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Infodienst Krankenhäuser
[email protected]://gesundheit-soziales.verdi.de/branchenpolitik/krankenhaeuser/infodienst_krankenhaeuser
Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Gesundheit, Soziale Dienste
Wohlfahrt und Kirchen
ISSN
16
12
-91
80
Nr. 45 / Juni 2009
�2
Wir berichten über Entwicklun-
gen in acht Universitätskliniken,
wobei die Hauptauseinanderset-
zung um untertarifliche Standards
und Dumpinglöhne, insbesondere
in den (ausgegliederten) Service-
bereichen, geführt wird. Ein
großer Erfolg beim Universitäts-
klinikum Aachen: Die geplante Pri-
vatisierung der Mikrobiologie und
des Zentrallabors ist vom Tisch!
Zum Schluss noch ein paar Im-
pressionen von der beeindrucken-
den Demonstration am 16. Mai
2009 in Berlin mit 100.000 Men-
schen.
Mit diesen Eindrücken wollen
wir euch in die Sommerzeit
schicken. �
Mit besten Grüßen
Joachim Lüddecke und
Dominik Schirmer
Redaktionsschluss istimmer freitags 12 Uhr
Nr. erscheint Red.schluss
46 Oktober 2009 18. September
47 Dezember 2009 6. November
VorwortLiebe Kolleginnen und Kollegen!
Verteileränderungen
Eine dringende Bitte unserer
Druckerei, da sie nicht zuständig ist:
Bei Verteileränderungen, sei es
Anschriften, Liefermengen oder was
auch immer, bitte Rainer Bobsin /
freeStyle grafik informieren!
Impressum ISSN 1612-9180
Der Infodienst Krankenhäuser ist eine Veröffentlichung
der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di,
ein Kooperationsprojekt aller 11 ver.di-Landesbezirke
sowie des ver.di-Bundesvorstandes, Fachbereich 3, Ressort 9
V.i.S.d.P. Joachim Lüddecke, ver.di-Landesbezirk
Niedersachsen-Bremen, Goseriede 10, 30159 Hannover,
Tel. 0511 / 12 400 - 250, Fax 12 400 - 154,
Endredaktion: Joachim Lüddecke, Dominik Schirmer
Namentlich gekennzeichnete Artikel geben
nicht in jedem Fall die Meinung der Redaktion wieder.
Preis: nach dem Selbstkostendeckungsprinzip,
im ver.di-Mitgliedsbeitrag enthalten
Auflage: 18.000
Titelfoto: KaDe Lorch, Hannover
Verteileränderungen: bitte an Rainer Bobsin/freeStyle grafik
Gestaltung: Rainer Bobsin/freeStyle grafik, Windthorststr. 3-4,
30167 Hannover, [email protected]
Druck: BWH Hannover GmbH
Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009
In dieser Ausgabe liegen die
Schwerpunkte bei den Themen
Tarifauseinandersetzungen in den
Gesundheitskonzernen, bei der
Diakonie sowie den Konflikten
im Bereich mehrerer Universitäts-
kliniken.
Bei den Helios-Akutkliniken ist
endlich ein Tarifabschluss gelun-
gen. Bei der Rhön Klinikum AG
hingegen denkt man laut über An-
passungsklauseln im Kontext mit
der Finanz- und Wirtschaftskrise
nach, während beim Kuratorium
für Dialyse und Nierentransplanta-
tion Vergütungserhöhungen von
den Beschäftigten selbst bezahlt
werden sollen.
Ein weiterer Focus ist gerichtet
auf die Diakonie, die mit einer
Streik- und Aktionswoche Anfang
Mai gezeigt bekommen hat,
dass die Diakonie der EKD keine
gewerkschaftsfreie Zone ist und
die Kolleginnen und Kollegen
ihre Grundrechte in Anspruch
nehmen.
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Eigentlich wollen
wir die hier in Ha
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(3)
Ich möchte Mitglied werden ab:
Monat/Jahr
Persönliche Daten:
Name
Vorname/Titel
Straße/Hausnr.
PLZ Wohnort
Geburtsdatum
Telefon
Staatsangehörigkeit
Geschlecht weiblich männlich
Beschäftigungsdaten
Arbeiter/in Angestellte/r
Beamter/in DO-Angestellte/r
Selbstständige/r freie/r Mitarbeiter/in
Vollzeit
Teilzeit Anzahl Wochenstd.
Erwerbslos
Wehr-/Zivildienst bis
Azubi-Volontär/in-Referendar/in bis
Schüler/in-Student/in bis (ohne Arbeitseinkommen)
Praktikant/in bis
Altersteilzeit bis
Sonstiges
Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)
Straße/Hausnummer im Betrieb
PLZ Ort
Personalnummer im Betrieb
Branche
ausgeübte Tätigkeit
ich bin Meister/in-Techniker/in-Ingenieur/in
Ich war Mitglied der Gewerkschaft:
von: bis:Monat/Jahr Monat/Jahr
Einzugsermächtigung:
Ich bevollmächtige die ver.di, den satzungs-gemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Last-schrifteinzugsverfahren
zur Monatsmitte zum Monatsende
monatlich halbjährlich
vierteljährlich jährlich
oder im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren*monatlich bei meinem Arbeitgeber einzuziehen. *(nur möglich in ausgewählten Unternehmen)
Name des Geldinstituts/Filiale (Ort)
Bankleitzahl Kontonummer
Name Kontoinhaber/in (Bitte in Druckbuchstaben)
Datum/Unterschrift Kontoinhaber/in
Tarifvertrag
Tarifl. Lohn- oder Gehaltsgruppe bzw. Besoldungsgruppe
Tätigkeits-/Berufsjahr, Lebensalterstufe
regelmäßiger monatlicher Bruttoverdienst
Euro
Monatsbeitrag: Euro
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1% des regelmäßigen monat-lichen Bruttoverdienstes. Für Rentner/innen, Pensio-när/innen, Vorruheständler/innen, Krankengeldbezie-her/innen und Erwerbslose beträgt der Monatsbeitrag0,5% des regelmäßigen Bruttoeinkommens. Der Mindestbeitrag beträgt € 2,50 monatlich. Für Haus-frauen/Hausmänner, Schüler/innen, Studierende, Wehr-,Zivildienstleistende, Erziehungsgeldempfänger/innenund Sozialhilfeempfänger/innen beträgt der Beitrag € 2,50 monatlich. Jedem Mitglied steht es frei, höhereBeiträge zu zahlen.
Datum/Unterschrift
Werber/in:
Name
Vorname
Telefon
Mitgliedsnummer
DatenschutzIch erkläre mich gemäß § 4a Abs. 1 und 3 BDSG ein-verstanden, dass meine mein Beschäftigungs- undMitgliedschaftsverhältnis betreffenden Daten, derenÄnderungen und Ergänzungen, im Rahmen derZweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitglied-schaft und der Wahrnehmung gewerkschafts-politischer Aufgaben elektronisch verarbeitet undgenutzt werden.Ergänzend gelten die Regelungen des Bundes-datenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.
W-2
256-
03-0
305
In eigener SacheIn diesem Heft
BerufspolitikKranken- und AltenpflegerInnen beklagenschlechte Arbeitsbedingungen _________21
Der ganz normale Wahnsinn ___________22
InternationalesÄnderung der EU-Arbeitszeitrichtlinie ist gescheitert _________________________24
EU-Parlament: Tödliche Zwischenfälle in Krankenhäusern verringern__________24
DeutschlandPersonalvertretung: Vom Co-Manage-ment zur Opposition? _________________25
BAG: Boni für Gewerkschaftsmitgliederzulässig_______________________________26
Aus den LandesbezirkenDRK-Trägergesellschaft Süd-West:Erfolgreicher Tarifabschluss ____________28
Hessen: Neuer Anlauf für kommunalenKlinikverbund im Rhein-Main-Gebiet ___29
Vor OrtAsklepios Hamburg: Rahmenbetriebs-vereinbarung SP-EXPERT________________30
Lippische Nervenklinik Dr. Spernau, Bad Salzuflen (NRW): Streik_____________31
Uniklinikum Aachen: Privatisierung Mikrobiologie + Zentrallabor vom Tisch __32
Medizinische Hochschule Hannover: Dienst-vereinbarung sichert Beschäftigung _____34
Uniklinikum Göttingen: Situation im Mai 2009 __________________________35
Rhön-Uniklinik Gießen-Marburg: Tarifabschluss nach Warnstreik _________36
Asklepios Schwalm-Eder (Hessen):Lohndumping + Arbeitsplatzvernichtung _37
Public-Private-Partnership an der Charité teuer ___________________38
Uniklinik Leipzig: Tarifabschluss ________39
Servicegesellschaft der HeidelbergerUniklinik: Streik________________________40
Weg frei zum größten universitärenHerzzentrum Deutschlands _____________42
Wir in ver.diLandesbezirke FB 3____________________43
Bundesverwaltung Ressort 9 / FB 3 ____44
Bildungsangebote, Seminare, Tagungen __________45
Literatur- und Internettipps____________________46
GesundheitspolitikMehr Pflegestellen durchgesetzt – aber wie verteilen? ___________________4
ver.di-Handlungshilfe »Pflegeförderprogramm« _______________5
EU-Kommission: Grünbuch »Arbeits-kräfte im Gesundheitswesen in Europa« __6
TarifpolitikHelios-Akutkliniken: Tarifabschluss _______8
»Gewerkschaftsfresser« Helios in Plauen __9
Azubi-Tarifverträge unter Dach und Fach:Paracelsus + Damp Holding ____________10
Erstmals tarifiert: PPiA-Vergütung ______11
Rhön AG fordert Absenkungsklauseln___11
Sana Lichtenberg: Kündigung desAnwendungstarifvertrages _____________12
KfH und GML: Beschäftigte sollenVergütungserhöhung selbst bezahlen! __13
AHG: Tarifrunde 2009 _________________14
Asklepios: Wortbruch der Arbeitgeber __15
Diakonie: Streik- und Aktionswoche ___16
Hessen-Nassau: »Nachschlaggeht immer!« ______________________18
Niedersachsen: Tarifeinigung in letzter Sekunde __________________20
KID 45Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Beitrittserklärung www.mitgliedwerden.verdi.de
LeserInnenbriefe bitte an: Joachim Lüddecke, ver.di-LandesbezirkNiedersachsen-Bremen, Goseriede 10, 30159 HannoverTel. 0511 / 12 400 - 250, Fax 0511 / 12 400 - [email protected]
Bei Anfragen per E-Mail bitte Absender nicht vergessen, damitwir gleich die zuständigen Ansprechpersonen bei ver.di vermitteln können.
Das Redaktionsteam behält sich vor, Zuschriften gekürzt zu veröffentlichen.
Wenn in den letzten 10 Jahren
bundesweit 50.000 Stellen in der
Pflege abgebaut wurden und jetzt
aufgrund unseres Kampfes für
eine Verbesserung der Finanzie-
rung der Krankenhäuser ca.
17.000 neue Pflegestellen durch
die Krankenkassen finanziert wer-
den, dann ist das nicht Nichts,
aber es bedeutet natürlich trotz-
dem, dass nach wie vor ein Man-
gel besteht und dass die Vertei-
lung dieser 17.000 Stellen eine
Verteilung des Mangels ist.
Genau so verhält es sich in unse-
rem Klinikum. Hier wurden seit
2002 ca. 180 Pflegestellen abge-
baut, jetzt werden – verteilt über
3 Jahre – ca. 80 Stellen hinzukom-
men.
