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iff-Überschuldungsreport 2016
Überschuldung in Deutschland
Untersuchung mit freundlicher Unterstützung
der Stiftung Deutschland im Plus
erstellt von:
Dirk Ulbricht
unter Mitarbeit von Kerim Sebastian Al-Umaray, Matthias Butenob, Laura Hebebrand,
Vincent Kranz, Daniel Stähr und Cathrin Ulikowski
iff-Überschuldungsreport 2016
Überschuldung in Deutschland
Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Kranz/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016
institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 III
Grußwort
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
seit dem Höhepunkt der Finanzkrise hat sich Deutschland trotz erheblichen Gegenwinds
aus der Euro-Zone und verhaltenem Wachstum in den Schwellenländern wirtschaftlich
außerordentlich gut entwickelt. Dafür stehen sehr hohe Konsumausgaben, Rekordzahlen
im Außenhandel sowie eine hohe Erwerbsquote und die anhaltend niedrige Arbeitslosig-
keit. Daraus resultierend belegen vor allem wachsende Steuereinnahmen die positive
Entwicklung. Auch der Volksentscheid Großbritanniens, die Europäische Union zu verlas-
sen, tat dieser positiven Entwicklung bislang keinen Abbruch. Jedoch profitieren von dem
anhaltenden Aufschwung nicht alle Bürger gleichermaßen. Besonders die ärmeren Bevöl-
kerungsteile bleiben finanziell abgehängt. So hat sich die Einkommensarmut als Ursache
für Überschuldung auf einem hohen Niveau von rund 10 Prozent stabilisiert. Die preis-
bereinigten Einkommen der Überschuldeten sinken seit Jahren, das mittlere Einkommen
liegt aktuell bei 861 Euro und damit unterhalb der Armutsgrenze. Das sind nur einige der
zahlreichen Erkenntnisse, welche die vorliegende elfte Auflage des iff-Überschuldungs-
reports bereithält.
In gewohnter Manier werden im iff-Überschuldungsreport 2016, der in enger Zusammen-
arbeit zwischen dem iff institut für finanzdienstleistungen und der Stiftung „Deutschland
im Plus“ realisiert wurde, die neuesten Erkenntnisse zum Thema Ver- und Überschuldung
vorgestellt. Dabei analysieren zahlreiche anerkannte Fachexperten aus Wissenschaft und
der Praxis der Schuldnerberatung, welche Personengruppen von Überschuldung betroffen
sind. Neben einer gründlichen Analyse der Auslöser finanzieller Krisen werden zudem
konkrete Handlungsempfehlungen gegeben, wie die Anzahl überschuldeter Haushalte
reduziert werden kann und welche Maßnahmen im Rahmen der Präventions- und Aufklä-
rungsarbeit sinnvoll sind.
Wichtige Erkenntnisse liefert zum Beispiel die Auswertung der Gläubigerstruktur im dies-
jährigen iff-Überschuldungsreport. Hier zeigt dieser deutliche Verschiebungen über die
letzten Jahre auf. So hat beispielsweise die Bedeutung der Bankschulden stark abge-
nommen. Betrug der Anteil in 2004 noch 40 Prozent der Gesamtschulden, liegt er jetzt
nur noch bei 28 Prozent. Das ist als ein Indiz dafür zu werten, dass die Kreditinstitute die
finanziellen Möglichkeiten ihrer Kunden besser als in der Vergangenheit einschätzen und
ihrer Verantwortung durch eine nachhaltige Kreditvergabe gerecht werden. Im Gegensatz
dazu ist der Anteil der Schulden bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern und Telekommuni-
kationsunternehmen signifikant gestiegen. Darüber hinaus werden im iff-
Überschuldungsreport wieder die sogenannten „Big Six“ Hauptauslöser finanzieller Krisen
analysiert. Dabei wurden die Themen Arbeitslosigkeit, Einkommensarmut, gescheiterte
Selbständigkeit, irrationales Konsumverhalten, Krankheit und Scheidung oder Trennung
identifiziert. Im Jahr 2015 waren diese „Big Six“ zusammen für über 70 Prozent der
Überschuldungen verantwortlich.
Bei der Prävention von finanziellen Schieflagen setzt die Stiftung „Deutschland im Plus“
an. Sie verfolgt das Ziel, möglichst viele Bürger für einen angemessenen und verantwor-
tungsvollen Umgang mit den eigenen Finanzen zu sensibilisieren. Den Kern der Stif-
tungsarbeit stellt die finanzielle Bildung von Schülern dar. Das hierzu konzipierte,
modular aufgebaute Unterrichtsmaterial wurde in den letzten Jahren in Zusammenarbeit
mit Experten stetig optimiert und kann jeweils individuell an die jeweiligen Vorkenntnisse
und Fähigkeiten der Jugendlichen angepasst werden. Um die Qualität der Unterrichtsein-
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 IV
heiten weiter zu steigern, hat die Stiftung Ende 2015 die Zertifizierung ihrer Unterrichts-
einheit und Referenten in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule Weingarten ins
Leben gerufen. Diese spielen eine sehr wichtige Rolle im Unterrichtskonzept der Stiftung:
Ihre Aufgabe besteht nicht nur darin, Wissen zu vermitteln, sondern auch die Schüler zu
befähigen, Handlungs- und Entscheidungskompetenz in wirtschaftlichen Situationen und
beim Umgang mit Geld zu entwickeln. Das kann die Integration von unterschiedlichen
pädagogischen Methoden im Unterricht gewährleisten, wie beispielsweise Popsongs,
Lerntempoduette oder ökonomische Experimente.
Bis einschließlich September 2016 konnten bereits über 55.000 Jugendliche von den
Unterrichtseinheiten in den Schulen profitieren. Zudem bietet die Stiftung „Deutschland
im Plus“ seit Januar 2016 ein neues Unterrichtsmodul „Fit in finance, strong for life“
speziell für junge Migranten an. Mit diesem Angebot unterstützt sie jugendliche Neuan-
kömmlinge dabei, in Deutschland Fuß zu fassen und sich in einem noch unbekanntem
Umfeld zurechtzufinden. Die behandelten Themen reichen vom Euro als Zahlungsmittel,
der Funktionsweise eines Girokontos, möglichen Kostenfallen im täglichen Leben bis hin
zur Ausbildung, zum ersten Gehalt sowie zur ersten eigenen Wohnung. Das Unterrichts-
modul ist daher speziell auf die Bedürfnisse und Interessenslagen junger Migranten ab-
gestimmt.
Auch die digitalen Kanäle der Stiftung wurden weiter ausgebaut. Dass die Angebote bei
den Nutzern auf großen Anklang stoßen, zeigt die Tatsache, dass die App „Mein Budget“
seit Veröffentlichung im Jahr 2013 bereits knapp 50.000-mal heruntergeladen wurde. Die
Zielsetzung der App ist, dass sich Menschen nachhaltig mit ihren Finanzen beschäftigen
und so in spielerischer Weise einen Überblick über ihre eigenen Geldverhältnisse erhal-
ten. Auch die anderen Kanäle der Stiftung, wie die Magazine „ImPlus“ und „KinderPlus“,
der Facebook-Auftritt und die Website www.deutschland-im-plus.de laden dazu ein, sich
intensiv mit dem Thema finanzielle Bildung und dem Umgang mit Geld auseinander zu
setzen. Denn in vielen Fällen verhindert alleine schon die Kenntnis der eigenen finanziel-
len Spielräume wirksam die Überschuldung.
An dieser Stelle möchten wir uns gerne bei Prof. Dr. Michael Burkhard Piorkowsky be-
danken, der dem Stiftungsvorstand zwischen Juni 2008 und Juni 2016 angehört hat. Er
hat die „Stiftung Deutschland im Plus“ ganz entscheidend durch die Entwicklung der
Konzepte und Ausgaben der Magazine „ImPlus“ und „KinderPlus“ vorangebracht. Seine
umfangreiche Expertise bei der finanziellen Bildung im Rahmen seiner Professur für
Haushalts- und Konsumökonomik an der Universität Bonn haben ganz entscheidend dazu
beigetragen. An seine Stelle im Stiftungsvorstand rückt Frau Prof. Dr. Claudia Wiepcke,
Professorin für Wirtschaftswissenschaft und Didaktik an der Pädagogischen Hochschule
Weingarten.
Wir wünschen Ihnen eine informative Lektüre.
Dr. Christiane Decker
Prof. Dr. Jürgen Keßler
Prof. Dr. Claudia Wiepcke
Philipp Blomeyer
Stiftungsvorstand „Deutschland im Plus“
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 V
Inhaltsverzeichnis
Grußwort III
Inhaltsverzeichnis V
Abbildungsverzeichnis VII
Tabellenverzeichnis VII
Zitateverzeichnis VIII
Ergebnisse 2
Einleitung 4
1 Was ist Überschuldung? 6
2 Überschuldungsauslöser 8
3 Rahmendaten 10
3.1 Erneuter Rückgang der Verbraucherinsolvenzverfahren auf 85.000
Eröffnungen 10
3.2 Geschätzt 655.000 Personen warten auf ihre Restschuldbefreiung 12
3.3 Knapp 650.000 Personen in der Sozialen Schuldnerberatung 13
3.4 Anzahl der Kredite fällt, Kredithöhe steigen 13
3.5 Restschuldversicherungen: 1,5 Millionen Verträge aufgetaucht 15
3.6 Gut 6,7 Millionen Personen oder 3,35 Millionen Haushalte weisen
Negativmerkmale bei den Auskunfteien auf 17
3.7 Die wirtschaftliche Situation: Die Expansion setzt sich fort,
Beschäftigung steigt. 18
4 Zusammensetzung und Entwicklung der Schulden 21
4.1 Die mittlere Schuldenhöhe fällt weiter 21
4.2 Öffentlich-rechtliche Schulden immer bedeutsamer 23
4.3 Bankforderungen am höchsten, sonstige gewerbliche Forderungen am
häufigsten 24
4.4 Im Versandhandel kommen 25 Prozent Zinsen und Kosten zur
Hauptforderung hinzu 25
5 Die Ratsuchenden 25
5.1 Über ein Viertel zwischen 25 und 35 Jahre alt 25
5.2 Haushaltsformen: Alleinerziehende am deutlichsten
überschuldungsgefährdet, Paare ohne Kinder weitgehend geschützt 26
5.3 Vorwiegend Arbeitslose und Angestellte unter den Ratsuchenden 29
5.4 Zwei Drittel der Ratsuchenden sind einkommensarm 30
6 Beratungsergebnis 32
6.1 Regulierungen außerhalb des Insolvenzverfahrens gelingen in etwa
einem Fünftel der Fälle 32
6.2 Alleinlebenden Frauen gelingen überproportional häufig
außergerichtliche Regulierungen 33
6.3 Wahrscheinlichkeit für außergerichtliche Schuldenregulierungen steigt
mit Schulbildung 34
6.4 Beratung bei außergerichtlichen Regulierungen zeitaufwendiger 35
7 Sonderthema: Digitale Arbeitshilfen in der Sozialen Schuldnerberatung 36
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 VI
7.1 Hintergrund und Fragestellung 36
7.2 Zusammenfassung zentraler Ergebnisse und Fazit 36
7.3 Untersuchungsmethode 37
7.4 Die Fragekomplexe 38
8 Anhang 53
8.1 Methodische Grundlagen 53
8.2 Literaturverzeichnis 59
8.3 Beschreibung der Beratungsstellen 61
8.4 Tabellen 71
8.5 Fragebogen 84
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 VII
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Typischer Überschuldungsverlauf 7
Abbildung 2: Hauptüberschuldungsgründe 2015 8
Abbildung 3: „Big Six“ der Überschuldungsgründe 9
Abbildung 4: Kennzahlen zur Überschuldung natürlicher Personen im Jahr
2015 10
Abbildung 5: Verbraucherinsolvenzverfahren in 1.000: Eröffnungen 2008 bis
2015 11
Abbildung 6: Insolvenzverfahren (ehemals) selbstst. Personen in 1.000:
Eröffnungen 2008 bis 2015 12
Abbildung 7: Anzahl Kredite insgesamt und neu 14
Abbildung 8: Anteile nach Kredithöhe in Euro 15
Abbildung 9: Kreditschuld und Kredithöhe 15
Abbildung 10: Arbeitslose und Arbeitslosenquote 2005 bis 2015, jeweils
Augustwerte 19
Abbildung 11: Erwerbstätige ALG-II-Bezieher, Aufstocker und ALG-II-
Aufstockerquote 2008 bis 2015 20
Abbildung 12: Verteilung der Schuldenhöhe, 2015 21
Abbildung 13: Schuldenhöhe 2004 bis 2015 (in Euro, Mediane, preisbereinigt) 22
Abbildung 14: Anzahl der Forderungen 22
Abbildung 15: Anteile der Gläubigerarten 2015 (in Prozent) 23
Abbildung 16: Entwicklung der Zusammensetzung der Gläubiger (in Prozent) 24
Abbildung 17: Durchschnittliches Alter 26
Abbildung 18: Betroffenheitsindizes 2014 und 2015 28
Abbildung 19: Haushalte nach Zahl der Kinder 28
Abbildung 20: Entwicklung der Ratsuchenden nach Erwerbsform, Anteile 29
Abbildung 21: Pro-Kopf-Einkommen und Armutsschwelle im Zeitablauf 31
Abbildung 22: Pro-Kopf-Einkommen und Armutsschwelle im Zeitablauf
(preisbereinigt) 31
Abbildung 23: Beratungsergebnisse 2008 bis 2015 32
Abbildung 24: Schulabschlüsse 34
Abbildung 25: Stand der Digitalisierung 41
Abbildung 26: Bereiche, in denen ausschließlich papierhafte Akten vorliegen 44
Abbildung 27: Vorstellbare bzw. realisierte Formen der digitalen Beratung 45
Abbildung 28: Bereiche, in denen ausschließlich Onlineberatung stattfinden
könnte 46
Abbildung 29: Haltung bezüglich Online-Beratung 48
Abbildung 30: Kostenersparnisse/Arbeitserleichterungen oder Anreize einer
(teilweisen) Digitalisierung 51
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Restschuldversicherungen als Kollektivversicherung und
Kreditausfallquoten 2001 bis 2015 16
Tabelle 2: Anzahl überschuldeter Personen und Haushalte 1999 bis 2015 17
Tabelle 3: Typische Forderungshöhe nach Gläubigerart (in Euro) 24
Tabelle 4: Zinsen und Kosten 25
Tabelle 5: Altersklassen 26
Tabelle 6: Haushaltsformen (alle Überschuldeten) 2014 und 2015 27
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 VIII
Tabelle 7: Zahl der Kinder 28
Tabelle 8: Erwerbsformen der Ratsuchenden, Anteile 29
Tabelle 9: Haushaltsnetto und Pro-Kopfeinkommen 30
Tabelle 10: Einkünfte nach Art 32
Tabelle 11: Beratungsergebnisse nach Alter 33
Tabelle 12: Insolvenzverfahren und außergerichtliche Regulierungen im
Vergleich 33
Tabelle 13: Schulabschluss nach Beratungsergebnis 34
Tabelle 14: Beratungswartezeit und Beratungsdauer in Monaten 2010 bis
2015 (Mittelwerte) 35
Tabelle 15: Beratungsdauer bei Insolvenzberatung/AR im Vergleich 35
Tabelle 16: Frageblöcke und Anzahl Fragen 38
Tabelle 17: Verteilung der Beratungsstellen über das Bundesgebiet 39
Tabelle 18: Beratungsstelle, Anzahl der Ratsuchenden 40
Tabelle 19: Upload- und Download-Geschwindigkeiten 43
Tabelle 20: Hilft die Digitalisierung bei der Arbeitssteuerung? 44
Tabelle 21: Welche Daten des Ratsuchenden werden vorab erhoben bzw.
deren Erhebung wäre sinnvoll? 47
Tabelle 22: Art der erhobenen Statistiken nach Auftraggeber 49
Tabelle 23: Jahr des Beratungsbeginns nach Fallzahlen 54
Tabelle 24: Beratungsstellen nach Fallzahlen 54
Tabelle 25: Selbständige in der Stichprobe nach Jahr des Beratungsbeginns 55
Zitateverzeichnis
Zitate 1: Frage 2.2 – Unterstützung durch die Träger 42
Zitate 2: Frage 3.1 – Arbeitsweise mit papierhaften bzw. digitalen Akten 43
Zitate 3: Frage 4.5 – Kann Online-Beratung helfen Zugangsprobleme zu
beheben? 47
Zitate 4: Frage 4.10 – Zu den erhobenen Statistiken in der
Schuldenberatung (ausgewählte Einzelzitate): 50
Zitate 5: Frage 5.1 – Vor- und Nachteil einer Digitalisierung der
Beratung 52
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Ergebnisse
Für den diesjährigen iff-Überschuldungsreport wurden insgesamt 61.723 Fälle aus allen
Bundesländern ausgewertet, hiervon 6.481 aus dem Jahr 2015. ( Kapitel 8 ab Seite
53).
Sonderthema: Die diesjährige Internationale Konferenz zu Finanzdienstleistungen des iff
hat gezeigt, dass es ein reges Interesse gibt, die Beratungen durch digitale Lösungen zu
unterstützen. Das Sonderthema des iff-Überschuldungsreports widmet sich dementspre-
chend den digitalen Arbeitshilfen in der Schuldnerberatung. Insgesamt zeigt das Ergeb-
nis, dass eine Digitalisierung der Beratung nicht weiterhilft, eine Digitalisierung der
Arbeitsabläufe jedoch sehr wohl ( Kapitel 7 ab Seite 36).
Überschuldungsauslöser: Trotz der rückläufigen Arbeitslosenquote und gestiegenen Er-
werbstätigkeit ist der Anteil der Ratsuchenden, die Arbeitslosigkeit oder reduzierte Arbeit
als Hauptauslöser für ihre Überschuldung angaben, im Jahr 2015 auf 27,5 Prozent ge-
stiegen. Auch in der Entwicklung der vergangen Jahre spiegelt sich der Beschäftigungs-
aufbau im Anteil derer, die Arbeitslosigkeit als Überschuldungsgrund angeben, kaum
wider. Die Einkommensarmut hat sich als Ursache auf einem hohen Niveau stabilisiert.
Das Konsumverhalten spielt als Überschuldungsauslöser nach wie vor eine nachrangige
Rolle. ( Kapitel 2 ab Seite 8).
Rahmendaten: Die wirtschaftliche Lage war im Jahr 2015 bis ins laufende Jahr günstig,
der Aufschwung kommt aber bei den finanziell verwundbaren Verbrauchern nicht an. Der
Mindestlohn hat die Zahl der Aufstocker nicht in dem von den politischen Entscheidungs-
trägern erwarteten Maß gesenkt. Viele Überschuldete geben auch die Hoffnung auf eine
schuldenfreie Zukunft auf. So ging die Zahl der Insolvenzeröffnungen bei den Verbrau-
cherverfahren auf einen historisch niedrigen Tiefstand von rund 85.000 zurück – und das
trotz einer weiter wachsenden Zahl von 6,72 Millionen Verbrauchern, für die bei Auskunf-
teien sogenannte „Negativmerkmale“ gespeichert sind. Erklärung ist, dass mit der Ein-
führung des Pfändungsschutzkontos sich für viele Überschuldete die Notwendigkeit, einen
Insolvenzantrag zu stellen, um wieder am unbaren Zahlungsverkehr teilhaben zu kön-
nen, erübrigt hat. 656.000 Personen warten auf Restschuldbefreiung, 647.000 Personen
suchten in 2015 Schuldnerberatungsstellen auf. ( Kapitel 3 ab Seite 10).
Zusammensetzung und Entwicklung der Schulden: Die Ratsuchenden werden mit immer
geringeren Schulden bei den Beratungsstellen vorstellig. Der Median der Schuldenhöhe
ist im Jahr 2015 auf 14.400 Euro gesunken, 2009 lag dieser Wert noch bei rund 19.000
Euro1. Während der Anteil der Banken an den Forderungen abnimmt, hat der Anteil der
öffentlich-rechtlichen Forderungen deutlich zugenommen und liegt nun bei 18 Prozent. In
den Forderungen sind zwischen 4 und 25 Prozent angegebene Verzugs- und Nebenkosten
enthalten (bis zu 7 Prozent Verzugszinsen und bis zu 12 Prozent Kosten), in Umschul-
dungen versteckte Kosten nicht mitgerechnet. ( Kapitel 4 ab Seite 21).
Die Ratsuchenden: Der Anteil der Alleinerziehenden hat mit 16,7 Prozent im Vergleich
zum Vorjahr (15,6 Prozent) merklich zugenommen. Diese Gruppe ist bei den Überschul-
deten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung am deutlichsten überrepräsentiert. Verhält-
nismäßig gut vor Überschuldung geschützt sind Paare und hier insbesondere Paare ohne
Kinder. Der Anteil der Angestellten hat in den letzten Jahren spürbar zugenommen. Das
1 In Preisen von 2015 gerechnet.
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Pro-Kopf-Einkommen der Ratsuchenden ist seit 2010 preisbereinigt um rund 9 Prozent
gesunken ( Kapitel 5 ab Seite 25).
Beratungsergebnis: In etwa einem Fünftel der Fälle gelingen Regulierungen außerhalb
des Insolvenzverfahrens. Alleinlebenden Frauen gelingen überproportional häufig außer-
gerichtliche Regulierungen. Die Wahrscheinlichkeit für außergerichtliche Schuldenregulie-
rungen steigt mit der Schulbildung. Bei außergerichtlichen Regulierungen ist Beratung
nach wie vor zeitaufwendiger. ( Kapitel 6 ab Seite 32).
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Einleitung
Viel getan hat sich eigentlich nicht, oder doch? Konstant geblieben ist, wie in den ver-
gangenen 10 Jahren auch, dass die Überschuldungsgründe meist nicht, wie häufig ver-
mutet, in der Hand der Überschuldeten selbst liegen. Mit rund 40 Prozent liegen die
Gründe in der Arbeitslosigkeit bzw. der Einkommensarmut. Ganze 9 Prozent der Über-
schuldeten sind durch übermäßigen Konsum zahlungsunfähig geworden. Auch die Zahl
der Menschen, für die die Auskunftei Creditreform negative Merkmale führt, hat sich in
den vergangen Jahren nicht wirklich verändert, sie ist über Jahre hinweg auf beachtliche
6,7 Million Menschen angestiegen. Insgesamt wartet der Überschuldungsreport in den
letzten Jahren mit wenigen Neuigkeiten auf. Doch gerade das ist die Neuigkeit. Seit der
Finanzkrise hat sich die wirtschaftliche Situation in Deutschland merklich aufgehellt. Die
Arbeitslosigkeit ist deutlich zurückgegangen und die Beschäftigung hat zugenommen.
Gleichzeitig sind die Reallöhne gestiegen und, gerade was die häufig von Überschuldung
betroffenen Bezieher von Niedrigeinkommen betrifft, hat sich durch die Einführung des
verbindlichen Mindestlohns eine beachtliche Veränderung des politischen Rahmens erge-
ben.
Das alles sollte sich in irgendeiner Weise in den Daten zur Überschuldung widerspiegeln.
Tut es aber nicht. Arbeitslosigkeit ist in seiner Bedeutung als Überschuldungsauslöser
zwar trendmäßig leicht zurückgegangen, zuletzt aber sogar wieder gestiegen. Gleichzeitig
ist Einkommensarmut immer häufiger die Ursache für Überschuldung. Das mittlere Ein-
kommen der Überschuldeten, die bei den Beratungsstellen vorstellig werden, sinkt preis-
bereinigt seit Jahren und liegt mittlerweile deutlich unter der offiziellen Armutsgrenze.
Auch der Effekt des Mindestlohns ist deutlich hinter seinem erklärten Ziel, dem Ersatz
prekärer Arbeitsverhältnisse durch gut bezahlte Arbeit, zurückgeblieben. Die Anzahl der
sogenannten Aufstocker, d.h. der Menschen, die trotz einer Erwerbstätigkeit zusätzlich
auf Sozialleistungen angewiesen sind, hat nur leicht abgenommen. Gerade in Teilzeit
arbeitende Alleinerziehende, die auch in den analysierten Daten im Verhältnis überpro-
portional häufig von Überschuldung betroffen sind, finden sich hier wieder.
Vermeintliche Verbesserungen der Situation finanziell verwundbarer Menschen entpuppen
sich bei genauerem Hinsehen als deutliche Verschlechterungen. Die Zahl der Menschen,
die eine Insolvenz angemeldet haben, ist im letzten Jahr erneut gesunken. Auf den ers-
ten Blick könnte man den Einfluss des verbesserten wirtschaftlichen Rahmens vermuten.
Tatsächlich kommt darin pure Verzweiflung zum Ausdruck. Häufig haben sich überschul-
dete Menschen deswegen auf ein Insolvenzverfahren eingelassen, um wieder am unbaren
Zahlungsverkehr teilnehmen, sprich ihr Girokonto nutzen zu können. Seit der Einführung
des Pfändungsschutzkontos hat sich dies erübrigt, so dass immer mehr Betroffene davon
Abstand nehmen und auf ihre mittelfristige bis langfristige finanzielle Erholung verzich-
ten. Sie richten sich in ihrer Randsituation ein, denn darum handelt es sich, wenn einem
die volle Teilnahme am Zahlungsverkehr verwehrt bleibt.
„Arm bleibt arm“ hat der WSI-Verteilungsbericht vor kurzem attestiert. Und das merkt
man auch in den hier untersuchten Daten. Die Überschuldeten werden immer einkom-
mensärmer, geraten wegen immer niedrigerer Forderungsbeträge in finanzielle Notlagen
und sind nach wie vor sehr häufig auf sich allein gestellt, leider oft auch in der Erziehung
ihrer Kinder.
Manche Ursachen für die Überschuldung sind vermeidbar. Häufig werden Kredite zusätz-
lich durch überteuerte Versicherungen künstlich aufgebläht. Die Restschuldversicherung,
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die in anderen europäischen Ländern wie beispielsweise Großbritannien vom Gesetzgeber
gezügelt wurde, ist in Deutschland weiterhin nicht reguliert. Auch hier gab es eine Neuig-
keit, die eigentlich keine war. Von 2013 auf 2014 hat sich die Anzahl der kollektiven
Restschuldversicherungen laut den Zahlen der Bafin vermeintlich von 1,5 auf 3,3 Millio-
nen verdoppelt. Was war passiert? Die Credit Life AG, Neuss hat sich mit Credit Life
International N.V., Venlo, verschmolzen, wodurch sich die Aufsicht geändert hat. Nach-
dem auch wir jahrelang berichtet haben, dass die Anzahl der kollektiven Restkreditversi-
cherungen abzunehmen scheint, stellt sich heraus, dass die Daten unvollständig sind und
mindestens die Hälfte aller Versicherungen fehlen. Auf Anfrage wurden wir auf den pri-
vatwirtschaftlichen Gesamtverband der Deutschen Versicherer verwiesen. Auch hier
findet sich ein vergleichbarer Datensprung. Das wirft ein verheerendes Licht auf die
Datenlage zu diesem im Zusammenhang mit Überschuldung zentralen Thema. Hier sei
auch darauf hingewiesen, dass zu individuellen Restschuldversicherungen, die deutlich
häufiger vorkommen, als die von der Bafin erfassten kollektiven Verträge, überhaupt
keine öffentlich verfügbare Statistik exisitiert.
