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Haushaltsplan 2014 / 2015
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Erläuterungen zum Vorbericht ab Seite Einführung NKHR 2 Indexzahlen 12 Hinweise Stadtkämmerei zum Haushaltsplan 2012 / 2013 14 Jahresrechnung 2010 / Haushaltssatzung 2011 19 Terminplan 2012 / 2013 20 Verschuldung 21 Orientierungsdaten des Innen- und Finanzministerium, Haushaltserlass 25 Zusammenfassung Haushaltsplan 2012 / 2013 35 Ausblick Haushaltsplan 2012 / 2013 38
Neues und kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) 1. Allgemeines Das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) ist in Baden Württemberg mit dem Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts vom 04. Mai 2009 rückwirkend zum 01. Januar 2009 in Kraft getreten. Nach der Übergangsregelung des Artikel 13 Abs. 1 des Reformgesetzes sind die einschlägigen Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) spätestens für die Haushaltswirtschaft 2016 anzuwenden. Die Verordnung des Innenministe-riums Baden-Württemberg über die Haushaltswirtschaft der Gemeinden (Gemeindehaus-haltsverordnung - GemHVO) vom 11. Dezember 2009 trat am 1. Januar 2010 in Kraft. Nach § 64 Abs. 2 ist diese Verordnung ebenfalls spätestens für die Haushaltswirtschaft ab dem Haushaltsjahr 2016 anzuwenden. Bis dahin gilt die Gemeindehaushaltsverordnung vom 7. Februar 1973 (GBl. S. 33), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Juli 2001 (GBl. S. 466), weiter. Im Eigenbetrieb Filharmonie wurde die Buchführung zum 01.01.2009 erfolgreich auf das NKHR umgestellt. Zum 01.01.2011 hat die Stadt Filderstadt auf das NKHR umgestellt. Die Ziele der Reform haben für die Kommunen weit reichende Auswirkungen. Für die Out-putorientierung (welche Ziele sollen erreicht werden?) müssen zunächst alle Verwaltungs-leistungen als Produkte dargestellt werden. Des Weiteren soll die Aufgabenverantwortung und Ressourcenverantwortung zusammengefasst sowie eine Kosten- und Leistungsrech-nung für den gesamten kommunalen Bereich eingeführt werden. Die grundlegendste Ver-änderung für die Städte und Gemeinden ist jedoch die Umstellung von der Kameralistik auf die kaufmännische Buchführung. Aufgrund der Anforderungen der öffentlichen Verwaltung wurde die kaufmännische Buchführung angepasst und abgeändert. Man spricht daher nicht von kaufmännischer Buchführung, sondern von kommunaler Doppik (doppelte Buchführung in Konten). In der freien Wirtschaft wird jährlich eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung auf-gestellt. Das NKHR verwendet diese zwei Komponenten in ähnlicher Form und erweitert die-ses System um eine weitere Komponente. Somit entstand die sogenannte Drei-Komponenten-Rechnung.
- 2 -
Die drei Komponenten sind im Einzelnen wie folgt aufgebaut: • Die Vermögensrechnung bzw. die Planbilanz ist das kommunale Pendant zur Bilanz
(Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden bzw. Eigenkapital). Der Aufbau ist hier-bei nahezu identisch. Jedoch wird in der Vermögensrechnung nicht zwischen Anlage- und Umlaufvermögen unterschieden. Zudem wird das Eigenkapital in der kommunalen Bilanz Basiskapital genannt.
• Die Ergebnisrechnung bzw. der Ergebnishaushalt stellt den Ressourcenverbrauch einer Kommune dar. Hier werden sämtliche Aufwendungen und Erträge, die wirtschaftlich einer Periode zuzurechnen sind, erfasst. Dabei spielt es keine Rolle, wann der tatsächli-che Geldabfluss bzw. Geldzufluss erfolgt. Im Zuge der intergenerativen Gerechtigkeit sol-len auch die Abschreibungen des gesamten Gemeindevermögens in der Ergebnisrech-nung berücksichtigt werden. Diese Aufwendungen belasten zwar das Ergebnis, werden aber letztendlich nicht zahlungswirksam. Die so erwirtschafteten Gelder können dann nach dem Abgang des Altanlagengutes reinvestiert werden. Der Saldo von Aufwendun-gen und Erträgen hat einen unmittelbaren Einfluss auf die Höhe des Basiskapitals. Die Ergebnisrechnung stellt, wie der frühere Verwaltungshaushalt, das Ergebnis der laufen-den Verwaltungstätigkeit getrennt von der Investitionstätigkeit der Kommune dar.
• In der Finanzrechnung bzw. dem Finanzhaushalt werden die Einzahlungen und Aus-zahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstä-tigkeit des jeweiligen Haushaltsjahres dargestellt. Das heißt, es sind alle Zahlungen nach dem Kassenwirksamkeitsprinzip aufzunehmen, die im Haushaltsjahr tatsächlich eingehen oder ausbezahlt werden. Der Saldo erhöht oder vermindert die liquiden Mittel der Vermö-gensrechnung. Wie oben schon genannt, beinhaltet der Finanzhaushalt vor allem die In-vestitionsplanung . In ihr werden alle Ein- und Auszahlungen für Investitionen geplant. Sie entspricht daher in etwa dem Vermögenshaushalt.
Im Rahmen des Jahresabschlusses ist zwingend die Finanzrechnung, die Ergebnisrechnung und die Vermögensrechnung, im Gegensatz zur Haushaltsplanung, bei der nur ein Ergebnis- und ein Finanzhaushalt zu erstellen ist, aufzustellen. 2. Haushaltssatzung und Haushaltsplan Nach wie vor gibt es im NKHR eine Haushaltssatzung sowie einen Haushaltsplan. Dieser besteht aus dem Gesamthaushalt, den Teilhaushalten und dem Stellenplan sowie den Anla-gen. In den Teilhaushalten gibt es wiederum einen Ergebnishaushalt und einen Finanzhaus-halt.
Haushaltsplan
Gesamthaushalt
Ergebnis-haushalt
Finanz-haushalt
Stellen-plan
Anlagen: • Vorbericht• Finanzplan mit Investitions-
programm• Übersicht über Verpflichtungserm.• Schuldenübersicht• Rückstellungsübersicht• Rücklagenübersicht• Letzter Gesamtabschluss• Wirtschaftspläne/Jahresabschlüsse• Budgetübersicht
Haushaltsquerschnitte
Teil-HH A
Erg-HH
Fin-HH
Teil-HH B
Erg-HH
Fin-HH
Teil-HH C
Erg-HH
Fin-HH
Teil-HH D
Erg-HH
Fin-HH
Haushaltsplan
Gesamthaushalt
Ergebnis-haushalt
Finanz-haushalt
Stellen-plan
Teil-HH A
Erg-HH
Fin-HH
Teil-HH B
Erg-HH
Fin-HH
Teil-HH C
Erg-HH
Fin-HH
Teil-HH D
Erg-HH
Fin-HH
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Der Gesamthaushalt ist in mindestens zwei Teilhaushalte zu gliedern. In den Teilhaushalten sollen Schlüsselprodukte bzw. Produktbeschreibungen, Leistungsziele und Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung dargestellt werden. Interne Leistungen sowie kalkulatorische Kosten werden nur in den Teilhaushalten abgebildet. Hingegen werden außerordentliche Erträge und Aufwendungen nur im Gesamthaushalt dargestellt. Wie oben schon genannt, werden die Verwaltungsleistungen im NKHR als Produkte darge-stellt. Diese Produkte werden in Teilhaushalten zusammengefasst. Die Zusammenfassung erfolgte bei der Filharmonie und bei der Stadt Filderstadt organisationsorientiert. 2.1 Haushaltsaufbau Der Haushalt der Stadt Filderstadt ist in 11 Teilhaushalte (THH) gegliedert: THH 1 OB / Referate – Verwaltungssteuerung
THH 2 Amt 10 – Zentrale Dienste
THH 3 Amt 20 – Finanzverwaltung
THH 4 Amt 20.4 / 612 – Gebäudemanagement
THH 5 Amt 32 – Sicherheit, Ordnung & Soziales
THH 6 Amt 40 – Familien, Schulen & Vereine
THH 7 Amt 43 – Bildung, Kunst & Kultur
THH 8 Amt 61 / 015 – Stadtplanung & Umweltschutz
THH 9 Amt 63 – Baurecht & Bauverwaltung
THH 10 Amt 66 – Tiefbau, Entsorgung & Bauhof
THH 11 Amt 20 – zentrale Finanzleistungen
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Jeder Teilhaushalt wird weiter in mindestens zwei Produktgruppen untergliedert. In jeder Produktgruppe werden einzelne Produkte (entsprechen etwa den bisherigen Unterabschnit-ten), die sachlich zusammengehören, wie z.B. einzelne Schulen, zusammengeführt. Einzel-ne Produkte, die aufgrund ihrer Bedeutung für die Stadt besonders herausgestellt werden sollen, werden als Schlüsselprodukte bezeichnet. Auszug aus dem Teilhaushalt 6
Produktgruppe
Produkt
11.14-003 Zentrale Funktionen 40 21.10 Bereitstellung und Betrieb
von � 21.10.01 Bereitstellung & Betrieb von Grundschulen allgemeinbildenden Schulen
�
21.10.02
Bereitstellung & Betrieb von Haupt- und Werkrealschulen
�
21.10.03
Bereitstellung & Betrieb von Grund-, Haupt- und Werkrealschulen
� � 21.10.04 Bereitstellung & Betrieb von Realschulen � � 21.10.06 Bereitstellung & Betrieb von Gymnasien 21.20 Bereitstellung und Betrieb
von � 21.20.02 Bereitstellung & Betrieb von Förderschulen Sonderschulen 21.40
Schülerbezogene Leistun-gen � 21.40.01 Schülerbeförderung
2.2 Produktaufbau Der Produktaufbau wird vom kommunalen Produktplan Baden-Württemberg vorgegeben. Das Produkt 21.10.04.01 Fleinbachrealschule Bernhausen (früher Unterabschnitt 2210) ist wie folgt aufgebaut:
21 . 10 . 04 . 01 Die ersten beiden Ziffern stehen für den Produktbereich
Schulträgeraufgaben 21 Das zweite Zahlenpaar steht für die Produktgruppe Bereitstellung und Betrieb von allgemeinbildenden Schulen 21 . 10 Das dritte Paar steht für das Produkt
Bereitstellung & Betrieb von Realschulen 21 . 10 . 04 Die beiden letzten Ziffern sind frei wählbar und können daher für eine individuelle Unterteilung (Unterprodukt) verwendet werden.
