die Ausrüstung des Mastes mit

Stromversorgung vorgesehen. Kundenspezifische Einbauten von geeigneten

Betriebsmitteln sind im Betriebsraum 2 nach Absprache möglich. Die Details z.B. zu

Türgrößen, Platzangebot im Lichtmast etc. sind den technischen Zeichnungen in der

Anlage zu entnehmen. Zusätzlich zu den Einbaumöglichkeiten im Mast besteht die

Möglichkeit an verschiedenen Stellen des Mastes weitere Sensoren / Aktoren, in

Absprache mit dem Baureferat der LHM, anzubringen.

Die Spannungsversorgung für die Sensoren / Aktoren im Mast wird durch die Einbauten

im zweiten Betriebsraum sichergestellt bzw. kann auch batteriebetrieben ausgeführt

werden. Durch die SWM erfolgt die M-WLAN Ausstattung für Teile des Projektgebietes

über Access-Points mit dem Internet verbunden (derzeit 2 Accesspoints im Grünzug).

Die Datenübertragung der Messwerte kann drahtgebunden (an ausgewählten

Lichtmasten per Switch) oder per M-WLAN über ein durch LHM vorinstalliertes Modul im

Bodentank erfolgen. In Absprache mit der LHM kann ggfs. eine andere

Datenübertragung verwendet werden.

2.2 Datensammlung der Messwerte

Die erhobenen Daten im Projekt können für die Lösung des Bieters verwendet werden,

darüber hinaus erfolgt auch eine Sammlung / Übertragung der Daten in eine zentrale

Datenplattform. Bei der Datenübertragung erfolgt eine Integration der Sensordaten in

die projekteigene Smart Data Plattform (nachfolgend SDP) Die so gesammelten

Daten werden von der SDP für weitere Anwendungen bereitgestellt und u.a. in der

München SmartCity App veröffentlicht. Idealerweise sollen die übertragenen Daten

als OpenData über die SDP zur Verfügung stehen. Zur sicheren Datenübertragung

werden seitens der SDP zwei mögliche Schnittstellen zur Verfügung gestellt, die

nachfolgend kurz beschrieben werden.

Sollte die angebotene Lösung ein anderes Kommunikationsverfahren zur SDP

benötigen, ist dies durch den Bieter im Angebot auszuführen. Insbesondere ist hierbei

auch die sichere Datenübertragung durch den Bieter zu gewährleisten.

2.2.1 Datenübertragung über JSON-REST-Schnittstelle

Für die Datenübertragung steht eine JSON-REST-Schnittstelle zur Verfügung, die sich für

eine Backend-Backend-Kommunikation eignet. Hierbei werden über POST-Requests

Page 10: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 10

die aktuellen Sensordaten als JSON-Datensatz vom Backend des Sensorbetreibers an

die SDP geschickt. Hierfür stellt die SDP einen Endpoint bereit. Um die Kommunikation

abzusichern, muss bei jeder Übertragung der Sensordaten ein gültiger Access-Token

mitgeschickt werden. Diesen Token erhält man über einen mit Nutzername und

Passwort abgesicherten POST-Request auf einen zweiten Endpoint. Der Token muss in

einem festen Intervall erneuert werden.

Das JSON-Datenformat für Sensordaten ist vordefiniert, kann aber bezüglich der

Datenfelder im Einvernehmen zwischen dem Bieter und der LHM modifiziert werden.

2.2.2 Datenübertragung über MQTT-Export-Tool

Bei diesem Übertragungsweg wird eine direkte Kommunikation zwischen Sensor und

SDP hergestellt. Die Übertragung der Daten erfolgt über eine Anwendung, die seitens

des Betreibers der SDP zur Verfügung gestellt wird und lokal auf der Kommunikations-

einheit des Sensors installiert wird. Das in einem Ordner zur Verfügung gestellte Export-

Tool umfasst die Anwendung zum JSON-Export, die benötigte Java-Version sowie

vorkonfigurierte Zertifikate zur sicheren Datenübertragung. Die abgesicherte

Datenübertragung wird von dem Export-Tool automatisiert selbst vorgenommen.

Über das Kommunikationsprotokoll MQTT (Message Queue Telemetry Transport)

werden durch das Datenexport-Tool in einem konfigurierbaren Intervall die jeweils

aktuellen Datensätze (JSON) aus einem Export-Ordner an die Smart Data Plattform

übertragen. Nach Versenden des JSON-Datensatzes wird dieser aus dem Export-

Ordner automatisch gelöscht. MQTT ist ein offenes Nachrichtenprotokoll für Machine-

to-Machine-Kommunikation (M2M), welches sich derzeit noch im

Standardisierungsprozess (OASIS) für das Internet der Dinge (IoT) befindet.

Das JSON-Datenformat für Sensordaten ist vordefiniert, kann aber bezüglich der

Datenfelder im Einvernehmen zwischen dem Bieter und der LHM modifiziert werden.

Zusatzinfo 1: Zusätzlich zum Einsatz der Sensorik / Aktorik erfolgt die Erprobung der

adaptiven Beleuchtung durch die LHM; so ist die Ausstattung der Bodenseestrasse mit

LED-Leuchten ausgelegt. In der Limesstrasse sind konventionelle Leuchten im Einsatz.

Die Erprobung der adaptiven Beleuchtung ist nicht Bestandteil dieser Anfrage.

Zusatzinfo 2: Zusätzlich wird durch die SWM ein LoRa-Netzwerk aufgebaut (LoRa basiert

auf der Low Range Netzwerk-Spezifikation der LoRa Alliance), welches jedoch erst in

späteren Phasen genutzt werden kann. Die Verwendung des LoRa-Netzwerks ist nicht

Bestandteil dieser Anfrage.

Page 11: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 11

2.3 Sensorbasierte Lösungen und Ausbaustufen

Die Umsetzung der Reallabore erfolgt als 2-stufiges Verfahren, welche in separaten

Losen ausgeschrieben werden. Der Bieter kann sich für ein oder mehrere Lose

bewerben. Inhalt dieser Anfrage ist ausschließlich Ausbaustufe 2.

In der ersten Stufe, OpenCall 1, erfolgte die Aufstellung der Lichtmasten für den

Bereich Bodenseestrasse mit den Schwerpunkten Umwelt, Abgase und Reizstoffe. (Ab

Oktober 2017). Ab diesem Zeitpunkt wurden durch die ausgewählten Hersteller die

entsprechenden Sensorlösungen installiert sowie die Gesamtlösung inkl. Anbindung an

die Smart Data Plattform der LHM integriert.

Als Basis der im OpenCall 2 gesuchten sensorbasierten Lösungen sind nachstehend

exemplarische Themen zur Messung gefordert:

Stufe 2 – Bodenseestrasse, Limesstrasse /Wiesentfelser Strasse, Grünzug Freiham:

Los 1: Verkehrsdatenerfassung z.B. für die Verbesserung der Planungsprozesse

bzw. zur Nutzung für Echtzeitanwendungen für verschiedene

Verkehrsteilnehmer (KFZ, Radfahrer, Fußgänger, etc.)

o Verkehrszählung (richtungsbezogen)

o Klassifizierung der Verkehrsteilnehmer

o Verkehrsfluss

o Optional: Weitere sensorbasierte Systeme für den Verkehrsbetrieb (z.B. für

die Oberflächenbeschaffung der Fahrbahn, Salzgehalterkennung,

Glatteiserkennung, Beschädigungen, Verschmutzungen, Erkennung von

E-Autos)

Los 2: Sensorbasierte Lösungen Schwerpunkt Parkraummanagement

o Parkraumsituationsanalyse und – erfassung für straßenbegleitendes

Parken

o Optimierung Parkplatzsuche bzw. Parkraummanagement inkl. einer

Routingfunktion zur Fahrerunterstützung

Los 3: Sensorbasierte Lösungen Schwerpunkt Sicherheit / Gamification wie z.B.

o Sicherheitslösungen (SOS-Knopf, Warnsignale für die Verkehrsteilnehmer)

Page 12: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 12

o Innovativer Einsatz von Aktoren3

o Gamification (z.B. Förderung von Bewegung mit Rad, zu Fuß, Reduzierung

Individualverkehr …)

Gefordert sind im Rahmen dieses Innovationswettbewerbs eigenständig lauffähige

Lösungen mit eigener Benutzeroberfläche, welche einfach (z.B. über Weblink) in die

Smart Data Plattform und / oder in mobile Anwendungen der LHM wie z.B. die

München SmartCity App integriert werden können.

Aus jetziger Sicht sind die Verkehrszählungslösungen sowie die

Parkraummanagementlösungen im Bereich der Bodenseestrasse und Limestrasse zu

verorten. Vom Bieter soll die Verortung der Sensorik basierend auf den beiliegenden

Lageplänen genauer vorgeschlagen werden sowie die notwendige Anzahl und die

benötigte Infrastruktur dargestellt werden (z.B. Position am Mast, Befestigung,

Versorgung).

Die Mengengerüste der Lichtmasten sind den Anlagen 10, 11 und 12 zu entnehmen.

Angebote für mehrere Lose sowie Nebenangebote sind zulässig.

Sofern Sensoren verwendet werden, die es potentiell ermöglichen, individuell

zuordnungsfähige Informationen über Personen oder Gegenstände, die sich in der

Reichweite der Sensoren befinden auszulesen, zu interpretieren oder

personenbezogen auszuwerten und somit den Vorgaben des Datenschutzes

verletzen könnten, sind durch den Bieter entsprechende Maßnahmen zur Wahrung

des Datenschutzes darzustellen und im Rahmen des Projekts nachprüfbar umzusetzen.

Beispiele hierzu sind Videosensoren mit der Möglichkeit einer Gesichtserkennung,

Nummernschilderkennung, oder Sensoren, die individuelle bzw. anwenderbezogene

Daten aus z.B. Mobilgeräten, Laptops, Fahrzeugen o.ä. auslesen können.

Ausgenommen hiervon sind Lösungen, bei denen die Nutzer explizit und wirksam in die

Datennutzung eingewilligt haben.

Detaildaten zu den angebotenen / verwendeten Sensoren sind in die

entsprechenden Datenblätter (siehe Anlage 13) einzutragen sowie formlos in einer

separaten Beschreibung (max. 1 DinA 4 Seite pro Lösung) darzustellen.

3 Aktoren oder Aktuatoren sind Antriebselemente, die elektrische Signale und Strom in mechanische

Bewegung transformieren z.B. Umwandlung von Impulsen des Smartphones in Bewegung ( Rollladen

hebt sich / Licht geht an)

Page 13: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 13

Rahmenparameter und Nutzungsbedingungen 3.

3.1 Rahmenparameter für die Anbringung der Sensoren

Grundsätzlich erfolgt die Montage der Sensorik, soweit definiert, gemäß den

gesetzlichen Vorgaben siehe z.B. Bundesimmissionsgesetz. Insbesondere gelten die

Nutzungsbedingungen Kap. 3.2 dieses Dokuments, die einen projektkonformen

Aufbau und Betrieb der Lösung sicherstellen.