Dirk Ulbricht, im Oktober 2016
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1 Was ist Überschuldung?
Schulden sind ein Teil der Gesellschaft und führen nicht zwangsläufig zu einer Krisensitu-
ation. Sie entstehen durch offene Zahlungsaufforderungen für Sachgüter und Dienstleis-
tungen, die nicht sofort beglichen werden müssen. Jede Privatperson kann Schuldner
sein, ebenso wie jedes Unternehmen und jeder Staat. Schulden können Teil eines Fi-
nanzplans sein und beispielsweise durch Kredite entstehen, weshalb auch hohe Schulden
nicht automatisch ein Problem darstellen. Es handelt sich zudem im juristischen Sinne
nicht um eine Schuld, sondern um eine wertneutrale Forderung. Wegen der negativen
Konnotation des Begriffs „Schuld“ kann es deshalb sinnvoll sein, statt von „Schulden“
von „Forderungen“ zu sprechen.
Die Begriffe „Überschuldung“ und „Verschuldung“ werden häufig verwechselt oder gleich-
gesetzt. Es handelt sich jedoch um Begriffe, deren Bedeutung sich stark unterscheidet.
Überschuldung ist zwar immer mit Schulden verbunden, geht jedoch darüber hinaus. Der
Dritte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung definiert Überschuldung wie
folgt:
„Ein Privathaushalt ist dann überschuldet, wenn Einkommen und Vermögen aller Haus-
haltsmitglieder über einen längeren Zeitraum trotz Reduzierung des Lebensstandards
nicht ausreichen, um fällige Forderungen zu begleichen.“2
Die Überschuldung ist eine finanzielle Notlage und führt dazu, dass der Überschuldete
seinen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten kann. Sie stellt eine akute Krise dar und
tritt ein, sobald ein Schuldner nicht mehr über genügend Liquidität verfügt, um seine
fälligen Zahlungsaufforderungen zu begleichen. Überschuldung entsteht zum Beispiel
durch eine anhaltende Phase gesunkener Einnahmen. Wenn die Höhe der Ausgaben die
Höhe der Einnahmen für längere Zeit übersteigt, besteht noch keine Überschuldung.
Allerdings droht in diesem Fall ein erhöhtes Überschuldungsrisiko. Es kommt deutlich
seltener zu Überschuldung als zu Verschuldung.
In diesem Bericht werden Daten zur Überschuldung in Deutschland im Jahr 2015 vorge-
stellt und Entwicklungen herausgearbeitet. Grundlage sind Fälle, in denen Soziale
Schuldnerberatungsstellen bei der Bewältigung und Überbrückung einer Überschuldung
von Ratsuchenden aufgesucht wurden.
2 Bundesministerium für Arbeit und Soziales (2008), S. 49.
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Abbildung 1: Typischer Überschuldungsverlauf
Überschuldungsauslöser (Überschuldungsgefährdung)
Arbeitslosigkeit, reduzierte Arbeit, Beginn des Bezugs von ALG I und ALG II, Scheidung, Trennung, Auszug aus der
Trennungswohnung, Anmietung neuer Wohnung, Krankheit, Unfall, Tod des Partners, Haushaltsgründung/Geburt
eines Kindes, gescheiterte Selbständigkeit, gescheiterte Immobilienfinanzierung, Zahlungsverpflichtung, Bürgschaft/
Mithaftung, Konsumverhalten, Haushaltsgründung
Copingstrategien des Haushalts
Einsparungen bei privaten Konsumausgaben, Einsparungen bei anderen Konsumausgaben, Liquidierung von
Vermögensgegenständen, Kreditneuaufnahme/Kredtiterstinanspruchnahme, Umschuldung von Krediten,
Ratenzahlungsvereinbarungen/Stundungen, Maßnahmen zur Einkommenserhöhung
Relative Überschuldung
Einkommen reicht trotz Einsatz vorhandenen Vermögens mittelfristig nicht zur fristgerechten Erfüllung der
laufenden Verbindlichkeiten des Haushalts aus
„Harte“ Überschuldungszeichen (absolute Überschuldung)
Zahlungsverzug, Kündigung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, Kontenpfändung, Zwangsversteigerung,
Pfändungsversuche für weitere Vermögensgegenstände, Kontokündigung, Eintragung in öffentliche
Schuldnerverzeichnisse, Verschlechterung der Scorewerte bei Auskunfteien wie Schufa oder Creditreform
Subjektive Belastungszeichen
Familiäre Störung wie Scheidung/Trennung, psychische Erkrankungen (Depression), psychosomatische
Erkrankungen, Suizid
Schuldnerberatung
Erstkontakt, Beratungsbeginn, außergerichtliche Einigungsversuche, weitere Beratungsangebote
Verbraucherinsolvenzverfahren
Eröffnungsantrag, Eröffnungsbeschluss, Wohlverhaltensperiode, Erteilung der Restschuldbefreiung
Zeit der Rehabilitation
Löschung der Negativmerkmale aus Schuldnerregistern und bei Auskunfteien, Wiedererlangung der Kreditwürdigkeit,
wirtschaftlicher „Fresh Start“
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 8
2 Überschuldungsauslöser
Abbildung 2 zeigt, wie häufig bestimmte Ursachen im Jahr 2015 von den Ratsuchenden
als Hauptauslöser für ihre Überschuldung genannt wurden. Externe Überschuldungsaus-
löser wie Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Krankheit, die sich unter „Ereignisse“ zusam-
menfassen lassen, stellen wie im Vorjahr die größte Gruppe der Überschuldungsauslöser
dar. In insgesamt 45,7 Prozent der Fälle wurde Überschuldung also durch Faktoren aus-
gelöst, auf die Verbraucher keinen oder nur geringen Einfluss haben. Auslöser, die unter
„Vermeidbares Verhalten“ zusammengefasst werden, und zu denen neben irrationalem
Konsumverhalten unter anderem auch fehlende finanzielle Allgemeinbildung (3,4 Pro-
zent), unwirtschaftliche Haushaltsführung (2,9 Prozent) und Straffälligkeit (1,9 Prozent)
zählen, haben wie im Vorjahr mit insgesamt nur 17,3 Prozent der Fälle eine nachrangige
Bedeutung.
Abbildung 2: Hauptüberschuldungsgründe 2015
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.
Sechs Auslöser, die sogenannten „Big Six“, stechen aufgrund ihrer Bedeutung regelmäßig
heraus. Im Jahr 2015 machten sie zusammen über 70 Prozent der Überschuldungsauslö-
ser aus. Ihre Entwicklung im Zeitablauf ist in Abbildung 3 dargestellt.
Als wichtigster Grund für Überschuldung wurde erneut Arbeitslosigkeit oder reduzierte
Arbeit angegeben. Entgegen dem seit 2009 anhaltenden fallenden Trend (siehe Abbil-
dung 3) stieg der Anteil letztes Jahr von 26,0 auf 27,5 Prozent. Die Arbeitslosenquote
hingegen ist weiter gefallen (siehe auch Kapitel 3.7).
Wie im vorherigen Berichtsjahr steht Einkommensarmut an zweiter Stelle: 10,4 Prozent
der Ratsuchenden nannten diesen Grund als Hauptauslöser für ihre Überschuldung. Da-
mit stabilisiert sich der Wert, der sich seit 2008 fast verdreifacht hat, auf einem hohen
9,1 %
10,4 %
7,9 %
4,1 %
1,3 %
1,3 %
1,7 %
1,3 %
8,9 %
3,4 %
2,9 %
1,9 %
0,1 %
0,1 %
27,5 %
8,1 %
8,6 %
1,3 %
0,2 %
0 % 5 % 10 % 15 % 20 % 25 % 30 %
Gescheiterte Selbstständigkeit
Einkommensarmut
Sonstige Gründe
Sucht
Unzureichende Kredit- o. Bürgschaftsberatung
Zahlungsverpflichtung aus Bürgschaft/Mithaftung
Haushaltsgründung/Geburt eines Kindes
Gescheiterte Immobilienfinanzierung
Konsumverhalten
Fehlende finanzielle Allgemeinbildung
Unwirtschaftliche Haushaltsführung
Straffälligkeit
Nichtinanspruchnahme von Sozialeistungen
Schadensersatz wegen unerlaubten Handlungen
Arbeitslosigkeit, reduzierte Arbeit
Scheidung, Trennung
Krankheit
Tod des Partners
Unfall
An
dere U
rsach
en
Verm
eid
bares
Verh
alt
en
Ereig
nis
se
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 9
Niveau. Die Einkommensarmut in Deutschland hat im gleichen Zeitraum deutlich weniger
stark zugenommen.3
Nur 9,1 Prozent der Ratsuchenden gaben an, dass eine gescheiterte Selbstständigkeit zu
ihrer Überschuldung geführt hat. Im Vergleich zum Vorjahr (10,0 Prozent) hat dieser
Auslöser damit an Relevanz verloren. Der Anteil der gescheiterten Selbstständigen an
den Überschuldeten ist wahrscheinlich deutlich höher als angenommen. Gescheiterte
Selbständige erhalten in vielen Bundesländern unter bestimmten Voraussetzungen und
bei eher unübersichtlichen Vermögensverhältnissen keinen Zugang zur Sozialen Schuld-
nerberatung. Die Zahl der Selbstständigen ist zum Vergleich seit 2012 zwar rückläufig,
mit um rund drei Prozent verringerter Zahl jedoch nur leicht.4
Scheidung oder Trennung als Hauptauslöser gaben nur 8,1 Prozent der Ratsuchenden an,
im Vorjahr waren es noch 8,6 Prozent. Seit 2004 hat sich der Anteil der Scheidung als
Überschuldungsauslöser um mehr als ein Drittel verringert. 5
Der Anteil der Überschuldeten, die irrationales Konsumverhalten als Hauptauslöser anga-
ben, stieg leicht auf 8,9 % (Vorjahr: 8,6 %). Ein deutlicher Anstieg ist bei der Bedeutung
von Krankheit als wichtigstem Überschuldungsauslöser festzustellen. 8,6 Prozent der
Ratsuchenden nannten diesen Grund nach 7,7 Prozent im Vorjahr. Insgesamt setzt sich
damit ein seit 2008 anhaltender Trend fort.
Abbildung 3: „Big Six“ der Überschuldungsgründe
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.
3 Die Armutsgefährdungsquote ist von 2008 bis 2014 von 14,4 auf 15,4 gestiegen, siehe Amtliche
Sozialberichterstattung 2015. 4 Der Anteil der Selbstständigen an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen ist seit 2011 zwar um gut sechs
Prozent gesunken, im Vergleich zum Vorjahr jedoch nur um rund 1,5 Prozent, siehe Statistisches Bun-desamt (29.07.2015), eigene Berechnungen.
5 Im gleich Zeitraum ist die Anzahl der Scheidungen je tausend Einwohner in Deutschland um rund 23
Prozent von 2,6 auf 2,0 gefallen. Statistisches Bundesamt (2016c) und Statistisches Bundesamt (2016d), eigene Berechnungen.
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Scheidung, Trennung
Krankheit
Konsumverhalten
GescheiterteSelbstständigkeit
Einkommensarmut
Arbeitslosigkeit, reduzierteArbeit
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 10
3 Rahmendaten
Die absoluten Zahlen zur Überschuldung, also die Anzahl der überschuldeten Haushalte
und die Anzahl der überschuldeten Personen, werden von staatlicher Seite nach wie vor
nicht erhoben. Da überschuldete Haushalte aus den unterschiedlichsten Gründen6 eine
Beratung häufig nicht in Anspruch nehmen, lassen sich auch aus den uns vorliegenden
Daten keine Zahlen dazu ableiten, sodass wir auf externe Indikatoren angewiesen sind
(siehe Abbildung 4). Die Zahl der Menschen, die von Creditreform mit Negativmerkmalen
geführt werden, beläuft sich auf 6,7 Millionen. 656.000 Menschen befinden sich in der
Wohlverhaltensphase vor der Restschuldbefreiung. Nur weniger als 10 Prozent, nämlich
rund 650.000, werden von Schuldnerberatern betreut. Angesichts dieser Zahlen sind die
97.000 Insolvenzverfahren, die im letzten Jahr eröffnet wurden, sehr wenig.
Überschuldung lässt sich nur im Kontext der gesellschaftlichen, vor allem ökonomischen,
Rahmenbedingungen verstehen. Wie oben in Kapitel 2 dargestellt, spielen vor allem die
Beschäftigungssituation und die Einkommensentwicklung eine wesentlichen Rolle bei der
Überschuldung. Vor diesem Hintergrund werden wir die öffentlich verfügbaren Daten im
Folgenden ebenfalls näher beleuchten.
Abbildung 4: Kennzahlen zur Überschuldung natürlicher Personen im Jahr 2015
Quellen: *Creditreform Wirtschaftsforschung (2015); **Statistisches Bundesamt (2016a), S. 5; ***Schätzung aufgrund der
Daten des Statistischen Bundesamtes, Statistisches Bundesamt (2016e), Statistisches Bundesamt (2016f), s. Kapitel 3.2 zur
Berechnungsmethode; ****Statistisches Bundesamt (2016e); beinhaltet die Anzahl der Insolvenzverfahren von Verbrau-
chern sowie von ehemals selbstständig Tätigen (diese sowohl mit vereinfachtem Insolvenzverfahren als auch mit Regelin-
solvenzverfahren), Darstellung: iff.
3.1 Erneuter Rückgang der Verbraucherinsolvenzverfahren auf 85.000 Eröff-
nungen
Seit dem Jahr 2011 hat die Zahl der neu eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren stetig
abgenommen, so auch 2015, in dem es rund 85.000 Verbraucherinsolvenzen gab. Diese
setzen sich aus rund 78.400 Verbrauchern und 6.600 ehemals Klein-Selbständigen zu-
6 So wird bspw. in vielen Bundesländern die Beratung von ehemals selbständigen Personen unter be-
stimmten Voraussetzungen, wenn sie bspw. zu viele Gläubiger haben, nicht von der öffentlichen Hand finanziert.
97.046
647.136
655.674
6.720.000
0 3.000.000 6.000.000
Eröffnete Insolvenzverfahren****
In sozialer Schuldnerberatung**
In Wohlverhaltensphase vorRestschuldbefreiung***
Mit Negativmerkmalen*
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sammen (vgl. Abbildung 5). Somit sank die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren
2015 um weitere knapp 5.200 Fälle im Vergleich zum Vorjahr.
Abbildung 5: Verbraucherinsolvenzverfahren in 1.000: Eröffnungen 2008 bis 2015
Quelle: Statistisches Bundesamt (2016e), Statistisches Bundesamt (2016f); Darstellung: iff; Deutscher Bundestag
(31.10.2012), S. 33.
Neben den oben bereits erwähnten möglichen Gründen für einen Rückgang der Insol-
venzverfahren kann die sinkende Zahl zum Teil auch durch eine Verlagerung der Lö-
sungsstragien erklärt werden. So weist May darauf hin, dass sich viele Überschuldete mit
dem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) zufrieden geben, da dieses den Giroverkehr si-
chert, weshalb er vom „Insolvenzkiller P-Konto“7 spricht. Ziel der Insolvenzverfahren ist
es ja gerade, die Betroffenen in den regulären Wirtschaftskreislauf zurückführen. Die
dauerhafte Einrichtung in einem Schwebezustand, der eine langfristige Planung insbe-
sondere im Hinblick auf die Altersvorsorge ausschließt, ist nicht das gesellschaftliche Ziel,
das mit der Einführung des P-Kontos verbunden wurde.
Darüber hinaus gibt es weitere rechtliche Änderungen, die einen Einfluss auf die Anzahl
der Insolvenzanträge haben können. So brachte die Insolvenzrechtsreform 2014 auch
Verschärfungen für die Schuldner: Gründe, die Restschuldbefreiung zu versagen, wurden
zum Teil in die von Amts wegen vorzunehmende Zulässigkeitsprüfung verlagert.8 Der
Katalog der sogenannten „ausgenommenen Forderungen“, die von der Erteilung der
Restschuldbefreiung nicht berührt werden, wurde ausgeweitet.9 Seit der Reform ist auch
7 May (2012), S. 160
8 Von § 290 I Nr. 3 nach § 287a InsO.
9 § 302 InsO
95,7 98,8 106,3
101,1 95,6
89,2 84,4
78,4
5,2 5,2
5,2
5,0
5,0
5,5
5,8
6,6
101,0 104,0
111,5 106,1
100,6
94,7 90,2
85,0
0
20
40
60
80
100
120
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Verbraucher Ehemals Kleinselbstständige
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 12
bei Verbraucherinsolvenzen die Insolvenzanfechtung durch den Insolvenzverwalter mög-
lich, was zu erheblichen Verunsicherungen bei den Schuldnern führen kann.10
Die Verbraucherinsolvenzen der ehemals Klein-Selbständigen nehmen seit 2012
kontinuierlich zu. Die Anzahl der Verbraucherinsolvenzen ehemals Klein-Selbständiger
(vereinfachte Insolvenzverfahren) stieg im letzten Jahr von etwa 5.800 auf 6.600. Seit
2012 gab es somit eine Steigerung von über 30%.
Abbildung 6: Insolvenzverfahren (ehemals) selbstst. Personen in 1.000: Eröffnungen 2008 bis 2015
Quelle: Statistisches Bundesamt (2016e).
3.2 Geschätzt 655.000 Personen warten auf ihre Restschuldbefreiung
Während des Restschuldbefreiungsverfahrens hat der Schuldner zahlreiche Obliegenhei-
ten zu erfüllen. Er hat vor allem die pfändbaren Beträge seines Einkommes an den Treu-
händer abzutreten und einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ist er ohne
Beschäftigung, muss er sich um eine solche bemühen und darf keine zumutbare Tätigkeit
ablehnen.11
Das Restschuldbefreiungsverfahren dauerte bis Ende Juni 2014 sechs Jahre. Seit der
Einführung des reformierten Insolvenzrechts am 1. Juni 2014 gibt es zwei mögliche Ver-
kürzungen. Eine Verkürzung um ein Jahr auf fünf Jahre erhalten diejenigen, die zumin-
dest die Verfahrenskosten aufbringen können; eine Verkürzung auf drei Jahre diejenigen,
10
§ 129ff InsO; wegen Streichung des § 313 11
Vgl. Wortlaut § 287b und § 290 I Nr. 1 InsO
16,4 17,1
15,7 14,5
13,3 12,8 12,8 12,0
5,2 5,2
5,2
5,0
5,0 5,5 5,8 6,6
21,6 22,3
20,9
19,5
18,3 18,2 18,5 18,6
0
5
10
15
20
25
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Vereinfachtes Insolvenzverfahren Regelinsolvenzverfahren
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 13
die zudem eine Quote in Höhe von 35 Prozent der Forderungen innerhalb von drei Jahren
an die Gläubiger leisten können. Während die erste Alternative als machbar erscheint, ist
nicht zu erwarten, dass es einem nennenswerten Anteil der Schuldner gelingen wird, ihr
Verfahren auf drei Jahre zu verkürzen. Es handelt sich bei den 35 Prozent um eine Netto-
quote, die noch um die Verfahrenskosten erhöht wird. Berechnungen zeigen, dass die
Bruttoquote leicht auf 75 Prozent der angemeldeten Forderungen klettern kann.12 Solche
Summen stehen den Klienten der Schuldnerberatung nicht zur Verfügung.
Im Jahr 2015 warteten geschätzt etwa 655.000 Personen auf ihre Restschuldbefreiung,
wenn man davon ausgeht, dass für die ab 2010 eröffneten Verfahren frühestens 2016 die
Restschuldbefreiung erteilt werden konnte, weil sie bis dahin noch in der 6-jährigen
Wohlverhaltensperiode verharrten. Die seit Mitte 2014 eröffneten Verfahren nach dem
reformierten Insolvenzrecht müssen dabei noch nicht berücksichtigt werden, da diese
frühestens Mitte 2017 beendet werden können. Seit 2010 bis einschließlich 2015 wurden
552.884 Verbraucherinsolvenzverfahren und 102.790 sonstige Insolvenzverfahren natür-
licher Personen eröffnet, zusammen also 655.674 Verfahren. Die Berechnung berücksich-
tigt nicht die gescheiterten und vorab abgebrochenen Insolvenz- bzw.
Restschuldbefreiungsverfahren und auch nicht diejenigen Verfahren, die aus anderen
Gründen vor Ablauf der sechs Jahre beendigt werden konnten. Die Zahl ist damit um
knapp 50.000 Personen niedriger im Vergleich zum Vorjahr.
Diese Fälle machen nach wie vor lediglich knapp 10 Prozent der Personen mit bei Aus-
kunfteien gespeicherten Negativmerkmalen aus.
3.3 Knapp 650.000 Personen in der Sozialen Schuldnerberatung
Nach der Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamts, die 2016 zum neunten
Mal erschienen ist, haben sich im Jahr 2015 647.136 Personen an Schuldnerberatungs-
stellen gewandt, die unter der Trägerschaft der Verbraucher- und Wohlfahrtsverbände
oder der Kommunen stehen beziehungsweise Mitglied in einem der Verbände sind. 13
Hinzu kommen diejenigen Ratsuchenden, die nicht in die längerfristige Beratung aufge-
nommen und daher auch nicht dokumentiert werden. Im Vergleich zum Jahr 2014, in
dem laut Überschuldungsstatistik des Statistischen Bundesamtes gut 460.000 Personen
in einer Sozialen Schuldnerberatung vorstellig wurden, hat sich die Anzahl im Jahr 2015
deutlich erhöht.14 Sie entspricht einem geschätzten Anteil von knapp 10 Prozent der
Personen mit Zahlungsschwierigkeiten in Deutschland. Ein großer Teil der Betroffenen
findet offenbar weiterhin nicht den Weg in die Schuldnerberatung.
3.4 Anzahl der Kredite fällt, Kredithöhe steigen
Die Zahl der neu abgeschlossenen Konsumentenratenkredite blieb im Vergleich zum Jahr
2014 nahezu konstant bei gut 7,4 Millionen Kreditverträgen. Demgegenüber sank jedoch
12
Berechnungen bei Leipold (2013). 13
Statistisches Bundesamt (2015a). Danach gibt es in Deutschland rund 1.400 solcher Schuldnerbera-
tungsstellen. Die Zahl der Ratsuchenden ist hochgerechnet. 14
Allerdings basieren die Daten des Statistischen Bundesamtes auf einer Hochrechnung, die 2014 einge-
führt wurde und deren Methodik in 2015 überarbeitet wurde. Daher eignen sich die beiden Zahlen nur bedingt für einen Vergleich der Jahre 2014 und 2015. In Zukunft werden die Angaben zur Anzahl der Personen in der Sozialen Schuldnerberatung und ihre Entwicklung über die Jahre bei gleichbleibender Methodik der Hochrechnung leichter interpretierbar sein.
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 14
die Zahl laufender Ratenkredite um 1 Prozent auf ca. 17,3 Millionen zum 31.12.2015
(Abbildung 7).
Abbildung 7: Anzahl Kredite insgesamt und neu
Quelle: SCHUFA Holding AG (2016) und ältere, S. 13 und S.15.
Während die Anzahl der Kredite bis 1.000, 3.000 und 10.000 Euro jeweils abnahm, stieg
hingegen die Anzahl der Kredite mit einem Volumen von mehr als 10.000 Euro, womit
sich der Trend seit 2013 fortsetzt (Abbildung 8). Insgesamt machten diese Kredite 34,5
Prozent aller neu abgeschlossenen Kreditverträge aus.
Gleichzeitig ist auch ein Anstieg der individuellen Kreditschuld15 zu beobachten: Demnach
stiegen bestehende Verpflichtungen für alle Personen mit mindestens einem laufenden
Kredit im Jahr 2015 auf rund 10.000; Die durchschnittliche Kredithöhe ist abermals auf
nun 9.500 Euro gestiegen (Abbildung 9).
15
Die Kreditschuld umfasst die sich aus allen bestehenden Verpflichtungen ergebende durchschnittliche Restschuld derjenigen Personen im SCHUFA-Datenbestand, die (mindestens) einen Ratenkredit aufgenommen haben. Hypo-thekarkredite und Leasingverträge sind hierbei nicht einbezogen.
6,9
7
7,1
7,2
7,3
7,4
7,5
7,6
7,7
7,8
16,9
17
17,1
17,2
17,3
17,4
17,5
17,6
17,7
17,8
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Insgesamt (linke Skala) Neu abgeschlossen (rechte Skala)
Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Kranz/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016
institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 15
Abbildung 8: Anteile nach Kredithöhe in Euro
Klassengrößen in Euro, Quelle: SCHUFA Holding AG (2016)
und ältere, S.16.
Abbildung 9: Kreditschuld und Kredithöhe
Durchschnittswerte in Euro, Preise von 2015, Quelle: SCHUFA
Holding AG (2016) und ältere, S. 16 und S.17. Die Kreditschuld
umfasst die sich aus allen bestehenden Verpflichtungen
ergebende durchschnittliche Restschuld derjenigen Personen
im SCHUFA-Datenbestand, die (mindestens) einen Ratenkredit
aufgenommen haben. Hypothekarkredite und Leasingverträge
sind hierbei nicht einbezogen.
Auf Basis der zum Stichtag 31.12.2015 bestehenden Kreditverbindlichkeiten liegt der
Anteil der vertragsgemäß zurückgezahlten Verträge demnach mit 97,6 Prozent sehr hoch
und sogar um 0,1 Prozentpunkte höher als 2014.16 Die Schufa wertet die nachhaltig hohe
Stabilität bei der Kreditrückführung als positives Zeichen, die Grundlage ihrer Quote
beruht allerdings nur auf den laufenden Verpflichtungen der Kredite im Datenbestand
und lässt daher weder Rückschlüsse über die (Um-) Verteilung der Kredite nach Einkom-
mensklassen noch etwaige Umschuldungen zu. Die Altersgruppe der 20- bis 34-Jährigen
hat mit 3 Prozent die höchste Ausfallquote, in der Altersgruppe der 50- bis 74-Jährigen
ist sie mit 1,8 Prozent hingegen am niedrigsten.
