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1 wissen. leben WWU Münster Praxissemester Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums ... · 3 Ein Willkommensgruß Das Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster heißt

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wissen.leben WWU Münster

Praxissemester

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums

im Master

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Inhalt

1. Was ist das Praxissemester?

2. Ablauf des Praxissemesters

2.1 Das Modul Praxissemester im Lehramtsstudium

2.2 Der Ablauf des Praxissemesters im Überblick

3. Organisation des Praxissemesters

3.1 Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang

3.2 Das Online-Verteilverfahren der Schulplätze (PVP)

3.3 Lehrveranstaltungsanmeldung

3.4 Prüfungsanmeldung

3.5 Checkliste Praxissemester

4. Inhalte und Anforderungen

4.1 Anforderungen im Überblick

4.2 Lernort Hochschule

4.2.1 Methodenveranstaltung

4.2.2 Projektseminare „Praxissemester“

4.3 Lernort Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung

4.4 Lernort Schule

4.5 Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben

4.5.1 Studienprojekte

4.5.2 Unterrichtsvorhaben

4.6 Bilanz- und Perspektivgespräch

5. Beratung

5.1 Ansprechpersonen nach Lernorten

5.2 Härtefälle im Praxissemester

5.3 Anerkennung

6. Rechtshinweise und weiterführende Links

7. Abkürzungsverzeichnis/Impressum

8. Kontakt

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Inhalt

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Ein Willkommensgruß

Das Zentrum für Lehrerbildung (ZfL) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster

heißt die Studierenden, aber auch alle anderen am Praxissemester Beteiligten

herzlich willkommen! Wir freuen uns, dass Sie den Weg zu dieser Broschüre für

das Praxissemester im Master of Education an der Universität Münster – und

damit auch zu uns – gefunden haben.

Wir sind gern für Sie da:

In allen Fragen bzgl. der Praktika im Lehramtsstudium:

die Abteilung Praxisphasen des Zentrums für Lehrerbildung

In allen allgemeinen Fragen zum Lehramtsstudium:

die Abteilung Studienberatung und -koordination des Zentrums

für Lehrerbildung

Mit dieser Broschüre zum Praxissemester möchten wir Ihnen den Einstieg in

und den Weg durch das Praxissemester ein wenig erleichtern. Wir richten uns

insbesondere an die Studierenden, aber auch an alle anderen am Praxissemester

Beteiligten: Hochschullehrende, Mentorinnen und Mentoren an den Schulen sowie

Seminarausbildende in den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Lehrerbildung –

insbesondere die der Abteilung Praxisphasen – stehen Ihnen für alle nach dieser

Lektüre noch offenen Fragen zum Praxissemester immer gern zur Verfü gung.

Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg bei der Durchführung des

Praxissemesters!

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

Ein Willkommensgruß

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X. Blindtext ...

1. Was ist das Praxissemester?

Das Praxissemester ist ein zentrales Modul des Masterstudiums gemäß Lehrerausbildungsgesetz

von 2009 (LABG 2009). Es beinhaltet ein bildungswissenschaftlich und fachdidaktisch vorbe-

reitetes fünfmonatiges schulisches Langzeitpraktikum im angestrebten Lehramt. Das mit 25 LP

akkreditierte Modul Praxissemester wird im 2. oder 3. Semester absolviert und ist Vorausset-

zung zum Abschluss des Master of Education (LABG 2009).

Ziele des Praxissemesters

Ziel des Praxissemesters ist es, berufsfeldbezogene Grundlagen für die weitere Professions-

entwicklung mittels einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung für die berufspraktische

Tätigkeit zu schaffen. Hierzu werden berufsrelevantes wissenschaftliches Theorie- und

Refl exionswissen aus Fachwissenschaft, Fachdidaktik und Bildungswissenschaften in einer

forschenden Grundhaltung mit der Schulpraxis in Beziehung gebracht.

Das Praxissemester ermöglicht wichtige Lernerfahrungen insbesondere in den Handlungsfel-

dern Unterrichten und Erziehen. Die Lernerfahrungen beziehen sich nicht nur auf die Planung,

Durchführung und Auswertung von Unterricht und den damit zusammenhängenden fachlichen,

didaktischen oder methodischen Fragestellungen. Es werden darüber hinaus Chancen zur

Wahrnehmung und Refl exion der eigenen Lehrerpersönlichkeit eröffnet.

Lernorte im Praxissemester

Das Praxissemester verknüpft für

Studierende drei Lernorte:

die zuständige Hochschule

bzw. Hochschulen

die zugeteilte Schule und

das Zentrum für schulpraktische

Lehrerausbildung

Die Schule wird den Studierenden mittels des Online-Verteilverfahrens (PVP) durch das ZfL

in Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster zugeteilt. Zur Vorbereitung, Begleitung und

Nachbereitung müssen in den Fächern und in den Bildungswissenschaften hochschulische

Begleitveranstaltungen besucht werden. Hinzu kommen während des Schulpraktischen Teils

Begleitformate der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung.

Forschende GrundhaltungForschende GrundhaltungStudierende/r

Lernort Schule

Lernort ZfsL

Lernort Hochschule

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Forschendes Lernen als Grundprinzip

Unter der Prämisse des Forschenden Lernens fi ndet im Praxissemester eine individuelle, kritisch-

konstruktive Auseinandersetzung mit Theorieansätzen, Praxisphänomenen und der eigenen

Lehrerpersönlichkeit statt. Die Studierenden vollziehen diese Lernprozesse im Rahmen von

Studienprojekten und Unterrichtsvorhaben. Dabei ist die forschende Grundhaltung konstitutiv

für die Durchführung der Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben im Praxissemester.

Die Idee des Forschenden Lernens bietet einen idealen Zugriff, um Theorie und Praxis in

der Lehrerbildung professionsorientiert miteinander zu verbinden. In Abgrenzung zu anderen

Formen des Lernens erfolgt das Lernen hier mit einer explizit forschenden Grundhaltung.

Konkret bedeutet das, dass die Studierenden, ausgehend von theoretischen Vorüberlegungen

und konkreten schulpraktischen Erfahrungen, eigene fachliche, didaktische oder methodische

Fragestellungen entwickeln, denen sie auf der Grundlage eines methodologisch abgesicherten

Untersuchungsdesigns sowie unter Berücksichtigung der Prinzipien guter wissenschaftlicher

Praxis nachgehen. Der Fokus liegt auf der Bearbeitung eigener Fragen, d.h. es geht weniger

um die objektive Erfassung der schulischen Wirklichkeit als vielmehr um das Verfolgen indi-

vidueller kleiner Projekte. Diese forschende Grundhaltung wird als integraler Bestandteil des

Professionalisierungsprozesses angehender Lehrerinnen und Lehrer verstanden.“

(Orientierungsrahmen Praxissemester, S. 7)

Die Lernorte Hochschule, Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung und Schule unterstützen

die Praxissemesterstudierenden dabei, ihre eigenen für den Lehrerberuf bedeutsamen Frage-

stellungen zu identifi zieren, eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung zu initiieren und im

Rahmen von Studienprojekten und Unterrichtsvorhaben zu beantworten.

Rechtsgrundlagen des Praxissemesters

Neben den landesweiten Rechtsgrundlagen (z. B. Lehrerausbildungsgesetz (LABG), Lehramts-

zugangsverordnung (LZV), Praxiselemente-Erlass) gibt es einige standortbezogene Rechts-

vorschriften, die zu den Grundlagen und Verfahren der Umsetzung in der Ausbildungsregion

Münster informieren. Die Ordnung für das Praxissemester regelt die Durchführung des

Praxissemesters. Bestandteil der Ordnung sind die Modulbeschreibungen für die einzelnen

Lehramtsstudiengänge, in denen die hochschulseitigen Anforderungen für das Praxissemester

für den Standort Münster konkretisiert werden. In den Verfahrensregelungen zur Ordnung für

das Praxissemester werden genaue Hinweise zu Verfahren, Fristen und organisatorischen

Abläufen für das Praxissemester gegeben. Sie werden jedes Semester aktualisiert und beziehen

sich jeweils auf einen Praxissemester-Durchgang (Februar oder September).

Mehr Informationen: 6. Rechtshinweise und weiterführende Links

1. Was ist das Praxissemester?

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

Die Idee des Forschenden Lernens bietet einen idealen Zugriff, um Theorie und Praxis in

der Lehrerbildung professionsorientiert miteinander zu verbinden. In Abgrenzung zu anderen

Formen des Lernens erfolgt das Lernen hier mit einer explizit forschenden Grundhaltung.

Konkret bedeutet das, dass die Studierenden, ausgehend von theoretischen Vorüberlegungen

und konkreten schulpraktischen Erfahrungen, eigene fachliche, didaktische oder methodische

Fragestellungen entwickeln, denen sie auf der Grundlage eines methodologisch abgesicherten

Untersuchungsdesigns sowie unter Berücksichtigung der Prinzipien guter wissenschaftlicher

Praxis nachgehen. Der Fokus liegt auf der Bearbeitung eigener Fragen, d.h. es geht weniger

um die objektive Erfassung der schulischen Wirklichkeit als vielmehr um das Verfolgen indi-

vidueller kleiner Projekte. Diese forschende Grundhaltung wird als integraler Bestandteil des

Professionalisierungsprozesses angehender Lehrerinnen und Lehrer verstanden.“

(Orientierungsrahmen Praxissemester, S. 7)

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X. Blindtext ...