Es stellt sich also die Frage, wie
man diese zusätzlichen Stellen ver-
teilen soll, um möglichst für viele
Beschäftigte wenigstens eine ge-
wisse Erleichterung zu schaffen.
Dies ist nicht einfach.
Ein paar Vorschläge scheiden
jedoch aus unserer Sicht von
vornherein aus:
� Die Stellen dürfen nicht in den
Bereichen geschaffen werden, in
denen weitere Leistungssteigerun-
gen geplant sind. Dies lehnen wir
ab, nicht weil wir gegen weitere
Stellen in diesen Bereichen sind,
sondern weil wir der Meinung
sind, dass diese Stellen nicht aus
dem Topf des neuen Krankenhaus-
finanzierungsreformgesetzes
geschaffen werden dürfen. Das
Gesetz sieht die Stellen für eine
Erleichterung der Arbeitsbedin-
gungen in der Pflege vor. Die
Finanzierung zusätzlicher Leis-
tungssteigerungen stellt aber
keine Erleichterung dar, sondern
würde nur die Arbeitsbelastung
auf dem jetzigen Stand einfrieren.
Deshalb sind wir der Meinung,
dass die Geschäftsleitung in den
Bereichen, in denen Leistungsstei-
gerungen geplant sind, zusätzliche
Stellen mit anderen Mitteln schaf-
fen muss. Schließlich führen sie ja
auch zu Mehreinnahmen.
� Die Stellen sind nicht für Funk-
tionsbereiche vorgesehen, denn
wenn diese Stellen in die Funk-
tionsbereiche wandern und dort
ebenfalls wieder dazu benutzt
würden, um noch mehr Patienten
noch schneller durchzuschleusen,
würde das die Stationen noch
mehr belasten. Auch hier gilt also:
Geplante Leistungssteigerungen in
Funktionsbereichen müssen natür-
lich zu Stellenschaffungen führen.
Auch sie müssen aber gesondert
finanziert werden.
� Die Gelder sind auch nicht
dafür da, weitere administrative
Stellen in der Pflege, sei dies in
Bereichen der Pflegedienstleitun-
gen, in Stabstellenbereichen oder
im Bereich der Dokumentation/
Verschlüsselung zu schaffen. Auch
das hätte mit einer Erleichterung
der Aufgaben der Pflege nichts zu
tun, außer es würden tatsächlich
Tätigkeiten von der Pflege weg-
genommen werden.
� Genau so wenig hilfreich wäre
die Verwendung der Gelder für
Pflegehilfsstellen. Sie würden den
Arbeitsdruck vielleicht etwas min-
dern, wären aber insgesamt teuer
erkauft, weil so die Zerlegung des
Pflegeberufs in Einzeltätigkeiten
noch weiter fortschreiten würde.
Nachdem klar ist, wie man die
Stellen nicht verteilen sollte,
bleibt aber die Frage, wie der
beste Nutzen zu erzielen ist
� Man könnte die Stellen natür-
lich gleichmäßig über alle Statio-
nen verteilen, dann hätte jeder
etwas davon. Dieses Etwas wäre
aber extrem wenig und es steht zu
befürchten, dass es sich nicht
wirklich in Richtung Arbeits-
erleichterung auswirken würde.
� Man könnte die Stellen
schwerpunktmäßig auch in die
Stationen verteilen, die am meis-
ten belastet sind und dies auch
über Überlastungsanzeigen kund-
getan haben. Das wäre für diese
Bereiche sicherlich sinnvoll und
würde einen effektiven Nutzen
bringen. Andererseits würden die
vielen anderen Bereiche, die auch
überlastet sind (nur vielleicht nicht
ganz so extrem) völlig leer aus-
gehen.
� Eine weitere Möglichkeit wäre,
die Stellen in Projekte zu stecken,
die sich auf viele Bereiche auswir-
ken, ohne dass die Stellen konkret
Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009
Gesundheitspolitik
Mehr Pflegestellen durchgesetzt – aber wie verteilen?
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einzelnen Bereichen zugeordnet
werden. So wäre es z.B. möglich,
alle Stellen, die durch Mutter-
schutz frei werden, ab dem ersten
Mutterschutztag zu besetzen. Dies
würde eine konkrete Entlastung
für die jeweils betroffenen Berei-
che bedeuten.
� Ebenfalls möglich wäre es, das
Geld für Notfallspringerdienste
oder Rufdienste zu verwenden, um
im konkreten Einzelfall Arbeits-
spitzen abzufangen.
� Denkbar wäre es auch, die
Stellen in Spezialfunktionen einzu-
setzen (z.B. Stomatherapeut, Pain-
Nurse usw.), in der Hoffnung, dass
diese Funktionen zu einer Entlas-
tung für viele Bereiche führen.
Das Problem hierbei ist nur, dass
die allgemeinen Erfahrungen auf
den Stationen eher die sind, dass
dies nicht zu einer Entlastung son-
dern zu einer Verkomplizierung
führt und im Zweifelsfall die je-
weils zuständige Fachkraft gerade
nicht anwesend ist oder sein kann
und man deswegen die Arbeit
dann doch wieder selbst machen
muss.
� Eine weitere Möglichkeit wäre
es, Intermediate-Care-Stationen
mit einer verbesserten Personal-
besetzung einzurichten, die dann
die Aufgabe hätten, zu verhin-
dern, dass schwere Fälle zu früh
von Intensiv- auf Normalstation
(und ggf. wieder zurück) verlegt
werden müssen. Auch das würde
zu einer Entlastung auf den Nor-
malstationen führen.
Man sieht, es gibt keine
einfache Lösung
Vermutlich wäre ein Mix aus
spezieller Hilfe für einzelne stark
überlastete Bereiche und Maß-
nahmen, die für möglichst viele
eine Verbesserung bedeuten, am
sinnvollsten. Hinzu kommt, dass
die Geschäftsleitung in den Ver-
handlungen mit dem Personalrat
vermutlich durchsetzen will, dass
Leistungssteigerungen finanziert
werden. �
Christina Ernst, ver.di Stuttgart,
in: Krankenhausinfo der ver.di-
Betriebsgruppe am Klinikum Stutt-
gart, Nr. 2, April 2009, Seite 3
Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009
Gesundheitspolitik
�5
http://gesundheit-soziales.verdi.de/branchenpolitik/krankenhaeuser/pflegefoerderprogramm
Download der ver.di-Handlungshilfe »Pflegeförderprogramm«
Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz vom Februar 2009
wird die Einstellung von zusätzlichem Pflegepersonal drei Jahre finan-
ziell unterstützt.
ver.di will erreichen, dass die Fördermittel maximal ausgeschöpft wer-
den, denn die Pflegenden brauchen dringend Entlastung. Sie haben Ent-
lastung verdient.
Wir haben dazu eine Handlungshilfe für Betriebsräte/Personalräte/Mit-
arbeitervertretungen erstellt. Sie wird immer dann aktualisiert, wenn wir
aufgrund von Hinweisen und Rückmeldungen aus der Praxis dazu Bedarf
sehen. �
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009
Gesundheitspolitik
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auf die neuen Herausforderungen
eines freizügigen »europäischen
Gesundheitsmarktes« vorbereitet
werden.
ver.di kritisiert: Dieser Blickwin-
kel ist viel zu eingeschränkt. Das
Gesundheitswesen ist eben nicht
ausschließlich Markt. Gesundheits-
dienstleistungen sind eben nicht in
erster Linie als Güter und Patien-
ten und Patientinnen nicht als
Kunden zu sehen. Gesundheits-,
Pflege- und auch soziale Dienste
haben eine existenzielle Bedeu-
tung für die Nutzer und Nutzerin-
nen und deren besondere Schutz-
bedürfnisse.
Die Weiterentwicklung der
»Gesundheitswirtschaft« darf die
sozialpolitischen Ziele wie Qualität
und Gerechtigkeit in der Versor-
gung, gute Zugangschancen für
sozial Schwache oder den Solidari-
tätsgedanken nicht aus den Augen
verlieren. Das gleiche trifft auf die
Arbeitskräfte zu: Wer die Förde-
rung des Nachwuchses und die
Weiterbildung der Beschäftigten
allein aus wirtschaftspolitischen
Gesichtspunkten sieht, wird
Schiffbruch erleiden.
Dreh- und Angelpunkt
»Demografie«
Das Grünbuch arbeitet mehr mit
Unterstellungen und weniger mit
Analyse. Ein herausstechendes
Beispiel dafür ist die Frage: Warum
sind die Belegschaften in den
Einrichtungen des Gesundheits-
wesens und der Pflege so alt? Kein
Zweifel, gesellschaftlich ist der
demografische Wandel in vollem
Gange. Doch die Kommission
unterstellt, dass eine Bevölkerung,
die altert, auch zwangsläufig zu
alternden Belegschaften führen
muss. Doch da irrt die Kommis-
sion. Zwar weisen in Deutschland
die Belegschaften heute schon ein
dass neue Gesundheitsgefahren
auftreten – wie medikamenten-
resistente Viren oder Bakterien.
Um diese Aufgaben bewältigen
zu können, seien »effiziente und
effektive Arbeitskräfte« in aus-
reichender Zahl und von höchster
Qualität notwendig, so die EU-
Kommission im Grünbuch.
Das Gesundheitswesen
im Binnenmarkt
Damit es im Gesundheitswesen
auch in Zukunft noch genügend
Fachkräfte gibt, setzt die EU auf
den Binnenmarkt und auf die Frei-
zügigkeit – sowohl bei den Be-
schäftigten als auch bei der Ge-
sundheitsdienstleistung selbst.
Vor diesem Hintergrund schlägt
sie eine Reihe von Maßnahmen
vor. Zuerst Aus-, Weiter- und Fort-
bildung. Sie setzt darauf, dass Ar-
beitskräfte sehr mobil sind – auch
über die nationalen Grenzen hin-
weg. Das will sie organisieren. Sie
will ferner den Umgang mit neuen
Technologien und Behandlungs-
methoden fördern als auch die
»Selbstständigkeit« der Anbieter
von Gesundheitsdienstleistungen
ausbauen.
Dabei ist eines klar: Die Kommis-
sion betrachtet das Gesundheits-
wesen als einen der dynamischs-
ten Wirtschaftsbereiche der EU.
Sie sieht das Gesundheitswesen
vorrangig als einen Markt, der das
Potenzial hat, Innovationsmotor zu
sein. Diese Sicht der Dinge spie-
gelt sich auch in dem Blick, den
die EU-Kommission auf das Fach-
kräftepotential im Gesundheits-
wesen richtet. Sie will Arbeits-
kräfte »effizient und effektiv«.
Und diese sollen durch Qualifizie-
rung und einen Mentalitätswandel
EU-Kommission: Grünbuch »Arbeitskräfte im Gesundheitswesen in Europa«
Grünbuch lässt
viele Fragen offen
Das Grünbuch »Arbeitskräfte
im Gesundheitswesen in Europa«
der EU-Kommission ist nach ver.di-
Ansicht unausgegoren. Zwar be-
grüßt ver.di, dass sich die Kommis-
sion überhaupt mit dem Thema
befasst. Die Schlüsse aber, die die
EU zieht, werden dem Problem
nicht gerecht. ver.di dringt darauf,
das Grünbuch gründlich zu über-
arbeiten.
Wie auch die Gewerkschaften
und die Wissenschaft sieht die EU
die Gefahr, dass im Gesundheits-
wesen in Europa in absehbarer
Zeit Fachkräfte händeringend ge-
sucht werden.