Fleinsbach Realschule Bernhausen 21 . 10 . 04 . 01
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2.3 Erläuterungen/Beschreibungen Jede Produktgruppe enthält zusätzlich zu den Planansätzen eine Beschreibung des Aufga-bengebietes. Des Weiteren sind dort die Auftragsgrundlagen, Zielgruppen, Produktverant-wortlichen sowie Kennzahlen näher beschrieben. 2.4 Mittelfristige Finanzplanung und Investitionen Bei der mittelfristigen Finanzplanung und den Investitionen im VmH gibt es ebenfalls Ände-rungen. Die mittelfristige Finanzplanung findet auf den Ebenen der Teilhaushalte statt sowie auf der Ebene des Gesamthaushaltes. Die Investitionen des VmH werden direkt zu den Produktgruppen zugeordnet und werden als Investitionsaufträge bezeichnet. Die Haushaltsstelle 2.7710.935000.3-001 Erwerb v. bewegl. Sachen/Tiefbau wird im NKHR wie folgt dargestellt:
2.5 Aufbau der Kontierungselemente (bisherige Hauhaltsstellen) Die Sachkonten (Kostenart) sind in etwa vergleichbar mit den früheren Gruppierungen und dienen zur Unterscheidung von Einzahlungen und Auszahlungen und darüber hinaus von Erträgen und Aufwendungen. Diese werden vom kommunalen Kontenplan für Baden-Württemberg vorgegeben (vergleichbar dem Kontenrahmen in der Wirtschaft). Das Sachkon-to in SAP besteht aus 8 Ziffern. Dabei gibt die erste Ziffer darüber Auskunft, ob es z.B. eine Einzahlung oder Auszahlung ist. Das nachfolgende Schaubild zeigt die Struktur des Konten-rahmens:
- 7 -
Beispiel: Die Haushaltstelle 1.2210.591000.0 Lehr- und Unterrichtsmittel an der Fleinsbach-
realschule wird zukünftig im NKHR wie folgt dargestellt:
Kontenklasse: 3
Kontengruppe: 30
Kontenart: 301 Konto: 3011
Erträge Steuern und ähnliche Ab-gaben
Realsteuern Grundsteuer A
Vermögensrechnung Ergebnisrechnung Finanzrechnung Ab-schluss KLR
Aktiva Passiva Ordentliche Ergebnisrechnung
Außer-ordentl.
Ergebnis-rechnung
Konten- klasse 0
Konten- klasse 1
Konten- klasse 2
Konten- klasse 3
Konten- klasse 4
Konten- klasse 5
Konten- klasse 6
Konten- klasse 7
Konten- klasse 8
Konten- klasse 9
Immaterielle Vermögens-gegen-stände und Sach-vermögen
Finanz-vermögen und aktive Rechnung-abgren-zung
Kapital- position, Sonder-posten, Verbind-lichkeiten, Rück-stellungen und passive Rech-nungs-abgrenzung
Ordent-liche Erträge
Ordent-liche Aufwend-ungen
Außer-ordentliche Erträge und Aufwend-ungen
Einzah- lungen
Auszah- lungen
Abschluss-konten
Kosten- und Leistungs-rechnung
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2.6 Buchungen in SAP (Systeme Anwendungen Produkte) Die Finanzbuchhaltung wird in der Praxis nicht direkt auf die Produkte (Kostenträger) bu-chen, sondern auf sogenannte Kostenstellen. Die Stadt verwendet insgesamt sechs ver-schiedene Kostenstellentypen. Nachfolgend die Systematik der Kostenstellen:
Erläuterungen zu den Kostenstellentypen
Interne Leistungsverrechnungen wird es weiterhin noch geben, jedoch werden sie nur in den Teilhaushalten dargestellt. Andernfalls würden die internen Leistungsverrechnungen, auf-grund ihrer gleich hohen Erträge und Aufwendungen, den Gesamthaushalt nur unnötig auf-blähen.
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2.7 Budgetierung Auch bei der Budgetierung kommt es zu Änderungen. Im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen wird per Gesetz festgelegt, dass jeder Teilhaushalt automatisch ein Budget bildet. Ist dies nicht gewollt, muss die automatische Budgetierung mittels Planver-merk aufgehoben werden. 2.8 Struktur des Ergebnishaushaltes In diesem Kapitel werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandsarten des Ergebnishaushaltes weiter erläutert1, um so die Verständlichkeit des Planes sicherzustellen. Gesamt-Ergebnishaushalt
1 Aufzählung ist nicht abschließend
Nr. Gesamtergebnishaushalt
Ertrags- und Aufwandsarten
Ansatz 2015 EUR
Ansatz 2014 EUR
Ansatz 2013 EUR
1 2 3
1 + Steuern und ähnliche Abgaben 61.529.360 60.084.360 55.179.143
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 23.779.219 22.752.758 18.532.806
4 + Entgelte für die Benutzung/Inanspruchnahme öffentl. Einr. 11.200.249 11.133.790 10.677.292
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 2.709.066 2.678.430 2.519.478
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 668.788 761.588 886.685
7 + Zinsen und ähnliche Erträge 305.100 305.100 355.500
8 + Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen 10.041 238.459 0
9 + Sonstige ordentliche Erträge 5.959.571 5.897.019 5.753.878
10 = Ordentliche Erträge 106.161.394 103.851.504 93.904.782
11 - Personalaufwendungen -31.841.614 -31.111.370 -26.640.811
12 - Versorgungsaufwendungen 0 0 0
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -19.367.892 -19.627.697 -16.715.081
14 - Planmäßige Abschreibungen -12.447.972 -12.251.244 -12.072.300
15 - Zinsen und ähnliche Aufwendungen -33.500 -33.500 -33.000
16 - Transferaufwendungen -38.122.532 -37.463.819 -35.435.727
17 - Sonstige ordentliche Aufwendungen -6.936.692 -6.936.862 -5.867.092
18 = Ordentliche Aufwendungen -108.750.202 -107.424.492 -96.764.011
19 = Ordentliches Ergebnis -2.588.808 -3.572.988 -2.859.229
21 = Veranschlagtes ordentliches Ergebnis -2.588.808 -3.572.988 -2.859.229
22 + Voraussichtliche außerordentliche Erträge 0 903.000 0
23 - Voraussichtliche außerordentliche Aufwendungen 0 0 -220.000
24 = Veranschlagtes Sonderergebnis 0 903.000 -220.000
25 = Veranschlagtes Gesamtergebnis -2.588.808 -2.669.988 -3.079.229
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Erträge
1. Steuern und ähnliche Abgaben: Grund- und Gewerbesteuer; Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer; Leistungen nach dem Familienlastenausgleich
2. Zuwendungen und allgemeine Umlagen: Schlüsselzuweisungen; Bedarfszuweisun-gen; Erträge aus der Auflösung von Sonderposten
3. Sonstige Transfererträge: Ersatz von sozialen Leistungen
4. Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte: Verwaltungsgebühren; Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte; Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge
5. Privatrechtliche Leistungsentgelte: Mieten und Pachten; Erträge aus Verkauf; Sonsti-ge privatrechtliche Leistungsentgelte
6. Kostenerstattungen und Kostenumlagen: Umlagen von Eigenbetrieben
7. Finanzerträge: Zinserträge; Sonstige Finanzerträge
8. Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen
9. Sonstige ordentliche Erträge: Konzessionsabgaben; Erstattungen von Steuern; Buß-gelder; Säumniszuschläge; Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
Aufwendungen
11. Personalaufwendungen: Aufwendungen für das aktuell beschäftigte Personal sowie Honorare für Dozenten
12. Versorgungsaufwendungen: Aufwendungen nach dem Austritt des Personals
13. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: Unterhaltung des Anlagevermögens; Mieten und Pachten; Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen; Auf-wand für Abfall, Wasser, Abwasser, Energie und Versicherungen; Haltung von Fahr-zeugen; Aus- und Fortbildung; Aufwendungen für EDV; Lehr- und Unterrichtsmittel; Aufwendungen für den Verbrauch von sonstigen Vorräten
14. Abschreibungen: Wertminderung des Anlagevermögens
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
16. Transferaufwendungen: Zuschüsse für laufende Zwecke; Sozialtransferaufwendun-gen; Gewerbesteuer-, Finanzausgleich- und Kreisumlage
17. Sonstige ordentliche Aufwendungen: Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit; Verfügungsmittel; Steuern und Versicherungen; Lizenzen und Konzessio-nen
Außerordentliche Erträge und Aufwendungen (nur im G esamthaushalt)
22. Realisierte außerordentliche Erträge: Sonstige außergewöhnliche Erträge; empfan-gene Schadensersatzleistungen; Spenden; Erträge aus Zuschreibungen aus der Auf-hebung von außerplanmäßigen Abschreibungen; Erträge (Gewinn) aus der Veräuße-rung von Vermögensgegenständen
23. Realisierte außerordentliche Aufwendungen: Sonstige außergewöhnliche Aufwen-dungen; Aufwendungen im Zusammenhang mit Katastrophen u.ä. Ereignissen; Spenden; geleisteter Schadensersatz; Aufwendungen aus Inanspruchnahme von Gewährleistungen; außerplanmäßige Abschreibungen; Aufwendungen (Verlust) aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen
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Einwohnerzahl
am 17.05.1939 .........................................................................................9.307
am 06.06.1961 .......................................................................................18.273
am 27.05.1970 .......................................................................................30.395
am 30.06.1975 .......................................................................................34.456
am 30.06.1980 .......................................................................................37.102
am 30.06.1985 .......................................................................................36.675
am 30.06.1990 .......................................................................................38.219
am 30.06.1995 .......................................................................................41.037
am 30.06.2000 .......................................................................................42.098
am 30.06.2005 .......................................................................................43.741
am 30.06.2006 .......................................................................................43.929
am 30.06.2007 ................................................................................... 44.000
am 30.06.2008 ................................................................................... 44.125
am 30.06.2009 .......................................................................................44.125
am 30.06.2010 .......................................................................................44.228
am 30.06.2011 ................................................................................... 43.896
am 30.06.2012 ………………………………………………………………44.222
am 30.06.2013 ………………………………………………………………44.490
am 30.06.2014 ………………………………………………………………44.515
am 30.06.2015 ………………………………………………………………44.540
Grundlage für die Berechnung der Angaben €/Einwohner ist für
2012 : der Einwohnerstand zum 30.06.2012 44.222
2013 : der Einwohnerstand zum 30.06.2013 44.490
2014 der Einwohnerstand zum 30.06.2014 44.515
2015 der Einwohnerstand zum 30.06.2015 44.540
Flächengröße des Stadtgebiets in ha 3.855
Stadt Filderstadt
Landkreis Esslingen
Indexzahlen
1056
1092
927
575205
Plattenhardt
HarthausenBonlanden
Sielmingen
701
755
569
1830
Landwirt-schaft
forstwirtschaftliche Fläche
Siedlungs-
flächeVerkehrsfläche
Bernhausen
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\03 Vorbericht\Allgemeines.xls
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Steuerkraftsumme (Bemessungsgrundlagen)
2014 insgesamt 54.194.286 € je Einwohner 1.217 € (1.034 €) *2015 insgesamt 57.644.247 € je Einwohner 1.298 € (1.101 €) *
Steuerkraftmesszahl
2014 insgesamt 44.217.938 € je Einwohner 993 € (841 €) *2015 insgesamt 45.002.608 € je Einwohner 1.013 € (868 €) *
Personalaufwendungen
2014 insgesamt 31.111.370 € je Einwohner 699 € (579 €) *2015 insgesamt 31.841.614 € je Einwohner 715 € (598 €) *
Schuldzinsen
2014 insgesamt - € je Einwohner - € (- €) *2015 insgesamt - € je Einwohner - € (- €) *
Schuldentilgung (ordentlich)
2014 insgesamt - € je Einwohner - € (- €) *2015 insgesamt - € je Einwohner - € (- €) *
Schuldenstand (ohne Eigenbetriebe)
Stand 31.12.2012 - € je Einwohner - € Stand 31.12.2013 - € je Einwohner - € Stand 31.12.2014 - € je Einwohner - € Stand 31.12.2015 - € je Einwohner - €
Veranschlagtes Gesamtergebnis
2014 insgesamt 2.669.988 €- je Einwohner 60 €- 2015 insgesamt 2.588.808 €- je Einwohner 58 €-
Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf
2014 insgesamt 10.672.672 €- je Einwohner 240 €- 2015 insgesamt 3.821.878 €- je Einwohner 86 €-
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
2014 insgesamt 17.376.270 € je Einwohner 390 € 2015 insgesamt 7.357.350 € je Einwohner 165 €
* Daten aus Haushaltsplan 2012/2013
Indexzahlen Teil II
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\06 Übersichten\ Indexzahlen 2014 + 2015 Teil II.xls
- 13 -
1. Gewerbesteuer (Tsd. €)
2014 2015 2016 2017 2018
VZ 19.000 19.500 19.800 20.000 20.100Abr. 3.000 3.000 3.000 3.000 3.000
Summe 22.000 22.500 22.800 23.000 23.100Summe VJ 21.100 21.200 22.800 - -
2. Einkommensteuer (Tsd. €)
2014 2015 2016 2017 2018
Plan 26.970 27.750 28.580 29.360 30.190Plan VJ 23.920 24.600 27.140 - -
Einkommensteueranteil der Gemeinden von Baden-Württemberg (Mrd. €)
Plan 5,200 5,350 5,510 5,660 5,820Plan VJ 4,611 4,742 5,232 -
3. Schlüsselzuweisungen (Tsd. €)
2014 2015 2016 2017 2018
Plan 15.050 15.570 15.220 15.180 15.190Plan VJ 11.430 11.850 13.440 - -
Kopfbeträge bei 3.000 Einwohnern zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen
Plan 1.120 1.160 1.180 1.200 1.220Plan VJ 990 1.020 1.110 - -
4. Außerordentliche Erträge (Tsd. €)
Für Erträge aus Grundstücksverkäufen, die über dem bilanziell angesetzten Wert der Grundstücke liegen, sind folgende Beträge eingestellt:
2014 2015 2016 2017 2018
Plan 903 0 433 441 530Plan VJ 0 0 0 - -
Haushaltsplan 2014 / 2015Hinweise der Stadtkämmerei
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\03 Vorbericht\Allgemeines.xlsHinweise
- 14 -
5.
