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Rheinbach den 20082012
Einladung
zur 924 Sitzung
des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses der Stadt Rheinbach
Zu der vorbezeichneten Sitzung lade ich hiermit ein
Termin Dienstag de 04092012 1800 Vh
Ort Goszliger Sitzungssaal Rathaus Schweigelstraszlige 23 53359 Rheinbach
Die Beratungspunkte bitte ich der beigefugten Tagesordnung zu entnehmen
Hinweis Vor der Sitzung findet ab 1700 Uhr eine Ortsbesichtigung des Anbaus der Grundschule Bachstraszlige statt Treffpunkt Anbau Grundschule Bachstraszlige
Gez Unterschrift Gerhard Buumlhler
Tagesordnung
zm Sitzung des Feuerwehr- Bau- lll1d Vergabeausschusses am Dienstag dem 04092012
ITO-Punkt IBeratungsgegenstand IVorlagen-Nr
A) OumlFFENTLICHE SITZUNG
Anerkennlll1g der Tagesordnlll1g
2 Stadtbildgestaltung und Denkmalschutz
3 Tiefbau
4 Hochbau
5 Feuerwehr
6 Planung
7 Antraumlge von Buumlrgern Ratsrnitgliedern und Fraktionen
8 Mitteilungen der Verwaltung
81 Genehmigte Bauvorhaben 01072012-31072012
82 Sachstand zum Ausbau des Halteplll1ktes Raumlmerkanal
83 Vorstelllll1g der Planung zur Kanalsanierlll1g und Deckensanierung im Bereich der Neugartenstraszlige geplanter AusfUhrungszeitraum Spaumltherbst 2012
B) NICHTOumlFFENTLICHE SITZUNG
9 Feuerwehr
10 Tiefbau
101 Instandsetztmg von Straszligen Wegen und Plaumltzen hier Vergabe der DSK Arbeiten an der Tomberger Straszlige ( DSK = Duumlnne Schichten im Kalteinbau )
11 Hochbau
111 Sanierlll1g der Fassade an der Feuerwache Bruckner Weg Vergabe der Arbeiten
12 Bauordnung
13 Planung
2 von 35
Iv1I000320 12
BV00052012
BV00082012
BV001212012
BV00182012
Tagesordnung
zm Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am Dienstag dem 04092012
ITO-Punkt IBeratungsgegenstand IVorlagen-Nr
14 Stadtbildgestaltung und Denkmalschutz
15 Mitteilungen der Verwaltung
151 Genehmigte Bauvorhaben 01072012 - 31072012 sowie MI000220 12 ergaumlnzende Erlaumluterungen zu diesen Vorhaben
16 Rat Stadtmarketing kultur amp gewerbe Rentenangelegenheiten
161 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Rheinbach kultur und BV00252012 gewerbe hier Auftragsvergabe uumlber den Druck die Lieferung und Verteilung
17 Bekanntgabe von Beschluumlssen
3 von 35
Ouml 81
Mitteilung
Sachgebiet 603 Aktenzeichen FBV 2012 Vorlage Nr MI000312012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss 04092012 oumlffentlich
Beratungsgegenstand Genehmigte Bauvorhaben 01072012-31072012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen lmd Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenIHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Gebuumlhren im bauaufsichtlichen Verfahren
SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Als Anlage beigefuumlgt die Liste der genehmigten Bauvorhaben vom 01072012 bis 31072012
Rheinbach 06082012
Stefan Raetz Sigrid Burkhart B uumlrgenneister Fachbereichsleiterin
4 von 35 MIOOOJ2012 Seite I von I
Ouml 81 -~
Monat Juli 2012 ~-~
Nr Aktenzeichen Gemarkung Flur Flurstuumlck Notiz Privat P Gewerblich G PG Straszlige
Nachtrag zu Abbruch einer Garage Errichtung einer Praxis mit Wohneinheit und 2 Garagen hier
140 603030192012NG Rheinbach 15 253 Erweiterung einer Garage P Eichendorffweg 45a 141 603024492008NA-9 Rheinbach 38 236 Nutzungsaumlnderung BOro in Wohnnutzung G Kleine Heeg 15
Teilbaugenehmigung Errichtung einer Produktionshalle 142 603029402011BA Rheinbach 9 diverse mit Verwaltungsgebaumlude und Stellpaumltzen G Boschstraszlige- --~ --~
I
143 603026222010NG-1 Rheinbach 8 217 Nachtrag zu Errichtung einer KFZ-Werkstatt G Gutenbergstr
144 603030422012NG Wormersdorf 21 283291 Errichtung eines Wintergartens P Kuumlppe 32
145 603030202012VG Wormersdorf 30 148 Errichtung eines Abstellraums P Mathil denstrasse 15
146 603018942006NA Oberdrees 5 193 Verlaumlngerung Vorbescheid P Bundesstr Vorbescheid zur Errichtung eines Hauses mit 6
147 603030372012vA Rheinbach 29 11 Einheiten P Stadtpark ~~~
Ramershove 148 603025212009NG-1 n 9 13 Verlaumlngerung der Baugehnemigung P Peppenhovener Str1
149 603009302003NA-3 Rheinbach 27 64440 Nutzungsaumlnderun zu Imbiss G Vor dem Voigsttor 11 150 603030032012VG-1 Rheinbach 15 203 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage P Stifterweg
Ramershove Errichtung eines Einfamilienhauses mit 151 603029262011 NG-1 n 5 118 Einliegerwohnung und Garage P Eichenstrasse
Umnutzung eines Grundstuumlcks zum Parken incl 152 603012551975VG-1 Rheinbach 16 221 Carports und Sitzlandschaften G Himmeroder Wall 3
Errichtung eines Carports Mistplatte Paddock und 153 603025752009VG-3 Queckenberg 6 137 Einfriedungsmauer P M adbachstr 63 154 603027232010VG-2 Queckenberg 8 70 NachtragLageaumlnderung der Garage P Emma-Karoline-Weg 32 155 603030432012BA Rheinbach 16 182 Genehmigung einer Groszligveranstaltung G Himmeroder Wall 156 603030252012NG Todefeld 6 76131 Errichtung eines Gartenhaus P Kirchstr 23
~~ 603029912012NG-1 Todefeld 6 132 Errichtung eines Gartenhaus P Kirchstr 25 158 603030302012VG Rheinbach 21 479 Errichtung eines Abstellraums P Rodderfeld 159 603029682011VG-1 Rheinbach 30 150 Teilneubau und Sanierung eines Denkmals P Polligsstraszlige 17
Ramershove 160 603030462012NG n 8 112 Errichtung~ines Einfamilienhauses mit GaIClge P Eichenstrasse
5 von 35
161 603030422012IVG Wormersdorf 21 283291 Nachtrag Errichtung eines Wintergartens P Kuumlppe 32
162 603018092006IVG-1 Rheinbach 13 889 Errichtung einer Terrassenuumlberdachung P Spickermannweg 4444a 163 603030312012IVG Rheinbach 6 228320 Neubau Gewerbehalle G Zeisstraszlige
Nachtrag2 zu Abbruch einer Garage Errichtung einer Praxis mit Wohneinheit und 2 Garagen hier
164 603030192012IVG Rheinbach 15 253 Erweiterung einer Garage P Eichendorffweg 45a 165 603019702006AN-6 Rheinbach 25 290 Anzeige einer Nutzungsaumlnderung DG zu Buumlro G Bahnhofstraszlige 37 166 603016232005IVG-1 Wormersdorf 19 197 Errichtung einer Terrassenuumlberdachung P Kannenbaumlckerstrasse 88
Teil aus 19 Errichtung einer Produktionshalle Lagerhalle 167 603029402011BA Rheinbach 9 und weitere Verwaltungsgebaumlude G Boschstraszlige 168 6030146919991V A-3 Rheinbach 25 426428 ua Voranfrage zur Errichtung einer Garage P- Juchaczstr
f--~ --~
60302952amp2011IVGshy169 1 Rheinbach 35 491 ua Garage G Am Bluumlmlin9s~fad 5
Errichtung eines Boxenlaufstalls Melk- und 170 603002121978IVG-8 Neukirchen 9 95 Technikhauses sowie eines Guumlllebehaumllters G Schlebacher Straszlige 2
6 von 35
Ouml 82
Beschlussvorlage
Fachbereich V und VI Aktenzeichen Vorlage Nr BV00052012
Vorlage rur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Sachstand zum Ausbau des Haltepunktes Roumlmekanal
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirktmgenJHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die erforderlichen Mittel fuumlr den Ausbau der Erschlieszligungsanlage Haltepunkt Roumlmerkanal sind im Haushaltsjahr 2012 und ff eingeplant (siehe Sachverhaltsdarstellung)
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen der Verwaltung zur technischen Ausruhrungsplanung der geplanten Erschlieszligungsanlage Haltepunkt Roumlmerkanal zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung In der Sitzung des Ausschusses fuumlr Stadtentwicklung Umwelt Planung und Verkehr am 22052012 hat die Verwaltung uumlber den Sachstand zum Ausbau der Bahnstrecke RB 23 Bonn
Euskirchen berichtet und auch uumlber den damaligen Sachstand zur infrastrukturellen Herrichtung der Erschlieszligungsanlage Roumlmerkanal
Zwischenzeitlich ist die technische Ausbauplanung weiter vorangetrieben worden Die aktuellen Planunterlagen werden in der Sitzung vorgestellt und sind als Anlage beigefuumlgt
Die Erschlieszligungsmaszlignahme besteht aus 3 Teilprojekten 1 Kreisverkehrsanlage L 158 2 Zufahrtsstraszlige zwischen L 158 und Haltepunkt 3 OumlPNV -Verknuumlpfungsstelle lmd P+R -Parkplatz
Die Gesamtkosten fuumlr den Straszligenausbau belaufen sich nach aktueller Kostenberechnung auf insgesamt 123800000 euro zuzuumlglich Honorarleistungen von insgesamt ca 12000000 euro
7 von 35 BVl000520 12 Seite 1 von 2
Im JUnI 2012 hat die Stadt Rheinbach beim Zweckverband Nahverkehr in Koumlln einen Foumlrderantrag fuumlr die Gesamtmaszlignahme eingereicht und mit Bescheid vom 29062012 eine sogenannte Einplanlmgsmitteilung erhalten die einen Foumlrdersatz von insgesamt 85 fuumlr die Maszlignahme bewilligt Die Einplanungsmitteilung ist als Anlage beigefuumlgt ebenso der Bescheid uumlber den foumlrderunschaumldlichen vorzeitigen Maszlignahmenbeginn im Jahre 2012
Um eine Gesamtausschreibung der Maszlignahme durchfuumlhren zu koumlnnen wird der Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 10092012 uumlber die erforderliche Verpflichtungsermaumlchtigung betreffend die Mittel fuumlr das Jahr 2013 entscheiden Vorbehaltlich dieser Entscheidung beabsichtigt die Verwaltung im Anschluss die Maszlignahme insgesamt oumlffentlich auszuschreiben
Diese Information vorab soll dem Feuerwehr- Bau und Vergabeausschuss als Entscheidungsgrundlage fuumlr die wahrscheinlich Im November betreffende Vergabeentscheidung bezuumlglich der Maszlignahme dienen
Anlagen Einplanungsmitteilung Lageplan Zuwendungsbescheid
BV000520 12 8 von 35 Seite 2 von 2
Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland
t rvY Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckverbandNahverkehr Rheinland Glockengasse 37-39 50667 Koumlln
Buumlrgermeister der Stadt r gf8~fv-l-rV~~I
Rheinbach -oViA- ~jnv D5 JULI 2dJ2 - Kaumlmmerei -Schweigelstraszlige ----r---fshy53359 Rheinbach _1 j
Mein Zeichen Wuuml-Orl 200247 10 Durchwahl -6673
Zweckverband Nahverkehr RI1elnland Glockengasse 37-39
50667 Koumlln
Telefon (0221) 20 808 - 0 Fax (0221) 2080 8 - 40
Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde ~hl E-Mail infonahverkehr-rheinlandde
29062012 E-11all ilonawuenschnahverkehr-rheinlandde
Einplanungsmitteilung
Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (fnvestitionsmaszlignahmen des OumlPNV)
Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt Roumlmerkanalll in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 StelIplfuumlr ZOB) 1 BA
OM 2002 47 1 Q
Sehr geehrte Damen und Herren
C) der gemaumlszlig sect 12 Abs 5 OumlPNVG NRW fuumlr Maszlignahmen der pauschalierten Investitionsfoumlrderung vom Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastrukturshy
) J Rheinland aufzustellende jaumlhrliche Katalog wurde uumlber den Zeitraum
20122013 ~2017 fortgeschrieben
Danach ist das o a Vorhaben mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung ab -2012 (Beginnjahr)
mit Gesamtausgaben von 1 353600 EUR
und zuwendungsfaumlhlgen Ausgaben von 1353600 EUR
im Maszlignahmenkatalog enthalten
Der derzeit guumlltige Foumlrdersatz betragt 85
Sie erreichen uns uumlber Appellhofplatz Linien 3451618 bull Neumarkt Unlen 179 Batmhof Koumlln Hbf
Glockengasse 37-39 (0221) 2C1 80 8 - 0 (0221) 20808 40 3infOnahverkehr-rhelnlandde wwwnahverkehr-rheinandde9 von ) 50667 Koumlln
() -J
Die fuumlr die Festsetzung der Zuwendung maszliggebenden zuwendungsfaumlhigen Ausgaben werden im Rahmen der zuwendungstechnischen Pruumlfung der Antragsunterlagen ermittelt
Eine Foumlrderung kann fruumlhestens erfolgen wenn ein Foumlrderantrag gestellt ist die Zuwendungsvoraussetzungen (dazu zaumlhlen u U europarechtlich erforderliche Freigaben z B durch die EU-Kommission) vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfuumlgung stehen
Ich bin von Rechts wegen dazu verpflichtet Ihnen mitzuteilen dass diese Einshyplanungsmitteilung einen Rechtsanspruch auf Foumlrderung weder dem Grunde noch der Houmlhe nach begruumlndet
Wesentliche Aumlnderungen des Vorhabens insbesondere bezuumlglich Baubeginn Bauzeiten Kosten Finanzierung und technischer Planung sind mir unverzuumlglich mitzuteifen
Zuwendungen zu Projektfoumlrderungen duumlrfen nur fuumlr solche Vorhaben bewilligt werden die vor Erteilung des 1 Zuwendungsbescheides oder einer gemaumlszlig Nr 131 W zu sect 44 LHO zugelassenen Ausnahme von Nr 13 W zu sect 44 LHO (vorzeitiger Maszlignahmebeginn) oder Anerkennung als Vorsorgemaszlignahme noch nicht begonnen worden sind Maszliggebend ist dabei der Zeitpunkt der Auftragserteilung
Ausgaben fOr das Freimachen des Baufeldes (z B Gebaumludeabbruumlche Planieren) siQd unter Hinweis auf Nr 133 W zu sect 44 LHO vom Datum der Einp[anung der Maszlignahme an zuwendungsfaumlhig
Nicht zuwendungsfaumlhig sind Ausgaben die ein anderer zu tragn verpflichtetist
Bereits zu oa Vorhaben erteilte (Einplanungs~) Mitteilungen werden hiermit aufgehoben Ausgaben fuumlr das Freimachen des Baugelaumlndes bleiben jedoch vom Zeitpunkt der damaligen Programmaufnahme zuwendungsfaumlhig
Der ZV NVR behaumllt sich vor Investitionsmaszlignahmen aus dem OumlPNVshyInvestitionsprogramm herauszunehmen fuumlr die dem ZV NVR dauerhaft kein Finanzierungsantrag vorliegt oder deren Realisierung bis zum Ende des jeweiligen Programmzeitraums nicht absehbar ist Die Ausplanung erfolgt im Rahmen der jaumlhrlichen Programmfortschreibung nach einer Verweildauer von mindestens 3 Jahren im Programm
Mit freundlichen Gruumlszligen Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA LA
gez Holger FritschJoachim Wirths gez Ilona Wuumlnsch
10 von 35
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- Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinlandrvv-
Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckVerband NahverKehr Melnfanc Glockengasse 37-39 bull 50667 Koumlln Zweckverband Nahverkehr Rheinland GlocKengasse 37-39
50667 Koumlln Buumlrgermeister
i Telefon (0221) 20 SO a - 0der Stadt Rheinbach rt-__-_-shy
Fax (on1) 20 80 8 bull 40-oviA- St~~tv9rwaltlnQ Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde - Kaumlmmerei -Schweige1st aszlige 23
E-Mail infonahverkehr-rhelnlandde 53359 Rheinbach jEing 05 lULl2lJ12
1-0- I 5irmiddot Mein Zeichen Bo-OM 200247 10 Durchwahl - 022120808 6656 04072012
E-Mail christofbollenahverkehr-rheinianddeo Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (Investitionsmaszlignahmen des OumlPNV) Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt nRoumlmerkanal in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 Stellplfuumlr Z08) 1 BA OM 20024710 Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmebeginns
Anlagen Altgem Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G
Sehr geehrte Damen und Herren
der Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland ist durch Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW ermaumlchtigt in Einzelfaumlllen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr 1_31 WG zu sect 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns (Nr 13 WG zu sect 44 LHO) zuzulassen wenn im Zeitraum zwischen AntragsteIlung und Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden soll
BESCHEID
I
Auf Ihren Antrag vom 28062012 genehmige ich fuumlr die oben genannte Maszlignahme gemaumlszlig Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns
Die Zustimmung fuumlr diesen vorzeitigen zuwendungsunschaumldlichen Baubeginngilt nur
Linien 3451618 bull Neumarkt Linien 179 bull Bahnhof Koumlln HbfSie erreichen uns uumlber Appellhofplatz
GlocKengasse 37-39 (0221) 20808 - 0 (0221) 20 BO 8 40 Infonahverkehr-rheiniandde wwwnahverkel1r-rheinlandde 50667 Koumlln 12 von 35co
0
soweit mit der Maszlignahme bis zum 10072013 begonnen wurde
Der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist mir unverzuumlglich schriftlich mitzuteilen
Als Vorhabenbeginn ist grundsaumltzlich der Abschluss eines der Ausfuumlhrung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten Bei Baumaszlignahmen
gelten Planung Baugrunduntersuchung Grunderwerb und Herrichten des Grundstuumlcks
(zB Gebaumludeabbruch Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens es sei denn sie
sind alleiniger Zweck der Zuwendung
Ausdruumlcklich weise ich darauf hin dass
1 mit der Zustimmung zur Ausnahme von Nr 13 WG zu sect 44 LHO ein Anspruch
auf eine spaumltere Foumlrderung nicht begruumlndet wird und
2 eine eventuelle spaumltere Foumlrderung nur dann moumlglich ist wenn
a) die als Anlage beigefuumlgten Bestimmungen der AN Best-G
b) die Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums fuumlr Wirtschaft
Mittelstand und Energie vom 12042010 zur Beruumlcksichtigung von
Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
oumlffentlicher Auftraumlge (SMBINRW20021) und
c) - sofern die Verarbeitung von Natursteinen erwartet wird - die Vorgaben
des Gemeinsamen Runderlasses vom 23032010 zur Vermeidung der
Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
(SMBI NRW20021)
von Ihnen bereits ab der Vergabe von Auftraumlgen unter Inanspruchnahme dieser
Zustimmung sinngemaumlszlig beachtet werden
11
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid koumlnnen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben Die Klage ist zu richten gegen den Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp
Infrastruktur - Rheinland Sie ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Koumlln Appellhofplatz
50667 Koumlln einzuJegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaumlftsstelle
zu erklaumlren
OM 20024710
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmaumlchtigten versaumlumt
werden wuumlrde dessen Verschulden Ihnen zugerectmet werden
Mit freundlichen Gruumlszligen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA i A
faL~ Joachim Wirths lIona Wuumlnsch
-- (~
(J
C)
l4 von]5OM 2002 4710 Seite j von 3
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
16 von 35 1273 L R (ANBest-G)
Ouml 83
Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
11 von 35 BVDDDa2DI2 Seite 1 von 1
I1
I~ 11
bullI LJ I1 1
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Tagesordnung
zm Sitzung des Feuerwehr- Bau- lll1d Vergabeausschusses am Dienstag dem 04092012
ITO-Punkt IBeratungsgegenstand IVorlagen-Nr
A) OumlFFENTLICHE SITZUNG
Anerkennlll1g der Tagesordnlll1g
2 Stadtbildgestaltung und Denkmalschutz
3 Tiefbau
4 Hochbau
5 Feuerwehr
6 Planung
7 Antraumlge von Buumlrgern Ratsrnitgliedern und Fraktionen
8 Mitteilungen der Verwaltung
81 Genehmigte Bauvorhaben 01072012-31072012
82 Sachstand zum Ausbau des Halteplll1ktes Raumlmerkanal
83 Vorstelllll1g der Planung zur Kanalsanierlll1g und Deckensanierung im Bereich der Neugartenstraszlige geplanter AusfUhrungszeitraum Spaumltherbst 2012
B) NICHTOumlFFENTLICHE SITZUNG
9 Feuerwehr
10 Tiefbau
101 Instandsetztmg von Straszligen Wegen und Plaumltzen hier Vergabe der DSK Arbeiten an der Tomberger Straszlige ( DSK = Duumlnne Schichten im Kalteinbau )
11 Hochbau
111 Sanierlll1g der Fassade an der Feuerwache Bruckner Weg Vergabe der Arbeiten
12 Bauordnung
13 Planung
2 von 35
Iv1I000320 12
BV00052012
BV00082012
BV001212012
BV00182012
Tagesordnung
zm Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am Dienstag dem 04092012
ITO-Punkt IBeratungsgegenstand IVorlagen-Nr
14 Stadtbildgestaltung und Denkmalschutz
15 Mitteilungen der Verwaltung
151 Genehmigte Bauvorhaben 01072012 - 31072012 sowie MI000220 12 ergaumlnzende Erlaumluterungen zu diesen Vorhaben
16 Rat Stadtmarketing kultur amp gewerbe Rentenangelegenheiten
161 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Rheinbach kultur und BV00252012 gewerbe hier Auftragsvergabe uumlber den Druck die Lieferung und Verteilung
17 Bekanntgabe von Beschluumlssen
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Ouml 81
Mitteilung
Sachgebiet 603 Aktenzeichen FBV 2012 Vorlage Nr MI000312012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss 04092012 oumlffentlich
