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EEG 2014(Erneuerbare- Energien-Gesetz)
Ausbau der erneuerbaren Energien steuern &Ausbau-Kosten senken
ZIEL DES EEG
PUNKT 1:
2050
80%55-60% 65% 50% 35%40-45%
des Energiemixes sollen bis 2050 aus erneuerbaren
Energien erzeugt werden.
2025 2035 202020302040
Novelle 2014 Novelle 2012
Im neuen EEG sind erstmals Ausbaupfade für die jeweiligen Erzeugungsarten vorgegeben. Damit diese Vorgaben eingehalten werden, sinken oder steigen die Fördersätze
bei Verlassen des festgelegten Ausbaukorridors.
Verteilung der Förderkosten
PUNKT 2:
AUSBAUPFAD
OFFSHORE ONSHORE PHOTOVOLTAIK BIOGAS
Ziel: 12 ct/kWh
Stauchungsmodellverlängert bis 31.12.2019
Auswahl zweier Fördermodelle:
15,4 ct/kWh für 12 Jahre
19,4 ct/kWh für 8 Jahre
nach Fristablauf: 3,9ct/kWh
Aktuell: 17 ct/kWh
2.500 MW/Jahr zzgl. Repowering
2.500 MW/Jahr
bis 2020: 6.500 MWbis 2030:15.000 MW 100 MW / Jahr
Durchschnittliche Vergütung für
Anlagenbetreiber von erneuerbaren Energien (EE)
Die „Besondere Ausgleichsregelung“ befreite bisher Teile der Industrie sowie Eigenstromversorger von der EEG-Umlage. Ein Kompromiss mit der EU-Kommission sieht nun folgende Regelungen vor:
AUSGLEICHSREGELUNG
EIGENSTROMVERSORGUNG
30% EEG-Umlage
40%
35%
WIND PHOTOVOLTAIK BIOGAS
Gestaffelte BeteiligungErste GWh volle EEG-Umlage, danach Reduzierung auf 15 % der EEG-Umlage, Begrenzung der Belastung auf 4 % bzw. 0,5 % der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens
vorher: privilegierte Unternehmen von EEG-Umlage befreit
Ausnahme-
Regelung
ENERGIEINTENSIVE UNTERNEHMEN
für Neuanlagen nach dem 31.07.2014 und vor dem
01.01.2016
für Neuanlagen nach dem 31.12.2015 und vor dem
01.01.2017
Eine Ausnahmeregelung existiert für Unternehmen, die in internationalem Wettbewerb stehen
Antragsberechtigte Unternehmen in 2 Listen des EEG aufgeführt (gemäß Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft)
Eintrittsschwelle abhängig von Stromkostenintensität der Bruttowertschöpfung der Unternehmen (Liste 1: 16 % bzw. 17 %, Liste 2: 20 %)
vorher: einheitlich 14 Prozent
Bestandsanlagen (erneuerbare & konventionelle)
bleiben von EEG-Umlage befreit.
Regelung gilt für Anlagen 10 kW
für Neuanlagen nach dem 01.07.2017
3
21
EEG-Umlage
EEG-Umlage
AUSGLEICHSREGELUNG
EIGENSTROMVERSORGUNG
30% EEG-Umlage
40%
35%
WIND PHOTOVOLTAIK BIOGAS
Gestaffelte BeteiligungErste GWh volle EEG-Umlage, danach Reduzierung auf 15 % der EEG-Umlage, Begrenzung der Belastung auf 4 % bzw. 0,5 % der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens
vorher: privilegierte Unternehmen von EEG-Umlage befreit
Ausnahme-
Regelung
ENERGIEINTENSIVE UNTERNEHMEN
für Neuanlagen nach dem 31.07.2014 und vor dem
01.01.2016
für Neuanlagen nach dem 31.12.2015 und vor dem
01.01.2017
Eine Ausnahmeregelung existiert für Unternehmen, die in internationalem Wettbewerb stehen
Antragsberechtigte Unternehmen in 2 Listen des EEG aufgeführt (gemäß Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft)
Eintrittsschwelle abhängig von Stromkostenintensität der Bruttowertschöpfung der Unternehmen (Liste 1: 16 % bzw. 17 %, Liste 2: 20 %)
vorher: einheitlich 14 Prozent
Bestandsanlagen (erneuerbare & konventionelle)
bleiben von EEG-Umlage befreit.
