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Smart and Inclusive
Solutions for a Better
Life in Urban Districts
Innovationswettbewerb 2
(Open Call 2) zu sensorbasierten
Lösungen im EU-Projekt
Smarter Together
Version: 1.0
This project has received funding from the
European Union’s Horizon 2020 research and
innovation programme under grant agreement
No 691876
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 2
Inhaltsverzeichnis
Ausgangslage München ..................................................................................................................... 4 1.
1.1 Smarter Together – Gemeinsam an der Zukunft bauen ............................................................ 4
1.2 Smarte Lösungen Technologie ................................................................................................... 5
1.3 Rahmenparameter, Ziele des Teilprojekts ................................................................................. 6
Reallabore und Sensoren ................................................................................................................... 8 2.
2.1 Reallabore .................................................................................................................................. 8
2.1.1 Münchner Sonderlichtmast LM10SC ................................................................................. 8
2.1.2 Münchner Sonderlichtmast LM3SC (Grünzug) ................................................................. 9
2.2 Datensammlung der Messwerte ................................................................................................ 9
2.2.1 Datenübertragung über JSON-REST-Schnittstelle .............................................................. 9
2.2.2 Datenübertragung über MQTT-Export-Tool .................................................................... 10
2.3 Sensorbasierte Lösungen und Ausbaustufen .......................................................................... 11
Rahmenparameter und Nutzungsbedingungen .............................................................................. 13 3.
3.1 Rahmenparameter für die Anbringung der Sensoren ............................................................. 13
3.2 Nutzungsbedingungen Sonderlichtmasten .............................................................................. 14
Nutzung der erhobenen Daten/Informationen ............................................................................... 19 4.
4.1 Messungen und geforderte Datenübertragung in die SDP ..................................................... 19
4.2 Ergebnisdarstellung ................................................................................................................. 20
4.2.1 Auswertung und Ergebnisdarstellung auf Standard-Devices (Mobile Endgeräte (Android,
iOS und übliche Standardwebbrowser) ........................................................................................... 20
4.2.2 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der Smart Data Plattform ................................ 20
4.2.3 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der München SmartCity App ........................... 20
Betrieb und Wartung der angebotenen Lösung .............................................................................. 21 5.
5.1 Aufstellung und Inbetriebnahme ............................................................................................. 21
5.2 Beschreibung der Schnittstellen zur Kommunikation ............................................................. 21
5.2.1 Drahtgebundene Netzwerkschnittstelle („LAN“) gemäß IEEE 802.3 („Ethernet“) .......... 21
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 3
5.2.2 Drahtlose Netzwerkschnittstelle („WLAN“) gemäß IEEE 802.11n/ac .............................. 22
5.2.3 Sicherheitseinstellungen .................................................................................................. 22
5.2.4 Server Hosting oder direkt in die SDP oder Cloud-Lösung ............................................... 22
5.2.5 Option zur Integration der sensorbasierten Lösung in die München SmartCity App ...... 23
5.3 Monitoring und Betrieb ........................................................................................................... 23
5.4 Servicezeiten, Hotline, Mängel und Wiederherstellungsfristen .............................................. 23
5.5 Wartung, laufende Kosten und Aufwände .............................................................................. 24
5.6 Schutzmechanismen ................................................................................................................ 25
5.7 Abbau, Entsorgung ................................................................................................................... 25
Kommerzieller Teil ........................................................................................................................... 26 6.
6.1 Mengengerüst / Aufstellungsplan ........................................................................................... 26
6.2 Bereitstellungskosten der Lösung ............................................................................................ 26
6.3 Betriebskosten der Lösung ...................................................................................................... 26
6.4 Sonstige Dienstleistungen ........................................................................................................ 26
6.5 Optionen .................................................................................................................................. 26
6.6 Betriebshaftpflicht und Haftungsregelungen .......................................................................... 26
Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ............................................................................................. 27 7.
7.1 Durchführung der öffentlichen Ausschreibung ....................................................................... 27
7.2 Projektdauer und Zeitschiene .................................................................................................. 30
7.3 Sonstige Rahmenbedingungen ................................................................................................ 30
7.4 Kontaktdaten ........................................................................................................................... 30
Anlagen ............................................................................................................................................ 31 8.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 4
Ausgangslage München 1.
1.1 Smarter Together – Gemeinsam an der Zukunft bauen1
Intelligente und nachhaltige Lösungen für ein besseres Leben in städtischen
Quartieren
Die EU-Kommission hat die Landeshauptstadt München (LHM) zusammen mit
GrandLyon und Wien ausgewählt, um richtungsweisende Smart City Lösungen zu
erproben. In das Projektgebiet Neuaubing-Westkreuz/Freiham mit seinen rund 30.000
Einwohnern werden bis Anfang 2019 innovative Ideen für die Stadt von Morgen
konzipiert und realisiert und weitere 2 Jahre beobachtet und analysiert. Der
flächenmäßig größte und gleichzeitig am dünnsten besiedelte Stadtteil Münchens ist
das größte Stadtteil-Entwicklungsgebiet Deutschlands. Im Rahmen des Projekts
Smarter Together arbeitet die Landeshauptstadt München gemeinsam mit
zahlreichen Partnern aus Wirtschaft und Wissenschaft an Lösungen für die lebenswerte
Stadt der Zukunft.
Das Ziel ist, mit Hilfe neuester Technologie und intelligent genutzter Daten Antworten
auf die Zukunftsfragen der Stadtentwicklung zu finden. Dabei soll die Lebensqualität
der Bewohner verbessert, die Energieeffizienz von Wohnraum gesteigert und vernetzte
Mobilitätsangebote geschaffen werden. Die magische Zahl für München lautet „20“:
Die Maßnahmen des Münchner Smarter Together Projekts sollen mehr als 20 Prozent
CO2 einsparen, mehr als 20 Prozent erneuerbare Energien nutzen und die
Energieeffizienz um mehr als 20 Prozent steigern. Bis 2050 will München in Neuaubing-
Westkreuz sogar CO2-Neutralität erreichen.
Labor für die Zukunft der europäischen Stadt
Die Bewohnerinnen und Bewohner sind in einem breit aufgestellten Ko-
Gestaltungsprozess beteiligt, begleiten ausgewählte Maßnahmen im Quartier und
tragen durch Vorschläge und Ideen zu deren Verbesserung bei. In Workshops sollen
alltagstaugliche Anwendungen entstehen, die sich am Bedarf der Bürger orientieren
und ihre Lebensqualität verbessern. Dabei möchte die Stadt die richtige Balance
zwischen smarten Technologien und praktikablen Lösungen für den Alltag der
Menschen einhalten.
1 https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Arbeit-und-Wirtschaft/Europa/Smart-
Cities/Leuchtturm-Smarter-Together.html
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 5
Drei Handlungsfelder: Energie, Mobilität, Technologie
Neben der energetischen Sanierung von Wohnanlagen sind im Rahmen von Smarter
Together unter anderem intelligente Lichtmasten, multimodale2 Mobilitätsangebote
und multifunktionale Quartiersboxen geplant sowie eine eigene smarte Quartiers-App
(München SmartCity App), die Angebote und Dienste im Quartier intelligent verknüpft
und auf mobilen Endgeräten nutzbar macht.
In den drei Handlungsfeldern Energie, Mobilität und Technologie ist Experimentieren
ausdrücklich erlaubt, ja sogar gewünscht: Sowohl die Landeshauptstadt München als
auch die im Projekt unterstützend bereitgestellten EU-Fördergelder sind Basis um Neues
auszuprobieren und diejenigen Ideen weiter auszubauen, die sich in der Praxis
bewähren (Motto „Stadt neu denken“). Diese Ideen können anschließend sowohl in
weiteren Stadtteilen Münchens als auch in anderen europäischen Städten –
insbesondere in den weiteren Partnerstädten des Projekts Venedig, Santiago de
Compostella und Sofia – umgesetzt werden.
1.2 Smarte Lösungen Technologie
Smart Data statt Big Data
Im Bereich Technologie steht die intelligente Nutzung von Informationen im
Mittelpunkt. Smart Data statt Big Data ist die Devise, also Klasse statt Masse. Die
Lösungen und dazu erforderliche Daten stehen im Zentrum.
Deshalb werden nur solche Daten gesammelt, ausgewertet und zur Verfügung
gestellt, die einen unmittelbaren Nutzen für die Bewohner oder die Stadt als Ganzes
haben. Datenschutz und Datensicherheit haben höchste Priorität. Ein
Anwendungsbeispiel sind intelligente Lichtmasten (Reallabore): Diese können über
Sensoren beispielsweise Informationen aus der Umwelt, Wetter, Infrastruktur oder auch
Verkehr erfassen.
Die Daten sind mögliche Basis für verschiedene Anwendungen und mobile Dienste –
auch in Echtzeit. Damit sollen Planungsaufgaben möglichst optimiert werden und
generell die Angebote für die Bürgerinnen und Bürger ausgebaut werden.
Eine zentrale Maßnahme im Projekt Smarter Together ist die Entwicklung einer mobilen
Anwendung, die so genannte München SmartCity App, über die Informationen und
Angebote im Stadtteil bequem abgerufen werden können. Diese Plattform ermöglicht
2 Ein Verkehrssystem wird als multimodal bezeichnet, wenn den Verkehrsteilnehmerinnen und
Verkehrsteilnehmern für ihre konkreten Mobilitätsbedürfnisse mindestens zwei Verkehrsmittelalternativen
zur Verfügung stehen.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 6
die Integration sowohl bestehender Anwendungen aus dem Bereich Mobilität, Online-
Dienste der Verwaltung (E-Government) und interessante Informationen aus dem
Quartier, soll aber auch zur Integration neu entwickelter smarter Dienste wie z.B. die
Nutzung der Quartiersbox dienen. Mittelfristig sollen Funktionalitäten zur
Authentisierung der Nutzer und Online-Bezahlmöglichkeiten ergänzt werden, um
weiter integrierte, personalisierte Dienste zu bieten.
1.3 Rahmenparameter, Ziele des Teilprojekts
Motivation „innovative Lösungen mit Sensorik / Aktorik am intelligenten Lichtmasten“
Die LHM hat, wie bereits im vorigen Abschnitt dargestellt, bestimmte Bereiche der
Straßenbeleuchtung im Projektgebiet, sogenannte Reallabore, mit verschiedenen
intelligenten Lichtmasten und weiteren smarten Bauteilen stufenweise ausgestattet.
Unter Reallaboren werden dabei Straßenabschnitte oder Bereiche verstanden, in
denen die Lichtmasten inkl. der notwendigen Infrastruktur aufgebaut werden. Dazu
wurde im Vorfeld die bestehende Lichtmastfamilie der LHM (konventioneller Lichtmast
München mit 3m Höhe (LM3) und konventioneller Lichtmast München mit 10m Höhe
(LM10)) durch das Baureferat konstruktiv mit weiteren Betriebsräumen, inklusive einer
von der Beleuchtung unabhängigen Spannungsversorgung erweitert. So sind diese für
zusätzliche smarte Funktionen vorbereitet, bieten öffentliches WLAN (M-WLAN) für die
Bewohner vor Ort aber auch als drahtlose Kommunikationsmöglichkeit z.B. für Sensorik
zur Sammlung von Umwelt- und Umgebungsdaten.
Im Rahmen dieses Teilprojekts werden Bieter innovativer Lösungen gesucht, die diese
mit den Reallaboren und der von der LHM zur Verfügung gestellten Infrastruktur unter
Einsatz von Sensorik und/oder Aktorik für zukünftige städtische Services aufbauen und
erproben. Diese sind Beispiele für smarte Lösungen im Hinblick auf Einsatz, Nutzung,
Praxistauglichkeit und Replizierbarkeit für die LHM, Projektpartner, aber auch andere
Städte. Neben den aufgeführten Sensoren können durch den Bieter auch weitere
Komponenten angeboten werden, um die bestehende Lichtmast-Infrastruktur zu
optimieren. Der Betrieb der Lösungen ist beschränkt auf den Projektzeitraum oder
einen vom Bieter benannten und mit der LHM abgestimmten kürzeren Zeitraum. Am
Ende der Realisierungsphase und einem angemessenen Zeitraum zu Monitoring und
Bewertung, sollen die Lösungen durch den Bieter entsprechend einer gemeinsamen
Planung abgebaut werden. Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Einsatz sollen
sowohl dem Projekt Smarter Together bereitgestellt als auch vom Bieter zur
Optimierung der Lösungen genutzt werden.
Geplanter Projektstart für die vom Bieter zu liefernden Lösungen und der dafür
eingesetzten Komponenten ist September 2018. Das Ende der Aufbauphase ist für
Januar 2019 geplant, anschließend erfolgt das Monitoring und die weitere Erprobung
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 7
der smarten Lösungen bis maximal zum Projektende des EU-Projekts Smarter Together –
also Januar 2021.
Bild: 1 Zeitplan Reallabore
Da im Rahmen dieses Teilprojekts das Experimentieren ausdrücklich erlaubt bzw.
erwünscht ist, können mehrere Lösungen (maximal 2 pro Los) z.B. für Verkehrszählung, -
Parkraummanagement zeitgleich implementiert werden, um so einen Vergleich z.B.
über den Reifegrad der Lösungen zu ermöglichen. Prinzipiell ist dabei keine komplette
Neuentwicklung gefordert, sondern es ist auch die Verwendung existenter
Komponenten möglich, welche eben innovativ kombiniert werden sollen. Die
angebotene Lösung soll nachvollziehbar beschrieben werden und auf die im
Folgenden beschriebenen Anforderungen eingehen.
Neben dem Beginn und der Dauer des Einsatzes der Lösungen spielt auch die
räumliche Verortung in den Reallaboren, also den spezifischen Lichtmasten, eine
wichtige Rolle. So soll in der vom Bieter beschriebenen Lösung auch der Einsatz und
die Anzahl der vor Ort genutzten Lichtmasten beschrieben und begründet werden.
