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5/27/2018 InformationUeberAufenthaltsbewilligungUndVisum-slidepdf.com http://slidepdf.com/reader/full/information-ueber-aufenthaltsbewilligung-und-visum Österreichische Botschaft Jakarta Jalan Terusan Denpasar Raya (Jalan H. R. Rasuna Said Kav. X/3 N° 1) Kuningan, Jakarta Selatan 12950, Indonesien Per Kurierpost: p/A Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, Minoritenplatz 8, A-1014 Wien Telefon: +62 (0)21 2593037, Telefax: +62 (0)21 52920651, E-Mail: [email protected] Internet: www.austrian-embassy.or.id AU PAIR IN ÖSTERREICH Information über Aufenthaltsbewilligung und Visum  Ausländer, die zwischen 18 und 28 Jahre alt sind, können in Österreich 12 Monate lang innerhalb von 5 Jahren als Au-pair-Kraft arbeiten. Sie benötigen keine  Arbeitserlaubnis. Die Beschäftigung muss jedoch dem Arbeitsmarktservice  – AMS angezeigt werden. Indonesische Staatsangehörige, die in Österreich einer Au-pair-Beschäftigung nachgehen wollen, benötigen eine Aufenthaltsbewilligung und ein Visum. Die  Antragstellung erfolgt in zwei Stufen: Antrag auf Aufenthaltsbewilligung Der Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltsbewilligung für den Aufenthaltszweck „Sonderfälle unselbständiger Erwerbstätigkeit“ ist vor der Einreise nach Österreich persönlich bei der Österreichischen Botschaft in Jakarta einzubringen. Die Botschaft leitet den Antrag dann an den zuständigen Landeshauptmann in Österreich weiter, der die Entscheidung trifft. Diese Entscheidung ist unbedingt abzuwarten. Vorher ist keine Einreise nach Österreich möglich. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:  Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (gratis erhältlich bei der Botschaft oder zum Herunterladen im Internet: http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/formularauswahl.formular?id=2021 ) Die Unterschrift muss auch auf der ersten Seite rechts oben innerhalb der Winkel mit schwarzem Kugelschreiber geleistet werden.  Kopie des Reisepasses, der mindestens noch drei Monate länger als die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in Österreich gültig sein muss.  Original der Geburtsurkunde (beglaubigt: Die Urkunde muss vom indonesischen Justizministerium, indonesischen Außenministerium und dann von der Österreichischen Botschaft in Jakarta überbeglaubigt sein.)  Übersetzung der Geburtsurkunde in die deutsche Sprache (Die Übersetzung muss entweder von einem in Österreich gerichtlich beeideten Übersetzer erfolgt sein [www.gerichtsdolmetsch.at]. Bei Inanspruchnahme eines in Indonesien [beim Justizministerium] zugelassenen Übersetzers in die deutsche Sprache [Liste auf der Website der Botschaft: http://www.bmaa.gv.at/view.php3?f_id=9836&LNG=de&version =] muss die Unterschrift des Übersetzers vom indonesischen Justizministerium, indonesischen Außenministerium und dann von der Österreichischen Botschaft in Jakarta überbeglaubigt sein.)

Information Ueber Aufenthaltsbewilligung Und Visum

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  • sterreichische Botschaft Jakarta Jalan Terusan Denpasar Raya (Jalan H. R. Rasuna Said Kav. X/3 N 1)

    Kuningan, Jakarta Selatan 12950, Indonesien Per Kurierpost: p/A Bundesministerium fr europische und internationale Angelegenheiten, Minoritenplatz 8, A-1014 Wien

    Telefon: +62 (0)21 2593037, Telefax: +62 (0)21 52920651, E-Mail: [email protected]