2. Ablauf des Praxissemesters

2.1 Das Modul Praxissemester im Lehramtsstudium

Lehrerbildung an der Hochschule ist als Teil eines berufsbiographischen Bildungsprozesses

zu verstehen. Praxisphasen bieten hier Chancen der theoriebasierten Erkundung späterer

Berufsfelder, der Eignungsüberprüfung, der Erprobung und der Selbstrefl exion.

Das Praxissemester (PS) gehört als Modul des Masterstudiums zu den Praxisphasen des

Lehramtsstudiums nach LABG 2009 und wird im zweiten oder dritten Mastersemester

absolviert. Es soll an die Bachelor-Praktika Eignungs- und Orientierungspraktikum (EOP)

und Berufsfeldpraktikum (BFP) anknüpfen und kann somit im Zusammenhang des in der

Lehramtszugangsverordnung formulierten kumulativen Kompetenzaufbaus mittels der Praxis-

phasen gesehen werden. Alle Praxisphasen sind die Zugangsvoraussetzung zum späteren

Vorbereitungsdienst (VD), der zweiten Phase der Lehrerbildung.

Nach Master-Abschluss

BACHELORSTUDIUM MASTERSTUDIUM

1.Studien-

jahr

2.Studien-

jahr

1.Studien-

jahr

2.Studien-

jahr

3.Studien-

jahr

EOP BFP PS VD

PePe-Portfolio PePe-PortfolioPePe-Portfolio

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2. Ablauf des Praxissemesters

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

Aufbau des Moduls Praxissemester

Lernort Hochschule

Am Lernort Hochschule (12 LP) wird das Praxissemester in drei Projektseminaren „Praxis-

semester“ (je 3 LP) in den zwei studierten Unterrichtsfächern bzw. ausgewählten Lernbereichen/

Unterrichtsfächern (Grundschule) und den Bildungswissenschaften vorbereitet und begleitet.

Hinzu kommt eine Methodenveranstaltung (3 LP), die vor Beginn des Praxissemesters absolviert

werden muss. Die Hochschule hat die Prüfungsverantwortung für die Leistungen, die im Rahmen

von Studienprojekten erbracht werden.

Lernorte Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL)

An den Lernorten Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung müssen insgesamt

400 Stunden (13 LP) erbracht werden. Diese setzen sich aus Präsenzzeiten an den Lernorten

(250 Stunden) und Zeiten für die individuelle Vor- und Nachbereitung zusammen. Das ZfsL

bietet verschiedene Begleitformate an und führt zum Abschluss das unbewertete Bilanz- und

Perspektivgespräch mit den Studierenden durch. Die betreuenden Lehrkräfte an Schule und am

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung haben eine beratende Funktion und bewerten

keine Leistungen.

Mehr Informationen: 4.1 Anforderungen im Überblick4.2 Lernort Hochschule4.3 Lernort Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung4.4 Lernort Schule

HochschuleZiel: Initierung und Begleitung von Studienprojekten

Eine Methodenveranstaltung Ein Projektseminar „Praxissemester“ Fach 1/Lernbereich Ein Projektseminar „Praxissemester“ Fach 2/Lernbereich Ein Projektseminar „Praxissemester“ in Bildungswissenschaften

Studien- und Prüfungsleistungen Bilanz- und Perspektivgespräch

SchuleZiel: Erkundung und Durchfüh-rung von Unterrichtsvorhaben und Studienprojekten

ZfsLZiel: Unterstützung und Beratung bei der Durchführung der Unterrichtsvorhaben und Studienprojekte

360 Stunden = 12 LP 400 Stunden = 13 LP

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2. Ablauf des Praxissemesters

2.2 Der Ablauf des Praxissemesters im Überblick

Das Praxissemester unterscheidet sich von der Zeitstruktur eines normalen Semesters und

orientiert sich eher an der zeitlichen Dauer eines Schulhalbjahres. Die Studierenden führen

es i. d. R. entweder im 2. oder 3. Semester des Masterstudiums durch. Mit der Einschreibung

in den Master werden sie einem Praxissemester-Durchgang zugewiesen. Die jeweiligen Praxis-

semester-Durchgänge starten zweimal jährlich: Mitte Februar und Mitte September.

Mehr Informationen: 3.1 Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang

Die Phasen des Praxissemesters

Das Praxissemester gliedert sich i. d. R. in drei Teile. Die Vorbereitung beginnt im Vorsemester

des Praxissemesters mit dem Methodenseminar und den Einführungsteilen der drei Projekt-

seminare „Praxissemester“ (Fach 1/Fach 2/Bildungswissenschaften). Die Durchführung des

Schulpraktischen Teils erfolgt ab Mitte Februar/Mitte September eines Jahres. In dieser Phase

werden die Studierenden sowohl hochschulseitig als auch durch die Schule und das Zentrum

für schulpraktische Lehrerausbildung betreut. Die Nachbereitung in den Projektseminaren erfolgt

zum Abschluss des Praxissemesters.

Praxissemester-Durchgang

Start der Vorbereitung in den Projektseminaren „Praxissemester“

Praxissemester-Beginn

Zugeordnetes Semesterfür die Durchführung

Februar-Durchgangim Wintersemester(blockweise oder als wöchentliches Seminar)

15. Februar Sommersemester

September-Durchgangim Sommersemester(blockweise oder als wöchentliches Seminar)

15. September Wintersemester

VORSEMESTER PRAXISSEMESTER NACH SCHULPRAKT. TEIL

VorbereitungProjektseminare „Praxissemester“ und Methodenveranstaltung

Schulpraktischer TeilBegleitung an den Lernorten Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung sowie für Studien-projekte durch die Hochschule

Nachbereitung /Refl exionProjektseminare „Praxissemester“

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2. Ablauf des Praxissemesters

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

Die besondere Zeitstruktur des Praxissemesters

Für die gesamte Vorbereitung, Durchführung und den Abschluss des Praxissemesters muss

i. d. R. fast ein gesamtes Studienjahr eingeplant werden:

Mehr Informationen: 4. Inhalte und Anforderungen

Oster-/Herbst-ferien

Lernort Schule/ZfsL

E-Learning-Phase E-Learning-Phase

Lernort Hochschule (in Kooperation mit ZfsL)

-2

Vorsemester/Vorbereitung

Refl exionNachbereitungBegleitung

-1 1 2 3 5 7 9 11 13 15 17 194 6 8 10 12 14 16 18 20 21

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X. Blindtext ...

?2. oder 3. Semester

3. Organisation des Praxissemesters

3.1 Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang

Mit der Einschreibung in den Master of Education erfolgt die verbindliche Zuweisung zu

einem Praxissemester-Durchgang im 2. oder 3. Semester. Das Praxissemester startet dann

je nach Einschreibezeitpunkt entweder Mitte Februar oder Mitte September. Die Zuweisung

eines Praxissemester-Durchgangs ist verbindlich und nur für Härtefälle anpassungsfähig.

Nach welchen Kriterien erfolgt die Durchgangs-Zuweisung?

Bei einer fristgerechten Einschreibung zur geltenden Einschreibefrist für das jeweilige Semester

erfolgt i. d. R. eine Zuweisung zum Durchgang im 2. Semester, sofern genügend Plätze vorhan-

den sind oder keine fachspezifi schen Sondervereinbarungen vorliegen. Kann die Einschreibung

erst nach dieser Frist erfolgen, wird i. d. R. automatisch das 3. Fachsemester zur Durchführung

des Praxissemesters zugewiesen. Die jeweils für das Semester geltenden Fristen werden auf der

Homepage des ZfL frühzeitig bekannt gegeben.

Wie werden Studierende über die Durchgangs-Zuweisung informiert?

Die Studierenden werden vom ZfL über den zugewiesenen Praxissemester-Durchgang (Februar

oder September) per E-Mail informiert. Nach der Zuweisung eines Praxissemester-Durchgangs

sind sie im entsprechenden Semester verpfl ichtet, am Online-Verteilverfahren (PVP) teilzuneh-

men. Die jeweils für das Semester geltenden Termine für das Verteilverfahren können der

Homepage des ZfL entnommen werden.

Gibt es fachspezifi sche Sondervereinbarungen?

In den Fächern Informatik, Islamische Religionslehre, Musik, Niederländisch und Kunst (Grund-

schule) wird das Praxissemester nur einmal jährlich zum 15.02. angeboten (Februar-Durchgang).

Entsprechende Vorbereitungsveranstaltungen fi nden im Vorsemester statt. Studierende dieser

Fächer können entsprechend lediglich im Wintersemester eines Jahres am Online-Verteilver-

fahren teilnehmen. Studierende, die sich im Wintersemester erst nach der Einschreibefrist zur

Durchgangs-Zuweisung einschreiben können, müssen im ZfL rechtzeitig einen Härtefall-Antrag

stellen, damit sie für den Februar-Durchgang berücksichtigt werden können. Die jeweils für das

Semester geltenden Fristen werden auf der Homepage des ZfL bekannt gegeben.

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3. Organisation des Praxissemesters

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

Welche Regelungen gelten für Härtefälle?

Studierende, für die besondere Härten zutreffen, können bezüglich der Zuweisung zu einem

Praxissemester-Durchgang eine Härtefallregelung erwirken. Die Betroffenen müssen dies

frühzeitig vor Beginn des Online-Verteilverfahrens für das Praxissemester im Zentrum für Lehrer-

bildung anzeigen. Sie werden dann außerhalb des üblichen Verfahrens einem passfähigen

Praxissemester-Durchgang zugewiesen und/oder ggf. an eine entsprechend geeignete Schule

verteilt.