3.5 Restschuldversicherungen: 1,5 Millionen Verträge aufgetaucht
Restschuldversicherungen sind häufig unnötig und führen zu erhöhten Kosten, die zudem
meist nicht in den effektiven Zinsen ausgewiesen werden. Das verteuert die Kredite
deutlich und erschwert die Rückführung. Auf dieses Problem wurde wiederholt vonseiten
des iff und anderer Verbraucherschutzorganisationen hingewiesen.17
Belastbare Zahlen zur Entwicklung der Restschuldversicherungen in Deutschland gibt es
nach wie vor nicht. Die in der Erstversicherungsstatistik der BaFin ausgewiesenen Zahlen
16
SCHUFA Holding AG (2016), S. 17. 17
Für eine aktuelle Übersicht siehe Verbraucherzentrale Hessen e.V./Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
(2015) und Reifner u.a. (2010)
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
2010 2011 2012 2013 2014 2015
<1.000 1.000-3.000
3.000-10.000 >10.000
7.000
7.500
8.000
8.500
9.000
9.500
10.000
10.500
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Kreditschuld Kredithöhe
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 16
beziehen sich ausschließlich auf die unter Aufsicht der BaFin stehenden Versicherer.18
Insofern ist davon auszugehen, dass die Anzahl der von der BaFin ausgewiesenen Rest-
schuldversicherungen die Anzahl der tatsächlich in Deutschland abgeschlossenen Rest-
schuldversicherungen unterschätzt.19 Darüber hinaus geben die dort aufgeführten Daten
lediglich eine der beiden Formen der Restschuldversicherung wieder, nämlich die der
kollektiven Restschuldversicherungen.20
Der von der BaFin ausgewiesene Bestand der kollektiven Restschuldversicherungen hat
sich von 2014 auf 2015 von knapp 1,5 Millionen auf gut 3 Millionen (siehe Tabelle 1)
verdoppelt. Laut Auskunft durch die BaFin liegt der deutliche Anstieg bei Restschuldversi-
cherungen im Vergleich zum Vorjahr hauptsächlich darin begründet, dass ein ausländi-
sches Versicherungsunternehmen auf ein deutsches Versicherungsunternehmen
übertragen wurde. 21 Auch die vom Gesamtverband Deutscher Versicherungswirtschaft
(GDV) veröffentlichten Zahlen geben ein vergleichbares Bild. So stieg hier die Zahl von
2013 von 2,5 Millionen auf rund 4 Millionen Verträge im Jahr 2014 sprunghaft an.22
Tabelle 1: Restschuldversicherungen als Kollektivversicherung und Kreditausfallquoten 2001 bis 2015
Bestand (Stück, Tsd. )
Bestand (Mio., Euro)
Schaden (Stück, Tsd.)
Schaden (Mio. Euro)
Schadens-quote (Stück)
2001 4.266 24.761 8 49 0,19%
2002 4.412 26.048 9 52 0,20%
2003 4.435 27.658 8 53 0,18%
2004 4.178 27.006 8 54 0,19%
2005 3.751 24.320 8 56 0,21%
2006 3.403 22.187 7 47 0,21%
2007 3.210 21.900 6 43 0,19%
2008 3.069 21.420 6 38 0,20%
2009 2.529 17.042 5 38 0,20%
2010 2.554 19.277 5 38 0,20%
2011 2.133 16.030 4 33 0,19%
2012 1.707 12.956 4 27 0,23%
2013 1.495 11.833 4 27 0,27%
2014 3.260 21.671 5 37 0,15%
2015 / / / / /
Quellen: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (2014) und ältere Berichte (Lebensversicherungsstatistik), SCHUFA
Holding AG (2015) und ältere Berichte (Ausfälle Ratenkredite); Darstellung: iff.
18
Es liegen hingegen keine Bestandszahlen von ausländischen Versicherern vor, welche in Deutschland
Verträge im Rahmen des Dienstleistungs- oder des Niederlassungsverkehrs abschließen. Diese Unter-nehmen werden von der Finanzbehörde des jeweiligen Herkunftslandes beaufsichtigt.
19 Laut Auskunft der BaFin vom 26.9.2016.
20 Diese werden zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Kreditinstitut abgeschlossen, der
Kreditnehmer ist lediglich versicherte Person 21
Die BaFin hat gemäß § 14a VAG (alt) durch Verfügung vom 27. August 2014 die Verschmelzung der
Credit Life International N.V., Venlo (Niederlande), als übertragende Gesellschaft und der Credit Life AG, Neuss, als übernehmende Gesellschaft genehmigt.
22 Im Gegensatz zur BaFin, die Bestände zum 1.1. des jeweiligen Jahres angibt, gibt der GDV die Bestän-
de jeweils zum Stichtag 31.12. an. Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. (2014) und Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. (2015)
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 17
Die Anzahl der Schäden ist aber nicht im gleichen Maße gestiegen, so dass die Schaden-
quote auf rund die Hälfte gefallen ist. Die Versicherung ist 2015 also nur noch in 1,5
Promille der Fälle tatsächlich in Anspruch genommen worden. Die Sinnhaftigkeit dieser
Versicherungen angesichts einer Ausfallquote der Kredite von 2,4 Prozent (siehe vorheri-
ges Kapitel), die sich bei mehr als dem Zehnfachen bewegt, ist damit fraglich. Die Höhe
der Zinsen spiegelt die Ausfallquote wider. Die Restschuldversicherung erhöhen die effek-
tive Zinsbelastung deutlich, ohne dass dies durch ein entsprechendes Ausfallrisiko ge-
rechtfertigt wäre.
Auch bei der zweiten Gruppe der Restschuldversicherungen, den individuell zwischen
Versicherer und Kreditnehmer abgeschlossenen Restschuldversicherungen, gibt es keine
belastbaren amtlichen Statistiken. Laut den Zahlen der jährlichen Stichprobe der Gesell-
schaft für Konsumforschung in Nürnberg haben von den im Jahr 2015 Befragten knapp
500 Ratenkreditnutzern 29 Prozent eine Restschuldversicherung abgeschlossen.23 Rech-
net man das Ergebnis dieser (kleinen) Stichprobe auf die Zahl der bei der Schufa gemel-
deten Ratenkredite für 2015 von 17,3 Millionen (siehe Kapitel 3.4, Abbildung 7) hoch,
ergeben sich gut 5 Millionen solcher Versicherungsverträge.
3.6 Gut 6,7 Millionen Personen oder 3,35 Millionen Haushalte weisen Negativ-
merkmale bei den Auskunfteien auf
Die von der Creditreform veröffentlichte Zahl der überschuldeten Privatpersonen mit
sogenannten Negativmerkmalen stieg von 2014 auf 2015 um 50.000.
Tabelle 2: Anzahl überschuldeter Personen und Haushalte 1999 bis 2015
Jahr Überschuldete
Haushalte (Mio.) Überschuldete Privat-
personen (Mio.)
2004 3,10 6,54
2005 3,33 7,02
2006 3,47 7,19
2007 3,54 7,34
2008 3,36 6,87
2009 3,04 6,19
2010 3,19 6,49
2011 3,21 6,41
2012 3,31 6,59
2013 3,30 6,58
2014 3,34 6,67
2015 3,35 6,72
Quellen: Creditreform Wirtschaftsforschung (2015), Creditreform Wirtschaftsforschung (2014) und frühere Berichte,
Darstellung: iff.
Darunter sind nach der Definition der Auskunftei vorliegende juristische Sachverhalte
(Daten aus den amtlichen Schuldnerverzeichnissen – früher: Haftanordnung und eides-
stattliche Versicherung – und Privatinsolvenzen), unstrittige Inkassofälle der Creditreform
gegenüber Privatpersonen und nachhaltige Zahlungsstörungen zu verstehen. Nachhaltige
Zahlungsstörungen werden in einer Minimaldefinition abgegrenzt durch das Vorliegen von
23
GfK Finanzmarktforschung im Auftrag des Bankenfachverbandes (2015), S. 17.
Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Kranz/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016
institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 18
mindestens zwei, meist aber mehreren vergeblichen Mahnungen mehrerer Gläubiger.24
Nach dieser Definition wiesen im Jahr 2015 gut 6,7 Millionen Personen oder 3,4 Millionen
Privathaushalte entsprechende Eintragungen auf. Beide Werte liegen oberhalb der Ver-
gleichswerte von 2014.
3.7 Die wirtschaftliche Situation: Die Expansion setzt sich fort, Beschäftigung
steigt.
Aufgrund des anhaltenden Konjunkturaufschwungs verlief die Arbeitsmarktentwicklung
2016 weiterhin positiv. Die gesamtwirtschaftliche Produktion ist im ersten Quartal 2016
stark, um 0,7 Prozent, gestiegen (Endquartal 2015: 0,3 Prozent). In diesem und im
nächsten Jahr soll das reale Bruttoinlandsprodukt um 1,8 bzw. 1,6 Prozent und damit
oberhalb des Zuwachses des Produktionspotentials expandieren, der bei 1,5 Prozent
liegen. 25
In Deutschland expandierte der private Konsum zu Beginn des Jahres um 0,4 Prozent,
zurückzuführen auf gestiegene Einkommen, die günstige Energiepreisentwicklung und die
positive Beschäftigungsentwicklung. Auch der staatliche Konsum nahm nichtzuletzt auf-
grund der migrationsbedingten Ausgaben merklich zu. Die anhaltend günstigen Finanzie-
rungsbedingungen sorgen für positive Impulse für die Ausrüstungs- und
Bauinvestitionen. Bei Letzteren macht sich zusätzlich die Flüchtlingsmigration bemerkbar.
26
Die Arbeitslosenquote ist weiter rückläufig und befand sich im August 2016 bei 6,1 Pro-
zent. Konjunkturforscher rechnen mit einer Abnahme der Arbeitslosen um 95.000 im
Jahresdurchschnitt 2016. Aufgrund des migrationsbedingten Anstiegs erwerbsfähiger
Personen soll es zu einem leichten Anstieg um 35.000 Personen im Jahr 2017 kommen. 27
Der Rückgang der Arbeitslosigkeit ist nicht auf einen Rückzug vom Erwerbsleben zurück-
zuführen. Allein im Winterhalbjahr 2015/2016 kam es zu einem Anstieg der Erwerbstäti-
gen um 300.000 Menschen. Allerdings prognostizieren Wirtschaftsforscher eine
Verlangsamung des Zuwachses der Erwerbstätigkeit von 500.000 in diesem auf 380.000
zusätzliche Erwerbstätige im nächsten Jahr.28
24
Creditreform Wirtschaftsforschung (2015), „Wichtige Definitionen“. 25
Ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. (2016), S. 32. 26
Ebd., S. 22. 27
Ebd., S. 44. 28
Ebd., S. 40.
Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Kranz/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016
institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 19
Abbildung 10: Arbeitslose und Arbeitslosenquote 2005 bis 2015, jeweils Augustwerte
Quellen: Bundesagentur für Arbeit (August 2016a), Bundesagentur für Arbeit (August 2016b); Darstellung: iff
Die Leiharbeit ist im Jahr 2015 um 8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen und hat
mit 951.000 Personen im Dezember 2015 einen Rekordwert erreicht.29 Die Leiharbeit hat
zwei gegenläufige Effekte auf die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt: So stellt sie einer-
seits eine Beschäftigungsperspektive für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte
Arbeitnehmer, Berufseinsteiger oder Berufsrückkehrer dar. 30 Gleichzeitig ist der Markt
von einer hohen Dynamik sowie einer geringeren Nachhaltigkeit geprägt und die Arbeits-
entgelte liegen über alle Branchen hinweg deutlich unter dem Durchschnitt.31 Der Ar-
beitskräftebedarf der Zeitarbeitsbranche bleibt dabei nach wie vor hoch.32
Der Anstieg der Tariflöhne zu Beginn 2016 hat sich im Vergleich zum Vorjahresdurch-
schnitt zwar verlangsamt, dürfte sich aber gesamtwirtschaftlich noch auf etwa 2,2 % je
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt belaufen und 2017 wieder etwas beschleunigen.33
Angesichts der steigenden Arbeitsnachfrage wird zudem die Zahlung übertariflicher Leis-
tungen erwartet.34
Nach der Einführung des Mindestlohnes 2015 wird dieser nun zu Anfang 2017 auf 8,84
Euro je Stunde angehoben.35 Einzelne Branchen, für die noch Ausnahmeregelungen gal-
ten, werden bis 1.1.2017 den jeweiligen branchenspezifischen Mindestlohn auf diesen
Betrag anheben. Während der befürchtete negative Beschäftigungseffekt ausgeblieben
ist, hat sich seine erhoffte positive Wirkung auf die Einkommenssituation geringfügiger
Einkommen nicht vollständig eingestellt.
Der Mindestlohn hatte so unter anderem auch zum Ziel, die Zahl der „Aufstocker“ unter
den Beziehern von Arbeitslosengeld II, also der Anteil der Personen, die trotz einer aus-
geübten Erwerbstätigkeit auf solche staatlichen Transferleistungen angewiesen waren, zu
29
Bundesagentur für Arbeit (Juli 2016), S. 9. 30
Ebd., S. 13. 31
Ebd., S. 4. 32
Ebd., S. 4. 33
Ifo Institut – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e. V. (2016), S. 48. 34
Ebd., S. 48. 35
Ebd., S. 50.
11,6% 10,5%
8,8% 7,6%
8,2% 7,6%
7,0% 6,8% 6,8% 6,7% 6,4% 6,1%
0%
2%
4%
6%
8%
10%
12%
14%
0,0
1,0
2,0
3,0
4,0
5,0
6,0
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Arbeitslosenquote (in tsd., rechte Skala)
Arbeitslose (in Mio., linke Skala)
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 20
senken. Allerdings ist 2015 die Anzahl der Aufstocker lediglich um 60.000 auf 1,24 Millio-
nen und die Aufstockerquote um rund ein Prozentpunkt auf 28,6 Prozent gesunken (s.
Abbildung 11).
Laut dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) liegt das daran, dass
Aufstocker häufig einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Selbst wenn sie einer Vollzeit-
beschäftigung nachgehen, kann die Anzahl der abhängigen Haushaltsangehörigen eine
Zuzahlung erforderlich machen, was heißt, dass ein Mindestlohneinkommen keine größe-
ren Haushalte ernährt.
Abbildung 11: Erwerbstätige ALG-II-Bezieher, Aufstocker und ALG-II-Aufstockerquote 2008 bis 2015
Quelle: Bundesagentur für Arbeit (März 2016); Darstellung: iff.
4,97
4,33
1,32 1,24
26,5%
28,6%
20%
22%
24%
26%
28%
30%
32%
34%
0
1
2
3
4
5
6
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Erwerbsfähige ALG-II-Bezieher (linke Skala,Mio.)
Aufstocker (linke Skala,Mio.)
Aufstockerquote (rechteSkala)
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 21
4 Zusammensetzung und Entwicklung der Schulden
4.1 Die mittlere Schuldenhöhe fällt weiter
Abbildung 12 gibt die Verteilung der Schuldenhöhe zu Beratungsbeginn für das Jahr 2015
wieder. Rund 40 Prozent der Beratenen hat Schulden, die kleiner sind als 10.000 Euro.
Die Schuldenhöhe ist sehr ungleich verteilt. Während der Median36 (Abbildung 13) bei
14.400 Euro liegt, gibt es eine große Gruppe von Ratsuchenden, die deutlich höhere
Schulden aufweisen. So haben 17 Prozent der Menschen Schulden, die bei mehr als
40.000 Euro liegen und damit mehr als 2,5 Mal so hoch sind wie der Median.
Abbildung 12: Verteilung der Schuldenhöhe, 2015
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. N=5.042.
Abbildung 13 zeigt die Entwicklung der Schuldenhöhe von 2004 bis 2015.37 Die Ratsu-
chenden haben eine immer geringere Schuldenhöhe. Seit 2004 ist sie in heutigen Euro-
beträgen von rund 19.000 im Jahr 2009 auf rund 14.400 Euro im Jahr 2015
zurückgegangen. Alleine von 2014 auf 2015 hat sie um rund 2.000 Euro abgenommen.
36
Sortiert man die Werte der Größe nach, ist der Median der Wert, der sich in der Mitte findet. Aufgrund
dessen, dass einzelne Schuldner Schulden in Millionenhöhe haben, wäre der Durchschnittswert nicht repräsentativ für die Gesamtheit der beratenden Personen, da er nach oben verzerrt wäre.
37 Aufgrund der ungleichen Verteilung der Schulden sind hier die Mediane statt der Durchschnittswerten
dargestellt.
38%
23%
14%
8%
17% < 10.000 Euro
10.000 bis 20.000 Euro
20.000 bis 30.000 Euro
30.000 bis 40.000 Euro
> 40.000 Euro
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 22
Abbildung 13: Schuldenhöhe 2004 bis 2015 (in Euro, Mediane, preisbereinigt)
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. Die Entwicklung der Kaufpreise wurde berücksichtigt, d.h., die Schul-
denhöhen sind auf heutige Werte anhand des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes (HVPI) des Statistischen
Bundesamts umgerechnet.
Abbildung 14 stellt die Anzahl der Forderungen je Schuldner für das Jahr 2015 dar. Die
Mehrheit von rund 59 Prozent der Beratenen hat weniger als 10 Forderungen. Lediglich
rund 15 Prozent der Schuldner haben mehr als 20 offene Forderungen.
Abbildung 14: Anzahl der Forderungen
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. N=58.962.
10.000
11.000
12.000
13.000
14.000
15.000
16.000
17.000
18.000
19.000
20.000
2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
35%
24%
17%
9%
15%
Weniger als 5
5 bis 10
10 bis 15
15 bis 20
Mehr als 20
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 23
4.2 Öffentlich-rechtliche Schulden immer bedeutsamer
Die Zusammensetzung der Forderungen nach Gläubigern auf der Basis der Forderungs-
beträge im Jahr 2015 ist in Abbildung 15 dargestellt. Der mit Abstand größte Anteil der
Forderungen fällt mit etwa 28 Prozent auf die Banken, gefolgt von den öffentlich-
rechtlichen Gläubigern und sonstigen gewerblichen Gläubigern mit 18 bzw. 13 Prozent.
Rechtsanwälte sowie Inkasso- und Telekommunikationsunternehmen nehmen jeweils
rund 12 Prozent der Forderungen ein.
Abbildung 15: Anteile der Gläubigerarten 2015 (in Prozent)
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. Für diese Statistik wurden zuerst für jeden einzelnen Haushalt die
prozentualen Anteile der Forderungen berechnet. In einem zweiten Schritt wurden die Mittelwerte der Anteile
über alle Haushalte nach Gläubigerarten ermittelt, die hier dargestellt sind. N=58.962.
Abbildung 16 stellt die Entwicklung der Anteile der fünf wichtigsten Gläubigergruppen an
den Schulden im Zeitablauf dar. Die Bedeutung der Bankschulden hat seit 2004 deutlich
von 40 Prozent auf 28 Prozent im Jahr 2015 abgenommen. Insbesondere der Anteil der
Schulden bei öffentlich-rechtlichen Gläubigern und Telekommunikationsunternehmen hat
hingegen zugenommen. Zuletzt ist der Anteil der sonstigen gewerblichen Gläubiger von
2014 auf 2015 merklich von 10 auf rund 13 Prozent angestiegen.
0% 10% 20% 30%
Gerichte
Keine Angabe
Unterhaltsberechtigte und sonstige private…
Versandhandel
Versicherer
Vermieter und Versorgungsunternehmen
Telekommunikation
Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte
Sonst. gewerbl. Gläubiger
Öffentliche-rechtlich
Bank
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 24
Abbildung 16: Entwicklung der Zusammensetzung der Gläubiger (in Prozent)
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. In der Abbildung wurden aus Gründen der Übersichtlichkeit lediglich die
fünf wichtigsten Gläubigerarten berücksichtigt.
4.3 Bankforderungen am höchsten, sonstige gewerbliche Forderungen am
häufigsten
Tabelle 3 gibt die typische Forderungshöhe je Gläubiger sowie die Häufigkeit der Forde-
rungen insgesamt wieder. Die Forderungshöhe der Banken ist mit 3.000 Euro wiederum
mit Abstand am größten. Forderungen von Unterhaltsberechtigten und von Telekommu-
nikationsunternehmen sind mit 415 und 412 Euro dagegen relativ gering. Die häufigsten
Forderungen stammen von sonstigen gewerblichen sowie öffentlich-rechtlichen Gläubi-
gern, gefolgt von Telekommunikationsunternehmen, Inkassounternehmen und Rechts-
anwälten.
Tabelle 3: Typische Forderungshöhe nach Gläubigerart (in Euro)
Gläubigerbezeichnung Höhe
(Median)
Anzahl
insges.
Bank 3.000 5.636
Unterhaltsberechtigte und sonstige private Gläubiger 415 1.253
Telekommunikation 412 8.237
Öffentlich-rechtlich 375 10.876
Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte 348 7.557
Vermieter und Versorgungsunternehmen 289 5.977
Keine Angabe 219 705
Versicherer 188 4.079
Sonst. gewerbl. Gläubiger 185 11.168
Versandhandel 176 2.794
Gerichte 127 680
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. N=58.962.
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
45%
20
04
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
Bank
Inkassounternehmen oderRechtsanwälte
Öffentliche-rechtlich
Sonst. gewerbl. Gläubiger
Telekommunikation
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 25
4.4 Im Versandhandel kommen 25 Prozent Zinsen und Kosten zur Hauptforde-
rung hinzu
Häufig kommen zu den ursprünglichen Forderungen im Laufe der Zeit Zinsen und Kosten
der Beitreibung und ähnliches hinzu. Tabelle 4 zeigt, wie sich diese zusätzlichen Forde-
rungsbeträge nach Gläubigerart, bezogen auf die Hauptforderung, unterscheiden.38 Die
Spalten geben sowohl die Aufteilung nach Zinsen, Kosten und Unverzinslichen Kosten als
auch die zusätzlichen Forderungen insgesamt an. Während Forderungen von Gerichten
und öffentlich-rechtliche Gläubigern mit 4 und 5 Prozent zu den geringsten zusätzlichen
Forderungen führen, kommt es beim Versandhandel zu einem Viertel Zinsen- und Kos-
tenaufschlägen auf die Hauptforderung. Auch die Forderungen von Inkassounternehmen
und Rechtsanwälten, Versicherern und Telekommunikationsunternehmen wachsen im
Laufe der Zeit um rund ein Fünftel der ursprünglichen Forderung an.
Tabelle 4: Zinsen und Kosten
Gläubigerbezeichnung Zinsen und Kosten
Zinsen Kosten Unverzins-liche
Kosten
Versandhandel 25% 6% 12% 7%
Keine Angabe 24% 3% 11% 10%
Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte 23% 7% 11% 5%
Versicherer 22% 4% 12% 5%
Telekommunikation 20% 5% 9% 6%
Vermieter und Versorgungsunternehmen 18% 3% 9% 6%
Sonst. gewerbl. Gläubiger 18% 3% 9% 5%
Unterhaltsberechtigte und sonstige private Gläubiger
12% 3% 6% 3%
Bank 9% 5% 2% 1%
Öffentlich-rechtlich 5% 1% 3% 1%
Gerichte 4% 0% 2% 1%
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. N=58.962.
5 Die Ratsuchenden
Der durchschnittliche Klient einer Sozialen Schuldnerberatungsstelle ist 41 Jahre alt,
männlich, lebt allein, hat einen Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene Berufsaus-
bildung in Form einer Lehre und ist arbeits- und vermögenslos.
5.1 Über ein Viertel zwischen 25 und 35 Jahre alt
Das durchschnittliche Alter der Klienten der Beratungsstellen lag, ähnlich wie im Bericht
des Jahres 2015, bei 41 Jahren.
Wie Abbildung 17 und Tabelle 5 zeigen, waren 27,6 Prozent der Überschuldeten bei Bera-
tungsbeginn zwischen 25 und 35 Jahre alt. Im Vergleich zum Vorjahr (28,8 Prozent) ist
der Anteil dieser mittleren Altersgruppen leicht zurückgegangen, sie stellten aber noch
38
Zuerst wurde für jede Forderung der prozentuale Anteil der Zinsen, Kosten und unverzinslichen Kos-
ten, gerechnet auf die Hauptforderung, gebildet. Dann wurde der Mittelwert je Gläubigerkategorie be-rechnet, der hier dargestellt ist.
Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Kranz/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016
institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 26
immer die am häufigsten vertretenen Altersgruppen dar. 34,9 Prozent der Ratsuchenden
waren bei Beratungsbeginn zwischen 35 und 50 Jahre alt. Der Anteil dieser Bevölke-
rungsgruppe ist im Vergleich zum Vorjahr (33,7 Prozent) leicht gestiegen. Die über 50-
Jährigen machten unter den Überschuldeten 27,3 Prozent aus. Ihr Anteil hat sich im
Vergleich zum Vorjahr (26,3 Prozent) etwas erhöht.
Abbildung 17: Durchschnittliches Alter
Tabelle 5: Altersklassen
Altersklasse 2015 2014
Bis unter 20 1,0 % 1,5 %
20 bis unter25 9,2 % 9,7 %
25 bis unter 30 13,6 % 14,7 %
30 bis unter 35 14,0 % 14,1 %
35 bis unter 40 12,4 % 11,7 %
40 bis unter 45 11,7 % 12,2 %
45 bis unter 50 10,8 % 9,8 %
50 bis unter 55 9,4 % 10,9 %
55 bis unter60 7,2 % 5,9 %
60 bis unter65 5,0 % 5,2 %
65 bis unter 70 3,2 % 2,5 %
70 bis unter 75 1,7 % 1,0 %
75 und älter 0,8 % 0,8 %
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.
5.2 Haushaltsformen: Alleinerziehende am deutlichsten überschuldungsge-
fährdet, Paare ohne Kinder weitgehend geschützt
Tabelle 6 zeigt, wie häufig bestimmte Haushaltsformen in der Gruppe der Überschuldeten
vorkommen. Wie im Vorjahr lebten rund sechs von zehn Ratsuchenden (55,8 Prozent)
allein, 27,8 Prozent leben mit einem Partner zusammen (mit oder ohne Kinder) und 16,7
Prozent waren alleinerziehend. Im Vergleich zum Vorjahr hat die Gruppe der Alleinerzie-
henden deutlich zugenommen (Vorjahr 15,6 Prozent). Hier ist die Zunahme auf einen
Anstieg des Anteils der alleinerziehenden Mütter zurückzuführen (14,1 Prozent), während
der Anteil der alleinerziehenden Männer unverändert ist (2,6 Prozent).
