46
Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Hamburg Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers HafenCity Universität Hamburg Hamburg

HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

  • Upload
    others

  • View
    1

  • Download
    0

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SteuerberatungsgesellschaftHamburg

Jahresabschluss und Lagebericht

für das Geschäftsjahr 2016

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

HafenCity Universität Hamburg

Hamburg

Page 2: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

A k t i v a 31.12.2016 31.12.2015EUR EUR

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle VermögensgegenständeEntgeltlich erworbene Konzessionen, gewerblicheSchutzrechte und ähnliche Rechte und Wertesowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 248.899,05 320.262,61

II. Sachanlagen1. Grundstücke grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden

Grundstücken 513.869,55 398.096,962. Technische Anlagen und Maschinen 2.429.044,72 2.292.085,553. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäfts-

ausstattung 1.621.614,96 1.431.548,614. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 13.259,24 30.868,94

4.577.788,47 4.152.600,06III. Finanzanlagen1. Beteiligungen 25.950,00 25.950,002. Wertpapiere des Anlagevermögens 809.413,80 965.653,29

835.363,80 991.603,295.662.051,32 5.464.465,96

B. Umlaufvermögen

I. VorräteUnfertige Leistungen 520.256,84 729.970,78

II. Forderungen und sonstigeVermögensgegenstände

1. Forderungen aus Transferleistungen 2.112,32 1.000,002. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 126.414,44 142.318,343. Forderungen gegen verbundene Unternehmen

und Beteiligungena) Forderungen gegen die FHH 29.077.314,52 24.081.057,40b) Forderungen gegen sonstige Unternehmen

im Konzern der FHH 19.488,73 3.105,004. Sonstige Vermögensgegenstände 410.505,85 534.805,78

29.635.835,86 24.762.286,52

III. Guthaben bei Kreditinstituten 331.766,05 158.199,8230.487.858,75 25.650.457,12

C. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten 682.626,08 626.374,32

36.832.536,15 31.741.297,40

Bilanz der HafenCity Universität Hamburg, Hamburg,

zum 31. Dezember 2016

Page 3: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 1

P a s s i v a 31.12.2016 31.12.2015EUR EUR

A. Eigenkapital

I. Nettoposition -42.351,71 -42.351,71

II. Gewinnrücklagena) Allgemeine Gewinnrücklage 2.428.756,28 1.556.672,33b) Zweckgebundene Rücklagen 9.332.731,32 11.225.478,00

III. Bilanzgewinn 0,00 0,0011.719.135,89 12.739.798,62

B. Sonderposten für Investitionszuschüssezum Anlagevermögen 4.710.443,07 4.332.190,64

C. Rückstellungen

1. Steuerrückstellungen 17.675,00 26.939,092. Sonstige Rückstellungen 2.432.316,69 2.579.504,52

2.449.991,69 2.606.443,61

D. Verbindlichkeiten

1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 646.396,74 805.338,982. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen

a) Verbindlichkeiten Drittmittel 1.145.019,29 1.150.830,83b) Verbindlichkeiten Hochschulpaktmittel 7.229.990,00 3.694.834,00

3. Verbindlichkeiten aus Lieferungenund Leistungen 469.104,58 264.343,13

4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenenUnternehmen und Beteiligungen

a) Verbindlichkeiten gegenüber der FHH 5.872.620,89 3.382.177,81b) Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen

Unternehmen im Konzern der FHH 201.506,06 1.505.220,32c) Verbindlichkeiten gegenüber eigenen

verbundenen Unternehmen und Beteiligungen 6.468,55 12.862,085. Sonstige Verbindlichkeiten 2.370.460,49 1.180.281,40

17.941.566,60 11.995.888,55

E. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 11.398,90 66.975,98

36.832.536,15 31.741.297,40

Page 4: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 2

2 0 1 6 2 0 1 5EUR EUR

1. Erträge aus Zuführungen fürlaufende Aufwendungena) der Freien und Hansestadt Hamburg

aus Mitteln des Erfolgsplans 17.879.788,26 18.432.691,92b) der Freien und Hansestadt Hamburg

aus Sondermitteln 3.493.324,70 3.620.753,98c) von anderen Zuschussgebern 1.879.106,81 3.230.666,86

23.252.219,77 25.284.112,76

2. Erträge aus Entgelten 1.468.266,70 712.040,353. Verminderung (Vj. Erhöhung des Bestands an

unfertigen Leistungen -209.713,94 375.051,854. Sonstige betriebliche Erträge 1.478.921,70 1.768.529,88

25.989.694,23 28.139.734,845. Sachaufwendungen für den Lehr- und

Forschungsbetrieba) Aufwand für Material und bezogene Waren 286.920,20 1.240.616,39b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.542.881,79 2.524.732,62

2.829.801,99 3.765.349,016. Personalaufwendungen

a) Entgelte und Bezüge 13.050.655,86 12.352.043,36b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und Unterstützung 3.846.165,92 3.940.034,58- davon für Altersversorgung: EUR 1.967.071,75 (Vj. EUR 2.019.425,48)

16.896.821,78 16.292.077,94

7. Aufwendungen aus Transferleistungen 261.612,68 520.536,218. Abschreibungen auf immaterielle

Vermögensgegenstände des Anlagevermögensund Sachanlagen 1.126.898,81 788.308,38

9. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.923.571,04 3.279.887,55

10. Ergebnis der Lehr- und Forschungstätigkeit -1.049.012,07 3.493.575,75

11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 15.649,61 6.019,26- davon aus verbundenen Unternehmen

(Vj. EUR 195,14)12. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen 10.679,22 31.175,95

- davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen(Vj. EUR 23.514,27)

4.970,39 -25.156,69

13. Steuern vom Einkommen und Ertrag -24.113,04 51.477,45

14. Ergebnis nach Steuern -1.044.041,68 3.468.419,06

15. Sonstige Steuern 734,09 760,00

16. Jahresfehlbetrag -1.020.662,73 3.416.181,61

17. Entnahme aus den zweckgebundenen Rücklagen 2.721.400,00 907.380,7518. Einstellung in die zweckgebundenen Rücklagen -828.653,32 -4.323.562,3619. Einstellung in die Allgemeine Gewinnrücklage -872.083,95 0,00

20. Bilanzgewinn 0,00 0,00

für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2016

Gewinn- und Verlustrechnung der

HafenCity Universität Hamburg, Hamburg,

EUR 3.991,08

EUR 6.496,84

Page 5: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 3 / 1

HafenCity UniversitätHamburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähigeKörperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung(§ 2 Abs. 1 HmbHG) und nimmt staatliche Auftragsangelegenheiten wahr. Sieuntersteht der Rechtsaufsicht und in staatlichen Auftragsangelegenheiten der Dienst-und Fachaufsicht der Behörde für Wissenschaft und Forschung und Gleichstellung(im Folgenden kurz: BWFG). Die HCU wird als Einrichtung der FHH gemäߧ 106 Abs. 1 LHO geführt.

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach denVorschriften des § 266 HGB (Bilanz) und § 275 Abs. 2 HGB (Gewinn- undVerlustrechnung im Gesamtkostenverfahren) in Verbindung mit den allgemeinenGliederungsgrundsätzen analog zu § 265 HGB.

Die Gliederungen wurden entsprechend der hochschulspezifischen Erfordernissei.S.d. § 265 Abs. 5 und 6 HGB angepasst und weiter untergliedert.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Da die HCU als Körperschaft des öffentlichen Rechts (Dienststelle der BWFG) nichtumsatzsteuerpflichtig und vorsteuerabzugsberechtigt i.S.d. Umsatzsteuergesetzes(UStG) ist, werden alle Beträge brutto angesetzt. Ein Netto-Ansatz erfolgt nur inAusnahmefällen, wie z.B. bei den Betrieben gewerblicher Art.

Page 6: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 3 / 2

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des HGB(§§ 242 ff.), wobei die speziellen Vorschriften für große Kapitalgesellschaftenberücksichtigt wurden.

Bei der Ermittlung des Festwerts der Bibliotheksbestände wurde zum 31. Dezember2016 kein Werteverzehr der zu Grunde gelegten Bestände mit einemBewertungsabschlag berücksichtigt.

Zum 31. Dezember 2016 erfolgten Anpassungen durch die Erstanwendung desBilRUG. Die Anpassungen der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 Abs. 2 HGB)wurden ebenfalls für das Vorjahr vorgenommen.

Die Umgliederungen erfolgten insbesondere vom Posten „Sonstige betrieblicheErträge“ in die Erträge aus Entgelte. Vorjahreswerte wurden jeweilskorrespondierend angepasst.

Vor dem Hintergrund der Neuerung der Landeshaushaltsordnung (LHO) und demdamit verbundenen Wegfall des § 61 – alt LHO sind Aufwendungen fürDienstleistungen im Personalbereich durch das ZPD nicht mehr separat unter denAufwendungen für Transferleistungen auszuweisen. Aus diesem Grund werden dieAufwendungen für Dienstleistungen im Personalbereich durch das ZPD imGeschäftsjahr 2016 unter den bezogenen Leistungen (TEUR 59; Vj. TEUR 88)ausgewiesen. Eine Anpassung der Vorjahresbeträge ist nicht erfolgt

Darüber hinaus haben sich die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüberdem Vorjahr nicht geändert.

Der Jahresabschluss wurde unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnissesaufgestellt.

Ansatz- und Bewertungswahlrechte wurden nicht ausgeübt.

Grundstücke und Gebäude der HCU gehören in das Vermögen der FHH und werdenvon dieser bilanziert. Davon ausgenommen sind jedoch Grundstücke, Gebäude,Gebäudeteile oder Betriebseinrichtungen, die aus Mitteln der HCU finanziert wurden,nicht unter das zentrale Liegenschaftsmanagement der FHH fallen und von der HCUbilanziert werden.

Page 7: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 3 / 3

Das Anlagevermögen ist grundsätzlich zu fortgeschriebenen Anschaffungs- bzw.Herstellungskosten bilanziert.

Die Immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs-bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Dieplanmäßigen Abschreibungen erfolgen grundsätzlich linear. Zur Berechnung derRestnutzungsdauern werden der so genannte DFG-Schlüssel bzw. die amtlichenAfA-Tabellen zugrunde gelegt.

Die unter der Bilanzposition „Betriebs- und Geschäftsausstattung“ (Sammlungen)ausgewiesenen Bibliotheksbestände werden als ein Vermögensgegenstandangesehen und sind zu einem Wert angesetzt, der sich aus den Ausgaben für denErwerb von physischen Einheiten der Kalenderjahre 2007 bis 2016 (Festwert)ermittelt und die Aufwendungen für Bücher umfasst.

Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegendenWert bewertet.

Die am Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossenen Auftragsforschungsprojekte sindals unfertige Leistungen aktiviert und mit den Ausgaben für Material und Personalbewertet worden; die erhaltenen Anzahlungen für diese Projekte sind passiviertworden.

Bei den übrigen Drittmittelprojekten sind Forderungen gegen andere Zuschussgeberauszuweisen, wenn die Ausgaben die bisher erhaltenen Zuschusszahlungenübersteigen und die HCU somit in Vorleistung tritt. Übersteigen die Zuschüsse diebisher getätigten Auszahlungen je Projekt, ist der übersteigende Betrag alsVerbindlichkeit gegenüber anderen Zuschussgebern passiviert worden.

Die Gliederung der Positionen Forderungen und sonstige Vermögensgegenständesowie die Reihenfolge der Unterpunkte erfolgen auf Basis der handelsrechtlichenVorschriften vor allem unter Berücksichtigung des Charakters der bestehendenGeschäftsbeziehungen sowie im Hinblick auf die Anforderungen aus der Konsoli-dierung des Konzerns der FHH. Dabei hat der Ausweis der Leistungsbeziehungengegen den Beteiligungsbereich der FHH sowie gegen eigene verbundene Unter-nehmen und Beteiligungen der HCU Vorrang vor dem Ausweis der übrigen For-derungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zu ihremNennwert angesetzt.

Page 8: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 3 / 4

Mangels Erstausstattung der HCU mit satzungsmäßigem Grundkapital wird imEigenkapital kein gezeichnetes Kapital ausgewiesen. Vielmehr erfolgt der Ausweiseiner Nettoposition, die sich aus dem Saldo der Aktiva und Passiva zum Stichtag derEröffnungsbilanz (1.01.2006) ergab.

Der Ansatz des Sonderpostens für Investitionszuschüsse erfolgt in Anlehnung an dieStellungnahme des HFA IDW 1/1984.

Zuwendungen der öffentlichen Hand oder privater Dritter, welche die HCU zurFinanzierung von Investitionen erhält, werden in Höhe der für die durchgeführtenInvestitionen verwendeten Mittel durch die Bildung eines Sonderpostens fürInvestitionszuschüsse erfasst. Dies gilt im Jahr der Gewährung auch für ursprünglichnicht für investive Zwecke vorgesehene Zuweisungen und Zuschüsse, sofern diesezulässigerweise investiv verwendet werden. Der Sonderposten wird über diebetriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandessowie unter Berücksichtigung des Restbuchwertes der Anlagenabgängeerfolgswirksam aufgelöst. Nicht verbrauchte Investitionszuschüsse werden alsVerbindlichkeiten abgegrenzt.

Gemäß VV zu § 106 LHO sind Rückstellungen für Pensionen und ähnlicheVerpflichtungen nach Maßgabe des § 249 HGB nicht zu bilden, da der Kernhaushaltder FHH die Leistungspflicht hat.