Mehr Informationen: 5.2 Härtefälle im Praxissemester

Hinweis für Studierende

Bitte nehmen Sie für die rechtzeitige Erstellung der Zeugnisdokumente für den Abschluss

des Bachelorstudiengangs frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Prüfungsamt auf.

Sollten Sie die Abschlussdokumente bereits beantragt haben, informieren Sie bitte die

zuständige Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter über die Notenverbuchung

der letzten Prüfungsleistung.

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3. Organisation des Praxissemesters

3.2 Das Online-Verteilverfahren der Schulplätze (PVP)

Für die Durchführung des Praxissemesters werden die Studierenden einer Praktikumsschule

mittels eines Online-Verteilverfahrens zugeteilt. Mit Hilfe des Portals zur Vergabe von Prakti-

kumsplätzen im Praxissemester (PVP) werden sie gemäß des studierten Lehramtes und der

Studienfächer einer passfähigen Schule samt zugeordnetem Zentrum für schulpraktische

Lehrerausbildung in der Ausbildungsregion Münster zugewiesen. Vorrangige Kriterien für eine

Verteilung sind neben den Kapazitäten dieser Lernorte auch ihre Schulwünsche.

Wer darf teilnehmen?

Grundsätzlich dürfen am Online-Verteilverfahren (PVP) für ein Praxissemester nur diejenigen

Studierenden teilnehmen, die dem jeweiligen Durchgang zugewiesen wurden. Es können

sich also nur Studierende anmelden, die vom ZfL einen verbindlichen Durchgangs-Zuweisungs-

nachweis erhalten haben. Diese Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang muss anschlie-

ßend in PVP bestätigt werden. Die Fristen des Verfahrens werden frühzeitig auf der Homepage

zum Praxissemester veröffentlicht und zusätzlich mit dem Durchgangs-Zuweisungsnachweis

kommuniziert.

Mehr Informationen: 3.1 Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang

Online-Verteilverfahren (PVP)

Studierende

Schulform XFach 1Fach 2

SchuleSchulform X

Fach 1Fach 2

ZfsLSchulform X

Fach 1Fach 2

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3. Organisation des Praxissemesters

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

Wie wird verteilt?

Vorrangige Kriterien für die Verteilung sind zwei Aspekte:

A) Fach- und Gesamtkapazitäten der Lernorte Schule und Zentrum für schulpraktische

Lehrerausbildung

B) Liste von fünf Schulen der Studierenden und ein Ortspunkt

A) Fach- und Gesamtkapazitäten der Lernorte Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung

Hiermit sind die Praktikumsplätze je Institution in Summe und in den jeweiligen Fächern

gemeint. Die Kapazitäten der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung werden von der

Bezirksregierung Münster im Benehmen mit den fünf Zentren für schulpraktische Lehreraus-

bildung der Ausbildungsregion festgelegt und reguliert. In der Regel wird bei der Verteilung auf

die ZfsL auf die bereits bekannten Seminareinzugsbereiche und Schulzuordnungen im Bereich

des Vorbereitungsdienstes zurückgegriffen. Mit einer Zuteilung zu einer spezifi schen Schule wird

gleichzeitig das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung verknüpft und zugewiesen.

Mehr Informationen: 4.3 Lernort Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung

ZfsL

ZfsL

Ausbildungsregion Münster

Studienfach 1 und Studienfach 2

Schulen aus diesem Seminarbezirk können grundsätzlich zugewiesen werden, da im ZfsL die zwei Studienfächer angeboten werden.

Diese Schule kann zugewiesen werden, da hier die zwei Studienfächer angeboten werden und das zuständige ZfsL Kapazi-täten in diesen Fächern hat.

Die zwei Studienfächer werden hier nicht angeboten.

Die zwei Studienfächer werden hier nicht angeboten.

Diese Schule kann nicht zugewiesen werden, da das zuständige ZfsL keine Kapazitäten in diesen Fächern hat.

ZfsL

ZfsL

ZfsL

ZfsL

ZfsL

Hinweis für Studierende

Für Sie bedeutet das, dass Sie an eine Schule nur dann verteilt werden können, wenn in der

Schule und im zugeordneten Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung/Seminar in Ihren

Fächern und in der Gesamtkapazität Plätze verfügbar sind.

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3. Organisation des Praxissemesters

B) Liste von fünf Schulen der Studierenden und Ortspunkt

Im Online-Verteilverfahren können aus einer Menge von passfähigen Schulen fünf Schulen

ausgewählt werden. Diese Schulen werden in einer Prioritätenliste angeordnet. Bei der Auswahl

der fünf Schulen müssen vorgegebene Auswahlregeln beachtet werden. Des Weiteren kann ein

geographischer Ortspunkt angegeben werden, der dann berücksichtigt wird, wenn keine der

angegebenen Schulen zugeordnet werden kann. Der Algorithmus ordnet grundsätzlich dann die

nächstmögliche Schule mit freien Kapazitäten und einer Zuordnung zu einem ZfsL/Seminar mit

ebenfalls freien Kapazitäten zu. Der Algorithmus geht dabei gewissermaßen „gesamtwirtschaft-

lich“ vor: Er verfolgt dabei das Ziel, eine Verteilungslösung zu realisieren, die für alle von einer

Ortspunkt-Zuweisung betroffenen Studierenden in Summe die geringsten Fahraufwände erzeugt.

Welche Schulen dürfen gewählt werden? – Das Prinzip der Regionalklassen

Bei der Auswahl der Schulen müssen die Auswahlregeln der Regionalklassen eingehalten

werden. Alle Schulen des Regierungsbezirks wurden dazu auf fünf Regionalklassen aufgeteilt.

Die Defi nition der Zusammensetzung der Regionalklassen erfolgte nach der jeweiligen Nahver-

kehrs-Erreichbarkeit vom Standort Münster aus. So staffeln sich die Schulen in fünf Regional-

klassen von 5: stark gewählte, münsternahe Schulen bis 1: eher münsterferne, schwerer mit

dem ÖPNV erreichbare Schulen. Bei der Auswahl von Schulen dürfen die Studierenden nun

nicht allein Schulen aus den stadtnahen Regionalklassen 4 und 5 auswählen. Sie müssen

bei ihrer Auswahl auch andere Regionalklassen berücksichtigen. Im Online-Verteilverfahren

bekommen sie direkt eine Rückmeldung, ob ihre Auswahl diesbezüglich gültig ist oder nicht.

ZfsL

Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung

Schulen

Regionalklasse 1 bis 5 Zuordnung einer Schule zur Regionalklasse ergibt sich aus der Erreichbarkeit durch den ÖPNV vom Hauptbahnhof Münster.

Ausb

ildung

sregion Münster Regionalklasse 1

Regionalklasse 2

Regionalklasse3

Regionalklasse 4

Regionalklasse 5

Reg

g

ZfsL

ZfsL

ZfsL

ZfsL

ZfsL

ZfsL

ZfsL

Hbf. Münster

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3. Organisation des Praxissemesters

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

Die Verteilschritte im Überblick

Hinweis für Studierende

Nach Abschluss der Schulplatz-Verteilung müssen Sie die Annahmeerklärung, den

Zuweisungsbescheid und verschiedene Formblätter (z. B. zum Infektionsschutz,

Verschwiegenheit) im Zentrum für Lehrerbildung und in der Schule abgeben.

Der Zuweisungsbescheid und die Verfahrenshinweise zum Praxissemester geben

hierzu genauer Auskunft. Dazu gehört auch die „Versicherung über modulbezogene

Voraussetzungen zum Eintritt in den Schulpraktischen Teil des Praxissemesters“, über

die erklärt wird, dass die vorbereitenden Teile der Projektseminare „Praxissemester“

und die Methodenveranstaltung absolviert wurden.

Verteilschritt Zeitraum

1. Durchgangs-ZuweisungZuweisung der Studierenden zu einem Praxissemester-Durchgang bis Mitte Oktober /Mitte April

2. Verteilung von HärtefällenStudierende mit sozialen Härten erhalten eine passende Schule bis Ende Oktober /Ende April

3. Auswahl von Schulen durch die Studierenden im PVPStudierende informieren sich im Online-Verteil-verfahren über Schulen und wählen fünf Schulen unter Beachtung der Regionalklassen in Form einer priorisierten Liste aus.

Ende Oktober bis Anfang November /Ende April bis Anfang Mai

4. Anmeldung zum Schulpraktischen Teil Ausdruck und Abgabe des Anmeldeformulars im Zentrum für Lehrerbildung

eine Woche nach Auswahl der Schulen im Verfahren

5. Verteilung der Schulplätze Abstimmung der Platzverteilung mit Schulen Dezember /Juni

6. Endgültige Schulplatzverteilung bis Anfang Dezember/bis Mitte Juni

7. Erklärung der Platzannahme durch StudierendenAbgabe der entsprechenden Formblätter im Zentrum für Lehrerbildung und in der Schule Anfang Dezember /Mitte Juni

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3.3 Lehrveranstaltungsanmeldung

Grundsätzlich müssen sich die Studierenden zur Vorbereitung und Begleitung des Praxis-

semesters für folgende vier Lehrveranstaltungen anmelden:

Methodenveranstaltung

• eine Methodenveranstaltung im Fach oder Bildungswissenschaften im Vorsemester (3 LP)

Projektseminare „Praxissemester“

• ein Projektseminar „Praxissemester“ in Fach 1/Lernbereich/berufl iche Fachrichtung (3 LP)

• ein Projektseminar „Praxissemester“ in Fach 2 (3 LP)

• ein Projektseminar „Praxissemester“ in Bildungswissenschaften (3 LP)

Mehr Informationen: 4.1 Anforderungen im Überblick4.2 Lernort Hochschule

Methodenveranstaltung für das Praxissemester (im Vorsemester)

Die Methodenveranstaltung „Forschungsmethoden für das Praxissemester“ kann unabhängig

vom zugewiesenen Praxissemester auch schon im 1. Mastersemester belegt werden. Sie kann

in den Bildungswissenschaften oder in einem der studierten Fächer (sofern angeboten) belegt

werden und muss vor dem Beginn des Schulpraktischen Teils des Praxissemesters abgeschlos-

sen sein. Die Veranstaltungen sind in den Bildungswissenschaften bzw. im jeweiligen Fach in

HISLSF gelistet. Für die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen gelten die jeweiligen Regelungen in

den Fächern und Bildungswissenschaften.