Personalkosten (Tsd. €)
2014 2015 2016 2017 2018
Plan 31.111 31.842 32.632 33.440 34.275Plan VJ 28.858 29.354 30.234 - -
6.
Die Personalkosten erhöhen sich im Vergleich vom Plan 2013 zum Plan 2014 um rund
4,4 Mio. Euro, was einer Steigerung von über 16 % entspricht. Dies hat nur zu einem geringen Anteil mit der Tarifsteigerung zu tun, sondern resultiert aus zusätzlichen Stellen in vielen Bereichen der Stadtverwaltung.
Im Laufe der Jahre 2012 und 2013 wurden viele Stellen ausgeweitet oder neu geschaffen, die zum Teil schon im Jahr 2013 zu erheblichen Mehraufwendungen führten und sich ab dem Jahr 2014 massiv auswirken. Den größten Anteil an dieser Personalmehrung und Kostensteigerung
nehmen die Stellen von Erzieherinnen ein. Es handelt sich um neue Stellen für die Umsetzung des Mindestpersonalschlüssels gemäß der KiTaVO und zusätzliche Erzieherinnen für den Ausbau der U3-Betreuung, was insgesamt mit etwa 46 Stellen zu Buche schlägt. Entgegen den ursprünglichen Annahmen, dass im Zusammenhang mit den Ganztagesschulen Gruppen der verlässlichen Grundschule langsam abgebaut werden können, erfolgt zum Teil eine Ausweitung
des Angebots, wofür beispielsweise die Arbeitszeiten von Zweitkräften und Springermitarbeitern ausgedehnt werden. Die Erhöhung des Anteils der städtischen Reinigungskräfte gegenüber denbeauftragten Reinigungs- und Dienstleistungsunternehmen (Verhältnis 60%:40%) wie auch diebeschlossene Aufhebung der Wiederbesetzungssperre führen zu weiteren Kostensteigerungen. 4,65 neue Stellen für die Schulsozialarbeit sind ebenfalls berücksichtigt. Außerdem wurden im Verwaltungsbereich weitere Stellen geschaffen.
Für die Beschäftigten wurden im Januar und August 2013 die Tarife um jeweils 1,4 % erhöht.
Für die Jahre 2014 und 2015 wurde ohne konkreten neuen Tarifabschluss jeweils eine Steigerung von 2,5 % angenommen.
Die Beamten erhalten 2,65 % Steigerung, die gestaffelt zwischen den Monaten Juli 2013 bis Januar 2014 umgesetzt wird, je nachdem in welcher Besoldungsgruppe die entsprechenden Personen eingestuft sind. Im Jahr 2014 erfolgt eine weitere Steigerung von 2,95 %, die mit dergleichen Staffelung umgesetzt wird.
Sachkostensteigerungen wurden auf der Basis des Jahres 2013 berechnet oder aus dem Ergebnis 2012 abgeleitet. In den Jahren 2014 und 2015 beträgt die Erhöhung jeweils 2 %. Dieser
Wert wurde auch für die Jahre 2016 bis 2018 angsetzt. Die disponiblen Mittel wurden einbezogen.
Die Energiekosten wurden in den Jahren 2014 und 2015 zwischen 5 % und 8 % erhöht. Enthalten
sind die ansteigenden Entgelte für die Netznutzung und die gesetzlich bedingten Mehrbelastungen aus dem Erneuerbare Energien Gesetz, dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz, der Umlage NEV und der Offshore-Haftungsumlage. Ab dem Jahr 2016 wurde auch hier mit einer Steigerung von pauschal 2 % geplant.
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\03 Vorbericht\Allgemeines.xlsHinweise
- 15 -
7. Unterhaltungsaufwand (Tsd. €)2014 2015 2016 2017 2018
Gebäudeunterhaltung 3.389 2.898 2.954 3.011 3.070
Brandschutz 2.075 1.940 1.630 300 300
Außenanlagen 96 85 86 87 88
Grünanlagen 702 683 696 709 723
Straßenunterhaltung 771 867 884 901 919
Kanalunterhaltung 883 810 826 842 858
Kläranlagen 147 175 178 181 184
Kanalauswechslungen im Finanzhaushalt 1.141 1.398 652 1.177 1.060
Sonstige Unterhaltung(Ampelnetz u.ä.) 528 387 394 401 409
Summe Unterhaltung / 9.732 9.243 8.300 7.609 7.611Erneuerung
8. Beteiligungen an den Eigenbetrieben laut deren Wirtschaftsplänen (Tsd. €)Seit dem Jahr 2012 erfolgt die Verlustübernahme nicht mehr über einen Zuschuss, sondern wirdim Rahmen einer Beteiligung abgewickelt.
2014 2015 2016 2017 2018FILharmonie
Beteiligung 1.000 1.000 1.000 1.000 1.000
Stadtwerke
Beteiligung 1.036 689 356 356 356
Die Beteiligung an der FILhamonie soll im Finanzplanungszeitraum auf einem konstanten Niveau von 1 Mio. € / Jahr verbleiben.
Die Beteiligung an den Stadtwerken deckt zum einen die Auszahlungen für die Tilgungen der Darlehen des Eigenbetriebes ab und zum anderen werden hierüber die Investitionen von Attraktivierungsmaßnahmen des Fildorados über den Eigenbetrieb Stadtwerke finanziert.
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\03 Vorbericht\Allgemeines.xlsHinweise
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9. Umlagen
- Kreisumlage (Tsd. €) 2014 2015 2016 2017 2018
Plan 17.750 17.950 19.880 20.230 20.500
Plan VJ 19.140 19.780 21.820 - -
Plan 35,5 P. 34,5 P. 33,8 P. 32,2 P. 33,2 P.
Plan VJ 38,1 P. 38,1 P. 39,1 P. - -
- FAG-Umlage (Tsd. €)
2014 2015 2016 2017 2018
Plan 11.240 11.650 13.390 13.910 14.090
Plan VJ 11.530 11.910 12.800 - -
- Gewerbesteuerumlage (Tsd. €)
2014 2015 2016 2017 2018
Plan 3.850 3.940 3.990 4.020 4.040
Plan VJ 3.690 3.710 3.990 - -
Punkte 69 69 69 69 69
Summe Umlagen 32.840 33.540 37.260 38.160 38.630Plan VJ 34.360 35.400 38.610 - -
10. Steuerkraftsummen (Tsd. €)
2014 2015 2016 2017 2018
Plan 54.194 57.644 58.824 60.943 61.734
Plan VJ 50.248 51.918 55.803 - -
Steuerkraftsumme pro Einwohner
1.217 € 1.294 € 1.320 € 1.368 € 1.386 €
11. Budgetreserve (Tsd. €)2014 2015 2016 2017 2018
600 600 600 600 600
Die Hebesätze der Kreisumlage wurden aus dem Kreishaushalt 2014 übernommen. (* 1 Punkt Kreisumlage entspricht im Jahr 2014 ca. 540.000 € und im Jahr 2015 ca. 570.000 €)
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\03 Vorbericht\Allgemeines.xlsHinweise
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12. Saldo des Finanzhaushaltes aus laufender Verwaltungstätigkeit (Tsd. €)
2014 2015 2016 2017 2018
Plan 2.561 3.131 3.121 3.615 3.199Plan VJ 2.283 4.338 3.985 - -
13. Änderung des Finanzierungsmittelbestandes (Tsd. €)
2014 2015 2016 2017 2018
Plan -10.673 -3.822 -3.928 -180 -2.158Plan VJ -3.318 -78 -590 - -
14. Finanzierungsmittelbestand
15. Schuldenstand
� StadtDer Schuldenstand wurde zum 31.12.2007 auf - 0 - zurückgeführt. Der städtische Haushalt ist schuldenfrei.
� Eigenbetrieb FilharmonieDer Eigenbetrieb Filharmonie ist seit dem 31.12.2007 ebenfalls schuldenfrei.
� Eigenbetrieb StadtwerkeDer Schuldenstand des Eigenbetriebs Stadtwerke beträgt zum 31.12.2013 voraussichtlich4,5 Mio. € (102 € / Einwohner).
Der Finanzierungsmittelbestand des Kernhaushaltes der Stadt beträgt zum 31.12.2012 ca. 60,6 Mio. €. Bis Ende 2014 wird durch negative Finanzierungsmittelbestände 2013 und 2014 und durch die Auszahlungen aus gebildeten Rückstellungen und Ermächtigungsübertragungen des Jahres 2012 der Finanzierungsmittelbestand um etwa 31,9 Mio. € auf ca. 28,7 Mio. € reduziert. Bis
zum Ende des Jahres 2018 vermindert sich der Finanzierungsmittelbestand auf ca. 18,7 Mio. €.
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\03 Vorbericht\Allgemeines.xlsHinweise
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I. Vorjahre
1. Jahresrechnung 2010
2. Haushaltssatzung 2012/2013
Die Haushaltssatzung 2012/2013 wurde am 19.03.2012 vom Gemeinderat erlassen
und der Doppelhaushalt 2012/2013 wie folgt beschlossen:
2012 2013
Ergebnishaushalt
- Gesamtbetrag der Ordentlichen Erträge 92.788.641 € 93.904.782 €
- Gesamtbetrag der Ordentlichen Aufwendungen 96.379.182 € 96.764.011 €
Finanzhaushalt
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 90.240.499 € 91.318.004 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 84.757.101 € 87.114.611 €
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 12.065.477 € 1.684.228 €
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 22.174.303 € 16.543.916 €
- Gesamtbetrag der vorgese-
henen Kreditaufnahmen 0 € 0 €
- Gesamtbetrag der Ver-
pflichtungsermächtigungen 16.351.182 € 11.565.000 €
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat mit Erlaß vom 24. Mai 2012 die Gesetz-
mäßigkeit bestätigt.
Die Stadtkämmerei hat zum 05. August 2011 die Jahresrechnung 2010 aufgestellt.
Der Gemeinderat der Stadt Filderstadt hat am 19. März 2012 die Jahresrechnung 2010
festgestellt.
Die Feststellung der Jahresrechnung wurde am 23. März 2012 im Amtsblatt der Stadt Filderstadt
bekannt gemacht und vom 26. März bis 03. April 2012 öffentlich ausgelegt.