Rückstellungen für Altersteilzeit wurden auf Basis des Altersteilzeitgesetzes vom23. Juli 1996 und des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit im öffentlichenSektor (TV ATZ) sowie unter Berücksichtigung der steuerlichen Regelungen gebildet.

Steuerrückstellungen wurden für Steuerverpflichtungen im Zusammenhang mit denBetrieben gewerblicher Art gebildet.

Die Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem nach vernünftigerkaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253Abs. 2 HGB mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz dervergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Page 9: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 3 / 5

Die Gliederung der Verbindlichkeiten sowie die Reihenfolge der Unterpunkte erfolgenauf Basis der handelsrechtlichen Vorschriften, vor allem unter Berücksichtigung desCharakters der bestehenden Geschäftsbeziehungen, sowie im Hinblick auf die Anfor-derungen aus der Konsolidierung des Konzerns der FHH. Dabei hat der Ausweis derLeistungsbeziehungen gegen den Beteiligungsbereich der FHH, sowie gegen eigeneverbundene Unternehmen und Beteiligungen der HCU Vorrang vor dem Ausweis vonübrigen Verbindlichkeiten.

Ansatz und Gliederung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen analog zu denhandelsrechtlichen und weiteren Vorschriften unter Berücksichtigung der besonderenSpezifika des Lehr- und Forschungsbetriebs. Dabei wird berücksichtigt, dass dieSchwerpunkte der Tätigkeit der HCU Lehre und Forschung und ihreHaupteinnahmequelle öffentliche Zuführungen und Zuschüsse, sowie Zuwendungenanderer Mittelgeber sind.

C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- undVerlustrechnung

I. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens (Anschaffungs- und Herstellungskosten,kumulierte Abschreibungen, Restbuchwerte) sind im Anlagenspiegel als Anlage zumAnhang dargestellt.

2016 wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen.

Page 10: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 3 / 6

Zum 31.12.2016 ist die HCU an folgenden Unternehmen beteiligt:

Unternehmen Stammkapital in EUR Anteil HCU am

Stammkapital in %

Anteil HCU am

Stammkapital in EUR

HCU NIAH Forschung-Weiterbildung-

Service GmbH 25.000 70,00 % 17.500

ZEBAU GmbH 25.500 11,76 % 3.000

Hamburg Innovation GmbH 25.000 3,00 % 750

Multimedia Kontor GmbH 25.200 16,67 % 4.200

Genossenschaft ElbFaire eG 1 Anteil à EUR 500 500

Summe 25.950

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen gegen die FHH in Höhe von TEUR 29.077 (Vorjahr: TEUR 24.081)resultieren in Höhe von TEUR 28.471 (Vorjahr: TEUR 22.171) aus Beständen aufden von der Kasse. Hamburg geführten Geschäftskonten der HCU.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sämtlich eineRestlaufzeit von bis zu einem Jahr und wurden zu ihrem Nennwert angesetzt.

3. Eigenkapital

Das Eigenkapital der HCU hat sich insgesamt wie folgt entwickelt:

01.01.2016TEUR

ZunahmeTEUR

AbnahmeTEUR

31.12.2016TEUR

Nettoposition - 42 - 42

Allgemeine Gewinnrücklage 1.557 872 2.429

Zweckgebundene Rücklagen 11.225 828 2.721 9.332

Eigenkapital 12.740 1.700 2.721 11.719

Page 11: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 3 / 7

4. Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

Soweit das Anlagevermögen mit Hilfe von Zuführungen und Zuschüssen der öffent-lichen Hand oder privater Dritter finanziert ist, wurde in Höhe der investiv verwen-deten Zuführungen und Zuschüsse passivisch ein Sonderposten für Investitions-zuschüsse in Höhe von TEUR 4.710 (Vorjahr: TEUR 4.332) gebildet, der über dieNutzungsdauer der bezuschussten Vermögensgegenstände erfolgswirksamaufgelöst wird. Die Erträge aus der Auflösung dieses Sonderpostens betragenTEUR 1.079 (Vorjahr: TEUR 1.571) und resultieren aus planmäßigenAbschreibungen und Abgängen von zuschussfinanzierten Vermögensgegenständen.

5. Rückstellungen

1.1.2016 Verbrauch Auflösung Zuführung Aufzinsung 31.12.2016

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR

Steuerrückstellungen 27 9 18 18 0 181. Zwischensumme 27 9 18 18 0 18

PersonalrückstellungenUrlaubsanspruch 414 414 0 393 0 393Altersteilzeit 115 74 0 33 0 74Jubiläumszuwendungen 51 2 5 20 2 66Mehrarbeit/Zeitguthaben 33 33 0 39 0 39Übrige Personalkostenrückstellungen 483 22 0 16 0 4772. Zwischensumme 1.096 545 5 501 2 1.049

Sonstige RückstellungenProzesskosten sowieRechts- /Beratungskosten 371 19 59 223 0 516Ausstehende Rechnungen 366 366 0 217 0 217Stipendien 357 36 166 90 0 245Ausfallbetrag gestundeteStudiengebühren 169 6 0 34 4 201Neubau durch Studierendenwerk 100 100 0 0 0 0Verpflichtungen ProPro 56 56 0 0 0 0Archivierungskosten 50 0 0 0 0 50ZLV 10 10 0 140 0 140Übrige sonstige Rückstellungen 4 4 0 14 0 143. Zwischensumme 1.483 597 225 718 4 1.383

Gesamtsumme 2.606 1.151 248 1.237 6 2.450

Page 12: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 3 / 8

6. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeit gegenüber der FHH in Höhe von TEUR 5.873 (Vorjahr:TEUR 3.382) resultieren in Höhe von TEUR 4.733 aus zum Bilanzstichtag noch nichtverwendeten Investitionsmitteln der FHH.Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

II. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 1.479 (Vorjahr: TEUR 1.769)enthalten Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens für Investitionszuschüsse inHöhe von TEUR 1.079 (Vorjahr: TEUR 1.571).

Die periodenfremden Erträge in 2016 betragen TEUR 281 und resultieren imWesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen.

2. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von TEUR 5.924 (Vorjahr:TEUR 3.280) sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 2.867enthalten. Diese resultieren in Höhe von TEUR 2.721 aus den Zuführungen zu denVerbindlichkeiten aus dem IEVK, denen eine entsprechende Entnahme aus denzweckgebundenen Rücklagen gegenüberstehen.

Page 13: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 3 / 9

D. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 bestehen zum Bilanzstichtag nicht.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen analog zu § 285 Abs. 3 HGB betreffenhauptsächlich abgeschlossene Mietverträge für die von der HCU genutztenRäumlichkeiten in Höhe von TEUR 102.

2. Organe der HCU

a) Präsidium

Nach § 79 des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) wird die HCU voneinem Präsidium geleitet. Das Präsidium setzte sich am 31. Dezember 2016 wie folgtzusammen:

∂ Dr.-Ing. Walter Pelka, Präsident

∂ Prof. Dr. Harald Sternberg, Vizepräsident für Studium und Lehre

∂ Prof. Dr. Gesa Ziemer, Vizepräsidentin für Forschung

∂ Stephanie Egerland-Rau, Kanzlerin

b) Hochschulrat

Gemäß § 84 HmbHG hat die HCU als weiteres Organ den Hochschulrat. DieAmtszeit des zweiten Hochschulrates der HCU endete am 20. August 2016. Erbestand aus folgenden Mitgliedern:

∂ Leo Mittelholzer, Vorstandsvorsitzender der Holcim (Deutschland) AG

(Vorsitzender)

∂ Prof. Karen Eisenloffel, Professorin am Lehrstuhl für Tragwerkslehre und

Stadtplanung der BTU Cottbus

∂ Prof. Elke Pahl-Weber, Professorin am Institut für Stadt- und Regionalplanung

an der TU Berlin

∂ Kirsten Wagner, Geschäftsführerin der NORDMETALL-Stiftung

∂ Prof. Dr. Wolfgang Willkomm, Professor für Architektur an der HafenCity

Universität Hamburg.

Page 14: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 3 / 10

Im Jahr 2016 hat der Hochschulsenat seine Aufgaben entsprechend den Vorgabendes HmbHG wahrgenommen. Im Berichtsjahr wurden die Vertreterinnen undVertreter des Hochschulsenats neu gewählt, da die Amtszeit entsprechendabgelaufen war. Es erfolgte eine Neubesetzung dieses Gremiums.

c) Hochschulrat

Der Hochschulrat hat die Aufgaben entsprechend den Vorgaben des HmbHGwahrgenommen. Die Amtszeit des Hochschulrates endete am 20. August 2016. Einneuer Hochschulrat befindet sich derzeit in Vorbereitung und Besetzung. DerHochschulsenat hat in seiner Sitzung am 9. November 2016 die beiden vom diesemzu benennenden Mitglieder gewählt.

Page 15: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 3 / 11

Die Amtszeit des vierten Hochschulsenats der HCU endete am 31.10.2016. DieZusammensetzung bis zum 31. Oktober 2016 war:

Mitglied Stellvertretung

Vorsitz:

Dr. Walter Pelka

Hochschullehrerinnen und -lehrer:

Prof. Reinhold Johrendt Prof. Peter O. Braun

Prof. Dr. Peter-Matthias Klotz Prof. Dr. Klaus Liebrecht

Prof. Dr. Thomas Schramm Prof. Dr. Karl-Peter Traub

Prof. Christiane Sörensen Prof. Gesine Weinmiller

Prof. Dr. Ingrid Breckner Prof. Dr. Annette Kämpf-Dern

Prof. Dr. Katharina Weresch Prof. Anne Rabenschlag

Akademisches Personal:

Sascha Anders Dr. Michael Bose

Frederike Neißkenwirth Yuca Meubrink

Studierende:

Darja Kage Damla Sahin

Maike Tonne Sophie Kuhnt

Technisches, Bibliotheks- undVerwaltungspersonal:

Schütte, Ulrich

Präsidium (beratend, n. stimmberechtigt):

Stephanie Egerland-RauProf. Dr. Harald SternbergProf. Dr. Gesa Ziemer

Page 16: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 3 / 12

Die Amtszeit des fünften Hochschulsenates begann am 1. November 2016. DieZusammensetzung ist wie folgt:

Mitglied Stellvertretung

Vorsitz:

Dr. Walter Pelka

Hochschullehrerinnen und -lehrer:Prof. Dr. Ingrid Breckner Prof. Dr. Gesa KapteinaProf. Reinhold Johrendt Prof. Florian FinkProf. Dr. Peter-Matthias Klotz Prof. Dr. Klaus LiebrechtProf. Irene Peters, Ph.D. Prof. Dr. Monika GrubbauerProf. Dr. Thomas Schramm Prof. Dr. Karl-Peter TraubProf. Dr. Katharina Weresch Prof. Dr. Jörg Knieling

Akademisches Personal:

Tim Hansen Gionatan VignolaJohannes Kröger Kai Schramme

Studierende:

Franziska Dehm Arne MeyerJamil Khiari Gabriel Nießen

Technisches, Bibliotheks- undVerwaltungspersonal:Thomas Kniephoff Heiko Wagner

Präsidium (beratend, n. stimmberechtigt):

Stephanie Egerland-RauProf. Dr. Harald SternbergProf. Dr. Gesa Ziemer

3. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers

Das Honorar des Abschlussprüfers für Abschlussprüfungsleistungen betrug für dasGeschäftsjahr 2016 TEUR 15.

Page 17: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 3 / 13

4. Personal

Im Geschäftsjahr 2016 waren an der HCU folgende Mitarbeiter (getrennt nachPersonalkategorien) beschäftigt:

2016 2015Besetzte Professuren und

41Hochschuldozenten/innen aufLebenszeit 42Besetzte Professuren undHochschuldozenten/innen auf Zeit 8 3Wissenschaftliches undkünstlerisches Personal 99 97Nichtwissenschaftliches Personal 114 107Gesamt 262 249

5. Nachtragsbericht

Nach Ende des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2016 haben sich keineVorgänge von besonderer Bedeutung ereignet, über die an dieser Stelle zu berichtenwäre.

6. Ergebnisverwendung

Der Präsident und die Kanzlerin schlagen vor, eine Entnahme aus denzweckgebundenen Rücklagen in Höhe von EUR 2.721.400,00 sowie Einstellungen indie zweckgebundenen Rücklagen in Höhe von EUR 828.653,32 und in dieAllgemeine Gewinnrücklagen in Höhe von EUR 872.083,95 vorzunehmen.