Der Grund dafür liegt auf der
Hand: Der demografische Wandel
hat zur Folge, dass die Zahl der
alten und sehr alten Menschen
steigt, während die Zahl der Men-
schen im erwerbsfähigen Alter
eher sinkt. Gleichzeitig werden
neue Medizintechnologien ein-
geführt, neue Methoden der
Diagnose und Behandlung. Ferner
müsse damit gerechnet werden,
http://gesundheitspolitik.verdi.de/internationales/europa/gruenbuch_arbeitskraefte_des_gesundheitswesens_in_europa
http://europa.eu/documents/comm/green_papers/index_de.htm
Von Weiß- und Grünbüchern
Die von der EU-Kommission herausgegebenen Grün- und Weißbücher
sind nicht als Rechtsakte, sondern als Diskussionsgrundlage zu verstehen.
Ein Grünbuch spiegelt die Grundpositionen der Kommission und ihre
Sicht der Dinge. Dazu nehmen die Sozialpartner und andere Interessen-
gruppen Stellung. Diese Positionen werden dann zusammengefasst und
in einem Weißbuch vorgestellt. Auf dieser Grundlage kann ein Aktions-
programm oder eine Richtlinie der EU für den betreffenden Bereich ent-
stehen. Diese bilden dann die Grundlage für gemeinsame Aktivitäten und
Maßnahmen der Mitgliedsstaaten. �
Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009 �7
relativ hohes Durchschnittsalter
aus: In den Krankenhäusern liegt
es bei 41 Jahren, in der Alten-
pflege bei 45 Jahren. Der Grund
dafür aber ist in der unzureichen-
den Personal- und Organisations-
entwicklung, der Reduzierung von
Ausbildung sowie in den schlech-
ten Arbeits- und Entlohnungs-
bedingungen der letzten Jahre zu
suchen. Das heißt: Es ist inzwi-
schen schlicht für junge Leute
nicht mehr attraktiv, Pflegeberufe
zu ergreifen.
Deshalb sind gesundheitsför-
dernde Maßnahmen für ältere
Beschäftigte oder eine Image-
kampagne für Pflegeberufe nicht
falsch, aber ver.di fordert als
problemadäquate Antwort einen
Paradigmenwechsel in der Perso-
nalpolitik. Dabei geht es darum,
die Ausbildungs-, Qualifizierungs-
und Einstellungspolitik in den
Einrichtungen des Gesundheits-
wesens zu verändern. Die Arbeits-
und Entlohnungsbedingungen sind
so zu gestalten, dass eine dauer-
hafte Erwerbstätigkeit im Gesund-
heitswesen befördert wird. Das
gilt für die Krankenhäuser und gilt
ebenso für die Pflege.
Was heißt das konkret?
So ist z.B. die häusliche Pflege
unter die Lupe zu nehmen. Denn
vielerorts ist ihre Situation man-
gelhaft. Zu fragen ist, wie chro-
nisch Kranke und pflegebedürftige
Menschen in ihren eigenen vier
Wänden gepflegt und betreut
werden. Welche und wie viel
Pflege ist nötig – sowohl körper-
lich als auch medizinisch und so-
zial? Was können und wollen An-
gehörige übernehmen? Was muss
von professionell Pflegenden ge-
leistet werden? Notwendig ist
dabei auch, dass der Pflegebegriff
neu definiert wird. Mit welchen
Arbeitsbelastungen ist die Pflege
in der privaten Häuslichkeit kon-
frontiert? Und was ist uns eine
Pflege wert, die mehr ist als wa-
schen, Essen geben und medizi-
nisch betreuen.
Diese Fragen zu beantworten
heißt Veränderung in den Arbeits-
und Entlohnungsbedingungen der
Beschäftigten! Und: Die Kommu-
nen müssen bei der Pflege eine
größere Verantwortung überneh-
men als bisher. Die Städte und Ge-
meinden müssen den Pflegemarkt
steuern. Denn dieser Markt ist
weitgehend privatisiert. Wer, wenn
nicht die Kommunen, könnte
dafür sorgen, dass die Qualität
stimmt, dass es nicht zu viele und
nicht zu wenige Angebote gibt? �
Dr. Margret Steffen, ver.di-
Bundesverwaltung
Gesundheitspolitik
Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
ver.di fordert insgesamt zur Überarbeitung des Grünbuches:
� Gesundheitsdienstleistungen sind Dienstleistungen im allgemeinen
Interesse und als solche der öffentlichen Daseinsversorgung zu behan-
deln.
� Bei der Weiterentwicklung sind sozialpolitische Ziele wie Qualität
und Gerechtigkeit in der Versorgung, gute Zugangschancen für sozial
Schwache oder der Solidaritätsgedanke in den Vordergrund zu stellen.
� Im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung sind die Versäumnisse
in der Entwicklung der Ausbildung zu beheben und in neue Aus- und
Weiterbildungskonzepte zu gießen.
� Die Behandlung der Mobilität und der Migration von Arbeitskräften
darf nicht auf die zirkuläre Migration ausgerichtet sein.
� Bei der Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials der »Selbstständi-
gen« darf die Förderung der Niederlassungsfreiheit oder der Arbeit-
nehmerfreizügigkeit nicht zu »illegaler« Pflege führen.
ver.di setzt kräftige
Einkommenserhöhung durch
In der Tarifverhandlung am
7./8. Mai 2009 in Berlin konnte
ein Tarifabschluss erreicht werden.
Für die Beschäftigten in den
Kliniken, die nicht den TVöD
anwenden:
Unser Erfolg: Eine kräftige
Einkommenserhöhung
Ab 1. März 2009: 50 Euro So-
ckelbetrag plus 3% – also insge-
samt eine Erhöhung von 5,38%
(KR Va Stufe 1) oder 5,47% (BAT
VI b Stufe 5). Zusätzlich werden
mit Inkrafttreten des Tarifvertrages
225 Euro Einmalzahlung fällig.
Ab 1. März 2010 steigen die
Vergütungen um weitere 2,4%.
Rechnet man die Erhöhungen
zusammen, ergibt sich für 2009
und 2010 in der Krankenpflege
(KR V Stufe 2) ein Plus von 7,89%,
bei einer Angestellten (BAT V c
Stufe 2) von 8,05% auf den Tabel-
lenwert plus jeweils den 225 Euro.
Unser Erfolg: Eine soziale
Komponente
Das ist uns mit dem Sockelbe-
trag gelungen. Damit steigen die
unteren Entgeltgruppen stärker an
– weil die Preise für Miete, Essen
und Benzin für alle gleich sind.
Unser Erfolg: Ost-West-
Angleichung
Bis zum 1. Januar 2010 ist in
allen Kliniken die Ost-West-An-
gleichung vollzogen. Egal, ob jetzt
97% oder in einzelnen Berufs-
gruppen nur 85% gezahlt werden:
stufenweise in 2009 angehoben
werden dann in Ost und West alle
gleich bezahlt: 100%.
Ab Januar 2010 hört also die
Zusatzbemerkung »Ost« oder
»West« endlich auf! Es gibt nur
noch eine Bezeichnung: »Kranken-
schwester oder Angestellter bei
Helios«.
Unser Erfolg: Ordentliches
Plus für die Azubis und
Schaffung einer einheitlichen
Helios-Tabelle
Rückwirkend zum 1. Januar
2009 werden die Ausbildungsver-
gütungen monatlich um 80 Euro
erhöht. Erstmals wurde nun gleich-
zeitig eine Tabelle der Helios-Aus-
bildungsvergütungen geschaffen.
Pflege BBiG
1. Jahr 770 Euro 650 Euro
2. Jahr 830 Euro 710 Euro
3. Jahr 1.150 Euro 850 Euro
Für die Azubis, die noch weit
unterhalb dieser Tabellenwerte lie-
gen und die mit 80 Euro diesen
Wert noch nicht erreichen, muss
die Ausbildungsvergütung am
1. August 2010 auf die Tabelle an-
gehoben werden.
Gleichzeitig haben wir verein-
bart, dass alle Azubis ab dem
2. Halbjahr 2009 ein Notebook zur
internen und externen Nutzung
erhalten. Dieses können sie nach
erfolgreichem Abschluss behalten.
Wenn dieses Angebot angenom-
men wird, verringert sich die je-
weilige Ausbildungsvergütung um
15 Euro.
Azubi in TVöD-Kliniken:
Diejenigen, die jetzt in Ausbil-
dung sind und nach TVAöD be-
zahlt werden, behalten diese Ver-
gütungen. Sie erhalten dann auch
die Erhöhungen, die im öffent-
lichen Dienst in 2010/2011 abge-
schlossen werden.
Unser Erfolg: 400 Euro für
TVöD-Kliniken (statisch)
Beschäftigte in TVöD-Kliniken,
die in 2008/2009 ca. 8% Entgelt-
erhöhung erhalten haben, bekom-
men im Juni 2010 eine Einmalzah-
lung von 400 Euro.
Unser Erfolg: Ärztetabelle
umgesetzt
Die bestehende Ärztetabelle
wird rückwirkend zum 1. Oktober
2008 in Kraft gesetzt. Damit auch
die unterschiedlichen Laufzeiten
der Tarifverträge für ärztliches und
nichtärztliches Personal wieder
einheitlich sind, werden diese mit
der nächsten Tarifrunde synchro-
nisiert.
Unser Erfolg: Kinder-
betreuungszuschuss gilt weiter
Auch zukünftig gibt es für die
Zeit der ersten 3 Jahre die Mög-
lichkeit des Kinderbetreuungs-
Helios-Akutkliniken: Abkopplung verhindert!
Siehe auch Info-
dienst 44, S. 13
und 43, S. 28
Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009
Tarifpolitik
�8
LUT
ZFI
SC
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), F
RA
NK
PLO
SS
(2)
zuschusses von bis zu 100 Euro.
Hierbei wurden auch bisher strei-
tige Punkte konkretisiert.
Unser Erfolg: Verschlechte-
rungen im Manteltarifvertrag
abgewehrt
Die von Helios eingebrachten
Verschlechterungen z.B. für die
Zahlung des Mehrarbeitszuschla-
ges oder die Kürzung des Zuschla-
ges am Heiligabend wurden abge-
wehrt. Es bleibt bei den bisherigen
Regelungen.
Vorfahrt für ver.di-Mitglieder
Damit die ver.di-Bundestarif-
kommission die Meinung der Mit-
glieder in ihr Votum einbeziehen
kann, wird vom 15. Mai bis 4. Juni
2009 die Mitgliederbefragung
durchgeführt. �
Gabriele Gröschl-Bahr, ver.di-
Bundesverwaltung
Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009
Tarifpolitik
�9
Mitgliederbefragung zum Tarifabschluss 2009/2010
vom 15. Mai bis 4. Juni 2009
für die Beschäftigten der Helios-Akutkliniken
TARIFı nƒo�
Mai 2009
Vorfahrt für ver.di-Mitglieder – jetzt ist deine Meinung gefragt!
Mit dem Tarifergebnis 2009
� werden die Entgelte am 1.3.2009 um 50 Euro Sockelbetrag plus 3%,
� am 1.3.2010 um weitere 2,4% erhöht.
Dies entspricht einer Tabellenerhöhung von durchschnittlich 8%.
� Zusätzlich gibt es bei Zustimmung zum Tarifergebnis mit dem Juni-
Gehalt 225 Euro.
� Die Ost-West-Angleichung auf 100% wird bis zum 31.12.2009
umgesetzt.
� Auszubildende erhalten eine eigene Tabelle und rückwirkend
zum 1.1.2009 monatlich 80 Euro mehr.
