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Informationsveranstaltung – wichtige Regeln
für das Studium (APSO/FPSO) / PraxisprojektB.Sc. Politikwissenschaft
München, 08.01.2019
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Begrüßung durch die Studiendekanin: Prof. Dr. Miranda Schreurs
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Die wichtigsten Rahmenbedingungen
für Ihr Studium
Regelungen der APSO - I
Modulprüfungen
Ein Modul wird i. d. R. mit einer studienbegleitenden Modulprüfung abge-schlossen (Ausnahmen möglich).
Neben dieser Modulprüfung können während einer Lehrveranstaltung studien-begleitende Leistungen (freiwillige Teilnahme, nur für Notenverbesserung) verlangt werden.
Ein Modul ist bestanden, wenn die Modulprüfung(-en) erfolgreich bestanden wurde.
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Module
Pflichtmodule
müssen belegt und bestanden werden
Wahlmodule
können gewählt werden (Bei Nichtbestehen kann stattdessen ein anderes
Modul aus dem Wahlmodulkatalog belegt werden.)
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Regelungen der APSO - IIWiederholung der Modulprüfung
Für jede Modulprüfung wird mindestens eine Wiederholungsprüfung angeboten.
Terminierung der Wiederholungsprüfungen: WH vor Beginn (teilw. andere TUM-Fakultäten) bzw. am Ende der Vorlesungszeit des darauffolgenden Semesters (HfP).
Eine Notenverbesserung durch mehrmaliges Schreiben von Prüfungen ist nicht möglich.
Ein nicht bestandenes Modul kann unbegrenzt wiederholt werden – solange ein ausreichender Studienfortschritt nachgewiesen werden kann.
Ausnahmen: Abschlussarbeit und Täuschungsversuch (inkl. Plagiate): nur eine Wiederholung möglich.
In schwerwiegenden Fällen von / bei wiederholter Täuschung kann der Studierende auch direkt von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen in dem betreffenden Studiengang ausgeschlossen werden (Folge: Exmatrikulation!!!).
Achtung:An der TUM nicht bestandene Prüfungen können nur an der TUM wiederholt werden.
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Regelungen der APSO - III
Studienfortschritt (Vollzeitstudium)
Die Einhaltung der Regelstudienzeit setzt den Erwerb von 30 Credits/Semester voraus.
1 x pro Semester: Überprüfung des Studienfortschritts.
Der Studierende muss bis zum Ende
- des 3. Fachsemesters mindestens 30 Credits- des 4. Fachsemesters mindestens 60 Credits- des 5. Fachsemesters mindestens 90 Credits- des 6. Fachsemesters mindestens 120 Credits- des 7. Fachsemesters mindestens 150 Credits- des 8. Fachsemesters mindestens 180 Credits
erbringen. Werden die genannten Fristen unterschritten, gelten die noch nicht erbrachten Modulprüfungen als endgültig nicht bestanden -> Exmatrikulation
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Regelungen der APSO bzw. FPSO
Studienfortschritt (Teilzeitstudium)
Die Einhaltung der Regelstudienzeit setzt den Erwerb von 20 Credits/Semester voraus.
1 x pro Semester: Überprüfung des Studienfortschritts.
Der Studierende muss bis zum Ende
- des 3. Fachsemesters mindestens 24 Credits- des 4. Fachsemesters mindestens 40 Credits- des 5. Fachsemesters mindestens 60 Credits- des 6. Fachsemesters mindestens 80 Credits- des 7. Fachsemesters mindestens 100 Credits- des 8. Fachsemesters mindestens 120 Credits- des 9. Fachsemesters mindestens´ 140 Credits- des 10. Fachsemesters mindestens 160 Credits- des 11. Fachsemesters mindestens 180 Credits
zu erbringen. Werden die genannten Fristen unterschritten, gelten die noch nicht erbrachten Modulprüfungen als endgültig nicht bestanden -> Exmatrikulation
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Regelung der FPSO (Politikwissenschaft)
Vollzeitstudium: Bis zum Ende des 2. Fachsemesters müssen folgende Modulprüfungen erfolgreich abgelegt worden sein: Mathematik für Politikwissenschaftler/-innen, Methoden der empirischen Sozialforschung, zwei weitere Module aus dem Bereich der politikwissenschaftlichen Grundlagen (insg. 24 Credits).
Teilzeitstudium: Bis zum Ende des 3. Fachsemesters müssen folgende Modulprüfungen erfolgreich abgelegt worden sein: Mathematik für Politikwissenschaftler/-innen, Methoden der empirischen Sozialforschung, zwei weitere Module aus dem Bereich der politikwissenschaftlichen Grundlagen (insg. 24 Credits).
