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An alle Mitgliedskapellen Rundschreiben Nr. 01/2017 Bozen, den 08. Februar 2017 INHALT VERBAND UND BEZIRKE 1. VSM-JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2. EAS 3. FÜNF PROMILLE - NEUREGELUNGEN 4. ERINNERUNG VORDRUCKE MOD CU UND UNICO 5. WICHTIGE TERMINE 8. AKTION VERZICHT 2017 9. UMBAUARBEITEN IM VERBANDSBÜRO JUGENDLEITER 6. EUREGIO JUGENDBLASORCHESTER 7. JUNGBLÄSERWOCHEN 2017 ANHÄNGE 1 x EINLADUNG 69. JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DES VSM 1 x STIMMZETTEL EHRENMITGLIEDSCHAFT (nur per Post) 1 x CHECKLISTE WICHTIGE TERMINE 1 x AUSSCHREIBUNG JUNGBLÄSERWOCHEN 2017 1 x PLAKAT AKTION VERZICHT 2017 (nur per Post)

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An alle Mitgliedskapellen Rundschreiben Nr. 01/2017

Bozen, den 08. Februar 2017

INHALT

VERBAND UND BEZIRKE

1. VSM-JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG 2. EAS 3. FÜNF PROMILLE - NEUREGELUNGEN 4. ERINNERUNG VORDRUCKE MOD CU UND UNICO 5. WICHTIGE TERMINE 8. AKTION VERZICHT 2017 9. UMBAUARBEITEN IM VERBANDSBÜRO

JUGENDLEITER

6. EUREGIO JUGENDBLASORCHESTER 7. JUNGBLÄSERWOCHEN 2017

ANHÄNGE

1 x EINLADUNG 69. JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG DES VSM 1 x STIMMZETTEL EHRENMITGLIEDSCHAFT (nur per Post) 1 x CHECKLISTE WICHTIGE TERMINE 1 x AUSSCHREIBUNG JUNGBLÄSERWOCHEN 2017 1 x PLAKAT AKTION VERZICHT 2017 (nur per Post)

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1. VSM-JAHRESHAUPTVERSAMMLUNG

Die diesjährige Jahreshauptversammlung des VSM findet am Samstag, den 11. März 2017 im Waltherhaus von Bozen statt. Anbei übersenden wir die Einladung dazu. Die Musikkapellen werden durch den Obmann/die Obfrau, den/die Kapellmeister/in, den/die Jugendleiter/in und den Stabführer, bei Verhinderung durch die Stellvertreter oder ein Vorstandsmitglied vertreten.

Alle Delegierten der 210 Musikkapellen werden ersucht, in Tracht zu erscheinen und sich bereits um 13:00 Uhr zum gemeinsamen Aufmarsch am Waltherplatz einzufinden. Die Vollmacht bitten wir von der Einladungskarte abzutrennen und ausgefüllt vor der Versammlung am Eingang des Saales am jeweiligen Bezirksstand abzugeben. Der Verbandsvorstand schlägt vor, bei der diesjährigen Jahreshauptversammlung den ehemaligen und langjährigen Verbandsstabführer Toni Profanter aufgrund seiner Verdienste zum Ehrenmitglied des VSM zu ernennen. Die Entscheidung hierüber obliegt laut VSM-Statut der Jahreshauptversammlung. Um den Wahlvorgang zu beschleunigen; legen wir einen Stimmzettel bei, welcher bei den bereitstehenden Wahlurnen am Eingang des Saales eingeworfen werden soll. Wir empfehlen am Tag der Jahreshauptversammlung das „Mayr-Nusser-Parkhaus“ (Bozen-Mitte) oder das Parkhaus am Waltherplatz in Anspruch zu nehmen.