Vorbericht zum Haushaltsplan 2014/2015(gem. § 6 Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO)
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\03 Vorbericht\Allgemeines.xlsVorbericht z.
HHPL
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II. Doppelhaushaltsplan 2014/2015
1. Terminplanung Erstellung Haushaltsplan 2014/2015
- Zuleitung der Mittelanmeldungen an die
bewirtschaftenden Ämter 01.03.2013
- Rückgabetermin Mittelanmeldungen an 20 10.04.2013
- Besprechung mit den bewirtschaftenden Ämtern 29.04.13 bis 17.05.2013
- Eckdatenbeschluss Finanz-, Kultur- u. Sozialausschuss
- Einbringung Haushaltsplan 2012/2013 in Gemeinderat (Verwaltungsentwurf) 30.09.2013
- Finanz-, Kultur- und Sozialausschuss (Informationen zum 02.10.2013
Haushaltsplan 2012/2013
- Bürgerinformationsveranstaltung zur Filderstädter Finanzsituation im
Bürgerzentrum Bernhausen
- Etatreden der Fraktionen (Anträge) Gemeinderat 04.11.2013
- Beratung Ausschuss für Technik und Umwelt 25.11.2013
- Beratung Ausschuss für Verwaltung, Bürgerbeteiligung und 02.12.2013
Wirtschaftsförderung
- Beratung Finanz-, Kultur- und Sozialausschuss 04.12.2013
- Verabschiedung Haushalt 2014/2015 mit mittelfristiger Finanzplanung 2013 16.12.2013
bis 2017 und Wirtschaftspläne 2014 der Eigenbetriebe
Stadtwerke Filderstadt und Filharmonie Filderstadt
2. Grundlage für den Haushaltsplan 2014/2015
Im Haushaltsplan 2014/2015 sind die Mittelanmeldungen der Fachämter enthalten.
Der Haushaltserlass 2014 vom 17. Juni 2013 ist eingearbeitet.
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2009\Plan\Vorbericht\ Allgemeines.xls Terminplan
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a) Übersicht über die Verschuldung der Stadt
Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertDM DM DM DM/E DM*
1975 1.117.000 1.677.670 44.503.093 1.292 8411976 9.430.000 2.246.734 51.686.359 1.495 1.0361977 526.000 2.863.237 49.349.122 1.411 1.0501978 3.012.000 6.496.775 45.864.347 1.291 1.0741979 302.500 3.526.273 42.640.574 1.180 1.1491980 0 3.264.310 39.376.264 1.061 1.2131981 140.000 4.382.541 35.133.723 939 1.2711982 110.000 2.936.890 32.306.833 861 1.3551983 110.000 2.930.704 29.486.129 793 1.3671984 5.210.000 2.934.158 31.761.971 864 1.3771985 11.254.855 3.141.367 39.875.459 1.087 1.3861986 250.000 3.296.192 36.829.267 993 1.3871987 14.350.000 8.926.953 42.252.314 1.163 1.3691988 4.547.226 7.389.718 39.409.822 1.067 1.3551989 5.470.325 7.560.906 37.319.241 995 1.3841990 6.369.898 3.001.332 40.687.807 1.065 1.3671991 6.499.302 3.530.802 43.656.307 1.124 1.2961992 1.378.595 3.842.272 41.192.630 1.036 1.2601993 12.739.750 4.549.034
a.o.Tilgung 1) 13.000.688 36.382.658 896 1.3081994 18.581.646 5.466.407
a.o.Tilgung 1) 5.270.262 44.227.635 1.081 1.3011995 900.000 3.118.798
a.o.Tilgung 1) 1.125.000 40.883.837 996 1.2431996 1.000.000 3.129.917
14.278 2) 38.739.642 935 1.1791997 12.493.543 3.235.277 3) 47.997.908 1.156 1.1571998 300.000 3.627.196 44.670.712 1.070 1.099
HER 1998 200.0001999 0 3.936.721 40.733.991 973 1.0642000 0 4.140.004 36.593.987 869 1.0432001 0 3.699.705 32.894.282 785 972
a.o.Tilgung 0 2.349.382 4) 30.544.900 729 972
Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertEuro Euro Euro Euro/E Euro *
2001 0 1.891.629 16.818.579 400 497
a.o.Tilgung 1.201.220 4) 15.617.359 371
2002 0 1.851.321 13.766.038 321 446a.o.Tilgung 870.047 5) 12.895.991 301
2003 0 1.739.047 11.156.944 259 445a.o.Tilgung 2.461.837 6) 8.695.107 201
2004 0 1.613.900 7.081.207 164 4272005 0 1.151.069 5.930.138 136 4302006 0 993.317 4.936.821 113 3972007 0 799.093 4.137.728 94
a.o.Tilgung 0 4.137.728 7) 0 0 3612008 0 0 0 0 3352009 0 0 0 0 3402010 0 0 0 0 4192011 0 0 0 0 4342012 0 0 0 0 4752013 0 0 0 02014 0 0 0 02015 0 0 0 02016 0 0 0 02017 0 0 0 02018 0 0 0 0
Verschuldung
Stadt Umstellung von DM auf Euro
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\06 Übersichten\Verschuldung Stadt 811 814 2014 + 2015.xls
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Erläuterungen zu "Verschuldung Stadt":* Durchschnittswerte bei Städten u. Gemeinden von 20.000 - 50.000 Einwohnern1) Anteilige Fremdfinanzierung des Anlagevermögens EB Stadthalle (Drucksache 86/94)2) Abschreibungsdarlehen werden ab 1996 als kreditähnliche Rechtsgeschäfte ausgewiesen3) Tilgung 1997 incl. 140.647 DM a.o. Tilgung Lakra-Darlehen Finkenstr.4) a.o. Tilgung ZVK-Darlehen 1.791.400 DM und a.o. Tilgung Lakra-Darlehen Bonländer Hauptstr. 557.982 DM 5) a.o. Tilgung Landeskreditbank-Darlehen6) a.o. Tilgung Landeskreditbank-Darlehen 732.393 € und LB BW-Darlehen 1.729.444 €7) a.o. Tilgung KfW, HSH-Nordbank, Landeskreditbank - VL 0140/2007
b) Übersicht über die Verschuldung des Eigenbetriebs Stadtwerke
Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertDM DM DM DM/E DM*
1975 223.190 206.019 4.129.883 120 2431976 2.011.000 438.567 5.702.316 165 2501977 700.000 320.082 6.082.234 174 2681978 713.500 330.303 6.465.431 182 2431979 0 360.108 6.105.323 169 2521980 0 393.750 5.711.573 154 2701981 912.000 400.785 6.222.788 166 2651982 0 406.018 5.816.770 155 3131983 870.900 434.726 6.252.944 168 3001984 450.000 444.227 6.258.717 170 2991985 500.000 498.524 6.260.193 171 3141986 0 536.137 5.724.056 154 3291987 300.000 553.218 5.470.838 151 3591988 0 571.973 4.898.865 133 4011989 0 574.930 4.323.935 115 3931990 0 518.890 3.805.045 100 4091991 0 471.805 3.333.240 86 3831992 1.000.000 484.913 3.848.327 97 4351993 2.600.000 622.912 5.825.415 144 4821994 13.350.712 1.151.640 18.024.487 441 5911995 670.000 1.404.596
a.o. Tilgung 1.500.000 15.789.891 385 7181996 0 696.584 15.093.307 364 7611997 2.000.000 1.492.284 15.601.023 376 9371998 237.500 622.284 15.216.239 364 1.1121999 6.990.000 563.774
a.o.Tilgung 1) 116.660 21.525.805 514 1.1012000 0 586.876 20.938.929 497 1.0762001 0 616.876 20.322.053 483 1.105
Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertEuro Euro Euro Euro/E Euro *
2001 0 315.404 10.390.501 247 565
2002 a 650.000 315.404 10.725.097 250 4612) 2.556.459 0 13.281.556
a.o. Tilgung 8.932.633 3) 4.348.923 1012003 b
900.000 315.404 4.933.519 114 4772004 c
9.315.000 312.528 13.935.991 322 4982005 d
2.935.000 282.425 16.588.566 380 5232006 5.300.000 269.643 21.618.923 494 547
a.o. Tilgung 0 9.300.000 4) 12.318.9232007 0 269.643 12.049.280 274
a.o. Tilgung 0 4.500.000 5) 7.549.280 172 5682008 0 269.643 7.279.637 165 5672009 0 425.543 6.854.094 155 5862010 0 581.443 6.272.651 142 6082011 0 581.443 5.691.208 129 6452012 0 581.443 5.109.765 115 7932013 0 581.420 4.528.345 1022014 10.038.300 643.000 13.923.645 3142015 10.134.000 830.000 23.227.645 5242016 2.318.000 1.079.000 24.466.645 5522017 2.128.000 1.194.000 25.400.645 5732018 2.128.000 1.228.000 26.300.645 593
Stadtwerke Umstellung von DM auf Euro
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\06 Übersichten\Verschuldung Stadt 811 814 2014 + 2015.xls
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Erläuterungen zu "Verschuldung Stadtwerke":* Durchschnittswerte bei Städten u. Gemeinden von 20.000 - 50.000 Einwohnern1) Tilgung Darlehen Landesbank Baden-Württemberg (Wasserversorgung)2) Übernahme Schuldenstand BgA Verpachtung Fildorado durch Eingliederung in Stadtwerke3) Tilgung der internen Darlehen - VL 0286/2002 - zum 30.06.20024) Tilgung der internen Darlehen - VL 0419/2006 - zum 31.12.20065) Tilgung der internen Darlehen - VL 0410/2007 - zum 31.12.2007
Bis zum Jahr 2002 sind im Schuldenstand folgende Darlehen der Stadt enthalten: - für den Betriebszweig Bäder 3.620.310 €- für den Betriebszweig Parkierung 2.755.863 €- aus Eingliederung BgA Fildorado 2.556.459 €
Diese internen Darlehen wurden zum 30.06.2002 vollständig getilgt (VL 0286/2002)
Für den Umbau Fildorado wurden folgende interne Darlehen aufgenommen:
2002a
650.000 €2003
b900.000 €
2004c
9.315.000 €2005
d2.935.000 €13.800.000 €
a.o. Tilgung zum 31.12.06 VL 0419/2006 - 9.300.000 €a.o. Tilgung zum 31.12.07 VL 0410/2007 - 4.500.000
0 €
c) Übersicht über die Verschuldung des Eigenbetriebs Stadthalle
Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertDM DM DM DM/E DM*
1993 13.000.688 0 13.000.688 320 4821994 5.270.262 2.514.021 15.756.929 385 5911995 1.125.000 3.274.632 13.607.297 332 7181996 0 3.278.935 10.328.362 249 7611997 0 3.480.686 6.847.676 165 9371998 0 3.240.327 3.607.349 86 1.1121999 0 1.330.771 2.276.578 54 1.1012000 0 964.803 1.311.775 31 1.0762001 0 486.775 825.000 20 1.105
Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertEuro Euro Euro Euro/E Euro *
2001 0 248.884 421.816 10 565
2002 0 28.121 393.695 9 4612003 0 28.121 365.574 9 4772004 0 28.121 337.453 8 4982005 0 28.121 309.332 7 5232006 0 28.121 281.211 6 5472007 0 28.121 253.090 6 568
a.o. Tilgung 0 253.090 1) 0 02008 0 0 0 0 5672009 0 0 0 0 5862010 0 0 0 0 6082011 0 0 0 0 6452012 0 0 0 0 7932013 0 0 0 02014 0 0 0 02015 0 0 0 02016 0 0 0 02017 0 0 0 02018 0 0 0 0
1) a.o.Tilgung ZVK-Darlehen zum 31.12.2007 - VL 0426/2007
Stadthalle Umstellung von DM auf Euro
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\06 Übersichten\Verschuldung Stadt 811 814 2014 + 2015.xls