Beratungsgegenstand Genehmigte Bauvorhaben 01072012-31072012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen lmd Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenIHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Gebuumlhren im bauaufsichtlichen Verfahren
SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Als Anlage beigefuumlgt die Liste der genehmigten Bauvorhaben vom 01072012 bis 31072012
Rheinbach 06082012
Stefan Raetz Sigrid Burkhart B uumlrgenneister Fachbereichsleiterin
4 von 35 MIOOOJ2012 Seite I von I
Ouml 81 -~
Monat Juli 2012 ~-~
Nr Aktenzeichen Gemarkung Flur Flurstuumlck Notiz Privat P Gewerblich G PG Straszlige
Nachtrag zu Abbruch einer Garage Errichtung einer Praxis mit Wohneinheit und 2 Garagen hier
140 603030192012NG Rheinbach 15 253 Erweiterung einer Garage P Eichendorffweg 45a 141 603024492008NA-9 Rheinbach 38 236 Nutzungsaumlnderung BOro in Wohnnutzung G Kleine Heeg 15
Teilbaugenehmigung Errichtung einer Produktionshalle 142 603029402011BA Rheinbach 9 diverse mit Verwaltungsgebaumlude und Stellpaumltzen G Boschstraszlige- --~ --~
I
143 603026222010NG-1 Rheinbach 8 217 Nachtrag zu Errichtung einer KFZ-Werkstatt G Gutenbergstr
144 603030422012NG Wormersdorf 21 283291 Errichtung eines Wintergartens P Kuumlppe 32
145 603030202012VG Wormersdorf 30 148 Errichtung eines Abstellraums P Mathil denstrasse 15
146 603018942006NA Oberdrees 5 193 Verlaumlngerung Vorbescheid P Bundesstr Vorbescheid zur Errichtung eines Hauses mit 6
147 603030372012vA Rheinbach 29 11 Einheiten P Stadtpark ~~~
Ramershove 148 603025212009NG-1 n 9 13 Verlaumlngerung der Baugehnemigung P Peppenhovener Str1
149 603009302003NA-3 Rheinbach 27 64440 Nutzungsaumlnderun zu Imbiss G Vor dem Voigsttor 11 150 603030032012VG-1 Rheinbach 15 203 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage P Stifterweg
Ramershove Errichtung eines Einfamilienhauses mit 151 603029262011 NG-1 n 5 118 Einliegerwohnung und Garage P Eichenstrasse
Umnutzung eines Grundstuumlcks zum Parken incl 152 603012551975VG-1 Rheinbach 16 221 Carports und Sitzlandschaften G Himmeroder Wall 3
Errichtung eines Carports Mistplatte Paddock und 153 603025752009VG-3 Queckenberg 6 137 Einfriedungsmauer P M adbachstr 63 154 603027232010VG-2 Queckenberg 8 70 NachtragLageaumlnderung der Garage P Emma-Karoline-Weg 32 155 603030432012BA Rheinbach 16 182 Genehmigung einer Groszligveranstaltung G Himmeroder Wall 156 603030252012NG Todefeld 6 76131 Errichtung eines Gartenhaus P Kirchstr 23
~~ 603029912012NG-1 Todefeld 6 132 Errichtung eines Gartenhaus P Kirchstr 25 158 603030302012VG Rheinbach 21 479 Errichtung eines Abstellraums P Rodderfeld 159 603029682011VG-1 Rheinbach 30 150 Teilneubau und Sanierung eines Denkmals P Polligsstraszlige 17
Ramershove 160 603030462012NG n 8 112 Errichtung~ines Einfamilienhauses mit GaIClge P Eichenstrasse
5 von 35
161 603030422012IVG Wormersdorf 21 283291 Nachtrag Errichtung eines Wintergartens P Kuumlppe 32
162 603018092006IVG-1 Rheinbach 13 889 Errichtung einer Terrassenuumlberdachung P Spickermannweg 4444a 163 603030312012IVG Rheinbach 6 228320 Neubau Gewerbehalle G Zeisstraszlige
Nachtrag2 zu Abbruch einer Garage Errichtung einer Praxis mit Wohneinheit und 2 Garagen hier
164 603030192012IVG Rheinbach 15 253 Erweiterung einer Garage P Eichendorffweg 45a 165 603019702006AN-6 Rheinbach 25 290 Anzeige einer Nutzungsaumlnderung DG zu Buumlro G Bahnhofstraszlige 37 166 603016232005IVG-1 Wormersdorf 19 197 Errichtung einer Terrassenuumlberdachung P Kannenbaumlckerstrasse 88
Teil aus 19 Errichtung einer Produktionshalle Lagerhalle 167 603029402011BA Rheinbach 9 und weitere Verwaltungsgebaumlude G Boschstraszlige 168 6030146919991V A-3 Rheinbach 25 426428 ua Voranfrage zur Errichtung einer Garage P- Juchaczstr
f--~ --~
60302952amp2011IVGshy169 1 Rheinbach 35 491 ua Garage G Am Bluumlmlin9s~fad 5
Errichtung eines Boxenlaufstalls Melk- und 170 603002121978IVG-8 Neukirchen 9 95 Technikhauses sowie eines Guumlllebehaumllters G Schlebacher Straszlige 2
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Ouml 82
Beschlussvorlage
Fachbereich V und VI Aktenzeichen Vorlage Nr BV00052012
Vorlage rur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Sachstand zum Ausbau des Haltepunktes Roumlmekanal
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirktmgenJHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die erforderlichen Mittel fuumlr den Ausbau der Erschlieszligungsanlage Haltepunkt Roumlmerkanal sind im Haushaltsjahr 2012 und ff eingeplant (siehe Sachverhaltsdarstellung)
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen der Verwaltung zur technischen Ausruhrungsplanung der geplanten Erschlieszligungsanlage Haltepunkt Roumlmerkanal zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung In der Sitzung des Ausschusses fuumlr Stadtentwicklung Umwelt Planung und Verkehr am 22052012 hat die Verwaltung uumlber den Sachstand zum Ausbau der Bahnstrecke RB 23 Bonn
Euskirchen berichtet und auch uumlber den damaligen Sachstand zur infrastrukturellen Herrichtung der Erschlieszligungsanlage Roumlmerkanal
Zwischenzeitlich ist die technische Ausbauplanung weiter vorangetrieben worden Die aktuellen Planunterlagen werden in der Sitzung vorgestellt und sind als Anlage beigefuumlgt
Die Erschlieszligungsmaszlignahme besteht aus 3 Teilprojekten 1 Kreisverkehrsanlage L 158 2 Zufahrtsstraszlige zwischen L 158 und Haltepunkt 3 OumlPNV -Verknuumlpfungsstelle lmd P+R -Parkplatz
Die Gesamtkosten fuumlr den Straszligenausbau belaufen sich nach aktueller Kostenberechnung auf insgesamt 123800000 euro zuzuumlglich Honorarleistungen von insgesamt ca 12000000 euro
7 von 35 BVl000520 12 Seite 1 von 2
Im JUnI 2012 hat die Stadt Rheinbach beim Zweckverband Nahverkehr in Koumlln einen Foumlrderantrag fuumlr die Gesamtmaszlignahme eingereicht und mit Bescheid vom 29062012 eine sogenannte Einplanlmgsmitteilung erhalten die einen Foumlrdersatz von insgesamt 85 fuumlr die Maszlignahme bewilligt Die Einplanungsmitteilung ist als Anlage beigefuumlgt ebenso der Bescheid uumlber den foumlrderunschaumldlichen vorzeitigen Maszlignahmenbeginn im Jahre 2012
Um eine Gesamtausschreibung der Maszlignahme durchfuumlhren zu koumlnnen wird der Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 10092012 uumlber die erforderliche Verpflichtungsermaumlchtigung betreffend die Mittel fuumlr das Jahr 2013 entscheiden Vorbehaltlich dieser Entscheidung beabsichtigt die Verwaltung im Anschluss die Maszlignahme insgesamt oumlffentlich auszuschreiben
Diese Information vorab soll dem Feuerwehr- Bau und Vergabeausschuss als Entscheidungsgrundlage fuumlr die wahrscheinlich Im November betreffende Vergabeentscheidung bezuumlglich der Maszlignahme dienen
Anlagen Einplanungsmitteilung Lageplan Zuwendungsbescheid
BV000520 12 8 von 35 Seite 2 von 2
Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland
t rvY Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckverbandNahverkehr Rheinland Glockengasse 37-39 50667 Koumlln
Buumlrgermeister der Stadt r gf8~fv-l-rV~~I
Rheinbach -oViA- ~jnv D5 JULI 2dJ2 - Kaumlmmerei -Schweigelstraszlige ----r---fshy53359 Rheinbach _1 j
Mein Zeichen Wuuml-Orl 200247 10 Durchwahl -6673
Zweckverband Nahverkehr RI1elnland Glockengasse 37-39
50667 Koumlln
Telefon (0221) 20 808 - 0 Fax (0221) 2080 8 - 40
Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde ~hl E-Mail infonahverkehr-rheinlandde
29062012 E-11all ilonawuenschnahverkehr-rheinlandde
Einplanungsmitteilung
Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (fnvestitionsmaszlignahmen des OumlPNV)
Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt Roumlmerkanalll in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 StelIplfuumlr ZOB) 1 BA
OM 2002 47 1 Q
Sehr geehrte Damen und Herren
C) der gemaumlszlig sect 12 Abs 5 OumlPNVG NRW fuumlr Maszlignahmen der pauschalierten Investitionsfoumlrderung vom Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastrukturshy
) J Rheinland aufzustellende jaumlhrliche Katalog wurde uumlber den Zeitraum
20122013 ~2017 fortgeschrieben
Danach ist das o a Vorhaben mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung ab -2012 (Beginnjahr)
mit Gesamtausgaben von 1 353600 EUR
und zuwendungsfaumlhlgen Ausgaben von 1353600 EUR
im Maszlignahmenkatalog enthalten
Der derzeit guumlltige Foumlrdersatz betragt 85
Sie erreichen uns uumlber Appellhofplatz Linien 3451618 bull Neumarkt Unlen 179 Batmhof Koumlln Hbf
Glockengasse 37-39 (0221) 2C1 80 8 - 0 (0221) 20808 40 3infOnahverkehr-rhelnlandde wwwnahverkehr-rheinandde9 von ) 50667 Koumlln
() -J
Die fuumlr die Festsetzung der Zuwendung maszliggebenden zuwendungsfaumlhigen Ausgaben werden im Rahmen der zuwendungstechnischen Pruumlfung der Antragsunterlagen ermittelt
Eine Foumlrderung kann fruumlhestens erfolgen wenn ein Foumlrderantrag gestellt ist die Zuwendungsvoraussetzungen (dazu zaumlhlen u U europarechtlich erforderliche Freigaben z B durch die EU-Kommission) vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfuumlgung stehen
Ich bin von Rechts wegen dazu verpflichtet Ihnen mitzuteilen dass diese Einshyplanungsmitteilung einen Rechtsanspruch auf Foumlrderung weder dem Grunde noch der Houmlhe nach begruumlndet
Wesentliche Aumlnderungen des Vorhabens insbesondere bezuumlglich Baubeginn Bauzeiten Kosten Finanzierung und technischer Planung sind mir unverzuumlglich mitzuteifen
Zuwendungen zu Projektfoumlrderungen duumlrfen nur fuumlr solche Vorhaben bewilligt werden die vor Erteilung des 1 Zuwendungsbescheides oder einer gemaumlszlig Nr 131 W zu sect 44 LHO zugelassenen Ausnahme von Nr 13 W zu sect 44 LHO (vorzeitiger Maszlignahmebeginn) oder Anerkennung als Vorsorgemaszlignahme noch nicht begonnen worden sind Maszliggebend ist dabei der Zeitpunkt der Auftragserteilung
Ausgaben fOr das Freimachen des Baufeldes (z B Gebaumludeabbruumlche Planieren) siQd unter Hinweis auf Nr 133 W zu sect 44 LHO vom Datum der Einp[anung der Maszlignahme an zuwendungsfaumlhig
Nicht zuwendungsfaumlhig sind Ausgaben die ein anderer zu tragn verpflichtetist
Bereits zu oa Vorhaben erteilte (Einplanungs~) Mitteilungen werden hiermit aufgehoben Ausgaben fuumlr das Freimachen des Baugelaumlndes bleiben jedoch vom Zeitpunkt der damaligen Programmaufnahme zuwendungsfaumlhig
Der ZV NVR behaumllt sich vor Investitionsmaszlignahmen aus dem OumlPNVshyInvestitionsprogramm herauszunehmen fuumlr die dem ZV NVR dauerhaft kein Finanzierungsantrag vorliegt oder deren Realisierung bis zum Ende des jeweiligen Programmzeitraums nicht absehbar ist Die Ausplanung erfolgt im Rahmen der jaumlhrlichen Programmfortschreibung nach einer Verweildauer von mindestens 3 Jahren im Programm
Mit freundlichen Gruumlszligen Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA LA
gez Holger FritschJoachim Wirths gez Ilona Wuumlnsch
10 von 35
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- Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinlandrvv-
Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckVerband NahverKehr Melnfanc Glockengasse 37-39 bull 50667 Koumlln Zweckverband Nahverkehr Rheinland GlocKengasse 37-39
50667 Koumlln Buumlrgermeister
i Telefon (0221) 20 SO a - 0der Stadt Rheinbach rt-__-_-shy
Fax (on1) 20 80 8 bull 40-oviA- St~~tv9rwaltlnQ Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde - Kaumlmmerei -Schweige1st aszlige 23
E-Mail infonahverkehr-rhelnlandde 53359 Rheinbach jEing 05 lULl2lJ12
1-0- I 5irmiddot Mein Zeichen Bo-OM 200247 10 Durchwahl - 022120808 6656 04072012
E-Mail christofbollenahverkehr-rheinianddeo Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (Investitionsmaszlignahmen des OumlPNV) Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt nRoumlmerkanal in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 Stellplfuumlr Z08) 1 BA OM 20024710 Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmebeginns
Anlagen Altgem Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G
Sehr geehrte Damen und Herren
der Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland ist durch Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW ermaumlchtigt in Einzelfaumlllen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr 1_31 WG zu sect 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns (Nr 13 WG zu sect 44 LHO) zuzulassen wenn im Zeitraum zwischen AntragsteIlung und Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden soll
BESCHEID
I
Auf Ihren Antrag vom 28062012 genehmige ich fuumlr die oben genannte Maszlignahme gemaumlszlig Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns
Die Zustimmung fuumlr diesen vorzeitigen zuwendungsunschaumldlichen Baubeginngilt nur
Linien 3451618 bull Neumarkt Linien 179 bull Bahnhof Koumlln HbfSie erreichen uns uumlber Appellhofplatz
GlocKengasse 37-39 (0221) 20808 - 0 (0221) 20 BO 8 40 Infonahverkehr-rheiniandde wwwnahverkel1r-rheinlandde 50667 Koumlln 12 von 35co
0
soweit mit der Maszlignahme bis zum 10072013 begonnen wurde
Der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist mir unverzuumlglich schriftlich mitzuteilen
Als Vorhabenbeginn ist grundsaumltzlich der Abschluss eines der Ausfuumlhrung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten Bei Baumaszlignahmen
gelten Planung Baugrunduntersuchung Grunderwerb und Herrichten des Grundstuumlcks
(zB Gebaumludeabbruch Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens es sei denn sie
sind alleiniger Zweck der Zuwendung
Ausdruumlcklich weise ich darauf hin dass
1 mit der Zustimmung zur Ausnahme von Nr 13 WG zu sect 44 LHO ein Anspruch
auf eine spaumltere Foumlrderung nicht begruumlndet wird und
2 eine eventuelle spaumltere Foumlrderung nur dann moumlglich ist wenn
a) die als Anlage beigefuumlgten Bestimmungen der AN Best-G
b) die Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums fuumlr Wirtschaft
Mittelstand und Energie vom 12042010 zur Beruumlcksichtigung von
Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
oumlffentlicher Auftraumlge (SMBINRW20021) und
c) - sofern die Verarbeitung von Natursteinen erwartet wird - die Vorgaben
des Gemeinsamen Runderlasses vom 23032010 zur Vermeidung der
Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
(SMBI NRW20021)
von Ihnen bereits ab der Vergabe von Auftraumlgen unter Inanspruchnahme dieser
Zustimmung sinngemaumlszlig beachtet werden
11
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid koumlnnen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben Die Klage ist zu richten gegen den Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp
Infrastruktur - Rheinland Sie ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Koumlln Appellhofplatz
50667 Koumlln einzuJegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaumlftsstelle
zu erklaumlren
OM 20024710
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmaumlchtigten versaumlumt
werden wuumlrde dessen Verschulden Ihnen zugerectmet werden
Mit freundlichen Gruumlszligen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA i A
faL~ Joachim Wirths lIona Wuumlnsch
-- (~
(J
C)
l4 von]5OM 2002 4710 Seite j von 3
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
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Ouml 83
Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
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I1
I~ 11
bullI LJ I1 1
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Tagesordnung
zm Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am Dienstag dem 04092012
ITO-Punkt IBeratungsgegenstand IVorlagen-Nr
14 Stadtbildgestaltung und Denkmalschutz
15 Mitteilungen der Verwaltung
151 Genehmigte Bauvorhaben 01072012 - 31072012 sowie MI000220 12 ergaumlnzende Erlaumluterungen zu diesen Vorhaben
16 Rat Stadtmarketing kultur amp gewerbe Rentenangelegenheiten
161 Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Rheinbach kultur und BV00252012 gewerbe hier Auftragsvergabe uumlber den Druck die Lieferung und Verteilung
17 Bekanntgabe von Beschluumlssen
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Ouml 81
Mitteilung
Sachgebiet 603 Aktenzeichen FBV 2012 Vorlage Nr MI000312012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss 04092012 oumlffentlich
Beratungsgegenstand Genehmigte Bauvorhaben 01072012-31072012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen lmd Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenIHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Gebuumlhren im bauaufsichtlichen Verfahren
SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Als Anlage beigefuumlgt die Liste der genehmigten Bauvorhaben vom 01072012 bis 31072012
Rheinbach 06082012
Stefan Raetz Sigrid Burkhart B uumlrgenneister Fachbereichsleiterin
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Ouml 81 -~
Monat Juli 2012 ~-~
Nr Aktenzeichen Gemarkung Flur Flurstuumlck Notiz Privat P Gewerblich G PG Straszlige
Nachtrag zu Abbruch einer Garage Errichtung einer Praxis mit Wohneinheit und 2 Garagen hier
140 603030192012NG Rheinbach 15 253 Erweiterung einer Garage P Eichendorffweg 45a 141 603024492008NA-9 Rheinbach 38 236 Nutzungsaumlnderung BOro in Wohnnutzung G Kleine Heeg 15
Teilbaugenehmigung Errichtung einer Produktionshalle 142 603029402011BA Rheinbach 9 diverse mit Verwaltungsgebaumlude und Stellpaumltzen G Boschstraszlige- --~ --~
I
143 603026222010NG-1 Rheinbach 8 217 Nachtrag zu Errichtung einer KFZ-Werkstatt G Gutenbergstr
144 603030422012NG Wormersdorf 21 283291 Errichtung eines Wintergartens P Kuumlppe 32
145 603030202012VG Wormersdorf 30 148 Errichtung eines Abstellraums P Mathil denstrasse 15
146 603018942006NA Oberdrees 5 193 Verlaumlngerung Vorbescheid P Bundesstr Vorbescheid zur Errichtung eines Hauses mit 6
147 603030372012vA Rheinbach 29 11 Einheiten P Stadtpark ~~~
Ramershove 148 603025212009NG-1 n 9 13 Verlaumlngerung der Baugehnemigung P Peppenhovener Str1
149 603009302003NA-3 Rheinbach 27 64440 Nutzungsaumlnderun zu Imbiss G Vor dem Voigsttor 11 150 603030032012VG-1 Rheinbach 15 203 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage P Stifterweg
Ramershove Errichtung eines Einfamilienhauses mit 151 603029262011 NG-1 n 5 118 Einliegerwohnung und Garage P Eichenstrasse
Umnutzung eines Grundstuumlcks zum Parken incl 152 603012551975VG-1 Rheinbach 16 221 Carports und Sitzlandschaften G Himmeroder Wall 3
Errichtung eines Carports Mistplatte Paddock und 153 603025752009VG-3 Queckenberg 6 137 Einfriedungsmauer P M adbachstr 63 154 603027232010VG-2 Queckenberg 8 70 NachtragLageaumlnderung der Garage P Emma-Karoline-Weg 32 155 603030432012BA Rheinbach 16 182 Genehmigung einer Groszligveranstaltung G Himmeroder Wall 156 603030252012NG Todefeld 6 76131 Errichtung eines Gartenhaus P Kirchstr 23
~~ 603029912012NG-1 Todefeld 6 132 Errichtung eines Gartenhaus P Kirchstr 25 158 603030302012VG Rheinbach 21 479 Errichtung eines Abstellraums P Rodderfeld 159 603029682011VG-1 Rheinbach 30 150 Teilneubau und Sanierung eines Denkmals P Polligsstraszlige 17
Ramershove 160 603030462012NG n 8 112 Errichtung~ines Einfamilienhauses mit GaIClge P Eichenstrasse
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161 603030422012IVG Wormersdorf 21 283291 Nachtrag Errichtung eines Wintergartens P Kuumlppe 32
162 603018092006IVG-1 Rheinbach 13 889 Errichtung einer Terrassenuumlberdachung P Spickermannweg 4444a 163 603030312012IVG Rheinbach 6 228320 Neubau Gewerbehalle G Zeisstraszlige
Nachtrag2 zu Abbruch einer Garage Errichtung einer Praxis mit Wohneinheit und 2 Garagen hier
164 603030192012IVG Rheinbach 15 253 Erweiterung einer Garage P Eichendorffweg 45a 165 603019702006AN-6 Rheinbach 25 290 Anzeige einer Nutzungsaumlnderung DG zu Buumlro G Bahnhofstraszlige 37 166 603016232005IVG-1 Wormersdorf 19 197 Errichtung einer Terrassenuumlberdachung P Kannenbaumlckerstrasse 88