Hamburg, den 30. März 2017

………………….…………………. ………………….………………….HafenCity Universität Hamburg HafenCity Universität HamburgDer Präsident Die Kanzlerin

Page 18: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Umglie-1.1.2016 Zugänge derungen Abgänge 31.12.2016

EUR EUR EUR EUR EUR

I. ImmaterielleVermögensgegenstände

Entgeltlich erworbenegewerbliche Schutzrechte undähnliche Rechte und Werte 1.042.132,48 49.856,11 0,00 0,00 1.091.988,59

II. Sachanlagen

1. Grundstücke und Bauteneinschließlich der Bautenauf fremden Grundstücken 827.612,14 150.809,67 0,00 0,00 978.421,81

2. Technische Anlagenund Maschinen 8.443.189,37 894.724,91 30.868,94 18.041,72 9.350.741,50

3. Andere Anlagen, Betriebs- undGeschäftsausstattung 2.578.371,51 260.308,16 0,00 38.039,26 2.800.640,41

4.Kunstgegenstände,Sammlungen und Bibliotheken 857.150,77 111.787,57 0,00 0,00 968.938,34

5. Anlagen im Bau 30.868,94 13.259,24 -30.868,94 0,00 13.259,2412.737.192,73 1.430.889,55 0,00 56.080,98 14.112.001,30

III. Finanzanlagen

1. Beteiligungen 25.950,00 0,00 0,00 0,00 25.950,002. Wertpapiere des

Anlagevermögens 965.653,29 214.293,16 0,00 370.532,65 809.413,80991.603,29 214.293,16 0,00 370.532,65 835.363,80

14.770.928,50 1.695.038,82 0,00 426.613,63 16.039.353,69

Entwicklung des Anlagevermögens der

HafenCity Universität Hamburg, Hamburg,

im Geschäftsjahr 2016

Anschaffungs-/Herstellungskosten

Page 19: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage zum Anhang

1.1.2016 Zugänge Abgänge 31.12.2016 31.12.2016 31.12.2015EUR EUR EUR EUR EUR EUR

721.869,87 121.219,67 0,00 843.089,54 248.899,05 320.262,61

429.515,18 35.037,08 0,00 464.552,26 513.869,55 398.096,96

6.151.103,82 788.620,68 18.027,72 6.921.696,78 2.429.044,72 2.292.085,55

2.003.973,67 182.021,38 38.031,26 2.147.963,79 652.676,62 574.397,84

0,00 0,00 0,00 0,00 968.938,34 857.150,770,00 0,00 0,00 0,00 13.259,24 30.868,94

8.584.592,67 1.005.679,14 56.058,98 9.534.212,83 4.577.788,47 4.152.600,06

0,00 0,00 0,00 0,00 25.950,00 25.950,00

0,00 0,00 0,00 0,00 809.413,80 965.653,290,00 0,00 0,00 0,00 835.363,80 991.603,29

9.306.462,54 1.126.898,81 56.058,98 10.377.302,37 5.662.051,32 5.464.465,96

Kumulierte Abschreibungen Buchwerte

Page 20: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage zum Anhang

Ist Plan2016 2016TEUR TEUR

1. Ordentliches Periodenergebnis -1.044 1.2322. Abschreibungen / Zuschreibungen auf

Gegenstände des Anlagevermögens (+/-) 1.127 1.0003. Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für

Investitionszuschüsse (-) -1.079 04. Zunahme/Abnahme der Rückstellungen (+/-) -156

a) davon Steuerrückstellungen -9 0b) davon Sonstige Rückstellungen -147 0

5. Zunahme/Abnahme sonstiger Aktiva, die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (+/-) 1.581 0

6. Zunahme/Abnahme sonstiger Passiva, die nicht der Investitions-oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind (+/-) 3.707 0

7. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge (+/-) 2.721 0

Kapitalfluss I aus laufender Geschäftstätigkeit 4.136 2.232

8. Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen (-) -1.431 -5359. Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen (-) -50 010. Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen (-) -214 011. Einahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlage-

vermögens 370 012. Einzahlungen aus investiven Zuführungen der FHH 3.663 535

a) davon Zuführung zum Sonderposten für Investitionszuschüsse 1.457 535b) davon Veränderung der Forderungen / Verbindlichkeit aus Investitionen (+/-) -380 0

13. Kapitalfluss aus Investitionen 2.338 0

14.Kapitalfluss II nach Investitionstätigkeit(Kapitalfluss I + Kapitalfluss aus Investitionen) 6.474 2.232

15. Kapitalfluss aus Finanzierung 0 0

16. Kapitalfluss III nach Finanzierungstätigkeit(Kapitalfluss II + Kapitalfluss aus Finanzierung) 6.474 2.232

17. Finanzmittel am Anfang der Periode 22.329 11.159

18. Finanzmittel am Ende der Periode 28.803 13.391

Kapitalflussrechnung

Über die Liquiditätssituation und die finanzielle Entwicklung gibt die folgende gemäß der

Anlage 2 der VV zu § 106 LHO erstellte Kapitalflussrechnung Aufschluss.

Page 21: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 1

Lagebericht der HafenCity Universität Hamburg (HCU)

für das Geschäftsjahr 2016

Bericht über die Hochschulentwicklung und die wirtschaftliche Lage

Gliederung

1.0. Management Summary

1.1. Tabellenwerke zu finanziellen Kennzahlen und nicht finanziellenLeistungskennzahlen und deren Entwicklung für das Geschäftsjahr 2016

1.1.1 Kennzahlen der Einrichtung (eigene Berichtskennzahlen derHochschule)

1.1.2 Kennzahlenset des neuen Haushaltswesens (SNH)

1.1.3 Angaben zur Entwicklung der Vollzeit-Äquivalente (gemäß einem vonder BWFG vorgegebenen Berichtsschema)

1.2. Bericht über die Hochschulentwicklung im Jahr 2016 (dargestellt gemäß Strukturder ZLV)

1.2.1 Strategische Ziele und Rahmenvorgaben

1.2.2 Lehre, Studium, Weiterbildung und Durchlässigkeit der Bildungsbereiche

1.2.3 Forschung, Wissens- und Technologietransfer

1.2.4 Gleichstellung, Familienfreundlichkeit und Diversity Management

1.2.5 Internationalisierung

1.2.6 Personal

1.2.7 Ressourcen

1.2.7.1 Betriebshaushalt

1.2.7.2 Investitionen

1.3. Nachtragsbericht

1.4. Bericht über Tochtergesellschaften und Beteiligungen

Page 22: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 2

2.0. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Einrichtung

2.1. Voraussichtliche Entwicklung der Hochschule und mittelfristiger Ausblickinsgesamt

2.2. Entwicklung des Personalbestandes

2.3. Entwicklung des Ressourcenbestandes

2.3.1 Entwicklung im Bereich des Betriebshaushaltes

2.3.2 Entwicklung im Bereich der Investitionstätigkeit

2.4. Wesentliche Risiken, Ungewissheiten und Chancen

2.4.1 Ertrags- und Ergebnisrisiken

2.4.2 Risiken im Personalbereich

2.4.3 Haftungsrisiken

2.4.4 Finanzierungsrisiken

2.4.5 sonstige Geschäftsrisiken (z. B. Beschaffungswesen, Energiekosten etc.)

Nachtragsbericht

Page 23: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 3

1.0. Management Summary

Im Jahr 2016 hat das Präsidium der HCU seine Aufgaben entsprechend den Vorgaben desLandeshochschulgesetzes (HmbHG) wahrgenommen. Der Hochschulsenat hat denderzeitigen Präsidenten Herrn Dr.-Ing. Walter Pelka gemäß § 80 Absatz 3 HmbHGwiedergewählt. Die Wiederwahl wurde vom Hochschulrat bestätigt. Der Präsident hat fürdas Ressort „Forschung“ Frau Prof. Dr. Gesa Ziemer als Vizepräsidentin und für dasRessort „Lehre und Studium“ Herrn Prof. Dr.-Ing. Harald Sternberg als Vizepräsidentenausgewählt. Der Hochschulsenat hat die Auswahl der Vizepräsidentin und desVizepräsidenten gemäß § 82 Absatz 1 HmbHG bestätigt. Somit gibt es keine Veränderungin der Zusammensetzung des Präsidiums der HCU.

Im Jahr 2016 hat der Hochschulsenat seine Aufgaben entsprechend den Vorgaben desHmbHG wahrgenommen. Im Berichtsjahr wurden die Vertreterinnen und Vertreter desHochschulsenats neu gewählt, da die Amtszeit entsprechend abgelaufen war. Es erfolgteeine neue Zusammensetzung dieses Gremiums.

Der Hochschulrat hat im Berichtsjahr die Aufgaben entsprechend den Vorgaben desHmbHG wahrgenommen. Die Amtszeit des Hochschulrates ist in 2016 ausgelaufen. Einneuer Hochschulrat befindet sich derzeit in Vorbereitung und Besetzung. DerHochschulsenat hat bereits die beiden von ihm zu benennenden Mitglieder gewählt.

Im Berichtsjahr wurden die im Zuge der Hochschulvereinbarung und im Struktur- undEntwicklungsplan (StEP) vereinbarten Konsolidierungs- und Sanierungsmaßnahmen derHCU weiter erfolgreich umgesetzt. Die Zielvereinbarung für die Haushaltsjahre 2017/2018wurde fristgerecht vor Beginn der Haushaltsberatungen in der Hamburger Bürgerschaftzwischen BWFG und HCU abgeschlossen.

Während in der Verwaltung der Schwerpunkt in weiteren Prozessoptimierungen lag, wurdein 2016 der Fokus im akademischen Bereich auf die Akkreditierung der neu konzipiertenStudiengänge gelegt. Die Nacharbeiten nach den Audits erfolgten im Wesentlichen in 2016,so dass die Re-Akkreditierung aller Studiengänge der HCU, nun bis 2022, erfolgt ist.Unabhängig davon ist das Ziel weiterhin, die interdisziplinäre Zusammenarbeit weiterauszubauen und die universitären Lehr- und Lernformate weiter zu stärken.

Die Kooperation mit dem MIT Cambridge (Boston, USA) im Hinblick auf das CityScienceLab @HCU - A Cooperation with MIT Media Lab entwickelt sich sehr positiv. Fürdie Stadt Hamburg wurde in 2016 das erste Großprojekt – „Finding Places“ realisiert,welches einen sehr positiven Response, weit über die Grenzen von Hamburg hinauserzielte. Aus dem Projekt heraus konnten zwischenzeitlich bereits diverse neueDrittmittelprojekte eingeworben werden.

Aufgrund der in 2015 getroffenen Vereinbarung zwischen BWF(G) und HCU, wurde derHCU ein grundlegendes Re-Engineering, des konsekutiven Studienprogramms Architekturermöglicht. Wesentliche Ziele waren die Einleitung des Generationswechsels im Kollegiummit einer deutlichen Senkung des Altersdurchschnitts der Professuren sowie dieMöglichkeit zur Schaffung universitärer Strukturen. Hierzu wurden Anfang 2016 6 W3-

Page 24: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 4

Professuren mit jeweils 0,5 VZÄ neu ausgeschrieben. Die ersten drei Berufungen sind zumSommersemester 2017 wirksam, zum Wintersemester 2017/2018 sind nach aktuellemStand die Berufungsverhandlungen abgeschlossen.

Weitere erfolgreiche Berufungen erfolgten in den Bereichen Bauingenieurwesen, sowieGeodäsie und Geoinformatik.

Der Bericht der Innenrevision (IRkH) im Hinblick auf Struktur und Prozesse im InternationalOffice der HCU wurde im Juni 2016 vorgelegt. Es wurden nach Kenntnis hierübervollumfängliche Restrukturierungsmaßnahmen ergriffen und deutlicheStrukturveränderungen vorgenommen. Die vollständige Umsetzung derSanierungsmaßnahmen soll geplant im 1. Halbjahr 2017 abgeschlossen sein.

Im Januar 2016 wurde der Bericht des Wissenschaftsrates zur MINT-Evaluation derHamburger Hochschulen veröffentlicht:

„Die Hochschulleitung der HCU zeichnet sich durch ein professionelles Management derVeränderungsprozesse aus, und hat das Konzept der Interdisziplinarität unter denMitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hochschule gut verankern können. Positivhervorzuheben sind die transparent ausgestalteten Prozesse zur Ausarbeitung des vonallen Statusgruppen getragenen SEP. Bestehende Probleme wurden proaktiv angegangenund – soweit möglich – gelöst, weswegen sich die finanzielle Ausstattung der HCU zwarimmer noch auf niedrigem und verbesserungsbedürftigem Niveau bewegt (vgl. KapitelC.IV.6.a), der Bestand der Hochschule aber nicht mehr akut gefährdet ist. Insgesamt sindder Entwicklung der HCU durch die finanziellen Rahmenbedingungen enge Grenzengesetzt, zumal die Hochschulleitung bereits zahlreiche Maßnahmen ergriffen hat, umEinsparungen vorzunehmen. Gegenwärtig ist angesichts des mit dem Land vereinbartenSanierungsplans keine langfristige Perspektive für die Hochschule erkennbar, die es ihrermöglichen würde, ihrem gesetzlichen Auftrag von anwendungsorientierter Lehre undexzellenter Forschung gerecht zu werden.“ (MINT-Bereiche an den Hochschulen desLandes Hamburg, Bericht des Wissenschaftsrates vom 25.1.2016, S. 149)

Der Bericht des Wissenschaftsrates formuliert die dringende Empfehlung an die Freie undHansestadt Hamburg:

„Das Land muss daher zeitnah klären, was es von der Hochschule in Lehre und Forschungerwartet und welche finanziellen und personellen Rahmenbedingungen gesetzt werdenkönnen, um diese Erwartungen zu erfüllen. Die Formulierung eines „ZukunftskonzeptsHCU“ unter Bestimmung ihrer Position im Landeshochschulsystem sowie der Ressourcenund Entwicklungsmöglichkeiten ist von hoher Dringlichkeit, um für die HochschuleBedingungen zu schaffen, die eine langfristige Planung und Entwicklung erlauben. ImRahmen der Überlegungen ist zu berücksichtigen, dass die (Personal-) Entscheidungendurch Berufungen, wie sie derzeit bis 2020 geplant sind, langfristig binden und eine rascheEntscheidung daher dringlich ist. Eine externe Evaluation des Konzepts sollte erfolgen undanschließend eine Entscheidung über die zukünftige Entwicklung der HCU getroffenwerden.“ (MINT-Bereiche an den Hochschulen des Landes Hamburg, Bericht desWissenschaftsrates vom 25.1.2016, S. 160)

Page 25: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 5

Der Senat hat hierauf bereits reagiert. Durch die BWFG wurde eine Zukunftskommissionberufen, welche im März 2017 ihre Tätigkeit aufgenommen hat.