Achtung:Im Bachelor-Teilzeitstudiengang ist die Teilnahme an Modulen und den dazugehörigen Prü-fungen gemäß Anlage 1 je Semester auf maximal 25 Credits begrenzt (§ 51 Abs. 2 Satz 3)
Anmeldungsvoraussetzungen Bachelor´s Thesis: 60 Credits im Bereich der politikwissen-schaftlichen Grundlagen, 12 Credits im Bereich der mathematisch-statistischen Grundlagen sowie 12 von 30 Credits im Bereich der politikwissenschaftlichen Vertiefungen.
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Prüfungen
Prüfungsanmeldung:
WiSe 18/19 19. November 2018 - 15. Januar 2019
SoSe 19 vsl. 20. Mai 2019 - 30. Juni 2019
Prüfungsabmeldung:
bis 1 Woche vor der Prüfung
Bitte kontrollieren Sie immer, ob Ihre Anmeldung auch erfolgreich war! (E-Mail!)
Die Prüfungsanmeldung erfolgt immer über TUMonline!
(Sonderregelungen ggf. anderer TUM-Fakultäten bitte beachten!)
Wenn eine Klausur NICHT bestanden worden ist, sind Sie verpflichtet, die Klausur zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu wiederholen. Sie müssen sich auch im Falle einer Wiederholung zu der WH-Klausur nochmals selbst über TUMonline anmelden.
ACHTUNG: Eine nachträgliche Anmeldung ist nicht möglich!!! 10
Wichtig!!!
Rückmeldungsfrist ist am 15.02.2019 (es passiert nicht automatisch).
Der Semesterbeitrag im SS19 ist 129,40 Euro.
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Ich berate Sie gerne…
Frau Ekaterina Bondarenko M.Ed.
Studienfachberatung
Richard-Wagner-Straße 1,
Haus H, 3. Stock, Raum H.311
E-Mail: [email protected]
Telefon: 089/ 907793 - 077
Sprechstunde:
Immer gerne nach vorheriger Vereinbarung per E-Mail
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Informationen zum Praxisprojekt
Informationen zum Praxisprojekt
1. Rechtliche Grundlagen
Fachprüfungs- und Studienordnung
für den Bachelorstudiengang § 37a, 42 –
sowie § 49 Abs. 3 S. 4 für Teilzeit-Studierende
Was wird geregelt?
• Art der Leistung – Projektbericht
• Bestandteile – Praxis- oder Forschungsprojekt
• Dauer: in Vollzeit: 3 Monate
in Teilzeit (66 %): 4 ½ Monate
• Betreuung – fachkundige Prüfende und
wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen
Definition des Praxisprojekts gem. FPSO § 37a Abs. 1 S. 2
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Projektarbeit(praxis- oder
forschungsorientiert)
„… besteht aus einer Projektarbeit, die eine
aktive Mitarbeit an einem Praxis- oder
Forschungsprojekt, das in Zusammenhang mit
den Inhalten des Studiengangs steht, beinhaltet
und mit einem Projektbericht abgeschlossen wird“
Projektbericht
Inhalte des
Studiengangs
Wissenschaftliche Betreuung
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„…wird immer von einem oder einer fachkundigen
Prüfenden betreut (Themensteller oder
Themenstellerin)…“
• Hochschullehrer/-innen
• Junior-Fellows
• Lehrbeauftragte
… der Hochschule für
Politik München bzw.
der TUM School of
Governance
… anderer Fakultäten
der Technischen
Universität München,
die in dem Studiengang
Politikwissenschaft
lehren
ODER
Dauer
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in Vollzeit: 3 Monate (etw. 40 St./Woche)
in Teilzeit (66 %) : 4 ½ Monate (etw. 30 St./Woche) 18 ECTS
Hinweis:
Die Praxisphase kann am Stück oder in Teilen absolviert werden
Der Projektbericht
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i.d.R. schriftlich
„…kann in Absprache mit dem wissenschaftlichen Betreuer
um eine mündliche Präsentation bzw. einen mündlichen
Bericht ergänzt werden.“
„Die Vorgaben zu Umfang, Gliederung, Form usf. des
schriftlichen Berichts werden durch den jeweiligen Betreuer
bekannt gegeben.“
Praktikumsbörse
• http://praktikum.hfp.tum.de/
• Login mit TUM-Kennung
• Praktikumsangebote von zahlreichen
Partnern der HfP-Praktikumsbörse
• 2 Bewerbungsverfahren
• Vorauswahl durch die HfP
• Direkte Bewerbung
Fragen?
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Vielen Dank
für
Ihre Aufmerksamkeit
und
viel Erfolg für Ihre Prüfungen!
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