� Beschäftigte, die in Kliniken noch den TVöD anwenden, erhalten neben
der Erhöhung aus dem öffentlichen Dienst für 2008/2009 im Juni 2010
eine weitere Einmalzahlung von 400 Euro.
� Ich stimme dem Ergebnis zu.
� Ich stimme dem Ergebnis nicht zu.
� Im Falle einer Ablehnung bin ich bereit, für ein besseres Ergebnis zu streiken.
Antwort bitte an
ver.di-Vertrauensleute im Betrieb
oder
die zuständige ver.di-Bezirksverwaltung
Vereinte
Dienstleistungs-
gewerkschaft
Gesundheit, Soziale Dienste
Wohlfahrt und Kirchen
Geltungsbereich Akut-Kliniken
Der Tarifabschluss gilt nur für die Kliniken, die vom
Geltungsbereich des Konzern-Tarifvertrages erfasst
sind, bzw. die Kliniken, die seit Anfang 2007 durch
spezielle Tarifverträge in den Konzern-Tarifvertrag
übergeleitet wurden.
Die Kliniken Bad Gandersheim und Northeim in
Niedersachsen, die Kliniken Mansfelder Land, Krefeld
und Überlingen sind nach deren Kauf noch nicht
übergeleitet.
Der Konzern-Tarifvertrag beschreibt jedoch die Ver-
pflichtung, ein halbes Jahr nach Rechtswirksamkeit
eines Kaufs von Kliniken diese in den Tarifvertrag
überzuleiten. Deshalb hat Helios bereits im Januar
2009 ver.di zu den Überleitungsverhandlungen auf-
gefordert. �
Reha-Kliniken
Auch für die Reha-Kliniken wurde begonnen, einen
konzernweiten Tarifvertrag zu verhandeln. Im Sep-
tember 2008 haben die Arbeitgeber die Tarifverhand-
lungen unterbrochen. Ihre Begründung: Die Beschäf-
tigten im Reha-Bereich wollen keinen einheitlichen
Tarifvertrag.
Die ver.di-Bundestarifkommission sah und sieht dies
anders. Ob der bestehende Vorschalttarifvertrag nun
weiter Bestand haben wird, muss die Tarifkommission
demnächst entscheiden. �
Bad Gandersheim
Krefeld
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Im Helios Vogtland-Klinikum
Plauen gelten die Regeln der sozi-
alen Marktwirtschaft und des An-
stands offenbar nicht. Die Kon-
zerngeschäftsführung deckt das.
Erst verbot der Geschäftsführer,
Dietmar Beyer, im November
2008 die Durchführung einer
ver.di-Tarifbefragung. Als ver.di-
Sekretär Harald Krause einen
Raum für ein Treffen der ver.di-
Betriebsgruppe im April 2009 im
Klinikum reservieren wollte, er-
klärte ihm der Geschäftsführer,
das Klinikum stelle Gewerkschaf-
ten seine Räumlichkeiten nicht
zur Verfügung.
Das Vorgehen gegen ver.di in
Plauen wird vom Vorsitzenden der
Fresenius-Helios-Geschäftsfüh-
rung, Dr. Francesco De Meo,
gedeckt. Bei allen Krankenhaus-
konzernen kann sich ver.di als
Gewerkschaft normal betätigen.
Bei Helios werden die Regeln des
Anstands verletzt, wenn der Tarif-
partner ver.di behandelt wird wie
ein Aussätziger. Klinikum-Be-
schäftigte, die sich als Gewerk-
schaftsmitglied in ihrem Haus
treffen wollen, um gewerkschaft-
liche Arbeit zu besprechen, wer-
den vor die Tür gewiesen. Gleich-
zeitig will Helios als bester unter
den Klinikkonzernen gelten,
wenn es um Privatisierungen
geht. Das passt nicht zusammen.
Ein privates Wirtschaftunterneh-
men ist kein demokratiefreier
Raum und gewerkschaftliche Ar-
beit im Betrieb ist Bestandteil der
sozialen Demokratie. �
Gisela Mende, ver.di Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Thüringen
»Gewerkschaftsfresser« Helios in Plauen
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Damp Holding AG
Die Tarifverhandlungen für die
Auszubildenden bei der Damp Hol-
ding AG konnten zu einem guten
Ende gebracht werden. Für die
Auszubildenden der Berufsgrup-
pen Gesundheits- und Kranken-
pflege, Hebammen und Opera-
tionstechnischer Assistenten sowie
alle Auszubildenden, die unter das
Berufsbildungsgesetz fallen, gel-
ten diese Tarifverträge.
Es wurden ein Manteltarifvertrag,
in dem u.a. Urlaub, Arbeitszeit,
Entgeltfortzahlung im Krankheits-
fall, Freistellung vor der Prüfung
etc. geregelt ist, und ein Entgelt-
tarifvertrag vereinbart. Eine Jah-
ressonderzahlung erhalten die
Auszubildenden ebenfalls.
2009 wird allerdings nur den
Gewerkschaftsmitgliedern das
volle »Weihnachtsgeld« ausge-
zahlt.
Unser Ziel, die Ausbildungs-
vergütungen auf das Niveau des
TVöD anzuheben, wird in vier
Schritten erreicht. Der erste An-
passungsschritt erfolgte am
1.4.2009. Dadurch erhöhen sich
zum Beispiel die Vergütungen für
KrankenpflegeschülerInnen in
Stralsund im ersten Jahr um mehr
als 500 Euro auf 725,58 Euro!
Weitere Anpassungsschritte folgen
zum Januar 2010 und 2011. Ende
2011 werden die jetzigen TVöD-
Vergütungen erreicht.
Ein Erfolg der nur möglich war,
weil sich viele Auszubildende in
ver.di organisiert haben. Aus ihrer
Mitte hatte sich eine Tarifkommis-
sion gebildet, die die Interessen
der Azubis konsequent vertreten
hat. Die Auszubildenden haben
ihre Interessen selber in die Hand
genommen und nicht gewartet,
bis ihre Interessen von anderen
vertreten werden. �
Oliver Dilcher, ver.di-Bundes-
verwaltung
Paracelsus
Seit dem 1. April 2009 gilt für
die Auszubildenden bei den Para-
celsus-Kliniken ein eigenständiger
Tarifvertrag. Er gilt für die Aus-
zubildenden nach dem Berufs-
bildungsgesetz sowie nach dem
Krankenpflegegesetz.
Mehr Geld
Die Ausbildungsvergütung beträgt
seit dem 1.4.2009:
Pflege BBiG
1. Jahr 807 Euro 687,34 Euro
2. Jahr 867 Euro 736,15 Euro
3. Jahr 966 Euro 780,93 Euro
4. Jahr 843,06 Euro
Zeitzuschläge werden entspre-
chend dem Manteltarifvertrag
Paracelsus gezahlt; also z.B. Feier-
tagszuschlag von 35%, Sonntags-
zuschlag von 25%.
Die Jahressonderzahlung (»Weih-
nachtsgeld«) beträgt 50% zuzüg-
lich einer Ergebnisbeteiligung.
Bei Bestehen der Abschlussprü-
fung bis einschließlich der Note
»befriedigend« wird eine Ab-
schlussprämie von 500 Euro ge-
zahlt.
Klarheit für die Übernahme
nach der Ausbildung
Spätestens 6 Monate vor dem
Ende der Ausbildung muss der
Arbeitgeber erklären, ob eine
Übernahme erfolgt.
Erholung muss sein
Der Urlaubsanspruch beträgt bis
zum 30. Lebensjahr 26 Arbeits-
tage, bis zum 40. Lebensjahr
29 Arbeitstage, dann 30 Arbeits-
tage.
Sonstige Regelungen
Weiter sind Fragen zum Zeugnis,
dem Ausbildungsvertrag etc. ge-
regelt. �
Gabriele Gröschl-Bahr, ver.di-
Bundesverwaltung
Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009
TarifpolitikAzubi-Tarifverträge unter Dach und Fach
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Die Ausbildung zur Psychologi-
schen Psychotherapeutin bzw. zum
Kinder- und Jugendlichenpsycho-
therapeuten sieht nach Abschluss
des Hochschulstudiums eine prak-
tische Tätigkeit zwingend vor, die
der Approbation voranzugehen
hat. Diese gesetzliche Vorgabe
sieht eine Bezahlung nicht vor.
Die Konsequenz ist, dass viele
Arbeitgeber diese ausgebildeten
PsychologInnen, SozialpädagogIn-
nen oder PädagogInnen gerne als
Arbeitskräfte nutzen, diese aber
nicht entsprechend bezahlen.
Ein Umstand, der sich in der
Damp Holding AG dank unserer
Tarifverhandlungen nun geändert
hat. In Damp sind die PsychologIn-
nen überdurchschnittlich gut in
ver.di organisiert. Dies hat sich
jetzt für diese Berufsgruppe aus-
gezahlt.
Der abgeschlossene Tarifvertrag
für PraktikantInnen* beinhaltet
eine Vergütung für die Psychologi-
schen PsychotherapeutInnen in
Höhe von 1.460 Euro brutto. Ver-
bindlich festgelegt sind weiterhin
die regelmäßige Arbeitszeit, Erho-
lungsurlaub, Entgeltfortzahlung
im Krankheitsfall etc.
Es bleibt zu hoffen, dass dieses
Beispiel Schule macht und die Kol-
leginnen und Kollegen, die diese
Ausbildung realisieren, auch an-
derswo ein existenzsicherndes Ein-
kommen während der Ausbildung
erhalten. �
Oliver Dilcher, ver.di-Bundes-
verwaltung
* Der TV gilt auch für alle PraktikantIn-nen der Berufe Sozialarbeiter, Sozial-pädagogen, Heilpädagogen, Masseureund Medizinische Bademeister.
Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009
TarifpolitikErstmals tarifiert: PPiA erhalten Vergütung!
Zu PPiA siehe
auch Infodienst
42, S. 25f. und
38, S. 29
�11
Mit dieser Forderung der Arbeit-
geber wurde ver.di erstmals bei
den laufenden Tarifverhandlungen
in Leipzig und Kronach konfron-
tiert. Begründet wurde diese aus
Sicht der Arbeitgeber zwingende
Regelung mit der Wirtschaftskrise
und den Regelungen, die jetzt bei
Daimler und anderswo vereinbart
worden seien.
Einmal abgesehen davon, dass
wir uns nicht im Bereich der Auto-
industrie bewegen, sondern im Be-
reich der Gesundheitswirtschaft,
ist diese Forderung schlicht skan-
dalös. Auf Bilanzpressekonferen-
zen berichtet der Vorstandvorsit-
zende Herr Pföhler voller Stolz von
immer höheren Gewinnen, die im
Konzern erwirtschaftet werden
(zuletzt über 31 Mio. Euro im
Quartal, damit deutlich mehr als
geplant) und auf der anderen
Seite werden die Verhandlungs-
führer offensichtlich nicht nur vom
Vorstand angewiesen, vorsorglich
Gehaltsabsenkungen für den Fall
von Ertragseinbrüchen zu verein-
baren. Und das, obwohl Herr
Pföhler erklärt hat, die Finanzkrise
schlage auf den Bereich der Ge-
sundheitswirtschaft nicht durch.
Hier drängen sich geradezu
Fragen auf:
� Hat der Hauptaktionär Sorge um
seine Dividende und soll diese
durch den Lohnverzicht der Be-
schäftigten gesichert werden?
� Sind 130 Millionen Euro Gewinn
nicht genug?
