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Handwerk & Handicap Ein Ratgeber zur Inklusion im Hamburger Handwerk

Handwerk & Handicap - HWK-Hamburg · Bei Beschäftigten, die Gesundheits- und / oder Leistungseinschränkungen zeigen (ob plötzlich oder langsam zunehmend), ist es für Arbeitgeber

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Handwerk & Handicap Ein Ratgeber zur Inklusion im Hamburger Handwerk

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3 Inklusiongehtunsallean–WirsindfürSieda! 4 HandwerkundBeschäftigtemitBehinderungen -passtdasüberhaupt?

5 MenschenmitBehinderung, wasmussichalsPersonalverantwortlicherwissen? Behinderung Schwerbehinderung Gleichstellung

6 WiekannichMitarbeitermitGesundheits-undLeistungs- einschränkungenfürdenBetriebsichern? Gesundheits-/Leistungseinschränkungen…oderBehinderung? WasistzubeachtenbeigesundheitlichenEinschränkungen ohneformalenBehindertenstatus? 10 WiekannicheinenMitarbeitermitanerkannterBehinderung (weiter)beschäftigen? ZentraleZuständigkeiten NeueinstellungvonMenschenmitBehinderung WerhilftmirbeiderSuchenachgeeignetenBewerbern mitBehinderung? 14 WiekannicheinenMenschenmitBehinderungausbilden? RahmenbedingungenderAusbildung InklusioninderBeruflichenBildunginHamburg

16WelchearbeitsrechtlichenBesonderheitengibtes? Zusatzurlaub Mehrarbeit Kündigungsschutz

18AdresseninHamburg21 WeitereInformationsmöglichkeiten

BeilageamEndedieserBroschüre: AlleUnterstützungs-undFörderleistungenfürSieimÜberblick

Inhalt

Die Teilhabe von Menschen mit Behinderung ist in unserer Gesell-schaftnochkeineSelbstverständlichkeit.DabeibietetInklusionimAr-beitslebenalleneinegroßeChance.DieHandwerkskammerHamburgmöchtehierunterstützen.SiehatsichalseinedererstenWirtschafts-kammern in Deutschland am Bundesprojekt „Implementierung vonInklusionskompetenzbeiKammern“beteiligt(2015/2016).Diebegon-neneArbeitwirdab2017imRahmeneinesvomIntegrationsamtHam-burgermöglichtenAnschlussprojektsausgebaut(“Inklusions-LotseimHandwerk”). Die Handwerkskammer will Vorbehalte und Tabus ab-bauenhelfen.WirmöchtenBetriebefürdasmöglichstlangeSichernvon Mitarbeitern, die Behinderungen haben oder diese „erwerben“,sensibilisierenundsiegenerellfürdasAusbildenundBeschäftigenvonMenschenmitBehinderunggewinnen.Damitmöchtenwiraucherrei-chen,dassHamburgerHandwerksinhaberundPersonalverantwortli-chedasPotenzialvonMenschenmitBehinderung-mehrundgenaueralsbisher-indenBlicknehmen,umeszunutzen.

Ein erster Schritt ist der vorliegende Ratgeber rund um Inklusi-onsfragen. Er gibt Inhabern und Personalverantwortlichen ausHamburger Betrieben eine Übersicht über Wege, Anforderungen,Dienst- und Förderleistungen bei der Beschäftigung von Men-schen mit Behinderung oder mit Gesundheits- und Leistungs-einschränkungen und soll als erste Orientierungshilfe dienen.DieHandwerkskammerHamburg,seitJahrenschon-undmitechtemGewinn-selbsteininklusiverArbeitgeber,möchteSieabernochmehrund direkter unterstützen: Mitarbeiter, die sich in Sachen Inklusionweitergebildet und gut vernetzt haben, freuen sich darauf, als An-sprechpartnerfürSiedazuseinundzuhelfen,wennesfürSieunüber-sichtlichoderschwierigwerdensollte:WirlotsenSiedurch!

Inklusion geht uns alle an –Wir sind für Sie da!

DerRatgeberwurdevonderHandwerkskammerKonstanzimRah-mendes(BMAS)Bundesprojekts„ImplementierungvonInklusions-kompetenzbeiKammern“(IvIK;Förderkennzeichen:01KM133409)entwickelt.ErwurdevomIvIKProjektderHandwerkskammerHam-burg(2015/2016;Fkz:01KM143425)andieHamburgerGegebenhei-tenangepasst.DervorliegendeLeitfadenentstanddabeimitfreund-licher Unterstützung durch das Integrationsamt Hamburg unddieAgenturfürArbeitHamburg.AnsprechpartnerinbeiderHand-werkskammer Hamburg: StephanieWöste,Tel. 0 40 359 05 - 764,E-Mail:[email protected]

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HandwerkundBeschäftigtemitBehinderungen–daskönnensichvie-lenichtvorstellen.DochgeradedasHandwerkbietetguteMöglichkei-tenfürdieInklusionvonMenschenmitBehinderung.Indenmeistklei-nenundmittelständischenBetriebenherrschteingutesundvielfachfamiliäresBetriebsklima.DieFluktuationvonMitarbeiternistgering,mankenntsichmeistlangjährig.Soistesoftselbstverständlich,dassman sich gegenseitig hilft und in Krankheits-, Krisenzeiten oder mitzunehmendemAlter,auchinFällenvon„erworbenerBehinderung“,imBetriebunterstützt.BetriebekönnenhieraberanihreGrenzenstoßen.Siesolltendahergutinformiertundberatensein,welchezuständigeStellesieaufwelcheWeiseunterstützenundfördernkann-zumNut-zenallerBeteiligten.WennMenschenmitBehinderungenihrenFähigkeitenentsprechendeingesetzt werden, sind sie überaus motivierte, leistungswillige undzuverlässige Mitarbeiter, auf die die Handwerksbetriebe angesichtseinessichverstärkendenFachkräftemangelsnichtverzichtensollten.DennmitentsprechenderUnterstützungundHilfestellungsindMitar-beitermitBehinderungenwertvolleFachkräfte,diedenbetrieblichenAnforderungenvollundganzgerechtwerdenkönnen.

IhrBetriebkannvon

Inklusionnurprofitieren:

Siegewinnendurch

AusbildenundBeschäfti-

genneue,loyaleMitar-

beitermitunentdecktem

Fachkräfte-Potenzial,Sie

machenIhrenBetriebfit

fürdenanhaltendende-

mografischenWandel.

DiePersonalauswahlfürdieBetriebewirdvielfältiger,qualifizierter,größerundauchbunter.

DieChance,einelängervakanteStellezubesetzen,erhöhtsichdeutlich.

SiewerdenalsArbeitgeberattraktiverauchfürnichtbehinderteMitarbeiter.SiezeigensichalsoffenesundengagiertesUnternehmen.

SiekönnendurchdieBeschäftigungvonMenschenmitBehinderungneueKundengewinnen.DieOptimierungvonProduk-tengelingt,dadieseauchaufdenBedarfvonMenschenmitBehinderungabge-stimmtwerden.