Die im Rahmen dieses Innovationswettbewerbs angebotenen Lösungen werden
gegen die im Folgenden beschriebenen Kriterien und Anforderungen bewertet. Eine
Jury von Expertinnen und Experten aus dem Projekt Smarter Together bei der LHM
vergleichen und beurteilen die Angebote und wählen sie für die exemplarische
Umsetzung im Projektgebiet aus.
Nach dem ersten Innovationswettbewerb Ende 2017 (OpenCall 1) wird nun ein
weiterer Wettbewerb mit angepasster Themenstellung durchgeführt.
Weitere Details sind den nachfolgenden Kapiteln zu entnehmen.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 8
Reallabore und Sensoren 2.
2.1 Reallabore
Die bestehende Lichtmastgruppe für München LM10 und LM3 wurde für den Smarter
Together Einsatz funktional erweitert um die Masttypen LM10SC (wahlweise mit und
ohne Ausleger) sowie LM3SC. Beide können optional mit adaptiver Beleuchtung
ausgestattet sein, welche jedoch nicht Teil dieses Verfahrens ist. Die technischen
Ausführungen inkl. der Einbaugrößen und sonstiger Maße sind den Anhängen 3 bis 12
zu entnehmen.
2.1.1 Münchner Sonderlichtmast LM10SC
Der Standard Lichtmast mit 10m Länge (LM10) in der SmartCity-Ausführung (LM10SC)
wurde neben dem Betriebsraum (1) für die Beleuchtung um zwei weitere
Betriebsräume (2 und 3) erweitert. Dabei steht der untere Betriebsraum, Masttür 1 mit
eigenem Schließsystem, ausschließlich für die Belange der Straßenbeleuchtung zur
Verfügung. Der mittlere Betriebsraum, Masttür 2, ist für die Ausrüstung des Mastes mit
Stromversorgung und M-WLAN vorgesehen. Der obere Betriebsraum, Masttür 3, ist für
die Kommunikationstechnik belegt und steht ggfs. für den Einbau von Sensoren bzw.
zusätzlich benötigter Komponenten zur Verfügung. Die Gestaltung der Betriebsräume
2 und 3 kann in begründeten Fällen angepasst werden. Die Details z.B. zu Türgrößen,
Platzangebot im Lichtmast etc. sind den technischen Zeichnungen in der Anlage zu
entnehmen. Zusätzlich zu den Einbaumöglichkeiten im Mast besteht die Möglichkeit
an verschiedenen Stellen des Masten, an sogenannten Fixturen (vgl. Anlage 9),
weitere Sensoren / Aktoren in Abstimmung mit dem Baureferat der LHM anzubringen.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind dabei einzuhalten.
Die Spannungsversorgung für die Sensoren / Aktoren im Mast wird durch die Einbauten
im zweiten Betriebsraum sichergestellt bzw. kann auch batteriebetrieben ausgeführt
werden. Durch die Stadtwerke München (SWM) erfolgt die WLAN Ausstattung für Teile
des Projektgebiets über Access-Points mit dem Internet verbunden basierend auf dem
städtischen Angebot M-WLAN (http://www.muenchen.de/leben/wlan-hotspot.html).
Die Datenübertragung der Messwerte kann drahtgebunden (an ausgewählten
Lichtmasten per Switch) oder per M-WLAN über ein durch LHM vorinstalliertes Modul
erfolgen. Hierzu werden spezifische Nutzeraccounts vergeben, welche den Lösungen
dezidiert zugeordnet sind und hinterlegt werden. In Absprache mit der LHM kann ggfs.
eine andere Datenübertragung verwendet werden.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 9
2.1.2 Münchner Sonderlichtmast LM3SC (Grünzug)
Der Standard Lichtmast mit 3m Länge (LM3) in der SmartCity-Ausführung (LM3SC)
wurde neben dem Betriebsraum (1) für die Beleuchtung um einen weiteren
Betriebsraum (2) erweitert. Dabei steht der erste Betriebsraum, Masttür 1 mit eigenem
Schließsystem, ausschließlich für die Belange der Straßenbeleuchtung zur Verfügung.
Der zweite Betriebsraum, Masttür 2, ist für die Ausrüstung des Mastes mit
Stromversorgung vorgesehen. Kundenspezifische Einbauten von geeigneten
Betriebsmitteln sind im Betriebsraum 2 nach Absprache möglich. Die Details z.B. zu
Türgrößen, Platzangebot im Lichtmast etc. sind den technischen Zeichnungen in der
Anlage zu entnehmen. Zusätzlich zu den Einbaumöglichkeiten im Mast besteht die
Möglichkeit an verschiedenen Stellen des Mastes weitere Sensoren / Aktoren, in
Absprache mit dem Baureferat der LHM, anzubringen.
Die Spannungsversorgung für die Sensoren / Aktoren im Mast wird durch die Einbauten
im zweiten Betriebsraum sichergestellt bzw. kann auch batteriebetrieben ausgeführt
werden. Durch die SWM erfolgt die M-WLAN Ausstattung für Teile des Projektgebietes
über Access-Points mit dem Internet verbunden (derzeit 2 Accesspoints im Grünzug).
Die Datenübertragung der Messwerte kann drahtgebunden (an ausgewählten
Lichtmasten per Switch) oder per M-WLAN über ein durch LHM vorinstalliertes Modul im
Bodentank erfolgen. In Absprache mit der LHM kann ggfs. eine andere
Datenübertragung verwendet werden.
2.2 Datensammlung der Messwerte
Die erhobenen Daten im Projekt können für die Lösung des Bieters verwendet werden,
darüber hinaus erfolgt auch eine Sammlung / Übertragung der Daten in eine zentrale
Datenplattform. Bei der Datenübertragung erfolgt eine Integration der Sensordaten in
die projekteigene Smart Data Plattform (nachfolgend SDP) Die so gesammelten
Daten werden von der SDP für weitere Anwendungen bereitgestellt und u.a. in der
München SmartCity App veröffentlicht. Idealerweise sollen die übertragenen Daten
als OpenData über die SDP zur Verfügung stehen. Zur sicheren Datenübertragung
werden seitens der SDP zwei mögliche Schnittstellen zur Verfügung gestellt, die
nachfolgend kurz beschrieben werden.
Sollte die angebotene Lösung ein anderes Kommunikationsverfahren zur SDP
benötigen, ist dies durch den Bieter im Angebot auszuführen. Insbesondere ist hierbei
auch die sichere Datenübertragung durch den Bieter zu gewährleisten.
2.2.1 Datenübertragung über JSON-REST-Schnittstelle
Für die Datenübertragung steht eine JSON-REST-Schnittstelle zur Verfügung, die sich für
eine Backend-Backend-Kommunikation eignet. Hierbei werden über POST-Requests
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 10
die aktuellen Sensordaten als JSON-Datensatz vom Backend des Sensorbetreibers an
die SDP geschickt. Hierfür stellt die SDP einen Endpoint bereit. Um die Kommunikation
abzusichern, muss bei jeder Übertragung der Sensordaten ein gültiger Access-Token
mitgeschickt werden. Diesen Token erhält man über einen mit Nutzername und
Passwort abgesicherten POST-Request auf einen zweiten Endpoint. Der Token muss in
einem festen Intervall erneuert werden.
Das JSON-Datenformat für Sensordaten ist vordefiniert, kann aber bezüglich der
Datenfelder im Einvernehmen zwischen dem Bieter und der LHM modifiziert werden.
2.2.2 Datenübertragung über MQTT-Export-Tool
Bei diesem Übertragungsweg wird eine direkte Kommunikation zwischen Sensor und
SDP hergestellt. Die Übertragung der Daten erfolgt über eine Anwendung, die seitens
des Betreibers der SDP zur Verfügung gestellt wird und lokal auf der Kommunikations-
einheit des Sensors installiert wird. Das in einem Ordner zur Verfügung gestellte Export-
Tool umfasst die Anwendung zum JSON-Export, die benötigte Java-Version sowie
vorkonfigurierte Zertifikate zur sicheren Datenübertragung. Die abgesicherte
Datenübertragung wird von dem Export-Tool automatisiert selbst vorgenommen.
Über das Kommunikationsprotokoll MQTT (Message Queue Telemetry Transport)
werden durch das Datenexport-Tool in einem konfigurierbaren Intervall die jeweils
aktuellen Datensätze (JSON) aus einem Export-Ordner an die Smart Data Plattform
übertragen. Nach Versenden des JSON-Datensatzes wird dieser aus dem Export-
Ordner automatisch gelöscht. MQTT ist ein offenes Nachrichtenprotokoll für Machine-
to-Machine-Kommunikation (M2M), welches sich derzeit noch im
Standardisierungsprozess (OASIS) für das Internet der Dinge (IoT) befindet.
Das JSON-Datenformat für Sensordaten ist vordefiniert, kann aber bezüglich der
Datenfelder im Einvernehmen zwischen dem Bieter und der LHM modifiziert werden.
Zusatzinfo 1: Zusätzlich zum Einsatz der Sensorik / Aktorik erfolgt die Erprobung der
adaptiven Beleuchtung durch die LHM; so ist die Ausstattung der Bodenseestrasse mit
LED-Leuchten ausgelegt. In der Limesstrasse sind konventionelle Leuchten im Einsatz.
Die Erprobung der adaptiven Beleuchtung ist nicht Bestandteil dieser Anfrage.
Zusatzinfo 2: Zusätzlich wird durch die SWM ein LoRa-Netzwerk aufgebaut (LoRa basiert
auf der Low Range Netzwerk-Spezifikation der LoRa Alliance), welches jedoch erst in
späteren Phasen genutzt werden kann. Die Verwendung des LoRa-Netzwerks ist nicht
Bestandteil dieser Anfrage.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 11
2.3 Sensorbasierte Lösungen und Ausbaustufen
Die Umsetzung der Reallabore erfolgt als 2-stufiges Verfahren, welche in separaten
Losen ausgeschrieben werden. Der Bieter kann sich für ein oder mehrere Lose
bewerben. Inhalt dieser Anfrage ist ausschließlich Ausbaustufe 2.
In der ersten Stufe, OpenCall 1, erfolgte die Aufstellung der Lichtmasten für den
Bereich Bodenseestrasse mit den Schwerpunkten Umwelt, Abgase und Reizstoffe. (Ab
Oktober 2017). Ab diesem Zeitpunkt wurden durch die ausgewählten Hersteller die
entsprechenden Sensorlösungen installiert sowie die Gesamtlösung inkl. Anbindung an
die Smart Data Plattform der LHM integriert.
Als Basis der im OpenCall 2 gesuchten sensorbasierten Lösungen sind nachstehend
exemplarische Themen zur Messung gefordert:
Stufe 2 – Bodenseestrasse, Limesstrasse /Wiesentfelser Strasse, Grünzug Freiham:
Los 1: Verkehrsdatenerfassung z.B. für die Verbesserung der Planungsprozesse
bzw. zur Nutzung für Echtzeitanwendungen für verschiedene
Verkehrsteilnehmer (KFZ, Radfahrer, Fußgänger, etc.)
o Verkehrszählung (richtungsbezogen)
o Klassifizierung der Verkehrsteilnehmer
o Verkehrsfluss
o Optional: Weitere sensorbasierte Systeme für den Verkehrsbetrieb (z.B. für
die Oberflächenbeschaffung der Fahrbahn, Salzgehalterkennung,
Glatteiserkennung, Beschädigungen, Verschmutzungen, Erkennung von
E-Autos)
Los 2: Sensorbasierte Lösungen Schwerpunkt Parkraummanagement
o Parkraumsituationsanalyse und – erfassung für straßenbegleitendes
Parken
o Optimierung Parkplatzsuche bzw. Parkraummanagement inkl. einer
Routingfunktion zur Fahrerunterstützung
Los 3: Sensorbasierte Lösungen Schwerpunkt Sicherheit / Gamification wie z.B.
o Sicherheitslösungen (SOS-Knopf, Warnsignale für die Verkehrsteilnehmer)
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 12
o Innovativer Einsatz von Aktoren3
o Gamification (z.B. Förderung von Bewegung mit Rad, zu Fuß, Reduzierung
Individualverkehr …)
Gefordert sind im Rahmen dieses Innovationswettbewerbs eigenständig lauffähige
Lösungen mit eigener Benutzeroberfläche, welche einfach (z.B. über Weblink) in die
Smart Data Plattform und / oder in mobile Anwendungen der LHM wie z.B. die
München SmartCity App integriert werden können.
Aus jetziger Sicht sind die Verkehrszählungslösungen sowie die
Parkraummanagementlösungen im Bereich der Bodenseestrasse und Limestrasse zu
verorten. Vom Bieter soll die Verortung der Sensorik basierend auf den beiliegenden
Lageplänen genauer vorgeschlagen werden sowie die notwendige Anzahl und die
benötigte Infrastruktur dargestellt werden (z.B. Position am Mast, Befestigung,
Versorgung).
Die Mengengerüste der Lichtmasten sind den Anlagen 10, 11 und 12 zu entnehmen.
Angebote für mehrere Lose sowie Nebenangebote sind zulässig.
Sofern Sensoren verwendet werden, die es potentiell ermöglichen, individuell
zuordnungsfähige Informationen über Personen oder Gegenstände, die sich in der
Reichweite der Sensoren befinden auszulesen, zu interpretieren oder
personenbezogen auszuwerten und somit den Vorgaben des Datenschutzes
verletzen könnten, sind durch den Bieter entsprechende Maßnahmen zur Wahrung
des Datenschutzes darzustellen und im Rahmen des Projekts nachprüfbar umzusetzen.
Beispiele hierzu sind Videosensoren mit der Möglichkeit einer Gesichtserkennung,
Nummernschilderkennung, oder Sensoren, die individuelle bzw. anwenderbezogene
Daten aus z.B. Mobilgeräten, Laptops, Fahrzeugen o.ä. auslesen können.