2. EAS Im Jahr 2009 führte die Finanzverwaltung die EAS-Meldung ein. Diese Meldung muss von allen Vereinen gemacht werden, die sich über Beiträge der Mitglieder finanzieren oder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. In diesem Zusammenhang weisen wir noch einmal darauf hin, dass abgeschlossene Sponsorverträge unter gewerbliche Tätigkeit fallen und somit auch die Verpflichtung zur EAS-Meldung besteht. Wir empfehlen betreffende Mitgliedskapellen aus diesem Grund zu überprüfen, ob die EAS-Meldung

gemacht wurde. Mitgliedskapellen, welche die EAS-Meldung gemacht haben, sind verpflichtet, eventuelle Änderungen im Jahr 2017 innerhalb 31. März 2017 über dasselbe Modell EAS mitzuteilen. Es sind alle Angaben, auch jene, die unverändert geblieben sind, mitzuteilen. Die Übermittlung des Fragebogens kann nur elektronisch eingereicht werden. Sofern die Mitgliedskapelle hierfür nicht autorisiert ist, muss der Dienst eines autorisierten Übermittlers (z.B. Steuerberater, Steuerdienstleistungszentrum – CAF, usw.) in Anspruch genommen werden. Das Modell EAS und eine Anleitung zum Ausfüllen kann auf der Homepage des VSM unter dem Bereich Downloads Führungskräfte heruntergeladen werden.

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3. FÜNF PROMILLE - NEUREGELUNGEN

In Bezugnahme auf das Stabilitätsgesetz vom Jahr 2015 hat der Ministerrat ein Dekret zur Neuregelung der 5 Promille-Gelder verabschiedet. Die Neuerungen betreffen im Einzelnen: Die einmalige Registrierung In Vergangenheit mussten sich Vereine jährlich, innerhalb vorgegebener Fristen, bei

der Agentur der Einnahmen registrieren lassen. Mit 2017 fällt die jährliche Erneuerung der Registrierungspflicht weg. Sämtliche Organisationen, die sich 2016 registriert haben, werden innerhalb 30. März 2017 auf der Internetseite der Agentur der Einnahmen publiziert. Eventuelle Änderungen (z.B. Adressenänderungen uam.) sind innerhalb 20. Mai 2017 an die örtlich zuständige Agentur der Einnahmen zu melden. Sollte eine Organisation die Anspruchsberechtigung verloren haben, muss der gesetzliche Vertreter der Organisation die Streichung aus dem 5-Promille-Verzeichnis beantragen. Die Veröffentlichung der Leistungsempfänger Die Steuerbehörde ist verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten nach Auszahlung, alle Empfänger mit Angabe des Auszahlungsdatums und der Höhe des zugewiesenen Betrages zu publizieren. Ebenfalls von Amtswegen publiziert werden die Rechnungslegungen jener Organisationen, die zum Einschicken derselben verpflichtet sind. Die Rechnungslegung betreffend die Verwendung der Gelder Innerhalb eines Jahres ab Erhalt der Auszahlung ist die Rechnungslegung zu erstellen. Darin ist die Verwendung der erhaltenen 5 Promillegelder ausführlich zu dokumentieren. Für die Dokumentation ist ein eigens dafür vorgesehenes Formular zu verwenden. Aus der Rechnungslegung müssen die nachfolgend angeführten Daten und Informationen hervorgehen:

a) Die Daten der Organisation, des gesetzlichen Vertreters, sowie der Vereinssitz; b) Datum und Höhe des erhaltenen Geldes; c) Angabe der Spesen im Hinblick auf die institutionelle Tätigkeit, inkl. der getätigten Rücklagen für

Projektvorhaben; d) Organisationen, welche weniger als 20.000 € erhalten haben, müssen die Rechnungslegung

erstellen und zusammen mit den übrigen Vereinsunterlagen für 10 Jahre aufbewahren, aber nicht einschicken.