DasUnternehmenerhältneuePerspekti-venundErfahrungen.Vondiesenkönnenallegemeinsamprofitieren.

DasUnternehmenverbessertseinImageundauchdieArbeitsatmosphärewirdsichverbessern,dadieMitarbeiterdassozialeEngagementschätzen.

Handwerk und Beschäftigte mit Behinderungen - passt das überhaupt?

BehinderungensindindenseltenstenFällenangeboren, sondern treten in der Regel (zu85%)imLaufedesLebens(undAlterns)auf,meistalsFolgevonKrankheitenoderUnfall.VieleBehinderungensindoftunsichtbar,wiez.B.Diabetes,Rheuma,ZustandnachKrebs-erkrankung.Jederkanndavonbetroffenseinoderwerden.Demografischbedingtsindzu-nehmend ältere Mitarbeiter in Handwerks-betrieben, oft gerade die erfahrenen Leis-tungsträger, von Leistungseinschränkung,Handicap bis Schwerbehinderung bedroht.Es gibt auch nicht „die“ Behinderung, son-dernvieleunterschiedlicheArtenvonBehin-derungen. Chronische Erkrankungen gehö-rengenausodazuwieSchwerhörigkeitoderLernbehinderungen.

Der Grad der Behinderung wird vom Versor-gungsamt Hamburg nach versorgungsmedi-zinischenGrundsätzenfestgestellt.DieGradeder Behinderung werden in Zehnerschrittenabgestuft und reichen von 20 bis 100. DerGradderBehinderungwirdunabhängigvomausgeübten Beruf festgestellt. Er sagt nichtsdarüber aus, wie leistungsfähig ein Menschmit Behinderung in Bezug auf einen konkre-tenArbeitsplatzist.

Arbeitgeber,dieMenschenmitSchwerbehin-derung beschäftigen, schätzen ihre Einsatz-möglichkeiten viel größer ein als diejenigen,diebishernochkeineErfahrungenmitderBe-schäftigung von Menschen mit Behinderun-gengemachthaben.Hinzukommtnoch,dassdie Produktivität und die Einsatzmöglichkei-ten von Menschen mit Schwerbehinderungin den letzten Jahren durch technische Fort-schritte bei unterstützenden Arbeitshilfen,u.a. Arbeitsassistenz, beträchtlich verbessertwerdenkonnte.

Behinderung (gem. SGB IX § 2 Abs.1)

„Menschen sind behindert, wenn ihre kör-perliche Funktion, geistige Fähigkeit oderseelischeGesundheitmithoherWahrschein-lichkeitlängeralssechsMonatevondemfürdasLebensaltertypischenZustandabweichenunddaher ihreTeilhabeamLebeninderGe-sellschaftbeeinträchtigtist.“

Schwerbehinderung (gem. SGB IX § 2 Abs. 2)

Von Schwerbehinderung spricht man, wennderGradderBehinderungmindestens50be-trägt. Wichtig: Schwerbehinderung ist nichteinfach gleichzusetzen mit leistungsgemin-dert!

Gleichstellung mit Menschen mit Schwerbehinderung (gem. SGB IX § 2 Abs. 2)

EinGradderBehinderungvonmindestens30kanneinerSchwerbehinderunggleichgestelltwerden,umeinengeeignetenArbeitsplatzzuerlangen oder zu sichern. Die GleichstellungwirdaufAntragvonderzuständigenAgenturfürArbeitfestgestellt.JungeMenschenmitBe-hinderungkönnenfürdieZeiteinerBerufsaus-bildunggleichgestelltwerden,auchwennderGradderBehinderungwenigerals30beträgtodereineBehinderungnochnichtfestgestelltwurde.

Menschen mit Behinderung, was muss ich als Personalverantwortlicher wissen?

Ja. Und es lohnt sich:

Wichtig

DurchdieGleichstellung

erhaltendieBetroffenen

Anspruchaufdiegleichen

beruflichenFördermög-

lichkeitenwieMenschen

mitSchwerbehinderung.

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Bei Beschäftigten, die Gesundheits- und /oder Leistungseinschränkungen zeigen (obplötzlichoderlangsamzunehmend),istesfürArbeitgeberund ihrHandelnwichtig, formalunterscheidenzukönnenzwischenMitarbei-tern,die

Die Unterscheidung dieser zwei Gruppen istwichtig, weil es gesetzlich festgelegt unter-schiedliche Zuständigkeiten, Regelungen,Voraussetzungen und auch Abfolgen fürMaßnahmenundHilfengibt.DieseFaktorenhabenEinflussaufdas,wasInhaberundMit-

1.gesundheitlich eingeschränkt sind,z.B. nach Operation oder Unfall, beiakuter oder chronischer Krankheit,bei denen aber (noch) kein Status ei-ner Schwerbehinderung oder Gleich-stellung formal festgestellt vorliegtoder

2.gesundheitlich eingeschränkt sind undeinenanerkanntfestgestellten,formalenStatus als „Menschen mit Schwerbehin-derung oder diesen Gleichgestellte“ ha-ben.

Wie kann ich Mitarbeiter mit Gesundheits- und Leistungsein-schränkungen für den Betrieb sichern?

arbeiterevtl.beabsichtigenundtunwollen-undaufdieSpielräumebei ihrerSuchenacheinerguten,personellenLösung.So wird z.B. von Seiten des Staates, um Mit-arbeiter im Arbeitsleben zu halten und sienicht vorzeitig in Rente zu schicken, nachdem obersten Leistungsgrundsatz „Reha vorRente“ gehandelt: Hilfen, Maßnahmen (undderen Reihenfolge) der medizinischen undberuflichen „Rehabilitation“ (Wiederherstel-lung)werdennachdiesemPrinzipgenehmigtundgefördert.

JenachGruppe(1oder2)werdenalsogrund-sätzlich unterschiedliche Förder- und Hilfe-leistungen gewährt, so z.B. Maßnahmen zurberuflichen Reha wie Fortbildung, Umschu-lung, technischeHilfen,Assistenzenetc..Die„Reha-Bedürftigkeit“ der betroffenen Mit-arbeiter und Zuständigkeit von Ämtern bzw.Reha-Trägern mit ihren jeweiligen RegelnspieltdabeieinewichtigeRolle.

85%derBehinderungen

entstehenimLaufedes

Lebens.

VieleInhaberimHamburgerHandwerkspü-renes:NichtnurdieSuchenachneuemPer-sonal, auch das “Halten” der vorhandenen,älter werdenden Mitarbeiter ist zu einerechten Herausforderung geworden. Dennnatürlicherweise bleiben nicht alle Beschäf-tigtenmitzunehmendemAltergesundundleistungsfit bis zum regulären Renteneintrit(odergarüberdiesenhinaus).