Ausgenommen hiervon sind Lösungen, bei denen die Nutzer explizit und wirksam in die
Datennutzung eingewilligt haben.
Detaildaten zu den angebotenen / verwendeten Sensoren sind in die
entsprechenden Datenblätter (siehe Anlage 13) einzutragen sowie formlos in einer
separaten Beschreibung (max. 1 DinA 4 Seite pro Lösung) darzustellen.
3 Aktoren oder Aktuatoren sind Antriebselemente, die elektrische Signale und Strom in mechanische
Bewegung transformieren z.B. Umwandlung von Impulsen des Smartphones in Bewegung ( Rollladen
hebt sich / Licht geht an)
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 13
Rahmenparameter und Nutzungsbedingungen 3.
3.1 Rahmenparameter für die Anbringung der Sensoren
Grundsätzlich erfolgt die Montage der Sensorik, soweit definiert, gemäß den
gesetzlichen Vorgaben siehe z.B. Bundesimmissionsgesetz. Insbesondere gelten die
Nutzungsbedingungen Kap. 3.2 dieses Dokuments, die einen projektkonformen
Aufbau und Betrieb der Lösung sicherstellen.
Für die Anbringung der Sensoren sind grundsätzlich die beschriebenen „Fixturen“ an
der Leuchte zu verwenden. Ziel ist es jedoch, dass die Sensoren an geeigneter Stelle
angebracht werden, um bestmögliche, objektive und ggfs. vergleichbare Messwerte
zu liefern. Sofern Abweichungen notwendig sind z.B. die Anbringung auf einer
bestimmten Höhe oder die Anbringung direkt am Mast, sind der gewünschte Standort
mitzuteilen und der Sensor zu beschreiben. Falls notwendig ist dem Angebot eine
technische Skizze beizulegen siehe Anlage 13 „Datenblatt Sensorik“ sowie
geforderte Beschreibungen.
Die bereitgestellte Sensortechnik soll gegen äußere Umwelteinflüsse, Insektenbefall
etc. und Vandalismus geschützt werden und möglichst in die Infrastruktur und
Gestaltung (z.B. Form, Größe, Farbgebung) gut integrierbar sein. Entsprechende
Beschreibungen sind dem Angebot zur Beurteilung beizufügen.
Im Rahmen des Angebots soll die angebotene Lösung durch ein Projektkonzept
beschrieben werden, welches Inhalt und Nutzen darstellt und auf die bisherigen
Rahmenbedingungen angemessen eingeht.
Für jeden angebotenen Sensor / Aktor sind die Daten in die entsprechenden
Datenblätter (siehe Anlage 13) einzutragen sowie formlos in einer separaten
Beschreibung (max. 1 Din A4 Seite pro Lösung) darzustellen. Entsprechende Schema /
Konstruktionszeichnungen für den Ein- und Anbau inkl. aller notwendigen
Komponenten bezogen auf die Darstellung der Mastinfrastruktur (Anlage 6 - 9) sind
beizulegen.
Hinweis:
Aufgrund des Pilotcharakters kann die LHM eine durchgängige und störungsfreie
Verfügbarkeit der Stromversorgung und Datenverbindung nicht sicherstellen. Aus
diesem Grund sind Lösungen mit selbsttätigem Wiederanlauf nach eintretenden
Spannungsausfällen oder –schwankungen erforderlich. Die Umsetzung dieser
Anforderung ist im Angebot dazustellen, ebenfalls darzustellen ist wie der autonome
Wiederanlauf gewährleistet wird.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 14
Abweichungen
Eventuelle Abweichungen von den Vorgaben der LHM sind explizit zu benennen und
zu begründen. Bei alternativen Konzepten erfolgt eine technische Klärung im
Nachgang durch das Projektteam / die Jury.
Eventuelle Messabweichungen zu Normen o.ä. müssen durch den Bieter explizit
genannt werden.
3.2 Nutzungsbedingungen Sonderlichtmasten
N1 Gegenstand der Nutzungsbedingungen
N 1.1 Die Landeshauptstadt München, nachfolgend als „LHM“ bezeichnet, unterhält
in der Bodenseestraße, der Limesstraße und der Grünanlage im neuen
Stadtquartier Freiham Nord (sogenannter „Grünfinger“) 58 Sonderlichtmasten.
Die Lage der Sonderlichtmasten, die technischen Details und die
Sonderlichtmastnummern sind in den beigefügten Plänen, welche Bestandteil
der Ausschreibung (Open Call) sind, verzeichnet (siehe Anlage Pläne).
N 1.2 Die LHM gestattet dem Auftragnehmer eine noch zu vereinbarende Anzahl der
Sonderlichtmasten im Rahmen der vereinbarten Zusammenarbeit zu nutzen und
Fremdgeräte (z.B. Sensorik) zu installieren.
N 1.3 Diese Nutzungsbedingungen regeln die Verantwortlichkeiten für den Einbau,
den Betrieb und den Unterhalt der Fremdgeräte.
N 1.4. Die technischen Anforderungen gemäß den beigefügten Anforderungen
T3_TA_1 (Technische Anforderungen für den Netzanschluss von Fremdgeräten
an Sonderlichtmasten) und T3_TA_2 (Technische Anforderungen für die Nutzung
von Sonderlichtmasten) sind von dem Auftragnehmer einzuhalten (Anlagen
T3_TA_1, T3_TA_2).
N2 Allgemeine Bestimmungen, Auflagen
N2.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die auf seine Kosten zu installierenden
Fremdgeräte gemäß den einschlägigen Vorschriften und Bestimmungen in ihrer
jeweils gültigen Fassung sowie unter Beachtung der Auflagen, Bedingungen
und Anordnungen des Baureferates-Hauptabteilung Tiefbau, T3
Straßenbeleuchtung ordnungsgemäß zu betreiben und zu unterhalten.
N2.2 Vor Beginn und nach Abschluss jeder baulichen oder technischen Maßnahme
in Bezug auf einen Sonderlichtmast, ist mit dem Baureferat, T3 ein Ortstermin zu
vereinbaren.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 15
N2.3 Der Auftragnehmer sichert zu, dass sich das Fremdgerät während der
gesamten Zeit der Installation am Sonderlichtmast in einem (betriebs-)sicheren
Zustand befindet und er auf seine Kosten alle Maßnahmen zur
Aufrechterhaltung dieses Zustands gemäß der aktuell gültigen Vorschriften
(VDE, DGUV etc.) selbständig einleitet und ggf. festgestellte Mängel
unverzüglich beseitigt.
N2.4 Die Verkehrssicherungspflicht für die Fremdgeräte obliegt dem Auftragnehmer.
Er hat für die sichere Anbringung/ Installation der Fremdgeräte am
Sonderlichtast zu sorgen und diese während der gesamten Betriebszeit
regelmäßig zu prüfen und ggf. abzusichern oder wiederherzustellen.
N2.5 Schäden an den Sonderlichtmasten sind der LHM zu melden. Die LHM benennt
hierfür einen Ansprechpartner.
N3 Umfang der Nutzung
N3.1 Das Recht zur Benutzung der Sonderlichtmasten besteht nur in dem in der
Ausschreibung festgelegten und für die vereinbarte Zusammenarbeit
erforderlichen Umfang. Jede Änderung der Nutzung ist nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Baureferates, T3 zulässig.
N3.2 Soweit der LHM durch die Errichtung, den Bestand, die Instandsetzung, den
Unterhalt oder die Beseitigung der Fremdgeräte zusätzliche Kosten entstehen
(z.B. bei Austausch, Versetzen oder Entfernen des Beleuchtungs- oder
Abspannmasten), hat der Auftragnehmer diese Kosten der LHM zu ersetzen. Die
LHM wird dem Auftragnehmer im Vorfeld ihrer Maßnahmen die Möglichkeit
einräumen, binnen einer von der LHM gesetzten angemessenen Frist, das
Fremdgerät selbst zu entfernen, um das Entstehen zusätzlicher Kosten zu
vermeiden. Dies gilt jedoch nicht soweit die Maßnahmen der LHM rechtlich
oder tatsächlich keinen Aufschub dulden bzw. Gefahr im Verzug besteht.
N3.3 Die LHM kann die Sonderlichtmasten weiterhin uneingeschränkt selbst benutzen
oder durch Dritte benutzen lassen.
N3.4 Der Auftragnehmer ist bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses verpflichtet,
das Fremdgerät auf seine Kosten rückstandslos zu beseitigen und durch
Rückbau den vorherigen Zustand der Sonderlichtmasten wiederherzustellen.
N3.5 Die LHM behält sich das Recht vor, die Fremdgeräte selbst zu beseitigen, sofern
diese von dem Auftragnehmer pflichtwidrig nicht entfernt werden, bis zu vier
Wochen zur Abholung bereitzuhalten und anschließend nach den geltenden
Vorschriften die Entsorgung zu veranlassen. Anfallende Kosten werden dem
Auftragnehmer in Rechnung gestellt.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 16
4 Nutzungsentgelt
Ein Benutzungsentgelt wird während der Laufzeit des Projektes „Smarter
Together“, Endzeitpunkt Januar 2021, nicht erhoben.
5 Laufzeit, Kündigung
N5.1 Die Nutzungsdauer wird individuell vereinbart. Der Auftragnehmer kann das
Nutzungsverhältnis jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
N5.2 Die LHM behält sich die Kündigung des Nutzungsverhältnisses vor Ablauf der
vereinbarten Laufzeit insbesondere für den Fall vor, dass öffentliche,
gemeindliche Belange oder Gründe des Gemeinwohles dies notwendig
machen oder der Auftragnehmer gegen die in diesen Nutzungsbedingungen
oder den beigefügten technischen Anforderungen genannten Regelungen
verstößt. Die Kündigungsfrist bestimmt die LHM unter Abwägung der
öffentlichen Belange und der berechtigten Interessen des Auftragnehmers.
N5.3 Die Kündigung bedarf der Schriftform.
N5.4 Der Auftragnehmer hat bei Beendigung der Nutzung kein Recht, eine
Entschädigung oder Schadenersatz zu verlangen.
6 Haftung
Der Auftragnehmer haftet gegenüber der LHM für alle Schäden oder Unfälle,
die im unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit dem Fremdgerät
sowie infolge von Nichtbeachtung oder Nichterfüllung einer Bestimmung dieser
Nutzungsbedingungen entstehen.
Schäden wird er auf seine Kosten durch ein von der LHM zu benennendes
Unternehmen beseitigen lassen. Er verpflichtet sich außerdem, die LHM auf
seine Kosten schad- und klaglos zu halten, sofern diese wegen eines solchen
Schadens oder Unfalles in Anspruch genommen wird.
7 Haftpflichtversicherung
N7.1 Der Auftragnehmer muss während der gesamten Laufzeit des
Nutzungsverhältnisses eine Berufshaftpflichtversicherung unterhalten und
nachweisen. Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus
dem Nutzungsverhältnis Versicherungsschutz in Höhe folgender
Deckungssummen besteht: Die Haftpflichtversicherung muss min. 2 Mio. € für
Personenschäden bzw. 0,5 Mio. € für sonstige Schäden abdecken.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 17
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der
Deckungssummen pro Jahr betragen. Bei Arbeits- oder Bürogemeinschaften
muss Versicherungsschutz für alle Mitglieder bestehen.
N7.2 Der Auftragnehmer hat vor dem Nachweis des Versicherungsschutzes keinen
Anspruch auf Leistungen der LHM. Die LHM kann Zahlungen vom Nachweis des
Fortbestehens des Versicherungsschutzes abhängig machen.
N7.3 Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen schriftlichen Anzeige verpflichtet,
wenn und soweit Deckung in der vereinbarten Höhe nicht mehr besteht. In
diesem Fall ist er verpflichtet, der LHM unverzüglich einen entsprechenden
neuen Versicherungsnachweis mit Deckungssummen in der vereinbarten Höhe
und für die gesamte Laufzeit des Nutzungsverhältnisses nachzuweisen.
N7.4. Ist der Auftragnehmer eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, besteht
abweichend von den vorstehenden Ziffern 7.1 – 7.3 keine Verpflichtung zum
Nachweis und zur Aufrechterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung.
8 Schäden an der Anlage
Die LHM ist nicht verpflichtet für Schäden und Mehraufwendungen an den
Fremdgeräten aufzukommen, die sich infolge von Maßnahmen der LHM oder
von ihr Beauftragter oder zugelassener Dritter, z.B. bei Arbeiten an der
Beleuchtungseinrichtung, ergeben.
Ausgenommen sind jedoch Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch
einen städtischen Bediensteten oder einen Beauftragten der LHM verursacht
wurden. Der Auftragnehmer hat das Verschulden zu beweisen.
Ansprüche des Auftragnehmers gegenüber Dritten bleiben hiervon unberührt.
9 Änderung der Nutzungsbedingungen
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen dieser
Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht
auf das Schriftformerfordernis.
10 Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen der
Nutzungsbedingungen oder der beigefügten technischen Anforderungen an
den Auftragnehmer lässt die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen
unberührt.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 18
Die LHM und der Auftragnehmer sind verpflichtet, in gemeinsamer
Abstimmung die unwirksame Bestimmung durch eine Bestimmung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Vereinbarung am nächsten
kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken der
Nutzungsbedingungen.
Anlagen
- Pläne: Bodenseestraße, Limesstraße und Grünfinger
- T3_TA_1 Technische Anforderungen für den Netzanschluss von Fremdgeräten an
Sonderlichtmasten
- T3_TA_2 Technische Anforderungen für die Nutzung von Sonderlichtmasten
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 19
Nutzung der erhobenen Daten/Informationen 4.
4.1 Messungen und geforderte Datenübertragung in die SDP
Im Rahmen dieser Anfrage können sowohl sensorbasierte Lösungen für die
Weiterverarbeitung in der SDP angeboten werden als auch von der SDP unabhängige
Lösungen z.B. im Rahmen einer lokalen Standortinformation oder Gamification-
Komponente. Der Bieter muss die Verwendung der erhobenen Daten darstellen. Für
jeden angebotenen Sensor ist vom Bieter vollständig darzustellen, was und wie
gemessen und welche Daten / Ergebnisse in welcher Form übertragen werden
können unter Angabe u.a. der möglichen Formate und Intervalle der Messungen.