37,0
37,5
38,0
38,5
39,0
39,5
40,0
40,5
41,0
41,5
42,0
20
05
20
06
20
07
20
08
20
09
20
10
20
11
20
12
20
13
20
14
20
15
20
16
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 27
Tabelle 6: Haushaltsformen (alle Überschuldeten) 2014 und 2015
Haushaltsform 2014 2015
Allein Lebende 56,3 % 55,8 %
Männer 35,6 % 35,0 %
Frauen 20,6 % 20,8 %
Paare 28,5 % 27,8 %
Paare ohne Kinder 10,0 % 9,3 %
Paare mit Kindern 18,4 % 18,5 %
Paare mit mj. Kindern 16,2 % 16,4 %
1 Kind 6,7 % 6,9 %
2 Kinder 5,4 % 5,3 %
3 Kinder und mehr 4,1 % 4,3 %
Nur volljährige Kinder 2,3 % 2,1 %
Allein Erziehende 15,6 % 16,7 %
Väter 2,6 % 2,6 %
Mütter 13,0 % 14,1 % Allein Erziehende mit mj. Kindern 13,6 % 14,5 %
1 Kind 8,4 % 8,2 %
2 Kinder 3,5 % 4,3 %
3 und mehr Kinder 1,7 % 2,0 %
Nur volljährige Kinder 2,0 % 2,1 %
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.
Der Betroffenheitsindex (Abbildung 18) zeigt an, wie stark eine bestimmte Haushaltsform
in der Gruppe der Überschuldeten im Vergleich zur Gesamtbevölkerung über- oder unter-
repräsentiert ist. Die Gruppe der Alleinerziehenden ist bei den Überschuldeten im Ver-
gleich zur Gesamtbevölkerung am deutlichsten überrepräsentiert. Dies betrifft sowohl
alleinerziehende Mütter als auch alleinerziehende Väter. Der Betroffenheitsindex der
Alleinerziehenden lag im Jahr 2015 bei 2,53. Im Vergleich zum Vorjahr (Betroffenheitsin-
dex 2,28) sind die Alleinerziehenden sogar noch deutlicher überrepräsentiert. Insbeson-
dere Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern sind, je nach Anzahl der Kinder mit
Betroffenheitsindizes zwischen 3,36 und 4,12, stark überschuldungsgefährdet. Sie zählen
daher zu den verletzlichsten Haushaltsformen und können am leichtesten in finanzielle
Not geraten. Lebt nur ein Elternteil mit einem oder mehreren Kindern zusammen, kann in
vielen Fällen aufgrund fehlender Betreuungsmöglichkeiten nicht in Vollzeit gearbeitet
werden, sodass Möglichkeiten zur Einkommenserzielung nicht vollständig ausgeschöpft
werden können. Hinzu kommen höhere Kosten im Vergleich zu Haushalten ohne Kinder
und eine schlechtere Planbarkeit der Kosten.
Verhältnismäßig gut vor Überschuldung geschützt sind, ähnlich wie im Vorjahr, Paare
(Betroffenheitsindex 0,55) und hier insbesondere Paare ohne Kinder (Betroffenheitsindex
0,32). Durch weniger anfallende Kosten im Vergleich zu Haushalten mit Kindern und die
Möglichkeit, Einkommen für den Haushalt durch zwei Personen zu generieren, können
Liquiditätsengpässe vergleichsweise gut ausgeglichen werden, ohne in eine finanzielle
Krise abzugleiten.
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 28
Abbildung 18: Betroffenheitsindizes 2014 und 2015
Die Betroffenheit bezeichnet den Quotienten nach den Anteilen 2015 bei den Überschuldeten (Dividend) und der Bevölke-
rung (Divisor). Quelle Bevölkerung: Statistisches Bundesamt, Fachserie 1 Reihe 3, Bevölkerung und Erwerbstätigkeit,
Haushalte und Familien, Ergebnisse des Mikrozensus, Jahr 2013/Jahr 2014/Jahr 2015; Darstellung: iff.
Abbildung 19 und Tabelle 7 zeigen die Verteilung der Haushalte nach der Anzahl der
Kinder im Jahr 2015 und im Vergleich zum Vorjahr. In gut einem Drittel der Haushalte,
die im Jahr 2015 eine Schuldnerberatung aufsuchten, lebten Kinder. Der Schnitt lag im
Jahr 2015 bei 0,63 Kindern je überschuldeten Haushalt, etwas höher als im Vorjahr
(0,61). Im Vergleich zum Vorjahr sind im Jahr 2015 die Haushalte mit einem, mit zwei
und mit vier Kindern etwas stärker vertreten. Hinzu kommen die unterhaltsberechtigten
Kinder, die außerhalb des Haushalts leben. Sie sind besonders bei den allein lebenden
Männern vertreten.
Abbildung 19: Haushalte nach Zahl der Kinder
Tabelle 7: Zahl der Kinder
Anzahl 2014 2015
Ohne 66,6% 65,4%
Ein 16,0% 16,4%
Zwei 10,6% 11,1%
Drei 4,9% 4,8%
Vier 1,1% 1,8%
Mehr 0,7% 0,6%
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.
0,0 0,5 1,0 1,5 2,0 2,5 3,0 3,5 4,0 4,5
Nur mit volljährigen Kindern
3 und mehr Kinder
2 Kinder
1 Kind
Allein Erziehende mit mj. Kindern
Mütter
Väter
Allein Erziehende
Nur mit volljährigen Kindern
3 Kinder und mehr
2 Kinder
1 Kind
Paare mit mj. Kindern
Paare mit Kindern
Paare ohne Kinder
Paare
Frauen
Männer
Allein Lebende
2015 2014
Ohne
Ein
Zwei
Drei
Vier
Mehr
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5.3 Vorwiegend Arbeitslose und Angestellte unter den Ratsuchenden
Im Jahr 2015 waren 46,3 Prozent der Klienten der Schuldnerberatungen arbeitslos, wie
Tabelle 8 zeigt. Ihr Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr (46,5 Prozent) leicht gesunken.
Tabelle 8: Erwerbsformen der Ratsuchenden, Anteile
2014 2015
Angestellter 19,1% 21,9%
Arbeiter 8,6% 7,2%
Beamte 0,3% 0,2%
Sonstige Berufstätige 1,5% 1,1%
Hausmann/Hausfrau 4,9% 4,1%
Schüler/Auszubildender/Student 2,6% 2,0%
Rentner/Pensionär 11,1% 11,2%
Arbeitslos 46,5% 46,3%
Sonstige nicht Berufstätige 5,5% 5,8%
Gesamt 100,0 % 100,0 %
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.
Angestellte und Arbeiter machen mit zusammen 29,1 Prozent (Vorjahr: 27,7) die zweit-
größte Gruppe aus. Mit 11,2 Prozent (Vorjahr: 11,1) folgen die Rentner und Pensionäre
als drittgrößte Gruppe. Weitere Erwerbsformen machen nur einen kleinen Anteil unter
den Ratsuchenden aus. Beamte sind mit einem Anteil von nur 0,2 Prozent weiterhin am
wenigsten unter den Überschuldeten vertreten.
Abbildung 20 zeigt die Entwicklung der fünf wichtigsten Erwerbskategorien von 2005 bis
2015. Im Anteil der Arbeitslosen unter den Ratsuchenden spiegelt sich die seit geraumer
Zeit deutlich sinkende Arbeitslosenquote in der Gesamtbevölkerung nicht wider. Der
Anteil der Angestellten ist in diesem Zeitraum von 17 auf 22 Prozent angestiegen.
Abbildung 20: Entwicklung der Ratsuchenden nach Erwerbsform, Anteile
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
Angestellter
Arbeiter
Hausmann /
Hausfrau
Rentner /
Pensionär
Arbeitslos
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5.4 Zwei Drittel der Ratsuchenden sind einkommensarm
Die Klienten der Sozialen Schuldnerberatung verdienen vergleichsweise wenig. Im Jahr
2015 lag ihr monatliches Haushaltsnettoeinkommen bei durchschnittlich 1.167 Euro
(Tabelle 9).
Tabelle 9: Haushaltsnetto und Pro-Kopfeinkommen
Haushaltsnetto 1.167 €
Pro-Kopf-Einkommen 861,1 €
nach Klassen …
Bis unter 500 18,6 %
500 bis unter 750 19,2 %
750 bis unter 1000 30,4 %
1000 bis unter 1250 17,5 %
1250 bis unter 1500 7,3 %
1500 bis unter 1750 3,6 %
1750 bis unter 2000 1,7 %
2000 und mehr 1,6 %
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.
Wichtiger als das durchschnittliche Haushaltsnettoeinkommen ist das sogenannte Net-
toäquivalenzeinkommen, also das nach Alter der Haushaltsmitglieder gewichtete Pro-
Kopf-Einkommen des Haushalts.39 Das mittlere Nettoäquivalenzeinkommen aller Haus-
halte, die im Jahr 2015 Rat suchten, lag bei 861 Euro und damit leicht unter dem Mittel
des Vorjahres.
Rund 68 Prozent der Haushalte verfügten über ein Pro-Kopf-Einkommen von weniger als
1.000 Euro pro Monat. Folgt man der gängigen Armutsdefinition, nach der als stark ar-
mutsgefährdet gilt, wer nicht mehr als 60 Prozent des Medians des in der Bevölkerung
gemessenen Äquivalenzeinkommens erzielt, dann gelten angesichts einer Armutsschwelle
in Höhe von 987 Euro im Jahr 201440 etwa zwei Drittel der Ratsuchenden als einkom-
mensarm.
In der Sozialen Schuldnerberatung werden damit weiter überwiegend die sogenannten
„Armutsüberschuldeten“ beraten. In diesen Fällen können schon geringe Liquiditäts-
schwankungen zu finanziellen Krisen führen, weil es auch in stabilen Zeiten kaum oder
keine freie Liquidität gibt, die für eine Krise gespart werden könnte oder die in Form
eines Kredits in der Zeit nach der Krise zurückgeführt werden könnte.
Im Zeitablauf ist zu beobachten, dass das Pro-Kopf-Einkommen der Ratsuchenden seit
2008 stagniert, während die Armutsschwelle des Statistischen Bundesamtes von 916 auf
918 gestiegen ist (siehe auch Abbildung 21 und Abbildung 22). Die Situation der Über-
39
Das Nettoäquivalenzeinkommen ist das Haushaltsnettoeinkommen, dividiert durch einen Divisor, der
sich aus den Gewichten der im Haushalt lebenden Personen ergibt. Dieser Divisor wird gemäß der so-genannten modifizierten OECD-Skala berechnet, wobei der ersten erwachsenen Person im Haushalt das Gewicht 1,0 zugeteilt wird, jeder weiteren Person ab 14 Jahren jeweils das Gewicht 0,5 und Kin-dern unter 14 Jahren das Gewicht 0,3. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind un-ter 14 Jahren ergibt sich ein Divisor von 1,8 (1,0 + 0,5 + 0,3). Beträgt das Haushaltsnettoeinkommen dieser Familie 1.800 Euro im Monat, dann ergibt sich ein Nettoäquivalenzeinkommen für jede einzelne Person von 1.000 Euro pro Monat (1.800 Euro dividiert durch 1,8).
40 Siehe Statistisches Bundesamt (2015b).
Allein lebende Personen waren im Jahr 2014 nach EU-Definition dann armutsgefährdet, wenn sie weni-ger als 987 Euro monatlich zum Leben hatten.
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schuldeten hat sich effektiv jedoch verschlechtert. Bereinigt man die Zahlen um die über
die Zeit gestiegenen Preise stagniert die Armutsschwelle und das Pro-Kopf-Einkommen
fällt von 900 auf rund 860 Euro (in Preisen von 2015).
Abbildung 21: Pro-Kopf-Einkommen und Armuts-schwelle im Zeitablauf
Abbildung 22: Pro-Kopf-Einkommen und Armutsschwel-le im Zeitablauf (preisbereinigt)
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. Statistisches Bundesamt (2016g).
Wie Tabelle 10 zeigt, entsprechen die Einkommensquellen den weiter oben dargestellten
Erwerbsformen. 43 Prozent der Haushalte bezogen im Jahr 2015 Arbeitslosengeld II,
während 40 Prozent der Haushalte Löhne und Gehälter bezogen. Im Vergleich zum Vor-
jahr gibt es hier keine bedeutenden Änderungen.
Wie auch im Vorjahr entfiel der größte Teil des durchschnittlichen Einkommens auf Er-
werbseinkommen (476 Euro Löhne/Gehälter, etwa 13 Euro Beamtenbesoldung und Ho-
norare aufgrund selbstständiger Tätigkeit), der zweitgrößte Teil auf das Arbeitslosengeld
(314 Euro ALG I und 38 Euro ALG II). Renten und Pensionen (115 Euro) und kinderbezo-
gene Transfers (128 Euro) sind die dritt- und viertbedeutendsten Einkommensquellen.
750
800
850
900
950
1.000
1.050
20082009201020112012201320142015
Pro-Kopf-Einkommen (CAWIN)
Schwellenwert für Armutsgefährdung
750
800
850
900
950
1.000
1.050
20082009201020112012201320142015
Pro-Kopf-Einkommen (CAWIN,kaufkraftbereinigt)Schwellenwert für Armutsgefährdung(kaufkraftbereinigt)
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Tabelle 10: Einkünfte nach Art
Art der Einkünfte Durchschnittliche
Höhe
Anteil der Haushalte, der die jeweiligen Einkünfte bezieht
Löhne / Gehälter 475,99 € 40,0 %
Beamtenbesoldung 5,61 € 0,3 %
Selbständige Tätigkeit 6,89 € 0,8 %
Renten / Pensionen 115,23 € 14,6 %
Kinderbezogene Transfers 127,53 € 32,3 %
ALG I 37,89 € 4,7 %
ALG II 314,34 € 42,9 %
Sonstige 89,58 € 20,2 %
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.
6 Beratungsergebnis
6.1 Regulierungen außerhalb des Insolvenzverfahrens gelingen in etwa einem
Fünftel der Fälle
Seit 2012 haben sich die Anteile der außergerichtlichen Regulierungen von rund 23 Pro-
zent auf 19 Prozent verringert (Abbildung 23). Rund 50 Prozent der Beratungen münden
in ein Insolvenzverfahren, mit leicht zunehmender Tendenz. Nachdem der Anteil der
Fälle, bei denen es lediglich zu einer Beratung kam, seit 2010 kontinuierlich angestiegen
war, ist dieser Anteil von 11 Prozent auf 8,5 Prozent von 2014 auf 2015 gefallen.
Abbildung 23: Beratungsergebnisse 2008 bis 2015
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Sonstige Gründe
Abbruch durch Klient oderBeratungsstelle
Nur Schuldnerberatung
Erfolgreiche Teil- oderGesamtregulierung
Übergang und/oderBegleitung im Insoverfahren
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Zugenommen haben 2015 auch wieder die Fälle, in denen die Beratung vonseiten der
Klienten oder der Schuldnerberatung abgebrochen wurde (auf knapp 12 Prozent).
Bei den Jüngeren liegt die Abbruchquote bei etwa einem Viertel, bei den Älteren (65
Jahre und älter) nur noch bei 7 Prozent (Tabelle 11). Außergerichtliche Regulierungen
gelingen bei den Älteren besonders gut (Anteil: gut 30 Prozent). Die mittleren Altersklas-
sen (25 bis unter 65 Jahre) werden besonders häufig für das Verbraucherinsolvenzver-
fahren angemeldet (rund 56 Prozent), dieser Anteil hat sich allerdings zu Gunsten von
Teil- oder Gesamtregulierungen etwas verringert.
Tabelle 11: Beratungsergebnisse nach Alter
Ergebnis bis unter
25
25 bis
unter 65
65 und
älter
Sonstige Gründe 10,7% 6,7% 6,2%
Abbruch durch Klient oder Beratungsstelle 24,8% 10,5% 7,1%
Nur Schuldnerberatung 7,5% 8,2% 12,9%
Erfolgreiche Teil- oder Gesamtregulierung 20,4% 18,2% 30,3%
Übergang und/oder Begleitung im Insoverfahren 36,6% 56,4% 43,6%
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.
6.2 Alleinlebenden Frauen gelingen überproportional häufig außergerichtliche
Regulierungen
Alleinlebenden Frauen gelingt überproportional häufig eine außergerichtliche Schuldenre-
gulierung
Tabelle 12). Alleinlebende Frauen machen lediglich rund 21 Prozent der Haushalte aus,
ihnen gelingen aber 25 Prozent der Teil- oder Gesamtregulierung. Nur 18 Prozent der
Insolvenzverfahren wird durch alleinlebenden Frauen beantragt. Auch bei den alleinerzie-
hende Frauen mit minderjährigen Kindern ergibt sich ein ähnliches Bild.
Paare mit Kindern hingegen stellen 18,5 Prozent der Ratsuchenden, aber nur 14,5 Pro-
zent der erfolgreichen Regulierungen während rund 20 Prozent aller Insolvenzanmeldun-
gen von ihnen beantragt werden. Auch allein lebenden Männern gelingt lediglich
unterproportional eine Regulierung und sie landen überproportional häufig in einem In-
solvenzverfahren.
Tabelle 12: Insolvenzverfahren und außergerichtliche Regulierungen im Vergleich
Haushaltsform Insolvenz-verfahren*
Teil- oder Gesamt-regulierung **
Anteil Ratsu-chender
Allein lebender Mann 34,3% 31,4% 35,0%
Allein lebende Frau 18,2% 25,1% 20,8%
Allein erziehender Mann mit minderjährigen Kindern 2,4% 2,4% 2,3%
Allein erziehende Frau mit minderjährigen Kindern 11,9% 13,1% 12,3%
Paare ohne Kinder 10,8% 10,5% 9,3%
Paare mit Kindern 19,9% 14,5% 18,5%
Sonstige Haushaltstypen 2,4% 3,0% 1,8%
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Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.*gültige n=2.352,** n=837.
6.3 Wahrscheinlichkeit für außergerichtliche Schuldenregulierungen steigt mit
Schulbildung
Der Anteil der Überschuldeten mit einem Hauptschulabschluss liegt, wie Abbildung 24
zeigt, bei 45,4 Prozent und damit deutlich über den Anteilen der Überschuldeten mit
Abitur/Fachabitur (7,1 Prozent), einem Realabschluss (32,0 Prozent) und keinem Schul-
abschluss (15,5 Prozent). In der Gesamtbevölkerung verfügten dagegen im Jahr 201441
rund 36 Prozent über einen Haupt-/Volksschulabschluss, rund 23 Prozent über einen
Realschul- oder gleichwertigen Abschluss, rund 30 Prozent über Abitur/Fachabitur und
nur rund 4 Prozent über keinen Schulabschluss.42
Abbildung 24: Schulabschlüsse
Quellen: CAWIN-Daten; Darstellung: iff.
Tabelle 13 zeigt, dass Klienten mit Abitur/Fachabitur oder mit Realschulabschluss wie im
Vorjahr überproportional häufig Teil- oder Gesamtregulierungen gelingen. Wer keinen
Schulabschluss hat, ist häufiger bei den Insolvenzverfahren und weniger häufig bei den
Regulierungen vertreten, als der Anteil dieser Gruppe an den Ratsuchenden vermuten
lässt. Klienten mit einem Hauptschulabschluss sind ungefähr entsprechend ihrem Anteil
unter allen Ratsuchenden sowohl bei Insolvenzverfahren als auch bei Regulierungen
vertreten.
Tabelle 13: Schulabschluss nach Beratungsergebnis
Insolvenz-verfahren*
Teil- oder Gesamt-regulierung **
Anteil Ratsu-chender
Kein Schulabschluss 16,7% 11,8% 15,5%
Hauptschulabschluss 45,6% 46,1% 45,4%
Realschulabschluss 29,7% 33,7% 32,0%
41
Das aktuellste Jahr, für das das Statistische Bundesamt entsprechende Zahlen vorlegt 42
Statistisches Bundesamt (2016b)
15,5 %
45,4 %
32,0 %
7,1 %
Kein Schulabschluss
Hauptschulabschluss
Realschulabschluss
Abitur/Fachabitur
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Abitur/Fachabitur 7,9% 8,4% 7,1%
Quellen: CAWIN-Daten und Statistisches Bundesamt (2016b)
6.4 Beratung bei außergerichtlichen Regulierungen zeitaufwendiger
Diejenigen, die im Jahr 2015 die Beratung bei Sozialen Schuldnerberatungsstellen such-
ten, mussten im Schnitt etwa 1,5 Monate bis zum Beratungsbeginn warten. Damit ist
diese Zahl beinahe gleich geblieben, wobei sich die Dauer seit 2012 kontinuierlich ver-
kürzt hat (s. Tabelle 14). Diejenigen, die 2015 die Beratung beendet hatten, wurden gut
10,6 Monate beraten. Zusammengenommen besteht damit im Schnitt rund ein Jahr
aktiver Kontakt zur Beratungsstelle.
Tabelle 14: Beratungswartezeit und Beratungsdauer in Monaten 2010 bis 2015 (Mittelwerte)
Jahr des Beratungsbe-ginns (Wartezeit) / Jahr des Beratungsendes (Dauer)
Dauer der Wartezeit auf Beratung in Mona-
ten*
Beratungsdauer in Monaten**
Summe aus Wartezeit und Dauer
2010 2,91 10,35 13,26
2011 2,22 9,90 12,12
2012 1,78 13,94 15,72
2013 1,66 13,41 15,07
2014 1,59 10,91 12,49
2015 1,53 10,63 12,16
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. Dargestellt sind Mittelwerte.
Um zu einer erfolgreichen Teil- oder Gesamtregulierung zu gelangen, wird deutlich mehr
Beratungszeit benötigt (knapp 14 Monate) als für die Fälle, in denen die Schuldnerbera-
tung Hilfestellung zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens leistet (gut 10 Monate).
Tabelle 15: Beratungsdauer bei Insolvenzberatung/AR im Vergleich
Insolvenz-verfahren*
Teil- oder Gesamt-regulierung **
Dauer der Beratung in Monaten
10,1 13,6
Quelle: CAWIN-Daten; Darstellung: iff. *gültige n=2.362, **n=844.
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7 Sonderthema: Digitale Arbeitshilfen in der Sozialen Schuldnerbera-
tung
7.1 Hintergrund und Fragestellung
Die Digitalisierung macht auch vor der Schuldnerberatung nicht halt. Betroffen sind die
interne Arbeitsorganisation genauso wie die Kommunikation der Schuldnerberatung mit
ihren Klienten, den Gläubigern, Gerichten, der Schufa und den weiteren Beteiligten. Die
Digitalisierung der Arbeitsorganisation der Schuldnerberatung ist durch EDV-Programme
vielfach bereits weit fortgeschritten. Die Schuldnerhilfe Köln schreibt dazu in ihrem Jah-
resbericht 2012:
„Am 01.04.2009 begann für die Beratungsstelle organisatorisch ein neues Zeitalter.
Seitdem werden sowohl die Fallakten als auch die gesamte Büroorganisation sowie das
interne Dokumentenwesen elektronisch geführt. Der Datenverkehr wird komplett per
Internet über ein Rechenzentrum in Hamburg abgewickelt. Die Sicherheit des Daten-
transfers ist durch entsprechende technische Vorkehrungen gewährleistet. Das digitale
Büro führte zu nachhaltigen Veränderungen des Beratungsprozesses und der gesamten
Arbeitsorganisation. Rückblickend hat sich diese Umstellung gelohnt und zu mehr Effizi-
enz, mehr Beratungsqualität, mehr Kundenorientierung und zu mehr Flexibilität für die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geführt.“
Auch der jährliche iff-Überschuldungsreport wäre ohne die Digitalisierung nicht möglich.
Auf der anderen Seite gibt es bisher nur wenige Beratungsstellen (teilweise mit speziali-
sierten Beraterinnen und Beratern), die ihre Dienste (auch) unter Nutzung „digitaler
Kommunikationsmittel“ anbieten. Eine Liste findet sich unter http://www.forum-
schuldnerberatung.de/informationen/schuldnerberatung-online.html. Dort werden einige
Vorteile, aber implizit auch Ängste vor dieser Beratungsform herausgestellt:
„Lange Wartezeiten, weite Anfahrtswege oder Schwellenängste verhindern häufig den
schnellen Kontakt zur Schuldnerberatung. Immer mehr gemeinnützige Träger und Ver-
bände in der Schuldnerberatung bieten deshalb Schuldnerberatung auch im Internet an,
sei es in Form von E-Mail-Beratung oder in Form von Chats. Gemeinsam ist den (…)
Angeboten, dass sie gemeinnützig, kostenfrei, anonym, datensicher und webbasiert ihre
Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Durch die Teilnahme von zahlreichen BeraterIn-
nen der jeweiligen Träger ist zudem gewährleistet, dass eine schnelle Bearbeitung und
Beantwortung der eingehenden Fragen erfolgt. Die Online-Beratung hat die Aufgabe, den
Ratsuchenden erste Hilfestellungen zur Bewältigung ihrer Schuldenprobleme zu geben.“
In Anbetracht des Potentials, das die Digitalisierung auch für die Schuldnerberatungen
bietet, widmet sich die diesjährige Sonderuntersuchung diesem Thema mit einer reprä-
sentativen Umfrage. Dazu wurde erhoben, inwieweit die Beratungsstellen bereits digitali-
siert sind, inwieweit die Beratung davon betroffen ist und welche Möglichkeiten die
Beratungsstellen in der Digitalisierung sehen.
7.2 Zusammenfassung zentraler Ergebnisse und Fazit
Die Voraussetzungen für eine stärkere Digitalisierung sind bei einer Mehrheit der Bera-
tungsstellen gegeben. Nur eine von fünf Stellen ist kaum oder gar nicht digitalisiert. Zwei
Drittel weisen immerhin bereits jetzt schon teilweise digitalisierte Prozesse auf. Der Zu-
gang zum Internet und zu entsprechender Hardware (z.B. Drucker) ist fast überall gege-
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ben. In jeweils mehr als 90 Prozent der Beratungsstellen steht allen Mitarbeitern und von
allen Arbeitsplätzen aus das Internet uneingeschränkt zur Verfügung.
Anders sieht es bei der Nutzung von digitalen Angeboten aus. 94 Prozent der Beratungs-
stellen arbeiten, lässt man die unvermeidlich papierhafte Erfassung von Vollmachten im
Original außen vor, noch mit papierhaften Akten. Bei 15 Prozent sind es sogar alle erfass-
ten Akten, die in Papierform vorliegen. Auffällig ist jedoch, dass viele der Beratungsstel-
len angeben, eine doppelte Aktenführung zu betreiben. Das heißt, dass sowohl digitale
als auch papierhafte Akten angelegt werden. Hier ist eine deutliche Skepsis gegenüber
einer reinen Digitalisierung erkennbar.