    Internet: www.austrian-embassy.or.id

    AU PAIR IN STERREICH Information ber Aufenthaltsbewilligung und Visum Auslnder, die zwischen 18 und 28 Jahre alt sind, knnen in sterreich 12 Monate lang innerhalb von 5 Jahren als Au-pair-Kraft arbeiten. Sie bentigen keine Arbeitserlaubnis. Die Beschftigung muss jedoch dem Arbeitsmarktservice AMS angezeigt werden. Indonesische Staatsangehrige, die in sterreich einer Au-pair-Beschftigung nachgehen wollen, bentigen eine Aufenthaltsbewilligung und ein Visum. Die Antragstellung erfolgt in zwei Stufen: Antrag auf Aufenthaltsbewilligung Der Antrag auf Ausstellung einer Aufenthaltsbewilligung fr den Aufenthaltszweck Sonderflle unselbstndiger Erwerbsttigkeit ist vor der Einreise nach sterreich persnlich bei der sterreichischen Botschaft in Jakarta einzubringen. Die Botschaft leitet den Antrag dann an den zustndigen Landeshauptmann in sterreich weiter, der die Entscheidung trifft. Diese Entscheidung ist unbedingt abzuwarten. Vorher ist keine Einreise nach sterreich mglich. Folgende Unterlagen mssen vorgelegt werden: Vollstndig ausgeflltes und unterschriebenes Antragsformular (gratis

    erhltlich bei der Botschaft oder zum Herunterladen im Internet: http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/formularauswahl.formular?id=2021)Die Unterschrift muss auch auf der ersten Seite rechts oben innerhalb der Winkel mit schwarzem Kugelschreiber geleistet werden.

    Kopie des Reisepasses, der mindestens noch drei Monate lnger als die beabsichtigte Aufenthaltsdauer in sterreich gltig sein muss.

    Original der Geburtsurkunde (beglaubigt: Die Urkunde muss vom indonesischen Justizministerium, indonesischen Auenministerium und dann von der sterreichischen Botschaft in Jakarta berbeglaubigt sein.)

    bersetzung der Geburtsurkunde in die deutsche Sprache (Die bersetzung muss entweder von einem in sterreich gerichtlich beeideten bersetzer erfolgt sein [www.gerichtsdolmetsch.at]. Bei Inanspruchnahme eines in Indonesien [beim Justizministerium] zugelassenen bersetzers in die deutsche Sprache [Liste auf der Website der Botschaft: http://www.bmaa.gv.at/view.php3?f_id=9836&LNG=de&version=] muss die Unterschrift des bersetzers vom indonesischen Justizministerium, indonesischen Auenministerium und dann von der sterreichischen Botschaft in Jakarta berbeglaubigt sein.)

  • sterreichische Botschaft Jakarta Jalan Terusan Denpasar Raya (Jalan H. R. Rasuna Said Kav. X/3 N 1)

    Kuningan, Jakarta Selatan 12950, Indonesien Per Kurierpost: p/A Bundesministerium fr europische und internationale Angelegenheiten, Minoritenplatz 8, A-1014 Wien

    Telefon: +62 (0)21 2593037, Telefax: +62 (0)21 52920651, E-Mail: [email protected]

    Internet: www.austrian-embassy.or.id

    Aktuelles Lichtbild des Antragstellers (3,5 x 4,5 cm gro). Beachten Sie bitte die separaten Hinweise ber die Beschaffung der Fotos (www.passbildkriterien.at).

    Au-pair-Vertrag im Original (Mustertexte erhalten sie unter http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/formularauswahl.formular?id=477 zum Herunterladen aus dem Internet)

    Anzeigebesttigung des Arbeitsmarktservices im Original (Formular zum Herunterladen: http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/formularauswahl.formular?id=476).

    Behrdliches Fhrungszeugnis der indonesischen Polizei im Original (Beglaubigung von Ministry of Justice, DEPLU und sterreichische Botschaft Jakarta erforderlich).

    bersetzung des behrdlichen Fhrungszeugnisses in die deutsche Sprache (Beglaubigung von Ministry of Justice, DEPLU und sterreichische Botschaft Jakarta erforderlich).