Die Rückforderung von 5 Promille-Geldern Sofern festgestellt werden sollte, dass die zugewiesenen Gelder nicht zustehen oder nicht für den institutionellen Zweck der Organisation verwendet werden bzw. wurden, kann das Geld zurückgefordert werden. Im Art. 5 des zitierten Dekretes ist das Rückforderungsverfahren geregelt. Neueintragungen Die Formalitäten und Fristen betreffend die Neueintragungen von Vereinen wurden bisher noch nicht von der Steuerbehörde veröffentlicht. Sobald diese Informationen zugänglich sind, stellen wird diese auf der Homepage des VSM unter dem Fachbereich für Führungskräfte – Fünf Promille der Einkommenssteuer zur Verfügung.

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4. ERINNERUNG VORDRUCKE MOD CU UND UNICO

Wir erinnern an unsere Newsletter vom 13. Januar 2017 bezüglich der Einreichung der Vordrucke MOD CU, MOD770 und UNICO: Vereine und Organisationen, welche im Jahr 2016 Honorare und Vergütungen an freie Mitarbeiter ausbezahlt haben und in der Folge Vorsteuern (ritenuta d’acconto) entrichtet haben, sind verpflichtet innerhalb 31. März 2017 (NEU) die entsprechenden

Bestätigungen persönlich auszuhändigen oder per Einschreiben zuzuschicken. Das Modell CU (certificazione unica) ersetzt die ehemalige Bestätigung für freie Mitarbeiter. Die Modelle CU müssen innerhalb 07. März 2017 elektronisch an die Agentur der Einnahmen versendet werden. Dies gilt auch in Zusammenhang mit der steuerfreien Auszahlung einer Vergütung an Kapellmeister/innen (bis 7.500,00 € pro Jahr). Falls gewünscht übernimmt das VSM-Büro in Zusammenarbeit mit einem Steuerbüro die Abfassung und telematische Weiterleitung der Modelle CU gegen einen Spesenbeitrag von 50,00 Euro. Ebenso übernimmt es die Abfassung und telematische Versendung der Steuererklärung (UNICO). Diese ist von allen Kapellen abzufassen, welche im Bezugszeitraum Januar bis Dezember 2016 steuerpflichtige Einkünfte (Sponsorverträge, gewerbliche Tätigkeit, usw.) aufweisen. Die Erstellung und telematische Weiterleitung des UNICO wird ebenfalls mit 50,00 € berechnet. Um dieses Angebot in Anspruch zu nehmen, muss das beigefügte Formular samt Anlagen bis spätestens 31. Januar 2017 ausgefüllt und unterschrieben an [email protected] geschickt werden. Bei später eingehenden Unterlagen kann für eine termingerechte Erledigung nicht mehr garantiert werden. Einzureichen sind folgende Unterlagen:

Formular „Datenerhebung Modell CU und UNICO 2017“ (angehängt)

F24 betreffend Zahlung der Steuerrückbehalte für Freiberufler, koordinierte und freie Mitarbeiter, gelegentliche Mitarbeit (Kodex 1040, 1041, 1038, 1043)

zu den F24 gehörige Rechnungskopien.

Mitgliedskapellen, die diesen Dienst noch in Anspruch nehmen wollen, werden gebeten die Unterlagen umgehend digital an [email protected] einzureichen. Das auszufüllende Formular steht auf der Homepage des VSM (Downloads Führungskräfte – Steuern) zur Verfügung.

5. WICHTIGE TERMINE

Um einen besseren Überblick sowohl über die wiederkehrenden als auch über die gelegentlichen bürokratischen Verpflichtungen zu geben, legen wir diesem Rundschreiben eine Checkliste bei.

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6. EUREGIO JUGENDBLASORCHESTER Bereits zum zweiten Mal organisiert das gemeinsame Büro der Europaregion in Zusammenarbeit mit den Blasmusikverbänden von Tirol, Südtirol und Trentino vom 22.-30. Juli 2017 eine Sommerwoche für talentierte Nachwuchsmusiker, die im Euregio-Kulturzentrum Toblach stattfindet. 60 Jugendliche bilden das Euregio-Jugendblasorchester 2017, das nach dem Vorbild der erfolgreichen Aufführungen des Vorjahres wieder in den drei Ländern der Europaregion je ein Konzert zum Besten

geben. Das Konzertpublikum hat die Gelegenheit, sich bei den Abschlusskonzerten in Toblach (28. Juli), Riva (29. Juli) und Innsbruck (30. Juli 2017) einen Eindruck vom Zusammenspiel der ausgezeichneten NachwuchsmusikantInnen aus den drei Landesteilen zu machen. Die Anmeldung ist bis zum 30. April 2017 auf der Homepage des VSM oder direkt auf der Homepage der Euregio möglich.