- 23 -
d) Übersicht über die Gesamtverschuldung (Stadt u.Eigenbetriebe)
Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertDM DM DM DM/E DM*
1975 1.340.190 1.883.689 48.632.976 1.412 1.0841993 28.340.438 18.172.634 55.208.761 1.360 1.7901994 37.202.620 14.402.330 78.009.051 1.907 1.8921995 2.695.000 10.423.026 70.281.025 1.713 1.9611996 1.000.000 7.119.714 64.161.311 1.548 1.9401997 14.493.543 8.208.247 70.446.607 1.696 2.0941998 537.500 7.489.807 63.494.300 1.521 2.2111999 6.990.000 5.947.926 64.536.374 1.541 2.1652000 0 5.691.683 58.844.691 1.398 2.1192001 0 7.152.738 51.691.953 1.234 2.077
Jahr Kreditaufnahme Tilgung Schuldenstand Vergl.WertEuro Euro Euro Euro/E Euro *
2001 0 2.455.917 27.630.896 660 1.062
a.o. Tilg. (Stadt) 1.201.220 26.429.676 626
2002 3.206.459 2.194.846 27.441.289 640 907a.o. Tilg. (Stadt) 0 870.047a.o.Tilg.(Stadtwerke) 0 8.932.633 17.638.609 411
2003 900.000 2.082.572 16.456.037 381a.o. Tilg. (Stadt) 0 2.461.837 13.994.200 324 922
2004 9.315.000 1.954.549 21.354.651 493 9252005 2.935.000 1.461.615 22.828.036 526 9532006 5.300.000 1.291.081 26.836.955 614 944
a.o.Tilg.(Stadtwerke) 0 9.300.000 17.536.9552007 0 1.096.857 16.440.098 376
a.o.Tilg.(Stadt/811/814) 0 8.890.818 7.549.280 172 9292008 0 269.643 7.279.637 165 9022009 0 425.543 6.854.094 155 9262010 0 581.443 6.272.651 142 1.0272011 0 581.443 5.691.208 129 1.0792012 0 581.443 5.109.765 115 1.2682013 0 581.420 4.528.345 1022014 10.038.300 643.000 13.923.645 3142015 10.134.000 830.000 23.227.645 5242016 2.318.000 1.079.000 24.466.645 5522017 2.128.000 1.194.000 25.400.645 5732018 2.128.000 1.228.000 26.300.645 593
* Durchschnittswerte bei Städten u. Gemeinden von 20.000 - 50.000 Einwohnern
Umstellung von DM auf Euro
Gesamtverschuldung der Stadtin Euro
0
2.000.000
4.000.000
6.000.000
8.000.000
10.000.000
12.000.000
14.000.000
16.000.000
18.000.000
20.000.000
22.000.000
24.000.000
26.000.000
28.000.000
30.000.000
32.000.000
34.000.000
36.000.000
38.000.000
40.000.000
42.000.000
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Stadt Filharmonie Stadtwerke Kredite Banken Stadtwerke Interne Darlehen
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\06 Übersichten\Verschuldung Stadt 811 814 2014 + 2015.xls
- 24 -
Orientierungsdaten
des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft
zur kommunalen Haushalts und Finanzplanung im Jahr 2014
(Haushaltserlass 2014)
Vom 17. Juni 2013 Az.:22231/63
Das Innenministerium und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft weisen im Be
nehmen mit dem Kultusministerium auf Folgendes hin:
A. Allgemeine Hinweise
1. Ergebnisse der Steuerschätzung vom 6. bis 8. Mai 2013
Vom 6. bis 8. Mai 2013 fand in Weimar die 142. Sitzung des Arbeitskreises
�Steuerschätzungen� statt. Geschätzt wurden die Steuereinnahmen für die Jah
re 2013 bis 2017.
Der Steuerschätzung wurden die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Früh
jahrsprojektion der Bundesregierung zugrunde gelegt. In dem Ergebnis spiegelt
sich nicht zuletzt die gute Verfassung des Arbeitsmarktes mit einem histori
schen Höchststand an Beschäftigungsverhältnissen und steigenden Löhnen
wieder. So wird für das laufende Jahr 2013 ein Anstieg des Bruttoinlandspro
dukts (BIP) um real 0,5 % erwartet. Dabei wird davon ausgegangen, dass im 1.
Quartal 2013 eine wirtschaftliche Stabilisierung eingetreten ist. Für den weiteren
Jahresverlauf wird mit einer Stärkung der wirtschaftlichen Auftriebskräfte ge
rechnet. Im Schätzzeitraum 2013 bis 2017 werden für das nominale BIP nun
mehr Veränderungsraten von 2,2 % für 2013, 3,3 % für 2014 und 3,0 % jeweils
für die Jahre 2015, 2016 und 2017 erwartet.
- 25 -
2. Orientierungsdaten
Die Orientierungsdaten für die Entwicklung der Finanzausgleichsleistungen ba
sieren auf Berechnungen des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Baden
Württemberg. Sie berücksichtigen die Ergebnisse der MaiSteuerschätzung. Die
Einwohnerzahlen des Zensus 2011 sind entsprechend der Regelung in § 39
Abs. 36 FAG ebenfalls berücksichtigt. Die Orientierungsdaten können nur An
haltspunkte für die individuelle gemeindliche Finanzplanung geben. Es bleibt
Aufgabe jeder Gemeinde, anhand dieser Daten unter Berücksichtigung der ak
tuellen Konjunktur und Steuerentwicklung sowie der örtlichen und strukturellen
Gegebenheiten die für ihre Finanzplanung zutreffenden Einzelwerte zu ermit
teln.
Internetlink Arbeitskreis �Steuerschätzungen�:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/St
euern/Steuerschaetzungen_und_Steuereinnahmen/Steuerschaetzung/201305
10ergebnisse142sitzungsteuerschaetzung.html
B. Finanzausgleich 2013
Gegenüber den bisher mitgeteilten Orientierungswerten ergeben sich keine Änderun
gen.
B. Finanzausgleich 2014
1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer wird auf rund 5 Milliarden Euro ge
schätzt.
2. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer wird voraussichtlich rund 566 Millionen
Euro betragen.
- 26 -
3. Gewerbesteuerumlage
Der Gewerbesteuerumlagesatz beträgt voraussichtlich 69 %.
4. Schlüsselzuweisungen und laufende Zuweisungen
4.1 Kommunale Investitionspauschale (§ 4 FAG)
Die Kommunale Investitionspauschale wird voraussichtlich 59 Euro je Einwohner
betragen.
Die durchschnittliche Steuerkraftsumme der Gemeinden des Landes beträgt vo
raussichtlich 1.254 Euro je Einwohner.
4.2 Schlüsselzuweisungen nach der mangelnden Steuerkraft an die Gemeinden
(§ 5 FAG)
Unter Berücksichtigung einer Ausschüttungsquote von etwa 70 % werden sich vo
raussichtlich folgende Kopfbeträge (§ 7 FAG) ergeben:
Gemeinden mit Euro je Einwohner
3.000 oder weniger Einwohnern 1.120,00
10.000 Einwohnern 1.232,00
20.000 Einwohnern 1.310,40
50.000 Einwohnern 1.400,00
100.000 Einwohnern 1.512,00
200.000 Einwohnern 1.736,00
500.000 Einwohnern 2.004,80
600.000 oder mehr Einwohnern 2.083,20
Für Gemeinden mit dazwischen liegenden Einwohnerzahlen gelten die entspre
chenden dazwischen liegenden, auf volle 0,10 Euro nach oben gerundeten Beträ
ge.
4.3 Schlüsselzuweisungen an die Stadtkreise (§ 7a FAG)
Die Zuweisungen an die Stadtkreise werden voraussichtlich 116 Euro je Einwoh
ner betragen.
- 27 -
4.4 Schlüsselzuweisungen an die Landkreise (§ 8 FAG)
Der Kopfbetrag zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl (§ 10 FAG) wird bei einer
Ausschüttungsquote von 71/72 % voraussichtlich 587 Euro je Einwohner betragen
5. Familienleistungsausgleich (§ 29a FAG)
Die Zuweisungen werden voraussichtlich 434 Mio. Euro betragen. Der Betrag wird
nach den in 2014 maßgeblichen Schlüsselzahlen zur Aufteilung des Gemeindean
teils an der Einkommensteuer aufgeteilt.
6. Finanzausgleichsumlage (§ 1a FAG)
Der Finanzausgleichsumlagesatz beträgt wie im Vorjahr 22,10 %, höchstens je
doch 32 %.
7. Sonstige Zuweisungen
7.1 Zuweisungen nach § 11 Abs. 1 FAG
Die Zuweisungen an die Landkreise nach § 11 Abs. 1 FAG ändern sich im Jahr
2014 voraussichtlich nicht.
7.2 Grunderwerbsteuer (§ 11 Abs. 2 FAG)
Der Anteil der Stadt und Landkreise an der Grunderwerbsteuer beträgt unverän
dert 38,85 %.
7.3 Zuweisungen nach § 11 Abs. 4 FAG (SonderbehördenEingliederungsgesetz)
Die pauschalen Zuweisungen nach § 11 Abs. 4 FAG an die Stadt und Landkreise
betragen voraussichtlich 114,5 Millionen Euro. Sie werden auf die Stadt und
Landkreise nach den in § 11 Abs. 4 FAG festgelegten Quoten aufgeteilt.
7.4 Zuweisungen nach § 11 Abs. 5 FAG (VerwaltungsstrukturReformgesetz)
Die pauschalen Zuweisungen nach § 11 Abs. 5 FAG an die Stadt und Landkrei
se betragen voraussichtlich 295 Millionen Euro. Sie werden auf die Stadt und
Landkreise nach den in § 11 Abs. 5 FAG festgelegten Quoten aufgeteilt. Durch
den erhöhten Ausgleich für Lebensmittelkontrolleure wurde die Verteilung auf die
Kreise im Haushaltsbegleitgesetz geändert.
- 28 -
7.5 Schullastenausgleich (§§ 16 und 17 FAG)
7.5.1 Pauschale Zuweisungen für den Sportstättenbau (§ 16 FAG)
Die für den kommunalen Sportstättenbau zur Verfügung stehenden Mittel werden
im Jahr 2014 in vollem Umfang als einzelfallbezogene Projektförderung gewährt.
7.5.2 Sachkostenbeitrag (§ 17 FAG)
Die Ergebnisse der Schulkostenerhebung liegen noch nicht vor. Es wird empfoh
len, zunächst die Sachkostenbeiträge 2013 zugrunde zu legen.
7.6 Schülerbeförderungskosten (§ 18 FAG)
Die pauschalen Zuweisungen betragen voraussichtlich unverändert 190 Millionen
Euro.
7.7 Fremdenverkehrslastenausgleich (§ 20 FAG)
Die pauschalen Zuweisungen werden im Jahr 2014 voraussichtlich 17 Cent je
kurtaxepflichtiger Übernachtung betragen.
7.8 Zuweisungen nach §§ 25 und 26 FAG
Die Kilometerbeträge betragen voraussichtlich:
Zuweisungen an Gemeinden (§ 26 FAG)
für Gemeindeverbindungsstraßen 2.600 Euro,
für Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundes, Landes und Kreisstraßen 6.200 Euro,
für Kreisstraßen der Stadtkreise (ohne Ortsdurchfahrten) 3.600 Euro,
für abgestufte Landesstraßen 6.700 Euro;
Zuweisungen an Landkreise (§ 25 FAG)
für jeden ersten Kilometer 7.600 Euro,
für jeden zweiten Kilometer sowie für Ortsdurchfahrten 9.500 Euro,
für jeden weiteren Kilometer 11.400 Euro,
für abgestufte Landesstraßen 12.900 Euro.