Teil aus 19 Errichtung einer Produktionshalle Lagerhalle 167 603029402011BA Rheinbach 9 und weitere Verwaltungsgebaumlude G Boschstraszlige 168 6030146919991V A-3 Rheinbach 25 426428 ua Voranfrage zur Errichtung einer Garage P- Juchaczstr
f--~ --~
60302952amp2011IVGshy169 1 Rheinbach 35 491 ua Garage G Am Bluumlmlin9s~fad 5
Errichtung eines Boxenlaufstalls Melk- und 170 603002121978IVG-8 Neukirchen 9 95 Technikhauses sowie eines Guumlllebehaumllters G Schlebacher Straszlige 2
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Ouml 82
Beschlussvorlage
Fachbereich V und VI Aktenzeichen Vorlage Nr BV00052012
Vorlage rur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Sachstand zum Ausbau des Haltepunktes Roumlmekanal
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirktmgenJHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die erforderlichen Mittel fuumlr den Ausbau der Erschlieszligungsanlage Haltepunkt Roumlmerkanal sind im Haushaltsjahr 2012 und ff eingeplant (siehe Sachverhaltsdarstellung)
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen der Verwaltung zur technischen Ausruhrungsplanung der geplanten Erschlieszligungsanlage Haltepunkt Roumlmerkanal zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung In der Sitzung des Ausschusses fuumlr Stadtentwicklung Umwelt Planung und Verkehr am 22052012 hat die Verwaltung uumlber den Sachstand zum Ausbau der Bahnstrecke RB 23 Bonn
Euskirchen berichtet und auch uumlber den damaligen Sachstand zur infrastrukturellen Herrichtung der Erschlieszligungsanlage Roumlmerkanal
Zwischenzeitlich ist die technische Ausbauplanung weiter vorangetrieben worden Die aktuellen Planunterlagen werden in der Sitzung vorgestellt und sind als Anlage beigefuumlgt
Die Erschlieszligungsmaszlignahme besteht aus 3 Teilprojekten 1 Kreisverkehrsanlage L 158 2 Zufahrtsstraszlige zwischen L 158 und Haltepunkt 3 OumlPNV -Verknuumlpfungsstelle lmd P+R -Parkplatz
Die Gesamtkosten fuumlr den Straszligenausbau belaufen sich nach aktueller Kostenberechnung auf insgesamt 123800000 euro zuzuumlglich Honorarleistungen von insgesamt ca 12000000 euro
7 von 35 BVl000520 12 Seite 1 von 2
Im JUnI 2012 hat die Stadt Rheinbach beim Zweckverband Nahverkehr in Koumlln einen Foumlrderantrag fuumlr die Gesamtmaszlignahme eingereicht und mit Bescheid vom 29062012 eine sogenannte Einplanlmgsmitteilung erhalten die einen Foumlrdersatz von insgesamt 85 fuumlr die Maszlignahme bewilligt Die Einplanungsmitteilung ist als Anlage beigefuumlgt ebenso der Bescheid uumlber den foumlrderunschaumldlichen vorzeitigen Maszlignahmenbeginn im Jahre 2012
Um eine Gesamtausschreibung der Maszlignahme durchfuumlhren zu koumlnnen wird der Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 10092012 uumlber die erforderliche Verpflichtungsermaumlchtigung betreffend die Mittel fuumlr das Jahr 2013 entscheiden Vorbehaltlich dieser Entscheidung beabsichtigt die Verwaltung im Anschluss die Maszlignahme insgesamt oumlffentlich auszuschreiben
Diese Information vorab soll dem Feuerwehr- Bau und Vergabeausschuss als Entscheidungsgrundlage fuumlr die wahrscheinlich Im November betreffende Vergabeentscheidung bezuumlglich der Maszlignahme dienen
Anlagen Einplanungsmitteilung Lageplan Zuwendungsbescheid
BV000520 12 8 von 35 Seite 2 von 2
Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland
t rvY Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckverbandNahverkehr Rheinland Glockengasse 37-39 50667 Koumlln
Buumlrgermeister der Stadt r gf8~fv-l-rV~~I
Rheinbach -oViA- ~jnv D5 JULI 2dJ2 - Kaumlmmerei -Schweigelstraszlige ----r---fshy53359 Rheinbach _1 j
Mein Zeichen Wuuml-Orl 200247 10 Durchwahl -6673
Zweckverband Nahverkehr RI1elnland Glockengasse 37-39
50667 Koumlln
Telefon (0221) 20 808 - 0 Fax (0221) 2080 8 - 40
Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde ~hl E-Mail infonahverkehr-rheinlandde
29062012 E-11all ilonawuenschnahverkehr-rheinlandde
Einplanungsmitteilung
Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (fnvestitionsmaszlignahmen des OumlPNV)
Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt Roumlmerkanalll in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 StelIplfuumlr ZOB) 1 BA
OM 2002 47 1 Q
Sehr geehrte Damen und Herren
C) der gemaumlszlig sect 12 Abs 5 OumlPNVG NRW fuumlr Maszlignahmen der pauschalierten Investitionsfoumlrderung vom Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastrukturshy
) J Rheinland aufzustellende jaumlhrliche Katalog wurde uumlber den Zeitraum
20122013 ~2017 fortgeschrieben
Danach ist das o a Vorhaben mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung ab -2012 (Beginnjahr)
mit Gesamtausgaben von 1 353600 EUR
und zuwendungsfaumlhlgen Ausgaben von 1353600 EUR
im Maszlignahmenkatalog enthalten
Der derzeit guumlltige Foumlrdersatz betragt 85
Sie erreichen uns uumlber Appellhofplatz Linien 3451618 bull Neumarkt Unlen 179 Batmhof Koumlln Hbf
Glockengasse 37-39 (0221) 2C1 80 8 - 0 (0221) 20808 40 3infOnahverkehr-rhelnlandde wwwnahverkehr-rheinandde9 von ) 50667 Koumlln
() -J
Die fuumlr die Festsetzung der Zuwendung maszliggebenden zuwendungsfaumlhigen Ausgaben werden im Rahmen der zuwendungstechnischen Pruumlfung der Antragsunterlagen ermittelt
Eine Foumlrderung kann fruumlhestens erfolgen wenn ein Foumlrderantrag gestellt ist die Zuwendungsvoraussetzungen (dazu zaumlhlen u U europarechtlich erforderliche Freigaben z B durch die EU-Kommission) vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfuumlgung stehen
Ich bin von Rechts wegen dazu verpflichtet Ihnen mitzuteilen dass diese Einshyplanungsmitteilung einen Rechtsanspruch auf Foumlrderung weder dem Grunde noch der Houmlhe nach begruumlndet
Wesentliche Aumlnderungen des Vorhabens insbesondere bezuumlglich Baubeginn Bauzeiten Kosten Finanzierung und technischer Planung sind mir unverzuumlglich mitzuteifen
Zuwendungen zu Projektfoumlrderungen duumlrfen nur fuumlr solche Vorhaben bewilligt werden die vor Erteilung des 1 Zuwendungsbescheides oder einer gemaumlszlig Nr 131 W zu sect 44 LHO zugelassenen Ausnahme von Nr 13 W zu sect 44 LHO (vorzeitiger Maszlignahmebeginn) oder Anerkennung als Vorsorgemaszlignahme noch nicht begonnen worden sind Maszliggebend ist dabei der Zeitpunkt der Auftragserteilung
Ausgaben fOr das Freimachen des Baufeldes (z B Gebaumludeabbruumlche Planieren) siQd unter Hinweis auf Nr 133 W zu sect 44 LHO vom Datum der Einp[anung der Maszlignahme an zuwendungsfaumlhig
Nicht zuwendungsfaumlhig sind Ausgaben die ein anderer zu tragn verpflichtetist
Bereits zu oa Vorhaben erteilte (Einplanungs~) Mitteilungen werden hiermit aufgehoben Ausgaben fuumlr das Freimachen des Baugelaumlndes bleiben jedoch vom Zeitpunkt der damaligen Programmaufnahme zuwendungsfaumlhig
Der ZV NVR behaumllt sich vor Investitionsmaszlignahmen aus dem OumlPNVshyInvestitionsprogramm herauszunehmen fuumlr die dem ZV NVR dauerhaft kein Finanzierungsantrag vorliegt oder deren Realisierung bis zum Ende des jeweiligen Programmzeitraums nicht absehbar ist Die Ausplanung erfolgt im Rahmen der jaumlhrlichen Programmfortschreibung nach einer Verweildauer von mindestens 3 Jahren im Programm
Mit freundlichen Gruumlszligen Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA LA
gez Holger FritschJoachim Wirths gez Ilona Wuumlnsch
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- Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinlandrvv-
Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckVerband NahverKehr Melnfanc Glockengasse 37-39 bull 50667 Koumlln Zweckverband Nahverkehr Rheinland GlocKengasse 37-39
50667 Koumlln Buumlrgermeister
i Telefon (0221) 20 SO a - 0der Stadt Rheinbach rt-__-_-shy
Fax (on1) 20 80 8 bull 40-oviA- St~~tv9rwaltlnQ Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde - Kaumlmmerei -Schweige1st aszlige 23
E-Mail infonahverkehr-rhelnlandde 53359 Rheinbach jEing 05 lULl2lJ12
1-0- I 5irmiddot Mein Zeichen Bo-OM 200247 10 Durchwahl - 022120808 6656 04072012
E-Mail christofbollenahverkehr-rheinianddeo Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (Investitionsmaszlignahmen des OumlPNV) Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt nRoumlmerkanal in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 Stellplfuumlr Z08) 1 BA OM 20024710 Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmebeginns
Anlagen Altgem Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G
Sehr geehrte Damen und Herren
der Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland ist durch Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW ermaumlchtigt in Einzelfaumlllen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr 1_31 WG zu sect 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns (Nr 13 WG zu sect 44 LHO) zuzulassen wenn im Zeitraum zwischen AntragsteIlung und Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden soll
BESCHEID
I
Auf Ihren Antrag vom 28062012 genehmige ich fuumlr die oben genannte Maszlignahme gemaumlszlig Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns
Die Zustimmung fuumlr diesen vorzeitigen zuwendungsunschaumldlichen Baubeginngilt nur
Linien 3451618 bull Neumarkt Linien 179 bull Bahnhof Koumlln HbfSie erreichen uns uumlber Appellhofplatz
GlocKengasse 37-39 (0221) 20808 - 0 (0221) 20 BO 8 40 Infonahverkehr-rheiniandde wwwnahverkel1r-rheinlandde 50667 Koumlln 12 von 35co
0
soweit mit der Maszlignahme bis zum 10072013 begonnen wurde
Der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist mir unverzuumlglich schriftlich mitzuteilen
Als Vorhabenbeginn ist grundsaumltzlich der Abschluss eines der Ausfuumlhrung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten Bei Baumaszlignahmen
gelten Planung Baugrunduntersuchung Grunderwerb und Herrichten des Grundstuumlcks
(zB Gebaumludeabbruch Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens es sei denn sie
sind alleiniger Zweck der Zuwendung
Ausdruumlcklich weise ich darauf hin dass
1 mit der Zustimmung zur Ausnahme von Nr 13 WG zu sect 44 LHO ein Anspruch
auf eine spaumltere Foumlrderung nicht begruumlndet wird und
2 eine eventuelle spaumltere Foumlrderung nur dann moumlglich ist wenn
a) die als Anlage beigefuumlgten Bestimmungen der AN Best-G
b) die Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums fuumlr Wirtschaft
Mittelstand und Energie vom 12042010 zur Beruumlcksichtigung von
Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
oumlffentlicher Auftraumlge (SMBINRW20021) und
c) - sofern die Verarbeitung von Natursteinen erwartet wird - die Vorgaben
des Gemeinsamen Runderlasses vom 23032010 zur Vermeidung der
Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
(SMBI NRW20021)
von Ihnen bereits ab der Vergabe von Auftraumlgen unter Inanspruchnahme dieser
Zustimmung sinngemaumlszlig beachtet werden
11
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid koumlnnen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben Die Klage ist zu richten gegen den Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp
Infrastruktur - Rheinland Sie ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Koumlln Appellhofplatz
50667 Koumlln einzuJegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaumlftsstelle
zu erklaumlren
OM 20024710
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmaumlchtigten versaumlumt
werden wuumlrde dessen Verschulden Ihnen zugerectmet werden
Mit freundlichen Gruumlszligen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA i A
faL~ Joachim Wirths lIona Wuumlnsch
-- (~
(J
C)
l4 von]5OM 2002 4710 Seite j von 3
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
16 von 35 1273 L R (ANBest-G)
Ouml 83
Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
11 von 35 BVDDDa2DI2 Seite 1 von 1
I1
I~ 11
bullI LJ I1 1
I1
Ouml 81
Mitteilung
Sachgebiet 603 Aktenzeichen FBV 2012 Vorlage Nr MI000312012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss 04092012 oumlffentlich
Beratungsgegenstand Genehmigte Bauvorhaben 01072012-31072012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen lmd Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenIHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Gebuumlhren im bauaufsichtlichen Verfahren
SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Als Anlage beigefuumlgt die Liste der genehmigten Bauvorhaben vom 01072012 bis 31072012
Rheinbach 06082012
Stefan Raetz Sigrid Burkhart B uumlrgenneister Fachbereichsleiterin
4 von 35 MIOOOJ2012 Seite I von I
Ouml 81 -~
Monat Juli 2012 ~-~
Nr Aktenzeichen Gemarkung Flur Flurstuumlck Notiz Privat P Gewerblich G PG Straszlige
Nachtrag zu Abbruch einer Garage Errichtung einer Praxis mit Wohneinheit und 2 Garagen hier
140 603030192012NG Rheinbach 15 253 Erweiterung einer Garage P Eichendorffweg 45a 141 603024492008NA-9 Rheinbach 38 236 Nutzungsaumlnderung BOro in Wohnnutzung G Kleine Heeg 15
Teilbaugenehmigung Errichtung einer Produktionshalle 142 603029402011BA Rheinbach 9 diverse mit Verwaltungsgebaumlude und Stellpaumltzen G Boschstraszlige- --~ --~
I
143 603026222010NG-1 Rheinbach 8 217 Nachtrag zu Errichtung einer KFZ-Werkstatt G Gutenbergstr
144 603030422012NG Wormersdorf 21 283291 Errichtung eines Wintergartens P Kuumlppe 32
145 603030202012VG Wormersdorf 30 148 Errichtung eines Abstellraums P Mathil denstrasse 15
146 603018942006NA Oberdrees 5 193 Verlaumlngerung Vorbescheid P Bundesstr Vorbescheid zur Errichtung eines Hauses mit 6
147 603030372012vA Rheinbach 29 11 Einheiten P Stadtpark ~~~
Ramershove 148 603025212009NG-1 n 9 13 Verlaumlngerung der Baugehnemigung P Peppenhovener Str1
149 603009302003NA-3 Rheinbach 27 64440 Nutzungsaumlnderun zu Imbiss G Vor dem Voigsttor 11 150 603030032012VG-1 Rheinbach 15 203 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage P Stifterweg
Ramershove Errichtung eines Einfamilienhauses mit 151 603029262011 NG-1 n 5 118 Einliegerwohnung und Garage P Eichenstrasse
Umnutzung eines Grundstuumlcks zum Parken incl 152 603012551975VG-1 Rheinbach 16 221 Carports und Sitzlandschaften G Himmeroder Wall 3
Errichtung eines Carports Mistplatte Paddock und 153 603025752009VG-3 Queckenberg 6 137 Einfriedungsmauer P M adbachstr 63 154 603027232010VG-2 Queckenberg 8 70 NachtragLageaumlnderung der Garage P Emma-Karoline-Weg 32 155 603030432012BA Rheinbach 16 182 Genehmigung einer Groszligveranstaltung G Himmeroder Wall 156 603030252012NG Todefeld 6 76131 Errichtung eines Gartenhaus P Kirchstr 23
~~ 603029912012NG-1 Todefeld 6 132 Errichtung eines Gartenhaus P Kirchstr 25 158 603030302012VG Rheinbach 21 479 Errichtung eines Abstellraums P Rodderfeld 159 603029682011VG-1 Rheinbach 30 150 Teilneubau und Sanierung eines Denkmals P Polligsstraszlige 17
Ramershove 160 603030462012NG n 8 112 Errichtung~ines Einfamilienhauses mit GaIClge P Eichenstrasse
5 von 35
161 603030422012IVG Wormersdorf 21 283291 Nachtrag Errichtung eines Wintergartens P Kuumlppe 32
162 603018092006IVG-1 Rheinbach 13 889 Errichtung einer Terrassenuumlberdachung P Spickermannweg 4444a 163 603030312012IVG Rheinbach 6 228320 Neubau Gewerbehalle G Zeisstraszlige
Nachtrag2 zu Abbruch einer Garage Errichtung einer Praxis mit Wohneinheit und 2 Garagen hier
164 603030192012IVG Rheinbach 15 253 Erweiterung einer Garage P Eichendorffweg 45a 165 603019702006AN-6 Rheinbach 25 290 Anzeige einer Nutzungsaumlnderung DG zu Buumlro G Bahnhofstraszlige 37 166 603016232005IVG-1 Wormersdorf 19 197 Errichtung einer Terrassenuumlberdachung P Kannenbaumlckerstrasse 88
Teil aus 19 Errichtung einer Produktionshalle Lagerhalle 167 603029402011BA Rheinbach 9 und weitere Verwaltungsgebaumlude G Boschstraszlige 168 6030146919991V A-3 Rheinbach 25 426428 ua Voranfrage zur Errichtung einer Garage P- Juchaczstr
f--~ --~
60302952amp2011IVGshy169 1 Rheinbach 35 491 ua Garage G Am Bluumlmlin9s~fad 5
Errichtung eines Boxenlaufstalls Melk- und 170 603002121978IVG-8 Neukirchen 9 95 Technikhauses sowie eines Guumlllebehaumllters G Schlebacher Straszlige 2
6 von 35
Ouml 82
Beschlussvorlage
Fachbereich V und VI Aktenzeichen Vorlage Nr BV00052012
Vorlage rur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Sachstand zum Ausbau des Haltepunktes Roumlmekanal
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirktmgenJHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die erforderlichen Mittel fuumlr den Ausbau der Erschlieszligungsanlage Haltepunkt Roumlmerkanal sind im Haushaltsjahr 2012 und ff eingeplant (siehe Sachverhaltsdarstellung)
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen der Verwaltung zur technischen Ausruhrungsplanung der geplanten Erschlieszligungsanlage Haltepunkt Roumlmerkanal zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung In der Sitzung des Ausschusses fuumlr Stadtentwicklung Umwelt Planung und Verkehr am 22052012 hat die Verwaltung uumlber den Sachstand zum Ausbau der Bahnstrecke RB 23 Bonn
Euskirchen berichtet und auch uumlber den damaligen Sachstand zur infrastrukturellen Herrichtung der Erschlieszligungsanlage Roumlmerkanal
Zwischenzeitlich ist die technische Ausbauplanung weiter vorangetrieben worden Die aktuellen Planunterlagen werden in der Sitzung vorgestellt und sind als Anlage beigefuumlgt
Die Erschlieszligungsmaszlignahme besteht aus 3 Teilprojekten 1 Kreisverkehrsanlage L 158 2 Zufahrtsstraszlige zwischen L 158 und Haltepunkt 3 OumlPNV -Verknuumlpfungsstelle lmd P+R -Parkplatz
Die Gesamtkosten fuumlr den Straszligenausbau belaufen sich nach aktueller Kostenberechnung auf insgesamt 123800000 euro zuzuumlglich Honorarleistungen von insgesamt ca 12000000 euro
7 von 35 BVl000520 12 Seite 1 von 2
Im JUnI 2012 hat die Stadt Rheinbach beim Zweckverband Nahverkehr in Koumlln einen Foumlrderantrag fuumlr die Gesamtmaszlignahme eingereicht und mit Bescheid vom 29062012 eine sogenannte Einplanlmgsmitteilung erhalten die einen Foumlrdersatz von insgesamt 85 fuumlr die Maszlignahme bewilligt Die Einplanungsmitteilung ist als Anlage beigefuumlgt ebenso der Bescheid uumlber den foumlrderunschaumldlichen vorzeitigen Maszlignahmenbeginn im Jahre 2012
Um eine Gesamtausschreibung der Maszlignahme durchfuumlhren zu koumlnnen wird der Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 10092012 uumlber die erforderliche Verpflichtungsermaumlchtigung betreffend die Mittel fuumlr das Jahr 2013 entscheiden Vorbehaltlich dieser Entscheidung beabsichtigt die Verwaltung im Anschluss die Maszlignahme insgesamt oumlffentlich auszuschreiben
Diese Information vorab soll dem Feuerwehr- Bau und Vergabeausschuss als Entscheidungsgrundlage fuumlr die wahrscheinlich Im November betreffende Vergabeentscheidung bezuumlglich der Maszlignahme dienen
Anlagen Einplanungsmitteilung Lageplan Zuwendungsbescheid
BV000520 12 8 von 35 Seite 2 von 2
Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland
t rvY Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckverbandNahverkehr Rheinland Glockengasse 37-39 50667 Koumlln
Buumlrgermeister der Stadt r gf8~fv-l-rV~~I
Rheinbach -oViA- ~jnv D5 JULI 2dJ2 - Kaumlmmerei -Schweigelstraszlige ----r---fshy53359 Rheinbach _1 j
Mein Zeichen Wuuml-Orl 200247 10 Durchwahl -6673
Zweckverband Nahverkehr RI1elnland Glockengasse 37-39
50667 Koumlln
Telefon (0221) 20 808 - 0 Fax (0221) 2080 8 - 40
Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde ~hl E-Mail infonahverkehr-rheinlandde
29062012 E-11all ilonawuenschnahverkehr-rheinlandde
Einplanungsmitteilung
Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (fnvestitionsmaszlignahmen des OumlPNV)
Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt Roumlmerkanalll in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 StelIplfuumlr ZOB) 1 BA
OM 2002 47 1 Q
Sehr geehrte Damen und Herren
C) der gemaumlszlig sect 12 Abs 5 OumlPNVG NRW fuumlr Maszlignahmen der pauschalierten Investitionsfoumlrderung vom Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastrukturshy
) J Rheinland aufzustellende jaumlhrliche Katalog wurde uumlber den Zeitraum
20122013 ~2017 fortgeschrieben
Danach ist das o a Vorhaben mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung ab -2012 (Beginnjahr)
mit Gesamtausgaben von 1 353600 EUR
und zuwendungsfaumlhlgen Ausgaben von 1353600 EUR
im Maszlignahmenkatalog enthalten
Der derzeit guumlltige Foumlrdersatz betragt 85
Sie erreichen uns uumlber Appellhofplatz Linien 3451618 bull Neumarkt Unlen 179 Batmhof Koumlln Hbf
Glockengasse 37-39 (0221) 2C1 80 8 - 0 (0221) 20808 40 3infOnahverkehr-rhelnlandde wwwnahverkehr-rheinandde9 von ) 50667 Koumlln
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Die fuumlr die Festsetzung der Zuwendung maszliggebenden zuwendungsfaumlhigen Ausgaben werden im Rahmen der zuwendungstechnischen Pruumlfung der Antragsunterlagen ermittelt
Eine Foumlrderung kann fruumlhestens erfolgen wenn ein Foumlrderantrag gestellt ist die Zuwendungsvoraussetzungen (dazu zaumlhlen u U europarechtlich erforderliche Freigaben z B durch die EU-Kommission) vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfuumlgung stehen
Ich bin von Rechts wegen dazu verpflichtet Ihnen mitzuteilen dass diese Einshyplanungsmitteilung einen Rechtsanspruch auf Foumlrderung weder dem Grunde noch der Houmlhe nach begruumlndet
Wesentliche Aumlnderungen des Vorhabens insbesondere bezuumlglich Baubeginn Bauzeiten Kosten Finanzierung und technischer Planung sind mir unverzuumlglich mitzuteifen
Zuwendungen zu Projektfoumlrderungen duumlrfen nur fuumlr solche Vorhaben bewilligt werden die vor Erteilung des 1 Zuwendungsbescheides oder einer gemaumlszlig Nr 131 W zu sect 44 LHO zugelassenen Ausnahme von Nr 13 W zu sect 44 LHO (vorzeitiger Maszlignahmebeginn) oder Anerkennung als Vorsorgemaszlignahme noch nicht begonnen worden sind Maszliggebend ist dabei der Zeitpunkt der Auftragserteilung
Ausgaben fOr das Freimachen des Baufeldes (z B Gebaumludeabbruumlche Planieren) siQd unter Hinweis auf Nr 133 W zu sect 44 LHO vom Datum der Einp[anung der Maszlignahme an zuwendungsfaumlhig
Nicht zuwendungsfaumlhig sind Ausgaben die ein anderer zu tragn verpflichtetist
Bereits zu oa Vorhaben erteilte (Einplanungs~) Mitteilungen werden hiermit aufgehoben Ausgaben fuumlr das Freimachen des Baugelaumlndes bleiben jedoch vom Zeitpunkt der damaligen Programmaufnahme zuwendungsfaumlhig
Der ZV NVR behaumllt sich vor Investitionsmaszlignahmen aus dem OumlPNVshyInvestitionsprogramm herauszunehmen fuumlr die dem ZV NVR dauerhaft kein Finanzierungsantrag vorliegt oder deren Realisierung bis zum Ende des jeweiligen Programmzeitraums nicht absehbar ist Die Ausplanung erfolgt im Rahmen der jaumlhrlichen Programmfortschreibung nach einer Verweildauer von mindestens 3 Jahren im Programm
Mit freundlichen Gruumlszligen Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA LA
gez Holger FritschJoachim Wirths gez Ilona Wuumlnsch
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- Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinlandrvv-
Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckVerband NahverKehr Melnfanc Glockengasse 37-39 bull 50667 Koumlln Zweckverband Nahverkehr Rheinland GlocKengasse 37-39
50667 Koumlln Buumlrgermeister
i Telefon (0221) 20 SO a - 0der Stadt Rheinbach rt-__-_-shy
Fax (on1) 20 80 8 bull 40-oviA- St~~tv9rwaltlnQ Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde - Kaumlmmerei -Schweige1st aszlige 23
E-Mail infonahverkehr-rhelnlandde 53359 Rheinbach jEing 05 lULl2lJ12
1-0- I 5irmiddot Mein Zeichen Bo-OM 200247 10 Durchwahl - 022120808 6656 04072012
E-Mail christofbollenahverkehr-rheinianddeo Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (Investitionsmaszlignahmen des OumlPNV) Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt nRoumlmerkanal in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 Stellplfuumlr Z08) 1 BA OM 20024710 Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmebeginns
Anlagen Altgem Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G
Sehr geehrte Damen und Herren
der Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland ist durch Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW ermaumlchtigt in Einzelfaumlllen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr 1_31 WG zu sect 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns (Nr 13 WG zu sect 44 LHO) zuzulassen wenn im Zeitraum zwischen AntragsteIlung und Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden soll
BESCHEID
I
Auf Ihren Antrag vom 28062012 genehmige ich fuumlr die oben genannte Maszlignahme gemaumlszlig Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns
Die Zustimmung fuumlr diesen vorzeitigen zuwendungsunschaumldlichen Baubeginngilt nur
Linien 3451618 bull Neumarkt Linien 179 bull Bahnhof Koumlln HbfSie erreichen uns uumlber Appellhofplatz
GlocKengasse 37-39 (0221) 20808 - 0 (0221) 20 BO 8 40 Infonahverkehr-rheiniandde wwwnahverkel1r-rheinlandde 50667 Koumlln 12 von 35co
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soweit mit der Maszlignahme bis zum 10072013 begonnen wurde
Der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist mir unverzuumlglich schriftlich mitzuteilen
Als Vorhabenbeginn ist grundsaumltzlich der Abschluss eines der Ausfuumlhrung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten Bei Baumaszlignahmen
gelten Planung Baugrunduntersuchung Grunderwerb und Herrichten des Grundstuumlcks
(zB Gebaumludeabbruch Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens es sei denn sie
sind alleiniger Zweck der Zuwendung
Ausdruumlcklich weise ich darauf hin dass
1 mit der Zustimmung zur Ausnahme von Nr 13 WG zu sect 44 LHO ein Anspruch
auf eine spaumltere Foumlrderung nicht begruumlndet wird und
2 eine eventuelle spaumltere Foumlrderung nur dann moumlglich ist wenn
a) die als Anlage beigefuumlgten Bestimmungen der AN Best-G
b) die Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums fuumlr Wirtschaft
Mittelstand und Energie vom 12042010 zur Beruumlcksichtigung von
Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
oumlffentlicher Auftraumlge (SMBINRW20021) und
c) - sofern die Verarbeitung von Natursteinen erwartet wird - die Vorgaben
des Gemeinsamen Runderlasses vom 23032010 zur Vermeidung der
Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
(SMBI NRW20021)
von Ihnen bereits ab der Vergabe von Auftraumlgen unter Inanspruchnahme dieser
Zustimmung sinngemaumlszlig beachtet werden
11
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid koumlnnen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben Die Klage ist zu richten gegen den Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp
Infrastruktur - Rheinland Sie ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Koumlln Appellhofplatz
50667 Koumlln einzuJegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaumlftsstelle
zu erklaumlren
OM 20024710
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmaumlchtigten versaumlumt
werden wuumlrde dessen Verschulden Ihnen zugerectmet werden
Mit freundlichen Gruumlszligen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA i A
faL~ Joachim Wirths lIona Wuumlnsch
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(J
C)
l4 von]5OM 2002 4710 Seite j von 3
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
16 von 35 1273 L R (ANBest-G)
Ouml 83
Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
11 von 35 BVDDDa2DI2 Seite 1 von 1
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bullI LJ I1 1
I1
Ouml 81 -~
Monat Juli 2012 ~-~
Nr Aktenzeichen Gemarkung Flur Flurstuumlck Notiz Privat P Gewerblich G PG Straszlige
Nachtrag zu Abbruch einer Garage Errichtung einer Praxis mit Wohneinheit und 2 Garagen hier
140 603030192012NG Rheinbach 15 253 Erweiterung einer Garage P Eichendorffweg 45a 141 603024492008NA-9 Rheinbach 38 236 Nutzungsaumlnderung BOro in Wohnnutzung G Kleine Heeg 15
Teilbaugenehmigung Errichtung einer Produktionshalle 142 603029402011BA Rheinbach 9 diverse mit Verwaltungsgebaumlude und Stellpaumltzen G Boschstraszlige- --~ --~
I
143 603026222010NG-1 Rheinbach 8 217 Nachtrag zu Errichtung einer KFZ-Werkstatt G Gutenbergstr
144 603030422012NG Wormersdorf 21 283291 Errichtung eines Wintergartens P Kuumlppe 32
145 603030202012VG Wormersdorf 30 148 Errichtung eines Abstellraums P Mathil denstrasse 15
146 603018942006NA Oberdrees 5 193 Verlaumlngerung Vorbescheid P Bundesstr Vorbescheid zur Errichtung eines Hauses mit 6
147 603030372012vA Rheinbach 29 11 Einheiten P Stadtpark ~~~
Ramershove 148 603025212009NG-1 n 9 13 Verlaumlngerung der Baugehnemigung P Peppenhovener Str1
149 603009302003NA-3 Rheinbach 27 64440 Nutzungsaumlnderun zu Imbiss G Vor dem Voigsttor 11 150 603030032012VG-1 Rheinbach 15 203 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage P Stifterweg
Ramershove Errichtung eines Einfamilienhauses mit 151 603029262011 NG-1 n 5 118 Einliegerwohnung und Garage P Eichenstrasse
Umnutzung eines Grundstuumlcks zum Parken incl 152 603012551975VG-1 Rheinbach 16 221 Carports und Sitzlandschaften G Himmeroder Wall 3
Errichtung eines Carports Mistplatte Paddock und 153 603025752009VG-3 Queckenberg 6 137 Einfriedungsmauer P M adbachstr 63 154 603027232010VG-2 Queckenberg 8 70 NachtragLageaumlnderung der Garage P Emma-Karoline-Weg 32 155 603030432012BA Rheinbach 16 182 Genehmigung einer Groszligveranstaltung G Himmeroder Wall 156 603030252012NG Todefeld 6 76131 Errichtung eines Gartenhaus P Kirchstr 23
~~ 603029912012NG-1 Todefeld 6 132 Errichtung eines Gartenhaus P Kirchstr 25 158 603030302012VG Rheinbach 21 479 Errichtung eines Abstellraums P Rodderfeld 159 603029682011VG-1 Rheinbach 30 150 Teilneubau und Sanierung eines Denkmals P Polligsstraszlige 17
Ramershove 160 603030462012NG n 8 112 Errichtung~ines Einfamilienhauses mit GaIClge P Eichenstrasse
5 von 35
161 603030422012IVG Wormersdorf 21 283291 Nachtrag Errichtung eines Wintergartens P Kuumlppe 32
162 603018092006IVG-1 Rheinbach 13 889 Errichtung einer Terrassenuumlberdachung P Spickermannweg 4444a 163 603030312012IVG Rheinbach 6 228320 Neubau Gewerbehalle G Zeisstraszlige
Nachtrag2 zu Abbruch einer Garage Errichtung einer Praxis mit Wohneinheit und 2 Garagen hier
164 603030192012IVG Rheinbach 15 253 Erweiterung einer Garage P Eichendorffweg 45a 165 603019702006AN-6 Rheinbach 25 290 Anzeige einer Nutzungsaumlnderung DG zu Buumlro G Bahnhofstraszlige 37 166 603016232005IVG-1 Wormersdorf 19 197 Errichtung einer Terrassenuumlberdachung P Kannenbaumlckerstrasse 88
Teil aus 19 Errichtung einer Produktionshalle Lagerhalle 167 603029402011BA Rheinbach 9 und weitere Verwaltungsgebaumlude G Boschstraszlige 168 6030146919991V A-3 Rheinbach 25 426428 ua Voranfrage zur Errichtung einer Garage P- Juchaczstr
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60302952amp2011IVGshy169 1 Rheinbach 35 491 ua Garage G Am Bluumlmlin9s~fad 5
Errichtung eines Boxenlaufstalls Melk- und 170 603002121978IVG-8 Neukirchen 9 95 Technikhauses sowie eines Guumlllebehaumllters G Schlebacher Straszlige 2
6 von 35
Ouml 82
Beschlussvorlage
Fachbereich V und VI Aktenzeichen Vorlage Nr BV00052012
Vorlage rur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Sachstand zum Ausbau des Haltepunktes Roumlmekanal
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirktmgenJHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die erforderlichen Mittel fuumlr den Ausbau der Erschlieszligungsanlage Haltepunkt Roumlmerkanal sind im Haushaltsjahr 2012 und ff eingeplant (siehe Sachverhaltsdarstellung)
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen der Verwaltung zur technischen Ausruhrungsplanung der geplanten Erschlieszligungsanlage Haltepunkt Roumlmerkanal zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung In der Sitzung des Ausschusses fuumlr Stadtentwicklung Umwelt Planung und Verkehr am 22052012 hat die Verwaltung uumlber den Sachstand zum Ausbau der Bahnstrecke RB 23 Bonn
Euskirchen berichtet und auch uumlber den damaligen Sachstand zur infrastrukturellen Herrichtung der Erschlieszligungsanlage Roumlmerkanal
Zwischenzeitlich ist die technische Ausbauplanung weiter vorangetrieben worden Die aktuellen Planunterlagen werden in der Sitzung vorgestellt und sind als Anlage beigefuumlgt
Die Erschlieszligungsmaszlignahme besteht aus 3 Teilprojekten 1 Kreisverkehrsanlage L 158 2 Zufahrtsstraszlige zwischen L 158 und Haltepunkt 3 OumlPNV -Verknuumlpfungsstelle lmd P+R -Parkplatz
Die Gesamtkosten fuumlr den Straszligenausbau belaufen sich nach aktueller Kostenberechnung auf insgesamt 123800000 euro zuzuumlglich Honorarleistungen von insgesamt ca 12000000 euro
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Im JUnI 2012 hat die Stadt Rheinbach beim Zweckverband Nahverkehr in Koumlln einen Foumlrderantrag fuumlr die Gesamtmaszlignahme eingereicht und mit Bescheid vom 29062012 eine sogenannte Einplanlmgsmitteilung erhalten die einen Foumlrdersatz von insgesamt 85 fuumlr die Maszlignahme bewilligt Die Einplanungsmitteilung ist als Anlage beigefuumlgt ebenso der Bescheid uumlber den foumlrderunschaumldlichen vorzeitigen Maszlignahmenbeginn im Jahre 2012
Um eine Gesamtausschreibung der Maszlignahme durchfuumlhren zu koumlnnen wird der Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 10092012 uumlber die erforderliche Verpflichtungsermaumlchtigung betreffend die Mittel fuumlr das Jahr 2013 entscheiden Vorbehaltlich dieser Entscheidung beabsichtigt die Verwaltung im Anschluss die Maszlignahme insgesamt oumlffentlich auszuschreiben
Diese Information vorab soll dem Feuerwehr- Bau und Vergabeausschuss als Entscheidungsgrundlage fuumlr die wahrscheinlich Im November betreffende Vergabeentscheidung bezuumlglich der Maszlignahme dienen
Anlagen Einplanungsmitteilung Lageplan Zuwendungsbescheid
BV000520 12 8 von 35 Seite 2 von 2
Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland
t rvY Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckverbandNahverkehr Rheinland Glockengasse 37-39 50667 Koumlln
Buumlrgermeister der Stadt r gf8~fv-l-rV~~I
Rheinbach -oViA- ~jnv D5 JULI 2dJ2 - Kaumlmmerei -Schweigelstraszlige ----r---fshy53359 Rheinbach _1 j
Mein Zeichen Wuuml-Orl 200247 10 Durchwahl -6673
Zweckverband Nahverkehr RI1elnland Glockengasse 37-39
50667 Koumlln
Telefon (0221) 20 808 - 0 Fax (0221) 2080 8 - 40
Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde ~hl E-Mail infonahverkehr-rheinlandde
29062012 E-11all ilonawuenschnahverkehr-rheinlandde
Einplanungsmitteilung
Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (fnvestitionsmaszlignahmen des OumlPNV)
Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt Roumlmerkanalll in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 StelIplfuumlr ZOB) 1 BA
OM 2002 47 1 Q
Sehr geehrte Damen und Herren
C) der gemaumlszlig sect 12 Abs 5 OumlPNVG NRW fuumlr Maszlignahmen der pauschalierten Investitionsfoumlrderung vom Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastrukturshy
) J Rheinland aufzustellende jaumlhrliche Katalog wurde uumlber den Zeitraum
20122013 ~2017 fortgeschrieben
Danach ist das o a Vorhaben mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung ab -2012 (Beginnjahr)
mit Gesamtausgaben von 1 353600 EUR
und zuwendungsfaumlhlgen Ausgaben von 1353600 EUR
im Maszlignahmenkatalog enthalten
Der derzeit guumlltige Foumlrdersatz betragt 85
Sie erreichen uns uumlber Appellhofplatz Linien 3451618 bull Neumarkt Unlen 179 Batmhof Koumlln Hbf
Glockengasse 37-39 (0221) 2C1 80 8 - 0 (0221) 20808 40 3infOnahverkehr-rhelnlandde wwwnahverkehr-rheinandde9 von ) 50667 Koumlln
() -J
Die fuumlr die Festsetzung der Zuwendung maszliggebenden zuwendungsfaumlhigen Ausgaben werden im Rahmen der zuwendungstechnischen Pruumlfung der Antragsunterlagen ermittelt
Eine Foumlrderung kann fruumlhestens erfolgen wenn ein Foumlrderantrag gestellt ist die Zuwendungsvoraussetzungen (dazu zaumlhlen u U europarechtlich erforderliche Freigaben z B durch die EU-Kommission) vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfuumlgung stehen
Ich bin von Rechts wegen dazu verpflichtet Ihnen mitzuteilen dass diese Einshyplanungsmitteilung einen Rechtsanspruch auf Foumlrderung weder dem Grunde noch der Houmlhe nach begruumlndet
Wesentliche Aumlnderungen des Vorhabens insbesondere bezuumlglich Baubeginn Bauzeiten Kosten Finanzierung und technischer Planung sind mir unverzuumlglich mitzuteifen
Zuwendungen zu Projektfoumlrderungen duumlrfen nur fuumlr solche Vorhaben bewilligt werden die vor Erteilung des 1 Zuwendungsbescheides oder einer gemaumlszlig Nr 131 W zu sect 44 LHO zugelassenen Ausnahme von Nr 13 W zu sect 44 LHO (vorzeitiger Maszlignahmebeginn) oder Anerkennung als Vorsorgemaszlignahme noch nicht begonnen worden sind Maszliggebend ist dabei der Zeitpunkt der Auftragserteilung
Ausgaben fOr das Freimachen des Baufeldes (z B Gebaumludeabbruumlche Planieren) siQd unter Hinweis auf Nr 133 W zu sect 44 LHO vom Datum der Einp[anung der Maszlignahme an zuwendungsfaumlhig
Nicht zuwendungsfaumlhig sind Ausgaben die ein anderer zu tragn verpflichtetist
Bereits zu oa Vorhaben erteilte (Einplanungs~) Mitteilungen werden hiermit aufgehoben Ausgaben fuumlr das Freimachen des Baugelaumlndes bleiben jedoch vom Zeitpunkt der damaligen Programmaufnahme zuwendungsfaumlhig
Der ZV NVR behaumllt sich vor Investitionsmaszlignahmen aus dem OumlPNVshyInvestitionsprogramm herauszunehmen fuumlr die dem ZV NVR dauerhaft kein Finanzierungsantrag vorliegt oder deren Realisierung bis zum Ende des jeweiligen Programmzeitraums nicht absehbar ist Die Ausplanung erfolgt im Rahmen der jaumlhrlichen Programmfortschreibung nach einer Verweildauer von mindestens 3 Jahren im Programm
Mit freundlichen Gruumlszligen Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA LA
gez Holger FritschJoachim Wirths gez Ilona Wuumlnsch
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- Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinlandrvv-
Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckVerband NahverKehr Melnfanc Glockengasse 37-39 bull 50667 Koumlln Zweckverband Nahverkehr Rheinland GlocKengasse 37-39
50667 Koumlln Buumlrgermeister
i Telefon (0221) 20 SO a - 0der Stadt Rheinbach rt-__-_-shy
Fax (on1) 20 80 8 bull 40-oviA- St~~tv9rwaltlnQ Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde - Kaumlmmerei -Schweige1st aszlige 23
E-Mail infonahverkehr-rhelnlandde 53359 Rheinbach jEing 05 lULl2lJ12
1-0- I 5irmiddot Mein Zeichen Bo-OM 200247 10 Durchwahl - 022120808 6656 04072012
E-Mail christofbollenahverkehr-rheinianddeo Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (Investitionsmaszlignahmen des OumlPNV) Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt nRoumlmerkanal in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 Stellplfuumlr Z08) 1 BA OM 20024710 Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmebeginns
Anlagen Altgem Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G
Sehr geehrte Damen und Herren
der Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland ist durch Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW ermaumlchtigt in Einzelfaumlllen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr 1_31 WG zu sect 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns (Nr 13 WG zu sect 44 LHO) zuzulassen wenn im Zeitraum zwischen AntragsteIlung und Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden soll