Bezüglich der Online-Beratung von Ratsuchenden sind die befragten Schuldnerbera-
tungsstellen ungefähr zweigeteilt in diejenigen, die eine Digitalisierung für sinnvoll hal-
ten, und diejenigen, die eine starke Digitalisierung ablehnen. Diese Positionen finden sich
in vielen Antworten wieder und sind unabhängig von der Größe oder Herkunft der Bera-
tungsstelle. In 58 Prozent der Stellen wird bereits eine Online-Beratung angeboten, 42
Prozent verzichten darauf. Dabei greifen drei Viertel auf E-Mails als Medium der digitalen
Beratung zurück (bzw. halten dieses Medium für geeignet). Allerdings halten 52 Prozent
der Schuldnerberatungen eine reine Onlineberatung – unabhängig von dem Sachverhalt
der Beratung, für ungeeignet. Immerhin ein Drittel könnte sich eine reine Online-
Notfallberatung vorstellen.
Demgegenüber stehen 57 Prozent der Beratungsstellen, die glauben, dass ein Onlinean-
gebot der Schuldenberatung zum Abbau von Hemmschwellen und Zugangshürden führen
könnte. Sie erkennen zumindest in diesem Punkt Vorteile der Digitalisierung an. Ebenfalls
57 Prozent sprechen sich außerdem für eine direkte Schnittstelle zu den Insolvenzgerich-
ten aus, um dadurch Kommunikationswege zu beschleunigen und Verwaltungsvorgänge
zu erleichtern.
Gut die Hälfte (52 Prozent) stimmte zu, dass die Digitalisierung Kosten einspart und den
Arbeitsaufwand verringern kann, während die andere Hälfte dies verneinte (48 Prozent).
Eindeutiger war die Antwort danach ob durch die Finanzierungsform ein Anreiz zur weite-
ren Digitalisierung gesetzt wird. Dabei gibt es für 15 Prozent der Beratungsstellen keinen
Anreiz zu einer Digitalisierung. Bei allen Antworten gab es keine signifikanten Unter-
schiede zwischen größeren bzw. kleineren Beratungsstellen.
Ein Zitat aus einer Anmerkung zur Frage 5.1 fasst den Grundtenor dieser Studie treffend
zusammen. „Eine Digitalisierung der Beratung hilft nicht weiter, eine Digitalisierung der
Arbeitsabläufe kann jedoch sehr wohl weiterhelfen“. Viele Beratungsstellen erwähnen den
sozialen Aspekt der Schuldenberatung und die persönliche Aufmerksamkeit, die Ratsu-
chende benötigen. Wird ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingereicht, so
ist laut aktueller Gesetzeslage eine persönliche Beratung Voraussetzung. 43 Eine rein
digitale Beratung kann in diesen Fällen demnach nicht erfolgen. Die Vorteile einer teilwei-
sen Digitalisierung der Arbeitsabläufe werden aber von der Mehrheit der Beratungsstellen
erkannt, oftmals wird nur eine vollständige Digitalisierung komplett abgelehnt.
7.3 Untersuchungsmethode
An der bundesweit durchgeführten Online-Befragung, die im Sommer 2016 stattfand,
haben sich 190 Beratungsstellen beteiligt. Der für diese Erhebung entwickelte Fragebo-
43
Vgl. § 305 I Nr. 1 Inso.
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gen44 umfasst 27 Fragen, die sich auf 5 Fragenkomplexe aufteilen (Tabelle 16). Der
Großteil der Fragen besteht aus einfachen Ja-Nein-Entscheidungen (14). Es sind jedoch
zu jedem Themengebiet Anmerkungen möglich, die in Textform von den Beratungsstellen
in den Fragebogen eingetragen werden konnten. An insgesamt 17 Stellen war es möglich
Anmerkungen oder Erläuterungen individuell zu beschreiben.
Tabelle 16: Frageblöcke und Anzahl Fragen
Frageblock Anzahl Fragen
Beratungsstelle 5
Techn. Fragen zur Digitalisierung 5
Fragen zur Arbeitsweise 2
Fragen zur Beratung in digitaler Form 13
Allgemeine Fragen zur Digitalisierung 2
Nach dem ersten Block, in dem allgemeine Information abgefragt werden, erfasst der
zweite Block den Ist-Stand der Digitalisierung. Dazu zählen neben dem Zugang zum
Internet und der Geschwindigkeit der Datenübertragung auch geplante Investitionen in
eine Qualifizierung von Mitarbeitern (bezüglich der Digitalisierung) sowie in die digitale
Infrastruktur. Der dritte Komplex erfasst die Arbeitsweise der Beratungsstellen, insbe-
sondere mit Blick darauf, ob Akten und Daten digital oder papierhaft erfasst werden. Der
vierte Fragenkomplex ist mit 13 Fragen der Hauptteil dieser Erhebung. Er befasst sich
mit der digitalen Beratung. Dazu wird erfragt, ob, und wenn ja, in welchen Bereichen
eine digitale Beratung stattfindet (bzw. stattfinden könnte) und wie die Beratungsstellen
ihr Onlineangebot gestalten. Außerdem werden konkrete Fragen zur Online-
Notfallberatung und digitalen Datenerfassung gestellt. Der fünfte Block, der die Befra-
gung schließt, beschäftigt sich mit möglichen Kostenersparnissen und Arbeitserleichte-
rungen für die Beratungsstellen durch die Digitalisierung.45
7.4 Die Fragekomplexe
7.4.1 Beschreibung der teilnehmenden Beratungsstellen
Bestandteil dieses Fragenkomplexes ist es, allgemeine Informationen über die Bera-
tungsstellen zu erhalten (z.B. Standort, Trägerschaft, Finanzierung usw.). Dabei waren
alle 190 zurückgesandten Fragebögen auswertbar. Die 190 berichtenden Beratungsstel-
len erstrecken sich über das gesamte Bundesgebiet (vgl. Tabelle 17/ Frage 1.1).
44
Der Fragebogen ist im Anhang dokumentiert. 45
Sofern nicht anders erwähnt, lag der Anteil an auswertbaren Antworten auf die einzelnen Fragen bei
mehr als 92 Prozent (175 von 190).
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Tabelle 17: Verteilung der Beratungsstellen über das Bundesgebiet
Bundesland Gesamt Anteil
Mecklenburg-Vorpommern 6 3,16%
Sachsen-Anhalt 5 2,63%
Sachsen 12 6,32%
Thüringen 7 3,68%
Brandenburg 6 3,16%
Niedersachsen 13 6,84%
Rheinland-Pfalz 18 9,47%
Nordrhein-Westfalen 31 16,32%
Saarland 5 2,63%
Hamburg 4 2,11%
Bremen 3 1,58%
Hessen 11 5,79%
Bayern 25 13,16%
Baden-Württemberg 18 9,47%
Schleswig-Holstein 16 8,42%
Berlin 8 4,21%
Keine Antwort 2 1,05%
Gesamt 190 100,00%
Die Verteilung auf die Neuen Bundesländer (18,95 Prozent) und auf die Alten Bundeslän-
der (75,79 Prozent) bildet die tatsächliche Bevölkerungszahl in den beiden Gebieten gut
ab (Neue Bundesländer: 15,7 Prozent, Alte Bundesländer: 80,05 Prozent, Berlin: 4,35
Prozent, vgl. Zensus, 2011). Damit können Effekte aufgrund von regionalen Spezifika
ausgeschlossen werden und die vorliegenden Ergebnisse liefern einen zuverlässigen
Überblick über bundesweite Tendenzen. Auch die Verteilung auf Städte, städtisches
Umland und ländlich geprägte Regionen ist ausreichend diversifiziert. Zwar gab ein Groß-
teil der Beratungsstellen an, in Städten tätig zu sein (68,42 Prozent) aber auch Bera-
tungsstellen die im städtischen Umland (27,39 Prozent) und in ländlichen Regionen
(46,84 Prozent) tätig sind, sind in ausreichend großer Zahl repräsentiert46.
Die Analyse der Träger der Beratungsstellen (Frage 1.2) zeigt, wie auch in den vergan-
genen Jahren, dass freie, gemeinnützige Träger (Caritas, Arbeiter Wohlfahrt, Deutsches
Rotes Kreuz, Diakonisches Werk, Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband, sonstige
gemeinnützige Träger) mit 76,84 Prozent, gegenüber kommunalen Trägern (15,79 Pro-
zent), dominieren. Sonstige Träger, wie beispielsweise Verbraucherzentralen (3,68 Pro-
zent) oder gewerbliche Schuldnerberatungen (Beratungsstellen; 1,6 Prozent), spielen in
der Befragung nur eine marginale Rolle.
Auskunft hinsichtlich der Zahl an Ratsuchenden in den Schuldnerberatungen (Frage 1.3)
liefert Tabelle 18. Mit insgesamt 160.555 Ratsuchenden, wovon 81.668 in langfristigen
46
Abweichung von 100% ergibt sich aus Mehrfachnennungen.
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Betreuungen befinden, ergibt sich ein hoher Aussagewert der Daten aus der Befragung,
wobei die tatsächliche Zahl Ratsuchender in den Befragungsstellen noch höher sein dürf-
te, da lediglich 174 Stellen auf diese Frage antworteten. Auffällig sind, wie auch schon im
letzten Jahr, die großen Unterschiede in der Größe der Beratungsstellen. Bedingt durch
örtliche Besonderheiten und verschiedene Personalausstattungen existieren Beratungs-
stellen, die fast 15.000 Ratsuchende betreuen, bis hin zu Standorten mit lediglich 20
betreuten Fällen.
Tabelle 18: Beratungsstelle, Anzahl der Ratsuchenden
Statistische Kenngröße Ratsuchende der SB gesamt
Ratsuchende in länger-fristigen Betreuungen
Mittelwert 922,73 507,25
Median 512,50 300,99
Maximum 14.964 8.700
Minimum 20 5
Summe Gesamt 160.555 81.668
gültige Antworten 174 161
Nicht gültige Rückläufe 16 29
Summe 190 190
Ein Großteil der Beratungsstellen führt Beratungen ausschließlich in Hauptstellen durch
(66,13 Prozent/Frage 1.4), wohingegen lediglich ein Drittel Beratungen nicht nur in der
Haupt-, sondern auch in (mindestens) einer Nebenstelle, durchführt (33,87%).
Ein Blick auf die Finanzierungsmethoden der verschiedenen Beratungsstellen (Frage 1.5)
zeigt, dass sich 43,72 Prozent der Schuldnerberatungen ausschließlich über pauschalier-
te/stellenbezogene Finanzierung finanzieren. 12,02 Prozent gaben an, sich ausschließlich
über Fallpauschalen zu finanzieren, und 20,22 Prozent gaben an, dass ihre Finanzierung
eine Mischform der zuvor genannten sei. Die restlichen 24,04 Prozent gaben eine Misch-
finanzierung mit anderen Finanzierungsarten an. Zu diesen anderen Finanzierungsarten
zählen vor allem die Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (Kommunen, Städte, Länder)
die noch ca. 23 Prozent der Beratungsstellen angaben. Als andere sonstige Finanzie-
rungsarten wurden Eigenmittel, Spendenfinanzierung oder auch die Unterstützung durch
Kirchenmittel genannt. Diese sonstigen Arten spielen aber in der Gesamtbetrachtung
lediglich eine marginale Rolle.
7.4.2 Technische Fragen zum Ist-Stand der Digitalisierung
Die Fragen in diesem Komplex ermöglichen es, einen Ist-Stand der Digitalisierung inner-
halb der Beratungsstellen zu erhalten.
Dabei zeigt die Abbildung 25 deutlich, dass bisher nur ein geringer Teil weitestgehend
bzw. voll digitalisiert ist (17,11 Prozent / Frage 2.1). Es existieren sogar mehr Bera-
tungsstellen, die kaum bzw. überhaupt nicht digitalisiert sind (19,25 Prozent). Der über-
wiegende Teil der Beratungsstellen verfügt jedoch über eine teilweise Digitalisierung.
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 41
Abbildung 25: Stand der Digitalisierung
Die Frage 2.2 bezieht sich auf die Unterstützung zur Digitalisierung durch die Träger der
Beratungsstellen. Dabei wird zwischen einer Qualifizierung der Berater bzw. einer Inves-
tition in die Infrastruktur unterschieden. Gefragt wurde nach geplanten Investitionen in
diese Bereiche bzw. (teilweise) umgesetzte Projekte. Die Ergebnisse sind relativ vielfältig.
Fast die Hälfte (46,84 Prozent) der befragten Beratungsstellen hat die Unterstützung der
Träger bei einer (teilweisen) Umsetzung der Qualifizierung der Berater (in Bezug auf eine
mögliche Digitalisierung) erhalten. Bei 10,05 Prozent ist eine Unterstützung durch den
Träger in diesem Bereich geplant. In 42,63 Prozent der Beratungsstellen sind aber weder
Qualifizierungsmaßnahmen geplant noch wurden bereits welche umgesetzt. Auch bei der
Unterstützung von Investitionen in digitale Infrastrukturen lässt sich ein vergleichbares
Bild zeichnen. Hier hat exakt die Hälfte der Beratungsstellen bereits Unterstützung bei
einer (teilweisen) Realisierung der Projekte erfahren, 8,95 Prozent planen weitere Um-
setzungen mit Hilfe der Träger. Auch hier steht diesen positiven Zahlen jedoch wieder
fast die Hälfte der Beratungsstellen gegenüber (41,05 Prozent), bei denen es weder
Pläne noch bereits umgesetzte Projekte gibt. Einige exemplarische Aussagen finden sich
in Box 1 (Zitate 1)47. Die in der Box aufgezählten Sachverhalte geben häufige oder wich-
tige Anmerkungen wieder. Gut die Hälfte der Beratungsstellen kann bei Investitionen in
Digitalisierungsprojekte auf die Unterstützung der Träger setzten, die andere Hälfte kann
das nicht.
47
Die Boxen liefern einen Überblick aus den Anmerkungen, welche die Beratungsstellen zu jeder Fragen
machen konnten und sind sinngemäße Zitate; wenn nicht anders beschrieben, beziehen sich die Boxen jeweils auf die vorangegangene Fragestellung.
19,25%
63,64%
13,90%
3,21% Kaum oder nicht digitalisiert
Zum Teil digitalisiert
Weitestgehend digitalisiert
Voll digitalisiert
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Zitate 1: Frage 2.2 – Unterstützung durch die Träger
Einheitlicher sind die Ergebnisse nach dem Zugang zu Internet und Druckern an allen
Beratungsstandorten (Frage 2.3). 91,4 Prozent der Schuldnerberatungsstellen haben
überall Zugang zum Internet und Druckern, nur 8,4 Prozent können das nicht aufweisen.
Bei den Beratungsstellen, die nicht in allen Räumlichkeiten über Internet und Drucker
verfügen, war das häufigste Argument, dass für einige Termine kommunale Räume ver-
wendet werden bzw. es bei „vor-Ort-Terminen“ keinen Internetzugang gibt (neun Mal als
Grund genannt).
Noch eindeutiger ist die Antwort auf die Frage, ob von jedem Arbeitsplatz aus auf das
Internet zugegriffen werden kann (Frage 2.5), wobei sogenannte „Stand-Alone-Rechner“
mit sensiblen Daten unberücksichtigt blieben. Mehr als 99 Prozent beantworten diese
Frage mit Ja. Lediglich eine Beratungsstelle gab an, dass nur der Hauptrechner mit dem
Internet verbunden sei. Desweiteren wurde angegeben, dass einige Bereiche des Inter-
nets gesperrt seien (ein Mal) bzw. bei einigen Außenterminen kein Zugriff auf das Inter-
net möglich sei (drei Mal genannt).
Die Frage 2.4 bezieht sich auf die Qualität der Internetverbindung in den jeweiligen Bera-
tungsstellen. Die dafür empfohlenen Online-Testverfahren sind im Fragebogen im Anhang
erläutert. Die Tabelle 19 fasst die Antworten dieser Frage zusammen.
Auffällig dabei ist die vergleichsweise hohe Anzahl der Fragebögen, die nicht beantwortet
wurden. Dazu machten die Beratungsstellen mehrheitlich folgende Angaben.
1. Es bestand kein Interesse, die empfohlenen Test durchzuführen (bei 9 Beratungs-
stellen der Fall; ließ sich durch Antworten wie „gut genug“ oder „ausreichende Ge-
schwindigkeit“ erahnen)
2. Probleme mit der Erfassung der gewünschten Upload/Download-Raten (bei 14 Be-
ratungsstellen der Fall, teilweise dadurch zu Stande gekommen, dass der Test
nicht funktioniert hat (4x), teilweise durch bloße Antworten wie „nicht bekannt“
oder „Weiß ich nicht, bin kein Experte“ kommuniziert)
3. Probleme in Außenstellen, die geringere Download-/Uploadraten als die Hauptstel-
len haben (in 4 Fällen beschrieben)
Wir erhalten volle Unterstützung durch unsere Träger bzw. wissen, dass wir sie bei Be-
darf erhalten würden (10 Nennungen)
Wir erhalten keinerlei Unterstützung durch den Träger und in absehbarer Zukunft ist
auch keine Investition in diesen Bereich geplant (11x)
Die Kosten für Investitionen in digitale Infrastruktur bzw. Qualifizierung der Mitarbeiter
ist zu hoch (3x)
Es existieren Pilotprojekte in einzelnen Nebenstellen (2x)
Wir wurden bei der Beschaffung von CAWIN unterstützt (6x)
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Tabelle 19: Upload- und Download-Geschwindigkeiten
Geschwindigkeit Download (Gesamt) Download (Anteil) Upload (Gesamt) Upload (Anteil)
nicht geantwortet 68 35,79% 77 40,53%
< 1 Mbps 5 2,63% 31 16,32%
1 Mbps - 5 Mbps 31 16,32% 39 20,53%
5 Mbps - 10 Mbps 18 9,47% 13 6,84%
10 Mbps und mehr 68 35,79% 30 15,79%
Summe 190 100,00% 190 100,00%
Mbps – Megabit pro Sekunde
Auch wenn sich ein im Vergleich zu anderen Fragen eher geringer Rücklauf ergeben hat,
so lässt sich dennoch sagen, dass mehr als ein Drittel der Stellen mit einer Downloadrate
von mehr als 10 Mbps ausgestattet sind, wohingegen lediglich 2,6 Prozent eine Rate von
unter einem 1 Mbps aufweisen können. Augenscheinlich ist auch, dass die Upload-
Geschwindigkeit deutlich geringer ist als die Download-Geschwindigkeit.
Alle diese Daten machen dennoch deutlich, dass ein mangelnder Zugang zum Internet
nicht der Grund sein kann, aus dem auf Digitalisierung verzichtet wird.
7.4.3 Ist-Stand der Arbeitsweise
In diesem Komplex werden vor allem die Häufigkeit des Einsatzes von papierhaften Ak-
ten sowie deren Einsatzgebiet erfragt.
Dabei gaben 94 Prozent an, auch außerhalb der Erfassung von Vollmachten im Original,
noch Akten in Papierform zu benutzen (Frage 3.1). Lediglich 6 Prozent nutzen außerhalb
von Originalvollmachten keine Papierakten mehr. Insgesamt benutzen mehr als drei
Viertel aller Unternehmen mehr als 50 Prozent an papierhaften Akten, wohingegen nur
4,5 Prozent der Beratungsstellen angaben, weniger als 20 Prozent ihrer Akten in Papier-
form zu haben. In den Anmerkungen wurde in 31 Fragebögen angegeben, dass zu 100
Prozent papierhafte Akten geführt werden.
Zitate 2: Frage 3.1 – Arbeitsweise mit papierhaften bzw. digitalen Akten
Die Abbildung 26 zeigt, welche Bereiche komplett papierhaft erfasst werden. Wie bereits
beschrieben, haben 31 Beratungsstellen ihre kompletten Aufzeichnungen in Papierform.
Dies entspricht 18 Prozent der 170 Stellen, die auf diese Frage auswertbar geantwortet
haben.
Wir nutzen eine doppelte Aktenführung, bei der sowohl digitale als auch papierhafte Ak-
ten angelegt werden (11 Mal genannt)
Aktive Entscheidung gegen digitale Aktenführung bspw. aus Datenschutzgründen (4x)
Zuerst werden papierhafte Akten angelegt, welche nach Beendigung der Beratung digi-
talisiert werden (3x)
Wir nutzen das Programm CAWIN für die Digitalisierung der Akten (7x)
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Abbildung 26: Bereiche, in denen ausschließlich papierhafte Akten vorliegen
Summe von über 100% entsteht durch mögliche Mehrfachnennung.
Als sonstige Bereiche, die ausschließlich papierhaft erfasst werden, gaben die Beratungs-
stellen vor allem den Schriftverkehr mit Gläubigern an (in 17 Fällen wurde das explizit
erwähnt). Ansonsten gaben je eine Schuldnerberatung an, dass sie folgende Bereiche
einzig und allein durch papierhafte Akten erfassen: Schufa-Auskünfte, Statistiken des
Landkreises, Neu-Anmeldungen und Vergleichsvereinbarungen.
Bei den sonstigen Anmerkungen zu diesem Themenkomplex erwähnte eine Beratungs-
stelle, dass das CAWIN „zu wenig Auswahlmöglichkeiten zur Statistik [bietet]. Zumal
leider die Vorgänger das Programm nie richtig genutzt haben. Somit sind die vorhande-
nen Zahlen nicht reell und die Auswahl der Filter sind nicht für unsere Statistik anwend-
bar“. Im Mittelpunkt der Anmerkungen stand jedoch, wie bereits in Box 2 (Zitate 2)
erwähnt, die doppelte Aktenführung – also die Mischung einer digitalen und papierhaften
Erfassung der Akten.
7.4.4 Beratung in digitaler Form
Dieser Abschnitt befasst sich mit den Vor- bzw. Nachteilen von digitalen Beratungen.
Dazu wurde zunächst nach der Auffassung der Beratungsstellen gefragt, ob Digitalisie-
rung derzeit bzw. in Zukunft die Arbeitssteuerung erleichtern kann (Frage 4.1.). Tabelle
20 zeigt die Resultate dieser Befragung.
Tabelle 20: Hilft die Digitalisierung bei der Arbeitssteuerung?
Frage/These Ja Nein Nicht beantwortet
Kann die benötigte Zeit festgestellt werden? 40% 37,4% 22,6%
Keine Zeiterfassung einzelner Tätigkeiten. 31,6% 48,4% 20%
Bessere Steuerung der Arbeit findet statt. 40% 34,7% 25,3%
Andere 9,5% 11,6% 78,9%
Ja/Nein/Nicht beantwortet geben jeweils den Anteil an allen zurückgesendeten Fragebögen an
24,12%
66,47%
78,82%
74,71%
Beratungsstatistik der Beratungsstellen
Beratungsdokumente im Einzelfall
Archivierung bisheriger Schriftverkehr desRatsuchenden
Archivierung eigener Schriftverkehr
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Die Antworten zeigen, dass vor allem eine Erfassung der benötigten Zeit und eine besse-
re Steuerung der Arbeit von den Beratungsstellen als Vorteil der Digitalisierung angese-
hen wird.
Bei den Beratungsstellen, die „Andere“ mit ja beantwortet haben, dominierte der Aspekt,
dass jeder Mitarbeiter von jedem Arbeitsplatz aus auf die Daten und Protokolle des Rat-
suchenden zugreifen kann (7 Nennungen). Unter diesen Aspekt fällt auch, dass damit
eine Erleichterung bei Vertretungen (z.B. aus Krankheitsgründen) einhergeht. Als zwei
weitere Vorteile der Digitalisierung wurde die Qualitätssicherung durch Standardisierung
und erleichterte Arbeitsteilung genannt (5x), ebenso wie das Wegfallen von Lagerkapazi-
täten für Papierakten (2x). Allerdings gaben auch acht Beratungsstellen an, dass sie
keinen Nutzen in der Digitalisierung sehen, und dass es unter Umständen sogar zu Zeit-
verlusten kommen kann.
Insgesamt nutzen mit 110 befragten Beratungsstellen etwas mehr als die Hälfte bereits
digitale Beratungsangebote (58 Prozent). Dem gegenüber stehen 79 Stellen, die auf
digitale Beratungen verzichten (42 Prozent). Lediglich eine Beratungsstelle hat diese
Frage nicht beantwortet (Frage 4.2). Daraufhin wurden gefragt, in welcher Form eine
digitale Beratung stattfindet bzw. stattfinden könnte, unabhängig von der momentanen
technischen Durchführbarkeit. Die Abbildung 27 zeigt die Resultate dieser Befragung.
Dabei ist der Anteil der 190 befragten Beratungsstellen angegeben, die sich das jeweilige
Medium als Bestandteil einer digitalen Beratung vorstellen könnten (dabei waren Mehr-
fachnennungen möglich).
Abbildung 27: Vorstellbare bzw. realisierte Formen der digitalen Beratung
Auffällig sind dabei zwei Dinge. Zum einen kann sich die überwiegende Mehrheit (137
Beratungsstellen bzw. 72 Prozent) eine Beratung über E-Mail-Kontakt vorstellen, zum
anderen ist für mehr als ein Viertel aller befragten Stellen keines der genannten Medien
für eine digitale Beratung vorstellbar (49 Beratungsstellen bzw. 26 Prozent). Es gaben
von den 137 Beratungsstellen, die E-Mail-Verkehr als Form der digitalen Beratung aus-
wählten, 26 zusätzlich an, dass diese Form nur sehr eingeschränkt genutzt wird (bzw.
werden soll). Die häufigsten Motive waren Datenschutzgründe (9x), die hohe Komplexität
der Beratung (8x) und das Entstehen von Missverständnissen ohne persönlichen Kontakt
(4x).
72,11%
6,84%
3,68% 11,05%
via Email
via Chat
via Video-Konferenz
Andere
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Unter „Andere“ Formen der digitalen Beratung laufen vor allem sonstige Online-
Plattformen (19 Nennungen). Dabei dominiert die Online-Beratungsplattform des deut-
schen Caritasverbands (11x) und die Online-Beratung durch die BAG-Schuldnerberatung
(6x). Außerdem wurde in einem Fall WhatsApp als digitales Angebot der Beratung ge-
nannt.
Abbildung 28 zeigt die Bereiche, in denen sich die befragten Beratungsstellen vorstellen
könnten, ausschließlich durch Online-Beratung abgewickelt zu werden (auch hier sind die
Prozente wieder der Anteil aller 190 Beratungsstellen, die angegeben haben, in diesem
Bereich ausschließlich online zu beraten/Frage 4.4).