- 29 -
7.9 Pauschale Investitionszuweisungen nach § 27 Abs. 1 FAG
Die Pauschale beträgt voraussichtlich unverändert 8,40 Euro je ha Gemeinde
fläche.
7.10 Pauschale Zuweisungen für den öffentlichen Personennahverkehr (§ 28 FAG)
Die pauschalen Zuweisungen betragen 15 Millionen Euro.
7.11 Kindergartenlastenausgleich (§ 29b FAG)
Die pauschalen Zuweisungen betragen insgesamt 529 Millionen Euro. Sie wer
den auf die einzelnen Gemeinden nach der Zahl der in ihrem Gebiet in Tages
einrichtungen betreuten Kinder, die das dritte, aber noch nicht das siebte Le
bensjahr vollendet haben, verteilt. Für die Zahl der Kinder ist das Ergebnis der
Kinder und Jugendhilfestatistik des Jahres 2013 maßgebend. Derzeit ist noch
nicht abschließend geklärt, ob sich bei der Gewichtung der Kinderzahl nach der
wöchentlichen Betreuungszeit ab dem Jahr 2014 Änderungen ergeben.
7.12 Förderung der Kleinkindbetreuung (§ 29c FAG)
Ab dem Jahr 2014 trägt das Land unter Einbeziehung der Bundesmittel zur Be
triebskostenförderung 68 Prozent der Betriebsausgaben. Derzeit liegen die Be
messungsgrundlagen für die Ermittlung der Zuweisungen noch nicht vor. Noch
nicht abschließend geklärt ist, ob sich bei der Gewichtung der Kinderzahl nach der
wöchentlichen Betreuungszeit ab dem Jahr 2014 Änderungen ergeben. Deshalb
ist eine Prognose des Jahresbetrags je umgerechnetem Kind derzeit noch nicht
möglich. Es lässt sich derzeit noch nicht absehen, ob die Zuweisungen pro Kind
die Werte des Jahres 2013 erreichen. Für die Zahl der Kinder ist das Ergebnis der
Kinder und Jugendhilfestatistik des Jahres 2013 maßgebend.
- 30 -
C. Bemessungsgrundlagen
Das Statistische Landesamt wird den Gemeinden und Kreisen auf dieser Grund
lage die Bemessungsgrundlagen für die Leistungen nach dem Finanzaus
gleichsgesetz mitteilen.
D. Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2015 bis 2018
1. Die nachfolgenden Orientierungsdaten sind Durchschnittswerte. Sie können nur
als Anhaltspunkte für die örtliche Planung dienen und müssen den örtlichen
Verhältnissen angepasst werden:
Indexzahlen (2014 = 100 v. H.)
2015 2016 2017 2018
Einnahmen
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 104 108 113 118
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 103 106 109 112
Familienleistungsausgleich 103 106 109 112
nachrichtlich
Steuerkraftsummen 102 106 110 115
2. Für die Gewerbesteuer wird empfohlen, die Ansätze auf der Grundlage der örtli
chen Verhältnisse zu veranschlagen.
3. Die Gewerbesteuerumlage wird auch ab dem Jahr 2014 voraussichtlich 69 v. H.
betragen.
4. Bei den Kopfbeträgen zur Ermittlung der Bedarfsmesszahl der Gemeinden wird
folgende Entwicklung prognostiziert:
2015: 1.160 Euro
2016: 1.180 Euro
Die Finanzverteilung ab dem Jahr 2017 wird Gegenstand neuer Verhandlungen
zwischen Land und Kommunen sein.
- 31 -
An die
Gemeinden, Landkreise und
ihre Rechtsaufsichtsbehörden,
Kommunalverband für Jugend und Soziales,
Gemeindeprüfungsanstalt,
Statistisches Landesamt
- 32 -
Vergleich Haushaltserlass 2014 / Kämmerei Haushaltsplan 2014 & 2015
Mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2018
Vergleich der Orientierungsdaten des Haushaltserlasses mit der von der Stadtkämmerei angenommenen Entwicklung.
2013 2014 2015 2016 2017 2018
1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
HH-Erlass 2014
Für 2012 vorgegeben in %: 100,0 100,0 104,0 108,0 113,0 118,0
Gemeindeanteil Baden-Württemberg in Mrd. €: 4,800 5,000 5,200 5,400 5,650 5,900
Einkommensteueranteil Filderstadt in Tsd. €: 24.899 25.936 26.973 28.011 29.308 30.604
Kämmerei 2014
angesetzt in % 100,0 100,0 103,0 106,0 109,0 112,0
Gemeindeanteil Baden-Württemberg in Mrd. €: 4,800 5,000 5,150 5,300 5,450 5,600
Einkommensteueranteil Filderstadt in Tsd. €: 24.899 25.936 26.714 27.492 28.270 29.048
Abweichung Kämmerei in Tsd. € 0 0 -259 -519 -1.038 -1.556
(0,1 Mrd. € entsprechen einem Anteil Filderstadts von ca. 519.000 €)
2. Schlüsselzuweisungen
HH-Erlass 2014*/ Einwohner 44.988 44.750 44.679 44.564
Kopfbetrag angesetzt in €: 1.020 1.120 1.160 1.180
Bedarfsmesszahl in Tsd. € 56.748 61.950 64.050 64.970
- Steuerkraftmesszahl in Tsd. € 38.691 44.220 43.180 45.380
= Schlüsselzahl in Tsd. € 18.057 17.730 20.870 19.590 0 0
Schlüsselzuweisungen (ohne KIP) in Tsd. €: 12.640 12.411 14.609 13.713 0 0
Kämmerei 2014/ Einwohner 44.988 44.750 44.679 44.564 44.589 44.614
Kopfbetrag angesetzt in €: 1.020 1.120 1.160 1.180 1.200 1.220
Bedarfsmesszahl in Tsd. € 56.748 61.950 64.050 64.970 66.110 67.260
- Steuerkraftmesszahl in Tsd. € 38.691 44.220 43.180 45.380 46.570 47.650
= Schlüsselzahl in Tsd. € 18.057 17.730 20.870 19.590 19.540 19.610
Schlüsselzuweisungen (ohne KIP) in Tsd. €: 12.640 12.411 14.609 13.713 13.678 13.727
Abweichung Kämmerei in Tsd. € 0 0 0 0
(1 € Kopfbetragerhöhung entspricht einem Anteil von ca. 35.000 € bis 42.000 € Schlüsselzuweisungen)
Stand 24.05.13 (2. Az): Kopfbetrag 1.261,40 € für Filderstadt 12.640 Tsd. € bei Ausschüttung von 70,0 %
*Der Haushaltserlass 2014 enthält keine Prognose für die Kopfbeträge der Jahre 2017 und 2018
3. Steuerkraftsummen
HH-Erlass 2014 in Tsd. € 51.439 55.862 56.979 59.214 61.448 64.241
Für 2014 lt HH-Erlass vorgegeben in % 100 102 106 110 115
Kämmerei in Tsd. € 49.048 54.193 55.819 57.794 61.177 61.365
Indexzahlen
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\03 Vorbericht\HH-Erlassvorlage 2014.xlsHH-Erlassvorlage 2014.xls
- 33 -
Veränderungen der Finanzplanung durch den Haushaltserlass 2014 bei Schlüssel-
zuweisungen und Einkommensteuer im Vergleich zum Haushaltserlass 2012
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 2013 2014 2015 2016 2017 2018
HH-Erlass 2012
Gemeindeanteil Baden-Württemberg in Mrd. €: 4,481 4,698 5,003 5,290
Einkommensteueranteil Filderstadt in Tsd.€: 23.244 24.369 25.952 27.440
HH-Erlass 2014
Gemeindeanteil Baden-Württemberg in Mrd. €: 4,800 5,000 5,200 5,400 5,650 5,900
Einkommensteueranteil Filderstadt in Tsd. €: 24.899 25.936 26.973 28.011 29.308 30.604
Differenz HH-Erl. 2014 - HH-Erl. 2012 in Tsd. € 1.655 1.567 1.021 571
Schlüsselzuweisungen 2013 2014 2015 2016 2017 2018
HH-Erlass 2012
Kopfbetrag angesetzt in €: 1.000 1.040 1.077 1.150
Bedarfsmesszahl in Tsd. € 54.710 56.930 58.990 64.090
Steuerkraftmesszahl in Tsd. € 38.790 40.950 42.030 45.780
Schlüsselzahl in Tsd. € 15.920 15.980 16.960 18.310
Schlüsselzuweisungen in Tsd. €: 11.144 11.186 11.872 12.817
HH-Erlass 2014
Kopfbetrag angesetzt in €: 1.020 1.120 1.160 1.180 0 0
Bedarfsmesszahl in Tsd. € 56.748 61.950 64.050 64.970 0 0
Steuerkraftmesszahl in Tsd. € 38.691 44.220 43.180 45.380 0 0
Schlüsselzahl in Tsd. € 18.057 17.730 20.870 19.590 0 0
Schlüsselzuweisungen in Tsd. €: 12.640 12.411 14.609 13.713 0 0
Differenz HH-Erl. 2014 - HH-Erl. 2012 in Tsd. € 1.496 1.225 2.737 896
Gesamtveränderung Filderstadt Eink.St./SZ. (Tsd. €) 3.151 2.792 3.758 1.467
Summe der Gesamtveränderung der Jahre 2013 bis 2016: 11.168 Tsd. €
H:\Stadtkämmereiverwaltung\Haushaltsplanung ab 2009\Plan 2014_2015\04 Endgültiger Plan\03 Vorbericht\HH-Erlassvorlage 2014.xlsHH-Erlassvorlage 2014.xls
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Im Doppelhaushalt für die Jahre 2014 und 2015 mit der Finanzplanung für die Jahre 2013 bis 2018 wurden die Daten des Haushaltserlasses 2014 vom 17. Juni 2013 eingearbeitet, in dem die Ergebnisse der Maisteuerschätzung schon enthalten sind. Der Vergleich ist direkt vor dieser Zusammenfassung abgedruckt. Die Haushaltsplanaufstellung für den Doppelhaushalt 2014/2015 erfolgte auf der Basis des vorläufigen Rechnungsergebnisses 2012 und der Vorjahresplanung 2013. In den Vorgaben wurden die Beträge der Vorjahre mit einer Steigerung von 2 Prozent hochgerechnet. Die einzelnen Fachbereiche haben für ihre jeweiligen Budgets konkrete Berechnungen oder Schätzungen erstellt, die als Grundlage für die Mittelanmeldungen dienten. Das Jahr 2014 ist das erste Jahr in dem alle neu gebauten bzw. erweiterten Kinderbetreuungseinrichtungen in Betrieb genommen werden. Dies bedeutet, dass neben den vollständigen Abschreibungen auch die Personalkosten für ein ganzes Jahr anfallen werden. Ziel ist die über 40 neu geschaffenen Stellen für die Erzieherinnen bis dahin alle zu besetzen. Auf Grund dieser und weiterer neuer Stellen und den beschlossenen Tarifsteigerungen erhöhen sich die Personalkosten im Jahr 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 um ca. 4,4 Mio. Euro. Für die Folgejahre wird mit jährlichen Steigerungen zwischen 700 Tsd. Euro und 800 Tsd. Euro gerechnet. Die Hebesätze der Kreisumlage für die Finanzplanungsjahre wurden aus der Finanzplanung 2014ff des Kreishaushaltes übernommen, nachdem dieser am 12.12.2013 verabschiedet wurde. Ein weiterer großer Schwerpunkt sind auch im neuen Doppelhaushalt 2014/2015 die Brandschutzmaßnahmen, die zum Teil schon konkret, in manchen Bereichen auch pauschal eingeplant wurden. Die Stadt Filderstadt wird im Jahr 2014 2,1 Mio. Euro und im Jahr 2015 2,2 Mio. Euro aufwenden müssen, um die Sicherheit bezüglich des Brandschutzes in den öffentlichen Gebäuden gewährleisten zu können. In den Jahren 2011 bis 2018 finanziert die Stadt Filderstadt insgesamt ca. 12,8 Mio. Euro für Brandschutzmaßnahmen. Folgende Beschlüsse des Gemeinderates vom März 2010 aus der Zukunftssicherung wurden aufgehoben oder sind ausgelaufen und führen so zu jährlichen Belastungen von mehr als 250.000 Euro: - Die Wiederbesetzungssperre von einem Monat bei Stellenneubesetzungen in
allen Bereichen der Verwaltung mit Ausnahmen im Bereich der Kinderbetreuung und der Schulsekretariate
- Die Kürzungen der Schuletats in den Jahren 2011 und 2012 - Die Aussetzung der städtischen Vereinsförderrichtlinien für Investitionszuschüsse
für 2 Jahre und die Kürzung bestehender laufender Zuschüsse. - Ausweitung der Beschäftigungsverhältnisse von Reinigungskräften bei der Stadt
Filderstadt und dafür Abbau der Unternehmerreinigung bei bestehenden bzw. neu zu reinigenden Flächen.