BESCHEID
I
Auf Ihren Antrag vom 28062012 genehmige ich fuumlr die oben genannte Maszlignahme gemaumlszlig Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns
Die Zustimmung fuumlr diesen vorzeitigen zuwendungsunschaumldlichen Baubeginngilt nur
Linien 3451618 bull Neumarkt Linien 179 bull Bahnhof Koumlln HbfSie erreichen uns uumlber Appellhofplatz
GlocKengasse 37-39 (0221) 20808 - 0 (0221) 20 BO 8 40 Infonahverkehr-rheiniandde wwwnahverkel1r-rheinlandde 50667 Koumlln 12 von 35co
0
soweit mit der Maszlignahme bis zum 10072013 begonnen wurde
Der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist mir unverzuumlglich schriftlich mitzuteilen
Als Vorhabenbeginn ist grundsaumltzlich der Abschluss eines der Ausfuumlhrung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten Bei Baumaszlignahmen
gelten Planung Baugrunduntersuchung Grunderwerb und Herrichten des Grundstuumlcks
(zB Gebaumludeabbruch Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens es sei denn sie
sind alleiniger Zweck der Zuwendung
Ausdruumlcklich weise ich darauf hin dass
1 mit der Zustimmung zur Ausnahme von Nr 13 WG zu sect 44 LHO ein Anspruch
auf eine spaumltere Foumlrderung nicht begruumlndet wird und
2 eine eventuelle spaumltere Foumlrderung nur dann moumlglich ist wenn
a) die als Anlage beigefuumlgten Bestimmungen der AN Best-G
b) die Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums fuumlr Wirtschaft
Mittelstand und Energie vom 12042010 zur Beruumlcksichtigung von
Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
oumlffentlicher Auftraumlge (SMBINRW20021) und
c) - sofern die Verarbeitung von Natursteinen erwartet wird - die Vorgaben
des Gemeinsamen Runderlasses vom 23032010 zur Vermeidung der
Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
(SMBI NRW20021)
von Ihnen bereits ab der Vergabe von Auftraumlgen unter Inanspruchnahme dieser
Zustimmung sinngemaumlszlig beachtet werden
11
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid koumlnnen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben Die Klage ist zu richten gegen den Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp
Infrastruktur - Rheinland Sie ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Koumlln Appellhofplatz
50667 Koumlln einzuJegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaumlftsstelle
zu erklaumlren
OM 20024710
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmaumlchtigten versaumlumt
werden wuumlrde dessen Verschulden Ihnen zugerectmet werden
Mit freundlichen Gruumlszligen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA i A
faL~ Joachim Wirths lIona Wuumlnsch
-- (~
(J
C)
l4 von]5OM 2002 4710 Seite j von 3
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
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Ouml 83
Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
11 von 35 BVDDDa2DI2 Seite 1 von 1
I1
I~ 11
bullI LJ I1 1
I1
161 603030422012IVG Wormersdorf 21 283291 Nachtrag Errichtung eines Wintergartens P Kuumlppe 32
162 603018092006IVG-1 Rheinbach 13 889 Errichtung einer Terrassenuumlberdachung P Spickermannweg 4444a 163 603030312012IVG Rheinbach 6 228320 Neubau Gewerbehalle G Zeisstraszlige
Nachtrag2 zu Abbruch einer Garage Errichtung einer Praxis mit Wohneinheit und 2 Garagen hier
164 603030192012IVG Rheinbach 15 253 Erweiterung einer Garage P Eichendorffweg 45a 165 603019702006AN-6 Rheinbach 25 290 Anzeige einer Nutzungsaumlnderung DG zu Buumlro G Bahnhofstraszlige 37 166 603016232005IVG-1 Wormersdorf 19 197 Errichtung einer Terrassenuumlberdachung P Kannenbaumlckerstrasse 88
Teil aus 19 Errichtung einer Produktionshalle Lagerhalle 167 603029402011BA Rheinbach 9 und weitere Verwaltungsgebaumlude G Boschstraszlige 168 6030146919991V A-3 Rheinbach 25 426428 ua Voranfrage zur Errichtung einer Garage P- Juchaczstr
f--~ --~
60302952amp2011IVGshy169 1 Rheinbach 35 491 ua Garage G Am Bluumlmlin9s~fad 5
Errichtung eines Boxenlaufstalls Melk- und 170 603002121978IVG-8 Neukirchen 9 95 Technikhauses sowie eines Guumlllebehaumllters G Schlebacher Straszlige 2
6 von 35
Ouml 82
Beschlussvorlage
Fachbereich V und VI Aktenzeichen Vorlage Nr BV00052012
Vorlage rur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Sachstand zum Ausbau des Haltepunktes Roumlmekanal
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirktmgenJHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die erforderlichen Mittel fuumlr den Ausbau der Erschlieszligungsanlage Haltepunkt Roumlmerkanal sind im Haushaltsjahr 2012 und ff eingeplant (siehe Sachverhaltsdarstellung)
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen der Verwaltung zur technischen Ausruhrungsplanung der geplanten Erschlieszligungsanlage Haltepunkt Roumlmerkanal zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung In der Sitzung des Ausschusses fuumlr Stadtentwicklung Umwelt Planung und Verkehr am 22052012 hat die Verwaltung uumlber den Sachstand zum Ausbau der Bahnstrecke RB 23 Bonn
Euskirchen berichtet und auch uumlber den damaligen Sachstand zur infrastrukturellen Herrichtung der Erschlieszligungsanlage Roumlmerkanal
Zwischenzeitlich ist die technische Ausbauplanung weiter vorangetrieben worden Die aktuellen Planunterlagen werden in der Sitzung vorgestellt und sind als Anlage beigefuumlgt
Die Erschlieszligungsmaszlignahme besteht aus 3 Teilprojekten 1 Kreisverkehrsanlage L 158 2 Zufahrtsstraszlige zwischen L 158 und Haltepunkt 3 OumlPNV -Verknuumlpfungsstelle lmd P+R -Parkplatz
Die Gesamtkosten fuumlr den Straszligenausbau belaufen sich nach aktueller Kostenberechnung auf insgesamt 123800000 euro zuzuumlglich Honorarleistungen von insgesamt ca 12000000 euro
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Im JUnI 2012 hat die Stadt Rheinbach beim Zweckverband Nahverkehr in Koumlln einen Foumlrderantrag fuumlr die Gesamtmaszlignahme eingereicht und mit Bescheid vom 29062012 eine sogenannte Einplanlmgsmitteilung erhalten die einen Foumlrdersatz von insgesamt 85 fuumlr die Maszlignahme bewilligt Die Einplanungsmitteilung ist als Anlage beigefuumlgt ebenso der Bescheid uumlber den foumlrderunschaumldlichen vorzeitigen Maszlignahmenbeginn im Jahre 2012
Um eine Gesamtausschreibung der Maszlignahme durchfuumlhren zu koumlnnen wird der Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 10092012 uumlber die erforderliche Verpflichtungsermaumlchtigung betreffend die Mittel fuumlr das Jahr 2013 entscheiden Vorbehaltlich dieser Entscheidung beabsichtigt die Verwaltung im Anschluss die Maszlignahme insgesamt oumlffentlich auszuschreiben
Diese Information vorab soll dem Feuerwehr- Bau und Vergabeausschuss als Entscheidungsgrundlage fuumlr die wahrscheinlich Im November betreffende Vergabeentscheidung bezuumlglich der Maszlignahme dienen
Anlagen Einplanungsmitteilung Lageplan Zuwendungsbescheid
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Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland
t rvY Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckverbandNahverkehr Rheinland Glockengasse 37-39 50667 Koumlln
Buumlrgermeister der Stadt r gf8~fv-l-rV~~I
Rheinbach -oViA- ~jnv D5 JULI 2dJ2 - Kaumlmmerei -Schweigelstraszlige ----r---fshy53359 Rheinbach _1 j
Mein Zeichen Wuuml-Orl 200247 10 Durchwahl -6673
Zweckverband Nahverkehr RI1elnland Glockengasse 37-39
50667 Koumlln
Telefon (0221) 20 808 - 0 Fax (0221) 2080 8 - 40
Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde ~hl E-Mail infonahverkehr-rheinlandde
29062012 E-11all ilonawuenschnahverkehr-rheinlandde
Einplanungsmitteilung
Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (fnvestitionsmaszlignahmen des OumlPNV)
Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt Roumlmerkanalll in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 StelIplfuumlr ZOB) 1 BA
OM 2002 47 1 Q
Sehr geehrte Damen und Herren
C) der gemaumlszlig sect 12 Abs 5 OumlPNVG NRW fuumlr Maszlignahmen der pauschalierten Investitionsfoumlrderung vom Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastrukturshy
) J Rheinland aufzustellende jaumlhrliche Katalog wurde uumlber den Zeitraum
20122013 ~2017 fortgeschrieben
Danach ist das o a Vorhaben mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung ab -2012 (Beginnjahr)
mit Gesamtausgaben von 1 353600 EUR
und zuwendungsfaumlhlgen Ausgaben von 1353600 EUR
im Maszlignahmenkatalog enthalten
Der derzeit guumlltige Foumlrdersatz betragt 85
Sie erreichen uns uumlber Appellhofplatz Linien 3451618 bull Neumarkt Unlen 179 Batmhof Koumlln Hbf
Glockengasse 37-39 (0221) 2C1 80 8 - 0 (0221) 20808 40 3infOnahverkehr-rhelnlandde wwwnahverkehr-rheinandde9 von ) 50667 Koumlln
() -J
Die fuumlr die Festsetzung der Zuwendung maszliggebenden zuwendungsfaumlhigen Ausgaben werden im Rahmen der zuwendungstechnischen Pruumlfung der Antragsunterlagen ermittelt
Eine Foumlrderung kann fruumlhestens erfolgen wenn ein Foumlrderantrag gestellt ist die Zuwendungsvoraussetzungen (dazu zaumlhlen u U europarechtlich erforderliche Freigaben z B durch die EU-Kommission) vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfuumlgung stehen
Ich bin von Rechts wegen dazu verpflichtet Ihnen mitzuteilen dass diese Einshyplanungsmitteilung einen Rechtsanspruch auf Foumlrderung weder dem Grunde noch der Houmlhe nach begruumlndet
Wesentliche Aumlnderungen des Vorhabens insbesondere bezuumlglich Baubeginn Bauzeiten Kosten Finanzierung und technischer Planung sind mir unverzuumlglich mitzuteifen
Zuwendungen zu Projektfoumlrderungen duumlrfen nur fuumlr solche Vorhaben bewilligt werden die vor Erteilung des 1 Zuwendungsbescheides oder einer gemaumlszlig Nr 131 W zu sect 44 LHO zugelassenen Ausnahme von Nr 13 W zu sect 44 LHO (vorzeitiger Maszlignahmebeginn) oder Anerkennung als Vorsorgemaszlignahme noch nicht begonnen worden sind Maszliggebend ist dabei der Zeitpunkt der Auftragserteilung
Ausgaben fOr das Freimachen des Baufeldes (z B Gebaumludeabbruumlche Planieren) siQd unter Hinweis auf Nr 133 W zu sect 44 LHO vom Datum der Einp[anung der Maszlignahme an zuwendungsfaumlhig
Nicht zuwendungsfaumlhig sind Ausgaben die ein anderer zu tragn verpflichtetist
Bereits zu oa Vorhaben erteilte (Einplanungs~) Mitteilungen werden hiermit aufgehoben Ausgaben fuumlr das Freimachen des Baugelaumlndes bleiben jedoch vom Zeitpunkt der damaligen Programmaufnahme zuwendungsfaumlhig
Der ZV NVR behaumllt sich vor Investitionsmaszlignahmen aus dem OumlPNVshyInvestitionsprogramm herauszunehmen fuumlr die dem ZV NVR dauerhaft kein Finanzierungsantrag vorliegt oder deren Realisierung bis zum Ende des jeweiligen Programmzeitraums nicht absehbar ist Die Ausplanung erfolgt im Rahmen der jaumlhrlichen Programmfortschreibung nach einer Verweildauer von mindestens 3 Jahren im Programm
Mit freundlichen Gruumlszligen Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA LA
gez Holger FritschJoachim Wirths gez Ilona Wuumlnsch
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- Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinlandrvv-
Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckVerband NahverKehr Melnfanc Glockengasse 37-39 bull 50667 Koumlln Zweckverband Nahverkehr Rheinland GlocKengasse 37-39
50667 Koumlln Buumlrgermeister
i Telefon (0221) 20 SO a - 0der Stadt Rheinbach rt-__-_-shy
Fax (on1) 20 80 8 bull 40-oviA- St~~tv9rwaltlnQ Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde - Kaumlmmerei -Schweige1st aszlige 23
E-Mail infonahverkehr-rhelnlandde 53359 Rheinbach jEing 05 lULl2lJ12
1-0- I 5irmiddot Mein Zeichen Bo-OM 200247 10 Durchwahl - 022120808 6656 04072012
E-Mail christofbollenahverkehr-rheinianddeo Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (Investitionsmaszlignahmen des OumlPNV) Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt nRoumlmerkanal in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 Stellplfuumlr Z08) 1 BA OM 20024710 Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmebeginns
Anlagen Altgem Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G
Sehr geehrte Damen und Herren
der Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland ist durch Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW ermaumlchtigt in Einzelfaumlllen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr 1_31 WG zu sect 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns (Nr 13 WG zu sect 44 LHO) zuzulassen wenn im Zeitraum zwischen AntragsteIlung und Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden soll
BESCHEID
I
Auf Ihren Antrag vom 28062012 genehmige ich fuumlr die oben genannte Maszlignahme gemaumlszlig Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns
Die Zustimmung fuumlr diesen vorzeitigen zuwendungsunschaumldlichen Baubeginngilt nur
Linien 3451618 bull Neumarkt Linien 179 bull Bahnhof Koumlln HbfSie erreichen uns uumlber Appellhofplatz
GlocKengasse 37-39 (0221) 20808 - 0 (0221) 20 BO 8 40 Infonahverkehr-rheiniandde wwwnahverkel1r-rheinlandde 50667 Koumlln 12 von 35co
0
soweit mit der Maszlignahme bis zum 10072013 begonnen wurde
Der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist mir unverzuumlglich schriftlich mitzuteilen
Als Vorhabenbeginn ist grundsaumltzlich der Abschluss eines der Ausfuumlhrung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten Bei Baumaszlignahmen
gelten Planung Baugrunduntersuchung Grunderwerb und Herrichten des Grundstuumlcks
(zB Gebaumludeabbruch Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens es sei denn sie
sind alleiniger Zweck der Zuwendung
Ausdruumlcklich weise ich darauf hin dass
1 mit der Zustimmung zur Ausnahme von Nr 13 WG zu sect 44 LHO ein Anspruch
auf eine spaumltere Foumlrderung nicht begruumlndet wird und
2 eine eventuelle spaumltere Foumlrderung nur dann moumlglich ist wenn
a) die als Anlage beigefuumlgten Bestimmungen der AN Best-G
b) die Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums fuumlr Wirtschaft
Mittelstand und Energie vom 12042010 zur Beruumlcksichtigung von
Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
oumlffentlicher Auftraumlge (SMBINRW20021) und
c) - sofern die Verarbeitung von Natursteinen erwartet wird - die Vorgaben
des Gemeinsamen Runderlasses vom 23032010 zur Vermeidung der
Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
(SMBI NRW20021)
von Ihnen bereits ab der Vergabe von Auftraumlgen unter Inanspruchnahme dieser
Zustimmung sinngemaumlszlig beachtet werden
11
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid koumlnnen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben Die Klage ist zu richten gegen den Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp
Infrastruktur - Rheinland Sie ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Koumlln Appellhofplatz
50667 Koumlln einzuJegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaumlftsstelle
zu erklaumlren
OM 20024710
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmaumlchtigten versaumlumt
werden wuumlrde dessen Verschulden Ihnen zugerectmet werden
Mit freundlichen Gruumlszligen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA i A
faL~ Joachim Wirths lIona Wuumlnsch
-- (~
(J
C)
l4 von]5OM 2002 4710 Seite j von 3
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
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Ouml 83
Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
11 von 35 BVDDDa2DI2 Seite 1 von 1
I1
I~ 11
bullI LJ I1 1
I1
Ouml 82
Beschlussvorlage
Fachbereich V und VI Aktenzeichen Vorlage Nr BV00052012
Vorlage rur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Sachstand zum Ausbau des Haltepunktes Roumlmekanal
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirktmgenJHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die erforderlichen Mittel fuumlr den Ausbau der Erschlieszligungsanlage Haltepunkt Roumlmerkanal sind im Haushaltsjahr 2012 und ff eingeplant (siehe Sachverhaltsdarstellung)
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen der Verwaltung zur technischen Ausruhrungsplanung der geplanten Erschlieszligungsanlage Haltepunkt Roumlmerkanal zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung In der Sitzung des Ausschusses fuumlr Stadtentwicklung Umwelt Planung und Verkehr am 22052012 hat die Verwaltung uumlber den Sachstand zum Ausbau der Bahnstrecke RB 23 Bonn
Euskirchen berichtet und auch uumlber den damaligen Sachstand zur infrastrukturellen Herrichtung der Erschlieszligungsanlage Roumlmerkanal
Zwischenzeitlich ist die technische Ausbauplanung weiter vorangetrieben worden Die aktuellen Planunterlagen werden in der Sitzung vorgestellt und sind als Anlage beigefuumlgt
Die Erschlieszligungsmaszlignahme besteht aus 3 Teilprojekten 1 Kreisverkehrsanlage L 158 2 Zufahrtsstraszlige zwischen L 158 und Haltepunkt 3 OumlPNV -Verknuumlpfungsstelle lmd P+R -Parkplatz
Die Gesamtkosten fuumlr den Straszligenausbau belaufen sich nach aktueller Kostenberechnung auf insgesamt 123800000 euro zuzuumlglich Honorarleistungen von insgesamt ca 12000000 euro
7 von 35 BVl000520 12 Seite 1 von 2
Im JUnI 2012 hat die Stadt Rheinbach beim Zweckverband Nahverkehr in Koumlln einen Foumlrderantrag fuumlr die Gesamtmaszlignahme eingereicht und mit Bescheid vom 29062012 eine sogenannte Einplanlmgsmitteilung erhalten die einen Foumlrdersatz von insgesamt 85 fuumlr die Maszlignahme bewilligt Die Einplanungsmitteilung ist als Anlage beigefuumlgt ebenso der Bescheid uumlber den foumlrderunschaumldlichen vorzeitigen Maszlignahmenbeginn im Jahre 2012
Um eine Gesamtausschreibung der Maszlignahme durchfuumlhren zu koumlnnen wird der Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 10092012 uumlber die erforderliche Verpflichtungsermaumlchtigung betreffend die Mittel fuumlr das Jahr 2013 entscheiden Vorbehaltlich dieser Entscheidung beabsichtigt die Verwaltung im Anschluss die Maszlignahme insgesamt oumlffentlich auszuschreiben
Diese Information vorab soll dem Feuerwehr- Bau und Vergabeausschuss als Entscheidungsgrundlage fuumlr die wahrscheinlich Im November betreffende Vergabeentscheidung bezuumlglich der Maszlignahme dienen
Anlagen Einplanungsmitteilung Lageplan Zuwendungsbescheid
BV000520 12 8 von 35 Seite 2 von 2
Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland
t rvY Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckverbandNahverkehr Rheinland Glockengasse 37-39 50667 Koumlln
Buumlrgermeister der Stadt r gf8~fv-l-rV~~I
Rheinbach -oViA- ~jnv D5 JULI 2dJ2 - Kaumlmmerei -Schweigelstraszlige ----r---fshy53359 Rheinbach _1 j
Mein Zeichen Wuuml-Orl 200247 10 Durchwahl -6673
Zweckverband Nahverkehr RI1elnland Glockengasse 37-39
50667 Koumlln
Telefon (0221) 20 808 - 0 Fax (0221) 2080 8 - 40
Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde ~hl E-Mail infonahverkehr-rheinlandde
29062012 E-11all ilonawuenschnahverkehr-rheinlandde
Einplanungsmitteilung
Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (fnvestitionsmaszlignahmen des OumlPNV)
Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt Roumlmerkanalll in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 StelIplfuumlr ZOB) 1 BA
OM 2002 47 1 Q
Sehr geehrte Damen und Herren
C) der gemaumlszlig sect 12 Abs 5 OumlPNVG NRW fuumlr Maszlignahmen der pauschalierten Investitionsfoumlrderung vom Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastrukturshy
) J Rheinland aufzustellende jaumlhrliche Katalog wurde uumlber den Zeitraum
20122013 ~2017 fortgeschrieben
Danach ist das o a Vorhaben mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung ab -2012 (Beginnjahr)