Demografisch bedingt und statistisch nochauf viele Jahre hinaus sind in HamburgerBetrieben immer mehr ältere Beschäftigtezu verzeichnen. Und gerade die älteren, oft

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Gesundheits- / Leistungseinschränkungen … oder Behinderung?

erfahrenen Fachkräfte und Leistungsträgersindes,dievonkörperlichemVerschleiß,mehroder weniger starken Einschränkungen, vonKrankheit bis hin zu Behinderung besondersbetroffenoderbedrohtsind.

AuchwenndiemeistenBehinderungen(85%)erstimLebensverlaufentstehenund„erwor-ben“ werden, ist im Umkehrschluss nichtgleichaneineBehinderungimformalenSin-nezudenken,wennbeiälterenMitarbeiternGesundheits-bzw.Leistungseinschränkungenauftreten.

Fazit:

BeiderAbsicherungvonMitarbeiternmitGesundheits-/LeistungseinschränkungenfürdenBetriebistdieUnterscheidungderGruppen1und2wichtig,dennsiehängtu.a.mitexternenFördermöglichkeitenfürangestrebtePersonallösungenzusammen.

NebenOffenheit,Eigeninitiative,evtl.aucheigenen“Bordmitteln”allerBeteiligtenkönnena) MitarbeiterdanngutundlangearbeitenundimBetriebverbleibenbzw.b) wertvolleFachkräftedemBetriebdannlangfristigerhaltenwerden,wennmitBlickaufgemeinsamePersonallösungenauchdasSichernvonexternenUnter-stützungeninBetrachtgezogenundverfolgtwird.

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Vorausschauende Inhaber und Personalver-antwortlichewartenmittlerweilenichtmehrnurabundreagierenerstdann,wenngesund-heitlichoderbetriebsbezogenderNotfalloderpersonelleEngpasseingetretenist.Sieschau-enfrühzeitigundgenauerhin,wenn

Mitarbeiterz.B.besonderslangeoderhäu-figkrankwerden

ihregesundheitlicheEntwicklungtenden-ziellalsgefährdeterscheintoder

ihreveränderteLeistungsfähigkeitsichbe-drohlichfürdenBetriebentwickelnkann.

Gesundheitlich eingeschränkte Mitarbeitersollten zumindest teilweise immer auch als„von Behinderung bedrohte Personen“ be-trachtet werden. Im offenen Gespräch mitdem Mitarbeiter und vorausschauend (imSinnedesgesetzlichmittlerweileformalauchvorgeschriebenen Betrieblichen Eingliede-rungsmanagements BEM) ließen und lassensichimHandwerksbetriebguteIdeenundLö-sungenschonimmergemeinsamentwickeln:hier wird häufig vieles kreativ miteinandererdacht - und dann auch gleich umgesetzt.GeradeimKleinbetriebstößtdieSuchenachrein intern leistbaren Personallösungen aberanGrenzen:organisatorischundvorallemfi-nanziell.

Was ist zu beachten bei gesundheitlichen Einschränkungen ohne formalen Behindertenstatus?

Gute Personallösungen im Handwerk: Werhilft?Dauerhaft gute Personallösungen im Hand-werk für gesundheitlich- /leistungsbezogeneingeschränkte Mitarbeiter brauchen häufigflankierendeUnterstützungvonaußen-überdie eigenen Ideen und Anstrengungen vonMitarbeiter und Inhaber hinaus. Der betrof-fene Mitarbeiter mit seinem jeweiligen An-spruch auf externe Unterstützung und derBetrieb mit seinen ihm möglichen „Bordmit-teln“ können zusammen manch gute Perso-nallösung erreichen. Hierzu braucht es aberdie (aktive) Inanspruchnahme von Dienst-und Förderleistungen externer InstitutionendurchdenMitarbeiterwiez.B.

Krankenkassen→imKrankheitsfall Berufsgenossenschaften → bei Berufs-

krankheit Unfallversicherung→beiArbeitsunfall Agentur für Arbeit → Maßnahmen zur

TeilhabeamArbeitsleben Rentenversicherung → Maßnahmen zur

TeilhabeamArbeitsleben Integrationsamt → Maßnahmen zur Teil-

habeamArbeitsleben

ImEinzelfallkönnenverschiedeneTrägerundBehörden,einzelnodergemeinsam,füreinenMitarbeiterzuständigsei,diealleperGesetzverpflichtetsindzuBeratung,Hilfeund (För-der-)Dienstleistungen.Viele Handlungs- und Lösungsmöglichkeitensind Betriebsinhabern des Handwerks wieauch ihren Mitarbeitern hier aber nicht oderkaumbekannt.Sieerscheinenihnenaufgrundder vielen Zuständigkeiten, Wege und büro-kratischen Erforderniss auch (zu Recht) alsschwer durchschaubar, kompliziert, langwie-rigundaufwändig.

Unser Rat an Inhaber und Personalverant-wortlicheimHandwerk:

Setzen Sie unbedingt und frühzeitig aufPräventionundinIhremHandelnaufeinelangfristigegesundheitlicheSicherungIh-rerMitarbeiter.

Schaffen Sie ein offenes Klima rund umFragen von Gesundheit, Krankheit undHandicaps! Sprechen Sie Alterserschei-nungenwiez.B.nachlassendesHörvermö-genodereinesichinsgesamtveränderndeLeistungsfähigkeit an! Tauschen Sie Vor-stellungenzumÄlterwerden,WünschezuArbeitszeitund-einsatzundzum„Lange-gut-im-Betrieb-arbeiten“ (können undwollen)aus.

Ohne gute Kommunikation zwischen In-haber und Mitarbeiter läuft hier nichts!Bei der Absicherung von Mitarbeitern fürdenBetriebgehtesnurgemeinsam:VieleMaßnahmenkönnennurvomMitarbeiterbeantragtwerden.MeistsindArbeitgeberund -nehmer im Vorfeld guter Lösungenbeide gefordert (präventiv wie inklusiv).Gute Personallösungen für Betrieb undMitarbeiterhabenErfolg,wennsie ingu-ter Abstimmung, mit Geduld, Ausdauerund im gegenseitigen Vertrauen verfolgtwerden.

LassenSiesichaufderSuchenachPerso-nallösungen unterstützen: Holen Sie sichfrühzeitig hierzu Information und Bera-tung-lassenSiesich„lotsen“!

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OffenerUmgangmit

gesundheitlichen

Einschränkungen!

FrühesAbklärenvon

(formalem)Statusmacht

frühesHandelnmöglich!

InhaberwieMitarbeiter:

SichBeratungundUnter-

stützungholen!

Inklusions-LotseimHand-

werk:SieheEndedieser

Broschüre!

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Das Erleben von “erworbenen” Behinderun-gen bei Mitarbeitern, eigenes Erleben/Erfah-rungen aus dem Umfeld mit Menschen mitBehinderung,einMangelangeeignetemPer-sonal–vieleGründekönnendazuführen,dassBetriebe z.T. sehr bewusst nach geeignetenMenschen mit Behinderung als MitarbeitersuchenundgeeigneteBewerbereinstellen.