In den Jahren 2014 bis 2018 sind bislang keine Änderungen der Hebesätze in den Bereichen Grund- und Gewerbesteuer eingearbeitet.
Zusammenfassung
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Der Ergebnishaushalt weist in den Jahren 2014 bis 2018 im veranschlagten ordentlichen Ergebnis jährliche Verluste zwischen 2,6 und 6,3 Mio. Euro aus. Dies zeigt, dass die Stadt Filderstadt ohne größere Ertragsverbesserungen oder massiver Aufgabenentlastung mit damit sich vermindernden Aufwendungen, in absehbarer Zeit kein positives Ergebnis im Ergebnishaushalt erzielen kann. Die planmäßigen Abschreibungen, die auf ca. 11,8 bis 12,5 Mio. Euro vorläufig hochgerechnet wurden, können somit nicht vollständig durch Erträge gedeckt werden. Damit kann in Filderstadt das Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit nicht vollständig erreicht werden, es sei denn, dass sehr hohe Steuermehreinnahmen oder außerordentliche Erträge aus Grundstücksverkäufen über dem bilanziellen Wert diese Entwicklung ausgleichen können. Der Finanzhaushalt weist in den Jahren 2014 bis 2018 im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit im Saldo Finanzmittelüberschüsse zwischen 2,6 Mio. Euro und 3,6 Mio. Euro aus. Dies bedeutet, dass aus heutiger Sicht die Finanzmittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit Überschüsse für den investiven Bereich des Finanzhaushaltes erwirtschaften, die dann für neue Maßnahmen verwendet werden können. Werden Einzahlungen und Auszahlungen aus der sogenannten Investitionstätigkeit berücksichtigt, dann sind negative Finanzierungsmittelbestände (Fehlbeträge) in den Jahren 2014 bis 2018 von 20,8 Mio. Euro zu beklagen. Das heißt, in den nächsten 5 Jahren sind ca. 20,8 Mio. Euro an Auszahlungen nicht finanziert und werden über die bestehende Liquidität gedeckt. Dies ist bis zum Jahr 2018 noch möglich, doch eine weitsichtigere Betrachtung muss darauf hinweisen, dass diese Entwicklung angesichts noch anstehender Projekte letztlich in eine Verschuldung führt, die dem Ergebnishaushalt und dem Finanzhaushalt durch den Schuldendienst Belastungen aufbürdet, die aus heutiger Sicht nur mit höheren Erträgen oder massiven Einsparungen aufgefangen werden können. Die Liquidität wird sich voraussichtlich wie folgt entwickeln: in Mio. € Liquidität zum 31.12.2012 60,59 Ermächtigungsübertragung Vorjahr, Inanspruchnahme von Rückstellungen -10,52
Finanzierungsmittelfehlbetrag Plan 2013 -10,66
Finanzierungsmittelfehlbetrag Plan 2014 -10,67
Finanzierungsmittelfehlbetrag Plan 2015 -3,82
Finanzierungsmittelfehlbetrag FinPlan 2016 -3,93
Finanzierungsmittelfehlbetrag FinPlan 2017 -0,18
Finanzierungsmittelfehlbetrag FinPlan 2018 -2,16
Vorläufiger Stand der Liquidität zum 31.12.2018 18,65 Die Liquiditätsreserve der Stadt dient dazu, die Zahlungsfähigkeit der Stadt ohne die Inanspruchnahme von Kassenkrediten sicherzustellen.
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Die verbleibenden Liquiditätsmittel stehen für Projekte, deren Investitionskosten noch nicht konkret benannt werden können, die aber angedacht sind und in der Diskussion stehen, nicht mehr zur Verfügung. Sollten diese Projekte beschlossen und umgesetzt werden, müssen sie nach heutigem Stand über Kredite finanziert werden. Folgende Risiken beeinflussen den Entwurf des Doppelhaushalt 2014/2015 oder stehen in den folgenden Jahren zur Realisierung an:
• Konjunkturabschwächung • Auswirkung der Schuldenbremse bei Bund (2016) und Land (2020) • Geplante Änderungen im Steuerrecht • Ausbau von Bildungseinrichtungen:
- Ganztageschule - Gemeinschaftsschule - Erweiterung von Schulgebäuden
• Ausbau der Kinderbetreuung - z. B. Kinderhaus Sielmingen
• S2-Erweiterung nach Neuhausen incl. damit verbundener Infrastrukturmaßnahmen
• Integriertes Klimaschutzkonzept • Fildorado
- Weitere Attraktivierungsmaßnahmen • ISEK
Die finanzielle Belastung für die Stadt wird somit voraussichtlich sowohl im investiven als auch im Folgekostenbereich sehr hoch sein, so dass die noch vorhandene Liquidität noch heutigem Stand hierfür bei weitem nicht ausreichen wird. Festzuhalten bleibt, dass der Doppelhaushalt 2014/2015 und die Finanz-planungsjahre bis 2018 noch ohne Kreditaufnahmen aus der vorhandenen Liquidität finanziert werden können, dass aber ohne massive Einnahmeverbesserungen und/oder Einsparungen die Handlungsfähigkeit der Stadt kritisch zu betrachten ist. Der Schuldenstand der Stadt wird Anfang 2014 und auf Ende 2018 0 Euro betragen.
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Doppelhaushalt 2014 / 2015
AUSBLICK
Ausgangslage, Konjunkturelle Entwicklung
Die Gemeindeprüfungsanstalt führt in ihrem Geschäfts- und Kommunalfinanzbericht 2013
unter anderem auf: „Bei vorsichtiger Wertung der einnahme- und ausgabeseitig absehbaren
Entwicklungen und Risiken und deren Einfluss auf die bisherigen Eckdaten dürfte für 2013,
bei optimistischer Sicht, ein positiver Finanzierungssaldo erwartet werden können. Die
Bundesregierung geht in ihrer Frühjahrsprognose von einem Wirtschaftswachstum von 1,6%
für 2014 aus. Dazu passt die nachträgliche Erhöhung des Prognosebetrages für den
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer auf 5 Mrd. Euro. Ausgabenseitig kommt bei den
Personalausgaben zum Jahresbeginn 2014 die beschlossene Anhebung der Entgelte für
Angestellte / Arbeiter / Beschäftigte mit 2,95% zum tragen. Eine Anpassung der
Beamtenbesoldung erfolgt zeitversetzt nach Besoldungsgruppen mit 2,65% am 01.01.
(aufgeschobene Anpassung aus 2013) bzw. mit 2,95% zum 01.07. bzw. 01.10. Wenn die
Prognose einer anziehenden konjunkturellen Entwicklung eintritt, dürfte zudem mit der
steigenden Teuerungsrate zu rechnen sein; aktuelle Schätzungen gehen von 2% aus. Die
Entwicklung der Sachausgaben dürfte wegen der Preissteigerung im kommunalrelevanten
Energiesektor allerdings darüber liegen.“
Aktuelle Ausführungen von führenden Wirtschaftsforschern sagen der deutschen Wirtschaft
ein starkes Jahr 2014 voraus. Übereinstimmend prognostizieren sie für das kommende Jahr
ein Wirtschaftswachstum von 1,7 Prozent, so dass der wirtschaftliche Aufschwung in
Deutschland an Stärke gewinnen wird. Für das Jahr 2013 erwarten die Institute, dass das
Bruttoinlandsprodukt im Vergleich zu 2012 nur um 0,4 bis 0,6 Prozent steigen wird.
Für die gesamte Eurozone bewerten die Wirtschaftforscher die Lage skeptischer. Die
Rezession sei zwar im Frühjahr überwunden worden, von einem Aufschwung kann aber
nicht gesprochen werden. Da die Krise in der Eurozone noch nicht gelöst ist, bleibt dies ein
Risikofaktor für die Konjunktur in Deutschland.
Unter dem Eindruck der Euro-Schulden- und Finanzkrise stehen die Verschuldung des
öffentlichen Sektors und die Haushaltskonsolidierungskonzepte immer mehr im Blickpunkt.
Zwar ergeben sich im ersten Halbjahr 2013 bei Bund, Länder, Gemeinden und
Sozialversicherungen Milliarden Überschüsse, die ein Spiegelbild dessen sind, dass
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Deutschland besser dasteht als die meisten anderen europäischen Staaten, aber es gibt
noch viele finanzpolitische Aufgaben deren Erledigung ansteht.
Die inzwischen ratifizierte Schuldenbremse beim Bund (2016) und den Ländern (2020) ist
das deutlichste Signal das dahingehend abgegeben wurde. Welche
Konsolidierungskonzepte und -maßnahmen das Land Baden-Württemberg im Hinblick auf
einen ausgeglichenen Haushalt vorsehen wird, wird sich in der Zukunft zeigen. Allerdings
dürfte dies auf Landesebene kaum ohne finanzielle negative Auswirkungen für die
kommunale Seite zu bewerkstelligen sein.
Der Konsolidierungsprozess des Landes Baden-Württemberg wird sich durch die neuen
Einwohnerzahlen, die sich durch den Zensus 2011 ergeben, erschweren. Der
Einwohnerrückgang in Baden-Württemberg beträgt 271.000 Einwohner oder -2,5 %. Da dies
im Hinblick auf den Bundesdurchschnitt (-1,8 %) einen überproportionalen
Einwohnerschwund darstellt, wird das Land künftig auf weitere Umsatzsteueranteile (aktuell -
60 Mio. Euro) verzichten müssen, während durch die höhere Steuerkraft zusätzliche
Zahlungen (aktuell zusätzlich 117 Mio. Euro) in den Länderfinanzausgleich zu zahlen sind,
sodass sich allein für 2013 eine zusätzliche Belastung von 177 Mio. Euro im Landeshaushalt
ergibt.
Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen
Mit dem am 22. April 2009 beschlossenen Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts
wurde die Rechtsgrundlage für die Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und
Rechnungswesens geschaffen. Ziel dieser Reform ist es, den Kommunen eine bessere
Übersicht über die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zur Verfügung zu stellen.
Mit dem Umstieg von der Kameralistik auf die kommunale Doppik im Jahr 2011 hat bei der
Stadt Filderstadt nicht nur ein neues Rechnungswesen Einzug gehalten, sondern auch die
Betrachtung und Bewertung der Kommunalfinanzen hat sich verändert.