mit Gesamtausgaben von 1 353600 EUR
und zuwendungsfaumlhlgen Ausgaben von 1353600 EUR
im Maszlignahmenkatalog enthalten
Der derzeit guumlltige Foumlrdersatz betragt 85
Sie erreichen uns uumlber Appellhofplatz Linien 3451618 bull Neumarkt Unlen 179 Batmhof Koumlln Hbf
Glockengasse 37-39 (0221) 2C1 80 8 - 0 (0221) 20808 40 3infOnahverkehr-rhelnlandde wwwnahverkehr-rheinandde9 von ) 50667 Koumlln
() -J
Die fuumlr die Festsetzung der Zuwendung maszliggebenden zuwendungsfaumlhigen Ausgaben werden im Rahmen der zuwendungstechnischen Pruumlfung der Antragsunterlagen ermittelt
Eine Foumlrderung kann fruumlhestens erfolgen wenn ein Foumlrderantrag gestellt ist die Zuwendungsvoraussetzungen (dazu zaumlhlen u U europarechtlich erforderliche Freigaben z B durch die EU-Kommission) vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfuumlgung stehen
Ich bin von Rechts wegen dazu verpflichtet Ihnen mitzuteilen dass diese Einshyplanungsmitteilung einen Rechtsanspruch auf Foumlrderung weder dem Grunde noch der Houmlhe nach begruumlndet
Wesentliche Aumlnderungen des Vorhabens insbesondere bezuumlglich Baubeginn Bauzeiten Kosten Finanzierung und technischer Planung sind mir unverzuumlglich mitzuteifen
Zuwendungen zu Projektfoumlrderungen duumlrfen nur fuumlr solche Vorhaben bewilligt werden die vor Erteilung des 1 Zuwendungsbescheides oder einer gemaumlszlig Nr 131 W zu sect 44 LHO zugelassenen Ausnahme von Nr 13 W zu sect 44 LHO (vorzeitiger Maszlignahmebeginn) oder Anerkennung als Vorsorgemaszlignahme noch nicht begonnen worden sind Maszliggebend ist dabei der Zeitpunkt der Auftragserteilung
Ausgaben fOr das Freimachen des Baufeldes (z B Gebaumludeabbruumlche Planieren) siQd unter Hinweis auf Nr 133 W zu sect 44 LHO vom Datum der Einp[anung der Maszlignahme an zuwendungsfaumlhig
Nicht zuwendungsfaumlhig sind Ausgaben die ein anderer zu tragn verpflichtetist
Bereits zu oa Vorhaben erteilte (Einplanungs~) Mitteilungen werden hiermit aufgehoben Ausgaben fuumlr das Freimachen des Baugelaumlndes bleiben jedoch vom Zeitpunkt der damaligen Programmaufnahme zuwendungsfaumlhig
Der ZV NVR behaumllt sich vor Investitionsmaszlignahmen aus dem OumlPNVshyInvestitionsprogramm herauszunehmen fuumlr die dem ZV NVR dauerhaft kein Finanzierungsantrag vorliegt oder deren Realisierung bis zum Ende des jeweiligen Programmzeitraums nicht absehbar ist Die Ausplanung erfolgt im Rahmen der jaumlhrlichen Programmfortschreibung nach einer Verweildauer von mindestens 3 Jahren im Programm
Mit freundlichen Gruumlszligen Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA LA
gez Holger FritschJoachim Wirths gez Ilona Wuumlnsch
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- Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinlandrvv-
Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckVerband NahverKehr Melnfanc Glockengasse 37-39 bull 50667 Koumlln Zweckverband Nahverkehr Rheinland GlocKengasse 37-39
50667 Koumlln Buumlrgermeister
i Telefon (0221) 20 SO a - 0der Stadt Rheinbach rt-__-_-shy
Fax (on1) 20 80 8 bull 40-oviA- St~~tv9rwaltlnQ Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde - Kaumlmmerei -Schweige1st aszlige 23
E-Mail infonahverkehr-rhelnlandde 53359 Rheinbach jEing 05 lULl2lJ12
1-0- I 5irmiddot Mein Zeichen Bo-OM 200247 10 Durchwahl - 022120808 6656 04072012
E-Mail christofbollenahverkehr-rheinianddeo Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (Investitionsmaszlignahmen des OumlPNV) Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt nRoumlmerkanal in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 Stellplfuumlr Z08) 1 BA OM 20024710 Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmebeginns
Anlagen Altgem Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G
Sehr geehrte Damen und Herren
der Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland ist durch Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW ermaumlchtigt in Einzelfaumlllen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr 1_31 WG zu sect 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns (Nr 13 WG zu sect 44 LHO) zuzulassen wenn im Zeitraum zwischen AntragsteIlung und Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden soll
BESCHEID
I
Auf Ihren Antrag vom 28062012 genehmige ich fuumlr die oben genannte Maszlignahme gemaumlszlig Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns
Die Zustimmung fuumlr diesen vorzeitigen zuwendungsunschaumldlichen Baubeginngilt nur
Linien 3451618 bull Neumarkt Linien 179 bull Bahnhof Koumlln HbfSie erreichen uns uumlber Appellhofplatz
GlocKengasse 37-39 (0221) 20808 - 0 (0221) 20 BO 8 40 Infonahverkehr-rheiniandde wwwnahverkel1r-rheinlandde 50667 Koumlln 12 von 35co
0
soweit mit der Maszlignahme bis zum 10072013 begonnen wurde
Der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist mir unverzuumlglich schriftlich mitzuteilen
Als Vorhabenbeginn ist grundsaumltzlich der Abschluss eines der Ausfuumlhrung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten Bei Baumaszlignahmen
gelten Planung Baugrunduntersuchung Grunderwerb und Herrichten des Grundstuumlcks
(zB Gebaumludeabbruch Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens es sei denn sie
sind alleiniger Zweck der Zuwendung
Ausdruumlcklich weise ich darauf hin dass
1 mit der Zustimmung zur Ausnahme von Nr 13 WG zu sect 44 LHO ein Anspruch
auf eine spaumltere Foumlrderung nicht begruumlndet wird und
2 eine eventuelle spaumltere Foumlrderung nur dann moumlglich ist wenn
a) die als Anlage beigefuumlgten Bestimmungen der AN Best-G
b) die Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums fuumlr Wirtschaft
Mittelstand und Energie vom 12042010 zur Beruumlcksichtigung von
Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
oumlffentlicher Auftraumlge (SMBINRW20021) und
c) - sofern die Verarbeitung von Natursteinen erwartet wird - die Vorgaben
des Gemeinsamen Runderlasses vom 23032010 zur Vermeidung der
Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
(SMBI NRW20021)
von Ihnen bereits ab der Vergabe von Auftraumlgen unter Inanspruchnahme dieser
Zustimmung sinngemaumlszlig beachtet werden
11
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid koumlnnen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben Die Klage ist zu richten gegen den Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp
Infrastruktur - Rheinland Sie ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Koumlln Appellhofplatz
50667 Koumlln einzuJegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaumlftsstelle
zu erklaumlren
OM 20024710
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmaumlchtigten versaumlumt
werden wuumlrde dessen Verschulden Ihnen zugerectmet werden
Mit freundlichen Gruumlszligen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA i A
faL~ Joachim Wirths lIona Wuumlnsch
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(J
C)
l4 von]5OM 2002 4710 Seite j von 3
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
16 von 35 1273 L R (ANBest-G)
Ouml 83
Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
11 von 35 BVDDDa2DI2 Seite 1 von 1
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I1
Im JUnI 2012 hat die Stadt Rheinbach beim Zweckverband Nahverkehr in Koumlln einen Foumlrderantrag fuumlr die Gesamtmaszlignahme eingereicht und mit Bescheid vom 29062012 eine sogenannte Einplanlmgsmitteilung erhalten die einen Foumlrdersatz von insgesamt 85 fuumlr die Maszlignahme bewilligt Die Einplanungsmitteilung ist als Anlage beigefuumlgt ebenso der Bescheid uumlber den foumlrderunschaumldlichen vorzeitigen Maszlignahmenbeginn im Jahre 2012
Um eine Gesamtausschreibung der Maszlignahme durchfuumlhren zu koumlnnen wird der Rat der Stadt Rheinbach in seiner Sitzung am 10092012 uumlber die erforderliche Verpflichtungsermaumlchtigung betreffend die Mittel fuumlr das Jahr 2013 entscheiden Vorbehaltlich dieser Entscheidung beabsichtigt die Verwaltung im Anschluss die Maszlignahme insgesamt oumlffentlich auszuschreiben
Diese Information vorab soll dem Feuerwehr- Bau und Vergabeausschuss als Entscheidungsgrundlage fuumlr die wahrscheinlich Im November betreffende Vergabeentscheidung bezuumlglich der Maszlignahme dienen
Anlagen Einplanungsmitteilung Lageplan Zuwendungsbescheid
BV000520 12 8 von 35 Seite 2 von 2
Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland
t rvY Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckverbandNahverkehr Rheinland Glockengasse 37-39 50667 Koumlln
Buumlrgermeister der Stadt r gf8~fv-l-rV~~I
Rheinbach -oViA- ~jnv D5 JULI 2dJ2 - Kaumlmmerei -Schweigelstraszlige ----r---fshy53359 Rheinbach _1 j
Mein Zeichen Wuuml-Orl 200247 10 Durchwahl -6673
Zweckverband Nahverkehr RI1elnland Glockengasse 37-39
50667 Koumlln
Telefon (0221) 20 808 - 0 Fax (0221) 2080 8 - 40
Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde ~hl E-Mail infonahverkehr-rheinlandde
29062012 E-11all ilonawuenschnahverkehr-rheinlandde
Einplanungsmitteilung
Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (fnvestitionsmaszlignahmen des OumlPNV)
Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt Roumlmerkanalll in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 StelIplfuumlr ZOB) 1 BA
OM 2002 47 1 Q
Sehr geehrte Damen und Herren
C) der gemaumlszlig sect 12 Abs 5 OumlPNVG NRW fuumlr Maszlignahmen der pauschalierten Investitionsfoumlrderung vom Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastrukturshy
) J Rheinland aufzustellende jaumlhrliche Katalog wurde uumlber den Zeitraum
20122013 ~2017 fortgeschrieben
Danach ist das o a Vorhaben mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung ab -2012 (Beginnjahr)
mit Gesamtausgaben von 1 353600 EUR
und zuwendungsfaumlhlgen Ausgaben von 1353600 EUR
im Maszlignahmenkatalog enthalten
Der derzeit guumlltige Foumlrdersatz betragt 85
Sie erreichen uns uumlber Appellhofplatz Linien 3451618 bull Neumarkt Unlen 179 Batmhof Koumlln Hbf
Glockengasse 37-39 (0221) 2C1 80 8 - 0 (0221) 20808 40 3infOnahverkehr-rhelnlandde wwwnahverkehr-rheinandde9 von ) 50667 Koumlln
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Die fuumlr die Festsetzung der Zuwendung maszliggebenden zuwendungsfaumlhigen Ausgaben werden im Rahmen der zuwendungstechnischen Pruumlfung der Antragsunterlagen ermittelt
Eine Foumlrderung kann fruumlhestens erfolgen wenn ein Foumlrderantrag gestellt ist die Zuwendungsvoraussetzungen (dazu zaumlhlen u U europarechtlich erforderliche Freigaben z B durch die EU-Kommission) vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfuumlgung stehen
Ich bin von Rechts wegen dazu verpflichtet Ihnen mitzuteilen dass diese Einshyplanungsmitteilung einen Rechtsanspruch auf Foumlrderung weder dem Grunde noch der Houmlhe nach begruumlndet
Wesentliche Aumlnderungen des Vorhabens insbesondere bezuumlglich Baubeginn Bauzeiten Kosten Finanzierung und technischer Planung sind mir unverzuumlglich mitzuteifen
Zuwendungen zu Projektfoumlrderungen duumlrfen nur fuumlr solche Vorhaben bewilligt werden die vor Erteilung des 1 Zuwendungsbescheides oder einer gemaumlszlig Nr 131 W zu sect 44 LHO zugelassenen Ausnahme von Nr 13 W zu sect 44 LHO (vorzeitiger Maszlignahmebeginn) oder Anerkennung als Vorsorgemaszlignahme noch nicht begonnen worden sind Maszliggebend ist dabei der Zeitpunkt der Auftragserteilung
Ausgaben fOr das Freimachen des Baufeldes (z B Gebaumludeabbruumlche Planieren) siQd unter Hinweis auf Nr 133 W zu sect 44 LHO vom Datum der Einp[anung der Maszlignahme an zuwendungsfaumlhig
Nicht zuwendungsfaumlhig sind Ausgaben die ein anderer zu tragn verpflichtetist
Bereits zu oa Vorhaben erteilte (Einplanungs~) Mitteilungen werden hiermit aufgehoben Ausgaben fuumlr das Freimachen des Baugelaumlndes bleiben jedoch vom Zeitpunkt der damaligen Programmaufnahme zuwendungsfaumlhig
Der ZV NVR behaumllt sich vor Investitionsmaszlignahmen aus dem OumlPNVshyInvestitionsprogramm herauszunehmen fuumlr die dem ZV NVR dauerhaft kein Finanzierungsantrag vorliegt oder deren Realisierung bis zum Ende des jeweiligen Programmzeitraums nicht absehbar ist Die Ausplanung erfolgt im Rahmen der jaumlhrlichen Programmfortschreibung nach einer Verweildauer von mindestens 3 Jahren im Programm
Mit freundlichen Gruumlszligen Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA LA
gez Holger FritschJoachim Wirths gez Ilona Wuumlnsch
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Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckVerband NahverKehr Melnfanc Glockengasse 37-39 bull 50667 Koumlln Zweckverband Nahverkehr Rheinland GlocKengasse 37-39
50667 Koumlln Buumlrgermeister
i Telefon (0221) 20 SO a - 0der Stadt Rheinbach rt-__-_-shy
Fax (on1) 20 80 8 bull 40-oviA- St~~tv9rwaltlnQ Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde - Kaumlmmerei -Schweige1st aszlige 23
E-Mail infonahverkehr-rhelnlandde 53359 Rheinbach jEing 05 lULl2lJ12
1-0- I 5irmiddot Mein Zeichen Bo-OM 200247 10 Durchwahl - 022120808 6656 04072012
E-Mail christofbollenahverkehr-rheinianddeo Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (Investitionsmaszlignahmen des OumlPNV) Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt nRoumlmerkanal in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 Stellplfuumlr Z08) 1 BA OM 20024710 Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmebeginns
Anlagen Altgem Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G
Sehr geehrte Damen und Herren
der Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland ist durch Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW ermaumlchtigt in Einzelfaumlllen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr 1_31 WG zu sect 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns (Nr 13 WG zu sect 44 LHO) zuzulassen wenn im Zeitraum zwischen AntragsteIlung und Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden soll
BESCHEID
I
Auf Ihren Antrag vom 28062012 genehmige ich fuumlr die oben genannte Maszlignahme gemaumlszlig Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns
Die Zustimmung fuumlr diesen vorzeitigen zuwendungsunschaumldlichen Baubeginngilt nur
Linien 3451618 bull Neumarkt Linien 179 bull Bahnhof Koumlln HbfSie erreichen uns uumlber Appellhofplatz
GlocKengasse 37-39 (0221) 20808 - 0 (0221) 20 BO 8 40 Infonahverkehr-rheiniandde wwwnahverkel1r-rheinlandde 50667 Koumlln 12 von 35co
0
soweit mit der Maszlignahme bis zum 10072013 begonnen wurde
Der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist mir unverzuumlglich schriftlich mitzuteilen
Als Vorhabenbeginn ist grundsaumltzlich der Abschluss eines der Ausfuumlhrung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten Bei Baumaszlignahmen
gelten Planung Baugrunduntersuchung Grunderwerb und Herrichten des Grundstuumlcks
(zB Gebaumludeabbruch Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens es sei denn sie
sind alleiniger Zweck der Zuwendung
Ausdruumlcklich weise ich darauf hin dass
1 mit der Zustimmung zur Ausnahme von Nr 13 WG zu sect 44 LHO ein Anspruch
auf eine spaumltere Foumlrderung nicht begruumlndet wird und
2 eine eventuelle spaumltere Foumlrderung nur dann moumlglich ist wenn
a) die als Anlage beigefuumlgten Bestimmungen der AN Best-G
b) die Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums fuumlr Wirtschaft
Mittelstand und Energie vom 12042010 zur Beruumlcksichtigung von
Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
oumlffentlicher Auftraumlge (SMBINRW20021) und
c) - sofern die Verarbeitung von Natursteinen erwartet wird - die Vorgaben
des Gemeinsamen Runderlasses vom 23032010 zur Vermeidung der
Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
(SMBI NRW20021)
von Ihnen bereits ab der Vergabe von Auftraumlgen unter Inanspruchnahme dieser
Zustimmung sinngemaumlszlig beachtet werden
11
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid koumlnnen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben Die Klage ist zu richten gegen den Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp
Infrastruktur - Rheinland Sie ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Koumlln Appellhofplatz
50667 Koumlln einzuJegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaumlftsstelle
zu erklaumlren
OM 20024710
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmaumlchtigten versaumlumt
werden wuumlrde dessen Verschulden Ihnen zugerectmet werden
Mit freundlichen Gruumlszligen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA i A
faL~ Joachim Wirths lIona Wuumlnsch
-- (~
(J
C)
l4 von]5OM 2002 4710 Seite j von 3
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
16 von 35 1273 L R (ANBest-G)
Ouml 83
Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
11 von 35 BVDDDa2DI2 Seite 1 von 1
I1
I~ 11
bullI LJ I1 1
I1
Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland
t rvY Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckverbandNahverkehr Rheinland Glockengasse 37-39 50667 Koumlln
Buumlrgermeister der Stadt r gf8~fv-l-rV~~I
Rheinbach -oViA- ~jnv D5 JULI 2dJ2 - Kaumlmmerei -Schweigelstraszlige ----r---fshy53359 Rheinbach _1 j
Mein Zeichen Wuuml-Orl 200247 10 Durchwahl -6673
Zweckverband Nahverkehr RI1elnland Glockengasse 37-39
50667 Koumlln
Telefon (0221) 20 808 - 0 Fax (0221) 2080 8 - 40
Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde ~hl E-Mail infonahverkehr-rheinlandde
29062012 E-11all ilonawuenschnahverkehr-rheinlandde
Einplanungsmitteilung
Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (fnvestitionsmaszlignahmen des OumlPNV)
Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt Roumlmerkanalll in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 StelIplfuumlr ZOB) 1 BA
OM 2002 47 1 Q
Sehr geehrte Damen und Herren
C) der gemaumlszlig sect 12 Abs 5 OumlPNVG NRW fuumlr Maszlignahmen der pauschalierten Investitionsfoumlrderung vom Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastrukturshy
) J Rheinland aufzustellende jaumlhrliche Katalog wurde uumlber den Zeitraum
20122013 ~2017 fortgeschrieben
Danach ist das o a Vorhaben mit Beschluss der Zweckverbandsversammlung ab -2012 (Beginnjahr)
mit Gesamtausgaben von 1 353600 EUR
und zuwendungsfaumlhlgen Ausgaben von 1353600 EUR
im Maszlignahmenkatalog enthalten
Der derzeit guumlltige Foumlrdersatz betragt 85
Sie erreichen uns uumlber Appellhofplatz Linien 3451618 bull Neumarkt Unlen 179 Batmhof Koumlln Hbf
Glockengasse 37-39 (0221) 2C1 80 8 - 0 (0221) 20808 40 3infOnahverkehr-rhelnlandde wwwnahverkehr-rheinandde9 von ) 50667 Koumlln
() -J
Die fuumlr die Festsetzung der Zuwendung maszliggebenden zuwendungsfaumlhigen Ausgaben werden im Rahmen der zuwendungstechnischen Pruumlfung der Antragsunterlagen ermittelt
Eine Foumlrderung kann fruumlhestens erfolgen wenn ein Foumlrderantrag gestellt ist die Zuwendungsvoraussetzungen (dazu zaumlhlen u U europarechtlich erforderliche Freigaben z B durch die EU-Kommission) vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfuumlgung stehen
Ich bin von Rechts wegen dazu verpflichtet Ihnen mitzuteilen dass diese Einshyplanungsmitteilung einen Rechtsanspruch auf Foumlrderung weder dem Grunde noch der Houmlhe nach begruumlndet
Wesentliche Aumlnderungen des Vorhabens insbesondere bezuumlglich Baubeginn Bauzeiten Kosten Finanzierung und technischer Planung sind mir unverzuumlglich mitzuteifen
Zuwendungen zu Projektfoumlrderungen duumlrfen nur fuumlr solche Vorhaben bewilligt werden die vor Erteilung des 1 Zuwendungsbescheides oder einer gemaumlszlig Nr 131 W zu sect 44 LHO zugelassenen Ausnahme von Nr 13 W zu sect 44 LHO (vorzeitiger Maszlignahmebeginn) oder Anerkennung als Vorsorgemaszlignahme noch nicht begonnen worden sind Maszliggebend ist dabei der Zeitpunkt der Auftragserteilung