WelcheBeschäftigungsformimkonkretenFalldie Richtige ist, muss individuell je nach ArtundSchwerederBehinderungunddenAnfor-derungenimUnternehmenüberlegtwerden.In vielen Fällen ist z. B. mit entsprechenderAnpassung des Arbeitsplatzes eine reguläreVollzeitbeschäftigungmöglich.Wenn Sie einen Bewerber mit Behinderungzunächst probeweise beschäftigen möchten,

umzusehen,oberdietäglichenAnforderun-generfüllenkann,habenSiealsArbeitgeberdieMöglichkeit,einPraktikumodereinePro-bebeschäftigungzuvereinbaren.Denkbar wäre es auch, das Arbeitsverhältniszunächst zu befristen. Für den Fall, dass einbefristetesArbeitsverhältnisregulärausläuft,müssen Sie keine Zustimmung des Integra-tionsamtes einholen. Dies gilt nur bei eineraußerordentlichen Kündigung eines Beschäf-tigten mit Schwerbehinderung in einem be-fristetenArbeitsverhältnis.Darüber hinaus kommen weitere Beschäfti-gungsformen in Betracht, wie etwa eine Be-schäftigunginTeilzeit,Tele-oderHeimarbeit.Entscheidend ist, dass die für Sie und IhrenMitarbeiter optimale Organisationsform ge-fundenwird.

Neueinstellung von Menschen mit Behinderung

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Wie kann ich Mitarbeiter mit anerkannter Behinderung (weiter) beschäftigen?

Da85%allerBehinderungen imLaufedesLebenserst“erworben”werden,müssenSiesichalsUnternehmerdaraufeinstellen,einesTagesauchMitarbeitermitanerkannterBehinderungimeigenenBetriebzuhaben.IstdiesbereitsjetztderFall,möchtenSiealsInhaberdieseoftlangjährigberufserfahrenenMitarbeiterwahrscheinlichsolangewiemöglichfürdenBetriebsichern.VielleichtmöchtenSieaucheinesTageseinengeeignetenMenschenmitBehinderungalsMitarbeiterneueinstellen.NachfolgendgehtesumdiewichtigstenZuständigkeitenundBesonderheiten,diefüralldieseFällefürSiealsInhaberwichtigsind.

ZentraleZuständigkeiten

Bei Menschen mit anerkannter Schwerbe-hinderung bzw. Gleichstellung sind schwer-punktmäßigüberallAgenturenfürArbeitundIntegrationsamtmitFachdienstenzuständig,wenngleich auch hier aufgeteilt und je nachEinzelfall.

InHamburggibtesbeiderAgenturfürArbeit,fürInhabererreichbarüberden“Arbeitgeber-ServiceReha/Schwerbehinderte”,einzustän-diges,größeresTeam,dasfürFragenundFällespeziellzuständigist.

HamburgerHandwerksbetriebe(BeschäftigtewieInhaber)könnensichzwecksInformationoder Unterstützung aber auch zentral unddirektandasIntegrationsamtHamburgwen-den, das in allen Angelegenheiten rund um“SicherungundFörderungderEingliederungschwerbehinderter Menschen” weiter hilftoder -leiten kann. Entgegen allen TatsachenhältsichimHandwerkleiderbeimStichwort“Integrationsamt” noch immer das Klischee,dass dieses Amt mit der “amtlichen Verhin-derung von Kündigungen bei Menschen mitBehinderungen”zutunhat.Stattdessenkön-nensichBetriebehierberatenundunterstüt-zen lassen, wenn es um Personalprobleme,

personelle Hilfen/Maßnahmen im Sinne be-trieblicher Prävention oder auch um FragenimVorfeldmöglicherKündigungengeht.DemIntegrationsamt stehen für die Aufgaben zurFörderung der “Teilhabe schwerbehinderterMenschen am Arbeitsleben” Geldmittel ausderAusgleichsabgabezurVerfügung.

Diese können teilweise erheblich mit zu be-trieblichen Lösungen beitragen, z.B. im Fallenachlassender Leistung bei schwerbehinder-tenMitarbeiternoderanderenPersonallösun-gen,z.B.überfinanzielleHilfenfürschwerbe-hinderteMenschen: fürtechnischeArbeitshilfen

zur Bereitstellung einer ArbeitsassistenzimArbeitsleben

zumErreichendesArbeitsplatzes zurberuflichenQualifikation

undüberfinanzielleHilfenfürArbeitgeber: zurbehindertengerechtenEinrichtungvor-

handenerArbeits-undAusbildungsplätze zur Einrichtung neu geschaffener Arbeits-

plätze für außergewöhnliche Belastungen im

Zusammenhang mit der BeschäftigungschwerbehinderterMenschen

INTEGRATIONSAMT

BehördefürArbeit,

Soziales,Familieund

Integration

Tel.04042863-3953

www.hamburg.de/integ-

rationsamt

Erkennen Sie unsere Gemeinsamkeit?

Wir haben alle eine anerkannte Schwerbehinderung!

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Agentur für Arbeit und Jobcenter Hamburgsind Ihre zentralen Ansprechpartner bei derSuchenachgeeignetenBewerbern:

Vermittlungvongeeigneten(schwer-)behindertenMenschenundAufklärungüberihreLeistungsfähigkeitunddieAus-wirkungenderjeweiligenBehinderung

FinanzielleFörderungvonbefristetenProbebeschäftigungenundPraktikafürmaximaldreiMonate

ZuschüssebeibetrieblicherAus-oderWeiterbildungvon(schwer-)behindertenMenschen,zurAusbildungsvergütungvon(schwer-)behindertenJugendlichen,fürarbeitstechnischeArbeitshilfenamAusbildungsplatzundzurEingliederungimAnschlussaneineAusbildung

Wer hilft mir bei der Suche nach geeigneten Bewerbern mit Behinderung?

FinanzielleFörderung(schwer-)behinder-terTeilnehmervonWeiterbildungsmaß-nahmenzumBeispieldurchLeistungvonUnterhaltsgeldoderÜbergangsgeldundÜbernahmederWeiterbildungskosten

PrüfungundEntscheidungüberdieAnträ-gebehinderterMenschenzurGleichstel-lungmitschwerbehindertenMenschen.

