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Hochwasserrückhaltebecken Feldolling Anlagen Bestandsaufnahmen zur saP
Hochwasserschutz Mangfalltal
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Anlagen Bestandsaufnahmen zur überarbeiteten Fassung Oktober 2011
Wasserwirtschaftsamt
Rosenheim
Königstr. 19
83022 Rosenheim
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling Anlagen Bestandsaufnahmen zur saP
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) Anlagen Bestandsaufnahmen zur überarbeiteten Fassung Oktober 2011 Inhalt
• Faunistische Untersuchungen der Tiergruppen Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Tagfalter und Heuschrecken im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) – 1. Sachstandsbericht August 2007, Büro FauNa
• Artenlisten zur Avifauna:
- Gesamtartenliste der faunistischen Untersuchung Vögel 2007 (Meldeliste LfU) – Büro Fauna 2007
- Ornithologisches Artenverzeichnis Mangfall – Abschnitt 6, Nie-deraltenburg bis Feldolling – Paul Krones, LBV, 2001
- Ornithologisches Artenverzeichnis Leitzach - Abschnitt 8, Naringer Furth bis Mündung in die Mangfall - Gerhard Kinshofer, LBV, 2002
- Ergebnisse der Internationalen Wasservogelzählung (IWVZ), Vagener Staubecken, Winter 2010-2011 – LBV Miesbach
• Ergebnisse der Fledermaus-Untersuchungen im Rahmen der spezi-ellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - 2. Sachstandsbericht Dezember 2007, Büro FauNa
• Ergebnisse der Höhlenbaum-Untersuchung im Rahmen der speziel-len artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) - 3. Sachstandsbericht Feb-ruar 2008, Büro FauNa
FAU NA
♦
Auftraggeber: Ingenieurbüro Fendt, Traunwalchen
Auftragnehmer: Dipl.-Biol. Ilse Englmaier, Tittmoning
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling Faunistische Untersuchungen der Tiergruppen
Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Tagfalter und Heuschrecken im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Sachstandsbericht August 2007
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling:
2
INHALT
1 Aufgabenstellung ...................................................................................................................3
2 Untersuchungsflächen und Methoden.................................................................................3
3 Erste Ergebnisse der Geländeuntersuchungen ..................................................................5
3.1 Vögel ........................................................................................................................................5
3.2 Fledermäuse ............................................................................................................................5
3.3 Amphibien ................................................................................................................................6
3.4 Tagfalter ...................................................................................................................................7
3.5 Heuschrecken ..........................................................................................................................8
3.6 Beibeobachtungen ...................................................................................................................8
4 Bereits ersichtliche Verbotstatbestände..............................................................................8
4.1 Die Gelbbauchunke im Hangleitenwald ...................................................................................9
4.2 Der Kleine Wasserfrosch am Fuß des Hangleitenwaldes ........................................................9
4.3 Die Zauneidechse am Deich östlich der Kreisstraße .............................................................10
Lageplan: Übersicht der Untersuchungsflächen.............................................................................11
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: Faunistischer Sachstandsbericht, August 2007
3
1 Aufgabenstellung
An der Mangfall wird ein Hochwasserrückhaltebecken gebaut. Dazu wird u. a. der bestehende Deich er-
setzt und müssen Gehölzareale gerodet werden. Für die Tierwelt können neben dem Flächenverbrauch
weitere Beeinträchtigungen durch die Überflutungen nicht ausgeschlossen werden.
Zu diesem Vorhaben ist eine „spezielle artenschutzrechtliche Prüfung“ (saP) notwendig. Dabei werden
die europarechtlich streng geschützten Arten (Arten des Anhangs IV nach der FFH-Richtlinie
93/43/EWG), die nach nationalem Recht streng geschützten Arten sowie die europäischen Vogelarten
auf Vorkommen, auf mögliche „Verbotstatbestände“ (d. h. mehr oder weniger erhebliche Beeinträchti-
gungen dieser Arten durch das Bauvorhaben) sowie auf mögliche Vermeidungsmaßnahmen derselben
geprüft. Da die vorhandene Datenlage keine angemessene Beurteilung der Konfliktsituation zulässt,
wurden nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde Rosenheim für folgende Tiergruppen ein-
gehende Untersuchungen im Gelände vereinbart: Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Tagfalter und Heu-
schrecken.
2 Untersuchungsflächen und Methoden
Kartiert wurden solche Bereiche, die im Zuge des Bauvorhabens überbaut werden sollen und/oder sich
in unmittelbarer Nähe befinden und die aus strukturellen Gründen ein gewisses Artenspektrum der zu
untersuchenden Tiergruppen erwarten lassen.
Vögel: Zwar liegt dank eines ortsansässigem Vogelkenners eine Liste von vorkommenden Arten vor, je-
doch fehlten bisher Angaben zu Verbreitung, Reviergröße und Status. Darum wurden von Mai bis Juli
noch einmal drei Begehungen von einem Experten durchgeführt, welche insbesondere eine Linientaxie-
rung entlang der Deiche am Mangfallufer und am Hangleitenwald im Süden des Eingriffsgebietes sowie
eine Bestandserhebung in den Waldstücken, Feldgehölzen und auf den landwirtschaftlichen Nutzflächen
umfassten. Die Artbestimmung erfolgte durch Beobachtung mit dem Feldstecher und insbesondere
durch Verhören der Vogelstimmen in den frühen Morgenstunden.
Fledermäuse: Vorkommen der Anhangsarten Mops- und Wimperfledermaus (Arten der Anhänge II und
IV der FFH-Richtlinie) sind in der Umgebung bereits bekannt. Da das Eingriffsgebiet ein sehr gutes
Jagdgebiet für diese Tiere darstellt (am Kanal und Stauweiher sowie entlang der Gehölze) sind noch
weitere Arten zu erwarten. Durch den Deichneubau und die Rodungen sind Beeinträchtigungen sowohl
des Jagdgebietes als auch von evtl. vorhandenen Quartieren möglich. Deshalb ist sowohl eine Lokalisie-
rung der Hauptflugrouten bei der Jagd als auch von Quartieren und /oder Wochenstuben in Höhlenbäu-
men erforderlich.
Die Flugrouten werden durch Verhören mit dem so genannten „Bat-Detector“ durchgeführt, ein Gerät,
das die Ultraschalllaute nicht nur hörbar macht, sondern auch aufnimmt, so dass die Rufe am Computer
ausgewertet und den jeweiligen Arten zugeordnet werden können. Durch Netzfänge in der Nacht wird
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: Faunistischer Sachstandsbericht, August 2007
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versucht, die Nachweise zu bestätigen und zu komplettieren. Diese Erhebungen finden von Juli bis Sep-
tember statt, wenn die Tiere besonders aktiv jagen, um ihre Jungen zu versorgen. Die Feststellung von
Höhlenbäumen im Baubereich kann erst im Herbst erfolgen, wenn nach dem Laubfall die Bäume einge-
hend besichtigt werden können.
Amphibien: Da keine Daten zum Vorkommen streng geschützter Arten für das Eingriffsgebiet vorliegen,
waren gezielte Erhebungen für diese Tiergruppe erforderlich. Von Mitarbeitern des Büros Fendt wurde
allerdings bereits festgestellt, dass die streng geschützte Gelbbauchunke an der Hangleite im südlichen
Eingriffsbereich vorkommt. Die genaue Verbreitung der Art war aber noch unbekannt. Beeinträchtigun-
gen sind insbesondere durch die Überbauung wichtiger Lebensraum-Elemente möglich.
Generell fanden sich nur wenige amphibiengerechte Gewässer, d. h. mit einer ausreichenden Wasser-
führung und ohne Fischbesatz, im Untersuchungsgebiet. So kommen beispielsweise die beiden großen
Staubecken am östlichen Rand des Eingriffsgebietes als Laichbiotope nicht infrage, weniger wegen der
Ufereinfassung aus Beton sondern vor allem wegen des Fischbesatzes mit Karpfen. Als kartierungswür-
dig erwiesen sich der Graben (A 1) in der nordöstlichen Ecke des Untersuchungsgebietes am Weg un-
terhalb der beiden Staubecken, ein aufgestauter Seitenarm (A2) des Baches im Wald auf der westlichen
Seite des Weges, die beiden Tümpel (A 3 und A 4) im Auwaldrest an der Mangfall gegenüber der Klär-
anlage sowie diverse Pfützen und Kleinstgewässer auf Wegen im Hangleitenwald und am Rand dessel-
ben (A 5) sowie neben dem Fahrweg Richtung Sterneck (A6) (siehe Lageplan).
Es wurden eine Tagbegehung für Frühlaicher im März sowie eine Tag- und zwei Nachtbegehungen für
die Spätlaicher durchgeführt. Die Erfassung fand nach klassischer, semiquantitativer Methode statt, d. h.
Sichtbeobachtung bei Tag sowie Ausleuchten vorhandener Gewässer und Verhören der rufenden Tiere
bei Nacht.
Tagfalter: Anhand der vom Bund Naturschutz festgestellten Raupen-Futterpflanzen am Mangfalldamm
(z. B. Großer Wiesenknopf) konnten Vorkommen streng geschützter Arten (z. B. Dunkler Wiesenknopf-
Ameisenbläuling) in der Region nicht ausgeschlossen werden. Angaben zu Schmetterlingsbeobachtun-
gen lagen bisher nicht vor. Auch hier richtete sich die Auswahl der Untersuchungsflächen nach der Be-
troffenheit durch das Bauvorhaben und der strukturellen Eignung für die Insekten. Als kartierungswürdig
erwiesen sich der südwestexponierte Hang (I 2) in der nordöstlichen Ecke des Untersuchungsgebietes
am Nordrand des westlichen Staubeckens, der halbschattige Weg (I 1) unterhalb dieses Hanges, der
Deich entlang der Mangfall (I 3) östlich der Kreisstraße, eine verhältnismäßig blütenreiche Extensivgrün-
land-Fläche (I 4) im Zentrum des Untersuchungsgebietes sowie lichte Wege im Leitenhangwald (I 5) und
die Säume entlang des Fahrweges (I 6) Richtung Sterneck.
Die Bestimmung erfolgt durch Sichtung der fliegenden Falter (Imagines). Schwer zu bestimmende Arten
werden kurzfristig mit dem Kescher gefangen und nach der Determination sofort wieder freigelassen. Da
die einzelnen Arten zwischen Frühjahr und Herbst zu unterschiedlichen Zeiten fliegen, wird für eine mög-
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: Faunistischer Sachstandsbericht, August 2007
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lichst vollständige Erfassung des Artenspektrums je eine Begehung pro Monat zwischen Juni und Au-
gust durchgeführt, d. h. die letzte Begehung steht noch aus.
Heuschrecken: Zwar sind Vorkommen streng geschützter Arten dieser Tiergruppe im Projektgebiet
sehr unwahrscheinlich, jedoch werden im Rahmen des LBP Erhebungen durchgeführt, da mit Vorkom-
men (stark) gefährdeter Arten im Projektgebiet gerechnet werden kann. Zudem könnte diese Tiergruppe
vom Eingriff besonders betroffen sein, da die bodenlebenden Tiere nicht ausweichen können und mögli-
cherweise Bestände durch die Bautätigkeiten oder die Flutungen entsprechend stark beeinträchtigt wer-
den. Untersucht werden i. d. R. dieselben Flächen, die auch zur Bearbeitung der Tiergruppe der Tagfal-
ter ausgewählt wurden.
Die einzelnen Arten werden durch Sicht und anhand der arteigenen Gesänge bestimmt. Da die meisten
Arten erst ab Mitte August zu zirpen beginnen, wenn die Männchen geschlechtsreif sind und die Weib-
chen anwerben, steht die Haupterfassung noch aus.
3 Erste Ergebnisse der Geländeuntersuchungen
3.1 Vögel
Insgesamt wurden 60 Arten erfasst, darunter mit Gänsesäger (Mergus merganser) und Mittelmeermöwe
(Larus michahellis) zwei Arten, die in der Roten Liste Bayern als „stark gefährdet“ eingestuft sind. Eben-
falls zwei nachgewiesene Arten gelten in Bayern als „gefährdet“: die Feldlerche (Alauda arvensis) und
der Schwarzmilan (Milvus migrans). Insgesamt acht Spezies des aktuellen Artenspektrums werden in
der Vorwarnliste der Roten Liste Bayern geführt, wie z. B. Schwarzspecht (Dryocopus martius), Hohltau-
be (Columba oenas) und der Kuckuck (Cuculus canorus) (die übrigen Arten siehe Tab. 1 im Anhang).
Daneben gelten neben Schwarzspecht und Schwarzmilan die beiden ungefährdeten Arten Mäusebus-
sard (Buteo buteo) und Sperber (Accipiter nisus) als streng geschützte Arten nach nationalem Recht. Bei
den übrigen Spezies handelt es sich überwiegend um weit verbreitete und häufige Arten.