Ausgaben fOr das Freimachen des Baufeldes (z B Gebaumludeabbruumlche Planieren) siQd unter Hinweis auf Nr 133 W zu sect 44 LHO vom Datum der Einp[anung der Maszlignahme an zuwendungsfaumlhig
Nicht zuwendungsfaumlhig sind Ausgaben die ein anderer zu tragn verpflichtetist
Bereits zu oa Vorhaben erteilte (Einplanungs~) Mitteilungen werden hiermit aufgehoben Ausgaben fuumlr das Freimachen des Baugelaumlndes bleiben jedoch vom Zeitpunkt der damaligen Programmaufnahme zuwendungsfaumlhig
Der ZV NVR behaumllt sich vor Investitionsmaszlignahmen aus dem OumlPNVshyInvestitionsprogramm herauszunehmen fuumlr die dem ZV NVR dauerhaft kein Finanzierungsantrag vorliegt oder deren Realisierung bis zum Ende des jeweiligen Programmzeitraums nicht absehbar ist Die Ausplanung erfolgt im Rahmen der jaumlhrlichen Programmfortschreibung nach einer Verweildauer von mindestens 3 Jahren im Programm
Mit freundlichen Gruumlszligen Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA LA
gez Holger FritschJoachim Wirths gez Ilona Wuumlnsch
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- Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinlandrvv-
Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckVerband NahverKehr Melnfanc Glockengasse 37-39 bull 50667 Koumlln Zweckverband Nahverkehr Rheinland GlocKengasse 37-39
50667 Koumlln Buumlrgermeister
i Telefon (0221) 20 SO a - 0der Stadt Rheinbach rt-__-_-shy
Fax (on1) 20 80 8 bull 40-oviA- St~~tv9rwaltlnQ Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde - Kaumlmmerei -Schweige1st aszlige 23
E-Mail infonahverkehr-rhelnlandde 53359 Rheinbach jEing 05 lULl2lJ12
1-0- I 5irmiddot Mein Zeichen Bo-OM 200247 10 Durchwahl - 022120808 6656 04072012
E-Mail christofbollenahverkehr-rheinianddeo Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (Investitionsmaszlignahmen des OumlPNV) Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt nRoumlmerkanal in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 Stellplfuumlr Z08) 1 BA OM 20024710 Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmebeginns
Anlagen Altgem Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G
Sehr geehrte Damen und Herren
der Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland ist durch Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW ermaumlchtigt in Einzelfaumlllen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr 1_31 WG zu sect 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns (Nr 13 WG zu sect 44 LHO) zuzulassen wenn im Zeitraum zwischen AntragsteIlung und Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden soll
BESCHEID
I
Auf Ihren Antrag vom 28062012 genehmige ich fuumlr die oben genannte Maszlignahme gemaumlszlig Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns
Die Zustimmung fuumlr diesen vorzeitigen zuwendungsunschaumldlichen Baubeginngilt nur
Linien 3451618 bull Neumarkt Linien 179 bull Bahnhof Koumlln HbfSie erreichen uns uumlber Appellhofplatz
GlocKengasse 37-39 (0221) 20808 - 0 (0221) 20 BO 8 40 Infonahverkehr-rheiniandde wwwnahverkel1r-rheinlandde 50667 Koumlln 12 von 35co
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soweit mit der Maszlignahme bis zum 10072013 begonnen wurde
Der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist mir unverzuumlglich schriftlich mitzuteilen
Als Vorhabenbeginn ist grundsaumltzlich der Abschluss eines der Ausfuumlhrung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten Bei Baumaszlignahmen
gelten Planung Baugrunduntersuchung Grunderwerb und Herrichten des Grundstuumlcks
(zB Gebaumludeabbruch Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens es sei denn sie
sind alleiniger Zweck der Zuwendung
Ausdruumlcklich weise ich darauf hin dass
1 mit der Zustimmung zur Ausnahme von Nr 13 WG zu sect 44 LHO ein Anspruch
auf eine spaumltere Foumlrderung nicht begruumlndet wird und
2 eine eventuelle spaumltere Foumlrderung nur dann moumlglich ist wenn
a) die als Anlage beigefuumlgten Bestimmungen der AN Best-G
b) die Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums fuumlr Wirtschaft
Mittelstand und Energie vom 12042010 zur Beruumlcksichtigung von
Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
oumlffentlicher Auftraumlge (SMBINRW20021) und
c) - sofern die Verarbeitung von Natursteinen erwartet wird - die Vorgaben
des Gemeinsamen Runderlasses vom 23032010 zur Vermeidung der
Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
(SMBI NRW20021)
von Ihnen bereits ab der Vergabe von Auftraumlgen unter Inanspruchnahme dieser
Zustimmung sinngemaumlszlig beachtet werden
11
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid koumlnnen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben Die Klage ist zu richten gegen den Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp
Infrastruktur - Rheinland Sie ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Koumlln Appellhofplatz
50667 Koumlln einzuJegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaumlftsstelle
zu erklaumlren
OM 20024710
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmaumlchtigten versaumlumt
werden wuumlrde dessen Verschulden Ihnen zugerectmet werden
Mit freundlichen Gruumlszligen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA i A
faL~ Joachim Wirths lIona Wuumlnsch
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C)
l4 von]5OM 2002 4710 Seite j von 3
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
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Ouml 83
Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
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Die fuumlr die Festsetzung der Zuwendung maszliggebenden zuwendungsfaumlhigen Ausgaben werden im Rahmen der zuwendungstechnischen Pruumlfung der Antragsunterlagen ermittelt
Eine Foumlrderung kann fruumlhestens erfolgen wenn ein Foumlrderantrag gestellt ist die Zuwendungsvoraussetzungen (dazu zaumlhlen u U europarechtlich erforderliche Freigaben z B durch die EU-Kommission) vorliegen und Haushaltsmittel zur Verfuumlgung stehen
Ich bin von Rechts wegen dazu verpflichtet Ihnen mitzuteilen dass diese Einshyplanungsmitteilung einen Rechtsanspruch auf Foumlrderung weder dem Grunde noch der Houmlhe nach begruumlndet
Wesentliche Aumlnderungen des Vorhabens insbesondere bezuumlglich Baubeginn Bauzeiten Kosten Finanzierung und technischer Planung sind mir unverzuumlglich mitzuteifen
Zuwendungen zu Projektfoumlrderungen duumlrfen nur fuumlr solche Vorhaben bewilligt werden die vor Erteilung des 1 Zuwendungsbescheides oder einer gemaumlszlig Nr 131 W zu sect 44 LHO zugelassenen Ausnahme von Nr 13 W zu sect 44 LHO (vorzeitiger Maszlignahmebeginn) oder Anerkennung als Vorsorgemaszlignahme noch nicht begonnen worden sind Maszliggebend ist dabei der Zeitpunkt der Auftragserteilung
Ausgaben fOr das Freimachen des Baufeldes (z B Gebaumludeabbruumlche Planieren) siQd unter Hinweis auf Nr 133 W zu sect 44 LHO vom Datum der Einp[anung der Maszlignahme an zuwendungsfaumlhig
Nicht zuwendungsfaumlhig sind Ausgaben die ein anderer zu tragn verpflichtetist
Bereits zu oa Vorhaben erteilte (Einplanungs~) Mitteilungen werden hiermit aufgehoben Ausgaben fuumlr das Freimachen des Baugelaumlndes bleiben jedoch vom Zeitpunkt der damaligen Programmaufnahme zuwendungsfaumlhig
Der ZV NVR behaumllt sich vor Investitionsmaszlignahmen aus dem OumlPNVshyInvestitionsprogramm herauszunehmen fuumlr die dem ZV NVR dauerhaft kein Finanzierungsantrag vorliegt oder deren Realisierung bis zum Ende des jeweiligen Programmzeitraums nicht absehbar ist Die Ausplanung erfolgt im Rahmen der jaumlhrlichen Programmfortschreibung nach einer Verweildauer von mindestens 3 Jahren im Programm
Mit freundlichen Gruumlszligen Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA LA
gez Holger FritschJoachim Wirths gez Ilona Wuumlnsch
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- Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinlandrvv-
Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckVerband NahverKehr Melnfanc Glockengasse 37-39 bull 50667 Koumlln Zweckverband Nahverkehr Rheinland GlocKengasse 37-39
50667 Koumlln Buumlrgermeister
i Telefon (0221) 20 SO a - 0der Stadt Rheinbach rt-__-_-shy
Fax (on1) 20 80 8 bull 40-oviA- St~~tv9rwaltlnQ Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde - Kaumlmmerei -Schweige1st aszlige 23
E-Mail infonahverkehr-rhelnlandde 53359 Rheinbach jEing 05 lULl2lJ12
1-0- I 5irmiddot Mein Zeichen Bo-OM 200247 10 Durchwahl - 022120808 6656 04072012
E-Mail christofbollenahverkehr-rheinianddeo Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (Investitionsmaszlignahmen des OumlPNV) Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt nRoumlmerkanal in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 Stellplfuumlr Z08) 1 BA OM 20024710 Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmebeginns
Anlagen Altgem Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G
Sehr geehrte Damen und Herren
der Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland ist durch Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW ermaumlchtigt in Einzelfaumlllen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr 1_31 WG zu sect 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns (Nr 13 WG zu sect 44 LHO) zuzulassen wenn im Zeitraum zwischen AntragsteIlung und Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden soll
BESCHEID
I
Auf Ihren Antrag vom 28062012 genehmige ich fuumlr die oben genannte Maszlignahme gemaumlszlig Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns
Die Zustimmung fuumlr diesen vorzeitigen zuwendungsunschaumldlichen Baubeginngilt nur
Linien 3451618 bull Neumarkt Linien 179 bull Bahnhof Koumlln HbfSie erreichen uns uumlber Appellhofplatz
GlocKengasse 37-39 (0221) 20808 - 0 (0221) 20 BO 8 40 Infonahverkehr-rheiniandde wwwnahverkel1r-rheinlandde 50667 Koumlln 12 von 35co
0
soweit mit der Maszlignahme bis zum 10072013 begonnen wurde
Der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist mir unverzuumlglich schriftlich mitzuteilen
Als Vorhabenbeginn ist grundsaumltzlich der Abschluss eines der Ausfuumlhrung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten Bei Baumaszlignahmen
gelten Planung Baugrunduntersuchung Grunderwerb und Herrichten des Grundstuumlcks
(zB Gebaumludeabbruch Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens es sei denn sie
sind alleiniger Zweck der Zuwendung
Ausdruumlcklich weise ich darauf hin dass
1 mit der Zustimmung zur Ausnahme von Nr 13 WG zu sect 44 LHO ein Anspruch
auf eine spaumltere Foumlrderung nicht begruumlndet wird und
2 eine eventuelle spaumltere Foumlrderung nur dann moumlglich ist wenn
a) die als Anlage beigefuumlgten Bestimmungen der AN Best-G
b) die Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums fuumlr Wirtschaft
Mittelstand und Energie vom 12042010 zur Beruumlcksichtigung von
Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
oumlffentlicher Auftraumlge (SMBINRW20021) und
c) - sofern die Verarbeitung von Natursteinen erwartet wird - die Vorgaben
des Gemeinsamen Runderlasses vom 23032010 zur Vermeidung der
Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
(SMBI NRW20021)
von Ihnen bereits ab der Vergabe von Auftraumlgen unter Inanspruchnahme dieser
Zustimmung sinngemaumlszlig beachtet werden
11
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid koumlnnen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben Die Klage ist zu richten gegen den Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp
Infrastruktur - Rheinland Sie ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Koumlln Appellhofplatz
50667 Koumlln einzuJegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaumlftsstelle
zu erklaumlren
OM 20024710
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmaumlchtigten versaumlumt
werden wuumlrde dessen Verschulden Ihnen zugerectmet werden
Mit freundlichen Gruumlszligen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA i A
faL~ Joachim Wirths lIona Wuumlnsch
-- (~
(J
C)
l4 von]5OM 2002 4710 Seite j von 3
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
16 von 35 1273 L R (ANBest-G)
Ouml 83
Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
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- Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinlandrvv-
Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckVerband NahverKehr Melnfanc Glockengasse 37-39 bull 50667 Koumlln Zweckverband Nahverkehr Rheinland GlocKengasse 37-39
50667 Koumlln Buumlrgermeister
i Telefon (0221) 20 SO a - 0der Stadt Rheinbach rt-__-_-shy
Fax (on1) 20 80 8 bull 40-oviA- St~~tv9rwaltlnQ Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde - Kaumlmmerei -Schweige1st aszlige 23
E-Mail infonahverkehr-rhelnlandde 53359 Rheinbach jEing 05 lULl2lJ12
1-0- I 5irmiddot Mein Zeichen Bo-OM 200247 10 Durchwahl - 022120808 6656 04072012
E-Mail christofbollenahverkehr-rheinianddeo Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (Investitionsmaszlignahmen des OumlPNV) Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt nRoumlmerkanal in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 Stellplfuumlr Z08) 1 BA OM 20024710 Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmebeginns
Anlagen Altgem Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G
Sehr geehrte Damen und Herren
der Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland ist durch Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW ermaumlchtigt in Einzelfaumlllen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr 1_31 WG zu sect 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns (Nr 13 WG zu sect 44 LHO) zuzulassen wenn im Zeitraum zwischen AntragsteIlung und Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden soll
BESCHEID
I
Auf Ihren Antrag vom 28062012 genehmige ich fuumlr die oben genannte Maszlignahme gemaumlszlig Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns
Die Zustimmung fuumlr diesen vorzeitigen zuwendungsunschaumldlichen Baubeginngilt nur
Linien 3451618 bull Neumarkt Linien 179 bull Bahnhof Koumlln HbfSie erreichen uns uumlber Appellhofplatz
GlocKengasse 37-39 (0221) 20808 - 0 (0221) 20 BO 8 40 Infonahverkehr-rheiniandde wwwnahverkel1r-rheinlandde 50667 Koumlln 12 von 35co
0
soweit mit der Maszlignahme bis zum 10072013 begonnen wurde
Der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist mir unverzuumlglich schriftlich mitzuteilen
Als Vorhabenbeginn ist grundsaumltzlich der Abschluss eines der Ausfuumlhrung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten Bei Baumaszlignahmen
gelten Planung Baugrunduntersuchung Grunderwerb und Herrichten des Grundstuumlcks
(zB Gebaumludeabbruch Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens es sei denn sie
sind alleiniger Zweck der Zuwendung
Ausdruumlcklich weise ich darauf hin dass
1 mit der Zustimmung zur Ausnahme von Nr 13 WG zu sect 44 LHO ein Anspruch
auf eine spaumltere Foumlrderung nicht begruumlndet wird und
2 eine eventuelle spaumltere Foumlrderung nur dann moumlglich ist wenn
a) die als Anlage beigefuumlgten Bestimmungen der AN Best-G
b) die Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums fuumlr Wirtschaft
Mittelstand und Energie vom 12042010 zur Beruumlcksichtigung von
Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
oumlffentlicher Auftraumlge (SMBINRW20021) und
c) - sofern die Verarbeitung von Natursteinen erwartet wird - die Vorgaben
des Gemeinsamen Runderlasses vom 23032010 zur Vermeidung der
Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
(SMBI NRW20021)
von Ihnen bereits ab der Vergabe von Auftraumlgen unter Inanspruchnahme dieser
Zustimmung sinngemaumlszlig beachtet werden
11
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid koumlnnen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben Die Klage ist zu richten gegen den Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp
Infrastruktur - Rheinland Sie ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Koumlln Appellhofplatz
50667 Koumlln einzuJegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaumlftsstelle
zu erklaumlren
OM 20024710
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmaumlchtigten versaumlumt
werden wuumlrde dessen Verschulden Ihnen zugerectmet werden
Mit freundlichen Gruumlszligen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA i A
faL~ Joachim Wirths lIona Wuumlnsch
-- (~
(J
C)
l4 von]5OM 2002 4710 Seite j von 3
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
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Ouml 83
Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
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- Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinlandrvv-
Der Verbandsvorsteher
Nahverkehr Rheinland
ZweckVerband NahverKehr Melnfanc Glockengasse 37-39 bull 50667 Koumlln Zweckverband Nahverkehr Rheinland GlocKengasse 37-39
50667 Koumlln Buumlrgermeister
i Telefon (0221) 20 SO a - 0der Stadt Rheinbach rt-__-_-shy
Fax (on1) 20 80 8 bull 40-oviA- St~~tv9rwaltlnQ Internet wwwnahverkehr-rhelnlandde - Kaumlmmerei -Schweige1st aszlige 23
E-Mail infonahverkehr-rhelnlandde 53359 Rheinbach jEing 05 lULl2lJ12
1-0- I 5irmiddot Mein Zeichen Bo-OM 200247 10 Durchwahl - 022120808 6656 04072012
E-Mail christofbollenahverkehr-rheinianddeo Zuwendung nach sect12 OumlPNVG NRW (Investitionsmaszlignahmen des OumlPNV) Errichtung einer P+R-B+R-ZOB-Anlage am neuen OB-Haltepunkt nRoumlmerkanal in Rheinbach(125 P+R 6 B+R 2 Stellplfuumlr Z08) 1 BA OM 20024710 Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmebeginns
Anlagen Altgem Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung an Gemeinden (GV) - ANBest-G
Sehr geehrte Damen und Herren
der Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp Infrastruktur - Rheinland ist durch Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW ermaumlchtigt in Einzelfaumlllen bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr 1_31 WG zu sect 44 LHO (Landeshaushaltsordnung) Ausnahmen vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns (Nr 13 WG zu sect 44 LHO) zuzulassen wenn im Zeitraum zwischen AntragsteIlung und Bewilligung mit dem Vorhaben begonnen werden soll
BESCHEID
I
Auf Ihren Antrag vom 28062012 genehmige ich fuumlr die oben genannte Maszlignahme gemaumlszlig Ziffer 25 der Verwaltungsvorschriften zu sect 12 OumlPNVG NRW eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maszlignahmenbeginns
Die Zustimmung fuumlr diesen vorzeitigen zuwendungsunschaumldlichen Baubeginngilt nur
Linien 3451618 bull Neumarkt Linien 179 bull Bahnhof Koumlln HbfSie erreichen uns uumlber Appellhofplatz
GlocKengasse 37-39 (0221) 20808 - 0 (0221) 20 BO 8 40 Infonahverkehr-rheiniandde wwwnahverkel1r-rheinlandde 50667 Koumlln 12 von 35co
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soweit mit der Maszlignahme bis zum 10072013 begonnen wurde
Der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist mir unverzuumlglich schriftlich mitzuteilen
Als Vorhabenbeginn ist grundsaumltzlich der Abschluss eines der Ausfuumlhrung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten Bei Baumaszlignahmen
gelten Planung Baugrunduntersuchung Grunderwerb und Herrichten des Grundstuumlcks
(zB Gebaumludeabbruch Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens es sei denn sie
sind alleiniger Zweck der Zuwendung
Ausdruumlcklich weise ich darauf hin dass
1 mit der Zustimmung zur Ausnahme von Nr 13 WG zu sect 44 LHO ein Anspruch