Hinweis für Studierende

Die Methodenveranstaltung kann unter bestimmten Bedingungen auch im Bachelor belegt

werden. Dazu sind die Hinweise des Prüfungsamtes zu den „Außercurricularen Studien“

zu beachten.

3. Organisation des Praxissemesters

Hinweis für Studierende

Die Methodenveranstaltung kann unter bestimmten Bedingungen auch im Bachelor belegt

werden. Dazu sind die Hinweise des Prüfungsamtes zu den „Außercurricularen Studien“

zu beachten.

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3. Organisation des Praxissemesters

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

Projektseminare „Praxissemester“

Die Projektseminare „Praxissemester“ werden in beiden studierten Fächern und den Bildungs-

wissenschaften belegt. Studierende des Lehramts an Grundschulen wählen zwei aus ihren drei

Unterrichtsfächern aus. Die Lernbereiche I und II dürfen dabei nicht kombiniert werden.

Die Seminare beginnen im Vorsemester des Praxissemesters und verknüpfen im weiteren Verlauf

des Praxissemesters Präsenz- mit Selbststudienphasen (E-Learning). Sie sind in HISLSF in einem

eigenen Bereich zum Praxissemester gelistet. Projektseminare „Praxissemester“ dürfen lediglich

von Studierenden besucht werden, die eine verbindliche Durchgangs-Zuweisung zum jeweils

folgenden Praxissemester nachweisen können (Zuweisungsnachweis).

Eigene Belegfrist für Projektseminare

Für die Anmeldung zu den Vorbereitungsanteilen der Projektseminare „Praxissemester“

im Vorsemester zum Praxissemester gibt es eine eigens ausgewiesene Belegfrist. In dieser

spezifi schen Belegfrist der Projektseminare „Praxissemester“ („Vorbereitung“) müssen sich

Studierende, die ihr Praxissemester im Folgesemester durchführen, für die Projektseminare

mit dem Zusatz („Vorbereitung“) im Titel der Veranstaltung anmelden. Auf Grundlage dieser

Anmeldung fi ndet dann in den Fächern ggf. eine Verteilung der Plätze statt. Das jeweilige Fach

stellt Informationen bereit, ob die Seminarplätze nach einem besonderen Verfahren vergeben

werden, und wie dieses Verfahren erfolgt. Die konkreten Belegfristen für das jeweilige Semester

fi nden sich auf der Homepage zum Praxissemester im Bereich „Ablauf und Organisation“

http://go.wwu.de/e5pqk

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3.4 Prüfungsanmeldung

Wie in jedem anderen Modul auch müssen sich die Studierenden im Praxissemester für die zu

erbringenden Studien- und Prüfungsleistungen anmelden. Für das Praxissemester wurden dafür

z. T. besondere Phasen zur Anmeldung in der Prüfungssoftware QISPOS festgelegt.

3. Organisation des Praxissemesters

Mehr Informationen: 4.1 Anforderungen im Überblick4.2 Lernort Hochschule

Methodenveranstaltung

Was muss ich anmelden? Methodenveranstaltung samt Studienleistung (Prüfungsnummer: 11001)

Wann muss ich mich anmelden?

Die Anmeldung erfolgt zu den für alle Prüfungen in QISPOS üblichen Anmeldezeiträumen (i. d. R. 3. – 10. Vorlesungswoche), da die Veranstaltung im Semester vor dem Schulpraktischen Teil absolviert werden muss.

Projektseminare Praxissemester

Was muss ich anmelden? Modulabschlussprüfung Für die Modulabschlussprüfung, den Praxissemesterbericht, wählen Sie zwei der drei Projektseminare für die Prüfungsleistung aus. Die Auswahl legen Sie mit der Anmeldung fest. Zur Auswahl stehen:1. Projektseminar „Praxissemester“ in Bildungswissenschaften (Prüfungsleistung)2. Projektseminar „Praxissemester“ in Fach 1 (Prüfungsleistung)3. Projektseminar „Praxissemester“ in Fach 2 (Prüfungsleistung)

Studienleistung im verbliebenen FachIm verbliebenen Fach der Projektseminare „Praxissemester“ melden Sie die Studienleistung an.

Projektseminar „Praxissemester“ in Bildungswissenschaften (Studienleistung) oderProjektseminar „Praxissemester“ in Fach 1 (Studienleistung) oderProjektseminar „Praxissemester“ in Fach 2 (Studienleistung)

Wann muss ich mich anmelden?

Die Anmeldung zur Modulabschlussprüfung (Praxissemesterbericht) in den gewählten Projektseminaren „Praxissemester“ und zur Studienleistung im verbliebenen dritten Fach erfolgt erst im Schulpraktischen Teils des Praxissemesters:

Im Februar-Durchgang (Praxissemester ab 15.02.): 01.04. bis 30.09.Im September-Durchgang (Praxissemester ab 15.09.): 01.10. bis 31.03.

Die Anmeldung sollte i. d. R. vor Ende des Schulpraktischen Teils (Schuljahres-/Halbjahresende) erfolgen.

Praxisphase am Lernort Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (Schulpraktischer Teil)

Was muss ich anmelden? Um die erbrachten Stunden/Vorgaben am Lernort Schule zur verbuchen, melden Sie sich zur Praxisphase am Lernort Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (11002) an.

Wann muss ich mich anmelden?

Die Anmeldung zur Praxisphase am Lernort Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (Schulpraktischer Teil) erfolgt erst im Schulpraktischen Teil des Praxissemesters:

Im Februar-Durchgang (Praxissemester ab 15.02.): 01.04. bis 30.09.Im September-Durchgang (Praxissemester ab 15.09.): 01.10. bis 31.03.

Die Anmeldung sollte i. d. R. vor Ende des Schulpraktischen Teils (Schuljahres-/Halbjahresende) erfolgen.

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3. Organisation des Praxissemesters

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

3.5 Checkliste Praxissemester

Wann? Was?

Master-EinschreibungEinschreibefrist für PS im 2. Semester beachten!

vor Semesterstart Bei Bedarf: Antrag auf Härtefallregelung oder Anerkennung stellen Merkblätter des ZfL beachten, Beratung im ZfL wahrnehmen!

vor Semesterstart Über organisatorische Abläufe im PS informieren: Verfahrensregelungen + Praxissemester-Ordnung

Ende Oktober/Ende April Information über Zuweisung des 2. oder 3. Semesters als PS

Durchgangs-Zuweisung zum 2. Semester im Online-Verteilverfahren (PVP) bestätigen

Anmeldung für Methoden- und Projektseminare Fristen beachten

bis Anfang November/Anfang Mai

Platzbeantragung, Schulauswahl und Anmeldung des Praxissemesters im Online-Verteilverfahren www.pvp-nrw.de Anmeldebestätigung im ZfL einreichen!

im Semesterverlauf Teilnahme an vier Lehrveranstaltungen: Projektseminare und Methodenseminar

im Semesterverlauf Absprachen mit Lehrenden zur Studienleistung im Methodenseminar

Mitte Dezember/Ende Juni

Online-Zuteilung des PS-Platzes in Schule und ZfsL Abgabe der Annahmeerklärung + Zuweisungsbescheid zum Schulplatz + im ZfL

i. d. R. 3.-10. Vorl.-Woche Prüfungsanmeldung Methodenseminar in QISPOS

vor Beginn des Schulpraktischen Teils

Abgabe der Versicherung über modulbezogene Voraussetzungen im ZfL

15.02./15.09. Beginn des Schulpraktischen Teils des Praxissemesters: An den Einführungsveranstaltungen im ZfsL teilnehmen

ab 15.02./15.09. 5 Monate Praktikum in der zugewiesenen Schule Abgabe Zuweisungsbescheid + Belehrung zum Infektionsschutz + Verschwiegenheitserklärung in der Schule Stundenplan erstellen, Studienprojekte absprechen

im Verlauf des Schulpraktischen Teils

Teilnahme am Mittelblock der Projektseminare und E-Learning

Teilnahme an den Begleitformaten der ZfsL

Durchführung und Dokumentation von 3 Studienprojekten

Planung, Durchführung, Evaluation von 4 Unterrichtsvorhaben

Prüfungsanmeldung01.04.-30.09. oder 01.10.-31.03.(Empfehlung: bis Schul-jahresende/Halbjahres-ende)

Prüfungsanmeldung/-abmeldung für die Projektseminare (MAP/Studienleistung) und die „Praxisphase am Lernort Schule/ZfsL“ in QISPOS (Frist: bis Ende des Schulprakt. Teils/Schuljahresende/Halbjahresende)

Ende des Schulpraktischen Teils

Durchführung des Bilanz- und Perspektivgesprächs Termin in der Schule rechtzeitig vereinbaren!

nach Schulprakt. Teil Teilnahme an den Refl exionsterminen der Projektseminare

bis 6 Wochen nach PS-Ende

Abgabe der Studienleistung Dokumentation eines Studienprojektes erstellen

bis 6 Wochen nach PS-Ende

Abgabe der Prüfungsleistung (= MAP) Praxissemesterbericht über 2 Studienprojekte erstellen

Verbuchung der Teilleistungen durch die Lehrenden in QISPOS

Verbuchung des Schulpraktischen Teils durch das ZfL in QISPOS

Anm

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schl

uss

Die für den jeweiligen Durchgang gültige Checkliste mit konkreten Fristen und Terminen können Sie auf der Homepage zum Praxissemester herunterladen. http://go.wwu.de/e5pqkDie für den jeweiligen Durchgang gültige Checkliste mit konkreten Fristen und Terminen können Sie auf der Homepage zum Praxissemester herunterladen. http://go.wwu.de/e5pqk

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X. Blindtext ...