Weiterhin ist vom Bieter darzustellen, wo die Daten der Lösungen gespeichert werden,
ggfs. mit einer kurzen Architekturbeschreibung, fachlich/technisch mit der Bewerbung
(z.B. Bereitstellung auf Smart Data Plattform, Speicherort, Einsatz von Cloud-Diensten).
Datenschutzmechanismen, Gewährleistung Datensicherheit
Vom Bieter sind die verfügbaren Sicherheitsmechanismen der angebotenen Lösung
(z.B. public key/private key, intrusion detection, Zugriffsschutz) darzustellen. Dies betrifft
insbesondere die Backendsysteme und / oder die Sensorinfrastruktur.
Grundsätzlich müssen die Daten in einem gesicherten Modus von den Erfassungs-
sensoren in die SDP übertragen werden. Die Definition der dabei genutzten
Schnittstellen, der Datenformate sowie die angewendeten Übertragungs-
Sicherungsmechanismen müssen in enger technischer Abstimmung mit dem Betreiber
der SDP erfolgen. Sollte es notwendig sein, die erfassten Rohdaten vor der
Speicherung und Analyse in der SDP vorab, z.B. beim Hersteller zu speichern, zu
interpretieren oder mit weiteren Daten anzureichern, so ist seitens des Bieters zu
gewährleisten, dass die im Rahmen des Projekts erfassten und aufbereiteten Daten
vom Erfasser der Daten nicht ohne Zustimmung der LHM an Dritte außerhalb des
Projekts Smarter Together weitergegeben werden dürfen. Eine Nutzung der Daten zu
eigenen Zwecken unter Beachtung des Datenschutzes ist erlaubt. Die geltende
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist vom Hersteller einzuhalten und dies explizit
separat zu bestätigen.
Es ist wünschenswert alle erfassten bzw. aufbereiteten Daten im Rahmen des Smarter
Together Projekts als open data über das OpenData-Portal der LHM (Lizenzmodell
angelehnt an die Deutschlandlizenz 2.0:
https://www.opengov-muenchen.de/pages/nutzungsbedingungen)
der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Im Rahmen des Angebots soll dazu durch
den Bieter Stellung bezogen werden.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 20
4.2 Ergebnisdarstellung
Zur Integration der Lösung in das Gesamtprojekt sind die Benutzeroberfläche (GUI)
sowie die Ergebnisdarstellungen in deutscher Sprache bereitzustellen, ergänzend
zudem in Englisch und weitere Sprachen sind optional. Gefordert wird nicht nur die
Darstellung der Messwerte als Rohwerte, sondern auch in einer leicht verständlichen
App/Web-darstellbaren Form, die von Laien-Anwendern lesbar und sinnvoll nutzbar ist.
Die Darstellung soll grafisch die Ergebnisse und Grenzwerte über einen geeigneten
Zeitverlauf (z.B. Tagesverlauf, Monatsverlauf etc.) darstellen. Ziel dieser Darstellung ist
es, die gemessenen Daten (oder einen Teil davon) als Feedback bzw. Orientierungs-
Information z.B. im Rahmen der München SmartCity App der lokalen Bevölkerung
zurück zu spiegeln. Die Darstellung der Messwerte muss „fair“ nach den
vorgegebenen Regel bzw. wissenschaftlichen Notwendigkeiten der jeweiligen
Messgrößen erfolgen, um beispielsweise nicht einzelne gemessene Peak-Werte zur
Interpretation der aktuellen Verkehrssituation in einem Gebiet hernehmen zu können
(bspw. Unterscheidung Jahresmittelwert, Tagesmittelwert und Stundenwert).
Ziel ist hierbei v.a. die Aufklärung der Bevölkerung inkl. Erläuterung wirksamer
Maßnahmen zur Gegensteuerung.
4.2.1 Auswertung und Ergebnisdarstellung auf Standard-Devices (Mobile
Endgeräte (Android, iOS und übliche Standardwebbrowser)
Vom Bieter sind die Möglichkeiten zur Darstellung der Messergebnisse auf dem oder
denjenigen Standard-Devices aufzuzeigen, z.B. Darstellung am Gerät, auf einer
Website (responsive design) oder in einer (Web-)App.
4.2.2 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der Smart Data Plattform
Vom Bieter sind die Möglichkeiten zur Darstellung der Messergebnisse in der Smart
Data Plattform aufzuzeigen.
4.2.3 Auswertung und Ergebnisdarstellung in der München SmartCity
App
Vom Bieter sind die Möglichkeiten zur Einbindung der angebotenen Lösung in der im
Projekt „Smarter Together“ umgesetzten München SmartCity App:
https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Referat-fuer-Arbeit-und-
Wirtschaft/Europa/Smart-Cities/Daten-Loesungen-Smarter-Together-
Muenchen/SmartCity-App.html aufzuzeigen. (Integration z.B. als Smart Service, CI
Rahmen, Verfahren zur Integration (Link),Web Frame, SDK …)
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 21
Betrieb und Wartung der angebotenen Lösung 5.
5.1 Aufstellung und Inbetriebnahme
Bei Zuschlag gelten die Nutzungsbedingungen aus Kap. 3.2.
Nach erfolgtem Zuschlag wird ein gemeinsamer Workshop für die Bieter durch die LHM
durchgeführt, in welchem die Registrierung der Sensorik erfolgt.
Für den Betrieb gelten die unter Kapitel 3.2. aufgeführten Nutzungsbedingungen für
Sonderlichtmasten, die integraler Bestandteil der abzuschließenden Vereinbarung
werden.
Weitere Festlegungen können zwischen Bieter und LHM festgelegt werden und
bedürfen der Schriftform.
5.2 Beschreibung der Schnittstellen zur Kommunikation
Zur Datenübertragung der Sensoren stehen folgende Kommunikationsmöglichkeiten
zur Verfügung:
Drahtgebundene Netzwerkschnittstelle („LAN“) gemäß IEEE 802.3
(„Ethernet“)
Drahtlose Netzwerkschnittstelle („WLAN“) gemäß IEEE 802.11n/ac
Zukünftig: Long Range Wide Area Network („LoRaWAN”)
Alternative Kommunikationstechniken (z.B. GSM) sind im Angebot dediziert
darzustellen und auf möglicherweise zusätzlich entstehende Kosten hinzuweisen.
5.2.1 Drahtgebundene Netzwerkschnittstelle („LAN“) gemäß IEEE 802.3
(„Ethernet“)
Die drahtgebundene Kommunikation erfolgt über TCP/IP. Pro LAN-Lichtmast stehen in
der Bodenseestraße maximal 4 Netzwerkanschlüsse (sogenannte „Ports“) zur
Verfügung, in der Limesstraße lediglich 3 Ports. Diese Ports sind als RJ-45 Anschlüsse
ausgeführt.
Alle Ports unterstützen Übertragungsgeschwindigkeiten von 10Mbit/s, 100Mbit/s oder 1
Gigabit/s und können ggf. eine Stromversorgung gemäß 802.3at (PoE+) zur Verfügung
stellen.
Zur Authentifizierung am Port wird der Standard 802.1X „Port-Access Control“
verwendet. Als Authentifizierungsverfahren wird das Verfahren EAP-TLS eingesetzt,
alternativ wäre auch PEAP oder EAP-MD5 möglich.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 22
Bei Netzwerkgeräten, die den Standard 802.1X oder die oben genannten Verfahren
nicht unterstützen, wäre auch eine Authentifizierung über die MAC-Adresse des Geräts
möglich („MAC-Authentication-Bypass“).
5.2.2 Drahtlose Netzwerkschnittstelle („WLAN“) gemäß IEEE 802.11n/ac
Die drahtlose Kommunikation erfolgt über Access-Points, die an bestimmten
Lichtmasten mit der Bezeichnung „WLAN-Mast“ (siehe auch Anlage 10 – 12 IT-Pläne)
montiert sind. Die Örtlichkeit der Sensoren ist damit unabhängiger als bei der
drahtgebundenen Variante, allerdings muss die Reichweite der WLAN Übertragung
berücksichtigt werden.
Die WLAN Kommunikation erfolgt gemäß 802.11n/ac und nutzt Kanäle in den
Frequenzen 2,4GHz und 5 GHz.
Zur Authentifizierung kommt der Standard 802.1X in Kombination mit dem WPA2-
Enterprise (EAP-TLS oder PEAP) Verfahren zum Einsatz. Endgeräte die diese Verfahren
nicht unterstützen können mittels WPA2-PSK („Pre-Shared-Key“) am Netzwerk
authentifiziert werden.
Eine WLAN Kommunikation ohne Authentifizierung und Verschlüsselung ist nicht
vorgesehen.
Darüber hinaus existiert ein von der SWM bereitgestelltes M-WLAN, welches jedoch für
die Datenübertragung der Sensoren aus Datenschutzgründen nicht verwendet
werden darf.
5.2.3 Sicherheitseinstellungen
Um den Schutz des Sensornetzwerkes zu gewährleisten werden nur bestimmte
Protokolle zur Kommunikation zugelassen, diese werden mittels Firewall Technologien
in einem „White-List-Verfahren“ eingestellt. Folgende Protokolle sind zugelassen:
MQTT
http
Andere Protokolle können ggfs. nach Absprache mit der LHM in Anwendung
kommen.
5.2.4 Server Hosting oder direkt in die SDP oder Cloud-Lösung
Für Anwendungen, die neben der reinen Sensor-Datenkommunikation weitere
Systeme (Server, Subsysteme, usw.) benötigen, kann ein entsprechender Platz im
Rechenzentrum der SWM in einer dedizierten DMZ angeboten werden.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 23
Die Details hierzu sind separat zu vereinbaren.
5.2.5 Option zur Integration der sensorbasierten Lösung in die München
SmartCity App
Vom Bieter sind die Möglichkeiten zur Integration der sensorbasierten Lösung in die
München SmartCity App aufzuzeigen (Integration z.B. als Smart Service, CI Rahmen.
Verfahren zur Integration (Link), WebFrame, SDK)
5.3 Monitoring und Betrieb
Vom Bieter ist das geplante Monitoring inkl. Möglichkeiten der predictive
maintanance sowie die notwendigen Leistungen im Rahmen des Betriebs inkl. der
anfallenden Kosten für die angebotene Lösung darzustellen. Die LHM legt dabei Wert
auf die Verwendung möglichst wartungsarmer Komponenten, um die dadurch
entstehenden Kosten möglichst gering zu halten.
Wünschenswert ist eine Integration des Monitorings in die Smart Data Plattform der
LHM, um eine möglichst zentrale Durchführung des Monitorings zu ermöglichen.
5.4 Servicezeiten, Hotline, Mängel und Wiederherstellungsfristen
Service- und Hotlinezeiten:
Tag Uhrzeit
Montag bis Freitag von 9:00 bis 17:00 Uhr
An Sonntagen von - bis - Uhr
An Feiertagen am Erfüllungsort von - bis - Uhr
Mängelklassifizierung (aus EVB-IT)
Im Rahmen der Gewährleistung und des Systemservice wird zwischen folgenden drei
Mängelklassen unterschieden:
Ein betriebsverhindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung des Systems unmöglich
oder schwerwiegend eingeschränkt ist.
Ein betriebsbehindernder Mangel liegt vor, wenn die Nutzung des Systems erheblich
eingeschränkt ist.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 24
Ein leichter Mangel liegt vor, wenn die Nutzung des Systems mit leichten
Einschränkungen möglich ist.
Ein betriebsbehindernder Mangel liegt auch vor, wenn die leichten Mängel insgesamt
zu einer erheblichen Einschränkung der Nutzung des Systems führen.
Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten*
Es werden folgende Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* vereinbart:
Mängelklasse Reaktionszeit* Wiederherstellungszeit*
Betriebsverhindernder
Mangel
Nächster Werktag Innerhalb 3 Werktage
Betriebsbehindernder
Mangel
Nächster Werktag Innerhalb 5 Werktage
Leichter Mangel Nächster Werktag Innerhalb 5 Werktage
Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten* beginnen ausschließlich mit dem Zugang
der Mängelmeldung während der Servicezeiten und laufen ausschließlich während
der vereinbarten Servicezeiten. Dabei ist zu beachten, dass i.d.R. eine Mitwirkung des
Baureferats für Montagearbeiten erforderlich ist und sich somit die
Wiederherstellungszeit in Absprache mit der LHM verlängern kann.
Abweichungen von den o.g. Regelungen zu Service und Support sind im Angebot
darzulegen und zu begründen.
5.5 Wartung, laufende Kosten und Aufwände
Vom Bieter sind die sonstigen geplanten Wartungsarbeiten inkl. der dabei anfallenden
Kosten für die angebotene Lösung darzustellen. Die LHM legt dabei Wert auf die
Verwendung möglichst wartungsarmer Komponenten, um die dadurch entstehenden
Kosten möglichst gering zu halten.
Für die Projektphase benennt der Bieter verbindliche Ansprechpartner und stellt,
soweit möglich, eine technische Hotline für den Schadensfall zur Verfügung. Falls
notwendig können mit dem Bieter Reaktionszeiten und SLA (Service Level
Agreements) vereinbart werden. Es gelten die unter Kapitel 3.2. aufgeführten
Nutzungsbedingungen Sondermasten.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 25
5.6 Schutzmechanismen
Vom Bieter sind die implementierten Schutzmechanismen für die angebotene Lösung
darzustellen.