Für die Anbringung der Sensoren sind grundsätzlich die beschriebenen „Fixturen“ an

der Leuchte zu verwenden. Ziel ist es jedoch, dass die Sensoren an geeigneter Stelle

angebracht werden, um bestmögliche, objektive und ggfs. vergleichbare Messwerte

zu liefern. Sofern Abweichungen notwendig sind z.B. die Anbringung auf einer

bestimmten Höhe oder die Anbringung direkt am Mast, sind der gewünschte Standort

mitzuteilen und der Sensor zu beschreiben. Falls notwendig ist dem Angebot eine

technische Skizze beizulegen siehe Anlage 13 „Datenblatt Sensorik“ sowie

geforderte Beschreibungen.

Die bereitgestellte Sensortechnik soll gegen äußere Umwelteinflüsse, Insektenbefall

etc. und Vandalismus geschützt werden und möglichst in die Infrastruktur und

Gestaltung (z.B. Form, Größe, Farbgebung) gut integrierbar sein. Entsprechende

Beschreibungen sind dem Angebot zur Beurteilung beizufügen.

Im Rahmen des Angebots soll die angebotene Lösung durch ein Projektkonzept

beschrieben werden, welches Inhalt und Nutzen darstellt und auf die bisherigen

Rahmenbedingungen angemessen eingeht.

Für jeden angebotenen Sensor / Aktor sind die Daten in die entsprechenden

Datenblätter (siehe Anlage 13) einzutragen sowie formlos in einer separaten

Beschreibung (max. 1 Din A4 Seite pro Lösung) darzustellen. Entsprechende Schema /

Konstruktionszeichnungen für den Ein- und Anbau inkl. aller notwendigen

Komponenten bezogen auf die Darstellung der Mastinfrastruktur (Anlage 6 - 9) sind

beizulegen.

Hinweis:

Aufgrund des Pilotcharakters kann die LHM eine durchgängige und störungsfreie

Verfügbarkeit der Stromversorgung und Datenverbindung nicht sicherstellen. Aus

diesem Grund sind Lösungen mit selbsttätigem Wiederanlauf nach eintretenden

Spannungsausfällen oder –schwankungen erforderlich. Die Umsetzung dieser

Anforderung ist im Angebot dazustellen, ebenfalls darzustellen ist wie der autonome

Wiederanlauf gewährleistet wird.

Page 14: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 14

Abweichungen

Eventuelle Abweichungen von den Vorgaben der LHM sind explizit zu benennen und

zu begründen. Bei alternativen Konzepten erfolgt eine technische Klärung im

Nachgang durch das Projektteam / die Jury.

Eventuelle Messabweichungen zu Normen o.ä. müssen durch den Bieter explizit

genannt werden.

3.2 Nutzungsbedingungen Sonderlichtmasten

N1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen

N 1.1 Die Landeshauptstadt München, nachfolgend als „LHM“ bezeichnet, unterhält

in der Bodenseestraße, der Limesstraße und der Grünanlage im neuen

Stadtquartier Freiham Nord (sogenannter „Grünfinger“) 58 Sonderlichtmasten.

Die Lage der Sonderlichtmasten, die technischen Details und die

Sonderlichtmastnummern sind in den beigefügten Plänen, welche Bestandteil

der Ausschreibung (Open Call) sind, verzeichnet (siehe Anlage Pläne).

N 1.2 Die LHM gestattet dem Auftragnehmer eine noch zu vereinbarende Anzahl der

Sonderlichtmasten im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit zu nutzen und

Fremdgeräte (z.B. Sensorik) zu installieren.

N 1.3 Diese Nutzungsbedingungen regeln die Verantwortlichkeiten für den Einbau,

den Betrieb und den Unterhalt der Fremdgeräte.

N 1.4. Die technischen Anforderungen gemäß den beigefügten Anforderungen

T3_TA_1 (Technische Anforderungen für den Netzanschluss von Fremdgeräten

an Sonderlichtmasten) und T3_TA_2 (Technische Anforderungen für die Nutzung

von Sonderlichtmasten) sind von dem Auftragnehmer einzuhalten (Anlagen

T3_TA_1, T3_TA_2).

N2 Allgemeine Bestimmungen, Auflagen

N2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die auf seine Kosten zu installierenden

Fremdgeräte gemäß den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen in ihrer

jeweils gültigen Fassung sowie unter Beachtung der Auflagen, Bedingungen

und Anordnungen des Baureferates-Hauptabteilung Tiefbau, T3

Straßenbeleuchtung ordnungsgemäß zu betreiben und zu unterhalten.

N2.2 Vor Beginn und nach Abschluss jeder baulichen oder technischen Maßnahme

in Bezug auf einen Sonderlichtmast, ist mit dem Baureferat, T3 ein Ortstermin zu

vereinbaren.

Page 15: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 15

N2.3 Der Auftragnehmer sichert zu, dass sich das Fremdgerät während der

gesamten Zeit der Installation am Sonderlichtmast in einem (betriebs-)sicheren

Zustand befindet und er auf seine Kosten alle Maßnahmen zur

Aufrechterhaltung dieses Zustands gemäß der aktuell gültigen Vorschriften

(VDE, DGUV etc.) selbständig einleitet und ggf. festgestellte Mängel

unverzüglich beseitigt.

N2.4 Die Verkehrssicherungspflicht für die Fremdgeräte obliegt dem Auftragnehmer.

Er hat für die sichere Anbringung/ Installation der Fremdgeräte am

Sonderlichtast zu sorgen und diese während der gesamten Betriebszeit

regelmäßig zu prüfen und ggf. abzusichern oder wiederherzustellen.

N2.5 Schäden an den Sonderlichtmasten sind der LHM zu melden. Die LHM benennt

hierfür einen Ansprechpartner.

N3 Umfang der Nutzung

N3.1 Das Recht zur Benutzung der Sonderlichtmasten besteht nur in dem in der

Ausschreibung festgelegten und für die vereinbarte Zusammenarbeit

erforderlichen Umfang. Jede Änderung der Nutzung ist nur mit vorheriger

schriftlicher Zustimmung des Baureferates, T3 zulässig.

N3.2 Soweit der LHM durch die Errichtung, den Bestand, die Instandsetzung, den

Unterhalt oder die Beseitigung der Fremdgeräte zusätzliche Kosten entstehen

(z.B. bei Austausch, Versetzen oder Entfernen des Beleuchtungs- oder

Abspannmasten), hat der Auftragnehmer diese Kosten der LHM zu ersetzen. Die

LHM wird dem Auftragnehmer im Vorfeld ihrer Maßnahmen die Möglichkeit

einräumen, binnen einer von der LHM gesetzten angemessenen Frist, das

Fremdgerät selbst zu entfernen, um das Entstehen zusätzlicher Kosten zu

vermeiden. Dies gilt jedoch nicht soweit die Maßnahmen der LHM rechtlich

oder tatsächlich keinen Aufschub dulden bzw. Gefahr im Verzug besteht.

N3.3 Die LHM kann die Sonderlichtmasten weiterhin uneingeschränkt selbst benutzen

oder durch Dritte benutzen lassen.

N3.4 Der Auftragnehmer ist bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses verpflichtet,

das Fremdgerät auf seine Kosten rückstandslos zu beseitigen und durch

Rückbau den vorherigen Zustand der Sonderlichtmasten wiederherzustellen.

N3.5 Die LHM behält sich das Recht vor, die Fremdgeräte selbst zu beseitigen, sofern

diese von dem Auftragnehmer pflichtwidrig nicht entfernt werden, bis zu vier

Wochen zur Abholung bereitzuhalten und anschließend nach den geltenden

Vorschriften die Entsorgung zu veranlassen. Anfallende Kosten werden dem

Auftragnehmer in Rechnung gestellt.

Page 16: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 16

4 Nutzungsentgelt

Ein Benutzungsentgelt wird während der Laufzeit des Projektes „Smarter

Together“, Endzeitpunkt Januar 2021, nicht erhoben.

5 Laufzeit, Kündigung

N5.1 Die Nutzungsdauer wird individuell vereinbart. Der Auftragnehmer kann das

Nutzungsverhältnis jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.

N5.2 Die LHM behält sich die Kündigung des Nutzungsverhältnisses vor Ablauf der

vereinbarten Laufzeit insbesondere für den Fall vor, dass öffentliche,

gemeindliche Belange oder Gründe des Gemeinwohles dies notwendig

machen oder der Auftragnehmer gegen die in diesen Nutzungsbedingungen

oder den beigefügten technischen Anforderungen genannten Regelungen

verstößt. Die Kündigungsfrist bestimmt die LHM unter Abwägung der

öffentlichen Belange und der berechtigten Interessen des Auftragnehmers.

N5.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

N5.4 Der Auftragnehmer hat bei Beendigung der Nutzung kein Recht, eine

Entschädigung oder Schadenersatz zu verlangen.

6 Haftung

Der Auftragnehmer haftet gegenüber der LHM für alle Schäden oder Unfälle,

die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit dem Fremdgerät

sowie infolge von Nichtbeachtung oder Nichterfüllung einer Bestimmung dieser

Nutzungsbedingungen entstehen.

Schäden wird er auf seine Kosten durch ein von der LHM zu benennendes

Unternehmen beseitigen lassen. Er verpflichtet sich außerdem, die LHM auf

seine Kosten schad- und klaglos zu halten, sofern diese wegen eines solchen

Schadens oder Unfalles in Anspruch genommen wird.

7 Haftpflichtversicherung

N7.1 Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des

Nutzungsverhältnisses eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten und

nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus

dem Nutzungsverhältnis Versicherungsschutz in Höhe folgender

Deckungssummen besteht: Die Haftpflichtversicherung muss min. 2 Mio. € für

Personenschäden bzw. 0,5 Mio. € für sonstige Schäden abdecken.

Page 17: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 17

Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der

Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Arbeits- oder Bürogemeinschaften

muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen.

N7.2 Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen

Anspruch auf Leistungen der LHM. Die LHM kann Zahlungen vom Nachweis des

Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.

N7.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet,

wenn und soweit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. In

diesem Fall ist er verpflichtet, der LHM unverzüglich einen entsprechenden

neuen Versicherungsnachweis mit Deckungssummen in der vereinbarten Höhe

und für die gesamte Laufzeit des Nutzungsverhältnisses nachzuweisen.

N7.4. Ist der Auftragnehmer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, besteht

abweichend von den vorstehenden Ziffern 7.1 – 7.3 keine Verpflichtung zum

Nachweis und zur Aufrechterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung.

8 Schäden an der Anlage

Die LHM ist nicht verpflichtet für Schäden und Mehraufwendungen an den

Fremdgeräten aufzukommen, die sich infolge von Maßnahmen der LHM oder

von ihr Beauftragter oder zugelassener Dritter, z.B. bei Arbeiten an der

Beleuchtungseinrichtung, ergeben.

Ausgenommen sind jedoch Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch

einen städtischen Bediensteten oder einen Beauftragten der LHM verursacht

wurden. Der Auftragnehmer hat das Verschulden zu beweisen.

Ansprüche des Auftragnehmers gegenüber Dritten bleiben hiervon unberührt.

9 Änderung der Nutzungsbedingungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser

Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht

auf das Schriftformerfordernis.

10 Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der

Nutzungsbedingungen oder der beigefügten technischen Anforderungen an

den Auftragnehmer lässt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen

unberührt.

Page 18: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 18

Die LHM und der Auftragnehmer sind verpflichtet, in gemeinsamer

Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu

ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Vereinbarung am nächsten

kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken der

Nutzungsbedingungen.