Abbildung 28: Bereiche, in denen ausschließlich Onlineberatung stattfinden könnte
Summe von mehr als 100% entsteht durch mögliche Mehrfachnennung.
Die überwiegende Mehrheit der Schuldnerberatungen lehnt eine komplette Onlinebera-
tung, egal in welchem Bereich, ab (104). Ein Drittel könnte sich immerhin noch vorstel-
len, die Notfallberatung ausschließlich online anzubieten. Eine reine Abwicklung der
Insolvenz-/ Schuldenberatung wird nur von einem verschwindend geringen Teil in Erwä-
gung gezogen. Unter den 11 Prozent der „anderen“ Angaben gab es zwei dominante
Anmerkungen. Einerseits können sich 11 Stellen vorstellen, dass eine Erstkontaktauf-
nahme bzw. die Bereitstellung von Informationen (Öffnungszeiten, geeignete Beratungs-
stelle für „Face-to-Face“-Beratung) rein online erfolgt, andererseits gaben 9
Schuldnerberatungen an, dass rein technische/komplett standardisierte Fragen aus-
schließlich online bearbeitet werden könnten (z.B. Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen,
Fragen bezüglich des P-Kontos des Ratsuchenden).
57 Prozent der Beratungsstellen gaben jedoch an, dass Online-Beratungsverfahren Zu-
gangsprobleme ihrer Klienten beheben könnten (Frage 4.5). Dementsprechend gaben 43
Prozent an, dass sie nicht glauben, dass Zugangsprobleme dadurch gelöst werden, oder
das sogar ganz neue Hürden entstehen (Stichwort: „technische Voraussetzung“).
36,32%
5,79%
3,16% 11,05%
54,74%
Notfallberatung
Schuldnerberatung
Insolvenzberatung
Andere
Keine
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Zitate 3: Frage 4.5 – Kann Online-Beratung helfen Zugangsprobleme zu beheben?
Box 3 (Zitate 3) bestätigt den Eindruck, der auch bei der bisherigen Auswertung des
Fragebogens aufgetreten ist. Es existiert offensichtliche eine Spaltung unter den Bera-
tungsstellen zwischen jenen, die die Chancen einer digitalen Beratung größer einschätzen
und jenen, die die Risiken (Verlust des privaten Kontakts zum Ratsuchenden) höher
einschätzen.
Zusätzlich zu den 79 Beratungsstellen, die noch keine Online-Beratung anbieten, gaben
weitere 31 keine Antwort auf die Frage 4.6. Von den verbleibenden 80 ermöglichen es 40
Prozent (32 Beratungsstellen) ihren Ratsuchenden, in einem geschützten Bereich auf
einer Website persönliche Angaben bereits vor der Beratung einzugeben. Bei den restli-
chen 60 Prozent ist dies noch nicht möglich.
Auf die Frage, welche Daten in so einem geschützten Bereich vorab erhoben werden bzw.
welche Erhebung sinnvoll wäre, haben 129 Beratungsstellen keine Alternative ange-
kreuzt. Es ist nicht völlig klar, ob dies aus aktiver Ablehnung heraus geschehen ist, oder
ob die Frage nicht beantwortet wurde. Die Ergebnisse sollen deshalb nur auf die verblei-
benden 61 Fragebögen bezogen werden (siehe Tabelle 21).
Tabelle 21: Welche Daten des Ratsuchenden werden vorab erhoben bzw. deren Erhebung wäre sinnvoll?
Persönliche Daten Anteil
Kontaktdaten 96,72%
Bekannte Gläubiger 77,05%
(ungefähre) Forderungshöhe 67,21%
Andere 26,23%
Fast alle Beratungsstellen erheben oder erachten eine Erhebung von persönlichen Kon-
taktdaten als sinnvoll. Auch die Erhebung von bekannten Gläubigern sowie die Angabe
einer ungefähren Forderungshöhe wird als sinnvoll angesehen. Andere Aspekte, die als
wichtig erachtet werden, sind das Einkommen bzw. Vermögen, eine kurze Problemschil-
derung, ob eine Konto- bzw. Lohnpfändung vorliegt und ob es sich um Energie- oder
Mietschulden handelt.
Bei den Anmerkungen der Beratungsstellen wurden aber auch einige Bedenken deutlich.
Vor allem wurde befürchtet, dass das vorherige Abfragen von persönlichen Daten ab-
Eine Online-Beratung kann Kosten senken (z.B. Fahrtkosten) und zeitliche (bspw. Rat-
suchende auf Montage/ mit Schichtdienst), räumliche (für nicht mobile Ratsuchende)
oder sonstige (Scham, körperliche Einschränkungen) Hemmschwellen abbauen (37 Mal
genannt)
Kann im Einzelfall bzw. als Erstkontakt sinnvoll sein, aber nur wenn eine persönliche Be-
ratung folgt (33x)
In städtischen bzw. dicht besiedelten Gebieten nicht der Fall (7x)
Problematisch da Online-Beratungen eine hohe Alphabetisierungskompetenz und tech-
nische Infrastruktur sowie Kompetenz der Ratsuchenden voraussetzt (6x)
Telefonische Hilfe ist effektiver bzw. sinnvoller (4x)
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schreckend wirkt (6 Nennungen). Außerdem wurde auf Datenschutzproblematiken hin-
gewiesen (5x) und es wurde explizit die hohe Wahrscheinlichkeit genannt, dass die An-
gaben nicht vollständig bzw. fehlerhaft sind und es damit zu einem doppelten
Arbeitsaufwand kommt (4x). Desweiteren haben drei Beratungsstellen angegeben, dass
sie eine solche Checkliste als Download zur Verfügung stellen und diese dann in Papier-
form vor oder zum ersten Termin verlangen.
40 Prozent der Beratungsstellen bieten FAQs (Häufig gestellte Fragen) bzw. eine Infor-
mationsseite auf der eigenen Webseite als Hilfestellung für die Klienten an (Frage 4.7).
Auch was die Sinnhaftigkeit einer online geführten Beratung ohne vorbereitende Fragen
betrifft, sind die skeptischen Stimmen in der Überzahl (Frage 4.8). 21 Prozent halten eine
solche Online-Beratung für sinnvoll bzw. bieten bereits eine an, wohingegen 79 Prozent
keine anbieten und sie auch nicht als sinnvoll erachten. In der verbalen Begründung, aus
welchem Grund eine Online-Beratung (nicht) sinnvoll ist, ergibt sich ein ähnliches Bild
wie in den vorangegangen Fragen dieses Abschnitts. Zur besseren Übersicht sind in
Abbildung 29 die großen vier Gruppen graphisch aufbereitet. Dazu wurden die Antworten
der offenen Frage 4.8 ausgewertet, es ergab sich folgendes Bild.
Abbildung 29: Haltung bezüglich Online-Beratung
Komplette Zustimmung bzw. Ablehnung geben die Antworten wieder, bei denen eine
reine Online-Beratung, auch ohne vorbereitende Fragen, für absolut sinnvoll bzw. ausge-
schlossen erachtet wird. Wie auch schon vorher beschrieben, sind diese eindeutigen
Positionen in der Unterzahl. „Eher Ablehnung“ sind solche Punkte, bei denen es vorstell-
bar ist, in Einzelfällen oder allgemein bei einer ersten Kontaktaufnahme Instrumente der
Online-Beratung zu nutzen. Im Mittelpunkt steht aber immer das persönliche Gespräch –
die sogenannte „Face-to-Face“-Beratung. Unter „Eher Zustimmung“ sind die Positionen
zusammengefasst, die eine parallele Online-Beratung zum klassischen persönlichen Kon-
takt als sinnvoll erachten, selbst wenn online keine vorbereitenden Fragen gestellt wer-
den. Dort sollen möglichst viele standardisierte Prozesse online erfolgen, ohne komplett
auf den persönlichen Kontakt zu verzichten.
6
27
19
8
0 5 10 15 20 25 30
Komplette Ablehnung
Eher Ablehnung
Eher Zustimmung
Komplette Zustimmung
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Interessant in diesem Kontext sind die Begründungen der Kategorie „Eher Ablehnung“,
die im Folgenden benannt sind:
1. Themen sind oft zu Komplex, um sie online zu bearbeiten (11 Nennungen)
2. Soziale Komponente steht bei der Schuldnerberatung im Mittelpunkt, dazu zählt
das Lesen der Körpersprache des Ratsuchenden, das Erkennen seiner psychischen
Verfassung und das Aufbauen von Vertrauen (8x)
3. Es gibt gesetzliche Vorschriften (z.B. im Insolvenzrecht) die eine Online-Beratung
unmöglich machen (4x)
4. Ratsuchende könnten durch technische Voraussetzungen einer Online-Beratung
überfordert werden (3x)
5. Die Gefahr dass Missverständnisse entstehen ist in einer Online-Befragung zu
groß, damit ist keine verlässliche Beratung mehr möglich (2x)
Auffällig ist, dass auch immer wieder darauf verwiesen wird, dass sich einige der aktuel-
len Probleme einer Online-Beratung mit der Zeit legen könnten, dass es sich also um
einen Gewöhnungs- bzw. Lernprozess sowohl bei den Ratsuchenden als auch bei den
Beratungsstellen handelt.
Tabelle 22 zeigt, dass ein Großteil der Statistiken von den Beratungsstellen digital erho-
ben wird. Eine prozentuale Angabe der Werte scheint hier, aufgrund der stark variieren-
den Rücklaufzahl, nicht sinnvoll.
Tabelle 22: Art der erhobenen Statistiken nach Auftraggeber
Erfassung für Digitale Erhebung
Papierhafte Erhebung Nicht geantwortet
Träger 122 65 3
Bundesstatistik 131 10 49
Kostenträger wie:
Gemeinde/Kreis 99 68 23
Landesstatistik 81 29 80
Jobcenter 31 18 141
Andere Kostenträger 18 18 154
Insbesondere die Bundes- und Landesstatistiken werden nur noch in wenigen Fällen
papierhaft erhoben. Bis auf die oben aufgeführten Empfänger von Statistiken gaben die
Beratungsstellen noch folgende Einrichtungen an: Stadtverwaltung, Bezirksämter (je 2x),
Verwendungsnachweise für zuständige Ministerien und Dienstleistungsvertragspartner (je
1x).
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Auf die Frage, welche zusätzlichen Statistiken die Beratungsstellen noch für sinnvoll
erachten würden, die bisher aber nicht erhoben wurden (Frage 4.10), war die häufigste
Antwort, dass keine weiteren Daten erhoben werden sollten (8 Nennungen – siehe dazu
auch Zitate 4). Es gab aber auch Forderungen nach der Erfassung bisher vernachlässigter
Sachverhalte.
1. Wirksamkeit/Zielerreichung der Beratung, z.B. Reintegration in den Arbeitsmarkt
(4x)
2. Ursachen der Verschuldung und gegebenenfalls psychische/physische Erkrankun-
gen, die mit der Verschuldung im Zusammenhang stehen (4x)
3. Zahl der abgesagten Termine durch die Ratsuchenden (4x)
4. Fallbearbeitungszeiten; bei Migranten die Herkunft, Zahl der Einmalberatungen
(jeweils 1x)
Zitate 4: Frage 4.10 – Zu den erhobenen Statistiken in der Schuldenberatung (ausgewählte Einzelzi-tate):
Auch Box 4 (Zitate 4) zeigt wieder die Spaltung unter den Beratungsstellen. Die Antwor-
ten schwanken zwischen dem Wunsch, noch konkretere und einheitlichere Daten zu
erhalten, und dem Wunsch nach Entlastung.
Mit 93 Prozent bietet die große Mehrheit der Beratungsstellen eine Notfallberatung an
(Frage 4.11). Das entspricht 172 Beratungsstellen, wovon wiederrum 60,5 Prozent (ent-
spricht 104 Beratungsstellen) diese Notfallberatung auch online (zumindest teilweise)
durchführen. Dabei nutzt der größte Teil der Beratungsstellen ein eigenes Online-Angebot
der Notfallberatung (69 Prozent) und nur eine Minderheit (31 Prozent) nutzt Angebote
der Träger (z.B. das bundesweite Online-Angebot der Caritas).
In den letzten beiden Fragen dieses Themenkomplex (4.12 und 4.13) geht es noch ein-
mal um Spezifika der Digitalisierung. So berichten lediglich 14 Prozent der Schuldenbera-
tungen, dass sie vor der Beratung eine Aufbereitung der Verbindlichkeiten (bspw. mit
CAWIN) durch den Ratsuchenden durchführen lassen. Eine Mehrheit (86 Prozent) ver-
zichtet darauf. Für die Einrichtung einer digitalen Schnittstelle zum Insolvenzgericht, um
z.B. eine einfacherere Übermittlung von Insolvenzanträgen aus der Beratungssoftware
heraus zu garantieren, spricht sich mehr als die Hälfte der Beratungsstellen aus (57
Prozent). 43 Prozent erachten eine solche Schnittstelle als nicht sinnvoll.
Es wäre wichtig, dass alle Beratungsstellen an der Bundesstatistik teilnehmen, um eine
einheitliche Datenerfassung zu gewährleisten. Da diese Zuarbeit sehr zeitintensiv ist,
müssten hierfür jedoch vom Bund auch finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Daten in der Bundesstatistik sind derzeit sehr unscharf. Fallzahlen stehen im Mittel-
punkt (und daraus wird die Förderung berechnet), nicht aber der Wirkungsgrad der Be-
ratung.
Im Sinne der Datensparsamkeit werden schon zu viele Daten erhoben
Aufwand für die Datenerfassung geht aktuell zu Lasten der Klienten
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7.4.5 Allgemeine Fragen zur Digitalisierung
In diesem Komplex sollten die Beratungsstellen abschließend noch Fragen zur Kostener-
sparnis und Arbeitserleichterung beantworten. Zunächst wurden die Schuldenberatungen
gebeten zu beurteilen, ob eine (teilweise) Digitalisierung zu einer Kostenersparnis/ Ar-
beitserleichterung führen kann (5.1). Anschließend sollten die Beratungsstellen angeben,
ob die Art ihrer aktuellen Finanzierung Anreize zu einer (teilweisen) Digitalisierung bietet
(5.2) – dies könnte zum Beispiel durch frei werdende Mittel aufgrund von Portoeinspa-
rungen geschehen – oder ob diese Mittel anschließend einfach gestrichen werden würden
(5.2). Die Abbildung 30 zeigt die Antworten auf diese beiden Fragen.
Abbildung 30: Kostenersparnisse/Arbeitserleichterungen oder Anreize einer (teilweisen) Digitalisierung
Vor allem die Frage 5.1 wird dabei sehr kontrovers beantwortet. Es ist erneut zu erken-
nen, dass die Beratungsstellen in zwei klar voneinander getrennten Positionen einzuord-
nen sind. Die Box 5 (Zitate 5) soll die wichtigsten Argumente der beiden Parteien zum
Thema Kostenersparnis und Arbeitserleichterung zusammenfassen.
Sehen Sie Potentiale für Kostenersparnisse/Arbeitserleiche
rung durch eine teilweise Digitalisierung?
Nein
Ja
Bietet die Art der Finanzierung Anreize für eine (Teil-) Digitalisierung
Nein
Ja
Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Kranz/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016
institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 52
Zitate 5: Frage 5.1 – Vor- und Nachteil einer Digitalisierung der Beratung
Überraschend ist, dass, in der Wahrnehmung einiger Beratungsstellen, anscheinend die
kurzfristigen Kosten (Softwareanschaffungen bzw. Personalschulungen) durch die lang-
fristige und fortlaufende Kostenersparnis (durch Einsparungen von Porto/ Papier etc.)
überkompensiert werden.
Vorteile
Kostenreduzierung durch Porto-/Toner-/Papiereinsparungen (18 Nennungen)
Zeitersparnisse dadurch, dass Akten schneller gefunden und übersichtlicher ge-
ordnet sind (12x)
Kommunikationswege werden erleichtert und laufen reibungsloser (7x)
Arbeitserleichterungen in Vertretungsfällen (4x)
Verwaltungsaufwand wird reduziert (bspw. durch das Wegfallen von Lagerplät-
zen für Akten durch Digitalisierung) (2x)
Nachteile
Das persönliche Gespräch ist Hauptbestandteil und essentiell für die Schulden-
beratung. Durch eine Digitalisierung wird es nicht erleichtert, es entstehen eher
neue Fehlerquellen (20x)
Zeitaufwand durch das Scannen oder Abtippen von Notizen und Dokumenten ist
zu groß (12x)
Es entstehen neue Kosten durch das Sicherstellen von Datensicherheit, Soft-
und Hardwareanschaffungen, Personalschulungen (8x)
Rechtslage ist schwierig (2x)
Digitale Beratung könnte Kunden technisch überfordern (2x)
Unentschlossen
Eine Teildigitalisierung kann Kosten senken und Arbeitsaufwand reduzieren, eine
Volldigitalisierung würde Kosten und Arbeitsaufwand eher erhöhen (3x)
Für große Beratungsstellen ist eine Digitalisierung sinnvoller als für kleine (2x)
Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Kranz/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016
institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 53
8 Anhang
8.1 Methodische Grundlagen
In den Jahren 2006 bis 2015 wurden bereits neun Untersuchungen auf Basis der CAWIN-
Daten durchgeführt. 2006 konnten 300 Fälle aus zwei Schuldenberatungsstellen in Ham-
burg und Wilhelmshaven ausgewertet werden, 2007 waren es bereits 2.716 aus sechs
Schuldnerberatungsstellen. Die Erhebungsbasis konnte 2008 noch einmal deutlich ge-
steigert werden. In die Auswertung wurden 9.159 Fälle aus neun Beratungsstellen einbe-
zogen. Die Untersuchungen der Jahre 2009, 2010 und 2011 beruhten auf Daten
derselben Beratungsstellen. Die Zahl der Untersuchungsfälle konnte erneut erheblich
ausgeweitet werden. 2009 wurden für die Analyse nur Daten aus dem Zeitraum 2004 bis
2008 verwendet, 2010 nur Daten aus dem Zeitraum 2005 bis 2009. Diese erfassten 2009
11.773 und 2010 12.546 Haushalte. 2011 wurden nur Daten aus dem Zeitraum 2006 bis
2010 einbezogen. Diese erfassten 13.052 Haushalte. Die Fallzahl erhöhte sich auf
18.474. In der Untersuchung von 2013 wurden für die Zeitreihen Daten ab dem Jahr
2005 bis einschließlich 1. Quartal 2013 verwendet, mit erneut erhöhter Fallzahl von
21.236 Haushalten. Mitte 2011 hat der Insolvenzhilfeverein seine Beratungsstelle in
Oldenburg geschlossen. Um die Daten konsistent zu halten, wurden bei der Erstellung
von Zeitreihen die Fälle dieser Beratungsstelle ausgeschlossen. Ab 2012 kommt die Bera-
tungsstelle AWO KV München-Stadt e. V. neu hinzu. Die Zeitreihen des Berichtes von
2013 sind daher mit den Zeitreihen früherer Berichte nicht mehr vollständig kompatibel.
2014 konnte die Zahl der in die Untersuchung einbezogenen Beratungsstellen erheblich
ausgeweitet werden. Alle Bundesländer sind seitdem mit Beratungsstellen vertreten. Mit
IHP-Insolvenzhilfe Prignitz e. V., ASS GmbH Gemeinnützige Schuldnerberatung, Schuld-
nerberatung für Verbraucher und Kleingewerbetreibende e. V. (Bremen), Diakonisches
Werk Rendsburg-Eckernförde, Arbeits- und Bildungsinitiative e. V. (Sangerhausen), Dia-
konisches Werk Leipziger Land, AWO KV Hersfeld-Rotenburg e. V., Julateg Finsolv Köpe-
nick/Treptow, AWO Familienglobus gGmbH, Diakonisches Werk Düsseldorf und AWO
Saarlouis e. V. konnten elf neue Beratungsstellen gewonnen werden, so dass im Jahr
2014 insgesamt 20 Beratungsstellen in die Untersuchung einbezogen wurden, von denen
insgesamt 57.229 Fälle ausgewertet wurden. Am aktuellen iff-Überschuldungsreport
2016 nimmt mit Evangelisches Hilfswerk München gGmbH noch eine weitere Beratungs-
stelle teil, was die Zahl der teilnehmenden Beratungsstellen auf 21 erhöht. Insgesamt
wurden 74.298 Fälle übermittelt. Diese werden allerdings nicht alle in die Untersuchung
einbezogen. Für die Zeitreihen sind Daten ab dem Beratungsbeginn 2005 verwendet
worden. Es handelt sich um 61.723 Fälle.
Von den 21 Beratungsstellen befanden sich 13 in den alten und acht in den neuen Bun-
desländern. Der Anteil von 81 Prozent der untersuchten Fälle in den alten Bundesländern
und 19 Prozent in den neuen spiegelt in etwa die Bevölkerungsverteilung wider. Folgende
Tabelle zeigt die Verteilung der untersuchten Haushalte der Jahre 2005 bis 2015 auf die
Beratungsstellen. (Lediglich für einige Zeitreihen wurden auch die Daten des 1. Quartals
2016 benutzt.)
Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Kranz/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016
institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 54
Tabelle 23: Jahr des Beratungsbeginns nach Fallzahlen
Dank der gestiegenen Fallzahl sind in den neueren Untersuchungen wesentlich tiefer
gehende Gliederungen und damit differenziertere Analysen möglich. Die Ergebnisse sind
zudem stabiler. Die beteiligten Beratungsstellen übermittelten zunächst die Daten aller
von ihnen erfassten Schuldner. Um eine hinreichende Vergleichbarkeit zu garantieren,
wurde daraus nur auf die Fälle zurückgegriffen, deren Beratung in den Jahren 2005 oder
später begann. Auf diesen insgesamt 61.723 Fällen samt ihren Haushalten beruhen alle
Zeitreihen in der Untersuchung. Für weitere Untersuchungen wurde auf die 6.481 Fälle
mit Beratungsbeginn im Jahr 2015 zurückgegriffen.
Tabelle 24: Beratungsstellen nach Fallzahlen
Die Schuldnerberatung befasst sich sowohl mit Schuldnern, deren Schulden aus dem
privaten Bereich stammen, als auch mit solchen, die auf Grund selbständiger wirtschaftli-
cher Tätigkeit in die Verschuldungssituation geraten sind. Da sich die Lage dieser beiden
Anzahl Anteil
2005 2.184 3,5%
2006 3.748 6,1%
2007 4.257 6,9%
2008 4.725 7,7%
2009 5.730 9,3%
2010 5.938 9,6%
2011 6.509 10,5%
2012 6.629 10,7%
2013 6.477 10,5%
2014 6.605 10,7%
2015 6.481 10,5%
2016 2.440 4,0%
Gesamtsumme 61.723 100,0%
Anzahl Anteil
ALV Bützow 1.320 2,1%
ALV Stralsund 1.424 2,3%
ALV Teterow 658 1,1%
Arbeiterwohlfahrt Südpfalz e.V. 3.150 5,1%
Arbeits- und Bildungsinitiative e.V. (Sangerhausen) 3.671 5,9%
ASS GmbH Gemeinnützige Schuldnerberatung Mannheim 4.555 7,4%
AWO Familienglobus gGmbH 3.693 6,0%
AWO KV Hersfeld-Rotenburg e.V, 1.142 1,9%
AWO KV München-Stadt e.V. 1.541 2,5%
AWO Saarlouis e.V. 1.949 3,2%
Diakonisches Werk Düsseldorf 6.923 11,2%
Diakonisches Werk Hamburg 8.144 13,2%
Diakonisches Werk Leipziger Land 4.205 6,8%
Diakonisches Werk Rendsburg-Eckernförde 1.126 1,8%
Evangelisches Hilfswerk München gGmbH 2.798 4,5%
IHP-Insolvenzhilfe Prignitz e.V. 1.872 3,0%
Insolvenzhilfe e.V. Wilhelmshaven 4.275 6,9%
Julateg Finsolv Köpenick/Treptow 302 0,5%
Kontakt in Krisen e.V. Erfurt 2.100 3,4%
Schuldnerberatung für Verbraucher und Kleingewerbetreibende e.V. (Bremen) 1.979 3,2%
Verbraucherzentrale Hamburg 4.896 7,9%
Gesamtsumme 61.723 100,0%
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 55
Gruppen zum Teil sehr unterschiedlich darstellt, wurden diese Gruppen im vorliegenden
Report teilweise auch getrennt untersucht. Dazu wurden die Daten in eine Datei „Nicht-
selbständige“ und eine Datei „Selbständige“ aufgeteilt. Als Selbständiger wurde identifi-
ziert, wer als ersten Überschuldungsgrund gescheiterte Selbständigkeit angegeben hatte
oder angab, selbständig zu sein. Die Datei umfasst 55.766 Nichtselbständige für die
Jahre 2005 bis 2016. Die Zahl der Selbständigen beträgt für denselben Zeitraum 5.957
Fälle. Die auf Grund der selbständigen Erwerbstätigkeit Verschuldeten verteilen sich wie
folgt auf die Jahre des Beratungsbeginns:
Tabelle 25: Selbständige in der Stichprobe nach Jahr des Beratungsbeginns
Daten aus der Schuldnerberatung ermöglichen einen tiefen Einblick in die innere Gliede-
rung der Schuldnergruppe und erlauben damit auch die Differenzierung verschiedener
Typen von Überschuldung. Für eine Kausalanalyse ist aber ein Vergleich der Struktur der
Gruppe überschuldeter Haushalte/Personen mit derjenigen der Gesamtbevölkerung uner-
lässlich. Daher wurden – soweit möglich – solche Vergleiche durchgeführt. Die Ver-
gleichsdaten entstammen, je nach Verfügbarkeit, dem Mikrozensus bis einschließlich
2011 und der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) des Jahres 2008.
Die untersuchten 21 Schuldnerberatungsstellen sind nicht von vornherein repräsentativ
für alle Schuldnerberatungsstellen in Deutschland. Jedoch kann man davon ausgehen,
dass die wesentlichen Trends, wenn auch nicht die absoluten Angaben, die sich anhand
der untersuchten Beratungsfälle identifizieren lassen, generell zutreffen. Dafür bietet
auch der Vergleich zwischen den Beratungsstellen einen Beleg. Tatsächlich finden sich
dieselben Trends in allen untersuchten Beratungsstellen, auch im Vergleich der alten und
neuen Bundesländer, jeweils ausgehend von einem unterschiedlichen Niveau.