Zum 1. Januar 2011 wurde die Eröffnungsbilanz der Stadt Filderstadt unter Beachtung der
Bewertungskriterien erstellt. Durch die Erfassung und Bewertung aller
Vermögensgegenstände und Schulden ist eine Darstellung der Vermögens- und Finanzlage
der Kommune möglich. So werden auch Vermögensgegenstände bewertet, die in ihrer
Gesamtheit nicht veräußerbar und nicht marktgängig sind. In ihrer Gesamtheit sind sie
jedoch für die Kommune unabdingbar, um die mit der Bilanzierung angestrebten Zwecke zu
erreichen. Eine Bilanz soll nicht zeigen was einzunehmen wäre, wenn alles verkauft würde.
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Vielmehr soll sie aufzeigen, welches Vermögen die Kommune besitzt bzw. aus
Steuergeldern geschaffen hat, um öffentliche Aufgaben zu erledigen.
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Filderstadt weist dabei folgende Daten aus:
Aktiva Passiva
in Mio. € in Mio. €1. Vermögen 1. Kapitalposition 261,053
- Immaterielle Vermögensgegenstände 0,2782. Sonderposten (Investitions-zuweisungen, Investitionsbeiträge) 73,113
- Sachvermögen 260,297 3. Rückstellungen 2,800
- Finanzvermögen 85,314 4. Verbindlichkeiten 4,463
2. Abgrenzungsposten 0,649 5.Passive Rechnungsabgrenzungsposten 5,109
346,538 346,538
Ferner soll die Rechnungslegung aufzeigen, welche Entwicklung in der Vermögenssubstanz
eintritt. Der jährliche Werteverzehr von Vermögen kann nur ermittelt werden, wenn dieses
zuvor bewertet wurde.
Dem in der kommunalen Doppik verankerten Grundsatz der intergenerativen Gerechtigkeit
soll Rechnung getragen werden, wonach jede Generation die von ihr verbrauchten
Ressourcen mittels Entgelten und Abgaben wieder ersetzen soll. Nur wenn diese Prinzipien
in der öffentlichen Finanzwirtschaft umgesetzt werden, kann die steigende Verschuldung im
öffentlichen Sektor eingeschränkt werden.
Finanzsituation 2012/2013
Das im Doppelhaushalt 2012/2013 prognostizierte Zahlenwerk wird für das Haushaltsjahr
2012 aufgrund der Mehrerträge insbesondere im Bereich Steuern, Abgaben und
Zuweisungen in der Ergebnisrechnung positiv ausfallen. Die Verwaltung geht derzeit von
einem Jahresüberschuss von ca. 9 Mio. € aus. In der Finanzrechnung wird ein
Finanzierungsmittelüberschuss von ca. 17,4 Mio. € ausgewiesen. Dieser Überschuss
relativiert sich jedoch in Hinblick auf die vom Gemeinderat beschlossenen
Ermächtigungsübertragungen - insbesondere für Investitionen - von 11,2 Mio. € und
Rückstellungen von 4,8 Mio. €.
Auch im Jahr 2013 zeichnet sich gegenüber den Plandaten eine Verbesserung ab. Dies ist
aber hauptsächlich bedingt durch Mehreinnahmen aus dem Einkommensteueranteil (ca. 2,7
Mio. € Mehrerträge) und den Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft aufgrund
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des erhöhten Kopfbetrages und höherer Einwohnerzahl (ca. 3,1 Mio. € Mehrerträge). Auch
bei der Gewerbesteuer werden Mehreinnahmen gegenüber dem Planansatz erwartet,
allerdings nur in bescheidenem Umfang. Gegenüber dem Rechnungsergebnis von 2012
werden ca. 1,9 Mio. € (- 7,8%) Mindererträge an Gewerbesteuer erwartet. Die bundesweit
überwiegend positive konjunkturelle Entwicklung macht sich im Gewerbesteuerbereich in
Filderstadt leider nicht bemerkbar. Das Rechnungsergebnis 2013 wird daher voraussichtlich
einen Jahresverlust von 1,1 Mio. € ausweisen. Die insbesondere den investiven Bereich
betreffenden Ermächtigungsübertragungen aus 2012 werden überwiegend bis zum
Jahresende umgesetzt werden.
Voraussichtlich können nicht alle im Jahr 2013 vorgesehenen Baumaßnahmen planmäßig
abgewickelt werden, so dass derzeit von einem Finanzierungsbedarf von 11 Mio. €
auszugehen ist.
Haushaltsjahre 2014 und 2015
Die künftigen Haushaltsjahre der Kommunen werden mitunter auch durch die Ergebnisse
des Zensus 2011 geprägt werden. Im Gegensatz zu den vorangegangenen Volkszählungen
wurden beim Zensus 2011 nicht mehr alle Bürgerinnen und Bürger befragt. Vielmehr wurde
nach einem mathematischen Zufallsverfahren Anschriften ausgewählt und zehn Prozent aller
Personen im Rahmen der Haushaltsbefragungen um Antworten gebeten. Gegenüber der
bisherigen Fortschreibung der Einwohnerdaten durch das Statistische Landesamt „verliert“
die Stadt Filderstadt 615 Einwohner. Dies entspricht einem Minus von 1,38 Prozent und liegt
damit unter dem Landesdurchschnitt von Minus 2,5 Prozent. Da der kommunale
Finanzausgleich an die Einwohnerzahl gekoppelt ist, haben diese entsprechend
Auswirkungen auf die Zuweisungen. Sollte die Finanzausgleichsmasse auch künftig
unangetastet bleiben, so sind für die Stadt Filderstadt im Bereich der kommunalen
Finanzausgleichszahlungen keine finanziellen Nachteile zu erwarten, da sich der
Einwohnerschwund unterproportional zum Landesdurchschnitt verhält.
Im Haushaltserlass 2014 wurden nach den Angaben des Ministeriums für Finanzen und
Wirtschaft die Grundkopfbeträge entsprechend angepasst.
Jahr Grundkopfbetrag nach §
7 Abs. 2 FAG auf der Basis des Zensus 2011 und § 39 Abs. 36 FAG
Grundkopfbetrag nach § 7 Abs. 2 FAG bei Fortschreibung auf der Grundlage der Volkszählung 1987
Unterschied
2014 1.120 Euro/Einw. 1.102 Euro/Einw. 18 Euro/Einw.
2015 1.160 Euro/Einw. 1.133 Euro/Einw. 27 Euro/Einw.
2016 1.180 Euro/Einw. 1.144 Euro/Einw. 36 Euro/Einw.
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Das Zensusergebnis wird erstmals im Jahr 2014 mit 50 Prozent und im Jahr 2015 mit 75
Prozent berücksichtigt. Erst im Jahr 2016 kommen die Zensuszahlen in vollem Umfang zum
Tragen.
Wie in den vergangenen Jahren wurde auch der Doppelhaushalt 2014/2015 unter
Berücksichtigung der vom Gemeinderat im Jahr 2010 beschlossenen
Konsolidierungsmaßnahmen ( ZUSI III ) geplant. Allerdings muss darauf hingewiesen
werden, dass einige Konsolidierungsmaßnahmen aufgrund der gegenüber 2009 veränderten
Finanzsituation vom Gemeinderat aufgehoben wurden; mit der Folge, dass sich die
betriebsbedingten Aufwendungen und Ausgaben erhöhen.
Für den Doppelhaushalt wurden folgende Festlegungen getroffen:
� Einarbeitung des Haushaltserlasses 2014 vom 17.Juni 2013 ( Basis Mai-
Steuerschätzung ) unter Berücksichtigung teilweise modifizierter Orientierungsdaten.
� Einplanung der Gewerbesteuereinnahmen unter Berücksichtigung der derzeit
vorliegenden Erhebungsdaten.
� Im Finanzplanungszeitraum sind keine Änderungen der Hebesätze im Bereich der
Grund – und Gewerbesteuer vorgesehen.
� Bei den Personalkosten wurden die tarifrechtlichen Vereinbarungen eingearbeitet.
Ebenso wurden die in den Jahren 2012 und 2013 beschlossenen Stellenmehrungen
sowie die Mehrkosten durch den massiven Ausbau der Kleinkindbetreuung und
zusätzlicher Personalstellen im Bereich der Kinderbetreuung eingeplant.
� Bei den Sach- und Betriebskosten wurde von einer Steigerungsrate von jeweils 2
Prozent in den beiden Haushaltsjahren ausgegangen.
� Für die Gebäudeunterhaltung stehen incl. der Brandverhütungsmaßnahmen in 2014
ca. 5,4 Mio. € und in 2015 ca. 5,1 Mio. € zur Verfügung.
� Für Investitionen, Grunderwerb und Beteiligungen sind ca. 17,4 Mio. € in 2014 und
ca. 7,4 Mio. € im Jahr 2015 vorgesehen.
� Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind für die Umsetzung des Investitionspakets
keine Kreditaufnahmen vorgesehen.
Trotz der zu erwartenden guten Konjunkturlage und den damit prognostizierten
Steuereinnahmen und Landeszuwendungen wird die Stadt Filderstadt nicht in der Lage sein,
die haushaltsrechtlichen Erfordernisse eines ausgeglichenen Haushalts im
Finanzplanungszeitraum einzuhalten.
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Allein im Bereich der Personalkosten werden sich insbesondere durch die starke
Stellenausweitung im Kinderbetreuungsbereich erhebliche Veränderungen ergeben.
RE 2012 Plan 2013 Plan 2014 Plan 2015
in Mio. € in Mio. € in Mio. € in Mio. €
Personalkosten 25,5 26,6 31,1 31,8 Der laufende Betrieb, der sich im Ergebnishaushalt darstellt, wird durchweg Jahresverluste ausweisen: Ergebnishaushalt 2013 2014 2015 2016 2017 2018
T € T € T € T € T € T €
-ordentliches Ergebnis -2.859 -3.573 -2.589 -6.274 -5.685 -5.860
-Fehlbetragsabdeckung aus VJ 0 0 0 0 0 0
-Sonderergebnis -220 903 0 433 441 530
-Gesamtergebnis -3.079 -2.670 -2.589 -5.841 -5.244 -5.330
Bei der Betrachtung des Finanzhaushalts ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass bis
Ende 2018 positive Zahlungsmittelüberschüsse aus laufender Verwaltungstätigkeit
erwirtschaftet werden. Ein Einbruch der Konjunktur oder andere durch die EURO -
Finanzkrise hervorgerufene negative Szenarien hätten gravierende Auswirkungen auf die
städtischen Finanzen und den kommunalen Gestaltungsspielraum.
Finanzhaushalt 2013 2014 2015 2016 2017 2018
T € T € T € T € T € T €
-Saldo aus Verwaltungstätigkeit 4.203 2.562 3.132 3.121 3.615 3.199
-Saldo aus Investitionstätigkeit -14.860 -13.235 -6.954 -7.049 -3.795 -5.357
-Saldo aus Finanzierungstätigkeit 0 0 0 0 0 0
Finanzierungsmittelbestand -10.657 -10.673 -3.822 -3.928 -180 -2.158
Die im Finanzplanungszeitraum vorgesehenen Investitionen, Grunderwerbskosten und
Beteiligungen von über 59 Mio. € werden nur mittels eines massiven Eingriffs in den
Liquiditätsbestand zu bewerkstelligen sein. Bis Ende 2018 ist daher von einem
Liquiditätsbestand von ca. 18 Mio. € auszugehen. Es ist absehbar, dass man angesichts
anstehender , aber noch nicht finanzierter Maßnahmen, sich bereits in naher Zukunft mit der
Thematik der Stärkung des Ergebnishaushalts auseinandersetzen muss.
Georg Braunmüller Stadtkämmerer
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