Anlagen

- Pläne: Bodenseestraße, Limesstraße und Grünfinger

- T3_TA_1 Technische Anforderungen für den Netzanschluss von Fremdgeräten an

Sonderlichtmasten

- T3_TA_2 Technische Anforderungen für die Nutzung von Sonderlichtmasten

Page 19: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 19

Nutzung der erhobenen Daten/Informationen 4.

4.1 Messungen und geforderte Datenübertragung in die SDP

Im Rahmen dieser Anfrage können sowohl sensorbasierte Lösungen für die

Weiterverarbeitung in der SDP angeboten werden als auch von der SDP unabhängige

Lösungen z.B. im Rahmen einer lokalen Standortinformation oder Gamification-

Komponente. Der Bieter muss die Verwendung der erhobenen Daten darstellen. Für

jeden angebotenen Sensor ist vom Bieter vollständig darzustellen, was und wie

gemessen und welche Daten / Ergebnisse in welcher Form übertragen werden

können unter Angabe u.a. der möglichen Formate und Intervalle der Messungen.

Weiterhin ist vom Bieter darzustellen, wo die Daten der Lösungen gespeichert werden,

ggfs. mit einer kurzen Architekturbeschreibung, fachlich/technisch mit der Bewerbung

(z.B. Bereitstellung auf Smart Data Plattform, Speicherort, Einsatz von Cloud-Diensten).

Datenschutzmechanismen, Gewährleistung Datensicherheit

Vom Bieter sind die verfügbaren Sicherheitsmechanismen der angebotenen Lösung

(z.B. public key/private key, intrusion detection, Zugriffsschutz) darzustellen. Dies betrifft

insbesondere die Backendsysteme und / oder die Sensorinfrastruktur.

Grundsätzlich müssen die Daten in einem gesicherten Modus von den Erfassungs-

sensoren in die SDP übertragen werden. Die Definition der dabei genutzten

Schnittstellen, der Datenformate sowie die angewendeten Übertragungs-

Sicherungsmechanismen müssen in enger technischer Abstimmung mit dem Betreiber

der SDP erfolgen. Sollte es notwendig sein, die erfassten Rohdaten vor der

Speicherung und Analyse in der SDP vorab, z.B. beim Hersteller zu speichern, zu

interpretieren oder mit weiteren Daten anzureichern, so ist seitens des Bieters zu

gewährleisten, dass die im Rahmen des Projekts erfassten und aufbereiteten Daten

vom Erfasser der Daten nicht ohne Zustimmung der LHM an Dritte außerhalb des

Projekts Smarter Together weitergegeben werden dürfen. Eine Nutzung der Daten zu

eigenen Zwecken unter Beachtung des Datenschutzes ist erlaubt. Die geltende

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist vom Hersteller einzuhalten und dies explizit

separat zu bestätigen.

Es ist wünschenswert alle erfassten bzw. aufbereiteten Daten im Rahmen des Smarter

Together Projekts als open data über das OpenData-Portal der LHM (Lizenzmodell

angelehnt an die Deutschlandlizenz 2.0:

https://www.opengov-muenchen.de/pages/nutzungsbedingungen)

der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Angebots soll dazu durch

den Bieter Stellung bezogen werden.

Page 20: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 20

4.2 Ergebnisdarstellung

Zur Integration der Lösung in das Gesamtprojekt sind die Benutzeroberfläche (GUI)

sowie die Ergebnisdarstellungen in deutscher Sprache bereitzustellen, ergänzend

zudem in Englisch und weitere Sprachen sind optional. Gefordert wird nicht nur die

Darstellung der Messwerte als Rohwerte, sondern auch in einer leicht verständlichen

App/Web-darstellbaren Form, die von Laien-Anwendern lesbar und sinnvoll nutzbar ist.

Die Darstellung soll grafisch die Ergebnisse und Grenzwerte über einen geeigneten

Zeitverlauf (z.B. Tagesverlauf, Monatsverlauf etc.) darstellen. Ziel dieser Darstellung ist

es, die gemessenen Daten (oder einen Teil davon) als Feedback bzw. Orientierungs-

Information z.B. im Rahmen der München SmartCity App der lokalen Bevölkerung

zurück zu spiegeln. Die Darstellung der Messwerte muss „fair“ nach den

vorgegebenen Regel bzw. wissenschaftlichen Notwendigkeiten der jeweiligen

Messgrößen erfolgen, um beispielsweise nicht einzelne gemessene Peak-Werte zur

Interpretation der aktuellen Verkehrssituation in einem Gebiet hernehmen zu können

(bspw. Unterscheidung Jahresmittelwert, Tagesmittelwert und Stundenwert).

Ziel ist hierbei v.a. die Aufklärung der Bevölkerung inkl. Erläuterung wirksamer

Maßnahmen zur Gegensteuerung.

4.2.1 Auswertung und Ergebnisdarstellung auf Standard-Devices (Mobile

Endgeräte (Android, iOS und übliche Standardwebbrowser)

Vom Bieter sind die Möglichkeiten zur Darstellung der Messergebnisse auf dem oder

denjenigen Standard-Devices aufzuzeigen, z.B. Darstellung am Gerät, auf einer

Website (responsive design) oder in einer (Web-)App.

4.2.2 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der Smart Data Plattform

Vom Bieter sind die Möglichkeiten zur Darstellung der Messergebnisse in der Smart

Data Plattform aufzuzeigen.

4.2.3 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der München SmartCity

App

Vom Bieter sind die Möglichkeiten zur Einbindung der angebotenen Lösung in der im

Projekt „Smarter Together“ umgesetzten München SmartCity App:

https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Arbeit-und-

Wirtschaft/Europa/Smart-Cities/Daten-Loesungen-Smarter-Together-

Muenchen/SmartCity-App.html aufzuzeigen. (Integration z.B. als Smart Service, CI

Rahmen, Verfahren zur Integration (Link),Web Frame, SDK …)

Page 21: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 21

Betrieb und Wartung der angebotenen Lösung 5.

5.1 Aufstellung und Inbetriebnahme

Bei Zuschlag gelten die Nutzungsbedingungen aus Kap. 3.2.

Nach erfolgtem Zuschlag wird ein gemeinsamer Workshop für die Bieter durch die LHM

durchgeführt, in welchem die Registrierung der Sensorik erfolgt.

Für den Betrieb gelten die unter Kapitel 3.2. aufgeführten Nutzungsbedingungen für

Sonderlichtmasten, die integraler Bestandteil der abzuschließenden Vereinbarung

werden.

Weitere Festlegungen können zwischen Bieter und LHM festgelegt werden und

bedürfen der Schriftform.

5.2 Beschreibung der Schnittstellen zur Kommunikation

Zur Datenübertragung der Sensoren stehen folgende Kommunikationsmöglichkeiten

zur Verfügung:

Drahtgebundene Netzwerkschnittstelle („LAN“) gemäß IEEE 802.3

(„Ethernet“)

Drahtlose Netzwerkschnittstelle („WLAN“) gemäß IEEE 802.11n/ac

Zukünftig: Long Range Wide Area Network („LoRaWAN”)

Alternative Kommunikationstechniken (z.B. GSM) sind im Angebot dediziert

darzustellen und auf möglicherweise zusätzlich entstehende Kosten hinzuweisen.

5.2.1 Drahtgebundene Netzwerkschnittstelle („LAN“) gemäß IEEE 802.3

(„Ethernet“)

Die drahtgebundene Kommunikation erfolgt über TCP/IP. Pro LAN-Lichtmast stehen in

der Bodenseestraße maximal 4 Netzwerkanschlüsse (sogenannte „Ports“) zur

Verfügung, in der Limesstraße lediglich 3 Ports. Diese Ports sind als RJ-45 Anschlüsse

ausgeführt.

Alle Ports unterstützen Übertragungsgeschwindigkeiten von 10Mbit/s, 100Mbit/s oder 1

Gigabit/s und können ggf. eine Stromversorgung gemäß 802.3at (PoE+) zur Verfügung

stellen.

Zur Authentifizierung am Port wird der Standard 802.1X „Port-Access Control“

verwendet. Als Authentifizierungsverfahren wird das Verfahren EAP-TLS eingesetzt,

alternativ wäre auch PEAP oder EAP-MD5 möglich.

Page 22: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 22

Bei Netzwerkgeräten, die den Standard 802.1X oder die oben genannten Verfahren

nicht unterstützen, wäre auch eine Authentifizierung über die MAC-Adresse des Geräts

möglich („MAC-Authentication-Bypass“).

5.2.2 Drahtlose Netzwerkschnittstelle („WLAN“) gemäß IEEE 802.11n/ac

Die drahtlose Kommunikation erfolgt über Access-Points, die an bestimmten

Lichtmasten mit der Bezeichnung „WLAN-Mast“ (siehe auch Anlage 10 – 12 IT-Pläne)

montiert sind. Die Örtlichkeit der Sensoren ist damit unabhängiger als bei der

drahtgebundenen Variante, allerdings muss die Reichweite der WLAN Übertragung

berücksichtigt werden.

Die WLAN Kommunikation erfolgt gemäß 802.11n/ac und nutzt Kanäle in den

Frequenzen 2,4GHz und 5 GHz.

Zur Authentifizierung kommt der Standard 802.1X in Kombination mit dem WPA2-

Enterprise (EAP-TLS oder PEAP) Verfahren zum Einsatz. Endgeräte die diese Verfahren

nicht unterstützen können mittels WPA2-PSK („Pre-Shared-Key“) am Netzwerk

authentifiziert werden.

Eine WLAN Kommunikation ohne Authentifizierung und Verschlüsselung ist nicht

vorgesehen.

Darüber hinaus existiert ein von der SWM bereitgestelltes M-WLAN, welches jedoch für

die Datenübertragung der Sensoren aus Datenschutzgründen nicht verwendet

werden darf.

5.2.3 Sicherheitseinstellungen

Um den Schutz des Sensornetzwerkes zu gewährleisten werden nur bestimmte

Protokolle zur Kommunikation zugelassen, diese werden mittels Firewall Technologien

in einem „White-List-Verfahren“ eingestellt. Folgende Protokolle sind zugelassen:

MQTT

http

Andere Protokolle können ggfs. nach Absprache mit der LHM in Anwendung

kommen.

5.2.4 Server Hosting oder direkt in die SDP oder Cloud-Lösung

Für Anwendungen, die neben der reinen Sensor-Datenkommunikation weitere

Systeme (Server, Subsysteme, usw.) benötigen, kann ein entsprechender Platz im

Rechenzentrum der SWM in einer dedizierten DMZ angeboten werden.

Page 23: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 23

Die Details hierzu sind separat zu vereinbaren.

5.2.5 Option zur Integration der sensorbasierten Lösung in die München

SmartCity App

Vom Bieter sind die Möglichkeiten zur Integration der sensorbasierten Lösung in die

München SmartCity App aufzuzeigen (Integration z.B. als Smart Service, CI Rahmen.