auf eine spaumltere Foumlrderung nicht begruumlndet wird und
2 eine eventuelle spaumltere Foumlrderung nur dann moumlglich ist wenn
a) die als Anlage beigefuumlgten Bestimmungen der AN Best-G
b) die Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums fuumlr Wirtschaft
Mittelstand und Energie vom 12042010 zur Beruumlcksichtigung von
Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
oumlffentlicher Auftraumlge (SMBINRW20021) und
c) - sofern die Verarbeitung von Natursteinen erwartet wird - die Vorgaben
des Gemeinsamen Runderlasses vom 23032010 zur Vermeidung der
Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
(SMBI NRW20021)
von Ihnen bereits ab der Vergabe von Auftraumlgen unter Inanspruchnahme dieser
Zustimmung sinngemaumlszlig beachtet werden
11
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid koumlnnen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben Die Klage ist zu richten gegen den Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp
Infrastruktur - Rheinland Sie ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Koumlln Appellhofplatz
50667 Koumlln einzuJegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaumlftsstelle
zu erklaumlren
OM 20024710
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmaumlchtigten versaumlumt
werden wuumlrde dessen Verschulden Ihnen zugerectmet werden
Mit freundlichen Gruumlszligen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA i A
faL~ Joachim Wirths lIona Wuumlnsch
-- (~
(J
C)
l4 von]5OM 2002 4710 Seite j von 3
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
16 von 35 1273 L R (ANBest-G)
Ouml 83
Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
11 von 35 BVDDDa2DI2 Seite 1 von 1
I1
I~ 11
bullI LJ I1 1
I1
soweit mit der Maszlignahme bis zum 10072013 begonnen wurde
Der Zeitpunkt des Vorhabenbeginns ist mir unverzuumlglich schriftlich mitzuteilen
Als Vorhabenbeginn ist grundsaumltzlich der Abschluss eines der Ausfuumlhrung
zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten Bei Baumaszlignahmen
gelten Planung Baugrunduntersuchung Grunderwerb und Herrichten des Grundstuumlcks
(zB Gebaumludeabbruch Planieren) nicht als Beginn des Vorhabens es sei denn sie
sind alleiniger Zweck der Zuwendung
Ausdruumlcklich weise ich darauf hin dass
1 mit der Zustimmung zur Ausnahme von Nr 13 WG zu sect 44 LHO ein Anspruch
auf eine spaumltere Foumlrderung nicht begruumlndet wird und
2 eine eventuelle spaumltere Foumlrderung nur dann moumlglich ist wenn
a) die als Anlage beigefuumlgten Bestimmungen der AN Best-G
b) die Vorgaben des Runderlasses des Ministeriums fuumlr Wirtschaft
Mittelstand und Energie vom 12042010 zur Beruumlcksichtigung von
Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der Vergabe
oumlffentlicher Auftraumlge (SMBINRW20021) und
c) - sofern die Verarbeitung von Natursteinen erwartet wird - die Vorgaben
des Gemeinsamen Runderlasses vom 23032010 zur Vermeidung der
Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der Kinderarbeit
(SMBI NRW20021)
von Ihnen bereits ab der Vergabe von Auftraumlgen unter Inanspruchnahme dieser
Zustimmung sinngemaumlszlig beachtet werden
11
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid koumlnnen Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage
erheben Die Klage ist zu richten gegen den Zweckverband Nahverkehr - SPNV amp
Infrastruktur - Rheinland Sie ist schriftlich beim Verwaltungsgericht Koumlln Appellhofplatz
50667 Koumlln einzuJegen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschaumlftsstelle
zu erklaumlren
OM 20024710
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmaumlchtigten versaumlumt
werden wuumlrde dessen Verschulden Ihnen zugerectmet werden
Mit freundlichen Gruumlszligen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA i A
faL~ Joachim Wirths lIona Wuumlnsch
-- (~
(J
C)
l4 von]5OM 2002 4710 Seite j von 3
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
16 von 35 1273 L R (ANBest-G)
Ouml 83
Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
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I1
I~ 11
bullI LJ I1 1
I1
Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmaumlchtigten versaumlumt
werden wuumlrde dessen Verschulden Ihnen zugerectmet werden
Mit freundlichen Gruumlszligen
Zweckverband Nahverkehr Rheinland LA i A
faL~ Joachim Wirths lIona Wuumlnsch
-- (~
(J
C)
l4 von]5OM 2002 4710 Seite j von 3
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
16 von 35 1273 L R (ANBest-G)
Ouml 83
Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
11 von 35 BVDDDa2DI2 Seite 1 von 1
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bullI LJ I1 1
I1
Allgemeine Nebenbestimmungen fuumlr Zuwendungen zur Projektfoumlrderung
an Gemeinden -(ANBest-G)shy
Die ANBest-G enthalten Nebenbestimmungen (Bedingungen und Auflagen) im Sinne des sect 36 VwVfG NRW sowie notwendige Erlaumlushyterungen Die Nebenbeslimmungen sind Bestandteil des Zuwendungsshybescheides soweit dort nicht auadrilcklich etwas anderes bestimmt Ist
In ha It
Nr 1 Anforderung und Verwendung der Zuwendung
Nr2 NaChtraumlgliche ErmaumllUumlgung der Ausgaben oder Aumlnderung der Finanzierung
Nr3 Vergabe von Auftraumlgen
Nr 4 Zur ErfOliung des ZuwendungsZvecks beschaffte Gegenstaumlnde
Nr5 Mitteilungapflichten der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendu ngsempfaumlngers
Nr6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
Nr 7 Nachweis der Verwendung
Nr 8 Pruumlfung der Verwendung
Nr 9 Erstattung der Zuwendung Verzinsung
) Anforderung uld Verwendung der Zuwendung
Die Zuwendung darf nur zur Erfuumlllung des im Zuwendungsshybescheid bestimmten Zwecks verwendet werden Die Zuwenshydung ist wirtschaftlich und sparsam zu verwenden
12 Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einshynahmen (insbesondere Zuwendungen leistungen Dritter Beishytraumlge und Spenden) und det Eigenanteil der Zuwendungsshyempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers sind als Dekshykungsmittel 10r alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhaumlnshygenden Ausgaben einzuselzen Der Finanzierungsplan Ist hInshysichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich
13 Die Ausfuumlhrung einer BaumOlszlignahne muss der der Bewilligung zugrunde liegenden Planung sowie den technischen Vorschrifshyten entsprechen Von den Bauunterlagen darf nur insoweit abgewichen werden als die Abweichung nicht erheblich ist Eine Abweichung ist erheblich wenn sie zu einer wesentlichen Aumlnderung des Bau- undoder Raumprogramms (baufachiich) fahrt undoder das Gesamtergebnis des Finanzierungsplans Ilberschritten wird
Die ZUWendung darf nur soweit und nicht eher angefordert werden als sie innerhalb von zwei Monaten nach der Ausshyzahlung fuumlr faumlllige Zahlungen benoumltigt wird Die Anforderung jedes Teilbetrages muss die zur Beurteifung des Mittelbedarfs erforderlichen Angaben enthillten 1m uumlbrigen darf die Zuwenshydung wie folgt in Anspruch genommen werden
141 bei Anteil- oder FestbetraQsfinanzlerung anteilig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeber und den vorgeseheshynen eigenen und sonstigen Mittelnder Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers
142 bei Fehlbedarfsfinanzierung wenn die vorgesehenen eigenen und sonstigen Mittel der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsempfaumlngers verbrauchtsind Wird ein im Haushaltsshyjahrzu deckenderFehlbedarf anteilig durch mehrereZuwendungsshygeber finanziert so darf die Zuwendung nur anteilig mit den Zuwendungen der anderen Zuwendungsgeber angefordert werden
15 Bei der Foumlrderung von Hochbauvorhaben erfolgt die Auszahshylung in folgenden Teilbetraumlgen
35 v H der Zuwendung nach Vergabe des Rehbauauftrages
35 v H der Zuwendung nach Anzeige der Fertigstellung des Rohbaues
30 v H der Zuwendung nach Anzeige der abschlieszligenden Fertigstellung der genehmigten baulichen Anfagen
Nr j4 Salz 2 gilt entsprechend
16 Bei Fortsetzungsmaszlignahmen im Rahmen der Bemebskoslenshybezuschussung (Feslhetragsfinanzierung) von Personalmiddot und Sachausgaben werden die Zuwendungen anteilig zum 1 5 und 110 des Haushaltsjahres ohne Anforderungen ausgezahlt
2 Nachtraumlgliche Ermaumlszligfgung der Ausgaben oder Aumlndeshyrung der Finanzierung
Ermaumlszligigen sich nach derBeWilligung die in dem Finanzierungsshyplan veranschlagten Gesamtausgaben fuumlr den Zuwendungsshyzweck erhoumlhen sich die Deckungsmittel oder treten neue Dekshykungsmittel hinzu so ermauml szligigt sich -auszliger bei einer Festbetragsshyfinanzierung die Zuwendung
21 qei Anteilfinanzierung anteitig mit etwaigen Zuwendungen anderer Zuwendungsgeberund den vorgesehenen eigenen und sonstigen Mitteln der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywend ungsempfaumlngers
22 bei Fehlbedarfsfinanzierung um den vollen in Betracht komshymenden Betrag
3 Vergabe von Auftraumlgen
31 Bei der Vergabe von Auftraumlgen zur ErfOliung des Zuwendungsshyzwecks sind die nach dem Gemeindehaushallsrecht anzuwenshydenden Vergabegrundsaumllze zu beachten
32 Verpflichtungen der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zushywendungsempfaumlngers aufGrund des sect 98 des Gesetzes gegen
WetlbewertlsbeSchraumlnkungen(GWB) und derVergabeverordnung 01gV) die Abschnitte 2 ff der VOBIA bzw VOUA oder die VOF anzuwenden oder andere Vergabebestimmungen einzuhalten bleiben unberuumlhrt
4 Zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks beschaffte Gegenstaumlnde
Gegenstaumlnde die zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks erworshyben oder hergestellt werden sind fOr den ZuiNendungszweck zu veTWenden Die Zuwendungsempfaumlngelin oderderZuwendungsshyempfaumlnger darfuumlbersie vorAblaufder im Zuwendungsbescheid restgelegten zeitlichen Bindung nicht verfuumlgen
5 Mitteilungspflichten der Zuwendungsempfaumlngerln oder des Zuwendungsempfaumlngers
Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfanshyger ist verpflichtet unverzuumlglich der Bewilligungsbehoumlrde anshyzuzeigen wenn
51 sie oder ernach Vorlage des Finanzierungsplans weitere Zuwenshydungen fuumlr denselben Zweck bei anderen oumlffenllichen Stellen beantragt oder yon ihnen erhaumllt oder wenn sie oder er- gegebeshynenfalls weitere - Mittel von Dritten erhaumllt
52 der Verwendungszweck oder sonstige rar die Bewilligung der Zuwendung maszliggebliche Umstaumlnde sich aumlndem oder wegfalshylen
53 sich herausstellt dass derZuwendungszweck nicht oder mitder bewilligten Zuwendung nicht zu erreichen ist
54 die angeforderten oder ausgezahlten Betraumlge in den Faumlllen der Nummern 14 nicht innerhalb von zwei Monaten nach Auszahshylung verbraucht werden koumlnnen
55 Gegenstaumlnde nicl1t mehrentsprechend demZuwendungszweck verwendet oder nicht mehr benoumltigt werden
6 Rechnungslegung (Baumaszlignahmen)
61 Die Zuwendungsempfauml ngsrin oder der Zuwendungsempfaumlnger muss fuumlr jede Baumaszlignahme eIne Baurechnung fahren Beshysteht eine Baumaszlignahme aus mehreren BauobjektenfAbschnitshyten sind getrennte Baurechnungen zu fuumlhren
62 Die Baurechnung besteht aus
621 dem Bauausgabebuch (Bei Hochbauten nach DIN 276 geglieshydert bei anderen Baulen nach Maszliggabe des Zuwendungsshy
1273 L (ANSest-G) 15 von 35
bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
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Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
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bescheides) werden die Einnahmen und Ausgaben fuumlr das gefoumlrderte Bauobjekt von anderen BuchungsvorfaumlUen getrennt nachgewiesen entsprechen die BUcher unmittelbar oder durch ergilnzende Aufzeichnungen den lnhalts- und Gliooerungsallshyspruumlchen und koumlnnen sie zur Pruumlfung dem Verwendungsnachshyweis beigefOgtwerden so brauchtein gesondertes Bauausgabeshybuch nicht geruumlhrt zu werden
622 den RechnungsbeJegen bezeichnet und geordAe entspreshychend Nr 621
623 den Abrechnungszeichnungen und BestandspJaumlnen
624 den Vertraumlgen Ober die Leistungen uno Lieferungen mit Schriftshyve~lithr
~ 625 den beuaufsichtlichen Genehmigungen
626 dem Zuwendul1gsbescheid und den Schreiben Ober die Bereitshystellung der Mittel
627 den gepruumlften dem Zuwendungsbescheid zugrunde gelegten Bauunterlagen
62 B derBerechnung derausgefuumlhrten Flaumlchen und des RauminhaUs nach DIN 277 (nur bei Hochbauten und bei Wohnbauten die Wohn- und Nutzffaumlchenberechnung nach DIN 283
629 dem middotBautagebuch
7 Nachweis der Verwendung
71 Die Verwendung der Zuwendung ist bei Investilionsmaszlignahmen irmerhatbvon sechs Monaten nach Erfuumlllung des Zuwendungsshyzwecks splltestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeilraum folgenden Monats der Bewilligungsshybehoumlrde nachzuweisen (Verwendungsnachweis) Bei der Foumlrdeshyrung von Betriebskosten (Personal- und Sachsusgaben) ist der Verwendungs nachweis innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Maszlignahme spaumltestens jedoch mit Ablauf des dritten Monats nach Ablauf des Haushaltsjahres vorzulegen
72 DerVerwendungsnachweis besieht aus einem Sachbericht und einem zahlen maumlszligIgen Nachweis Auf die Vorlage der Buumlcher und Belege wird verzichte In dem Ve(Iendungsnachwels ist zu bestaumltigen dass dieAusgaben nOtlendigwarendasswirtschaftshylieh und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den SUchem und Belegen Obereinstimmen
73 In dem Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowi~ das erzielte Ergebnis kurz darzusfelfen Soweit technische Dienststellen derZtNJendungsempfaumlngerin oderdesZuwendungsshyemp~ngers beteHigt waren sind die Berichte dieser Stellen beizufOgen
74 In dem zahlenmaumlszligigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben entsprechend der Gliederung des Finanzierungsshyplanssummarischauszuweisen Der Nachweis muss alle mitdem Zuwendungszweck zusammenhaumlngenden Einnahmen (insbeshysondere Zuwendungen Leistungen Dritter Spenden und eigeshyne Mittel) und Ausgaben enthalten Soweit die Zuwenshydungsempfflngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger die MoumlgshyIIchkeitzum Vorsteuerabzug nachsect 15 Umsatzsteuergesetz hat sind nur die Entgelte Preise ohne Umsatzsteuer) nflchzuweisen
75 Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die Belege fuumlnf Jahre nach Vorlage des Verwendungsnachshyweises aufzubewahren sofem nicht nach sfeuerrechtlichenoder anderen Vorschriften eine laumlngere Aufbevrclhreungsfrist beshystimmt ist Zur Aufbewahrung koumlnnen auch Bild- oder Datentraumlshygerverwendetwerden DasAufnai1me- und WIedergabeverfahren muss den Grundsaumltzen einerfOr die Gemeinden (GY) allgemein zugelassenen Regelung entsprechen
76 Darf die Zuwel9ungsempfingerin oder der Zuwendungsshyempfaumlnger zur Erfuumlllung desZuwendungszwecks Mittel an DriHe weiterleiten sind dia von den empfangenden Stellen ihr oder ihm zu erbringenden Verwendungsnachweise dem Vershywendungsnachweis nach 71 beizufOgen
8 Pruumlfung der Verwendung
81 Die Bewilligungsbehoumlrde ist berechtigt Buumlcher Belege und sonstige Gesch1ftsunterlagen zur Pruumlfung anzufordern sowie die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Buumlcher und sonstigen Geschaumlft$unterlagen oumlrtlich zu pruumlfen oder durch Beauftragte profen zu lassen Die Zuwendungsempfaumlngerin oder der Zuwendungsempfaumlnger hat die erforderlichen Unterlashygen bereitzuhalten und die nolvendigen Auskuuml nfie zu erteilen
82 Der Landesrechnungshof ist berechtigt bei anen Zuwendungsshyempfaumlngerinruin und Zuw~ndungsempaumlngem zu pruumlfen Die Oberoumlrtliche profung nach den Vorschriften der Gemeindeordshynung bleibt unberOhrt
83 Der Europaumlische Rechnungshof ist berechtigt bel der Zushywendungsempfaumlngerin oder dem Zuwendungsempfilnger zu pruumlfen soweit die Ausgaben ganz oder teilweise zu Lasten des Haushalts der Europaumlischen Gemeinschaft geleistet werden
9 Erstattung der Zuwendung Zinsen
91 Die Zuwendung ist unverzuumlglich zu erstatten soweit ein Zushywendungsbescheid nach VerIaltungsverfahrensrecht (Insbeshysondere sectsect48 49 VwVfG NRW) oder anderen RechlsvOfschrifshyten mit WIrkung fuumlr die Vergangenheit zuruumlckgenommen oder widerrufen wird oder sonst UnvrKsam wird
92 Der Erstattungsanspruch wird insbesondere festgestellt un geltend gemacht wenn
921 eine aufloumlsende Bedingung eingetreten ist (z B nachtrllglich Ermaumlszliglgung der Ausgaben oder Anderung der Finanzierung nach Nr 2)
922 die Zuwendung durch unrichtige oder unvollstaumlndige Angaben erwIrkt worden ist
923 die Zuwendung nicht oder nicht mehr fuumlr den vorgesehenen Zweck verwendet wird
93 Ein Widerruf mit Wirkung fuumlr die Vergangenheit kann auch in Betracht kommen soweit dieZuwendungsempfaumlngerin oderder Zuwenaungsempfaumlnger
931 in den Fallen der Nr 14 Satz 1 ausgezahlte Betrilge nicht Innerhalb von zwei Monaten nach Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszwecks verwendet oder
932 Auflagen nicht oder nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfuumlllt insbesondere den vorgeschriebenen Verwendungsnachweis nicht rechtzeiUg vorlegt die Vergabegrundsaumllze nicht besehtl (Nt 31) oder Mitteifungspfllchten (Nr 5) nicht rechtzeitig nachshykommt
94 Der Erstattungsanspruch ist mit 5 Prozentpunkten uumlber der Basiszinssatzjaumlhrlich zu verzinsen (sect 49 aAbs 3 Satz 1 VwWG NRW)
95 Werden ausgezahlte Betrage in den Faumlllen der Nr 14 Satz 1 nicht innerhalb von zwei Monaten nach der Auszahlung zur Erfuumlllung des Zuwendungszweeks verwendet und wird der Zushywendungsbeseheld nicht zuruumlckgenommen oder widerrufen koumlnnen fOr die Zeit von der AU$zahlung bis zur zvveckenspreshychenden Verwendung ebenfalls Zinsen in Houmlhe von 5 Prozentshypunkten Ober dem Basszinssatz jhrlich verlangt werden (sect 49 a Abs 4 VwVfG NRW) Entsprechendes gilt wenn die Zuwenshydung in AnsprUch genommen wird obwohl e~Najge Zuwendunshygen anderer Zuwendungsgeber vorgesehene eigene oder sonmiddot stlge Mittet der Zuwendungsempfaumlngerin oder des Zuwendungsshyempfaumlngers anteilig oder vorrangig einzusetzen sind
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Beschlussvorlage
Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
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Fachbereich V Aktenzeichen Vorlage Nr BV00082012
Vorlage fur die Sitzung Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss oumlffentlich
Beratungsgegenstand Vorstellung der Planung ZUlo Kanalsaniemng und Deckensanierung im Bereich der Neugar1enstraszlige geplanter Ausftihnmgszeitraum Spaumltherbst 2012
Anmerkungen zu Belangen von Seniorinnen und Senioren und Menschen mit Behinderungen
Haushaltsmaumlszligige AuswirkungenfHinweis zur vorlaumlufigen Haushaltsfuumlhrung Die Mittel sind im Haushalt 20 l2 im Bereich Kanalunterhaltung vorgesehen
1 Beschlussvorschlag Der Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschuss nimmt die Ausfuumlhrungen des planenden Ingenieurbuumlros und der Verwaltung zu den anstehenden Kanalsanierungsarbeiten im Bereich der Neugartenstraszlige sowie der anschlieszligenden Sanierung zur Kenntnis
2 SachverhaltRechtliche Wuumlrdigung Sowohl die Planung zur Sanierung der Neugartenstraszlige betreffend den Kanal aber auch die Straszligenoberdecke werden in der Sitzung des Feuerwehr- Bau- und Vergabeausschusses am 04092012 durch die Verwaltung der Stadt Rheinbach und das beauftragte Ingenieurbuumlro erlaumlutert Die Planunterlagen sind als Anlage der Sitzungsvorlage beigefugt
Anlagen Lageplan ] Neugartenstraszlige Lageplan 2 Neugartenstraszlige
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