� Warum sollen in Betrieben wie
Herzzentrum Leipzig, Meiningen
oder Park-Krankenhaus Leipzig
keine Westlöhne gezahlt wer-
den? (Alle drei Häuser haben
2008 einen Gewinn von mehr
als 40 Mio. Euro realisiert.)
� Warum zahlt der Konzern in der
Uniklinik Gießen-Marburg (siehe
»Vor Ort« in diesem Infodienst)
sogar über TVöD-Niveau und im
Osten sollen sich die Kollegen
mit 20 bis 25% weniger Gehalt
für die gleiche Arbeit zufrieden
geben?
� Sind diese Betriebe nur die
»Cash-Cow« oder …?
Wir meinen:
Es ist unanständig, in der Krise nur die Inter-
essen der Aktionäre im Auge zu haben. Jeder
Euro, den wir in Tarifverhandlungen erstreiten,
geht direkt in den Konsum und sichert Arbeits-
plätze bei uns und anderswo.
Die Kultur der Gier: Ist sie im Konzern ange-
kommen? Bestimmt sie das Denken und Han-
deln der Führungskräfte? Harter Tobak? Nein!
Hart ist es, trotz anerkannt gut laufender
Geschäfte den MitarbeiterInnen ihren Anteil
weiterhin vorenthalten zu wollen.
Immer mehr Kolleginnen und Kollegen haben
dies erkannt und wehren sich.
� In Leipzig und Meiningen haben sich mehr
als 750 Kolleginnen und Kollegen am Warn-
streik beteiligt. Diesen Rückenwind brauchen
die Tarifkommissionen am Verhandlungstisch.
� In den letzten Monaten haben sich fast 1.000
Rhön-Kolleginnen und -Kollegen in ver.di neu
organisiert und es werden jeden Tag mehr. In
vielen Betrieben sind wir als Gewerkschaft
jetzt aktions- und handlungsfähig geworden.
Leider noch nicht überall, aber wir werden
jetzt, dort wo wir stark sind, ernst genom-
men von den Arbeitgebern.
Wer jetzt ver.di stark macht, stärkt uns alle! �
Oliver Dilcher, ver.di-Bundesverwaltung
Rhön AG fordert tarifliche Absenkungsklauseln
Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009
Tarifpolitik
�12
ver.di hat nach intensiver Diskus-
sion mit seinen Mitgliedern be-
schlossen, den bestehenden An-
wendungstarifvertrag mit dem
Sana-Klinikum Lichtenberg zum
31. Dezember 2009 zu kündigen.
Zusätzlich wurde der Vorschalt-
tarifvertrag zur Arbeitszeit, der die
Grundlage für die Bereitschafts-
dienste ist, zum 31. März 2009
gekündigt.
Erste Sondierungsverhandlung
Die Tarifvertragsparteien haben
sich darauf verständigt, ohne Zeit-
druck eine erste Sondierung zur
möglichen Überleitung der Be-
schäftigten in die zwischen ver.di
und den Sana Kliniken AG abge-
schlossenen Konzerntarifverträge
durchzuführen. In der ersten Son-
dierung im Klinikum Lichtenberg
hat ver.di seine tariflichen Vorstel-
lungen dargelegt.
Beibehaltung der
38,5-Stunden-Woche
Konkret haben wir die Beibehal-
tung der 38,5-Stunden-Woche
eingefordert. Der Arbeitgeber hat
vorgeschlagen, die gültigen
Konzernvergütungstabellen auf
der Basis einer 40-Stunden-Woche
anzuwenden.
Diese offensichtliche Lohn-
kürzung von ca. 3,8% für alle
Beschäftigten haben wir strikt
abgelehnt.
Es ist schon eine schwer verdau-
liche Kost, dass die Beschäftigten
im Klinikum Lichtenberg im
20. Jahr nach der Wiedervereini-
gung wieder 40 Stunden in der
Woche arbeiten sollen.
Zudem wird eine Verlängerung
der wöchentlichen Arbeitszeit in
der Perspektive auch zu einem
Abbau des nicht-ärztlichen Per-
sonals führen.
Keine unterschiedliche Bezah-
lung in der Managementzentrale
Die Vertreter/innen der Sondie-
rungskommission haben überdies
deutlich gemacht, dass die unter-
schiedliche Bezahlung in der
Managementzentrale nicht weiter
akzeptiert wird.
Es liegt jetzt an den Beschäftig-
ten, sich in die Diskussion einzu-
mischen und ihre Interessen aktiv
durch eine Mitgliedschaft in ver.di
zu vertreten.
Betriebsversammlungen
Am 13.5.2009 werden die
Beschäftigten der Management-
zentrale und am 27.5.2009 alle
weiteren Beschäftigten des
Klinikums Lichtenberg in Betriebs-
versammlungen über den aktuel-
len Stand der Verhandlungen
durch ihre ver.di-Vertreter/innen
informiert.
Alle Beschäftigten sind jetzt auf-
gefordert, gemeinsam mit ver.di
für eine Verbesserung der Arbeits-
bedingungen einzutreten. Denn
ohne aktive Unterstützung der
Beschäftigten ist eine bessere
Bezahlung nicht durchsetzbar!
Bisher werden alle Beschäftigten
noch auf dem Tarifniveau des
BAT-O von 2003 vergütet – und
das trotz einer ausgezeichneten
wirtschaftlichen Ertragslage.
Vielleicht ist ja der 6-jährige
Lohnverzicht einer der Garanten
für die hervorragende wirtschaft-
liche Situation?
Oder muss der schon längst
vollzogene Tarifabschluss der
Ärzte/innen durch alle anderen
Beschäftigten noch erarbeitet
werden? �
Dirk Völpel-Haus, ver.di-Bundes-
verwaltung
Sana-Klinikum Lichtenberg: Kündigung des Anwendungstarifvertrages
Zum Sana-Kon-
zerntarifvertrag
siehe Infodienst
44, S. 14ff.
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009 �13
* Zum BAG-
Urteil siehe S. 26
in diesem Info-
dienst.
Am 21./22. April 2009 haben die
Tarifverhandlungen für das KfH
und die GML AG begonnen. Der
Vergütungstarifvertrag wurde von
ver.di zum 30. Juni 2009 gekün-
digt. Die ver.di-Tarifkommission
hat eine Forderung von 150 Euro
Erhöhung der Tabellen beschlos-
sen. Zusätzlich wurde die Forde-
rung einer Vorteilsregelung für
ver.di-Mitglieder eingebracht.
Bereits vor Übermittlung der
Forderungen haben die Arbeit-
geber einen Katalog massiver
Verschlechterungen im Mantel-
tarifvertrag an ver.di übergeben.
Begründung: Sie wollen Spiel-
räume für Gehaltserhöhungen
schaffen. Das heißt: Die Beschäf-
tigten sollen ihre Gehaltserhöhung
selbst bezahlen!
Das Spiel »Aus der rechten
Tasche in die linke Tasche«
wird ver.di nicht mitmachen!
So fordern die Arbeitgeber:
� Verzicht auf 4 Tage Urlaub
beim KfH,
� Abschaffung des arbeitsfreien
Tages, der seit 2009
wieder gegeben
werden muss,
� Wegfall von drei
Arbeitsbefreiungs-
tagen,
� Verlängerung
der Arbeitszeit auf
39,25 Std.,
� Arbeitszeitflexibilisie-
rung beim KfH mit
Verschiebung der Aus-
zahlung von Zuschlägen,
� freie Versetzungsmöglichkeiten
der Beschäftigten.
Zur Begründung ihrer Forderungen
verwiesen die Arbeitgeber auf die
angeblich schlechte Situation des
KfH und in Folge auch der GML,
die durch den zu geringen Patien-
tenzuwachs entstanden sei. Eine
Verantwortung der Management-
ebene wird abgelehnt.
Was die Arbeitgeberseite dazu
beiträgt, um die Situation zu ver-
bessern, bleibt im Wesentlichen
unklar.
ver.di fordert 150 Euro
Dies entspricht durchschnittlich
5% Vergütungserhöhung. Im Ver-
gleich anderer Tarifbereiche mit
Forderungen um die 8% hat die
ver.di-Tarifkommission bereits ver-
antwortungsbewusst auf die Situa-
tion im KfH reagiert.
ver.di fordert Vorteilsregelung
für ver.di-Mitglieder
In Frage kommen hier entweder
ein materieller Betrag oder freie
Tage, die nur diejenigen erhalten,
die auch tarifgebunden sind –
sprich ver.di-Mitglieder. In vielen
Unternehmen gibt es diese bereits.
Das Bundesarbeitsgericht hat die
Rechtmäßigkeit einer solchen
Regelung bestätigt.*
Eine solche Regelung rechnet
sich auch für den Arbeitgeber:
Würde das KfH z.B. die beste-
hende Urlaubsregelung nur für
die tarifgebundenen Beschäftigten
anwenden, so könnten sie mehr
als 3 Mio. Euro einsparen:
� ver.di-Tarifvertrag (gilt nur für
Mitglieder): 34 Arbeitstage
Urlaub,
� Nichtmitglieder haben Anspruch
auf 24 Werktage (Bundesurlaubs-
gesetz).
ver.di fordert Verbesserungen
des Manteltarifvertrages
Bei der Vorstellung der Arbeit-
geber ihres Abbau-Kataloges hat
ver.di zu jedem einzelnen Punkt
ihre Ablehnung deutlich formu-
liert. Das Lieblingswort der Arbeit-
geber bei ihren Begründungen war
und ist: »Im Fremdvergleich mit
anderen Tarifbereichen …« hätten
die Beschäftigten beim KfH und
der GML zu viel an tariflichen An-
sprüchen.
Deshalb hat auch ver.di den
Fremdvergleich vorgenommen und
festgestellt: Die Freizeitansprüche
sind nicht unterschiedlich. Aber es
fehlen einige Regelungen wie z.B.
� Zahlung eines Krankengeld-
zuschusses nach Auslaufen der
Lohnfortzahlung,
� bessere Eingruppierung durch
Fachweiterbildungen,
� Arbeitsbefreiung für die Inan-
spruchnahme nach dem Pflege-
zeitgesetz,
� Tarifvertrag für Auszubildende.
Diese Forderungen haben wir in
die Tarifverhandlung eingebracht.
Am 2./3. Juni 2009 werden die
Tarifverhandlungen fortgesetzt. �
Gabriele Gröschl-Bahr, ver.di-
Bundesverwaltung
KfH und GML: Beschäftigte sollenVergütungserhöhung selbst bezahlen!
KfH = Kuratorium für Dialyse und Nierentransplantation e.V.(gegründet 1969 als Kuratorium für Heimdialyse): In den mehr als200 KfH-Nierenzentren arbeiten ca. 7.500 MitarbeiterInnen imärztlichen und pflegerischen Bereich. In den KfH-Einrichtungenwerden etwa 30 Prozent der ca. 70.000 DialysepatientInnen inDeutschland behandelt.
GML AG = Aktiengesellschaft für Medizintechnik und Logistik-management: Das KfH-Tochterunternehmen bietet für medizini-sche Einrichtungen und Organisationen Dienstleistungen an(Medizintechnik, Logistik-, Qualitäts-, Gebäude- und Betriebs-management) und beschäftigt ca. 250 MitarbeiterInnen.