5.7 Abbau, Entsorgung
Die vom Bieter implementierten Lösungen werden nach der vereinbarten Laufzeit,
jedoch spätestens nach Projektende rückgebaut. Im Ausnahmefall kann auch ein
möglicher vorzeitiger Abbau der Lösungen z.B. bei Außerbetriebnahme eines smarten
Lichtmastes erforderlich sein. Es gelten die unter Kapitel 3.2. aufgeführten
Nutzungsbedingungen Sondermasten.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 26
Kommerzieller Teil 6.Um eine objektive Vergleichbarkeit der Angebote zu erhalten, sollen primäre Kosten
wie Dienstleistungsanteil, Geräte etc., aber auch Nebenkosten wie Reiseaufwände
etc. berücksichtigt sein.
6.1 Mengengerüst / Aufstellungsplan
Vom Bieter ist das erforderliche Mengengerüst in Verbindung mit einer
Aufstellungsskizze beizulegen.
6.2 Bereitstellungskosten der Lösung
Die Bereitstellungskosten sind vom Bieter darzustellen.
6.3 Betriebskosten der Lösung
Die durch die Lösung anfallenden Kosten pro Monat z.B. auch Lizenzkosten, ggfs.
Übertragungsgebühren sind vom Bieter darzustellen.
6.4 Sonstige Dienstleistungen
Die sonstigen Dienstleistungen sind vom Bieter darzustellen.
6.5 Optionen
Der Bieter kann hier weitere Optionen seiner Lösung darstellen.
6.6 Betriebshaftpflicht und Haftungsregelungen
Vom Bieter ist eine Kopie der Betriebshaftpflichtversicherung beizufügen.
Die weiteren Regelungen zur Haftung sind in Kapitel 3.2. „Nutzungsbedingungen
Sonderlichtmasten“ beschrieben
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 27
Ablauf des Ausschreibungsverfahrens 7.
7.1 Durchführung der öffentlichen Ausschreibung
Ablauf der Bewerbung und Auswahl
Für die ausgeschriebenen Sensoren / Aktoren / sonstigen Lösungen können sich
ausschließlich Bieter bewerben, die den gesetzlichen Bestimmungen des
Ausschreibungsverfahrens genügen. Zudem ist ein Angebot nur für die Stufe 2
möglich.
Mehrere Bieter können sich zu einer Bietergemeinschaft für ihre Lösung
zusammenschließen (Gemeinschaftsbewerbung, vgl. Anlage 14).
Das Angebot ist in deutscher Sprache zu erstellen. Ggfs. können weitere Informationen
z.B. Produktblätter in englischer Sprache abgegeben werden.
Daneben sind für die Bewerbung ausschließlich die als Anlagen beigefügten
Angebotsvordrucke abzugeben. Alle in den Formularen vorgesehenen Erklärungen
sind auszufüllen und erforderliche Anlagen beizulegen.
Die schriftliche Bewerbung muss bis spätestens Freitag, den 10.08.2018, 24.00 Uhr bei
folgender Adresse eingegangen sein:
Landeshauptstadt München
Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik
RIT-I-GB1 eoGov und Smart City
Marsstraße 22, Zimmer 414, 80335 München
Eine persönliche Abgabe der Bewerbung im Dienstgebäude ist am o.g. letzten
Abgabetag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr möglich.
Bewerbungen, die nach dem oben genannten Termin eingehen, können nicht mehr
berücksichtigt werden. Zur Fristwahrung kommt es auf den Eingang bei der
ausschreibenden Stelle (Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik RIT-I -
GB1-eoGov und Smart City) an.
Pflichtangaben zur Bewerbung
Die Angebote müssen an die vorgenannte Adresse adressiert und in einem
verschlossenen, deutlich mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Terminsache – Sensorbasierte
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 28
Lösungen – Innovationswettbewerb 2 (OpenCall 2)“ gekennzeichneten Umschlag an
die vorgenannte Adresse gesendet oder dort abgegeben werden. Bitte verwenden
Sie für den Umschlag den Adressvordruck, der dem jeweiligen Angebotsvordruck
beiliegt.
Bewertungskriterien / Vergabekriterien / Ausschlusskriterien
Vom weiteren Vergabeverfahren werden ausgeschlossen:
Angebote, deren Umschlag nicht, wie im vorstehenden Absatz aufgeführt,
gekennzeichnet wurde und deshalb im Rahmen der Postzustellung von den Post-
Eingangsstellen der Landeshauptstadt München geöffnet wurde.
Angebote, die per E-Mail oder Fax zu geleitet wurden.
Angebote, die zur Fristwahrung vorab per E-Mail oder Fax gesendet wurden und
anschließend ordnungsgemäß im verschlossenen Umschlag eingegangen sind. Dies
gilt auch, wenn die postalische Zusendung noch vor Ablauf der Abgabefrist erfolgt.
Diese Arten der Angebotsabgabe verstoßen gegen den Grundsatz der
Nichtöffentlichkeit des Verfahrens und dürfen daher im Vergabeverfahren nicht
berücksichtigt werden.
Das Angebot/ die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
Name des Bieters und Benennung eines geschäftsführungsbefugten Mitglieds der
Bietergemeinschaft, das den Bieter gegenüber der Landeshauptstadt München
rechtsverbindlich vertritt sowie Angabe einer zustellfähigen Korrespondenzadresse;
Anerkennung der zwingenden Vergabekriterien;
Aussagen zu den Auswahlkriterien (vgl. Kapitel 2) mit ggf. erforderlichen Konzepten,
Referenzen etc.
Zusagen bezüglich der Auswahlkriterien.
Die vorgenannten Angaben sind zwingend. Das Fehlen auch einzelner Angaben bzw.
das fehlende Anerkenntnis von einzelnen zwingenden Kriterien führt zum Ausschluss
vom Ausschreibungsverfahren.
Hinweise:
Die im Rahmen des Angebots der Bietergemeinschaft getroffenen Aussagen sind
verbindlich und werden inhaltlich in den Vertrag aufgenommen. Die Nichterfüllung
zugesicherter Kriterien wird mit entsprechenden Vertragsstrafen geahndet.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 29
Die mit der Bewerbung zusammenhängenden Aufwendungen trägt die
Bietergemeinschaft.
Zusammensetzung der Jury
Die Jury besteht aus Expertinnen und Experten der LHM mit Bezug zu dem Projekt
Smarter Together und den vorgesehenen Maßnahmen.
Zuschlagskriterien
wirtschaftlichstes Angebot entsprechend der nachstehenden Kriterien:
Preis 30 Punkte
Leistungsbeschreibung (Innovationsgrad, Funktionalität): 50 Punkte
Firmenprofil / Referenzen (aus vergleichbaren Smart City Projekten) 20 Punkte
Zeitlicher Ablauf für Beteiligungsverfahren, Projektstufen gesamt / Weiterer Ablauf des
Verfahrens
Nach Ablauf der Angebotsfrist erfolgt die Prüfung der Bewerbungen hinsichtlich der
Einhaltung der formellen und inhaltlichen Anforderungen. Danach werden die
Angebote für jedes Angebot gesondert mittels einer Bewertungsmatrix ausgewertet.
Nach der vorgegebenen Bewertungsmatrix können maximal 100 Punkte erreicht
werden. Den Zuschlag erhält der Bieter, der die höchste Punktzahl erreicht. Erreichen
mehrere Angebote im Gleichrang eine höchste Punktzahl, entscheidet unter den
Bestgeboten die jeweils höhere Punktzahl beim Kriterium Preis. Sollte auch dann noch
ein Gleichrang gegeben sein, entscheidet die höhere Gesamtpunktzahl bei den
funktionalen Kriterien und bei weiter bestehender Punktegleichheit das Firmenprofil.
Die LHM behält sich vor im Falle weiterer besonders innovativer Angebote in einem Los
auch einem zweiten Bieter den Zuschlag zu erteilen. Des Weiteren behält sich die LHM
vor, bei ungeeigneten Angeboten in einzelnen Losen dafür keinen Zuschlag zu
erteilen.
Nach erfolgtem Zuschlag wird zwischen der LHM und dem Bieter eine Vereinbarung
über die zu erbringenden Leistungen abgeschlossen.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 30
7.2 Projektdauer und Zeitschiene
Die angebotenen Leistungen werden zeitlich befristet. Die Bieter verpflichten sich zur
Geheimhaltung innerhalb des Projekts. Ausstiegsklauseln können ggfs. vereinbart
werden, Die Beendigung des Vertrags wird schriftlich geregelt.
Bindefrist:
Die Anbieter sind bis mindestens 30.09.2018 an ihr Angebot gebunden. Die Vergabe
der ausgeschriebenen Leistungen ist bis August 2018 geplant.
Weitere Angaben zur Vertragsgestaltung, Verfahren, Finanzierungsoptionen entfallen.
7.3 Sonstige Rahmenbedingungen
Vom Bieter sind hier, soweit notwendig weitere Rahmenbedingungen zu nennen,
7.4 Kontaktdaten
Kontaktangaben für Fragen
Landeshauptstadt München
Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik
RIT-I-GB1 eoGov und Smart City (9.00 bis 15.00 Uhr)
H. Glock Tel. (089) 233 – 8 24 10
Marsstraße 22 Fax (089) 233 – 2 80 78
80335 München [email protected]
Hinweis: Nachfragen können jederzeit per Mail bis 3 Tage vor Angebotsfrist an die
Adresse [email protected] gestellt werden.
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 31
Anlagen 8.
Nr. Dokument
1 T3_TA_1 Technische Anforderungen für den Netzanschluss von Fremdgeräten an
Sonderlichtmasten
2 T3_TA_2 Technische Anforderungen für die Nutzung von Sonderlichtmasten (siehe
hierzu auch Kapitel 3.2. Nutzungsbedingungen Sonderlichtmaste)
3 Tabellen: Bodenseestraße :Bearbeitungsstand 14.06.2018
Listen der Einbauten am Masten und Schematische Darstellungen
Anschlusssituation
4 Tabellen: Limesstraße :Bearbeitungsstand 14.06.2018
Listen der Einbauten am Masten und Schematische Darstellungen
Anschlusssituation
5 Tabellen: Grünfinger: Bearbeitungsstand 14.06.2018
Listen der Einbauten am Masten und Schematische Darstellungen
Anschlusssituation
6 Technische Zeichnungen LM10_SC mit Mastfuß, LM10_SC; LM3_SC
7 Technische Zeichnung Masttüröffnungen LM3_SC und LM10_SC mit Mastfuß und LM
10_SC
8 Technische Zeichnung Montageplatte mit Angaben zu Größe und Gewicht der
Fremdgeräte
9 Fixture für zwei verschiedene Leuchtengrößen (2x)
10 Plan der Bodensee mit der Nummerierung der Sonderlichtmasten (Stand: 11/2017)
11 Plan der Limesstraße mit der Nummerierung der Sonderlichtmasten (Stand: 11/2017)
12 Plan der Grünfinger mit der Nummerierung der Sonderlichtmasten (Stand: 11/2017)
13 Datenblatt Sensorik
14 Erklärung Bietergemeinschaft
15 Scientology-Erklärung
16 Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA-VOL)
17 Angebot für Leistungen (Ang-VOL)
18 Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (V-EU)
19 Verzeichnis Unterauftragnehmer (Unt-EU)
20 Nachweis über Haftpflichtversicherung
21 Eigenerklärung Einhaltung DSGVO
SMARTER TOGETHER – Innovationswettbewerb (Open Call 2) sensorbasierte Lösungen V1.0, 21.06.2018 32
Zusatzangaben Sensor und erforderliche Infrastruktur der Lösung
Zusätzlich zur Anlage 13 “Datenblatt Sensorik” ist für jede Sensorlösung auf ca. 1 DinA 4
Seite anzugeben:
Kurze Produktbeschreibung des Sensors, Funktionalitäten, Erfassungsbereiche,
Messbereiche, Messprinzip, Lageabhängigkeit, etc. sowie, falls notwendig,
weitere spezielle Kenndaten zur Funktionalität des Sensors
Montage (Montagehöhe, Montagelage, auf Plattform, am Mast, Art der
Befestigung)
Betriebsbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit, Stromversorgung und
Kommunikation)
Gehäuse (Art, Abmessung (Breite, Höhe, Tiefe), Material, Farbe etc.)
Weitere benötigte Komponenten für die Lösung
Vorliegende Prüf- und Kennzeichen (z.B. CE…)
Kennzeichnung der für die Lösung vorgesehen Sonderlichtmasten im Lageplan / IT-
Pläne
Hier erfolgt zu Planungszwecken die Angabe der Standorte für die jeweiligen Sensoren
durch den Bieter. Die geplanten Installationen für die Sensorlösungen sind in den
beigefügten IT-Plänen einzuzeichnen (Ort und Anzahl, siehe Anlagen, 10, 11, 12) oder
als Liste mit Mastnummern beizulegen. Die Darstellung möglicher Alternativen zur
geplanten Ausstattung und Standorte wären wünschenswert.
LandeshauptstadtMünchen Technische Anforderungen
T3_TA_1Baureferat für den Netzanschluss von Fremdgeräten an
Sonderlichtmasten
Die nachfolgenden technischen Ausführungsbedingungen beschreiben die für den sicheren und störungsfreien Betrieb der öffentlichen Beleuchtung notwendigen Rahmenbedingungen für die Stromversorgung von elektrisch betriebenen Fremdgeräten von Auftragnehmer am und in Sonderlichtmasten der Landeshauptstadt München. Die Anforderungen des Netzbetreibers bleiben davon unberührt und sind zusätzlich zu beachten.
1. Netzanschluss für Smart City Fremdgeräte
Für die zu installierenden Fremdgeräte ist ein separater Netzanschluss im Mast vorgesehen. Die Einbauten müssen sowohl vom RIT-STRAC als auch vom Baureferat Abteilung Straßenbeleuchtung zugelassen sein. Der Netzanschluss befindet sich in einem separaten Anschlussraum im Sonderlichtmast. Zu diesem Anschlussraum haben der Auftragnehmer, RIT- STRAC und das Baureferat uneingeschränkten Zugang, um bei Bedarf jederzeit die technische Einrichtung trennen zu können. Der mastseitig vorhandene Netzanschluss für Smart City Fremdgeräte wird über eine Schmelzsicherung mit T2A abgesichert und über eine TN-C Klemmleiste (L-N-PE / max. 2,5mm² ; Trennvorrichtung für die spannungsführende Phase) zur Verfügung gestellt. Dieser befindet sich oberhalb der Straßenbeleuchtungsmasttür (zweite Masttür von unten). Die Höhe der Einbauten darfdie Höhe der Tür nicht überschreiten. Die Installationsarbeiten dürfen nur von den entsprechend geschulten Fachkräften der Unternehmen ausgeführt werden, die vom Baureferat Abt. Straßenbeleuchtung zugelassen sind.