1.1. Tabellenwerke zu finanziellen Kennzahlen und nicht finanziellenLeistungskennzahlen und deren Entwicklung für das Geschäftsjahr 2016

1.1.1 Kennzahlen der Einrichtung (eigene Berichtskennzahlen der Hochschule)

Die HCU ermittelt für die hochschulstrategische und die interne Steuerung eine Reihe vonKennzahlen in den Bereichen Lehre und Studium, Forschung und Verwaltung.

1.1.2 Kennzahlenset des neuen Haushaltswesens (SNH)

Die Produktkennzahlen stellen die Ist-Werte zu den mit der Behörde für Wissenschaft undForschung vereinbarten Zielwerten aus der getroffenen Ziel- und Leistungsvereinbarung(ZLV) 2015/2016 dar.

Produktkennzahlen der HCU, Soll-Ist-Vergleich 2016

Bezeichnung Einheit Ist2015

Ist2016

Plan2016

Studienanfänger/ -innen im 1. Fachsemester Anzahl 659 675 620davon grundfinanzierte Studienanfänger/ -innen Anzahl 609 595 540davon HSP-finanzierte Studienanfänger/ -innen Anzahl 50 80 80Studienanfänger/ -innen in Bachelor-Studiengängenim 1. Fachsemester Anzahl 399 418 400

davon grundfinanzierte Studienanfänger/ -innenin Bachelor-Studiengängen Anzahl 349 338 320

davon HSP-finanzierte Studienanfänger/ -innen in Bachelor-Studiengängen Anzahl 50 80 80

Studienanfänger/ -innen in Master-Studiengängen im1. Fachsemester Anzahl 260 256 220

Absolventen/ -innen Anzahl 422 421 415davon Bachelorabsolventen/ -innen Anzahl 253 219 250davon Masterabsolventen/ -innen Anzahl 169 202 165Input-Output-Quote 1. FS. (grundständige Studiengänge) Prozent 73,3 65,77 70,0Anteil Studierender im 3. FS im Vergleich zu den Studierendenim 1. FS vor einem Jahr (grundständige Studiengänge) Prozent 76,6 73,4 75,0

Input-Output-Quote Master Prozent 73.5 80,2 72,0Durchlässigkeitsquote Prozent 0,7 1,0 0,7Drittmittelerträge, die nicht aus der Wirtschaft stammen, proProfessor/ -in gemessen in VZÄ EUR 91.794 77.137 34.000

Drittmittelerträge aus der Wirtschaft pro Professor/ -ingemessen in VZÄ EUR 18.667 10.768 6.500

Beteiligungen an Sonderforschungsbereichen Anzahl 0 0 0Beteiligungen an drittmittelfinanzierten Graduiertenkollegs bzw.–schulen Anzahl 1 1 1

Beteiligungen an DFG-Forschergruppen Anzahl 0 1 1

Page 26: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 6

Zahl der Studienanfänger/ -innen im 1. Fachsemesterin Weiterbildungsstudiengängen Anzahl 0 0 0

Zahl der Studienanfänger/ -innen im 1. Fachsemesterin berufsbegleitenden Studiengängen Anzahl 0 0 0

Professorinnenquote Prozent 33,0 31,5 27,0Frauenquote am wissenschaftlichen Personal (ohneProfessuren) Prozent 44,4 48,2 41,0

(Re-)Zertifizierung als familienfreundliche Hochschule 0 oder 1 1 1 1Bildungsausländerquote bei den Studierenden Prozent 13,4 15,0 16,0Outgoing-Quote bei den Studierenden Prozent 2,9 2,4 2,9Ausländerquote am wissenschaftlichen Personal Prozent 5,2 7,0 10,0

Lehrleistung Einheit Ist2015

Ist2016

Plan2016

Lehrveranstaltungsstunden (LVS) für Bachelor-Studienangebote Anzahl 1.020 * 1.037LVS für Master-Studienangebote Anzahl 736 * 541Summe insgesamt Anzahl 1.756 * 1.578

Umsetzung der LVVO Einheit Ist2015

Ist2016

Plan2016

Forschungskontingent pro Semester in LVS Anzahl 13 * 40Kontingent für besondere Aufgaben pro Semester in LVS Anzahl 40,5 * 40Summe insgesamt Anzahl 53,5 * 80

LegendeStudienjahr 2014 = SoSe 2014 + WS 2014/15Studienjahr 2015 = SoSe 2015 + WS 2015/16*) Studienjahr 2016 = SoSe 2016 + WS 2016/17 Berichtslegung erfolgt mit dem Lagebericht 2017,da das Studienjahr 2017 im Kalenderjahr 2017 endet

Hinweis zu Umsetzung der LVVO, laut 6.1 der ZLV Angabe pro Semester:Ist 2014 und Ist 2015 - Der Wert ist der Mittelwert aus beiden Semestern des Studienjahres,da die Angabe pro Semester in LVS erfolgen soll.

Summe insgesamt bezieht sich ebenfalls auf pro Semester in LVS

Page 27: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 7

1.1.3 Angaben zur Entwicklung der Vollzeit-Äquivalente (gemäß einem von der BWFGvorgegebenen Berichtsschema)

Kennzahlen Ist 2016 Ist 2015Beschäftigungsumfang (VZÄ) 219,24 206,54Davon

wissenschaftliches Personal (inkl. Professuren) 123,6 100,33

Professorinnen und Professoren 47,08 41,08

nicht drittmittelfinanzierte Professorinnen undProfessoren 46,08 40,08

technisches und Verwaltungspersonal 56,41 57,88

TVP-Quote (Verhältnis TVP zu Personalinsgesamt in VZÄ)* 28% 28%

Anzahl der bewilligten DFG-Großgeräteanträge (UHH, TUHH, HCU, HAW) 0 0

Summe der vereinnahmten DFG-Fördermittelfür Großgeräte 0 184 TEUR

1.2. Bericht über die Hochschulentwicklung im Jahr 2016 (dargestellt gemäßStruktur der ZLV)

1.2.1 Strategische Ziele und Rahmenvorgaben

Im Rahmen der Ziel- und Leistungsvereinbarungen haben HCU und BWFG übergeordnete,strategische Ziele festgelegt, an denen sich die Entwicklungsplanung der HCU ausrichtensoll. Für 2015/2016 wurden die folgenden strategischen Ziele festgelegt:

∂ Bereitstellung eines bedarfsgerechten, qualitätsvollen Studienplatzangeboteseinschließlich einer angemessenen Zahl an Masterstudienplätzen

∂ Verbesserung der Studienbedingungen durch Überarbeitung der BolognaMaßnahmen mit dem Ziel der Studierbarkeit und Anpassung an neuereEntwicklungen

∂ Schärfung der Forschungsprofile durch Schwerpunktbildung, um in diesen einkonkurrenzfähiges Forschungsniveau im nationalen und internationalen Maßstabsicherzustellen

∂ Weiterentwicklung des Gender Mainstreamings und Diversity Managements∂ Stärkung der internationalen Ausrichtung∂ Umsetzung des Code of Conduct „Prekäre Beschäftigung“∂ Verbesserung der Durchlässigkeit der Bildungsbereiche

Page 28: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 8

Die Rahmenbedingungen, unter denen diese Ziele erreicht werden sollen, stellen für dieHCU nach wie vor eine große Herausforderung dar. Die Tätigkeiten an der HCU sindimmer noch geprägt von umfangreichen Konsolidierungs- und Sanierungsmaßnahmen,insbesondere im akademischen Bereich und im Hinblick auf die zwingende Notwendigkeitder Schaffung universitärer Strukturen im akademischen Bereich der Hochschule. Dieweiterhin fehlende Rechtssicherheit und Verlässlichkeit im Bereich der Kapazitätsplanungbelastet die Hochschule nach wie vor. Diese Rahmenvorgaben schränken denHandlungsspielraum der HCU stark ein.

In der Hochschulvereinbarung 2012 und im Struktur- und Entwicklungsplan 2014-2020wurden umfangreiche Konsolidierungs- und Sanierungsmaßnahmen vereinbart. Die HCUhat sich auf Kosteneinsparungen in allen Bereichen von ca. 25% gegenüber den Ausgabenund eingegangenen langfristigen Verpflichtungen auf Basis des Haushaltsjahres 2011verpflichtet. Dies wurde im Bereich der Verwaltung mit einem Personalabbau von 27%bereits erfolgreich umgesetzt.

Die Anzahl der Professuren muss nach der aktuellen Planung und ohne Berücksichtigungder Sondermittel für die Anpassungen in der Architektur bis 2020 auf ca. 40 VZÄ, finanziertaus Haushaltsmitteln, sinken. Die mit der Gründung der HCU intendierte fachliche undinhaltliche Breite, die Anzahl der Studierenden und die Größe des Kollegiums entsprechennicht den üblichen universitären Proportionen und Relationen und sind nur schwerhandzuhaben. Aus der seinerzeit vorgesehenen inhaltlichen Breite, definiert durch „diegebaute Umwelt“ mit Architektur, Bauingenieurwesen, Geodäsie, Stadtplanung sowie denebenfalls vorgesehenen kultur- und sozialwissenschaftlichen Bereichen ergibt sich eine imuniversitären Vergleich ungewöhnlich hohe Anzahl von Professuren bezogen auf dieAnzahl der Studierenden und ein daraus resultierender hoher professoralerBetreuungsgrad. Die damit verbundenen hohen Personalaufwendungen lassen, selbst beiprinzipiell angemessenen finanziellen Zuwendungen, keinen Spielraum für eine übliche undeingeforderte universitäre Ausstattung, insbesondere personell im Mittelbau(Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) aber auch im Hinblick auf dieSachausstattung. Dies hat unmittelbare Konsequenzen für die qualitative und quantitativeForschungsfähigkeit der Professuren und der Universität insgesamt sowie die Schaffunguniversitärer Formate im Lehrbetrieb.

Zur Abdeckung der fachlich-inhaltlichen Themen in den einzelnen Studienprogrammenwerden derzeit verstärkt befristete Professuren aus den zeitlich befristeten Verstärkungs-bzw. Ergänzungsmitteln beschäftigt. Es erfolgten in 2016 4 Neuberufungen in denBereichen Bauingenieurwesen und Geodäsie und Geoinformatik, um die Lehre in diesenbeiden Studiengängen abzusichern. In beiden Studiengängen ist der Generationswechselzwischenzeitlich weitestgehend abgeschlossen und die Relationen nähern sichuniversitären Kenngrößen.

Die finanzielle Situation der HCU ist trotz der bereits erfolgreich umgesetztenKonsolidierungs- und Sanierungsmaßnahmen in der Verwaltung weiter äußerst strengerAusgabendisziplin unterworfen. Folgende Entwicklungen im Berichtsjahr 2016 belasten diefinanzielle Situation der HCU:

Page 29: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 9

Im Rahmen der Hochschulvereinbarung 2012 wurde eine Steigerung des Globalbudgetsder HCU um 0,88 % auf die Grundfinanzierung und ohne Anpassung auf dieStrukturierungshilfe und die (in 2016 hinzugekommenen) Ergänzungsmittel vereinbart.Diese Erhöhung reicht nicht aus, um die Tarifsteigerungen im Personalbereich zufinanzieren. Die Tarifsteigerungen lagen, ebenso wie in den vorherigen Berichtsjahrendeutlich darüber (2015:+1,9%; 2016:+2,1%).

Die laufende Instandhaltung des Gebäudes erfordert zusätzliche Anstrengungen undMaßnahmen, da die starke Nutzung des Gebäudes (deutlich mehr als die ursprünglichgeplanten 1.500 Studierenden) und die unter Einsparungsdruck stehende Qualität derGrundausstattung bei der Erstellung des Gebäudes die Lebensdauer der Infrastruktur (z.B.Fahrstühle und Böden) stark mindert. 2014 teilte der Senat in seiner Antwort auf eineSchriftliche Kleine Anfrage mit, es gebe Einsparungsmaßnahmen mit einer Gesamtsummevon 9,41 Mio. Euro. Hierzu zählte zum Beispiel der Verzicht auf die geplanteFassadenausführung, wodurch ein wesentliches architektonisches Merkmal desWettbewerbsergebnisses aufgegeben wurde und mittelfristig höhere Pflege- undWartungskosten entstehen. Zudem wurde auf Photovoltaikflächen und Geothermieverzichtet, die jedoch Teile eines zuvor von Senat und Bürgerschaft gefordertenökologischen Gesamtkonzepts waren, über das der Senat die Bürgerschaft im April 2009unterrichtet hatte. Darüber hinaus wurden einige qualitative Einsparungen vorgenommen,die zu Lasten des Gebäudebetriebs gingen. Zum Beispiel der Verzicht der MobilenTrennwand in der Aula und die Vereinfachung der Ausstattungsqualitäten an Türen,Bodenbelägen, an der Windfang- und Aufzugsanlage sowie an der Sanitärausstattung.(S. 138 Jahresbericht 2017 des Rechnungshofes der Freien und Hansestadt Hamburg)

Neben diesen v.a. finanziellen Rahmenbedingungen ist die HCU im Bereich derLehrkapazitätsplanung nach wie vor großer Unsicherheit ausgesetzt. Die nach wie vorbestehende und angewendete Auslegung des Kapazitätsrechts durch das Verwaltungs-und Oberverwaltungsgericht in Form des sogenannten Kapazitätsausschöpfungsgeboteshindert die HCU letztlich daran, ein qualitätsoptimiertes Studienangebot sicherzustellen.Die Rechtsauslegung des OVG und die strategische Zielsetzung der HCU und der BWFGstehen folglich nach wie vor im Widerspruch. Es bleibt abzuwarten, welche Entscheidungendie Gerichte auf Basis des für die HCU ab Wintersemester 2017/2018 anzuwendendenneuen Kapazitätsrechts treffen.