    Hinweis: Eine Verpflichtungserklrung oder Haftungserklrung sowie ein Gesundheitszeugnis sind nicht erforderlich! Da das Vorliegen der Voraussetzungen hinsichtlich Unterhalt, Krankenversicherung und Unterkunft bei der Anzeige der Au-pair-Beschftigung beim Arbeitsmarktservice nachgewiesen werden muss, ist die Einreichung diesbezglicher Unterlagen bei der Botschaft nicht mehr notwendig. Die Botschaft berprft bei der Antragstellung die ausreichenden Deutschkenntnisse der Au-pair-Kraft. Lehnt der zustndige Landeshauptmann die Ausstellung der Aufenthaltsbewilligung ab, ist eine Berufung an den Bundesminister fr Inneres mglich. Gibt der Landeshauptmann dem Antrag statt, wird die sterreichische Botschaft in Jakarta automatisch verstndigt. Sie wird den Antragsteller dann einladen, einen Antrag auf Erteilung eines Visums zu stellen, das es ihm ermglicht, die Aufenthaltsbewilligung, die in Form einer Karte ausgestellt wird, bei der Behrde in sterreich abzuholen. Visaantrag Folgende Unterlagen sind bei der Botschaft persnlich einzureichen: Vollstndig ausgeflltes und eigenhndig unterschriebenes Antragsformular

    (gratis bei der Botschaft oder im Internet zum Herunterladen erhltlich: http://www.bmaa.gv.at/view.php3?f_id=9963&LNG=de&version=)

    1 Foto, das den besonderen Kriterien entspricht (siehe oben) Original-Reisepass Konsulargebhr in Hhe von EUR 75,00 (umgerechnet zum jeweils gltigen

    Kassawert), die in IDR in bar zu entrichten ist. Die aktuellen Gebhren erfahren Sie telefonisch (Nebenstelle 066) oder im Internet: http://www.bmaa.gv.at/view.php3?f_id=9707&LNG=de&version=.

  • sterreichische Botschaft Jakarta Jalan Terusan Denpasar Raya (Jalan H. R. Rasuna Said Kav. X/3 N 1)

    Kuningan, Jakarta Selatan 12950, Indonesien Per Kurierpost: p/A Bundesministerium fr europische und internationale Angelegenheiten, Minoritenplatz 8, A-1014 Wien

    Telefon: +62 (0)21 2593037, Telefax: +62 (0)21 52920651, E-Mail: [email protected]

    Internet: www.austrian-embassy.or.id

    Die Bearbeitung des Visaantrags dauert mindestens 10 Tage. Rechtsquellen Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG), BGBl. I Nr. 100/2005 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz-Durchfhrungsverordnung (NAG-DV)

    BGBl. II Nr. 451/2005 Auslnderbeschftigungsverordnung (AuslBVO), BGBl. II Nr. 54/2006

    Die sterreichischen Gesetzestexte knnen im Internet unter www.ris.bka.gv.at elektronisch abgerufen werden. Weitere Informationen und Ausknfte sterreichische Botschaft Jakarta www.aussenministerium.at/jakarta E-Mail: [email protected] Bei telefonischen Anfragen beachten Sie bitte den Zeitunterschied: Jakarta UTC +7 (Wien UTC +1, d. h. wenn es in Wien 12.00 Uhr ist, dann zeigt die Uhr in Jakarta bereits 18.00 Uhr an; whrend der Sommerzeit verringert sich der Zeitunterschied um eine Stunde: Wien UTC +2) Arbeitsmarktservice sterreich www.ams.at Bundesministerium fr Inneres Hotline fr Aufenthaltsfragen [email protected]| http://www.bmi.gv.at/niederlassung/ Amtshelfer - Brgerservice www.help.gv.at sowie die jeweils zustndigen mter der Landesregierungen