Mehr Informationen: 3.4 Prüfungsanmeldung4.2 Lernort Hochschule6. Rechtsgrundlagen und weiterführende Links

Lern

ort Hoc

hsch

ule

Lern

ort Sc

hule

/Zfs

L

Methodenveranstaltung

Projektseminare Fach 1, Fach 2, Bildungswissenschaften

Studienleistung im 3. Fach

Studienleistung Methodenveranstaltung

Modulabschlussprüfung (MAP) in 2 Fächern

Bilanz- und Perspektivgespräch

Präsenz in Schule (200 Std.) + ZfsL (50 Std.)

4 Unterrichtsvorhaben

Studienleistung Dokumentation eines Studienprojektes im 3. Fach

Schulpraktischer Teil Erbringung des Stundenvolumens der Unterrichtsvorhaben

Methodenveranstaltung Studienleistung nach Vorgabe des Lehrenden

unbenotet

MAP Praxissemesterbericht über 2 Studienprojekte in 2 Fächern

4. Inhalte und Anforderungen

4.1 Anforderungen im Überblick

Zum erfolgreichen Abschluss des Praxissemesters werden sowohl am Lernort Hochschule als

auch an den Lernorten Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Leistungen

erbracht. Bewertet werden dabei jedoch nur die Anteile der Hochschulen (Modulabschluss-

prüfung und Studienleistungen).

Leistungen und Prüfungen im PraxissemesterAuf den folgenden Seiten werden die drei Lernorte mit ihren spezifi schen Inhalten und damit

verbundenen Leistungsanforderungen detailliert dargestellt.

unbenotet

benotet

unbewertet

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4. Inhalte und Anforderungen

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

4.2 Lernort Hochschule

Insgesamt vier Lehrveranstaltungen bereiten die Studierenden auf den Schulpraktischen Teil

des Praxissemesters vor. Inhaltlich geht es in diesen Veranstaltungen um Prozesse Forschenden

Lernens bzw. die Entwicklung einer fragenden Grundhaltung. Die Lehrveranstaltungen haben

das Ziel, die Durchführung der Studienprojekte im Schulpraktischen Teil zu unterstützen.

Vier Lehrveranstaltungen zum Praxissemester

Grundsätzlich müssen folgende vier hochschulische Vorbereitungs- und Begleitseminare besucht

werden:

Methodenveranstaltung

• eine Methodenveranstaltung im Fach oder Bildungswissenschaften im Vorsemester (3 LP)

Projektseminare „Praxissemester“

• ein Projektseminar „Praxissemester“ in Fach 1/Lernbereich/berufl iche Fachrichtung (3 LP)

• ein Projektseminar „Praxissemester“ in Fach 2 (3 LP)

• ein Projektseminar „Praxissemester“ in Bildungswissenschaften (3 LP)

4.2.1 Methodenveranstaltung

Im Vorsemester zum Praxissemester belegen die Studierenden eine Methodenveranstaltung zur

Vorbereitung eines methodengestützten Forschenden Lernens im Praxissemester.

Welche Inhalte werden vermittelt?

In der Methodenveranstaltung werden grundlegende Kenntnisse über Forschungsmethoden

zur Datengewinnung und -auswertung erworben. Auf Basis dieser Kenntnisse entwickeln die

Studierenden in den Projektseminaren ihre Fragestellung für die Studienprojekte und planen

deren Durchführung und Auswertung.

Welche Formate werden angeboten?

Methodenveranstaltungen werden seitens der Bildungswissenschaften oder auch von einzelnen

Fächern entweder als Vorlesung oder als Seminar angeboten.

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4. Inhalte und Anforderungen

Welche Leistungen müssen erbracht werden?

Das Absolvieren der Methodenveranstaltung erfolgt i. d. R. im Vorsemester unmittelbar vor

Beginn des Praxissemesters. Ggf. kann diese Veranstaltung auch schon früher belegt werden.

In der Veranstaltung muss eine Studienleistung erbracht werden. Die Voraussetzungen und

Vorgaben für das Erbringen der unbenoteten Studienleistung und den erfolgreichen Abschluss

legt der bzw. die Lehrende des Seminars fest.

4.2.2 Projektseminare „Praxissemester“

Die insgesamt drei Projektseminare „Praxissemester“ werden in den studierten Unterrichts-

fächern und in den Bildungswissenschaften belegt. Die Verantwortung für die inhaltliche und

organisatorische Gestaltung der Veranstaltungen zum Praxissemester liegt bei den jeweiligen

Fächern. Studierende des Lehramts an Grundschulen wählen zwei aus ihren drei Unterrichts-

fächern aus. Die Lernbereiche I und II dürfen dabei nicht kombiniert werden.

Welche Inhalte werden vermittelt?

In den Projektseminaren „Praxissemester“ (Fach 1/Fach 2/Bildungswissenschaften) werden drei

Studienprojekte geplant, durchgeführt, ausgewertet und dokumentiert. Die Projektseminare

vermitteln die notwendigen fachlichen Kenntnisse zur Durchführung dieser Studienprojekte

am Lernort Schule. Sie weisen dabei teilweise besondere inhaltliche Schwerpunkte auf, die bei

der Konzeption der Studienprojekte den theoretischen Hintergrund bilden. Die Lehrenden der

Seminare begleiten die Studierenden im gesamten Praxissemester bei der Entwicklung ihrer

individuellen Fragestellung sowie bei der Durchführung und Auswertung der Studienprojekte.

Was sind Studienprojekte?

Mehr Informationen:

4.5 Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben

Welche Formate werden angeboten?

Die von den Fächern verantworteten Projektseminare „Praxissemester“ gliedern sich

i. d. R. in drei Phasen:

Methoden-veranstaltung

unbenotet

Studienleistung nach Vorgabe der Lehrenden

Vorbereitung Begleitung im Schulpraktischen Teil

Nachbereitung/Refl exion

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4. Inhalte und Anforderungen

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

Jedes Seminar verteilt sich dabei i. d. R. zu ca. je einem Drittel auf diese drei Phasen. Die

Präsenzzeiten werden fachspezifi sch in unterschiedlichen Formaten (z. B. Halbtages- oder

Ganztagesblock, individuelle Sprechstunden) angeboten. Die Vorbereitungsteile starten bereits

im Vorsemester des Praxissemesters. Im weiteren Verlauf des Schulpraktischen Teils können

Präsenz- mit Selbststudienphasen und E-Learning kombiniert werden.

Mehr Informationen: 2.2 Der Ablauf des Praxissemesters im Überblick

Welche Leistungen müssen erbracht werden?

In den drei Projektseminaren „Praxissemester“ (Fach 1/Fach 2/Bildungswissenschaften)

werden durch die Studierenden drei Studienprojekte geplant, durchgeführt und ausgewertet.

Die Studienprojekte beziehen sich auf die Projektseminare und somit fachlich auf die zwei

studierten Unterrichtsfächer und die Bildungswissenschaften. Für die Prüfungs- und Studien-

leistungen der Hochschule kann gewählt werden, welche dieser Studienprojekte für die Modul-

abschlussprüfung, den Praxissemesterbericht, eingebracht und welches verbliebene Studien-

projekt als unbenotete Studienleistung erbracht werden soll. Die konkreten Voraussetzungen

und Vorgaben für das Erbringen der Leistungen legt der bzw. die Lehrende des Seminars fest.

Modulabschlussprüfung: Praxissemesterbericht über zwei Studienprojekte

Der Praxissemesterbericht stellt die benotete Modulabschlussprüfung dar. Hier dokumentieren

die Studierenden zwei ihrer drei Studienprojekte aus den Projektseminaren „Praxissemester“

in Form eines Berichts im Umfang von insgesamt 20 Seiten. Inhaltlich soll i. d. R. die Konzep-

tion, Durchführung und Auswertung der Studienprojekte dargestellt werden. Die Wahl der

Prüferinnen bzw. Prüfer ergibt sich dabei aus der Wahl der Studienprojekte für den Bericht.

Die Prüferinnen bzw. Prüfer begutachten und bewerten den für ihr Fach ausgewiesenen

Berichtsteil (je 10 Seiten) mit einer Teilnote. Beurteilt wird dabei allein die Qualität der wissen-

schaftlichen Auseinandersetzung mit schulischen Fragen des Lehrens und Lernens, nicht die

etwaige unterrichtsbezogene Tätigkeit. Für die Gesamtnote des Berichts wird das arithmetische

Mittel dieser zwei Teilnoten gebildet.