Verfahren zur Integration (Link), WebFrame, SDK)

5.3 Monitoring und Betrieb

Vom Bieter ist das geplante Monitoring inkl. Möglichkeiten der predictive

maintanance sowie die notwendigen Leistungen im Rahmen des Betriebs inkl. der

anfallenden Kosten für die angebotene Lösung darzustellen. Die LHM legt dabei Wert

auf die Verwendung möglichst wartungsarmer Komponenten, um die dadurch

entstehenden Kosten möglichst gering zu halten.

Wünschenswert ist eine Integration des Monitorings in die Smart Data Plattform der

LHM, um eine möglichst zentrale Durchführung des Monitorings zu ermöglichen.

5.4 Servicezeiten, Hotline, Mängel und Wiederherstellungsfristen

Service- und Hotlinezeiten:

Tag Uhrzeit

Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr

An Sonntagen von - bis - Uhr

An Feiertagen am Erfüllungsort von - bis - Uhr

Mängelklassifizierung (aus EVB-IT)

Im Rahmen der Gewährleistung und des Systemservice wird zwischen folgenden drei

Mängelklassen unterschieden:

Ein betriebsverhindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung des Systems unmöglich

oder schwerwiegend eingeschränkt ist.

Ein betriebsbehindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung des Systems erheblich

eingeschränkt ist.

Page 24: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 24

Ein leichter Mangel liegt vor, wenn die Nutzung des Systems mit leichten

Einschränkungen möglich ist.

Ein betriebsbehindernder Mangel liegt auch vor, wenn die leichten Mängel insgesamt

zu einer erheblichen Einschränkung der Nutzung des Systems führen.

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*

Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:

Mängelklasse Reaktionszeit* Wiederherstellungszeit*

Betriebsverhindernder

Mangel

Nächster Werktag Innerhalb 3 Werktage

Betriebsbehindernder

Mangel

Nächster Werktag Innerhalb 5 Werktage

Leichter Mangel Nächster Werktag Innerhalb 5 Werktage

Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang

der Mängelmeldung während der Servicezeiten und laufen ausschließlich während

der vereinbarten Servicezeiten. Dabei ist zu beachten, dass i.d.R. eine Mitwirkung des

Baureferats für Montagearbeiten erforderlich ist und sich somit die

Wiederherstellungszeit in Absprache mit der LHM verlängern kann.

Abweichungen von den o.g. Regelungen zu Service und Support sind im Angebot

darzulegen und zu begründen.

5.5 Wartung, laufende Kosten und Aufwände

Vom Bieter sind die sonstigen geplanten Wartungsarbeiten inkl. der dabei anfallenden

Kosten für die angebotene Lösung darzustellen. Die LHM legt dabei Wert auf die

Verwendung möglichst wartungsarmer Komponenten, um die dadurch entstehenden

Kosten möglichst gering zu halten.

Für die Projektphase benennt der Bieter verbindliche Ansprechpartner und stellt,

soweit möglich, eine technische Hotline für den Schadensfall zur Verfügung. Falls

notwendig können mit dem Bieter Reaktionszeiten und SLA (Service Level

Agreements) vereinbart werden. Es gelten die unter Kapitel 3.2. aufgeführten

Nutzungsbedingungen Sondermasten.

Page 25: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 25

5.6 Schutzmechanismen

Vom Bieter sind die implementierten Schutzmechanismen für die angebotene Lösung

darzustellen.

5.7 Abbau, Entsorgung

Die vom Bieter implementierten Lösungen werden nach der vereinbarten Laufzeit,

jedoch spätestens nach Projektende rückgebaut. Im Ausnahmefall kann auch ein

möglicher vorzeitiger Abbau der Lösungen z.B. bei Außerbetriebnahme eines smarten

Lichtmastes erforderlich sein. Es gelten die unter Kapitel 3.2. aufgeführten

Nutzungsbedingungen Sondermasten.

Page 26: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 26

Kommerzieller Teil 6.Um eine objektive Vergleichbarkeit der Angebote zu erhalten, sollen primäre Kosten

wie Dienstleistungsanteil, Geräte etc., aber auch Nebenkosten wie Reiseaufwände

etc. berücksichtigt sein.

6.1 Mengengerüst / Aufstellungsplan

Vom Bieter ist das erforderliche Mengengerüst in Verbindung mit einer

Aufstellungsskizze beizulegen.

6.2 Bereitstellungskosten der Lösung

Die Bereitstellungskosten sind vom Bieter darzustellen.

6.3 Betriebskosten der Lösung

Die durch die Lösung anfallenden Kosten pro Monat z.B. auch Lizenzkosten, ggfs.

Übertragungsgebühren sind vom Bieter darzustellen.

6.4 Sonstige Dienstleistungen

Die sonstigen Dienstleistungen sind vom Bieter darzustellen.

6.5 Optionen

Der Bieter kann hier weitere Optionen seiner Lösung darstellen.

6.6 Betriebshaftpflicht und Haftungsregelungen

Vom Bieter ist eine Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung beizufügen.

Die weiteren Regelungen zur Haftung sind in Kapitel 3.2. „Nutzungsbedingungen

Sonderlichtmasten“ beschrieben

Page 27: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 27

Ablauf des Ausschreibungsverfahrens 7.

7.1 Durchführung der öffentlichen Ausschreibung

Ablauf der Bewerbung und Auswahl

Für die ausgeschriebenen Sensoren / Aktoren / sonstigen Lösungen können sich

ausschließlich Bieter bewerben, die den gesetzlichen Bestimmungen des

Ausschreibungsverfahrens genügen. Zudem ist ein Angebot nur für die Stufe 2

möglich.

Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft für ihre Lösung

zusammenschließen (Gemeinschaftsbewerbung, vgl. Anlage 14).

Das Angebot ist in deutscher Sprache zu erstellen. Ggfs. können weitere Informationen

z.B. Produktblätter in englischer Sprache abgegeben werden.

Daneben sind für die Bewerbung ausschließlich die als Anlagen beigefügten

Angebotsvordrucke abzugeben. Alle in den Formularen vorgesehenen Erklärungen

sind auszufüllen und erforderliche Anlagen beizulegen.

Die schriftliche Bewerbung muss bis spätestens Freitag, den 10.08.2018, 24.00 Uhr bei

folgender Adresse eingegangen sein:

Landeshauptstadt München

Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik

RIT-I-GB1 eoGov und Smart City

Marsstraße 22, Zimmer 414, 80335 München

Eine persönliche Abgabe der Bewerbung im Dienstgebäude ist am o.g. letzten

Abgabetag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.

Bewerbungen, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr

berücksichtigt werden. Zur Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der

ausschreibenden Stelle (Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik RIT-I -

GB1-eoGov und Smart City) an.

Pflichtangaben zur Bewerbung

Die Angebote müssen an die vorgenannte Adresse adressiert und in einem

verschlossenen, deutlich mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Terminsache – Sensorbasierte

Page 28: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 28

Lösungen – Innovationswettbewerb 2 (OpenCall 2)“ gekennzeichneten Umschlag an

die vorgenannte Adresse gesendet oder dort abgegeben werden. Bitte verwenden

Sie für den Umschlag den Adressvordruck, der dem jeweiligen Angebotsvordruck

beiliegt.

Bewertungskriterien / Vergabekriterien / Ausschlusskriterien

Vom weiteren Vergabeverfahren werden ausgeschlossen:

Angebote, deren Umschlag nicht, wie im vorstehenden Absatz aufgeführt,

gekennzeichnet wurde und deshalb im Rahmen der Postzustellung von den Post-

Eingangsstellen der Landeshauptstadt München geöffnet wurde.

Angebote, die per E-Mail oder Fax zu geleitet wurden.

Angebote, die zur Fristwahrung vorab per E-Mail oder Fax gesendet wurden und

anschließend ordnungsgemäß im verschlossenen Umschlag eingegangen sind. Dies

gilt auch, wenn die postalische Zusendung noch vor Ablauf der Abgabefrist erfolgt.

Diese Arten der Angebotsabgabe verstoßen gegen den Grundsatz der

Nichtöffentlichkeit des Verfahrens und dürfen daher im Vergabeverfahren nicht

berücksichtigt werden.

Das Angebot/ die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:

Name des Bieters und Benennung eines geschäftsführungsbefugten Mitglieds der

Bietergemeinschaft, das den Bieter gegenüber der Landeshauptstadt München

rechtsverbindlich vertritt sowie Angabe einer zustellfähigen Korrespondenzadresse;

Anerkennung der zwingenden Vergabekriterien;

Aussagen zu den Auswahlkriterien (vgl. Kapitel 2) mit ggf. erforderlichen Konzepten,

Referenzen etc.

Zusagen bezüglich der Auswahlkriterien.

Die vorgenannten Angaben sind zwingend. Das Fehlen auch einzelner Angaben bzw.

das fehlende Anerkenntnis von einzelnen zwingenden Kriterien führt zum Ausschluss

vom Ausschreibungsverfahren.

Hinweise:

Die im Rahmen des Angebots der Bietergemeinschaft getroffenen Aussagen sind

verbindlich und werden inhaltlich in den Vertrag aufgenommen. Die Nichterfüllung

zugesicherter Kriterien wird mit entsprechenden Vertragsstrafen geahndet.

Page 29: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 29

Die mit der Bewerbung zusammenhängenden Aufwendungen trägt die

Bietergemeinschaft.

Zusammensetzung der Jury

Die Jury besteht aus Expertinnen und Experten der LHM mit Bezug zu dem Projekt

Smarter Together und den vorgesehenen Maßnahmen.

Zuschlagskriterien

wirtschaftlichstes Angebot entsprechend der nachstehenden Kriterien:

Preis 30 Punkte

Leistungsbeschreibung (Innovationsgrad, Funktionalität): 50 Punkte

Firmenprofil / Referenzen (aus vergleichbaren Smart City Projekten) 20 Punkte

Zeitlicher Ablauf für Beteiligungsverfahren, Projektstufen gesamt / Weiterer Ablauf des

Verfahrens

Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Prüfung der Bewerbungen hinsichtlich der

Einhaltung der formellen und inhaltlichen Anforderungen. Danach werden die

Angebote für jedes Angebot gesondert mittels einer Bewertungsmatrix ausgewertet.

Nach der vorgegebenen Bewertungsmatrix können maximal 100 Punkte erreicht

werden. Den Zuschlag erhält der Bieter, der die höchste Punktzahl erreicht. Erreichen

mehrere Angebote im Gleichrang eine höchste Punktzahl, entscheidet unter den

Bestgeboten die jeweils höhere Punktzahl beim Kriterium Preis. Sollte auch dann noch

ein Gleichrang gegeben sein, entscheidet die höhere Gesamtpunktzahl bei den

funktionalen Kriterien und bei weiter bestehender Punktegleichheit das Firmenprofil.

Die LHM behält sich vor im Falle weiterer besonders innovativer Angebote in einem Los

auch einem zweiten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Des Weiteren behält sich die LHM

vor, bei ungeeigneten Angeboten in einzelnen Losen dafür keinen Zuschlag zu

erteilen.

Nach erfolgtem Zuschlag wird zwischen der LHM und dem Bieter eine Vereinbarung

über die zu erbringenden Leistungen abgeschlossen.

Page 30: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 30

7.2 Projektdauer und Zeitschiene

Die angebotenen Leistungen werden zeitlich befristet. Die Bieter verpflichten sich zur

Geheimhaltung innerhalb des Projekts. Ausstiegsklauseln können ggfs. vereinbart

werden, Die Beendigung des Vertrags wird schriftlich geregelt.