7. JUNGBLÄSERWOCHEN 2017 Hiermit geben wir die Termine für die diesjährigen Jungbläserwochen bekannt. Die detaillierten Informationen liegen bei. Termine: 1. Jungbläserwochen A (Vorbereitung auf das JMLA in Bronze)

Samstag, 15. Juli (9.00 Uhr) bis Samstag, 22. Juli 2017 (abends) an den zwei Veranstaltungsorten Vinzentinum in Brixen und Lichtenburg in Nals (die Einteilung nehmen die Kursleiter anhand der Besetzung vor). 2. Jungbläserwoche B (Fortgeschrittenen-Woche) Sonntag, 23. Juli (9.00 Uhr) bis Sonntag, 30. Juli 2017 (abends) in der Lichtenburg in Nals.

Anmeldungen vom 01. bis 31. März 2016 über VSM-Office Die Kursgebühren von 300,00 Euro pro Teilnehmer sind mit der Anmeldung zu entrichten. Die Einzahlung der Kursgebühren muss von der Musikkapelle vorgenommen werden (Überweisungsgrund: [Name der Teilnehmer] – Jungbläserwoche [A oder B]) und der Überweisungsbeleg an [email protected] gesendet werden. Die Anmeldung ist erst mit Eingang der Kursgebühren gültig. Bei Abwesenheit aus triftigen Gründen (Krankheit mit ärztlichem Zeugnis, …) wird die Kursgebühr rückerstattet. Bei unentschuldigter Abwesenheit wird die Kursgebühr einbehalten. Telefonische Anmeldungen und Abmeldungen werden nicht entgegengenommen.

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8. AKTION VERZICHT 2017 Der Verband unterstützt auch heuer wieder die vom Forum Prävention gestartete Aktion Verzicht. Wir bitten Sie, das beiliegende Plakat im Probelokal auszuhängen.

9. UMBAUARBEITEN IM VERBANDSBÜRO

Wir teilen mit, dass im Verbandsbüro von Donnerstag, 16. Februar bis einschließlich Freitag, 24. Februar 2017 Umbau- und Anpassungsarbeiten stattfinden und der Bürobetrieb aus diesem Grund auf ein Minimum reduziert wird. Wir sind ab Montag, 27. Februar 2017 wieder uneingeschränkt zu den üblichen Geschäftszeiten erreichbar.

Vielen Dank für das Verständnis. Es verbleiben mit freundlichen Grüßen

Pepi Fauster Verbandsobmann

Florian Müller Verbandsgeschäftsführer

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www.vsm.bz.it

„Blasmusik vereint“

Einladung zur69. Jahreshauptversammlung

Samstag, 11. März 2017 in Bozen, Waltherhaus

„Blasmusik vereint“

69. Jahreshauptversammlung

Samstag, 11. März 2017 in Bozen, Waltherhaus

Kontakt:

Schlernstraße 1 39100 Bozen

Telefon: 0471/97 63 87 Fax: 0471/97 63 47 E-Mail: [email protected]

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am Samstag, den 11. März 2017 in Bozen, Waltherhaus

• 13.00 Uhr: Eintreffen der Delegierten am Waltherplatz

• 13.20 Uhr: Aufmarsch durch die Lauben und Weintraubengasse zum Waltherhaus

• 14.00 Uhr: Beginn der 69. Jahreshauptversammlung im Haus der Kultur „Walther von der Vogelweide“

• anschließend Buffet

Musikalische Gestaltung:

Bürgerkapelle SterzingRoland Fidler, KapellmeisterArmin Masl, Obmann

Programm der Jahreshauptversammlung

~ Musik ~

1. Begrüßung und Eröffnung

2. Totengedenken

~ Musik ~

3. Rückblick auf das Tätigkeitsjahr 2016

4. Kassabericht - Bericht der Revisoren – Entlastung

~ Musik ~

5. Ausblicke auf 2017 und darüber hinaus

6. Dirigentenausbildung am Konservatorium in Bozen (Vorstellung durch Prof. Walter Ratzek)

~ Musik ~

7. Ehrungen

~ Musik ~

8. Grußworte der Ehrengäste

9. Allfälliges

~ Landeshymne ~

Vollmacht

Die unterzeichnete Musikkapelle wird auf der 69. Jahreshauptversammlung des Verbandes Südtiroler Musikkapellen am 11. März 2017 in Bozen wie folgt vertreten:

Musikkapelle

¨ Obmann/Obfrau, ¨ Stellvertreter/in, ¨ Ausschussmitglied (bitte Zutreffendes ankreuzen)

¨ Kapellmeister/in, ¨ Stellvertreter/in, ¨ Ausschussmitglied (bitte Zutreffendes ankreuzen)

¨ Jugendleiter/in, ¨ Stellvertreter/in (bitte Zutreffendes ankreuzen)

¨ Stabführer/in, ¨ Stellvertreter/in (bitte Zutreffendes ankreuzen)

Unterschrift des Obmannes/der Obfrau

www.vsm.bz.it

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Checkliste für die jährlich und für die gelegentlich anfallenden bürokratischen Verpflichtungen:

Jährliche bürokratische Verpflichtungen:

Termin Beschreibung

April (laufend) Unfallversicherung für Musikanten: Kann nach freier Entscheidung jeder einzelnen Kapelle abgeschlossen werden - muss jedes Jahr erneuert werden.

31. Mai Jahresmeldung an das Kabinettsamt des Landes: Alle Kapellen, die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind, sind verpflichtet, den Rechnungsabschluss, eine Spenderliste sowie einen Tätigkeitsbericht abzugeben. Vordrucke im VSM-Office verfügbar.

Mai 5‰ - Antrag für die Neuaufnahme ins Verzeichnis der Anspruchsberechtigten: Betrifft jene Kapellen, die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen sind und die 5‰ der Steuererklärung zugewiesen bekommen möchten. Dieser Termin wird von Jahr zu Jahr festgelegt und kann daher schwanken.

Mai SIAE-Aufführungsgenehmigungen: Dieses Formular muss von ALLEN Mitgliedskapellen bei der zuständigen SIAE-Agentur abgeholt werden. Diese Genehmigung ist bei Konzerten immer mitzuführen.

16. Juni Steuererklärung: Betrifft alle Kapellen, die für das sog. „Sportgesetz“ optiert haben und Einnahmen aus kommerzieller Tätigkeit haben.

31. Juli Erklärung der Steuersubstituten Mod. 770: Betrifft all jene Kapellen, die im Jahr zuvor Vergütungen für Arbeits- und Dienstleistungen bezahlt und die entsprechende Vorsteuer einbehalten haben (z.B. Rechnungen von Architekten, Ingenieuren, Wirtschaftsberatern, Rechtsanwälten oder freiberuflich tätigen Musikern), sowie alle Kapellen, die an den Kapellmeister eine Vergütung ausbezahlen.

Mitte November SIAE-Jahresprogramm- und Aufführungsgenehmigung: Diese beiden Formulare müssen von ALLEN Mitgliedskapellen innerhalb Mitte November ausgefüllt und unterschrieben im Verbandsbüro abgegeben werden.

Gelegentlich anfallende bürokratische Verpflichtungen:

Neuwahl des Obmannes/Ausschusses

Die entsprechende Meldung ist innerhalb 30 Tagen beim Amt für Kabinettsangelegenheiten und bei der Agentur für Einnahmen zu machen.