Regelung gilt für Anlagen 10 kW
für Neuanlagen nach dem 01.07.2017
3
21
EEG-Umlage
EEG-Umlage
Erneuerbare Energien weiter an den Markt heranführen
PUNKT 3:
EE-Anlagenbetreiber erhalten künftig keine feste Einspeisevergütung mehr, sondern müssen für ihren Strom selbst einen Abnehmer finden.
AUSGLEICHSREGELUNG
EIGENSTROMVERSORGUNG
30% EEG-Umlage
40%
35%
WIND PHOTOVOLTAIK BIOGAS
Gestaffelte BeteiligungErste GWh volle EEG-Umlage, danach Reduzierung auf 15 % der EEG-Umlage, Begrenzung der Belastung auf 4 % bzw. 0,5 % der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens
vorher: privilegierte Unternehmen von EEG-Umlage befreit
Ausnahme-
Regelung
ENERGIEINTENSIVE UNTERNEHMEN
für Neuanlagen nach dem 31.07.2014 und vor dem
01.01.2016
für Neuanlagen nach dem 31.12.2015 und vor dem
01.01.2017
Eine Ausnahmeregelung existiert für Unternehmen, die in internationalem Wettbewerb stehen
Antragsberechtigte Unternehmen in 2 Listen des EEG aufgeführt (gemäß Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft)
Eintrittsschwelle abhängig von Stromkostenintensität der Bruttowertschöpfung der Unternehmen (Liste 1: 16 % bzw. 17 %, Liste 2: 20 %)
vorher: einheitlich 14 Prozent
Bestandsanlagen (erneuerbare & konventionelle)
bleiben von EEG-Umlage befreit.
Regelung gilt für Anlagen 10 kW
für Neuanlagen nach dem 01.07.2017
3
21
EEG-Umlage
EEG-Umlage
AUSGLEICHSREGELUNG
EIGENSTROMVERSORGUNG
30% EEG-Umlage
40%
35%
WIND PHOTOVOLTAIK BIOGAS
Gestaffelte BeteiligungErste GWh volle EEG-Umlage, danach Reduzierung auf 15 % der EEG-Umlage, Begrenzung der Belastung auf 4 % bzw. 0,5 % der Bruttowertschöpfung des jeweiligen Unternehmens
vorher: privilegierte Unternehmen von EEG-Umlage befreit
Ausnahme-
Regelung
ENERGIEINTENSIVE UNTERNEHMEN
für Neuanlagen nach dem 31.07.2014 und vor dem
01.01.2016
für Neuanlagen nach dem 31.12.2015 und vor dem
01.01.2017
Eine Ausnahmeregelung existiert für Unternehmen, die in internationalem Wettbewerb stehen
Antragsberechtigte Unternehmen in 2 Listen des EEG aufgeführt (gemäß Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der EU-Kommission als stromkosten- und handelsintensiv eingestuft)
Eintrittsschwelle abhängig von Stromkostenintensität der Bruttowertschöpfung der Unternehmen (Liste 1: 16 % bzw. 17 %, Liste 2: 20 %)
vorher: einheitlich 14 Prozent
Bestandsanlagen (erneuerbare & konventionelle)
bleiben von EEG-Umlage befreit.
Regelung gilt für Anlagen 10 kW
für Neuanlagen nach dem 01.07.2017
3
21
EEG-Umlage
EEG-Umlage
AUSSCHREIBUNGEN
PV-Pilotprojekt
Start 2015Versteigerung PV-Bebauungsgebiete:
jährlicher Zubau 400 MW (nur PV)
5 % der neu zu installierenden Leistung für ausländische Projekte geöffnet
Auktion
Senkung der Kostendurch Umstellung der Fördersystematik
PUNKT 4:
AUSSCHREIBUNGEN
PV-Pilotprojekt
Start 2015Versteigerung PV-Bebauungsgebiete:
jährlicher Zubau 400 MW (nur PV)
5 % der neu zu installierenden Leistung für ausländische Projekte geöffnet
Auktion
Mit der EEG-Reform des EEG wird von einem Förderinstrumentarium auf ein Ausschreibungsmodell umgestellt. Ab dem 1. Halbjahr 2015 soll daher in ersten
Pilotprojekten die Förderhöhe für Strom aus Photovoltaik-Anlagen wettbewerblich über Ausschreibungen ermittelt werden.