Bindefrist:

Die Anbieter sind bis mindestens 30.09.2018 an ihr Angebot gebunden. Die Vergabe

der ausgeschriebenen Leistungen ist bis August 2018 geplant.

Weitere Angaben zur Vertragsgestaltung, Verfahren, Finanzierungsoptionen entfallen.

7.3 Sonstige Rahmenbedingungen

Vom Bieter sind hier, soweit notwendig weitere Rahmenbedingungen zu nennen,

7.4 Kontaktdaten

Kontaktangaben für Fragen

Landeshauptstadt München

Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik

RIT-I-GB1 eoGov und Smart City (9.00 bis 15.00 Uhr)

H. Glock Tel. (089) 233 – 8 24 10

Marsstraße 22 Fax (089) 233 – 2 80 78

80335 München [email protected]

Hinweis: Nachfragen können jederzeit per Mail bis 3 Tage vor Angebotsfrist an die

Adresse [email protected] gestellt werden.

Page 31: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 31

Anlagen 8.

Nr. Dokument

1 T3_TA_1 Technische Anforderungen für den Netzanschluss von Fremdgeräten an

Sonderlichtmasten

2 T3_TA_2 Technische Anforderungen für die Nutzung von Sonderlichtmasten (siehe

hierzu auch Kapitel 3.2. Nutzungsbedingungen Sonderlichtmaste)

3 Tabellen: Bodenseestraße :Bearbeitungsstand 14.06.2018

Listen der Einbauten am Masten und Schematische Darstellungen

Anschlusssituation

4 Tabellen: Limesstraße :Bearbeitungsstand 14.06.2018

Listen der Einbauten am Masten und Schematische Darstellungen

Anschlusssituation

5 Tabellen: Grünfinger: Bearbeitungsstand 14.06.2018

Listen der Einbauten am Masten und Schematische Darstellungen

Anschlusssituation

6 Technische Zeichnungen LM10_SC mit Mastfuß, LM10_SC; LM3_SC

7 Technische Zeichnung Masttüröffnungen LM3_SC und LM10_SC mit Mastfuß und LM

10_SC

8 Technische Zeichnung Montageplatte mit Angaben zu Größe und Gewicht der

Fremdgeräte

9 Fixture für zwei verschiedene Leuchtengrößen (2x)

10 Plan der Bodensee mit der Nummerierung der Sonderlichtmasten (Stand: 11/2017)

11 Plan der Limesstraße mit der Nummerierung der Sonderlichtmasten (Stand: 11/2017)

12 Plan der Grünfinger mit der Nummerierung der Sonderlichtmasten (Stand: 11/2017)

13 Datenblatt Sensorik

14 Erklärung Bietergemeinschaft

15 Scientology-Erklärung

16 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA-VOL)

17 Angebot für Leistungen (Ang-VOL)

18 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (V-EU)

19 Verzeichnis Unterauftragnehmer (Unt-EU)

20 Nachweis über Haftpflichtversicherung

21 Eigenerklärung Einhaltung DSGVO

Page 32: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 32

Zusatzangaben Sensor und erforderliche Infrastruktur der Lösung

Zusätzlich zur Anlage 13 “Datenblatt Sensorik” ist für jede Sensorlösung auf ca. 1 DinA 4

Seite anzugeben:

Kurze Produktbeschreibung des Sensors, Funktionalitäten, Erfassungsbereiche,

Messbereiche, Messprinzip, Lageabhängigkeit, etc. sowie, falls notwendig,

weitere spezielle Kenndaten zur Funktionalität des Sensors

Montage (Montagehöhe, Montagelage, auf Plattform, am Mast, Art der

Befestigung)

Betriebsbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Stromversorgung und

Kommunikation)

Gehäuse (Art, Abmessung (Breite, Höhe, Tiefe), Material, Farbe etc.)

Weitere benötigte Komponenten für die Lösung

Vorliegende Prüf- und Kennzeichen (z.B. CE…)

Kennzeichnung der für die Lösung vorgesehen Sonderlichtmasten im Lageplan / IT-

Pläne

Hier erfolgt zu Planungszwecken die Angabe der Standorte für die jeweiligen Sensoren

durch den Bieter. Die geplanten Installationen für die Sensorlösungen sind in den

beigefügten IT-Plänen einzuzeichnen (Ort und Anzahl, siehe Anlagen, 10, 11, 12) oder

als Liste mit Mastnummern beizulegen. Die Darstellung möglicher Alternativen zur

geplanten Ausstattung und Standorte wären wünschenswert.

Page 33: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

LandeshauptstadtMünchen Technische Anforderungen

T3_TA_1Baureferat für den Netzanschluss von Fremdgeräten an

Sonderlichtmasten

Die nachfolgenden technischen Ausführungsbedingungen beschreiben die für den sicheren und störungsfreien Betrieb der öffentlichen Beleuchtung notwendigen Rahmenbedingungen für die Stromversorgung von elektrisch betriebenen Fremdgeräten von Auftragnehmer am und in Sonderlichtmasten der Landeshauptstadt München. Die Anforderungen des Netzbetreibers bleiben davon unberührt und sind zusätzlich zu beachten.

1. Netzanschluss für Smart City Fremdgeräte

Für die zu installierenden Fremdgeräte ist ein separater Netzanschluss im Mast vorgesehen. Die Einbauten müssen sowohl vom RIT-STRAC als auch vom Baureferat Abteilung Straßenbeleuchtung zugelassen sein. Der Netzanschluss befindet sich in einem separaten Anschlussraum im Sonderlichtmast. Zu diesem Anschlussraum haben der Auftragnehmer, RIT- STRAC und das Baureferat uneingeschränkten Zugang, um bei Bedarf jederzeit die technische Einrichtung trennen zu können. Der mastseitig vorhandene Netzanschluss für Smart City Fremdgeräte wird über eine Schmelzsicherung mit T2A abgesichert und über eine TN-C Klemmleiste (L-N-PE / max. 2,5mm² ; Trennvorrichtung für die spannungsführende Phase) zur Verfügung gestellt. Dieser befindet sich oberhalb der Straßenbeleuchtungsmasttür (zweite Masttür von unten). Die Höhe der Einbauten darfdie Höhe der Tür nicht überschreiten. Die Installationsarbeiten dürfen nur von den entsprechend geschulten Fachkräften der Unternehmen ausgeführt werden, die vom Baureferat Abt. Straßenbeleuchtung zugelassen sind.

2. Elektrische Sicherheit

Sämtliche zu installierenden Fremdgeräte müssen den aktuell geltenden Regeln der Technik entsprechen (z.B. VDE-Prüfzeichen ). Anlagen mit Steckverbindungen für Netzspannung (230VAC)im Außenbereich sind mit RCD zu schützen.Die notwendigen elektrischen Erst- und Wiederholungsprüfungen (gemäß VDE, DGUV-V3) sind miteiner Prüfplakette zu dokumentieren, der das Datum der letzten und der nächsten Prüfung sowie die Identität des Prüfers zu entnehmen ist. Die Prüfungen sind für die installierten Fremdgeräten mit Steckverbindungen im Handbereich (Entfernung vom Boden unter 2,5 m oder seitliche Entfernung zu Bauwerken unter 1,0 m) mindestens einmal jährlich durchzuführen, bei allen anderen installierten Fremdgeräten mindestens alle zwei Jahre. Bei Überschreiten der Prüffristen werden die installierten Fremdgeräte durch das Baureferat außer Betrieb genommen.

3. Einbauten in Sonderlichtmasten

Einbauten in Sonderlichtmasten dürfen die Durchführung der Leuchtenanschlussleitung nicht behindern. Dazu muss mindestens ein kreisförmiger Querschnitt mit 50mm Durchmesser frei bleiben. Einbauten sind so auszuführen, dass sich die Leitungen nicht daran verfangen, sondern in den freien Querschnitt geführt werden.

4. Ergänzende Bestimmungen:

• VDE-Bestimmungen• Technische Anschlussbestimmungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB

SWM)• Technische Anforderungen für die Nutzung von Sonderlichtmasten (T3_TA_2)

Die vorstehenden Bedingungen können seitens der LHM, wenn dies erforderlich ist, geändert werden. Die LHM wird Änderungen in Schriftform mitteilen.

Dateiname: Stand: Seite:

Anlage1_13062018 T3_TA_1_Netzanschluss von Fremdgeraete am Sonderlichtmasten.odt 20.06.18 1 von 1

Page 34: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

LandeshauptstadtMünchen Technische Anforderungen

T3_TA_2Baureferat für die Nutzung von Sonderlichtmasten

Die nachfolgend beschriebenen technischen Anforderungen gelten für die Nutzung von Sonderlichtmasten der öffentlichen Beleuchtung der Landeshauptstadt München, Baureferat.

Folgende Auflagen sind zu erfüllen, wenn Zusatzeinrichtungen an und im Sonderlichtmasten der öffentlichen Beleuchtung befestigt und betrieben werden:

1. Die Anbringung von Zusatzeinrichtungen bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die LHM, Baureferat T3.

2. Eine Nutzung des bestehenden Stromanschlusses der Straßenbeleuchtungseinrichtung ist nicht erlaubt.

3. Es darf keine Beeinträchtigung der Beleuchtung eintreten.

4. Die Wartung der Leuchte und des Sonderlichtmastes darf nicht behindert werden(Mastklappe und Mastnummer dürfen nicht verdeckt werden, der Lichtmast muss im bestehenden Rahmen zugänglich bleiben).

5. Für die Verkehrsteilnehmer dürfen durch die zu installierenden Fremdgeräte keine Gefahren ausgehen.

6. Das vorgegebene Lichtraumprofil ist einzuhalten, d.h. die Höhe der Unterkante der Zusatzeinrichtung darf im Fahrbahnbereich 4,5 m und im Fußgängerbereich 2,5 m nicht unterschreiten, sofern die Silhouette in Fahrtrichtung gesehen verändert wird.

7. An den Straßenbeleuchtungsanlagen selbst dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.

8. An den Sonderlichtmasten ist die Aufnahme von zusätzlichen Zugkräften in Folge von Abspannungen grundsätzlich nicht zulässig.

9. An dem Sonderlichtmasten dürfen keine Bohrungen vorgenommen werden. Abweichungen werden nur in Absprache mit der LHM und vorheriger Genehmigung gestattet.

10. Für die Befestigung der Halterungen dürfen ausschließlich nichtrostende Materialien verwendet werden. Zwischen der Zusatzeinrichtung und dem Mast ist zum Schutz des Anstrichs eine nicht klebende Unterlage zu verwenden. Die Verwendung selbstklebender Materialien ist nicht gestattet.

11. Es ist auf Anforderung für den konkreten Einzelfall ein Standsicherheitsnachweis für den Mast inkl. Anbauten zu erbringen. Lastannahmen und Berechnungsverfahren sind im Einzelfall mit der Stadt abzustimmen.

12. Nach erfolgter Montage hat eine Meldung über Ort, Mastnummer, Datum der Montage undDatum der vorgesehenen Demontage an die Stadt zu erfolgen.

13. Eine Montage an sichtbar beschädigten Masten ist unzulässig. Der beschädigte Mast ist der Stadt zu melden und eine Montage bis zur Schadensbeseitigung auszusetzen.