Änderungen im Statut Eine entsprechende Meldung ist beim Amt für Kabinettsangelegenheiten zu machen.

Registrierung des Statutes Es ist sinnvoll, das Statut bei der Agentur für Einnahmen zu registrieren, damit die nicht-gewinnorientierte Ausrichtung des Vereines auch von der Steuerverwaltung anerkannt wird. Bei Änderungen im Statut muss die Registrierung wiederholt werden.

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JUNGBLÄSERWOCHE A (VORBEREITUNG AUF DAS LA IN BRONZE) Samstag, 15. Juli (09.00 Uhr) bis Samstag, 22. Juli 2017 Vinzentinum Brixen und Bildungshaus Lichtenburg in Nals

JUNGBLÄSERWOCHE B (FORTGESCHRITTENEN-WOCHE) Sonntag, 23. Juli (09.00 Uhr) bis Sonntag, 30. Juli 2017 Bildungshaus Lichtenburg in Nals

Anmeldung: Von 01. bis 31. März 2017 über VSM-Office

JUNGBLÄSERWOCHEN 2017

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JUNGBLÄSERWOCHE A (VORBEREITUNG AUF DAS LA IN BRONZE) Diese Woche dient ausschließlich der praktischen Vorbereitung auf das LA in Bronze. Die Teilnehmer sollen am Ende des Kurses die entsprechende Prüfung für das LA in Bronze ablegen. Außerdem können sie erste Erfahrungen im Jugendblasorchester sammeln, praktizieren Ensemblespiel und Marschieren und am Ende der Woche zeigen sie ihr Erlerntes in einem Abschlusskonzert. Folgendes ist zu beachten:

Die Anmeldung erfolgt nur für die Jungbläserwoche, nicht für den Ort. Die Zuteilung für Brixen oder Nals wird primär anhand der Besetzungsliste, sofern möglich unter Berücksichtigung der Herkunft der Teilnehmer durch die Kursleiter vorgenommen.

Grundvoraussetzung zur Teilnahme an den Vorbereitungswochen auf das LA in Bronze ist die bestandene Theorieprüfung in Bronze. Die in der Zeit ab 1. März 2017 getätigten Anmeldungen gelten nur provisorisch und werden erst mit dem Bestehen der Theorie-Prüfung endgültig wirksam.

Höchstalter 18 Jahre

Es gilt keine Teilnahmebeschränkung pro Musikkapelle

Die Bestätigung des Instrumentallehrers für die Teilnahme an der Woche (ein entsprechendes Formular liegt bei) ist innerhalb 31. März 2017 an das Verbandsbüro zu schicken, ansonsten ist eine Teilnahme an der Jungbläserwoche nicht möglich. (ACHTUNG: DIESES FORMULAR GILT NICHT ALS ANMELDUNG!)

Im Sinne eines reibungslosen Kursablaufes werden Jungbläser für Konzertveranstaltungen der Musikkapellen nicht freigegeben.

JUNGBLÄSERWOCHE B (FORTGESCHRITTENEN-WOCHE) Diese Woche ist für fortgeschrittene Jungbläser/innen vorgesehen. Teilnahmeberechtigt sind alle Jungmusikanten welche im Besitz des JMLA in Bronze sind. Die Teilnehmer können Erfahrungen im Jugendblasorchester sammeln, technische und musikalische Fähigkeiten am eigenen Instrument schulen, Ensemblespiel und Marschieren praktizieren; am Ende der Woche zeigen sie ihr Erlerntes in einem Abschlusskonzert. Folgendes ist zu beachten:

Mindestens Leistungsabzeichen in Bronze Es besteht die Möglichkeit, mit einem Korrepetitor (Klavierbegleitung) bereits vorbereitete Solo-

Werke zu erarbeiten. Wer dieses Angebot in Anspruch nehmen will, muss dies bei der Anmeldung im VSM-Office/Ausbildung unter „Notiz“ vermerken.