Die Tarifverhandlungen finden für beide Unternehmen zeitgleichstatt. �
Tarifrunde 2009 hat begonnen: Arbeitgeber verweigern Angebot
zur Erhöhung der Vergütung, stattdessen fordern sie massive
Verschlechterungen im Manteltarifvertrag
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Tarifpolitik
Im März 2009 hatte sich die
ver.di-Tarifkommission der Allge-
meinen Hospitalgesellschaft
AG (AHG AG) zur Vorberei-
tung der diesjährigen Tarif-
runde getroffen. Nach inten-
siver Diskussion haben die
Mitglieder folgenden Beschluss
gefasst:
� Die anstehende Lohn- und
Gehaltsrunde soll eine spürbare
Anhebung für alle Beschäftigten
beinhalten. Insbesondere soll die
derzeit noch bestehende unter-
schiedliche Bezahlung im Bereich
der neuen Bundesländer aufge-
hoben werden.
� Die Tarifkommission schlägt
vor, in einer parallel tagenden
gemeinsamen Arbeitsgruppe die
zukünftige Entgeltordnung für alle
Beschäftigten der AHG AG bis
zum 31.12.2009 verbindlich zu
verhandeln.
� Die Tarifkommission fordert
den Arbeitgeber auf, auch die Be-
schäftigten der AHG Care in die
zukünftigen Konzerntarifverträge
mit aufzunehmen.
Nach dem Tarifauftakt im April
wurden die Verhandlungen am
6. Mai 2009 fortgesetzt.
Angebot der AHG
Nach dem Angebot der AHG soll
die Vergütung für alle Beschäftig-
ten um 2,8% angehoben werden.
Die Laufzeit des Tarifvertrages soll
12 Monate betragen. Die AHG hat
die Forderung von ver.di nach
einem Sonderbonus für die Mit-
glieder der Gewerkschaft im
Grundsatz anerkannt.
ver.di hat der AHG unterschiedli-
che Vorschläge gemacht, wie eine
solche Zusatzleistung für ver.di-
Mitglieder aussehen könnte. Im
Gespräch sind eine Einmalzahlung
oder die Gewährung eines Zu-
schusses im Falle von Urlaub.
Denn die Gewerkschaftsmitglieder
bei der AHG finanzieren durch
ihren Beitrag alleine die laufenden
Tarifverhandlungen.
ver.di-Sonderregelung
Bisher haben alle nicht organi-
sierten Beschäftigten ebenso von
den abgeschlossenen Tarifverträ-
gen durch ver.di profitiert. Dies ist
aber keine Selbstverständlichkeit!
Alle noch nicht in ver.di organi-
sierten Beschäftigten sind nun
aufgefordert, uns auch zu unter-
stützen. Denn es zeichnet sich ab,
dass die Sonderleistung für ver.di-
Mitglieder nur dann gezahlt wird,
wenn man sich bis zu einem be-
stimmten Zeitpunkt in ver.di orga-
nisiert hat.
Bewertung durch ver.di
Die Verhandlungskommission
begrüßt es an dieser Stelle aus-
drücklich, dass sich die AHG bereit
erklärt, eine solche Regelung mit
ver.di zu vereinbaren. Dies ist ein
positives Signal in Richtung der
ver.di-Mitglieder.
Die ver.di-Verhandlungskommis-
sion hat aber trotz dieses positiven
Teilaspektes das Gesamtvolumen
des Angebotes der AHG nach
intensiver Beratung als nicht aus-
reichend zurückgewiesen. Wir
haben den Arbeitgeber noch ein-
mal darauf hingewiesen, dass die
Lohnerhöhungen in den letzten
Jahren niedrig waren. Daher er-
warten die Mitglieder in diesem
Jahr eine deutliche und spürbare
Erhöhung ihrer Vergütungen.
Weiterer Verhandlungsverlauf
Da eine Gesamteinigung den-
noch in greifbarer Nähe scheint,
haben sich die Verhandlungspart-
ner auf einen zeitnahen weiteren
Verhandlungstermin am 10.6.2009
in Düsseldorf geeinigt. Die ver.di-
Tarifkommission wird dann am
25.6.2009 über den Verhand-
lungsstand informiert und das
weitere Vorgehen festlegen.
AHG Care
Für die Beschäftigten der AHG
Care findet eine eigenständige
erste Sondierung am 25.6.2009
statt. Dort wird verhandelt, ob
und in welcher Weise die Beschäf-
tigten in die laufende Tarifver-
handlung einbezogen werden. �
Dirk Völpel-Haus, ver.di-Bundes-
verwaltung
Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009
TarifpolitikAHG: Tarifrunde 2009
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Die Allgemeine Hospitalgesellschaft AG (Sitz Düsseldorf) betreibt
über 45 Rehabilitationskliniken, Therapiezentren und Ambulan-
zen mit ca. 4.500 Plätzen in 11 Bundesländern (www.ahg.de)
und hat fast 3.000 Beschäftigte. AHG Care ist ein Tochterunter-
nehmen der AHG (51% Mehrheit) mit ca. 500 Beschäftigten im
Bereich Facility Management (Küche, Reinigung etc.). � VER.D
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Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009
Tarifpolitik
�15
Tarifkommission lehnt Forde-
rung der Arbeitgeber einstim-
mig ab!
In der Tarifverhandlung am
30./31. März 2009 zeigten die
Arbeitgeber ihr wahres Gesicht.
Wortbruch bei der Frage, für
welche Kliniken der
Tarifvertrag gelten soll
Die Kliniken Langen, Seligen-
stadt, Lich, Südpfalzkliniken,
St. Augustin, Paulinenklinik Wies-
baden, Lindenlohe und Schwalm-
Eder sollen ausgenommen werden.
Bei Aufnahme der Tarifverhand-
lung gab es eine gemeinsame
Abstimmung, dass diese Kliniken
selbstverständlich einzubeziehen
sind. Davon wollen die Arbeit-
geber heute nichts mehr wissen.
Asklepios hat ver.di mittlerweile
diese Auffassung auch schriftlich
mitgeteilt. Damit zeigen sie ihr
wahres Gesicht: Asklepios ist ein
unzuverlässiger Verhandlungs-
partner!
Weiterhin gibt es keine Einigung
für die Einbeziehung der sog.
Mischhäuser Akut/Reha. Asklepios
verweigert auch hier die Geltung
des Tarifvertrages. ver.di fordert
die uneingeschränkte Geltung des
Tarifvertrages für diese Kliniken.
Arbeitszeitverlängerung
gefordert
Asklepios fordert eine Arbeits-
zeit von 40 Stunden wöchentlich.
Die Kliniken, die in West und Ost
ihre bisherige Arbeitszeit von
38 Std. bzw. 38,5 Std. beibehalten
wollen, sollen dies mit Gehalts-
verzicht bezahlen.
Begründet wird dies mit einer
angeblich erforderlichen identi-
schen Regelung der Arbeitszeit für
Ärztinnen und Ärzte. Hierfür hat
Asklepios allerdings die Gehälter
entsprechend erhöht. Diese liegen
um 1,6% höher als im öffent-
lichen Dienst. Ein Angebot, die
Gehälter aller Beschäftigten ent-
sprechend zu erhöhen, liegt ver.di
natürlich nicht vor.
Im Gegenteil: Mit einer Arbeits-
zeitverlängerung werden um-
gehend Personalreduzierungen
verbunden. Die höchste Produk-
tivitätssteigerung bei höchster
Belastung wird von den Arbeit-
gebern ignoriert, sogar noch mit
Gehaltskürzung bestraft.
In allen anderen großen Klinik-
konzernen sowie im öffentlichen
Dienst gibt und gab es keine Ar-
beitszeitverlängerung. Auch bei
Asklepios wird es mit ver.di keine
Arbeitszeitverlängerung geben.
Heuern und Feuern
über Befristungen
Auch zu Befristungen gab es
keine Einigung – im Gegenteil!
Jetzt will Asklepios den vollständi-
gen Verzicht auf jegliche Regelung
zum Abschluss von befristeten
Arbeitsverhältnissen. Sie haben er-
klärt, dass nur noch befristet ein-
gestellt werden soll, und begrün-
den dies mit der Finanzkrise.
Asklepios schwimmt im Geld,
steigert ihre Gewinne zu Lasten
des Personals und jammert. Das
ist unredlich! Bis jetzt gibt es
keine negativen Auswirkungen der
Bankenkrise auf die Krankenhaus-
finanzierung. Es gibt jedoch nega-
tive Auswirkungen für die Be-
schäftigten bei Asklepios. Diesen
ist endlich Einhalt zu gebieten.
Es reicht!
Die Tarifkommission hat in ihrer
Sitzung am 16./17. April 2009 das
Verhalten der Arbeitgeber auf das
Schärfste kritisiert und die Forde-
rungen abgelehnt.
Wir fordern
� Einhaltung der Zusage für den
Geltungsbereich der Kliniken!
� Keine Arbeitszeitverlängerung!
� Klarheit bei Befristung: Das un-
befristete Arbeitsverhältnis ist
die Regel!
Nichts Neues am 13. Mai 2009
Einziger Tagesordnungspunkt:
Für welche Kliniken soll der kon-
zernweite Tarifvertrag gelten?
ver.di hat Asklepios aufgefor-
dert, die gemeinsame Vereinba-
rung bei Aufnahme der Tarifver-
handlungen umzusetzen und alle
Akut-Kliniken in den Geltungs-
bereich aufzunehmen.
Bis zum 15. Juni 2009 wollen die
Arbeitgeber nun klären, ob sie die
Vollmachten der Kliniken dazu
haben oder sie damit wortbrüchig
bleiben und der Vorwurf eines un-
zuverlässigen Verhandlungspart-
ners bestehen bleibt. �
Gabriele Gröschl-Bahr, ver.di-
Bundesverwaltung
Asklepios-Akutkliniken: Wortbruch der Arbeitgeber!
Für viele Kliniken soll der Tarifvertrag nicht gelten –
und dann noch Arbeitszeitverlängerung gefordert!
Siehe auch Info-
dienst 44, S. 18,
43, S. 53,
42, S. 21,
40, S. 26,
38, S. 25,
37, S. 20,
36, S. 25,
35, S. 36 und
32, S. 39/40
GE
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Streiken für einen Tarifvertrag
– Arbeitgeber verlegen sich
aufs Drohen
Streik- und Aktionswoche in der
Diakonie: In der ersten Maiwoche
legten über 250 Beschäftigte in
verschiedenen Einrichtungen der
Diakonie die Arbeit nieder. An
Unterstützungsaktionen nahmen
rund 2000 Kolleginnen und Kolle-
gen teil. Die Diakonie-Beschäftig-
ten forderten mit den Warnstreiks
die Arbeitgeber auf, mit ver.di
über einen Tarifvertrag zu verhan-
deln, der dem Niveau des Tarifver-
trages für den öffentlichen Dienst
(TVöD) entspricht. Das lehnt der
Verband diakonischer Dienstgeber
in Deutschland (VdDD) bisher ab.
»Wer seinem Maultier kein Fut-
ter gibt, geht bald zu Fuß« – das
war eine der Parolen, die Beschäf-
tigte der Diakonie während der
Aktionstage auf Plakate geschrie-
ben hatten. Auf anderen stand:
»Gottes Lohn allein macht nicht
satt« oder »Tarifvertrag jetzt –
das Paradies später«. Das Ziel
der Aktionen: Ordentliche Lohn-
erhöhungen und eine Absiche-
rung durch einen Tarifvertrag. Die
Arbeitgeber sollen an
den Verhandlungstisch
und einen Tarifvertrag
unterschreiben.
Ob Johanneswerk oder das
Ev. Krankenhaus in Bielefeld, ob
Jugend- oder Altenhilfe Birkenhof
in Hannover, ob die Werkstätten
Märkischer Kreis, die Ev. Jugend-
hilfe Friedenshort oder die Mos-
bacher Anstalten – in sieben Ein-
richtungen der Diakonie in drei
Bundesländern kam es zwischen
dem 4. und dem 6. Mai zu Streiks.