Dateiname: Stand: Seite:Anlage2_13062018 T3_TA_2_Nutzung von Sonderlichtmasten.odt 20.06.18 1 von 2

Page 35: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

LandeshauptstadtMünchen Technische Anforderungen

T3_TA_2Baureferat für die Nutzung von Sonderlichtmasten

14. Sollten installierte Fremdgeräte im Schadensfall durch die LHM geborgen werden müssen, werden diese im Technisches Betriebszentrum, Schragenhofstraße 6, 80992 München zur Abholung gelagert. Anfallende Kosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.

15. Den Anweisungen betreffend der Nutzung des Sonderlichtmasten seitens Behörden, Rettungskräften und der LHM ist Folge zu leisten.

16. Aus den vorstehenden Regelungen entstehende Kosten, begründen keine Ansprüche gegenüber dem Eigentümer oder der Stadt.

17. Ein genereller Ansprechpartner bezüglich der Sonderlichtmasten der Landeshauptstadt München, Abteilung Straßenbeleuchtung wird noch bekanntgegeben.

Die vorstehenden Bedingungen können seitens der LHM, wenn dies erforderlich ist, geändert werden. Die LHM wird Änderungen in Schriftform mitteilen.

Dateiname: Stand: Seite:Anlage2_13062018 T3_TA_2_Nutzung von Sonderlichtmasten.odt 20.06.18 2 von 2

Page 36: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Liste Einbauten LM10

Seite 1

Liste der Einbauten und Ausstattung: Lichtmast LM10_SC, Bodenseestr.,Bearbeitungstand 14.06.2018

Mast-Abschnitt Einbauten/ Ausstattung

Oberer Ausleger

Durchführung von 1x Versorgungsleitung für Leuchte 5x 2,5mm² (Gummikabel)x Kabel Stromzufuhr zur Sensorik x Kabel für adaptive Beleuchtungx CU-Netzwerkkabel Sensorik (WLAN optional)

Fussweg Ausleger12 Maste Nordseite

Durchführung von 1x Versorgungsleitung für Leuchte 5x 2,5mm² (Gummikabel)x Kabel Stromzufuhr zur Sensorik x Kabel für adaptive Beleuchtungx CU-Netzwerkkabel Sensorik (WLAN optional)

Sensorik / Aktorik am Mast

Durchführung von 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel)x Kabel Stromzufuhr zur Sensorik x Kabel für adaptive BeleuchtungErgänzung SWM:Access Point (WLAN optional)Schild M-WLAN (WLAN optional) x CU-Netzwerkkabel Sensorik (WLAN optional)Netzwerkabel vom Switch zum Access Point CU (WLAN optional)

Oberer Betriebsraum

Durchführung von 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel)x Kabel Stromzufuhr zur Sensorik x Kabel für adaptive BeleuchtungErgänzung SWM:Netzteil 230V/48V 120W (WLAN optional)Netzwerkswitch 6 Port; 3 Port verfügbar (WLAN optional)Platz für den LWL Abschluss (WLAN optional)Netzwerkabel vom Switch zum LWL Abschluss LWL (WLAN optional)Netzwerkabel vom Switch zum Access Point CU (WLAN optional)

Mittlerer Betriebsraum

Durchführung von 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel)plus X für adaptive BeleuchtungÜberspannungsschutz für Straßenbeleuchtung und Sensorik (Blitzschutz)Überstromschutzeinrichtung (elekt. Sicherung)Klemmleiste Straßenbeleuchtung (Anschluss)Sensorik/Aktorik (Anschluss)1 Zuleitung 2x10/10mm² 1 Durchgangsverdrahtung 2x10/10mm² x Kabel Stromzufuhr zur Sensorikx Kabel für adaptive BeleuchtungZeichnung:Spannungssversorg. mittl.Betriebsr.Sicherungsautomat für Kommunikationstechnik (WLAN optional)

Unterer Betriebsraum

Durchführung von 2x Versorgungsleitung (Zuleitung + Durchgangsverdrahtung) für Smart City 2x6/6mm²Überspannungsschutz (Blitzschutz)KlemmleisteStraßenbeleuchtung (Anschluss)1 Zuleitung 5x10/10mm² 1 Durchgangsverdrahtung 5x10/10mm² 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel) l= ca. 10mplus x Kabel für adaptive Beleuchtung

Unterflurbereich

Köcherfundament (Bodenseestr.), Konsole, Kabelzugsystem2x Erdkabel 5x 10/10mm² (Versorgung Leuchten)2x Erdkabel 2x 10/10mm² (Versorgung Smart City)Lichtwellenleiter (WLAN optional)

LHM Schrank Netzanschluß Baureferat inkl. Stromzähler für Nutzer Smart City zu Einspeisung SB-Schaltschrank Zeichnung: Anschlusssituation Bodenseestr.

Anlage 3

Durchführung LWL (WLAN optional)

Durchführung LWL (WLAN optional)

Page 37: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Anschlusssituation

Seite 2

Page 38: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Liste Einbauten LM10_SC

Seite 1

Liste der Einbauten und Ausstattung: Lichtmast LM10_SC, Limesstr.,Bearbeitungstand 14.06.2018

Mast-Abschnitt Einbauten/ Ausstattung

Oberer Ausleger

Durchführung von 1x Versorgungsleitung für Leuchte 5x 2,5mm² (Gummikabel)x Kabel Stromzufuhr zur Sensorik x Kabel für adaptive Beleuchtungx CU-Netzwerkkabel Sensorik (WLAN optional)

Sensorik / Aktorik am Mast

Durchführung von 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel)x Kabel Stromzufuhr zur Sensorik x Kabel für adaptive BeleuchtungErgänzung SWM:Access Point (WLAN optional)Schild M-WLAN (WLAN optional)x CU-Netzwerkkabel Sensorik (WLAN optional)Netzwerkabel vom Switch zum Access Point CU (WLAN optional)

Oberer Betriebsraum

Durchführung von 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel)x Kabel Stromzufuhr zur Sensorik x Kabel für adaptive BeleuchtungErgänzung SWM:Netzteil 230V/48V 120W (WLAN optionalNetzwerkswitch 6 Port; 3 Port verfügbar (WLAN optional)Platz für den LWL Abschluss (WLAN optional)Netzwerkabel vom Switch zum LWL Abschluss LWL (WLAN optional)Netzwerkabel vom Switch zum Access Point CU (WLAN optional)

Mittlerer Betriebsraum

Durchführung von 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel)plus X für adaptive BeleuchtungÜberspannungsschutz für Sensorik (Blitzschutz)Überstromschutzeinrichtung (elekt. Sicherung)Sensorik/Aktorik (Anschluss)X Kabel Stromzufuhr zur Sensorik 3x10mm² aus unteren Betriebsraumx Kabel für adaptive BeleuchtungZeichnung:Spannungssversorg. mittl.Betriebsr.Sicherungsautomat für Kommunikationstechnik (WLAN optional)

Unterer Betriebsraum

Kabel Stromzufuhr zur Sensorik 3x10mm² in den mittleren Betriebsraum für Smart City Überspannungsschutz für Straßenbeleuchtung (Blitzschutz)Klemmleiste Straßenbeleuchtung (Anschluss)1 Zuleitung 7x 10mm² 1 Durchgangsverdrahtung 7 x 10mm² 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel) l= ca. 10mplus x Kabel für adaptive Beleuchtung

Unterflurbereich

Erdstück2x Erdkabel 7x 10mm² (Versorgung Leuchten/ Smart City)

Lichtwellenleiter (WLAN optional)

LHM Schrank Netzanschluß Baureferat inkl. Stromzähler für Nutzer Smart City zu Einspeisung SB-Schaltschrank Zeichnung: Anschlusssituation Limesstr.

Anlage 4

Durchführung LWL (WLAN optional)

Durchführung LWL (WLAN optional)

Page 39: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Anschlusssituation

Seite 2

Page 40: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Einbauten_LM3_SC

Seite 1

Liste der Einbauten und Ausstattung: Lichtmast LM3_SC, Grünfinger, Bearbeitungsstand 14.06.2018

Mast-Abschnitt Einbauten/ Ausstattung

Mastzopf mit Leuchte

Durchführung von 1x Anschlussleitung für Leuchte 5x 1,5mm²X Kabel für adaptive Beleuchtung

x Verkabelung und Einbauten Sensorik

Sensorik / Aktorik am Mast

Durchführung von 1x Anschlussleitung für Leuchte 5x 1,5mm² x Kabel Stromzufuhr zur Sensorikx Durchführung Kabel für adaptive BeleuchtungX Verkabelung und Einbauten SensorikNetzwerkkabel vom Switch zum Access Point (WLAN optional)

Oberer Betriebsraum

Durchführung von 1x Anschlussleitung für Leuchte 5x 1,5mm²x Durchführung Kabel für adaptive BeleuchtungKlemmleiste mit Überlastungsschutz (Sicherung) für SensorikSensorik/Aktorik (Anschluss)1 Zuleitung 3x4mm² aus Betriebsraum (Zeichnung: Spannungsversorgung)

x Verkabelung und Einbauten Sensorik

Durchführung Netzwerkkabel vom Switch zum Access Point (WLAN optional)Spannungsversorgungskabel 3x2,5mm² Unterflurverteiler Access Point (230V) (WLAN optional)

Unterer Betriebsraum

Anschlussleitung für oberen Betiebsraum (Smart City) 3x4mm²Überspannungsschutz für Straßenbeleuchtung und Sensorik (Blitzschutz)Klemmleiste Straßenbeleuchtung (Anschluss)1 Zuleitung 5x10/10mm² 1 Durchgangsverdrahtung 5x10/10mm² 1x Anschlussleitung für Leuchten 5x 1,5mm² x Durchführung Kabel für adaptive Beleuchtung

Durchführung Netzwerkkabel vom Switch zum Access Point (WLAN optional)Durchführung Spannungsversorgungskabel 3x2,5mm² Unterflurverteiler Access Point (230V) (WLAN optional)

Unterflurbereich

2 Leerrohre D40mm zu Unterflurverteiler für Durchführung:- Netzwerkkabel vom Switch zum Access Point (WLAN optional)- Spannungsversorgungskabel 3x2,5mm² Unterflurverteiler Access Point (230V) (WLAN optional)2x Erdkabel 5x 10/10mm² (Straßenbeleuchtungsnetz), X Kabel für adaptive Beleuchtung (WLAN optional)

LHM SchrankNetzanschluss Baureferat inkl. Stromzähler für Nutzer Smart City zu Einspeisung für SB-Schaltschrank , Zeichnung: zukünftige Anschlusssituation

Unterflurverteiler “Bodentank”

Netzteil 230V48V 120 W Netzwerkswitch 6 Port; 3 Port verfügbarPlatz für den LWL AbschlussNetzwerkkabel vom Switch zum Access PointSpannungsversorgungskabel 3x2,5mm² Unterflurverteiler Access Point (230V)

Anlage 5

(Optional nur für WLAN)

Page 41: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Anschlusssituation

Seite 2

Page 42: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

nicht gekennzeichnete Schweißnähte: a = 3mm

Vorwärmtemperatur: t > 30 mm --->100° - 150°

UP-Nähte: mindestens 60% durchgeschweißt

Schweißnahtbewertungsgruppe:

