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IAG Wissensbörse 2014 – F 1 IAG Wissensbörse Prävention Arbeit gesund und menschengerecht gestalten Interdisziplinäre Tagung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte Workshop 6: Sicheres Betreiben von Arbeitsmitteln und Arbeitsstätten Christof Barth 11. 11. 2014

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IAG Wissensbörse 2014 – F 1

IAG Wissensbörse Prävention Arbeit gesund und menschengerecht gestalten

Interdisziplinäre Tagung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte

Workshop 6: Sicheres Betreiben von Arbeitsmitteln und Arbeitsstätten

Christof Barth

11. 11. 2014

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interdisziplinär

kooperativ

systemisch

dynamisch

wissenschaftlich

praktisch

zukunftsorientiert

nachhaltig

www.systemkonzept.de

Aachener Straße 68 50674 Köln

Tel: 02 21 / 56 908–0

Fax: 02 21 / 56 908–10

www.syko-portal.de

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Präsentation – Monat/Jahr – F 3

Workshop-Programm

Einführung und Inputs ca. 15 Minuten

Workshop-Stationen: Arbeitsmittel Arbeitsstätten Risikobeurteilung/Stand der Technik ...

ca. 15 Minuten

Plenumsdiskussion Vorstellung und Strukturierung der

Pinnwände Ergänzungen Diskussion, Klärung von Fragen Aufnahme von Vorschlägen und Anliegen

ca. 60 Minuten

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Präsentation – Monat/Jahr – F 4

Arbeitsstätten

Arbeitsstättenverordnung

im Bundesrat am 19.12.2014

Integration der Bildschirmarbeit

Arbeitsstättenregeln

ASR V 3 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (geplant)

ASR A3.7 Lärm (Neuentwurf)

ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen (Änderung für Bauarbeiten)

ASR A3.4/3 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme (Neufassung geplant)

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Präsentation – Monat/Jahr – F 5

Arbeitsmittel

Betriebssicherheitsverordnung

im Bundesrat am 28.11.2014

Grundlegende Neustrukturierung und Erweiterung

Technische Regeln für Betriebssicherheit

TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung (geplant)

TRBS 1151 Gefährdungen an der Schnittstelle Mensch - Arbeitsmittel, Ergonomische und menschliche Faktoren (ggf. Integration in TRBS 1111)

TRBS 2131 Elektrische Gefährdungen

Bekanntmachung zur Betriebssicherheit "Beschaffung von Arbeitsmitteln"

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Präsentation – Monat/Jahr – F 6

Gliederung der Betriebssicherheitsverordnung (Regierungsentwurf)

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Präsentation – Monat/Jahr – F 7

Gliederung der Betriebssicherheitsverordnung (Regierungsentwurf)

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Präsentation – Monat/Jahr – F 8

Gliederung der Betriebssicherheitsverordnung (Regierungsentwurf): Anhang 1

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Präsentation – Monat/Jahr – F 9

Gliederung der Betriebssicherheitsverordnung (Regierungsentwurf): Anhang 3

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Präsentation – Monat/Jahr – F 10

Fachkunde zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird.

Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.

Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden.

Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, so hat er sich fachkundig beraten zu lassen.

ArbStättV § 3 (2) Betriebssicherheitsverordnung § 3, (1) (Entwurf)

GefStoffV § 6 (9) (LärmVibrationsArbSchV § 5)

... Fachkundig können insbesondere die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt sein.

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Präsentation – Monat/Jahr – F 11

Fachkundige Beratung bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen D

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n

Anlass

Handeln der Führungskraft Ergänzende Fachberatung durch Sifa und Betriebsarzt

Betroffene Tätigkeiten ermitteln

Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und Potenziale zur menschengerechten Arbeits-

gestaltung und zur Gesundheitsförderung

Beratung: Fachkundige Risikobeurteilung

(ggf. vertiefende Untersuchung ausgewählter Arbeitssysteme)

Ableitung erforderlicher Maßnahmen Beratung: Lösungssuche

und erforderliche Maßnahmen

Integration in die Planung; Maßnahmenplan

Organisation und Steuerung der Maßnahmenumsetzung

Überprüfung der Maßnahmen Wirkungskontrolle Maßnahmen

und Ermitteln ggf. neuer Gefährdungen

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Präsentation – Monat/Jahr – F 12

Risikobeurteilung nach der aktuellen Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Risikobeurteilung

spezifische Verfahren verfügbar

mit Grenz-, Schwellen- oder Richtwerten

?

Gefährdungsermittlung

Verfahren auf Eignung prüfen und anwenden

qualitative Anforderungen

beschrieben ?