Studienleistung: Dokumentation über ein Studienprojekt

Das dritte Studienprojekt im verbleibenden Fach, welches nicht Gegenstand des Praxissemester-

berichts ist, wird als zusätzliche unbenotete Studienleistung dokumentiert.

Mehr Informationen: 3.4 Prüfungsanmeldung

MAPbenotet

Praxissemesterbericht über 2 Studien-

projekte in 2 Fächern

Studien-leistungunbenotet

Dokumentation eines Studienprojektes

im 3. Fach

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4. Inhalte und Anforderungen

4.3 Lernort Zentrum für schulpraktische Lehrer-ausbildung

Ein für die Studierenden neuer Lernort im Praxissemester ist das Zentrum für schulpraktische

Lehrerausbildung. Jedes Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung im Regierungsbezirk

Münster gliedert sich in verschiedene lehramtsbezogene Seminare auf. Dabei ist jedem

lehramtsbezogenen Seminar geographisch betrachtet ein spezifi scher Seminareinzugsbereich

zugeordnet. Die in diesem Bereich verorteten Schulen eines Lehramtes werden durch das

zugehörige Seminar im Vorbereitungsdienst und im Praxissemester begleitet.

Welche Inhalte werden vermittelt?

Das Angebot des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung fokussiert sich auf die Vor-

bereitung und Begleitung der Unterrichtsvorhaben im Praxissemester. Hierzu gehören laut

Rahmenkonzeption Praxissemester auch Aspekte der Unterrichtsplanung und -durchführung.

Dabei orientiert sich die Begleitung idealerweise an den konkreten Fragestellungen der

Studierenden. Weitere Inhalte der Begleitformate sind zudem u. a. Leistungsfeststellung und

Beurteilung, Diagnose von Lernvoraussetzungen, Vermittlung von Werten und Normen sowie

der Stand der Entwicklung des eigenen professionsorientierten Rollenverständnisses.

Welche Formate werden angeboten?

Die Begleitung am Lernort Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung erfolgt in lehramts-

bezogenen Seminaren. So werden Studierende des Lehramts an Grundschulen bspw. im Seminar

für das Lehramt an Grundschulen betreut. Für jeden Standort wurde in diesen Seminaren ein

standortspezifi sches Konzept zur Begleitung der Studierenden entwickelt. Zu den Begleit-

formaten der Seminare gehören u. a. die Einführungsveranstaltungen in den Schulpraktischen

Teil, fachliche sowie überfachliche Begleitveranstaltungen, die Praxisbegleitung und Hospitation

bei den Unterrichtsvorhaben sowie Beratungen und kollegiale Arbeitsformen. Die inhaltlich-

organisatorische Umsetzung wird an den Standorten und Seminaren unterschiedlich gestaltet.

Zu den konkreten Terminen werden die Studierenden vor Beginn des Praxissemesters per

E-Mail vom zuständigen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung/Seminar informiert.

Mehr Informationen: 4.5 Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben

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4. Inhalte und Anforderungen

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

Welche Leistungen müssen erbracht werden?

Die Angebote durch das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung umfassen etwa

50 Stunden und werden für jeden Standort unterschiedlich konkretisiert. Zum Abschluss des

Praxissemesters führt eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Zentrums für schulpraktische

Lehrerausbildung das Bilanz- und Perspektivgespräch mit den Studierenden durch. Das Bilanz-

und Perspektivgespräch dient der Beratung und Bilanzierung der individuellen (Kompetenz-)

Entwicklung sowie der Diskussion individueller professioneller Entwicklungsmöglichkeiten.

Mehr Informationen: 4.6 Bilanz- und Perspektivgespräch

Wer sind Ihre Ansprechpersonen?

Die Praxissemesterbeauftragten der Zentren für schulpraktische Lehrerbildung sind ab dem

ersten Praktikumstag Ansprechpersonen für alle inhaltlichen und organisatorischen Belange,

die den Schulpraktischen Teil betreffen. In die Begleitung sind des Weiteren eigens ernannte

Seminarausbildungskräfte einbezogen.

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4. Inhalte und Anforderungen

4.4 Lernort Schule

Der zentrale Lernort im Praxissemester ist die Schule. An einer Schule des studierten Lehram-

tes im Regierungsbezirk Münster setzen sich die Studierenden aktiv mit dem System Schule

auseinander, sammeln Erkenntnisse über den Lehrerberuf und führen ihre Studienprojekte und

Unterrichtsvorhaben durch.

Welche Anforderungen müssen erfüllt werden?

Grundsätzlich sind alle Anforderungen im Bereich des Schulpraktischen Teils unbenotet.

Zum erfolgreichen Abschluss des Schulpraktischen Teils müssen in der Schule folgende

Anforderungen erfüllt werden:

Teilbereich Stundenumfang/Vorgaben

Stundenumfang gesamt in Schule und Zentrum für schulpraktische Lehrerbildung

400 Stunden (= Zeitstunden, inkl. Vor- und Nachbereitung)

Präsenzzeit in der SchuleTeilnahme an allen Bereichen schulischen Lebens: an Unterrichtsstunden, an Konferenzen, an Beratungen von Erziehungsberechtigten bzw. Betrieben, an vielfältigen Formen des Schullebens, wie z. B. Klassenfahrten, Ganztagesaktivitäten, Projekttagen oder -wochen usw.

200 Stunden (= Zeitstunden)

Vorgaben zur Gestaltung der Präsenzzeit (200 Std.)

Unterrichtspräsenz in den LehramtsfächernHospitationen, Unterstützung der Lehrkraft, eigene Unterrichts-anteile etc., gleichmäßig auf beide Fächer verteilt

70 Unterrichtsstunden (= als Teil der 200 Stunden Präsenzzeit)

Unterrichtsvorhaben (unbewertet)mit verschiedenen Schwerpunkten: in den Unterrichtsfächern und zur professionsorientierten Selbsterkundung

Durchführung von vier Unterrichtsvorhaben

Bilanz- und Perspektivgespräch (unbewertet)am Ende des Praxissemesters i. d. R. mit einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung

60 Minuten

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4. Inhalte und Anforderungen

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

Was sind Unterrichtsvorhaben?

Mehr Informationen: 4.5.2 Unterrichtsvorhaben

Wer sind Ihre Ansprechpersonen?

In den Schulen werden die Studierenden von den zuständigen Ausbildungsbeauftragten sowie

von mit der Ausbildung beauftragten Lehrkräften – den Mentorinnen bzw. Mentoren – betreut.

Weisungsbefugt ist die Leitung der Schule.

Welche Aufgaben haben die Ausbildungsbeauftragten und die Mentorinnen bzw. Mentoren?

Der oder die Ausbildungsbeauftragte der Schule ist für die Koordination aller organisatorischen,

inhaltlichen und kommunikativen Aufgaben an der Schule sowie für die Kooperation mit den

Praxissemesterbeauftragten am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung verantwortlich.

Mentorinnen bzw. Mentoren unterstützen die Studierenden hinsichtlich der Durchführung der

Studienprojekte sowie Unterrichtsvorhaben und begleiten sie in Prozessen des Austauschs und

der Refl exion.

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4. Inhalte und Anforderungen

4.5 Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben

Im Praxissemester müssen am Lernort Schule Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben durch-

geführt werden. Dabei geht es nicht vorrangig um die Vermittlung von Handlungsroutinen im

Unterricht, sondern vielmehr um die Initiierung, Fundierung und Begleitung eines Prozesses For-

schenden Lernens. Die Studierenden sollen dabei ihre eigenen für den Lehrerberuf bedeutsamen

Fragestellungen identifi zieren und in eine kritisch-konstruktive Auseinandersetzung eintreten.

4.5.1 Studienprojekte

Was ist ein Studienprojekt?

Studienprojekte sind die Grundlage für die Prüfungs- und Studienleistungen der Hochschule

und werden bewertet. Ein Studienprojekt umfasst die selbstständige, methodisch abgesicherte

Entwicklung, Bearbeitung, Auswertung und Dokumentation einer fachdidaktischen oder

bildungswissenschaftlichen Fragestellung auf der Grundlage theoretischer Vorüberlegungen

und (schul-)praktischer Gegebenheiten.

Wer betreut Studienprojekte?

Studienprojekte werden vornehmlich durch die Lehrenden der Hochschule in Methodensemina-

ren und Projektseminaren „Praxissemester“ vorbereitet, begleitet und bewertet. Bei der Umset-

zung am Lernort Schule unterstützen die Ausbildungslehrkräfte des Zentrums für schulpraktische

Lehrerausbildung und der Schule. Die Durchführung muss mit der Schule abgestimmt werden.

Welche Vorgaben gibt es?

Im Praxissemester müssen drei Studienprojekte durchgeführt werden, jeweils eines pro Fach

und eines in den Bildungswissenschaften. Die Dokumentationen zweier Studienprojekte bilden

den Praxissemesterbericht, d.h. die benotete Modulabschlussprüfung. Die Dokumentation

des dritten Studienprojektes wird als nicht benotete Studienleistung verbucht. Die Voraus-

setzungen und Vorgaben für das Erbringen von Leistungen legt grundsätzlich der bzw. die

Lehrende des Projektseminars fest.

Themengestaltung

Die konkrete Ausgestaltung von Studienprojekten kann je nach Fachkultur, individueller Frage-

stellung der Studierenden und schulpraktischen Gegebenheiten sehr unterschiedlich ausfallen.