Schweißzusatzwerkstoffe:

Schweißnahtzeichen:

Schweißnahtvorbereitung:

Schweißverfahren:

DIN EN ISO 5817 `D`

DIN EN ISO 2560

EN 22553

DIN EN ISO 9692

DIN EN 440

DIN ISO 857

EN ISO 13920-BG

DIN ISO 2768-c

1.0038/S235JR+N

Page 43: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

nicht gekennzeichnete Schweißnähte: a = 3mm

Vorwärmtemperatur: t > 30 mm --->100° - 150°

UP-Nähte: mindestens 60% durchgeschweißt

Schweißnahtbewertungsgruppe:

Schweißzusatzwerkstoffe:

Schweißnahtzeichen:

Schweißnahtvorbereitung:

Schweißverfahren:

DIN EN ISO 5817 `D`

DIN EN ISO 2560

EN 22553

DIN EN ISO 9692

DIN EN 440

DIN ISO 857

EN ISO 13920-BG

DIN ISO 2768-c

10038/S235JR+N

Page 44: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

nicht gekennzeichnete Schweißnähte: a = 3mm

Vorwärmtemperatur: t > 30 mm --->100° - 150°

UP-Nähte: mindestens 60% durchgeschweißt

Schweißnahtbewertungsgruppe:

Schweißzusatzwerkstoffe:

Schweißnahtzeichen:

Schweißnahtvorbereitung:

Schweißverfahren:

DIN EN ISO 5817 `D`

DIN EN ISO 2560

EN 22553

DIN EN ISO 9692

DIN EN 440

DIN ISO 857

EN ISO 13920-BG

DIN ISO 2768-c

10038/S235JR+N

Page 45: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

11 22 33

nicht gekennzeichnete Schweißnähte: a = 3mm

Vorwärmtemperatur: t > 30 mm --->100° - 150°

UP-Nähte: mindestens 60% durchgeschweißt

Schweißnahtbewertungsgruppe:

Schweißzusatzwerkstoffe:

Schweißnahtzeichen:

Schweißnahtvorbereitung:

Schweißverfahren:

DIN EN ISO 5817 `D`

DIN EN ISO 2560

EN 22553

DIN EN ISO 9692

DIN EN 440

DIN ISO 857

EN ISO 13920-BG

DIN ISO 2768-c

10038/S235JR+N

Page 46: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

EN ISO 13920-BG

DIN ISO 2768-c

Page 47: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Ansicht 3 - 3

Leuchte

Mastausleger

2

2

11

999

435

300

3-5

Lochblech

435/120/2

4

4

999

130

300

2

2

Leuchte

Lochblech

435/120/2

33

3-5

Ansicht 1 - 1

Mastausleger

Fremdgerät

4

4

max. 13,0 kg

120

435

Schnitt 2 - 2

33

1

1

33

1

1

435

Mastausleger

310/300/1,5

Lochblech

Schnitt 4 - 4

Fremdgerät

max. 13,0 kg

ISOMETRIE - Draufsicht

ISOMETRIE - Untersicht

Landeshauptstadt München

Baureferat HA.Tiefbau

Straßenbeleuchtung u.

Verkehrsleittechnik

Page 48: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

120

310

Schnitt 2 - 2

33

1

1

649

130

2

2

Leuchte

Lochblech

310/300/1,5

33

3-5

Ansicht 1 - 1

Mastausleger

4

4

Fremdgerät

max. 9,0 kg

Ansicht 3 - 3

Leuchte

Mastausleger

2

2

11

310

649 300

3-5

4

Lochblech

310/300/1,5

4

Fremdgerät

max. 9,0 kg

1

1

310

Lochblech

310/300/1,5

33

Mastausleger

Schnitt 4 - 4

Fremdgerät

max. 9,0 kg

ISOMETRIE - Draufsicht

ISOMETRIE - Untersicht

Landeshauptstadt München

Baureferat HA.Tiefbau

Straßenbeleuchtung u.

Verkehrsleittechnik

Page 49: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

M

K

2

(6

)

M

K

2

(5

)

M

K

2

(4

)

Ö

P

N

V

-H

a

lte

s

te

lle

/

-A

b

s

te

lla

n

la

g

e

,

P

+

R

u

n

d

B

+

R

M

K

2

(3

)

1

.0

T

W

1

.0

E

1

.0

G

S

1

.0

/

Z

o

n

e

n

e

in

te

ilu

n

g

G

b

T

W

1

.0

E

G

/

0

.5

S

Z

o

n

e

n

e

in

te

ilu

n

g

B

g

r./P

b

W

5

.2

5

/

Z

o

n

e

n

e

in

te

ilu

n

g

B

g

r./P

b

O

F

W

4

.5

1

.0

W

1

.0

E

1

.0

T

4

4

3

3

4

4

Rw

6,5 cm Kunststeinplatten 35/35

BE

2.38-2.82

G

1.0

0.3

6

34,0 cm Frostschutzschicht

3,0 cm Asphaltbeton AC 8 DS 3,0 cm Asphaltbeton AC 8 DS

33.00

Pb

4.00

Gb

3.16

N

BE

Fb

3.163.50

A2

Fb

Ma

rk.

Ma

rk.

Fb

3.16

45,0 cm Gesamtaufbau

Ma

rk.

BE

Fb

3.16

Bgr. Gb

BE

Ma

rk.

35,0 cm Frostschutzschicht

Bodenseestraße Schnitt 3-3

3,5 cm Splittbettung

45,0 cm Gesamtaufbau

36,0 cm Frostschutzschicht

45,0 cm Gesamtaufbau

6,0 cm Asphalttragschicht AC 16 TN

3,0 cm Asphaltbeton AC 8 DS

T WE

Ma

rk.

/

0.7

5

Si

Ma

rk.

1.0 2.38-2.82

/

1.03.0

FW+Thermal

65,0 cm Gesamtaufbau

6,5 cm Kunststeinplatten 35/35

35,0 cm Frostschutzschicht

3,0 cm Splittmastixasphalt SMA 8 S (PmB)

18,0 cm Asphalttragschicht AC 32 TS

S

3,5 cm Splittbettung

35,0 cm Frostschutzschicht

45,0 cm Gesamtaufbau

9,0 cm Asphaltbinderschicht AC 22 BS

Bk32

8,0 cm Asphalttragschicht AC 22 TN

45,0 cm Gesamtaufbau

6,0 cm Asphalttragschicht AC 16 TN

36,0 cm Frostschutzschicht

3.402.50

A2

BE

B6

Rw

2.25

/W

Si

EG

1.01.0

T

1.01.01.0

1.10

1:100

35,0 cm Frostschutzschicht

65,0 cm Gesamtaufbau

18,0 cm Asphalttragschicht AC 32 TS

3,0 cm Splittmastixasphalt SMA 8 S (PmB)

6,5 cm Kunststeinplatten 35/35

3,5 cm Splittbettung

35,0 cm Frostschutzschicht

45,0 cm Gesamtaufbau

38.75

BE

6.25

Gb

BE

BE

A2

3.16

Fb

3.65

Gb

N S

9,0 cm Asphaltbinderschicht AC 22 BS

2.50

Rw

3.00

Bgr.

3.16

Fb

Ma

rk.

Ma

rk.

B6

Ma

rk.

3.16

Fb

2.25

Pb

Bk32

BE

Ma

rk.

3.16

Fb

BE

3.50

Rw

Bodenseestraße Schnitt 4-4

1:100

34,0 cm Frostschutzschicht

45,0 cm Gesamtaufbau

8,0 cm Asphalttragschicht AC 22 TN

3,0 cm Asphaltbeton AC 8 DS

36,0 cm Frostschutzschicht

45,0 cm Gesamtaufbau

6,0 cm Asphalttragschicht AC 16 TN

3,0 cm Asphaltbeton AC 8 DS

Ma

rk.

Ma

rk.

Si

0.3

6

A2

3.50

Bus/Tram

6,5 cm Kunststeinplatten 35/35

3,5 cm Splittbettung

35,0 cm Frostschutzschicht

45,0 cm Gesamtaufbau

36,0 cm Frostschutzschicht

45,0 cm Gesamtaufbau

6,0 cm Asphalttragschicht AC 16 TN

3,0 cm Asphaltbeton AC 8 DS

2.502.75

/ FW /

1.01.0 1.0

T

1.0

E G W W EG

1.0 1.01.01.0

T

1.0

1.10

Page 50: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die
Page 51: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

W

A

1

2

W

A

1

0

K

ita

(In

te

g

rie

rt)

F

re

iflä

c

h

e

K

ita

Ö

G

2

Ö

G

2

O

2

.

5

1

.

0

/

3

.

7

5

E

n

t

w

.

2

.

0

0

1

.

7

5

F

W

K

a

n

a

l

3

.7

5

E

n

tw

.

2

.0

0

1

.7

5

F

W

K

a

n

a

l

O

1

.5

W

2

.5

F

W

1

.0

E

+

T

O

3

.2

5

K

a

n

a

l

E

n

tw

.

3

.0

0

3

.

0

/

W

Z

o

n

e

n

e

in

t

e

ilu

n

g

B

g

r

.

Z

o

n

e

n

e

in

t

e

ilu

n

g

F

a

h

r

r

a

d

s

t

r

.

0

.

7

T

O

0

.

5

/

2

.

5

E

n

t

w

.

1

.

0

E

1

.

3

G

+

W

/

5

.

0

U

-

1

7

0

7

U

-1

7

0

7

U

-

1

7

0

8

U

-

1

7

0

8

W

E

0

.

7

T

1

.

0

1

.

3

G

+

W

2

.

5

1

.

5

F

W

3

.

0

/

W

Z

o

n

e

n

e

in

t

e

ilu

n

g

B

g

r

.

Z

o

n

e

n

e

in

t

e

ilu

n

g

F

a

h

r

r

a

d

s

t

r

.

H

H

0

.

7

T

1

.

0

1

.

3

G

+

W

2

.

5

1

.

5

F

W

1

.

3

G

+

W

S

0

.

5

/

N

T

E

1

.3

G

+

W

S

0

.5

/

N

T

E

W

E

T

W

0

.9

E

1

.0

G

3

.0

/

G

ru

n

d

s

c

k

s

g

re

n

z

e

Page 52: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

T3

Seite 1

Anlage 13

Wichtige technische Angaben zu den ein-/angebauten Sensoren:

Angaben: mögliche WertePosition am Mast:Fixtur 10m Ja / NeinFixtur 6m Ja / Neinin Mast integriert Ja / NeinAnbau am Mast (Höhe ..m) Ja / Nein ____ m

Abmessungen:Komponenten im Mast (LxBxH) _____ x _____ x _____ cmAnbauteile (LxBxH) _____ x _____ x _____ cmGewicht (kg)

Versorgungsspannung V (AC/DC): _____ Vmax. Leistungsaufnahme (W) _____ WSchutzklasse (I,II,III)

Temperaturbereich (°C): ______ - ______ °C

IP-Schutzart der Komponenten (IP xy)

Page 53: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Anlage ......