Welchen Arten tatsächlich ein Brutvogel-Status zukommt und welche möglicherweise einem Verbotstat-
bestand unterliegen, wird erst die detaillierte Auswertung zeigen. Generell ist davon auszugehen, dass
insbesondere die Gebüschbrüter und die Höhlenbrüter unter den nachgewiesenen Arten vom Bauvorha-
ben betroffen sein werden, da diese zumindest durch die erforderlichen Rodungen für den Deichneubau
Beeinträchtigungen ihres Lebensraumes erfahren werden.
3.2 Fledermäuse
Zu dieser Tiergruppe können noch keine Aussagen gemacht werden, da hierzu die Geländeuntersu-
chungen erst begonnen haben.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: Faunistischer Sachstandsbericht, August 2007
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3.3 Amphibien
An Amphibienarten wurden Grasfrosch (Rana temporaria), Bergmolch (Triturus alpestris) und die Gelb-
bauchunke (Bombina variegata) sicher nachgewiesen. Zudem wurden nicht näher bestimmbare Grün-
frosch-Larven und ein kleines Exemplar einer ebenfalls nicht näher bestimmbaren Grünfrosch-Art gefun-
den. Die Gelbbauchunke und die eventuell vorkommende Grünfrosch-Art „Kleiner Wasserfrosch“ (Rana
lessonae) werden im Anhang IV der FFH-Richtlinie geführt und sind demnach europarechtlich streng
geschützt. Der Grasfrosch wurde bei der letzten Aktualisierung der Roten Liste Bayern (2003) auf die
Vorwarnliste gesetzt, weil seine Bestände inzwischen so stark zurückgehen, dass eine baldige Gefähr-
dung nicht ausgeschlossen werden kann. Der Bergmolch ist neben der Erdkröte und den beiden Grün-
frosch-Arten See- und Teichfrosch die letzte Art in Bayern, die noch nicht gefährdet ist.
Grasfrosch (Rana temporaria) (RLB V):
Im Wasser führenden Graben (A 1) in der nordöstlichen Ecke des Untersuchungsgebietes am Weg un-
terhalb der beiden Staubecken wurden im Frühjahr 50 Laichballen gezählt, die auf eine Populationsgrö-
ße von ca. 150 Individuen schließen lassen. Dem Graben, d. h. der nördlichen Hälfte, die Wasser führt,
kommt eine sehr hohe lokale Bedeutung zu, da er nahezu die einzige Wasserstelle im Untersuchungs-
gebiet darstellt, die der Grasfrosch zur Fortpflanzung nutzen kann. Nur hier ist in ausreichender Menge
Wasser vorhanden und eine gute Besonnung gewährleistet, außerdem fehlen Fische als Laichräuber.
Die bemooste und lückige Tuffsteinverbauung beiderseits des Grabens bietet ideale Versteck -, vielleicht
sogar Überwinterungsmöglichkeiten. Weitere fünf Laichballen wurden in einem wegen Forellenzucht
aufgestauten Seitenarm des Baches (A 2) auf der anderen Seite des Weges unterhalb der beiden
Staubecken festgestellt. Jedoch ist dieser Laichbiotop nicht optimal, da er zum Einen im späten Frühjahr
zu stark beschattet wird, so dass sich die Kaulquappen nur langsam entwickeln, zum Anderen handelt
es sich um ein künstlich geschaffenes Stillgewässer, das jederzeit wieder aufgelöst werden kann.
Bergmolch (Triturus alpestris):
Einzelne erwachsene Exemplare dieses Schwanzlurchs konnten sowohl im oben beschriebenen Graben
(A1) als auch im östlichen der beiden Tümpel (A 4) im Auwaldrest am Deich östlich der Kreisstraße und
in einer Wegpfütze (A 5) im Hangleitenwald im südlichen Untersuchungsgebiet festgestellt werden. Auch
wenn in diesen Gewässern keine Larven festgestellt wurden, ist angesichts der vorhandenen Habitat-
strukturen mit einer Reproduktion zu rechnen, wobei dem Graben als Laichbiotop die höchste Bedeu-
tung zukommt, da dieser am besten besonnt ist und am ehesten eine langfristige Wasserführung ge-
währleisten kann.
Gelbbauchunke (Bombina variegata) (RLB 2, Anhang II und IV der FFH-Richtlinie):
Die Art konnte im Eingriffsgebiet entlang des Hangleitenwaldes (A 5) westlich der Kreisstraße und am
Fahrweg (A 6) Richtung Sterneck im FFH-Gebiet nachgewiesen werden. Obwohl in der östlichen Hälfte
des Untersuchungsgebietes etliche strukturell optimal geeignete Laichbiotope (z. B. gut besonnte große
Wegpfützen) in ungestörter Lage vorhanden sind, wurden dort zu keiner Zeit Unken angetroffen. Die Art,
die früher die intakten Auen der noch ungezähmten Mangfall besiedelte, wurde offenbar durch die
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: Faunistischer Sachstandsbericht, August 2007
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Hochwasserfreilegung und die zunehmend intensive Landwirtschaft bis zur Hangleite zurückgedrängt.
Dort nutzt der sehr kleine Bestand (13 Individuen) hauptsächlich die Pfützen am nördlichen Waldrand
und weiter hangaufwärts entlang der von Traktorspuren zerwühlten Fahrwege. Ein Fortpflanzungserfolg
in Form von Laichbällchen und Larven konnte nur in zwei Pfützen (A 5 !!) festgestellt werden, die sich
etwa in Hangmitte auf dem Fahrweg im Wald befinden, der das Flurstück Nr. 2053 kreuzt und der für die
Baufahrzeuge ausgebaut werden soll. Der Tümpel am Hangfuß, der möglicherweise dem Kleinen Was-
serfrosch zur Reproduktion dient (s. u.), kann aufgrund der hohen Dichte an Fressfeinden wie Gelbrand-
käferlarve von den Unken nicht als Laichbiotop genutzt werden.
Grünfrösche unbestimmt (Rana spec.) (Kl. Wasserfrosch: RLB D, Anhang IV der FFH-Richtlinie):
In einer größeren Pfütze (A 5a!) am Fuße des Hangleitenwaldes wurden mehrere Hundert Larven ent-
deckt. Da sich die drei Arten Seefrosch, Kleiner Wasserfrosch und die Hybridform Teichfrosch unterein-
ander paaren, und die Larven sich sehr ähneln, können sie nicht einer bestimmten Art zugeordnet wer-
den. Dasselbe gilt für den kleinen Grünfrosch am Pfützenrand, der sich leider nicht fangen ließ, um zur
näheren Bestimmung die Größe der Fersenhöcker überprüfen zu können. Deshalb könnte es sich so-
wohl um ein Jungtier der Arten See- oder Teichfrosch als auch um ein adultes Exemplar des streng ge-
schützten Kleinen Wasserfrosches (Rana lessonae) gehandelt haben. Mit Vorkommen aller drei Grün-
frosch-Arten ist in der Region zu rechnen.
3.4 Tagfalter
Die Untersuchung dieser Tiergruppe ist noch nicht abgeschlossen. Bisher konnten 27 Arten erfasst wer-
den, darunter zwei gefährdete, der Baumweißling (Aporia crataegi) und der Frühlingsperlmuttfalter (Bolo-
ria euphrosyne) sowie mit dem Kleinen Eisvogel (Limenitis camilla) eine Art, die in Bayern auf der Vor-
warnliste steht. Das übrige Artenspektrum setzt sich aus weniger anspruchsvollen und häufigen Arten
zusammen.
Baumweißling (Aporia crataegi) (RLB 3):
Seinen arttypischen Lebensraum findet der Falter an natürlichen Saum- und Gebüschgesellschaften an
Waldrändern und Trockenhängen. Die übliche Raupennahrung sind Gehölzpflanzen der Rosaceen wie
z. B. Weißdorn und Schlehe. Im Untersuchungsgebiet wurde die Art am Deich (I 3) saugend an Rotklee
und als „Überflieger“ am Weg in das FFH-Gebiet (I 6) gesichtet. Als stärkste Gefährdungsursache ist die
Flurbereinigung zu nennen, in deren Zuge viele Randstrukturen zugunsten einer Intensivierung der
Landwirtschaft entfernt wurden.
Frühlings-Perlmuttfalter (Boloria euphrosyne) (RLB 3):
Die Art hat ihren Namen von der frühen Flugzeit ab Mai. Sie gilt als eine „Saumart“ lichter Laubmisch-
wälder, wo sie sich entlang unbefestigter Wege und Schneisen aufhält. Entsprechend wurde je ein Ex-
emplar am Weg unterhalb des Staubeckens (I 1) und am Weg in das FFH-Gebiet (I 6) gesichtet. Die
höchste Gefährdung geht von der Anlage monotoner Nadelholzbestände und zu dichter Verbuschung
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: Faunistischer Sachstandsbericht, August 2007
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von Randstrukturen aus, weil hier den Nahrungspflanzen ausreichend Licht und das feucht-warme Mik-
roklima fehlt.
Kleiner Eisvogel (Limenitis camilla) (RL V):
Der Falter wurde ausschließlich auf den Wegen im Hangleitenwald (I 5) angetroffen. Er zählt zu den
Charakterarten der Auwälder. Die Raupe überwintert in einem Gespinst an Sträuchern, insbesondere
der Roten Heckenkirsche (Lonicera xylosteum). Eine erhebliche Gefährdung besteht mittlerweile durch
Verdrängung der Raupenfraßpflanze durch Neophyten. Die Ausbreitung des Drüsigen Springkrauts im
südostoberbayrischen Raum stellt mittlerweile ein großes und immer noch ungelöstes Problem dar.
Auch im Untersuchungsgebiet stellt sich dieses Problem, das durch Erdarbeiten erfahrungsgemäß noch
verschärft wird.
3.5 Heuschrecken
Zu dieser Tiergruppe können noch keine Aussagen gemacht werden, da hierzu die Geländeuntersu-
chungen erst begonnen haben.
3.6 Bisherige Beibeobachtungen
Sofern weitere streng geschützte und/oder gefährdete oder landkreisbedeutsame Arten beobachtet wer-
den können, werden solche Vorkommen ebenfalls dokumentiert.
Zauneidechse (Lacerta agilis) (RLB V, Anhang IV der FFH-Richtlinie):
Einzelne Exemplare dieser europarechtlich streng geschützten Reptilienart wurden mehrfach am son-
nenexponierten Hang am Staubecken (I 2) und am Deich östlich der Kreisstraße (I 3!) angetroffen. Im
gesamten Alpenvorland befinden sich die Siedlungsschwerpunkte der Echse entlang der Flüsse, wo sie
eigentlich die Schotterbänke besiedelt. Da diese im Untersuchungsgebiet weitgehend fehlen, haben sich
die Tiere auf die noch vorhandenen Trockenstandorte zurückgezogen. Am Hang (I 2) wurden die Tiere
bisher ausschließlich am Rand zum kurzrasigen Uferbereich des Staubeckens angetroffen. Hier nutzen
sie den Uferbereich wohl zum Sonnen, während sie bei Gefahr schnell in den zahlreichen Erdhöhlen am
Hang verschwinden können. Zudem bietet die Insektenfauna des Hanges eine Vielfalt an Nahrung. Da-
gegen scheint der Deich (I 3) angesichts der Sonnenexposition vor allem eine Bedeutung als Sonnen-
platz zu haben. Es kann aber nicht ausgeschlossen werden, dass der Deich entlang der offeneren Ab-
schnitte Eiablageplätze birgt und neben dem Hang auch als Winterquartier dient.
4 Bereits ersichtliche Verbotstatbestände
Für die zwei streng geschützten Arten Gelbbauchunke und Zauneidechse haben sich bereits jetzt so ge-
nannte Verbotstatbestände ergeben, da sowohl der Lebensraum dieser Arten durch das Bauvorhaben
erheblich beeinträchtigt wird und bei fehlenden Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen sogar Tö-
tungen von Individuen und Ausfall von Nachwuchs anzunehmen ist. Falls es sich bei den Grünfrosch-
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: Faunistischer Sachstandsbericht, August 2007
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Larven tatsächlich um den Kleinen Wasserfrosch handelt, ist auch dieses Vorkommen von erheblichen
Beeinträchtigungen durch den Deichbau betroffen.
4.1 Die Gelbbauchunke im Hangleitenwald
Zufälligerweise siedelt das Hauptvorkommen der Gelbbauchunke ausgerechnet auf dem von Traktor-
spuren zerwühlten Waldweg auf dem Flurstück Nr. 2053, der für den Baustellenverkehr ausgebaut wer-
den soll (A5!!). Einerseits können durch Bautätigkeiten zum falschen Zeitpunkt einzelne Individuen zu
Tode kommen, andererseits werden durch den Ausbau sämtliche Laichplätze vernichtet. Da auch au-
ßerhalb des Untersuchungsgebietes nur ein einziger weiterer Laichplatz festgestellt werden konnte, läuft
die lokale Population Gefahr mittelfristig auszusterben.