Die konkreten Themen werden mit den Lehrenden der Projektseminare abgestimmt.

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4. Inhalte und Anforderungen

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

4.5.2 Unterrichtsvorhaben

Was ist ein Unterrichtsvorhaben?

Unterrichtsvorhaben sind bewertungsfrei und nicht Teil der Prüfungsleistungen im Praxis-

semester. Sie werden grundsätzlich als Vorhaben im Unterricht zu konkreten Fragestellungen

auf Basis einer forschenden Fragehaltung verstanden. Unterrichtsvorhaben beschränken sich

nicht nur auf die Planung, Durchführung und Auswertung von Unterrichtsstunden oder -reihen,

sondern ermöglichen auch die Bearbeitung fachlicher, didaktischer oder methodischer Frage-

stellungen sowie Bereiche einer professionsorientierten Selbsterkundung.

Wer betreut Unterrichtsvorhaben?

Die Studierenden werden in der Schule bei der Planung und Durchführung von Unterrichts-

vorhaben durch Ausbildungslehrkräfte der lehramtsbezogenen Seminare der Zentren für

schulpraktische Lehrerausbildung und der Schule unterstützt und begleitet. Die Unterrichts-

vorhaben werden i. d. R. in einer Nachbesprechung mit Fokus auf die vom Studierenden

formulierte Fragestellung gemeinsam refl ektiert.

Welche Vorgaben gibt es?

Im Praxissemester müssen vier Unterrichtsvorhaben durchgeführt werden. Thematisch soll dabei

jeweils ein Unterrichtsvorhaben den Bereichen professionsorientierte Selbsterkundung sowie

einer fachlichen, didaktischen oder methodischen Fragestellung und zwei Unterrichtsvorhaben

dem Bereich Planung und Durchführung von Unterricht in jedem der beiden Unterrichtsfächer

zugeordnet werden. Die Vorhaben können einen unterschiedlichen Grad an Komplexität, sowohl

inhaltlich als auch zeitlich, haben.

Themengestaltung

Die konkreten Themen für die Unterrichtsvorhaben werden mit den Ausbildungslehrkräften

der Schule bzw. des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung abgesprochen.

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4. Inhalte und Anforderungen

4.6 Bilanz- und Perspektivgespräch

Was ist das Ziel des Gesprächs?

Das Bilanz- und Perspektivgespräch dient der Beratung und Bilanzierung der individuellen

(Kompetenz-) Entwicklung sowie der Diskussion individueller professioneller Entwicklungs-

möglichkeiten. Es orientiert sich inhaltlich an der vorgegeben Fähigkeitsbeschreibung der

Lehramtszugangsverordnung (LZV 2009 §8 Abs. 1). Voraussetzung für die Durchführung des

Bilanz- und Perspektivgesprächs ist eine (nachgewiesene) Ausbildungszeit am Lernort Schule/

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung im Umfang von mindestens 400 Zeitstunden.

Das Bilanz- und Perspektivgespräch soll auf Basis einer Refl exion über die im Praxissemester

erworbenen individuellen, professionsorientierten Kompetenzen die Entwicklung eigener,

persönlicher Zielperspektiven und Handlungsstrategien bezüglich des zukünftigen Kompetenz-

aufbaus ermöglichen. Das gemäß LABG 2009 zu führende Portfolio bildet die Grundlage dieses

Gesprächs. Das Bilanz- und Perspektivgespräch wird nicht bewertet. Über die Durchführung des

Gesprächs stellt das Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung eine Bescheinigung aus.

Wer führt das Bilanz- und Perspektivgespräch durch?

Das ca. einstündige Gespräch wird unter Beteiligung der bzw. des Praxissemesterstudierenden,

einer Seminarlehrkraft des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung, einer Vertreterin

bzw. eines Vertreters der Schule (Mentorin bzw. Mentor, Ausbildungsbeauftragte bzw. Ausbil-

dungsbeauftragter) und auf Wunsch des Studierenden ggf. einer Vertreterin bzw. eines Vertre-

ters der Hochschule am Lernort Schule durchgeführt.

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X. Blindtext ...

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums

5. Beratung

5.1 Ansprechpersonen nach Lernorten

Zu Fragen der Organisation und Durchführung des Praxissemesters stehen zahlreiche Informa-

tions- und Beratungsangebote zur Verfügung. Je nach Fragestellung sind dabei verschiedene

Ansprechpersonen zuständig. Des Weiteren gibt es in jedem Semester besondere Informations-

und Beratungsformate zum Praxissemester. Die aktuellen Angebote und Kontaktdaten können

auf der Homepage zum Praxissemester des Zentrums für Lehrerbildung eingesehen werden.

Zentrum für Lehrerbildung

Hammer Straße 95

48153 Münster

Telefon: 0251 83-32542

[email protected]

http://go.wwu.de/e5pqk

Bereiche Ansprechpersonen

Organisation im Praxissemester Online-Verteilverfahren Härtefälle/Anerkennung Portfolio-Arbeit

Zentrum für LehrerbildungAbteilung Praxisphasen

Vorgaben: Prüfungs- und Studienleistungen Durchführung: Studienprojekte

Lehrende der Projektseminare „Praxissemester“

Durchführung: Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben Rechtsfragen am Lernort Schule Stundenerbringung und Stundenplanerstellung

Schule Ausbildungsbeauftragte, Mentorinnen und Mentoren

Durchführung: Studienprojekte und Unterrichtsvorhaben Bilanz- und Perspektivgespräch

Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung Praxissemesterbeauftragte

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5. Beratung

5.2 Härtefälle im Praxissemester

Bei Vorliegen einer besonderen Härte kann in Hinblick auf zwei Aspekte eine Härtefallregelung

geltend gemacht werden:

1. Zuteilung eines spezifi sch-angemessenen Schulplatzes im Praxissemester und/oder

2. Zuweisung zu einem spezifi sch-angemessenen Praxissemester-Durchgang

Die betroffenen Studierenden werden außerhalb des üblichen Verteilverfahrens einem

passfähigen Praxissemester-Durchgang zugewiesen oder an eine entsprechend geeignete

Schule verteilt.

Wann können Härtefälle geltend gemacht werden?

Härtefälle liegen z. B. vor:

bei Einschränkungen durch Behinderung oder schwerwiegende, chronische Erkrankung,

die für die Anreise an den Lernort oder die Durchführung des Schulpraktischen Teils zu

berücksichtigen sind,

bei nachgewiesenen Härten wie Kinderbetreuung oder die Pfl ege Angehöriger,

bei Tätigkeit als Vertretungslehrerin bzw. Vertretungslehrer an einer Schule im Regierungs-

bezirk Münster im studierten Lehramt,

besondere Umstände, die eine individuell angemessene, händische Zuteilung des Praxis-

semesterdurchgangs oder des Praktikumsplatzes erfordern (verpfl ichtender Auslandsaufent-

halt, Studium eines der Fächer Informatik, Islamische Religionslehre, Musik, Niederländisch

oder Kunst (Grundschule))

Grundsätzlich wird das Lehramtsstudium an der Universität Münster als Vollzeitstudium

betrieben, wodurch berufl iche Tätigkeiten oder Nebentätigkeiten i. d. R. nicht als Härtefalle

berücksichtigt werden können. Rechtsgrundlage für die Prüfung von Härtefällen ist die Ordnung

für das Praxissemester (§4 (3)) sowie die durchgangsbezogenen Verfahrensregelungen.

Wie werden Härtefälle gemeldet?

Studierende, die eine Härtefallregelung geltend machen wollen, müssen dies frühzeitig vor

Beginn des Online-Verteilverfahrens im Zentrum für Lehrerbildung anzeigen. Idealerweise erfolgt

diese Meldung bis zum 30.03./30.09. eines Jahres. Die jeweils geltenden Ausschlussfristen für

das Winter- bzw. Sommersemester sind der Homepage des ZfL zu entnehmen. Vor Aufsuchen

der Sprechstunde im ZfL sollte das Merkblatt für Härtefälle zur Kenntnis genommen werden,

um vorab zu eruieren, ob im individuellen Fall eine besondere Härte vorliegt. Das Merkblatt

für Härtefälle und das Antragsformular für Härtefälle (s. S. 34/35) stehen auf der Homepage des

ZfL als Download zur Verfügung. Es wird empfohlen, rechtzeitig eine für Härtefälle ausgewiesene

Sprechstunde aufzusuchen. Härtefall-Unterlagen können außerhalb der Sprechstunde auch im

Praktikumsbüro eingereicht werden. Werden Belege in Kopie eingereicht, muss das Original

des Belegs vorgezeigt werden.

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5. Beratung

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

Zur Beantragung sollten – wenn möglich – folgende Unterlagen mitgebracht werden:

ausgefülltes und ausgedrucktes Antragsformular,

Nachweise, die den Härtefall belegen: z. B. Schwerbehindertenausweis, Gutachten, Geburts-

urkunde des Kindes etc. (bei Kopien Originale vorzeigen),

ggf. fünf Schulwünsche: Wenn Studierende aufgrund vorhandener Einschränkungen an eine

spezielle Schule zugewiesen werden müssen, sollten ggf. zusätzlich fünf Wunschschulen für

die Zuteilung angegeben werden.

Wie wird die Bewilligung des Härtefallantrags mitgeteilt?

Nach der Einreichung des Antrags werden die Studierenden von der Abteilung Praxisphasen per

E-Mail offi ziell über das Ergebnis der Prüfung und die weiteren Verfahrensschritte informiert.

Diese Information erfolgt spätestens vor Start des Online-Verteilverfahrens.