Quelle: www.arbeitsagentur.de

AgenturfürArbeitundJobcenterHamburg

JOBCENTER

team.arbeit.hamburg

Tel.040254996-265/

oder-266

team-arbeit-hamburg.JC-

sbM-Stellen@jobcenter-

ge.de

AGENTURFÜRARBEIT

Hamburg

Tel.0800-555520

Hamburg.Arbeitgeber-

Schwb(@)arbeitsagentur.

de

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IntegrationsfachdienstdesIntegrationsamtsHamburg

Darüber hinaus unterstützt der Integrationsfachdienst des Integrationsamts Hamburg (IFDHH)IhreSuchenachgeeignetenMitarbeitern.Die individuelleUnterstützung,BegleitungundBetreuungvonMenschenmitSchwerbehinderungundihrerArbeitgeberistdasKernstückderBegleitenden Hilfen im Arbeitsleben.Vereint unter dem Dach des Integrationsamts HamburgagierenhierarbeitsteiligvierIntegrationsfachdienste,diefolgendenAufgabenbetrautwerden:

dieFähigkeitenderzugewiesenenschwer-behindertenMenschenzubewertenunddabeieinindividuellesFähigkeits-,Leist-ungs-undInteressenprofilzuerarbeiten

diebetrieblicheAusbildungschwerbehin-derter,insbesondereseelischundlernbe-hinderterJugendlicher,zubegleiten

dieBerufsorientierungundBerufsbera-tungindenSchulenzuunterstützen(imAuftragderBundesagenturfürArbeit)

geeigneteArbeitsplätzeaufdemallge-meinenArbeitsmarktzuakquirierenundzuvermitteln

dieschwerbehindertenMenschenaufdievorgesehenenArbeitsplätzevorzubereiten

dieschwerbehindertenMenschenamArbeitsplatz-soweiterforderlich-

begleitendzubetreuen dieVorgesetztenundKollegenimArbeits-

platzumfeldzuinformieren füreineNachbetreuung,Kriseninterven-

tionoderpsychosozialeBetreuungzusorgen

alsAnsprechpartnerfürdieArbeitgeberzurVerfügungzustehen

Quelle: www.integrationsaemter.de/Integrationsfachdienst

REHADAT-dasInformations-PortalzuInklusion

WeitererwichtigerPartnerbeimThemaInklusionimThemenfeldistREHADAT.HierbeihandeltessichumeinzentralesInformationsangebotzurberuflichenTeilhabevonMenschenmitBehin-derung.DieInformationensindinPortalenundDatenbankenunterwww.rehadat.deöffentlichzugänglich.DasAngebotrichtetsichanMenschenmitBehinderungundanalle,diesichfürihreberuflicheIntegrationeinsetzen.REHADATwirdbeimInstitutderdeutschenWirtschaftKölner-stellt.DasBundesministeriumfürArbeitundSozialesfördertdasProjektausdemAusgleichs-fonds.

IFDHamburg

Integrationsfachdienst

Tel.040389045-20

ARINETGmbH

Psychischeundneuro-

logischeBehinderung

Tel.040389045-20

HamburgerFachdienst

BeipsychischenProble-

menamArbeitsplatz

Tel.040389045-50

ausblickhamburggmbh

Körper-undSinnesbehin-

derung

Tel.040645811477

HamburgerArbeits-

assistenzGmbH

Lernschwierigkeiten,

kognitiveBehinderung

Tel.040431339-0

EineunkomplizierteSuche

nachFördermöglichkei-

tensh.:REHADAT-Portal

www.talentplus.de

LÜÜD

Personalberatungfürdas

HamburgerHandwerk

Tel.04035905-900

FörderleistungenamEnde

dieserBroschüre

KooperationmitEinrichtungen,Schulen,Verbänden,Handwerkskammer

BeiderSuchenachjugendlichenwieerwachsenenBewerbernmitBehinderungfindenSie,überdiezentralzuständigeAgenturfürArbeitoderdasJobcenterhinaus,geeignetePersonenoftauchaufanderenWegen.SindSiez.B.aufderSuchenachSchülerpraktikantensokönnenSiedenKon-taktzuFörderschulen,Berufsbildungs-/BerufsförderungswerkenwieauchVereinensuchen,diesichoftbetriebsnahinIhremStadtteilbefinden.Eine(evtl.längerdauernde)ZusammenarbeitalsBetriebmitdiesenoderanderenHamburgerEinrichtungen,miteinzelnenVerbänden,InitiativenoderWerkstättenfürMenschenmitBehinderungkönnenSieals Inhaberdirektherstellen.SiekönnensichbeiIhrerPersonalsucheaberauchgezieltvonIhrerHandwerkskammerüberLÜÜD,diePersonalberatungfürdasHamburgerHandwerk,unterstützenlassen.DieFördermöglichkeitenrundumdieBeschäftigungvonMenschenmitBehinderungentnehmenSiebittederBeilageamEndedieserBroschüre.

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Rahmenbedingungen der AusbildungGrundsätzlich kommen alle betrieblichen,außerbetrieblichen und schulischen Berufs-ausbildungenauchfürMenschenmitBehin-derunginBetracht.Zielistes,dassmöglichstviele Jugendliche mit Behinderung eine be-triebliche Ausbildung absolvieren. Dies kannallerdings nur gelingen, wenn Sie als ausbil-dender Handwerksbetrieb eine angemesse-neUnterstützungerhalten.Die individuellenVoraussetzungen, die die Jugendlichen mit-bringen,sindausschlaggebenddafür,wiedieAusbildungdurchgeführtwerdenkann.

Unterschiedenwirdnach Ausbildung in anerkannten Ausbildungs-

berufen Ausbildung in anerkannten Ausbildungs-

berufen unter Anwendung des Nach-teilsausgleichs (zeitliche und sachlicheGliederung der Ausbildung, Dauer vonPrüfungszeiten, Zulassung von Hilfsmit-teln und die Inanspruchnahme von Hilfe-leistungen Dritter, wie Gebärdendolmet-scherfürhörbehinderteMenschen)

Ausbildung inAusbildungsregelungenfürMenschenmitBehinderung(Fachpraktiker-ausbildung):

Wenn wegen der Art und Schwere einerBehinderung (noch) keine Ausbildung ineinem der anerkannten Ausbildungsbe-rufe möglich ist, können die zuständigenStellen wie z. B. die HandwerkskammerHamburg, spezielle Ausbildungsregelun-gen erlassen. Diese Fachpraktiker-Rege-lungen nach § 66 Berufsbildungsgesetzbzw. § 42 m Handwerksordnung lehnensichandieInhaltederanerkanntenAusbil-dungsberufe an, entsprechen dabei aber

besserdenindividuellenBedürfnissenundFähigkeiten der Betroffenen. Diese Formder Ausbildung richtet sich überwiegendanlernbehinderteJugendliche.DerDurch-stieg von einer Fachpraktikerausbildungzum anerkannten Ausbildungsberuf istmöglich.

Auch in der Wahl der Ausbildungsform sindIhnenkaumGrenzengesetzt,möglichsind:

AusbildungimKooperationsbetrieb AusbildungimVerbund AusbildunginTeilzeit

DieFördermöglichkeitenrundumdieAusbil-dungvonJugendlichenmitBehinderungent-nehmenSiebittederBeilageamEndedieserBroschüre.

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IhrAnsprechpartnerfür

weitereFragenhierzu:

Arbeitgeber-ServiceReha/

Schwerbehinderte

Tel.0402485-1985/oder

2561/1048/1224

BeiFragenzuBesonder-

heitenderAusbildungwie

demNachteilsausgleich

beimAbsolvierenvon

Prüfungen,stehtIhnender

AufgabenbereichErstaus-

bildungunter

Tel.04035905-262/oder

228zurVerfügung.

Förderleistungenzur

AusbildungfindenSiein

derBeilageamEndedieser

Broschüre!