Eine Schädigung der Population kann jedoch vermieden werden, wenn in einem ausreichenden Zeit-
raum vor Beginn der Bautätigkeiten folgende Maßnahmen ergriffen werden:
1. Ausgleichsflächen am Nordrand des Hangleitenwaldes erwerben:
Die Flächen sollten Richtung Norden großzügig bemessen sein, um einerseits ausreichend besonnte
Areale zu erhalten und um breite Pufferstreifen einrichten zu können, damit die anzusiedelnden Tiere
nicht dem Pestizid- und Nährstoffeintrag aus der angrenzenden Landwirtschaft ausgesetzt sind.
2. Anlage von Kleinstgewässern:
Dazu muss erst der nährstoffbelastete Oberboden abgeschoben werden. Zur Anlage der Wasser-
stellen empfiehlt sich Fahrspuren mit den schweren Baustellenfahrzeugen zu schaffen. Es ist unbe-
dingt darauf zu achten, dass die Wasserstellen außerhalb des beschatteten Bereiches angelegt wer-
den, da sonst die Unken die Pfützen nicht annehmen.
Und besonders wichtig:
3. Planierung und Aufkiesung des betroffenen Waldweges im Winter:
Um eine erneute Pfützenbildung und damit eine wiederholte Besiedelung durch die Unken ab April
zu vermeiden, muss im Winter vor Beginn der eigentlichen Baumaßnahmen der Fahrweg so herge-
richtet werden, dass das Wasser vollständig abfließen kann.
4. Umsiedlungsmaßnahmen:
Die Gelbbauchunke gilt zwar als so genannte „Pionierart“, die sofort neue Gewässer besiedelt, aber
da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich dennoch Tiere am ursprünglichen Laichbiotop ein-
finden, sollte ab Mai das Gelände nach übrig gebliebenen oder neu entstandenen Pfützen und dort
befindliche Tiere abgesucht werden. Evtl. gefundene Unken können leicht gefangen und in die neu-
en Gewässer umgesetzt werden.
Es ist weiter zu beachten, dass die Art ein Gewässer nur etwa 2 - 3 Jahre als Laichbiotop nutzen kann
und dann neue Gewässer zur Fortpflanzung benötigt.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: Faunistischer Sachstandsbericht, August 2007
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4.2 Der Kleine Wasserfrosch am Fuß des Hangleitenwaldes
Wo der oben beschriebene Fahrweg den Waldrand erreicht, befindet sich der kleine Tümpel mit den
Kaulquappen, die möglicherweise vom Kleinen Wasserfrosch stammen (A 5a). Gemäß der vorliegenden
Karte wird dieses Areal vom Deichneubau überdeckt werden. Auch dieses Areal sollte in derselben Vor-
gehensweise wie oben beschrieben rechtzeitig planiert und durch ein nicht weit entferntes Ausgleichs-
gewässer ersetzt werden, das pünktlich zur Besiedlung im Frühjahr zur Verfügung steht.
4.3 Die Zauneidechse am Deich östlich der Kreisstraße
Zum Leidwesen der Wasserwirtschaftsämter, die den strengen Schutzstatus der Art nun stärker beach-
ten müssen, nutzt die Echse geeignete Deichabschnitte das ganze Jahr über, d. h., sowohl zur Fort-
pflanzung als auch als Winterquartier. Das hat zur Folge, dass es nie einen geeigneten Zeitpunkt gibt,
an dem man Baumaßnahmen durchführen kann ohne die vorhandenen Bestände zu schädigen. Zudem
können keine gesicherten Angaben zu Zeiträumen gemacht werden, in denen die Tiere bestimmte Akti-
vitäten vornehmen (z. B. Zeit der Eiablage, Aufsuchen des Winterquartiers), da diese stark von klimati-
schen und geografischen Gegebenheiten abhängen.
Von einem Rückbau des alten Deiches im Winter muss in jedem Fall abgeraten werden, da die Wahr-
scheinlichkeit zu hoch ist, dass einzelne Individuen in ihren Quartieren getötet werden.
Die geringste Beeinträchtigung tritt wohl dann auf, wenn der Rückbau der Deichabschnitte im Offenland
vorgezogen wird und bereits ab Mai erfolgt, wenn alle Zauneidechsen die Winterquartiere verlassen ha-
ben und noch bevor die Weibchen mit der Eiablage beginnen. Da diese – auch durch die Bauaktivitäten
- gezwungen sind, sich Eiablageplätze abseits vom Deich zu suchen, kann eine sichere Entwicklung des
aktuellen Nachwuchses weitgehend gewährleistet werden.
Die Rodung der Gehölzbestandenen Deichabschnitte folgt nach Beendigung der Brutzeit.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: Faunistischer Sachstandsbericht, August 2007
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Übersicht der Untersuchungsflächen:
A1: Graben am Weg unterhalb der Staubecken, I 1: Weg unterhalb der Staubecken A2: aufgestauter Seitenarm des Baches im Wald I 2: südwestexponierter Hang am Staubecken A 3, A 4: zwei Tümpel im Auwaldrest an der Mangfall I 3: Deich entlang der Mangfall östlich der Kreisstraße A 5: diverse Pfützen am und im Hangleitenwald I 4: relativ extensiv genutztes Grünland A 5a: großer Tümpel am Hangfuß des Leitenwaldes I 5: lichte Wege im Hangleitenwald A 6: kleiner Tümpel am Rand des Weges Richtung Sterneck I 6: Waldsäume am Fahrweg Richtung Sterneck A5a!: Laichplatz des Kleinen Wasserfrosches – vom Bauvorhaben betroffen A5!!: Laichplätze der Gelbbauchunke – vom Bauvorhaben betroffen I 3!: Lebensraum der Zauneidechse - vom Bauvorhaben betroffen
I 3!
A1
A5a!
I 2
I 1
I 3!
A2
A3
A4
A5!!
A6
I 6 A5
A5
I 4
I 5 I 5
I 3
A5!!A5!!
LfU-Liste
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling Koordinaten: 4489344 / 5305595 (TK 8137 Bruckmühl)
RL BY
RL BY
Av/A RL-D §§ VSRL S/Z/T Art wiss. Artname
PF 1Mangfall-deich
ö. Kreisstr.
PF 2Mangfall-deich
w. Kreisstr.
PF 3Auwald-
rest
PF 4Hang-leiten-wald
PF 5Land-
wirtsch. Nutzfl.
PF 6 Stausee-
damm
PF 7 Stausee m. Ufer-bereiche
PF 8 Weg ins FFH-Gebiet
PF 9Treib-holz-
rechen BemerkungenT, (Z;S) Amsel Turdus merula 14 mBP 11 mBP 18 mBP 43 mBP 1 mBP 9 mBP 6 mBP 2 mBPZ, (T) Bachstelze Motacilla alba 4 mBP 4 mBP 5 mBP 3 mBP 2 NG 3 mBP 1 mBP 1 mBP
V V 3 X Z Baumfalke Falco subbuteoZ: DZ Bergente Aythya marila
Z: WG, DZ Bergfink Fringilla montifringillaT, Z & WG Birkenzeisig Carduelis flammea
S, Z Bläßhuhn Fulicula atra 3 mBPS, I Blaumeise Parus caeruleus 5 mBP 8 mBP 2 mBP 18 mBP 4 mBP 2 mBP 1 mBPT Buchfink Fringilla coelebs 19 mBP 10 mBP 16 mBP 59 mBP 3 mBP 16 mBP 7 mBP 2 mBPS Buntspecht Dendrocopus major 5 mBP 1 mBP 2 mBP BP, 5 mBP 3 mBP, 2 mBP 1 mBP
S, (T,) WG, (I) Eichelhäher Garrulus glandariusS Elster Pica picaS Erlenzeisig Carduelis spinus
3 3 V T, Z Feldlerche Alauda arvensis 1 mBPV V V S Feldsperling Passer montanus 1 mBP
Z Feldschwirl Locustella naevia 1 mBPS, (I) Fichtenkreuzschnabel Loxia curvirostra
Z Fitis Phylloscopus trochilus 1 mBP 1 mBP2 2 3 S, Z Gänsesäger Mergus merganser 3 mBP
S Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla 2 mBP 1 mBP 4 mBP 4 mBP 2 mBPZ Gartengrasmücke Sylvia borin 4 mBP 6 mBP 1 mBP 1 mBP 1 mBPT Gebirgsstelze Motacilla cinerea 2 mBP 3 mBP 1 mBPZ Gelbspötter Hippolais icterina 2 mBP 2 mBP 2 mBP 2 mBP
S, T, WG Gimpel Pyrrhula pyrrhulaZ Girlitz Serinus serinus 4 mBP
V 3 * T Goldammer Emberiza citrinella 3 mBP 4 mBP 3 mBP 3 mBP 5 mBP 2 mBPV V * S,T,Z Graureiher Ardea cinerea vermutlich Nahrungsgast aus Brutkolonie Mangfall aufwärts
Z Grauschnäpper Muscicapa striata 9 mBP 6 mBP 2 mBP 2 mBP 3 mBPS, (Z) Grünfink, Grünling Carduelis chloris (= Chloris chlo 1 mBP 1 mBP 4 mBP
V V * X S Grünspecht Picus viridis 1 mBP3 3 * X S Habicht Accipiter gentilis3 3 V T Bluthänfling Carduelis cannabina
S Haubenmeise Parus cristata 1 mBP 1 mBP 3 mBP 3 mBPZ, T Haubentaucher Podiceps cristatus 2 mBP
Z Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros 1 mBP 2 mBP 1 mBP 2 mBPV S Haussperling Passer domesticus 1 mBP 1 mBP 16 mBP 1 mBP
T Heckenbraunelle Prunella modularis 4 mBP 1 mBP 16 mBP 1 mBP 3 mBP 1 mBPV 3 * Z Hohltaube Columba oenas 16 mBP 1 mBP
S, T Kernbeißer Coccothraustes coccothraustes 2 mBPV V * Z Klappergrasmücke Sylvia curruca
S, (I) Kleiber Sitta europaea 3 mBP 4 mBP 16 mBP 6 mBP 1 mBP 2 BPV V * S Kleinspecht Dryobates minor
S, (I) Kohlmeise Parus major 27 mBP 11 mBP 2 mBP 29 mBP 1 mBP 12 mBP 4 mBP 1 mBP3 3 2 Z: DZ, WG Kolbenente Netta rufina
S Kolkrabe Corvus coraxV V V Z Kormoran Phalacrocorax carbo 1 „DZ“ 2 NG am 10.06.07 ein Jungvogel auf Brutfloß2 2 * Z Krickente Anas creccaV V V Z Kuckuck Cuculus canorus 1 mBP 2 mBP 2 mBP 1 mBP 1 mBP
S, T, Z Lachmöwe Larus ridibundus 16 NGV V V Z Mauersegler Apus apus 3 mBP 5 NG 6 NG
X S, T, Z Mäusebussard Buteo buteo 1 mBP BP, 1 mBP 1 cf mBP / NGV V V Z Mehlschwalbe Delichon urbica 1 NG 1 NG 1 NG 2 NG
Z Misteldrossel Turdus viscivorus 1 mBP 2 mBP 7 mBP 1 mBP2 2 R S, Z Mittelmeermöwe (WeißkoLarus michahellis 3 mBP 1 BP 1 Brutpaar auf größerem Nistfloß
Z Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla 30 mBP 17 mBP 14 mBP 33 mBP 3 mBP 18 mBP 4 mBP 2 mBP0 - R Z: DZ, (WG) Pfeifente Anas penelope
S Rabenkrähe Corvus corone corone 5 mBP 15 NG evtl. wenig 2 mBP 37 NG / evdav. Evtl. w 4 mBP 26 NG 1 mBP1 1 1 X Z: (WG) Raubwürger Lanius excubitor bis 2004 Wintergast, wurde wohl durch den Modellflugplatz vertrieben
kein aktueller Nachweis (2007)kein aktueller Nachweis (2007)kein aktueller Nachweis (2007)kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)kein aktueller Nachweis (2007)kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
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kein aktueller Nachweis (2007)kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
Seite 1
LfU-ListeV V V Z Rauchschwalbe Hirundo rustica 2 mBP
S, Z: (DZ,) WG Reiherente Aythya fuligula 4 mBPZ, (S) Ringeltaube Columba palumbus 4 mBP 4 mBP 4 mBP 1 mBPZ: DZ Rotdrossel Turdus iliacusT, Z Rotkehlchen Erithacus rubecula 4 mBP 5 mBP 6 mBP 16 mBP 2 mBP 7 mBP
2 1 V X I Z, T Rotmilan Milvus milvus2 2 * Z: DZ, WG Schellente Bucephala clangula3 2 * Z: DZ, (WG) Schnatterente Anas strepera