Mehr Informationen: 3.1 Zuweisung zu einem Praxissemester-Durchgang

5.3 Anerkennung

In Ausnahmefällen sind Anerkennungen von Leistungen im Praxissemester möglich. Wurde z. B.

bereits ein Praxissemester nach LABG 2009 an einer anderen Universität erfolgreich absolviert,

kann dieses nach Prüfung im ZfL oder im Institut für berufl iche Lehrerbildung (für den Bereich

Berufskolleg) der Fachhochschule Münster anerkannt werden. Genauere Hinweise dazu sind

in der Ordnung für das Praxissemester zu fi nden. Anträge zur Anerkennung des Praxissemesters

müssen frühzeitig vor Beginn des Online-Verteilverfahrens im Zentrum für Lehrerbildung bzw.

im Institut für berufl iche Lehrerbildung eingereicht werden.

Mehr Informationen: 5.1 Ansprechpersonen nach Lernorten

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Härtefallantrag für das Praxissemester im Master of Education nach LABG 2009

Matrikelnummer

WWU-Kennung

E-Mail

Straße, PLZ, Ort

Telefon

Studienfach 1 *Hinweis 1

Studienfach 2 *Hinweis 1

Studiengang / Lehramt

Fachsemester

Einschreibedatum *Hinweis 2

Hiermit stelle ich den Antrag auf Härtefallregelung im Praxissemester gem. § 4 Ordung für das Praxissemester der WWU Münster vom 10.06.14 wegen

Krankheit/Behinderung:

familiärer/sozialer Gründe:

sonstiger Gründe:

Ich beantrage die Zuweisung zum Starttermin im Jahr

Ich beantrage die Zuteilung zu einer bzgl. des Härtefalls geeigneten Schule in

und präferiere die folgenden fünf Schulen: (Bitte, falls möglich, fünf geeignete Schulen mit Namen und Ort eintragen!)

1.)

2.)

3.)

4.)

5.)

Seite 1 von 2

Name, Vorname

* Hinweis 1 Lehramt Grundschule: Bitte geben Sie zwei Ihrer Lernbereiche an, LBI und LBII sind nicht kombinierbar! * Hinweis 2 voraussichtliches Einschreibedatum in den Master

Geschlecht weiblich männlich

Monat

Dieses Formular (Härtefallantrag) steht als Download zur Verfügung: http://go.wwu.de/u8qun

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Fachärztliches Gutachten

Diesem Antrag ist folgender Nachweis in Kopie beigefügt

Geburtsurkunde/n des/der leiblichen Kindes/Kinder

Schwerbehindertenausweis

Nachweis über den anerkannten Pflegefall Angehöriger oder Erklärung der Betreuungszusage oder Anerkennungsbescheid der Krankenkasse über Mitbetreuung

Sonstiges:

Schriftliche Begründung für den Antrag auf Härtefallregelung: (Kurze Situationsbeschreibung)

Münster, Datum

Einverständniserklärung zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten

Ich erkläre hiermit, dass nach § 4a des Bundesdatenschutzgesetzes erforderliche Einverständnis zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung meiner personenbezogenen Daten durch das Zentrum für Lehrerbildung zur Erfüllung der Verwaltungstätigkeiten im Rahmen der Prüfung des Härtefallantrags.

Münster, Datum

Dokumentation der Beratung (durch das ZfL auszufüllen)

Beratung am/bei

Hinweise:

Bewilligt/Abgelehnt (Grund) Mitarbeiter/in (Kürzel)

Seite 2 von 2

Unterschrift

Unterschrift

Formular drucken

Dieses Formular (Härtefallantrag) steht als Download zur Verfügung: http://go.wwu.de/u8qun

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

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X. Blindtext ...

6. Rechtshinweise und weiterführende Links

In den folgenden zentralen rechtlichen Grundlagen und Vereinbarungen zum Praxissemester

sind die rechtlichen Vorgaben nachzulesen. Diese Grundlagentexte sind auf der Homepage

zum Praxissemester einsehbar:

Ordnung für das Praxissemester

Die Ordnung für das Praxissemester regelt die Durchführung des Praxissemesters. In den

Modulbeschreibungen für die einzelnen Lehramtsstudiengänge werden die universitären

Anforderungen für das Praxissemester für den Standort Münster konkretisiert.

http://go.wwu.de/qhgdn

Verfahrensregelungen zur Ordnung für das Praxissemester

In den Verfahrensregelungen zur Ordnung für das Praxissemester werden genaue Hinweise

zu Verfahren, Fristen und organisatorischen Abläufen für das Praxissemester gegeben.

Sie werden jedes Semester aktualisiert und beziehen sich jeweilig auf einen Durchgang

(Februar oder September).

http://go.wwu.de/qhgdn

Hinweise zum Datenschutz im Praxissemester

Hinweise des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) zu Datenschutz, Verschwiegen-

heit und Dokumentationen (Audio/Video) im Praxissemester.

http://go.wwu.de/80z29

Orientierungsrahmen zum Praxissemester in der Ausbildungsregion Münster

Der Orientierungsrahmen Praxissemester soll die grundlegenden Fragen zum Praxissemester

beantworten. Er richtet sich in erster Linie an die Lehrenden der Hochschulen, die Seminarlehr-

kräfte an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung sowie die Ausbildungsbeauftragten

und Lehrkräfte in den Schulen.

http://go.wwu.de/l4qzp

Lehrerausbildungsgesetz (LABG)

Grundlage für die neuen Bachelor-/Masterstudiengänge und den neuen Vorbereitungsdienst.

http://go.wwu.de/qhgdn

Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung vom 12. Mai 2009 in der Fassung vom 26. April 2016:

Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz –

LABG 2009)

Das LABG 2009 wurde im Rahmen der Novelle im Frühjahr 2016 überarbeitet.

http://go.wwu.de/ep7vm

Lehramtszugangsverordnung (LZV)

Die LZV beinhaltet die Voraussetzungen für den Zugang zum nordrhein-westfälischen

Vorbereitungsdienst sowie die Fähigkeitsbeschreibungen für das Praxissemester.

http://go.wwu.de/4l34j

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6. Rechtshinweise und weiterführende Links

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums im Master

Rahmenkonzeption zum Praxissemester

Gemeinsame Vereinbarung von lehramtsausbildenden Hochschulen in NRW und dem MSW

über zu erwerbende Kompetenzen im Praxissemester.

http://go.wwu.de/gf0mm

Praxiselemente in den lehramtsbezogenen Studiengängen – Runderlass vom 28.06.2012

Der Runderlass enthält die Regelungen für die Durchführung der Praxiselemente in den

lehramtsbezogenen Studiengängen.

http://go.wwu.de/bk22a

Praxissemester-Website des Zentrums für Lehrerbildung

Auf dieser Seite sind neben aktuellen Terminen auch allgemeine Informationen über die

Organisation des und die Anforderungen im Praxissemester zu fi nden.

http://go.wwu.de/e5pqk

Beratung im Praxissemester

Zu Fragen der Organisation und Durchführung des Praxissemesters stehen zahlreiche

Informations- und Beratungsangebote zur Verfügung.

http://go.wwu.de/frz0r

Downloads zum Praxissemester

Alle wichtigen Dokumente, Formblätter, Infomaterialien und Rechtsgrundlagen zum Download.

http://go.wwu.de/qhgdn

Praktikumsbüro für alle organisatorischen Fragen

Das Praktikumsbüro im ZfL ist die erste Anlaufstelle für die Praktikumsorganisation.

http://go.wwu.de/7jgt9

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X. Blindtext ...

7. Abkürzungsverzeichnis/Impressum

Im Kontext des Praxissemesters werden verschiedene Abkürzungen verwendet.

Die häufi gsten Abkürzungen sind:

Abkürzung Begriff

ABBA Ausbildungsbeauftragte bzw. Ausbildungsbeauftragter

BPG Bilanz- und Perspektivgespräch

BR Bezirksregierung

HISLSF Elektronisches Vorlesungsverzeichnis

IBL Institut für berufl iche Lehrerbildung

FPO Fachprüfungsordnung

LABG Lehrerausbildungsgesetz

LP Leistungspunkt

LZV Lehramtszugangsverordnung

MAP Modulabschlussprüfung

MSW Ministerium für Schule und Weiterbildung

PraBa Praxissemesterbeauftragte bzw. Praxissemesterbeauftragter

PS Praxissemester

PVP Portal zur Vergabe von Praktikumsplätzen

QISPOS System zur Anmeldung und Verbuchung von Prüfungs- und Studienleistungen

SP Studienprojekt

UV Unterrichtsvorhaben

ZfsL Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung

ImpressumHerausgeberZentrum für LehrerbildungHammer Straße 9548153 MünsterTelefon: 0251 83-32542Fax: 0251 83-32513 [email protected]

RedaktionJulia HaarmannSimone MattstedtCorinna SchopphoffDr. Jutta Walke

Gestaltungwww.verb.de

Stand08/2016

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X. Blindtext ...

Informationen zu den Praxisphasen des Lehramtsstudiums

Zentrum für Lehrerbildung

Hammer Straße 95

48153 Münster

Telefon: 0251 83-32542

[email protected]

http://go.wwu.de/e5pqk

8. Kontakt

Zentrum für Lehrerbildung

Hammer Straße 95

48153 Münster

Telefon: 0251 83-32542

[email protected]

http://go.wwu.de/e5pqk

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Praxissemester

[email protected]

www.uni-muenster.de/Lehrerbildung/

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