Risikobeurteilung orientiert an qualitativen Anforderungen

Risikobeurteilung orientiert an Grundpflichten und

betrieblichen Zielsetzungen

Gefahr Akzeptanz Besorgnis

Urteil treffen

Ziele setzen

ja ja

nein nein

für jede Gefährdung

Alle Gefährdungen zusammen: Personenbezogenes Gesamtrisiko

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Präsentation – Monat/Jahr – F 13

Risikobewertung: Einstufung in Risikobereiche

2 Risikobereiche 1 Risikoschwelle

3 Risikobereiche 2 Risikoschwellen

4 (oder mehr) Risikobereiche 3 (oder mehr) Risikoschwellen

Vorteile:

einfach

Vorteile:

Assoziation „Ampel“

Anreize zur Verbesserung

bessere Abbildung der Wirklichkeit

Vorteile:

Anreize zur Verbesserung

differenzierte Abbildung der Wirklichkeit

Nachteile:

schlechte Abbildung der Wirklichkeit

Schwarz-Weiß-Denken

keine Anreize zur Verbesserung

Nachteile:

komplizierter: zwei Risikoschwellen definieren

Nachteile:

noch komplizierter: drei oder mehr Risikoschwellen definieren

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Präsentation – Monat/Jahr – F 14

Risikobewertung: Einstufung in Risikobereiche

2 Risikobereiche 1 Risikoschwelle

3 Risikobereiche 2 Risikoschwellen

4 (oder mehr) Risikobereiche 3 (oder mehr) Risikoschwellen

Beispiele:

mechanische Gefährdungen wie Quetschen

Beleuchtung

elektrische Gefährdungen

Gefahrstoffe

optische Strahlung

Beispiele:

Lärm

Vibrationen

mechanische Gefährdungen wie Ausrutschen, Absturz

Ergonomie

Lüftung

sich verbrennen an heißen/kalten Oberflächen

Wärmebelastung

Hitzearbeit

Gefahrstoffe: KMR

psychische Belastung (CheF)

Beispiele:

Klima: Temperatur

Elektromagn. Felder

Biostoffe: Infektionsgefährdung

physische Gefährdungen: Leitmerkmalmethoden

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Präsentation – Monat/Jahr – F 15

Risikobewertung: Einstufung in Risikobereiche

Keine Risikoschwellen/Risikobereiche definiert:

Mechanische Gefährdungen wie getroffen werden, sich schneiden, sich stechen, sich stoßen, sich klemmen, sich schürfen

psychische Belastung z. B. Zeitdruck, Monotonie, Überforderung, Unterforderung, Daueraufmerksamkeitsanforderungen

Gewalt am Arbeitsplatz

...

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Präsentation – Monat/Jahr – F 16

Risikobewertung

Risiko 1

Gefahrenschwelle Toleranzschwelle

(gerade noch

tolerables Risiko)‏

Gefahren-

bereich

Besorgnisschwelle Akzeptanzschwelle

(höchstes allgemein

akzeptiertes Risiko)‏‏

Akzeptanz-

bereich

hoch niedrig

Besorgnis-

bereich

Risiko

Risiko 2 Risiko 3

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Präsentation – Monat/Jahr – F 17

Risikobewertung: Definition der Risikobereiche

Gefahren- bereich

Das Gesundheitsrisiko ist nicht mehr tolerierbar. Der Schadenseintritt ist hinreichend wahrscheinlich. Es müssen dringend geeignete Maßnahmen zur Reduzierung des Risikos ergriffen werden.

Besorgnis- bereich

Unerwünschtes Gesundheitsrisiko. Es besteht die Besorgnis eines Schadenseintritts, eine realistische Möglichkeit eines Schadens. Es ist ein aktives Risikomanagement erforderlich.

Akzeptanz- bereich

Hinnehmbares Gesundheitsrisiko. Ein Zustand relati-ver Sicherheit. Weitere Risikoreduzierung ist auf-grund geringem Restrisiko nicht erforderlich, aber anzustreben. Es bestehen aber Sorgfaltspflichten. Maßnahmen zur Basisvorsorge sind zu treffen. Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz ist anzustreben.

Besorgnisschwelle Akzeptanzschwelle

(höchstes allgemein

akzeptiertes Risiko)‏‏

Gefahrenschwelle Toleranzschwelle

(gerade noch

tolerables Risiko)‏

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Präsentation – Monat/Jahr – F 18

Beispiele für spezifische Verfahren zur Risikobeurteilung

Lärm Tageslärmexpositionspegelverfahren

(nach LärmVibrationsArbSchV)

Lärmexpositionsrechner

Risikoschwellen

Voraussetzung: bekannte (gemessene)

Immissionsschalldruckpegel und deren

Expositionsdauern

Klima

Risikograf für wärmebelastete Arbeits-

plätze (DGUV Information 215-510 –

bisher BGI/GUV-I 7003)

Klima und Arbeitsschwere-Rechner

Risikobewertung anhand Ampelmodell

Belastungsskala ohne Grenzrisiko

Gefahr-

stoffe

Einfaches Maßnahmenkonzept für

Gefahrstoffe (EMKG)

Control-Bending-Ansatz: aus vorgegebe-

nen Parametern direkt Schutzleitfäden für

abstufte Maßnahmen zugeordnet

Physische

Faktoren

Leitmerkmalmethode:

Heben, Halten, Tragen

Ziehen, Schieben

Manuelle Arbeitsprozesse

orientierende Methoden für den Betriebs-

praktiker mit guten Kenntnissen der zu

beurteilenden Tätigkeit; quantitative

Risikoschwellen orientiert am Ampelmodell

Psychische

Faktoren

Checklisten zur Erfassung von Fehlbe-

anspruchungsfolgen (ChEF)

IMPULS-Test (Betriebliche Analyse der

Arbeitsbedingungen)

Grobe Einschätzung der Beanspruchung;

Hinweise für gezielte Ursachenanalysen;

Bewertung nach Ampelmodell

Quantitatives Screeningverfahren für ar-

beitsbedingte Stressoren, Ressourcen

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Präsentation – Monat/Jahr – F 19

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! - Christof Barth –

[email protected]