S, (I) Schwanzmeise Aegithalos caudatus 2 mBP 2 mBP 1 mBP,1 1 V X Z: DZ (W) Schwarzhalstaucher Podiceps nigricollis3 3 * X I Z: DZ Schwarzmilan Milvus migrans 1 mBPV V * X I S Schwarzspecht Dryocopus martius 1 mBP
Z: WG - I Seidenschwanz Bombycilla garrulusZ, (S) Singdrossel Trudus philomelos 3 mBP 1 mBP 2 mBP 19 mBP 6 mBP 1 mBP
Z Sommergoldhähnchen Regulus ignicapillus 3 mBP 2 mBP 14 mBP 15 mBP 1 mBP 1 mBPX S, Z Sperber Accipiter nisus 1 BP
Z, (T) Star Sturnus vulgaris 6 mBP 5 mBP 3 mBP dav. Evtl. w 9 NGT Stieglitz Carduelis carduelis 1 mBP 2 mBP 1 mBP
S, T Stockente Anas platyrhynchos 4 mBP 15 mBPS Straßentaube Columba livia forma domestica 1 NGS Sumpfmeise Parus palustris 4 mBP 4 mBP 1 mBP 5 mBP 2 mBP 2 mBP 2 mBPZ Sumpfrohrsänger Acrocephalus palustris 1 mBP 2 mBP
S, Z: DZ, WG Tafelente Aythya ferinaS, (I) Tannenmeise Parus ater 1 mBP 2 mBP 1 mBP 4 mBP 2 mBP
Z Teichrohrsänger Acrocephalus scirpaceus 1 mBPZ: DZ Trauerente Melanitta nigra
Z Trauerschnäpper Ficedula hypoleuca 1 mBP 1 mBPX T, Z Turmfalke Falco tinnunculus heuer Nistplatz vernichtet durch Abriss eines Stadels
Z & WG Wacholderdrossel Turdus pilaris 2 mBP 7 mBPj 2 mBP 6 mBP 1 mBP 1 mBPS, (I) Waldbaumläufer Certhia familiaris 2 mBP 1 mBP 2 mBP 2 mBP 1 mBP
X S Waldkauz Strix alucoZ Waldlaubsänger Phylloscopus sibilatrixS Waldohreule Asio otusS Wasseramsel Cinclus cinclus Nest unter der Straßenbrücke; Revier entlang des rechten Mangfallufers; S Weidenmeise Parus montanus 1 mBP 3 mBPT Wintergoldhähnchen Regulus regulus 4 mBP 2 mBP 5 mBP 2 mBP 4 mBPT Zaunkönig Troglodytes troglodytes 5 mBP 8 mBP 3 mBP 13 mBP 3 mBP 5 mBP 2 mBPZ Zilpzalp Phylloscopus collybita 8 mBP 8 mBP 8 mBP 17 mBP 2 mBP 7 mBP 5 mBP
S, Z Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis
Erläuterungen:S Standvogel für Fragen zu nicht aktuellen Nachweisen:Z Zugvogel Paul KRONES (ortskundlicher Ornithologe)T Teilzieher Tel.: 08063-809734BP Brutvogel: Brut sicher nachgewiesenmBP möglicher Brutvogel: aufgrund Revierverhalten NG nur Nahrungsgast im UGDZ DurchzüglerWG Wintergast
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)kein aktueller Nachweis (2007)
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kein aktueller Nachweis (2007)
kein aktueller Nachweis (2007)kein aktueller Nachweis (2007)
1 BP
Seite 2
6 Niederaltenburg Fl.km 30,0 bis Brücke Feldolling Fl.km 24,8 Eisvogel 2 * Rauchschwalbe * Grasfrosch Wasseramsel 4R * Mehlschwalbe Erdkröte Gänsesäger 3 Mauersegler * Gelbbauchunke 3 Graureiher 4R Zaunkönig * Bergmolch Kormoran 4S Rotkehlchen * Stockente * Mönchsgrasmücke * Waldeidechse Tafelente Gartengrasmücke * Zauneidechse 4R Reiherente Klappergrasmücke Ringelnatter 2 Bläßhuhn Fichtenkreuzschnabel Blindschleiche Teichhuhn * Waldlaubsänger * Mäusebussard * Sommergoldhähnchen * Großer Abendsegler 3 Habicht 4R * Wintergoldhähnchen * Sperber 3 * Zilpzalp * Turmfalke Fitis * Baumfalke 2 Heckenbraunelle * Kleiber * Hausrotschwanz * Buntspecht * Gartenrotschwanz 3 Grauspecht 4R Erlenzeisig * Schwarzspecht * Stieglitz * Kleinspecht 4R * Buchfink * Eichelhäher * Goldammer * Rabenkrähe * Bergfink Elster * Grünfink * Kolkrabe * Dompfaff * Amsel * Kernbeißer * Singdrossel * Girlitz * Misteldrossel * Haussperling * Wacholderdrossel * Feldsperling * Star * Kohlmeise * Kuckuck * Blaumeise * Ringeltaube * Tannenmeise * Hohltaube 3 Sumpfmeise * Bachstelze * Weidenmeise Gebirgsstelze * Schwanzmeise * Gelbspötter * Haubenmeise * Neuntöter 3 * Grauschnäpper * Raubwürger 1 Trauerschnäpper Gartenbaumläufer * Sumpfrohrsänger Waldbaumläufer Baumpieper Waldkauz * Feldlerche Bv Waldohreule Schafstelze 4R Rauhfußkauz 4R Steinschmätzer 1 Waldschnepfe 3 Braunkehlchen 2 Kiebitz 4R Bv Wiesenpieper 3 Dohle 3 Rotmilan 3 Zwergtaucher 3 * Schwarzmilan 3 Rohrammer * Gefährdungsgrad “ Rote Liste Bayern 93 “ = in Fettschrift 0 = Ausgestorben oder verschollen 1 = Vom Aussterben bedroht 2x 2 = Stark gefährdet 3x 3 = Gefährdet 11x 4R = Potentiell gefährdet, durch Rückgang 7x 4S = Potentiell gefährdet, durch Seltenheit 1x I = Vermehrungsgäste gefährdet 0x = 24 Rote Liste Arten Ergebnis: 93 Vogelarten, incl. 24 Rote Liste Arten = 25,80 % 4 Amphibienarten Daten von Paul Krones 4 Reptilienarten geschrieben am: 16.06.2001 1 Fledermausarten * = 62 Brutvogelarten Gerhard Kinshofer Bv = 2 Brutversuch
8 Naringer Furth bis Mündung in die Mangfall
Eisvogel 2Wasseramsel 4R *Gänsesäger 3 *Graureiber 4RKormoran 48StockenteWaldwasserläufer 48Mäusebussard *Habicht 4RSperber 3TurmfalkeBaumfalke 2Kleiber *Buntspecht *SchwarzspechtEichelhäher *Rabenkrähe *Amsel *Singdrossel *Mistel drossel *Wacholderdrossel *Star *Kuckuck *RingeltaubeBachstelze *Gebirgsstelze *Scbwarzmilan 3
RauchschwalbeMehlschwalbeMauerseglerZaunkönig *Rotkehlchen *Mönchsgrasmücke *Gartengrasmücke *Grauschnäpper *Sommergoldhähnchen *WintergoldhähnchenZilpzalp *Fitis *HeckenbraunelleHausrotschwanz *Haussperling *ErlenzeisigStieglitz *Buchfink *BergfinkGrünfink *DompfaffKernbeißerKohlmeise *Blaumeise .•Tannenmeise •Sumpfmeise .•WeidenmeiseSchwanzmeiseHaubenmeise .•
Gefahrdungsgrad "Rote Liste Bayern 93 " = in Fettschrift
0=1=2=3=4R=4S=1=
Ausgestorben oder verschollenVom Aussterben bedrohtStark gefährdetGefährdetPotentiell gefährdet, durch RückgangPotentiell gefährdet, durch SeltenheitVermehrungsgäste gefährdet
Ox2x3x3x
2xOx
= 10 Rote Liste Arten
Ergebnis: 56 Vogelarten, incl. 10 Rote Liste Arten = 17,85 %2 Amphibienarten1 Fledermausart
* = 33 Brutvogelarten
GrasfroschErdkröte
Bartßedermaus 3
geschrieben am: 01.12.96geändert am: 31.07.02
Gerhard Kinshofer
Internationale Wasservogelzählung (IWVZ)
Ergebnisse der IWVZ Vagener Stauseen 2010/2011
LBV Kreisgruppe Miesbach (Zählgewässer Nr. 6)
http://www.lbv-miesbach.de
IWVZ Vagener Stauseen 2010/2011 Zählgewässer Zustand
Code Artname Okt Nov Dez Jan Feb Mär Apr
70 Zwergtaucher 12 34 10 11 14 1990 Haubentaucher 3 6 4 1 3 2 2
720 Kormoran 24 15 24 1 4 91210 Silberreiher 3 1 1220 Graureiher 6 4 5 9 3 31520 Höckerschwan 11790 Pfeifente 14 18 31820 Schnatterente 15 71840 Krickente 3 51860 Stockente 154 196 201 283 49 59 251960 Kolbenente 31980 Tafelente 45 24 31 50 41 19 22030 Reiherente 44 40 40 57 51 66 462150 Samtente 42180 Schellente 3 7 13 9 23 132230 Gänsesäger 10 27 25 3 14290 Bläßralle 170 30 91 123 183 55 65820 Lachmöwe 11 25926 Mittelmeermöwe 2 3 2
Individuen gesamt 475 380 469 603 374 252 87Arten gesamt 11 11 14 15 10 12 7
FAU NA
♦
Auftraggeber: Ingenieurbüro Fendt, Traunwalchen
Auftragnehmer: Dipl.-Biol. Ilse Englmaier, Tittmoning
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling Ergebnisse der Fledermaus-Untersuchungen
im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
2. Sachstandsbericht Dezember 2007
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
2
INHALT
1 Einleitung............................................................................................................................3
2 Untersuchungsflächen und Methoden.............................................................................3
3 Ergebnisse der Fledermaus-Kartierung...........................................................................4
3.1 Vorkommen..........................................................................................................................4
3.2 Bedeutung des Untersuchungsgebietes für die einzelnen Arten .........................................6
4 Bereits ersichtliche Verbotstatbestände .........................................................................7
Lageplan: Übersicht der Lautaufnahmen-Standorte ....................................................................9
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
3
1 Einleitung
An der Mangfall wird ein Hochwasserrückhaltebecken gebaut. Dazu wird u. a. der bestehende
Deich ersetzt und müssen Gehölzareale gerodet werden. Zu diesem Vorhaben ist eine „speziel-
le artenschutzrechtliche Prüfung“ (saP) notwendig. Dabei werden die europarechtlich streng
geschützten Arten (Arten des Anhangs IV nach der FFH-Richtlinie 93/43/EWG), die nach natio-
nalem Recht streng geschützten Arten sowie die europäischen Vogelarten auf Vorkommen, auf
mögliche „Verbotstatbestände“ (d. h. mehr oder weniger erhebliche Beeinträchtigungen dieser
Arten durch das Bauvorhaben) sowie auf mögliche Vermeidungsmaßnahmen derselben ge-
prüft. Da die vorhandene Datenlage keine angemessene Beurteilung der Konfliktsituation zu-
lässt, wurden nach Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde Rosenheim für folgende
Tiergruppen eingehende Untersuchungen im Gelände vereinbart: Vögel, Fledermäuse, Amphi-
bien, Tagfalter und Heuschrecken.
Im ersten Sachstandsbericht (August 2007) wurden die Ergebnisse der Tiergruppen Vögel,
Amphibien, Tagfalter und Heuschrecken vorgestellt. Inzwischen liegen auch die Daten zu den
Fledermäusen vor, so dass diese nun in einem zweiten Sachstandsbericht dargestellt werden
können.
2 Untersuchungsflächen und Methoden
Nach der Artenschutzkartierung Bayern (ASK) sind Vorkommen der Anhangsarten Mops- und
Wimperfledermaus (Arten der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie) in der Umgebung bereits
bekannt. Da das Eingriffsgebiet ein sehr gutes Jagdgebiet für diese Tiergruppe darstellt (am
Kanal, den Staubecken und entlang der Gehölze) waren noch weitere Arten zu erwarten. Durch
den Deichneubau und die Rodungen sind Beeinträchtigungen sowohl des Jagdgebietes als
auch von evtl. vorhandenen Quartieren möglich. Deshalb war eine Lokalisierung sowohl der
Hauptflugrouten bei der Jagd als auch von Quartieren bzw. Wochenstuben in Höhlenbäumen
erforderlich.