Es gibt bereits folgende Ausbildungsrege-lungenfürMenschenmitBehinderungimKammergebiet:

Fachpraktiker/infürBäckereien Fachpraktiker/infürGebäudereinigung Fachpraktiker/infürHolzverarbeitung Fachpraktiker/infürMetallbau

Wie kann ich einen Menschen mit Behinderung ausbilden?

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Beratungs-undUnterstüt-

zungsZentrum-BUZ

Tel.42863-5360

HamburgerInstitutfür

BeruflicheBildung–HIBB

Tel.04042863-0

Wiralszuständige

Handwerkskammerhelfen

Ihnenebenfallsgernebei

derSuchenacheinem

geeignetenMitarbeiter

oderAuszubildenden.

Inklusion in der Beruflichen Bildung in Hamburg

Grundsätzlich können junge Menschen mitBehinderungen in Hamburg in jedem Bil-dungsgang der Beruflichen Bildung aufge-nommen werden. Einige Bildungsgänge sindjedoch als inklusive Angebote besonders da-raufzugeschnitten,dassjungeMenschenmitundohneBehinderungengemeinsamlernenundarbeiten.

AusbildungsvorbereitunginklusivDerzeit bieten zehn berufsbildende SchulenimRahmendereinjährigen,dualisiertenAus-bildungsvorbereitung (AV) einen inklusivenAnschluss an die allgemeinbildenden Schu-len für junge Menschen mit Behinderungenan.InderAVlernenalleJugendlichenandreiTagen in der Woche in einem Betrieb ihrerWahlundanzweiTageninderBerufsschule.ImBetrieberprobendieJugendlichen,welcheBerufsfelderfürsiegeeignetsindunderwer-ben grundlegende Qualifikationen für eineAusbildung, eine berufliche Qualifizierungund das spätere Berufsleben. In der Schulewerden die betrieblichen Erfahrungen auf-gearbeitetundindividuellweitervertieft.Ju-gendliche mit Behinderungen werden dabeiin der dualen Ausbildungsvorbereitung vonArbeitsassistentenbegleitetundunterstützt.DieArbeitsassistentensinddieAnsprechpart-ner für die Betriebe und beraten auch diesenachBedarf.Ziel der inklusiven Ausbildungs- und Berufs-vorbereitungisteinebegründeteBerufswahl-entscheidung.BeiBedarfkanndiesesAngebotumeinJahrüberdiegesetzlicheSchulpflichthinausverlängertwerden.

DualeAusbildungJungeMenschenmitBehinderungenkönnenin allen anerkannten Ausbildungsberufeneine Ausbildung absolvieren, wenn ein Aus-bildungsvertrag vorliegt. Sie können dabeiindividuellunterstütztwerdendurchdasBe-ratungs- und UnterstützungsZentrum (BUZ),z.B.beiBedarfimBerufsschulunterricht.

Darüberhinausgibtesderzeitzweiausdrück-lich inklusiv konzipierte Ausbildungsangebo-temitbesondererUnterstützungindenBerei-chen „Verkauf“ und „Lager“. Und es gibt, beiVorliegen einer Förderberechtigung für eineBerufliche Erstrehabilitation, für verschiede-ne Ausbildungsberufe die Möglichkeit, einenAusbildungsvertrag mit einem Betrieb abzu-schließen,mitderGarantiezusätzlicherpäda-gogischer,psychologischerundmedizinischerUnterstützung.Diesebegleitete,betrieblicheAusbildung (bbA) ist eine Maßnahme derAgenturfürArbeitHamburg.

Quelle:

http://hibb.hamburg.de/wp-content/uploads/sites/33/2015/12/BO-Berufli-

che-Bildungswege-2016_WEB.pdf

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ImFolgendenwerdengeltendeBesonderhei-ten für alle Menschen mit Schwerbehinde-rung oder ihnen Gleichgestellte zu Zusatz-urlaub, Mehrarbeit und Kündigungsschutzerläutert.SolltenimhandwerklichenBetriebs-alltag hierzu spezielle Fragen entstehen, soempfiehltsichameinfachsteneinAnrufundNachfragenbeimIntegrationsamtHamburg.

Zusatzurlaub

MenschenmitSchwerbehinderung,d.h.Men-schen, die einen Grad der Behinderung von50 und mehr haben, erhalten zusätzlichenUrlaub.MenschenmiteinerfürdasganzeKa-lenderjahr anerkannten SchwerbehinderungerhalteneinenZusatzurlaubvonfünfTagen.DieUrlaubstagetretenzudemGrundurlaubhinzu, der den Beschäftigten laut Arbeits-oderTarifvertragbzw.nachdengesetzlichenBestimmungenzusteht.Verteilt sich die regelmäßige Arbeitszeitdes Menschen mit Schwerbehinderung aufmehr oder weniger als fünf Arbeitstage inder Woche, erhöht oder vermindert sich derZusatzurlaubentsprechend.ArbeitetderMit-arbeiterz.B.anvierTageninderWoche,ste-henihmauchnurvierTageZusatzurlaubzu.VerteiltsichdieWochenarbeitszeitaufsechsTage, beträgt der Zusatzurlaub ebenfallssechsTage.DieUrlaubsdaueristaberimmeraufeineArbeitswochebegrenzt.Hinweis: Für Mitarbeiter, die Schwerbehin-dertengleichgestelltsind,giltdieseZusatzur-laubsregelungnicht.

Quelle: § 125 Sozialgesetzbuch IX und § 68 Sozialgesetzbuch IX

Mehrarbeit

Menschen mit Schwerbehinderung und die-sen gleichgestellte Beschäftigte sind von

der Mehrarbeit freizustellen, wenn sie diesverlangen (vgl. § 124 SGB IX). Mehrarbeit imSinnedes§124SGBIXistdieArbeit,dieüberdie allgemeine gesetzliche Arbeitszeit von 8StundenproTagnachdemArbeitszeitgesetz(§ 2 S. 3 ArbZG) hinausgeht. Auf die jeweilsindividual- oder tarifvertraglich festgelegteArbeitszeitkommtesnichtan.DieNormdes§124SGBIXsollschwerbehinderteArbeitneh-mer und diesen Gleichgestellte vor übermä-ßigenBelastungenschützen.SieschreibtkeinVerbotderMehrarbeitfest,sondernnureinenAnspruch auf Freistellung von der Mehrar-beit.FüreineFreistellungvonderMehrarbeitgenügteinNachweisdesFreistellungsverlan-gensgegenüberdemArbeitgeber.Überstunden, also Arbeit, die ein Beschäf-tigter über die für ihn individuell geltendeArbeitszeitleistet,geltennurdannalsMehr-arbeit im Sinne des § 124 SGB IX, wenn die8-Stunden-Grenzeüberschrittenwird.

Quelle: REHADAT-talentplus: Mehrarbeit

Kündigungsschutz

ZustimmungdesIntegrationsamtes Ein Arbeitgeber, der die Kündigung eines

Beschäftigten mit Schwerbehinderungbeabsichtigt,solltesichbeimIntegrations-amt informieren, bevor er die Kündigungausspricht und bevor er die ZustimmungdesIntegrationsamtzurKündigungbean-tragt(vgl.§85SGBIX).