»Wir waren dabei«, bilanziert
einer der Teilnehmer den Streik
und lächelt. Wie seine Kolleginnen
und Kollegen, die mitgestreikt ha-
ben, ist er stolz und zufrieden dar-
über, dass sie ihren Unmut über
die Haltung der Diakonie als Ar-
beitgeber deutlich gemacht haben.
Um was geht es?
Die diakonischen Einrichtungen
setzen weiter auf den Dritten
Weg. Das heißt: Sie weigern sich,
Tarifverträge abzuschließen. Die
Beschäftigten werden nach den
Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR)
des diakonischen Werkes der
Evangelischen Kirche in Deutsch-
land (EKD) bezahlt. Seit 2004
wurde die Tabelle nicht mehr er-
höht. Es gab nur Einmalzahlungen.
Die Folge: Krankenschwestern
oder Pfleger, die in einem Kran-
kenhaus der Diakonie arbeiten,
verdienen deutlich weniger als die
Kolleginnen oder Kollegen eines
städtischen Krankenhauses oder
einer Uniklinik. Am stärksten
benachteiligt aber sind die
geringer qualifizierten Berufs-
gruppen und Beschäftigte im
Osten.
Hinzu kommt: In den ver-
gangenen Jahren schlossen
sich Kliniken der Diakonie zu-
sammen, wobei die einen nach
TVöD bezahlen, die anderen
nach AVR. Inzwischen vermischen
sich die Teams. Und so machen
auf einer Station, in einer Einrich-
tung Frauen und Männer die glei-
che Arbeit, werden aber unter-
schiedlich bezahlt. Das betrifft
auch die neuen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter, die nach den nie-
drigeren Arbeitsvertragsrichtlinien
bezahlt werden.
Doch das ist noch nicht alles:
Die Diakonie ist nach wie vor im
Ausgründungsfieber. Vor allem
Servicebetriebe sind davon betrof-
fen. Zudem greifen die Einrichtun-
gen auf Leiharbeitsfirmen zurück –
oder sie gründen gar selbst solche
Firmen, dann allerdings außerhalb
der Diakonie. Unterm Strich sen-
ken sie so die Löhne und schaffen
die betriebliche Altersvorsorge ab.
»Immer wieder appellieren die
Chefs der Diakonie an die Moral
der Beschäftigten, an deren Ver-
antwortung und an deren Bereit-
schaft, sich für die Hilfsbedürfti-
gen aufzuopfern«, klagt ein
Beschäftigter. Doch für die Diako-
nie als Unternehmen gelten solche
Leitsätze offenbar nicht. Dann
zählt nur noch betriebswirtschaft-
liches Management, die Verant-
wortung für die Beschäftigten
wird zur Nebensache.
Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009
Tarifpolitik
»Wir waren dabei« – Beschäftigte der Diakonie wehren sich
�16
Siehe auch Info-
dienst 43, S. 30,
42, S. 22,
40, S. 22 und
39, S. 22
Zum Streikrecht
siehe auch Info-
dienst 36, S. 15
Sie suchen
billigeUnterkunftmit Frühstück?
Warum?� Weil auch die diakonischen Arbeitgeber IhresGastlandes Bremen uns Beschäftigten dieüberfällige Lohnanpassung schuldig bleiben.� Weil Lohnabschlüsse anderer Sozialverbändewie z.B. Caritas, öffentlicher Dienst nicht über-nommen wurden.
� Weil uns die diakonischen Arbeitgeber mitEinmalzahlungen statt einer Lohnerhöhungabspeisen.� Weil uns die letzte Lohnerhöhung im Juli 2004gewährt wurde.� Weil wir einen Reallohnverlust von über 8% zubeklagen haben.
Bitte helfen Sie uns mit Ihrer Stimme! Tragen Sie unser Anliegen in IhreKirchengemeinden und diakonischen Werke!Lassen wir die diakonischen Arbeitgeber nicht zu»Billigheimern« verkommen!
Wir auch!Demnächst, nicht nurzum Kirchentag!
Vereinte
Dienstleistungs-gewerkschaft
v.i.S.d.P. ver.di Bremen-Nordniedersachsen,Uwe Schmid, Bahnhofsplatz 22-28, 28195 Bremen,Tel. 0421 / 3301-137, [email protected]: freeStyle grafik, Hannover+ We k t t B
Flyer des ver.di-Bezirks Bremen-
Nordniedersachsen zum Kirchentag
Tarifbewegung Diakonie
Soziale Arbeit ist mehr wert
Gesundheit, Soziale Dienste,Wohlfahrt und Kirchen
VereinteDienstleistungs-gewerkschaft
Streikrecht ist GrundrechtAuch für Beschäftigte der Diakonie ver.di hat im August 2008 den Arbeitgeberverband
VdDD zu Tarifverhandlungen aufgefordert, die dieser
ablehnte. Deshalb gab es im Oktober erste Warnstreiks.
Die Arbeitgeber haben versucht, die Warnstreiks zu
verhindern, in dem sie ihre Mitarbeiter/innen bedroh-
ten und unter Druck setzten.
Man ging sogar so weit, die Teilnahme am Streik als »rechts-
widrig« verbieten zu wollen und drohte mit Abmahnungen bis hin
zu fristlosen Kündigungen unter Missachtung des Grundgesetzes.
Dreist behaupteten sie: »Arbeitskampfmaßnahmen in Kirche
und Diakonie sind nach herrschender Meinung in Literatur und
Rechtsprechung unzulässig«.
Wahr ist: Es gibt bisher keine Rechtsprechung zu Streiks im
Kirchenbereich.
Wahr ist: Wiedergegeben wurde lediglich die Meinung von
Kirchenjuristen, die die Meinung der Arbeitgeber
vertreten.
Wahr ist: Harald Schliemann, Richter am Bundesarbeitsgericht
a.D. und Präsident des Kirchengerichtshofes der EKD
sagt dagegen klar und deutlich: das Streikverbot, das
kirchliche Arbeitgeber immer wieder behaupten, ist
juristischer Unsinn.
Wahr ist: Für Dr. Jürgen Kühling, Bundesverfassungsrichter
a.D., ist die Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Grundgesetz
ein ganz besonders geschütztes Grundrecht, weshalb
auch die Beschäftigten bei kirchlichen Trägern das
Recht zum Streiken haben.
Das alles scheinen auch die Arbeitgeber zu wissen. Denn es
gab überhaupt keine arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen
bei den Streiks in diakonischen Einrichtungen – weder 2001 in
Vlotho, noch 2007 in Stuttgart und auch nicht 2008 in Bielefeld,
Mosbach und Hannover. Nirgendwo haben die Arbeitgeber
versucht, eine Klärung durch ein Gerichtsverfahren herbeizufüh-
ren. Auch die Behauptung der Arbeitgeber, »das Vorgehen von
ver.di sei rechtswidrig«, entbehrt jeder Grundlage. Wenn ein Ar-
beitgeber wie hier der VdDD
Verhandlungen über einen
Tarifvertrag ablehnt und
ver.di die Verhandlungen
für gescheitert erklärt, kann
ver.di jederzeit zum Streik
aufrufen. Dazu noch einmal
Jürgen Kühling: »Streik im
eigentlichen Sinne ist ein
Versöhnungsmittel, das auf
einen Friedensschluss ausge-
richtet ist. Denn am Ende eines Streiks steht in der Regel ein von
beiden Seiten akzeptierter Kompromiss«.
Wenn ver.di zum Streik aufruft, haben alle betroffenen
Arbeitnehmer/innen, auch Nicht-Gewerkschaftsmit-
glieder, das Recht, sich an dem Streik zu beteiligen.
Wenn ein Arbeitgeber trotzdem versucht, Mitarbeiter/innen
wegen Teilnahme am Streik zu benachteiligen, wird die Gewerk-
schaft ihre Mitglieder schützen und sich mit allen Mitteln ge-
gen dieses rechtswidrige Vorgehen wehren. Als ver.di-Mitglied
bekommt man in solchem Fall kompetente Beratung, gewerk-
schaftlichen Rechtsschutz und Unterstützung im Betrieb.
Beschäftigte der Diakonie lassen sich ihr Grundrecht
auf Streik nicht nehmen und sich nicht auf das Para-
dies vertrösten. Sie werden auch in Zukunft an Streiks
teilnehmen, um Tarifverhandlungen und einen guten
Tarifvertrag durchzusetzen. Bange machen gilt nicht!
V03-0044 Anzeige Streikrecht Kirche.indd 1 20.03.09 11:26
Streiks und das große Presse-
echo passen den diakonischen
Arbeitgebern gar nicht
Deshalb drohten sie – nach der
üblichen Manier: Wer streikt, be-
komme eine Abmahnung, denn
Beschäftigte der Diakonie dürften
gar nicht streiken.
ver.di ist sich in Sachen Streik-
recht bei der Diakonie sicher:
»Selbstverständlich dürfen auch
Beschäftigte der Diakonie strei-
ken«, betont ver.di-Chef Frank
Bsirske.
Gelassen sehe er einem Gerichts-
urteil entgegen, das diese Frage
dann letztlich klärt – wenn die
Arbeitgeber ihre Ankündigung
wahr machen und tatsächlich ge-
richtlich gegen die Aktionen vor-
gingen. Bisher blieb es aber immer
nur bei Drohungen.
Wobei die Diakonie-Chefs auch
2009 mal wieder versuchten,
sich die Situation schön zu reden:
»Die Beteiligung war sehr gering«,
oder: »Eigentlich streike ja nie-
mand«. Doch tatsächlich blieben
zwei Operationssäle ab 11 Uhr ge-
schlossen. Und die Produktion in
einer der Werkstätten stand still.
Das war erst der Anfang
Die Beschäftigten jedenfalls wer-
den nicht locker lassen. Wenn die
Arbeitgeber nicht einlenken, wird
es zu weiteren Aktionen kommen,
auch zu weiteren Streiks. Die Be-
schäftigten wollen einen Tarifver-
trag, damit sie für ihre gute Arbeit
auch gutes Geld bekommen. Bis-
her – nach dem dritten Weg – ver-
gibt der Arbeitgeber Almosen. �
Jana Bender
Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009
Vor dem Johanneswerk in Bielefeld am 6. Mai 2009
Gemeinsam für Tarifverträge – Mitarbeitervertretungen und ver.di (April 2009)
Diese und weitere Publikationen gibt es unter
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Tarifpolitik
Verhandlungen auf Augenhöheunmöglich
Die Vertreterinnen und Vertreter der
Arbeitnehmerseite in der ARK des Diako-
nischen Werkes der Evangelischen Kirche
in Deutschland warfen im Sommer 2008
die Brocken hin: Faire Verhandlungen
über Einkommenserhöhungen auf Augen-
höhe seien in der Arbeitsrechtlichen Kom-
mission nicht mehr möglich.
Dieses besondere kirchliche Gremium
ist zwar paritätisch besetzt, doch hat die
Arbeitnehmerseite nicht die Durchset-
zungsmacht wie eine Gewerkschaft:
»Die Arbeitgeber nutzen ihre struktu-
relle Überlegenheit im so genannten
3. Weg schamlos aus«, heißt es in der
Erklärung der Arbeitnehmerseite vom
8. Oktober 2008.
Wenn die Arbeitnehmerseite nicht
spurt, verändern die Arbeitgeber einfach
die Spielregeln. Das haben sie jetzt ange-
droht.