Erklärung Bietergemeinschaft

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: siehe Leistungsbeschreibung

     

Nennung der Mitglieder der Bietergemeinschaft:

Nennung bevollmächtigte/-r Vertreter/-in:

Wir bestätigen, dass

- die/der bevollmächtigte Vertreter/-in die oben aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin vertritt,- die/der bevollmächtigte Vertreter/-in berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und- alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften.

______________________________________________________________Datum, rechtsverbindliche Unterschrift aller Mitglieder der Bietergemeinschaft

Page 54: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44)

Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.

Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.

Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:

1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die

- Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen

- ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder

- die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern.

Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht:

Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.

2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.

3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

Page 55: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.

5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft

Page 56: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Anlage

Schutzerklärung

Zum Angebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

1. Erklärung zum Vergabeverfahren: Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.

2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung: 2.1 Der Bewerber/Bieter versichert, - dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;

- dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.

2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.

2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

Ort, Datum................................................................

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers/Bieters

Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:

Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.

Page 57: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Anlage IV/1Angebotsaufforderung VOL

LandeshauptstadtMünchenDirektorium

Landeshauptstadt München, Direktorium, D-III-GB1-eoGov, Marsstraße 22, 80335 München RIT-I-GB1 eoGov und Smart CityAn alle Bieter Vergabeart:

Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe

Ablauf der Angebotsfrist:

10.08.2018Ablauf der Bindefrist:

30.09.2018

Ort/Zimmer: Marsstraße 22, Zi. 41480335 München

     Zur Wahrung der Angebotsfrist ist eine Einreichung außerhalb der Dienststunden in den Sonderbriefkasten des Rathauses, Marienplatz 8 (Eingang Fischbrunnen) möglich.

Unser Zeichen: Wolfgang Glock Telefon: 089/233-82410 München, 22.06.2018

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA-VOL)

Aktenzeichen: --

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:

Innovationswettbewerb 2 (OpenCall 2) zu sensorbasierten Lösungen im EU-Projekt Smarter Together

Anlagen:

Spezielle Bewerbungs- und Vertragsbedingungen dieses Verfahrens (siehe Vergabeunterlagen)

   

Angebotsschreiben (Ang-VOL)          

         

         

         

         

             

bitte wenden!

VHBM-VOL/Anlage IV/1 Stand: 07/17

Page 58: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Seite 2

Sehr geehrte Damen und Herren,es ist beabsichtigt, die in beiliegenden Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung der Landeshauptstadt München,

Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik

Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden:

Ort/Zimmer/Sachbearbeiter/-in: ,      ,       Telefon: 089/     

werktags (außer Samstag)       in der Zeit von       bis       Uhr

1. Nicht beigefügte Vergabeunterlagen *):

Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) vom 01.03.1988, Stand:01.05.2010

     

Besondere Vertragsbedingungen (BV)     

     

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV) vom 01.03.1988, Stand: 01/17

     

*) liegen bereits vor bzw. können im Internet unter www.muenchen.de/vgst1 eingesehen werden

2. Unterteilung in Lose vorgesehen: ja neinEs können Angebote für ein Los,       Lose, ein/mehrere/alle Los(e) abgegeben werden.

3. Nebenangebote sind zugelassen:

nein

Nebenangebote sind zugelassen für: die Gesamtleistung

für folgende Teilleistungen (Positionen, Abschnitte, Fachlose):

4. Ein für Vergabeunterlagen erhobener Betrag wird nicht erstattet.

5. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückgezogen werden.

6. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Wenn Sie bis zum Ende der Bindefrist keinen Auftrag erhalten haben, ist Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden. Sofern Sie ausdrücklich über die Ablehnung Ihres Angebots unterrichtet werden wollen, müssen Sie dies schriftlich, per Telefax oder E-Mail beantragen. Eine Mitteilung nach § 19 (1) VOL erfolgt grundsätzlich nicht.

7. Falls Sie bereit sind, die Leistung zu übernehmen, werden Sie gebeten, beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die umseitig bezeichnete Stelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außerdem

mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Nicht öffnen! Terminsache – Sensorbasierte Lösungen –Innovationswettbewerb 2 (OpenCall 2) “ bzw.

mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und beiliegendem Aufkleber zu versehen.Beiliegendes Angebotskuvert ist zu verwenden.

Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote wie Telefax und E-Mail sind bei Öffentlichen Ausschreibungen und Beschränkten Ausschreibungen nicht zugelassen. Digitale Angebote sind ebenfalls nicht zugelassen.

8. Kriterien für die Auftragserteilung: Das wirtschaftlichste Angebot bezüglich:

                 

Die Kriterien für die Auftragserteilung sind in der Leistungsbeschreibung, Seite 29, 7.1 , genannt.

Mit freundlichen Grüßen

     

     gez. Wolfgang Glock     

VHBM-VOL/Anlage IV/1 Stand: 07/17

Page 59: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Anlage IV/3Angebotsschreiben VOL

Name und Anschrift des Bieters (Firmenstempel)

     

Landeshauptstadt MünchenReferat für Informations- und Telekommunikationstechnik RIT-I-GB1 eoGov und Smart CityHerr Wolfgang GlockMarsstraße 2280335 München

Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe

Ablauf der Angebotsfrist:

10.08.2018Ablauf der Bindefrist:30.09.2018

Ort/Zimmer: Marsstraße 22, Zi. 41480335 München

Zur Wahrung der Angebotsfrist ist eine Einreichung außerhalb der Dienststunden in den Sonderbriefkasten des Rathauses, Marienplatz 8 (Eingang Fischbrunnen) möglich.

Sachbearbeiter/in des Bieters: Name, Tel.: Datum:

Angebot für Leistungen (Ang-VOL)

Aktenzeichen: --

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:

Innovationswettbewerb 2 (OpenCall 2) zu sensorbasierten Lösungen im EU-Projekt Smarter Together

A) Vertragsbestandteile gemäß § 1 VOL/B:

Spezielle Bewerbungs- und Vertragsbedingungen dieses Verfahrens (siehe Vergabeunterlagen)

Pläne/Zeichnungen: siehe Vergabeunterlagen

     

B) Anlagen, die, soweit zutreffend, dem Angebotsschreiben beigefügt sind:

     

bitte wenden!

VHBM-VOL/Anlage IV/3 Stand: 07/17

Page 60: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Seite 2

1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von uns eingesetzten Preisen an.An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit Euro angegeben

2. Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR-Nr.: 30/53 (in der jeweils geltenden Fassung) die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis.

3. Besondere Angaben des Bieters

Ich bin/Wir sind bevorzugter Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis Spätaussiedler Verfolgte Schwerbehindertenwerkstätte Blindenwerkstätte

4. Erklärung

4.1 Ich/Wir werde(n) keine Leistungen an Nachunternehmer übertragen.

4.2 Ich/Wir werde(n), abweichend von Ziffer 4.1, die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an die dort benannten Nachunternehmer übertragen. Die Anforderungen der Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) werden erfüllt. Mir/Uns ist bekannt, dass nach Vertragsschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen nicht gerechnet werden kann.

4.3 Soweit eine Sicherheitsleistung verlangt ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir vom Merkblatt für die Hinterlegung von Sicherheiten bei der Landeshauptstadt München Kenntnis genommen habe(n) und erkenne(n) die Hinterlegungsbedingungen für die von mir/uns ggf. zu erbringenden Sicherheitsleistungen an. Ferner ist mir/uns bekannt, dass nach Nr. 5 (d) „Mittelstandsrichtlinien Öffentliches Auftragswesen“ Konzernbürgschaften grundsätzlich nicht zugelassen sind.

4.4 Ich/Wir versichere/versichern, dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist.

4.5.1 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften weder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500Euro belegt worden bin/sind noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen mich/uns anhängig ist.Den Einsatz von Nachunternehmern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben.

4.5.2 Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 4.5.1 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erklärung bei.

4.5.3 Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Vertreter des Unternehmens wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder das Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens € 2.500 belegt wurden. Mir/uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle dieser Erklärung zusätzliche Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister anfordern kann und bei Zuschlägen ab einem Wert von € 30.000 regelmäßig anfordert. Den Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben.

4.5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 4.5.3 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erläuterung bei.

4.6 Mit der Abgabe des Angebotes erkläre(n) ich mich/wir uns einverstanden, dass durch die Landeshauptstadt München Angaben über Firmenname und -anschrift an Presseorgane anlässlich der Fertigstellung des Bauvorhabens oder bei ähnlichen Anlässen weitergegeben werden dürfen.

Hier ankreuzen, falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Firmenname und Ihre Firmenanschrift Presseorganen mitgeteilt werden. Eine Benachteiligung ist mit der Verweigerung des Einverständnisses nicht verbunden.

4.7 Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Daten des Angebotes zu Auswertungszwecken in einem automatisiertenVerfahren verarbeitet werden.

4.8 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.

4.9 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein von mir/uns gewährtes Skonto nur gewertet werden kann, wenn es sich aufalle Zahlungen erstreckt und die Zahlungsfrist mindestens 21 Tage beträgt. Sofern ich/wir eine andere Regelung wünschen, haben wir dies gesondert angegeben.

4.10 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Vertragsbestandteile (A) und Anlagen (B). Ich/wir erklären, dass ich/wir alle diese Teile des Angebotes kenne(n) und anerkenne(n).Auch wenn ich/wir eine selbstgefertigte Kurzfassung der Leistungsbeschreibung abgebe(n), wird mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkannt.

Ort, Datum, Stempel und Unterschrift

Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, muss das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden.

VHBM-VOL/Anlage IV/3 Stand: 07/17

Page 61: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Anlage IV/7 EUVerpflichtungserklärung Teilleistungdurch Unterauftragnehmer EU

Bieter:       Datum:      

     

     

Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (V-EU)

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:     

Name des Unterauftragnehmers:

     

Erklärung des Unterauftragnehmers:Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter, die im „Verzeichnis der Unterauftragnehmer“ (Unt-EU) aufgeführten Leistungen zu erbringen, für die unser Unternehmen als Leistungserbringer vom Bieter vorgesehen und eingetragen ist.

           

Ort, Datum Stempel und Unterschrift

VHBM-VOL/Anlage IV/7 EU Stand: 04/16

Page 62: Innovationswettbewerb 2 (Open Call 2) zu sensorbasierten ...09cc18e2... · SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6 die

Anlage IV/6 EUVerzeichnis Unterauftragnehmer EU

Bieter:       Datum:      

Verzeichnis Unterauftragnehmer (Unt-EU)

Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:     

Ergänzung zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Mit dem Angebot ist/sind

- die Teile des Auftrags zu benennen, die der Bieter beabsichtigt im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben und

- falls zumutbar, die Unterauftragnehmer zu benennen. Falls die Unterauftragnehmer nicht benannt werden können, sind die Gründe hierfür auf einem gesonderten Beiblatt zu erläutern und

- auf gesonderte Aufforderung der Auftragnehmerin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindung (sog. Verpflichtungserklärung, Muster siehe V-EU).

Verzeichnis der Unterauftragnehmer sowie Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen

Unternehmen 1:

Name:      

Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung

           

Unternehmen 2:

Name:      

Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung

           

Unternehmen 3:

Name:      

Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung

           

Bitte kopieren Sie diese Seite, falls Sie beabsichtigen, sich mehr als drei anderer Unternehmen für die Erfüllung der Leistung zu bedienen.

VHBM-VOL/Anlage IV/6 EU Stand: 04/16