Welche arbeitsrechtlichen Besonderheiten gibt es?

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BeimAuslaufeneines

befristetenArbeitsver-

hältnissesmusskeine

ZustimmungdesIntegra-

tionsamteseingeholt

werd en!

Nach§91Abs.4SGBIXsolldasIntegrati-onsamt die Zustimmung erteilen, wenndie Kündigung aus einem Grund erfolgt,der nicht im Zusammenhang mit der Be-hinderung steht. Das Integrationsamtführt keine arbeitsrechtliche Vorprüfungdurch. Es prüft vielmehr, ob die Kündi-gungsgründe mit der Behinderung desMenschenimZusammenhangstehenunddaherbesondereAnforderungenandieIn-teressensabwägungzustellensind.

Das vorherige ZustimmungserfordernisbestehtfüralleKündigungen,alsosowohlfür die fristgerechte oder fristlose Kündi-gung als auch für jede Änderungs- oderBeendigungskündigung. Eine Kündigungohne die Zustimmung des Integrations-amtsistunwirksam.

Die Integrationsämterhaben imJahr2012in rund 80 Prozent aller Kündigungsver-fahren den Kündigungsanträgen der Ar-beitgeber und damit einer Kündigung zu-gestimmt.DieZustimmungdauerteinderRegelbismaximalvierWochen.

VoraussetzungendesKündigungsschutzes Der Sonderkündigungsschutz für Schwer-

behinderte greift jedoch erst nach einersechsmonatigenDauerdesArbeitsverhält-nisses(vgl.§90SBGIX).IstzumZeitpunktder Kündigung die Schwerbehinderte-neigenschaft des zu Kündigenden nichtnachgewiesen oder konnte das Versor-gungsamt nach Ablauf der Frist des § 69Abs.1S.2SGBIXeineFeststellungwegenfehlender Mitwirkung nicht treffen, be-stehtkeinSonderkündigungsschutz (§90Abs.2aSGBIX).UmdenbesonderenKün-digungsschutz beanspruchen zu können,mussderArbeitnehmerbiszurKündigungmindestenseinenAntragaufFeststellung

der Schwerbehinderung bzw. auf Gleich-stellunggestelltundseinenMitwirkungs-pflichten im Antragsverfahren entspro-chenhaben.Etwasanderesgiltnur,wenndie Schwerbehinderung des Arbeitneh-mers für den Arbeitgeber offensichtlichist,derSchwerbehindertedenArbeitgeberüber seine körperlichen Beeinträchtigun-geninformiertundihnüberdiebeabsich-tigteAntragstellungaufAnerkennungderSchwerbehinderteneigenschaft unterrich-tethat.

Hat der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt derKündigung bereits einen Antrag auf Fest-stellung der Schwerbehinderung bzw.auf Gleichstellung gestellt, braucht erdies dem Arbeitgeber nicht mitzuteilen.Allerdings verwirkt er seinen Sonderkün-digungsschutz, wenn er den Arbeitgebernicht innerhalb einer drei-Wochen-FristüberdieentsprechendeAntragstellungin-formiert.

Kein Sonderkündigungsschutz wird ge-währt, wenn der Schwerbehinderte dasArbeitsverhältnis selbst kündigt. Gleichesgilt regelmäßigdann,wenndasVertrags-verhältnis mit dem Schwerbehinderteneinvernehmlich beendet wird oder we-geneinerArbeitsvertragsbefristungdurchZeitablaufendet.

Quelle: §§85 -92 Sozialgesetzbuch IX

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Beschäftigte mit Schwerbehinderung unddiesenGleichgestelltegenießeneinenbe-sonderen Kündigungsschutz. Dieser solleventuelle Nachteile für diese Personen-gruppen ausgleichen. Er führt aber nichtdazu,dassBeschäftigtenmitSchwerbehin-derung und diesen Gleichgestellten nichtgekündigtwerdenkann.

INTEGRATIONSAMT

BehördefürArbeit,

Soziales,Familieund

Integration

Tel.04042863-3953

www.hamburg.de/integ-

rationsamt

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PsychischeundneurologischeBehinderungARINETGmbHDasArbeitsintegrationsnetzwerkSchauenburgerstraße620095HamburgTel.:040389045-20Fax:040389045-45E-Mail:[email protected]

BeipsychischenProblemenamArbeitsplatzHamburgerFachdienstSchauenburgerstraße620095HamburgTel.040389045-50E-Mail:[email protected]

alsterarbeitgGmbHElisabeth-Flügge-Staße1022337HamburgTel.:040507704Fax:04050773856E-Mail:[email protected]

Lernschwierigkeiten,kognitiveBehinderungHamburgerArbeitsassistenzGmbHSchulterblatt3620357HamburgTel.:040431339-0Fax:040431339-22E-Mail:info@hamburger-arbeitsassistenz.dewww.hamburger-arbeitsassistenz.de

Werkstätten für behinderte Menschen Elbe-WerkstättenGmbHNymphenweg2221077HamburgPostfach72016322151HamburgTel.:04042868-0Fax:04042868-1009E-Mail:[email protected]

Beratung zu Ausbildungs- und Berufsvorbereitung

HamburgerInstitutfürBeruflicheBildung-HIBBHamburgerStr.13122083HamburgTel.:04042863-0Fax:040427311494www.hibb.hamburg.de

BeratungszentrumBeruflicheSchulen(BZBS)Beratungs-undUnterstützungsZentrum(BUZ)HamburgerStraße127,22083HamburgTel.:04042863-5360http://hibb.hamburg.de/bildungsangebote/berufsvorbereitung/bildungsgaenge-fuer-junge-menschen-mit-behinderungen

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PostanschriftfüralleGeschäftsstellenAgenturfürArbeitHamburg20070Hamburgwww.arbeitsagentur/hamburg.de

BesucheradresseAgenturfürArbeitHamburgHauptgeschäftsstelleHamburg-MitteTeamReha/SchwerbehinderteKurt-Schumacher-Allee1620097Hamburg

Arbeitgeber-ServiceReha/SchwerbehinderteTel.:0402485-1985/oder-2561/-1048/-1224Fax:0402485-1204E-Mail:[email protected]

BehördefürArbeit,Soziales,FamilieundInte-gration-IntegrationsamtHamburgerStraße47,3.Stock22083HamburgTel.:04042863-3953www.hamburg.de/integrationsamt

Aufklärungs-undBildungsmaßnahmen,Fachdienste,Projekte,VerwaltungdesSon-dervermögensAusgleichsabgabeHerrEikmeierTel.:04042863-2858FrauKadenTel.:04042863-2859

Integrationsfachdienst-IFDHamburgSchauenburgerstraße620095HamburgTel:040389045-20E-Mail:[email protected]

BeiFragenzumGleichstellungsverfahrenServiceCenterTel.:08004555500(kostenfrei)E-Mail:[email protected]