2. Elektrische Sicherheit
Sämtliche zu installierenden Fremdgeräte müssen den aktuell geltenden Regeln der Technik entsprechen (z.B. VDE-Prüfzeichen ). Anlagen mit Steckverbindungen für Netzspannung (230VAC)im Außenbereich sind mit RCD zu schützen.Die notwendigen elektrischen Erst- und Wiederholungsprüfungen (gemäß VDE, DGUV-V3) sind miteiner Prüfplakette zu dokumentieren, der das Datum der letzten und der nächsten Prüfung sowie die Identität des Prüfers zu entnehmen ist. Die Prüfungen sind für die installierten Fremdgeräten mit Steckverbindungen im Handbereich (Entfernung vom Boden unter 2,5 m oder seitliche Entfernung zu Bauwerken unter 1,0 m) mindestens einmal jährlich durchzuführen, bei allen anderen installierten Fremdgeräten mindestens alle zwei Jahre. Bei Überschreiten der Prüffristen werden die installierten Fremdgeräte durch das Baureferat außer Betrieb genommen.
3. Einbauten in Sonderlichtmasten
Einbauten in Sonderlichtmasten dürfen die Durchführung der Leuchtenanschlussleitung nicht behindern. Dazu muss mindestens ein kreisförmiger Querschnitt mit 50mm Durchmesser frei bleiben. Einbauten sind so auszuführen, dass sich die Leitungen nicht daran verfangen, sondern in den freien Querschnitt geführt werden.
4. Ergänzende Bestimmungen:
• VDE-Bestimmungen• Technische Anschlussbestimmungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB
SWM)• Technische Anforderungen für die Nutzung von Sonderlichtmasten (T3_TA_2)
Die vorstehenden Bedingungen können seitens der LHM, wenn dies erforderlich ist, geändert werden. Die LHM wird Änderungen in Schriftform mitteilen.
Dateiname: Stand: Seite:
Anlage1_13062018 T3_TA_1_Netzanschluss von Fremdgeraete am Sonderlichtmasten.odt 20.06.18 1 von 1
LandeshauptstadtMünchen Technische Anforderungen
T3_TA_2Baureferat für die Nutzung von Sonderlichtmasten
Die nachfolgend beschriebenen technischen Anforderungen gelten für die Nutzung von Sonderlichtmasten der öffentlichen Beleuchtung der Landeshauptstadt München, Baureferat.
Folgende Auflagen sind zu erfüllen, wenn Zusatzeinrichtungen an und im Sonderlichtmasten der öffentlichen Beleuchtung befestigt und betrieben werden:
1. Die Anbringung von Zusatzeinrichtungen bedarf grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die LHM, Baureferat T3.
2. Eine Nutzung des bestehenden Stromanschlusses der Straßenbeleuchtungseinrichtung ist nicht erlaubt.
3. Es darf keine Beeinträchtigung der Beleuchtung eintreten.
4. Die Wartung der Leuchte und des Sonderlichtmastes darf nicht behindert werden(Mastklappe und Mastnummer dürfen nicht verdeckt werden, der Lichtmast muss im bestehenden Rahmen zugänglich bleiben).
5. Für die Verkehrsteilnehmer dürfen durch die zu installierenden Fremdgeräte keine Gefahren ausgehen.
6. Das vorgegebene Lichtraumprofil ist einzuhalten, d.h. die Höhe der Unterkante der Zusatzeinrichtung darf im Fahrbahnbereich 4,5 m und im Fußgängerbereich 2,5 m nicht unterschreiten, sofern die Silhouette in Fahrtrichtung gesehen verändert wird.
7. An den Straßenbeleuchtungsanlagen selbst dürfen keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
8. An den Sonderlichtmasten ist die Aufnahme von zusätzlichen Zugkräften in Folge von Abspannungen grundsätzlich nicht zulässig.
9. An dem Sonderlichtmasten dürfen keine Bohrungen vorgenommen werden. Abweichungen werden nur in Absprache mit der LHM und vorheriger Genehmigung gestattet.
10. Für die Befestigung der Halterungen dürfen ausschließlich nichtrostende Materialien verwendet werden. Zwischen der Zusatzeinrichtung und dem Mast ist zum Schutz des Anstrichs eine nicht klebende Unterlage zu verwenden. Die Verwendung selbstklebender Materialien ist nicht gestattet.
11. Es ist auf Anforderung für den konkreten Einzelfall ein Standsicherheitsnachweis für den Mast inkl. Anbauten zu erbringen. Lastannahmen und Berechnungsverfahren sind im Einzelfall mit der Stadt abzustimmen.
12. Nach erfolgter Montage hat eine Meldung über Ort, Mastnummer, Datum der Montage undDatum der vorgesehenen Demontage an die Stadt zu erfolgen.
13. Eine Montage an sichtbar beschädigten Masten ist unzulässig. Der beschädigte Mast ist der Stadt zu melden und eine Montage bis zur Schadensbeseitigung auszusetzen.
Dateiname: Stand: Seite:Anlage2_13062018 T3_TA_2_Nutzung von Sonderlichtmasten.odt 20.06.18 1 von 2
LandeshauptstadtMünchen Technische Anforderungen
T3_TA_2Baureferat für die Nutzung von Sonderlichtmasten
14. Sollten installierte Fremdgeräte im Schadensfall durch die LHM geborgen werden müssen, werden diese im Technisches Betriebszentrum, Schragenhofstraße 6, 80992 München zur Abholung gelagert. Anfallende Kosten werden dem Nutzer in Rechnung gestellt.
15. Den Anweisungen betreffend der Nutzung des Sonderlichtmasten seitens Behörden, Rettungskräften und der LHM ist Folge zu leisten.
16. Aus den vorstehenden Regelungen entstehende Kosten, begründen keine Ansprüche gegenüber dem Eigentümer oder der Stadt.
17. Ein genereller Ansprechpartner bezüglich der Sonderlichtmasten der Landeshauptstadt München, Abteilung Straßenbeleuchtung wird noch bekanntgegeben.
Die vorstehenden Bedingungen können seitens der LHM, wenn dies erforderlich ist, geändert werden. Die LHM wird Änderungen in Schriftform mitteilen.
Dateiname: Stand: Seite:Anlage2_13062018 T3_TA_2_Nutzung von Sonderlichtmasten.odt 20.06.18 2 von 2
Liste Einbauten LM10
Seite 1
Liste der Einbauten und Ausstattung: Lichtmast LM10_SC, Bodenseestr.,Bearbeitungstand 14.06.2018
Mast-Abschnitt Einbauten/ Ausstattung
Oberer Ausleger
Durchführung von 1x Versorgungsleitung für Leuchte 5x 2,5mm² (Gummikabel)x Kabel Stromzufuhr zur Sensorik x Kabel für adaptive Beleuchtungx CU-Netzwerkkabel Sensorik (WLAN optional)
Fussweg Ausleger12 Maste Nordseite
Durchführung von 1x Versorgungsleitung für Leuchte 5x 2,5mm² (Gummikabel)x Kabel Stromzufuhr zur Sensorik x Kabel für adaptive Beleuchtungx CU-Netzwerkkabel Sensorik (WLAN optional)
Sensorik / Aktorik am Mast
Durchführung von 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel)x Kabel Stromzufuhr zur Sensorik x Kabel für adaptive BeleuchtungErgänzung SWM:Access Point (WLAN optional)Schild M-WLAN (WLAN optional) x CU-Netzwerkkabel Sensorik (WLAN optional)Netzwerkabel vom Switch zum Access Point CU (WLAN optional)
Oberer Betriebsraum
Durchführung von 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel)x Kabel Stromzufuhr zur Sensorik x Kabel für adaptive BeleuchtungErgänzung SWM:Netzteil 230V/48V 120W (WLAN optional)Netzwerkswitch 6 Port; 3 Port verfügbar (WLAN optional)Platz für den LWL Abschluss (WLAN optional)Netzwerkabel vom Switch zum LWL Abschluss LWL (WLAN optional)Netzwerkabel vom Switch zum Access Point CU (WLAN optional)
Mittlerer Betriebsraum
Durchführung von 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel)plus X für adaptive BeleuchtungÜberspannungsschutz für Straßenbeleuchtung und Sensorik (Blitzschutz)Überstromschutzeinrichtung (elekt. Sicherung)Klemmleiste Straßenbeleuchtung (Anschluss)Sensorik/Aktorik (Anschluss)1 Zuleitung 2x10/10mm² 1 Durchgangsverdrahtung 2x10/10mm² x Kabel Stromzufuhr zur Sensorikx Kabel für adaptive BeleuchtungZeichnung:Spannungssversorg. mittl.Betriebsr.Sicherungsautomat für Kommunikationstechnik (WLAN optional)
Unterer Betriebsraum
Durchführung von 2x Versorgungsleitung (Zuleitung + Durchgangsverdrahtung) für Smart City 2x6/6mm²Überspannungsschutz (Blitzschutz)KlemmleisteStraßenbeleuchtung (Anschluss)1 Zuleitung 5x10/10mm² 1 Durchgangsverdrahtung 5x10/10mm² 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel) l= ca. 10mplus x Kabel für adaptive Beleuchtung
Unterflurbereich
Köcherfundament (Bodenseestr.), Konsole, Kabelzugsystem2x Erdkabel 5x 10/10mm² (Versorgung Leuchten)2x Erdkabel 2x 10/10mm² (Versorgung Smart City)Lichtwellenleiter (WLAN optional)
LHM Schrank Netzanschluß Baureferat inkl. Stromzähler für Nutzer Smart City zu Einspeisung SB-Schaltschrank Zeichnung: Anschlusssituation Bodenseestr.
Anlage 3
Durchführung LWL (WLAN optional)
Durchführung LWL (WLAN optional)
Anschlusssituation
Seite 2
Liste Einbauten LM10_SC
Seite 1
Liste der Einbauten und Ausstattung: Lichtmast LM10_SC, Limesstr.,Bearbeitungstand 14.06.2018
Mast-Abschnitt Einbauten/ Ausstattung
Oberer Ausleger
Durchführung von 1x Versorgungsleitung für Leuchte 5x 2,5mm² (Gummikabel)x Kabel Stromzufuhr zur Sensorik x Kabel für adaptive Beleuchtungx CU-Netzwerkkabel Sensorik (WLAN optional)
Sensorik / Aktorik am Mast
Durchführung von 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel)x Kabel Stromzufuhr zur Sensorik x Kabel für adaptive BeleuchtungErgänzung SWM:Access Point (WLAN optional)Schild M-WLAN (WLAN optional)x CU-Netzwerkkabel Sensorik (WLAN optional)Netzwerkabel vom Switch zum Access Point CU (WLAN optional)
Oberer Betriebsraum
Durchführung von 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel)x Kabel Stromzufuhr zur Sensorik x Kabel für adaptive BeleuchtungErgänzung SWM:Netzteil 230V/48V 120W (WLAN optionalNetzwerkswitch 6 Port; 3 Port verfügbar (WLAN optional)Platz für den LWL Abschluss (WLAN optional)Netzwerkabel vom Switch zum LWL Abschluss LWL (WLAN optional)Netzwerkabel vom Switch zum Access Point CU (WLAN optional)
Mittlerer Betriebsraum
Durchführung von 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel)plus X für adaptive BeleuchtungÜberspannungsschutz für Sensorik (Blitzschutz)Überstromschutzeinrichtung (elekt. Sicherung)Sensorik/Aktorik (Anschluss)X Kabel Stromzufuhr zur Sensorik 3x10mm² aus unteren Betriebsraumx Kabel für adaptive BeleuchtungZeichnung:Spannungssversorg. mittl.Betriebsr.Sicherungsautomat für Kommunikationstechnik (WLAN optional)
Unterer Betriebsraum
Kabel Stromzufuhr zur Sensorik 3x10mm² in den mittleren Betriebsraum für Smart City Überspannungsschutz für Straßenbeleuchtung (Blitzschutz)Klemmleiste Straßenbeleuchtung (Anschluss)1 Zuleitung 7x 10mm² 1 Durchgangsverdrahtung 7 x 10mm² 2x Versorgungsleitung für Leuchten 5x 2,5mm² (Gummikabel) l= ca. 10mplus x Kabel für adaptive Beleuchtung
Unterflurbereich
Erdstück2x Erdkabel 7x 10mm² (Versorgung Leuchten/ Smart City)
Lichtwellenleiter (WLAN optional)
LHM Schrank Netzanschluß Baureferat inkl. Stromzähler für Nutzer Smart City zu Einspeisung SB-Schaltschrank Zeichnung: Anschlusssituation Limesstr.