1.2.2 Lehre, Studium, Weiterbildung und Durchlässigkeit der Bildungsbereiche

Aus dem budgetfinanzierten Personal stellte die HCU Lehrleistungen im Umfang voninsgesamt 1.756 LVS zur Verfügung, davon 1.020 LVS für grundständige Studienangeboteund 736 LVS für Master-Studienangebote (laut Plan Studienjahr 2015 = SoSe 2015 plusWiSe 2015/16, Berichtspflicht zum Ende des Jahres, in dem das Studienjahr endet). DerAnteil der Lehraufträge an der gesamten Lehrleistung soll nicht mehr als ca. 37 % undmittelfristig nicht mehr als 35 % betragen. Bezogen auf die Grundkapazität wurde dieseVorgabe mit einem Anteil von 29,1 % erreicht. Die zusätzliche Aufnahme von 50Studienanfängerinnen und -anfängern ihm Rahmen des HSP II verursachte einen erhöhtenBedarf an Lehrkapazität, der durch zusätzliche Lehraufträge erbracht wurde. Damit betrugder Anteil an Lehraufträgen an der Gesamtlehrleistung 31,9 %. Die Zusatzkosten durchzahlreiche Einkläger sind im Budget der HCU nicht abgedeckt und erzwingen an andererStelle im Haushalt, insbesondere im akademischen Bereich, Streichungen.

Page 30: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 10

Erfüllung der Lehrverpflichtung und Verwendung der Kontingente nach den §§ 16 und 17LVVO – Berichtspflicht nach § 20 Abs. 3 LVVO (Angaben ohne HSP)

SoSe 2015 WiSe 2015/16Lehrleistungen und –ermäßigungen in LVS in

Prozentin LVS in

Prozent

Gesamtlehrleistung (IST) 882 873davon: von Professor/innen erbrachte Lehrleistung 417 47,3 441 50,5davon: von Wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen erbrachteLehrleistung

198 22,4 187 21,5

davon: Lehraufträge 267 30,3 244 27,9Kontingent Forschung (§ 16 LVVO) gem. ZLV (SOLL) 40 40davon: in Anspruch genommen (IST) 11 15Kontingent für sonstige Aufgaben (§ 17 LVVO) gem. ZLV(SOLL)

50 50

davon: in Anspruch genommen (IST) 41 40

Die HCU stellte zum Sommersemester 2016 und zum Wintersemester 2016/17 die auf derGrundlage der Kapazitätsvereinbarung und der Rahmenbedingungen derHochschulvereinbarungen berechneten 320 Studienanfängerplätze in den grundständigenStudiengängen und 220 für Master-Studienangebote zur Verfügung. Darüber hinaus nahmdie HCU die vereinbarten 80 Studienanfängerinnen und –anfänger im Rahmen desHochschulpaktes 2020 und aufgrund der Aussetzung der Wehrpflicht auf. Es wurden imWintersemester 2016/17 insgesamt 418 Bachelor und 256 Master immatrikuliert (analogder ZLV entspricht die Definition 2016 dem SoSe 2016 plus WiSe 2016/17).

Im Berichtszeitraum 2016 (für Absolventen gilt Wintersemester 2015/16 undSommersemester 2016) haben insgesamt 421 Studierende das Studium erfolgreichabgeschlossen. Davon sind 219 Bachelor- und 202 Masterabsolventen.

Die HCU realisierte auch für dieses Zulassungsverfahren die Voraussetzungen für dieTeilnahme am dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV), so dass zum Wintersemester2016/2017 alle zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengänge am DOSVteilgenommen haben. Aus Sicht der HCU ist es, um die Chancengleichheit bei der Vergabeder Studienplätze unter den Hochschulen zu gewährleisten, unabdingbar, dass endlich alleUniversitäten mit den entsprechenden Studiengängen in das DoSV einbezogen werden.

Die HCU setzte das initiierte Verfahren zur weiteren Verbesserung der neuenStudienangebote kontinuierlich unter Einbindung der Studierenden in den Reformprozessunter Berücksichtigung des Maßnahmenkataloges zum „Memorandum zur weiteren Reformder Studienangebote“ vom Dezember 2009 fort. Bereits zum Zulassungsverfahren im WS2015/16 wurden die Allgemeine Zulassungsordnung für alle Bachelor- undMasterstudienprogramme und die Besonderen Zulassungsordnungen neu erlassen. ImBerichtszeitraum erfolgte die weitere Umsetzung der zum WS 2015/16 neu in Kraftgetretenen Curricula aller Studienprogramme in den höheren Fachsemestern und dieUmsetzung in die Allgemeine Studien- und Prüfungsordnung für die Bachelor- undMasterstudienprogramme und in die Besonderen Studien- und Prüfungsordnungen.

Page 31: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 11

Für alle Bachelor- und Masterstudienprogramme wurden im Zeitraum 2015/2016Programmakkreditierungen durchgeführt und alle Studienprogramme 2016 mit Auflagenakkreditiert. Die Umsetzung der Akkreditierungsauflagen ist abschließend zu Ende Januar2017 geplant und die uneingeschränkte Akkreditierung wird für April 2017 erwartet.

Zur Erleichterung des Hochschulzuganges für beruflich Qualifizierte nach § 38 HmbHGsetzte die HCU die gesetzlichen Möglichkeiten um, damit das langfristige Ziel erreichtwerden kann, bis zu 10 % der Studierenden auf diesem Weg ein Studium zu ermöglichen.Die HCU ist bestrebt unter Beachtung des Datenschutzes die Voraussetzungen zuschaffen, um zukünftig die Zahl der beruflich qualifizierten Bewerberinnen und Bewerber,die Zahl der beruflich qualifizierten Studienanfängerinnen und –anfänger sowie dieAbsolventinnen und Absolventen zu erfassen. Im Zulassungsverfahren zum WS 2016/17wurde für diese Bewerbergruppe drei Zulassungen erteilt und drei Immatrikulationen sinderfolgt.

Es stehen nicht zertifizierte Angebote für die Fachöffentlichkeit zur Verfügung wie z. B. dasGeodätische Kolloquium, die Reihe Querblicke, die TEA TIME LECTURES – Werkberichteinnovativer Architekten und Tragwerksplaner, die öffentliche Vortragsreihe WasserhorizonteIII: Kulturlandschaft / Heritage, die HafenCity Lectures 2016: Wie Migration Stadt produziertund die Baltic International Summer School.

1.2.3 Forschung, Wissens- und Technologietransfer

Profilbildende ForschungsprojekteDie HCU hat, den Empfehlungen des Wissenschaftsrates im Zuge der MINT-Evaluation derHamburger Hochschulen entsprechend, die profilbildenden Forschungsprojekte derUniversität zur Definition eines Forschungsschwerpunktes analysiert. DieForschungskommission der HCU formulierte diesen Schwerpunkt im Rahmen eines 2016erarbeiteten Forschungskonzeptes, das bis Jahresende fertiggestellt wurde und 2017 denGremien vorgestellt wird. Der derzeitige übergeordnete Forschungsschwerpunkt der HCUwird hierin wie folgt skizziert: „Bauliche und urbane Transformationen: Analysiert wird derWandel der gebauten Umwelt und der Prozesse ihrer Planung, Gestaltung und Herstellung.Dies ist verknüpft mit der Entwicklung von Strategien, um den räumlichen Wandel mitPartnern aus Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur im Sinne transformativer Forschung zugestalten. ‚Inklusive‘, ‚digitale‘ bzw. ‚regenerative‘ Räume sind dabei die Ausgangspunktefür die Untersuchung urbaner Transformationsprozesse.“

Der Forschungsschwerpunkt basiert auf der thematischen Ausrichtung vonDrittmittelprojekten vergangener Jahre sowie auf den inhaltlichen Zielsetzungen neueingeworbener Projekte, die durch Bundesministerien, der DeutschenForschungsgemeinschaft (DFG) und der EU gefördert werden. Die Evaluierung derProjekte durch qualitätsgesicherte Begutachtungen im Rahmen der Förderprogrammedieser Institutionen ist ein Beleg für die Qualität der Forschung an der HCU in dem obenbeschriebenen Schwerpunkt. Zu den 2016 neubewilligten Projekten zählen vor allemForschungsverbünde, die durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)im Zuge der Ausschreibung „Transformationen urbaner Räume“ gefördert werden, für dendie HCU ihre Vorteile als Profil-Universität für Stadtforschung nutzen konnte:„Transformation gewachsener Zentren – Neue Entwicklungsperspektiven durch soziale,ökonomische und ökologischen Innovationen“, „Gewerbe in der Stadt – Wandel im Bestandgestalten“, „Strategien und Instrumente zur Integration von besonders benachteiligten

Page 32: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 12

Bevölkerungsgruppen (Flüchtlinge, Roma) in den Wohnungsmarkt im Zuge einesnachhaltigen Transformationsprozesses von Stadtteilen“ und „Climate Smart City Hamburg:Urbane Transformationslabore im Stadtteil Lokstedt.“

Neben den laufenden und neuen Projekten, die durch Bundesministerien gefördert werden,tragen auch die 2016 bewilligten Projekte der Landesforschungsförderung, die die HCUkoordiniert oder an denen sie beteiligt ist, zu dem oben angeführtenForschungsschwerpunkt bei. Dies sind das Projekt „Großprojekte als Innovationstreiber inder Bauwirtschaft“ sowie „Gesundheitsförderung und Prävention im Setting Quartier(Gesunde Quartiere)“. Hinsichtlich der Grundlagenforschung ist vor allem die Beteiligungvon HCU-Wissenschaftler/innen an der DFG-Forschergruppe „Organisierte Kreativität:Praktiken zur Induzierung von und Umgang mit Unsicherheit“ zu nennen. DieForschergruppe hat eine Förderung bis 2021, so dass hier ein langfristiger Beitrag zumForschungsprofil der HCU geleistet werden kann. DFG- Förderungen werden auch zumAufbau neuer internationaler Forschungskooperationen genutzt. 2016 wurdenbeispielsweise DFG-Fördermittel zur Etablierung des Projektes „Planungen undGovernance von großen Infrastrukturprojekten“ mit der Brookes University Oxford(Großbritannien), des Projektes „Methoden zur Simulation und Visualisierung von Themenurbaner Gesellschaften an 3D-Modellen zur Förderung partizipativer Stadtentwicklung“ mitdem Media Lab des Massachusetts Institute of Technology (USA) sowie des Projektes„Städte können fliegen: neue Wege der Stadtforschung mit der Federal University of Ceara(Brasilien) bewilligt.

Kooperationen mit der Wirtschaft, Wissens- und TechnologietransferErfolge in der Einwerbung von EU geförderten Projekten tragen gleichermaßen zurProfilbildung, Internationalisierung sowie zum Wissens- und Technologietransfer bei. Hierzuzählen die Interreg-Projekte „Northern Connections: Strategic Transnational ClusterCooperations“ sowie das an der HCU koordinierte „RUMORE: Rural-Urban PartnershipsMotivating Regional Economies“. Beide Projekte sind der Regionalforschung an der HCUzuzuordnen. Die im Rahmen der EU-Interreg-Programme geförderten Projekte zeichnensich ebenso wie die im Zuge von HORIZON2020 unterstützten Projekten durch ein hohesMaß an Kooperationen mit der Wirtschaft sowie Kommunen und anderenGebietskörperschaften aus. Zu den 2016 bewilligten HORIZON2020-Projekten zählen„REPAiR: Resource Management in Peri-Urban Areas“, „FORCE: Cities Cooperation forCircular Economy“ und „MySmartLife: Smart Transition of EU Cities towards a New Concetof Smart Life and Economy.” Darüber hinaus kooperierte die HCU auch 2016 in Form vonAuftragsforschung oder gängigen Förderinstrumenten der Bundesministerien mit KMU,Behörden und Bundesanstalten.