Jobcenterteam.arbeit.hamburgStandortfürschwerbehinderteMenschenBeltgensGarten220537HamburgTel.:040254996-265/oder-266Fax:040254996-299E-Mail:team-arbeit-hamburg.JC-sbM-Stel-len@jobcenterge.dewww.team-arbeit-hamburg.de

KündigungsschutzundbegleitendeHilfenHerrDrostenTel.:04042863-2569HerrBuschmannTel.:04042863-3410

ErhebungundVerwendungderAusgleichsab-gabe-individuelleFörderungFrauBrunsTel.:04042863-2810HerrDeinertTel.:04042863-3736

Körper-undSinnesbehinderungausblickhamburggmbhAugust-Krogmann-Straße5222159HamburgTel.:040645811477Fax:040645811564E-Mail:[email protected]

Adressen in HamburgAgentur für Arbeit und Jobcenter

Integrationsamt

Integrationsfachdienst Hamburg

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Sonstige Initiativen und Beratungsstellen

DeutscheRentenversicherungNordAuskunfts-undBeratungsstelleinHamburgMillerntorplatz120359HamburgTel.:04034891-25060Fax:04034891-25069E-Mailberatungsstelle-in-hamburg@drv-nord.dewww.deutsche-rentenversicherung.de/Nord

BeratungsstellehandicapArbeitundLebenHamburgBesenbinderhof6020097HamburgTel.:040284016-50E-Mail:[email protected]

FortbildungsakademiederWirtschaft(FAW)gGmbHBIHA - Beratungs- und InklusionsinitiativeHamburgSpohrstraße622083HamburgTel.:040636462-71E-Mail:[email protected]

WirtschaftinklusivProjektleitungManfredOtto-AlbrechtSpohrstraße622083HamburgTel.:040280066-521/520E-Mail:[email protected]

GebärdensprachdolmetscherGebärdensprachdolmetscherwww.hamburg.de/innenbehoerde/dolmet-scherverbaendeoder:

Assoziierte Dolmetscher und Übersetzer inNorddeutschland(ADÜNord)e.V.Wendenstraße43520537HamburgTel:0402191001Fax:0402191003E-Mail:[email protected]

Berufsverband der Gebärdensprachdolmet-scherinNorddeutschland(BGN)e.V.Postfach11228120422HamburgTel.:0700463624638Fax:0700463624638E-Mail:[email protected]

GehörlosenverbandHamburge.V.Bernadottestraße12622605HamburgTel:04088098818Fax:0408811536E-Mail:dolmetschen@gehoerlosenverband-hamburg.dewww.gehoerlosenverband-hamburg.de

VereindervereidigtenDolmetscherundÜber-setzerinHamburg(VVDÜ)e.V.Grasweg322299HamburgTel:04046091772Fax:04046091771E-Mail:[email protected]

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www.inklusion-gelingt.deInfoszurInitiativederWirtschaft„Inklusiongelingt!“fürMenschenmitBehinderungmitden wichtigsten Informationen für Unter-nehmen.

www.rehadat.deOnline-Plattform REHADAT des Instituts derdeutschen Wirtschaft mit umfassenden In-formationen zu verschiedenen Aspekten derberuflichen Rehabilitation und Teilhabe vonMenschenmitBehinderung.

www.talentplus.dePraxisorientiertes Informationsportal mitgezielten Informationen für Arbeitgeber zuKontaktpersonen, Hilfsangeboten und Hin-tergrundinformationen.

www.rehadat-bildung.deKompakteInformationenrundumdasThemaAusbildung von Menschen mit Behinderung,speziellfürArbeitgeber.

www.einfach-teilhaben.deOnline-Plattform des BundesministeriumsfürArbeitundSoziales.BietetInformationenfürMenschenmitBehinderung,ihreAngehö-rigen,Verwaltungen und Unternehmen, undbeschreibtLeistungen,dieArbeitgeberbeiderAusbildungoderBeschäftigungvonbehinder-ten oder schwerbehinderten Menschen ge-währtwerden.

WeiterePublikationenzumThemaBehinderungundBeruf:

ZB-InfoLeistungenimÜberblick:Behinderte Menschen im Beruf, Bundesar-beitsgemeinschaftderIntegrationsämterundHauptfürsorgestellen(BIH)

ZB–AusgabeHamburgZeitschrift „Behinderung und Beruf“ mitNachrichtenderIntegrationsämterwww.integrationsaemter.de

ABCBehinderungundBerufHandbuch für die betriebliche Praxis (2014),BIHOnline-Versionunterwww.integrationsaemter.de/Fachlexikon

Was?Wieviel?Wer?FinanzielleHilfenaufeinemBlick,BundesagenturfürArbeit(September2015)Online-Versionunterwww.arbeitsagentur.de

NachteilsausgleichfürbehinderteAuszubildendeHandbuchfürdieAusbildungs-undPrüfungspra-xis,BiBB2014.

WeitereInformationenunterwww.bibb.de

Weitere Informationsmöglichkeiten

Für eine leichtere Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsneutrale oder die männliche Schreibweise zurückgegriffen. Sämtliche personenbezogenen Formulierungen beziehen im Sinne der Gleichbe-handlung selbstverständlich gleichermaßen auf Frauen und Männer.

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HandwerkskammerHamburgHolstenwall1220355HamburgE-Mail:[email protected]

Ihre Ansprechpartnerin / Inklusions-Lotse an der Handwerkskammer Hamburg

Inklusive Personallösungen im Handwerk: Was geht (nicht)?

DieErfahrungzeigt:WoeinWilleist,daistaucheinWeg

Bei der Sicherung von Mitarbeitern mit “erworbener” Behinderung,beiderAusbildungoderNeueinstellungvonMenschenmitBehinde-rungenimHandwerksbetriebgilt:

Esistnichtzuletzt:eineFragederEinstellung Natürlich müssen es geeignete Personen sein, denn es geht um

gute,langfristigePersonallösungenfürIhrenBetrieb:Esmusspas-sen

SchauenSieaufPotenziale.PrüfenSie,wägenSieab-abergebenSieauchChancen

Manches ist nicht immer einfach, geht (anfangs) nicht immerschnelloderohneformelleAnforderungen-aberesgehtdoch!

HolenSiesichzurErreichungIhrerZielegute-auchfinanzielle-Un-terstützung

EsgibtBeratung,vieleHilfenundvieleFörderleistungen(sieheBei-lage)

Lassen Sie sich “lotsen”!

StephanieWösteProjektHandwerk&Handicap(2015/2016)Inklusions-LotseimHandwerk(ab2017ff)Tel.:04035905-764E-Mail:[email protected]

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Impressum

HerausgeberHandwerkskammer HamburgHolstenwall 1220355 HamburgTelefon 040 359 05 - 0 Telefax 040 359 05 - 208 E-Mail [email protected]

Redaktion Handwerkskammer HamburgGestaltung: gravis / KonstanzRelaunch: modatio / HamburgBilder: Shutterstock, Dreamstime, NordHandwerk, August Kahl Heizungs- & Sanitärtechnik GmbHStand: Oktober 2016