Die Flugrouten wurden durch Verhören mit einem „Bat-Detektor“ ermittelt, ein Gerät, das die
Ultraschalllaute nicht nur hörbar macht, sondern auch aufnimmt, so dass die Rufe am Computer
ausgewertet und den jeweiligen Arten zugeordnet werden können. Der Lageplan auf der letzten
Seite des vorliegenden Sachsandsberichtes zeigt die Standorte auf, an denen die Lautaufnah-
men durchgeführt wurden. Durch zeit- und materialaufwändige Netzfänge unter der Mangfall-
Brücke wurde versucht, die Nachweise zu bestätigen und zu komplettieren. All diese Erhebun-
gen fanden von Juli bis November statt, wenn im Sommer die Tiere besonders aktiv jagen, um
ihre Jungen zu versorgen bzw. während der herbstlichen Zug- und Wanderzeit, wenn Fließge-
wässer eine besondere Rolle als Wanderachse sowie als insektenreiches Nahrungshabitat für
den Aufbau der Fettreserven zu Überwinterung spielen.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
4
Die Kartierung von Höhlenbäumen im Wirkraum wurde noch nicht durchgeführt. Da sich das
Projekt allgemein etwas verzögert, soll die Gelegenheit genutzt werden, hierfür eine möglichst
milde und trockene Phase abzuwarten, um parallel zur Baum-Kartierung die Aktivitäten über-
winternder Fledermäuse feststellen und damit die Erheblichkeit von möglichen Beeinträchtigun-
gen besser abschätzen zu können.
3 Ergebnisse der Fledermaus-Kartierung
3.1 Vorkommen
Insgesamt konnten mindestens 11 Arten sicher nachgewiesen werden, darunter mit Kleinem
Abendsegler (Nyctalus leisleri), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und Zweifarbfleder-
maus (Vespertilio discolor) drei in Bayern stark gefährdete Arten. Großer Abendsegler (Nyctalus
noctula), Nordfledermaus (Eptesicus nilssonii) und Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii)
sind in Bayern gefährdet (s. Tab. 1a). Während das Braune Langohr (Plecotus auritus) nur in
Bayern als nicht gefährdet gilt, sind Wasser- und Zwergfledermaus (Myotis daubentoni, Pi-
pistrellus pipistrellus) auch bundesweit ungefährdet. Für die Mückenfledermaus (Pipistrellus
pygmaeus) liegen kaum Daten zu Bestandsgrößen und Verbreitung vor, so dass für diese Art
keine Einstufung in die Roten Listen vorgenommen werden kann.
Zu Vorkommen der beiden Arten Kleiner Bartfledermaus (Myotis mystacinus) und Großer Bart-
fledermaus (Myotis brandtii) im Wirkraum ist keine sichere Aussage möglich, denn bei den
Lautaufnahmen kann grundsätzlich nicht zwischen ihnen unterschieden werden. Auch befand
sich keine der beiden Arten unter den Netzfängen, wo sie eindeutig nach ihrem Zahnschema
hätte identifiziert werden können. Da die Kleine Bartfledermaus (Myotis mystacinus) in Bayern
ungefährdet und weit verbreitet ist, ist ihr Vorkommen im Wirkraum sehr wahrscheinlich. Die
Große Bartfledermaus (Myotis brandtii) dagegen gilt als stark gefährdet und außerdem als un-
vollständig erfasst. Da die bisherigen Nachweise aber über ganz Bayern verstreut liegen und
die artspezifische Lebensraumausstattung (wald- und gewässerreiches Gelände) vorhanden ist,
kann ein Vorkommen in der Region bzw. im Wirkraum nicht ausgeschlossen werden.
Demnach wird in der Tabelle 1a nicht zwischen beiden Arten unterschieden (s. Tab. 1a).
Alle nachgewiesenen Arten jagen im Projektgebiet. Von den neun Arten, die (zumindest gele-
gentlich) in Baumhöhlen und/oder in Spalten hinter Rinde Quartier beziehen, ist anzunehmen,
dass sie die entsprechenden Strukturen auch im Wirkraum nutzen. Nur bei zwei Arten ist sicher
davon auszugehen, dass sie ausschließlich Quartiere in oder an Gebäuden nutzen, also Struk-
turen außerhalb des Wirkraumes.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
5
Tab. 1a: Übersicht der im Wirkraum nachgewiesenen Fledermausarten
RLD RLB A/Av FFH Art wiss. Name Baum- quartiere
Gebäude-quartiere
3 3 3 IV Abendsegler Nyctalus noctula x x G 2 1 IV Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri x IV „Bartfledermaus“ Myotis mystacinus/brandtii (x) x
V IV Braunes Langohr Plecotus auritus x x 1 2 G II+IV Mopsfledermaus Barbastella barbastellus x x D D D IV Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus x x 2 3 3 IV Nordfledermaus Eptesicus nilssonii x G 3 3 IV Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii x x IV Wasserfledermaus Myotis daubentoni x
G 2 2 IV Zweifarbfledermaus Vespertilio discolor x IV Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus (x) x
Erläuterungen: siehe Tab. 1b
Folgende drei Arten wurden zwar nicht im Rahmen der Kartierungen nachgewiesen, kommen
aber gemäß der Artenschutzkartierung (ASK) in einem Umkreis von drei Kilometer vor: die stark
gefährdete Wimperfledermaus (Myotis emarginatus), die gefährdete Fransenfledermaus (Myotis
nattereri) und das potenziell gefährdete Große Mausohr (Myotis myotis) (s. Tab. 1b). Sie dürften
ebenfalls im Projektgebiet jagen. Bei den beiden Letzteren kann auch nicht ausgeschlossen
werden, dass sie Baumhöhlen als Quartiere nutzen. Auch wenn das Große Mausohr als die
„Kirchenfledermaus“ bekannt ist, so beziehen doch die Männchen in Baumhöhlen Quartier und
auch Paarungen finden dort statt.
Tab. 1b: Übersicht der potenziell im Wirkraum vorkommenden Fledermausarten
RLD RLB A/Av FFH Art wiss. Name Baum- habitate
Gebäude-habitate
3 3 3 IV Fransenfledermaus Myotis nattereri x x 3 V V II+IV Großes Mausohr Myotis myotis x x 1 2 2 II+IV Wimperfledermaus Myotis emarginatus x
Erläuterungen: RLD: Rote Liste Deutschland (BfN 1998): RLBY: Rote Liste Bayern (LfU 2003): A/Av: Alpen und Alpenvorland (regionalisierte RL)
1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Vorwarnliste G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt D = Daten defizitär, keine Einschätzung möglich
FFH = FFH-Richtlinie 92/43/EWG mit Anhang II und IV II: Arten von gemeinschaftlichem Interesse, zu deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen IV: streng geschützte Arten von gemeinschaftlichem Interesse
(x): nur gelegentliche Nutzung
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
6
Alle heimischen Fledermausarten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgelistet und sind
somit gesetzlich streng geschützt. Mopsfledermaus, Großes Mausohr und Wimperfledermaus
gehören zudem zu den Arten von gemeinschaftlichem Interesse, zu deren Erhaltung besondere
Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen (s. Tabellen 1a und 1b).
3.2 Bedeutung des Untersuchungsgebietes für die einzelnen Arten
Die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus)ist im Naturraum selten. Eine Wochenstube ist
bei Vagen bekannt, die jedoch offensichtlich unbekannte Ausweichquartiere nutzt. Da Mopsfle-
dermäuse Spalten an Bäumen als natürliches Quartier besiedeln, kann nicht ausgeschlossen
werden, dass die lokale Teilpopulation Quartiere in den betroffenen Auwaldstreifen nutzt. Ja-
gend wurde die Art im Herbst nachgewiesen. In dieser kritischen Zeit müssen die Tiere Fettre-
serven für den Winter anlegen. Der Eingriffsbereich wird also während einer für die Art sehr be-
deutenden Zeit bejagt. Bei einer Abnahme der Qualität des Jagdgebiets durch die Rohdung
kann eine Beeinträchtigung der lokalen Population nicht ausgeschlossen werden, zumal auch
die in dieser Zeit genutzten Quartiere betroffen sein können.
Die Wimperfledermaus (Myotis emarginatus) ist in Bayern selten. Es ist bekannt, dass die Tie-
re gerne in Laubwäldern an Gewässern jagen. Es ist nicht auszuschließen, dass der Eingriffs-
bereich für die Kolonie in Vagen einen wesentlichen Jagdlebensraum darstellt. Zwar sind die
Wälder südlich Vagen für die Art leichter erreichbar, doch ist der Auwald aufgrund des Nah-
rungsreichtums besonders attraktiv.
Die Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) ist weit verbreitet, doch sind kaum Sommerquar-
tiere bekannt. Sollten Wochenstubenquartiere der Art (Baumhöhlen) beseitigt werden, könnte
dies den Wochenstubenverband (Teilpopulation) wesentlich beeinträchtigen. Zwar ist anzu-
nehmen, dass entlang der Mangfall mehrere Wochenstubenverbände bestehen, so dass die
Subpopulation nicht nachhaltig geschädigt wird, doch reicht die Datenlage nicht aus, um dies
sicher beurteilen zu können. Dazu wären vergleichende Erhebungen außerhalb des Eingriffsbe-
reichs nötig.
Die Fransenfledermaus (Myotis nattereri) ist weit verbreitet, doch sind im Naturraum nur weni-
ge Wochenstuben bekannt. Sollten Wochenstubenquartiere der Art (Baumhöhlen) beseitigt
werden, könnte dies den lokalen Wochenstubenverband (Teilpopulation) wesentlich beeinträch-
tigen. Zwar ist anzunehmen, dass im näheren Umfeld mehrere Wochenstubenverbände beste-
hen, so dass die Subpopulation kaum nachhaltig geschädigt werden dürfte, doch reicht die Da-
tenlage nicht aus, um dies sicher beurteilen zu können.
Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Mückenfledermaus (Pipistrellus pygmaeus) und
Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri): Diese drei Arten überwintern auch in Baumhöhlen und
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
7
in ähnlichen Strukturen, so dass Höhlenbäume von ihnen das ganze Jahr über genutzt werden
können. Jedoch sind Winterquartiere von Kleinabendsegler und Mückenfledermaus kaum er-
fasst. Auch Wochenstuben aller drei Arten sind in Bayern sehr selten. Sollten Wochenstuben-
quartiere oder Überwinterungsquartiere durch die Rodung betroffen sein, könnte dies die loka-
len Subpopulationen ernsthaft beeinträchtigen. Da das ganze Jahr über mit einer Schädigung
der sich in den Quartieren aufhaltenden Fledermausgruppen gerechnet werden muss, käme
zum Quartierverlust eine direkte Beeinträchtigung durch Tötung von Individuen hinzu.
Ob sich die Arten im Gebiet fortpflanzen, kann jedoch nicht sicher gesagt werden. Kleinabend-
segler und Mückenfledermaus wurden nur selten im Spätsommer/Herbst nachgewiesen, so
dass bedeutende Vorkommen im Gebiet sehr unwahrscheinlich sind.
Zumindest die Rauhautfledermaus wurde bereits im Juli, also während der Wochenstubenzeit
gefunden, so dass Reproduktion möglich ist. Sie war im Gebiet ständig so häufig jagend anzu-
treffen, dass von einer größeren Individuenanzahl und von besetzten Quartieren im näheren
Umfeld ausgegangen werden muss. Eine Schädigung des lokalen Bestandes kann nicht völlig
ausgeschlossen werden.
Alle übrigen Arten: Die lokalen Population befinden sich entweder in gutem Erhaltungszustand
oder die Art ist im Naturraum weit verbreitet, so dass für diese Arten allenfalls von einer margi-
nalen Beeinträchtigung durch das Bauvorhaben auszugehen ist.
4 Bereits ersichtliche Verbotstatbestände
Prinzipiell gilt für alle nachgewiesenen und potenziell im Wirkraum vorkommenden Arten, dass
sie durch die großflächigen Rodungen am Flussufer ein wertvolles Jagdrevier verlieren bzw.
dass die Qualität des Jagdgebiets abnimmt. Gerade im Übergangsbereich von Land zu Wasser
ist aufgrund der höheren Strukturvielfalt das Insektenangebot oft besonders hoch. Im Gebiet
konnte insbesondere die Mopsfledermaus im Herbst bei ungünstiger Witterung jagend entlang
der Gehölze beobachtet werden. Dies ist ein Hinweis darauf, dass diese streng geschützte Art
gerade während der für den Aufbau der Fettreserven „kritischen“ Zeit derartige Strukturen als
Jagdhabitat benötigt.
Für die Arten, die möglicherweise im Wirkraum Baumhöhlen und/oder Spalten hinter Rinde als
Quartier nutzen, kann es zu besonders erheblichen Beeinträchtigungen ihrer Lebensweise
kommen, da sie durch die Rodung der gehölzbestandenen Deichabschnitte vermutlich Quartie-
re verlieren. Höhlenbäume stehen i. d. R. entweder einzeln, am Rand eines Gehölzes oder am
Ufer, wo sie mehr Sonnenlicht bekommen und dadurch eher „altern“, d. h. schneller größer und
kräftiger werden und auch früher Höhlungen ausbilden als solche, die weiter im Wald stehen.