DIREKTVERMARKTUNG
Novelle 2014Novelle 2012
ab 01.08.2014: alle Neuanlagen ab 500 kW
ab 01.06.2016: alle Neuanlagen ab 100 kW
DIREKTVERMARKTUNG + MARKTPRÄMIE
PAUSCHALEVERGÜTUNG
ODER
STROMBÖRSE / DIREKTVERMARKTUNG
Abhängig vom erzieltenBörsenpreis +
zusätzlicher Marktprämie
OFFSHORE ONSHORE
PHOTOVOLTAIK BIOGAS
AUSSCHREIBUNGEN
PV-Pilotprojekt
Start 2015Versteigerung PV-Bebauungsgebiete:
jährlicher Zubau 400 MW (nur PV)
5 % der neu zu installierenden Leistung für ausländische Projekte geöffnet
Auktion
Stromeinspeisungsgesetz:
Netzbetreiber verpflichtet zur Abnahme & Mindestvergütung des Stroms aus EE
EEG ersetzt altes Stromeinspeisungsgesetz:
Stärkere Differenzierung der Fördersätze
Einbeziehung weiterer Technologien wie z.B. Geothermie
1. Novellierung
Anpassung an EU-Richtlinie zur Förderung der Strom- erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizi-tätsbinnenmarkt
Änderung der Fördersätze
Verbesserung der juristischen Stellung der Betreiber von EE-Anlagen gegenüber örtlichen Netzbetreibern
3. Novellierung
Förderung der Direkt-vermarktung durch Marktprämienmodell
Veränderung der Einspeisetarife, starke PV-Kürzung
4. Novellierung
Herstellung EU-Rechtskonformität
Markt- und System- integration der EE
Senkung der Kosten
2. Novellierung
Erhöhung des EE-Anteils an Stromversorgung auf 30 % bis 2020
1991
2000
2009
2012
2014
2004
Stromeinspeisungsgesetz:
Netzbetreiber verpflichtet zur Abnahme & Mindestvergütung des Stroms aus EE
EEG ersetzt altes Stromeinspeisungsgesetz:
Stärkere Differenzierung der Fördersätze
Einbeziehung weiterer Technologien wie z.B. Geothermie
1. Novellierung
Anpassung an EU-Richtlinie zur Förderung der Strom- erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizi-tätsbinnenmarkt
Änderung der Fördersätze
Verbesserung der juristischen Stellung der Betreiber von EE-Anlagen gegenüber örtlichen Netzbetreibern
3. Novellierung
Förderung der Direkt-vermarktung durch Marktprämienmodell
Veränderung der Einspeisetarife, starke PV-Kürzung
4. Novellierung
Herstellung EU-Rechtskonformität
Markt- und System- integration der EE
Senkung der Kosten
2. Novellierung
Erhöhung des EE-Anteils an Stromversorgung auf 30 % bis 2020
1991
2000
2009
2012
20142004
Meilensteine der EE-Förderung seit 1991
HISTORIE:
Stromeinspeisungsgesetz:
Netzbetreiber verpflichtet zur Abnahme & Mindestvergütung des Stroms aus EE
EEG ersetzt altes Stromeinspeisungsgesetz:
Stärkere Differenzierung der Fördersätze
Einbeziehung weiterer Technologien wie z.B. Geothermie
1. Novellierung
Anpassung an EU-Richtlinie zur Förderung der Strom- erzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizi-tätsbinnenmarkt
Änderung der Fördersätze
Verbesserung der juristischen Stellung der Betreiber von EE-Anlagen gegenüber örtlichen Netzbetreibern
3. Novellierung
Förderung der Direkt-vermarktung durch Marktprämienmodell
Veränderung der Einspeisetarife, starke PV-Kürzung
4. Novellierung
Herstellung EU-Rechtskonformität
Markt- und System- integration der EE
Senkung der Kosten
2. Novellierung
Erhöhung des EE-Anteils an Stromversorgung auf 30 % bis 2020
1991
2000
2009
2012
2014
2004
AUSBLICK
www.dialog-energie-zukunft.deEine Initiative der EnBW Energie Baden-Württemberg AG.
weitere Novellierung des EEG geplant, Systemwechsel zu Ausschreibungen soll vollzogen werden
„Marktdesign-Gesetz“ für besseres Zusammenspiel zw. EE und konventionellen Kraftwerken
Umstellung der EE-Förderung auf Ausschreibungen
Überprüfung Eigenstrom-regelung nach Absprache mit der EU
bis 2016
2016
bis/ab 2017 2017