Anlage 4
Durchführung LWL (WLAN optional)
Durchführung LWL (WLAN optional)
Anschlusssituation
Seite 2
Einbauten_LM3_SC
Seite 1
Liste der Einbauten und Ausstattung: Lichtmast LM3_SC, Grünfinger, Bearbeitungsstand 14.06.2018
Mast-Abschnitt Einbauten/ Ausstattung
Mastzopf mit Leuchte
Durchführung von 1x Anschlussleitung für Leuchte 5x 1,5mm²X Kabel für adaptive Beleuchtung
x Verkabelung und Einbauten Sensorik
Sensorik / Aktorik am Mast
Durchführung von 1x Anschlussleitung für Leuchte 5x 1,5mm² x Kabel Stromzufuhr zur Sensorikx Durchführung Kabel für adaptive BeleuchtungX Verkabelung und Einbauten SensorikNetzwerkkabel vom Switch zum Access Point (WLAN optional)
Oberer Betriebsraum
Durchführung von 1x Anschlussleitung für Leuchte 5x 1,5mm²x Durchführung Kabel für adaptive BeleuchtungKlemmleiste mit Überlastungsschutz (Sicherung) für SensorikSensorik/Aktorik (Anschluss)1 Zuleitung 3x4mm² aus Betriebsraum (Zeichnung: Spannungsversorgung)
x Verkabelung und Einbauten Sensorik
Durchführung Netzwerkkabel vom Switch zum Access Point (WLAN optional)Spannungsversorgungskabel 3x2,5mm² Unterflurverteiler Access Point (230V) (WLAN optional)
Unterer Betriebsraum
Anschlussleitung für oberen Betiebsraum (Smart City) 3x4mm²Überspannungsschutz für Straßenbeleuchtung und Sensorik (Blitzschutz)Klemmleiste Straßenbeleuchtung (Anschluss)1 Zuleitung 5x10/10mm² 1 Durchgangsverdrahtung 5x10/10mm² 1x Anschlussleitung für Leuchten 5x 1,5mm² x Durchführung Kabel für adaptive Beleuchtung
Durchführung Netzwerkkabel vom Switch zum Access Point (WLAN optional)Durchführung Spannungsversorgungskabel 3x2,5mm² Unterflurverteiler Access Point (230V) (WLAN optional)
Unterflurbereich
2 Leerrohre D40mm zu Unterflurverteiler für Durchführung:- Netzwerkkabel vom Switch zum Access Point (WLAN optional)- Spannungsversorgungskabel 3x2,5mm² Unterflurverteiler Access Point (230V) (WLAN optional)2x Erdkabel 5x 10/10mm² (Straßenbeleuchtungsnetz), X Kabel für adaptive Beleuchtung (WLAN optional)
LHM SchrankNetzanschluss Baureferat inkl. Stromzähler für Nutzer Smart City zu Einspeisung für SB-Schaltschrank , Zeichnung: zukünftige Anschlusssituation
Unterflurverteiler “Bodentank”
Netzteil 230V48V 120 W Netzwerkswitch 6 Port; 3 Port verfügbarPlatz für den LWL AbschlussNetzwerkkabel vom Switch zum Access PointSpannungsversorgungskabel 3x2,5mm² Unterflurverteiler Access Point (230V)
Anlage 5
(Optional nur für WLAN)
Anschlusssituation
Seite 2
nicht gekennzeichnete Schweißnähte: a = 3mm
Vorwärmtemperatur: t > 30 mm --->100° - 150°
UP-Nähte: mindestens 60% durchgeschweißt
Schweißnahtbewertungsgruppe:
Schweißzusatzwerkstoffe:
Schweißnahtzeichen:
Schweißnahtvorbereitung:
Schweißverfahren:
DIN EN ISO 5817 `D`
DIN EN ISO 2560
EN 22553
DIN EN ISO 9692
DIN EN 440
DIN ISO 857
EN ISO 13920-BG
DIN ISO 2768-c
1.0038/S235JR+N
nicht gekennzeichnete Schweißnähte: a = 3mm
Vorwärmtemperatur: t > 30 mm --->100° - 150°
UP-Nähte: mindestens 60% durchgeschweißt
Schweißnahtbewertungsgruppe:
Schweißzusatzwerkstoffe:
Schweißnahtzeichen:
Schweißnahtvorbereitung:
Schweißverfahren:
DIN EN ISO 5817 `D`
DIN EN ISO 2560
EN 22553
DIN EN ISO 9692
DIN EN 440
DIN ISO 857
EN ISO 13920-BG
DIN ISO 2768-c
10038/S235JR+N
nicht gekennzeichnete Schweißnähte: a = 3mm
Vorwärmtemperatur: t > 30 mm --->100° - 150°
UP-Nähte: mindestens 60% durchgeschweißt
Schweißnahtbewertungsgruppe:
Schweißzusatzwerkstoffe:
Schweißnahtzeichen:
Schweißnahtvorbereitung:
Schweißverfahren:
DIN EN ISO 5817 `D`
DIN EN ISO 2560
EN 22553
DIN EN ISO 9692
DIN EN 440
DIN ISO 857
EN ISO 13920-BG
DIN ISO 2768-c
10038/S235JR+N
11 22 33
nicht gekennzeichnete Schweißnähte: a = 3mm
Vorwärmtemperatur: t > 30 mm --->100° - 150°
UP-Nähte: mindestens 60% durchgeschweißt
Schweißnahtbewertungsgruppe:
Schweißzusatzwerkstoffe:
Schweißnahtzeichen:
Schweißnahtvorbereitung:
Schweißverfahren:
DIN EN ISO 5817 `D`
DIN EN ISO 2560
EN 22553
DIN EN ISO 9692
DIN EN 440
DIN ISO 857
EN ISO 13920-BG
DIN ISO 2768-c
10038/S235JR+N
EN ISO 13920-BG
DIN ISO 2768-c
Ansicht 3 - 3
Leuchte
Mastausleger
2
2
11
999
435
300
3-5
Lochblech
435/120/2
4
4
999
130
300
2
2
Leuchte
Lochblech
435/120/2
33
3-5
Ansicht 1 - 1
Mastausleger
Fremdgerät
4
4
max. 13,0 kg
120
435
Schnitt 2 - 2
33
1
1
33
1
1
435
Mastausleger
310/300/1,5
Lochblech
Schnitt 4 - 4
Fremdgerät
max. 13,0 kg
ISOMETRIE - Draufsicht
ISOMETRIE - Untersicht
Landeshauptstadt München
Baureferat HA.Tiefbau
Straßenbeleuchtung u.
Verkehrsleittechnik
120
310
Schnitt 2 - 2
33
1
1
649
130
2
2
Leuchte
Lochblech
310/300/1,5
33
3-5
Ansicht 1 - 1
Mastausleger
4
4
Fremdgerät
max. 9,0 kg
Ansicht 3 - 3
Leuchte
Mastausleger
2
2
11
310
649 300
3-5
4
Lochblech
310/300/1,5
4
Fremdgerät
max. 9,0 kg
1
1
310
Lochblech
310/300/1,5
33
Mastausleger
Schnitt 4 - 4
Fremdgerät
max. 9,0 kg
ISOMETRIE - Draufsicht
ISOMETRIE - Untersicht
Landeshauptstadt München
Baureferat HA.Tiefbau
Straßenbeleuchtung u.
Verkehrsleittechnik
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4
4
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6,5 cm Kunststeinplatten 35/35
BE
2.38-2.82
G
1.0
0.3
6
34,0 cm Frostschutzschicht
3,0 cm Asphaltbeton AC 8 DS 3,0 cm Asphaltbeton AC 8 DS
33.00
Pb
4.00
Gb
3.16
N
BE
Fb
3.163.50
A2
Fb
Ma
rk.
Ma
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Fb
3.16
45,0 cm Gesamtaufbau
Ma
rk.
BE
Fb
3.16
Bgr. Gb
BE
Ma
rk.
35,0 cm Frostschutzschicht
Bodenseestraße Schnitt 3-3
3,5 cm Splittbettung
45,0 cm Gesamtaufbau
36,0 cm Frostschutzschicht
45,0 cm Gesamtaufbau
6,0 cm Asphalttragschicht AC 16 TN
3,0 cm Asphaltbeton AC 8 DS
T WE
Ma
rk.
/
0.7
5
Si
Ma
rk.
1.0 2.38-2.82
/
1.03.0
FW+Thermal
65,0 cm Gesamtaufbau
6,5 cm Kunststeinplatten 35/35
35,0 cm Frostschutzschicht
3,0 cm Splittmastixasphalt SMA 8 S (PmB)
18,0 cm Asphalttragschicht AC 32 TS
S
3,5 cm Splittbettung
35,0 cm Frostschutzschicht
45,0 cm Gesamtaufbau
9,0 cm Asphaltbinderschicht AC 22 BS
Bk32
8,0 cm Asphalttragschicht AC 22 TN
45,0 cm Gesamtaufbau
6,0 cm Asphalttragschicht AC 16 TN
36,0 cm Frostschutzschicht
3.402.50
A2
BE
B6
Rw
2.25
/W
Si
EG
1.01.0
T
1.01.01.0
1.10
1:100
35,0 cm Frostschutzschicht
65,0 cm Gesamtaufbau
18,0 cm Asphalttragschicht AC 32 TS
3,0 cm Splittmastixasphalt SMA 8 S (PmB)
6,5 cm Kunststeinplatten 35/35
3,5 cm Splittbettung
35,0 cm Frostschutzschicht
45,0 cm Gesamtaufbau
38.75
BE
6.25
Gb
BE
BE
A2
3.16
Fb
3.65
Gb
N S
9,0 cm Asphaltbinderschicht AC 22 BS
2.50
Rw
3.00
Bgr.
3.16
Fb
Ma
rk.
Ma
rk.
B6
Ma
rk.
3.16
Fb
2.25
Pb
Bk32
BE
Ma
rk.
3.16
Fb
BE
3.50
Rw
Bodenseestraße Schnitt 4-4
1:100
34,0 cm Frostschutzschicht
45,0 cm Gesamtaufbau
8,0 cm Asphalttragschicht AC 22 TN
3,0 cm Asphaltbeton AC 8 DS
36,0 cm Frostschutzschicht
45,0 cm Gesamtaufbau
6,0 cm Asphalttragschicht AC 16 TN
3,0 cm Asphaltbeton AC 8 DS
Ma
rk.
Ma
rk.
Si
0.3
6
A2
3.50
Bus/Tram
6,5 cm Kunststeinplatten 35/35
3,5 cm Splittbettung
35,0 cm Frostschutzschicht
45,0 cm Gesamtaufbau
36,0 cm Frostschutzschicht
45,0 cm Gesamtaufbau
6,0 cm Asphalttragschicht AC 16 TN
3,0 cm Asphaltbeton AC 8 DS
2.502.75
/ FW /
1.01.0 1.0
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Anlage 13
Wichtige technische Angaben zu den ein-/angebauten Sensoren:
Angaben: mögliche WertePosition am Mast:Fixtur 10m Ja / NeinFixtur 6m Ja / Neinin Mast integriert Ja / NeinAnbau am Mast (Höhe ..m) Ja / Nein ____ m
Abmessungen:Komponenten im Mast (LxBxH) _____ x _____ x _____ cmAnbauteile (LxBxH) _____ x _____ x _____ cmGewicht (kg)
Versorgungsspannung V (AC/DC): _____ Vmax. Leistungsaufnahme (W) _____ WSchutzklasse (I,II,III)
Temperaturbereich (°C): ______ - ______ °C
IP-Schutzart der Komponenten (IP xy)
Anlage ......
Erklärung Bietergemeinschaft
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: siehe Leistungsbeschreibung
Nennung der Mitglieder der Bietergemeinschaft:
Nennung bevollmächtigte/-r Vertreter/-in:
Wir bestätigen, dass
- die/der bevollmächtigte Vertreter/-in die oben aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin vertritt,- die/der bevollmächtigte Vertreter/-in berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen und- alle Mitglieder für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche der Auftraggeberin gesamtschuldnerisch haften.
______________________________________________________________Datum, rechtsverbindliche Unterschrift aller Mitglieder der Bietergemeinschaft
Scientology-Organisation - Verwendung von Schutzerklärungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge
Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung Vom 29. Oktober 1996 Nr. 476-2-151 (AllMBl. S.701, StAnz. Nr. 44)
Die Scientology-Organisation in allen ihren Erscheinungsformen ist eine Vereinigung, die unter dem Deckmantel einer Religionsgemeinschaft wirtschaftliche Ziele verfolgt und den einzelnen mittels rücksichtslos eingesetzter psycho- und sozial-technologischer Methoden einer totalen inneren und äußeren Kontrolle unterwirft, um ihn für ihre Ziele zu instrumentalisieren.
Auf Grund der jetzigen Erkenntnislage ist davon auszugehen, dass ein nach der Technologie von L. Ron Hubbard geführtes Unternehmen als Bestandteil der Gesamtorganisation Scientology zu betrachten ist. Ein derartiges Unternehmen übernimmt die Verpflichtung, die Technologie von L. Ron Hubbard und die Ideologie von Scientology zu verbreiten, ihren Bestand zu sichern und in der Gesellschaft als allgemeines Gedankengut zu etablieren. Dadurch droht auch öffentlichen Stellen bei Geschäftskontakten eine Infiltration und Ausforschung durch Scientology.
Um dieser Gefahr wirksam begegnen zu können, wird bestimmt:
1. Von Auftragnehmern ist bei der Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge in den nachfolgenden Fällen bei der Auftragsvergabe eine Schutzerklärung gemäß Anlage zu verlangen, die bei Annahme des Angebots Vertragsbestandteil wird. Schutzerklärungen sind zulässig und notwendig, um bei solchen Vertragsverhältnissen die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers abzuklären, die
- Möglichkeiten zur Einflussnahme auf die Organisation des Vertragspartners oder seine Beschäftigten eröffnen
- ein besonderes Vertrauensverhältnis voraussetzen oder
- die Offenlegung von wesentlichen internen Vorgängen und Daten gegenüber dem Vertragspartner erfordern.
Schutzerklärungen kommen demnach regelmäßig in folgenden Vertragsverhältnissen in Betracht:
Unternehmensberatung, Personal- und Managementschulung, Fortbildungs- und Vortragsveranstaltungen, Softwareberatung, -entwicklung und -pflege, Projektentwicklung und -steuerung, Forschungs- und Untersuchungsaufträge.