Von der Rodung sind genau solche Randstrukturen besonders betroffen.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
8
Die Rodung ist im Frühherbst nach Beendigung der Vogel-Brutzeit geplant. Jedoch werden
Baumquartiere von einigen Arten das ganze Jahr über genutzt (z. B. zur Paarung im Herbst o-
der von Rauhautfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler zur Überwinterung), so dass kein
geeigneter Zeitpunkt für eine Rodung benannt werden kann, bei dem Fledermaus-Bestände mit
Sicherheit nicht gefährdet sind.
Wie hoch die Beeinträchtigung durch Quartierverlust tatsächlich ausfallen wird, kann erst nach
der Höhlenbaumkartierung beurteilt werden.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
9
Übersicht der Standorte der Fledermaus-Untersuchungen: Die Aufnahmen erfolgten jeweils zwischen A und B und zwischen C und D sowie an verschiedenen Stellen des Staubecken-Ufers (E).
Netzfänge
Lautaufnahmen D
Lautaufnahmen E
Lautaufnahmen B
Lautaufnahmen C
Lautaufnahmen A
FAU NA
♦
Auftraggeber: Ingenieurbüro Fendt, Traunwalchen
Auftragnehmer: Dipl.-Biol. Ilse Englmaier, Tittmoning
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling Ergebnisse der Höhlenbaum-Untersuchung
im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
3. Sachstandsbericht Februar 2008
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
2
INHALT
1 Einleitung............................................................................................................................3
2 Vorgehensweise.................................................................................................................3
2.1 Einteilung der Untersuchungsabschnitte .............................................................................3
2.2 Erfassung der Höhlen und höhlenfähiger Bäume ................................................................3
3 Ergebnisse der Höhlenbaum-Kartierung .........................................................................4
3.1 Ausmaß des (potenziellen) Quartierangebotes....................................................................4
3.2 Verteilung der potenziellen Quartierbäume im Wirkraum ....................................................6
3.3 Einschätzung der Quartiersituation in den vom Einstau betroffenen Waldflächen ..............7
4 Diskussion ..........................................................................................................................7
4.1 Naturschutzfachliche Bewertung des Quartierangebotes ....................................................7
4.2 Auswirkungen auf die lokalen Populationen von Höhlennutzern .......................................10
4.3 Ausgleichsmöglichkeiten....................................................................................................13
5 Literaturnachweis ............................................................................................................16
ANHANG:
Lageplan......................................................................................................................................17
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
3
1 Einleitung
Im Rahmen der saP zum geplanten Bau des Hochwasserrückhaltebeckens war neben den Frei-
landuntersuchungen zu Vorkommen streng geschützter Arten (siehe die Sachstandsberichte 1
und 2) auch eine Zählung vorhandener Baumhöhlen und potenzieller Quartierbäume im Ro-
dungsbereich durchzuführen, um das Ausmaß des Habitatverlustes für verschiedene Tierarten
durch die Rodung abschätzen zu können. Diese Strukturen bieten nicht nur den Höhlenbrütern
unter den Vögeln (z. B. Schwarzspecht, Hohltaube, Feldsperling) und Höhlen bewohnenden
Säugern (z. B. Haselmaus, Siebenschläfer) Quartier, sondern insbesondere auch einigen Fle-
dermausarten, die neben den bekannten Spechthöhlen noch weitere Gebilde im und am Baum
als Unterkunft nutzen können (s. Kap. 2.2).
Erst im Zuge dieser speziellen Kartierung wurde erkannt, dass vom Bauvorhaben zusätzlich in-
direkt höhlenreiche Waldflächen betroffen sind, die zwar nicht gerodet werden, bei länger an-
dauernder Überflutung jedoch sehr wahrscheinlich schwer geschädigt werden oder weitgehend
absterben. Deshalb wurde versucht, auch diese Auswirkungen des Eingriffs auf höhlenbewoh-
nende Tierarten abzuschätzen.
2 Vorgehensweise
2.1 Einteilung der Untersuchungsabschnitte
Die Deichstrecke, die überbaut werden soll, wurde anhand der Strukturierung ihres Umfeldes
(im Auwald/Offenland/Ackerland verlaufend) in entsprechend lange Abschnitte eingeteilt. Be-
gonnen wurde mit der Nummerierung am Deich östlich der Kreisstraße an der Mangfallbrücke
(siehe Lageplan S. 17). Insgesamt kamen so 12 Abschnitte zustande, 7 östlich und 5 westlich
der Kreisstraße, mit einer Gesamtlänge von knapp 4 km.
Jeder Abschnitt wurde separat auf Höhlen und höhlenfähige Bäume (Definition siehe unten) un-
tersucht, um seine jeweilige artenschutzfachliche Bedeutung beurteilen zu können.
Als Zeitpunkt für die Kartierung wurde ein sonniger Tag in der laubfreien Saison (Januar 2008)
ausgewählt, um eine möglichst gute Sicht auf die hohen Stämme zu erhalten.
Die von der Rodung nicht betroffenen Waldflächen im Einstaubereich wurden nur durch Augen-
schein hinsichtlich des Vorhandenseins höhlenfähiger Bäume eingeschätzt.
2.2 Erfassung der Höhlen und höhlenfähiger Bäume
Jede Höhle wurde einzeln nach ihrer Form registriert, ungeachtet ihrer Verteilung auf die vor-
handenen Bäume. Befand sich die Struktur in einer überprüfbaren Höhe und wies nicht die er-
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
4
forderliche Tiefe auf, wurde sie nicht in die Liste aufgenommen, jedoch wurde der betroffene
Baumstamm als „höhlenfähig“ vermerkt, da sich die Struktur in naher Zukunft zu einem Quartier
entwickeln würde, bestünde nicht die Absicht, den Baumstamm zu fällen. Höhlenartige Struktu-
ren in über 2 m Höhe konnten nicht mehr überprüft werden und wurden grundsätzlich als po-
tenziell nutzbares Quartier gewertet.
Speziell Fledermäuse nutzen nicht nur die klassischen Spechthöhlen, sondern verkriechen sich
auch in Spalten und sogar unter abgeplatzter Rinde wie z. B. die Mopsfledermaus. Daher ka-
men alle folgenden Strukturen als Quartiere infrage:
Spalthöhlen Spechthöhle
Faulhöhle abstehende Rinde
Als „höhlenfähig“ bzw. als potenzieller Quartierbaum wurde jeder Baum eingestuft, der mindes-
tens eine der obigen Strukturen aufwies, ungeachtet dessen, ob die Höhlung bereits tatsächlich
als Quartier genutzt werden konnte, da die Zerstörung des potenziellen Quartierangebotes auf-
grund der schlechten Ausgleichbarkeit bereits eine erhebliche Beeinträchtigung darstellt.
Bei etlichen Bäumen, die sich kurz über dem Erdboden in mehrere einzelne starke Stämme auf-
teilten, wurden die Stämme einzeln als „höhlenfähig“ gewertet, da jeder für sich einen potenziel-
len Quartierbaum darstellt.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
5
3 Ergebnisse der Höhlenbaum-Kartierung
3.1 Ausmaß des (potenziellen) Quartierangebotes
Insgesamt wurden 148 natürliche, potentielle Fledermausquartiere (Höhlen, Spalten, abstehen-
de Rinde) und 5 Nisthöhlen aus Holz registriert (vgl. Tab. 1). Spalthöhlen und abstehende Rin-
denplatten waren überwiegend an geschädigten und dadurch auffälligen Bäumen zu finden, so
dass bei diesem Quartiertyp von einem hohen Erfassungsgrad auszugehen ist. Faul- und ins-
besondere Spechthöhlen befinden sich i. d. R. in weitgehend gesunden, vitalen Bäumen und oft
sehr weit oben am Stamm, wo sie leicht übersehen werden können. Auch konnten manche Be-
reiche flussseitig nicht begangen werden, so dass auch hier einige Höhlen übersehen worden
sein könnten. Neben den einzelnen Höhlen wurden insgesamt über 400 potenzielle Quartier-
bäume gezählt, die von der Rodung für den Deichneubau bedroht sind (s. Tab. 2).
Nimmt man an, dass die knapp 4 km lange Strecke auf durchschnittlich 10 m Breite kartiert
wurde, ergibt sich eine Untersuchungsfläche von ca. 4 ha. Das bedeutet eine durchschnittliche
Dichte von 37 natürlichen potenziellen Fledermaus-Quartieren pro Hektar.
Tab. 1: Erfasste Höhlen (Untersuchungsabschnitte vgl. Lageplan)
Abschnitt Länge
abste-hende Rinde
Specht-höhle
Spalt-höhle
Faul-höhle
Nist-kästen Bemerkung
A1 400 m 3 6 8 7 - Landseite offen, ab-schnittsweise Feldgehölz
A2 450 m 10 9 9 15 - Auwaldrest Höhe Flkm. 24,100
A3 240 m 11 2 7 2 - Landseite überwiegend of-fen und besonnt
A4 350 m 7 1 4 7 - Auwaldrest Höhe Flkm. 23,500
A5 50 m - - - - - Landseite völlig offen
A6 850 m 5 - - - 1 Böschung am Staubecken
A7 50 m 1 - 2 2 1(!) betroffener Teil der Hangleite im Süden
A8 600 m 4 - 1 1 - Landseite völlig offen
A9 350 m 1 - - - - verläuft im Ackerland
A10 350 m 9 1 3 3 3 Höhe Schwaig; z. T. Pri-vatgrundstücke betroffen
A11 100 m - - - 3 - Höhe Einlassbauwerk
A12 200 m 3 - - 1 - Entlang des Fahrweges Richtung Sterneck
Summe 3990 m 54 19 34 41 5 (153 Quartiere gesamt)
(!): Nistkasten beinhaltete Fledermauskot, war aber zum Zeitpunkt der Kartierung
(21.01.08) nicht besetzt.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
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3.2 Verteilung der potenziellen Quartierbäume im Wirkraum
Um die Abschnitte mit dem relativ größten Quartierangebot festzustellen, wurden einerseits die
gezählten Höhlen und andererseits die potenziellen Quartierbäume in Relation zur Länge des
jeweiligen Abschnitts gesetzt (s. Tab. 2). Demnach wies der vom Deichbau betroffene Teil an
der kleinen Hangleite im Süden des Projektgebietes (A7) die meisten (potenziellen) Höhlen auf
(inklusive des Nistkastens). Die Anzahl der von der Rodung betroffenen höhlenfähigen Bäume
scheint aufgrund der geringen Ausdehnung an zu überbauender Fläche verhältnismäßig gering,
jedoch konnte speziell an diesem Standort festgestellt werden, dass hier im Vergleich zum öst-
lich angrenzenden Leitenabschnitt besonders viele potenzielle Quartierbäume vom Eingriff be-
troffen sein werden.
Ein ebenfalls relativ gutes Quartierangebot mit knapp 10 Höhlen/100m bieten der Auwaldrest
auf A2 und der angrenzende Abschnitt A3, wobei A2 auf beiden Seiten des Deichs potenzielle
Quartierbäume aufweisen kann, während die Landseite von A3 überwiegend offen ist.
Nur noch etwa halb so viele Höhlen weisen die Abschnitte A1, A4 und A10 auf, wobei zu beach-
ten ist, dass bei letzterem das Quartierangebot überwiegend aus Nistkästen besteht, die von
Privatpersonen auf ihrem Grundstück angebracht wurden. Dass das Waldstück auf A4 nur 50%
der Höhlen und ca. 60% der potenziellen Quartierbäume vom Auwaldrest auf A2 aufweist, liegt
an seiner deutlich stärkeren Durchforstung. Bei A1 befinden sich die höhlenfähigen Bäume fast
ausnahmslos im Deichvorland, da hier die Äcker bis an den Deichfuß reichen.
In dem kurzen Abschnitt A5 in der nordöstlichen Ecke des geplanten Rückhaltebeckens wurde
zwar keine Höhle, aber immerhin eine Dichte von zehn potenziellen Quartierbäumen pro 100 m
festgestellt.