In die Auswertungsdatei wurden alle verfügbaren Angaben über die einzelnen Schuldner
übernommen. Seit 2012 enthält diese auch Angaben zu den Vermögensverhältnissen der
Schuldnerhaushalte. Daraus ergab sich eine ungewöhnlich umfangreiche Datei mit 6.584
Variablen. Da die Ursprungsdaten in Form einer relationalen Datenbank vorlagen, die
Auswertung dagegen mit Hilfe des Statistikpakets SPSS vorgenommen wurde, das ein
anderes Datenformat verlangt, waren umfangreiche Transformationsprozesse notwendig.
Eine Reihe von Variablen, deren Format nicht korrekt übernommen wurde, musste per
Hand nachbearbeitet werden. Dies gilt auch für einige Variablen, die freien Text enthiel-
ten, weil dort die Angaben nicht in einheitlicher Form vorlagen. Insbesondere mussten
die Angaben zu den Gläubigern aufwändig aus den sehr unvollständigen Daten von der
Forschergruppe selbst in neue Variablen kodiert werden. Ferner sind in erheblichem Maße
Anzahl Anteil
2005 230 3,9%
2006 428 7,2%
2007 488 8,2%
2008 562 9,4%
2009 651 10,9%
2010 633 10,6%
2011 652 10,9%
2012 592 9,9%
2013 593 10,0%
2014 525 8,8%
2015 460 7,7%
2016 143 2,4%
Gesamtsumme 5.957 100,0%
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 56
Umrechnungen vorgenommen worden, zum Beispiel um die Gesamtschuldenhöhe oder
das Haushaltsäquivalenzeinkommen zu errechnen. Erstere musste aus 180 verschiede-
nen Variablen ermittelt werden. Im Rahmen dieser Variablentransformation wurden nicht
weniger als 8.297 Variablen, zumeist als Zwischenprodukte, neu gebildet.
2012 wurden Nebenkosten und Zinsen neu in die Auswertung aufgenommen. Dazu wur-
den noch einmal circa 1.700 Variablen (ohne Zwischenvariablen) neu generiert. Da in
diesem Jahr Auswertungen zu den Gesamtkosten, den Nebenkosten und Zinsen neu
aufgenommen wurden, fallen die Ergebnisse zur Schuldenhöhe höher als in den Vorjah-
ren aus. Auf die Zeitreihen hat das keinen Einfluss. All diese und einige weitere Variablen
zusammengenommen, kommt die Datei auf 10.291 Variablen.
Die Daten sind prozessgeneriert, das heißt, sie sind Nebenprodukte des Beratungspro-
zesses. Die Kerndaten, also diejenigen Daten, die von den Beratern notwendigerweise,
zum Beispiel für einen Insolvenzantrag, benötigt und in Pflichtfelder eingetragen werden,
sind von hoher Qualität. Daten dieser Qualität könnten mit den üblichen Erhebungsver-
fahren der Umfrageforschung kaum gewonnen werden, weil dies einen großen Zeitauf-
wand und hohe Kompetenz bei dem Interviewer voraussetzen würde. Bei Feldern, die
nicht notwendiger Bestandteil des Beratungsprozesses und die keine Pflichtfelder sind,
muss man dagegen davon ausgehen, dass sie weniger sorgfältig ausgefüllt werden und
die Datenqualität schlechter ist. Deshalb wurden für die Auswertung nur solche Variablen
(Felder) benutzt, bei denen von hoher Datenqualität auszugehen war. Neben den ge-
nannten Kriterien konnte als Indiz der Anteil fehlender Werte verwendet werden. Zur
Auswertung wurden nur solche Variablen herangezogen, bei denen der Anteil fehlender
Werte vernachlässigbar gering war. Bei einigen Variablen wie Schuldenhöhe und Anzahl
der Gläubiger war dies insbesondere bei den neueren Fällen nicht ganz zu vermeiden.
Dann wurden aber Fälle ohne Eintragungen in die Auswertung nicht mit einbezogen. Seit
dem Jahr 2010 wurden einige Variablen, die die Gläubiger erfassen, zur Erhöhung der
Zuverlässigkeit aufwendig mit der Hand nachbearbeitet. Dadurch sind die Ergebnisse, die
sich auf diese Variablen beziehen, mit den Ergebnissen der früheren Erhebungen nicht
vergleichbar.
Zur Darstellung der Ergebnisse werden überwiegend Häufigkeitsverteilungen und Kreuz-
tabellen benutzt beziehungsweise die diesen entsprechenden graphischen Darstellungen,
also Balkendiagramme und gruppierte Balkendiagramme. Diese zeigen die prozentuale
Verteilung der untersuchten Fälle auf verschiedene Werte der Variablen beziehungsweise
ermöglichen einen entsprechenden Vergleich zwischen verschiedenen Gruppen. Bei sehr
differenziert erhobenen Variablen ist es notwendig, zusammenfassende Kategorien zu
bilden, um die Daten in tabellarischer beziehungsweise graphischer Form sinnvoll dar-
stellbar zu machen. Wenn eine solche Kategorienbildung durchgeführt wurde, geschah
dies nach sorgfältiger Inspektion der unklassifizierten Werte so, dass alle wesentlichen
Informationen erhalten blieben. Insbesondere bedeutet dies, dass zum Beispiel beim
Einkommen oder der Schuldenhöhe bei den geringeren Werten sehr fein differenziert und
erst bei höheren Werten zu größeren Klassenbreiten übergegangen wurde. Die Verwen-
dung von so genannten Lageparametern (arithmetisches Mittel, Median und so weiter)
ermöglicht es, die Ergebnisse knapper darzustellen. Die gesamte Verteilung wird dann
durch einen einzigen Wert gekennzeichnet, der in etwa die Mitte dieser Verteilung an-
zeigt. So ist es wesentlich einfacher, die mittlere Schuldenhöhe verschiedener Alters-
gruppen darzustellen und zu vergleichen als die prozentuale Verteilung auf verschiedene
Kategorien. Allerdings sollte man darauf nur zurückgreifen, wenn durch diese Zusam-
menfassung nicht wesentliche Informationen verloren gehen. Dies wäre zum Beispiel bei
zweigipfligen Verteilungen der Fall. Wir haben des Öfteren Lagewerte zur Darstellung
Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Kranz/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016
institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 57
benutzt, nachdem der Verlust wesentlicher Information nach vorheriger Dateninspektion
ausgeschlossen worden war.
Verwendet werden:
Das arithmetische Mittel:
Der Medianwert: der Wert des Falles, der in der Reihe der nach Größe geordneten Werte
in der Mitte liegt. Für ungruppierte Daten gilt:
für eine ungerade Zahl von Werten.
für eine gerade Zahl der Fälle, wobei sonst: N die Zahl der Fälle und
x der Wert des jeweils einschlägigen Falles ist.
Für gruppierte Daten gilt:
wobei F( ) = kumulierte relative Häufigkeit an der Untergrenze der Klasse i
und F( ) = kumulierte relative Häufigkeit an der Obergrenze der Klasse i bezeichnet.
Der untere Quartilswert: der Wert des Falles, der in der Reihe der der Größe nach geord-
neten Werte das untere Viertel von den oberen drei Vierteln trennt.
Der obere Quartilswert: der Wert des Falles, der in der Reihe der der Größe nach geord-
neten Werte die unteren drei Viertel von dem oberen Viertel trennt.
Das arithmetische Mittel wird in der Regel bei metrischen Daten verwendet, um das
Zentrum der Verteilung zu kennzeichnen. Es hat den Vorteil, die bei metrischen Daten
vorhandenen Informationen vollständig zu nutzen. Allerdings wird das arithmetische
Mittel gerade deshalb auch von Extremwerten mitbestimmt. Bei kleinen Fallzahlen kann
der Einfluss von Extremwerten zu Ergebnissen führen, die nicht mehr dem Zentrum der
Verteilung entsprechen. Gegenüber dem Einfluss von Extremwerten ist der Medianwert
robust. Er gibt überhaupt nur den Wert eines einzigen Falles wieder, nämlich den Wert
des mittleren Falles in der nach der Höhe der Werte der interessierenden Variablen ge-
ordneten Reihe der Fälle. Der Nachteil besteht darin, dass beim Vorliegen metrischer
Daten die vorhandenen Informationen nur unvollständig ausgeschöpft werden. Da im
Rahmen der vorliegenden Untersuchung häufig Ausreißer (besonders extreme Werte)
auftreten, ist es überwiegend vorzuziehen, mit dem Medianwert zu arbeiten. Außerdem
sind die meisten Verteilungen nicht symmetrisch, sondern schief, nämlich linkssteil, das
heißt, die Mehrzahl der Fälle ballt sich bei kleineren Einkommen, Schulden und so weiter,
während auf der rechten Seite der Verteilung Fälle mit hohen Einkommen, Schulden et
cetera selten auftreten, sich aber bis in sehr hohe Bereiche hineinziehen.
N
Xi
i
2
1 NxM
122
2
1NN xxM
)()()(
)(5,0 0
0
u
iiu
ii
u
i xxxFxF
xFxM
uix
0ix
Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Kranz/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016
institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 58
Bei einer symmetrischen Verteilung der Werte (ohne Ausreißer) sind arithmetisches
Mittel und Medianwert identisch. Bei schiefen Verteilungen fallen sie dagegen auseinan-
der. Bei linkssteilen Verteilungen, wie sie für unsere Untersuchung charakteristisch sind,
liegt der Median regelmäßig links von dem arithmetischen Mittel. Der Median liegt dann
näher am Gipfel der Verteilung als das arithmetische Mittel. Soll das Lagemaß angeben,
wo sich der Gipfel der Verteilung befindet, ist daher der Median aussagekräftiger.
Zur Kennzeichnung der Einkommenssituation der Haushaltsmitglieder wird häufig das
Nettoäquivalenzeinkommen benutzt. Dabei handelt es sich um eine spezielle Berechnung
der den Haushaltsmitgliedern durchschnittlich zur Verfügung stehenden Einkommen. Es
wird dazu das gesamte dem Haushalt zur Verfügung stehende Nettoeinkommen nicht
einfach durch die Zahl der Haushaltsmitglieder geteilt, sondern je nach Zusammenset-
zung des Haushalts für die einzelnen Mitglieder ein unterschiedliches Bedarfsgewicht in
den Nenner eingesetzt. Dies begründet sich aus der Annahme, dass einer gemeinsamen
Haushaltsführung durch den Größenvorteil Einsparungen entstehen, so dass der Ein-
kommensbedarf nicht linear mit der Zahl der Haushaltsmitglieder zunimmt. Außerdem
wird je nach Alter der Mitglieder ein unterschiedlicher Bedarf angenommen. In der Litera-
tur wurden zahlreiche Wägungsschemata vorgeschlagen. In der vorliegenden Arbeit
wurde das Wägungsschema der so genannten modifizierten OECD-Skala verwendet, vor
allem deshalb, weil es sich in der Praxis weitgehend durchgesetzt hat und durch seine
Verwendung ein hohes Maß an Vergleichbarkeit mit anderen Daten gewährleistet ist. Die
modifizierte OECD-Skala verwendet bei dem Haupteinkommensbezieher im Haushalt das
Gewicht 1,0; für jede weitere Person ab 14 Jahren im Haushalt das Gewicht 0,5 und für
jede weitere Person unter 14 Jahre das Gewicht 0,3.
Beispiel: Ein Vierpersonenhaushalt besteht aus Vater, Mutter, einem Kind über 14 und
einem unter 14 Jahren.
=
Zur Analyse der Zeitreihen wurden außer Kreuztabellen Liniendiagramme herangezogen
und einer vierteljährlichen Betrachtung unterzogen.
2016 wurde eine Sonderausführung zum Thema „Digitale Arbeitshilfen in der Sozialen
Schuldnerberatung“ durchgeführt. An der bundesweit durchgeführten Online-Befragung,
die im Sommer 2016 stattfand, haben sich 190 Beratungsstellen beteiligt. Der für diese
Erhebung entwickelte Fragebogen umfasst 27 Fragen, die sich auf 5 Fragenkomplexe
aufteilen. Der Fragebogen ist ab Seite 84 dokumentiert.
Gewichte
kommenNettoHHEinkNettoÄqEin
3,05,05,01
kommenNettoHHEinkNettoÄqEin
3,2
kommenNettoHHEinkNettoÄqEin
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 59
8.2 Literaturverzeichnis
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gen/LebensbedingungenArmutsgefaehrdung/Tabellen/EUArmutsschwelleGefaehrdung_SI
LC.html, Stand: 28. September 2016.
Verbraucherzentrale Hessen e.V./Verbraucherzentrale Sachsen e.V. (2015): Missstände
bei Restkreditversicherungen. Fehlender Wettbewerb, veränderte Produktgestaltung und
schlechte Beratung gehen zu Lasten von Verbrauchern, Frankfurt am Main, Leipzig.
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8.3 Beschreibung der Beratungsstellen
Baden-Württemberg
Schuldnerberatungsstelle ASS GmbH, Gemeinnützige Schuldnerberatung, Mannheim
Gegründet wurde die Arbeitsgemeinschaft Spezialisierte Schuldnerberatung vom Paritäti-
schen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg und AWO Kreisverband Mannheim Ende
des Jahres 1995, um im Auftrag der Stadt Mannheim überschuldete Einzelpersonen und
/oder Familien zu beraten. Die stets steigende Anzahl von Anfragen erforderte eine
Erweiterung der Berater-Kapazität. Inzwischen sind 5 Berater(innen) und 1 Verwaltungs-
kraft beschäftigt und die ASS wurde in eine gemeinnützige GmbH umgewandelt. Die
Beratungsleistungen sind auf die individuellen Bedürfnisse der Überschuldeten Ratsu-
chenden ausgerichtet. Die Beratung der ASS findet im Rahmen einer ganzheitlichen
Einbeziehung der Betroffenen unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und
psychischen Lebenssituation statt. Nach wie vor liegt der Schwerpunkt der zu Beratenden
bei Leistungsempfängern von SGB II bzw. XII; für diesen Personenkreis übernimmt die
Kommune die Beratungskosten. Für alle anderen Ratsuchenden (bspw. Bezieher von
ALG I, Rentner, Arbeitnehmer, Studenten, Selbstständige) ist eine Eigenbeteiligung –
allerdings nicht kostendeckend - erforderlich. Seit dem Jahr 2013 beraten wir auch Straf-
gefangene in der Justizvollzugsanstalt Mannheim.
Die Beratung umfasst Hilfen zur Existenzsicherung, Insolvenzverfahren, Vergleichsver-
handlungen außerhalb der InsO, Stundungsanträge etc.; wir beraten auch weiterhin
Selbstständige und ehemals Selbstständige (jedoch keine Kapitalgesellschaften, z. B.
GmbH) sowie Personen mit gescheiterten Immobilienfinanzierungen.
Zur Vermeidung von Überschuldung führen wir seit dem Jahr 2013 auch Präventionsver-
anstaltungen an Mannheimer Schulen sowie für EU-Zuwanderer durch. Die In Inhalte
sind auf die jeweilige Teilnehmergruppe passgenau abgestimmt. Hinzu kommen Vorträge
für Gruppen, die sich im Bereich Schuldnerberatung fortbilden möchten.
Bayern
AWO KV München-Stadt e. V.
Evangelisches Hilfswerk München gGmbH
Berlin
Julateg Finsolv Marzahn/Hellersdorf e. V.
Brandenburg
Insolvenzhilfe Prignitz e. V.
Die Insolvenzhilfe Prignitz e. V. ist als ein vom Finanzamt anerkannter gemeinnütziger
Verein eingetragen. Die Beratungsstelle in Perleberg verfügt über eine Anerkennung
durch das Land Brandenburg. Diese Anerkennung ist eine zwingende Voraussetzung für
die Insolvenzberatung. Jede Beratung ist für die Bürger des Landes Brandenburg kosten-
frei. Beraten werden auch aktuell und ehemals Selbständige. Der Verein ist Mitglied im
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Paritätischen Brandenburg und in der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
(BAG-SB ). Die Beratungsstelle in Perleberg bietet Schuldner- und Insolvenzberatung an.
Als gemeinnütziger, staatlich anerkannter Verein steht professionelle und qualifizierte
Hilfe durch ein Beraterteam, zu dem ein Rechtsanwalt mit Fachkenntnissen in der Insol-
venzordnung gehört. Eine weitere wichtige Säule der Arbeit ist die Finanzprävention. Das
Konzept „Kids kompetent in Sachen Cash“ wird umgesetzt bei Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen.
Bremen
SVK Bremen e. V.
Der SVK Bremen e. V. (Schuldnerberatung für Verbraucher und ehemals Kleingewerbe-
treibende) wurde im Jahr 1999 in Bremen gegründet und nahm im selben Jahr seinen
Beratungsbetrieb auf. Als Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Lan-
desverband Bremen und im Fachzentrum Schuldenberatung im Land Bremen e. V. legt
der SVK Bremen e. V. großen Wert auf eine persönliche, qualifizierte Beratung. Die
Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle ist vom Land Bremen als geeignete Stelle im
Sinne von § 305 Insolvenzordnung anerkannt. Pro Jahr werden in unserer Einrichtung
circa 200 Anfragen beziehungsweise Neufälle bearbeitet. Mit über 4.000 Beratungen
beziehungsweise gestellten Insolvenzanträgen verfügen die Berater über ein hohes Maß
an Beratungserfahrung und damit -kompetenz. Mit diversen Projekten, Informationsver-
anstaltungen et cetera wendet sich der SVK Bremen e. V. (unter anderem Handyschul-
den, Internetabzocke, Versandhausschulden) an Bildungsträger, Jugendhilfeeinrichtungen
und so weiter) oder wird direkt zwecks einer Informationsveranstaltung angefragt. In
Bremen führen die Berater zudem die Schuldner- und Insolvenzberatung (für Freigänger)
in Zusammenarbeit mit der Justizvollzugsanstalt Bremen durch. Der gemeinnützige SVK
Bremen e. V. finanziert sich zum Großteil über fallbezogene Zuwendungen durch die
öffentliche Hand. Neben der Schuldner- und Insolvenzberatung stehen Haushaltsbera-
tung sowie Krisenmanagement im Angebot. Weitere Informationen und Kontaktdaten
sind im Internet unter www.svk-bremen.de zu erhalten.
Hamburg
Diakonisches Werk Hamburg
Im November 1998 nahm die Schuldnerberatung des Diakonie-Hilfswerks Hamburg ihre
Beratungstätigkeit in Hamburg-Altona auf. Ermöglicht wurde die Einrichtung der Bera-
tungsstelle durch die persönliche und finanzielle Unterstützung von Herrn Prof. Dr. Jan
Philipp Reemtsma. Im Jahr 2005 wurde zusätzlich die Beratungsstelle in Hamburg-
Barmbek eröffnet, in 2006 kam die Stelle in Hamburg-Billstedt (jetzt Hamburg-Hamm)
dazu. Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen sind nach dem Hamburger Ausfüh-
rungsgesetz zur Insolvenzordnung als geeignete Stelle anerkannt.
Mittlerweile werden die Beratungsstellen im erheblichen Umfang von der Behörde für
Arbeit, Soziales, Familie und Integration finanziert, jedoch fördert Prof. Dr. Jan Philipp
Reemtsma die Schuldnerberatung weiterhin maßgeblich.
Im Jahr 2016 wurden ca. 1.400 überschuldete Menschen durch ein Beratungsteam von
13 MitarbeiterInnen an drei Standorten beraten. Zusätzlich wurden ca. 2.000 Notfallbera-
tungen durchgeführt.
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Seit 2005 vermittelt neben der direkten Beratungstätigkeit das durch Prof. Dr. Jan Philipp
Reemtsma finanzierte Projekt „SOS-SchülerOhneSchulden“ finanzielle Allgemeinbildung
an Hamburger Schulen. Eine Mitarbeiterin führt Unterrichtseinheiten in Schulen durch,
die Themen rund um Geld, Konsum und Verschuldung behandeln.
Seit 2013 besteht eine Partnerschaft mit dem Projekt „CurVe - Schuldnerberatung als
Ausgangspunkt für Grundbildung - Curriculare Vernetzung und Übergänge“ des Deut-
schen Zentrums für Erwachsenenbildung (DIE) in Bonn. Das Projekt entwickelte ein
Konzept für die Erwachsenenbildung im Bereich der finanziellen Grundbildung (financial
literacy) und lief bis September 2015. In diesem Projektrahmen bestand ebenfalls eine
Kooperation mit Professorin Dr. Anke Grotlüschen, Universität Hamburg, Arbeitsbereich
Lebenslanges Lernen. Das Projekt war so erfolgreich, dass es im Jahr 2016 als „CurVe II
- Curriculum und Professionalisierung der Finanziellen Grundbildung“ für fünf Jahre mit
dem Diakonischen Werk als Projektpartner weitergeführt wird.
Weitere Informationen unter www.schuldnerberatung-hamburg.de
Verbraucherzentrale Hamburg e. V.
Bereits seit den frühen 1980er Jahren ist die Verbraucherzentrale Hamburg in der
Schuldnerberatung tätig. 1999 erhielt die Verbraucherzentrale die Anerkennung als ge-
eignete Stelle nach dem Hamburger Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung. Heute
wird die Schuldner- und Insolvenzberatung der Verbraucherzentrale im Auftrag der Stadt
Hamburg durchgeführt. Ein Team, bestehend aus erfahrenen Juristen, Sozialpädagogen
sowie einem Sparkassenbetriebswirt, berät zu Themen wie Pfändung und Pfändungsgren-
zen, Zwangsvollstreckung, Konto und Kredit, Inkasso- und Verzugskosten, Mahn- und
Vollstreckungsbescheid. In Vorbereitung auf das Verbraucherinsolvenzverfahren werden
außergerichtliche Einigungsverhandlungen mit den Gläubigern durchgeführt und die
Verbraucher bei der Antragstellung für das gerichtliche Insolvenzverfahren unterstützt.
Bei niedrigem Einkommen werden die Kosten für die Beratung und Betreuung von der
Stadt Hamburg übernommen. Die VZ stellt für Verbraucher auf Wunsch Bescheinigungen
über erhöhten Freibetrag beim Pfändungsschutzkonto aus. Ratsuchende, die über kein
eigenes Konto verfügen, werden bei ihrem Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos
unterstützt. Neben der Schuldner- und Insolvenzberatung bietet die Verbraucherzentrale
Informationen, Beratungen, Vorträge und Publikationen zu (fast) allen Verbraucherthe-
men an, zum Beispiel Versicherungen, Geldanlage und Altersvorsorge, Patientenrechte,
Immobilienfinanzierung, Heizung und Energie, Telefon und Internet, Rundfunkgebühren,
Handwerkerrechnungen, Rechte bei Kauf- und Reiseverträgen sowie Ernährung. Die
Verbraucherzentrale führt Abmahnverfahren nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen
bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen und dem Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb wegen rechtswidriger Vertragsbedingungen und unlauterer Werbung von
Anbietern durch. Weitere Informationen und Kontaktadressen sind unter www.vzhh.de zu
finden.
Hessen
AWO KV Hersfeld-Rotenburg e. V.
Mecklenburg-Vorpommern
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Schuldner- und Insolvenzberatung „Hansestadt Stralsund“ beim Arbeitslosenverband
Deutschland, Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e. V.
Die Stelle wurde im September 1992 aufgebaut, nach Beendigung ihrer Ausbildung nah-
men im Mai 1993 drei Berater die Arbeit auf. Inzwischen arbeiten dort zwei Schuldner-
und Insolvenzberater und eine Sachbearbeiterin. Die Anerkennung als geeignete Stelle
nach § 305 liegt vor. Alle hilfebedürftigen Menschen aus der Stadt werden beraten und
erfahren Unterstützung in Schulden- und Insolvenzfragen. Entsprechend der Richtlinie
zur Förderung der Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen in Mecklenburg-
Vorpommern wird das Ziel verfolgt, eine anhaltende wirtschaftliche Selbständigkeit der
Ratsuchenden wiederherzustellen oder zu festigen. Das schließt sowohl geeignete finan-
zielle als auch sozialpädagogische Beratung und die Ermittlung erforderlicher weiterfüh-
render Beratungsbedarfe und sozialer Hilfen wie Maßnahmen im Zusammenhang mit
einem Verbraucherinsolvenzverfahren ein. Dabei wird Wert auf Freiwilligkeit und Ergeb-
nisoffenheit gelegt. Die Mitarbeiter sind gut vernetzt mit anderen sozialen Einrichtungen
in der Hansestadt und betreuen auch Klienten in der JVA Stralsund und in einem Thera-
piezentrum.
Niedersachsen
IHV – Insolvenzhilfe e. V.
Der IHV – Insolvenzhilfe e. V. wurde im Jahr 1998 in Wilhelmshaven gegründet. Im
selben Jahr nahm die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle ihren Betrieb auf. Als
Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e. V. und der Bundesar-
beitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. legt die IHV e. V. höchsten Wert auf eine
qualifizierte Beratung durch geschultes Personal. Die Schuldner- und Insolvenzbera-
tungsstelle ist vom Land Niedersachsen als geeignete Stelle nach der Insolvenzordnung
anerkannt. Pro Jahr werden in der Einrichtung circa 400 Neufälle bearbeitet. Mit über
2.500 bereits gestellten Insolvenzanträgen greifen die Berater auf ein hohes Maß an
Erfahrung zurück. Mit diversen Präventionsprojekten, zum Beispiel zum Thema Handy-
Schulden, gehen die Berater der Insolvenzhilfe an Schulen, in Ausbildungsbetriebe und
an außerschulische Lernorte, um über das Thema Schulden zu informieren und zu disku-
tieren. In Wilhelmshaven führen die Berater zudem die Schuldner- und Insolvenzbera-
tung in der örtlichen Justizvollzugsanstalt durch. Die gemeinnützige IHV e. V. finanziert
sich zu 95 Prozent aus Mitteln des Landes Niedersachsen. Neben der Schuldner- und
Insolvenzberatung stehen Baufinanzierungsberatung, Budgetberatung sowie Existenz-
gründungsberatung im Angebot. Weitere Informationen und Kontaktdaten sind im Inter-
net unter www.insolvenzhilfeverein.de zu erhalten.
Nordrhein-Westfalen
Diakonie Düsseldorf – Gemeindedienst der evangelischen Kirchengemeinden e. V.
AWO Kreisverband Düsseldorf e. V. – Familienglobus gGmbH
Vor über 30 Jahren begann die AWO Düsseldorf im Rahmen der Beratungsstelle für Haft-
entlassene, diesem Personenkreis und den zugehörigen Familien integrierte Schuldnerbe-
ratung anzubieten. Daraus entwickelte sich im Zuge der Anerkennung als geeignete
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Stelle nach § 305 Insolvenzordnung durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Jahr 1998
die spezialisierte Schuldner- und Insolvenzberatung. Es wurden im Jahre 2013 circa 800
Klienten betreut. Seit 2005 findet ein regelmäßiger Austausch unter den sechs Schuld-
nerberatungsstellen Düsseldorfs statt. Seit 2011 haben sie sich zu einem Verbund unter
der Koordination der Stadt Düsseldorf zusammengeschlossen. Unsere Arbeit erfasst
unterschiedliche Problemdimensionen.