Höchstalter 18 Jahre Es gilt keine Teilnahmebeschränkung pro Musikkapelle Im Sinne eines reibungslosen Kursablaufes werden Jungbläser für Konzertveranstaltungen der

Musikkapellen nicht freigegeben.

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ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Die Meldungen werden in der chronologischen Reihenfolge ihres Einlangens im Verbandsbüro berücksichtigt;

Nicht zugelassene Jungbläser werden vom Verbandsbüro benachrichtigt.

Sobald alle Vorbereitungen zu den Jungbläserwochen abgeschlossen sind, werden im VSM-Office/Ausbildung die zugelassenen Teilnehmer/innen als „Angemeldet“ markiert. Alle anderen kommen auf eine Warteliste (werden mit „Warteliste“ markiert) und können evtl. nachrücken.

Teilnahmeberechtig sind nur Jungmusikanten die von einer Mitgliedskapelle des VSM angemeldet werden. Privatisten können an den Jungbläserwochen des VSM nicht teilnehmen.

Angemeldete Teilnehmer, die aus irgendeinem Grund den Kurs nicht mehr besuchen können, sind unverzüglich schriftlich abzumelden, damit die auf der Warteliste stehenden Teilnehmer berücksichtigt werden können

Bei allen drei Jungbläserwochen müssen die Teilnehmer nach dem Abschlusskonzert am letzten Kurstag abgeholt werden.

ANMELDUNGEN UND KURSGEBÜHREN Die Anmeldungen für alle drei Jungbläserwochen können im Zeitraum von 01. – 31. März 2017 über das VSM-Office vorgenommen werden.

KURSGEBÜHREN!!!!!

Die Kursgebühren von 300,00 Euro pro Teilnehmer sind mit der Anmeldung zu entrichten. Die Einzahlung der Kursgebühren muss von der Musikkapelle vorgenommen werden (Überweisungsgrund: [Name der Teilnehmer] – Jungbläserwoche [A oder B]) und der Überweisungsbeleg an [email protected] gesendet werden. Die Anmeldung ist erst mit Eingang der Kursgebühren gültig. Bei Abwesenheit aus triftigen Gründen (Krankheit mit ärztlichem Zeugnis, ...) wird die Kursgebühr rückerstattet. Bei unentschuldigter Abwesenheit wird die Kursgebühr einbehalten. Telefonische Anmeldungen und Abmeldungen werden nicht entgegengenommen.

Weiter Informationen können laufend von der Homepage des VSM – Fachbereich Jugend abgerufen werden. Die Teilnehmer erhalten vor Beginn der jeweiligen Woche ein Informationsschreiben mit weiterführenden Informationen, sowie der mitzubringenden Dinge zugeschickt. In der Hoffnung auf eine zahlreiche Teilnahme verbleiben mit freundlichen Grüßen

Meinhard Windisch Verbandsjugendleiter

Florian Müller Verbandsgeschäftsführer

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Bestätigung des Instrumentallehrersfür die Anmeldung zur

JUNGBLÄSERWOCHE ZUR VORBEREITUNG AUF DAS JMLA IN BRONZE

Daten des Schülers:

Vorname Nachname

Mitglied der (Name der Musikkapelle)

Instrument

Der Instrumentallehrer bestätigt mit

seiner Unterschrift, dass der oben genannte Schüler an der Jungbläserwoche zur Vorbereitung auf

das JMLA in Bronze teilnehmen darf. Er bestätigt zudem, die Prüfungsstücke aus der Literaturliste

des VSM für das jeweilige Instrument auszuwählen und den Schüler auf die Woche entsprechend

vorzubereiten.

Datum Unterschrift des Instrumentallehrers

ACHTUNG:DIESES FORMULAR VOM 01. MÄRZ BIS 31. MÄRZ 2017 AN DAS VSM-

BÜRO SCHICKEN, SONST IST DIE TEILNAHME AN DERJUNGBLÄSERWOCHE NICHT MÖGLICH!

DIESES FORMULAR GILT NICHT ALS ANMELDUNG!