Die Abschnitte A6, A8 + A9, A11 + A12 wiesen höchstens vereinzelt Höhlen und potenzielle
Quartierbäume auf. Sie sind allesamt von untergeordneter Bedeutung für Höhlen bewohnende
Säuger und Höhlenbrüter unter den Vögeln. Bemerkenswert ist, dass A6, die über 800 m lange
Böschung am westlichen Rand des Staubeckens, vollständig mit Gehölzen bestockt ist, aber
auf dieser Länge nur zwei potenzielle Quartierbäume aufweist. Auch im 200 m langen Wald-
stück beiderseits des Fahrweges nach Sterneck (A12) konnten nur insgesamt zwei potenzielle
Quartierbäume mit je zwei entsprechenden Strukturen festgestellt werden.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
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Tab. 2: Anzahl der Quartiere pro Abschnitt (Untersuchungsabschnitte vgl. Lageplan)
Ab-schnitt Länge
Höhlen gesamt
Höhle/ 100 m
höhlen-fähig
fähige/ 100m Bemerkung
Bewertung Quartierangebot
A1 400 m 24 6 80 20 Landseite offen, ab-schnittsweise Feldgehölz ausreichend
A2 450 m 43 9,5 152 33,8 Auwaldrest Höhe Flkm. 24,100 gut
A3 240 m 22 9,2 38 15,8 Landseite überwiegend offen und besonnt gut
A4 350 m 19 5,4 74 21,1 Auwaldrest Höhe Flkm. 23,500 ausreichend
A5 50 m 0 0 5 10 Landseite völlig offen mager
A6 850 m 6 0,7 2 0,2 Böschung am Staubecken ungenügend
A7 50 m 6 12 7 14 betroffener Teil der Hang-leite im Süden gut
A8 600 m 6 1 19 3,2 Landseite völlig offen ungenügend
A9 350 m 1 0,3 2 0,6 verläuft im Ackerland ungenügend
A10 350 m 19 5,4 27 7,7 Höhe Schwaig; z. T. Pri-vatgrundstücke betroffen ausreichend
A11 100 m 3 3 3 3 Höhe Einlassbauwerk ungenügend
A12 200 m 4 2 2 1 Entlang des Fahrweges Richtung Sterneck ungenügend
Summe 3990 m 153 411
3.3 Einschätzung der Quartiersituation in den vom Einstau betroffenen Waldflächen
Die von der Rodung nicht betroffenen Waldflächen im Einstaubereich bestehen zu einem we-
sentlichen Teil aus älteren, höhlenfähigen Bäumen. Teile dieser Waldstücke werden
augenscheinlich nicht oder nur extensiv genutzt. Daher muss davon ausgegangen werden,
dass hier ebenfalls ein umfangreiches Quartierangebot besteht, welches bei einer Schädigung
bzw. dem Absterben der Waldflächen bei längerem Einstau verloren gehen würde.
4 Diskussion
4.1 Naturschutzfachliche Bewertung des Quartierangebotes
Die festgestellte durchschnittliche Dichte von 37 natürlichen potenziellen Fledermaus-
Quartieren pro Hektar weist auf einen sehr hohen naturschutzfachlichen Wert für die Höhlen
nutzende Fauna hin. Auch wenn nicht jede Höhle in den Untersuchungs-Abschnitten auf ihre
Nutzbarkeit überprüft werden konnte, so zeigt doch allein das potenzielle Quartierangebot die
überregionale Bedeutung auf. Nach einer Literaturübersicht von ZAHNER (1993) weisen bewirt-
schaftete Mischwälder lediglich vier bis sechs Höhlen pro ha auf. In nicht genutzten Wäldern
wurden dagegen 21 bis 27 Höhlen pro ha gezählt (SCHERZINGER 1996). (Sehr wahrscheinlich
bezogen sich diese Zählungen nur auf Spechthöhlen, so dass weitere nutzbare Strukturen wie
Rindenspalten u. ä. gar nicht gewertet wurden.) Bayernweit fallen zwei Drittel (!) der gesamten
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
8
Waldfläche als Quartierlebensraum für Waldfledermäuse aus.
Die für die Höhlen nutzende Fauna wertvollen Abschnitte befinden sich fast ausnahmslos ent-
lang des Mangfalldeichs östlich der Kreisstraße sowie an der Hangleite im südlichen Bereich
des Projektgebietes (siehe Tab. 2 und Lageplan). Nur in diesen Abschnitten befinden sich aus-
reichend lichte Bereiche mit Solitärbäumen, die das notwendige Starkholz entwickeln können
(s. Abb. 1). Auch die höhlenfähigen Bäume an der Hangleite (A7) befinden sich allesamt oben
an der Kante, wo sie eine 100%ige Besonnung erhalten und genügend Platz vorfinden, um
auch im unteren Teil ihres Stammes Äste auszubilden, die später evtl. abbrechen und einfaulen
können (s. Abb. 2).
Dagegen weisen beispielsweise die ca. 20 Jahre alten Gehölzanpflanzungen an der Böschung
des westlichen Staubeckens (A6) für die betroffenen Tierarten eine nur sehr untergeordnete na-
turschutzfachliche Bedeutung auf. Durch die dichte Pflanzung schießen die Bäume vor allem in
die Höhe, um genügend Licht zu erhalten, und wachsen nur sehr langsam in die Breite. Hier
dauert es noch Jahrzehnte, bis einzelne Gehölze eine naturschutzfachliche Bedeutung errei-
chen (s. Abb. 3).
Die ebenfalls magere Ausbeute an (potenziellen) Höhlen und Quartierbäumen des Abschnitts
A12 entlang des Fahrwegs nach Sterneck zeigt, dass auch ein Hangleitenwald, wenn er
konventionell bewirtschaftet wird, eine eher untergeordnete Bedeutung für die Höhlen nutzende
Fauna aufweist. Es ist davon auszugehen, dass die gesamten Hangleitenwälder an den Rän-
dern des Mangfalltales nur wenig geeignete Quartiermöglichkeiten für Höhlenbrüter und Höhlen
bewohnende Säugetiere bieten.
Fazit: Angesichts des generellen Mangels an Quartieren für die Höhlen nutzende Fauna kommt
den Auwaldresten im Projektgebiet eine überregionale Bedeutung als Quartierareal zu.
Diese Gehölze sind zudem keinem oder nur einem geringen Nutzungsdruck ausgesetzt. Dies
bedeutet, dass das Höhlenangebot in der nächsten Zeit sogar weiter ansteigen würde, da
Weichhölzer schnell überaltern und dann besonders viele Quartiere bieten. Entsprechend ist
ihre Rodung bzw. die Flutung als eine besonders erhebliche Beeinträchtigung für den
gesamten Naturhaushalt in der Region zu werten. Erschwerend kommt hinzu, dass der
Eingriff nicht im erforderlichen Maß ausgleichbar ist (s. Kap. 4.3).
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
9
Abb. 1: Ein Solitärbaum im Hartholz- Auwaldrest A2 auf einer „Lichtinsel“. Abb. 2: Ein Altbaum an der Hangkante von A7.
Abb. 3: In dicht gepflanzten Gehöl-zen kann sich kein artenschutzfachlich wertvolles Starkholz entwickeln.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
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4.2 Auswirkungen auf die lokalen Populationen von Höhlennutzern
Neben Vögeln, Fledermäusen und Bilchen (z. B. der Siebenschläfer) nutzen auch Hornissen
Baumhöhlen. Innerhalb dieser „Gilde“ sind aber Fledermäuse besonders von einem Quartier-
mangel betroffen, weil manche Arten wie die im Gebiet vorkommende Mopsfledermaus z. T.
täglich die Quartierbäume wechseln müssen (u. a. zur Feindvermeidung), so dass sie auf ein
hohes Quartierangebot angewiesen sind. Die Fällung so vieler potenzieller Quartierbäume bei
einem generellen Mangel an Quartieren in der Region kann zu einem besonders nachhaltigen
Quartiermangel für die jeweiligen betroffenen lokalen Populationen (Wochenstubenverband)
führen (s. Tab. 1). Die Tatsache, dass die Mopsfledermaus im Rahmen der Untersuchung
hauptsächlich im Herbst auftrat, spricht dafür, dass die Population besonders während einer
„kritischen“ Zeit (Aufbau der für die Überwinterung notwendigen Fettreserven) die Gewässer im
Untersuchungsbereich nutzt. Da die Tiere z. T. kurz nach Beginn der Dämmerung jagend ange-
troffen wurden, müssen sich ihre Quartiere im näheren Umfeld der Gewässer befinden. Mops-
fledermäuse siedeln besonders häufig hinter abstehender Rinde, also einem Quartiertyp, der
nur in Wäldern ohne größeren Nutzungsdruck (wie in Eingriffsbereich) in höherer Dichte vor-
kommt. Somit ist davon auszugehen, dass sich die Art an Quartierbäumen im Eingriffsbereich
aufhält (ein Beweis wäre nur mittels der sehr aufwändigen Telemetrie oder durch häufige Suche
nach schwärmenden Tieren in der Morgendämmerung zu erbringen).
Ähnlich wie bei der Mopsfledermaus ist die Situation auch bei den Arten Wasserfledermaus,
Braunes Langohr, Rauhautfledermaus, Fransenfledermaus, den beiden Abendseglerarten und
der Mückenfledermaus. Allerdings nutzen sie i. d. R. keine absterbende Rinde (den häufigsten
Quartiertyp im Eingriffsbereich) sondern eher Specht, Faul- und tiefere Spalthöhlen.
Ein bisher bei der Bewertung des Eingriffs nicht diskutierter Faktor ist die indirekte Schädigung
der Bäume innerhalb des Stauraumes soweit sie nicht gerodet werden. Vermutlich werden die
verbleibenden Gehölze, d. h., insbesondere die Nadelbäume sowie die Hartholzarten unter den
Laubbäumen, bei längeren Flutungen schwer geschädigt. Mit einem Absterben ist zu rechnen,
da sie Stauwasser, zumal daran bisher nicht gewöhnt, nicht vertragen. Diese Bäume wurden
hinsichtlich des Höhlenangebots nicht genau kartiert, doch ist augenscheinlich von einer hohen
Zahl höhlenfähiger Bäume unter den Laubbäumen auszugehen.
Des weiteren ist damit zu rechnen, dass der Unterwuchs schon bei minimalen Überstauungen
auf Dauer geschädigt wird, da es durch den Eintrag von Erde und Schlamm zu einem massiven
Nährstoffeintrag aus den landwirtschaftlich genutzten Flächen kommt. Von dieser Art der Schä-
digung wird vor allem der besonders wertvolle Struktur- und Unterwuchsreiche Laubmischwald
im nordöstlichen Bereich des geplanten Rückhaltebeckens betroffen sein, da dieses Areal zu-
erst überstaut und am längsten unter Wasser stehen wird.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
11
Tab. 1: Mögliche Beeinträchtigung der (potenziell) vorkommenden Fledermausarten
RLD RLB A/Av FFH Art wiss. Name in Bäumen
in Bau-werken Mögliche Beeinträchtigung
1 2 G II+IV Mopsfledermaus Barbastella barbastellus x x
Sehr hoch: Populationsgrößen und Habitataus-stattung generell unzureichend; Verlust potenziel-ler Wochenstuben- und Zwischenquartierhabitate in großem Umfang; Beeinträchtigung des Jagd-gebietes
G 3 3 IV Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii x! x
Sehr hoch: Paarungs- und (Überwinterungs-) Quartiere im Wirkraum sehr wahrscheinlich; Wo-chenstuben nicht ausgeschlossen. Verlust zahl-reicher potenzieller Quartierhabitate; Beeinträch-tigung des Jagdgebietes anzunehmen
G 2 1 IV Kleiner Abendsegler Nyctalus leisleri x!
Hoch: Populationsgrößen unbekannt bzw. klein; Habitatausstattung generell schlecht; Verlust etli-cher potenzieller Jahresquartiere möglich; Keine Beeinträchtigung des Jagdgebietes.
D D D IV Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus x! x
Hoch: Populationsgrößen und Habitatausstat-tung unbekannt; Verlust etlicher potenzieller Jahresquartiere möglich; Beeinträchtigung des Jagdgebietes anzunehmen.
V IV Braunes Langohr Plecotus auritus x x
Hoch: Erhaltungszustand und Habitatausstattung generell günstig, Verlust etlicher potenzieller Wo-chenstuben-Habitate; erhebliche Beeinträchti-gung des Jagdgebietes (Jagdflug in/an Gehöl-zen);
IV Wasserfledermaus Myotis daubentoni x
Hoch : Erhaltungszustand und Habitatausstat-tung generell günstig, Verlust etlicher potenzieller Wochenstuben- und Zwischenquartiere; erhebli-che Beeinträchtigung des Jagdgebietes (Art be-vorzugt Gehölzbestandene Ufer)
1 2 2 II+IV Wimperfledermaus Myotis emarginatus x
Erhöht: Populationsgröße klein, Erhaltungszu-stand und Habitatausstattung generell günstig, kein Verlust potenzieller Wochenstuben-Habitate; Beeinträchtigung des potenziellen Jagdgebietes (Laubholzreiche, feuchte Wälder);
3 3 3 IV Abendsegler Nyctalus noctula x! x
Erhöht : Erhaltungszustand gut; Habitatausstat-tung generell günstig, Verlust etlicher potenzieller Winter- Männchen- Zwischen und Paarungsquar-tiere möglich; keine Beeinträchtigung des Jagd-gebietes.