Schätzungen zufolge werden etwa
150.000 Beschäftigte bundesweit nach
diesen Richtlinien entlohnt, wobei die
Einrichtungen über das gesamte Bundes-
gebiet verstreut sind. �
JÜR
GE
NS
EID
EL
(3)
�17
GMAV EKHN AGMAV DWHN
ver.di
VkM
MB
Arbeitsrechtliche Struktur in Hessen Nassaunach Kirchengesetz (3. Weg)
Arbeitnehmerseite
Arbeitgeberseite
DiakonieKirche
5 5
55
TK
andere
Mitarbeitervertretungen Mitarbeitervertretungen
ARK
ARK und KDAVO
Viele Jahre lang waren die Arbeits-
bedingungen und die Entlohnung in
Ev. Kirche und Diakonie in Hessen-Nassau
am Tarif des öffentlichen Dienstes orien-
tiert. Das kirchliche Gremium des »Dritten
Wegs«, die Arbeitsrechtliche Kommission
(ARK), hatte den BAT lediglich »abge-
schrieben« und wenige kirchenspezifische
Änderungen eingefügt.
Die ARK Hessen-Nassau setzt sich zu-
sammen aus je zehn VertreterInnen der
Diakonie und je zehn VertreterInnen der
Ev. Kirche, die jeweils zur Hälfte von den
ArbeitnehmerInnen und den Arbeitgebern
entsandt werden (s. Schaubild).
2005 führte die ARK Hessen-Nassau die
Kirchlich-Diakonische Arbeitsvertrags-
ordnung (KDAVO) ein – ein eigenes Ver-
gütungssystem, das vollkommen unab-
hängig vom öffentlichen Dienst verhan-
delt wird. Mit einem Schlag wurde das
Niveau um ca. 8% abgesenkt, durch die
Streichung des Urlaubsgeldes, die Kür-
zung des Weihnachtsgeldes, die Verlänge-
rung der Arbeitszeit. �
GMAV und AGMAV
Die GMAV (Gesamt-MAV) der Ev. Kirche
Hessen-Nassau (EKHN) und die AGMAV
(Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeiterver-
tretungen) des Diakonischen Werkes Hes-
sen-Nassau (DWHN) sind die jeweiligen
Zusammenschlüsse in diesen Bereichen.
Ihre Vorstände werden von den MAVen
bzw. von deren VertreterInnen gewählt. �
Befristete Mitarbeit von ver.di
in der ARK
Seit dem 1.4.2008 wird die Arbeit-
nehmerseite von 3 VertreterInnen vom
VkM (Verband kirchlicher Mitarbeiter) und
von 7 VertreterInnen von ver.di gebildet.
ver.di entsendet 5 VertreterInnen für die
Diakonie und 2 für die Kirche.
Die Verteilung der VertreterInnen zwi-
schen ver.di und VkM ermittelt sich antei-
lig nach den Mitgliederzahlen, die beide
Organisationen zu Beginn der neuen
Amtsperiode der ARK dem Präses der
Infodienst Krankenhäuser Nr. 45 � Juni 2009
Tarifpolitik
�18
Siehe auch Info-
dienst 43, S. 46
und 41, S. 41
KollegInnen in Ev. Kirche und
Diakonie von Hessen-Nassau
organisieren Kampagne
Vor mehr als drei Jahren senkten
Kirche und Diakonie in Hessen und
Nassau das Tarifniveau ihrer über
30.000 Beschäftigten durch die
Einführung einer »Kirchlich-Diako-
nischen Arbeitsvertragsordnung«
(KDAVO) für Hessen und Nassau
ab. Eine aus Arbeitgebersicht
leichte Aktion, da über die kir-
cheneigene Arbeitsrechtssetzung
für die Absenkung nur ein Be-
schluss ihrer Arbeitsrechtlichen
Kommission (ARK) erforderlich
war. In der saßen als Arbeitneh-
mervertreter ausschließlich Mit-
glieder des VkM, einer besonders
in Hessen so gut wie mitglieder-
losen Vereinigung, die ohne die
massive Unterstüzung durch die
kirchlichen Arbeitgeber nicht exis-
tenzfähig wäre.
Nach drei Jahren KDAVO liegen
die Tarifniveaus in allen wesent-
lichen Berufsgruppen nach ver.di-
Berechnung inzwischen um 10
und teilweise noch mehr Prozent
unter TVöD-Niveau.
Seit April 2008 hat ver.di Hessen
daher den Versuch gestartet, unter
anderem auch durch die befristete
Entsendung von ver.di-Mitgliedern
in die ARK, den weiteren Abwärts-
trend in Hessen-Nassau zu stop-
pen und die Schere zwischen
KDAVO- und TVöD-Niveau wieder
zu schließen.
Zunächst wurde zwischen ver.di-
Landesbezirk, Kirchen- und Diako-
nieleitung eine Novellierung des
ARRGs ausgehandelt (»Hammer-
Modell«), mit dem einseitiges
Handeln der Arbeitgeberseite in
der ARK unmöglich geworden
wäre. Diese Novelle wurde aller-
dings absprachewidrig von der Kir-
chenleitung nicht in die Frühjahrs-
synode von Hessen und Nassau
eingebracht – über die erforder-
lichen Konsequenzen im Verhältnis
ver.di / Kirchenleitung wird ver.di
in den nächsten Monaten ent-
scheiden.
In der Tariffrage wählten die
ver.di-Mitglieder in Hessen-Nassau
auf einer Mitgliederversammlung
eine Tarifkommission und disku-
tierten in weiteren regionalen Mit-
Hessen-Nassau: »Nachschlag geht immer!«
Kirchliches Arbeitsrecht in Hessen und Nassau – wie funktioniert das?
Am 19. Mai ruft ver.di in Darm-
stadt am Sitz der Kirchenverwal-
tung zu einer zentralen Demon-
stration aller KollegInnen auf. Am
20. Mai wird die ver.di-Forderung
letztmalig in der ARK diskutiert.
Gibt es dort keine Lösung, ist allen
Beteiligten klar, dass dann keine
andere Möglichkeit mehr bleibt,
als auch durch Streikaktionen die
berechtigten Forderungen durch-
zusetzen.
Für die mehr als 7.000 Erziehe-
rInnen in den kirchlichen KiTas von
Hessen und Nassau ist dabei auch
das Beispiel ihrer KollegInnen in
den kommunalen KiTas hilfreich,
gliederversammlungen eine Tarif-
forderung für Hessen-Nassau, die
im Dezember von der Tarifkommis-
sion beschlossen wurde: Ein Nach-
schlag von 50 Euro Sockelbetrag
und weiteren 5% linearer Erhö-
hung auf die Entgelte der KDAVO-
Tabelle muss ab Januar 2009 kom-
men, um die Lücke zum TVöD
wieder zu schließen.
Diese Forderung wurde zum
einen von den ver.di-KollegInnen
in der ARK gestellt, zum anderen
wurden aber seit Januar 2009 be-
triebliche Aktionen begonnen, um
Druck für die Forderung zu ma-
chen.
Tarifpolitik
die mit Arbeitsniederlegungen
für bessere Arbeitsbedingungen
kämpfen.
Warum, so fragen sich berech-
tigterweise jetzt viele KollegInnen
in den kirchlichen Einrichtungen,
können wir das nicht auch, wo wir
doch noch weniger verdienen? In
den USA würde man jetzt ant-
worten »Yes, we can«. Wir dürfen
also gespannt sein, wie es in Hes-
sen-Nassau weiter geht. �
Georg Schulze-Ziehaus, ver.di
Hessen
Weitere Infos
www.nachschlag-hessen.verdi.de
Synode vorgelegt haben. Welche Perso-
nen in die ARK entsandt werden, be-
schließen der Vorstand des VkM bzw. die
ver.di-Tarifkommission.
Die ARK beschließt mit einfacher Mehr-
heit. VkM und ver.di haben jüngst eine
Vereinbarung geschlossen, dass sie nur
gemeinsam in der ARK ihre Stimme abge-
ben. D.h.: Wenn die Arbeitnehmerseite
gemeinsam abstimmt, kann sie nicht von
den Arbeitgebern überstimmt werden. In
der Regel übt sich die Arbeitgeberseite im
gleichen Abstimmungsverhalten.
Werden keine Kompromisse erzielt, ent-
steht eine Patt-Situation. Die strittigen
Punkte können von jeder Seite dem
Schlichtungsausschuss zur Entscheidung
vorgelegt werden. Dieser entscheidet mit
einfacher Mehrheit, wobei die
Stimme des Vorsitzenden den Aus-
schlag gibt.
Geht die Arbeitgeberseite in der
ARK nicht auf Forderungen oder Vor-
schläge der Arbeitnehmerseite ein, hat
die Arbeitnehmerseite keine effektive
Möglichkeit, in der ARK ihre Interessen
durchzusetzen. Die Schlichtung wird zu
einem Roulettespiel. Ihr Spruch ist
zudem verbindlich und Endstation der
Verhandlungen. �
Die ver.di-Erfahrungen
sind ernüchternd. Insbesondere die
diakonischen Arbeitgeber verhindern jede
Kompromissfindung bei
� der Regelung der Einführung des
»Hammermodells« (gemischtes Kom-
missions- und Vertragsmodell; siehe
Infodienst 41, S. 41),
� der Bonuszahlung,
� der Nachschlagsforderung,
� der Überarbeitung der Eingruppierungs-
ordnung.
Unsere Erfahrung: Ohne Aktivitäten und
Aktionen in den Betrieben bewegt
sich in der ARK nichts. �
EEiinn ggeerreecchhtteerr LLoohhnn ffäälllltt nniicchhtt vvoomm HHiimmmmeell
GMAVAGMAV
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� Während Erzie
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kommunalen Kin
dertagesstätten
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öhere Bezahlung
im Tarifsystem d
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Dienstes demons
trieren, sollen
nach bisherigem
Willen der kirch-
lichen Arbeitgeb
er die Entgelte in
der KDAVO bis A
pril 2010 nicht
mehr angehoben
werden!
� Während im pr
ivatisierten
Klinikum der Rhö
n-AG in Gießen
und Marburg ver
.di und der Ar-
beitgeber gerade
eine Erhöhung
der Tarifentgelte
zwischen 6,5 un
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über 9% ausgeh
andelt haben,
sollen die Kolleg
innen in den Klin
i-
ken der Agaples
ion AG bis April
2010 weiter kein
e Lohnerhöhun-
gen bekommen,
obwohl Agaple-
sion noch höhere
Gewinne als das
Rhönklinikum erw
irtschaftet!
Kolleginnen und
Kollegen – dies
sind nur zwei vo
n vielen Beispie-
len, die Liste der
Ungerechtigkei
-
ten könnten wir
weiter fortsetze
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Doch jetzt ist es
Zeit, aufzuste-
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bei Kirche oder D
iakonie beschäf-
tigt sind! Auch w
ir fordern jetzt
unseren gerecht
en Lohn ein!
Nachschlag jetz
t!
Demonstration f
ür einen gerech-
ten Lohn in Kirch
e und Diakonie
von Hessen und
Nassau
Dienstag, 19. M
ai 2009, 15 Uhr
in Darmstadt, L
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Abschlusskundg
ebung: 16 Uhr
Paulusplatz
Mitfahrgelegenh
eiten zur Demon
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Vereinte
Dienstleistung
s-
gewerkschaft
Hessen
Informationen
für die Mitarbe
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in Diakonie un
d Ev. Kirche
von Hessen und
Nassau
Mai 2009
Liebe Kolleginn
en,