Strukturell soll der Wissens- und Technologietransfer an der HCU mittelfristig durch dieBeteiligung an Förderungen des Landes sowie des Bundes gestärkt werden. Im Rahmender Digitalisierungsstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg beteiligt sich die HCU vorallem an dem Projekt „Hamburg Open Science“. In Kooperation mit den anderenHamburger Hochschulen sowie der Staatsbibliothek soll dieses Projekt die Infrastruktur zurBereitstellung von Forschungsmetadaten in Form eines Forschungsinformationssystems,zur Langzeitspeicherung von Forschungsdaten sowie die Open Access – Veröffentlichungvon Forschungsergebnissen, die an der HCU gewonnen werden, ermöglichen. Auch anden vorbereitenden Sitzungen für eine Gründerplattform in Hamburg hat sich die HCUbeteiligt, um ihre Wissenschaftler/innen in Fragen der Existenzgründung zukünftig

Page 33: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 13

verbesserte Rahmenbedingungen zu bieten. In diesem Zusammenhang ist aber vor allemdie Beteiligung der HCU an dem Verbundprojektantrag „Transphere“ zu nennen, der an derHAW koordiniert wird, und im Zuge der Bund-Länder-Ausschreibung „InnovativeHochschule“ eingereicht wird. Hierdurch soll der Transferaspekt von Forschung in Hamburgdurch neue Formate und Etablierung von Prozessen hochschulübergreifend auf eine neueGrundlage gestellt werden.

Wissenschaftlicher NachwuchsAn der HCU können sich Promovierende im Rahmen von Graduiertenkollegs an Formatender strukturellen Doktorandenausbildung beteiligen. Dies waren 2016 dasGraduiertenkolleg „Performing Citizenship“, das an der HCU koordiniert wird, die Stiftungs-Graduiertenschule „Architektur und Technik“ und das Graduiertenkolleg „LoseVerbindungen – Kollektivität im urbanen und digitalen Raum“ an der UHH, an demWissenschaftler/innen und Promovierende der HCU beteiligt sind. In den vergangenenJahren sind jedoch mehrere geförderte Graduiertenkollegs, Promotionsprogramme undNachwuchsgruppen ausgelaufen. Um auch zukünftig strukturelle Promotionen im Rahmenvon Graduiertenkollegs oder Nachwuchsgruppen zu ermöglichen, wurden 2016 mehrereAnträge für diese Förderformate erarbeitet und eingereicht, deren Begutachtung nochaussteht. Für die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf Postdoc-Ebene nutztdie HCU darüber hinaus das 2015 angelaufene Gastwissenschaftsprogramm, das durchdie ZEIT-Stiftung gefördert wird. Das Programm erlaubt jungen Gastwissenschaftler/innenkurz- bis mittelfristige Forschungsaufenthalte an der HCU, um mit ihren HamburgerKolleginnen und Kollegen Projekte für gemeinsame Forschungsvorhaben oder fürNachwuchsgruppen zu entwickeln. 2016 waren Gastwissenschaftlerinnen aus Dänemark,Estland, Israel und dem Iran an der HCU.

1.2.4 Gleichstellung, Familienfreundlichkeit und Diversity Management

Die Gleichstellungsbeauftragten für das Technische, Bibliotheks- und Verwaltungspersonal(GSB TVP) an der HCU haben im Jahr 2016 von der Überprüfung der Ausschreibungenüber die Teilnahme an Bewerbungsgesprächen bis hin zur Stellungnahme im Hinblick aufEinstellungen 43 Stellenbesetzungsverfahren begleitet.

Zum 1. Januar 2017 wurde erstmalig ein Gleichstellungsplan für das TVP nach demHamburgischen Gleichstellungsgesetz (HmbGleiG) erstellt. Hierin sind Ziele undMaßnahmen für die Bereiche Personalgewinnung und Ausbildung, Berufliche Entwicklungund Fortbildung sowie Arbeitsformen und Arbeitszeiten definiert worden. Die GSB TVPhaben an Fortbildungen zum Thema Gleichstellung sowie am ArbeitskreisGleichstellungsbeauftragte im ZAF teilgenommen. Der Gleichstellungsplan wurde formalnoch nicht verabschiedet, da derzeit noch die Zustimmung des Personalrates aussteht. Dievorliegende Fassung wurde bereits vom Personalamt bestätigt.

Zudem haben die GSB TVP eine eigene AG GleichHoch (Arbeitsgemeinschaft derHamburger Hochschulen zur Gleichstellung im technischen, verwaltungs- undBibliotheksbereich) mit den Kolleginnen und Kollegen in den Hamburger Hochschulenetabliert, um die Themen und Arbeitsweisen der Gleichstellung im Hochschulbereich zueruieren und zu optimieren. Die GSB TVP haben darüber hinaus an der AG für die neueDienstzeitvereinbarung der HCU mitgewirkt.

Page 34: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 14

Aufgrund einer temporären Nicht-Besetzung der entsprechenden Stelle hat die GSB TVPdie Kommissarische Vertretung der akademischen Gleichstellung an der HCU über denZeitraum von 7 Monaten vom 01.04.2016 bis 31.10.2016 übernommen, und in diesemZusammenhang in 7 Berufungsverfahren die Ausschreibungen überprüft und anKommissionssitzungen teilgenommen sowie darüber hinaus an 12 Bewerbungsverfahrenim Bereich Wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen teilgenommen.

Der Aufgabenbereich der Gleichstellung für den akademischen Bereich wurde in 2016 neugeordnet. Mit Wirkung zum 1.11.2016 wurde das Amt der Gleichstellungsbeauftragten fürden akademischen Bereich von Frau Professorin Monika Grubbauer übernommen. DerGleichstellungsbeauftragten zugeordnet ist die neu geschaffene Stelle einer Referentin fürGleichstellung im akademischen Bereich (0,5 VZÄ). Diese Stelle wurde Ende 2016ausgeschrieben und wird voraussichtlich zum Sommersemester 2017 besetzt. DerAufgabenbereich der Referentin umfasst die inhaltliche und organisatorische Unterstützungder Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten, die Betreuung und Begleitung vonGremienarbeit und Stellenbesetzungen und Kommunikation und Netzwerkarbeit imRahmen der der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten (LaKoG) und derBundeskonferenz der Frauenbeauftragten und Gleichstellungsbeauftragten anHochschulen (BuKoF).

Im Zeitraum vom 1.11.2016 bis 31.12.2016 wurden von der GSB für den akademischenBereich der Abschluss eines Berufungsverfahrens sowie 9 Ausschreibungen undBewerbungsverfahren im Bereich Wissenschaftlicher MitarbeiterInnen begleitet. Für 2017steht für die Gleichstellung im akademischen Bereich eine Evaluation derGleichstellungsmaßnahmen der vergangenen Jahre an, um auf dieser Grundlage dieGleichstellungsarbeit an der HCU weiter zu professionalisieren und an der Erstellung desneuen Gleichstellungsplans für den akademischen Bereich mitzuwirken. UmgesetzteMaßnahmen der vergangenen Jahre beinhalteten insbesondere die erfolgreiche Besetzungvon drei Professuren mit Ingenieurinnen, die Einrichtung eines Eltern-Kind-Bereichs undeines Eltern-Kind-Raums (Stillzimmer). Wichtige Handlungsfelder für die Gleichstellung imakademischen Bereich in 2017 sind das Thema Öffentlichkeitsarbeit und Internetpräsenzder Gleichstellung, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die damitzusammenhängende Frage familienfreundlicher Arbeitszeitmodelle sowie Gender undDiversity in Lehre und Didaktik.

1.2.5 Internationalisierung

Die Internationalisierungsstrategie der HCU basiert auf drei wesentlichenEntwicklungsachsen:

- dem regionalen Fokus- dem Qualitätsfokus- dem Projekt-/Forschungsfokus

Analog zu der Internationalisierungsstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg hat dieHafenCity Universität Hamburg in ihrem Struktur- und Entwicklungsplan 2014-2020beschlossen, in der internationalen Zusammenarbeit ihren regionalen Fokus auf dennordeuropäischen Raum zu richten. Inzwischen unterhält sie ein aktives Partnernetzwerkmit namhaften Universitäten aus dem erweiterten Ostseeraum, welches auch 2016 wiederin der nunmehr jährlich stattfindenden Baltic International Summer School (B.I.S.S.) derHCU zusammengekommen ist.

Page 35: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 15

Im Zuge dessen waren von Anfang bis Mitte August 2016 wiederholt knapp 70 Studierendeund Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler der Aalto Universitätin Helsinki, der Chalmers University in Göteborg, der Dansk Technical University sowie derRoyal Academy of Fine Arts in Kopenhagen, der GASU aus St. Petersburg wie auch derGdansk Technical University in Danzig und der Technical University in Tallinn an der HCUzusammengekommen um in interkulturellen und interdisziplinären Teams urbane Zukünftefür das innerstädtische Entwicklungsgebiet Hamburg Ost zu entwickeln.

Als ein wesentlicher Erfolgsindikator kann gewertet werden, dass sich dieses Netzwerkinzwischen zu einer von der EU über ERASMUS+ geförderten „Strategic Partnership forHigher Education“ verstetigt hat, in dem mit 5 dieser Partner interdisziplinäre Lehrmethodenerforscht werden. Mit ihrem Antrag konnte sich die HCU bereits in der 2.Ausschreibungsrunde als Leadpartner in der neu aufgelegten ERASMUS+ Förderlinie KeyAlliance 2 („Cooperation for Innovation and the Exchange of Good Practices“) gegennamhafte Mitbewerber durchsetzen. Die Laufzeit des Projektes beträgt 3 Jahre (2016-2018)und wird mit einer Gesamtfördersumme von 370.000 Euro gefördert.

Als weitere prominente Maßnahmen zur Internationalisierung haben Wissenschaftlerinnenund Wissenschaftler der HCU im Jahr 2016 drei weitere Sommerakademien – zum Teilebenfalls unter Beteiligung von Partneruniversitäten aus der Baltic Sea Region –ausgerichtet. Zunächst sei hier die Kooperation der HCU mit der Copenhagen BusinessSchool (CBS) im Rahmen der ebenfalls von der EU geförderten Knowledge Alliance „UrbanChallenge Copenhagen - Hamburg" erwähnt. Hierbei hatten 30 REAP, Urban Design undStadtplanungsstudierende der HCU und der CBS in einem 4-wöchigen Austausch insowohl Hamburg als auch Kopenhagen die Hafengebiete von Nordhavn und der HafenCityuntersucht. Die Laufzeit der EU-Förderung beträgt ebenfalls 3 Jahre (2016-2018).

Des Weiteren hat die HCU im Juli 2016 ein landschaftsarchitektonisches Sommer Studio inKooperation mit dem Technion in Haifa initiiert und durchgeführt. Das Thema war „TheRural in the City“, also eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit städtischenRandgebieten in Hamburg und Israel sowie die Entwicklung von Lösungsstrategien fürderen nachhaltige Entwicklung. Die Summer School wurde feierlich von der Senatorin fürStadtentwicklung und Wohnen eröffnet.

Zu guter Letzt brachte ein Lehrstuhl des Fachs Bauingenieurwesen von Anfang bis MitteSeptember 2016 ca. 60 Doktorandinnen und Doktoranden der DisziplinenBauingenieurwesen, Physik und Architektur aus ganz Europa und Brasilien an der HCUzusammen, die interdisziplinär zum Thema „Adaptive Fassaden“ forschten.

Zur Förderung ihrer wissenschaftlichen Exzellenz unterhält die HafenCity UniversitätHamburg, der zweiten wesentlichen Entwicklungsachse folgend, Kooperationen mitexzellenten Universitäten auf der ganzen Welt – darunter das MIT in Boston, das BrynMawr College in Pennsylvania, das University College London, die ETH Zürich, dieUniversität Wien, die KTH Royal Institute of Technology sowie Chalmers TechnicalUniversity und eine Reihe weitere top-gerankte Universitäten.

Weitere bi-laterale Kooperationsprojekte mit internationalen Universitäten zu ausgewähltenForschungsthemen aus dem Portfolio der HCU ergänzen den internationalen Austausch.

Page 36: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 16

Die HCU konnte insbesondere durch den Aufbau des City Science Labs @ HCU – acooperation with MIT Media Lab einen Erfolg verzeichnen, der sich auf dieInternationalisierung wie auch die Forschung der HCU gleichermaßen positiv auswirkt. Alslebendes Labor für digitale Stadtentwicklung forschen hier internationale Wissenschaftlerim Themenfeld „smart Cities“ zu aktuellen Fragestellungen der digitalen Stadtentwicklung.Das erste erfolgreich abgeschlossene Projekt war „Finding Places“, welches dank derinterdisziplinären Aufbereitung und Verknüpfung von Daten und ihrer Visualisierungen imBereich Beteiligung einen neuen Standard gesetzt hat.

Die HafenCity Universität unterhält außerdem einen regen Austausch von Studierendenund Lehrenden mit einem Netzwerk von fast 100 Partneruniversitäten. Davon stellen 91(91,9 %) Erasmus-Partnerschaften innerhalb der EU und 8 (8,1 %) Kooperationen mitNicht-EU-Hochschulen dar. Im akademischen Jahr 2015/2016 lag die studentische Mobilität(Austauschsemester) bei 73 Incomings und 53 Outgoings.

1.2.6 Personal

Wesentliche Aufgabe im Bereich der Personalentwicklung an der HCU in 2016 war, die imRahmen der Hochschulvereinbarung 2012 festgelegten Ziele und Entscheidungen nach dererfolgreichen Umsetzung in den Jahren 2013 bis 2015 in der neuen Organisationsstrukturzu festigen und zu stabilisieren. Die Maßnahmen und Entscheidungen im Bereich derHochschulverwaltung fokussierten sich auf weitere Effizienzsteigerungen und insbesondereeine aufgabenkritische Bewertung aller zu besetzenden Stellen.