3 3 3 IV Fransenfledermaus Myotis nattereri x x
Erhöht: Erhaltungszustand und Habitatausstat-tung generell günstig, Verlust etlicher potenzieller Wochenstuben- und Zwischenquartiere möglich; Beeinträchtigung des Jagdgebietes
3 V V II+IV Großes Mausohr Myotis myotis x x
Gering: Erhaltungszustand und Habitatausstat-tung generell günstig, Populationsdichte hoch, Verlust potenzieller Wochenstuben-Habitate nicht sehr wahrscheinlich; keine Beeinträchtigung des Jagdgebietes (allenfalls kurzzeitig bei Einstau)
IV Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus (x) x
Gering Erhaltungszustand und Habitatausstat-tung generell günstig, kein Verlust potenzieller Wochenstuben-Habitate, allenfalls Zwischen und Paarungsquartiere betroffen; leichte Beeinträch-tigung des Jagdgebietes;
IV „Bartfledermaus“ Myotis mystaci-nus/ brandtii (x) x
Mäßig: Populationsgrößen unbekannt; Habitat-ausstattung ungünstig; Verlust potenzieller Wo-chenstuben-Habitate nicht sehr wahrscheinlich (jedoch von Zwischen- und Paarungsquartieren); Beeinträchtigung des Jagdgebietes;
G 2 2 IV Zweifarbfledermaus Vespertilio discolor x
Gering : Populationsgrößen und Habitatausstat-tung generell unbekannt; kein Verlust potenzieller Wochenstuben-Habitate; keine Beeinträchtigung des Jagdgebietes;
2 3 3 IV Nordfledermaus Eptesicus nilssonii x
Gering: Populationsgrößen unbekannt; Habitat-ausstattung ungünstig; kein Verlust potenzieller Wochenstuben-Habitate keine Beeinträchtigung des Jagdgebietes;
Erläuterungen: siehe nächste Seite
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
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Erläuterungen: RLD: Rote Liste Deutschland (BfN 1998): RLBY: Rote Liste Bayern (LfU 2003): A/Av: Alpen und Alpenvorland (regionalisierte RL)
1 = vom Aussterben bedroht 2 = stark gefährdet 3 = gefährdet V = Vorwarnliste G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt D = Daten defizitär, keine Einschätzung möglich
FFH = FFH-Richtlinie 92/43/EWG mit Anhang II und IV II: Arten von gemeinschaftlichem Interesse, zu deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen IV: streng geschützte Arten von gemeinschaftlichem Interesse
x! Überwinterungsquartier (x): nur gelegentliche Nutzung
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese mögliche Beeinträchtigung sowohl den Le-
bensraum der potenziell vorkommenden Haselmaus als auch die Nistmöglichkeiten der Baum-
und Gebüschbrüter sowie das Jagdgebiet aller nachgewiesenen und potenziell vorkommenden
Fledermausarten langfristig nahezu vollständig entwertet.
(An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Entwertung des Lebensraumes durch Flutung
selbstverständlich für alle möglichen bodenlebenden Tierarten gilt, z. B. für die Amphibienarten
Grasfrosch und Bergmolch und für viele Insektenarten. Da diese aber nicht Gegenstand der
saP sind, sind sie im Rahmen der Eingriffsregelung im Landschaftspflegerischer Begleitplan zu
behandeln.)
Zum Einbruch des Quartierangebotes kommt zusätzlich für alle Höhlen- und Baumnutzer die
Gefahr der direkten Tötung durch Ertrinken bei einer Flutung, da sich die nicht gerodeten po-
tenziellen Quartiere fast ausschließlich im nordöstlichen Bereich des Rückhaltebeckens befin-
den werden, dort, wo auf eine Höhe von bis zu 9 m eingestaut werden soll.
Die Bestandsentwicklung der Baum- und Gebüschbrüter wird vornehmlich durch den plötzlichen
Mangel an Nistmöglichkeiten aufgrund der Rodung behindert. Des weiteren muss damit ge-
rechnet werden, dass der flugunfähige Nachwuchs bei Flutungen ertrinkt.
Der überwiegende Teil der baumbewohnenden Säugetierarten wird prinzipiell in seiner gesam-
ten Lebensweise direkt und indirekt stark beeinträchtigt, da diese die meiste Zeit des Jahres
oder sogar das ganze Jahr über auf Höhlen und andere Baumstrukturen existenziell angewie-
sen sind. Bei dieser Gruppe besteht die Gefahr, dass nicht nur der Nachwuchs, sondern auch
erwachsene, fortpflanzungsfähige Tiere in ihren Quartieren bei Flutungen getötet werden. Das
würde bedeuten, dass die lokalen Populationen der betroffenen Arten im besonderen Maße
massive Bestandseinbrüche zu erwarten hätten.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
13
4.3 Ausgleichsmöglichkeiten
Zur kurzfristigen Minderung des Eingriffs könnten in den umliegenden Hangleitenwäldern Nist-
und spezielle Fledermauskästen in großer Anzahl angebracht werden: Rundkästen als Ersatz
für Specht- und Fäulnishöhlen sowie Flachkästen als Ersatz für Rindenspalten und Spalten in
gebrochenen Stämmen. Kommt es zu der Rodung wie bisher vorgesehen, wäre eine Anzahl
von ca. 150 artgerecht angebrachten Kästen (75 Rundkästen, 75 Flachkästen) für einen kurz-
fristig Ausgleich des Quartierverlusts angebracht. Hinzu kommen noch weitere Kästen für den
Ersatz von Quartieren, die durch das Absterben der Waldflächen im Untersuchungsbereich
nach einer Überflutung verloren gehen werden (Quartierangebot hier bisher nicht kartiert, ver-
mutlich aber hoch; daher ist von weiteren 50-150 Kästen auszugehen).
Dabei ist aber zu betonen, dass das Ausbringen der Nistkästen nur ein erster Notbehelf sein
kann und dass damit einer Verschlechterung des Erhaltungszustandes der jeweiligen Populati-
on streng geschützter Arten noch nicht im ausreichendem Maße entgegengewirkt wird, schon
weil Kästen aus bisher nicht genau bekannten Gründen lokal sehr unterschiedlich von den ein-
zelnen Arten akzeptiert werden. Entscheidend ist zudem die jährliche und auf Dauer sicherzu-
stellende Wartung der Kästen durch den Eingriffsverursacher. So werden Fledermauskästen
durch Nestbauversuche von Vögeln und Insekten ohne Wartung sehr schnell für die Zielgruppe
„Fledermäuse“ unbrauchbar.
Auch durch Aufforstungen kann der Habitatverlust nicht einmal mittelfristig ausgeglichen wer-
den, da Jungbäume die Funktion als Quartier- und Nahrungshabitat für Fledermäuse, Vögel
und weitere Höhlen nutzende Tierarten erst nach Jahrzehnten erfüllen können. Für Spechte, die
bekanntermaßen eine Schlüsselfunktion bei der Erweiterung des Höhlenangebotes haben, wird
ein Baum erst ab 80 Jahren als Habitatstruktur interessant (MESCHEDE & RUDOLPH 2004).
Als einzige wirksame Ausgleichsmaßnahme für Verluste von Baumhabitaten bietet sich die
Aufwertung bisher höhlenarmer Gehölzbestände (möglichst Weich- oder Hartholzaue) an, in-
dem diese aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen und durch Auslichtung als Altholz-
inseln entwickelt werden. Nur so kann ein längerfristiger Ausgleich in Form von „potentiellen
Höhlenbäumen“ geschaffen werden. Die Flächen sind zudem durch Ankauf zu sichern. Es wäre
zweckmäßig, ein Waldgrundstück im Umkreis von ca. drei bis fünf Kilometer des Projektgebie-
tes auszuwählen, das bereits einige höhlenfähigen Bäume enthält. Die Größe des Areals sollte
so bemessen sein, dass auf jeden beseitigten Höhlenbaum mindestens ein tatsächlicher oder
fünf potentielle Quartierbäume kommen. Durch Pflegeeingriffe kann ggf. die Entwicklung von
breitkronigen Laubbäumen gefördert werden. Wird der Umfang des Eingriffs ähnlich wie unten
vorschlagen verringert (vgl. Abb. 4), kann dieser Ausgleich weitgehend bei den aus dem
Einstaubereich ausgegrenzten bewirtschafteten Waldflächen erfolgen, indem diese vollständig
aus der Nutzung genommen werden.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
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Wie wirksam diese Methode ist, beweist ein Beispiel eines Auwaldgebietes am Rhein, das seit
ca. 13 Jahren nicht mehr forstwirtschaftlich genutzt wurde. In dieser Zeit erhöhte sich die Dichte
von fünf Spechtarten auf jeweils mindestens das Doppelte (KREUZINGER 1999). Damit war eine
Vervielfachung des Quartierpotentials gewährleistet, weil beispielsweise der Buntspecht jährlich
neue Bruthöhlen anlegt.
Fazit: Sowohl durch die Rodung als auch durch die Flutungen ausgedehnter Gehölzareale er-
gibt sich ein Verbotstatbestand, da weiträumig Biotope zerstört werden, die für die Populationen
der meisten hier vorkommenden streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind, d. h., die Funk-
tionalität des Lebensraum kann in der erforderlichen Zeit auch durch Vermeidungsmaßnahmen
nicht wiederhergestellt werden.
Gemäß § 43 Abs. 8 BNatSchG/Novelle 2007 können Ausnahmen zugelassen werden, sofern
„zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer
und wirtschaftlicher Art“ vorliegen.
Eine Ausnahme darf aber nur zugelassen werden, wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben
sind und sich der Erhaltungszustand der Populationen einer Art nicht verschlechtert. Da Letzte-
res für manche Höhlennutzende Arten nicht gewährleistet ist, müssen zumutbare Alternativen
bei der Planung noch einmal sorgfältig geprüft werden. Die wirksamste Lösung, die zu einer er-
heblichen Verminderung des Eingriffs führen würde, wäre eine Änderung des Verlauf des
Deichneubaus östlich der RO13, so dass zumindest die wertvollen Auwaldreste erhalten
bleiben. Zusätzlich könnte die neue Deichtrasse so zurückverlegt werden, dass der vorhandene
Deich bestehen bleibt. Bei einem Erhalt der wertvollen Quartierlebensräume wäre eine Aus-
nahme bzw. eine Befreiung nicht erforderlich.
Abb. 4: Darstellung einer möglichen Änderung der Deichtrasse (rote Linie).
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
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Abb. 4 zeigt die aus artenschutzrechtlicher Sicht empfehlenswerte Alternative des Trassenver-
laufs. Dadurch würden bei der derzeitigen Planung jedoch ca. 25% des gesamten geplanten
Retentionsraumes wegfallen:
gesamter Retentionsraum: 4,75 Mio. m³
Verlust an Retentionsraum durch die empfohlene Deichrückversetzung: 1,24 Mio. m³.
Dieser Verlust wäre natürlich sehr problematisch und würde die Funktion des Rückhaltebe-
ckens wohl grundsätzlich infrage stellen. Aufgrund der neu gewonnenen Erkenntnisse über das
Ausmaß an Schädigungen des gesamten Naturhaushaltes durch Rodung und Flutung sollte
aber die Planung dringend noch einmal dahingehend überprüft werden, ob der Artenschutz
nicht doch mehr eingebunden werden kann, z. B. ob die Einschränkung des Retentionsraumes
an anderer Stelle kompensiert werden kann.
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 3. Faunistischer Sachstandsbericht, Februar 2008
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5 Literaturnachweis
KREUZIGER, J. (1999): Starke Reduzierung forstwirtschaftlicher Maßnahmen und ihre Auswir-
kungen auf die Spechte in einem der größten Auwaldgebiete Deutschlands (NSG Kühkopf-
Knoblochsaue, Kreis Groß-Gerau). – Vogel und Umwelt 10: 21-38.
MESCHEDE, M. & RUDOLPH, B.-U. (2004): Fledermäuse in Bayern. – Herausgegeben vom Baye-
rischen Landesamt für Umweltschutz, dem Landesbund für Vogelschutz in Bayern e. V.
(LBV) und dem Bund Naturschutz in Bayern e. V. (BN). - Eugen Ulmer Verlag, Stuttgart,
411 S.
SCHERZINGER, W. (1996): Naturschutz im Wald: Qualitätsziele einer dynamischen Waldentwick-
lung. –.
ZAHNER, V. (1993): Höhlenbäume und Forstwirtschaft. - AFZ 48 (11): 538
Hochwasserrückhaltebecken Feldolling: 2. Faunistischer Sachstandsbericht, Dezember 2007
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Lageplan: Übersicht der Kartierabschnitte
Rot- und Gelbtöne: Quartierangebot von Bedeutung für die Höhlen nutzende Fauna
Blau- , Grün- und Grautöne: Quartierangebot von untergeordneter Bedeutung
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