Psychosoziale Aspekte:
Erarbeitung von Alltagskompetenzen zur Vermeidung neuer Schuldenprobleme
Motivationsarbeit zur Befähigung zum Auskommen mit dem Einkommen, zu einem
Leben mit Schulden und zu eigener Kontaktaufnahme mit Gläubigern
Verstärkte Übernahme von Handlungsschritten durch Betroffene
Herstellung von Synergien mit anderen Fachdiensten
Die psychosozialen Inhalte der Arbeit dienen vor allem der Stabilisierung der als krisen-
haft und die Existenz bedrohend wahrgenommenen Lebenssituation. Die Mitarbeiter
verfügen über entsprechende Aus- und Fortbildungen.
Rechtliche Aspekte:
Verbraucherinsolvenzberatung
Hilfe bei der Abwehr unberechtigter Forderungen
Beratung, Hilfestellung und Vertretung bei Zwangsvollstreckung
Hilfe bei der Erstellung und Umsetzung von Regulierungsplänen
Hilfe zu einem Leben mit Schulden (zum Beispiel erforderliche Information über
Verjährungsfristen und Pfändungsfreigrenzen)
Mitwirkung bei der Beantragung von Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Verhinderung von Ersatzfreiheitsstrafen
Hinweise auf Regulierungskonsequenzen, zum Beispiel Hinfälligkeit eines Ver-
gleichs
Wirtschaftliche Aspekte:
Laufende Aktualisierung der Schuldenunterlagen
Unterstützung bei Anträgen auf soziale Leistungen
Kontinuierlich begleitende Haushaltsberatung
Hilfe zum Erhalt beziehungsweise zur Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes
Hilfe bei der Erstellung und Umsetzung von Regulierungsplänen
Prävention:
Prävention ist ein zentraler Bestandteil unserer Beratung. Die Prävention erfolgt zum
einen durch Vernetzung. Wir kooperieren mit mehr als 30 Einrichtungen und Institutio-
nen. Seit 2007 hat sich neben den hauptamtlichen Mitarbeitern ein Stamm von zehn
hochqualifizierten ehrenamtlichen Mitarbeitern entwickelt. Jeweils ein ehrenamtlicher und
ein hauptamtlicher Mitarbeiter bilden ein Team (unser Tandemprinzip) und ergänzen
beziehungsweise unterstützen sich bei der Beratungsarbeit. Diese Zusammenarbeit wird
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im präventiven Bereich durchgängig angestrebt (Team-Teaching). Prävention leisten wir
zum anderen auch durch die seit 2005 bestehende Kooperation mit Familienzentren. Aus
finanziellen Notlagen können schnell Beziehungsprobleme und Erziehungsprobleme
entstehen. Im Jahr 2014 kooperierten wir bereits mit 14 Familienzentren. Ausbau und
Intensivierung unserer Präventionsarbeit haben Ressourcen gebunden. Wir meinen, diese
Verlagerung ist eine Investition in die individuelle Zukunft der Betroffenen und der Ge-
sellschaft, dies gilt insbesondere für Familien. Prävention wurde als eigenständiger Ar-
beitsansatz integriert; jährlich finden circa 200 Stunden zu Themen statt wie:
Auskommen mit dem Einkommen
Taschengeld
Glück und Geld
Altersvorsorge.
Junge Menschen:
Wenn Jugendliche die Schule ohne qualifizierten Bildungsabschluss verlassen, kann das
zu dauerhaften Problemen im Leben führen. Mit unseren Angeboten im Rahmen der
Berufsförderung bieten wir seit 2003 frühzeitig Unterstützung an. An mehreren Schulen
arbeiten wir seit 2006 zum Thema Finanzkompetenz, zunächst im Rahmen einer Landes-
förderung NRW.
Demographischer Faktor/Altersarmut:
Seit 2012 kooperieren wir mit acht Zentren plus für Menschen ab 55 Jahren. Allgemeine
Themen der Verbraucherberatung schaffen hier einen Zugang, der bei weiteren Proble-
men hilfreich sein kann.
Onlineberatung kompakt:
Konzeptionell sehen wir auch die Onlineberatung als Zugangsberatung zur (persönlichen)
Schuldnerberatung. Onlineberatung hat sich als Beratungsoption neben der traditionellen
Face-to-Face-Beratung bewährt. Bereits 8 Prozent aller Erstanfragen wurden online ge-
stellt. Im Rahmen unserer Präventionsangebote an Schulen wird eine Unterrichtseinheit
„Onlineshopping“ angeboten. Unterstützt durch Plakataushänge und Verlinkungen auf
Schul-Homepages soll diese Beratungsform den Schülern nähergebracht werden. Als
niederschwellige Beratungsform stellt Onlineberatung eine sinnvolle Ergänzung dar. Alle
Angebote sind unkompliziert konzipiert und sollen zu einer schnellen, nachhaltigen Hilfe
beitragen.
Rheinland-Pfalz
Schuldnerberatungsstelle/Insolvenzberatung der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband
Südpfalz e. V.
Im Februar 1988 führte eine Initiative des Ortsvereins der Arbeiterwohlfahrt Annweiler,
Kreisverband Südliche Weinstraße zur Gründung der Schuldnerberatungsstelle. Auf
Grund der bereits damals großen Nachfrage wurden kurze Zeit später Beratungen in der
gesamten Südpfalz (Rheinland-Pfalz) angeboten. Die Südpfalz mit insgesamt cir-
ca 290.000 Einwohnern umfasst die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße
sowie die kreisfreie Stadt Landau. Die Notwendigkeit der finanziellen Absicherung dieses
Angebotes zur Wahrung der Beratungskontinuität wurde von den Vertretern der drei
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kommunalen Gebietskörperschaften frühzeitig erkannt und diese stellen seit 1990 die
Finanzierung der Beratungsstelle sicher. Dem Finanzierungskreis sind zwischenzeitlich die
beiden ansässigen Sparkassen gemäß dem rheinland-pfälzischen Sparkassengesetz sowie
das Land Rheinland-Pfalz gemäß den Förderrichtlinien „geeigneter Stellen“ im Verbrau-
cherinsolvenzverfahren beigetreten. Die Schuldnerberatungsstelle/Insolvenzberatung ist
heute eine Einrichtung der Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Südpfalz e. V. Der Kreisver-
band ist Träger von verschiedenen Beratungsangeboten, Diensten und Einrichtungen.
Weitere Informationen und Kontaktdaten: www.awo-suedpfalz.de.
Ausgehend von dem Grundwert Solidarität richtet sich die Schuldnerberatung an Men-
schen, die auf Grund von Verschuldung beziehungsweise Überschuldung in wirtschaftliche
Not geraten sind. Die Beratungsstelle kann kostenfrei von allen Bürgern in Anspruch
genommen werden, die ihren Wohnsitz in einer der drei Kommunen haben. Der Sitz der
Beratungsstelle ist in Landau, im „Haus der Arbeiterwohlfahrt“, das sich im Eigentum des
Ortsvereins der Arbeiterwohlfahrt Landau befindet. Die Beratungsarbeit erfolgt durch fünf
Berater, die von einer Verwaltungskraft in Vollzeit unterstützt werden. Die Tätigkeiten
werden entsprechend der Leistungsbeschreibung der Arbeiterwohlfahrt angeboten und
umgesetzt. Die Beratungen werden kontinuierlich an acht verschiedenen Orten innerhalb
der drei Gebietskörperschaften zu festgelegten und der Öffentlichkeit bekannt gemachten
Terminen abgehalten. Auf Grund der großen Nachfrage ist eine vorherige Terminabspra-
che für ein persönliches Beratungsgespräch unumgänglich. Für die Klärung dringlicher
Sachfragen und bei Notfällen besteht die Möglichkeit, werktäglich zu festgelegten Zeiten
die telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen. Weiterhin werden Präventions- und
Informationsveranstaltungen rund um die Themen Geld, Schulden und finanzielle Kompe-
tenz angeboten. Die einzelnen Maßnahmen werden in Rücksprache mit dem jeweiligen
Veranstalter zielgruppenspezifisch konzipiert und durchgeführt. Entsprechendes gilt für
das Angebot der Schulung von Mitarbeitern und Multiplikatoren.
Saarland
AWO im Landkreis Saarlouis
Sachsen
Schuldner- & Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes im Landkreis Leipziger Land
Das Diakonische Werk Leipziger Land greift sowohl in der Sozialen Schuldnerberatung als
auch in der Verbraucherinsolvenzberatung auf langjährige und intensive Erfahrungen
zurück. Diese Fachleistungen werden im Rahmen der klassischen Schuldnerberatung
bereits seit 1991 angeboten, und seit Einführung des Verbraucherinsolvenzverfahrens
und der Zulassung als anerkannte Stelle nach § 305 Insolvenzordnung im Jahr 1999
auch als Insolvenzberatung. Der Landkreis Leipzig als ehemaliger Bezirk Leipzig in der
DDR war im Zuge der Wiedervereinigung besonders stark vom wirtschaftlichen Zusam-
menbruch betroffen. Signifikant liegen daher auch die Arbeitslosenquote sowie die
Schuldnerquote über dem Durchschnitt. Vier qualifiziert ausgebildete Schuldner- und
Insolvenzberater sowie drei Verwaltungsfachkräfte betreuen an sechs Standorten im
Landkreis knapp 270.000 Einwohner. Hierdurch wird eine flächendeckende Versorgung in
dieser strukturschwachen Region gewährleistet. Im Durchschnitt sind jährlich fast 1.000
Neufälle zu verzeichnen, weit über 1.000 laufende Betreuungsfälle im Jahr anhängig.
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Offene Sprechtage ohne Voranmeldung und mit langer Wartezeit ermöglichen trotz des
großen Bedarfes eine schnelle und weiterführende Hilfe in Krisensituationen. Die Schuld-
ner- & Insolvenzberatung offeriert, ausgehend von der klassischen sozialpädagogischen
Arbeit, ein umfangreiches Beratungsangebot, von der klassischen Beratungsarbeit bei
Ver-/Überschuldung, Budgetberatung, Haushaltskonsolidierung, Existenzsicherung (z.B.
Wohnungserhalt und Energieversorgung) über Pfändungs- & Vollstreckungsschutz bis hin
zur Klärung rechtlicher Fragen wie Rechtmäßigkeit von Forderungen, Fragen zur außer-
gerichtlichen Einigung wie auch zum Insolvenzverfahren oder der Restschuldbefreiung.
Die Schuldner- & Insolvenzberatungsstellen der Diakonie Leipziger Land werden mischfi-
nanziert. Durch den Landkreis Leipzig erfolgt die Fehlbedarfsfinanzierung für den Bereich
der Sozialen Schuldnerberatung, das Sächsische Sozialministerium finanziert hingegen
die Verbraucherinsolvenzberatung.
Sachsen-Anhalt
Schuldner- und Insolvenzberatung der Arbeits- und Bildungsinitiative e.V. Sangerhausen
Die Arbeits- und Bildungsinitiative e.V. Sangerhausen, Mitglied der Diakonie Mittel-
deutschland, bietet seit ihrer Gründung im Jahr 1992 soziale Beratung und praktische
Hilfe in den verschiedensten Bereichen für benachteiligte Bürger der Region Sangerhau-
sen.
Die „Schuldner- und Insolvenzberatung“ ist von Beginn an Teil des vielfältigen Bera-
tungsspektrums des gemeinnützigen Vereins und hält an den Standorten Sangerhausen,
Eisleben und Hettstett Beratungsstellen vor. Unser Beratungsangebot richtet sich an
überschuldete Menschen und deren Angehörige mit dem Ziel, die eigenen Kompetenzen
im Umgang mit Schulden und bei deren Regulierung zu stärken. Seit 1999 haben wir als
anerkannte Beratungsstelle im Verbraucherinsolvenzverfahren des Landes Sachsen-
Anhalt ca. 3.000 Ratsuchende bei der Vorbereitung und Antragstellung im Insolvenzver-
fahren bzw. bei Vergleichsverhandlungen begleitet. Unser Team besteht aus einer Dip-
lomsozialwirtin, zwei Diplomsozialpädagogin, einer Bankkauffrau und einer Volljuristin.
Diese fünf kompetenten Beratungsfachkräfte verfügen über mehrjährige Berufserfahrung
und sind durch regelmäßige Fortbildungen mit der aktuellen Gesetzeslage und einschlä-
gigen Rechtsprechung vertraut.
Unsere Beratungsstelle wird durch eine Anzahl weiterer Angebote ergänzt. So werden
im Rahmen der „Ambulanten Betreuung“ Personen zur Überwindung besonderer schwie-
riger Lebenslagen gemäß § 67 SGB XII unterstützt. Die „Familienbildung“ – anerkanntes
Familienzentrum des Landes Sachsen-Anhalt – hält verschiedene Angebote für Familien
bereit. Dies geschieht im Rahmen von Einzel- und Paarberatungen, Gruppenveranstal-
tungen, Gesprächskreisen, Seminaren, etc. Im „Frauen und Kinderschutzhaus“ finden
Betroffene von häuslicher Gewalt eine Anlaufstelle, die Zuflucht bietet und beratend
unterstützt. Die „Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung“ bietet Hilfe und
Unterstützung in finanziellen Notlagen und bei Problemen im Zusammenhang mit
Schwangerschaft und Geburt sowie Beratung und Unterstützung in Konfliktsituationen.
Sexualpädagogische Projekte an Kindertagesstätten, Schulen, Bildungseinrichtungen
sowie Jugendzentren gehören ebenfalls zum Angebot. Von Wohnungslosigkeit betroffe-
nen Bürgern wird im „Haus der Wohnhilfe“ Obdach und Beratung geboten, bis eine Rück-
kehr in ein eigenes Mietverhältnis möglich ist.
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Ergänzt werden diese Beratungsangebote durch lebenspraktische Hilfen, wie den „Diako-
nieladen“, in dem Kleidung und Mobiliar gegen ein geringes Entgelt zur Verfügung ge-
stellt wird. Die „Sangerhäuser TAFEL“ hält aus Spenden ortsansässiger Firmen
Lebensmittel für die Niedrigverdiender bereit.
Die Arbeits- und Bildungsinitiative versteht sich als integriertes Beratungszentrum, in
dem die Bereiche von dem bestehenden Netzwerk und den vorhandenen vielfältigen
Kompetenzen profitieren. Den Ratsuchenden Personen steht so ein umfassendes Bera-
tungsangebot zur Verfügung, durch das es gelingt, verlorengegangene Kompetenzen
wiederzuerlangen und das Selbsthilfepotential zu stärken. Die Angebote werden finan-
ziert aus Spenden und Fördermitteln des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Mans-
feld-Südharz und der Stadt Sangerhausen.
Schleswig-Holstein
Ev. Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Rendsburg
Die Ev. Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle Rendsburg besteht seit 25 Jahren und
ist aus dem Diakonischen Amt des Ev.-Luth. Kirchenkreises Rendsburg hervorgegangen.
Unsere Beratungsstelle ist in ein Beratungszentrum mit Schuldner- Insolvenzberatung,
Suchtberatung, Psychosozialer Betreuung, ambulanter Familienhilfe und Wohnungslosen-
hilfe (einschl. einer externen Notunterkunft und einem Wohnhaus für Obdachlose), einem
Pflegestützpunkt, Migrationssozialberatung, Erziehungs-Familien –Lebensberatung und
der Allgemeinen Sozialberatung des Diakonischen Werkes eingebunden. Sie wird vom
Land Schleswig-Holstein, dem Kreis Rendsburg – Eckernförde und dem Sparkassen- und
Giroverbandes Schleswig-Holstein finanziert. Die Beratungsstelle ist anerkannt im Sinne
von § 305 Insolvenzordnung (InsO). Stiftungsmittel werden im Rahmen der Sozialbera-
tung (z.B. bei besonderen Notlagen) und der Beratung für Schwangere (Mutter und Kind
Stiftung – Schutz des ungeborenen Lebens) beantragt und zur Verfügung gestellt. In der
Schuldner- und Insolvenzberatung kommen Mittel aus der Landesstiftung „Familie in Not“
und dem „Weizäcker Fonds“ zum Tragen. Ämterlotsen begleiteten unsere Klienten ehren-
amtlich zu Ämtern und Behörden, sind bei dem Ausfüllen von Formularen behilflich. Sie
helfen auch aufsuchend. Die Beratungstelle hat einen Versorgungsauftrag des Kreises für
das mittlere Kreisgebiet mit einem Einzugsbereich von ca. 80. 000 Einwohnern. Es be-
steht eine enge Kooperation mit dem Jobcenter SGB II. In der Beratungsstelle arbeitet
fachlich qualifiziertes Personal mit sozialpädagogischer, betriebswirtschaftlicher, juristi-
scher und kaufmännischer Kompetenz. Die Öffnungszeiten richten sich nach allgemeinen
Büroöffnungszeiten. Einzeltermine sind auf Wunsch auch abends möglich. Prävention
zum Thema „Schuldenfalle und Finanzkompetenz“ findet sowohl im Beratungszentrum als
auch in Einrichtungen außer Haus (überwiegender Teil) zumeist in weiterführenden Schu-
len statt. Dafür steht ausgebildetes Personal zur Verfügung. Die Beratungsstelle ist mit
dem jeweils aktuellen Dokumentations- und Beratungsprogramm CAWIN (aktuelle Versi-
on 8,8) ausgestattet und nimmt an der bundesweiten Basisstatistik zur Überschuldungs-
situation privater Haushalte (Bundesstatistik) regelmäßig teil. Im Sinne der
Qualitätssicherung werden regelmäßig anonyme Fragebögen zur Zufriedenheit der Klien-
ten ausgewertet. Es erfolgt weiterhin eine Mitarbeit am regionalen Qualitätszirkel der
Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen. Dort werden Fragen der Prozess- und Ergeb-
nisqualität geklärt. Durchschnittlich werden ca. 1.000 Schuldnerhaushalte pro Jahr be-
treut mit ca. 300 Haushalten im „Schuldnerschutz“, ca. 100 Verbraucherinsolvenzanträge
und 150 Vergleichsanträge gestellt.
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Thüringen
Kontakt in Krisen e. V.
Der Verein Kontakt in Krisen e. V. wurde am 1. September 1994 in Erfurt gegründet. Im
selben Jahr nahm die Schuldnerberatungsstelle ihren Betrieb auf. Seit Februar 1999 ist
die Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle vom Land Thüringen als geeig-
nete Stelle nach der Insolvenzordnung anerkannt. Der Verein betreut pro Jahr cir-
ca 820 Haushalte und setzt sein professionelles Wissen ein,
um die materielle Existenz der Klienten zu sichern,
um Klarheit in Überschuldungssituationen zu bringen,
um maßgeschneiderte Entschuldungs- und Entlastungsstrategien zu entwi-
ckeln,
um Schuldner eventuell zum Leben an der Pfändungsfreigrenze zu befähigen,
um Schuldnern wieder mehr Ruhe und Lebensfreude zu ermöglichen.
Im Oktober 2007 eröffnete der Verein eine zweite Beratungsstelle im Family-Club im
Erfurter Stadtteil „Am Drosselberg“. Zur Philosophie von Kontakt in Krisen e. V. gehört
es, dass in Krisen Hilfe schnell, unbürokratisch und ohne weite Wege und Wartezeiten
erreichbar sein soll. Zu den weiteren Angeboten des Vereins zählen:
eine offene Sprechstunde der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungs-
stelle (ohne Anmeldung und Wartezeit),
die Mietschuldnerhilfe – ein Gemeinschaftsprojekt mit der Kommunalen Woh-
nungsgesellschaft mbH Erfurt,
der „Sparstrumpf“ – eine Kleiderkammer mit Möbel- und Lebensmittelspen-
den,
das Integrationsprojekt „Die 2. Chance“ für Schulverweigerer,
das Jobcoaching für Langzeitarbeitslose sowie Existenzgründungshilfen im
Rahmen des ESF-Bundesprogramms „BIWAQ“,
die BRÜCKE – eine Erfurter Straßenzeitung,
ein Mehrgenerationentreff mit Bürgercafe,
der Erfurter Tauschring – nach dem Prinzip „Fähigkeiten und Talente tau-
schen!“,
das Projekt „openbook – die grüne Telefonzelle“, in der man Bücher tauschen
und mitnehmen kann, und
die Aktion „Sonntagskinder“ – Unternehmungen für und mit Kindern zwischen
5 und 12 Jahren aus Brennpunktgebieten.
Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Kranz/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016
institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 71
8.4 Tabellen
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Datenbeschreibung
Übersicht Alle Haushalte 73
1 Allein lebende Frauen 74 f.
2 Allein lebende Männer 76 f.
3 Paare ohne Kinder 78 f.
4 Paare mit Kindern 80 f.
5 Allein erziehende Eltern 82 f.
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Datenbeschreibung
Anders als der Hauptteil dieses Reports enthalten die Tabellen im Anhang eine Auswer-
tung allein der nichtselbständigen Überschuldeten. Sie geben – soweit möglich – Über-
schuldungsbetroffenheitsindex (3), Einkommen (4), ausgewählte Ausgaben (5–7),
durchschnittliche Schulden nach Anzahl und Höhe bei verschiedenen Gläubigern (8–18),
Hauptauslöser der Überschuldung nach Einschätzung der Berater (19–39), die berufliche
Bildung der Überschuldeten (40–45), den Anteil der Arbeitslosen (46–47) und die Quote
aus Jahresnettoeinkommen und Gesamtschulden (48) wieder. Sie sind nach Haushaltsty-
pen geordnet und nach (a) Alter und (b) Haushaltseinkommen klassifiziert. Die Daten
sind prozessgeneriert, das heißt, sie sind Nebenprodukte des Beratungsprozesses. Sie
entstammen der von den Beratungsstellen eingesetzten Arbeitssoftware CAWIN des iff
und wurden durch einen streng anonymisierten Export aus den Datenbanken der Bera-
tungsstellen gewonnen. Die Anzahl der ausgewerteten Fälle variiert je nach Nachweis,
weil nur solche Felder ausgewertet wurden, die durch die Berater in den Beratungsstellen
ausgefüllt worden sind. Der Betroffenheitsindex ist der Quotient des Anteils der Über-
schuldeten an der gesamten Gruppe der Überschuldeten und des entsprechenden Anteils
an der Bevölkerung insgesamt.48 In den Zeilen zu den Einkommen und den Ausgaben
wurden Vergleiche mit der Einkommens- und Verbraucherstichprobe (EVS) durchgeführt,
soweit hier Daten verfügbar waren. Die EVS-Daten sind kursiv dargestellt.49 Die Zeilen
mit den Angaben zur Schuldenhöhe und Schuldenanzahl wurden gefiltert, um nur dieje-
nigen Haushalte zu berücksichtigen, bei denen sicher davon ausgegangen werden konn-
te, dass vorhandene Schulden dokumentiert waren.50 Die Auswahl zu den Hauptauslösern
der Überschuldung ist in der verwendeten Beratungssoftware CAWIN des iff vorgegeben,
so dass hier keine offenen Antworten gegeben werden können. Viele der Begriffe lassen
verschiedene Interpretationen zu und es ist nicht sicherzustellen, dass die einzelnen
Berater die Begriffe einheitlich verwenden. Der Anteil der Arbeitslosen errechnet sich als
Quotient aus der Anzahl der Haushalte, bei denen die Berater das Merkmal „arbeitslos“
angegeben haben, und der Anzahl aller Haushalte, bei denen durch die Berater Angaben
zur Berufstätigkeit und Nichtberufstätigkeit gemacht wurden. Es wird an dieser Stelle
nicht zwischen der Einkommensart (ALG I oder II) unterschieden. Die Quote aus Jahres-
nettoeinkommen und Schuldenhöhe wurde als Quotient aus der errechneten durch-
schnittlichen Gesamtschuldenhöhe (18) und dem zwölffachen monatlichen
Haushaltsnettoeinkommen (4) errechnet.51
48
Beispiel: Von den 4.785 nichtselbständigen Überschuldeten in der Stichprobe waren 2.696 allein
lebend. Dies entspricht einem Anteil von 56,3 Prozent. In der Bevölkerung insgesamt liegt der Anteil der allein Lebenden dagegen bei 33,1 Prozent. Der Betroffenheitsindex ist der Quotient der beiden Werte. Allein Lebende sind bei den Überschuldeten somit um den Faktor 1,7 im Vergleich zur Bevölke-rung insgesamt überrepräsentiert. In der Übersichtstabelle wird mit den entsprechenden Zahlen des Mikrozensus verglichen, ab Tabelle 1 gibt der Index die Betroffenheit allein innerhalb des jeweils dar-gestellten Haushaltstyps an, dort jeweils für die dargestellte Alters- beziehungsweise Einkommensklas-se im Vergleich zur EVS.
49 EVS-Daten zur Bestimmung des Betroffenheitsindex' in den Tabellen 1 bis 5 sowie zum monatlichen
Haushaltsnettoeinkommen, zu Ausgaben für Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung, Versiche-rungsprämien und –beiträgen sowie Tilgung und Verzinsung von Krediten basieren auf der EVS 2013. Bei allen Tabellen nach Alter entsprechen die EVS-Daten in der Spalte „70 und älter“ der EVS-Kategorie “70-80 Jahre“. In den Tabellen 4.a und 4.b (Paare mit Kindern) und 5.a und 5.b (Alleinerzie-hende) wurden EVS-Daten zu „Paare mit minderjährigen Kindern“ bzw. „Alleinerziehende mit minder-jährigen Kindern“ zum Vergleich angegeben.
50 Im Gegensatz zum Hauptteil des Berichts werden an dieser Stelle Mittelwerte für die Schuldenhöhe
angegeben. 51
Zeichenerklärung: / Keine Angabe, da Zahlenwert nicht vorhanden oder nicht sicher genug. () Aus-
sagekraft eingeschränkt, da der Zahlenwert statistisch unsicher ist.
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8.5 Fragebogen
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verwendete Fragebogen, dessen Auswertung für das Kapitel 7 erfolgte.
Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Kranz/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016
institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 85
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 86
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institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 87
Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Kranz/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016
institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 88
Ulbricht/Al-Umaray/Butenob/Hebebrand/Kranz/Stähr/Ulikowski iff-Überschuldungsreport 2016
institut für finanzdienstleistungen e. V. (iff) 2016 89
www.iff-ueberschuldungsreport.de
institut für finanzdienstleistungen e.V.Rödingsmarkt 31/3320459 Hamburgwww.iff-hamburg.de
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