Im akademischen Bereich standen die Maßnahmen in Verbindung mit dem Re-Boot derArchitektur im Mittelpunkt. Es konnten aber auch – insbesondere im Bauingenieurwesenund der Geodäsie Professuren und wissenschaftliche Mitarbeiterstellen besetzt werden.

Es ist geplant, den akademischen Bereich, insbesondere die Forschung dahingehend zuunterstützen, dass die derzeit einzuhaltende Vakanz von 2 Monaten pro Beschäftigungsjahrauf einer wissenschaftlichen Mitarbeiterstelle zunächst bis einschließlich 31.12.2018ausgesetzt wird.

Die HCU hat konsequent die Vereinbarungen im Hinblick auf den Code of Conductumgesetzt und kritisch die Aufgabenfelder analysiert und Entscheidungen getroffen. Indiesem Zusammenhang wurden u.a. die Beschäftigungsverhältnisse derProgrammgeschäftsführungen, den Bindegliedern zwischen dem akademischen undadministrativen Bereich der Hochschule im Hinblick auf die Lehrorganisation analysiert. Eshandelt sich bei diesen Beschäftigungsverhältnissen nun entsprechend um Dauerstellen,die dem nichtwissenschaftlichen Bereich zugeordnet sind. Hieraus ergibt sich in derDarstellung eine Verschiebung vom wissenschaftlichen auf den nicht wissenschaftlichenBereich.

Die Stichtagauswertung zum 31.12.2016 ergibt das nachfolgende Beschäftigtenprofilder HCU in Köpfen:

Page 37: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 17

Entwicklung des Personalbestands (Köpfe), Stichtagsauswertungen jeweils zum31.12.:

2016 2015

Gesamt Professuren 49 45Besetzte Professuren und Hochschuldozenten/innen aufLebenszeit 41, davon 0 in TZ 42, davon 1 in Teilzeit

Besetzte Professuren und Hochschuldozenten/innen auf Zeit 8, davon 4 in TZ 3, davon 2 in Teilzeit

Gesamt Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter 99 97

davon Angestellte 99 97unbefristet Angestellte 11, davon 1 in TZ 18, davon 1 in Teilzeitbefristet Angestellte 88, davon 57 in TZ 79, davon 58 in Teilzeit

davon Beamte 0 0unbefristet Beamte 0 0

Gesamt Nichtwissenschaftliches Personal 114 107davon Beamte 6, davon 0 in TZ 7, davon 1 in Teilzeitdavon Angestellte 108, davon 27 in TZ 100, davon 27 in Teilzeit

unbefristet Angestellte 100, davon 23 in TZ 86, davon 21 in Teilzeitbefristet Angestellte 14, davon 4 in TZ 14, davon 7 in Teilzeit

Gesamt wissenschaftliches Personal 148 142Gesamtpersonal (wiss. und nichtwiss. Personal) 262 249

davon Ausländeranteil 18 (6,9%) 18 (7,32 %)davon Frauenanteil 133 (50,76%) 129 (51.8 %)davon Drittmittelfinanziert 32 26im Berichtsjahr eingestellt 39 38

1.2.7 Ressourcen

1.2.7.1 Betriebshaushalt

Die HCU hat fristgerecht den kaufmännischen Jahresabschluss zum 31.12.2016 vorgelegt.

Das Eigenkapital reduzierte sich im Berichtsjahr planmäßig um EUR 1,0 Mio. aufEUR 11,7 Mio. Dies entspricht, bei einer um EUR 5,1 Mio. auf EUR 36,8 Mio. gestiegenenBilanzsumme per 31.12.2016 einer Reduzierung der Eigenkapitalquote auf 31,8 % imVergleich zu 40,1 % im Vorjahr.

Das Eigenkapital zum 31.12.2016 ergab sich wie folgt:

01.01.2016 Zunahme Abnahme 31.12.2016TEUR TEUR TEUR TEUR

Nettoposition - 42 - 42Allgemeine Rücklage 1.557 872 2.429Zweckgebundene Rücklage 11.225 828 2.721 9.332

Eigenkapital 12.740 1.700 2.721 11.719

Die Verbindlichkeiten aus noch nicht verausgabten, zweckgebundenen und verplantenHSP-Mitteln stiegen planmäßig und im Rahmen der notwendigen Glättung derMittelzuflüsse für die nächsten 5 Jahre unter Berücksichtigung der Stellenbesetzungen undder hierfür notwendigen Ausgabenplanung in 2016 von EUR 3,7 Mio. auf EUR 7,2 Mio. an.

Page 38: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 18

Weiterhin sind innerhalb der Verbindlichkeiten aus Transferleistungen noch nichtverwendete Drittmittel (EUR 1,1 Mio.), vornehmlich für die Schaffung und Ausstattung vonstudentischen Arbeitsplätzen enthalten. Auf Basis des aktuellen Planungsstandes wird dieVerausgabung dieser Mittel zu Beginn 2018 erfolgen.

1.2.7.2 Investitionen

Einige für die Hochschule sehr wesentliche Investitionen konnten in 2016 aufgrund neuerErkenntnisse zu den technischen Gegebenheiten und vor dem Hintergrund, dieentsprechend Mittel zur Umsetzung hierfür zunächst beschaffen bzw. ansparen zu müssen,noch nicht umgesetzt werden. Diese mussten teilweise auch aufgrund veränderterRahmenbedingungen und Modifikationsbedarfe zunächst gestoppt werden. Hierzu zähleninsbesondere die Bereiche IT und die Labor- und Werkstattbereiche desBauingenieurwesens. Sehr hilfreich war in diesem Zusammenhang die externeNeubesetzung der Werkstatt- und Laborleitung im Bauingenieurwesen. Die notwendigenUmsetzungen werden jetzt fließend in den Jahren 2017 und 2018 erfolgen. Der Verbrauchder hierfür festgelegten zweckgebundenen Rücklagen erfolgt entsprechend in diesemZeitraum.

1.3. Nachtragsbericht

1.4. Bericht über Tochtergesellschaften und Beteiligungen

Die HCU hält folgende Kapitalbeteiligungen:

Hamburg Innovation GmbH: Stammkapital 25.000 Euro

Die HCU hält 3% am Stammkapital (750 Euro). Damit ist die HCU eingebunden in denWissens- und Technologietransfer der Hamburger Hochschullandschaft.

ZEBAU Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH: Stammkapital25.500 Euro.

Die HCU hält einen Kapitalanteil von 11,76 % am Stammkapital (3.000 Euro). Die Kanzlerinder HCU ist Mitglied des Aufsichtsrates. Das Präsidium der HCU hat entschieden,gemeinsam mit der TuTech GmbH, ihre Anteile an der Zebau GmbH zu veräußern.

Multimedia Kontor Hamburg GmbH, MMKH, Stammkapital 25.200 Euro.

Die HCU hält 16,8 % (4.200 Euro). Das MMKH gilt als Kompetenzzentrum für IT-Einsatz imHochschulbereich für eCampus und eLearning. Die Kanzlerin ist Mitglied desAufsichtsrates.

Page 39: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 19

Northern Institute of Advanced Hydrographics GmbH – NIAH, Stammkapital 25.000Euro

Die HCU hält einen Anteil vom Stammkapital in Höhe von 70,0 % (17.500 Euro), dieverbleibenden Anteile liegen bei der Innomar Technologie GmbH. Die Gesellschaft sollnach Abwicklung des Unfallschadens aus 2012 liquidiert werden. Die Gesellschaft ist nichtmehr operativ tätig.

Genossenschaft ElbFaire eG

Die HCU hält seit 2010 einen Genossenschaftsanteil von 500,- Euro.

Die HCU unterstützt hier den Vertrieb fair gehandelter Produkte, das Betreiben einesRestaurants in diesem Rahmen „Weltcafé ElbFaire“ im Ökumenischen Forum undentwicklungspolitische Kultur- und Informationsarbeit in der HafenCity.

2. Bericht über die voraussichtliche Entwicklung und Risiken der Einrichtung

Der Anfang 2014 verabschiedete Struktur- und Entwicklungsplan bildet die Grundlage derStrukturreformen und ist ausfinanziert. Der Prozess der Umsetzung des Struktur- undEntwicklungsplanes ist weitestgehend abgeschlossen. Im Rahmen der Umsetzung habeninzwischen alle Studiengänge der HCU eine grundlegende inhaltliche und organisatorischeReform und Anpassung des Curriculums durchgeführt. Diese Studienreform wurde durchdie Neufassung der Studien- und Prüfungsordnungen und neue Zulassungsordnungenabgeschlossen. Die Re-Akkreditierung wurde in 2015 begonnen und konnte in 2016 imWesentlichen abgeschlossen werden. Der Hochschulsenat hat zwischenzeitlich eine neueGrundordnung verabschiedet, welche in 2017 dem Hochschulrat zur Prüfung undGenehmigung vorgelegt werden wird.

Im WiSe 2015/16 und SoSe 2016 wurden insgesamt 675 Studienanfänger/innenimmatrikuliert. Diese Zahl liegt über den gemäß Hochschulvereinbarung 2020 und ZLV2015/2016 vereinbarten Studienplätzen (einschließlich HSP). Das neue Kapazitätsrechtwird in 2017 erstmalig für die HCU gelten. Für das Berichtsjahr galt entsprechend die alte –zunächst wieder eingesetzte, rein kapazitiv und rechnerisch ermittelte Kapazitätsplanung inder Beurteilung beim Verwaltungsgericht Hamburg. Infolge dieser Situation waren alleBeschlüsse des Verwaltungsgerichtes ausschließlich auf die kapazitive Betrachtungausgerichtet und ohne Betrachtung der notwendigen qualitativen Aspekte.

Erschwerend tritt hinzu, dass die, basierend auf dem Bericht der „Dohnanyi-Kommission“(2003), in den Gründungsdokumenten der HCU festgeschriebene Reduzierung der (Lehr-)Kapazitäten der HCU (um studiengangabhängig teilweise mehr als 50%) nichtfachlich/inhaltlich gesteuert werden kann und es zwangsläufig zu asynchronen Lehr- undForschungskapazitäten kommt, die nicht oder nicht vollumfänglich in der Lehreentsprechend der inhaltlichen Ausrichtung und Prioritäten der HCU-Studiengängeeingesetzt werden können, aber in vollem Umfang kapazitätswirksam angesetzt werden.

Die auch in 2016 wieder erzwungene Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger/innen führtzu weiteren Folgeproblemen: Nach Auffassung des akademischen Senates fehlenUnterrichtsräume, es müssen kurzfristig Lehraufträge akquiriert werden und die Gefahr,dass die Qualität der Lehre sinkt, ist latent. Nach wie vor und wie auch in den Vorjahren,

Page 40: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 20

konzentrieren sich die zusätzlichen Aufnahmen von Einklägerinnen und Einklägern auf dieStudiengänge Architektur und Stadtplanung.

Die HCU erarbeitet derzeit und im Hinblick auf die laufenden Forschungsprojekte und diefortschreitende Digitalisierung ein neues IT-Konzept mit Hilfe externer Unterstützung,welches ab 2018 umgesetzt werden wird.

Die Raumsituation ist seit dem Umzug und nach wie vor schwierig. Derzeit werdeninterimistisch studentische Arbeitsplätze in der Tunnelstr. betrieben. Dieser Mietvertrag läuftjedoch Mitte 2018 aus. Mit Unterstützung der HCH GmbH konnten zwischenzeitlich dieVertragsverhandlungen mit der Garbe Immobilien-Projekte GmbH für die Anmietung vonRäumlichkeiten im CTH (Campus Tower HafenCity), fußläufig zum vorhandenenUniversitätsgebäude, abgeschlossen werden. Der Bezug der neuen Räumlichkeiten istderzeit geplant für das 3. Quartal 2018.

2.1. Voraussichtliche Entwicklung der Hochschule und mittelfristiger Ausblickinsgesamt

Die Hamburgische Bürgerschaft wurde vor dem Hintergrund des MINT-Berichtes ausJanuar 2016 aufgefordert, die weitere Entwicklung und strategische Ausrichtung der HCUzu evaluieren und hier Entscheidungen zu treffen. Der Senat hat hierauf bereits reagiert.Durch die BWFG wurde eine Zukunftskommission eingerichtet, welche im März 2017 ihreTätigkeit aufnehmen wird. Die HCU geht in ihrer Planung bis auf weiteres davon aus, dassder Struktur- und Entwicklungsplan 2014-2020 vollumfänglich umgesetzt werden kann.

Aus der Haushaltsplanung 2017/2018 mit Mittelfristplanung bis 2021 ergeben sich deutlicheFinanzierungsrisiken für die HCU, welche auf dem derzeit geplanten Wegfall derStrukturhilfe von TEUR 2.500, sowie der Verstärkungsmittel in der Höhe von TEUR 500 ab2021 aus der Koalitionszusage aus 2015 beruhen. Nach aktuellem Stand laufen Mittel imVolumen von TEUR 3.000 Ende 2020 aus.

2.2. Entwicklung des Personalbestandes

Aufgrund der positiven Entwicklungen im Bereich der Einwerbung von Drittmitteln undder neu an die HCU berufenen Professuren wird es zunächst zu einem weiterenPersonalzuwachs – jedoch ausschließlich im akademischen Bereich - in 2017kommen. Im Bereich der Verwaltung sind keine substantiellen Anpassungen geplant.Die Budgetplanung für den Doppelhaushalt 2017/2018 sieht für diePersonalkostensteigerungen eine Erhöhung von 1,5% gemäß Vorgabe derFinanzbehörde vor. Die tatsächlichen Tarifsteigerungen werden jedoch wie in denVorjahren nach aktuellem Stand bei mindestens 2% liegen.