2. Die Nichtabgabe der Erklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
3. Erweist sich nach Vertragsschluss, dass eine wissentlich falsche Erklärung abgegeben oder gegen mit der Erklärung eingegangene Verpflichtungen verstoßen wurde, so ist der Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
4. Den kommunalen Auftraggebern und den sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterliegenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren. Das gleiche gilt für die Empfänger von Zuwendungen des Freistaates Bayern, wenn die Zuwendungen für Maßnahmen nach Nummer 1 gegeben werden.
5. Diese Bekanntmachung tritt am 1. November 1996 in Kraft
Anlage
Schutzerklärung
Zum Angebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
1. Erklärung zum Vergabeverfahren: Der Bewerber/Bieter nimmt zur Kenntnis, dass die Nichtabgabe der Erklärung nach Nummer 2 oder die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung den Ausschluss von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat.
2. Erklärung für den Fall der Zuschlagserteilung: 2.1 Der Bewerber/Bieter versichert, - dass er gegenwärtig sowie während der gesamten Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard nicht anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet, er keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht und Beschäftigte oder sonst zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen keine Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen lässt;
- dass nach seiner Kenntnis keine der zur Erfüllung des Vertrags eingesetzten Personen die Technologie von L. Ron Hubbard anwendet, lehrt oder in sonstiger Weise verbreitet oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besucht.
2.2 Der Bewerber/Bieter verpflichtet sich, solche zur Erfüllung des Vertrags eingesetzte Personen von der weiteren Durchführung des Vertrags unverzüglich auszuschließen, die während der Vertragsdauer die Technologie von L. Ron Hubbard anwenden, lehren, in sonstiger Weise verbreiten oder Kurse oder Seminare nach dieser Technologie besuchen.
2.3 Die Abgabe einer wissentlich falschen Erklärung nach Nummer 2.1 sowie ein Verstoß gegen die Verpflichtung nach Nummer 2.2 berechtigt den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist. Weitergehende Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
Ort, Datum................................................................
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Bewerbers/Bieters
Hinweis nach Art. 16 Abs. 3 des Bayerischen Datenschutzgesetzes:
Hinsichtlich des Zwecks der Schutzerklärung wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung vom 29. Oktober 1996 verwiesen.
Anlage IV/1Angebotsaufforderung VOL
LandeshauptstadtMünchenDirektorium
Landeshauptstadt München, Direktorium, D-III-GB1-eoGov, Marsstraße 22, 80335 München RIT-I-GB1 eoGov und Smart CityAn alle Bieter Vergabeart:
Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe
Ablauf der Angebotsfrist:
10.08.2018Ablauf der Bindefrist:
30.09.2018
Ort/Zimmer: Marsstraße 22, Zi. 41480335 München
Zur Wahrung der Angebotsfrist ist eine Einreichung außerhalb der Dienststunden in den Sonderbriefkasten des Rathauses, Marienplatz 8 (Eingang Fischbrunnen) möglich.
Unser Zeichen: Wolfgang Glock Telefon: 089/233-82410 München, 22.06.2018
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (AA-VOL)
Aktenzeichen: --
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Innovationswettbewerb 2 (OpenCall 2) zu sensorbasierten Lösungen im EU-Projekt Smarter Together
Anlagen:
Spezielle Bewerbungs- und Vertragsbedingungen dieses Verfahrens (siehe Vergabeunterlagen)
Angebotsschreiben (Ang-VOL)
bitte wenden!
VHBM-VOL/Anlage IV/1 Stand: 07/17
Seite 2
Sehr geehrte Damen und Herren,es ist beabsichtigt, die in beiliegenden Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung der Landeshauptstadt München,
Referat für Informations- und Telekommunikationstechnik
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Vergabeunterlagen können eingesehen werden:
Ort/Zimmer/Sachbearbeiter/-in: , , Telefon: 089/
werktags (außer Samstag) in der Zeit von bis Uhr
1. Nicht beigefügte Vergabeunterlagen *):
Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) vom 01.03.1988, Stand:01.05.2010
Besondere Vertragsbedingungen (BV)
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZV) vom 01.03.1988, Stand: 01/17
*) liegen bereits vor bzw. können im Internet unter www.muenchen.de/vgst1 eingesehen werden
2. Unterteilung in Lose vorgesehen: ja neinEs können Angebote für ein Los, Lose, ein/mehrere/alle Los(e) abgegeben werden.
3. Nebenangebote sind zugelassen:
nein
Nebenangebote sind zugelassen für: die Gesamtleistung
für folgende Teilleistungen (Positionen, Abschnitte, Fachlose):
4. Ein für Vergabeunterlagen erhobener Betrag wird nicht erstattet.
5. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückgezogen werden.
6. Bis zum Ablauf der Bindefrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Wenn Sie bis zum Ende der Bindefrist keinen Auftrag erhalten haben, ist Ihr Angebot nicht berücksichtigt worden. Sofern Sie ausdrücklich über die Ablehnung Ihres Angebots unterrichtet werden wollen, müssen Sie dies schriftlich, per Telefax oder E-Mail beantragen. Eine Mitteilung nach § 19 (1) VOL erfolgt grundsätzlich nicht.
7. Falls Sie bereit sind, die Leistung zu übernehmen, werden Sie gebeten, beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen ausgefüllt und unterschrieben in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an die umseitig bezeichnete Stelle einzusenden oder dort abzugeben. Der Umschlag ist außerdem
mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und der Angabe „Nicht öffnen! Terminsache – Sensorbasierte Lösungen –Innovationswettbewerb 2 (OpenCall 2) “ bzw.
mit Ihrem Namen (Firma), Ihrer Anschrift und beiliegendem Aufkleber zu versehen.Beiliegendes Angebotskuvert ist zu verwenden.
Auf elektronischem Wege übermittelte Angebote wie Telefax und E-Mail sind bei Öffentlichen Ausschreibungen und Beschränkten Ausschreibungen nicht zugelassen. Digitale Angebote sind ebenfalls nicht zugelassen.
8. Kriterien für die Auftragserteilung: Das wirtschaftlichste Angebot bezüglich:
Die Kriterien für die Auftragserteilung sind in der Leistungsbeschreibung, Seite 29, 7.1 , genannt.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Wolfgang Glock
VHBM-VOL/Anlage IV/1 Stand: 07/17
Anlage IV/3Angebotsschreiben VOL
Name und Anschrift des Bieters (Firmenstempel)
Landeshauptstadt MünchenReferat für Informations- und Telekommunikationstechnik RIT-I-GB1 eoGov und Smart CityHerr Wolfgang GlockMarsstraße 2280335 München
Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Freihändige Vergabe
Ablauf der Angebotsfrist:
10.08.2018Ablauf der Bindefrist:30.09.2018
Ort/Zimmer: Marsstraße 22, Zi. 41480335 München
Zur Wahrung der Angebotsfrist ist eine Einreichung außerhalb der Dienststunden in den Sonderbriefkasten des Rathauses, Marienplatz 8 (Eingang Fischbrunnen) möglich.
Sachbearbeiter/in des Bieters: Name, Tel.: Datum:
Angebot für Leistungen (Ang-VOL)
Aktenzeichen: --
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Innovationswettbewerb 2 (OpenCall 2) zu sensorbasierten Lösungen im EU-Projekt Smarter Together
A) Vertragsbestandteile gemäß § 1 VOL/B:
Spezielle Bewerbungs- und Vertragsbedingungen dieses Verfahrens (siehe Vergabeunterlagen)
Pläne/Zeichnungen: siehe Vergabeunterlagen
B) Anlagen, die, soweit zutreffend, dem Angebotsschreiben beigefügt sind:
bitte wenden!
VHBM-VOL/Anlage IV/3 Stand: 07/17
Seite 2
1. Ich/Wir biete(n) die Ausführung der beschriebenen Leistungen zu den von uns eingesetzten Preisen an.An mein/unser Angebot halte ich mich/halten wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.Alle Geldbeträge sind in der Währungseinheit Euro angegeben
2. Falls eine Prüfung des angebotenen Preises nach der Verordnung PR-Nr.: 30/53 (in der jeweils geltenden Fassung) die Unzulässigkeit des Preises ergibt, gilt als Angebotspreis der preisrechtlich zulässige Preis.
3. Besondere Angaben des Bieters
Ich bin/Wir sind bevorzugter Bewerber laut beigefügtem/vorliegendem Nachweis Spätaussiedler Verfolgte Schwerbehindertenwerkstätte Blindenwerkstätte
4. Erklärung
4.1 Ich/Wir werde(n) keine Leistungen an Nachunternehmer übertragen.
4.2 Ich/Wir werde(n), abweichend von Ziffer 4.1, die in der beigefügten Liste aufgeführten Leistungen an die dort benannten Nachunternehmer übertragen. Die Anforderungen der Ziffer 7 der Bewerbungsbedingungen (BB-VOL) werden erfüllt. Mir/Uns ist bekannt, dass nach Vertragsschluss mit einer Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an andere Unternehmen nicht gerechnet werden kann.
4.3 Soweit eine Sicherheitsleistung verlangt ist, erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir vom Merkblatt für die Hinterlegung von Sicherheiten bei der Landeshauptstadt München Kenntnis genommen habe(n) und erkenne(n) die Hinterlegungsbedingungen für die von mir/uns ggf. zu erbringenden Sicherheitsleistungen an. Ferner ist mir/uns bekannt, dass nach Nr. 5 (d) „Mittelstandsrichtlinien Öffentliches Auftragswesen“ Konzernbürgschaften grundsätzlich nicht zugelassen sind.
4.4 Ich/Wir versichere/versichern, dass das Angebot ohne Preisabsprache zustande gekommen ist.
4.5.1 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften weder mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigstens 2.500Euro belegt worden bin/sind noch ein Straf- oder Bußgeldverfahren gegen mich/uns anhängig ist.Den Einsatz von Nachunternehmern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben.
4.5.2 Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 4.5.1 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erklärung bei.
4.5.3 Ich/Wir erkläre(n), dass weder das Unternehmen noch Vertreter des Unternehmens wegen Verstoßes gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) oder das Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von mindestens € 2.500 belegt wurden. Mir/uns ist bekannt, dass der Auftraggeber auch im Falle dieser Erklärung zusätzliche Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister anfordern kann und bei Zuschlägen ab einem Wert von € 30.000 regelmäßig anfordert. Den Einsatz von Nachunternehmern oder Verleihern mache ich/machen wir davon abhängig, dass diese eine gleichartige Erklärung abgeben.
4.5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass wir die Voraussetzungen unter Ziff. 4.5.3 nicht erfüllen. Um dennoch am Wettbewerb teilnehmen zu können lege(n) ich/wir eine Erläuterung bei.
4.6 Mit der Abgabe des Angebotes erkläre(n) ich mich/wir uns einverstanden, dass durch die Landeshauptstadt München Angaben über Firmenname und -anschrift an Presseorgane anlässlich der Fertigstellung des Bauvorhabens oder bei ähnlichen Anlässen weitergegeben werden dürfen.
Hier ankreuzen, falls Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr Firmenname und Ihre Firmenanschrift Presseorganen mitgeteilt werden. Eine Benachteiligung ist mit der Verweigerung des Einverständnisses nicht verbunden.
4.7 Ich bin/wir sind damit einverstanden, dass die Daten des Angebotes zu Auswertungszwecken in einem automatisiertenVerfahren verarbeitet werden.
4.8 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben kann.
4.9 Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass ein von mir/uns gewährtes Skonto nur gewertet werden kann, wenn es sich aufalle Zahlungen erstreckt und die Zahlungsfrist mindestens 21 Tage beträgt. Sofern ich/wir eine andere Regelung wünschen, haben wir dies gesondert angegeben.
4.10 Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebotes, dazu gehören auch die auf Seite 1 aufgeführten Vertragsbestandteile (A) und Anlagen (B). Ich/wir erklären, dass ich/wir alle diese Teile des Angebotes kenne(n) und anerkenne(n).Auch wenn ich/wir eine selbstgefertigte Kurzfassung der Leistungsbeschreibung abgebe(n), wird mit der Unterschrift die vom Auftraggeber verfasste Urschrift der Leistungsbeschreibung als alleinverbindlich anerkannt.
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, muss das Angebot zwingend von der Wertung ausgeschlossen werden.
VHBM-VOL/Anlage IV/3 Stand: 07/17
Anlage IV/7 EUVerpflichtungserklärung Teilleistungdurch Unterauftragnehmer EU
Bieter: Datum:
Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer (V-EU)
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Name des Unterauftragnehmers:
Erklärung des Unterauftragnehmers:Wir verpflichten uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o. g. Bieter, die im „Verzeichnis der Unterauftragnehmer“ (Unt-EU) aufgeführten Leistungen zu erbringen, für die unser Unternehmen als Leistungserbringer vom Bieter vorgesehen und eingetragen ist.
Ort, Datum Stempel und Unterschrift
VHBM-VOL/Anlage IV/7 EU Stand: 04/16
Anlage IV/6 EUVerzeichnis Unterauftragnehmer EU
Bieter: Datum:
Verzeichnis Unterauftragnehmer (Unt-EU)
Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber/Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Ergänzung zur Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Mit dem Angebot ist/sind
- die Teile des Auftrags zu benennen, die der Bieter beabsichtigt im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben und
- falls zumutbar, die Unterauftragnehmer zu benennen. Falls die Unterauftragnehmer nicht benannt werden können, sind die Gründe hierfür auf einem gesonderten Beiblatt zu erläutern und
- auf gesonderte Aufforderung der Auftragnehmerin nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters, der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindung (sog. Verpflichtungserklärung, Muster siehe V-EU).
Verzeichnis der Unterauftragnehmer sowie Art und Umfang der von ihnen auszuführenden Leistungen
Unternehmen 1:
Name:
Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung
Unternehmen 2:
Name:
Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung
Unternehmen 3:
Name:
Leistungsbereich/Position Beschreibung der Teilleistung
Bitte kopieren Sie diese Seite, falls Sie beabsichtigen, sich mehr als drei anderer Unternehmen für die Erfüllung der Leistung zu bedienen.
VHBM-VOL/Anlage IV/6 EU Stand: 04/16