Page 41: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 21

2.3. Entwicklung des Ressourcenbestandes

2.3.1 Entwicklung im Bereich des Betriebshaushaltes

Die HCU geht von folgenden Planwerten für das Jahr 2017 aus:

Erträge aus Zuweisungen der FHH aus Mitteln des Erfolgsplanes: TEUR 18.440

Erträge aus Zuweisungen der FHH aus Mitteln des Erfolgsplanes,Strukturhilfe: TEUR 2.500

Verstärkungsmittel gem. Koalitionszusage TEUR 500

Bauunterhaltung und Zentralbudgets: TEUR 714

Zuweisungen Sondermittel BWFG (z.B. HSP) TEUR 3.907

eigene Erträge: TEUR 2.171

gesamt Erträge ohne Drittmittel: TEUR 28.232

Die kalkulierten Aufwendungen und Kosten (ebenfalls ohne Drittmittel) in 2017 sehen eineGesamtsumme von TEUR 28.224 vor. Die Planung sieht für 2017 damit - wie im Vorjahr -einen ausgeglichenen Haushalt vor.

2.3.2 Entwicklung im Bereich der Investitionstätigkeit

Da der Neubau an der Überseeallee 16 nicht über die notwendige Anzahl an studentischenArbeitsplätzen verfügt, werden diese neu ab 2018 im CTH Campus Tower HafenCity,fußläufig zum bestehenden Universitätsgebäude, geschaffen. Hierfür ist in 2016 nachvorheriger Genehmigung durch die aufsichtführende Behörde (BWFG) ein langfristigerMietvertrag mit einer Laufzeit von 10 Jahre abgeschlossen worden. Die Detailplanung zurBauausführung erfolgt derzeit. Hierfür sind weitere Investitionen notwendig. Die hierfürnotwendigen Investitionsmittel sind als Drittmittel bereits verfügbar.

Weitere Investitionen werden in 2017 und 2018 in den Bereichen IT und in den Werkstatt-und Laborbereichen des Bauingenieurwesens, sowie im Bereich Geodäsie undGeoinformatik erfolgen.

2.4 Wesentliche Risiken, Ungewissheiten und Chancen

Nach wie vor ist die HCU im Bereich der Kapazitätsplanung erheblichen Unsicherheitenausgesetzt. Das neue Kapazitätsrecht erhält erst in 2017 – unabhängig von den ggfs. auchdort dann weiterbestehenden rechtlichen Risiken – Gültigkeit. Dies führte auch in 2016wieder zu einer erheblichen Anzahl an Einklägerinnen und Einklägern, insb. in denBereichen Architektur und Stadtplanung.

Die HCU hatte am 12.03.2015 Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgerichteingereicht. Gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 29.06.2016 wurdedie Verfassungsbeschwerte nicht zur Entscheidung angenommen.Die Begründung ist formaler Art und überraschend: Der Rechtsweg sei, obwohl es keineRechtsbehelfe gegen die Entscheidung des OVG Hamburg, gebe, noch nicht erschöpft

Page 42: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 22

gewesen. Die HCU hätte - ungeachtet der einstweiligen Anordnungen - desVerwaltungsgerichts - die studentischen Widersprüche ablehnen müssen und dasHauptsacheverfahren dann weiter betreiben müssen (S. 5 Rdn. 7 a.E.). Dies würdeallerdings voraussetzen, dass die Studienplatzbewerber nach der für sie ergangenen(vorteilhaften) einstweiligen Anordnung das Verfahren weiterbetreiben würden, was sie inder Regel aber nicht anstreben. Die Hochschule kann dies von sich aus nicht tun.Außerdem wird bei Vorliegen einer rechtsverbindlichen einstweiligen Anordnung aufZulassung keine Hochschule parallel zur vorläufigen Zulassung gleichzeitig einenAblehnungsbescheid in einem Widerspruchsverfahren erlassen. Und selbst wenn man diestäte, und der Studierende im Vertrauen auf die einstweilige Anordnung dasHauptsacheverfahren nicht weiter betreibt, dann müsste die Hochschule den Antrag nach§ 80 Abs. 7 VwGO auf Aufhebung derselben stellen. Das ist jedoch nach gefestigterRechtsprechung der Instanzgerichte nicht erfolgversprechend. Damit hat das BVerfG nundie Latte der Rechtswegerschöpfung fast unerreichbar hoch aufgehängt.

Das Bundesverfassungsgericht deutet jedoch an, dass das Kapazitätsrecht angesichts derveränderten Situation ebenfalls überdacht werden muss (also mit anderen Worten:Qualitätssicherung ein zulässiger Parameter ist; das steht so auch im Beschluss zurAkkreditierung vom Februar 2016). Das hätte das Gericht nicht in die Begründungschreiben müssen; dass es dies doch in einem obiter dictum getan hat, ist durchausbemerkenswert. Warum das Bundesverfassungsgericht allerdings die Chance verstreichenlässt, diese Neubewertung durch eine Modifikation der NC-Rechtsprechung selbst zuinitiieren und statt dessen einen neuen - erst einmal sich zu ereignenden - Falleinschließlich etlicher Jahre Wartezeit durch die Instanzen abwartet, erschließt sich nicht.

2.4.1 Ertrags- und Ergebnisrisiken

Die Hochschulvereinbarung 2013 bis 2020 stellt auf der Einnahmeseite der HochschulenPlanungssicherheit her. Sie sieht im genannten Zeitraum einen jährlichen Budgetzuwachsvon 0,88% (ohne Anpassung der Zuweisungen im Rahmen der Strukturhilfe) vor. Solltendie Kosten- und insbesondere Tarifsteigerungen deutlich über 2% hinausgehen, sieht dieVereinbarung eine Öffnungsklausel vor. Alle Personalkostensteigerungen der Jahre 2013bis 2016 lagen deutlich über der Budgetzuwachsquote und über der Schranke derÖffnungsklausel. Auch die bereits beschlossenen Tarifsteigerungen 2017 und 2018 liegenüber diesen Werten. Für die Haushaltsjahre 2017/2018 wird es – wie in den Vorjahren auch- keinen über den in der Hochschulvereinbarung 2012 festgelegten Budgetzuwachs geben.Eine Kompensation kann folglich im Wesentlichen nur durch Stellenstreichungen erfolgen.

Für die laufenden Instandhaltungs- und Unterhaltskosten des Neubaus an derÜberseeallee wurden in der Kostenplanung und deren Entwicklung die Werte derDrucksache 19/2731 v. 7.4.2009 berücksichtigt. Ob und in wie weit die ursprünglichangesetzten Kosten den tatsächlichen, heutigen Gegebenheiten entsprechen werden, istfür die HCU nach wie nur vor schwer abschätzbar. Es zeichnet sich ab, dass nach Auslaufder Gewährleistungsfristen die laufenden Kosten im Bereich Wartung und Instandhaltungaufgrund der Struktur des Gebäudes und der wartungsintensiven und störanfälligentechnischen Steuerung vergleichsweise hoch sein werden.

Page 43: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 23

Es ist nach inzwischen knapp zweijähriger regelhafter Nutzung ersichtlich, dass dieBauqualität in Teilen (z.B. Fußböden, Fahrstühle) nicht den Beanspruchungen einesintensiven Hochschulbetriebs entspricht, so dass hier mit erheblichen Mehrkosten imlaufenden Betrieb zu rechnen ist. Es ist davon auszugehen, dass die Haltbarkeit/Lebensdauer aufgrund der täglichen Belastungen in einigen Bereichen (z.B. Fahrstühle)deutlich reduziert ist und sehr schnell (allerdings voraussichtlich erst nach Ablauf derGewährleistungsfristen) mit entsprechenden zusätzlichen Aufwendungen zu rechnen ist.Eine entsprechende Korrektur der Instandhaltungsrücklage erfolgte im Berichtsjahr. DieEntwicklung bedarf der intensiven Beobachtung.

Das Volumen an verausgabten Drittmitteln konnte in 2016 absolut betrachtet stabilisiertwerden, sinkt jedoch pro Professur, aufgrund der in 2016 neu hinzugekommenen neuenProfessuren. Der Aufbau der traditionell in den meisten Fachbereichen der HCU ehergeringen Industrieforschung konnte insbesondere im Bereich Bauingenieurwesen auch in2016 weiter deutlich gestärkt werden.

2.4.2 Risiken im Personalbereich

Durch die notwendigen Konsolidierungsmaßnahmen der HCU unabhängig vomvoranstehend genannten Absatz, ist in den Jahren 2013 bis 2015, insbesondere im Bereichder Verwaltung ein deutlicher Personalabbau erfolgt. Trotz der in 2016 erstmaligzugeführten Verstärkungsmittel, die jedoch fast ausschließlich in den akademischenBereich fließen werden, ist auf Basis der aktuellen Finanz-Entwicklung von derErforderlichkeit von Stellenstreichungen auszugehen.

Als problematisch erweist sich, wie schon in der Vergangenheit die Tatsache, dass dievorhandenen Professuren mit Lebenszeitverbeamtung ausgestattet sind, so dass hier, überdie natürliche, i.d.R. altersbedingte, Fluktuation hinaus, keine inhaltlichen und quantitativenAnpassungsmöglichkeiten bestehen. Erschwerend kommt hinzu, dass die natürlicheFluktuation selten mit den Konsolidierungserfordernissen, aber insbesondere auch denstrategischen Erfordernissen und inhaltlichen Entwicklungszielen, wie sich aus derGründungsdrucksache und dem darauf aufbauenden Struktur- und Entwicklungsplanergeben, deckungsgleich ist.

2.4.3 Haftungsrisiken

Diese ergeben sich aus der vorhandenen Richtlinie innerhalb der FHH, wonach Risikennicht durch Versicherungen abgedeckt werden (z.B. Veranstalter-Haftpflicht, PKW-Versicherung, Diebstähle, Einbrüche und Weitere).

Bei Drittmittelprojekten werden vor Abschluss der jeweiligen Verträge dieVertragsbedingungen detailliert geprüft und die Haftung auf den gesetzlichen Rahmen undden jeweiligen Auftragswert begrenzt.

Page 44: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 4 / 24

2.4.4 Finanzierungsrisiken

Im Zuge der Haushaltsplanung 2017/2018 im Frühjahr 2016 wurde die Mittelfristplanung biszum Jahr 2021 abgefordert. Die HCU wurde aufgefordert, eine Planung für das Jahr 2021abzugeben, welche jedoch ohne die bis incl. 2020 vereinbarte Strukturhilfe in der Höhe vonTEUR 2.500 erfolgen sollte. Die HCU hat daraufhin keine Planung für 2021 abgegeben mitdem Verweis, dass ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb in 2021 ohne diese Mittel nichtgewährleistet werden kann.

2.4.5 sonstige Geschäftsrisiken (z. B. Beschaffungswesen, Energiekosten etc. )

Der Bezug des Neubaus und sich deutlich verändernde Rahmenbedingungen ermöglichennach wie vor noch keine stabile Aussage über die Entwicklung der Ressourcen- undEnergiekosten, insb. aufgrund des wieder sehr milden Winters. Dies gilt auch nach wie vorfür weitere Kostenpositionen, wie den Betrieb und das Facility Management im weitestenSinne.

Hamburg, den 30. März 2017

HafenCity Universität Hamburg

…………………………………….. ………………………………..

Dr.-Ing. Walter Pelka Stephanie Egerland-Rau

Präsident Kanzlerin

Page 45: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 5 / 1

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Zu dem als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 sowie

zum Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 (Anlage 4) erteilen wir folgenden uneinge-

schränkten Bestätigungsvermerk:

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung so-

wie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der

HafenCity Universität Hamburg, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis

zum 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresab-

schluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften, den Rege-

lungen der Landeshaushaltsordnung sowie dem Anhang 4 zur Ziel- und Leistungsverein-

barung liegen in der Verantwortung des Präsidenten und der Kanzlerin der HafenCity Uni-

versität Hamburg. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten

Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung

und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom

Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzufüh-

ren, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahres-

abschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, den Regelun-

gen der Landeshaushaltsordnung und durch den Lagebericht gemäß Anhang 4 zur Ziel-

und Leistungsvereinbarung vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung

der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das

wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der HafenCity Universität Hamburg sowie die Erwar-

tungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirk-

samkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für

die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis

von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzie-

rungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Präsidenten und der Kanzlerin

sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für un-

sere Beurteilung bildet.

Page 46: HafenCity Universität Hamburg Hamburg · Die HCU ist eine Einrichtung der Freien und Hansestadt Hamburg, eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Recht der

Anlage 5 / 2

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse ent-

spricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und Regelungen der Landes-

haushaltsordnung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger

Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Fi-

nanz- und Ertragslage der HafenCity Universität Hamburg. Der Lagebericht gemäß An-

hang 4 zur Ziel- und Leistungsvereinbarung steht in Einklang mit dem Jahresabschluss,

entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von

der Lage der HafenCity Universität Hamburg und stellt die Chancen und Risiken der zu-

künftigen Entwicklung zutreffend dar.

Hamburg, 21. April 2017

Ebner Stolz GmbH & Co. KGWirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Hartmut Schmidt Jens Engel

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer