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Good Group (International) Limited
Bitte beachten Sie, dass dies ein Muster-Konzernabschluss ist und lediglich als allgemeine unverbindliche Information dienen kann. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit und/oder sachliche Richtigkeit, insbesondere kann der Muster-Konzernabschluss nicht den besonderen Umständen des Einzelfalls Rechnung tragen. Obwohl der Muster-Konzernabschluss mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurde, kann er nicht eine fachkundige Beratung oder Auskunft ersetzen. Eine Verwendung liegt in der eigenen Verantwortung des Lesers. Jegliche Haftung, Garantie oder Gewährleistung seitens der Ernst & Young Wirtschaftsprüfungesellschaft m.b.H. wird ausgeschlossen. Herausgeber Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. Wagramer Straße 19 1220 Wien
Good First-time Adopter (International) Limited 1
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................................................... 2
Einführung .............................................................................................................................................. 3
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung .................................................................................................. 10
Konzern-Gesamtergebnisrechnung ........................................................................................................ 12
Konzern-Bilanz ..................................................................................................................................... 14
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ......................................................................................... 16
Konzern-Geldflussrechnung ................................................................................................................... 19
Anhang zum Konzernabschluss ............................................................................................................. 23
Anlage 1 – Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung (in Form einer einzelnen Aufstellung) ......................................................................................................................... 146
Anlage 2 – Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (Beispiel zur Anwendung des Gesamtkostenverfahrens) ........................................................................................................................................................... 148
Anlage 3 – Konzern-Geldflussrechnung (Direkte Methode) .................................................................... 149
Anlage 4 – Informationen in sonstigen verfügbaren Musterabschlüssen ................................................ 150
Good Group (International) Limited 2
Abkürzungsverzeichnis
Die folgenden Abkürzungen werden in diesem IFRS Muster-Konzernabschluss verwendet:
IAS 33.41 International Accounting Standard Nr. 33, Paragraph 41
IAS 1.BC13 International Accounting Standard Nr. 1, Basis for Conclusions (Grundlage für Schlussfolgerungen),
Paragraph 13
IFRS 2.44 International Financial Reporting Standard Nr. 2, Paragraph 44
SIC 29.6 Standing Interpretations Committee Interpretation Nr. 29, Paragraph 6
IFRIC 4.6 IFRS Interpretations Committee (vormals IFRIC) Interpretation Nr. 4, Paragraph 6
IAS 39.IG.G.2 International Accounting Standard Nr. 39 – Guidance on Implementing (Umsetzungsleitlinien) zu
IAS 39, Abschnitt G: Sonstiges, Paragraph G.2
IAS 39.AG71 International Accounting Standard Nr. 39 – Anhang A – Application Guidance (Anwendungsleitlinien),
Paragraph AG71
ISA 700.25 International Standard on Auditing Nr. 700, Paragraph 25
Hinweis Unter Hinweisen wird erläutert, auf welcher Umsetzung der IFRS-Anforderungen die beispielhaften
Angaben beruhen.
GAAP Generally Accepted Accounting Principles/Practice
IASB International Accounting Standards Board
Interpretations
Committee
IFRS Interpretations Committee (vormals International Financial Reporting Interpretations
Committee [IFRIC])
SIC Standing Interpretations Committee
UGB Unternehmensgesetzbuch
3 Good Group (International) Limited
Einführung
In dieser Broschüre wird ein in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellter
Muster-Konzernabschluss der Good Group (International) Limited (Mutterunternehmen) und ihrer Tochterunternehmen
(Konzern) dargestellt. Die Good Group (International) Limited ist ein fiktives großes, börsennotiertes Industrieunternehmen.
Das Mutterunternehmen ist in einem fiktiven europäischen Land eingetragen. Die Darstellungswährung des Konzerns ist der
Euro (€).
Zweck Dieser Muster-Konzernabschluss ist einer von vielen Muster-Abschlüssen, die von EY bereitgestellt werden, um Ihnen die
Aufstellung Ihres eigenen Abschlusses zu erleichtern. Dabei sollen Geschäftsvorfälle, Ereignisse und Umstände abgebildet
werden, die bei einem breiten Spektrum von Unternehmen und Industriezweigen am häufigsten auftreten. Bestimmte
Angaben sind in diesem Konzernabschluss lediglich zur Veranschaulichung enthalten, obgleich sie als Posten bzw.
Geschäftsvorfälle, die für die Good Group nicht wesentlich sind, gelten können.
Verwendung dieses Musterabschlusses zur Erstellung von unternehmensspezifischen Angaben
Wir empfehlen den Adressaten der vorliegenden Broschüre, ihre Angaben unternehmensspezifisch auszugestalten,
wobei dieser Musterabschluss als nützliche Referenz dienen kann. Für andere als die hier aufgeführten
Geschäftsvorfälle und Vereinbarungen können zusätzliche Angaben erforderlich sein. Es wird darauf hingewiesen, dass
dieser Muster-Konzernabschluss Vorschriften von Wertpapiermärkten oder einzelnen Ländern nicht berücksichtigt.
Zudem ist diese Broschüre nicht darauf ausgelegt, Angabepflichten abzubilden, die hauptsächlich für regulierte oder
spezielle Industriezweige gelten.
Rechts auf jeder Seite des Abschlusses finden sich am Rand Verweise auf die entsprechenden IFRS-Paragraphen, die die
jeweiligen Angabepflichten vorgeben. Hinweise wurden aufgenommen, um die Grundlagen von Angaben zu erläutern oder
nicht im Musterabschluss enthaltene alternative Angaben anzuführen. Eine umfassende Checkliste über die Angabe-
pflichten finden Sie in der IFRS-Anhangcheckliste von EY unter Online International GAAP® Disclosure Checklist. Bei Fragen
hinsichtlich der Anwendung einzelner IFRS-Regelungen sollten die jeweiligen Standards bzw. Interpretationen heran-
gezogen und fachlicher Rat eingeholt werden.
Verbesserung der Effektivität der Angaben Diskussionen rund um „Disclosure Overload“ (Überfülle von Angaben) und „Cutting the Clutter“ (Aufräumen des Durch-
einanders) beschreiben ein in der Finanzberichterstattung akut vorherrschendes Problem, das sich für das International
Accounting Standards Board (IASB oder Board), lokale Standardsetter und Aufsichtsbehörden zu einem wichtigen Themen-
komplex entwickelt hat. Die zunehmende Fülle und Komplexität der Angaben im Abschluss rücken auch bei Abschluss-
erstellern und – noch wichtiger – bei Abschlussadressaten immer mehr in den Mittelpunkt.
Auch wenn keine formale Definition von „Disclosure Overload“ existiert, so haben sich doch drei gemeinsame Themen im
Rahmen von verschiedenen Diskussionen und Debatten unter den Stakeholdern ergeben: das Format bzw. die Struktur der
Abschlüsse, der Zuschnitt der Abschlüsse auf das jeweilige Unternehmen und die Wesentlichkeit.
Entsprechend dem Zweck des Good Group (International) Limited Muster-Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr zum
31. Dezember 2016 entspricht die Reihenfolge der Anhangangaben größtenteils der Reihenfolge der in den primären
Abschlussbestandteilen dargestellten Posten. Paragraph 113 des IAS 1 (2014) schreibt vor, dass die Anhangangaben
systematisch darzustellen sind, und in Paragraph 114 sind Beispiele für verschiedene systematische Anordnungen und
Gruppierungen aufgeführt, an denen sich die Abschlussersteller orientieren können. Bei einer alternativen Struktur, die von
manchen unter Umständen für effektiver erachtet wird, um den Abschlussadressaten ein einfacheres Auffinden relevanter
Informationen zu ermöglichen, werden die Anhangangaben nach ihrer Art und Wichtigkeit neu geordnet. Eine beispielhafte
Reihenfolge einer alternativen Struktur, die aus sieben verschiedenen Anhangabschnitten besteht, ist in der nachfolgenden
Tabelle zusammengefasst:
Good Group (International) Limited 4
Abschnitte Hierzu gehören z. B.:
Informationen zum Unternehmen und Konzern • Informationen zum Unternehmen und Konzern
Grundlagen der Abschlussaufstellung und
sonstige wesentliche Rechnungslegungs-
methoden
• Grundlagen der Abschlussaufstellung
• Sonstige wesentliche, nicht in anderen Abschnitten abgedeckte
Rechnungslegungsmethoden (unten)
• Änderungen von Rechnungslegungsmethoden und -angaben
• Bemessung des beizulegenden Zeitwerts und damit verbundene
Angaben über den beizulegenden Zeitwert
• Auswirkungen veröffentlichter, aber noch nicht verpflichtend
anzuwendender Standards
Geschäftstätigkeit, Geschäftsbereiche und
Management des Konzerns
• Zielsetzungen und Methoden des Risikomanagements von Finanz-
instrumenten
• Sicherungsbeziehungen und Derivate
• Kapitalsteuerung
• Gezahlte und vorgeschlagene Ausschüttungen
• Geschäftssegmente
• Konsolidierungsgrundsätze und Angaben über Tochterunternehmen mit
wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen
• Anteile an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen
Wesentliche Geschäftsvorfälle und Ereignisse • Unternehmenszusammenschlüsse und Erwerb von nicht
beherrschenden Anteilen
• Aufgegebene Geschäftsbereiche
• Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie der
immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer
• Fehlerberichtigungen
• Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und
Personen
• Ereignisse nach der Berichtsperiode
Detaillierte Informationen zu in der Gewinn- und
Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung
erfassten Posten
• Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen
• Finanzerträge und -aufwendungen
• Abschreibungen, Umrechnungsdifferenzen und Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten der Vorräte
• Detaillierte Aufgliederung von Verwaltungskosten, Leistungen an
Arbeitnehmer und Forschungs- und Entwicklungskosten
• Anteilsbasierte Vergütung
• Bestandteile des sonstigen Ergebnisses
• Ergebnis je Aktie
5 Good Group (International) Limited
Abschnitte Hierzu gehören z. B.:
Detaillierte Informationen über Bilanzposten • Ertragsteuern
• Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien und
immaterielle Vermögenswerte
• Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
• Vorräte
• Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
• Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
• Gezeichnetes Kapital und Rücklagen
• Rückstellungen
• Zuwendungen der öffentlichen Hand
• Abgegrenzte Erträge
• Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeits-
verhältnisses
Eventualverbindlichkeiten und sonstige
finanzielle Verpflichtungen
• Leasingverhältnisse
• Sonstige Verpflichtungen
• Rechtsstreitigkeiten
• Garantien
• Sonstige Eventualverbindlichkeiten
Die Gliederung der Anhangangaben nach ihrer Art und der ihnen zugewiesenen Relevanz kann den Abschlussadressaten die
Identifizierung der relevanten Informationen erleichtern. Alternativ könnten die wesentlichen Rechnungslegungsmethoden,
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen in derselben Anhangangabe wie die damit verbundenen qualita-
tiven und quantitativen Angaben aufgeführt werden, um Abschlussadressaten einen ganzheitlicheren Einblick zu ermög-
lichen. Die oben zusammengefasste Alternativstruktur wurde in Good Group (International) Limited – Alternatives Format
angewandt. Der wesentliche Unterschied zwischen dem vorliegenden Musterabschluss und dem Musterabschluss im
Alternativformat liegt in der Struktur der Anhangangaben: Good Group (International) Limited – Alternatives Format ist
hilfreich für Unternehmen, die Möglichkeiten zur Steigerung der Effektivität ihrer Abschlussangaben untersuchen möchten.
Unter Umständen ziehen Unternehmen eine andere Strukturierung der Angaben zur Steigerung von deren Effektivität
vor. Der oben zusammengefasste Ansatz, der in Good Group (International) Limited – Alternative Format dargestellt
wird, dient lediglich dazu, die verschiedenen Möglichkeiten für eine alternative Strukturierung im Rahmen der IFRS
aufzuzeigen. Unternehmen wird empfohlen, zunächst sorgfältig ihre speziellen Umstände und die Präferenzen der
wichtigsten Abschlussadressaten auszuwerten. Erst danach sollte die Entscheidung für eine Strukturierung der
Anhangangaben getroffen werden. Die Einbindung der wichtigsten Stakeholder ist entscheidend bei jedem Prozess, um
wesentliche Änderungen am Abschluss vorzunehmen.
Die Anwendung des Konzepts der Wesentlichkeit ist, insbesondere in Bezug auf die Darstellung und die Angaben, mit einem
erheblichen Ermessen behaftet. Dies könnte eine weitere Ursache für das wahrgenommene Problem des „Disclosure
Overload“ sein. Die IFRS legen eine Reihe von Mindestangabepflichten fest, die in der Praxis oftmals umgesetzt werden,
ohne zu berücksichtigen, ob sie für das jeweilige Unternehmen überhaupt relevant sind. Denn wenn beispielsweise ein
Geschäftsvorfall oder ein Posten unwesentlich für das Unternehmen ist, dann ist er auch nicht relevant für die Abschluss-
adressaten. Und in diesem Fall sind gemäß IFRS keine Angaben zum betreffenden Posten zu machen. Wenn der Abschluss
unwesentliche Informationen enthält, kann die Informationsfülle dazu führen, dass der Abschluss an Transparenz und
Nutzen verliert, da relevante Informationen in der Unübersichtlichkeit schwerer zu identifizieren sind.
Wie oben erläutert, liegt der vorrangige Nutzen des vorliegenden Abschlusses darin, darzustellen, wie die wichtigsten
Angabepflichten erfüllt werden können. Aus diesem Grund ist es möglich, dass sich Angaben für Good Group für ein
bestimmtes Unternehmen als unwesentlich erweisen könnten. Entscheidend ist daher, dass die Unternehmen ihre
spezifischen Umstände bei der Festlegung der notwendigen Angaben berücksichtigen. Dieser Abschluss ist nicht als
Leitfaden für eine Beurteilung der Wesentlichkeit gedacht. Jeder Abschluss muss individuell auf die spezifischen
Umstände eines Unternehmens zugeschnitten sein und die entsprechenden Wesentlichkeitsüberlegungen widerspiegeln.
Nur dann kann der Abschluss entscheidungsnützliche Finanzinformationen enthalten.
Weitere Hinweise zur Verbesserung der Effektivität der Angaben finden Sie in unserer Publikation „Applying IFRS:
Improving Disclosure Effectiveness“ (Juli 2014).
Good Group (International) Limited 6
Musterabschlüsse Wir stellen eine Reihe von branchenspezifischen Musterabschlüssen und solche, die spezifische Umstände berücksichtigen,
die Sie diesbezüglich heranziehen können, zur Verfügung. Die gesamte Serie von Musterabschlüssen umfasst:
• Good Group (International) Limited
• Good Group (International) Limited – Alternatives Format
• Good Group (International) Limited – Verkürzter Muster-Konzern-Zwischenabschluss nach IFRS
• Good First-time Adopter (International) Limited
• Good Investment Fund Limited (Equity)
• Good Investment Fund Limited (Liability)
• Good Real Estate Group (International) Limited
• Good Mining (International) Limited
• Good Petroleum (International) Limited
• Good Insurance (International) Limited
In Anlage 4 ist eine zusammenfassende Tabelle der International Financial Reporting Standards aufgeführt, die in unseren
verschiedenen Muster-Konzernabschlüssen nach IFRS angewandt wurden.
International Financial Reporting Standards Die Abkürzung „IFRS“ wird in der Tz. 5 des Vorworts zu den International Financial Reporting Standards definiert. Danach
enthalten die IFRS „durch das IASB genehmigte IFRS sowie im Rahmen vorheriger Satzungen verabschiedete International
Accounting Standards (IAS) und Interpretationen des Standing Interpretations Committee“. Diese Definition ist auch in
Paragraph 7 des IAS 1 und Paragraph 5 des IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungs-
bezogenen Schätzungen und Fehler enthalten. Aus dieser Definition der IFRS resultiert, dass ein Abschluss nur dann als „in
Übereinstimmung mit den IFRS aufgestellt“ bezeichnet werden darf, wenn dieser Abschluss in Übereinstimmung mit
sämtlichen vom IASB verabschiedeten Verlautbarungen, d. h. den International Financial Reporting Standards (IFRS), den
International Accounting Standards (IAS) und den vom IFRS Interpretations Committee (vormals SIC) herausgegebenen
Interpretationen, aufgestellt wurde.
International Accounting Standards Board (IASB) Das IASB ist ein unabhängiger Standardsetzer der IFRS Foundation (eine unabhängige, nicht gewinnorientierte privat-
rechtliche Organisation, die im öffentlichen Interesse tätig ist). Die Mitglieder des IASB sind verantwortlich für die
Entwicklung und die Veröffentlichung der IFRS, einschließlich des IFRS für KMU, und für die Verabschiedung der vom IFRS
Interpretations Committee vorbereiteten Interpretationen.
Bei der Erfüllung seiner Aufgaben als Standardsetzer folgt das IASB einem formalisierten Normensetzungsverfahren. Dabei
ist die Veröffentlichung von Konsultationspapieren, wie z. B. Diskussionspapieren und Standardentwürfen, zur Kommentie-
rung durch das Fachpublikum ein wichtiger Bestandteil.
IFRS Interpretations Committee (Interpretations Committee) Das Interpretations Committee wurde von den IFRS Foundation Trustees gegründet, um das IASB bei der Entwicklung und
Verbesserung von Rechnungslegungsstandards im Sinne der Adressaten, Ersteller und Prüfer von Abschlüssen zu unter-
stützen.
Das Interpretations Committee behandelt Fragen der Rechnungslegung, die für einen breiten Nutzerkreis von Bedeutung
sind. Fragestellungen, die nur eine kleine Gruppe von Unternehmen betreffen, bleiben unberücksichtigt. Dazu gehören neu
auftretende Bilanzierungssachverhalte, die in den IFRS bislang nicht behandelt werden. Das Interpretations Committee
übernimmt auch die Beratung des IASB über Sachverhalte, die in den jährlichen Verbesserungen zu den IFRS zu berück-
sichtigen waren.
7 Good Group (International) Limited
Bis zum 31. August 2016 veröffentlichte IFRS1
Grundsätzlich werden in diesem Musterabschluss keine Standards oder Änderungen vorzeitig, d.h. vor dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens, angewandt.
Der vorliegende Muster-Konzernabschluss berücksichtigt die bis zum 31. August 2016 veröffentlichten und für das am oder
nach dem 1. Jänner 2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwendenden Standards. Zum 1. Jänner 2016 veröffentlichte,
jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards wurden nicht vorzeitig angewandt. Es gilt zu beachten, dass die
illustrativen Darstellungen in diesem Muster-Konzernabschluss laufend zu aktualisieren ist, um neu veröffentlichten
und/oder überarbeiteten Standards Rechnung zu tragen.
Anwender dieses Muster-Konzernabschlusses müssen daher überprüfen, ob im Zeitraum zwischen dem 31. August 2016
und dem Zeitpunkt der Freigabe ihres Abschlusses zur Veröffentlichung die einschlägigen Vorschriften geändert wurden.
Gemäß IAS 8.30 gelten für veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards und Interpretationen
bestimmte Angabepflichten (siehe Anhangangabe 34 dieses Muster-Konzernabschlusses). Des Weiteren sind die in diesem
Muster-Konzernabschluss angewandten neuen und überarbeiteten Standards für Unternehmen, deren Geschäftsjahr nicht
dem Kalenderjahr entspricht, unter Umständen noch nicht verpflichtend anzuwenden. Beispielsweise hat der Konzern die
Änderung an IAS 1 – Offenlegungsinitiative in seinem Muster-Konzernabschluss zum 31. Dezember 2016 erstmalig
angewandt. Wenn das Geschäftsjahr eines bestimmten Unternehmens z. B. am 1. Oktober beginnt und am 30. September
endet, müsste das Unternehmen diese Änderung erstmalig im Jahresabschluss für das am 1. Oktober 2016 beginnende
Geschäftsjahr anwenden. Dies bedeutet, dass die Änderung nicht im Konzernabschluss eines Unternehmens, dessen
Geschäftsjahr zum 30. September 2016 endet, anzuwenden ist, es sei denn, das Unternehmen hat entschieden, die
Änderung freiwillig vorzeitig anzuwenden.
Bilanzielle Wahlrechte
In IAS 8 werden Rechnungslegungsmethoden weit definiert. Diese umfassen nicht nur bestimmte Wahlrechte, die in einigen
Standards ausdrücklich vorgesehen sind, sondern auch Konventionen und Praktiken, die bei der Anwendung von
grundsatzbasierten Standards übernommen werden.
In einigen Fällen gestatten die IFRS die Anwendung von mehr als einer Rechnungslegungsmethode für identische Geschäfts-
vorfälle oder Ereignisse. IFRS-Anwender sollten die Methode auswählen, die unter Berücksichtigung ihrer Geschäftstätigkeit
und sonstiger Umstände die relevantesten Informationen vermittelt.
IAS 8 verlangt, dass ein Unternehmen seine Rechnungslegungsmethoden auswählt und diese stetig für ähnliche Geschäfts-
vorfälle, Ereignisse und/oder Bedingungen anwendet, es sei denn, eine IFRS-Verlautbarung erlaubt bzw. schreibt die
Kategorisierung von Sachverhalten vor, für die andere Rechnungslegungsmethoden sachgerecht sein können. Sofern eine
Verlaut-barung eine solche Kategorisierung vorschreibt oder erlaubt, ist für jede Kategorie eine geeignete
Rechnungslegungs-methode auszuwählen und auf diese stetig anzuwenden. Nachdem eine der zulässigen Methoden
ausgewählt worden ist, muss diese Rechnungslegungsmethode folglich stetig angewandt werden. Eine Änderung der
Rechnungslegungsmethode ist nur dann erlaubt, wenn dies aufgrund eines Standards oder einer Interpretation erforderlich
ist oder dazu führt, dass der Abschluss zuverlässige und relevantere Informationen vermittelt.
In Bezug auf diesen Konzern-Musterabschluss bedeutet dies: Räumt ein IFRS ein Wahlrecht zwischen zwei Rechnungs-
legungsmethoden ein, so wendet die Good Group (International) Limited die für den Konzern geeignetere Methode an. In
diesen Fällen finden sich in den Hinweisen zum Konzernabschluss Einzelheiten darüber, welche Methode jeweils gewählt
wurde, die Gründe für die getroffene Wahl sowie eine Zusammenfassung der Unterschiede, die sich für die Angaben
ergeben.
Bericht des Managements über die Unternehmenslage
Viele Unternehmen veröffentlichen einen vom Management erstellten Bericht über die Unternehmenslage, der nicht
Bestandteil des Abschlusses ist. Die IFRS schreiben die Darstellung solcher Informationen nicht vor, obgleich IAS 1.13 eine
kurze Beschreibung von Sachverhalten beinhaltet, die in den Geschäftsbericht aufgenommen werden könnten. Das IASB hat
im Dezember 2010 einen IFRS Practice Statement Management Commentary veröffentlicht. Dieser bietet einen breit
gefassten, unverbindlichen Rahmen für die Darstellung eines Berichts über die Unternehmenslage, der sich auf den gemäß
IFRS erstellten Abschluss bezieht. Wenn sich ein Unternehmen für die Anwendung der Leitlinien aus dem Practice
Statement entscheidet, wird dem Management empfohlen, anzugeben, inwieweit das Practice Statement angewandt wurde.
Eine Erklärung zur Übereinstimmung mit dem Practice Statement ist nur dann zulässig, wenn es in vollem Umfang
1 In der vorliegenden Publikation wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Seiten des IASB abgestellt. Hinsichtlich der Anwendung und des Zeitpunkts
des Inkrafttretens in der Europäischen Union (abweichend durch Endorsement) sei an dieser Stelle auf die Übersicht auf S. 3 der deutschsprachigen IFRS-Checkliste (Stand 31. August 2016) verwiesen.
Good Group (International) Limited 8
angewandt wurde. Des Weiteren wird der Inhalt des Berichts über die Unternehmenslage oftmals durch die nationalen
Anforderungen oder durch die für einen bestimmten Rechtskreis typischen Sachverhalte bestimmt.
Auf die Aufnahme eines Berichts des Managements über die Unternehmenslage in den Muster-Konzernabschluss der Good
Group (International) Limited wurde verzichtet.
Österreichische Unternehmen, die zur Aufstellung eines IFRS-Konzernabschlusses verpflichtet sind, haben diesen gemäß §
245a Abs. 1 UGB um einen Konzernlagebericht zu ergänzen. Auch bei Inanspruchnahme des Wahlrechts nach § 245a Abs.
2 UGB ist ein Unternehmen gemäß § 267 UGB zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet.
Änderungen im Abschluss der Good Group (International) Limited 2016 Die unten aufgeführten Standards und Interpretationen sind seit dem 31. August 2015 für am 1. Jänner 2016 beginnende
Geschäftsjahre verpflichtend anzuwenden. Nachstehend folgt eine Aufstellung der neuen und geänderten Standards, wobei
zu beachten ist, dass sich nicht alle dieser neuen Standards auf den vorliegenden Muster-Konzernabschluss auswirken
werden. Sofern der Muster-Konzernabschluss aufgrund von Änderungen der Standards und Interpretationen gegenüber der
Ausgabe 2015 überarbeitet wurde, wurden die Änderungen in Anhangangabe 2.4 kenntlich gemacht.
Zudem wurden weitere Änderungen gegenüber der Ausgabe 2015 vorgenommen, um den Entwicklungen in der Praxis
Rechnung zu tragen und die Qualität des Muster-Konzernabschlusses weiter zu verbessern.
Neue und geänderte IFRS2
Die folgenden neuen bzw. geänderten Standards sind zum 1. Jänner 2016 erstmals verpflichtend anzuwenden:
• IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten3
• Änderung an IFRS 11: Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten
• Änderung an IAS 16 und IAS 38: Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden
• Änderung an IAS 16 und IAS 41: Fruchttragende Pflanzen
• Änderung an IAS 27: Equity-Methode in Einzelabschlüssen
• Verbesserungen zu IFRS 2012-2014
• Änderung an IAS 1: Offenlegungsinitiative
• Änderung an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Investmentgesellschaften – Anwendung der Ausnahme von der
Konsolidierungspflicht
2 In der vorliegenden Publikation wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Seiten des IASB abgestellt. Hinsichtlich der Anwendung und des Zeitpunkts
des Inkrafttretens in der Europäischen Union (abweichend durch Endorsement) sei an dieser Stelle auf die Übersicht auf S. 3 der deutschsprachigen IFRS-Checkliste (Stand 31. August 2016) verwiesen.
3 Die Übernahme in EU-Recht wurde von Seiten der EU-Kommission auf unbestimmte Zeit verschoben. Für EU-IFRS-Bilanzierer ist eine Anwendung daher
zum aktuellen Zeitpunkt nicht zulässig. (vgl. EFRAG, The EU Endorsement Status Report, Position as at 29 November 2016, abrufbar unter www.efrag.org).
9 Good Group (International) Limited
Hinweis
Die Good Group (International) Limited ist eine in Euroland gegründete, in ihrer Haftung beschränkte Gesellschaft mit Sitz in Euroland.
Die Aktien der Good Group (International) Limited werden öffentlich gehandelt. Frühere Ausgaben dieses Muster-Konzernabschlusses
enthielten einen Muster-Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers, der in Übereinstimmung mit ISA 700 Forming an Opinion and
Reporting on Financial Statementsverfasst wurde.
Der International Standard on Auditing (ISA) 700 (Revised) Forming an Opinion and Reporting on Financial Statements ist erstmals für
Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 15. Dezember 2016 beginnen. ISA 700 (überarbeitet) schreibt vor, dass ein
Abschlussprüfer eines börsennotierten Unternehmens in seinem Bestätigungsvermerk besonders wichtige Prüfungssachverhalte (Key
Audit Matters (KAMs)) anzugeben hat, die nach pflichtgemäßem Ermessen des Abschlussprüfers in der Prüfung Konzernabschlusses des
aktuellen Zeitraums am bedeutsamsten waren. Darüber hinaus verlangt ISA 700 (überarbeitet) die Berichterstattung über andere
Informationen im Geschäftsbericht eines Unternehmens und enthält spezifische Vorschriften zur Berichterstattung, wenn eine
wesentliche Unsicherheit in Bezug auf die Fortführung der Unternehmenstätigkeit besteht. Diese Broschüre soll keine Leitlinien zur
Anwendung von ISA 700 (überarbeitet) oder den spezifischen Vorschriften in einem bestimmten Rechtsraum bieten. Daher enthält diese
Broschüre keinen Muster-Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Konzernabschluss der Good Group (International) Limited.
Good Group (International) Limited
Konzernabschluss
31. Dezember 2016
Good Group (International) Limited 10
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung
Für den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2016 IAS 1.49
IAS 1.10(b) IAS 1.10A IAS 1.51(c)
2016 2015
angepasst* IAS 8.28
Angabe TEUR TEUR IAS 1.51(d), (e)
Fortzuführende Geschäftsbereiche IAS 1.81A
Verkauf von Waren und Erzeugnissen 161.927 142.551 IAS 18.35(b)(i)
Erbringung von Dienstleistungen 17.131 16.537 IAS 18.35 (b)(ii)
Mieterträge 17 1.404 1.377
Umsatzerlöse 180.462 160.465 IAS 1.82(a)
Umsatzkosten (136.549) (128.386) IAS 1.103
Bruttoergebnis vom Umsatz 43.913 32.079 IAS 1.85, IAS 1.103
Sonstige betriebliche Erträge 12.1 2.435 2.548 IAS 1.103
Vertriebskosten (14.001) (12.964) IAS 1.99, IAS 1.103
Verwaltungskosten 12.9 (18.428) (12.156) IAS 1.99, IAS 1.103
Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.2 (2.554) (353) IAS 1.99, IAS 1.103
Betriebsergebnis 11.365 9.154 IAS 1.85, IAS 1.BC55-56
Finanzaufwendungen 12.3 (1.264) (1.123) IAS 1.82(b), IFRS 7.20
Finanzerträge 12.4 336 211 IAS 1.82(a)
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 9,10 671 638
IAS 1.82(c)
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 11.108 8.880
IAS 1.8.5
Ertragsteuern 14 (3.098) (2.233) IAS 1.82(d); IAS 12.77
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 8.010 6.647 IAS 1.8.5
Aufgegebene Geschäftsbereiche
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 13 220 (188)
IAS 1.82(ea) IFRS 5.33(a)
Periodenergebnis 8.230 6.459 IAS 1.81A(a)
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 7.942 6.220 IAS 1.81B (a) (ii)
Nicht beherrschende Anteile 288 239 IAS 1.81B (a)(i)
8.230 6.459
Ergebnis je Aktie 15 IAS 33.66
unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis EUR 0,38 EUR 0,33
verwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis
EUR 0,38 EUR 0,32
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 15
unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
EUR 0,37 EUR 0,34
verwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
EUR 0,37 EUR 0,33
* Einige dargestellte Betrage weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 ab
(siehe Anhangangabe 2.5).
P. Goodman, Vorsitzender
L. Goodright, Group Chief Executive
27. Jänner 2017
11 Good Group (International) Limited
Hinweis
IAS 1.10 macht Vorschläge für die Bezeichnung einzelner Abschlussbestandteile, wie beispielsweise „Gesamtergebnisrechnung“. Unter-
nehmen können jedoch auch andere Bezeichnungen wählen, beispielsweise „Gewinn- und Verlustrechnung und sonstiges Ergebnis“. Der
Konzern verwendet die in IAS 1 vorgeschlagenen Bezeichnungen.
Die IFRS beinhalten keine ausdrückliche Verpflichtung dazu, Anpassungen des Abschlusses der vorangegangenen Berichtsperiode im
aktuellen Abschluss kenntlich zu machen. IAS 8 fordert lediglich detaillierte Angaben im Anhang. Der Begriff „Anpassung“ bezieht sich
hier auf die rückwirkende Anwendung von Rechnungslegungsmethoden, Fehlerkorrekturen und Umgliederungen. Im Muster-
Konzernabschluss wird gleichwohl aufgezeigt, wie ein Unternehmen über die Anforderungen des IAS 8 hinaus die angepassten Posten
des Abschlusses kennzeichnen kann, um so die Abschlussadressaten auf die im Abschluss des aktuellen Geschäftsjahres
vorgenommenen Änderungen gegenüber dem im Vorjahr veröffentlichten Abschluss besser hinweisen zu können. Hier ist zu beachten,
dass „angepasste“ Vergleichsinformationen nicht notwendigerweise darauf hindeuten, dass der Vorjahresabschluss Fehler oder
Auslassungen enthielt. Anpassungen können sich auch aus anderen Gründen, etwa aufgrund der rückwirkenden Anwendung einer
neuen Rechnungslegungsmethode, ergeben.
IAS 1.82(a) stellt die Mindestanforderung, wonach die Gesamtumsatzerlöse als ein Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung auszu-
weisen sind. Der Konzern weist gemäß IAS 1.85 über diese Mindestanforderung hinaus die einzelnen Arten der Umsatzerlöse in der
Gewinn- und Verlustrechnung aus.
IAS 1.99 verlangt eine Aufwandsgliederung, die entweder auf der Art der Aufwendungen (Gesamtkostenverfahren) oder auf deren
Funktion innerhalb des Unternehmens (Umsatzkostenverfahren) beruht, je nachdem, welche Darstellung verlässliche und relevantere
Informationen ermöglicht. Beruht die Aufwandsgliederung auf der Funktion, so sind im Konzernanhang Angaben zur Art der
Aufwendungen zu machen. Der Konzern gibt die Aufwandsgliederung nach dem Umsatzkostenverfahren an. In der Anlage 2 wird die
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung anhand einer Aufwandsgliederung nach Arten dargestellt.
Der Konzern stellt das Betriebsergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung dar, obgleich dies von IAS 1 nicht ausdrücklich gefordert
wird. Der Begriff „Betriebsergebnis“ wird in den IFRS nicht definiert. Trotz dieser fehlenden Definition gestattet das IASB in IAS 1.BC56
den Ausweis des Ergebnisses aus betrieblichen Tätigkeiten oder eines ähnlichen Postens durch ein Unternehmen. Das Unternehmen
muss jedoch sicherstellen, dass der als „Betriebsergebnis“ ausgewiesene Betrag Tätigkeiten repräsentiert, die in der Regel als
„betriebliche Tätigkeiten“ gelten. Beispielsweise „wäre es unangemessen, Posten, die sich eindeutig auf die betriebliche Tätigkeit
beziehen (z. B. Abschreibungen von Vorräten und Restrukturierungs- und Verlagerungsaufwendungen), nicht einzubeziehen, weil sie
unregelmäßig oder selten auftreten oder eine ungewöhnliche Höhe haben. Ebenso wäre es unangemessen, Posten mit der Begründung
auszuschließen, dass sie sich nicht auf die Cashflows auswirken, wie dies bei planmäßigen Abschreibungen der Fall ist“ (IAS 1.BC56). In
der Praxis werden zur Bezeichnung des Ergebnisses aus betrieblichen Tätigkeiten gelegentlich andere Begriffe wie etwa „Ergebnis vor
Zinsen und Steuern“ (EBIT) verwendet. Für diese Zwischensummen gelten die neuen Vorschriften in IAS 1.55A.
Der Konzern hat seinen Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen unter Anwendung der
Equity-Methode gemäß IAS 28 nach dem Posten „Betriebsergebnis“ ausgewiesen. Gemäß IAS 1.82(c) ist der „Gewinn- oder
Verlustanteil von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden“ in der
Gewinn- und Verlustrechnung gesondert auszuweisen. Der Konzern erfüllt diese Anforderung und fasst den Gewinn- oder Verlustanteil
von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen in einem Posten zusammen. Aufsichtsbehörden und Standardsetzer in
manchen Ländern empfehlen oder akzeptieren die Darstellung des Gewinn- oder Verlustanteils von nach der Equity-Methode
bilanzierten Beteiligungsunternehmen mit einem Hinweis darauf, ob die Aktivitäten der Beteiligungsunternehmen in engem
Zusammenhang mit den Aktivitäten des berichtenden Unternehmens stehen. Dies kann möglicherweise zur Folge haben, dass der
Gewinn- oder Verlustanteil von bestimmten nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungsunternehmen in das Betriebsergebnis
aufgenommen wird, während der Gewinn- oder Verlustanteil von anderen nach der Equity-Methode bilanzierten
Beteiligungsunternehmen dort nicht enthalten ist. In anderen Ländern sind Aufsichtsbehörden und Standardsetzer der Ansicht, dass
der Gewinn- oder Verlustanteil von nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungsunternehmen gemäß IAS 1.82(c) in einem Posten
darzustellen ist (oder alternativ als zwei oder mehrere aufeinanderfolgende Posten mit gesondertem Ausweis der Zwischensumme).
Dies kann in der Praxis zu unterschiedlichen Darstellungsformen führen.
Gemäß IAS 33.68 muss ein Unternehmen das unverwässerte und das verwässerte Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen
entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang angeben. Der Konzern zeigt diese Angaben zusammen mit den anderen
Angaben über aufgegebene Geschäftsbereiche in der Anhangangabe 13. Das Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
wird dagegen in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt.
Good Group (International) Limited 12
Konzern-Gesamtergebnisrechnung
Für den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2016
2016 2015
IAS 1.49
IAS 1.51(c)
IAS 1.81A
IAS 1.10(b)
angepasst* IAS 8.28
Angabe TEUR TEUR IAS 1.51(d), (e)
IAS 1.90
IAS 12.61A
Periodenergebnis 8.230 6.459 IAS 1.81A(a)
Sonstiges Ergebnis IAS 1.82A
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung
umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern):
Nettogewinn aus der Absicherung einer Nettoinvestition 195 IAS 39.102(a)
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe (246) (117) IAS 21.32 IAS 21.52(b)
Netto-(Verlust)/Gewinn aus der Absicherung von Cashflows 24 (512) 24 IFRS 7.23(c)
Netto-(Verlust)/Gewinn aus zur Veräußerung verfügbaren
finanziellen Vermögenswerten 24 (40) 2 IFRS 7.20(a)(ii)
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung
umzugliederndes sonstiges Ergebnis (603) (91)
IAS 1.82A
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
umzugliederndes sonstiges Ergebnis (nach Steuern):
IAS 19.120(c)
IAS 19.122
Gewinne/(Verluste) aus der Neubewertung leistungsorientierter
Pensionspläne 29 257 (273)
Neubewertung von Büroimmobilien in Euroland 16 592 IAS 16.39
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung
umzugliederndes sonstiges Ergebnis 849 (273) IAS 1.82A
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 246 (364) IAS 1.81A(b)
Gesamtergebnis nach Steuern 8.476 6.095 IAS 1.81A(c)
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 8.188 5.856 IAS 1.81B(b) (ii)
Nicht beherrschende Anteile 288 239 IAS 1.81B(b) (i)
8.476 6.095 * Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 ab (siehe
Anhangangabe 2.5).
13 Good Group (International) Limited
Hinweis
Der Konzern hat sich im Rahmen eines Darstellungswahlrechts entschieden das Gesamtergebnis in zwei getrennten Aufstellungen –
einer Gewinn- und Verlustrechnung und einer Gesamtergebnisrechnung – darzustellen, anstatt in einer einzigen
Gesamtergebnisrechnung, welche die beiden Elemente verbindet. Wird der Ansatz mit zwei Aufstellungen angewandt, so muss sich die
Gesamtergebnisrechnung der Gewinn- und Verlustrechnung direkt anschließen. Zur Veranschaulichung werden in der Anlage 1 Gewinn-
und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung in einer Aufstellung dargestellt.
Die IFRS beinhalten keine ausdrückliche Verpflichtung dazu, Anpassungen des Abschlusses der vorangegangenen Berichtsperiode im
aktuellen Abschluss kenntlich zu machen. IAS 8 fordert lediglich detaillierte Angaben im Anhang. Im Muster-Konzernabschluss wird
gleichwohl aufgezeigt, wie ein Unternehmen über die Anforderungen des IAS 8 hinaus die angepassten Posten des Abschlusses kenn-
zeichnen kann, um so die Abschlussadressaten auf die im Abschluss des aktuellen Geschäftsjahres vorgenommenen Änderungen
gegenüber dem im Vorjahr veröffentlichten Abschluss besser hinweisen zu können. Hier ist zu beachten, dass „angepasste“ Vergleichs-
informationen nicht notwendigerweise darauf hindeuten, dass der Vorjahresabschluss Fehler oder Auslassungen enthielt. Anpassungen
können sich auch aus anderen Gründen, etwa aufgrund der rückwirkenden Anwendung einer neuen Rechnungslegungsmethode,
ergeben.
Die verschiedenen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses sind im Rahmen einer Nettodarstellung in der obigen Aufstellung enthalten.
Deshalb ist eine weitere Angabe erforderlich, in der die Umgliederungsbeträge und die erfolgsneutralen Gewinne und Verluste in der
Berichtsperiode gesondert angegeben werden (siehe Anhangangabe 12.8). Diese Angaben können alternativ auch als Bestandteil des
sonstigen Ergebnises direkt in der Gesamtergebnisrechnung gezeigt werden.
Der Konzern stellt die Posten nach steuerlichen Effekten jeweils gesondert dar. Deshalb sind zusätzliche Angaben im Anhang
erforderlich, die in Anhangangabe 14 zu finden sind.
Gewinne und Verluste aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne werden im sonstigen Ergebnis erfasst und sofort in
die Gewinnrücklagen umgegliedert (siehe IAS 1.96 und IAS 19.122).
IAS 1.82A fordert, dass Posten, die in Folgeperioden mit der Erfüllung bestimmter Bedingungen erfolgswirksam umgegliedert werden,
in der Gesamtergebnisrechnung zusammengefasst werden. Gleichermaßen sind auch Posten, die nicht umgegliedert werden,
zusammenzufassen. Um diesen Darstellungsanforderungen zu genügen, muss ein Unternehmen prüfen, ob bzw. welche Posten des
sonstigen Ergebnisses die Voraussetzungen für eine spätere Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung gemäß IFRS erfüllen.
Gemäß den Vorschriften von IAS 1.82A und den Anwendungsleitlinien für IAS 1 müssen Unternehmen den Anteil der nach der Equity-
Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen am sonstigen Ergebnis innerhalb der Gruppe von Posten,
die unter die künftige erfolgswirksame Umgliederungspflicht fallen, und der Postengruppe, für die eine künftige erfolgswirksame
Umgliederung nicht zulässig ist, jeweils als zusammengefassten gesonderten Betrag darstellen. Da für die assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns keine Anteile am sonstigen Ergebnis bestehen, gelten diese Angabepflichten nicht.
Good Group (International) Limited 14
Konzern-Bilanz
Zum 31. Dezember 2016
2016 2015 Stand
1. Jänner 2015
IAS 1.10(a) IAS 1.10(f) IAS 1.49, IAS 1.51(c)
angepasst* angepasst* IAS 8.28
Angabe TEUR TEUR TEUR IAS 1.51(d), (e)
Vermögen IAS 1.40A, IAS 1.40B
Langfristige Vermögenswerte IAS 1.60
Sachanlagen 16 32.979 24.329 18.940 IAS 1.54(a)
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 17 8.893 7.983 7.091 IAS 1.54(b)
Immaterielle Vermögenswerte 18 6.019 2.461 2.114 Siehe IAS 1.54(c).
Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 9,10 3.187 2.516
1.878 IAS 1.54(e), IAS 28.38
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 20 6.425 3.491 3.269 IAS 1.54(d), IFRS 7.8
Latente Steueransprüche 14 383 365 321 IAS 1.54(o), IAS 1.56
57.886 41.145 33.613
Kurzfristige Vermögenswerte IAS 1.60, IAS 1.66
Vorräte 21 23.762 24.585 26.063 IAS 1.54(g)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 22 25.672 22.290
25.537 IAS 1.54(h)
Geleistete Anzahlungen 244 165 226 IAS 1.55
Sonstige finanzielle Vermögenswerte (kurzfristig) 20 551 153 137 IAS 1.54(d), IFRS 7.8
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 23 17.112 14.916 11.066 IAS 1.54(i)
67.341 62.109 63.029
Als zur Ausschüttung gehaltene klassifizierte Vermögenswerte
13 13.554 — — IAS 1.54(j), IFRS 5.38
80.895 62.109 63.029
Bilanzsumme 138.781 103.254 96.642
Eigenkapital und Schulden
Eigenkapital IAS 1.54(r), IAS 1.78(e)
Gezeichnetes Kapital 24 21.888 19.388 19.388
Aktienaufgeld 24 4.780 80 —
Eigene Anteile 24 (508) (654) (774)
Andere Kapitalrücklage 24 1.171 864 566
Gewinnrücklagen 33.592 27.885 23.538
Sonstige Eigenkapitalbestandteile (649) (512) (421)
Rücklagen der Veräußerungsgruppe, die als zur Ausschüttung gehalten klassifiziert sind 13 46 — —
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital 60.320 47.051 42.297
Nicht beherrschende Anteile 2.410 740 208 IAS 1.54(q)
Summe Eigenkapital 62.730 47.791 42.505 Langfristige Schulden IAS 1.60
Verzinsliche Darlehen 20 20.346 21.703 19.574 IAS 1.54(m)
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (langfristig) 20 806 — — IAS 1.54(m), IFRS 7.8
Rückstellungen 26 1.950 77 60 IAS 1.54(l)
Zuwendungen der öffentlichen Hand 27 3.300 1.400 795 IAS 20.24
Abgegrenzte Erträge 28 196 165 174 IAS 1.55
Rückstellung für leistungsorientierte Pensionspläne 29 3.050 2.977 2.526 IAS 1.55, IAS 1.78(d)
Sonstige Schulden 263 232 212 IAS 1.55
Latente Steuerschulden 14 2.931 1.089 1.083 IAS 1.54(o), IAS 1.56
32.842 27.643 24.424
Kurzfristige Schulden IAS 1.60, IAS 1.69
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 31 19.444 20.730
19.850 IAS 1.54(k)
Verzinsliche Darlehen 20 2.460 2.775 4.555 IAS 1.54(m), IFRS 7.8(g)
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten (kurzfristig) 20 3.040 303 303 IAS 1.54(m), IFRS 7.8
Zuwendungen der öffentlichen Hand 27 149 151 150 IAS 1.55, IAS 20.24
Abgegrenzte Umsatzerlöse 28 220 200 190 IAS 1.55
Ertragsteuerschulden 3.511 3.563 4.625 IAS 1.54(n)
Rückstellungen 26 850 98 40 IAS 1.54(l)
Verbindlichkeit aus Sachdividenden 25 410 — —
30.084 27.820 29.713 Schulden in Verbindung mit als zur Ausschüttung gehalten klassifizierten Vermögenswerten 13 13.125 — — IAS 1.54(p), IFRS 5.38
43.209 27.820 29.713 Summe Schulden 76.051 55.463 54.137
Bilanzsumme 138.781 103.254 96.642
* Einige dargestellte Betrage weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 ab (siehe
Anhangangabe 2.5).
15 Good Group (International) Limited
Hinweis
IAS 1 verlangt, dass ein Unternehmen eine Bilanz zu Beginn der frühesten Vergleichsperiode in seinen Abschluss aufnimmt, wenn es
eine Rechnungslegungsmethode rückwirkend anwendet oder Posten im Abschluss rückwirkend anpasst oder umgliedert (IAS 1.10(f))
und die Veränderung sich wesentlich auf die Bilanz auswirkt. In diesen Fällen hat ein Unternehmen nach IAS 1.40A mindestens drei
Bilanzen darzustellen, andere Abschlussbestandteile jeweils für zwei Perioden sowie zugehörige Angaben für die Bilanz und andere
Abschlussbestandteile. Die sog. Drei-Bilanz-Darstellung umfasst dabei die Bilanz zum Ende des laufenden Geschäftsjahres, die Bilanz
zum Ende des vorhergehenden Geschäftsjahres sowie die Bilanz zu Beginn des vorhergehenden Geschäftsjahres (Eröffnungsbilanz, oft
als „dritte Bilanz“ bezeichnet). Da der Konzern Anpassungen am Abschluss vorgenommen hat, um rückwirkend einen Fehler zu
korrigieren, hat er eine dritte Bilanz zum 1. Jänner 2015 in seinen Abschluss aufgenommen. Ein solche zusätzliche Bilanz ist nur dann
erforderlich, wenn die Anpassungen der Eröffnungsbilanzwerte als wesentlich eingeschätzt werden (IAS 1.40A(b)). Die IFRS fordern
allerdings keine Anhangangaben zur dritten Bilanz. Darstellungen von weiteren Vergleichsperioden für die Gewinn- und
Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Geldflussrechnung sind ebenfalls nicht
erforderlich (IAS 1.40C).
Es besteht keine ausdrückliche Verpflichtung, rückwirkend vorgenommene Anpassungen in den einzelnen Abschlussbestandteilen
kenntlich zu machen. Eine Ausnahme bilden lediglich Effekte aus rückwirkender Anwendung von Vorschriften oder einer rückwirkenden
Änderung von Eigenkapitalbestandteilen (IAS 1.106(b)). IAS 8 fordert lediglich detaillierte Angaben im Anhang. Im vorliegenden
Konzernabschluss soll durch die Kennzeichnung einzelner Abschlussbestandteile als „angepasst“ aufgezeigt werden, wie ein
Unternehmen über die Anforderungen des IAS 8 hinaus die Abschlussadressaten ausdrücklich auf die vorgenommenen Anpassungen
bzw. Änderungen von Abschlussposten des laufenden Geschäftsjahres gegenüber dem im Vorjahr veröffentlichten Abschluss hinweisen
kann. Hier ist zu beachten, dass „angepasste“ Vergleichsinformationen nicht notwendigerweise darauf hindeuten, dass der
Vorjahresabschluss Fehler oder Auslassungen enthielt. Anpassungen können sich auch aus anderen Gründen, etwa aufgrund der
rückwirkenden Anwendung einer neuen Rechnungslegungsmethode, ergeben.
Der Konzern hat gemäß IAS 1.60 seine Bilanz in kurzfristige und langfristige Vermögenswerte sowie kurzfristige und langfristige
Schulden gegliedert. IAS 1 schreibt keine bestimmte Reihenfolge der beiden Klassifizierungen vor. Der Konzern hat sich für die
Darstellung der langfristigen Vermögenswerte und Schulden vor den kurzfristigen Vermögenswerten und Schulden entschieden. Gemäß
IAS 1 müssen Vermögenswerte und Schulden nach ihrer Liquidität angeordnet werden, sofern diese Darstellung zuverlässige und
relevantere Informationen liefert.
Good Group (International) Limited 16
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Für den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2016
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital
Gezeich-netes
Kapital (An-
gabe 24)
Aktien-aufgeld
(An-gabe 24)
Eigene Anteile
(An-gabe 24)
Andere Kapital-rücklage
(An-gabe 24)
Gewinn-rücklagen
Rücklage für
Cashflow Hedges
Rücklage für zur
Veräuße-rung
verfügbare finanzielle
Vermö-genswerte
Rücklage für
Währungs-differenzen
Neubewer-tungsrück-
lage
Rücklagen der Veräußerungs-gruppe, die als zur Ausschüt-tung erhalten
klassifiziert sind Summe
Nicht beherr-
schende Anteile
Summe Eigen-kapital
IAS 1.10(c )
IAS 1.49
IAS 1.51(b), (c)
IAS 1.106(d)
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR IAS 1.51(d), (e)
Stand 1. Jänner 2016 19.388 80 (654) 864 27.885 (70) 2 (444) 47.051 740 47.791
Periodenergebnis 7.942 7.942 288 8.230 IAS 1.106(d)(i)
Sonstiges Ergebnis (Angabe 24) 257 (512) (40) (51) 592 246 246 IAS 1.106(d)(ii)
Gesamtergebnis 8.199 (512) (40) (51) 592 8.188 288 8.476 IAS 1.106(a)
Übertragung aus der Neubewertungs-
rücklage für Grundstücke und Gebäude 80 (80) IAS 1.96
Aufgegebene Geschäftsbereiche
(Angabe 13) (46) 46 IFRS 5.38
Ausgabe von gezeichnetem Kapital
(Angabe 24) 2.500 4.703 7.203 7.203 IAS 1.106(d)(iii)
Ausübung von Aktienoptionen
(Angabe 24) 29 146 175 175
IAS 1.106(d)(iii),
IFRS 2.50
IAS 32.39,
IAS 1.109
IAS 1.107
Anteilsbasierte Vergütung (Angabe 30) 307 307 307
Transaktionskosten (Angabe 7) (32) (32) (32)
Dividendenausschüttungen (Angabe 25) (1.972) (1.972) (30) (2.002)
Ausschüttung von Sachdividenden
(Angabe 25) (410) (410) (410) IFRIC 17.16
Erwerb eines Tochterunternehmens
(Angabe 7) 1.547 1.547 IAS 1.106(d)(iii)
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen
(Angabe 7) (190) (190) (135) (325) IAS 1.106(d)(iii)
Stand 31. Dezember 2016 21.888 4.780 (508) 1.171 33.592 (582) (84) (495) 512 46 60.320 2.410 62.730
17 Good Group (International) Limited
Hinweis
Hat ein Unternehmen Güter oder Dienstleistungen im Rahmen von anteilsbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente erhalten, so muss es gemäß IFRS 2.7 eine entsprechende Erhö-
hung des Eigenkapitals erfassen. IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung legt jedoch nicht fest, welche Eigenkapitalposten hiervon betroffen sind. Der Konzern hat entschieden, diese Erhöhung des Eigenkapitals
im Posten „Andere Kapitalrücklage“ zu zeigen. In manchen Ländern ist es üblich, die andere Kapitalrücklage in die Position „Aktienaufgeld“ oder „Gewinnrücklagen“ umzubuchen, wenn die Aktienoptionen
ausgeübt werden bzw. erlöschen. Eine solche Umbuchung ist auch gemäß IFRS 2 (IFRS 2.23) gestattet. Jedoch unterliegt diese Umbuchung in „Aktienaufgeld“ den gesetzlichen Beschränkungen der
jeweiligen Länder. Der Konzern hat entschieden, die andere Kapitalrücklage weiterhin separat darzustellen. Der Konzern gab an Mitarbeiter, die Aktienoptionen ausgeübt haben, eigene Anteile aus und
erfasste den die Anschaffungskosten der eigenen Anteile übersteigenden Betrag der erhaltenen Barmittel als Aktienaufgeld.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird in Übereinstimmung mit IFRS 10 Konzernabschlüsse als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Jedweder Überschuss oder Fehlbetrag der gezahlten Gegenleistung über den Buchwert des nicht beherrschenden Anteils wird bei Geschäftsvorfällen, bei denen ein nicht beherrschender Anteil ohne Verlust
der Beherrschung erworben oder veräußert wird, im Eigenkapital des Mutterunternehmens erfasst. Der Konzern hat entschieden, diese Auswirkungen unter den Gewinnrücklagen zu zeigen. Hinsichtlich des
Tochterunternehmens, auf das sich dieser nicht beherrschende Anteil bezieht, wurden keine kumulierten Bestandteile im sonstigen Ergebnis erfasst. Hätte es solche Bestandteile gegeben, wären diese im
Eigenkapital des Mutterunternehmens entsprechend zugeordnet worden (z. B. Rücklage für Währungsdifferenzen oder Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte).
IFRS 5.38 verlangt, dass im sonstigen Ergebnis erfasste Posten, die in Verbindung mit aufgegebenen Geschäftsbereichen stehen, gesondert angegeben werden. Der Konzern stellt dies in der obigen Eigen-
kapitalveränderungsrechnung dar. Die Darstellung solcher Positionen unter den aufgegebenen Geschäftsbereichen ändert jedoch nicht die Art der dafür gebildeten Rücklage. Die erfolgswirksame
Umgliederung erfolgt im Allgemeinen nur, wenn ein Standard oder eine Interpretation dies verlangen.
Der Konzern erfasst Gewinne und Verluste aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne gemäß IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer im sonstigen Ergebnis. Da diese nie in die Gewinn- und Verlust-
rechnung umgegliedert werden, werden sie direkt in die Gewinnrücklagen eingestellt (vgl. Gesamtergebnisrechnung). IAS 19 fordert keine gesonderte Darstellung dieser Bestandteile in der Eigenkapital-
veränderungsrechnung. Unternehmen können jedoch wählen, ob sie Gewinne und Verluste aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne in einem separaten Abschnitt in der
Eigenkapitalveränderungsrechnung darstellen.
Good Group (International) Limited 18
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung
Für den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2015 (angepasst*)
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital
Gezeich-
netes
Kapital
(An-
gabe 24)
Aktien-
aufgeld
(An-
gabe 24)
Eigene
Anteile
(Angabe 24)
Andere
Kapital-
rücklage
(Angabe 24)
Gewinn-
rücklagen
Rücklage für
Cashflow
Hedges
Rücklage für
zur
Veräußerung
verfügbare
finanzielle
Vermögens-
werte
Rücklage für
Währungs-
differenzen Summe
Nicht
beherrschende
Anteile
Summe
Eigenkapital
IAS 1.10(c)
IAS 1.49
IAS 1.51(b), (c)
IAS 8.28
IAS 1.106(d)
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR IAS 1.51(d), (e)
Stand 1. Jänner 2015 19.388 (774) 566 24.238 (94) (327) 42.997 208 43.205
Anpassungen aufgrund von Fehler-
berichtigungen (nach Steuern)
(Angabe 2.5) (700) (700) (700)
IAS 1.106(b)
IAS 1.110
Stand 1. Jänner 2015 (angepasst*) 19.388 (774) 566 23.538 (94) (327) 42.297 208 42.505
Im Abschluss 2015 ausgewiesenes
Periodenergebnis 7.270 7.270 239 7.509
Anpassungen aufgrund von Fehler-
berichtigungen (nach Steuern)
(Angabe 2.5) (1.050) (1.050) (1.050)
Angepasstes Periodenergebnis 6.220 6.220 239 6.459 IAS 1.106(d)(i)
Sonstiges Ergebnis (Angabe 24) (273) 24 2 (117) (364) (364) IAS 1.106(d)(ii)
Gesamtergebnis 5.947 24 2 (117) 5.856 239 6.095 IAS 1.106(a)
Ausübung von Aktienoptionen
(Angabe 24) 80 120 200 200
IAS 1.106(d)(iii),
Anteilsbasierte Vergütung (Angabe 30) 298 298 298 IFRS 2.50
Dividendenausschüttungen (Angabe 25) (1.600) (1.600) (49) (1.649) IAS 1.107
Nicht beherrschende Anteile aus
Unternehmenszusammenschlüssen
(Angabe 7) 342 342 IAS 1.106(d)(iii)
Stand 31. Dezember 2015
(angepasst*) 19.388 80 (654) 864 27.885 (70) 2 (444) 47.051 740 47.791
* Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 ab (siehe Anhangangabe 2.5).
Hinweis
Es besteht keine ausdrückliche Verpflichtung, rückwirkend vorgenommene Anpassungen in den einzelnen Abschlussbestandteilen kenntlich zu machen. Eine Ausnahme bilden lediglich Effekte aus rückwirkender Anwendung von Vorschriften oder einer rückwirkenden Änderung von Eigenkapitalbestandteilen (IAS 1.106(b)). IAS 8 fordert lediglich detaillierte Angaben im Anhang. Im vorliegenden Konzernabschluss soll durch die Kennzeichnung einzelner Abschlussbestandteile als „angepasst“ aufgezeigt werden, wie ein Unternehmen über die Anforderungen des IAS 8 hinaus die Abschlussadressaten ausdrücklich auf die vorgenommenen Anpassungen bzw. Änderungen von Abschlussposten des laufenden Geschäftsjahres gegenüber dem im Vorjahr veröffentlichten Abschluss hinweisen kann. Hier ist zu beachten, dass „angepasste“ Vergleichsinformationen nicht notwendigerweise darauf hindeuten, dass der Vorjahresabschluss Fehler oder wesentliche Auslassungen enthielt. Anpassungen können sich auch aus anderen Gründen, etwa aufgrund der rückwirkenden Anwendung einer neuen Rechnungslegungsmethode, ergeben (IAS 1.40A(a)).
19 Good Group (International) Limited
Konzern-Geldflussrechnung
Für den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2016
2016
2015
angepasst*
IAS 1.49
IAS 1.51(c)
IAS 1.10(d)
Angabe TEUR TEUR IAS 1.51(d),(e)
Betriebliche Tätigkeit IAS 7.10, IAS 7.18(b)
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäfts-
bereichen 11.108 8.880
Ergebnis vor Steuern aus aufgegebenen Geschäfts-
bereichen 13 213 (193)
Ergebnis vor Steuern 11.321 8.687
Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses vor
Steuern auf die Netto-Cashflows:
IAS 7.20(b)
Abschreibungen und Wertminderung Sachanlagen 16 3.907 3.383
Abschreibungen und Wertminderung immaterielle
Vermögenswerte 18 325 174
Übertragung von Betriebs- und Geschäftsausstattung
durch Kunden 16 (190) (150)
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung 30 412 492
Abnahme des beizulegenden Zeitwerts der als
Finanz-investition gehaltenen Immobilien 17 306 300
Umrechnungsdifferenzen, netto (365) (240)
Gewinn aus dem Abgang von Sachanlagen 12.1 (532) (2.007)
Anpassung des beizulegenden Zeitwerts der
bedingten Gegenleistung 7 358 —
Finanzerträge 12.4 (1.186) (211) IAS 7.20(c)
Finanzaufwendungen 12.3 2.766 1.123 IAS 7.20(c)
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen
und Gemeinschaftsunternehmen 9,10 (671) (638)
Veränderungen der Rückstellungen, Pensions-
rückstellungen und Zuwendungen der öffentlichen
Hand (732) 202
Veränderung des Nettoumlaufvermögens: IAS 7.20(a)
Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen und sonstigen Forderungen sowie
geleisteten Anzahlungen
(9.264) (1.239)
Abnahme der Vorräte 4.192 1.905
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstigen Verbindlichkeiten 4.095 4.246
14.741 16.026
Erhaltene Zinsen 336 211 IAS 7.31
Gezahlte Zinsen (484) (1.026) IAS 7.31
Gezahlte Ertragsteuern (3.131) (3.200) IAS 7.35
Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit 11.462 12.011
Investitionstätigkeit IAS 7.10, IAS 7.21
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.990 2.319 IAS 7.16(b)
Erwerb von Sachanlagen 16 (10.162) (7.672) IAS 7.16(a)
Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 17 (1.216) (1.192) IAS 7.16(a)
Erwerb von Finanzinstrumenten (3.054) (225) IAS 7.16(c)
Erlöse aus der Veräußerung von Finanzinstrumenten 145 IAS 7.16(d)
Entwicklungskosten 18 (587) (390) IAS 7.16(a)
Erwerb eines Tochterunternehmens abzüglich
erworbener Zahlungsmittel 7 230 (1.450) IAS 7.39
Erhaltene Zuwendungen der öffentlichen Hand 27 2.951 642
Good Group (International) Limited 20
Cashflows aus der Investitionstätigkeit (9.848) (7.823)
Finanzierungstätigkeit IAS 7.10, IAS 7.21
Erlöse aus der Ausübung von Aktienoptionen 175 200 IAS 7.17(a)
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 7 (325) IAS 7.42A
Transaktionskosten für die Ausgabe von Aktien 24 (32) IAS 7.17(a)
Tilgung von Schulden aus Finanzierungsleasing (51) (76) IAS 7.17(e)
Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Darlehen 5.577 2.645 IAS 7.17(c)
Tilgung von Darlehen (122) (1.684) IAS 7.17(d)
An die Anteilseigner des Mutterunternehmens gezahlte
Dividenden 25 (1.972) (1.600) IAS 7.31
An Inhaber nicht beherrschender Anteile gezahlte
Dividenden
(30) (49) IFRS 12.B10(a)
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit 3.220 (564)
Nettozunahme von Zahlungsmitteln und Zahlungsmittel-
äquivalenten 4.834 3.624
Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel
und Zahlungsmitteläquivalente 340 326 IAS 7.28
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum
1. Jänner 12.266 8.316
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
zum 31. Dezember 23 17.440 12.266 IAS 7.45
* Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 ab (siehe
Anhangangabe 2.5).
Hinweis
IAS 7.18 gestattet es den Unternehmen, die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit entweder nach der direkten oder der indirekten
Methode zu ermitteln. Der Konzern wendet die indirekte Methode an. Zur Veranschaulichung wird in der Anlage 3 eine Kapitalfluss-
rechnung unter Anwendung der direkten Methode dargestellt.
Es besteht keine ausdrückliche Verpflichtung, rückwirkend vorgenommene Anpassungen in den einzelnen Abschlussbestandteilen
kenntlich zu machen. Eine Ausnahme bilden lediglich Effekte aus rückwirkender Anwendung von Vorschriften oder einer rückwirkenden
Änderung von Eigenkapitalbestandteilen (IAS 1.106(b)). IAS 8 fordert lediglich detaillierte Angaben im Anhang. Im vorliegenden
Konzernabschluss soll durch die Kennzeichnung einzelner Abschlussbestandteile als „angepasst“ aufgezeigt werden, wie ein
Unternehmen über die Anforderungen des IAS 8 hinaus die Abschlussadressaten ausdrücklich auf die vorgenommenen Anpassungen
bzw. Änderungen von Abschlussposten des laufenden Geschäftsjahres gegenüber dem im Vorjahr veröffentlichten Abschluss hinweisen
kann.
Der Konzern hat eine Überleitung des Ergebnisses vor Steuern auf die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit vorgenommen. Nach
IAS 7 Geldflussrechnungen kann jedoch alternativ auch eine Überleitung des Ergebnisses nach Steuern dargestellt werden.
IAS 7.33 gestattet unter Berücksichtigung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens die Klassifizierung von gezahlten Zinsen als
Bestandteil der betrieblichen Tätigkeit oder der Finanzierungstätigkeit bzw. von erhaltenen Zinsen als Bestandteil der betrieblichen
Tätigkeit oder der Investitionstätigkeit. Der Konzern hat entschieden, erhaltene und gezahlte Zinsen als Cashflows aus der betrieblichen
Tätigkeit einzustufen.
Bestimmte in der Geldflussrechnung enthaltene Veränderungen des Nettoumlaufvermögens und sonstige Anpassungen spiegeln die
Änderung der Salden zwischen 2016 und 2015 wider, einschließlich der Salden 2016 der aufgegebenen Geschäftsbereiche, die in den
Posten „Als zur Ausschüttung gehalten klassifizierte Vermögenswerte“ und „Schulden in Verbindung mit als zur Ausschüttung gehalten
klassifizierten Vermögenswerten“ zusammengefasst sind.
21 Good Group (International) Limited
Inhaltsverzeichnis zum Konzernanhang
1. Informationen zum Unternehmen ......................................................................................................... 23
2. Rechnungslegungsmethoden ............................................................................................................... 23
2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses ................................................................................. 23
2.2 Konsolidierungsgrundsätze .......................................................................................................... 24
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden ........................................................ 25
2.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden ................................................................................... 51
2.5 Fehlerberichtigungen .................................................................................................................. 55
3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen ..................................................... 56
4. Geschäftssegmente ............................................................................................................................. 62
5. Kapitalsteuerung ................................................................................................................................ 66
6. Konsolidierungskreis ........................................................................................................................... 67
7. Unternehmenszusammenschlüsse und Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen ................................... 68
8. Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen .................................................... 73
9. Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen ....................................................................................... 76
10. Anteile an einem assoziierten Unternehmen ........................................................................................ 77
11. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts ............................................................................................ 78
12. Sonstige Erträge und Aufwendungen .................................................................................................. 82
12.1 Sonstige betriebliche Erträge ..................................................................................................... 82
12.2 Sonstige betriebliche Aufwendungen .......................................................................................... 82
12.3 Finanzaufwendungen ................................................................................................................ 83
12.4 Finanzerträge ........................................................................................................................... 83
12.5 In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthaltene Abschreibungen, Umrechnungsdifferenzen und Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Vorräte .............................................................. 83
12.6 Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer .......................................................................... 84
12.7 Forschungs- und Entwicklungskosten .......................................................................................... 84
12.8 Bestandteile des sonstigen Ergebnisses ...................................................................................... 84
12.9 Verwaltungskosten ................................................................................................................... 85
13. Aufgegebene Geschäftsbereiche ........................................................................................................ 85
14. Ertragsteuern ................................................................................................................................... 88
15. Ergebnis je Aktie ............................................................................................................................... 92
16. Sachanlagen ..................................................................................................................................... 93
17. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien ......................................................................................... 96
18. Immaterielle Vermögenswerte ........................................................................................................... 99
19. Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungs-dauer ........ 100
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten ............................................................ 103
20.1 Finanzielle Vermögenswerte .................................................................................................... 103
20.2 Finanzielle Verbindlichkeiten: Verzinsliche Darlehen .................................................................. 104
20.3 Sicherungsbeziehungen und Derivate ....................................................................................... 106
20.4 Beizulegender Zeitwert ........................................................................................................... 108
21. Vorräte .......................................................................................................................................... 121
22. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen ............................................ 121
Good Group (International) Limited 22
23. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen........................................................................................... 122
24. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen ................................................................................................. 123
25. Gezahlte und vorgeschlagene Ausschüttungen .................................................................................. 125
26. Rückstellungen ............................................................................................................................... 126
27. Zuwendungen der öffentlichen Hand ................................................................................................ 127
28. Abgegrenzte Erträge ....................................................................................................................... 128
29. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ...................................... 128
30. Anteilsbasierte Vergütung ............................................................................................................... 134
31. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten ............................... 136
32. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen ........................................................... 136
33. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen......................................... 138
34. Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards .................................................... 140
35. Ereignisse nach der Berichtsperiode ................................................................................................. 145
Anhang zum Konzernabschluss
23 Good Group (International) Limited
Anhang zum Konzernabschluss
1. Informationen zum Unternehmen IAS 1.10(e)
IAS 1.49
Der Konzernabschluss der Good Group (International) Limited und ihrer Tochtergesellschaften (zusammen der
„Konzern“) für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 wurde am 27. Jänner 2017 durch den Beschluss der
Unternehmensleitung zur Veröffentlichung freigegeben. Die Good Group (International) Limited (die „Gesell-
schaft“ oder das „Mutterunternehmen“) ist eine in Euroland gegründete, in ihrer Haftung beschränkte Gesell-
schaft mit Sitz in Euroland. Die Aktien der Good Group (International) Limited werden öffentlich gehandelt.
Eingetragener Sitz der Gesellschaft ist Fire House, Ashdown Square in Euroville.
Der Konzern ist hauptsächlich in den Bereichen Brandschutzausrüstung und Elektronik sowie in der Verwaltung
von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien tätig (siehe Anhangangabe 4). Informationen über die Konzern-
struktur werden in Anhangangabe 6 dargestellt. Informationen über andere Beziehungen des Konzerns zu
nahestehenden Unternehmen und Personen werden in Anhangangabe 33 dargestellt.
IAS 1.113
IAS 1.51(a)
IAS 1.51(b)
IAS 1.51(c)
IAS 1.138(a)
IAS 10.17
IAS 1.138(b)
IAS 1.138(c)
2. Rechnungslegungsmethoden
Hinweis
Ein wichtiger Bestandteil des Abschlusses ist die Identifizierung der von einem Unternehmen angewandten Rechnungs-
legungsmethoden. Gemäß IAS 1.117 hat ein Unternehmen im Rahmen der Darstellung der maßgeblichen
Rechnungslegungsmethoden die bei Erstellung des Abschlusses herangezogene(n) Bewertungsgrundlage(n) sowie sonstige
angewandte Rechnungslegungsmethoden, die für das Verständnis des Abschlusses relevant sind, anzugeben. Die
vorliegenden Angaben über die wesentlichen Rechnungslegungsmethoden stellen die üblicherweise einschlägigen Angaben
beispielhaft dar. Hierbei ist jedoch entscheidend, dass die Unternehmen bei der Festlegung, welche
Rechnungslegungsmethoden wesentlich und relevant und daher im Anhang anzugeben sind, ihre eigenen, spezifischen
Umstände berücksichtigen.
2.1 Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses
Der Konzernabschluss der Good Group (International) Limited wurde in Übereinstimmung mit den International
Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffent-
licht wurden, erstellt.
IAS 1.16
Hiervon ausgenommen sind die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, bestimmte (als Sachanlagen
klassifizierte) Büroimmobilien, derivative Finanzinstrumente, zur Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte, bedingte Gegenleistungen und Verbindlichkeiten aus Sachdividenden, die zum beizulegenden
Zeitwert bewertet wurden. Die Buchwerte der in der Bilanz erfassten Vermögenswerte und Schulden, die
Grundgeschäfte im Rahmen von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts darstellen und sonst zu fort-
geführten Anschaffungskosten bilanziert werden, werden an die Änderungen der beizulegenden Zeitwerte, die
den im Rahmen von wirksamen Sicherungsbeziehungen abgesicherten Risiken zuzurechnen sind, angepasst. Der
Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte
entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet.
IAS 1.112(a)
IAS 1.117(a)
IAS 1.51(d),(e)
Hinweis
In bestimmten Ländern können Unternehmen verpflichtet sein, ihre Abschlüsse gemäß den nach den dortigen Vorschrif-
ten anzuwendenden IFRS zu erstellen. Dies gilt beispielsweise für börsennotierte Unternehmen in der Europäischen Union
(EU), die zur Einhaltung der von der EU übernommenen IFRS verpflichtet sind. Der vorliegende Abschluss spiegelt jedoch
lediglich die Einhaltung der vom IASB verabschiedeten IFRS wider.
Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene Berichtsperiode. Außerdem
weist der Konzern eine zusätzliche Bilanz zu Beginn der vorangegangenen Berichtsperiode aus, wenn eine
Rechnungslegungsmethode rückwirkend anwendet oder Posten im Abschluss rückwirkend anpasst oder um-
gliedert werden. In diesen Konzernabschluss wurde aufgrund einer rückwirkenden Fehlerkorrektur eine
zusätzliche Bilanz zum 1. Jänner 2015 aufgenommen. Siehe Anhangangabe 2.5.
IAS 1.40A
IAS 1.10 (f)
IAS 1.38
IAS 1.38A
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 24
2.2 Konsolidierungsgrundsätze
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Good Group (International) Limited und ihrer Tochter-
unternehmen zum 31. Dezember 2016. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung
durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat
und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu
beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er
alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
• die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h., der Konzern hat aufgrund aktuell
bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die
einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),
• eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem
Beteiligungsunternehmen und
• die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass
dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.
Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung
führt. Zur Unterstützung dieser Annahme und wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit
vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er
die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände.
Hierzu zählen u. a.:
• Vertragliche Vereinbarungen mit den anderen Stimmberechtigten,
• Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren,
• Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns.
IFRS 10.7
IFRS 10.B38
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherr-
schungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen
beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die
Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das
Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochter-
unternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an
dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die
Beherrschung endet, im Konzernabschluss erfasst.
IFRS 10.B80
IFRS 10.B86
IFRS 10.B99
Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien
des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet, selbst wenn dies zu einem
negativen Saldo der nicht beherrschenden Anteile führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen
von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzu-
gleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie
Zahlungsströme aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der
Konsolidierung vollständig eliminiert.
IFRS 10.B94
IFRS 10.B87
IFRS 10.B86
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als
Eigenkapitaltransaktion bilanziert.
Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit
verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden
Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der
Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden
Zeitwert erfasst.
IFRS 10.B96
IFRS 10.B98
IFRS10.B99
Anhang zum Konzernabschluss
25 Good Group (International) Limited
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden IAS 1.112
IAS 1.117(b)
a) Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungs-
kosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, die mit dem
beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet wird, und der nicht beherrschenden Anteile am
erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die nicht
beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden
Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unter-
nehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten
ausgewiesen.
IFRS 3.4
IFRS 3.18
IFRS 3.19
IFRS 3.53
IFRS 3.B64(m)
Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, so beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der
übernommenen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit den Vertrags-
bedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies
beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate.
IFRS 3.15
IFRS 3.16
Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine
als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich
von IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung fallenden Finanzinstruments wird erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet.
IFRS 3.39
IFRS 3.58
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als
Überschuss der Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile und
der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen
Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die
übertragene Gesamtgegenleistung, so beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte
und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge
ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Übersteigt der beizulegende
Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung immer noch die übertragene Gesamtgegen-
leistung, so wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
IFRS 3.32
IFRS 3.36
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich
kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im
Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbs-
zeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmens-
zusammenschluss den Erwartungen zufolge profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere
Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
zugeordnet werden.
IFRS 3.B63(a)
IAS 36.80
Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein
Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende
Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des
Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils
des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs
und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.
IAS 36.86
b) Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss
verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des
Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der
Entscheidungsprozesse.
IAS 28.3
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich
die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens
besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine
Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die maßgeblichen Tätigkeiten die einstimmige
Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Parteien erfordern.
IFRS 11.16
IFRS 11.7
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 26
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Hinweis
Der Konzern ist nicht an gemeinschaftlichen Tätigkeiten beteiligt. Wäre er an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit beteiligt,
so würde er gemäß IFRS 11.20 in Bezug auf seinen Anteil Folgendes bilanzieren:
• seine Vermögenswerte, einschließlich seines Anteils an gemeinschaftlich gehaltenen Vermögenswerten,
• seine Schulden, einschließlich seines Anteils an jeglichen gemeinschaftlich eingegangenen Schulden,
• seine Erlöse aus dem Verkauf seines Anteils am Produktionsergebnis der gemeinschaftlichen Tätigkeit,
• seinen Anteil an den Erlösen aus dem Verkauf des Produktionsergebnisses durch die gemeinschaftliche Tätigkeit,
• seine Aufwendungen, einschließlich seines Anteils an jeglichen gemeinschaftlich eingegangenen Aufwendungen.
Die Überlegungen, die zur Bestimmung des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung
angestellt werden, sind mit denen vergleichbar, die zur Bestimmung der Beherrschung von Tochterunter-
nehmen erforderlich sind.
Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen werden
nach der Equity-Methode bilanziert.
IAS 28.10
Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschafts-
unternehmen bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Buchwert der
Beteiligung wird angepasst, um Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten
Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens seit dem Erwerbszeitpunkt zu erfassen. Der mit dem
assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im
Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wert-
minderungstest unterzogen.
IAS 28.26-29
Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des assoziierten
Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens. Änderungen des sonstigen Ergebnisses dieser Beteiligungs-
unternehmen werden im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst. Außerdem werden unmittelbar im Eigen-
kapital des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens ausgewiesene Änderungen vom
Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und soweit erforderlich in der Eigenkapitalveränderungsrechnung
dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem assozi-
ierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten
Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.
IAS 1.82(c)
Der Gesamtanteil des Konzerns am Ergebnis eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunter-
nehmens wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Teil des Betriebsergebnisses ausgewiesen und stellt
das Ergebnis nach Steuern und nicht beherrschenden Anteilen an den Tochterunternehmen des assoziierten
Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens dar.
Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens werden zum gleichen
Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Konzerns. Soweit erforderlich werden Anpassungen an
konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.
Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungs-
aufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen.
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil
an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen
solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag
des Anteils am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen und dem Buchwert ermittelt und
dann der Verlust als „Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen“
erfolgswirksam erfasst.
IAS 28.40-43
Bei Verlust des maßgeblichen Einflusses auf ein assoziiertes Unternehmen oder der gemeinschaftlichen Führung
des Gemeinschaftsunternehmens bewertet der Konzern alle Anteile, die er am ehemaligen assoziierten
Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen behält, zum beizulegenden Zeitwert. Unterschiedsbeträge
zwischen dem Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zum
Zeitpunkt des Verlusts des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung und dem beizu-
legenden Zeitwert der behaltenen Anteile sowie den Veräußerungserlösen werden in der Gewinn- und Verlust-
rechnung erfasst.
IAS 28.22(b)
Anhang zum Konzernabschluss
27 Good Group (International) Limited
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
c) Klassifizierung in kurzfristig und langfristig
Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögens-
werte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn
• die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der
Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird,
• der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird,
IAS 1.60
IAS 1.66
• die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet
wird
oder
• es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die
Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung ist für einen Zeitraum von mindestens zwölf
Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.
Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.
Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:
• die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird,
• die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird,
• die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird
oder
• das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens
zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.
Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.
Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.
IAS 1.69
IAS 1.56
d) Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Der Konzern bewertet Finanzinstrumente, beispielsweise Derivate, und nichtfinanzielle Vermögenswerte,
beispielsweise als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden
Zeitwert.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern
am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer
Schuld gezahlt wurde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der
Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt,
getätigt wird entweder auf dem:
IFRS13.9
• Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld
oder
• vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.
Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.
IFRS 13.16
Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die
Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen wurden. Hierbei
wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
IFRS 13.22
Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nichtfinanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des
Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch
dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste
Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.
IFRS 13.27
Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die
ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwen-
dung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren
möglichst gering zu halten.
IFRS 13.61
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 28
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen
wird, werden in die nachfolgend beschriebene Bemessungshierarchie eingeordnet, basierend auf dem Input-
faktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
IFRS 13.73
• Stufe 1 – In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte)
Preise
• Stufe 2 – Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist
• Stufe 3 – Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist
IFRS 13.95
Bei Vermögenswerten und Schulden, die im Abschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert
erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden
haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputfaktor der niedrigs-
ten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.
Der Bewertungsausschuss des Konzerns legt die Richtlinien und Verfahren für wiederkehrende (beispielsweise
bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien und nicht börsennotierten, zur Veräußerung verfügbaren
finanziellen Vermögenswerten) und nicht wiederkehrende (beispielsweise bei zur Ausschüttung gehaltenen
Vermögenswerten aus aufgegebenen Geschäftsbereichen) Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts fest. Dem
Bewertungsausschuss gehören der Leiter des Geschäftssegments „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“,
Leiter des konzerninternen M&A-Teams, Leiter des Risikomanagementbereichs, Leiter des Finanzwesens und
die für die einzelnen Immobilien zuständigen Manager an.
IFRS 13.93(g)
Externe Wertgutachter werden für die Bewertung wesentlicher Vermögenswerte, z. B. Immobilien und zur
Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, sowie wesentlicher Schulden, z. B. bedingte Gegen-
leistungen, hinzugezogen. Die Entscheidung, ob externe Wertgutachter beauftragt werden sollen, wird jährlich
vom Bewertungsausschuss getroffen, nachdem er dies mit dem Prüfungsausschuss des Unternehmens
besprochen und dessen Zustimmung eingeholt hat. Auswahlkriterien sind beispielsweise Marktkenntnis,
Reputation, Unabhängigkeit und die Einhaltung professioneller Standards. Wertgutachter werden in der Regel
nach drei Jahren neu ausgewählt. Der Bewertungsausschuss entscheidet nach Gesprächen mit den externen
Wertgutachtern des Konzerns, welche Bewertungstechniken und Inputfaktoren in jedem einzelnen Fall
anzuwenden sind.
Der Bewertungsausschuss analysiert zu jedem Abschlussstichtag die Wertentwicklungen von Vermögenswerten
und Schulden, die gemäß den Rechnungslegungsmethoden des Konzerns neu bewertet oder neu beurteilt
werden müssen. Bei dieser Analyse überprüft der Bewertungsausschuss die wesentlichen Inputfaktoren, die bei
der letzten Bewertung angewandt wurden, indem er die Informationen in den Bewertungsberechnungen mit
Verträgen und anderen relevanten Dokumenten abgleicht.
Gemeinsam mit den externen Wertgutachtern des Konzerns vergleicht der Bewertungsausschuss außerdem die
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts jedes Vermögenswerts und jeder Schuld mit entsprechenden externen
Quellen, um zu beurteilen, ob die jeweiligen Änderungen plausibel sind.
Der Bewertungsausschuss und die externen Wertgutachter präsentieren die Bewertungsergebnisse unterjährig
dem Prüfungsausschuss und den Abschlussprüfern des Konzerns. Dabei werden auch die wesentlichen An-
nahmen, die den Bewertungen zugrunde lagen, besprochen.
Um die Angabepflichten für die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Klassen von Vermögens-
werten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben
erläuterten Bemessungshierarchie festgelegt.
Angaben zum beizulegenden Zeitwert von Finanzinstrumenten und nichtfinanziellen Vermögenswerten, die zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder für die ein beizulegender Zeitwert ausgewiesen wird, sind den
folgenden Anhangangaben zu entnehmen:
IFRS 13.94
Anhang zum Konzernabschluss
29 Good Group (International) Limited
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
• Angaben zu Bewertungsmethoden, wesentlichen Schätzungen und Anhangangaben 3, 7, 16, 17,
Annahmen 20.4 und 25
• Bedingte Gegenleistung Anhangangabe 7
• Quantitative Angaben zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts nach
Hierarchiestufen Anhangangabe 11
• Beteiligung in Form von nicht notierten Anteilen (aufgegebene
Geschäftsbereiche) Anhangangabe 13
• Sachanlagen im Rahmen des Neubewertungsmodells Anhangangabe 16
• Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien Anhangangabe 17
• Finanzinstrumente (einschließlich der zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewerteten) Anhangangabe 20.4
• Ausschüttung von Sachdividenden Anhangangabe 25
Hinweis
Der Konzern hat sich entschieden, die nach IFRS 13.48 vorgesehene Ausnahmeregelung nicht in Anspruch zu nehmen.
Trifft ein Unternehmen bezüglich seiner Rechnungslegungsmethode die Entscheidung, die Ausnahme zu nutzen, so hat es
dies gemäß IFRS 13.96 anzugeben. Einzelheiten hierzu werden in diesem Muster-Anhang erläutert. Unternehmen sollten
jedoch den Grad der Detailliertheit in Abhängigkeit von ihren spezifischen Gegebenheiten und Umständen sowie aufgrund
von Wesentlichkeitsüberlegungen individuell festlegen.
e) Ertragsrealisierung
Erträge werden erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass der wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird
und die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Erträge
werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder zu beanspruchenden Gegenleistung
unter Berücksichtigung vertraglich festgelegter Zahlungsbedingungen bewertet, wobei Steuern oder andere
Abgaben unberücksichtigt bleiben. Der Konzern ist zu dem Schluss gekommen, dass er bei allen seinen Umsatz-
transaktionen als Auftraggeber handelt, da er der Hauptverpflichtete bei allen Umsatztransaktionen ist, bei der
Preisbildung über einen Handlungsspielraum verfügt und das Bestands- sowie das Kreditrisiko trägt.
Darüber hinaus setzt die Ertragsrealisierung die Erfüllung nachfolgend aufgelisteter Ansatzkriterien voraus.
IAS 18.35(a)
IAS 18.9
Verkauf von Waren und Erzeugnissen
Erträge werden erfasst, wenn die mit dem Eigentum an den verkauften Waren und Erzeugnissen verbundenen
wesentlichen Chancen und Risiken auf den Käufer übergegangen sind. Dies tritt in der Regel mit Lieferung der
Waren und Erzeugnisse ein. Die Erträge aus der Veräußerung von Waren und Erzeugnissen werden zum
beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung nach Abzug von Retouren,
Rückzahlungen, Preisnachlässen und Mengenrabatten bewertet. Entsprechend den Branchengepflogenheiten
erfasst der Konzern bei allen seinen veräußerten Produkten Rückstellungen für Gewährleistungen in Bezug auf
allgemeine Reparaturverpflichtungen über einen Zeitraum von zwei Jahren. Zu dem Zeitpunkt, zu dem ein
Produkt veräußert wird, erfasst der Konzern eine Verbindlichkeit für potenzielle Gewährleistungsansprüche (für
weitere Informationen siehe Anhangangabe 26). Der Konzern bietet seinen Kunden keine erweiterten
Gewährleistungen oder Wartungsverträge.
IAS 18.14(a)
Im Rahmen seines Elektroniksegments verfügt der Konzern über das Treuepunkteprogramm GoodPoints, bei
dem die Kunden mit jedem Kauf in den konzerneigenen Geschäften Punkte sammeln können. Wenn eine
bestimmte Mindestpunktanzahl erreicht ist, können die Punkte gegen Produkte eingetauscht werden.
IFRIC 13.5
IFRIC 13.7
Die erhaltene Gegenleistung wird zwischen den veräußerten Elektronikprodukten und den ausgegebenen
Punkten aufgeteilt, wobei die Gegenleistung den Punkten entsprechend ihrem beizulegenden Zeitwert
zugeordnet wird. Der beizulegende Zeitwert der Punkte wird mittels statistischer Verfahren ermittelt. Der
beizulegende Zeitwert der ausgegebenen Punkte wird abgegrenzt und erst dann als Ertrag erfasst, wenn die
Punkte eingelöst werden.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 30
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Hinweis
IAS 18 Umsatzerlöse schreibt keine Aufteilungsmethode für Veräußerungen vor, die aus mehreren Komponenten
bestehen. IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme erwähnt zwei Aufteilungsmethoden: die Aufteilung auf der Basis des
relativen beizulegenden Zeitwerts und die Aufteilung anhand der Restwertmethode. Die Ertragsrealisierungsmethode des
Konzerns für Veräußerungen, die die Ausgabe von GoodPoints beinhalten, basiert auf dem beizulegenden Zeitwert der
ausgegebenen Punkte. Alternativ hätte der Konzern seiner Ertragsrealisierungsmethode die relativen beizulegenden
Zeitwerte der veräußerten Waren und der ausgegebenen Punkte zugrunde legen können.
IFRIC 13 schreibt keine Angaben vor. Der Konzern macht keine umfassenden Angaben zum Treuepunkteprogramm, da die
Beträge unwesentlich sind. Wären die abgegrenzten Erträge und die in Verbindung mit dem GoodPoints-Programm
erzielten Erträge wesentlich, so könnten zusätzliche Angaben gemacht werden, z. B.:
• zur Anzahl der ausstehenden Punkte,
• zum Zeitraum, über den die Erträge erwartungsgemäß realisiert werden,
• zu den Grundannahmen, die für die Ermittlung des Zeitraums verwendet werden, über den die Erträge erfasst
werden,
• zu den Auswirkungen etwaiger Änderungen der Einlösungsquote.
Erbringung von Dienstleistungen
Erträge aus der Installation von Feuerlöschgeräten, Brandschutzausrüstungen und feuerhemmenden Stoffen
werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades
erfolgt nach Maßgabe der bis zum Abschlussstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das
jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Kann das Ergebnis eines Auftrags nicht verlässlich
geschätzt werden, werden Erträge nur in Höhe der angefallenen, erstattungsfähigen Aufwendungen erfasst.
Dies ist in der Regel in den frühen Phasen der Installation der Fall, in denen die Gerate, Ausrüstungen und Stoffe
die Qualitätsprüfungsverfahren des Kunden durchlaufen müssen.
IAS 18.20
IAS 18.26
IAS 18.20(c)
Zinserträge
Bei allen zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sowie den verzinslichen als zur
Veräußerung verfügbar eingestuften finanziellen Vermögenswerten werden Zinserträge anhand des
Effektivzinssatzes erfasst. Dabei handelt es sich um den Kalkulationszinssatz, mit dem die geschätzten
künftigen Einzahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder gegebenenfalls eine kürzere
Periode exakt auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zinserträge werden
in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge ausgewiesen.
IAS 18.30(a)
Dividenden
Erträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst; das ist im Allgemeinen der
Zeitpunkt, an dem die Anteilseigner die Dividende beschließen.
IAS 18.30(c)
Mieterträge
Mieteinnahmen aus Operating-Leasingverhältnissen bei als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden
linear über die Laufzeit der Leasingverhältnisse erfasst und aufgrund ihres betrieblichen Charakters unter den
Umsatzerlösen ausgewiesen.
IAS 17.50
Von Kunden erhaltene Betriebs- und Geschäftsausstattung IFRIC 18.9
Der Konzern erhält von Kunden für seinen Fertigungsprozess Formwerkzeuge und sonstige Werkzeuge. Der
Konzern beurteilt, ob jeder übertragene Gegenstand die Definition eines Vermögenswerts erfüllt, und erfasst
gegebenenfalls den übertragenen Vermögenswert als Sachanlage. Bei der erstmaligen Erfassung werden die
Anschaffungskosten mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet, und es wird ein entsprechender Betrag als
Ertrag erfasst, da der Konzern keine künftigen Leistungsverpflichtungen hat.
IFRIC 18.11
IFRIC 18.13
f) Zuwendungen der öffentlichen Hand
Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn hinreichende Sicherheit besteht, dass die
Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt.
Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, über den die
entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, verbucht werden. Zuwendungen für einen
Vermögenswert werden über die geschätzte Nutzungsdauer des entsprechenden Vermögenswerts
ertragswirksam erfasst.
IAS 20.7
IAS 20.12
IAS 20.26
Anhang zum Konzernabschluss
31 Good Group (International) Limited
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Erhält der Konzern Zuwendungen in Form von nichtmonetären Vermögenswerten, so werden der
Vermögenswert und die Zuwendung zum Nominalwert erfasst und über die geschätzte Nutzungsdauer des
Vermögenswerts, basierend auf dem erwarteten Verbrauch des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des
entsprechenden Vermögenswerts, in gleichen jährlichen Raten ertragswirksam aufgelöst.
IAS 20.23
IAS 20.10A
Hinweis
IAS 20.24 gestattet zwei alternative Darstellungsmethoden für Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte.
Der Konzern hat sich dafür entschieden, die Zuwendung als passivischen Abgrenzungsposten in der Bilanz auszuweisen,
der während der Nutzungsdauer des Vermögenswerts auf einer planmäßigen und vernünftigen Grundlage in der Gewinn-
und Verlustrechnung zu erfassen ist. Die andere Methode sieht einen Abzug der Zuwendung vom Buchwert des
betroffenen Vermögenswerts vor. Die Zuwendung wird dann mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags über die
Nutzungsdauer des abschreibungsfähigen Vermögenswerts in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Unabhängig
davon, welche Methode gewählt wird, sind keine weiteren Angaben erforderlich.
Der Konzern hat sich dafür entschieden, aufwandsbezogene Zuwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung als
sonstigen betrieblichen Ertrag auszuweisen. Alternativ ist es nach IAS 20.29 zulässig, erfolgsbezogene Zuwendungen von
den entsprechenden Aufwendungen abzuziehen.
IAS 20.23 gestattet zwei alternative Buchungsmethoden für Zuwendungen nichtmonetärer Vermögenswerte. Zum einen
können der Vermögenswert und die Zuwendung mittels eines Merkpostens bzw. eines symbolischen Werts angesetzt
werden. Der Konzern erfasst seine Zuwendungen nichtmonetärer Vermögenswerte nach diesem Verfahren. Alternativ
können der Vermögenswert und die Zuwendung zum beizulegenden Zeitwert des nichtmonetären Vermögenswerts
bilanziert werden.
g) Steuern
Tatsächliche Ertragsteuern
Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine
Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des
Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern
gelten oder in Kürze gelten werden, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt.
IAS 12.46
Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in
der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig
einzelne Steuersachverhalte dahin gehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Vorschriften ein
Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.
IAS 12.61A(b)
Latente Steuern
Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre
Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem
Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag.
Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:
• latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines
Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss
ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielles Periodenergebnis vor Steuern noch
das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,
• latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die in Zusammenhang mit
Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen
Vereinbarungen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert
werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht
umkehren werden.
IAS 12.22(c)
IAS 12.39
Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen, noch nicht genutzten
steuerlichen Verluste und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist,
dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen
und die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften verwendet werden können, mit
Ausnahme von:
IAS 12.34
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 32
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
• latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz
eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein
Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das bilanzielles
Periodenergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,
• latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit
Beteiligungen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und Anteilen an gemeinsamen
Vereinbarungen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer
Zeit nicht umkehren werden oder kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen
wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.
IAS 12.24
IAS 12.44
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang
reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur
Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann.
Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang
angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung
des latenten Steueranspruchs ermöglicht.
IAS 12.56
IAS 12.37
Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersatze bemessen, die in der Periode, in der
ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei
werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten oder gesetzlich
angekündigt sind.
IAS 12.47
Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral
verbucht. Latente Steuern werden dabei entsprechend dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall
entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.
IAS 12.61A
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen
einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steueransprüche gegen tatsächliche Steuerschulden
hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde
erhoben werden.
IAS 12.74
Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für
einen gesonderten Ansatz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern
sich dies aus neuen Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt. Die
Anpassung wird entweder als Minderung des Geschäfts- oder Firmenwerts behandelt (solange sie den Geschäfts
oder Firmenwert nicht übersteigt), sofern diese während des Bewertungszeitraums entsteht, oder im
Periodenergebnis erfasst.
IAS 12.68
Umsatzsteuer
Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden
folgende Fälle:
• Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene
Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil
der Anschaffungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.
• Wenn Forderungen und Verbindlichkeiten mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt
werden.
Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der
Bilanz unter den Forderungen bzw. Verbindlichkeiten ausgewiesen.
h) Währungsumrechnung
Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Für jedes
Unternehmen legt der Konzern die funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens
enthaltenen Posten werden unter Verwendung dieser funktionalen Währung bewertet. Der Konzern wendet die
direkte Konsolidierungsmethode an, und bei Veräußerung eines ausländischen Geschäftsbetriebs entspricht der
in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Gewinn oder Verlust dem Betrag, der sich aus der
Anwendung dieser Methode ergibt.
IAS 1.51(d)
IAS 21.9
Anhang zum Konzernabschluss
33 Good Group (International) Limited
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
i) Fremdwährungstransaktionen und Salden IAS 21.21
Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall
erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung
des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet.
IAS 21.23(a)
Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon
ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen
ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im
sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei ihrem Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlust-
rechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern
werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.
IAS 21.28
IAS 21.32
Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung
bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, solche, die mit ihrem
beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, mit dem Kurs, der zum Zeitpunkt der
Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gilt. Die bilanzielle Behandlung des Gewinns bzw. Verlusts aus der
Umrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nichtmonetären Posten orientiert sich an der
Erfassung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Postens (d. h., Um-
rechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw.
erfolgswirksam erfasst).
IAS 21.23(b)
IAS 21.23(c)
IAS 21.30
ii) Konzernunternehmen IAS 21.39(a)
Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden im Rahmen der Konsolidierung
zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zu dem am
Datum der jeweiligen Transaktion geltenden Wechselkurs. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus
resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen
Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen
Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.
IAS 21.39(b)
IAS 21.39(c)
IAS 21.48
Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehende Geschäfts-
oder Firmenwert und sämtliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichteten Anpassungen der Buchwerte der
Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren,
werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtags-
kassakurs umgerechnet.
IAS 21.47
i) Zur Ausschüttung an Anteilseigner des Mutterunternehmens gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Der Konzern klassifiziert langfristige Vermögenswerte oder Veräußerungsgruppen als zur Ausschüttung an
Anteilseigner des Mutterunternehmens gehalten, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch eine
Ausschüttung und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird. Solche als zur Ausschüttung gehalten
klassifizierten langfristigen Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen werden mit dem niedrigeren Wert aus
Buchwert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Ausschüttungskosten bewertet. Ausschüttungskosten sind die
zusätzlich anfallenden Kosten, die direkt der Ausschüttung zuzurechnen sind, mit Ausnahme der Finanzierungs-
kosten und des Ertragsteueraufwands.
IFRS 5.6
IFRS 5.7
IFRS 5.8
IFRS 5.15
IFRS 5.15A
Die Klassifizierungskriterien als zur Ausschüttung gehalten gelten nur dann als erfüllt, wenn die Ausschüttung
höchstwahrscheinlich und der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe im gegenwärtigen Zustand sofort
ausschüttbar ist. Aus den für die Durchführung der Ausschüttung erforderlichen Maßnahmen sollte hervor-
gehen, dass es unwahrscheinlich ist, dass wesentliche Änderungen an der Ausschüttung vorgenommen werden
oder dass die Entscheidung für die Ausschüttung rückgängig gemacht wird. Das Management muss die
Ausschüttung beschlossen haben, von der erwartet wird, dass sie innerhalb von einem Jahr ab dem Zeitpunkt
der Klassifizierung erfolgen wird.
IFRS 5.12A
Als zur Ausschüttung gehalten klassifizierte Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte werden nicht
planmäßig abgeschrieben.
IFRS 5.25
Als zur Ausschüttung gehalten klassifizierte Vermögenswerte und Schulden werden in der Bilanz separat als
kurzfristige Posten ausgewiesen.
IAS 1.54(j)
IAS 1.54(p)
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 34
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Eine Veräußerungsgruppe wird als aufgegebener Geschäftsbereich eingestuft, wenn sie ein Bestandteil eines
Unternehmens ist, der entweder bereits veräußert wurde oder als zur Veräußerung gehalten eingestuft wird und
• einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt,
• Teil eines einzelnen abgestimmten Plans zur Veräußerung eines gesonderten wesentlichen Geschäftszweigs
oder geografischen Geschäftsbereichs ist
oder
• bei dem es sich um ein Tochterunternehmen handelt, das ausschließlich mit der Absicht einer Weiter-
veräußerung erworben wurde.
IFRS 5.32
IFRS 5.30
Aufgegebene Geschäftsbereiche sind nicht im Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen enthalten und
werden in der Gewinn- und Verlustrechnung in einem gesonderten Posten als Ergebnis nach Steuern aus
aufgegebenen Geschäftsbereichen dargestellt.
IFRS 5.33
Weitere Erläuterungen hierzu sind in Anhangangabe 13 enthalten. Alle anderen Anhangangaben enthalten
Beträge von fortzuführenden Geschäftsbereichen, sofern nichts Anderes angegeben ist.
j) Ausschüttung von Bar- und Sachdividenden an Inhaber von Stammaktien des Mutterunternehmens
Die Gesellschaft erfasst eine Verbindlichkeit, Bar- oder Sachdividenden an Inhaber von Stammaktien des
Mutterunternehmens auszuschütten, wenn die Ausschüttung genehmigt wurde und nicht mehr im Ermessen des
Unternehmens liegt. Gemäß der Unternehmensgesetzgebung von Euroland ist eine Ausschüttung dann
genehmigt, wenn sie von den Anteilseignern gebilligt wurde. Der entsprechende Betrag wird direkt im
Eigenkapital erfasst.
IFRIC 17.10
Sachdividenden werden mit dem beizulegenden Zeitwert der auszuschüttenden Vermögenswerte bewertet.
Neubewertungen des beizulegenden Zeitwerts werden direkt im Eigenkapital erfasst.
IFRIC 17.11
IFRIC 17.13
Bei der Ausschüttung von Sachdividenden wird eine etwaige Differenz zwischen dem Buchwert der
Verbindlichkeit und dem Buchwert der ausgeschütteten Vermögenswerte in der Gewinn- und Verlustrechnung
erfasst.
IFRIC 17.14
IFRIC 17.15
k) Sachanlagen
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschrei-
bungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
beinhalten die Kosten für den Ersatz eines Teils einer Sachanlage sowie die Fremdkapitalkosten für langfristige
Bauprojekte, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Wenn wesentliche Teile von Sachanlagen in regelmäßigen
Abständen ausgetauscht werden müssen, schreibt der Konzern diese ausgehend von ihrer jeweiligen wirtschaft-
lichen Nutzungsdauer separat ab. Bei Durchführung einer Großinspektion werden entsprechend die Kosten im
Buchwert der Sachanlagen als Ersatz aktiviert, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind. Alle anderen Wartungs-
und Instandhaltungskosten werden sofort erfolgswirksam erfasst. Der Barwert der erwarteten Kosten für die
Entsorgung eines Vermögenswerts nach dessen Nutzung ist in den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des
entsprechenden Vermögenswerts enthalten, wenn die Ansatzkriterien für eine Rückstellung erfüllt sind. Für
detailliertere Informationen zur erfassten Rückstellung für Entsorgungsaufwand wird auf „Wesentliche
Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen“ (Anhangangabe 3) und „Rückstellungen“ (Anhang-
angabe 26) verwiesen.
IAS 16.73(a)
IAS 16.30
IAS 16.15
IAS 16.16
Von Kunden übertragene Sachanlagen werden beim erstmaligen Ansatz zu dem Zeitpunkt, an dem die
Beherrschung erlangt wird, zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Büroimmobilien in Euroland werden zum beizulegenden Zeitwert abzüglich kumulierter planmäßiger Abschrei-
bungen und kumulierter Wertminderungen zum Zeitpunkt der Neubewertung bewertet. Neubewertungen
werden in ausreichend regelmäßigen Abständen vorgenommen, um sicherzustellen, dass der Buchwert eines
neu bewerteten Vermögenswerts nicht wesentlich von seinem beizulegenden Zeitwert abweicht.
IFRIC 18.11
IAS 16.24
IAS 16.73(a)
IAS 16.31
Wertsteigerungen aus der Neubewertung werden im sonstigen Ergebnis und im Eigenkapital in der Neubewer-
tungsrücklage erfasst. Allerdings wird eine Wertsteigerung in dem Umfang erfolgswirksam erfasst, in dem sie
eine in der Vergangenheit erfolgswirksam erfasste Wertminderung desselben Vermögenswerts aufgrund einer
Neubewertung rückgängig macht. Wertminderungen werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst, mit Aus-
nahme von solchen Wertminderungen, die einen zuvor in der Neubewertungsrücklage erfassten Wertzuwachs
aus der Neubewertung des Vermögenswerts kompensieren.
IAS 16.39
IAS 16.40
Anhang zum Konzernabschluss
35 Good Group (International) Limited
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Ein Betrag in Höhe der Differenz zwischen der Abschreibung auf den neu bewerteten Buchwert des Vermögens-
werts und der Abschreibung auf der Basis historischer Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten wird jährlich von
der Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklagen umgebucht. Darüber hinaus wird die kumulierte Abschrei-
bung zum Zeitpunkt der Neubewertung gegen den Bruttobuchwert des Vermögenswerts eliminiert und der
Nettobetrag an den Neubewertungsbetrag des Vermögenswerts angepasst. Bei Veräußerung eines Vermögens-
werts wird eine für diesen Vermögenswert noch bestehende Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklagen
umgebucht.
IAS 16.41
Hinweis
Gemäß IAS 16 hat ein Unternehmen bei der Bewertung von Sachanlagen nach der erstmaligen Erfassung ein Wahlrecht.
Ein Unternehmen kann entweder das Anschaffungskostenmodell oder das Neubewertungsmodell für eine gesamte Gruppe
von Sachanlagen wählen. Der Konzern hat entschieden, für Büroimmobilien in Euroland das Neubewertungsmodell anzu-
wenden, während zur Bewertung anderer Gruppen von Sachanlagen das Anschaffungskostenmodell angewandt wird. Der
Konzern hat ferner entschieden, die Umbuchung der Neubewertungsrücklage in die Gewinnrücklagen entsprechend der
Nutzung des Vermögenswerts vorzunehmen. Alternativ hätte der Betrag auch bei Veräußerung des Vermögenswerts in
voller Höhe umgebucht werden können.
Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:
• Gebäude 15 bis 20 Jahre
• Anlagen, Maschinen und Ausrüstung 5 bis 15 Jahre
IAS 16.73(b)
IAS 16.73(c)
Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder
Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der
Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem
Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in
der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.
Die Restwerte, wirtschaftlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Sachanlagen werden am
Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.
IAS 16.67
IAS 16.68
IAS 16.71
IAS 16.51
l) Leasingverhältnisse
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf der Grundlage des
wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen. Eine
Vereinbarung ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der
Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts (oder bestimmter Vermögenswerte) abhängt und die Vereinbarung
ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) überträgt, selbst wenn dieser
Vermögenswert (oder diese Vermögenswerte) in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich bestimmt ist (sind).
IFRIC 4.6
IFRIC 4.7
Konzern als Leasingnehmer
Ein Leasingverhältnis wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Finanzierungs- oder als Operating-
Leasingverhältnis eingestuft. Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn im
Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Konzern übertragen
werden.
IAS 17.8
IAS 17.20
IAS 17.25
Bei Finanzierungsleasingverhältnissen werden zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses ein Vermögens-
wert und eine Schuld angesetzt, und zwar in Höhe des zu Beginn des Leasingverhältnisses beizulegenden
Zeitwerts des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert
niedriger ist. Leasingzahlungen werden so in Finanzierungskosten und den Tilgungsanteil der Restschuld
aufgeteilt, dass sich ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingverbindlichkeit ergibt. Der Zinsanteil
wird im Finanzergebnis in der GuV erfasst.
Leasinggegenstände werden planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts
abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses
jedoch nicht hinreichend sicher, so wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus
erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.
IAS 17.27
IAS 17.33
Ein Operating-Leasingverhältnis ist ein Leasingverhältnis, bei dem es sich nicht um ein Finanzierungsleasing-
verhältnis handelt. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses als betrieblicher Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 36
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Konzern als Leasinggeber
Leasingverhältnisse, bei denen nicht im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken
vom Konzern auf den Leasingnehmer übertragen werden, werden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft.
Anfängliche direkte Kosten, die bei den Verhandlungen und dem Abschluss eines Operating-Leasingverhält-
nisses entstehen, werden dem Buchwert des Leasinggegenstandes hinzugerechnet und über die Laufzeit des
Leasingverhältnisses auf gleiche Weise wie die Leasingerträge als Aufwand erfasst. Bedingte Mietzahlungen
werden in der Periode als Ertrag erfasst, in der sie erwirtschaftet werden.
IAS 17.8
IAS 17.52
m) Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet
werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs-
oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des
entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Auf-
wand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem
Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen.
IAS 23.8
IAS 23.5
n) Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten einschließlich Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden die als
Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert
spiegelt die Marktbedingungen am Abschlussstichtag wider. Gewinne oder Verluste aus Änderungen der beizu-
legenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien werden in der Periode ihrer Entstehung in
der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, einschließlich des entsprechenden Steuereffekts. Die Ermittlung von
beizulegenden Zeitwerten erfolgt auf der Grundlage einer jährlich vorgenommenen Bewertung, die durch einen
akkreditierten externen unabhängigen Gutachter in Übereinstimmung mit dem vom International Valuation
Standards Committee empfohlenen Bewertungsmodell erfolgt.
IAS 40.20
IAS 40.33
IAS 40.75(a)
IAS 40.35
IAS 40.75(e)
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden entweder ausgebucht, wenn sie veräußert werden, oder
dann, wenn sie dauerhaft nicht mehr genutzt werden können und kein künftiger wirtschaftlicher Nutzen aus
ihrem Abgang mehr erwartet wird. Die Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert
des Vermögenswerts wird in der Periode der Ausbuchung erfolgswirksam erfasst.
IAS 40.66
IAS 40.69
Immobilien werden nur dann aus dem oder in den Bestand der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
übertragen, wenn eine Nutzungsänderung vorliegt. Bei einer Übertragung aus dem Bestand der als Finanz-
investition gehaltenen Immobilien in den Bestand der vom Eigentümer selbst genutzten Immobilien entsprechen
die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für Zwecke der Folgebewertung dem beizulegenden Zeitwert zum
Zeitpunkt der Nutzungsänderung. Wird eine bislang selbst genutzte Immobilie dem Bestand der als Finanz-
investition gehaltenen Immobilien zugeordnet, so wird diese Immobilie bis zum Zeitpunkt der Nutzungsänderung
entsprechend der im Abschnitt „Sachanlagen“ dargelegten Methode bilanziert.
IAS 40.57
IAS 40.60
IAS 40.61
Hinweis
Der Konzern hat sich entschieden, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien gemäß IAS 40 zum beizulegenden Zeitwert
zu bewerten. IAS 40 erlaubt alternativ die Bilanzierung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu historischen
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen. IAS 40 verlangt
die Angabe des beizulegenden Zeitwerts einer zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten erfassten als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilie. Demzufolge wäre auch bei Anwendung dieser Methode eine Bestimmung des beizulegenden
Zeitwerts zwingend erforderlich.
o) Immaterielle Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden,
werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungs-
kosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten
entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden
in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger
Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Selbst erstellte
immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme der aktivierten Entwicklungskosten nicht aktiviert;
stattdessen werden die entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie
anfallen.
Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbegrenzter Nutzungsdauer
unterschieden.
IAS 38.24
IAS 38.74
IAS 38.54
IAS 38.57
IAS 38.88
Anhang zum Konzernabschluss
37 Good Group (International) Limited
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer
abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der
immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein konnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungs-
methode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum
Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des
erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen
Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzun-
gen behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der
Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen
Vermögenswerts im Unternehmen entspricht.
IAS 38.97
IAS 36.9
IAS 38.104
Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den
einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Werthaltigkeits-
prüfung durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die
Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich
dahin gehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist
dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungs-
dauer prospektiv vorgenommen.
IAS 38.107
IAS 38.108
IAS 38.109
Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem
Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Ver-
mögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.
IAS 38.113
Forschungs- und Entwicklungskosten
Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie anfallen. Entwicklungskosten eines
einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern Folgendes
nachweisen kann:
• die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne
Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht,
• die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen, und die Fähigkeit und Absicht, ihn zu nutzen
oder zu verkaufen,
• wie der Vermögenswert einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird,
• die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts,
• die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden
Ausgaben zuverlässig ermitteln zu können.
IAS 38.54
IAS 38.57
Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz als Vermögenswert zu Anschaffungskosten
abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Die
Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögens-
wert genutzt werden kann. Sie erfolgt über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist, und wird
in den Umsatzkosten erfasst. Während der Entwicklungsphase wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durch-
geführt.
IAS 38.74
IAS 36.10(a)
Patente und Lizenzen
Der Konzern leistete zum Erwerb von Patenten und Lizenzen Vorauszahlungen. Die Patente wurden von der
zuständigen staatlichen Institution für einen Mindestzeitraum von zehn Jahren erteilt. Es besteht eine Ver-
längerungsoption am Ende dieses Zeitraums. Lizenzen für die Nutzung geistigen Eigentums werden einzelfall-
spezifisch für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren erteilt. Für eine mögliche Verlängerung fallen keine oder
nur geringe Kosten an. Aufgrund dieser Modalitäten werden diese Lizenzen als Vermögenswerte mit unbe-
grenzter Nutzungsdauer klassifiziert.
IAS 38.122(a)
Die auf die immateriellen Vermögenswerte des Konzerns angewandten Bilanzierungsgrundsätze stellen sich
zusammengefasst wie folgt dar:
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 38
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Lizenzen Patente Entwicklungskosten IAS 38.118
(a)(b)
Nutzungsdauer Unbegrenzt Begrenzt (10 Jahre) Begrenzt (20 Jahre)
Angewandte
Abschreibungsmethode
Keine Abschreibung Lineare Abschreibung
über die Laufzeit des
Patents
Lineare Abschreibung über
den Zeitraum, über den
Umsätze aus dem jeweiligen
Projekt erwartet werden
Selbst erstellt oder
erworben
Erworben Erworben Selbst erstellt
p) Finanzinstrumente – Erstmalige Erfassung und Folgebewertung
Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen
Vermögenswert und bei dem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigen-
kapitalinstrument führt.
IAS 39.9
i) Finanzielle Vermögenswerte
Erstmalige Erfassung und Bewertung
Finanzielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung entweder als finanzielle Vermögenswerte,
die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Kredite und Forderungen, als bis zur
Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen, als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte oder
als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Alle
finanziellen Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei
finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, werden
darüber hinaus Transaktionskosten berücksichtigt, die dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts
zuzurechnen sind.
IFRS 7.21
IAS 39.9
IAS 39.43
Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines
Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (markt-
übliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf
oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.
IAS 39.9
IAS 39.38
Folgebewertung
Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:
• Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte,
• Kredite und Forderungen,
• Bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen,
• Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte.
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält
die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim
erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden. Finanzielle
Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung
oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster
eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von
Derivaten, die gemäß IAS 39 als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Der
Konzern hat keine finanziellen Vermögenswerte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
eingestuft. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der
Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der
Gewinn- und Verlustrechnung in den Finanzaufwendungen (negative Nettoveränderungen des beizulegenden
Zeitwerts) bzw. Finanzerträgen (positive Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwerts) erfasst werden.
IAS 39.9
IAS 39.46
IAS 39.AG14
IAS 39.55(a)
Anhang zum Konzernabschluss
39 Good Group (International) Limited
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
In Basisverträge eingebettete Derivate werden separat bilanziert und zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wenn
ihre wirtschaftlichen Merkmale und Risiken nicht eng mit denen der Basisverträge verbunden sind und die
Basisverträge nicht zu Handelszwecken gehalten oder nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert
bewertet designiert werden. Diese eingebetteten Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden. Eine Neubeurteilung erfolgt nur bei
einer Änderung von Vertragsbedingungen, wenn es dadurch zu einer signifikanten Änderung der Zahlungs-
ströme kommt, die sich sonst aus dem Vertrag ergeben hätten, oder bei einer Umgliederung eines finanziellen
Vermögenswerts aus der Kategorie „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet“.
IAS 39.10
IAS 39.11
IFRIC 9.7
Kredite und Forderungen
Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Kredite und Forderungen sind nicht-
derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven
Markt notiert sind. Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden solche finanziellen Vermögenswerte im Rahmen
einer Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode und
abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichti-
gung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen
Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Der Ertrag aus der Amortisation unter Anwendung der Effektiv-
zinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzerträge enthalten. Die Verluste aus einer
Wertminderung werden bei Krediten unter den Finanzaufwendungen und bei Forderungen unter den Umsatz-
kosten bzw. sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
In diese Kategorie fallen in der Regel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen.
Weitere Informationen über Forderungen sind in Anhangangabe 22 enthalten.
IAS 39.9
IAS 39.46(a)
IAS 39.56
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte enthalten Eigenkapitalinstrumente und Schuldtitel.
Bei den als zur Veräußerung verfügbar eingestuften Eigenkapitalinstrumenten handelt es sich um diejenigen, die
weder als zu Handelszwecken gehalten noch als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
eingestuft sind. Bei den Schuldtiteln in dieser Kategorie handelt es sich um diejenigen, die für einen unbestimm-
ten Zeitraum gehalten werden sollen und die als Reaktion auf Liquiditätsbedarf oder Änderungen der Markt-
bedingungen verkauft werden können.
IAS 39.9
IAS 39.46
IAS 39.55(b)
IAS 39.67
Nach der erstmaligen Bewertung werden zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte in den
folgenden Perioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nicht realisierte Gewinne oder Verluste werden als
sonstiges Ergebnis in der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte erfasst. Wenn
ein solcher Vermögenswert ausgebucht wird, wird der kumulierte Gewinn oder Verlust in die sonstigen
betrieblichen Erträge umgegliedert. Wenn ein Vermögenswert wertgemindert ist, wird der kumulierte Verlust
erfolgswirksam in die Finanzaufwendungen umgegliedert und aus der Rücklage für zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte ausgebucht. Erhaltene Zinsen aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen
Vermögenswerten werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode als Zinserträge ausgewiesen.
IAS 39.46
IAS 39.55(b)
IAS 39.67
IAS 39.50E
IAS 39.50F
Der Konzern beurteilt, ob die Annahme, dass der Konzern in der Lage ist und die Absicht hat, die zur
Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte in naher Zukunft zu veräußern, noch angemessen ist.
Wenn der Konzern unter außergewöhnlichen Umständen diese finanziellen Vermögenswerte aufgrund inaktiver
Märkte nicht handeln kann, kann der Konzern beschließen, diese finanziellen Vermögenswerte umzugliedern,
sofern das Management in der Lage ist und die Absicht hat, diese auf absehbare Zeit oder bis zur Fälligkeit zu
halten.
Bei einem finanziellen Vermögenswert, der aus der Kategorie zur Veräußerung verfügbar umgegliedert wurde,
wird der beizulegende Zeitwert zum Zeitpunkt der Umgliederung als neuer Buchwert des Vermögenswerts
bestimmt und alle mit diesem Vermögenswert verbundenen früheren Gewinne oder Verluste, die erfolgsneutral
im Eigenkapital erfasst wurden, werden über die Restlaufzeit der Finanzinvestition unter Anwendung der
Effektivzinsmethode erfolgswirksam aufgelöst. Die Differenzen zwischen den neuen fortgeführten Anschaf-
fungskosten und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag werden ebenfalls mittels der Effektivzinsmethode
über die Restlaufzeit des Vermögenswerts aufgelöst. Wird nachträglich eine Wertminderung des Vermögens-
werts festgestellt, so ist der erfolgsneutral im Eigenkapital erfasste Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung
umzugliedern.
IAS 39.50F
IAS 39.54
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 40
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Ausbuchung
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe
ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht (d. h. aus der Konzern-Bilanz
entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
• Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen;
oder
• Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögens-
wert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an
eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IAS 39.19 erfüllt (sog. Durch-
leitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die
mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesent-
lichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind,
weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen.
IAS 39.17(a)
IAS 39.18(a)
IAS 39.18(b)
Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert
überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem
Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn der Konzern im Wesentlichen alle
Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch
zurückbehält, noch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert überträgt, erfasst der Konzern den über-
tragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der
Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit
verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern
behalten hat, Rechnung getragen wird.
IAS 39.20(a)
IAS 39.20(c)
IAS 39.18(b)
Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht
der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des
Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen
müsste.
IAS 39.30(a)
Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten
Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten sind in den folgenden Anhang-
angaben enthalten:
• Angaben über wesentliche Annahmen Anhangangabe 3
• Finanzielle Vermögenswerte Anhangangabe 20
• Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Anhangangabe 22
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Hinweise bestehen, dass eine Wertminderung
eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten vorliegt. Eine
Wertminderung liegt vor, wenn eines oder mehrere Ereignisse, die seit dem erstmaligen Ansatz des Vermögens-
werts eintraten (ein eingetretener „Schadensfall“), eine Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des
finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte haben, die sich verlässlich
schätzen lässt. Hinweise auf eine Wertminderung können dann gegeben sein, wenn Anzeichen dafür vorliegen,
dass der Schuldner oder eine Gruppe von Schuldnern erhebliche finanzielle Schwierigkeiten hat, bei Ausfall oder
Verzug von Zins- oder Tilgungszahlungen, der Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder eines sonstigen
Sanierungsverfahrens und wenn beobachtbare Daten auf eine messbare Verringerung der erwarteten künftigen
Cashflows hinweisen, wie Änderungen der Rückstände oder wirtschaftlichen Bedingungen, die mit Ausfällen
korrelieren.
IAS 39.58
IAS 39.59
IFRS 7.B5(f)
Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden
In Bezug auf zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte wird zunächst
festgestellt, ob eine Wertminderung bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen bedeutsam sind,
individuell und bei finanziellen Vermögenswerten, die für sich gesehen nicht bedeutsam sind, gemeinsam
besteht. Stellt der Konzern fest, dass für einen einzeln untersuchten finanziellen Vermögenswert, sei er
bedeutsam oder nicht, kein objektiver Hinweis auf Wertminderung besteht, so nimmt er den Vermögenswert in
eine Gruppe finanzieller Vermögenswerte mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen auf und untersucht sie
gemeinsam auf Wertminderung. Vermögenswerte, die einzeln auf Wertminderung untersucht werden und für
die eine Wertberichtigung neu bzw. weiterhin erfasst wird, werden nicht in eine gemeinsame Wertminderungs-
beurteilung einbezogen.
IAS 39.63
IAS 39.64
Anhang zum Konzernabschluss
41 Good Group (International) Limited
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Die Höhe eines ermittelten Wertminderungsverlusts ergibt sich als Differenz zwischen dem Buchwert des
Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger,
noch nicht eingetretener Kreditausfälle). Der Barwert der erwarteten künftigen Cashflows wird mit dem
ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts abgezinst.
IAS 39.AG84
IAS 39.65
Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und der
Wertminderungsverlust erfolgswirksam erfasst. Auf den geminderten Buchwert werden weiterhin Zinserträge
erfasst (als Teil der Finanzerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung); dies geschieht mithilfe des Zinssatzes,
der zur Abzinsung der künftigen Cashflows bei der Bestimmung des Wertminderungsaufwands verwendet
wurde. Forderungen aus Krediten werden einschließlich der damit verbundenen Wertberichtigung ausgebucht,
wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden und sämtliche Sicherheiten in Anspruch genommen und verwertet
wurden. Erhöht oder verringert sich die Höhe eines geschätzten Wertminderungsaufwands in einer folgenden
Berichtsperiode aufgrund eines Ereignisses, das nach der Erfassung der Wertminderung eintrat, so wird der
früher erfasste Wertminderungsaufwand durch Anpassung des Wertberichtigungskontos erfolgswirksam erhöht
oder verringert. Wird eine ausgebuchte Forderung aufgrund eines Ereignisses, das nach der Ausbuchung
eintrat, später wieder als einbringlich eingestuft, wird der entsprechende Betrag unmittelbar gegen die Finanz-
aufwendungen erfasst.
IFRS 7.16
IAS 39.AG93
IAS 39.65
IFRS 7.B5(d)(i)
IFRS 7.B5(d)(ii)
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Der Konzern ermittelt für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte an jedem Abschlussstichtag,
ob objektive Hinweise darauf schließen lassen, dass eine Wertminderung eines Vermögenswerts oder einer
Gruppe von Vermögenswerten vorliegt.
Bei als zur Veräußerung verfügbar eingestuften Eigenkapitalinstrumenten würde ein signifikanter oder länger
anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwerts des Instruments unter seine Anschaffungskosten einen
objektiven Hinweis darstellen. Das Kriterium „signifikant“ ist anhand der ursprünglichen Anschaffungskosten
der Finanzinvestition zu beurteilen und das Kriterium „länger anhaltend“ anhand des Zeitraums, in dem der
beizulegende Zeitwert unter den ursprünglichen Anschaffungskosten lag. Bestehen Hinweise auf eine Wert-
minderung, so wird der kumulierte Verlust – der sich als Unterschiedsbetrag aus den Anschaffungskosten und
dem derzeitigen beizulegenden Zeitwert abzüglich eines etwaigen früher erfolgswirksam verbuchten Wert-
minderungsaufwands auf dieses Instrument ergibt – aus dem sonstigen Ergebnis entfernt und erfolgswirksam
erfasst. Wertberichtigungen für Eigenkapitalinstrumente werden nicht erfolgswirksam rückgängig gemacht; ein
späterer Anstieg des beizulegenden Zeitwerts wird im sonstigen Ergebnis erfasst.
IAS 39.58
IAS 39.61
IAS 39.67
IAS 39.68
IAS 39.69
Die Entscheidung darüber, was „signifikant“ oder „länger anhaltend“ bedeutet, ist eine Ermessensentscheidung.
Im Rahmen dieser Ermessensentscheidung bewertet der Konzern neben anderen Faktoren Dauer und Umfang,
in der bzw. dem der beizulegende Zeitwert einer Finanzinvestition unter ihren Anschaffungskosten liegt.
Bei der Ermittlung der Wertminderung von als zur Veräußerung verfügbar eingestuften Schuldinstrumenten
werden die gleichen Kriterien herangezogen wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten
finanziellen Vermögenswerten. Der für Wertminderungen erfasste Betrag ist jedoch der kumulierte Verlust, der
sich als Unterschiedsbetrag aus den fortgeführten Anschaffungskosten und dem derzeitigen beizulegenden
Zeitwert abzüglich eines etwaigen früher erfolgswirksam verbuchten Wertminderungsaufwands auf dieses
Instrument ergibt.
IAS 39.68
Auf den geminderten Buchwert des Vermögenswerts werden weiterhin künftige Zinserträge erfasst; die
Ermittlung wird mithilfe des Zinssatzes vorgenommen, der zur Abzinsung der künftigen Cashflows bei der
Bestimmung des Wertminderungsaufwands verwendet wurde. Die Zinserträge werden als Teil der Finanzerträge
erfasst. Wenn der beizulegende Zeitwert eines Schuldinstruments in einer nachfolgenden Berichtsperiode
ansteigt und sich der Anstieg objektiv auf ein Ereignis zurückführen lässt, das nach der erfolgswirksamen
Verbuchung der Wertminderung auftrat, wird der Betrag der Wertaufholung erfolgswirksam erfasst.
IAS 39.AG93
IAS 39.70
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 42
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
ii) Finanzielle Verbindlichkeiten
Erstmalige Erfassung und Bewertung
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung als finanzielle Verbindlichkeiten, die
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als
Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert.
Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert
bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich Kontokorrentkredite, Finanzgarantien und derivative Finanz-
instrumente.
IFRS 7.6
IFRS 7.21
IAS 39.43
Folgebewertung
Die Folgebewertung von finanziellen Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handels-
zwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem
erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden.
IAS 39.9
IAS 39.47(a)
Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des
Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Diese Kategorie umfasst auch vom Konzern abgeschlos-
sene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß
IAS 39 designiert sind. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken
gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als
solche effektiv sind.
Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden
erfolgswirksam erfasst.
Die Einstufung von finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet
erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IAS 39 erfüllt sind. Der Konzern
hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.
IAS 39.55(a)
Darlehen
Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Nach der erstmaligen Erfassung werden
verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht
werden, sowie im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.
Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition
sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die
Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der
Finanzaufwendungen enthalten.
In diese Kategorie fallen in der Regel verzinsliche Darlehen. Weitere Informationen sind in Anhangangabe 20
enthalten.
IAS 39.47
IAS 39.56
IAS 39.9
Finanzgarantien
Vom Konzern ausgereichte Finanzgarantien sind Verträge, die zur Leistung von Zahlungen verpflichten, die den
Garantienehmer für einen Verlust entschädigen, der entsteht, weil ein bestimmter Schuldner seinen Zahlungs-
verpflichtungen gemäß den Bedingungen eines Schuldinstruments nicht fristgemäß nachkommt. Die Finanz-
garantien werden bei erstmaliger Erfassung als Verbindlichkeit zum beizulegenden Zeitwert angesetzt, abzüg-
lich der mit der Ausreichung der Garantie direkt verbundenen Transaktionskosten. Anschließend erfolgt die
Bewertung der Verbindlichkeit mit der bestmöglichen Schätzung der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflich-
tung zum Abschlussstichtag erforderlichen Ausgaben oder dem höheren angesetzten Betrag abzüglich der
kumulierten Amortisationen.
IAS 39.47(c)
IAS 39.9
IAS 39.14
IAS 39.43
IAS 37.36
Anhang zum Konzernabschluss
43 Good Group (International) Limited
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Ausbuchung
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflich-
tung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere
finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausge-
tauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein
solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz
einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam
erfasst.
IAS 39.39
IAS 39.41
IAS 39.40
iii) Saldierung von Finanzinstrumenten
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzern-Bilanz
ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinan-
der zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der
Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
IAS 32.42
q) Derivative Finanzinstrumente und Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen
Erstmalige Erfassung und Folgebewertung
Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Devisenterminkontrakte, Zinsswaps
und Rohstoffterminkontrakte, um sich gegen Wechselkurs-, Zins- und Rohstoffpreisrisiken abzusichern. Diese
derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert
angesetzt und in den Folgeperioden mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivative Finanzinstru-
mente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als
finanzielle Verbindlichkeiten, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist.
IAS 39.43
IFRS 7.21
Die Kaufverträge, die die Definition eines Derivats nach IAS 39 erfüllen, werden in der Gewinn- und Verlust-
rechnung in den Umsatzkosten erfasst. Rohstoffterminkontrakte, die in Übereinstimmung mit dem erwarteten
Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Konzerns zum Erhalt bzw. zur Erbringung einer nichtfinanziellen
Position eingegangen und gehalten werden, werden zu Anschaffungskosten erfasst.
Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden sofort erfolgs-
wirksam erfasst, mit Ausnahme des wirksamen Teils einer Absicherung von Cashflows, der im sonstigen
Ergebnis erfasst wird und erst dann in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird, wenn das gesicherte
Grundgeschäft das Ergebnis beeinflusst.
Zum Zwecke der Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen werden Sicherungsinstrumente wie folgt klassifiziert:
• als Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos einer Ände-
rung des beizulegenden Zeitwerts eines bilanzierten Vermögenswerts oder einer bilanzierten Verbindlich-
keit oder einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung handelt,
• als Absicherung von Cashflows, wenn es sich um eine Absicherung des Risikos von Schwankungen der
Cashflows handelt, das dem mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder
mit einer höchstwahrscheinlich eintretenden künftigen Transaktion verbundenen Risiko oder dem
Währungsrisiko einer nicht bilanzierten festen Verpflichtung zugeordnet werden kann,
• als Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb.
IAS 39.86(a)
IAS 36.86(b)
IAS 39.86(c)
Zu Beginn der Absicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementziel-
setzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert.
Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments, des Grundgeschäfts oder der abgesicher-
ten Transaktion sowie die Art des abgesicherten Risikos und eine Beschreibung, wie das Unternehmen die
Wirksamkeit der Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der
Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder der Cashflows des gesicherten Grundgeschäfts, die
sich auf das abgesicherte Risiko zurückführen lassen, ermittelt. Derartige Sicherungsbeziehungen werden
hinsichtlich der Erreichung einer Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts oder
der Cashflows als in hohem Maße wirksam eingeschätzt. Sie werden fortlaufend dahin gehend beurteilt, ob sie
tatsächlich während der gesamten Berichtsperiode, für die die Sicherungsbeziehung designiert wurde, hoch
wirksam waren.
Sicherungsgeschäfte, die die strengen Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen erfüllen,
werden wie folgt bilanziert:
IAS 39.88
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 44
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Absicherung des beizulegenden Zeitwerts
Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Sicherungsinstruments wird in der Gewinn- und Verlustrechnung
als Finanzaufwand erfasst. Die Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Grundgeschäfts, die dem abgesicher-
ten Risiko zugerechnet werden kann, wird als Teil des Buchwerts des gesicherten Grundgeschäfts verbucht und
ebenfalls in der Gewinn- und Verlustrechnung im Finanzergebnis erfasst.
Bei Sicherungsgeschäften zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts, die sich auf zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten angesetzte Grundgeschäfte beziehen, wird die Anpassung des Buchwerts erfolgswirksam über die
Restlaufzeit des Sicherungsgeschäfts mittels der Effektivzinsmethode aufgelöst. Sobald eine Anpassung vor-
liegt, kann die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode beginnen, jedoch spätestens zu dem Zeitpunkt, ab
dem das Grundgeschäft nicht mehr um Änderungen des beizulegenden Zeitwerts, die auf das abzusichernde
Risiko zurückzuführen sind, angepasst wird.
Wird das Grundgeschäft ausgebucht, so wird der nicht amortisierte beizulegende Zeitwert sofort in der Gewinn-
und Verlustrechnung erfasst.
IAS 39.89
IAS 39.92
Wird eine nicht in der Bilanz angesetzte feste Verpflichtung als Grundgeschäft klassifiziert, so wird die nach-
folgende kumulierte Änderung des beizulegenden Zeitwerts der festen Verpflichtung, die auf das abgesicherte
Risiko zurückzuführen ist, als Vermögenswert oder Schuld mit einem entsprechenden Gewinn oder Verlust in
der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Der Konzern verfügt über einen Zinsswap, der zur Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden
Zeitwerts des mit 8,25 % festverzinslichen, besicherten Darlehens eingesetzt wird. Für weiter gehende
Erläuterungen wird auf Anhangangabe 20.3 verwiesen.
IAS 39.93
Absicherung von Cashflows
Der wirksame Teil des Gewinns oder Verlusts aus einem Sicherungsinstrument wird im sonstigen Ergebnis in der
Rücklage zur Absicherung von Cashflows erfasst, während der unwirksame Teil sofort erfolgswirksam erfasst
wird.
IAS 39.95
Der Konzern nutzt Devisenterminkontrakte als Sicherungsinstrument zur Absicherung des aus festen Verpflich-
tungen und erwarteten Transaktionen resultierenden Währungsrisikos sowie Rohstoffterminkontrakte zur
Absicherung des Volatilitätsrisikos bei Warenpreisen. Der unwirksame Teil einer Sicherungsbeziehung mit
Devisenterminkontrakten wird im Finanzergebnis erfasst, während der unwirksame Teil einer Sicherungs-
beziehung mit Rohstoffterminkontrakten in den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Aufwendungen erfasst
wird. Für weiter gehende Erläuterungen wird auf Anhangangabe 20.3 verwiesen.
Die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden in der Periode in die Gewinn- und Verlustrechnung
umgebucht, in der die abgesicherte Transaktion das Periodenergebnis beeinflusst, z. B. dann, wenn abge-
sicherte Finanzerträge oder -aufwendungen erfasst werden oder wenn ein erwarteter Verkauf durchgeführt
wird. Resultiert eine Absicherung im Ansatz eines nichtfinanziellen Vermögenswerts oder einer nichtfinanziellen
Verbindlichkeit, so werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge Teil der Anschaffungskosten zum
Zugangszeitpunkt des nichtfinanziellen Vermögenswerts bzw. der nichtfinanziellen Verbindlichkeit.
IAS 39.97
IAS 39.100
IAS 39.98
Wenn das Sicherungsinstrument ausläuft oder veräußert, beendet oder ausgeübt wird, ohne dass ein Ersatz
oder ein Überrollen (im Rahmen der Sicherungsstrategie) des Sicherungsinstruments in ein anderes Sicherungs-
instrument erfolgt, oder die Designation als Sicherungsgeschäft aufgehoben wird oder die Kriterien für die
Bilanzierung als Sicherungsbeziehung nicht mehr erfüllt sind, verbleiben die bislang im sonstigen Ergebnis
erfassten kumulierten Gewinne bzw. Verluste so lange als gesonderter Posten im Eigenkapital, bis die erwartete
Transaktion eintritt oder die feste Verpflichtung in Fremdwährung erfüllt wird.
IAS 39.101
Anhang zum Konzernabschluss
45 Good Group (International) Limited
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Absicherung einer Nettoinvestition
Sicherungsbeziehungen zur Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb,
einschließlich der Absicherung von monetären Posten, die als Teil der Nettoinvestition bilanziert werden,
werden wie Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Cashflows bilanziert. Gewinne oder Verluste aus dem
Sicherungsinstrument, die dem wirksamen Teil des Sicherungsinstruments zuzurechnen sind, werden im
sonstigen Ergebnis erfasst, während Gewinne oder Verluste, die dem unwirksamen Teil des Sicherungs-
instruments zuzurechnen sind, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Beim Abgang eines
ausländischen Geschäftsbetriebs wird der kumulierte Wert der im Eigenkapital erfassten Gewinne oder Verluste
in die Gewinn- und Verlustrechnung umgebucht.
Der Konzern verwendet ein Darlehen als Sicherungsinstrument zur Absicherung des aus Beteiligungen an
ausländischen Tochterunternehmen resultierenden Währungsrisikos. Für weiter gehende Erläuterungen wird
auf Anhangangabe 20.3 verwiesen.
IAS 39.102
r) Vorräte
Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und Nettoveräußerungs-
wert bewertet.
Kosten, die angefallen sind, um Vorräte an ihren derzeitigen Ort zu bringen und in ihren derzeitigen Zustand zu
versetzen, werden wie folgt bilanziert:
IAS 2.36(a)
IAS 2.9
IAS 2.10
• Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe: First-in-first-out-Verfahren (Fifo)
• Fertige und unfertige Erzeugnisse bzw. Leistungen: direkt zuordenbare Material- und Fertigungskosten
sowie angemessene Teile der Produktionsgemeinkosten basierend auf der normalen Kapazität der
Produktionsanlagen ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten
IAS 2.25
IAS 2.12
IAS 2.13
In die erstmaligen Herstellungskosten der Vorräte fließen die im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und
Verluste aus qualifizierten Sicherungsgeschäften zur Absicherung von Cashflows aus dem Erwerb von
Rohstoffen ein.
Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich
der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten Vertriebskosten.
IAS 39.98(b)
IAS 2.6
s) Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten
Weitere Einzelheiten zur Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten sind in den folgenden Anhang-
angaben enthalten:
• Angaben über wesentliche Annahmen Anhangangabe 3
• Sachanlagen Anhangangabe 16
• Immaterielle Vermögenswerte Anhangangabe 18
• Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögens-
werte mit unbegrenzter Nutzungsdauer Anhangangabe 19
Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob Anhaltspunkte für eine Wertminderung nichtfinanzieller
Vermögenswerte vorliegen. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermö-
genswerts auf Werthaltigkeit erforderlich, so nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des
jeweiligen Vermögenswerts vor. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere der beiden Beträge
aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich
Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu
bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von
denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert
eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit den jeweils erzielbaren Betrag, so ist der
Vermögenswert wertgemindert und wird auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben.
IAS 36.6
IAS 36.9
IAS 36.66
IAS 36.59
Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines
Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der
spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Bestimmung des
beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berück-
sichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodell
angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren, Börsenkurse von börsengehandelten Anteilen an
Unternehmen oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert.
IAS 36.30
IAS 36.55
IAS 36.6
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 46
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde,
die für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte
zugeordnet sind, separat erstellt werden. Solche Budget- und Prognoserechnungen erstrecken sich in der Regel
über fünf Jahre. Nach dem fünften Jahr wird eine langfristige Wachstumsrate bestimmt und zur Prognose der
künftigen Cashflows angewandt.
IAS 36.33
Wertminderungsaufwendungen der fortzuführenden Geschäftsbereiche werden erfolgswirksam in den
Aufwandskategorien erfasst, die der Funktion des wertgeminderten Vermögenswerts im Unternehmen
entsprechen. Dies gilt nicht für zuvor neu bewertete Vermögenswerte, sofern die Wertsteigerungen aus der
Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. Bei diesen wird auch die Wertminderung bis zur Höhe des
Betrags aus einer vorangegangenen Neubewertung im sonstigen Ergebnis erfasst.
IAS 36.60
IAS 36.61
Für Vermögenswerte, mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts, wird zu jedem Abschlussstichtag eine
Überprüfung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein zuvor erfasster Wertminderungs-
aufwand nicht länger besteht oder sich verringert hat. Wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, nimmt der
Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswerts oder der zahlungsmittelgenerierenden
Einheit vor. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand wird nur dann rückgängig gemacht, wenn sich seit der
Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung der Annahmen ergeben hat, die bei der
Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurden. Die Wertaufholung ist dahin gehend begrenzt, dass
der Buchwert eines Vermögenswerts weder seinen erzielbaren Betrag noch den Buchwert übersteigen darf, der
sich nach Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen ergeben hätte, wenn in früheren Jahren kein Wert-
minderungsaufwand für den Vermögenswert erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird erfolgswirksam
erfasst, es sei denn, der Vermögenswert wird nach der Neubewertungsmethode bilanziert. In diesem Fall wird
die Wertaufholung als Wertsteigerung aus der Neubewertung behandelt.
IAS 36.110
IAS 36.114
IAS 36.117
IAS 36.119
Die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte wird einmal jährlich (zum 31. Oktober) überprüft. Eine
Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein
könnte.
Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrages der zahlungsmittelgenerierenden Einheit
(oder der Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) bestimmt, der (denen) der Geschäfts- oder
Firmenwert zugeordnet wurde. Sofern der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den
Buchwert dieser Einheit unterschreitet, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder
Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt
werden.
IAS 36.10(b)
IAS 36.104
IAS 36.124
Die Überprüfung von immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer auf Werthaltigkeit
erfolgt mindestens einmal jährlich zum 31. Oktober. Die Überprüfung wird auf der Ebene der zahlungsmittel-
generierenden Einheit durchgeführt. Eine Überprüfung findet ebenfalls dann statt, wenn Umstände darauf
hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte.
IAS 36.10(a)
Hinweis
IAS 36.96 gestattet es, den jährlichen Wertminderungstest für eine zahlungsmittelgenerierende Einheit mit zugeordnetem
Geschäfts- oder Firmenwert zu einem beliebigen Zeitpunkt im Jahresablauf durchzuführen, vorausgesetzt, dass die Über-
prüfung jedes Jahr zum gleichen Zeitpunkt stattfindet. Verschiedene Geschäfts- oder Firmenwerte und immaterielle Ver-
mögenswerte können zu unterschiedlichen Zeiten auf Wertminderung überprüft werden.
t) Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
Der Posten „Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen“ in der Bilanz umfasst den Kassenbestand, Bankguthaben
sowie kurzfristige hochliquide Einlagen, die jederzeit in festgelegte Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden
können und nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen, was idR bei einer Restlaufzeit von
weniger als drei Monaten der Fall ist.
Für Zwecke der Geldflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben
definierten Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen abzüglich in Anspruch genommener Kontokorrentkredite,
da diese integraler Bestandteil der Zahlungsmitteldisposition des Konzerns sind.
IAS 7.6
IAS 7.7
IAS 7.46
Anhang zum Konzernabschluss
47 Good Group (International) Limited
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
u) Wandelbare Vorzugsaktien
Wandelbare Vorzugsaktien werden basierend auf den Vertragsbedingungen in Fremdkapital- und Eigenkapital-
komponenten aufgeteilt.
Bei der Emission der wandelbaren Vorzugsaktien wird der beizulegende Zeitwert der Fremdkapitalkomponente
unter Verwendung eines Marktzinses für ein gleichartiges nicht wandelbares Instrument bestimmt. Dieser
Betrag wird bis zum Erlöschen aufgrund der Umwandlung oder des Rückkaufs als zu fortgeführten Anschaf-
fungskosten (abzüglich Transaktionskosten) bewertete finanzielle Verbindlichkeit erfasst.
IFRS 7.21
IAS 32.18
IAS 32.28
Der darüber hinausgehende Teil des Emissionserlöses wird als Wandeloption im Eigenkapital erfasst. Die Trans-
aktionskosten werden vom Eigenkapital (vermindert um damit verbundene Ertragsteuern) abgezogen. Der Buch-
wert der Wandeloption bleibt in Folgejahren unverändert.
Transaktionskosten werden zwischen der Fremdkapital- und der Eigenkapitalkomponente der wandelbaren
Vorzugsaktien auf der Basis der Zuordnung der Erlöse zu den jeweiligen Komponenten im Rahmen der erst-
maligen Erfassung aufgeteilt.
IAS 32.35
IAS 32.AG31(a)
IAS 32.38
v) Eigene Anteile
Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese zu Anschaffungskosten erfasst und vom Eigenkapital
abgezogen. Der Kauf, der Verkauf, die Ausgabe oder die Einziehung von eigenen Anteilen wird erfolgsneutral
erfasst. Etwaige Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert und der Gegenleistung werden im Fall einer
Wiederausgabe als Aktienaufgeld erfasst. Während der Berichtsperiode ausgeübte Aktienoptionen werden mit
eigenen Anteilen bedient.
IAS 32.33
w) Rückstellungen
Grundsätze
Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische)
Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem
Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der
Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine
Rückerstattung erwartet (wie z. B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter
Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung
einer Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.
IAS 37.14
IAS 37.53
IAS 37.54
Ist der aus einer Diskontierung resultierende Zinseffekt wesentlich, so werden Rückstellungen mit einem
Zinssatz vor Steuern abgezinst, der die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt. Im Fall einer
Abzinsung wird die durch Zeitablauf bedingte Erhöhung der Rückstellungen als Finanzaufwand erfasst.
IAS 37.45
Gewährleistungsrückstellung
Rückstellungen für Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen werden im Zeitpunkt des Verkaufs der zugrunde
liegenden Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen an den Kunden gebildet. Die erstmalige Erfassung
erfolgt auf der Grundlage von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit. Die ursprüngliche Schätzung der
Kosten in Verbindung mit Gewährleistungen wird jährlich überprüft.
Restrukturierungsrückstellung
Rückstellungen für Restrukturierungen werden nur dann erfasst, wenn der Konzern eine faktische Verpflichtung
hat; dies ist der Fall, wenn ein formaler Restrukturierungsplan den betroffenen Geschäftsbereich bzw. Teil eines
Geschäftsbereichs, den Standort und die Anzahl der betroffenen Mitarbeiter, eine detaillierte Schätzung der
damit verbundenen Kosten und einen angemessenen Zeitplan enthält und wenn den betroffenen Mitarbeitern
die Eckpunkte des Plans mitgeteilt worden sind.
IAS 37.71
IAS 37.72
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 48
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Rückstellung für Entsorgungsaufwand
Der Konzern erfasst eine Rückstellung für den Entsorgungsaufwand einer Fertigungsstätte für die Produktion
von feuerhemmenden Stoffen. Die Rückstellung wird in Höhe des Barwerts der geschätzten künftigen
Entsorgungsaufwendungen, die für die Erfüllung der Verpflichtung erforderlich sind, unter Verwendung der
geschätzten Cashflows angesetzt. In entsprechender Höhe werden die Entsorgungsaufwendungen als Teil der
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des betreffenden Vermögenswerts aktiviert. Die geschätzten Cashflows
werden auf der Basis eines aktuellen Abzinsungssatzes vor Steuern, der die mit dem Entsorgungsaufwand
verbundenen spezifischen Risiken widerspiegelt, abgezinst. Die Aufzinsung wird in der Periode, in der sie anfällt,
in der Gewinn- und Verlustrechnung als Finanzaufwand erfasst. Die Höhe des geschätzten künftigen
Entsorgungsaufwands wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Bei Änderungen des geschätzten
künftigen Entsorgungsaufwands oder des angewandten Abzinsungssatzes werden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des Vermögenswerts entsprechend erhöht oder gemindert.
IAS 16.16(c)
IAS 37.45
IAS 37.47
IFRIC 1.8
IAS 37.59
IFRIC 1.5
Emission von Treibhausgasen
Der Konzern erhält in einzelnen europäischen Ländern unentgeltlich Emissionsrechte im Rahmen des euro-
päischen Systems für den Handel mit Berechtigungen zur Emission von Treibhausgasen. Die Rechte werden auf
jährlicher Basis vergeben und im Gegenzug ist der Konzern zur Rückgabe von einer dem Treibhausgasausstoß
im Vorjahr entsprechenden Menge an Emissionsberechtigungen verpflichtet. Der Konzern erfasst die gewährten
Emissionsrechte nach der sog. Net-Liability-Methode. Demnach wird eine Rückstellung nur dann erfasst, wenn
der Umfang der tatsächlichen Emissionen den Umfang der gewährten und nach wie vor gehaltenen Emissions-
rechte übersteigt. Die Emissionskosten werden als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Sofern
Emissionsrechte von Dritten erworben werden, werden sie mit ihren Anschaffungskosten erfasst und als
Erstattungsansprüche in Bezug auf die Abgabepflicht behandelt. In den Folgeperioden werden sie zum beizu-
legenden Zeitwert neu bewertet. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden erfolgswirksam erfasst.
IAS 8.10
Hinweis
Gemäß IAS 37 gibt es ein Wahlrecht zur Darstellung von Aufwendungen zur Bildung einer Rückstellung entweder abzüg-
lich der Erstattungen oder auf Bruttobasis. Der Konzern weist die Aufwendungen abzüglich der Erstattungen aus.
IFRIC 3 Emissionsrechte wurde im Juni 2005 zurückgezogen. Da derzeit kein spezifischer Standard vorliegt, muss das
Management Rechnungslegungsmethoden entwickeln, die zu relevanten und verlässlichen Informationen führen. Der
Konzern hat die Net-Liability-Methode gemäß IAS 20.23 angewandt. Erhaltene Emissionsrechte können jedoch alternativ
als immaterielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden. In diesem Fall sind die Angabepflichten
nach IAS 38 zu beachten.
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Der Konzern stellt elektronische Geräte her, die in den Anwendungsbereich der EU-Richtlinie über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte fallen. Die Richtlinie unterscheidet zwischen der Entsorgung von Geräten, die vor dem
Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht an private Haushalte verkauft wurden (historische
Altgeräte), und der Entsorgung von Geräten, die nach dem Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie an private
Haushalte verkauft wurden (neue Altgeräte). Eine Rückstellung für den erwarteten Entsorgungsaufwand von
historischen Altgeräten wird dann erfasst, wenn der Konzern während eines von den jeweiligen Mitgliedsstaaten
festgelegten Zeitraums am Markt teilnimmt und die Kosten verlässlich bemessen werden können. Die Kosten
der Entsorgung werden als sonstige betriebliche Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
IFRIC 6
Eine Rückstellung für die Entsorgung neuer Altgeräte wird erfasst, wenn Geräte im Sinne der EU-Richtlinie
verkauft und der Entsorgungsaufwand verlässlich bemessen werden kann. Die Rückstellung wird aufgelöst,
wenn die Entsorgungsverpflichtung erlischt oder erfüllt oder übertragen wird. Der Entsorgungsaufwand für
neue Altgeräte ist unter den Umsatzkosten ausgewiesen.
Für Geräte, die nicht an private Haushalte veräußert werden, wird eine Rückstellung dann erfasst, wenn der
Konzern die Verpflichtung zur Entsorgung dieser Geräte übernimmt. Der Entsorgungsaufwand wird dann in
Abhängigkeit des Einzelfalls unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen oder den Umsatzkosten
ausgewiesen.
Eventualverbindlichkeiten, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzt werden
Eine Eventualverbindlichkeit, die im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses angesetzt wird, wird beim
erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert erfasst. Die Folgebewertung erfolgt zum höheren der
beiden folgenden Beträge: dem Betrag, der in Übereinstimmung mit den oben genannten Anforderungen für
Rückstellungen erfasst wurde, und dem ursprünglich angesetzten Betrag gegebenenfalls abzüglich der in
Übereinstimmung mit den Anforderungen für Ertragsrealisierung erfassten kumulierten Abschreibung.
IFRS 3.56
IFRS 3.22
IFRS 3.23
Anhang zum Konzernabschluss
49 Good Group (International) Limited
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
x) Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Der Konzern hat einen leistungsorientierten Pensionsplan in Euroland aufgelegt. Für diesen sind Beiträge an
einen gesondert verwalteten Fonds zu leisten. Der Konzern erbringt ferner bestimmte zusätzliche medizinische
Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für Mitarbeiter in den USA. Diese Leistungen
werden nicht über einen externen Fonds finanziert.
Die Höhe der aus dem leistungsorientierten Plan resultierenden Verpflichtung wird unter Anwendung der
Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method) ermittelt.
IAS 19.135
IAS 19.67
Neubewertungen, einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, der Auswirkungen der
Vermögenswertobergrenze (asset ceiling), ohne Berücksichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die
Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten sind, und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berück-
sichtigung von Beträgen, die in den Nettozinsen auf die Nettoschuld aus leistungsorientierten Plänen enthalten
sind), werden sofort in der Bilanz erfasst und in der Periode, in der sie anfallen, über das sonstige Ergebnis in
die Gewinnrücklagen (debitorisch oder kreditorisch) eingestellt. Neubewertungen dürfen in Folgeperioden nicht
in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden.
IAS 19.120(c)
IAS 19.127
IAS 19.122
Der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand wird zum jeweils früheren der folgenden Zeitpunkte erfolgswirksam
erfasst:
• dem Zeitpunkt, an dem die Anpassung oder Kürzung des Plans eintritt, oder
• dem Zeitpunkt, an dem der Konzern verbundene Restrukturierungskosten ansetzt.
IAS 19.102
IAS 19.103
Die Nettozinsen werden durch Anwendung des Abzinsungssatzes auf den Saldo (Schuld oder Vermögenswert)
aus dem leistungsorientierten Plan ermittelt. Der Konzern erfasst folgende Änderungen der leistungsorien-
tierten Verpflichtung in der Gewinn- und Verlustrechnung ihrer Funktion nach in den Umsatzkosten, den
Verwaltungskosten oder den Vertriebskosten:
• Dienstzeitaufwand, einschließlich laufender Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand,
Gewinne und Verluste aus Plankürzungen und außerordentlichen Planabgeltungen,
• Nettosteueraufwand oder -ertrag.
IAS 19.123
IAS 19.134
Hinweis
Unternehmen sind verpflichtet, ihre Rechnungslegungsmethoden für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeits-
verhältnisses, Erstattungen von Leistungen an Arbeitnehmer und die Aufteilung von Risiken und Nutzen anzugeben. Da
diese Sachverhalte für den Konzern nicht relevant sind, wurden keine entsprechenden Angaben gemacht. Unternehmen
müssen die Art ihrer Leistungen an Arbeitnehmer im Einzelnen beurteilen und entsprechende Angaben in den Abschluss
aufnehmen.
In IAS 19 ist nicht festgelegt, in welchem Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Dienstzeitaufwand oder Nettozinsen
auszuweisen sind. Nach IAS 1 ist es gestattet, aber nicht zwingend vorgeschrieben, die Kostenkomponenten von
Leistungen an Arbeitnehmer in der Gewinn- und Verlustrechnung aufzugliedern. Die Komponente „Netto-Zinsaufwand“
unterscheidet sich von den Komponenten „Aufzinsung“ und „Rendite des Planvermögens“ aus der früheren Fassung des
IAS 19. Unternehmen müssen bei der Ausarbeitung einer Darstellungsmethode für den Netto-Zinsaufwand IAS 8.10
anwenden.
y) Anteilsbasierte Vergütungen
Als Entlohnung für die geleistete Arbeit erhalten die Mitarbeiter des Konzerns (einschließlich der Führungs-
kräfte) eine anteilsbasierte Vergütung in Form von Eigenkapitalinstrumenten (sog. Transaktionen mit Ausgleich
durch Eigenkapitalinstrumente). Mitarbeitern des Bereichs Unternehmensentwicklung werden Wertsteigerungs-
rechte gewährt, die in bar ausgeglichen werden (sog. Transaktionen mit Barausgleich).
IFRS 2.44
Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente
Die Kosten von Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden unter Anwendung eines
geeigneten Bewertungsmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zu dem Zeitpunkt bewertet, zu dem die
Gewährung erfolgt (weitere Einzelheiten hierzu sind in Anhangangabe 30 enthalten).
IFRS 2.7
IFRS 2.10
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 50
2.3 Zusammenfassung wesentlicher Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Diese Kosten werden, zusammen mit einer entsprechenden Erhöhung des Eigenkapitals (andere Kapitalrück-
lage), über den Zeitraum, in dem die Dienst- und gegebenenfalls die Leistungsbedingungen erfüllt werden (Er-
dienungszeitraum), in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst (Anhangangabe 12.6). Die an
jedem Abschlussstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Auf-
wendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des
Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des
Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste
Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten
kumulierten Aufwendungen.
IFRS 2.19
IFRS 2.20
Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts von Vergütungsvereinbarungen zum Gewährungszeitpunkt
werden dienst- und marktunabhängige Leistungsbedingungen nicht berücksichtigt. Die Wahrscheinlichkeit, dass
die Bedingungen erfüllt werden, wird jedoch im Rahmen der bestmöglichen Schätzung des Konzerns in Bezug
auf die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausgeübt
werden, beurteilt. Marktabhängige Leistungsbedingungen werden im beizulegenden Zeitwert zum Gewährungs-
zeitpunkt berücksichtigt. Alle anderen mit einer Vergütungsvereinbarung verbundenen Ausübungsbedingungen
– aber ohne eine damit zusammenhängende Dienstzeitbedingung – werden als Nicht-Ausübungsbedingungen
angesehen. Nicht-Ausübungsbedingungen werden im beizulegenden Zeitwert einer Vergütungsvereinbarung
berücksichtigt und führen zu einer sofortigen aufwandswirksamen Erfassung einer Vergütungsvereinbarung,
sofern nicht auch Dienst- und/oder Leistungsbedingungen bestehen.
IFRS 2.21
IFRS 2.21A
IFRS 2.27
Für Vergütungsvereinbarungen, die nicht mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden, da
marktunabhängige Leistungs- und/oder Dienstzeitbedingungen nicht erfüllt wurden, wird kein Aufwand erfasst.
Wenn Vergütungsvereinbarungen eine Markt- oder Nicht-Ausübungsbedingung beinhalten, werden die Trans-
aktionen unabhängig davon, ob die Markt- oder Nicht-Ausübungsbedingung erfüllt ist, als ausübbar betrachtet,
vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungs- und Dienstbedingungen erfüllt sind.
IFRS 2.28
IFRS 2.B42-
B44IAS 33.45
Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert,
so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe des beizulegenden Zeitwerts der nicht geänderten Vergü-
tungsvereinbarung zum Gewährungsdatum erfasst, sofern die ursprünglichen Bedingungen der Vergütungs-
vereinbarung erfüllt werden. Der Konzern erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen (bewertet zum
Zeitpunkt der Änderung), die den gesamten beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung erhöhen
oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind. Wird eine Vergütungsvereinbarung vom
Unternehmen oder der Gegenpartei annulliert, dann wird jedes verbleibende Element des beizulegenden Zeit-
werts der Vergütungsvereinbarung sofort ergebniswirksam erfasst.
Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung des Ergebnisses je Aktie
(verwässert) als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt (zu Einzelheiten siehe Anhangangabe 15).
Transaktionen mit Barausgleich
Für den beizulegenden Zeitwert von Transaktionen mit Barausgleich wird eine Schuld erfasst. Der beizulegende
Zeitwert wird bei der erstmaligen Erfassung sowie zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag bewertet.
Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst
(siehe Anhangangabe 12.6). Der beizulegende Zeitwert wird über den Zeitraum bis zum Tag der ersten Aus-
übungsmöglichkeit erfolgswirksam unter Erfassung einer korrespondierenden Schuld verteilt. Der beizulegende
Zeitwert wird unter Anwendung eines Binomialmodells bestimmt (zu Einzelheiten siehe Anhangangabe 30).
IFRS 2.30
IFRS 2.32
IFRS 2.33
Anhang zum Konzernabschluss
51 Good Group (International) Limited
2.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden IAS 8.14
Neubewertung von Büroimmobilien in Euroland (Sachanlagen)
Der Konzern hat seine Methode zur Bewertung einer bestimmten Gruppe von Sachanlagen nach ihrer
erstmaligen Erfassung überprüft. Der Konzern hatte bislang für alle Sachanlagen das Anschaffungskosten-
modell angewandt. Demnach wurden Sachanlagen nach ihrer erstmaligen Erfassung zu Anschaffungskosten
abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.
IAS 16.30
Zum 1. Jänner 2016 beschloss der Konzern eine Änderung dieser Rechnungslegungsmethode für Büro-
immobilien in Euroland, die als Sachanlagen klassifiziert sind. Erist der Ansicht, dass das Neubewertungs-modell
den Abschlussadressaten relevantere Informationen liefert und stärker mit der Bilanzierung seiner
Wettbewerber im Einklang steht. Zudem ermöglichen die verfügbaren Bewertungsverfahren verlässliche
Schätzungen des beizulegenden Zeitwerts der Büroimmobilien. Der Konzern hat das Neubewertungsmodell
prospektiv angewandt.
Nach ihrer erstmaligen Erfassung werden Büroimmobilien in Euroland daher zu dem am Zeitpunkt der
Neubewertung ermittelten beizulegenden Zeitwert abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminde-
rungen neu bewertet. Nähere Informationen hierzu sind in Anhangangabe 16 enthalten.
IAS 8.17
IAS 8.18
Hinweis
In IAS 8.17 und IAS 8.18 wird festgelegt, dass für diese Änderung der Rechnungslegungsmethode keine rückwirkende
Anwendung und keine detaillierten Angaben gemäß IAS 8.28-31 erforderlich sind. Daher hat der Konzern die Änderung
seiner Rechnungslegungsmethode für die Bewertung seiner Büroimmobilien in Euroland unter Anwendung des Neubewer-
tungsmodells prospektiv angewandt.
Neue und geänderte Standards und Interpretationen4 IAS 8.28
Der Konzern hat bestimmte Standards und Änderungen, die für am oder nach dem 1. Jänner 2016 beginnende
Geschäftsjahre anzuwenden sind, erstmalig angewandt. Der Konzern hat keine weiteren Standards, Interpreta-
tionen oder Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.
Die Art und die Auswirkungen dieser Änderungen werden nachfolgend erläutert. Obwohl diese neuen Standards
und Änderungen 2016 erstmalig angewandt wurden, ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf den
Konzernabschluss. Die Art und die Auswirkungen der einzelnen neuen Standards und Änderungen sind im
Folgenden beschrieben:
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten
IFRS 14 ist ein optional anwendbarer Standard, der es Unternehmen, die preisregulierte Aktivitäten ausüben,
erlaubt, ihre bestehende Bilanzierungspraxis in Bezug auf regulatorische Abgrenzungsposten auch nach der
Umstellung auf IFRS weitgehend beizubehalten. Unternehmen, die IFRS 14 anwenden, müssen die regulato-
rischen Abgrenzungsposten in gesonderten Posten in der Bilanz sowie deren Veränderungen in gesonderten
Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis ausweisen. Gemäß dem Standard muss
das Unternehmen Angaben zur Art der Preisregulierung, den damit verbundenen Risiken und den Auswirkungen
der Preisregulierung auf seinen Abschluss machen. Da der Konzern seinen Abschluss bereits nach IFRS erstellt
und keinen preisregulierten Aktivitäten nachgeht, kommt dieser Standard nicht zur Anwendung.
4 In der vorliegenden Publikation wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Seiten des IASB abgestellt. Hinsichtlich der Anwendung und des Zeitpunkt des Inkrafttretens in der Europäischen Union (abweichend durch Endorsement) sei an dieser Stelle auf die Übersicht auf S. 3 der deutschsprachigen IFRS- Checkliste (Stand 31. August 2016) verwiesen.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 52
2.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Änderung an IFRS 11 Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an gemeinschaftlichen Tätigkeiten
Der geänderte IFRS 11 schreibt vor, dass der Erwerber eines Anteils an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit, bei
der es sich um einen Geschäftsbetrieb handelt, die relevanten Grundsätze für die Bilanzierung von Unter-
nehmenszusammenschlüssen nach IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse anzuwenden hat. Die Änderungen
stellen auch klar, dass ein bislang gehaltener Anteil an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit bei Erwerb eines
weiteren Anteils an derselben gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht neu bewertet wird, sofern die gemeinschaft-
liche Führung beibehalten wird. Diese Änderungen sollen keine Anwendung finden, wenn die Parteien (ein-
schließlich des berichtenden Unternehmens), die sich die gemeinschaftliche Führung teilen, unter der
gemeinsamen Beherrschung durch dasselbe oberste beherrschende Unternehmen stehen.
Die Änderungen betreffen sowohl den erstmaligen Erwerb von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit
als auch den Erwerb weiterer Anteile an derselben gemeinschaftlichen Tätigkeit und sind prospektiv anzu-
wenden. Diese Änderungen haben keine Auswirkungen auf den Konzern, da er in der Berichtsperiode keine
Anteile an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit erworben hat.
Änderung an IAS 16 und IAS 38: Klarstellung zulässiger Abschreibungsmethoden
Die Änderungen präzisieren den in IAS 16 Sachanlagen und IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte enthaltenen
Grundsatz, dass der Umsatz den Betrieb eines Geschäftsbetriebs (zu dem ein Vermögenswert gehört) und nicht
den Verbrauch wirtschaftlichen Nutzens eines Vermögenswertes widerspiegelt. Infolgedessen kann eine
umsatzabhängige Methode nicht für die Abschreibung von Sachanlagen herangezogen werden, sondern
lediglich – und dies auch nur in sehr begrenzten Fällen – für die Abschreibung von immateriellen Vermögens-
werten. Diese Änderungen sind prospektiv anzuwenden und haben keine Auswirkungen auf den Konzern, da er
keine umsatzabhängige Methode für die Abschreibung seiner langfristigen Vermögenswerte verwendet.
Änderung an IAS 16 und IAS 41 Fruchttragende Pflanzen
Hiermit werden Änderungen der Bilanzierungsvorschriften für biologische Vermögenswerte eingeführt, die die
Definition von fruchttragenden Pflanzen erfüllen. Infolge dieser Änderungen fallen biologische Vermögens-
werte, die die Definition von fruchttragenden Pflanzen erfüllen, nicht mehr in den Anwendungsbereich von
IAS 41 Landwirtschaft. Stattdessen ist IAS 16 anzuwenden. Nach dem erstmaligen Ansatz werden solche
Pflanzen bis zur Reife gemäß IAS 16 zu fortgeführten Anschaffungskosten und nach der Reife entweder nach
dem Anschaffungskostenmodell oder nach dem Neubewertungsmodell bewertet. Gemäß den Änderungen sind
die Erzeugnisse der fruchttragenden Pflanzen auch künftig nach IAS 41 zum beizulegenden Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten anzusetzen. Auf Zuwendungen der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit frucht-
tragenden Pflanzen ist IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand anzu-
wenden. Diese Änderungen sind rückwirkend anzuwenden und haben keine Auswirkungen auf den Konzern, da
er nicht über fruchttragende Pflanzen verfügt.
Änderung an IAS 27: Equity-Methode in Einzelabschlüssen
Die Änderung lässt zu, dass Unternehmen die Equity-Methode zur Bilanzierung von Beteiligungen an Tochter-
unternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in Einzelabschlüssen anwenden.
Unternehmen, die bereits nach IFRS bilanzieren und sich für eine Umstellung auf die Equity-Methode in ihren
Einzelabschlüssen entscheiden, müssen diese Änderung rückwirkend anwenden. Aus dieser Änderung ergibt
sich keine Auswirkung auf den Konzernabschluss.
Verbesserungen zu IFRS 2012-2014
Diese Verbesserungen beinhalten:
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
Der Abgang von Vermögenswerten (oder Veräußerungsgruppen) erfolgt im Allgemeinen durch Veräußerung
oder durch Ausschüttung an die Eigentümer. Die Änderung stellt klar, dass der Wechsel von einer dieser
Abgangsmethoden zu einer anderen nicht als neuer Veräußerungsplan, sondern als Fortführung des ursprüng-
lichen Plans anzusehen ist. Es kommt somit zu keiner Unterbrechung in der Anwendung der Vorschriften von
IFRS 5. Diese Änderung ist prospektiv anzuwenden.
Anhang zum Konzernabschluss
53 Good Group (International) Limited
2.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
(i) Dienstleistungsverträge
Die Änderung stellt klar, dass ein Dienstleistungsvertrag (servicing contract), der eine Gebühr beinhaltet, ein
anhaltendes Engagement (continuing involvement) an einem finanziellen Vermögenswert darstellen kann. Ein
Unternehmen hat anhand der Leitlinien von IFRS 7 zum anhaltenden Engagement die Art der Gebühr und der
Vereinbarung zu beurteilen, um einzuschätzen, ob die Angaben erforderlich sind. Die Beurteilung, welche
Dienstleistungsverträge ein anhaltendes Engagement darstellen, muss rückwirkend vorgenommen werden. Die
erforderlichen Angaben müssen jedoch nicht für Berichtsperioden gemacht werden, die vor dem Geschäftsjahr
beginnen, in dem das Unternehmen die Änderungen erstmals anwendet.
(ii) Anwendbarkeit der Änderungen an IFRS 7 auf verkürzte Zwischenabschlüsse
Die Änderung stellt klar, dass die Angabevorschriften zur Verrechnung nicht auf verkürzte Zwischenabschlüsse
anzuwenden sind, es sei denn, solche Angaben stellen wesentliche aktuelle Entwicklungen gegenüber den im
letzten Geschäftsbericht veröffentlichten Informationen dar. Diese Änderung ist rückwirkend anzuwenden.
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
Mit dieser Änderung wird klargestellt, dass die Beurteilung der Markttiefe für erstrangige festverzinsliche Unter-
nehmensanleihen auf Ebene der Währung, auf welche die Anleihe lautet, erfolgt, wohingegen das Emissionsland
nicht relevant ist. Wenn für erstrangige festverzinsliche Unternehmensanleihen in dieser Währung kein liquider
Markt existiert, sind die Marktrenditen für Staatsanleihen heranzuziehen. Diese Änderung ist prospektiv anzu-
wenden.
IAS 34 Zwischenberichterstattung
Die Änderung stellt klar, dass Pflichtangaben des Zwischenabschlusses entweder im Zwischenabschluss selbst
zu machen sind oder durch Aufnahme eines Querverweises auf die Stelle im Zwischenbericht, an der die
entsprechenden Angaben erfolgen (z. B. Lagebericht oder Risikobericht). Diese anderen Informationsteile im
Zwischenbericht müssen für Adressaten in gleicher Weise und zum gleichen Zeitpunkt wie der Zwischen-
abschluss verfügbar sein. Diese Änderung ist rückwirkend anzuwenden.
Diese Änderung hat keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Änderung an IAS 1: Offenlegungsinitiative
Die Änderungen an IAS 1 stellen eher eine Klarstellung als eine wesentliche Änderung der bestehenden
Anforderungen von IAS 1 dar. Die Änderungen präzisieren Folgendes:
• Die Wesentlichkeitsbestimmungen in IAS 1.
• Bestimmte Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung, der Gesamtergebnisrechnung und in der Bilanz
können aufgegliedert werden.
• Unternehmen können frei wählen, in welcher Reihenfolge sie die Angaben im Anhang darstellen.
• Der Anteil von nach der Equity-Methode bilanzierten assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts-
unternehmen am sonstigen Ergebnis ist jeweils in einem einzigen Posten auszuweisen, unterteilt danach, ob
diese Posten in Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert werden oder nicht.
Außerdem stellen die Änderungen klar, welche Vorschriften für die Darstellung zusätzlicher Zwischensummen in
der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und im sonstigen Ergebnis gelten. Diese Änderungen haben keine
Auswirkungen auf den Konzernabschluss.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 54
2.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden (Fortsetzung)
Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Investmentgesellschaften – Anwendung der Ausnahme von der
Konsolidierungspflicht
Die Änderungen sollen Fragen klären, die bei der Anwendung der Ausnahmeregelung für Investmentgesell-
schaften nach IFRS 10 Konzernabschlüsse aufgekommen sind. Die Änderungen von IFRS 10 präzisieren, dass
die Befreiung von der Erstellung eines Konzernabschlusses für Mutterunternehmen gilt, die das Tochterunter-
nehmen einer Investmentgesellschaft sind, sofern diese Investmentgesellschaft all ihre Tochterunternehmen
zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Weiterhin stellen die Änderungen von IFRS 10 klar, dass nur Tochterunternehmen von Investmentgesell-
schaften, die selbst keine Investmentgesellschaften sind und Dienstleistungen zur Unterstützung der Invest-
mentgesellschaft erbringen, konsolidiert werden. Alle anderen Tochterunternehmen einer Investmentgesell-
schaft sind zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Die Änderungen von IAS 28 Anteile an assoziierten
Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen präzisieren, dass ein Investor die Bewertung zum beizulegenden
Zeitwert, die von seinem als Investmentgesellschaft klassifizierten assoziierten Unternehmen oder Gemein-
schaftsunternehmen für dessen Anteile an Tochterunternehmen angewendet wird, beibehalten kann, wenn er
die Equity-Methode anwendet.
Diese Änderungen sind rückwirkend anzuwenden und haben keine Auswirkungen auf den Konzern, da er die
Befreiungsregelung von der Konsolidierungspflicht nicht anwendet.
Hinweis
Zur Veranschaulichung hat der Konzern Angaben zu allen neuen oder geänderten Standards und Interpretationen
gemacht, die zum 1. Jänner 2016 in Kraft treten, unabhängig davon, ob sie Auswirkungen auf den Konzernabschluss
haben oder nicht. Es wäre jedoch ebenfalls zulässig, die Angaben auf solche Standards und Interpretationen zu
beschränken, deren künftige Anwendung erwartungsgemäß Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage und/oder die Angaben im Konzernabschluss haben wird.
In einigen Rechtskreisen unterliegt die Anwendung der IFRS für die Finanzberichterstattung von Unternehmen
spezifischen gesetzlich vorgeschriebenen Anerkennungsverfahren (z. B. in der Europäischen Union oder in Australien). In
diesen Rechtskreisen kann der Zeitpunkt des Inkrafttretens eines IFRS daher von dem des IASB abweichen. Wenn ein
Unternehmen einen vollständigen Abschluss nach IFRS veröffentlicht, ist im Rahmen der Angaben nach IAS 8.30 über
sämtliche veröffentlichte, jedoch noch nicht in Kraft getretene Standards und Interpretationen zu berichten, unabhängig
davon, ob ein solches nach dem jeweils geltenden Recht vorgeschriebenes Verfahren bereits abgeschlossen ist oder nicht.
Anhang zum Konzernabschluss
55 Good Group (International) Limited
2.5 Fehlerberichtigungen IAS 8.49
Im Juli 2014 schloss ein Tochterunternehmen mit einem Neukunden einen Vertrag über den Verkauf von Brand-
schutzausrüstung für einen Zeitraum von zwei Jahren. Im Rahmen der Vertragsverhandlungen wurden die
Standardkonditionen dahin gehend geändert, dass die Ausrüstung auf Kommissionsbasis an diesen Kunden
verkauft wird. Das Tochterunternehmen erfasste jedoch weiterhin die Umsatzerlöse zum Zeitpunkt der Liefe-
rung an den Kunden, anstatt sie so lange abzugrenzen, bis der Kunde die Güter verkauft hat. Demzufolge waren
die Umsatzerlöse zu hoch angesetzt. Im Jänner 2016 führte das Tochterunternehmen eine ausführliche
Überprüfung der Konditionen seiner Verkaufsverträge durch und entdeckte dabei den Fehler.
Der Fehler wurde berichtigt, indem jeder der betroffenen Bilanzposten folgendermaßen für frühere Berichts-
perioden angepasst wurde:
Auswirkung auf das Eigenkapital (Zunahme/(Abnahme) des Eigenkapitals)
31. Dezember 2015 1. Jänner 2015
TEUR TEUR
Vorräte 1.000 500
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (3.500) (1.500)
Summe Vermögenswerte (2.500) (1.000)
Ertragssteuerschulden 750 300
Summe Schulden 750 300
Nettoauswirkung auf das Eigenkapital (1.750) (700)
Auswirkung auf die Gewinn- und Verlustrechnung (Zunahme/(Abnahme) des Ergebnisses)
31. Dezember 2015
TEUR
Verkauf von Waren und Gütern (2.000)
Umsatzkosten 500
Ertragsteueraufwand 450
Nettoauswirkung auf das Periodenergebnis (1.050)
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens (1.050)
Nicht beherrschende Anteile —
Auswirkung auf das unverwässerte und verwässerte Ergebnis je Aktie (Zunahme/(Abnahme) des Ergebnisses je Aktie)
31. Dezember
2015
Ergebnis je Aktie
unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien
des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (EUR 0,06)
verwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des
Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (EUR 0,05)
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien
des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis aus fort-
zuführenden Geschäftsbereichen (EUR 0,06)
verwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des
Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis aus fort-
zuführenden Geschäftsbereichen (EUR 0,05)
Die Änderung hatte keine Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis der Periode oder die Cashflows aus der
betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit des Konzerns.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 56
3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen
Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen
und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte,
Schulden und jeweils zugehörige Angaben sowie auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken.
Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten die tatsächlichen Ergeb-
nisse in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte
oder Schulden führen.
Sonstige Angaben im Zusammenhang mit den Risiken und Unsicherheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist,
umfassen:
• Kapitalsteuerung Anhangangabe 5
• Zielsetzungen und Methoden des Risikomanagements
von Finanzinstrumenten Anhangangabe 20.5
• Angaben von Sensitivitätsanalysen Anhangangaben 16, 17, 19, 20.4, 20.5 und 29.
Ermessensentscheidungen
Bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden des Konzerns hat das Management folgende Ermessens-
entscheidungen getroffen, die die Beträge im Konzernabschluss wesentlich beeinflussen:
IAS 1.122
Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen – Konzern als Leasinggeber
Der Konzern hat Leasingverträge zur gewerblichen Vermietung seiner als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien abgeschlossen. Er hat in Anbetracht der Vertragsbedingungen, beispielsweise des Umstands, dass
die Leasinglaufzeit nicht den wesentlichen Teil der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Gewerbeimmobilie
abbildet oder dass der Barwert der Mindestleasingzahlungen nicht im Wesentlichen der Gesamthöhe des
beizulegenden Zeitwerts der Gewerbeimmobilie entspricht, festgestellt, dass alle mit dem Eigentum an den
vermieteten Immobilien verbundenen maßgeblichen Chancen und Risiken beim Konzern verbleiben. Er bilanziert
diese Verträge daher als Operating-Leasingverhältnisse.
Zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte und Ausschüttung von Sachdividenden
Am 1. Oktober 2016 gab die Unternehmensleitung ihre Entscheidung bekannt, den Geschäftsbereich Gummi-
ausrüstung, bestehend aus der Hose Limited, einem 100%igen Tochterunternehmen des Konzerns, aufzugeben.
Die Aktien an der Hose Limited werden an die Anteilseigner der Gesellschaft ausgeschüttet. Aus diesem Grund
wird der Geschäftsbetrieb der Hose Limited als Veräußerungsgruppe, die zur Ausschüttung an die Anteilseigner
des Mutterunternehmens gehalten wird, klassifiziert. Die Unternehmensleitung war aus folgenden Gründen der
Auffassung, dass das Tochterunternehmen zu diesem Zeitpunkt die Kriterien zur Einstufung als zur Ausschüt-
tung gehalten erfüllt:
IFRS 5.7
IFRS 5.5A
IFRS 5.8
IFRS 5.12A
IFRIC 17.10
• Die Aktien der Hose Limited sind sofort ausschüttbar und können in ihrem gegenwärtigen Zustand an die
Anteilseigner ausgeschüttet werden.
• Die Maßnahmen für die Durchführung der Ausschüttung wurden in die Wege geleitet und sollen innerhalb
eines Jahres abgeschlossen sein.
• Die Anteilseigner haben der Ausschüttung am 14. November 2016 zugestimmt.
• Die Gesellschaft erwartet, dass die organisatorischen und verfahrensbedingten Formalitäten der
Ausschüttung bis zum 28. Februar 2017 abgeschlossen sind.
Für detailliertere Informationen zum aufgegebenen Geschäftsbereich sowie zur Ausschüttung von
Sachdividenden wird auf die Anhangangaben 13 und 25 verwiesen.
Anhang zum Konzernabschluss
57 Good Group (International) Limited
3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen (Fortsetzung)
Konsolidierung eines strukturierten Unternehmens
Im Februar 2016 gründeten der Konzern und eine dritte Partei ein Unternehmen, die Fire Equipment Test Lab
Limited, um ein Grundstück zu erwerben und auf diesem eine Produktionsstätte für Brandschutzausrüstung zu
bauen und zu betreiben. Der Konzern hält 20 % der stimmberechtigten Anteile dieses Unternehmens. Die dritte
Partei leistete 2016 eine Einlage von ca. EUR 2.700.000 bzw. 80 % der stimmberechtigten Anteile für den
Erwerb und den Bau einer Brandschutzversuchsanlage. Dieser externe Partner hat sich verpflichtet, für den
Abschluss des Projekts in jedem der beiden Folgejahre jeweils ca. EUR 1.000.000 zur Verfügung zu stellen. Es
wird erwartet, dass der Bau im Jahr 2020 mit Gesamtkosten von ca. EUR 4.700.000 abgeschlossen sein wird.
Der Partner hat ab Aufnahme der Geschäftstätigkeit Anspruch auf eine Verzinsung in Höhe von 22 % auf das zur
Verfügung gestellte Kapital. Gemäß den vertraglichen Bestimmungen mit dem externen Partner stellt der
Konzern gleichwohl die Mehrheit der Mitglieder der Unternehmensleitung dieser Gesellschaft. Alle wesentlichen
Geschäftsentscheidungen bedürfen einer Genehmigung durch den Konzern. Zum Ende des vierten Geschäfts-
jahres hat der Partner Anspruch auf eine 100%ige Kapitalrückzahlung. Der effektive Zinssatz beträgt 11 %; die
auf den eingebrachten Betrag aufgelaufenen Zinsen belaufen sich zum 31. Dezember 2016 auf insgesamt
EUR 303.000. Der Konzern garantiert dem externen Partner eine feste Rendite. Nach Fertigstellung der
Produktionsstätte liegt der Betrieb der Fire Equipment Test Lab Limited ausschließlich in den Händen des
Konzerns.
IFRS 12.7(a)
IFRS 12.9
IFRS 12.17
IFRS 12.8
IFRS12.9
IFRS 12.14
Auf der Grundlage der vertraglichen Bestimmungen entschied der Konzern, dass die Stimmrechte an der Fire
Equipment Test Lab Limited bei der Feststellung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht entscheidend sind.
Weiterhin stellte der Konzern fest, dass die Eigenfinanzierung (EUR 200.000) nicht ausreicht, um die Geschäfts-
tätigkeit des Unternehmens ohne die Fremdfinanzierung durch den Konzern zu finanzieren. Daher kam der
Konzern zu dem Schluss, dass es sich bei der Fire Equipment Test Lab Limited um ein vom Konzern beherrsch-
tes strukturiertes Unternehmen gemäß IFRS 10 handelt. Es liegen keine nicht beherrschenden Anteile des
Konzerns vor. Die Stimmrechtsanteile des externen Partners werden als finanzielle Verbindlichkeit bilanziert.
Auf dieser Grundlage wird die Fire Equipment Test Lab Limited in den Konzernabschluss einbezogen. Die Anteile
des externen Partners werden als langfristiges Darlehen, seine Kapitalerträge als Zinsaufwendungen des
Konzerns ausgewiesen.
Hinweis
Gemäß IAS 1 muss ein Unternehmen die Ermessensentscheidungen des Managements bei der Anwendung von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angeben, welche die Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen. IFRS 12
ergänzt diese allgemeine Anforderung um die spezielle Angabepflicht der maßgeblichen Ermessensentscheidungen und
Schätzungen bei der bilanzierungstechnischen Klassifizierung der Anteile an einem anderen Unternehmen oder einer
Vereinbarung und bei der Bestimmung der Art der gemeinsamen Vereinbarung, in die ein Unternehmen eingebunden ist.
Gemäß IFRS 12.7 muss ein Unternehmen Angaben zu maßgeblichen Ermessensentscheidungen und Annahmen (sowie zu
Änderungen dieser Ermessensentscheidungen und Annahmen) bei der Beurteilung folgender Sachverhalte machen:
• Beherrschung eines anderen Unternehmens,
• Beteiligung an der gemeinschaftlichen Führung einer Vereinbarung oder Ausübung des maßgeblichen Einflusses auf
ein anderes Unternehmen,
• Art der gemeinsamen Vereinbarung (gemeinschaftliche Tätigkeit oder Gemeinschaftsunternehmen), wenn die
Vereinbarung als eigenständiges Vehikel aufgebaut wurde.
So muss ein Unternehmen beispielsweise seine maßgeblichen Ermessensentscheidungen und Annahmen bei der
Beurteilung folgender Sachverhalte angeben:
• Es beherrscht kein anderes Unternehmen, auch wenn es mehr als die Hälfte der Stimmrechte am anderen Unter-
nehmen hält.
• Es beherrscht ein anderes Unternehmen, auch wenn es weniger als die Hälfte der Stimmrechte am anderen Unter-
nehmen hält.
• Es übt die Rolle des Agenten oder des Prinzipal gemäß IFRS 10 aus.
• Es übt keinen maßgeblichen Einfluss aus, auch wenn es mindestens 20 % der Stimmrechte am anderen Unternehmen
hält.
• Es übt einen maßgeblichen Einfluss aus, auch wenn es weniger als 20 % der Stimmrechte am anderen Unternehmen
hält.
Der Konzern hält keine Anteile an nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen. Anteile an solchen Unternehmen
fallen unter die Angabepflichten von IFRS 12.24-31. Diese Angabepflichten haben wir in unserer Veröffentlichung
Applying IFRS: IFRS 12 Example disclosures for interests in unconsolidated structured entities (März 2013) erläutert.
Diese ist unter ey.com\ifrs abrufbar.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 58
3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen (Fortsetzung)
Konsolidierung von Unternehmen, an denen der Konzern nicht die Mehrheit der Stimmrechte hält (de facto
control)
Der Konzern geht davon aus, dass er die Electronics Limited beherrscht, obwohl er weniger als 50 % der
Stimmrechte hält. Dies liegt daran, dass der Konzern mit einem Anteil von 48 % der größte Einzelaktionär der
Electronics Limited ist. Die verbleibenden 52 % der Anteile an der Electronics Limited befinden sich im Streu-
besitz, wobei keiner dieser Aktionäre mehr als 1 % der Stammaktien hält (gemäß dem Aktionärsregister des
Unternehmens für den Zeitraum vom 1. Oktober 2011 bis zum 31. Dezember 2016). Im gesamten Zeitraum seit
dem Erwerb der Anteile an Electronics Limited am 1. Oktober 2011 sind keine Bestrebungen anderer Aktionäre
zur gemeinsamen Ausübung ihrer Stimmrechte oder zur Überstimmung des Konzerns erkennbar gewesen.
IFRS 10.B41,
B42
IFRS 12.7(a)
IFRS 12.8
IFRS12.9
Hinweis
Der Konzern kam anhand der Leitlinien in IFRS 10.B42 zu dem Schluss, dass er die Beherrschung der Electronics Limited
ausübt, obwohl er nicht die Mehrheit der Stimmrechte hält.
Schätzungen und Annahmen
Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen
von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten
Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich
sein wird, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen des Konzerns basieren auf
Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die
Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Markt-
verhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Solche
Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen.
IAS 1.125
Neubewertung von Sachanlagen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
Der Konzern bewertet seine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zum beizulegenden Zeitwert, wobei
Änderungen der beizulegenden Zeitwerte erfolgswirksam erfasst werden. Der Konzern hat unabhängige
Gutachter mit der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien
zum 31. Dezember 2016 sowie von den Büroimmobilien in Euroland zum 1. Jänner und 31. Dezember 2016
beauftragt. Da aufgrund der Eigenschaften und Merkmale der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien keine
vergleichbaren Marktwerte zur Verfügung standen, wurde die Bewertung anhand eines auf Discounted-
Cashflow-Methoden basierenden Bewertungsmodells vorgenommen. Zudem werden die Büroimmobilien in
Euroland unter Anwendung der Neubewertungsmethode bilanziert; die Änderungen der beizulegenden
Zeitwerte werden grundsätzlich im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Büroimmobilien in Euroland wurden auf der
Basis von Transaktionen mit Immobilien ähnlicher Art und Lage sowie ähnlichen Zustands bewertet.
Die für die Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts der Immobilien und die Durchführung von Sensitivitäts-
analysen verwendeten Grundannahmen werden in den Anhangangaben 16 und 17 erläutert.
Wertminderung von nichtfinanziellen Vermögenswerten
Eine Wertminderung besteht, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerie-
renden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer
zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich
der Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der
Veräußerungskosten liegen verfügbare Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften zwischen unabhängigen
Geschäftspartnern über ähnliche Vermögenswerte oder beobachtbare Marktpreise abzüglich direkt zurechen-
barer Kosten für die Veräußerung des Vermögenswerts zugrunde. Zur Berechnung des Nutzungswerts wird eine
Discounted-Cashflow-Methode verwendet. Die Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten fünf Jahre
abgeleitet, wobei Restrukturierungsmaßnahmen, zu denen sich der Konzern noch nicht verpflichtet hat, und
wesentliche künftige Investitionen, die die Ertragskraft der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheit
erhöhen werden, nicht enthalten sind. Der erzielbare Betrag ist abhängig von dem im Rahmen der Discounted-
Cashflow-Methode verwendeten Abzinsungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für
Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate. Diese Schätzungen sind am relevantesten für den
Geschäfts- oder Firmenwert und andere vom Konzern erfasste immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzten
Nutzungsdauern. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die verschiedenen zahlungs-
mittelgenerierenden Einheiten einschließlich einer Sensitivitätsanalyse werden in Anhangangabe 19 dargestellt
und näher erläutert.
IAS 36.6
IAS 36.33(b)
Anhang zum Konzernabschluss
59 Good Group (International) Limited
3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen (Fortsetzung)
Anteilsbasierte Vergütungen
Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts anteilsbasierter Vergütungen muss das am besten geeignete
Bewertungsverfahren bestimmt werden; dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Für diese
Schätzung ist weiterhin die Bestimmung der am besten geeigneten in dieses Bewertungsverfahren einfließenden
Inputfaktoren, darunter insbesondere die voraussichtliche Laufzeit der Option oder des Wertsteigerungsrechts,
Volatilität und Dividendenrendite, sowie die Vornahme entsprechender Annahmen erforderlich. Der Konzern
bewertet die Kosten von Transaktionen mit Barausgleich, die er mit Mitarbeitern abwickelt, zunächst unter
Anwendung eines Binomialmodells, um den beizulegenden Zeitwert der entstandenen Verbindlichkeit zu
bestimmen. Bei anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich muss die Verbindlichkeit am Ende
jeder Berichtsperiode bis zum Erfüllungstag neu bewertet werden, wobei sämtliche Änderungen des beizulegen-
den Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden. Dies erfordert eine Neubeurteilung der zum Ende einer jeden
Berichtsperiode angewandten Schätzungen. Um den beizulegenden Zeitwert von Transaktionen mit Ausgleich
durch Eigenkapitalinstrumente, die mit Mitarbeitern abgewickelt werden, zum Gewährungsdatum zu bemessen,
verwendet der Konzern ein Binomialmodell für den Aktienoptionsplan für Führungskräfte (Senior Executive Plan
– SEP) bzw. ein Monte-Carlo-Simulationsmodell für den allgemeinen Aktienoptionsplan für Mitarbeiter (General
Employee Share Option Plan – GESP). Die Annahmen und angewandten Verfahren für die Schätzung des beizu-
legenden Zeitwerts anteilsbasierter Vergütungen werden in Anhangangabe 30 dargestellt.
Steuern
Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verluste in dem Maße angesetzt, in dem es
wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge
tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert
werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintritts-
zeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungs-
strategien erforderlich.
Der Konzern verfügt über steuerliche Verlustvorträge in Höhe von EUR 427.000 (2015: EUR 1.198.000). Diese
bestehen bei Tochterunternehmen mit einer Historie von Verlusten. Die Verlustvorträge verfallen nicht und
können nicht mit zu versteuernden Einkommen anderer Konzerngesellschaften verrechnet werden. Die Tochter-
unternehmen verfügen weder über zu versteuernde temporäre Differenzen noch über Steuergestaltungs-
möglichkeiten, die teilweise zu einem Ansatz latenter Steueransprüche führen könnten. Es wurden daher keine
latenten Steueransprüche auf steuerliche Verlustvorträge angesetzt.
Könnte der Konzern sämtliche nicht berücksichtigten latenten Steueransprüche aktivieren, so würden der
Gewinn und das Eigenkapital um EUR 128.000 ansteigen. Weitere Details zu Steuern werden in Anhang-
angabe 14 erläutert.
IAS 12.81(e)
Leistungsorientierte Pensionspläne (Pensionsleistungen)
Der Aufwand aus dem leistungsorientierten Plan und dem Plan für medizinische Leistungen nach Beendigung
des Arbeitsverhältnisses sowie der Barwert der Pensionsverpflichtung werden anhand von versicherungsmathe-
matischen Bewertungen ermittelt. Eine versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage
diverser Annahmen, die von den tatsächlichen Entwicklungen in der Zukunft abweichen können. Hierzu zählt die
Bestimmung der Abzinsungssätze, künftiger Lohn- und Gehaltssteigerungen, der Sterblichkeitsrate und
künftiger Rentensteigerungen. Aufgrund der Komplexität in der Bewertung und ihrer Langfristigkeit reagiert
eine leistungsorientierte Verpflichtung höchst sensibel auf Änderungen dieser Annahmen. Alle Annahmen
werden zu jedem Abschlussstichtag überprüft.
Der Parameter, der am stärksten Änderungen unterliegt, ist der Abzinsungssatz. Bei der Ermittlung eines ange-
messenen Abzinsungssatzes orientiert sich das Management an den Zinssätzen von Unternehmensanleihen in
Währungen, die der Währung der Verpflichtung für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
entsprechen und mindestens ein AA-Rating einer international anerkannten Ratingagentur haben, wobei diese
Zinssätze bei Bedarf durch Extrapolation entlang der Renditekurve an die erwartete Laufzeit der leistungsorien-
tierten Verpflichtung angepasst werden. Des Weiteren wird die Qualität der zugrunde liegenden Anleihen über-
prüft. Diejenigen, welche übermäßig hohe Kredit-Spreads aufweisen, werden aus dem Anleiheportfolio, aus dem
der Abzinsungssatz abgeleitet wird, entfernt, da es sich bei diesen Anleihen nicht um erstrangige Unterneh-
mensanleihen handelt.
Die Sterberate basiert auf öffentlich zugänglichen Sterbetafeln für das entsprechende Land. Diese Sterbetafeln
ändern sich üblicherweise nur dann, wenn sich auch demografische Änderungen ergeben. Künftige Lohn- und
Gehalts- sowie Rentensteigerungen basieren auf erwarteten künftigen Inflationsraten für das jeweilige Land.
Weitere Details zu den Pensionsverpflichtungen werden in Anhangangabe 29 erläutert.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 60
3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen (Fortsetzung)
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten
Sofern die beizulegenden Zeitwerte von angesetzten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbind-
lichkeiten nicht mithilfe von notierten Preisen in aktiven Märkten bemessen werden können, werden sie unter
Verwendung von Bewertungsverfahren, darunter der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Die in das Modell
eingehenden Inputfaktoren stützen sich soweit möglich auf beobachtbare Marktdaten. Liegen diese nicht vor,
gründet sich die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in hohem Maße auf Ermessensentscheidungen des
Managements. Die Ermessensentscheidungen betreffen Inputfaktoren wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko und
Volatilität. Änderungen der getroffenen Annahmen für diese Faktoren können sich auf die angesetzten beizu-
legenden Zeitwerte der Finanzinstrumente auswirken. Für weiter gehende Angaben wird auf Anhang-
angabe 20.4 verwiesen.
Bedingte Gegenleistungen, die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen entstehen, werden als Teil
des Unternehmenszusammenschlusses zum beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Erfüllt die
bedingte Gegenleistung die Definition einer finanziellen Verbindlichkeit, so wird sie in den Folgeperioden zu
jedem Abschlussstichtag zum beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Die Bestimmung des beizulegenden Zeit-
werts basiert auf diskontierten Cashflows. Die Grundannahmen berücksichtigen die Wahrscheinlichkeit der
Erfüllung jedes Erfolgsziels und den Abzinsungsfaktor (für weitere Informationen siehe Anhangangaben 7 und
20.4).
Aus dem Erwerb der Extinguishers Limited wurde eine bedingte Gegenleistung mit einem geschätzten beizule-
genden Zeitwert in Höhe von EUR 714.000 zum Erwerbszeitpunkt erfasst und zum Abschlussstichtag mit
EUR 1.071.500 bewertet. Künftige Entwicklungen können zu weiteren Anpassungen des bilanzierten Werts
führen. Der Höchstbetrag der zu zahlenden Gegenleistung beträgt EUR 1.125.000. Die bedingte Gegenleistung
wird im Abschluss als sonstige finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen (siehe Anhangangabe 20.2).
Entwicklungskosten
Der Konzern aktiviert die Entwicklungskosten für ein Projekt entsprechend seinen Rechnungslegungsmethoden.
Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und
wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist; dies ist i. d. R. dann der Fall, wenn ein Produktentwicklungs-
projekt einen bestimmten Meilenstein in einem bestehenden Projektmanagementmodell erreicht hat. Für
Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge trifft das Management Annahmen über die Höhe der
erwarteten künftigen Cashflows aus dem Projekt, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des
Zuflusses des erwarteten zukünftigen Nutzens. Der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten betrug zum
31. Dezember 2016 EUR 2.178.000 (2015: EUR 1.686.000).
Dieser Betrag umfasst wesentliche Investitionen in die Entwicklung eines innovativen Brandschutzsystems. Vor
der Vermarktung des Systems ist die Auszeichnung des Systems mit einem Sicherheitszertifikat durch die
zuständige Regulierungsbehörde erforderlich. Aufgrund des innovativen Charakters des Produkts besteht eine
gewisse Unsicherheit bezüglich der Ausstellung dieses Zertifikats.
Rückstellung für Entsorgungsverpflichtungen
Im Rahmen der Identifizierung und Bewertung der Vermögenswerte und Schulden aus dem Erwerb der
Extinguishers Limited im Jahr 2016 hat der Konzern eine Rückstellung für Entsorgungsverpflichtungen in
Verbindung mit einer Produktionsstätte angesetzt, die sich im Eigentum der Extinguishers Limited befindet. Bei
der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts der Rückstellung sind Annahmen und Schätzungen bezüglich der
Abzinsungssätze, der erwarteten Kosten für den Abbruch und die Beseitigung der Anlagen am Standort und des
voraussichtlichen zeitlichen Anfalls dieser Kosten erforderlich. Der Buchwert der Rückstellung beträgt zum
31. Dezember 2016 EUR 1.221.000 (2015: EUR 0). Der Konzern geht davon aus, dass die Kosten nach 15
Jahren mit dem Ablauf des Leasingverhältnisses realisiert würden, und er berechnet die Rückstellung mittels
der Discounted-Cashflow-Methode auf der Grundlage folgender Annahmen:
• Geschätzte Kostenbandbreite pro m2 – EUR 10 bis EUR 25 (EUR 20)
• Abzinsungssatz – 14 %
Wäre der in den Berechnungen verwendete geschätzte Abzinsungssatz vor Steuern 1 % höher gewesen als vom
Management geschätzt, so hätte sich ein um EUR 94.000 niedrigerer Buchwert der Rückstellung ergeben.
Anhang zum Konzernabschluss
61 Good Group (International) Limited
3. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen (Fortsetzung)
Ertragsrealisierung – GoodPoints Treuepunkteprogramm
Der Konzern schätzt den beizulegenden Zeitwert der im Rahmen des GoodPoints-Programms gewährten Punkte
mithilfe statistischer Verfahren. Die Inputfaktoren für diese Modelle enthalten Annahmen bezüglich der
erwarteten Einlösungsquote, des Produktmix, für den die Punkte in der Zukunft eingelöst werden können, sowie
Vorlieben der Kunden. Da die im Rahmen dieses Programms ausgegebenen Punkte nicht verfallen, sind
derartige Schätzungen mit einem erheblichen Maß an Unsicherheit verbunden. Zum 31. Dezember 2016
beträgt die geschätzte Verbindlichkeit für noch nicht eingelöste Punkte EUR 416.000 (2015: EUR 365.000).
Hinweis
Gemäß IAS 1.125 ist ein Unternehmen verpflichtet, im Rahmen der Erstellung des Abschlusses getroffene wesentliche
Ermessensentscheidungen und wesentliche Schätzungen anzugeben, die ein hohes Maß an Schätzungsunsicherheit
beinhalten. Diese Angabepflichten gelten zusätzlich zu den Pflichten, die in einigen anderen Standards wie etwa IAS 37
bereits bestehen.
Diese Angaben stellen eine äußerst wichtige Informationsquelle im Abschluss dar, da sie die Bereiche des Abschlusses
hervorheben, die in absehbarer Zeit am wahrscheinlichsten Änderungen unterworfen sein können. Die zur Verfügung
gestellten Informationen müssen aus diesem Grund hinreichend detailliert sein, um Lesern des Abschlusses die
Auswirkungen möglicher wesentlicher Änderungen besser verständlich zu machen.
Zu Veranschaulichungszwecken beinhaltet der Muster-Konzernabschluss Angaben zu wesentlichen Ermessens-
entscheidungen und Schätzungen, die über die geforderten Angaben und möglicherweise auch über das für eine
Entscheidungsfindung nützliche Ausmaß hinausgehen. Erläuterungspflichten bestehen lediglich für Ermessens-
entscheidungen, welche die Beträge im Abschluss wesentlich beeinflussen, sowie für Schätzungen, die ein erhebliches
Risiko in sich bergen, dass deren Änderung zu einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und
Schulden im folgenden Geschäftsjahr führen könnte. Unternehmen müssen sorgfältig beurteilen, welche Ermessens-
entscheidungen und Schätzungen von erheblicher Bedeutung für den Abschluss sind, und diese im Abschluss angemessen
erläutern, um es den Abschlussadressaten zu ermöglichen, die Auswirkungen von Ermessensentscheidungen und
Unsicherheiten abzuschätzen. Die Angabe von Unsicherheiten, bei denen kein erhebliches Risiko wesentlicher
Anpassungen besteht, könnte den Abschluss derart unübersichtlich machen, dass die Adressaten die wesentlichen
Unsicherheiten nur schwer identifizieren können.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 62
4. Geschäftssegmente
Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten und Dienstleistungen in Geschäfts-
einheiten organisiert und verfügt über die folgenden drei berichtspflichtigen Geschäftssegmente:
• Das Geschäftssegment „Brandschutzausrüstung“ produziert und installiert Feuerlöschgeräte, Brandschutz-
ausrüstungen und feuerhemmende Stoffe.
• Das Geschäftssegment „Elektronik“ stellt elektronische Geräte für die Verteidigungs- und Luftfahrtbranche,
elektronische Sicherheitsprodukte sowie elektronische Geräte für private Endverbraucher her. Es bietet
Produkte und Dienstleistungen für die Bereiche Elektronik und Sicherheit sowie für auf Thermik oder
Elektrik ausgerichtete Architektur an.
• Das Geschäftssegment „Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien“ vermietet Büroraume und Fertigungs-
anlagen, die im Eigentum des Konzerns stehen.
Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente wurden keine Geschäftssegmente
zusammengefasst.
IAS 1.138(b)
IFRS 8.22(a)
IFRS 8.22(b)
Hinweis
Nach IFRS 8.22(a) ist ein Unternehmen verpflichtet, Faktoren anzugeben, die zur Identifizierung der berichtspflichtigen
Segmente des Unternehmens verwendet werden. Dazu zählen u. a. die Organisationsgrundlage sowie die Faktoren, die bei
der Entscheidung, ob Geschäftssegmente zusammengefasst werden, berücksichtigt wurden. Geschäftssegmente weisen
oftmals eine ähnliche langfristige Ertragsentwicklung auf, wenn sie vergleichbare wirtschaftliche Merkmale haben. Bei-
spielsweise wird von ähnlichen langfristigen Durchschnittsbruttogewinnmargen bei zwei Geschäftssegmenten ausge-
gangen, wenn ihre wirtschaftlichen Merkmale vergleichbar sind. Zwei oder mehrere Geschäftssegmente können zu einem
einzigen zusammengefasst werden, wenn die Segmente vergleichbare wirtschaftliche Merkmale aufweisen und auch in
Bezug auf jeden der nachfolgend genannten Aspekte vergleichbar sind:
(a) Art der Produkte und Dienstleistungen;
(b) Art der Produktionsprozesse;
(c) Art oder Gruppe der Kunden für die Produkte und Dienstleistungen;
(d) Methoden des Vertriebs der Produkte oder der Erbringung der Dienstleistungen; und
(e) falls erforderlich, Art der regulatorischen Rahmenbedingungen, z. B. im Bank- oder Versicherungswesen oder bei
öffentlichen Versorgungsbetrieben.
Diese Analyse erfordert wesentliche Ermessensentscheidungen im Hinblick auf die jeweiligen Gegebenheiten des
Unternehmens. Der Konzern hat keine Geschäftssegmente, die zusammengefasst wurden. Wäre dies der Fall, müssten
Angaben über die Grundlage für die Zusammenfassung gemacht werden.
Die Betriebsergebnisse der Geschäftseinheiten werden jeweils vom Vorstand überwacht, um Entscheidungen
über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Ent-
wicklung der Segmente wird anhand des Ergebnisses beurteilt und in Übereinstimmung mit dem Ergebnis im
Konzernabschluss bewertet. Die Entwicklung der Showers Limited, dem Gemeinschaftsunternehmen des
Konzerns, wird demgegenüber im Wege der Quotenkonsolidierung beurteilt. Auch die Konzernfinanzierung
(einschließlich Finanzaufwendungen und -erträge) sowie die Ertragsteuern werden konzerneinheitlich gesteuert
und nicht den einzelnen Geschäftssegmenten zugeordnet.
Die Verrechnungspreise zwischen den Geschäftssegmenten werden anhand marktüblicher Konditionen unter
fremden Dritten ermittelt.
IFRS 8.27(b)
IFRS 8.27(a)
Anhang zum Konzernabschluss
63 Good Group (International) Limited
4. Geschäftssegmente (Fortsetzung)
Geschäftsjahr zum
31. Dezember 2016
Brandschutz-
ausrüstung Elektronik
Als Finanz-investition gehaltene
Immobilien
Summe Geschäfts
-segmente Anpassungen Konzern
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse
Externe Kunden 139.842 69.263 1.404 210.509 (30.047) 180.462 IFRS 8.23(a)
Andere Segmente 7.465 7.465 (7.465) IFRS 8.23(b)
Summe Umsatzerlöse 139.842 76.728 1.404 217.974 (37.512) 180.462
Erträge/(Aufwendungen)
Abschreibungen (3.533) (389) (3.922) (3.922) IFRS 8.23(e)
Wertminderung des Geschäfts-
oder Firmenwerts (Angabe 19) (200) (200) (200) IFRS 8.23(i)
Wertminderung von zur Ver-
äußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (Angabe 20.1) (111) (111) (111)
IAS 36.129
Anteil am Ergebnis von
assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Angaben 9, 10) 671 671 671 IFRS 8.23(g)
Segmentergebnis 9.576 2.968 321 12.865 (1.757) 11.108 IFRS 8.23
Summe Vermögenswerte 56.574 44.814 18.467 119.855 18.926 138.781 IFRS 8.23
Summe Schulden 19.035 7.252 4.704 30.991 45.060 76.051 IFRS 8.23
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016
Brandschutz-ausrüstung Elektronik
Als Finanz-investition
gehaltene Immobilien
Summe
Geschäfts-segmente Anpassungen Konzern
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Weitere Angaben Anteile an einem assoziierten Unternehmen und einem Gemeinschafts-unternehmen (Angaben 9, 10) 3.187 3.187 3.187 IFRS 8.24(a)
Investitionen 18.849 2.842 1.216 22.907 22.907 IFRS 8.24(b)
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 64
4. Geschäftssegmente (Fortsetzung)
Erlöse aus Transaktionen mit anderen Segmenten werden für Konsolidierungszwecke eliminiert und sind in der
Spalte „Anpassungen“ zusammengefasst. Andere vorgenommene Anpassungen und Eliminierungen werden in
nachfolgenden Überleitungsrechnungen im Einzelnen dargestellt.
Geschäftsjahr zum
31. Dezember 2015
Brandschutz-
ausrüstung Elektronik
Als Finanz-investition gehaltene
Immobilien
Summe Geschäfts-
segmente Anpassungen Konzern
angepasst* angepasst*
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse
Externe Kunden 121.905 66.621 1.377 189.903 (29.438) 160.465 IFRS 8.23(a)
Andere Segmente 7.319 7.319 (7.319) IFRS 8.23(b)
Summe Umsatzerlöse 121.905 73.940 1.377 197.222 (36.757) 160.465
Erträge/(Aufwendungen)
Abschreibungen (2.460) (472) (2.932) (324) (3.256) IFRS 8.23(e)
Wertminderung von Sachanlagen (Angabe 16) (301) (301) (301)
IFRS 8.23(i)
IAS 36.129
Anteil am Ergebnis von
assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (Angaben 9, 10) 638 638 638 IFRS 8.23(g)
Segmentergebnis 4.387 5.396 314 10.097 (1.217) 8.880 IFRS 8.23
Summe Vermögenswerte 50.747 40.409 9.887 101.043 2.211 103.254 IFRS 8.23
Summe Schulden 20.325 4.066 1.688 26.079 29.384 55.463 IFRS 8.23
Weitere Angaben
Anteile an einem assoziierten Unternehmen und einem Gemeinschafts-unternehmen (Angaben 9, 10) 2.516 2.516 2.516
IFRS 8.24(a)
IFRS 8.24(b)
Investitionen 5.260 4.363 1.192 10.815 10.815
* Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2015 ab
(siehe Anhangangabe 2.5).
Hinweis
Zusätzliche Angaben können erforderlich sein, wenn die verantwortliche Unternehmensinstanz (im Falle der Good Group
(International) Limited der Vorstand) weitere Posten der Gewinn- und Verlustrechnung regelmäßig überprüft, so beispiels-
weise Abschreibungen, Wertminderungen und den Anteil am Gewinn des assoziierten Unternehmens.
Anpassungen
Finanzerträge und -aufwendungen sowie Gewinne und Verluste aus den zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
finanziellen Vermögenswerten werden nicht den einzelnen Geschäftssegmenten zugeordnet, weil die zugrunde
liegenden Finanzinstrumente auf Konzernebene gesteuert werden.
Tatsächliche Steuern, latente Steuern und bestimmte finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlich-
keiten werden ebenfalls nicht den einzelnen Geschäftssegmenten zugeordnet, weil sie konzerneinheitlich
gesteuert werden.
Die Investitionen beziehen sich auf Zugänge zu den Sachanlagen, immateriellen Vermögenswerten und als
Finanzinvestition gehaltenen Immobilien, einschließlich Vermögenswerte aus dem Erwerb von Tochter-
unternehmen.
Erlöse aus Transaktionen mit anderen Segmenten werden für Konsolidierungszwecke eliminiert.
IFRS 8.28
Anhang zum Konzernabschluss
65 Good Group (International) Limited
4. Geschäftssegmente (Fortsetzung)
Überleitungsrechnung des Ergebnisses 2016 2015 IFRS 8.28(b)
TEUR TEUR
Segmentergebnis 12.865 10.097
Zinserträge (Angabe 12.4) 336 211
Gewinn aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten (Angabe 12.1) 850 —
Verlust aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten (Angabe 12.2) (1.502) —
Sonstige Finanzaufwendungen (Angabe 12.3) (1.264) (1.123)
Realisierte Gewinne aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (Konsolidierung) (2) —
Transaktionen mit anderen Segmenten (Konsolidierung) (175) (305)
Gewinn vor Steuern und aufgegebenen Geschäftsbereichen 11.108 8.880
Überleitungsrechnung der Vermögenswerte 2016 2015 IFRS 8.28(c)
TEUR TEUR
Vermögenswerte des Geschäftssegments 119.855 101.043
Latente Steueransprüche (Angabe 14) 383 365
Darlehen an ein assoziiertes Unternehmen (Angabe 20.1) 200 —
Darlehen an Mitglieder der Unternehmensleitung (Angabe 20.1) 13 8
Schuldscheindarlehen (Angabe 20.1) 3.674 1.685
Derivate 1.102 153
Als zur Ausschüttung gehalten klassifizierte Vermögenswerte (Angabe 13) 13.554 —
Summe Vermögenswerte 138.781 103.254
Überleitungsrechnung der Schulden 2016 2015 IFRS 8.28(d)
TEUR TEUR
Schulden des Geschäftssegments 30.991 26.079
Latente Steuerschulden (Angabe 14) 2.931 1.089
Tatsächliche Steuern 3.511 3.563
Verzinsliche Darlehen 22.806 24.478
Derivate 2.687 254
Als zur Ausschüttung gehaltene klassifizierte Schulden (Angabe 13) 13.125 —
Summe Schulden 76.051 55.463 IFRS 8.33(a)
Informationen über geografische Gebiete 2016 2015
TEUR TEUR
Erlöse von externen Kunden
Euroland 128.238 112.584
USA 52.224 47.881
Summe 180.462 160.465
Vorstehende Informationen zu Segmenterlösen sind nach den Standorten der Kunden gegliedert.
Im Segment Brandschutzausrüstung belaufen sich die Umsatzerlöse mit einem Kunden auf TEUR 25.521 (2015:
TEUR 21.263).
IFRS 8.34
IFRS 8.33(b)
Informationen über geografische Gebiete 2016 2015
TEUR TEUR
Langfristige Vermögenswerte des Segments
Euroland 38.591 27.522
USA 9.300 7.251
Summe 47.891 34.773
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 66
Die hier ausgewiesenen langfristigen Vermögenswerte umfassen Sachanlagen, als Finanzinvestition gehaltene
Immobilien und immaterielle Vermögenswerte.
Hinweis
Zinserträge und -aufwendungen werden nicht nach Segmenten gegliedert, da diese konzerneinheitlich gesteuert werden
und daher der verantwortlichen Unternehmensinstanz auf der Ebene der Geschäftssegmente nicht vorgelegt werden. Die
Vermögenswerte und Schulden der Geschäftssegmente müssen nur dann angegeben werden, wenn sie der verantwort-
lichen Unternehmensinstanz auf der Ebene der Geschäftssegmente vorgelegt werden. Der Konzern stellt der verantwort-
lichen Unternehmensinstanz Informationen über die Vermögenswerte und Schulden des Segments zur Verfügung. Die
übrigen Bereiche (z. B. das Finanzwesen) stellen kein separates Geschäftssegment dar. Sie können in einer gesonderten
Kategorie „Alle sonstigen Segmente“ dargestellt werden (IFRS 8.16). Die Ergebnisse dieser Bereiche finden sich in der
Spalte „Anpassungen“.
Die interne Berichterstattung des Konzerns erfolgt auf der Grundlage der IFRS. Wenn bei der internen Berichterstattung
eine andere Bewertungsgrundlage (beispielsweise lokale Rechnungslegungsgrundsätze oder der Steuerwert) verwendet
wird, können die Segmentangaben wesentlich umfangreicher sein. In diesem Fall muss eine Überleitung zwischen den
intern berichteten Posten und den extern veröffentlichten Posten erstellt werden.
2016 hat der Konzern ein Geschäftssegment als aufgegebenen Geschäftsbereich klassifiziert. IFRS 8 enthält keine
Regelung dazu, ob die Segmentberichterstattung auch aufgegebene Geschäftsbereiche umfassen muss. Obgleich das
veräußerte Segment für den Konzern wesentlich ist, wurden die Ergebnisse dieses Segments nicht unter den Segment-
angaben gemäß IFRS 8 dargestellt. IFRS 5.5B besagt, dass die Angabevorschriften anderer Standards für aufgegebene
Geschäftsbereiche nicht gelten, es sei denn, sie schreiben explizit spezifische Angaben für aufgegebene Geschäfts-
bereiche vor. Da IFRS 8 keine ausdrücklichen Berichterstattungspflichten für aufgegebene Geschäftsbereiche vorsieht,
sind Unternehmen nicht verpflichtet, über diese als berichtspflichtige Segmente zu berichten. Dies gilt auch dann, wenn
die verantwortliche Unternehmensinstanz den aufgegebenen Geschäftsbereich bis zu seinem Abgang überwacht.
Freiwillige Angaben zu aufgegebenen Segmenten sind zulässig.
Die Überprüfung der Segmentberichterstattung für Gemeinschaftsunternehmen durch die verantwortliche Unternehmens-
instanz des Konzerns erfolgt regelmäßig auf der Grundlage des proportionalen Anteils an den Umsatzerlösen, Gewinnen,
Vermögenswerten und Schulden. Dabei werden Entscheidungen über die Ressourcenzuteilung getroffen und die Ertrags-
kraft des Segments beurteilt. Der Anteil des Konzerns an Gemeinschaftsunternehmen wird demgegenüber unter
Anwendung der Equity-Methode gemäß IFRS 11 in den Konzernabschluss einbezogen. Die aufgrund der Unterschiede
zwischen der Quotenkonsolidierung und der Equity-Methode notwendigen Eliminierungen werden in der Spalte
„Anpassungen“ ausgewiesen.
5. Kapitalsteuerung
Für Zwecke der Kapitalsteuerung umfasst das Eigenkapital das gezeichnete Kapital, wandelbare Vorzugsaktien,
das Aktienaufgeld sowie alle sonstigen auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallenden Kapital-
rücklagen. Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung des Konzerns ist die Maximierung des Shareholder Value.
IAS 1.134
IAS 1.135
Die Steuerung und Anpassung der Kapitalstruktur des Konzerns erfolgt in Abhängigkeit von Änderungen der
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie der vereinbarten Auflagen. Zur Aufrechterhaltung oder Anpassung
der Kapitalstruktur kann der Konzern Anpassungen der Dividendenzahlungen an die Anteilseigner oder eine
Kapitalrückzahlung an die Anteilseigner vornehmen oder neue Anteile ausgeben. Der Konzern überwacht sein
Kapital mithilfe eines Verschuldungsgrads, der dem Verhältnis von Netto-Finanzschulden zur Summe aus Kapital
und Netto-Finanzschulden entspricht. Gemäß den konzerninternen Richtlinien muss der Verschuldungsgrad
zwischen 20 % und 40 % liegen. Die Netto-Finanzschulden umfassen verzinsliche Darlehen, Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmittel und kurzfristiger
Einlagen; aufgegebene Geschäftsbereiche bleiben unberücksichtigt.
Anhang zum Konzernabschluss
67 Good Group (International) Limited
5. Kapitalsteuerung (Fortsetzung)
2016 2015
TEUR TEUR
Verzinsliche Darlehen außer wandelbaren Vorzugsaktien (Angabe 20.2) 20.028 21.834
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Angabe 31) 19.444 20.730
Abzüglich Zahlungsmittel und kurzfristiger Einlagen (Angabe 23) (17.112) (14.916)
Netto-Finanzschulden 22.360 27.648
Wandelbare Vorzugsaktien (Angabe 20.2) 2.778 2.644
Eigenkapital 60.320 47.051
Summe Kapital 63.098 49.695
Kapital und Netto-Finanzschulden 85.458 77.343
Verschuldungsgrad 26 % 36 %
Zu diesem Zweck zielt die Kapitalsteuerung des Konzerns u. a. darauf ab, die im Rahmen der verzinslichen
Darlehen vereinbarten Auflagen, welche die Anforderungen an die Kapitalstruktur vorgeben, einzuhalten. Bei
Nichteinhaltung dieser vereinbarten Auflagen können die Banken die betroffenen Darlehen unverzüglich fällig
stellen. Im Geschäftsjahr wurden sämtliche im Rahmen verzinslicher Darlehen vereinbarten Auflagen einge-
halten.
Zum 31. Dezember 2016 bzw. 2015 wurden keine Änderungen der Ziele, Richtlinien und Verfahren der
Kapitalsteuerung vorgenommen.
Hinweis
IAS 1.134 bzw. IAS 1.135 verlangen, dass Unternehmen qualitative und quantitative Angaben zu ihren Zielen, Richtlinien
und Verfahren der Kapitalsteuerung machen. Der Konzern hat Angaben zu seinem Verschuldungsgrad gemacht, weil er
diese Kennzahl zur Steuerung seines Kapitals verwendet. Der Konzern ist der Auffassung, dass das Kapital wie auch die
Netto-Finanzschulden relevante Bestandteile der Finanzierung und daher Teil seiner Kapitalsteuerung sind. Für andere
Unternehmen können jedoch andere Kennzahlen oder eine andere Art von Verschuldungsgrad geeigneter sein.
IFRS 7.18-19 verlangt Angaben für den Fall von Zahlungsausfällen oder Vertragsverletzungen zum Abschlussstichtag und
während der Berichtsperiode. Obwohl es keine expliziten Vorschriften für Angaben im gegenteiligen Fall gibt, hat der
Konzern die durch vereinbarte Auflagen vorgegebene Kapitalbeschränkung angegeben, da er dies als relevante
Information für die Abschlussadressaten ansieht.
6. Konsolidierungskreis
Informationen zu Tochterunternehmen IAS 24.13
IFRS12.10(a)
Einbezogen in den Konzernabschluss sind: IFRS12.12(a)
IFRS12.12(b)
Sitz Anteil am Eigenkapital
(in %)
Name Hauptgeschäftstätigkeit 2016 2015
Extinguishers Limited Brandschutzausrüstung Euroland 80 —
Bright Sparks Limited Brandschutzausrüstung Euroland 95 95
Fire Equipment Test Lab Limited Brandschutzausrüstung Euroland 100* —
Wireworks Inc. Brandschutzausrüstung USA 98 98
Sprinklers Inc. Brandschutzausrüstung USA 100 100
Lightbulbs Limited Elektronik Euroland 87.4 80 IFRS 12.9
Hose Limited Gummiausrüstung Euroland 100 100
Electronics Limited Elektronik Euroland 48** 48 IFRS 12.9
* Die Good Group (International) Limited hält 20 % der Anteile an der Fire Equipment Test Lab Limited, konsolidiert dieses Unternehmen jedoch
zu 100 %. Einzelheiten zu den an der Fire Equipment Test Lab Limited gehaltenen Anteilen sind in Anhangangabe 3 enthalten.
** Die Good Group (International) Limited konsolidiert diese Gesellschaft basierend auf dem Prinzip der de facto control. Für weiter gehende
Erläuterungen wird auf Anhangangabe 3 verwiesen.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 68
6. Konsolidierungskreis (Fortsetzung)
Die Holdinggesellschaft Die unmittelbar übergeordnete und oberste Holdinggesellschaft der Good Group (International) Limited ist die S. J. Limited, mit Sitz und Börsennotierung in Euroland.
Unternehmen mit maßgeblichem Einfluss auf den Konzern Die International Fires P.L.C. besitzt 31,48 % der Stammaktien der Good Group (International) Limited (2015: 31,48 %).
Assoziiertes Unternehmen Der Konzern hält einen Anteil von 25 % an der Power Works Limited (2015: 25 %).
Gemeinsame Vereinbarung, an der der Konzern beteiligt ist Der Konzern hält einen Anteil von 50 % an der Showers Limited (2015: 50 %). Weitere Informationen sind in Anhangangabe 9 enthalten.
IAS 1.138(c) IAS 24.13
Hinweis
IFRS 12.10(a) fordert Angaben zum Konsolidierungskreis. Die vorstehende Auflistung enthält Angaben zu den Tochter-unternehmen des Konzerns. Es gilt zu beachten, dass diese Angaben allein für wesentliche Tochterunternehmen vorge-schrieben sind und dass keine vollständige Auflistung aller Tochterunternehmen angegeben werden muss. Die obige Darstellung ist ein Beispiel dafür, wie die Anforderungen des IFRS 12 erfüllt werden können. Es ist jedoch auch möglich, dass lokale Vorschriften oder Börsenbestimmungen die Angabe einer vollständigen Auflistung aller Tochterunternehmen, ob wesentlich oder nicht, vorschreiben.
7. Unternehmenszusammenschlüsse und Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen
Unternehmenserwerbe im Jahr 2016 IFRS 3.59-60
Erwerb der Extinguishers Limited
Der Konzern hat am 1. Mai 2016, im Gegenzug für Anteile des Konzerns, 80 % der stimmberechtigten Anteile an der Extinguishers Limited – einem nicht börsennotierten Unternehmen mit Sitz in Euroland, das auf die Herstel-lung feuerhemmender Stoffe spezialisiert ist – erworben. Der Konzern erwarb die Extinguishers Limited, weil den Kunden auf diese Weise im Segment Brandschutzausrüstung eine wesentlich erweiterte Produktpalette angeboten werden kann.
Der Konzern hat entschieden, die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegen-den Zeitwert zu bewerten.
IFRS 3.B64(a) IFRS 3.B64(b) IFRS 3.B64(c) IFRS 3.B64(d) IFRS 3.B64(o)(i)
Erworbene Vermögenswerte und übernommene Schulden
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Extinguishers Limited stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
Beizulegender
Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt
IFRS 3.B64(i) IAS 7.40(d)
Vermögenswerte TEUR
Sachanlagen (Angabe 16) 7.042
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 230 IAS 7.40(c)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.716
Vorräte 3.578
Patente und Lizenzen (Angabe 18) 1.200
13.766
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (2.542)
Eventualverbindlichkeit (Angabe 26) (380)
Rückstellungen für Drohverluste aus Operating-Leasingverhältnissen (Angabe 26) (400)
Rückstellung für Restrukturierungen (Angabe 26) (500)
Rückstellung für Entsorgungsaufwendungen (Angabe 26) (1.200)
Latente Steuerschulden (Angabe 14) (1.511)
(6.533)
Summe identifizierbares Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert 7.233
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete nicht beherrschende Anteile (1.547) IFRS 3.B64(o)(i)
Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb (Angabe 18) 2.231
Übertragene Gegenleistung 7.917 IAS 7.40(a)
Anhang zum Konzernabschluss
69 Good Group (International) Limited
7. Unternehmenszusammenschlüsse und Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen (Fortsetzung)
Der beizulegende Zeitwert der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf EUR 1.716.000.
Der Bruttobetrag der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beläuft sich auf EUR 1.754.000. Keine der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen war wertgemindert und die gesamten vertraglich festgelegten
Beträge sind voraussichtlich einbringlich.
IFRS 3.B64(h)
Vor dem Erwerb beschloss die Extinguishers Limited, bestimmte Produktlinien aufzugeben (zu weiteren Einzel-
heiten siehe Anhangangabe 26). Die ausgewiesene Restrukturierungsrückstellung stellte eine gegenwärtige
Verpflichtung auf der Ebene der Extinguishers Limited unmittelbar vor dem Unternehmenszusammenschluss
dar. Die Durchführung des Restrukturierungsplans war nicht vom Erwerb des Unternehmens durch den Konzern
abhängig.
Die latenten Steuerschulden umfassen hauptsächlich die Auswirkungen der höheren steuerlichen Abschrei-
bungen von materiellen und immateriellen Vermögenswerten.
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 2.231.000 umfasst den Wert erwarteter Synergien aus dem
Unternehmenserwerb sowie den Wert des Kundenstamms, der nicht gesondert angesetzt wurde. Der Geschäfts-
oder Firmenwert wird in voller Höhe dem Segment „Brandschutzausrüstung“ zugeordnet. Aufgrund der im
Rahmen des Unternehmenserwerbs eingegangenen Vertragsverpflichtungen ist der Kundenstamm nicht
separierbar und erfüllt somit nicht die Ansatzkriterien für immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38. Es wird
davon ausgegangen, dass der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert steuerlich nicht abzugsfähig ist.
IFRS 3.B64(e)
IFRS 3.B64(k)
Eine Eventualverbindlichkeit mit einem beizulegenden Zeitwert von EUR 380.000 wurde zum Erwerbszeitpunkt
aufgrund der Forderung eines Lieferanten erfasst, dessen Lieferung und Bezahlung vom Konzern aufgrund von
Abweichungen von den festgelegten technischen Spezifikationen der Waren abgelehnt wurde. Die Forderung ist
Gegenstand eines Schiedsverfahrens, dessen Abschluss erst für Ende 2017 erwartet wird. Zum Abschluss-
stichtag wurde die Eventualverbindlichkeit neu beurteilt und basierend auf dem erwarteten wahrscheinlichen
Ergebnis (siehe Anhangangabe 26) auf EUR 400.000 festgelegt. Der Anpassungsbetrag wurde erfolgswirksam
erfasst.
IFRS 3.B64(j)
IFRS 3.56(a)
IAS 37.85
Der beizulegende Zeitwert der nicht beherrschenden Anteile an der Extinguishers Limited, einem nicht börsen-
notierten Unternehmen, wurde mithilfe des Discounted-Earnings-Verfahrens geschätzt. Die Bewertungen zum
beizulegenden Zeitwert basieren auf wesentlichen Inputfaktoren, die im Markt nicht beobachtbar sind. Die
Schätzung des beizulegenden Zeitwerts basiert auf
• einem angenommenen Abzinsungssatz von 14 %,
• einer ewigen Rente, berechnet auf der Basis einer langfristig nachhaltigen Wachstumsrate für die Branche
zwischen 2 % und 4 %, die für die Bestimmung der Ergebnisse künftiger Geschäftsjahre herangezogen
wurde, und
• einer Wiederanlagequote von 60 % der Erträge.
IFRS 3.B64
(o)(ii)
Die Extinguishers Limited hat seit dem Erwerbszeitpunkt EUR 17.857.000 zu den Umsatzerlösen des Konzerns
und EUR 750.000 zum Konzernergebnis aus fortzuführender Geschäftstätigkeit vor Steuern beigetragen. Hätte
der Unternehmenszusammenschluss zu Jahresbeginn stattgefunden, hätten sich die Umsatzerlöse des
Konzerns aus fortzuführender Geschäftstätigkeit auf EUR 222.582.000 und das Konzernergebnis aus
fortzuführender Geschäftstätigkeit vor Steuern auf EUR 12.285.000 belaufen.
IFRS 3.B64
(q)(i)
IFRS 3.B64
(q)(ii)
Gegenleistung TEUR
Ausgegebene Aktien, bewertet zum beizulegenden Zeitwert 7.203 IFRS 3.B64 (f)(iv)
Verbindlichkeit aus bedingter Gegenleistung 714 IFRS 3.B64(f)(iii)
Summe Gegenleistung 7.917 IAS 7.40(a)
Analyse des Zahlungsmittelabflusses aufgrund des Unternehmenserwerbs
Transaktionskosten des Unternehmenserwerbs (enthalten in den Cashflows aus der
betrieblichen Tätigkeit)
(600)
Mit dem Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel (enthalten in den Cashflows aus der
Investitionstätigkeit)
230 IAS 7.40(c)
Der Ausgabe von Aktien zurechenbare Transaktionskosten (enthalten in den Cashflows aus der
Finanzierungstätigkeit, nach Steuern) (32)
Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss aufgrund des Unternehmenserwerbs (402)
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 70
7. Unternehmenszusammenschlüsse und Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen (Fortsetzung)
Der Konzern hat als Gegenleistung für die 80%ige Beteiligung an der Extinguishers Limited 2.500.000 Stamm-
aktien ausgegeben. Der beizulegende Zeitwert der Aktien wird berechnet unter Bezugnahme auf den notierten
Preis der Aktien der Gesellschaft zum Erwerbszeitpunkt, welcher sich auf EUR 2,88 je Aktie belief. Der beizule-
gende Zeitwert der entrichteten Gegenleistung belief sich somit auf EUR 7.203.000.
IFRS 3.B64
(f)(iv)
Die Transaktionskosten in Höhe von EUR 600.000 wurden als Aufwand verbucht und sind als Verwaltungs-
kosten ausgewiesen. Die der Emission von Aktien zurechenbaren Kosten in Höhe von EUR 32.000 wurden als
Minderung des Aktienaufgelds direkt im Eigenkapital verrechnet.
IFRS 3.B64(m)
Bedingte Gegenleistung
Als Teil der Kaufvereinbarung mit dem früheren Eigentümer der Extinguishers Limited wurde eine bedingte
Gegenleistung vereinbart. Demnach wird es zu weiteren Barzahlungen an den früheren Eigentümer der
Extinguishers Limited kommen, und zwar in Höhe von:
a) EUR 675.000, wenn das Unternehmen innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums nach dem Erwerbszeitpunkt
einen Gewinn vor Steuern in Höhe von bis zu EUR 1.000.000 erwirtschaftet,
oder
b) EUR 1.125.000, wenn das Unternehmen innerhalb eines 12-Monats-Zeitraums nach dem Erwerbszeitpunkt
einen Gewinn vor Steuern in Höhe von mindestens EUR 1.500.000 erwirtschaftet.
Zum Erwerbszeitpunkt wurde der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung auf EUR 714.000
geschätzt. Der beizulegende Zeitwert wird anhand der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt.
Die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren bei der Bewertung stellen sich wie folgt dar:
IFRS 3.B64 (g)(ii)
IFRS 13.93(h)(ii)
IFRS 3.B64 (g)(iii)
IFRS 3.B64 (g)(i)
IFRS 3.58 (b)(i)
IFRS 13.93(d)
Angenommener wahrscheinlichkeitsgewichteter Gewinn vor Steuern der
Extinguishers Limited
EUR 1.000.000 -
EUR 1.500.000
Abzinsungssatz 14 %
Abschlag für eigenes Nichterfüllungsrisiko 0,05 %
Ein wesentlicher Anstieg (Rückgang) des Gewinns nach Steuern der Extinguishers Limited würde zu einem
höheren (niedrigeren) beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit aus bedingter Gegenleistung führen, während
ein wesentlicher Anstieg (Rückgang) des Abzinsungssatzes und des eigenen Nichterfüllungsrisikos zu einem
niedrigeren (höheren) beizulegenden Zeitwert der Verbindlichkeit führen würde.
IFRS 13.93(h)(i)
Zum 31. Dezember 2016 zeigen die Schlüsselkennzahlen für den betrieblichen Erfolg der Extinguishers Limited,
dass das gesetzte Ziel aufgrund einer wesentlichen Ausweitung der Geschäftstätigkeit und umgesetzter
Synergien höchstwahrscheinlich erreicht wird. Der zum 31. Dezember 2016 ermittelte beizulegende Zeitwert
der bedingten Gegenleistung wurde infolge dieser Einschätzung und unter Berücksichtigung weiterer Einfluss-
faktoren angepasst. Der Anpassungsbetrag aus der Neubewertung wurde erfolgswirksam erfasst. Nachfolgend
wird die Überleitungsrechnung der Bewertung der Verbindlichkeit aus bedingter Gegenleistung zum beizulegen-
den Zeitwert aufgezeigt:
TEUR
Stand 1. Jänner 2016 IFRS 13.93(e)
Verbindlichkeit aus dem Unternehmenszusammenschluss 714
Nicht realisierte, erfolgswirksam erfasste Änderungen des beizulegenden Zeitwerts 358 IFRS 13.93(f)
Stand 31. Dezember 2016 1.072
Der beizulegende Zeitwert der Verbindlichkeit aus bedingter Gegenleistung erhöhte sich aufgrund einer
wesentlich verbesserten Leistung der Extinguishers Limited im Vergleich zum Plan. Als Zeitpunkt für die finale
Bemessung und Fälligkeit der Verbindlichkeit aus bedingter Gegenleistung wurde der 30. September 2017
bestimmt.
Anhang zum Konzernabschluss
71 Good Group (International) Limited
7. Unternehmenszusammenschlüsse und Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen (Fortsetzung)
Hinweis
Die Klassifizierung einer bedingten Gegenleistung setzt eine Analyse der spezifischen Tatsachen und Umstände voraus.
Sie kann folgendermaßen klassifiziert werden: als Eigenkapital oder als eine finanzielle Verbindlichkeit gemäß IAS 32 und
IAS 39, als Rückstellung gemäß IAS 37 oder gemäß anderen Standards, wobei die jeweilige Klassifizierung zu einer unter-
schiedlichen Behandlung beim erstmaligen Ansatz und der Folgebewertung führt. Der Konzern hat festgestellt, dass er
eine vertragliche Verpflichtung hat, dem Verkäufer flüssige Mittel zu liefern, und diese Verpflichtung demnach eine
finanzielle Verbindlichkeit darstellt (IAS 32.11). Folglich muss der Konzern diese Verbindlichkeit zu jedem Abschluss-
stichtag mit dem beizulegenden Zeitwert bewerten (IFRS 3.58(b)(i)).
Bedingte Zahlungen an Mitarbeiter oder Anteilsveräußerer stellen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen eine
verbreitete Methode der Bindung von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen an das erworbene Unternehmen dar. Die Art
solcher bedingter Zahlungen muss jedoch stets unter Beachtung der individuellen Tatsachen und Umstände beurteilt
werden, da nicht alle derartigen Zahlungen die Kriterien einer bedingten Gegenleistung erfüllen und daher als separater
Geschäftsvorfall bilanziert werden müssen. Beispielsweise gelten bedingte Zahlungen, die nicht mit der künftig zu er-
bringenden Arbeitsleistung des Mitarbeiters in Zusammenhang stehen, als bedingte Gegenleistung, wohingegen bedingte
Zahlungen, die verwirkt werden, wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet wird, als Vergütung zu beurteilen sind.
IFRS 3.B54-B55 (in Verbindung mit IFRS 3.51 und 52(b)) enthalten hierzu weitere Leitlinien.
Würde bei wiederkehrenden in Stufe 3 der Bemessungshierarchie eingeordneten Bemessungen des beizulegenden Zeit-
werts finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten eine Veränderung an einem oder mehreren nicht
beobachtbaren Inputfaktoren, mit der für möglich gehaltene alternative Annahmen widergespiegelt werden sollen, zu
einer bedeutenden Änderung des beizulegenden Zeitwerts führen, hat ein Unternehmen dies gemäß IFRS 13.93(h)(ii)
anzugeben und die Auswirkung derartiger Änderungen zu beschreiben. Ein Unternehmen muss außerdem angeben, wie
die Auswirkung einer Änderung berechnet wurde, mit der eine für möglich gehaltene alternative Annahme widergespiegelt
werden soll. Wie erheblich diese Auswirkungen sind, ist mit Blick auf das Periodenergebnis und die Summe der Vermö-
genswerte oder der Schulden bzw. – wenn die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst
werden – auf die Eigenkapitalsumme zu beurteilen. Bei der Verbindlichkeit aus bedingter Gegenleistung, die der Konzern
erfasst hat, wurden die Veränderungen der nicht beobachtbaren Inputfaktoren – mit Ausnahme der in obiger Anhang-
angabe beschriebenen Änderungen – als unwesentlich eingestuft.
Erwerb weiterer Anteile an der Lightbulbs Limited
Der Konzern erwarb am 1. Oktober 2016 weitere 7,4 % der stimmberechtigten Anteile an der Lightbulbs
Limited, wodurch sich sein Anteil auf 87,4 % erhöhte. Es wurde eine Gegenleistung in Höhe von EUR 325.000 in
bar an die Inhaber von nicht beherrschenden Anteilen gezahlt. Der Buchwert des Reinvermögens der Lightbulbs
Limited (ohne Geschäfts- oder Firmenwert des ursprünglichen Erwerbs) betrug EUR 1.824.000. Im Folgenden
wird der Erwerb weiterer Anteile an der Lightbulbs Limited dargestellt:
IFRS10.B96
IFRS12.18
IFRS12.10(b)(iii)
TEUR
An die Inhaber von nicht beherrschenden Anteilen in bar gezahlte Gegenleistung 325
Buchwert weiterer Anteile an der Lightbulbs Limited (135)
In den Gewinnrücklagen erfasster Unterschiedsbetrag 190
Unternehmenserwerbe im Jahr 2015
Der Konzern erwarb am 1. Dezember 2015 80 % der stimmberechtigten Anteile der Lightbulbs Limited, einem
Unternehmen mit Sitz in Euroland, das auf die Herstellung und den Vertrieb von Glühbirnen spezialisiert ist. Der
Konzern hat dieses Unternehmen erworben, um seine Produktpalette im Geschäftssegment „Elektronik“ zu
erweitern.
Der Konzern hat entschieden, die nicht beherrschenden Anteile zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren
Nettovermögens des erworbenen Unternehmens zu bemessen.
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Lightbulbs Limited zum
Erwerbszeitpunkt werden nachfolgend aufgezeigt:
IFRS 3.59
IFRS 3.B64(a)
IFRS 3.B64(b)
IFRS 3.B64(c)
IFRS 3.B64(d)
IFRS 3.B64(o)(i)
IFRS 3.59
IFRS 3.B64(a)
IFRS 3.B64(b)
IFRS 3.B64(c)
IFRS 3.B64(d)
IFRS 3.B64(o)(i)
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 72
7. Unternehmenszusammenschlüsse und Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen (Fortsetzung)
Beizulegender Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt
IFRS 3.B64(i)
IAS 7.40(d)
TEUR
Grundstücke und Gebäude (Angabe 16) 1.280
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 50 IAS 7.40(c)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 853
Vorräte 765
Summe Vermögenswerte 2.948
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (807)
Latente Steuerschulden (Angabe 14) (380)
Rückstellung für Gewährleistungen (50)
Summe Schulden (1.237)
Summe identifizierbares Nettovermögen zum beizulegenden Zeitwert 1.711
Nicht beherrschende Anteile (20 % des Reinvermögens) (342)
Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmenserwerb (Angabe 18) 131
Übertragene Gegenleistung 1.500 IAS 7.40(a)
Zahlungsmittelfluss aufgrund des
Unternehmenserwerbs
TEUR IAS 7.40(b)
Mit dem Tochterunternehmen erworbene Zahlungsmittel 50 IAS 7.40(c)
Abfluss von Zahlungsmitteln (1.500) IFRS 3.B64(f)(i)
Tatsächlicher Zahlungsmittelabfluss aufgrund des Unternehmenserwerbs (1.450)
Das im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2015 erfasste Reinvermögen basierte lediglich auf einer vorläu-
figen Beurteilung des beizulegenden Zeitwerts, da der Konzern ein unabhängiges Gutachten über die Grund-
stücke und Gebäude der Lightbulbs Limited eingeholt hatte. Die Bewertung war zum Zeitpunkt der Freigabe des
Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 zur Veröffentlichung noch nicht abgeschlossen.
IFRS 3.45
IFRS 3.B67(a)(i)
IFRS
3.B67(a)(ii)
Im April 2016 wurde die Bewertung der Grundstücke und Gebäude abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert
zum Erwerbszeitpunkt belief sich demnach auf EUR 1.280.000 und lag damit um EUR 200.000 über dem
vorläufig angenommenen Wert. Die Angaben für 2015 wurden angepasst, um die Berichtigung der vorläufigen
Beträge abzubilden. Folglich wurden die latenten Steuerschulden um EUR 60.000 und die nicht beherrschenden
Anteile um EUR 28.000 erhöht. Ferner ergab sich eine entsprechende Verringerung des Geschäfts- oder
Firmenwerts um EUR 112.000, wodurch sich der gesamte Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Unternehmens-
erwerb nunmehr auf EUR 131.000 beläuft. Der erhöhte Abschreibungsbetrag auf die Gebäude für den Zeitraum
vom Erwerbszeitpunkt bis zum 31. Dezember 2015 war nicht wesentlich.
IFRS 3.49
IFRS3.B67(a)
(iii)
Die Lightbulbs Limited hat seit dem Erwerbszeitpunkt EUR 476.000 zu den Umsatzerlösen des Konzerns und
EUR 20.000 zum Konzernergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen vor Steuern beigetragen. Hätte der
Unternehmenszusammenschluss zu Jahresbeginn 2015 stattgefunden, so hätten sich die Umsatzerlöse des
Konzerns aus fortzuführenden Geschäftsbereichen auf EUR 198.078.000 und das Konzernergebnis aus fortzu-
führenden Geschäftsbereichen vor Steuern auf EUR 7.850.000 belaufen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 131.000 umfasst den beizulegenden Zeitwert der erwarteten
Synergien aus dem Erwerb.
IFRS 3.B64(q)
IFRS 3.B64(e)
Hinweis
Beim Unternehmenszusammenschluss 2015 entschied sich der Konzern für eine Bewertung der nicht beherrschenden
Anteile zum anteiligen identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens. Beim Unternehmenszusammen-
schluss 2016 entschied sich der Konzern für eine Bewertung der nicht beherrschenden Anteile zum beizulegenden Zeit-
wert. Diese Entscheidung kann für jeden Unternehmenszusammenschluss einzeln getroffen werden und stellt keine Wahl
der Rechnungslegungsmethode dar, die für alle vom Konzern vorgenommenen Unternehmenszusammenschlüsse gilt
(IFRS 3.19).
Anhang zum Konzernabschluss
73 Good Group (International) Limited
8. Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen
Die Finanzinformationen zu Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen stellen sich
wie folgt dar:
IFRS12.10(ii)
IFRS12.12
Beteiligungsquote der nicht beherrschenden Anteile:
Name Gründungsland und Hauptniederlassung 2016 2015
Electronics Limited Euroland 52 % 52 %
Extinguishers Limited Euroland 20 % —
Lightbulbs Limited Euroland 12,6 % 20 %
2016 2015
TEUR TEUR IFRS 12.12(f)
Kumulierter Saldo der wesentlichen nicht beherrschenden Anteile: IFRS 12.B10
Electronics Limited 490 277
Extinguishers Limited 1.696 —
Lightbulbs Limited 263 344
Den wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen zurechenbare Gewinne/(Verluste):
Electronics Limited 243 192
Extinguishers Limited 149 —
Lightbulbs Limited 54 2
Nachfolgend finden sich Finanzinformationen dieser Tochterunternehmen in zusammengefasster Form. Diese
Darstellung basiert auf Angaben vor Zwischenergebniseliminierung.
IFRS 12.B11
IFRS 12.12(g)
IFRS 12.B10
Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2016:
Electronics Limited
Extinguishers Limited
Lightbulbs Limited
TEUR TEUR TEUR
Umsatzerlöse 2.546 17.857 5.748
Umsatzkosten (1.450) (15.678) (4.090)
Verwaltungskosten (354) (1.364) (1.020)
Finanzaufwendungen (250) (65) (132)
Ergebnis vor Steuern 492 750 506
Ertragsteuern (25) (6) (80)
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 467 744 426
Gesamtergebnis 467 744 426
Davon entfallen auf nicht beherrschende Anteile 243 149 54
An Inhaber nicht beherrschender Anteile gezahlte Dividenden
0 — —
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 74
8. Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen (Fortsetzung)
Zusammengefasste Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015: IFRS 12.B11
IFRS 12.12(g)
IFRS 12.B10
Electronics Limited
Lightbulbs Limited
TEUR TEUR
Umsatzerlöse 2.100 476
Umsatzkosten (1.250) (360)
Verwaltungskosten (150) (85)
Finanzaufwendungen (350) (11)
Ergebnis vor Steuern 350 20
Ertragsteuern 20 (8)
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 370 12
Gesamtergebnis 370 12
Davon entfallen auf nicht beherrschende Anteile 192 2
An Inhaber nicht beherrschender Anteile gezahlte Dividenden
49 —
Zusammengefasste Bilanz zum 31. Dezember 2016:
Electronics Limited
Extinguishers Limited
Lightbulbs Limited
TEUR TEUR TEUR
Vorräte sowie Barmittel und Bankguthaben (kurzfristig) 971 7.043 2.348
Sachanlagen und sonstige Vermögenswerte (langfristig) 1.408 10.273 1.409
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (kurzfristig)
(417) (5.822) (1.182)
Verzinsliche Darlehen und latente Steuerschulden (langfristig) (1.019) (3.016) (485)
Summe Eigenkapital 943 8.478 2.090
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 453 6.782 1.827
Nicht beherrschende Anteile 490 1.696 263
Zusammengefasste Bilanz zum 31. Dezember 2015:
Electronics Limited
Lightbulbs Limited
TEUR TEUR
Vorräte sowie Barmittel und Bankguthaben (kurzfristig) 698 1.668
Sachanlagen und sonstige Vermögenswerte (langfristig) 1.280 1.359
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (kurzfristig)
(350) (822)
Verzinsliche Darlehen und latente Steuerschulden (langfristig) (1.095) (485)
Summe Eigenkapital 533 1.720
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 256 1.376
Nicht beherrschende Anteile 277 344
Anhang zum Konzernabschluss
75 Good Group (International) Limited
8. Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen (Fortsetzung)
Zusammengefasste Geldflussrechnung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016:
Electronics Limited
Extinguishers Limited
Lightbulbs Limited
TEUR TEUR TEUR
Betriebliche Tätigkeit 507 809 558
Investitionstätigkeit (15) (280) 6
Finanzierungstätigkeit (250) (65) (132)
Nettozunahme/(-abnahme) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
242 464 432
Zusammengefasste Geldflussrechnung für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015:
Electronics Limited
Lightbulbs Limited
TEUR TEUR
Betriebliche Tätigkeit 460 23
Investitionstätigkeit (10) (20)
Finanzierungstätigkeit (350) (11)
Nettozunahme/(-abnahme) von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten
100 (8)
Hinweis
Gemäß IFRS 12.12 ist die Angabe der vorstehenden Informationen lediglich für jene Tochterunternehmen vorgeschrieben,
welche für das berichtende Unternehmen (d. h. den Konzern) wesentliche nicht beherrschende Anteile halten. Dabei ist
nicht von Bedeutung, ob die bestehenden nicht beherrschenden Anteile für das Tochterunternehmen selbst wesentlich
sind; entscheidend ist allein die Beurteilung auf der Konzernebene. Ebenfalls ohne Bedeutung ist, ob diese Anteile
kumulativ wesentlich sind; entscheidend ist allein die Einzelfallbetrachtung. Die oben aufgezeigten Angaben müssen für
jedes Tochterunternehmen mit wesentlichen nicht beherrschenden Anteilen gesondert dargestellt werden. Nach Beurtei-
lung des Konzerns halten allein Extinguishers Limited, Lightbulb Limited und Electronics Limited nicht beherrschende
Anteile, die für den Konzern wesentlich sind.
Verändert sich der Eigentumsanteil an einem Tochterunternehmen, so ist gemäß IFRS 12.18 ein Schema vorzulegen, aus
dem die Folgen von Veränderungen des Eigentumsanteils am Tochterunternehmen, die nicht zu einem Beherrschungs-
verlust führen, auf das Eigenkapital der Eigentümer des Mutterunternehmens ersichtlich werden. Liegen maßgebliche
Beschränkungen der Möglichkeiten des Konzerns oder der Tochterunternehmen vor, Zugang zu Vermögenswerten des
Konzerns zu erlangen oder diese zu verwenden und die Verbindlichkeiten des Konzerns zu erfüllen, so sind gemäß
IFRS 12.13 die Art und der Umfang dieser Beschränkungen anzugeben. Im Geschäftsjahr gab es keine Beschränkungen
dieser Art.
IFRS 12.10(b)(iv) fordert angemessene Angaben, um es den Abschlussadressaten zu ermöglichen, die Folgen des
Beherrschungsverlusts über ein Tochterunternehmen während der Berichtsperiode beurteilen zu können. Im Geschäfts-
jahr waren keine Veränderungen von Eigentumsanteilen zu verzeichnen, die zu einem Beherrschungsverlust geführt
hätten.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 76
9. Anteile an einem Gemeinschaftsunternehmen
Der Konzern besitzt einen Anteil von 50 % an der Showers Limited, einem in Euroland ansässigen Gemein-schaftsunternehmen, das auf die Produktion von einigen der Hauptproduktlinien des Konzerns im Bereich Brandschutzausrüstungen spezialisiert ist. Der Anteil des Konzerns an der Showers Limited wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert. Zusammenfassende Finanzinformationen des Gemeinschafts-unternehmens entsprechend seinem in Übereinstimmung mit IFRS aufgestellten Abschluss sowie die Über-leitung dieser Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils an diesem Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss werden nachfolgend aufgezeigt:
IFRS 12.20 IFRS 12.21 IFRS 12.B14
Bilanz der Showers Limited in zusammengefasster Form:
2016 2015
TEUR TEUR IFRS 12.B12
Kurzfristige Vermögenswerte, einschl. Zahlungsmittel und Zahlungsmittel-äquivalente i. H. v. TEUR 989 (2015: TEUR 743) und geleisteter Anzahlungen i. H. v. TEUR 1.030 (2015: 0) 3.226 2.808
IFRS 12.B13
Langfristige Vermögenswerte 2.864 2.964
Kurzfristige Schulden, einschl. Steuerschulden i. H. v. TEUR 89 (2015: TEUR 143) (224) (1.102)
Langfristige Schulden, einschl. latenter Steuerschulden i. H. v. TEUR 278 (2015: TEUR 325) und eines langfristigen Darlehens i. H. v. TEUR 500 (2015: TEUR 500) (1.020) (1.000)
Eigenkapital 4.846 3.670
Buchwert des Anteils des Konzerns 2.423 1.835 IFRS 12.B14(b)
Gewinn- und Verlustrechnung der Showers Limited in zusammengefasster Form:
2016 2015
TEUR TEUR
Umsatzerlöse 60.094 58.876
Umsatzkosten (54.488) (53.420)
Verwaltungskosten, einschl. Abschreibungen i. H. v. TEUR 1.236 (2015: TEUR 1.235) (2.638) (2.586)
IFRS 12.B13
Finanzaufwendungen, einschl. Zinsaufwand i. H. v. TEUR 204 (2015: TEUR 150) (204) (200)
IFRS 12.B13
Ergebnis vor Steuern 2.764 2.670
Ertragsteueraufwand (1.588) (1.556) IFRS 12.B13
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 1.176 1.114
Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr (aus fortzuführenden Geschäftsbereichen) 1.176 1.114
IFRS 12.B12(b)
Anteil des Konzerns am Ergebnis 588 557
Das Gemeinschaftsunternehmen hatte zum 31. Dezember 2016 und 2015 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen außer den in Anhangangabe 32 ausgewiesenen. Showers Limited darf ohne Zustimmung der beiden Joint-Venture-Partner seine Gewinne nicht ausschütten.
IFRS 12.22 (a) IFRS 12.23(a) IFRS 12.B18-B19
Hinweis
IFRS 12.B14 schreibt den gesonderten Ausweis des Geschäfts- oder Firmenwerts sowie anderer Anpassungen der Beteiligungswerte an Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in der vorstehenden Überleitungs-rechnung vor. Im Geschäftsjahr bestanden weder Geschäfts- oder Firmenwerte noch andere Anpassungen.
IFRS 12.21(a) fordert die gesonderte Angabe von Informationen zu gemeinschaftlichen Tätigkeiten in Bezug auf alle Arten von gemeinsamen Vereinbarungen. Der Konzern ist nicht an gemeinschaftlichen Tätigkeiten beteiligt.
Der Konzern hat die Finanzinformationen des Gemeinschaftsunternehmens in zusammengefasster Form basierend auf dessen IFRS-Abschlüssen dargestellt. IFRS 12.B15 erlaubt eine alternative Darstellung dieser Informationen, wenn das Unternehmen seinen Anteil am Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert bewertet und wenn das Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierte Unternehmen keine IFRS-Abschlüsse aufstellt und eine Aufstellung solcher Abschlüsse nicht praktikabel wäre oder unangemessene Kosten verursachen würde. Im Hinblick auf die beiden letztgenannten Gründe sind erhebliche Ermessensentscheidungen notwendig. Diese müssen vor dem Hintergrund der besonderen Fakten und Umstände sorgfältig abgewogen werden. In beiden Fällen muss das Unternehmen angeben, auf welcher Grundlage die Finanzinformationen in zusammengefasster Form erstellt wurden.
IFRS 12.22(b) schreibt zusätzliche Angaben für den Fall vor, dass der Abschluss eines Gemeinschaftsunternehmens oder assoziierten Unternehmens, der bei der Anwendung der Equity-Methode zugrunde gelegt wurde, einen Stichtag hat oder für einen Berichtszeitraum gilt, der von dem des berichtenden Unternehmens abweicht. IFRS 12.22(b) findet auf den Konzern keine Anwendung.
IFRS 12.22(c) verlangt zusätzliche Angaben für den nicht angesetzten Teil der Verluste eines Gemeinschaftsunter-nehmens oder assoziierten Unternehmens. IFRS 12.22(c) findet auf den Konzern keine Anwendung.
Anhang zum Konzernabschluss
77 Good Group (International) Limited
10. Anteile an einem assoziierten Unternehmen
Der Konzern hält einen Anteil in Höhe von 25 % an der Power Works Limited. Dieses Unternehmen ist auf die
Produktion von Brandschutzausrüstung für Kraftwerke in Euroland spezialisiert. Die Power Works Limited ist
nicht börsennotiert. Der Konzern bilanziert seinen Anteil an der Power Works Limited im Konzernabschluss nach
der Equity-Methode. Nachfolgende Tabelle enthält zusammengefasste Finanzinformationen über die Beteiligung
des Konzerns an der Power Works Limited:
IFRS 12.20
IFRS 12.21(a)
2016 2015
TEUR TEUR IFRS 12.B12
Kurzfristige Vermögenswerte 6.524 6.324
Langfristige Vermögenswerte 13.664 12.828
Kurzfristige Schulden (4.488) (3.904)
Langfristige Schulden (12.644) (12.524)
Eigenkapital 3.056 2.724
Buchwert des Anteils des Konzerns 764 681
2016 2015
TEUR TEUR
Umsatzerlöse 33.292 32.640
Umsatzkosten (27.299) (26.765)
Verwaltungskosten (1.665) (1.632)
Finanzaufwendungen (2.996) (2.938)
Ergebnis vor Steuern 1.332 1.305
Ertragsteueraufwand (1.000) (981)
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 332 324
Gesamtergebnis für das Geschäftsjahr
(aus fortzuführenden Geschäftsbereichen) 332 324
IFRS 12.B12(b)
Anteil des Konzerns am Ergebnis 83 81
Das assoziierte Unternehmen kann Gewinne nur mit Zustimmung des Mutterunternehmens ausschütten. Zum
Abschlussstichtag beabsichtigt das Mutterunternehmen nicht, eine solche Zustimmung zu erteilen.
IFRS12.22(a)
Das assoziierte Unternehmen hatte zum 31. Dezember 2015 bzw. 2016 keine Eventualverbindlichkeiten oder
Kapitalverpflichtungen.
IFRS 12.23
Hinweis
Gemäß IFRS 12.21(c) und IFRS 12.B16 ist ein Ausweis aggregierter Informationen über solche assoziierten Unternehmen
und Gemeinschaftsunternehmen vorgesehen, welche einzeln betrachtet nicht wesentlich sind. Der Konzern verfügte im
Berichtszeitraum nicht über unwesentliche assoziierte Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen.
Der Konzern hat die Finanzinformationen des assoziierten Unternehmens in zusammengefasster Form basierend auf
dessen IFRS-Abschlüssen dargestellt. Gemäß IFRS 12.B15 können hierzu alternative Darstellungsformen genutzt werden.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 78
11. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
Nachfolgende Tabelle zeigt die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der Vermögenswerte und Schulden des Konzerns nach Hierarchiestufen.
Fair Value-Hierarchie für Vermögenswerte zum 31. Dezember 2016: IFRS 13.91(a) IFRS 13.93(a)
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts unter
Anwendung
IFRS 13.93(b) IFRS 13.97
Bewertungs-stichtag Summe
Notierter Preise auf
aktiven Märkten
(Stufe 1)
Wesent-licher beobacht-
barer Input-faktoren (Stufe 2)
Wesentlicher nicht
beobacht-barer Input-faktoren
(Stufe 3)
TEUR TEUR TEUR TEUR
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte:
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Angabe 17):
Büroimmobilien 31. Dezember 2016 4.260 — — 4.260
Einzelhandelsimmobilien 31. Dezember 2016 4.633 — — 4.633
Derivative finanzielle Vermögenswerte (Angabe 20.4):
Devisenterminkontrakte US-Dollar 31. Dezember 2016 492 — 492 —
Devisenterminkontrakte Britisches Pfund 31. Dezember 2016 400 — 400 —
Eingebettete Fremdwährungs-derivate Kanadischer Dollar 31. Dezember 2016 210 — — 210
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Angabe 20.4):
Notierte Anteile
Sparte Energie 31. Dezember 2016 219 219 — —
Sparte Telekommunikation 31. Dezember 2016 118 118 — —
Nicht notierte Anteile
Sparte Energie 31. Dezember 2016 675 — — 675
Sparte Elektronik 31. Dezember 2016 363 — — 363
Notierte Schuldverschreibungen
Euroland-Staatsanleihen 31. Dezember 2016 368 368 — —
Unternehmensanleihen Sparte Konsumgüter 31. Dezember 2016 92 92 — —
Unternehmensanleihen Sparte Technologie 31. Dezember 2016 152 152 — —
Neubewertete Sachanlagen (Angabe 16)*:
Büroimmobilien in Euroland 31. Jänner 2016 1.749 — — 1.749
Aufgegebene Geschäftsbereiche (Angabe 13) 1. Oktober 2016 2.751 — — 2.751
Vermögenswerte, für die ein beizulegender Zeitwert ausgewiesen wird (Angabe 20.4):
Kredite und Forderungen
Schuldscheindarlehen (Euroland) 31. Dezember 2016 1.528 — 1.528 —
Schuldscheindarlehen (USA) 31. Dezember 2016 2.000 — 2.000 —
Darlehen an ein assoziiertes Unternehmen
31. Dezember 2016
200 — — 200
Darlehen an ein Mitglied der Unternehmensleitung
31. Dezember 2016
13 — — 13
Im Geschäftsjahr gab es keine Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und Stufe 2 der Bemessungshierarchie. * Aufgrund der Änderung einer Rechnungslegungsmethode wurden Neubewertungen von Sachanlagen erstmalig in Stufe 3
erfasst. Weitere Informationen sind in Anhangangabe 16 enthalten.
IFRS 13.9(c)
Anhang zum Konzernabschluss
79 Good Group (International) Limited
11. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (Fortsetzung)
Fair Value-Hierarchie für Schulden zum 31. Dezember 2016:
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts unter
Anwendung
Bewertungs-stichtag Summe
Notierter Preise
auf aktiven
Märkten (Stufe 1)
Wesent-licher
beobacht-barer Input-
faktoren (Stufe 2)
Wesent- licher nicht
beobacht-barer Input-
faktoren (Stufe 3)
TEUR TEUR TEUR TEUR
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schulden:
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten (Angabe 20.4):
Zinsswaps 31. Dezember 2016 35 — 35 —
Devisenterminkontrakte (Britisches Pfund) 31. Dezember 2016 800 — 800 —
Eingebettete Rohstoffderivate (Messing) 31. Dezember 2016 600 — — 600
Eingebettete Rohstoffderivate (Chrom) 31. Dezember 2016 182 — — 182
Devisenterminkontrakte – US-Dollar 31. Dezember 2016 90 — 90 —
Rohstoffderivat (Kupfer) 31. Dezember 2016 980 — 980 —
Verbindlichkeit aus bedingter Gegenleistung (Angabe 7) 31. Dezember 2016 1.072 — — 1.072
Verbindlichkeit aus Sachdividenden (Angabe 25) 31. Dezember 2016 410 — — 410
Schulden, für die ein beizulegender Zeitwert ausgewiesen wird (Angabe 20.4):
Verzinsliche Darlehen:
Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing und Mietkaufverträgen (Euroland) 31. Dezember 2016 800 — 800 —
Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing und Mietkaufverträgen (USA) 31. Dezember 2016 263 — 263 —
Variabel verzinsliche Darlehen (Euroland) 31. Dezember 2016 10.420 — 10.420 —
Variabel verzinsliche Darlehen (USA) 31. Dezember 2016 2.246 — 2.246 —
IFRS 13.93(a)
Wandelbare Vorzugsaktien 31. Dezember 2016 2.766 — 2.766 — IFRS 13.93(b)
Festverzinsliches Darlehen 31. Dezember 2016 6.321 — 6.321 — IFRS 13.97
Finanzgarantien 31. Dezember 2016 83 — — 83
Im Geschäftsjahr gab es keine Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und Stufe 2 der Bemessungshierarchie.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 80
11. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (Fortsetzung)
Fair Value-Hierarchie für Vermögenswerte zum 31. Dezember 2015:
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts unter
Anwendung
Bewertungs-stichtag Summe
Notierter Preise
auf aktiven
Märkten (Stufe 1)
Wesent-licher
beobacht-barer Input-
faktoren (Stufe 2)
Wesent- licher nicht
beobacht-barer Input-
faktoren (Stufe 3)
TEUR TEUR TEUR TEUR
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte:
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Angabe 17):
Büroimmobilien 31. Dezember 2015 3.824 — — 3.824
Einzelhandelsimmobilien 31. Dezember 2015 4.159 — — 4.159
Derivative finanzielle Vermögenswerte (Angabe 20.4):
Devisenterminkontrakte US-Dollar
31. Dezember 2015 100 — 100 —
Devisenterminkontrakte Britisches Pfund
31. Dezember 2015 53 — 53 —
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (Angabe 20.4):
Notierte Anteile
Sparte Energie 31. Dezember 2015 200 200 — —
Sparte Telekommunikation 31. Dezember 2015 100 100 — —
Nicht notierte Anteile
Sparte Energie 31. Dezember 2015 390 — — 390
Sparte Elektronik 31. Dezember 2015 508 — — 508
Notierte Schuldverschreibungen
Euroland-Staatsanleihen 31. Dezember 2015 200 200 — —
Unternehmensanleihen Sparte Konsumgüter
31. Dezember 2015 400 400 — —
Vermögenswerte, für die ein beizulegender Zeitwert ausgewiesen wird (Angabe 20.4):
Kredite und Forderungen
Schuldscheindarlehen (Euroland)
31. Dezember 2015 1.646 — 1.646 —
Darlehen an ein Mitglied der Unternehmensleitung
31. Dezember 2015 8 — — 8
Im Geschäftsjahr gab es keine Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und Stufe 2 der Bemessungshierarchie.
Anhang zum Konzernabschluss
81 Good Group (International) Limited
11. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (Fortsetzung)
Fair Value-Hierarchie für Schulden zum 31. Dezember 2015:
Bemessung des beizulegenden Zeitwerts unter
Anwendung
Bewertungs-stichtag Summe
Notierter Preise
auf aktiven
Märkten (Stufe 1)
Wesent-licher
beobacht-barer Input-
faktoren (Stufe 2)
Wesent- licher nicht
beobacht-barer Input-
faktoren (Stufe 3)
TEUR TEUR TEUR TEUR
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete Schulden:
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten (Angabe 20.4):
Devisenterminkontrakte – US-Dollar 31. Dezember 2015 254 — 254 —
Schulden, für die ein beizulegender Zeitwert ausgewiesen wird (Angabe 20.4):
Verzinsliche Darlehen:
Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing und Mietkaufverträgen (Euroland) 31. Dezember 2015 915 — 915 —
Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing und Mietkaufverträgen (USA) 31. Dezember 2015 301 — 301 —
Variabel verzinsliche Darlehen (Euroland) 31. Dezember 2015 10.367 — 10.367 —
Variabel verzinsliche Darlehen (USA) 31. Dezember 2015 2.234 — 2.234 —
Wandelbare Vorzugsaktien 31. Dezember 2015 2.621 — 2.621 —
Festverzinsliches Darlehen 31. Dezember 2015 8.944 — 8.944 —
Finanzgarantien 31. Dezember 2015 45 — — 45
Im Geschäftsjahr gab es keine Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und Stufe 2 der Bemessungshierarchie.
Hinweis
IFRS 13.94 sieht die Bestimmung sachgerechter Klassen von Vermögenswerten und Schulden auf folgender Grundlage
vor:
• Beschaffenheit, Merkmale und Risiken eines Vermögenswerts oder einer Schuld und
• Stufe in der Bemessungshierarchie, auf der die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eingeordnet ist.
Der Konzern hat unter Anwendung dieser Faktoren die quantitativen Informationen gemäß IFRS 13 aufbereitet und diese
nach Klassen der Vermögenswerte und Schulden, die nach IFRS 13.94 bestimmt wurden, im Anhang angegeben. Da die
Bestimmung der Klassen von Immobilien einem Ermessensspielraum unterliegt, könnten sich auch andere Kriterien und
Gruppierungsvarianten für Klassen von Vermögenswerten als geeignet erweisen, vorausgesetzt, diese passen zum Risiko-
profil der Vermögenswerte (so kann sich z. B. das Risikoprofil der Immobilien auf Wachstumsmärkten von dem der Immobi-
lien auf einem entwickelten Markt unterscheiden).
In einem Bewertungsverfahren angewandte Inputfaktoren können unterschiedlichen Stufen der Bemessungshierarchie
zugeordnet sein. Für Angabezwecke ist die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts aber in ihrer Gesamtheit (d. h. auf der
Grundlage der Bilanzierungseinheit) einer Stufe in der Bemessungshierarchie zuzuordnen. Diese Zuordnung kann
schwierig sein, wenn viele Inputfaktoren verwendet werden. IFRS 13.73 präzisiert, dass in diesen Fällen die Bemessung
des beizulegenden Zeitwerts in ihrer Gesamtheit auf derjenigen Stufe der Bemessungshierarchie eingeordnet wird, die
dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist. Die Beurteilung der Bedeutung
eines bestimmten Inputfaktors für die Bemessung insgesamt erfordert Ermessensausübung und die Berücksichtigung der
Faktoren, die für den zu bewertenden Vermögenswert oder die zu bewertende Schuld (oder die Gruppe von Vermögens-
werten und/oder Schulden) typisch sind, sowie die Berücksichtigung etwaiger Anpassungen der bei der Bestimmung des
beizulegenden Zeitwerts verwendeten wesentlichen Inputfaktoren. Diese Überlegungen beeinflussen auch die Angabe von
Bewertungsverfahren, Prozessen und wesentlichen Inputfaktoren, und Unternehmen sollten ihre Angaben an die
besonderen Fakten und Umstände anpassen.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 82
11. Bemessung des beizulegenden Zeitwerts (Fortsetzung)
Bei am Ende der Berichtsperiode gehaltenen Vermögenswerten und Schulden, deren beizulegender Zeitwert auf wieder-
kehrender Basis bemessen wird, werden gemäß IFRS 13.93(c) die Anzahl der Umgruppierungen zwischen Stufe 1 und 2 der
Bemessungshierarchie, die Gründe für diese Umgruppierungen und die unternehmenseigene Methode beschrieben, die das
Unternehmen bei der Feststellung anwendet, wann Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen als einge-treten
gelten sollen. Umgruppierungen in die einzelnen Stufen und Umgruppierungen aus den einzelnen Stufen sind getrennt
anzugeben und zu erörtern.
Der Konzern hat darüber hinaus gemäß IFRS 13 Angaben zu seinen Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing und
Mietkaufverträgen gemacht, wenn der beizulegende Zeitwert gemäß IFRS 7.25 auszuweisen ist, da der Konzern der Ansicht
ist, dass IFRS 13 auf die Angabe des beizulegenden Zeitwerts gemäß IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben anzuwenden ist
und somit auch auf Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing.
12. Sonstige Erträge und Aufwendungen
12.1 Sonstige betriebliche Erträge
2016 2015
TEUR TEUR
Zuwendungen der öffentlichen Hand (Angabe 27) 1.053 541 IAS 20.39(b)
Nettogewinn aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten
850 — IFRS 7.20(a)(i)
Nettogewinn aus dem Abgang von Sachanlagen 532 2.007 IAS 1.97
Summe sonstige betriebliche Erträge 2.435 2.548 IAS 1.98
Die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden für den Erwerb bestimmter Sachanlagen gewährt. Die an diese
Zuwendungen geknüpften Bedingungen wurden vollständig erfüllt, etwaige sonstige Unsicherheiten bestehen
nicht.
IAS 20.39(c)
Der Nettogewinn aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten bezieht sich
auf Devisenterminkontrakte, die die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen,
und auf eingebettete Derivate, die vom Basisvertrag abgekoppelt wurden.
Bei Fremdwährungs- und Zinssicherungshedges wurden keine Ineffektivitäten erfasst.
12.2 Sonstige betriebliche Aufwendungen
2016 2015
TEUR TEUR
Kosten für die Abwehr einer feindlichen Übernahme (579) (31) IAS 1.97
Kosten für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (Angabe 26) (102) (22) IAS 1.97
Änderung des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen
Immobilien (Angabe 17) (306) (300) IAS 1.97
Nettoverlust aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten
Finanzinstrumenten (1.502) IFRS 7.20(a)
Unwirksamer Teil der als Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von
Cashflows designierten Rohstoffterminkontrakte (Angabe 20.3) (65) IFRS 7.24(b)
Summe sonstige betriebliche Aufwendungen (2.554) (353)
In Verbindung mit der Abwehr eines feindlichen Übernahmeangebots eines Wettbewerbers fielen Kosten für die
Beratung an. Der Wettbewerber hat dieses Angebot nicht weiter verfolgt.
Der Nettoverlust aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten bezieht sich
auf Devisenterminkontrakte, welche die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen,
und auf eingebettete Derivate, die vom Basisvertrag abgekoppelt wurden.
Der unwirksame Teil der als Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Cashflows designierten Rohstoff-
terminkontrakte ergab sich im Geschäftssegment „Elektronik“. Der unwirksame Teil der Rohstofftermin-
kontrakte, der aus der Änderung bei den Forward-Punkten resultierte, betrug EUR 23.000.
Anhang zum Konzernabschluss
83 Good Group (International) Limited
12. Sonstige Erträge und Aufwendungen (Fortsetzung)
Hinweis
Gemäß IAS 1 ist der Ausweis des Ergebnisses aus betrieblichen Tätigkeiten als gesonderter Posten in der Gewinn- und
Verlustrechnung nicht erforderlich. Wenn ein Unternehmen diese Angabe freiwillig macht, muss es sicherstellen, dass der
so ausgewiesene Betrag Tätigkeiten repräsentiert, die in der Regel als „betriebliche Tätigkeiten“ gelten (IAS 1.BC56). Da
IAS 1 keine weiteren Leitlinien in Bezug auf das Ergebnis aus betrieblichen Tätigkeiten enthält, muss das Unternehmen
gemäß IAS 8.10 bei der Entwicklung seiner Rechnungslegungsmethode Ermessensentscheidungen treffen.
Der Konzern ist der Ansicht, dass die Darstellung der Gewinne und Verluste aus Devisenterminkontrakten und einge-
betteten Derivaten in den betrieblichen Erträgen und Aufwendungen den wirtschaftlichen Gehalt dieser Geschäftsvorfälle
widerspiegelt, da diese Geschäfte zur Absicherung erwarteter Verkäufe und Käufe geschlossen wurden und daher eine
klare Verbindung zu Geschäftsvorfällen besteht, die Teil der betrieblichen Erträge und Aufwendungen sind
(IAS 8.10[b][ii]). Andere Unternehmen können ein abweichendes Verständnis haben, sodass es in der Praxis zu
unterschiedlichen Vorgehensweisen kommen kann.
12.3 Finanzaufwendungen
2016 2015
TEUR TEUR
Kreditzinsen (1.070) (1.082)
Finanzierungskosten aus Finanzierungsleasing und Mietkaufverträgen (40) (40)
Summe Zinsaufwand (1.110) (1.122) IFRS 7.20(b)
Wertminderungsaufwand aus notierten zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten (Angabe 20.1) (111)
IFRS 7.20(e)
Aufzinsung und Auswirkung von Änderungen des Abzinsungssatzes auf die Rückstellungen (Angabe 26) (43) (1)
IAS 37.60
Summe Finanzaufwendungen (1.264) (1.123)
12.4 Finanzerträge
2016 2015
TEUR TEUR
Zinserträge aus einer Ausleihung an ein assoziiertes Unternehmen 20
Zinserträge aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 316 211 IAS 18.35(b)(iii)
Summe Finanzerträge 336 211 IFRS 7.20(b)
Hinweis
Finanzerträge und -aufwendungen werden in den IFRS nicht definiert. In einigen Ländern wird die Einbeziehung bestimm-
ter Erträge und Aufwendungen in diese Posten eingeschränkt (z. B. Beschränkung auf Zinserträge und -aufwendungen),
während in anderen Ländern die Einbeziehung zusätzlicher Posten zulässig ist.
12.5 In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung enthaltene Abschreibungen,
Umrechnungsdifferenzen und Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der Vorräte
2016 2015 IAS 1.104
TEUR TEUR
In die Umsatzkosten einbezogen:
Abschreibungen 3.520 2.800
Wertminderung von Sachanlagen (Angabe 16) — 301 IAS 36.126(a)
Abschreibung und Wertminderung der immateriellen Vermögenswerte (Angabe 18)
325 174 IAS 38.118(d)
Umrechnungsdifferenzen, netto (65) (40) IAS 21.52(a)
Gewährleistungsrückstellung (Angabe 26) 106 52
Als Aufwand erfasste Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten von Vorräten 131.107 121.298 IAS 2.36(d)
In die Verwaltungskosten einbezogen:
Abschreibungen 277 282
Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts (Angabe 19) 200 — IAS 36.126(a)
Mindestleasingzahlungen, die als Aufwand für Operating-Leasing-verhältnisse erfasst werden
250 175 IAS 17.35(c)
Neubewertung der bedingten Gegenleistung (Angabe 7) 357 —
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 84
12. Sonstige Erträge und Aufwendungen (Fortsetzung)
12.6 Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer
2016 2015 IAS 1.104
TEUR TEUR
In die Umsatzkosten einbezogen:
Löhne und Gehälter 6.551 6.513
Sozialversicherungsbeiträge 664 659
Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen 350 305
Andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 38 28
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung 103 123
In die Vertriebskosten einbezogen:
Löhne und Gehälter 10.882 10.220
Sozialversicherungsbeiträge 1.102 1.135
Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen 560 496
Andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 61 45
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung 165 197
In die Verwaltungskosten einbezogen:
Löhne und Gehälter 11.238 7.410
Sozialversicherungsbeiträge 1.349 1.343
Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen 488 465
Andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 54 40
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung 144 172 IFRS 2.51(a)
Summe Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer 33.749 29.151
12.7 Forschungs- und Entwicklungskosten
Den Schwerpunkt der Forschungs- und Entwicklungsarbeit des Konzerns im Bereich „Elektronik“ bildet die
Entwicklung von internetbasierter Sicherheitsausrüstung. Sämtliche nicht aktivierbaren Forschungs- und
Entwicklungskosten werden in der Berichtsperiode, in der sie entstanden sind, als Aufwand verbucht (2016:
TEUR 2.235 (2015: TEUR 1.034)) und unter den Verwaltungskosten erfasst.
IAS 38.126
12.8 Bestandteile des sonstigen Ergebnisses
2016 2015
Absicherung von Cashflows: TEUR TEUR
In der laufenden Periode entstandene Gewinne/(Verluste)
Devisenterminkontrakte* IAS 1.92
Umgliederung in die Gewinn- und Verlustrechnung 401 412 IFRS 7.23(d)
Nettoverlust (ausgenommen noch nicht fällige Kontrakte) (300) (278) IFRS 7.23(c)
Nettogewinn/(-Verlust) aus noch nicht fälligen Kontrakten 82 (101)
Rohstoffterminkontrakte
Verlust aus noch nicht fälligen Rohstoffterminkontrakten (915)
(732) 33
* Enthält einen Betrag i. H. v. TEUR 183, der im Laufe der Periode aus dem sonstigen Ergebnis entnommen und als
Anpassung des Buchwerts (basis adjustment) in den Buchwert der gesicherten Grundgeschäfte aufgenommen wurde.
Hinweis
Andere Bestandteile des sonstigen Ergebnisses werden in der Analyse nicht abgebildet, da diese entweder nie erfolgs-
wirksam umgegliedert werden oder hierfür keine Umgliederungsbeträge entstanden sind.
Der Gesamtsaldo aus der Absicherung von Cashflows (nach Steuern) wird in Anhangangabe 24, die eine Aufteilung auf die
unterschiedlichen Eigenkapitalrücklagen enthält, zur Veranschaulichung dargestellt. Der Saldo aus zur Veräußerung
verfügbaren finanziellen Vermögenswerten (nach Steuern) lässt sich aus dem Konzernanhang weder direkt entnehmen
noch ableiten, weil eine Angabe der Änderungen nach IFRS nicht erforderlich ist. Anhangangabe 20.4 zeigt die
Änderungen der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte der Stufe 3 der Bemessungshierarchie. Es
handelt sich hierbei um eine Pflichtangabe.
Anhang zum Konzernabschluss
85 Good Group (International) Limited
12. Sonstige Erträge und Aufwendungen (Fortsetzung)
12.9 Verwaltungskosten
2016 2015 IAS 1.104
TEUR TEUR
Erwerbsbezogene Transaktionskosten 600 —
Forschungs- und Entwicklungskosten 2.235 1.034
Abschreibungen 277 282
Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts (Angabe 19) 200 —
Mindestleasingzahlungen, die als Aufwand für Operating-Leasingverhältnisse
erfasst werden
250 175
Neubewertung der bedingten Gegenleistung (Angabe 7) 357 —
Löhne und Gehälter 11.238 7.410
Sozialversicherungsbeiträge 1.349 1.343
Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen 488 465
Andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 54 40
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung 144 172
Sonstige Verwaltungskosten 1.236 1.235
Summe Verwaltungskosten 18.428 12.156
13. Aufgegebene Geschäftsbereiche
Am 1. Oktober 2016 verkündete der Konzern die Entscheidung der Unternehmensleitung, die Aktien der Hose
Limited, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft, an Aktionäre der Good Group (International) Limited
(die „Gesellschaft“) auszuschütten. Am 14. November 2016 genehmigten die Anteilseigner der Gesellschaft den
Plan zur Ausschüttung der Anteile. Die Ausschüttung der Hose Limited wird voraussichtlich bis zum 28. Februar
2017 abgeschlossen sein. Die Hose Limited wurde zum 31. Dezember 2016 daher als Veräußerungsgruppe, die
zur Ausschüttung an Anteilseigner des Mutterunternehmens gehalten wird, und als aufgegebener Geschäfts-
bereich klassifiziert. Das Geschäft der Hose Limited bildete bis zum 1. Oktober 2016 das Geschäftssegment
„Gummiausrüstung“ des Konzerns. Seit der Klassifizierung der Hose Limited als aufgegebener Geschäftsbereich
ist das Segment „Gummiausrüstung“ nicht mehr in der Segmentberichterstattung enthalten. Das Ergebnis der
Hose Limited stellt sich wie folgt dar:
IFRS 5.30
IFRS 5.41
2016 2015 IFRS 5.33(b)(i)
TEUR TEUR IFRS 5.34
Umsatzerlöse 42.809 45.206
Aufwendungen (41.961) (44.880)
Betriebsergebnis 848 326
Finanzaufwendungen (525) (519)
Wertminderungsaufwand aus der Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten (110) — IFRS 5.33 (b)(iii)
Gewinn/(Verlust) vor Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 213 (193)
Steuerertrag:
In Bezug auf das laufende Ergebnis vor Steuern 5 5 IAS 12.81(h)(ii)
In Bezug auf die Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert abzüglich Ausschüttungskosten (latente Steuern) 2 —
IAS 12.81(h)(i)
Gewinn/(Verlust) nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 220 (188)
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 86
13. Aufgegebene Geschäftsbereiche (Fortsetzung)
Die Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden der Hose Limited, die als zur Ausschüttung an Anteils-
eigner des Mutterunternehmens gehalten klassifiziert wurden, setzen sich zum 31. Dezember wie folgt
zusammen:
IFRS 5.38
2016 IFRS 5.38
TEUR IFRS 5.40
Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte (Angabe 18) 135
Sachanlagen (Angabe 16) 4.637
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.980
Anteile – nicht notiert 508
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Angabe 23) 1.294
Zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte 13.554
Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (7.241)
Latente Steuerschulden (75)
Verzinsliche Verbindlichkeiten (Angabe 20.2) (5.809)
Schulden, die in direktem Zusammenhang mit zur Ausschüttung gehaltenen Vermögenswerten stehen
(13.125)
Reinvermögen, das in direktem Zusammenhang mit der Veräußerungs-gruppe steht
429
Im sonstigen Ergebnis enthaltene Beträge:
Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte 66 IFRS 5.38
Latente Steuern auf die Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
(20)
Rücklage der Veräußerungsgruppe, die als zur Ausschüttung gehalten klassifiziert wird
46
Die Netto-Cashflows der Hose Limited stellen sich wie folgt dar: IFRS 5.33(c)
2016 2015
TEUR TEUR
Betriebliche Tätigkeit (1.999) 3.293
Investitionstätigkeit — —
Finanzierungstätigkeit (436) (436)
Netto-Cashflows (2.435) 2.857
Ergebnis je Aktie 2016 2015
Unverwässertes Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen EUR 0,01 (EUR 0,01) IAS 33.68
Verwässertes Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen EUR 0,01 (EUR 0,01)
Verzinsliche Verbindlichkeiten beinhalten ein festverzinsliches Bankdarlehen über EUR 5.809.000. Der effektive
Zinssatz beträgt 7,5 % und das Darlehen ist am 1. Jänner 2018 in voller Höhe fällig.
IFRS 7.7
Hinweis
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche enthält Pflicht-angaben zu aufgegebenen Geschäftsbereichen und als zur Ausschüttung gehalten klassifizierten langfristigen Vermögens-werten. Nach IFRS 5.5B sind die Vorschriften anderer Standards nicht für aufgegebene Geschäftsbereiche anzuwenden, es sei denn, die anderen Standards schreiben ausdrücklich bestimmte Angaben vor.
IFRS 12.B17 präzisiert, dass die gemäß IFRS 12.B10-B16 vorgeschriebenen Angaben nicht erforderlich sind, wenn der Anteil eines Unternehmens an einem Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen (oder ein Teil seines Anteils am Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen) gemäß IFRS 5 als zur Veräußerung gehalten eingestuft ist. Der Standard sagt allerdings nichts zu möglichen sonstigen Angaben über IFRS 12.B10-B16 hinaus. Der Konzern ist der Ansicht, dass im vorliegenden Fall vor dem Hintergrund von IFRS 5.5B die Angaben gemäß IFRS 5 den Abschlussadressaten relevante Informationen liefern. Das Board hat im Exposure Draft Annual Improvements 2014-2016 Cycle dahin gehend eine Klarstellung vorgesehen, dass die Angabevorschriften in IFRS 12 mit Ausnahme von IFRS 12.B10-B16 auf zur Veräußerung gehaltene Anteile anwendbar sind. Darüber hinaus hat das Board vorgeschlagen, diese Änderungen rückwirkend anzuwenden. Am 18. Juli 2016 hat das Board vorläufig beschlossen, die Änderungsvorschläge in ihre endgültige Fassung zu bringen.
Gemäß IAS 33.68A besteht für ein Unternehmen ein Wahlrecht, das Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäfts-bereichen entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzugeben. Der Konzern hat entschieden, das Ergebnis je Aktie aus aufgegebenen Geschäftsbereichen im Anhang anzugeben.
Anhang zum Konzernabschluss
87 Good Group (International) Limited
13. Aufgegebene Geschäftsbereiche (Fortsetzung)
Wertminderung von Sachanlagen
Unmittelbar bevor die Hose Limited als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert wurde, wurde der erzielbare
Betrag einzelner Gegenstände des Sachanlagevermögens ermittelt. Es wurde kein Wertminderungsbedarf fest-
gestellt. In der Folge obiger Klassifizierung wurde am 1. Oktober 2016 ein Wertminderungsaufwand in Höhe von
EUR 110.000 (nach Steuern EUR 77.000) erfasst und der Buchwert der Vermögenswerte in der Veräußerungs-
gruppe damit auf den beizulegenden Zeitwert abzüglich Ausschüttungskosten reduziert. Der Wertminderungs-
aufwand wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung im Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen ausge-
wiesen. Angaben zur Bemessungshierarchie sind in Anhangangabe 11 enthalten.
Zum 31. Dezember 2016 wurde kein weiterer Wertminderungsaufwand erfasst, da der Buchwert der Veräuße-
rungsgruppe über dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Ausschüttungskosten lag.
IFRS 5.33 (a)(ii)
Der aufgegebene Geschäftsbereich enthält eine Beteiligung in Form von nicht notierten Anteilen (Stufe 3 der
Bemessungshierarchie) an der Test Ltd mit einem Buchwert in Höhe von EUR 508.000. Die Kooperation mit der
Test Ltd steht in enger Verbindung mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich der Hose Limited und wurde daher
als Teil des aufgegebenen Geschäftsbereichs umgegliedert. Die Beteiligung ist als zur Veräußerung verfügbarer
finanzieller Vermögenswert eingestuft und erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser
finanzielle Vermögenswert wurde vom Konzern weder als Sicherheit verpfändet noch erhielt der Konzern
hierfür eine Sicherheit. Zum Abschlussstichtag entspricht der Buchwert dem beizulegenden Zeitwert der
Beteiligung. Weitere Einzelheiten zu Erfassung, Bewertungsverfahren und Inputfaktoren für diese Beteiligung
sind in Anhangangabe 20.4 enthalten.
IFRS 7.8(d)
IFRS 7.14
IFRS 7.15
IFRS 7.25
Überleitung der zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Beteiligung: IFRS 13.93(e)
TEUR
Stand 1. Jänner 2015 502
Verkäufe —
Käufe —
Summe der im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste 6
Stand 1. Jänner 2016 und 1. Oktober 2016 508
Verkäufe —
Käufe —
Summe der im sonstigen Ergebnis erfassten Gewinne und Verluste —
Stand 31. Dezember 2016 508
Für diese Vermögenswerte wurden weder im sonstigen Ergebnis noch in der Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinne oder Verluste erfasst.
Zu Einzelheiten über Art und Umfang der Risiken aus Finanzinstrumenten wird auf Anhangangabe 20.5
verwiesen.
IFRS 13.93(f)
Hinweis
IFRS 5.5B stellt klar, dass die Angabepflichten in anderen Standards nicht für zur Ausschüttung gehaltene langfristige
Vermögenswerte (oder Veräußerungsgruppen) gelten, es sei denn, diese Standards beziehen sich ausdrücklich auf diese
Vermögenswerte und Veräußerungsgruppen. Gemäß IFRS 5.5B(b) gelten die Angabepflichten anderer Standards jedoch
weiterhin für Vermögenswerte und Schulden, die nicht im Anwendungsbereich der Bewertungsanforderungen von IFRS 5
liegen, aber Teil einer Veräußerungsgruppe sind. Die obige Darstellung spiegelt diesen Umstand insofern wider, als die
nicht notierten zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumente Finanzinstrumente darstellen, die unter die
Definition in IAS 39 fallen und demzufolge nicht im Anwendungsbereich der Bewertungsanforderungen von IFRS 5 liegen.
Die Vermögenswerte von aufgegebenen Geschäftsbereichen sind nach IFRS 19.93(a) nicht wiederkehrend, die zur
Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte der aufgegebenen Geschäftsbereiche jedoch wiederkehrend, da
sie zum Ende jeder Berichtsperiode zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 88
14. Ertragsteuern
Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für die Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2016 und
2015 setzen sich wie folgt zusammen:
IAS 12.79
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung 2016 2015
TEUR TEUR
Tatsächliche Ertragsteuern:
Tatsächlicher Steueraufwand 2.938 3.038
Steuereffekt einer Fehlerkorrektur (siehe Anhangangabe 2.5) — (450)
Anpassungen von im Vorjahr angefallenen tatsächlichen Ertragsteuern (18) (44) IAS 12.80(a)
Latente Ertragsteuern: IAS 12.80(b)
Entstehung und Umkehrung temporärer Differenzen 178 (311) IAS 12.80(c)
Ergebniswirksam ausgewiesener Ertragsteueraufwand 3.098 2.233
Konzern-Gesamtergebnisrechnung 2016 2015 IAS 12.81(ab)
TEUR TEUR
Latente Ertragsteuern aus während des Geschäftsjahres direkt im sonstigen
Ergebnis erfassten Posten:
Netto(gewinn)/-verlust aus der Neubewertung der Absicherung von Cashflows 220 (9)
Nicht realisierter (Gewinn)/Verlust aus zur Veräußerung verfügbaren
finanziellen Vermögenswerten
18 (1)
Nettogewinn aus der Neubewertung von Büroimmobilien in Euroland (254) —
Nettogewinn aus der Absicherung einer Nettoinvestition (83) —
Nettoverlust/(-gewinn) aus versicherungsmathematischen Gewinnen und
Verlusten
(112) 116
Erfolgsneutral erfasste latente Steuern (211) 106
Hinweis
Die Berechnung der latenten Steuern aus der Neubewertung von Büroimmobilien in Euroland berücksichtigt den Steuer-
satz des Landes, in dem sich diese befinden (30 % der gesamten Neubewertung in Höhe von EUR 846.000, siehe Anhang-
angabe 16).
Die Steuereffekte aus Sicherungsinstrumenten zur Absicherung von Cashflows betreffen für die Änderung der Salden von
2015 bis 2016 nur den wirksamen Teil (der unwirksame Teil wurde direkt im Ergebnis erfasst). Eine Überleitung dieser
Änderungen zu den Angaben im Anhang lässt sich schwer nachvollziehen. Zur Veranschaulichung wird nachstehend eine
solche Überleitung aufgezeigt (der Saldo wird ebenfalls in der Gesamtergebnisrechnung erfasst):
Vermögenswerte Schulden
2016 2015 2016 2015
TEUR TEUR TEUR TEUR
Devisenterminkontrakt Vermögenswerte
(Angabe 20.1) 252 153
— —
Devisenterminkontrakt Schulden (Angabe 20.2) — — 170 254
Rohstoffterminkontrakt (Angabe 20.2) — — 980 —
Unwirksamer Teil aus Rohstoffterminkontrakt
(Angabe 12.2)
— — (65) —
Summe Salden 252 153 1.085 254
Veränderung im sonstigen Ergebnis, netto 99 831
Nettozunahme der Absicherung von Cashflows im
Jahr 2016 (Nettoschuld bzw. Nettoverlust)
732
Steuersatz 30 %
Steuerlicher Gewinn 220
Anhang zum Konzernabschluss
89 Good Group (International) Limited
14. Ertragsteuern (Fortsetzung)
Überleitungsrechnung zwischen dem Ertragsteueraufwand und dem Produkt aus Periodenergebnis und dem in
Euroland anzuwendenden Konzernsteuersatz für die Geschäftsjahre 2015 und 2016:
IAS 12.81 (c)(i)
2016 2015
TEUR TEUR
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 11.108 8.880
Gewinn/(Verlust) vor Steuern aus dem aufgegebenen Geschäftsbereich 213 (193)
Periodenergebnis vor Steuern 11.321 8.687
Erwarteter Ertragsteueraufwand auf der Grundlage des in Euroland gültigen
Steuersatzes in Höhe von 30 % (2015: 30 %) 3.396 2.606
Anpassungen von in Vorjahren angefallenen tatsächlichen Ertragsteuern (18) (44)
Steuerfreie Zuwendungen der öffentlichen Hand (316) (162)
Nutzung bislang nicht erfasster steuerlicher Verluste (231) (89)
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts-unternehmen
(201) (191)
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen:
Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts 60 —
Neubewertung der bedingten Gegenleistung (Angabe 7) 107 —
Sonstige nicht abzugsfähige Aufwendungen 10 —
Steuereffekt aus den höheren Steuersätzen in den USA 284 108
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand (effektiver Steuersatz: 27 %
(2015: 28 %))
3.091 2.228
Ergebniswirksam ausgewiesener Ertragsteueraufwand 3.098 2.233
Dem aufgegebenen Geschäftsbereich zuzurechnender Ertragsteueraufwand (7) (5)
3.091 2.228
Hinweis
Die oben dargestellten Steuereffekte ergeben sich aus der Kalkulation folgender Beträge mit dem Steuersatz von 30 %:
• In der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Zuwendungen der öffentlichen Hand (Anhangangabe 27),
• In Anhangangabe 3 im Abschnitt Steuern ersichtliche Veränderung der noch nicht erfassten steuerlichen Verluste,
• Betrag der Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts (Anhangangabe 19) und der bedingten Gegenleistung
(Anhangangabe 7).
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 90
14. Ertragsteuern (Fortsetzung)
Latente Steuern
Die latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
Konzern-Bilanz
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung Konzern-Bilanz
2016 2015 2016 2015 IAS 12.81(g)(i)
TEUR TEUR TEUR TEUR IAS 12.81(g)(ii)
Höhere steuerliche Abschreibungen (2.762) (811) 442 (157)
Neubewertung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zum beizulegenden Zeitwert (1.330) (1.422) (92) (90)
Neubewertung von Büroimmobilien in Euroland zum beizulegenden Zeitwert (254) —
— —
Neubewertung der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert 17 (1) — —
Neubewertung eines abgesicherten Darlehens zum beizulegenden Zeitwert (11) —
11 —
Nettogewinn aus der Absicherung einer Netto-investition (83) —
— —
Anteilsbasierte Vergütungen 51 100 49 —
Medizinische Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 102 59
(43) (33)
Pensionsverpflichtungen 813 835 (91) 55
Neubewertung eines Zinsswaps (Absicherung des beizulegenden Zeitwerts) zum beizulegenden Zeitwert 11 — (11) —
Neubewertung der Absicherung von Cashflows 250 31 — —
Wertminderung nicht notierter zur Veräußerung verfügbarer Schuldinstrumente 27 — (27) —
Abgegrenzte Erträge aus Kundenbindungsprogrammen 72 65 (6) (11)
Wandelbare Vorzugsaktien 91 55 (36) (31)
Verluste, die mit einem künftigen zu versteuernden Ergebnis verrechnet werden können 383 365 (18) (44)
Latenter Steueraufwand/(-ertrag) 178 (311)
Latente(r) Steueranspruch/(-schuld), netto (2.623) (724)
In der Bilanz wie folgt ausgewiesen:
Latente Steueransprüche 383 365
Latente Steuerschulden:
Fortzuführende Geschäftsbereiche (2.931) (1.089)
Aufgegebene Geschäftsbereiche (75) —
Latente Steuerschulden, netto (2.623) (724)
Überleitung der latenten Steuerschulden, netto 2016 2015
TEUR TEUR
Stand 1. Jänner (724) (762)
In der Berichtsperiode ergebniswirksam erfasster Steuerertrag/(-aufwand) (178) 312
In der Berichtsperiode im sonstigen Ergebnis erfasster Steuerertrag/(-aufwand) (212) 106
Aufgegebener Geschäftsbereich 2 —
Im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene latente Steuern
(1.511) (380)
Stand 31. Dezember (2.623) (724)
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
IAS 12.73
Anhang zum Konzernabschluss
91 Good Group (International) Limited
14. Ertragsteuern (Fortsetzung)
Hinweis
Obgleich die Überleitung der latenten Steuerschuld von IAS 1 bzw. IAS 12 Ertragsteuern nicht vorgeschrieben ist, kann sie
für die Abschlussadressaten nützlich sein.
Wie auch bei einigen anderen im Anhang enthaltenen Angaben ist die Verknüpfung mit den Beträgen, aus denen obige
Werte abgeleitet werden, nicht direkt ersichtlich. Diese Werte können jedoch berechnet werden, indem die zugehörigen
Beträge, die den jeweiligen Anhangangaben entnommen werden können, mit dem Steuersatz von 30 % multipliziert
werden. Eine Ausnahme stellt die erhöhte steuerliche Abschreibung dar, deren Änderung im Verlauf des Jahres sich
hauptsächlich aus dem Erwerb der Extinguishers Limited ergibt (siehe Anhangangabe 7).
In Euroland sind steuerliche Verluste in Höhe von EUR 427.000 (2015: EUR 1.198.000) angefallen. Diese
steuerlichen Verluste können unbegrenzt mit den künftigen zu versteuernden Ergebnissen der Unternehmen, in
denen diese Verluste entstanden sind, verrechnet werden.
IAS 12.81(e)
Für diese steuerlichen Verluste wurden keine latenten Steueransprüche angesetzt, da sie nicht zur Verrechnung
mit den zu versteuernden Ergebnissen anderer Unternehmen des Konzerns verwendet werden dürfen und in
Tochterunternehmen entstanden sind, die bereits seit längerer Zeit Verluste erwirtschaften. Außerdem gibt es
in naher Zukunft keine anderen Steuergestaltungsmöglichkeiten oder andere Verrechnungs- oder Verwen-
dungsmöglichkeiten. Könnte der Konzern sämtliche nicht berücksichtigten latenten Steueransprüche aktivieren,
würde der Gewinn um EUR 128.000 ansteigen.
IAS 12.37
IAS 12.81(e)
Die temporären Differenzen im Zusammenhang mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unter-
nehmen sowie an Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns, für die in den dargestellten Berichtsperioden keine
latenten Steuerschulden bilanziert wurden, belaufen sich auf insgesamt EUR 1.745.000 (2015:
EUR 1.458.000). Der Konzern hat entschieden, dass die bislang nicht ausgeschütteten Gewinne seiner
Tochterunternehmen, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen auch in absehbarer Zukunft
nicht ausgeschüttet werden. Der Konzern hat mit seinem assoziierten Unternehmen vereinbart, dass die
Gewinne des assoziierten Unternehmens erst dann ausgeschüttet werden, wenn der Konzern hierzu seine
Zustimmung gibt. Zum Abschlussstichtag beabsichtigt das Mutterunternehmen nicht, eine solche Zustimmung
zu erteilen. Des Weiteren schüttet das Gemeinschaftsunternehmen des Konzerns seine Gewinne erst dann aus,
wenn es hierzu von allen Joint-Venture-Partnern die Zustimmung erhalten hat.
Aus der Ausschüttung von Dividenden durch den Konzern an die Anteilseigner ergeben sich weder 2016 noch
2015 ertragsteuerliche Konsequenzen.
IAS 12.81(f)
IAS 12.82A
Hinweis
IAS 1.61 verlangt, dass ein Unternehmen für jeden Bilanzposten, der solche Beträge zusammenfasst, angibt, welche
Beträge innerhalb von zwölf Monaten und welche Beträge mehr als zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag realisiert
oder erfüllt werden. Latente Steueransprüche und -schulden können als ein Beispiel für einen solchen zusammenfassen-
den Bilanzposten dienen. Gemäß IAS 1.56 ist allerdings ein Ausweis von latenten Steueransprüchen und -schulden unter
kurzfristigen Posten nicht zulässig. Dies legt den Schluss nahe, dass die Ausweispflichten in IAS 1.61 nicht auf latente
Steueransprüche und -schulden anzuwenden sind.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 92
15. Ergebnis je Aktie
Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des
Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien,
die sich während des Jahres im Umlauf befinden, geteilt.
Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutter-
unternehmens zuzurechnende Ergebnis (nach Abzug der Zinsen auf die wandelbaren Vorzugsaktien) durch die
gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden,
zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, welche sich aus der Umwandlung aller
potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergeben würden, geteilt.
Nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je
Aktie zugrunde gelegten Beträge:
2016 2015
TEUR TEUR
Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis:
Fortzuführende Geschäftsbereiche 7.722 6.408
Aufgegebene Geschäftsbereiche 220 (188)
Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses 7.942 6.220 IAS 33.70(a)
Zinsen auf wandelbare Vorzugsaktien 247 238
Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis, bereinigt um den Verwässerungseffekt 8.189 6.458 IAS 33.70(a)
2016 2015
In Tausend In Tausend IAS 33.70(b)
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie*
20.797 19.064
Verwässerungseffekt aus:
Aktienoptionen 112 177
Wandelbaren Vorzugsaktien 833 833
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien bereinigt um den Verwässerungseffekt* 21.742 20.074 IAS 33.70(b)
*In der gewichteten durchschnittlichen Anzahl an Aktien ist der gewichtete durchschnittliche Effekt von Änderungen der Geschäfte mit eigenen Anteilen im Verlauf des Jahres enthalten.
IAS 33.70(d)
Im Zeitraum zwischen dem Abschlussstichtag und der Genehmigung zur Veröffentlichung des Konzern-
abschlusses haben keine weiteren Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien
stattgefunden.
Der Berechnung des verwässerten und des unverwässerten Ergebnisses je Aktie für aufgegebene Geschäfts-
bereiche (Anhangangabe 13) wurde die oben angegebene gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stamm-
aktien zugrunde gelegt. Nachfolgende Tabelle enthält die hierfür verwendeten Ergebnisse:
2016 2015
TEUR TEUR
Den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen zur Berechnung des verwässerten und unverwässerten Ergebnisses je Aktie 220 (188)
Anhang zum Konzernabschluss
93 Good Group (International) Limited
16. Sachanlagen
Grund-stücke, grund-
stücks-gleiche
Rechte und Bauten ein-schließlich der Bauten
auf fremden Grund-
stücken
Büro-immobilien in Euroland
Anlagen im Bau
Tech-nische
Anlagen und
Maschi-nen
Betriebs- und Ge-
schäfts-ausstat-
tung Sum-
me IAS 1.78(a) IAS 16.73(e)
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR IAS 16.73(d)
Anschaffungs- bzw. Herstel-lungskosten oder Neubewertung
Stand 1. Jänner 2015 10.765 1.122 — 17.657 5.500 35.044
Zugänge 1.587 — — 6.048 150 7.785
Erwerb eines Tochterunternehmens (Angabe 7) 1.280 — — — — 1.280
Abgänge (3.381) — — (49) — (3.430)
Umrechnungsdifferenzen 10 — — 26 — 36
Stand 31. Dezember 2015 10.261 1.122 — 23.682 5.650 40.715
Zugänge 1.612 — 4.500 4.403 190 10.705
Erwerb eines Tochterunter-nehmens (Angabe 7)
2.897 —
— 4.145 — 7.042
Abgänge — — — (4.908) — (4.908)
Zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte (Angabe 13)
(4.144) —
—
(3.980)
—
(8.124)
Neubewertungsanpassung — 846 — — — 846 IFRS13.93(e)(ii)
Umbuchung* — (219) — — — (219) IAS 16.35(b)
Umrechnungsdifferenzen 30 — — 79 — 109
Stand 31. Dezember 2016 10.656 1.749 4.500 23.421 5.840 46.166
Abschreibungen und Wert-minderungen
Stand 1. Jänner 2015 4.061 99 — 11.044 900 16.104
Abschreibungen des Geschäftsjahres
351 3
— 2.278 450 3.082
Wertminderungen (Angabe 19) — — — 301 — 301
Abgänge (3.069) — — (49) — (3.118)
Umrechnungsdifferenzen 5 — — 12 — 17
Stand 31. Dezember 2015 1.348 102 — 13.586 1.350 16.386
Abschreibungen des Geschäftsjahres**
383 117
— 2.827 470 3.797
Abgänge — — — (3.450) — (3.450)
Zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte (Angabe 13)
(1.283) — —
(2.094) —
(3.377)
Umbuchung* — (219) — — — (219)
Umrechnungsdifferenzen 20 — — 30 — 50
Stand 31. Dezember 2016 468 — — 10.899 1.820 13.187
Nettobuchwert
Stand 31. Dezember 2016 10.188 1.749 4.500 12.522 4.020 32.979
Stand 31. Dezember 2015 8.913 1.020 — 10.096 4.300 24.329
* Die Umbuchung bezieht sich auf die kumulierte Abschreibung zum Zeitpunkt der Neubewertung, die mit dem Bruttowert des
neu bewerteten Vermögenswerts verrechnet wurde.
** In den Abschreibungen des Geschäftsjahres nicht enthalten ist ein Wertminderungsaufwand in Höhe von EUR 110.000 (Anhangangabe 13).
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 94
16. Sachanlagen (Fortsetzung)
Der Wertminderungsaufwand in Höhe von EUR 301.000 im Geschäftsjahr 2015 stellte die Wertberichtigung
bestimmter Sachanlagen im Segment „Brandschutzausrüstung“ auf ihren erzielbaren Betrag aufgrund technolo-
gischer Veralterung dar. Der Wertminderungsaufwand wurde in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den
Umsatzkosten ausgewiesen. Der erzielbare Betrag in Höhe von EUR 5.679.000 zum 31. Dezember 2015 wurde
auf der Basis des Nutzungswerts bestimmt und auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit
ermittelt. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit umfasste die in Euroland befindlichen Vermögenswerte der
Sprinklers Limited, eines Tochterunternehmens. Bei der Ermittlung des Nutzungswerts der zahlungsmittel-
generierenden Einheit wurden die Cashflows mit einem Zinssatz vor Steuern von 12,4 % abgezinst.
IAS 36.126(a)
IAS 36.130
Aktivierte Fremdkapitalkosten
Im Februar 2016 hat der Konzern mit dem Bau einer neuen Produktionsstätte für Brandschutzausrüstung
begonnen. Das Bauprojekt wird voraussichtlich im Februar 2017 abgeschlossen. Der Buchwert der Produktions-
stätte für Brandschutzausrüstung beträgt zum 31. Dezember 2016 EUR 3.000.000 (2015: EUR 0). Die
Produktionsstätte für Brandschutzausrüstung wird von einer dritten Partei im Rahmen einer gemeinsamen
Vereinbarung finanziert.
Die während des Geschäftsjahres zum 31. Dezember 2016 aktivierten Fremdkapitalkosten beliefen sich auf
EUR 303.000 (2015: EUR 0). Der Satz, der bei der Bestimmung der aktivierbaren Fremdkapitalkosten zugrunde
gelegt wurde, belief sich auf 11 %; dabei handelt es sich um den Effektivzins des entsprechenden Darlehens.
IAS 23.26(a)
IAS 23.26(b)
Finanzierungsleasing
Der Buchwert der im Rahmen von Finanzierungsleasing und Mietkaufverträgen gehaltenen technischen Anlagen
und Maschinen betrug zum 31. Dezember 2016 EUR 1.178.000 (2015: EUR 1.486.000). Bei den Zugängen des
Geschäftsjahres entfielen EUR 45.000 (2015: EUR 54.000) auf im Rahmen von Finanzierungsleasing und Miet-
kaufverträgen gehaltene technische Anlagen und Maschinen. Die Leasinggegenstände und die im Rahmen von
Mietkaufverträgen gehaltenen Vermögenswerte dienen als Sicherheit für die jeweiligen Verpflichtungen aus
Finanzierungsleasing bzw. Mietkaufverträgen.
IAS 17.31(a)
IAS 7.43
IAS 16.74(a)
Grundstücke und Gebäude
Grundstücke und Gebäude mit einem Buchwert von EUR 7.400.000 (2015: EUR 5.000.000) dienen als erst-
rangige Sicherheit für zwei Bankdarlehen des Konzerns.
IAS 16.74(a)
Anlagen im Bau
Zum 31. Dezember 2016 enthielten die Sachanlagen Ausgaben für eine Anlage im Bau in Höhe von
EUR 1.500.000 (2015: EUR 0).
IAS 16.74(b)
Von Kunden eingebrachte Betriebs- und Geschäftsausstattung
Im Geschäftsjahr 2016 erfasste der Konzern einen Betrag in Höhe von EUR 190.000 (2015: EUR 150.000) als
von Kunden für den Einsatz im Produktionsprozess eingebrachte Betriebs- und Geschäftsausstattung und als
Umsatzerlöse. Als Bruttobetrag wurde erstmalig der beizulegende Zeitwert angesetzt, der sich aus dem Markt-
preis für diese Vermögenswerte zu dem Zeitpunkt ergibt, an dem ihre Beherrschung erlangt wird.
IFRIC 18.11
IAS 16.73(a)
Neubewertung von Büroimmobilien in Euroland
Das Management entschied, dass die Büroimmobilien in Euroland aufgrund ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer
Risiken eine gesonderte Klasse von Vermögenswerten bilden.
IFRS 13.94
Die beizulegenden Zeitwerte der Immobilien werden mit Hilfe von Vergleichswertverfahrenermittelt. Die
Bewertungen wurden von einem Gutachter vorgenommen und basieren auf eigenen Datenbanken mit
Transaktionspreisen für Objekte, die hinsichtlich Art, Standort und Zustand ähnlich sind. Die Ermittlung der
beizulegenden Zeitwerte der Immobilien zum 1. Jänner und 31. Dezember 2016, den
Neubewertungsstichtagen, wurde von Chartered Surveyors & Co. durchgeführt, einem akkreditierten
unabhängigen Gutachter, der seit 2010 Bewertungen vergleichbarer Büroimmobilien in Euroland vornimmt. Aus
der Neubewertung der Büroimmobilien in Euroland wurde für das Geschäftsjahr 2016 ein Nettogewinn in Höhe
von EUR 846.000 erfolgsneutral erfasst.
Angaben zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts für die neu bewerteten Büroimmobilien sind in
Anhangangabe 11 enthalten.
IAS 16.77(b)
IFRS 13.93(d)
Anhang zum Konzernabschluss
95 Good Group (International) Limited
16. Sachanlagen (Fortsetzung)
Wesentliche der Wertermittlung zugrunde gelegte
nicht beobachtbare Inputfaktoren: Bandbreite
Preis je qm EUR 325 - EUR 350
IFRS 13.93(h)(i)
Deutliche Steigerungen (Rückgänge) des geschätzten Preises je Quadratmeter würden bereits allein zu einem
deutlich höheren (niedrigeren) beizulegenden Zeitwert auf linearer Basis führen.
Überleitungsrechnung des Buchwerts IFRS 13.93(e
TEUR
Buchwert zum 1. Jänner 2016* 1.020
In Stufe 3 erfasste Gewinne aus der Neubewertung aufgrund der Umstellung der
Rechnungslegungsmethode auf das Neubewertungsmodell zum 1. Jänner 2016 1.210
Buchwert und beizulegender Zeitwert zum 1. Jänner 2016 2.230
Abschreibungen des Geschäftsjahres (117)
In Stufe 3 erfasste Verluste aus der Neubewertung zum 31. Dezember 2016 (364)
Buchwert und beizulegender Zeitwert zum 31. Dezember 2016 1.749
* Der Konzern hat seine Rechnungslegungsmethode in Bezug auf die Bewertung von Büroimmobilien in
Euroland zum 1. Jänner 2016 prospektiv geändert. Daher wurde zum 1. Jänner 2015 kein beizulegender
Zeitwert für die Büroimmobilien in Euroland ermittelt.
Bei Anwendung der Anschaffungskostenmethode würden sich die Buchwerte der Büroimmobilien in Euroland
wie folgt darstellen:
IAS 16.77(,(e)
2016
TEUR
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten 1.122
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungen (105)
Restbuchwert 1.017
Hinweis
Der Konzern hat seine Rechnungslegungsmethode für die Büroimmobilien in Euroland dahin gehend geändert, dass er diese Immobilien
nun gemäß IAS 16 mit ihrem Neubewertungsbetrag ansetzt. Nach IAS 16.36 ist immer dann, wenn eine Sachanlage neu bewertet wird,
auch die ganze Gruppe der Sachanlagen, zu der dieser Vermögenswert gehört, neu zu bewerten. IAS 16.37 definiert eine „Gruppe von
Sachanlagen“ als Zusammenfassung von Vermögenswerten, die hinsichtlich ihrer Art und ihrem Verwendungszweck innerhalb des
Unternehmens ähnlich sind. Der Konzern gelangte zu der Einschätzung, dass die Büroimmobilien in Euroland aufgrund ihrer Art, ihrer
Merkmale und ihrer Risiken eine gesonderte Klasse von Vermögenswerten bilden.
Laut IAS 16.31 entspricht der Neubewertungsbetrag einer Sachanlage deren beizulegendem Zeitwert zum Zeitpunkt der Neubewertung
abzüglich nachfolgender kumulierter planmäßiger Abschreibungen und nachfolgender kumulierter Wertminderungsaufwendungen.
Neubewertungen sind in hinreichend regelmäßigen Abständen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Buchwert nicht wesentlich von
dem Wert abweicht, der unter Verwendung des beizulegenden Zeitwerts zum Abschlussstichtag ermittelt werden würde. Da der
beizulegende Zeitwert der Büroimmobilien in Euroland während des Geschäftsjahres erheblichen Schwankungen unterworfen war, führte
der Konzern eine Neubewertung zum 31. Dezember 2016 durch.
Der beizulegende Zeitwert wurde unter Bezugnahme auf die Marktdaten vergleichbarer Immobilien ermittelt. Die von einem Gutachter
vorgenommenen Bewertungen basieren somit auf Transaktionspreisen für Objekte, die hinsichtlich Art, Standort und Zustand ähnlich
sind. Im vorliegenden Fall wurden in wesentlichem Umfang nicht beobachtbare Inputparameter verwendet. Folglich ist der beizulegende
Zeitwert Stufe 3 der Bemessungshierarchie zugeordnet worden.
Da Neubewertungen von Sachanlagen gemäß IAS 16 eine wiederkehrende Bemessung des beizulegenden Zeitwerts darstellen, macht der
Konzern die nach IFRS 13.93 vorgeschriebenen Angaben für wiederkehrende Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts. Die Angaben
des Konzerns orientieren sich an Beispiel 17 der erläuternden Beispiele zu IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts. Im
vorliegenden Musterabschluss wird unterstellt, dass der Gutachter nur einen nicht beobachtbaren Inputparameter (den Preis je
Quadratmeter) verwendet hat. In der Realität kann die Methode der vergleichbaren Marktwerte die Verwendung von mehr als einer nicht
beobachtbaren Inputgröße erfordern. Der Abschluss enthielte in einem solchen Fall auch Angaben zu den übrigen nicht beobachtbaren
Inputfaktoren, die als wesentlich einzustufen sind.
Gemäß IFRS 13.99 muss ein Unternehmen die in IFRS 13 vorgeschriebenen quantitativen Angaben in Tabellenform darstellen, sofern
nicht ein anderes Format sachgerechter ist. Der Konzern stellt die geforderten Angaben in Tabellenform bereit.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 96
17. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
2016 2015 IAS 40.76
TEUR TEUR
Stand 1. Jänner 7.983 7.091
Zugänge (nachträgliche Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten) 1.216 1.192
Verlust aus der Anpassung an den beizulegenden Zeitwert (306) (300)
Stand 31. Dezember 8.893 7.983
Die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien des Konzerns bestehen aus zwei Gewerbeimmobilien in
Euroland. Das Management entschied, dass die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien aufgrund ihrer Art,
ihrer Merkmale und ihrer Risiken zwei Klassen von Vermögenswerten – Büro- und Einzelhandelsimmobilien –
bilden.
Zum 31. Dezember 2016 und 2015 basieren die beizulegenden Zeitwerte der Immobilien auf von Chartered
Surveyors & Co., einem akkreditierten unabhängigen Gutachter, durchgeführten Bewertungen. Chartered
Surveyors & Co. ist auf die Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien der Brandschutzbranche
spezialisiert. Es wurde ein Bewertungsmodell in Übereinstimmung mit dem vom International Valuation
Standards Committee empfohlenen Modell verwendet.
IAS 40.75(e)
2016 2015 IAS 40.75(f)
TEUR TEUR
Mieterträge aus als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 1.404 1.377
Direkte betriebliche Aufwendungen (einschließlich Reparaturen und
Instandhaltung), mit denen Mieteinnahmen erzielt werden (in die
Umsatzkosten einbezogen) (101) (353) IAS 40.75(f)(ii)
Direkte betriebliche Aufwendungen (einschließlich Reparaturen und
Instandhaltung), mit denen keine Mieteinnahmen erzielt werden (in die
Umsatzkosten einbezogen) (37) (127) IAS 40.75(f)(iii)
Ergebnis aus zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinvestitionen 1.266 897
Beim Konzern bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerbarkeit von als Finanzinvestition
gehaltenen Immobilien und keine vertraglichen Verpflichtungen, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zu
kaufen, zu erstellen oder zu entwickeln. Es bestehen ferner keine vertraglichen Verpflichtungen zu
Reparaturen, Instandhaltung oder Verbesserungen.
Angaben zur Bemessungshierarchie für als Finanzinvestition gehaltene Immobilien sind in Anhangangabe 11
enthalten.
IAS 40.75(g)
IAS 40.75(h)
Überleitungsrechnung des beizulegenden Zeitwerts:
Als Finanzinvestition
gehaltene Immobilien
Büro-immobilien
Einzel-handels-
immobilien
TEUR TEUR
Stand 1. Jänner 2015 3.397 3.694
Im Periodenergebnis erfasste Neubewertung (144) (156) IFRS 13.93(e)(i)
Käufe 571 621 IFRS 13.93(e)(iii)
Stand 31. Dezember 2015 3.824 4.159
Im Periodenergebnis erfasste Neubewertung (in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen) (147) (159) IFRS 13.93(f)
Käufe 582 634
Stand 31. Dezember 2016 4.260 4.633
Anhang zum Konzernabschluss
97 Good Group (International) Limited
17. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Fortsetzung)
Beschreibung der angewandten Bewertungsverfahren und wesentlichen Inputfaktoren zur Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien:
Bewertungs-
verfahren Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren
Bandbreite (gewichteter Durchschnitt)
2016
Büro-
Discounted-Cashflow-Methode
Geschätzte Marktmiete pro qm und Monat EUR 10 – EUR 25 (EUR 20)
Büro-
immobilien (siehe unten) Mietsteigerung p. a. 1,75 % immobilien
Langfristige Leerstandsrate 3 % – 10 % (5 %)
Abzinsungssatz 6,5 %
Einzel-handels-
Discounted-Cashflow-Methode
Geschätzte Marktmiete pro qm und Monat EUR 15 – EUR 35
(EUR 22) Einzel-handels-
immobilien (siehe unten) Mietsteigerung p. a. 1 % immobilien
Langfristige Leerstandsrate 4 % – 12 % (7 %)
Abzinsungssatz 6,5 %
Nach der Discounted-Cashflow-Methode bemisst sich der beizulegende Zeitwert nach Annahmen, die über
Nutzen und Pflichten des Eigentums an einem Vermögenswert für dessen Nutzungsdauer getroffen werden,
einschließlich einesWertes bei Ausstieg (exit value) bzw. eines Endwerts (terminal value). Diese Methode
umfasst die Prognose von Cashflowreihen aus einem Immobilienbewertungsobjekt. Auf diese prognostizierten
Cashflows wird ein vom Markt abgeleiteter Abzinsungssatz angewandt, um den Barwert der künftig erzielbaren
periodenbezogenen Einzahlungsüberschüsse aus dem Bewertungsobjekt zu ermitteln. Die Ausstiegsrendite (exit
yield) wird üblicherweise gesondert bestimmt und entspricht nicht dem Abzinsungssatz.
Die Dauer der Cashflows und die Zeitpunkte der Einzahlungen und Auszahlungen werden anhand von
Parametern wie Neufestsetzung der Miete, Verlängerung von Mietverträgen und zugehörige Vertrags-
änderungen, Sanierung oder Renovierung ermittelt. Die angemessene Laufzeit bestimmt sich gewöhnlich nach
dem für eine Klasse von Immobilien typischen Verhalten der Marktteilnehmer. Die Schätzung des periodischen
Cashflows erfolgt gewöhnlich anhand der Bruttoerträge abzüglich Leerstand, nicht erzielbarer Aufwendungen,
Inkassoverlusten, Mietanreizen, Instandhaltungsaufwendungen, Makler- und Verkaufsprovisionen sowie
sonstiger Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen. Die periodischen betrieblichen Nettozuflüsse werden dann
zusammen mit einer Schätzung des für das Ende des Prognosezeitraums erwarteten Residualwerts abgezinst.
Deutliche Erhöhungen (Kürzungen) der erwarteten Marktmiete und jährlichen Mietsteigerungsraten würden
bereits allein zu einem deutlich höheren (niedrigeren) beizulegenden Zeitwert der betroffenen Immobilien
führen. Deutliche Erhöhungen (Rückgänge) der langfristigen Leerstandsrate und des Abzinsungssatzes (und der
Ausstiegsrendite) würden ebenfalls jeweils zu einem deutlich niedrigeren (höheren) beizulegenden Zeitwert
führen.
Im Allgemeinen geht eine Änderung der Annahme über die erwartete Marktmiete einher mit einer gleich-
gerichteten Änderung der jährlichen Mietsteigerungsrate und des Abzinsungssatzes (und der Ausstiegsrendite)
und einer gegenläufigen Änderung der langfristigen Leerstandsrate.
IFRS13.93(h)(i)
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 98
17. Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (Fortsetzung)
Hinweis
Der Konzern hat entschieden, als Finanzinvestition gehaltene Immobilien zum beizulegenden Zeitwert gemäß IAS 40 zu
bewerten.
Sowohl bei wiederkehrender als auch nicht wiederkehrender Bemessung des beizulegenden Zeitwerts muss ein Unter-
nehmen in Fällen, in denen die höchste und beste Verwendung eines nichtfinanziellen Vermögenswerts von seiner gegen-
wärtigen Verwendung abweicht, diesen Sachverhalt angeben und den Grund nennen, warum der nichtfinanzielle Vermö-
genswert in einer Weise verwendet wird, die von seiner höchsten und besten Verwendung abweicht (IFRS 13.93(i)). Nach
Einschätzung des Konzerns weicht die höchste und beste Verwendung seiner Immobilien nicht von deren aktueller Ver-
wendung ab. Die Angabe darüber, dass die höchste und beste Verwendung eines Vermögenswerts von seiner tatsäch-
lichen Verwendung abweicht, könnte wie folgt lauten:
Der Konzern ist der Ansicht, dass die Nutzung des Bürohauses als Bürofläche dessen höchster und bester Verwendung
entspricht. Die höchste und beste Verwendung der Einzelhandelsimmobilie zum Bewertungszeitpunkt würde dem-
gegenüber darin bestehen, diese umzuwandeln und für Wohnzwecke zu nutzen. Aus strategischen Gründen wird auf
eine Änderung der Nutzung dieser Immobilie verzichtet.
Ergänzend zu den Informationen nach IFRS 13 fordert IAS 1 Angaben darüber, welche maßgeblichen Ermessensentschei-
dungen das Management über die künftigen Entwicklungen getroffen hat und welche Quellen von Schätzungsunsicher-
heiten bestehen. IAS 1.129(b) fordert zum Beispiel Angaben zur Sensitivität der Buchwerte hinsichtlich der Methoden, der
Annahmen und der Schätzungen, die der Berechnung der Buchwerte zugrunde liegen, unter Angabe der Gründe für die
Sensitivität. Es kann daher unter Umständen erforderlich sein, neben den Informationen nach IFRS 13.93(h) ergänzende
Angaben in den Abschluss aufzunehmen.
IAS 40 erlaubt die Bewertung von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien zu historischen Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen. Würde der Konzern als Finanz-
investition gehaltene Immobilien zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanzieren, so wären Angaben
über die Bewertungsgrundlagen und Abschreibungssätze erforderlich (ähnlich den Bestimmungen für Sachanlagen in
IAS 16). IAS 40.79(e) verlangt die Angabe des beizulegenden Zeitwerts der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien.
Für diese Angabe ist der beizulegende Zeitwert nach den Vorschriften des IFRS 13 zu ermitteln. Ergänzend zu den nach
IAS 40 geforderten Informationen verlangt IFRS 13.97 folgende Angaben:
• Stufe in der Bemessungshierarchie, in die die Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts eingeordnet sind, d. h.
Stufe 1, 2 oder 3,
• Beschreibung der Bewertungsmethoden und Inputfaktoren für Bemessungen des beizulegenden Zeitwerts in Stufe 2
oder Stufe 3,
• sofern die höchste und beste Verwendung von der gegenwärtigen Verwendung des Vermögenswerts abweicht,
diesen Sachverhalt und der Grund dafür.
Gemäß IFRS 13.99 muss ein Unternehmen die in IFRS 13 vorgeschriebenen quantitativen Angaben in Tabellenform
darstellen, sofern nicht ein anderes Format sachgerechter ist. Der Konzern hat sich für die Tabellenform entschieden
(siehe oben).
Anhang zum Konzernabschluss
99 Good Group (International) Limited
18. Immaterielle Vermögenswerte
Entwick-lungskosten
Patente und Lizenzen
mit begrenzter Nutzungs-
dauer
Lizenzen mit unbe-grenzter
Nut-zungs-dauer
Ge-schäfts-
oder Firmen-
wert Summe IAS 38.118(c)
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR IAS 38.118(e)
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
Stand 1. Jänner 2015 1.585 395 240 119 2.339
Zugänge – Selbst geschaffene Vermögenswerte
390 — — — 390
Erwerb eines Tochterunternehmens (angepasst*)
— — — 131 131
Stand 31. Dezember 2015 1.975 395 240 250 2.860
Zugänge – Selbst geschaffene Vermögenswerte
587 — — — 587
Erwerb eines Tochterunternehmens — 30 1.170 2.231 3.431
Zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte
— (138) — — (138)
Stand 31. Dezember 2016 2.562 287 1.410 2.481 6.740
Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 1. Jänner 2015 165 60 — — 225
Abschreibungen 124 50 — — 174
Stand 31. Dezember 2015 289 110 — — 399
Abschreibungen 95 30 — — 125
Wertminderungen (Angabe 19) — — — 200 200
Zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte
— (3) —
— (3)
Stand 31. Dezember 2016 384 137 — 200 721
Nettobuchwert
Stand 31. Dezember 2016 2.178 150 1.410 2.281 6.019
Stand 31. Dezember 2015 (angepasst*) 1.686 285 240 250 2.461
* Der Betrag des Geschäfts- oder Firmenwerts wurde angepasst und entspricht nicht dem im Konzernabschluss 2015 ver-
öffentlichten Betrag. Diese Änderung resultiert aus der endgültigen Bewertung des Erwerbs der Lightbulbs Limited (zu
Einzelheiten siehe Anhangangabe 7).
Im Bereich Brandschutz bestehen zwei Forschungs- und Entwicklungsprojekte: Eines dient der Verbesserung der
Feuermelde- und Sprinkleranlagen und das andere steht in Verbindung mit feuerhemmenden Stoffen für Kraft-
fahrzeuge und Flugzeuge.
Erwerbe während des Geschäftsjahres
Patente und Lizenzen umfassen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene immaterielle
Vermögenswerte. Patente wurden von der zuständigen staatlichen Institution für einen Mindestzeitraum von
zehn Jahren erteilt. Lizenzen wurden mit einer Verlängerungsoption zum Ende der Berichtsperiode erworben.
Für eine Verlängerung entstehen dem Konzern keine oder nur geringe Kosten. Zuvor erworbene Lizenzen
wurden verlängert und ermöglichen dem Konzern die Klassifikation dieser Vermögenswerte als Vermögens-
werte mit unbegrenzter Nutzungsdauer. Ein Werthaltigkeitstest für diese Vermögenswerte wurde zum
31. Dezember 2016 durchgeführt (Anhangangabe 19).
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 100
19. Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungs-dauer
Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte und Lizenzen
mit unbegrenzter Nutzungsdauer wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den zahlungsmittelgenerierenden
Einheiten „Elektronik“ und „Brandschutzausrüstung“ zugeordnet, die auch berichtspflichtige Geschäfts-
segmente darstellen.
Den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnete Buchwerte von Geschäfts- oder Firmenwerten und Lizenzen:
Zahlungsmittel-generierende Einheit
„Elektronik“
Zahlungsmittel-generierende Einheit
„Brandschutz-ausrüstung“ Summe
2016 2015 2016 2015 2016 2015
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Geschäfts- oder Firmenwert 50 250 2.231 — 2.281 250 IAS 36.134(a)
Lizenzen mit unbegrenzter Nutzungsdauer 360 — 1.050 240 1.410 240 IAS 36.134(b)
Der Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderung im Dezember 2016 und 2015 durch. Er berück-
sichtigt neben anderen Faktoren das Verhältnis zwischen Marktkapitalisierung und Buchwert bei der Überprü-
fung auf Anhaltspunkte für eine Wertminderung. Zum 31. Dezember 2016 lag die Marktkapitalisierung des
Konzerns unter dem Buchwert seines Eigenkapitals, was auf eine mögliche Wertminderung des Geschäfts- oder
Firmenwerts und eine Wertminderung der Vermögenswerte des Geschäftssegments hindeutet. Ferner führten
der umfassende weltweite Rückgang der Bau- und Entwicklungsaktivitäten sowie eine anhaltende wirtschaftliche
Verunsicherung zu einem Nachfragerückgang in beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten.
Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Elektronik“
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „Elektronik“ (zum 31. Dezember 2016:
EUR 37.562.000) wird auf der Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-
Prognosen ermittelt, die auf vom Management für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Finanzplänen
basieren. Die prognostizierten Cashflows wurden aktualisiert, um den Nachfragerückgang für Produkte und
Dienstleistungen abzubilden. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt
15,5 % (2015: 12,1 %). Cashflows nach dem Zeitraum von fünf Jahren werden unter Verwendung einer Wachs-
tumsrate von 3,0 % (2015: 5,0 %) extrapoliert. Diese Wachstumsrate entspricht der langfristigen durchschnitt-
lichen Wachstumsrate der Elektronikbranche. Die Überprüfung zeigte, dass der beizulegende Zeitwert abzüglich
Veräußerungskosten den Nutzungswert nicht übersteigt. Infolge dieser Analyse wies das Management im
Geschäftsjahr einen Wertminderungsaufwand von EUR 200.000 gegenüber dem zum 31. Dezember 2015 mit
EUR 250.000 angesetzten Geschäfts- oder Firmenwert aus. Der Wertminderungsaufwand wurde in der Gewinn-
und Verlustrechnung unter den Verwaltungskosten erfasst.
IAS 36.130(e)
IAS 36.134 (d)(iii)
IAS 36.134 (d)(iv)
IAS 36.134 (d)(v)
IAS 36.126(a)
Zahlungsmittelgenerierende Einheit „Brandschutzausrüstung“
Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „Brandschutzausrüstung“ wird ebenfalls auf
Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf vom
Management für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Die prognostizierten
Cashflows wurden aktualisiert, um den Nachfragerückgang für Produkte und Dienstleistungen abzubilden. Der
für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt 14,4 % (Vorjahr: 12,8 %). Nach
dem Zeitraum von fünf Jahren anfallende Cashflows werden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 4,1 %
(2015: 3,8 %) extrapoliert. Diese Wachstumsrate übersteigt das durchschnittlich in der Branche erzielte
Wachstum um 0,75 %. Das Management des Bereichs „Brandschutzausrüstung“ hält diese Wachstumsrate in
Anbetracht des Erwerbs der Extinguishers Limited für gerechtfertigt. Infolge dieses Erwerbs verfügt der
Konzern über ein Branchenpatent, das andere Unternehmen für einen Zeitraum von zehn Jahren von der
Herstellung eines Spezialprodukts ausschließt. Für das Patent besteht nach Ablauf des zehnjährigen Zeitraums
eine Verlängerungsoption. Infolge der Analyse identifizierte das Management einen Spielraum von
EUR 5.674.000 zwischen dem beizulegenden Zeitwert und dem Buchwert (headroom) und sieht keine
Wertminderung für diese zahlungsmittelgenerierende Einheit.
IAS 36.130(e)
IAS 36.134 (c) IAS
36.134 (d)(iii)
IAS 36.134 (d)(iv)
IAS 36.134 (d)(v)
IAS 36.134 (f)(i)
Anhang zum Konzernabschluss
101 Good Group (International) Limited
19. Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungs-dauer (Fortsetzung)
Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts und Sensitivitätsanalyse zu getroffenen Annahmen
• Bei folgenden der Berechnung des Nutzungswerts der beiden Einheiten „Elektronik“ und „Brandschutz-
ausrüstung“ zugrunde gelegten Annahmen bestehen die größten Schätzungsunsicherheiten:
• Bruttogewinnmargen
• Abzinsungssätze
• Preisentwicklung bei Rohstoffen
• Marktanteile im Prognosezeitraum
• Wachstumsraten, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Prognosezeitraums zugrunde
gelegt werden
IAS 36.134 (d)(i)
IAS 36.134 (d)(ii)
IAS 36.134(f)
IAS 36.134 (f)(ii)
IAS 36.134 (f)(iii)
Bruttogewinnmargen Die Bruttogewinnmargen werden anhand der durchschnittlichen Werte ermittelt, die in
den drei vorangegangenen Geschäftsjahren vor Beginn des Budgetzeitraums erzielt wurden. Die Bruttogewinn-
margen für die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten „Elektronik“ und „Brandschutzausrüstung“ beliefen sich
auf 22,17 % bzw. 26,03 %. Die Bruttogewinnmargen werden im Laufe des Budgetzeitraums um die erwarteten
Effizienzsteigerungen erhöht. Für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Elektronik“ wurde ein Faktor von
1,5 % p. a., für „Brandschutzausrüstung“ von 2,0 % p. a. angewandt.
Ein Nachfragerückgang könnte die Bruttogewinnmarge schmälern. Ein Rückgang der Bruttogewinnmarge um
1,0 % würde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Elektronik“ einen weiteren Wertminderungsbedarf
bedeuten. Ein Rückgang der Bruttogewinnmarge um 5,0 % würde für die zahlungsmittelgenerierende Einheit
„Brandschutzausrüstung“ zu einer Wertminderung führen.
Abzinsungssätze Die Abzinsungssätze stellen die aktuellen Markteinschätzungen hinsichtlich der den zahlungs-
mittelgenerierenden Einheiten jeweils zuzuordnenden spezifischen Risiken dar; hierbei werden der Zinseffekt und
die spezifischen Risiken der Vermögenswerte, für die die geschätzten künftigen Cashflows nicht angepasst
wurden, berücksichtigt. Die Berechnung des Abzinsungssatzes berücksichtigt die spezifischen Umstände des
Konzerns und seiner Geschäftssegmente und basiert auf seinen durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten
(WACC). Die durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten berücksichtigen sowohl das Fremd- als auch das
Eigenkapital. Die Eigenkapitalkosten werden aus der erwarteten Kapitalrendite der Eigenkapitalgeber des
Konzerns abgeleitet. Die Fremdkapitalkosten basieren auf dem verzinslichen Fremdkapital, für das der Konzern
einen Schuldendienst zu leisten hat. Das segmentspezifische Risiko wird durch die Anwendung individueller
Betafaktoren einbezogen. Die Betafaktoren werden jährlich auf der Grundlage der öffentlich zugänglichen
Marktdaten ermittelt. Zur Ermittlung eines Abzinsungssatzes vor Steuern wird der Abzinsungssatz um den
entsprechenden Betrag und Zeitpunkt künftiger steuerlicher Zahlungsströme bereinigt.
Ein Anstieg des Abzinsungssatzes vor Steuern auf 16,0 % (d. h. + 0,5 %) würde für die zahlungsmittelgenerie-
rende Einheit „Elektronik“ einen weiteren Wertminderungsbedarf bedeuten. Ein Anstieg des Abzinsungssatzes
vor Steuern auf 20,0 % würde auch für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Brandschutzausrüstung“ zu
einer Wertminderung führen.
Preisentwicklung bei Rohstoffen Den Schätzungen werden die veröffentlichten Preisindizes der Länder, aus
denen die Rohstoffe bezogen werden, sowie Daten, die spezifische Rohstoffe betreffen, zugrunde gelegt.
Prognosedaten werden verwendet, wenn sie öffentlich zugänglich sind (überwiegend in Euroland und in den
USA), andernfalls werden tatsächliche Rohstoffpreisentwicklungen der Vergangenheit als Indikator für künftige
Preisentwicklungen herangezogen.
Das Management hat die Möglichkeit von höheren als den der Planung zugrunde gelegten Preissteigerungen von
Rohstoffen erwogen. Dazu kann es kommen, wenn erwartete aufsichtsrechtliche Änderungen zu einer steigen-
den Nachfrage führen, der die Lieferanten nicht nachkommen können. Der Planung wurde eine Preissteige-
rungsrate zwischen 1,9 % und 2,6 % für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Elektronik“ und zwischen 2,1 %
und 4,5 % für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Brandschutzausrüstung“, in Abhängigkeit davon, aus
welchem Land die Rohstoffe bezogen werden, zugrunde gelegt. Wenn die Preissteigerungen bei Rohstoffen
durchschnittlich um 0,5 % höher ausfallen als der prognostizierte Preisanstieg, könnte sich ein weiterer Wert-
minderungsbedarf ergeben.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 102
19. Geschäfts- oder Firmenwert und immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungs-dauer (Fortsetzung)
Annahmen über den Marktanteil Diese Annahmen sind insofern wichtig, als das Management – wie auch bei der
Festlegung von Annahmen für Wachstumsraten (siehe unten) – beurteilt, wie sich die Position der zahlungs-
mittelgenerierenden Einheit im Vergleich zu ihren Wettbewerbern während des Prognosezeitraums ändern
könnte. Das Management rechnet damit, dass der Anteil des Konzerns am Elektronikmarkt (20 %) im Prognose-
zeitraum unverändert bleibt. Außerdem geht das Management davon aus, dass der Konzern sich mit der
zahlungsmittelgenerierenden Einheit „Brandschutzausrüstung“ im Vergleich zu seinen Wettbewerbern nach
dem Erwerb der Extinguishers Limited stärker positionieren wird. Der Anteil des Konzerns am Markt für Brand-
schutzausrüstung liegt derzeit bei 37 %.
Das Management rechnet zwar damit, dass der Anteil des Konzerns am Elektronikmarkt im Prognosezeitraum
stabil bleibt, jedoch würde ein Rückgang des Marktanteils um 8 % einen weiteren Wertminderungsbedarf für die
zahlungsmittelgenerierende Einheit „Elektronik“ bedeuten. Ebenso würde ein Rückgang des Marktanteils für
Brandschutzausrüstung um 20 % für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Brandschutzausrüstung“ einen
Wertminderungsbedarf bedeuten.
Schätzungen der Wachstumsraten Den Wachstumsraten liegen veröffentlichte branchenbezogene Markt-
studien zugrunde. Aus den oben genannten Gründen berücksichtigt die zur Extrapolation des Budgets für die
zahlungsmittelgenerierende Einheit „Brandschutzausrüstung“ verwendete langfristige Wachstumsrate eine
Anpassung aufgrund des Erwerbs eines wichtigen Branchenpatents.
Der Konzern erkennt an, dass die Geschwindigkeit des technologischen Wandels und mögliche neue Wettbe-
werber die Annahmen zur Wachstumsrate wesentlich beeinflussen könnten. Aus dem Eintritt neuer Wettbe-
werber in den Markt werden keine negativen Auswirkungen auf die Prognosen erwartet; dies könnte jedoch zu
einer anderen nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wachstumsrate als der berücksichtigten
langfristigen Wachstumsrate in Höhe von 5,2 % für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Elektronik“ und von
8,4 % für die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Brandschutzausrüstung“ führen. Ein Rückgang der langfristi-
gen Wachstumsrate in der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „Elektronik“ um 0,8 % würde einen weiteren
Wertminderungsbedarf ergeben. Ein Rückgang der langfristigen Wachstumsrate in der zahlungsmittelgenerie-
renden Einheit „Brandschutzausrüstung“ um 0,3 % würde einen Wertminderungsbedarf ergeben.
Hinweis
Der Konzern hat die erzielbaren Beträge seiner zahlungsmittelgenerierenden Einheiten gemäß IAS 36 auf der Basis des Nutzungswerts ermittelt. Werden die erzielbaren Beträge auf der Basis des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräuße-rungskosten ermittelt, so verlangt IAS 36.134(e) Angaben zu den Bewertungsmethoden sowie weitere Informationen, darunter die getroffenen wesentlichen Annahmen, eine Beschreibung der Vorgehensweise des Managements bei der Bestimmung jeder wesentlichen Annahme, die Stufe der Bemessungshierarchie und im Fall einer Änderung der Bewer-tungsmethoden die Gründe dafür. Wird der beizulegende Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten anhand diskontierter Cashflow-Prognosen ermittelt, so sind ergänzende Angaben erforderlich, darunter der Prognosezeitraum für die Cashflow-Prognose, die zur Extrapolation der Cashflow-Prognosen verwendete Wachstumsrate und der (die) auf die Cashflow-Prognosen angewandte(n) Abzinsungssatz(-sätze). Obgleich ein Unternehmen nicht verpflichtet ist, die nach IFRS 13 geforderten Angaben zu machen, ähneln sich die Angaben nach IFRS 13 und die im Abschluss gemäß IAS 36.134(e) aufgenommenen bzw. aufgezeigten Angaben.
Nach IAS 36.134(d)(i) sind die wesentlichen Annahmen für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit anzugeben, für welche der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts oder der immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer, die dieser Einheit zugeordnet sind, im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts oder der immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer des Unternehmens signifikant ist. Die obigen Informationen dienen der Veranschaulichung. Die Unternehmen müssen im Einzelnen beurteilen, welche der von ihnen verwendeten Annahmen das Wesentlichkeitskriterium erfüllen und daher die obige Angabepflicht auslösen.
IAS 36.134(f) verlangt Angaben zur Sensitivitätsanalyse für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit, für die der Buch-wert des Geschäfts- oder Firmenwerts oder der immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer, die dieser Einheit zugeordnet sind, signifikant ist im Vergleich zum Gesamtbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts oder der immateriellen Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer des Unternehmens. Diese Angaben sind dann erforderlich, wenn eine für möglich gehaltene Änderung einer wesentlichen Annahme, welche der Bestimmung des erziel-baren Betrags der Einheit zugrunde gelegt wurde, dazu führen würde, dass der Buchwert der Einheit deren erzielbaren Betrag übersteigt. Der Konzern hat für alle auf die zahlungsmittelgenerierende Einheit „Elektronik“ bezogenen wesent-lichen Annahmen Sensitivitätsangaben in den Abschluss aufgenommen, da unterjährig ein Wertminderungsaufwand entstanden ist und der Buchwert dem erzielbaren Betrag entspricht. Sensitivitätsangaben wurden gleichermaßen für die Annahmen der zahlungsmittelgenerierenden Einheit „Brandschutzausrüstung“ gemacht, weil eine für möglich gehaltene Änderung der wesentlichen Annahmen einen Wertminderungsbedarf auslösen könnte. Unternehmen müssen im Rahmen ihrer Sensitivitätsanalysen bei der Bestimmung, wann der erzielbare Betrag gleich dem Buchwert ist (IAS 36.134(f)(iii)), bei der Änderung einer Annahme auch mögliche Wechselwirkungen auf andere Annahmen berücksichtigen. Der Konzern hat dies in den vorliegenden Angaben berücksichtigt.
Anhang zum Konzernabschluss
103 Good Group (International) Limited
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten
20.1 Finanzielle Vermögenswerte
2016 2015 IFRS 7.6
IFRS 7.8
TEUR TEUR IFRS 39.9
Nicht als Sicherungsinstrument eingestufte Derivate
Devisenterminkontrakte 640 —
Eingebettete Derivate 210 —
Als Sicherungsinstrument eingestufte Derivate
Devisenterminkontrakte 252 153
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (erfolgsneutral
zum beizulegenden Zeitwert)
Nicht notierte Stammaktien 1.038 898
Notierte Stammaktien 337 300
Notierte Schuldverschreibungen 612 600
Summe zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente 3.089 1.951
Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögens-werte
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Angabe 22)
25.672 22.290
Schuldscheindarlehen 3.674 1.685
Darlehen an ein assoziiertes Unternehmen 200 —
Darlehen an Mitglieder der Unternehmensleitung 13 8
Summe finanzielle Vermögenswerte 32.648 25.934
Summe kurzfristig 26.223 22.443
Summe langfristig 6.425 3.491
Als Sicherungsinstrument designierte Derivate zeigen die positive Änderung des beizulegenden Zeitwerts der
Devisenterminkontrakte, die zusammen mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen als
Absicherung von Cashflows aus erwarteten künftigen Verkäufen in US-Dollar (USD) und Käufen in britischen
Pfund (GBP) designiert wurden.
IFRS 7.32A
Nicht als Sicherungsinstrument designierte Derivate zeigen die positive Änderung des beizulegenden Zeitwerts
der Devisenterminkontrakte, die nicht als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen designiert, aber
dennoch dazu bestimmt sind, das Währungsrisiko aus erwarteten Verkäufen und Käufen zu verringern.
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert) sind zu
einem wesentlichen Teil in Anteile nicht börsennotierter Gesellschaften angelegt. Der Konzern hält dabei nicht
beherrschende Anteile an diesen Gesellschaften (zwischen 2 % und 9 %). Der Konzern betrachtet diese Anteile
als strategische Beteiligungen. So wurden in Bereichen „Energie“ und „Elektronik“ Verträge über Forschungs-
zusammenarbeit abgeschlossen. Der Konzern hält ferner notierte Schuldverschreibungen und Aktien. Der
beizulegende Zeitwert dieser notierten Schuldverschreibungen und Aktien wird durch die auf einem aktiven
Markt veröffentlichten Marktpreise bestimmt.
Der Konzern identifizierte eine Wertminderung in Höhe von EUR 88.000 bei zur Veräußerung verfügbaren
notierten Schuldverschreibungen und eine Wertminderung in Höhe von EUR 23.000 bei zur Veräußerung
verfügbaren notierten Stammaktien. Die Wertminderung zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögens-
werte wird in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzaufwendungen erfasst.
Kredite und Forderungen sind nichtderivative finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungs-
kosten angesetzt werden, und generieren für den Konzern Zinserträge aus variabler oder fester Verzinsung.
Der Buchwert kann durch Änderungen des Ausfallrisikos der Geschäftspartner beeinflusst werden.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 104
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
20.2 Finanzielle Verbindlichkeiten: Verzinsliche Darlehen
Effektiv-zinssatz Fälligkeit 2016 2015 IFRS 7.7
% TEUR TEUR
Kurzfristige verzinsliche Darlehen
Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing und
Mietkaufverträgen (Angabe 32) 7,8 2017/2016 83 51
Kontokorrentkredite EURIBOR +1,0 Täglich fällig 966 2.650
Bankdarlehen über EUR 1.500.000 EURIBOR +0,5 1. Nov. 2017 1.411 —
Bankdarlehen über EUR 2.200.000 EURIBOR +0,5 31. März 2016 — 74
Summe kurzfristige verzinsliche Darlehen 2.460 2.775
Langfristige verzinsliche Darlehen
Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing und
Mietkaufverträgen (Angabe 32) 7,8 2018-2019 905 943
Zu 8 % verzinsliche Schuldverschreibungen 8,2 2018-2024 3.374 3.154
Zu 8,25 % verzinsliche besicherte Darlehen
über USD 3.600.000 *LIBOR +0,2 31. Mai 2022 2.246 —
Besichertes Bankdarlehen LIBOR +2,0 31. Juli 2022 3.479 3.489
Bankdarlehen über EUR 1.500.000
(2015: EUR 1.400.000) EURIBOR +0,5 1. Nov. 2017 — 1.357
Bankdarlehen über EUR 2.750.000
(2015: EUR 2.500.000) EURIBOR +1,1 2019-2021 2.486 2.229
Bankdarlehen über EUR 2.200.000 EURIBOR +0,5 31. März 2020 2.078 2.078
Bankdarlehen über EUR 5.809.000 7,5 1. Jan. 2021 — 5.809
Darlehen von einem externen Investor in die
Fire Equipment Test Lab Limited 11,0 2019 3.000 —
Wandelbare Vorzugsaktien 11,6 2017-2022 2.778 2.644
Summe langfristige verzinsliche Darlehen 20.346 21.703
Summe verzinsliche Darlehen 22.806 24.478
* einschließlich der Effekte aus damit verbundenen Zinsswaps
Hinweis
IFRS 7.7 verlangt nur Angaben, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die Bedeutung der Finanzinstrumente für
die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu beurteilen. Da der Konzern in ihrer Höhe wesentliche verzinsliche Darlehen in
seiner Bilanz ausweist, hat der Konzern entschieden, den Abschlussadressaten detaillierte Informationen zum effektiven
Zinssatz und der Fälligkeit der Darlehen zur Verfügung zu stellen.
Kontokorrentkredite
Die Kontokorrentkredite sind durch einen Teil der kurzfristigen Einlagen des Konzerns besichert.
IFRS 7.7
Bankdarlehen über EUR 1.500.000
Dieses Darlehen ist nicht besichert und am 1. November 2017 endfällig.
Zu 8 % verzinsliche Schuldverschreibungen
Die zu 8 % verzinslichen Schuldverschreibungen sind ab dem 1. Jänner 2018 in gleichen jährlichen Raten in
Höhe von EUR 350.000 zurückzuzahlen.
Zu 8,25 % verzinsliches besichertes Darlehen
Das Darlehen ist durch ein erstrangiges Grundpfandrecht an bestimmten Grundstücken und Gebäuden des
Konzerns mit einem Buchwert in Höhe von EUR 2.400.000 (2015: EUR 0) besichert.
Anhang zum Konzernabschluss
105 Good Group (International) Limited
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Besichertes Bankdarlehen
Dieses Darlehen wurde im Rahmen einer Multi-Option Facility (MOF) mit sechsjähriger Laufzeit in Anspruch
genommen. Das Darlehen ist innerhalb von 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag fällig, wurde jedoch als
langfristig eingestuft, weil der Konzern plant und auch verlangen kann, seine Rechte im Rahmen der MOF auszu-
üben, um dieses Darlehen zu refinanzieren. Eine solche sofortige Anschlussfinanzierung ist mit einer Laufzeit
bis zum 31. Juli 2022 möglich. Der Gesamtrückzahlungsbetrag bei Fälligkeit beträgt EUR 3.500.000. Das
Darlehen ist durch ein erstrangiges Grundpfandrecht an bestimmten Grundstücken und Gebäuden des Konzerns
mit einem Buchwert in Höhe von EUR 5.000.000 (2015: EUR 5.000.000) besichert.
IAS 1.73
Bankdarlehen über EUR 2.750.000
Der Konzern erhöhte in der Berichtsperiode seine Ausleihungen im Rahmen dieses Darlehensvertrags um
EUR 250.000. Das Darlehen ist in zwei Raten in Höhe von EUR 1.250.000 am 31. Dezember 2019 und in Höhe
von EUR 1.500.000 am 31. Dezember 2021 zurückzuzahlen.
Bankdarlehen über EUR 2.200.000
Dieses Darlehen ist nicht besichert und am 31. März 2020 endfällig. Zum 31. Dezember 2015 waren
EUR 74.000 am 31. März 2016 fällig.
Bankdarlehen über EUR 5.809.000
Dieses Darlehen wurde in die zur Ausschüttung gehaltenen Schulden (netto) umgebucht.
Wandelbare Vorzugsaktien
Zum 31. Dezember 2016 und 2015 befanden sich 2.500.000 wandelbare Vorzugsaktien im Umlauf. Jede
Vorzugsaktie hat einen Nennbetrag von EUR 1 und ist auf Wunsch der Anteilseigner zum 1. Jänner 2018 im
Verhältnis drei Vorzugsaktien für eine Stammaktie in Stammaktien des Mutterunternehmens des Konzerns
wandelbar. Alle nicht gewandelten Vorzugsaktien werden zum 31. Dezember 2021 zu einem Preis von
EUR 1,20 je Vorzugsaktie vom Unternehmen zurückgekauft. Für die Vorzugsaktien werden jährlich 7 %
Dividenden ausgeschüttet, die halbjährlich nachschüssig am 30. Juni und 31. Dezember ausgezahlt werden. Die
Dividendenansprüche sind nicht kumulierend. Im Fall einer Liquidation sind die Vorzugsaktien gegenüber den
Stammaktien vorrangig. Die Darstellung des Eigenkapitalanteils dieser Aktien wird in Anhangangabe 24
erläutert.
IAS 1.79(a)(v)
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten
2016 2015
TEUR TEUR
Nicht als Sicherungsinstrument eingestufte Derivate
Devisenterminkontrakte 720 —
Eingebettete Derivate 782 —
Als Sicherungsinstrument eingestufte Derivate
Devisenterminkontrakte 170 254
Rohstoffterminkontrakte 980 —
Zinsswaps 35 —
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten
Bedingte Gegenleistung (Angabe 7) 1.072 —
Summe zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente 3.759 254
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungs-kosten außer verzinsliche Darlehen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten (Angabe 31)
19.444 20.730
Finanzgarantien 87 49
Summe sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 23.290 21.033
Summe kurzfristig 22.484 21.033
Summe langfristig 806 —
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 106
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Als Sicherungsinstrument designierte Derivate zeigen die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der Devisen-terminkontrakte, die zusammen mit mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen als Absicherung von Cashflows aus erwarteten künftigen Käufen in GBP designiert wurden.
Als Sicherungsinstrument designierte Derivate spiegeln auch die Änderung des beizulegenden Zeitwerts der 2016 abgeschlossenen Rohstoffterminkontrakte wider. Der Konzern ist bei seinen prognostizierten Käufen von Kupfer dem Risiko von Preisschwankungen ausgesetzt. Die Terminkontrakte führen nicht zur physischen Lieferung von Kupfer, sondern sind als Absicherung von Cashflows zum Ausgleich der Auswirkungen von Änderungen des Kupferpreises ausgelegt. Der Konzern sichert in der nächsten Berichtsperiode ca. 45 % seiner erwarteten Kupferkäufe ab. Das verbleibende Volumen der Kupferkäufe unterliegt der Preisvolatilität.
IFRS 7.32A
Bedingte Gegenleistung Als Teil der Kaufvereinbarung mit dem früheren Eigentümer der Extinguishers Limited wurde eine bedingte Gegenleistung vereinbart. Diese Gegenleistung ist vom Ergebnis vor Steuern der Extinguishers Limited während eines 12-Monats-Zeitraums abhängig. Der beizulegende Zeitwert der bedingten Gegenleistung zum Erwerbszeit-punkt belief sich auf EUR 714.000. Dieser erhöhte sich zum 31. Dezember 2016 aufgrund einer signifikant verbesserten Leistung im Vergleich zur Unternehmensplanung auf EUR 1.071.500. Als Zeitpunkt für die finale Bestimmung und Fälligkeit der bedingten Gegenleistung wurde der 30. September 2017 bestimmt.
IFRS 3.B64(g)
Hinweis
IFRS 7 schreibt vor, dass ein Unternehmen Informationen zu Aufrechnungsrechten in Bezug auf Finanzinstrumente und zu damit verbundenen Vereinbarungen (z. B. Sicherungsvereinbarungen) offenlegt. Auf diese Weise erhalten Abschluss-adressaten Informationen, mit deren Hilfe die Auswirkungen der Verrechnungsverträge auf die Finanzlage von Unter-nehmen beurteilt werden können.
Die Finanzinstrumente des Konzerns werden weder nach IAS 32 saldiert, noch unterliegen sie Verrechnungsverträgen. Wenn ein Unternehmen aber Finanzinstrumente angesetzt hat, die nach IAS 32 saldiert werden, so sind die nach IFRS 7.13A-13E vorgeschriebenen Angaben zu machen. Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen Finanzinstrumente angesetzt hat, die zwar nicht nach IAS 32 saldiert werden, jedoch einem einklagbaren Globalverrechnungsvertrag oder einer ähnlichen Vereinbarung unterliegen.
20.3 Sicherungsbeziehungen und Derivate
Nicht als Sicherungsinstrument eingestufte Derivate
Der Konzern verwendet Fremdwährungskredite und Devisenterminkontrakte, um sich gegen einen Teil der Transaktionsrisiken abzusichern. Die Devisenterminkontrakte werden nicht als Absicherung von Cashflows eingestuft. Der Zeitraum, für den die Devisenterminkontrakte abgeschlossen werden, entspricht dem Zeitraum, in dem ein Fremdwährungsrisiko der zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle besteht, in der Regel ein bis 24 Monate.
IFRS 7.22
Absicherung von Cashflows
Währungsrisiko
Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertete Devisentermingeschäfte sind als Sicherungsinstrumente zur Absicherung von Cashflows aus erwarteten Verkäufen in USD und erwarteten Käufen in GBP designiert. Diese erwarteten Transaktionen sind sehr wahrscheinlich und umfassen ca. 25 % der insgesamt erwarteten Verkäufe des Konzerns in USD und ca. 65 % seiner insgesamt erwarteten Käufe in GBP.
Der Konzern hat ferner weitere Devisentermingeschäfte mit dem Ziel abgeschlossen, das Währungsrisiko der erwarteten Verkäufe und Käufe zu reduzieren. Diese sind jedoch nicht als Sicherungsbeziehungen designiert und werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Die Höhe der Devisentermingeschäfte variiert entsprechend der Höhe der erwarteten Verkäufe und Käufe in Fremdwährungen sowie der Schwankungen der Wechselkurse.
IFRS 7.23(a)
2016 2015 Vermögens-
werte Schulden Vermögens-
werte Schulden
TEUR TEUR TEUR TEUR
Als Sicherungsinstrumente designierte Devisenterminkontrakte
Beizulegender Zeitwert 252 (170) 153 (254)
Die Konditionen für die Devisenterminkontrakte entsprechen den Konditionen der mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen. Infolgedessen werden keine Ineffektivitäten aus Sicherungsgeschäften in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Nominalwerte sind in Anhangangabe 20.2 dargestellt.
IFRS 7.24(b)
Anhang zum Konzernabschluss
107 Good Group (International) Limited
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Die Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Cashflows aus den erwarteten künftigen Verkäufen im Jahr
2017 wurden als hoch wirksam eingestuft. Daher wurde im sonstigen Ergebnis ein nicht realisierter Gewinn in
Höhe von EUR 252.000 unter Berücksichtigung latenter Steuerschulden in Höhe von EUR 76.000 aus diesen
Sicherungsinstrumenten erfasst. Ebenso wurden die Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Cashflows der
erwarteten künftigen Verkäufe in 2016 als hoch wirksam eingestuft. Daher wurde im sonstigen Ergebnis ein
nicht realisierter Gewinn in Höhe von EUR 153.000 unter Berücksichtigung latenter Steuerschulden in Höhe von
EUR 46.000 aus diesen Kontrakten erfasst.
IFRS 7.23(c)
Die Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von Cashflows der erwarteten künftigen Käufe im Jahr 2017
wurden als hoch wirksam eingestuft. Daher wurde zum 31. Dezember 2016 im sonstigen Ergebnis ein nicht
realisierter Verlust in Höhe von EUR 170.000 unter Berücksichtigung latenter Steueransprüche in Höhe von
EUR 51.000 aus diesen Kontrakten erfasst. Ebenso wurden die Sicherungsbeziehungen zur Absicherung von
Cashflows der erwarteten künftigen Käufe in 2016 als hoch wirksam eingestuft. Daher wurde im sonstigen
Ergebnis ein nicht realisierter Verlust in Höhe von EUR 254.000 unter Berücksichtigung latenter Steueran-
sprüche in Höhe von EUR 76.000 aus diesen Kontrakten erfasst.
IFRS 7.23(c)
Der im Laufe der Periode dem sonstigen Ergebnis entnommene und in den Buchwert der gesicherten Grund-
geschäfte aufgenommene Betrag für 2016 beläuft sich auf insgesamt EUR 183.000 und wird in Anhang-
angabe 12.8 erläutert (2015: EUR 33.000). Die zum 31. Dezember 2016 im sonstigen Ergebnis belassenen
Beträge werden den Erwartungen zufolge 2017 fällig und sich dann erfolgswirksam auswirken. Erfolgswirksame
Umgliederungen während des Geschäftsjahres von im sonstigen Ergebnis enthaltenen Gewinnen oder Verlusten
werden in Anhangangabe 12.8 dargestellt.
IFRS 7.23(d)
IFRS 7.23(e)
IFRS 7.23(a)
Rohstoffpreisrisiko
Der Konzern kauft regelmäßig Kupfer, da seine betrieblichen Tätigkeiten im Bereich Elektronik eine ständige
Versorgung mit Kupfer zur Herstellung elektronischer Geräte erfordern. Die wachsende Volatilität des Kupfer-
preises in den vergangenen 12 Monaten hat zu der Entscheidung geführt, Rohstoffterminkontrakte abzu-
schließen.
Diese Kontrakte, deren Laufzeit am 1. Juli 2016 begann, sollen die Volatilität von Preisschwankungen bei
Kupfer mindern. Die Absicherung gegen diese Preisschwankungen im Rahmen der prognostizierten Kupferkäufe
erfolgt in Übereinstimmung mit der von der Unternehmensleitung vorgegebenen Risikomanagementstrategie.
Die Kontrakte sind in Abhängigkeit der Kaufvereinbarungen auf Zeiträume zwischen 3 und 12 Monaten ausge-
legt. Der Konzern designierte lediglich die Veränderungen der Kassakurse des gesamten Rohstoffkaufpreises als
abgesichertes Risiko. Demzufolge ist die Zinskomponente der Rohstoffterminkontrakte von der Einstufung als
Absicherung ausgenommen. Die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der in der Gewinn- und Verlustrech-
nung unter den Finanzaufwendungen erfassten Zinskomponente beliefen sich im laufenden Jahr auf
EUR 23.000.
Zum 31. Dezember 2016 belief sich der beizulegende Zeitwert der ausstehenden Rohstoffterminkontrakte auf
eine Schuld in Höhe von EUR 980.000. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieb-
lichen Aufwendungen erfasste Unwirksamkeit belief sich für das laufende Jahr auf EUR 65.000 (siehe Anhang-
angabe 12.2). Der kumulierte wirksame Teil in Höhe von EUR 915.000 ist im sonstigen Ergebnis enthalten und
wird im ersten Halbjahr 2017 erfolgswirksam.
Absicherung des beizulegenden Zeitwerts
Zum 31. Dezember 2016 verfügte der Konzern über einen Zinsswap mit einem nominalen Kapitalbetrag in Höhe von USD 3.600.000 (EUR 2.246.000) (2015: EUR 0). Aufgrund dieser Vereinbarung erhält der Konzern auf den Nominalbetrag einen festen Zinssatz in Höhe von 8,25 % und zahlt einen variablen Zinssatz in Höhe des LIBOR + 0,2 %. Der Zinsswap wird zur Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts des mit 8,25 % festverzinslichen besicherten Darlehens eingesetzt.
Die Minderung des beizulegenden Zeitwerts des Zinsswaps in Höhe von EUR 35.000 (2015: EUR 0) wurde in den Finanzaufwendungen mit einem korrespondierenden Gewinn aus der Bewertung der Bankverbindlichkeit saldiert. Die 2016 erfasste Unwirksamkeit war unwesentlich.
IFRS 7.22
IFRS 7.24(a)
Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb
Zum 31. Dezember 2016 bestand ein Darlehen über USD 3.600.000, das zur Absicherung der Nettoinvesti-tionen in die beiden Tochterunternehmen Wireworks Inc. und Sprinklers Inc. in den USA bestimmt ist und der Absicherung des Währungsrisikos des Konzerns aus diesen Investitionen dient. Gewinne oder Verluste aus der Umrechnung dieses Darlehens werden direkt im sonstigen Ergebnis erfasst und mit etwaigen Gewinnen oder Verlusten aus der Währungsumrechnung der Nettoinvestitionen in die Tochterunternehmen saldiert. In den Geschäftsjahren zum 31. Dezember 2016 und 2015 bestand keine Unwirksamkeit.
IFRS 7.22
IFRS 7.24(c)
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 108
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Eingebettete Derivate
Im Jahr 2016 schloss der Konzern langfristige Verkaufsverträge mit einem Kunden in Kanada ab. Die
funktionale Währung des Kunden ist der US-Dollar. Der Verkaufspreis der Verträge ist in kanadischen Dollar
(CAD) festgesetzt. Die Verträge verlangen eine physische Lieferung und werden zum Zweck der Lieferung von
Rohstoffen in Übereinstimmung mit den erwarteten Verkaufsanforderungen des Käufers eingegangen. Die
Verträge enthalten eingebettete Fremdwährungsderivate, die vom Basisvertrag abzukoppeln sind.
IAS 39.AG33(d)
Der Konzern hat zudem mit zahlreichen Lieferanten in Südafrika und Russland verschiedene Verträge über den
Kauf von Messing und Chrom (für die ein aktiver Markt besteht) abgeschlossen. Die in diesen Kaufverträgen
vereinbarten Preise sind von den Strompreisen abhängig. Die Verträge enthalten eingebettete Rohstoffswaps,
die vom Basisvertrag abzukoppeln sind.
Diese eingebetteten Fremdwährungsderivate und Rohstoffswaps wurden getrennt und erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert bewertet. Der Buchwert der eingebetteten Derivate belief sich zum 31. Dezember 2016
auf EUR 210.000 (sonstige finanzielle Vermögenswerte) (2015: EUR 0) und EUR 782.000 (sonstige finanzielle
Verbindlichkeiten) (2015: EUR 0). Die Ergebnisauswirkungen werden unter den betrieblichen Erträgen bzw.
Aufwendungen abgebildet.
IAS 39.AG33(e)
20.4 Beizulegender Zeitwert
Die nachfolgende Tabelle zeigt nach Kategorien gegliedert Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im
Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente des Konzerns, mit Ausnahme jener, deren Buchwerte angemes-
sene Annäherungen des beizulegenden Zeitwerts sind:
IFRS 7.25
IFRS 7.26
IFRS 7.29
2016 2015
Buchwert
Beizu-legender Zeitwert Buchwert
Beizu-legender Zeitwert
TEUR TEUR TEUR TEUR
Finanzielle Vermögenswerte
Darlehen 3.887 3.741 1.693 1.654
Zur Veräußerung verfügbare finanzielle
Vermögenswerte 1.987 1.987 1.798 1.798
Devisenterminkontrakte 640 640
Eingebettete Derivate 210 210
Devisenterminkontrakte – Absicherung des
Cashflows 252 252 153 153
Summe 6.976 6.830 3.644 3.605
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verzinsliche Darlehen
Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing und
Mietkaufverträgen (988) (1.063) (994) (1.216)
Variabel verzinsliche Darlehen* (12.666) (12.666) (12.601) (12.601)
Festverzinsliche Darlehen (6.374) (6.321) (8.239) (8.944)
Wandelbare Vorzugsaktien (2.778) (2.766) (2.644) (2.621)
Finanzgarantien (87) (83) (49) (45)
Bedingte Gegenleistung (1.072) (1.072)
Nicht als Sicherungsinstrument designierte
Derivate
Devisenterminkontrakte (720) (720)
Eingebettete Derivate (782) (782)
Derivate, die als Sicherungsinstrument effektiv
sind (1.185) (1.185) (254) (254)
Summe (26.652) (26.658) (24.781) (25.681)
* Einschließlich eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten, mit 8,25 % verzinslichen besicherten Darlehens, bei dem Anpassungen aufgrund von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts vorgenommen wurden, die auf das im Rahmen eines Sicherungsgeschäfts abgesicherte Zinsrisiko zurückzuführen sind.
Anhang zum Konzernabschluss
109 Good Group (International) Limited
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Das Management hat festgestellt, dass die beizulegenden Zeitwerte von Zahlungsmitteln und kurzfristigen
Einlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Kontokorrentkrediten und sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten hauptsächlich aufgrund der kurzen
Laufzeiten dieser Instrumente ihren Buchwerten nahezu entsprechen.
Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem
Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument in einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen
erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden
könnte. Der Konzern hat folgende Methoden und Annahmen zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte
verwendet:
IFRS 13.93(d)
IFRS 13.97
IFRS 7.29
• Langfristige festverzinsliche und variabel verzinsliche Forderungen/Darlehen werden vom Konzern
basierend auf Parametern wie Zinssätzen, bestimmten länderspezifischen Risikofaktoren, Kreditwürdigkeit
der einzelnen Kunden und den Risikocharakteristiken des finanzierten Projekts bewertet. Basierend auf
dieser Bewertung werden Wertberichtigungen vorgenommen, um erwarteten Ausfällen dieser Forderungen
Rechnung zu tragen.
• Die beizulegenden Zeitwerte börsennotierter Schuldverschreibungen und Anleihen basieren auf Preis-
notierungen zum Abschlussstichtag. Der beizulegende Zeitwert von nicht notierten Instrumenten, Bank-
darlehen und sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten, Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing sowie
sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten wird durch Abzinsung der künftigen Cashflows unter
Verwendung von derzeit für Fremdkapital zu vergleichbaren Konditionen, Ausfallrisiken und Restlaufzeiten
verfügbaren Zinssätzen geschätzt. Neben der Abhängigkeit von einer zum jeweiligen Zeitpunkt für möglich
gehaltenen Änderung der geplanten Cashflows oder des Abzinsungssatzes reagiert der beizulegende
Zeitwert von Eigenkapitalinstrumenten ebenfalls sensibel auf eine für möglich gehaltene Änderung der
Wachstumsraten. Die Methode für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts erfordert die Verwendung
von nicht beobachtbaren Inputfaktoren. Die wesentlichen Inputfaktoren werden nachfolgend aufgezeigt.
Das Management muss regelmäßig die Bandbreite möglicher Alternativannahmen für diese wesentlichen
nicht beobachtbaren Inputfaktoren beurteilen und deren Auswirkungen auf den beizulegenden Zeitwert als
Ganzes bestimmen.
• Die beizulegenden Zeitwerte der nicht notierten Stammaktien wurden unter Anwendung der Discounted-
Cashflow-Methode ermittelt. Die Bewertung erfordert bestimmte Annahmen des Managements bezüglich
der Inputfaktoren des Modells einschließlich prognostizierte Cashflows, Abzinsungssatz, Ausfallrisiko und
Volatilität. Die Eintrittswahrscheinlichkeiten der verschiedenen Schätzungen innerhalb einer Bandbreite
können zuverlässig geschätzt werden und werden vom Management bei der Schätzung des beizulegenden
Zeitwerts dieser nicht notierten Eigenkapitalinstrumente verwendet.
• Die beizulegenden Zeitwerte der zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerte werden auf
der Grundlage von Börsenpreisen auf aktiven Märkten ermittelt.
• Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente mit verschiedenen Parteien ab, insbesondere mit
Finanzinstituten mit hoher Bonität (Investment Grade). Zinsswaps, Devisenterminkontrakte und Rohstoff-
terminkontrakte werden unter Anwendung eines Bewertungsverfahrens mit am Markt beobachtbaren
Inputfaktoren bewertet. Zu den am häufigsten angewandten Bewertungsverfahren gehören die Forward-
Preis- und Swap-Modelle unter Verwendung von Barwertberechnungen. Die Modelle beziehen verschiedene
Größen mit ein, wie z. B. Bonität der Geschäftspartner, Devisen-Kassa- und Termin-Kurse, Renditekurven
ausgewählter Fremdwährungen, Währungs-Spreads zwischen ausgewählten Fremdwährungen, Zinsstruk-
turkurven und Forwardkurven der zugrunde liegenden Rohstoffe. Alle Derivate sind vollständig mit Bar-
mitteln abgesichert, wodurch sowohl das Nichterfüllungsrisiko der Geschäftspartner als auch das Nicht-
erfüllungsrisiko des Konzerns ausgeschlossen werden. Zum 31. Dezember 2016 versteht sich die zum
Marktwert bewertete Derivatposition (Marked-to-Market) abzüglich der Bonitätswertberichtigung, die auf
das Ausfallrisiko der Gegenseite des Derivats zurückzuführen ist. Die Änderungen des Ausfallrisikos der
Gegenseite hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf die Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungs-
beziehung bei einer Sicherungsbeziehung zugeordneten Derivaten und anderen zum beizulegenden
Zeitwert erfassten Finanzinstrumenten.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 110
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
• Eingebettete Fremdwährungsderivate und Rohstoffswaps werden ähnlich bewertet wie Devisentermin-
kontrakte und Rohstoffswaps. Die eingebetteten Derivate beinhalten Rohstoff- und Devisenterminkon-
trakte, welche von langfristigen Basisverkaufsverträgen, bei denen die Transaktionswährung von der
funktionalen Währung der beteiligten Vertragsparteien abweicht, abgekoppelt wurden. Da diese Kontrakte
jedoch nicht abgesichert sind, berücksichtigt der Konzern auch das Ausfallrisiko der Vertragsparteien (bei
eingebetteten derivativen Vermögenswerten) oder das eigene Nichterfüllungsrisiko des Konzerns (bei
eingebetteten derivativen Verbindlichkeiten) und bezieht auf der Grundlage einer Einschätzung des
maximalen Ausfallrisikos und der Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Erfüllungsausfalls Anpassungen des
beizulegenden Zeitwerts derivativer Posten ein.
• Die beizulegenden Zeitwerte der verzinslichen Darlehen des Konzerns werden mittels der Discounted-
Cashflow-Methode ermittelt. Dabei wird ein Abzinsungssatz zugrunde gelegt, der den Fremdfinanzierungs-
zinssatz des Emittenten zum Ende des Berichtszeitraums widerspiegelt. Das eigene Nichterfüllungsrisiko
wurde zum 31. Dezember 2016 als gering eingestuft.
Erläuterung wesentlicher bei der Bewertung verwendeter nicht beobachtbarer Inputfaktoren:
Die wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren in Bezug auf eine Bewertung zum beizulegenden Zeitwert,
die der Stufe 3 der Bemessungshierarchie zugeordnet wurde, gestalten sich zusammen mit einer quantitativen
Sensitivitätsanalyse zum 31. Dezember 2016 und 2015 wie folgt:
Bewer-tungs-verfahren
Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren
Bandbreite (gewichteter Durchschnitt)
Auswirkung von Änderungen der Inputfaktoren auf den beizulegenden Zeitwert (Sensitivitätsanalyse)
IFRS 13.93(d) IFRS 13.93(h)(i) IFRS 13.93(h)(ii) IFRS 13.97
Nicht notierte Stammaktien, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögens-werte einge-stuft sind Energiesektor
Discounted-Cashflow-Methode
Langfristige Wachstumsrate von Cashflows in Folgejahren
2016: 3,1 % – 5,2 % (4,2 %)
2015: 3,1 % – 5,1 % (4 %)
Eine Erhöhung (ein Rück-gang) der Wachstumsrate um 5 % (2015: 5 %)würde zu einer Erhöhung (einem Rückgang) des beizu-legenden Zeitwerts um EUR 17.000 führen (2015: EUR 15.000).
Langfristige betriebliche Gewinnspanne
2016: 5,0 % – 12,1 % (8,3 %)
2015: 5,2 % – 12,3 % (8,5 %)
Eine Erhöhung (ein Rück-gang) der Betriebsgewinn-spanne um 15 % (2015: 12 %) würde zu einer Erhöhung (einem Rückgang) des beizu-legenden Zeitwerts um EUR 21.000 führen (2015: EUR 19.000).
Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC)
2016: 11,2 % – 14,3 % (12,6 %)
2015: 11,5 % – 14,1 % (12,3 %)
Eine Erhöhung (ein Rück-gang) der WACC um 1 % (2015: 2 %) würde zu einem Rückgang (einer Erhöhung) des beizu-legenden Zeitwerts um EUR 10.000 führen (2015: EUR 15.000).
Abschlag für fehlende Marktfähigkeit
2016: 5,1 % – 15,6 % (12,1 %)
2015: 5,4 % – 15,7 % (12,3 %)
Eine Erhöhung (ein Rück-gang) des Abschlags würde zu einem Rückgang (einer Erhöhung) des beizulegenden Zeitwerts führen.
Anhang zum Konzernabschluss
111 Good Group (International) Limited
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Bewer-tungs-verfahren
Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren
Bandbreite (gewichteter Durchschnitt)
Auswirkung von Änderungen der Inputfaktoren auf den beizulegenden Zeitwert (Sensitivitätsanalyse)
Nicht notierte Stammaktien, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögens-werte einge-stuft sind Elektronik-sektor
Discounted-Cashflow-Methode
Langfristige Wachstumsrate von Cashflows in Folgejahren
2016: 4,4 % – 6,1 % (5,3 %)
2015: 4,6 % – 6,7 % (5,5 %)
Eine Erhöhung (ein Rück-gang) der Wachstumsrate um 3 % (2015: 3 %) würde zu einer Erhöhung (einem Rückgang) des beizu-legenden Zeitwerts um EUR 23.000 führen (2015: EUR 25.000).
Langfristige betriebliche Gewinnspanne
2016: 10,0 % – 16,1 % (14,3 %)
2015: 10,5 % – 16,4 % (14,5 %)
Eine Erhöhung (ein Rück-gang) der Betriebsgewinn-spanne um 5 % (2015: 4 %) würde zu einer Erhöhung (einem Rückgang) des beizulegenden Zeitwerts um EUR 12.000 führen (2015: EUR 13.000).
Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC)
2016: 12,1 % – 16,7 % (13,2 %)
2015: 12,3 % – 16,8 % (13,1 %)
Eine Erhöhung (ein Rück-gang) der WACC um 1 % (2015: 2 %) würde zu einem Rückgang (einer Erhöhung) des beizu-legenden Zeitwerts um EUR 21.000 führen (2015: EUR 22.000).
Abschlag für fehlende Marktfähigkeit
2016: 5,1 % – 20,2 % (16,3 %)
2015: 5,3 % – 20,4 % (16,4 %)
Eine Erhöhung (ein Rück-gang) des Abschlags würde zu einem Rückgang (einer Erhöhung) des beizulegenden Zeitwerts führen.
Eingebettete derivative Vermögens-werte
Forward-Pricing-Modell
Abschlag für das Kreditrisiko der Gegenseite
2016: 0,02 % – 0,05 % (0,04 %)
2015: 0,01 % – 0,04 % (0,03 %)
Eine Erhöhung (ein Rückgang) der Betriebs-gewinnspanne um 0,5 % (2015: 0,4 %) würde zu einer Erhöhung (einem Rückgang) des beizulegenden Zeitwerts um EUR 23.000 führen (2015: EUR 25.000).
Eingebettete derivative Verbindlich-keiten
Forward-Pricing-Modell
Abschlag für Nichterfüllungs-risiko
2016: 0,01 % – 0,05 % (0,03 %)
2015: 0,01 % – 0,04 % (0,02 %)
Eine Erhöhung (ein Rück-gang) der Betriebsgewinn-spanne um 0,4 % (2015: 0,4 %) würde zu einer Erhöhung (einem Rückgang) des beizulegenden Zeitwerts um EUR 20.000 führen (2015: EUR 23.000).
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 112
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Bewer-tungs-verfahren
Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren
Bandbreite (gewichteter Durchschnitt)
Auswirkung von Änderungen der Inputfaktoren auf den beizulegenden Zeitwert (Sensitivitätsanalyse)
Darlehen an ein assoziiertes Unternehmen und an ein Mitglied der Unter-nehmens-leitung
Discounted-Cashflow-Methode
Konstante Vorfälligkeitsquote
2016: 1,5 % – 2,5 % (2,0 %)
2015: 1,6 % – 2,7 % (2,2 %)
Eine Erhöhung (ein Rück-gang) der Betriebsgewinn-spanne um 1 % (2015: 2 %) würde zu einer Erhöhung (einem Rückgang) des beizulegenden Zeitwerts um EUR 25.000 führen (2015: EUR 21.000).
Abschlag für Nichterfüllungs-risiko
2016: 0,08 %
2015: 0,09 %
Eine Erhöhung (ein Rück-gang) der Betriebsgewinn-spanne um 0,4 % (2015: 0,4 %) würde zu einer Erhöhung (einem Rückgang) des beizulegenden Zeitwerts um EUR 21.000 führen (2015: EUR 20.000).
Verbindlich-keiten aus Finanz-garantien
Discounted-Cashflow-Methode
Abschlag für Nichterfüllungs-risiko der Gegenseite
2016: 3,0 %
2015: 3,2 %
Eine Erhöhung (ein Rück-gang) der Betriebsgewinn-spanne um 0,5 % (2015: 0,4 %) würde zu einer Erhöhung (einem Rückgang) des beizulegenden Zeitwerts um EUR 22.000 führen (2015: EUR 24.000).
Eigenes Nichterfüllungs-risiko
2016: 0,05 %
2015: 0,07 %
Eine Erhöhung (ein Rück-gang) der Betriebsgewinn-spanne um 0,4 % (2015: 0,3 %) würde zu einer Erhöhung (einem Rückgang) des beizulegenden Zeitwerts um EUR 19.000 führen (2015: EUR 22.000).
Der Abschlag für fehlende Marktfähigkeit entspricht dem Betrag, den Marktteilnehmer nach Einschätzung des
Konzerns bei der Bewertung ihrer Investitionen berücksichtigen würden.
Bei den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten wird ein Rückgang des beizulegenden
Zeitwerts dann erfolgswirksam erfasst, wenn dieser Rückgang signifikant oder länger anhaltend ist. Ein Anstieg
des beizulegenden Zeitwerts würde sich lediglich auf das Eigenkapital (Bestandteil des sonstigen Ergebnisses),
jedoch nicht auf das Ergebnis auswirken.
Anhang zum Konzernabschluss
113 Good Group (International) Limited
Überleitungsrechnung der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert von nicht notierten Anteilen, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte eingestuft sind:
Energie Elektronik Summe
TEUR TEUR TEUR
Stand 1. Jänner 2015 388 502 890 IFRS 13.93(e)(ii)
Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubemessung 4 (1) 3 IFRS 13.93(e)(iii)
Käufe — 7 7
Verkäufe (2) — (2)
Stand 1. Jänner 2016 390 508 898
Im sonstigen Ergebnis erfasste Neubemessung 122 (180) (58)
Käufe 261 593 854
In die als zur Ausschüttung gehalten klassifizierten Vermögenswerte umgegliedert
— (508) (508)
Verkäufe (98) (50) (148)
Stand 31. Dezember 2016 675 363 1.038
Überleitung der Bewertung von eingebetteten derivativen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert:
Eingebettete Fremdwährungs-
derivate (Vermögens-
werte) Eingebettete Rohstoffderivate
(Verbindlichkeiten)
CAD Messing Chrom
TEUR TEUR TEUR
Stand 1. Jänner 2015 und 1. Jänner 2016 — — —
In der Berichtsperiode in der Gewinn- und Verlust-rechnung erfasste Neubemessung (363) (209) (80)
Käufe 573 809 262
Verkäufe — — —
Stand 31. Dezember 2016 210 600 182
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 114
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Hinweis
Ein Unternehmen sollte zusätzliche Informationen veröffentlichen, anhand derer Abschlussadressaten die angegebenen
quantitativen Informationen beurteilen können. Ein Unternehmen könnte beispielsweise alle oder eine Auswahl aus
nachfolgenden Angaben machen, um die Anforderungen des IFRS 13.92 zu erfüllen:
• Art des zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Postens, einschließlich der Merkmale des bewerteten Postens, die
bei der Bestimmung geeigneter Inputfaktoren berücksichtigt werden. Falls der Konzern über Residential Mortgage-
Backed Securities verfügt, könnten die Angaben dazu beispielsweise Folgendes umfassen:
• Art der zugrunde liegenden Darlehen (z. B. erstklassige oder zweitklassige Kredite),
• Sicherheiten,
• Garantien oder andere risikomindernde Vereinbarungen,
• Rangstufe der Wertpapiertranchen,
• Ausgabejahr,
• gewichteter durchschnittlicher Anleihezinssatz der zugrunde liegenden Darlehen und der Wertpapiere,
• gewichtete durchschnittliche Laufzeit der zugrunde liegenden Darlehen und der Wertpapiere,
• geografische Konzentration der zugrunde liegenden Darlehen,
• Informationen zur Bonität der Wertpapiere.
• Wie Informationen Dritter (z. B. Notierungen von Brokern, Bewertungsinstitute, Nettoinventarwerte und relevante
Marktdaten) bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt wurden.
Der Konzern verfügt nicht über Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bemessen und mit einer untrennbaren Kredit-
sicherheit eines Dritten ausgegeben wurden. Gemäß IFRS 13.98 muss für eine solche Schuld das Bestehen dieser Kredit-
sicherheit genannt werden und angegeben werden, ob sich diese in der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der
Schuld widerspiegelt.
Gemäß IFRS 13.99 stellt ein Unternehmen die in IFRS 13 vorgeschriebenen quantitativen Angaben tabellarisch dar, sofern
nicht ein anderes Format sachgerechter ist. Der Konzern hat sich für die tabellarische Form entschieden.
IFRS 13.93(h)(ii) schreibt eine quantitative Sensitivitätsanalyse für finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbind-
lichkeiten vor, die auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Zu allen sonstigen wieder-
kehrenden Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert, die der Stufe 3 der Bemessungshierarchie zugeordnet werden,
muss ein Unternehmen folgende Angaben machen:
• eine Schilderung der Sensitivität der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert gegenüber Änderungen von nicht
beobachtbaren Inputfaktoren, wenn eine Änderung dieser Inputfaktoren zu einer deutlich höheren oder niedrigeren
Bewertung führen würde;
• eine Schilderung etwaiger wechselseitiger Zusammenhänge zwischen den Inputfaktoren und anderen nicht
beobachtbaren Inputfaktoren, die bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts verwendet werden, und wie diese
Zusammenhänge die Auswirkung der Änderungen nicht beobachtbarer Inputfaktoren auf die Bewertung zum
beizulegenden Zeitwert vergrößern oder mindern.
Wie erheblich diese Auswirkungen sind, ist mit Blick auf das Periodenergebnis und die Summe der Vermögenswerte oder
der Schulden bzw. – wenn die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis erfasst werden – auf die
Eigenkapitalsumme zu beurteilen. Der Konzern hat die quantitative Sensitivitätsanalyse oben tabellarisch dargestellt.
Anhang zum Konzernabschluss
115 Good Group (International) Limited
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
20.5 Zielsetzungen und Methoden des Risikomanagements von Finanzinstrumenten
Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten – mit Ausnahme derivativer
Finanzinstrumente – umfassen verzinsliche Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und
sonstige Verbindlichkeiten sowie Finanzgarantien. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die
Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns sowie die Aufrechterhaltung seiner Geschäftstätigkeit. Die
wichtigsten finanziellen Vermögenswerte des Konzerns sind Forderungen aus ausgereichten Darlehen, Forde-
rungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Ein-
lagen, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Der Konzern hält darüber hinaus zur Veräuße-
rung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und schließt derivative Finanzgeschäfte ab.
IFRS 7.33
Der Konzern ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit einer Reihe finanzieller Risiken ausgesetzt. Diese Risiken
beinhalten das Marktrisiko, das Ausfallrisiko und das Liquiditätsrisiko. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem
Management des Konzerns. Das Management des Konzerns wird dabei von einem Gremium für Finanzrisiken
unterstützt, das bei Fragen zu Finanzrisiken berät und dem Konzern ein angemessenes Rahmenkonzept zur
Steuerung von Finanzrisiken vorgibt. Dieses Gremium stellt sicher, dass die mit Finanzrisiken verbundenen
Tätigkeiten des Konzerns in Übereinstimmung mit den entsprechenden Richtlinien und Verfahren durchgeführt
werden und dass Finanzrisiken entsprechend diesen Richtlinien und unter Berücksichtigung der Risikobereit-
schaft des Konzerns identifiziert, bewertet und gesteuert werden. Sämtliche zu Risikomanagementzwecken
eingegangenen derivativen Finanzgeschäfte werden von Expertenteams gesteuert, die über die erforderlichen
Fachkenntnisse und Erfahrung verfügen und einer angemessenen Aufsicht unterstellt sind. Handel mit Deriva-
ten zu spekulativen Zwecken wird entsprechend den konzerninternen Richtlinien nicht betrieben. Die Richtlinien
zur Steuerung der im Folgenden dargestellten Risiken werden von der Unternehmensleitung geprüft und
beschlossen.
Marktrisiko
Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments
aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Das Marktrisiko beinhaltet drei Risikoarten: Zinsrisiko,
Währungsrisiko und sonstige Preisrisiken wie das Aktienkursrisiko oder das Rohstoffpreisrisiko. Dem Marktrisiko
ausgesetzte Finanzinstrumente umfassen u. a. verzinsliche Darlehen, Einlagen, zur Veräußerung verfügbare
finanzielle Vermögenswerte und derivative Finanzinstrumente.
Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember
2016 bzw. 2015.
IFRS 7.33
Die Sensitivitätsanalysen wurden auf der Grundlage der am 31. Dezember 2016 bestehenden Sicherungs-
beziehungen und unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und
variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung
konstant bleiben.
Bei den Analysen bleiben etwaige Auswirkungen von Änderungen der Marktvariablen auf die Buchwerte der
Pensionsverpflichtungen und anderen Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, der Rückstel-
lungen und der nichtfinanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten ausländischer Geschäftsbetriebe
unberücksichtigt. Die Analyse der Schulden aus bedingter Gegenleistung ist in Anhangangabe 7 dargestellt.
IFRS 7.40
Die Sensitivitätsanalysen wurden unter folgenden Annahmen aufgestellt:
• Die Sensitivität des relevanten Postens in der Gewinn- und Verlustrechnung spiegelt den Effekt der
angenommenen Änderungen der entsprechenden Marktrisiken wider. Dies basiert auf den zum
31. Dezember 2016 und 2015 gehaltenen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlich-
keiten, einschließlich des Effekts der Sicherungsbeziehung.
• Die Sensitivität des Eigenkapitals wird berechnet, indem der Effekt verbundener Sicherungsbeziehungen
zur Absicherung von Cashflows und zur Absicherung einer Nettoinvestition in ein ausländisches Tochter-
unternehmen zum 31. Dezember 2016 auf die angenommenen Änderungen des gesicherten Grund-
geschäfts berücksichtigt wird.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 116
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Zinsrisiko
Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanzinstruments auf-
grund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem
der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus den langfristigen variabel verzinslichen Darlehen.
Der Konzern steuert sein Zinsrisiko durch ein ausgeglichenes Portfolio von fest- und variabel verzinslichen
Darlehen. Die Richtlinien des Konzerns sehen vor, dass zwischen 40 % und 60 % seines verzinslichen Fremd-
kapitals festverzinslich sind (Kredite in Verbindung mit aufgegebenen Geschäftsbereichen sind hiervon ausge-
nommen). Zur Erreichung dieser Zielsetzung schließt der Konzern Zinsswaps ab, bei denen der Konzern in
festgelegten Zeitabständen die unter Bezugnahme auf einen vorab vereinbarten Nennbetrag ermittelte
Differenz zwischen festverzinslichen und variabel verzinslichen Beträgen mit dem Vertragspartner tauscht. Zum
31. Dezember 2016 waren unter Berücksichtigung bestehender Zinsswaps ca. 44 % des Fremdkapitals des
Konzerns festverzinslich (2015: 51 %).
IFRS 7.22(c)
Sensitivitätsanalyse zum Zinssatz
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich
möglichen Änderung der Zinssätze auf diesen Teil der Darlehen, nach dem Effekt der Sicherungsbeziehungen.
Bleiben alle anderen Variablen konstant, so wird das Konzernergebnis vor Steuern aufgrund der Auswirkungen
auf variabel verzinsliche Darlehen wie folgt beeinflusst:
Erhöhung/
Verringerung in Basispunkten
Auswirkungen auf das
Ergebnis vor Steuern IFRS 7.40(a)
2016 TEUR
Euro +45 (48)
USD +60 (13)
Euro -45 33
USD -60 12
2015
Euro +10 (19)
USD +15 —
Euro -10 12
USD -15 —
Die angenommene Entwicklung der Basispunkte bei einer Sensitivitätsanalyse der Zinssätze basiert auf dem
derzeit beobachtbaren Marktumfeld, wobei sich eine signifikant höhere Volatilität als in den Vorjahren zeigt.
Währungsrisiko
Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflows eines Finanz-
instruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Schwankungen ausgesetzt sind. Der Konzern ist vor
allem im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit (wenn Umsatzerlöse und/oder Aufwendungen auf eine
ausländische Währung lauten) und der Nettoinvestitionen in ausländische Tochterunternehmen Wechselkurs-
risiken ausgesetzt.
IFRS 7.22(c)
Zur Steuerung seines Währungsrisikos sichert der Konzern in Bezug auf erwartete Verkäufe und Käufe alle
Transaktionen ab, deren Eintritt innerhalb der nächsten 12 Monate erwartet wird. In Bezug auf die Absicherung
von Nettoinvestitionen sichert er alle Transaktionen ab, deren Eintritt innerhalb der nächsten 24 Monate
erwartet wird.
Wenn zum Zwecke der Absicherung ein Derivatgeschäft geschlossen wird, handelt der Konzern die Vertrags-
bedingungen so aus, dass das derivative Finanzinstrument dem abzusichernden Risiko entspricht. Bei der
Absicherung erwarteter Transaktionen deckt das derivative Finanzinstrument den Risikozeitraum ab dem
Zeitpunkt ab, zu dem Zahlungsströme aus den Transaktionen prognostiziert sind, bis zum Zeitpunkt der
Begleichung der entsprechenden auf die Fremdwährung lautenden Verbindlichkeit oder Forderung.
Der Konzern sichert sich gegen Schwankungen bei der Umrechnung seiner ausländischen Geschäftseinheiten in
Euro ab, indem er auf ausländische Währungen lautende Darlehen aufnimmt sowie Devisenswaps und Devisen-
termingeschäfte abschließt.
Anhang zum Konzernabschluss
117 Good Group (International) Limited
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Zum 31. Dezember 2016 und 2015 bestanden Sicherungsbeziehungen für 75 % bzw. 70 % der erwarteten
Fremdwährungsumsätze des Konzerns für einen Zeitraum von 9 bzw. 12 Monaten. Der Eintritt der abge-
sicherten Umsätze war zum Abschlussstichtag sehr wahrscheinlich. Dieses Währungsrisiko wird durch
Devisenterminkontrakte abgesichert.
Hinweis
Bezüglich der Absicherung erwarteter Transaktionen können u. a. die folgenden Angaben Abschlussadressaten helfen, Art
und Umfang dieser Risiken zu verstehen:
• Zeitbänder, in denen die sehr wahrscheinlich eintretenden erwarteten Transaktionen für Zwecke des Risiko-
managements zusammengefasst sind
• die Strategien und Verfahren des Unternehmens zur Steuerung von Risiken (z. B. wie die Cashflows aus den
Sicherungsinstrumenten und die gesicherten Grundgeschäfte aufeinander abgestimmt werden, beispielsweise durch
die Führung von auf ausländische Währungen lautenden Bankkonten, um Unterschiede in den Eintrittszeitpunkten
der Cashflows auszugleichen)
Unternehmen sollten ihre Angaben an die spezifischen Sachverhalte und Umstände der Transaktionen anpassen.
Sensitivitätsanalyse zu Wechselkursänderungen
Die folgenden Tabellen zeigen die Sensitivität gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich
möglichen Wechselkursänderung des US-Dollars und des britischen Pfunds. Alle anderen Variablen bleiben
konstant. Die Auswirkungen auf das Konzernergebnis vor Steuern ergeben sich aufgrund der Änderungen von
beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Verbindlichkeiten einschließlich nicht
designierter Fremdwährungsderivate und eingebetteter Derivate. Die Auswirkungen auf das Konzerneigen-
kapital vor Steuern ergeben sich aufgrund der Änderungen von beizulegenden Zeitwerten der Devisentermin-
geschäfte zur Absicherung von Cashflows und zur Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Tochter-
unternehmen. Das Risiko des Konzerns gegenüber Wechselkursänderungen bei allen anderen Währungen ist
nicht wesentlich.
Kursentwick-lung des USD
Auswirkungen auf das Ergebnis
vor Steuern
Auswirkungen auf das
Eigenkapital vor Steuern
IFRS 7.40(a)
TEUR TEUR
2016 +5 % (30) (154)
-5 % 20 172 2015 +4 % (40) (146)
-4 % 40 158
Kursentwick-lung des GBP
Auswirkungen auf das Ergebnis
vor Steuern
Auswirkungen auf das
Eigenkapital vor Steuern
TEUR TEUR
2016 +5 % 26 102
-5 % (15) (113) 2015 +4 % 31 92
-4 % (28) (96)
Die Änderung des Ergebnisses vor Steuern resultiert aus einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts von
derivativen Finanzinstrumenten, die nicht einer Sicherungsbeziehung zugeordnet werden, sowie aus auf US-
Dollar lautenden monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, sofern die funktionale Währung des
Unternehmens nicht der US-Dollar ist. Obgleich die Derivate keiner Sicherungsbeziehung zugeordnet werden,
dienen sie wirtschaftlich gesehen dennoch als Absicherung und werden die gesicherten Grundgeschäfte bei
deren Eintritt ausgleichen.
Die Änderung des Eigenkapitals vor Steuern ergibt sich aus Änderungen bei auf US-Dollar lautenden Darlehen
(abzgl. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) im Rahmen der Absicherung von Nettoinvestitionen in
die US-Einheiten und der Absicherung von Cashflows. Diese Änderungen werden die Umrechnung des Rein-
vermögens der US-Einheiten in Euro ausgleichen.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 118
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Rohstoffpreisrisiko
Die Volatilität bestimmter Rohstoffpreise hat Auswirkungen auf den Konzern. Seine betrieblichen Tätigkeiten
erfordern laufend den Kauf und die Herstellung elektronischer Teile und demzufolge eine ständige Versorgung
mit Kupfer. Aufgrund der wesentlich erhöhten Volatilität des Kupferpreises hat der Konzern zudem verschie-
dene Verträge über den Kauf von Messing und Chrom (für die ein aktiver Markt besteht) abgeschlossen. Die in
diesen Kaufverträgen vereinbarten Preise sind von den Strompreisen abhängig.
IFRS 7.33(a)
Die Unternehmensleitung hat eine Risikomanagementstrategie hinsichtlich des Rohstoffpreisrisikos und seines
Ausgleichs entwickelt und verabschiedet.
Auf der Grundlage einer 12-Monats-Prognose des erforderlichen Kupferbedarfs sichert sich der Konzern
hinsichtlich des Kaufpreises anhand von Rohstofftermingeschäften ab. Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit
davon auszugehen, dass die Prognose eintritt.
Termingeschäfte mit physischer Lieferung, welche für den unternehmensüblichen Einkaufs-, Verkaufs- oder
Nutzungsbedarf vorgesehen sind und die daher nicht als Derivat erfasst werden, werden in Anhangangabe 20.3
ausgewiesen.
Sensitivitätsanalyse zum Rohstoffpreis
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Auswirkungen von Änderungen des Kupferpreises nach dem Effekt der
Sicherungsbeziehung.
Änderung des
Jahresend-preises
Auswirkungen auf das Ergebnis
vor Steuern
Auswirkungen auf das
Eigenkapital IFRS 7.40(a)
2016 TEUR TEUR
Kupfer +15 % (220) (585)
-15 % 220 585
Messing +4 % (8) (8)
-4 % 8 8
Chrom +2 % (10) (10)
-2 % 10 10
Aktienkursrisiko
Die börsennotierten und nicht börsennotierten Eigenkapitaltitel, die vom Konzern gehalten werden, sind anfällig
für Marktpreisrisiken, die sich aus der Unsicherheit künftiger Wertentwicklungen dieser Wertpapiere ergeben.
Der Konzern steuert das Aktienkursrisiko durch Diversifikation und durch Beschränkungen bei der Investition in
einzelne Titel sowie den Gesamtumfang der Investition in Eigenkapitalinstrumente. Dem Management des
Konzerns werden regelmäßig Berichte zum Eigenkapitaltitelportfolio zur Verfügung gestellt. Die Unternehmens-
leitung überprüft und genehmigt sämtliche Entscheidungen über die Investition in Eigenkapitaltitel.
Zum Abschlussstichtag belief sich das Risiko bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nicht börsennotierten
Eigenkapitaltiteln auf EUR 1.038.000. Sensitivitätsanalysen dieser Investitionen sind in Anhangangabe 20.4 zu
finden.
IFRS 7.33(b)
IFRS 7.33(a)
Zum Abschlussstichtag belief sich das Risiko bei zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, börsennotierten
Eigenkapitaltiteln auf EUR 337.000. Ein Rückgang des NYSE Market Index um 10 % könnte sich mit ca.
EUR 55.000 auf das Ergebnis oder Eigenkapital des Konzerns auswirken, abhängig davon, ob der Rückgang
signifikant oder länger anhaltend ist. Ein Wertanstieg der notierten Wertpapiere um 10 % würde sich lediglich
auf das Eigenkapital, jedoch nicht auf das Ergebnis auswirken.
IFRS 7.40
Anhang zum Konzernabschluss
119 Good Group (International) Limited
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Ausfallrisiko
Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstru-
ments oder Kundenrahmenvertrags nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern
ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Ausfallrisiken (insbesondere Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen) sowie Risiken im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich aus Einlagen bei Banken
und Finanzinstituten, Devisengeschäften und sonstigen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.
IFRS 7.33
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Das Ausfallrisiko aus Forderungen gegen Kunden wird von der entsprechenden Geschäftseinheit basierend auf
den Richtlinien, Verfahren und Kontrollen des Konzerns für das Ausfallrisikomanagement bei Kunden gesteuert.
Die Bonität des Kunden wird mithilfe einer umfassenden Scorecard der Krediteinstufung bewertet. Die einzelnen
Kreditrahmen werden entsprechend dieser Bewertung festgelegt. Ausstehende Forderungen gegen Kunden
werden regelmäßig überwacht. Lieferungen an Großkunden sind in der Regel durch Akkreditive oder eine
sonstige Form der Kreditversicherung abgedeckt. Zum 31. Dezember 2016 schuldeten 55 Kunden (2015:
65 Kunden) dem Konzern jeweils mehr als EUR 250.000, was annähernd 71 % (2015: 76 %) sämtlicher ausste-
henden Forderungen ausmachte. Fünf Kunden (2015: sieben Kunden) wiesen offene Posten im Wert von über
EUR 1 Mio. auf, was knapp über 17 % (2015: 19 %) der gesamten Forderungen entsprach.
IFRS 7.34(c)
IFRS 7.36(c)
IFRS 7.B8
Der Wertberichtigungsbedarf wird zu jedem Abschlussstichtag für die wesentlichen Kunden auf Einzelbasis
analysiert. Zusätzlich wird eine große Zahl von geringeren Forderungen homogen gruppiert und gemeinsam auf
Wertminderung beurteilt. Die Berechnung basiert auf tatsächlich entstandenen historischen Daten. Das maxi-
male Ausfallrisiko zum Abschlussstichtag entspricht dem Buchwert jeder in Anhangangabe 22 ausgewiesenen
Klasse von finanziellen Vermögenswerten. Der Konzern hält keine Sicherheiten. Der Konzern beurteilt die
Risikokonzentration hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als niedrig, da seine Kunden
in verschiedenen Ländern ansässig sind, verschiedenen Branchen angehören und auf weitgehend unabhängigen
Märkten tätig sind.
Finanzinstrumente und Einlagen
Das Ausfallrisiko aus Guthaben bei Banken und Finanzinstituten wird in Übereinstimmung mit den Konzern-
richtlinien von der Treasury-Abteilung des Konzerns gesteuert. Investitionen mit Liquiditätsüberschüssen
werden nur mit genehmigten Geschäftspartnern vorgenommen und innerhalb des Kreditrahmens, der der
jeweiligen Partei zugeteilt wurde. Die Kreditrahmen für Geschäftspartner werden von der Unternehmensleitung
jährlich überprüft und können nach Genehmigung durch den Finanzausschuss des Konzerns unterjährig
aktualisiert werden. Die Kreditrahmen werden festgelegt, um die Risikokonzentration zu minimieren und somit
finanzielle Verluste durch den potenziellen Zahlungsausfall eines Geschäftspartners so gering wie möglich zu
halten.
IFRS 7.33
IFRS 7.36
IFRS 7.B10(c)
Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns für die Bilanzposten zum 31. Dezember 2016 und 2015 entspricht den
in Anhangangabe 22 dargestellten Buchwerten, ohne Finanzgarantien und derivative Finanzinstrumente. Das
maximale Risiko des Konzerns in Bezug auf Finanzgarantien und derivative Finanzinstrumente wird in der nach-
folgenden Tabelle zur Liquidität dargestellt.
Liquiditätsrisiko
Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Liquiditätsengpasses mittels eines Liquiditätsplanungs-Tools.
Das Ziel des Konzerns ist es, ein Gleichgewicht zwischen der kontinuierlichen Deckung des Finanzmittelbedarfs
und der Sicherstellung der Flexibilität durch die Nutzung von Kontokorrentkrediten, Bankdarlehen, Schuld-
verschreibungen, Vorzugsaktien, Finanzierungsleasing und Mietkaufverträgen zu wahren. Nach den Bestim-
mungen der konzerninternen Richtlinien dürfen nicht mehr als 25 % des Fremdkapitals innerhalb der nächsten
12 Monate fällig werden. Zum 31. Dezember 2016 werden etwa 10 % des im Konzernabschluss ausgewiesenen
Buchwerts des Fremdkapitals innerhalb eines Jahres fällig (2015: 11 %). Der Konzern bewertete die Risiko-
konzentration hinsichtlich der Refinanzierung seiner Schulden und kam zu dem Schluss, dass sie als niedrig
beurteilt werden kann. Dem Konzern stehen in ausreichendem Umfang Finanzierungsquellen zur Verfügung;
Schulden mit einer Laufzeit von bis zu 12 Monaten können bei den bestehenden Darlehensgebern verlängert
werden.
IFRS 7.33
IFRS 7.39(c)
IFRS 7.B8
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 120
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Unverhältnismäßig hohe Risikokonzentration
Risikokonzentrationen entstehen, wenn mehrere Geschäftspartner ähnliche Geschäftstätigkeiten oder Tätig-
keiten in derselben Region betreiben oder wirtschaftliche Merkmale aufweisen, die dazu führen, dass sie bei
Veränderungen der wirtschaftlichen oder politischen Lage oder anderer Bedingungen in gleicher Weise in ihrer
Fähigkeit zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen beeinträchtigt werden. Risikokonzentrationen weisen
auf eine relative Sensitivität des Konzernergebnisses gegenüber Entwicklungen in bestimmten Branchen hin.
Um unverhältnismäßig hohe Risikokonzentrationen zu vermeiden, enthalten die Konzernrichtlinien spezielle
Vorgaben zur Aufrechterhaltung eines diversifizierten Portfolios. Identifizierte Ausfallrisikokonzentrationen
werden entsprechend kontrolliert und gesteuert. Ausgewählte Sicherungsgeschäfte werden innerhalb des
Konzerns zur Steuerung der Risiken sowohl auf der Ebene der individuellen Geschäftsbeziehungen als auch der
Branche eingesetzt.
Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns weisen nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben
erfolgen auf der Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen.
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016
Täglich fällig
Bis zu 3 Monate
3 bis 12 Monate
1 bis 5 Jahre
Über 5 Jahre Summe IFRS 7.39(a)(b)
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Verzinsliche Darlehen (außer
wandelbaren Vorzugsaktien) 966 21 1.578 10.554 8.000 21.119
Wandelbare Vorzugsaktien — — — 676 2.324 3.000
Bedingte Gegenleistung — — 1.125 — — 1.125
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten — — — 150 — 150
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige
Verbindlichkeiten
3.620 14.654 1.170 — — 19.444
Finanzgarantien* 105 — — — — 105
Derivate und eingebettete Derivate 1.970 2.740 391 1.191 1.329 7.621
6.661 17.415 4.264 12.571 11.653 52.564
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015
Täglich fällig
Bis zu 3 Monate
3 bis 12 Monate
1 bis 5 Jahre
Über 5 Jahre Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Verzinsliche Darlehen (außer
wandelbaren Vorzugsaktien) 2.650 18 133 8.872 11.600 23.273
Wandelbare Vorzugsaktien — — — 624 2.376 3.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen und sonstige
Verbindlichkeiten
4.321 14.353 2.056 — — 20.730
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten — — — 202 — 202
Finanzgarantien* 68 — — — — 68
Derivate und eingebettete Derivate 549 1.255 — — — 1.804
7.588 15.626 2.189 9.698 13.976 49.077
* Auf der Basis des Höchstbetrags, der im Rahmen der Finanzgarantie in Anspruch genommen werden kann.
Die oben dargestellten Beträge der derivativen Finanzinstrumente entsprechen den undiskontierten Cashflows
auf Bruttobasis. Die Abwicklung dieser Zahlungen kann auf Brutto- oder Nettobasis erfolgen. Nachfolgende
Tabelle zeigt die entsprechende Überleitung dieser Beträge auf ihren Buchwert.
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016
Täglich fällig
Bis zu 3 Monate
3 bis 12 Monate
1 bis 5 Jahre
Über 5 Jahre Summe IFRS 7.39(a)(b)
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Zufluss 800 1.000 250 700 950 3.700
Abfluss (1.970) (2.740) (391) (1.191) (1.329) (7.621)
Saldo (1.170) (1.740) (141) (491) (379) (3.921)
Diskontiert mit Interbankensatz (1.170) (1.731) (139) (463) (343) (3.846)
Anhang zum Konzernabschluss
121 Good Group (International) Limited
20. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten (Fortsetzung)
Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015
Täglich fällig
Bis zu 3 Monate
3 bis 12 Monate
1 bis 5 Jahre
Über 5 Jahre Summe IFRS 7.39(a)(b)
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Zufluss 500 1.000 — — — 1.500
Abfluss (549) (1.254) — — — (1.803)
Saldo (49) (254) — — — (303)
Diskontiert mit Interbankensatz (49) (254) — — — (303)
Sicherheiten
Der Konzern hat Teile seiner kurzfristigen Einlagen als Sicherheit gestellt, um die Sicherheitsanforderungen für
die derivativen Verträge zu erfüllen. Zum 31. Dezember 2016 und 2015 belief sich der beizulegende Zeitwert
der als Sicherheit gestellten kurzfristigen Einlagen auf EUR 5.000.000 bzw. EUR 2.000.000. Die Geschäfts-
partner sind verpflichtet, die Sicherheiten an den Konzern zurückzugeben. Der Konzern hält außerdem Einlagen
aus derivativen Verträgen, die zum 31. Dezember 2016 einen Wert von EUR 565.000 bilden (2015:
EUR 385.000). Der Konzern ist verpflichtet, die Einlagen bei Abrechnung der Verträge an die Geschäftspartner
zurückzuzahlen. Es bestehen keine weiteren bedeutenden Vereinbarungen oder Bedingungen zur Nutzung von
Sicherheiten.
IAS 7.48
IFRS 7.14
IFRS 7.38
IFRS 7.15
IFRS 7.36(b)
21. Vorräte
2016 2015 IAS 2.36(b)
TEUR TEUR IAS 1.78(c)
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (bewertet zu Anschaffungskosten) 5.240 7.091
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen (bewertet zu Herstellungskosten) 13.092 10.522
Fertige Erzeugnisse und Leistungen (bewertet zum niedrigeren Wert aus Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert)
5.430 6.972
Summe der Vorräte (bewertet zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs-/ Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert) 23.762 24.585
Im Jahr 2016 wurde ein Betrag in Höhe von EUR 286.000 (2015: EUR 242.000) aus zum Nettoveräußerungs-
wert angesetzten Vorräten als Aufwand erfasst. Dieser Aufwand wird unter den Umsatzkosten ausgewiesen.
IAS 2.36(e)
22. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen
2016 2015 IAS 1.78(b)
TEUR TEUR IFRS 7.6
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24.501 21.158
Forderungen gegen ein assoziiertes Unternehmen (Angabe 33) 551 582
Forderungen gegen andere nahestehende Unternehmen und Personen (Angabe 33)
620 550
25.672 22.290
Zu Konditionen von Forderungen gegen nahestehende Unternehmen und Personen wird auf Anhangangabe 33
verwiesen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von
30 bis 90 Tagen.
IAS 24.18(b)
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 122
22. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen (Fortsetzung)
Zum 31. Dezember 2016 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem ursprünglichen
Buchwert in Höhe von EUR 108.000 (2015: EUR 97.000) in voller Höhe wertberichtigt. Die Entwicklung des
Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:
IFRS 7.37
Einzeln wert-
berichtigt
Wertbe-richtigung
auf Portfolio-
basis Summe
TEUR TEUR TEUR IFRS 7.16
Stand 1. Jänner 2015 29 66 95
Aufwandswirksame Zuführung 4 8 12
Inanspruchnahme (4) (7) (11)
Auflösung — — —
Aufzinsung — 1 1
Stand 31. Dezember 2015 29 68 97
Aufwandswirksame Zuführung 10 16 26
Inanspruchnahme (3) (5) (8)
Auflösung (2) (6) (8)
Aufzinsung — 1 1
Stand 31. Dezember 2016 34 74 108
Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar: IFRS 7.37
Summe
Weder überfällig
noch wert-gemindert
Überfällig, aber nicht wertgemindert
< 30 Tage
30–60 Tage
61–90 Tage
91–120 Tage
< 30 Tage
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
2016 24.501 15.596 4.791 2016 24.501 15.596 4.791
2015 21.158 14.455 3.440 2015 21.158 14.455 3.440
Zum Ausfallrisiko von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Anhangangabe 20.5 verwiesen.
Dort wird erläutert, wie der Konzern die Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
weder überfällig noch wertgemindert sind, beurteilt und bewertet.
IFRS 7.36(c)
23. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen
2016 2015
TEUR TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 11.316 11.125
Kurzfristige Einlagen 5.796 3.791
17.112 14.916
Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurz-
fristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittel-
bedarf des Konzerns zwischen einem Tag und drei Monaten betragen. Kurzfristige Einlagen werden mit den
jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst.
Zum 31. Dezember 2016 verfügte der Konzern über fest zugesagte, nicht in Anspruch genommene Kreditlinien
in Höhe von EUR 5.740.000 (2015: EUR 1.230.000).
IAS 7.50(a)
Der Konzern hat Teile seiner kurzfristigen Einlagen als Sicherheit gestellt, um Forderungen nach Sicherheits-
leistungen nachzukommen. Für weitere Erläuterungen wird auf Anhangangabe 20.5 verwiesen.
IAS 7.48
Anhang zum Konzernabschluss
123 Good Group (International) Limited
23. Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen (Fortsetzung)
Für Zwecke der Geldflussrechnung setzt sich der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmittel-äquivalenten
zum 31. Dezember wie folgt zusammen:
IAS 7.45
2016 2015
TEUR TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten und Kassenbestand 11.316 11.125
Kurzfristige Einlagen 5.796 3.791
Guthaben bei Kreditinstituten und kurzfristige Einlagen aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 1.294 —
18.406 14.916
Kontokorrentkredite (966) (2.650)
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 17.440 12.266
24. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen
Gezeichnetes und genehmigtes Kapital 2016 2015 IAS 1.78(e)
Tausend Tausend IAS 1.79(a)(i)
Stammaktien zu je EUR 1 22.588 20.088 IAS 1.79(a)(iii)
7 % wandelbare Vorzugsaktien zu je EUR 1 2.500 2.500
25.088 22.588
Ausgegeben und vollständig eingezahlt Tausend TEUR IAS 1.79(a)(ii),(i
v)
Stand 1. Jänner 2015 und 31. Dezember 2015 19.388 19.388
Ausgabe am 1. Mai 2016 für den Erwerb der Extinguishers Limited (Angabe 7) 2.500 2.500
Stand 31. Dezember 2016 21.888 21.888
Im Geschäftsjahr wurde das gezeichnete Kapital durch die Ausgabe von 2.500.000 Stammaktien zu je EUR 1 um
EUR 2.500.000 erhöht.
Aktienaufgeld TEUR IAS 1.78(e)
Stand 1. Jänner 2015 —
Barmittel aus der Ausübung von Aktienoptionen, die die Anschaffungskosten der eigenen Anteile übersteigen
80
Stand 31. Dezember 2015 80
Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten für den Erwerb der Extinguishers Limited (Angabe 7) 4.703
Barmittel aus der Ausübung von Aktienoptionen, die die Anschaffungskosten der eigenen Anteile übersteigen 29
Transaktionskosten für die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten (32)
Stand 31. Dezember 2016 4.780
Eigene Anteile Tausend TEUR IAS 1.79(a)(vi)
Stand 1. Jänner 2015 335 774
Ausgabe aufgrund der Ausübung von Aktienoptionen gegen Barzahlung (65) (120)
Stand 31. Dezember 2015 270 654
Ausgabe aufgrund der Ausübung von Aktienoptionen gegen Barzahlung (75) (146)
Stand 31. Dezember 2016 195 508
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 124
24. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen (Fortsetzung)
Aktienoptionspläne Der Konzern hat zwei Aktienoptionspläne aufgelegt, nach denen bestimmten Führungskräften und bestimmten anderen Mitarbeitern Optionen zur Zeichnung von Aktien des Konzerns gewährt wurden. Für weitere Erläute-rungen wird auf Anhangangabe 30 verwiesen.
Die im jeweiligen Jahr ausgeübten Aktienoptionen wurden mit eigenen Anteilen des Konzerns bedient. Der Rückgang in der Eigenkapitalkomponente der eigenen Anteile entspricht auf gewichteter Durchschnittsbasis den beim Kauf der Anteile entstandenen Kosten. Unterschiedsbeträge zwischen den Einzahlungen von Mitarbeitern und dem Rückgang der eigenen Anteile werden im Aktienaufgeld erfasst.
Andere Kapitalrücklagen Anteilsbasierte
Vergütungen Wandelbare
Vorzugsaktien Summe
TEUR TEUR TEUR
Stand 1. Jänner 2015 338 228 566
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung während der Berichtsperiode 298 — 298
Stand 31. Dezember 2015 636 228 864
Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütung während der Berichtsperiode 307 — 307
Stand 31. Dezember 2016 943 228 1.171
Art und Zweck der Rücklagen IAS 1.79(b)
Andere Kapitalrücklagen
Anteilsbasierte Vergütungen
Die Rücklage für anteilsbasierte Vergütungen dient dazu, den Wert der als Gehaltsbestandteil an Mitarbeiter (einschließlich der Führungskräfte) in Form von Eigenkapitalinstrumenten gewährten anteilsbasierten Vergü-tung zu erfassen. Für weitere Informationen zu diesen Plänen wird auf Anhangangabe 30 verwiesen.
Wandelbare Vorzugsaktien
Die Rücklage für wandelbare Vorzugsaktien stellt die Eigenkapitalkomponente der im Umlauf befindlichen wandelbaren Vorzugsaktien dar. Die Schuldkomponente spiegelt sich in den finanziellen Verbindlichkeiten wider.
Alle sonstigen Rücklagen werden in der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ausgewiesen.
Sonstiges Ergebnis nach Steuern:
Die Änderung des sonstigen Ergebnisses gegliedert nach Rücklagen wird nachstehend dargestellt:
Zum 31. Dezember 2016
Rücklage für
Cashflow Hedges
Rücklage für zur
Veräuße-rung
verfügbare finanzielle
Vermögens-werte
Rücklage für
Währungs-differenzen
Neube-wertungs-
rücklage Gewinn-
rücklagen Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Absicherung einer Netto-investition — — 195 — — 196
Umrechnungsdifferenzen — — (246) — — (247) IAS 1.106A
Devisenterminkontrakte (640) — — — — (640)
Rohstoffterminkontrakte (154) — — — — (154)
Erfolgswirksam umgeglie-dert 282 — — — — 282
Verlust aus zur Veräuße-rung verfügbaren finan-ziellen Vermögenswerten — (40) — — — (40)
Neubemessung auf leistungsorientierten Pensionsplan — — — — 257 257
Neubewertung von Büroimmobilien in Euroland — — — 592 — 592
(512) (40) (51) 592 257 246
Anhang zum Konzernabschluss
125 Good Group (International) Limited
24. Gezeichnetes Kapital und Rücklagen (Fortsetzung)
Zum 31. Dezember 2015
Rücklage für
Cashflow Hedges
Rücklage für zur
Veräuße-rung
verfügbare finanzielle
Vermögens-werte
Rücklage für
Währungs-differenzen
Gewinn-rücklagen Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Umrechnungsdifferenzen — — (117) — (117)
Devisenterminkontrakte (265) — — — (265)
Erfolgswirksam umgegliedert 289 — — — 289
Gewinn/(Verlust) aus zur Veräußerung
verfügbaren finanziellen
Vermögenswerten — 2 — — 2
Neubemessung auf leistungsorientierten
Pensionsplan — — — (273) (273)
24 2 (117) (273) (364)
25. Gezahlte und vorgeschlagene Ausschüttungen
2016 2015
TEUR TEUR
Beschlossene und ausgeschüttete Bardividenden auf Stammaktien: IAS 1.107
Schlussdividende für 2015: 5,66 Cent pro Aktie (2014: 3,93 Cent pro Aktie) 1.082 749
Vorabdividende für 2016: 4,66 Cent pro Aktie (2015: 4,47 Cent pro Aktie) 890 851
1.972 1.600
Vorgeschlagene Dividenden auf Stammaktien:
Schlussdividende für 2016: 5,01 Cent pro Aktie (2015: 5,66 Cent pro Aktie) 1.087 1.082 IAS 1.137(a)
Vorgeschlagene Dividenden auf Stammaktien bedürfen eines Beschlusses der Hauptversammlung und werden
zum 31. Dezember nicht als Schuld erfasst.
Verbindlichkeit aus Sachdividenden
Am 14. November 2016 genehmigten die Anteilseigner der Gesellschaft die Ausschüttung von Aktien der Hose
Limited an Anteilseigner des Mutterunternehmens des Konzerns (siehe Anhangangabe 13). Sachdividenden
werden mit dem beizulegenden Zeitwert der auszuschüttenden Vermögenswerte bewertet. Die Verbindlich-
keiten aus Sachdividenden stellen sich wie folgt dar:
IFRIC 17.16
TEUR
Stand 1. Jänner 2015 und 31. Dezember 2015 —
Bei Genehmigung der Ausschüttung entstehende Verbindlichkeit 405
Direkt im Eigenkapital erfasste Neubewertung 5
Stand 31. Dezember 2016 410
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 126
25. Gezahlte und vorgeschlagene Ausschüttungen (Fortsetzung)
Der beizulegende Zeitwert der ausgeschütteten Sachdividende wird mittels der Discounted-Cashflow-Methode
auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwerts der zur Ausschüttung an die Anteilseigner des Mutterunter-
nehmens bestimmten Veräußerungsgruppe ermittelt. Die erwartete Laufzeit der Cashflows und der Zeitpunkt
der Zahlungszu- und -abflüsse werden anhand von Parametern wie dem Betriebsergebnis, Rohstoffkosten und
Fremdkapitalkosten ermittelt. Die periodischen Nettocashflows werden dann zusammen mit einer Schätzung
des für das Ende des Prognosezeitraums erwarteten Residualwerts abgezinst.
IFRS 13.93(e)(ii)
IFRS 13.93(d)
Wesentliche nicht beobachtbare Inputfaktoren bei der Bewertung: Bandbreite (gewichteter Durchschnitt)
Gewichtete durchschnittliche Kapitalkosten (WACC) 10 %
Langfristiges Umsatzwachstum 2 % - 5 % (4,2 %)
Langfristige Bruttogewinnmarge 3 % - 20 % (10,3 %)
Abschlag für eigenes Nichterfüllungsrisiko 0,05 %
Der Abschlag für das eigene Nichterfüllungsrisiko entspricht der Anpassung, die Marktteilnehmer vornehmen
würden, um dem Risiko, dass der Konzern seine Verpflichtung nicht erfüllen kann, Rechnung zu tragen. Dies
beinhaltet die Auswirkung des Ausfallrisikos sowie andere Faktoren, welche die Wahrscheinlichkeit, dass die
Ausschüttung nicht erfolgt, beeinflussen können.
Deutliche Zunahmen (Rückgänge) des geschätzten langfristigen Umsatzwachstums und der langfristigen Brutto-
gewinnmarge würden zu einem deutlich höheren (niedrigeren) beizulegenden Zeitwert führen. Deutliche Erhö-
hungen (Rückgänge) der WACC und des Abschlags für das eigene Nichterfüllungsrisiko würden zu einem deut-
lich niedrigeren (höheren) beizulegenden Zeitwert führen.
IFRS 13.93(h)(i)
26. Rückstellungen
Gewähr-
leistungen
Restruktu-
rierung Entsorgung
Droh-
verluste
aus
Operating-
Leasing
Sozial-
versicherungs-
beiträge auf
Aktienoptionen
Entsorgung
von Elektro-
und
Elektronik-
Altgeräten
Eventual-
verbind-
lichkeit
(Angabe 7) Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Jänner 2016 118 — — — 4 53 — 175 IAS 37.84(a)
Erwerb eines
Tochterunter-nehmens (Angabe 7) — 500 1.200 400 — — 380 2.480
Zuführung 112 — — — 26 102 20 260 IAS 37.84(b)
Inanspruchnahme (60) (39) — (20) (19) (8) — (146) IAS 37.84(c)
Auflösung (6) (6) — — — — — (12) IAS 37.84(d)
Aufzinsung und
Änderungen des Abzinsungssatzes 2 11 21 6 1 2 — 43 IAS 37.84(e)
31. Dezember
2016 166 466 1.221 386 12 149 400 2.800
Davon kurzfristig 114 100 — 205 3 28 400 850
Davon langfristig 52 366 1.221 181 9 121 — 1.950
Gewähr-leistungen
Sozial-versicherungs-
beiträge auf Aktienoptionen
Entsorgung von Elektro-und Elektronik-Altgeräten Summe
TEUR TEUR TEUR TEUR
1. Jänner 2015 66 3 31 100 IAS 37.84(a)
Zuführung 52 1 22 75 IAS 37.84(b)
31. Dezember 2015 118 4 53 175
Davon kurzfristig 60 — 38 98 Davon langfristig 58 4 15 77
Hinweis
In der obigen Tabelle werden freiwillige Angaben zu Rückstellungen für die Vergleichsperiode dargestellt. Diese Angaben
sind nach IAS 37.84 nicht verpflichtend.
Anhang zum Konzernabschluss
127 Good Group (International) Limited
Gewährleistungen
Eine Rückstellung wurde für Gewährleistungsverpflichtungen aus in den vergangenen zwei Jahren verkauften
Produkten passiviert. Die Bewertung wird auf der Basis von Erfahrungswerten für Reparaturen und Reklama-
tionen in der Vergangenheit vorgenommen. Es ist zu erwarten, dass der Großteil dieser Kosten innerhalb des
nächsten Geschäftsjahres und der gesamte passivierte Betrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Abschluss-
stichtag anfallen werden. Die den Berechnungen der Gewährleistungsrückstellung zugrunde liegenden Annah-
men basieren auf dem aktuellen Absatzniveau und den aktuell verfügbaren Informationen über Reklamationen
für alle verkauften Produkte innerhalb des zweijährigen Gewährleistungszeitraums.
IAS 37.85
Restrukturierung
Die Extinguishers Ltd wies vor dem Erwerb durch den Konzern eine Restrukturierungsrückstellung aus. Die
Rückstellung betrifft in erster Linie die Aufgabe bestimmter Produktlinien. Der Restrukturierungsplan wurde im
Geschäftsjahr 2016 erstellt und den Mitarbeitern der Extinguishers Limited bekannt gegeben. Die Rückstellung
wurde im Jahresabschluss der Extinguishers Limited für das Geschäftsjahr 2016 angesetzt. Die Restrukturie-
rung wird voraussichtlich bis 2018 abgeschlossen sein.
Entsorgung
Es wurde eine Rückstellung für die künftigen Kosten der Stilllegung einer Produktionsstätte der Extinguishers
Limited angesetzt, weil für den Konzern die Verpflichtung zur Stilllegung dieses Standorts zur Herstellung
feuerhemmender Stoffe besteht.
Drohverlust aus Operating-Leasingverhältnis
Bei Erwerb der Extinguishers Limited wurde aufgrund der Tatsache, dass die Leasingzahlungen aus dem
Operating-Leasingverhältnis wesentlich höher waren als die marktüblichen Raten zum Zeitpunkt des Erwerbs,
eine Rückstellung bilanziert. Die Berechnung der Rückstellung erfolgte auf der Grundlage der Differenz aus
marktüblichen und tatsächlich geleisteten Leasingzahlungen.
Sozialversicherungsbeiträge auf Aktienoptionen
Die Berechnung der Rückstellung für Sozialversicherungsbeiträge auf Aktienoptionen erfolgt auf der Grundlage
der Anzahl der zum Abschlussstichtag ausstehenden Aktienoptionen, mit deren Ausübung gerechnet wird. Die
Rückstellung basiert auf dem Marktpreis der Aktien zum Abschlussstichtag, der die bestmögliche Schätzung des
Marktpreises zum Ausübungstag darstellt. Es wird erwartet, dass die Kosten innerhalb der Ausübungsperiode
zwischen dem 1. Jänner 2017 und dem 31. Dezember 2019 anfallen werden.
Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Die Berechnung der Rückstellung für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten erfolgt auf Grund-
lage der Absatzzahlen nach dem 13. August 2005 („neue“ Altgeräte) und der erwarteten Entsorgung von
„historischen“ Altgeräten (Absatz bis zum 13. August 2005).
27. Zuwendungen der öffentlichen Hand IAS 20.39(b)
2016 2015
TEUR TEUR
Stand 1. Jänner 1.551 1.450
Im Geschäftsjahr erhalten 2.951 642
Erfolgswirksam aufgelöst (1.053) (541)
Stand 31. Dezember 3.449 1.551
Davon kurzfristig 149 151
Davon langfristig 3.300 1.400
Die Zuwendungen der öffentlichen Hand wurden für den Erwerb bestimmter Sachanlagen gewährt. Die an diese
Zuwendungen geknüpften Bedingungen wurden vollständig erfüllt, etwaige sonstige Unsicherheiten bestehen
nicht.
IAS 20.39(c)
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 128
28. Abgegrenzte Erträge
2016 2015
TEUR TEUR
Stand 1. Jänner 365 364
In der Berichtsperiode abgegrenzt 1.426 1.126
Erfolgswirksam aufgelöst (1.375) (1.125)
Stand 31. Dezember 416 365
Davon kurzfristig 220 200
Davon langfristig 196 165
Die unter diesen Posten erfassten Erträge beziehen sich auf die Abgrenzung und Auflösung von GoodPoints-
Transaktionen. Zum 31. Dezember 2016 betrug die geschätzte Verbindlichkeit für noch nicht eingelöste Punkte
ca. EUR 416.000 (2015: EUR 365.000).
29. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Schulden aus leistungsorientierten Pensionsplänen
2016 2015
TEUR TEUR
US-Plan für medizinische Versorgungsleistungen nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses (339) (197)
Pensionsplan in Euroland (2.711) (2.780)
Summe (3.050) (2.977)
Der Konzern hat in Euroland einen leistungsorientierten Pensionsplan aufgelegt (kapitalgedeckt). Der Konzern
erbringt darüber hinaus bestimmte medizinische Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhält-
nisses für Mitarbeiter in den USA (nicht kapitalgedeckt). Der leistungsorientierte Pensionsplan ist ein End-
gehaltsplan in Euroland, für welchen Beiträge an einen gesondert verwalteten Fonds zu leisten sind.
IAS 19.135
IAS 19.136
IAS 19.138
Dieser Plan unterliegt den arbeitsrechtlichen Bestimmungen von Euroland. Diese schreiben vor, dass die
Endgehaltszahlungen, welche die Leistungshöhe während des Rentenbezugs bestimmten, ab dem Auszahlungs-
beginn an den allgemeinen Verbraucherpreisindex angepasst werden müssen. Die Höhe der Rentenleistungen
richtet sich ferner nach der Betriebszugehörigkeit des Bezugsberechtigten und der Höhe des Gehalts bei
Erreichen der Altersgrenze (Endgehalt). Der Fonds hat die Rechtsform einer Stiftung, die von einem Stiftungs-
vorstand geleitet wird. Dieser setzt sich zu gleichen Teilen aus Vertretern des Arbeitgebers und der Arbeit-
nehmer zusammen. Der Aufgabenbereich des Stiftungsvorstands betrifft die Verwaltung des Planvermögens
und die Festlegung der Anlagestrategie.
IAS 19.139
Gemäß den arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Euroland überprüft der Stiftungsvorstand jährlich den
Deckungsgrad des Pensionsplans in Euroland. Gegenstand einer solchen Überprüfung sind außerdem die
Strategie für das Asset/Liability-Matching und die Grundsätze für das Anlagerisikomanagement. Dazu gehört die
Nutzung von Annuitäten und Langlebigkeits-Swaps zum Zweck des Risikomanagements. Der Stiftungsvorstand
trifft seine Investitionsentscheidung auf der Grundlage der Ergebnisse dieser jährlichen Überprüfung. Grund-
sätzlich strebt der Fonds einen Portfoliomix von 40 % Aktien und Immobilien und 60 % Schuldinstrumenten an.
Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Euroland schreiben vor, dass eine Unterdeckung des Pensionsplans
(festgestellt auf der Basis einer nach den Vorschriften in Euroland durchgeführten Bewertung) innerhalb von
fünf Jahren nach ihrem Entstehen behoben werden muss. Der Stiftungsvorstand zielt darauf ab, die jährlichen
Einzahlungen in den Plan auf einem bestimmten Niveau zu halten, sodass eine Unterdeckung des Pensionsplans
(festgestellt auf der Basis einer nach den Vorschriften in Euroland durchgeführten Bewertung) vermieden wird.
IAS19.146
IAS 19.147(a)
Da die Pensionsverpflichtung an den Verbraucherpreisindex angepasst wird, unterliegt der Pensionsplan Risiken
aus der Veränderung von Inflationsraten, Zinsen und der Lebenserwartung der Pensionsberechtigten in Euro-
land. Da das Planvermögen beträchtliche Investitionen in notierte Anteile von Unternehmen aus der Fertigungs-
und Konsumgüterindustrie beinhaltet, ist der Konzern zusätzlich dem Aktienmarktrisiko im Fertigungs- und
Konsumgütersektor ausgesetzt.
Anhang zum Konzernabschluss
129 Good Group (International) Limited
29. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Fortsetzung)
In den folgenden Tabellen werden die Bestandteile der in der Gewinn- und Verlustrechnung erfassten Auf-
wendungen für Versorgungsleistungen sowie die in der Bilanz für die jeweiligen Pläne angesetzten Beträge
dargestellt:
Plan für medizinische Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen für Versorgungsleistungen 2016 2015
TEUR TEUR
Laufender Dienstzeitaufwand (142) (108)
Zinsaufwand für die leistungsorientierte Verpflichtung (11) (5)
Aufwendungen für Versorgungsleistungen (153) (113)
Änderungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen:
TEUR IAS 19.141
Schuld aus leistungsorientierter Verpflichtung zum 1. Jänner 2015 88
Zinsaufwand 5
Laufender Dienstzeitaufwand 108
Gezahlte Versorgungsleistungen (34)
Umrechnungsdifferenzen 30
Schuld aus leistungsorientierter Verpflichtung zum 31. Dezember 2015 197
Zinsaufwand 11
Laufender Dienstzeitaufwand 142
Gezahlte Versorgungsleistungen (21)
Umrechnungsdifferenzen 10
Schuld aus leistungsorientierter Verpflichtung zum 31. Dezember 2016 339
Anhang zum Konzernabschluss
130 Good First-time Adopter (International) Limited
29. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Fortsetzung)
Euroland Plan
Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens für 2016
Erfolgswirksam erfasste Aufwendungen für Pensionsverpflichtungen Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/(Verluste) aus Neubemessung
1. Jänner
2016
Laufen-der
Dienst-zeitauf-
wand Zins-
aufwand
Im Perioden-ergebnis erfasste
Zwischen-summe
(Angabe 12.6)
Gezahlte Versor-gungs-
leistungen
Erträge aus Planvermögen
(ohne im Zinsaufwand
enthaltene Beträge)
Versicherungs-mathematische
Gewinne und Verluste aus Änderungen
demografischer Annahmen
Versicherungs-mathematische
Gewinne und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen
Erfahrungs-bedingte
Anpassungen
Im sonstigen Ergebnis
enthaltene Zwischen-
summe Arbeitgeber-
beiträge 31. Dezember
2016
IAS 19.140 IAS 19.141
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung (5.610) (1.267) (256) (1.523) 868 — 211 (80) (20) 111 — (6.154)
Beizulegender Zeitwert des Planvermögens 2.830 — 125 125 (868) 258 — — — 258 1.098 3.443
Schuld aus der leistungsorientierten Verpflichtung
(2.780) (1.398) — 258 211 (80) (20) 369 1.098 (2.711)
Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtung und des beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens für 2015
Erfolgswirksam erfasste
Aufwendungen für Pensions-
verpflichtungen Im sonstigen Ergebnis erfasste Gewinne/(Verluste) aus Neubemessung
1. Jänner
2015
Laufen-
der
Dienst-
zeitauf-
wand
Zins-
aufwand
Im Perioden-
ergebnis
erfasste
Zwischen-
summe
(Angabe 12.6)
Gezahlte
Versor-
gungs-
leistungen
Erträge aus
Planvermögen
(ohne im
Zinsaufwand
enthaltene
Beträge)
Versicherungs-
mathematische
Gewinne und
Verluste aus
Änderungen
demografischer
Annahmen
Versicherungs-
mathematische
Gewinne und
Verluste aus
Änderungen
finanzieller
Annahmen
Erfahrungs-
bedingte
Anpassungen
Im sonstigen
Ergebnis
enthaltene
Zwischen-
summe
Arbeitgeber-
beiträge
31. Dezember
2015
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
Barwert der
leistungsorientierten
Verpflichtung (5.248) (1.144) (283) (1.427) 1.166 — (201) 70 30 (101) — (5.610)
Beizulegender
Zeitwert des
Planvermögens 2.810 — 161 161 (1.166) (288) — — — (288) 1.313 2.830
Schuld aus der
leistungsorientierten
Verpflichtung
(2.438) (1.266) — (288) (201) 70 30 (389) 1.313 (2.780)
Anhang zum Konzernabschluss
131 Good Group (International) Limited
29. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Fortsetzung)
Hinweis
Ein Unternehmen muss beurteilen, ob alle oder einige Angaben aufgeschlüsselt werden sollten, damit Pläne oder Gruppen von Plänen mit wesentlich abweichenden Risiken nach den
Vorschriften von IAS 19.138 unterschieden werden können. Beispielsweise kann ein Unternehmen die Angabe zu Plänen aufschlüsseln, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale
aufweisen: unterschiedliche geografische Standorte, Merkmale wie Festgehaltspläne, Endgehaltspläne oder Pläne für medizinische Versorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
regulatorische Rahmenbedingungen, Berichtssegmente und/oder Finanzierungsvereinbarungen (z. B. ohne Fondsdeckung, ganz oder teilweise finanziert).
Unternehmen müssen nach eigenem Ermessen entscheiden und die Kriterien für die Gruppierung nach den für das Unternehmen spezifischen Fakten und Umständen einschätzen. In diesem
Fall betreibt der Konzern in Euroland nur einen leistungsorientierten Pensionsplan; daher erfolgt keine weitere Aufgliederung.
Zur Erfüllung der Zielsetzung des IAS 19.135 können zusätzliche Angaben gemacht werden. Beispielsweise kann ein Unternehmen eine Analyse des Barwerts der leistungsorientierten
Verpflichtung darstellen, die die Art, Merkmale und Risiken der Verpflichtung differenziert. In einer solchen Angabe können folgende Unterscheidungen getroffen werden:
(a) zwischen Beträgen, die aktiven begünstigten Arbeitnehmern, Anwärtern und Rentnern geschuldet werden;
(b) zwischen unverfallbaren Leistungen und angesammelten, aber nicht unverfallbar gewordenen Leistungen;
(c) zwischen bedingten Leistungen, künftigen Gehaltssteigerungen und sonstigen Leistungen.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 132
29. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Fortsetzung)
Der Erwerb der Extinguishers Limited im Jahr 2016 und der Lightbulbs Limited im Jahr 2015 wirkte sich nicht
auf das Planvermögen oder die leistungsorientierte Verpflichtung aus, da beide Gesellschaften keine leistungs-
orientierten Pensionspläne unterhielten.
Die Hauptgruppen des Planvermögens stellen sich wie folgt dar (angegeben ist der beizulegende Zeitwert): IAS 19.142 IAS 19.142
Plan in Euroland
2016 2015
TEUR TEUR
Auf aktiven Märkten notierte Kapitalanlagen:
Notierte Eigenkapitalinstrumente
Fertigungs- und Konsumgüterindustrie 830 655
Telekommunikationssektor 45 33
Euroland-Staatsanleihen 1.670 1.615
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 400 250
Nicht notierte Eigenkapitalinstrumente:
Von der Good Bank International Limited ausgegebene Schuldinstrumente 428 222
Immobilien 70 55
Summe 3.443 2.830
Das Planvermögen beinhaltet eine vom Konzern selbst genutzte Immobilie mit einem beizulegenden Zeitwert von
EUR 50.000 (2015: EUR 50.000).
IAS 19.143
Hinweis
Die obige Angabe benennt den beizulegenden Zeitwert des Planvermögens. Obgleich die Bestimmung des beizulegenden
Zeitwerts des Planvermögens nach den Vorgaben des IFRS 13 erfolgt, gelten die nach IFRS 13 vorgeschriebenen Angaben
zum beizulegenden Zeitwert nicht für Leistungen an Arbeitnehmer im Sinne von IAS 19. Würden sich aus der Bewertung
nach IFRS 13 Auswirkungen auf das Planvermögen ergeben, muss dies dennoch angegeben werden.
Der Konzern hat das Planvermögen entsprechend IAS 19.142 nach Vermögensklassen dargestellt. Auf eine weitere
Unterteilung der Vermögensklasse „Immobilien“ hat er jedoch verzichtet. Der entsprechende Betrag wurde als für den
Konzernabschluss unwesentlich eingestuft.
Nachfolgend werden die Grundannahmen zur Ermittlung der Pensionsverpflichtungen und der Verpflichtungen
für Leistungen im Rahmen der medizinischen Versorgung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses dargestellt:
IAS 19.144
2016 2015
% %
Abzinsungssatz:
Pensionsplan in Euroland 4,9 5,5
Medizinische Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
5,7 5,9
Künftige Gehaltssteigerungen:
Pensionsplan in Euroland 3,5 4,0
Künftige Rentensteigerungen:
Pensionsplan in Euroland 2,1 2,1
Kostentrends für medizinische Versorgungsleistungen 7,2 7,4
Lebenserwartung der Pensionsberechtigten im Alter von 65: Jahre Jahre
Pensionsplan in Euroland
Männer 20,0 20,0
Frauen 23,0 23,0
Plan für medizinische Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Männer 19,0 19,0
Frauen 22,0 22,0
Anhang zum Konzernabschluss
133 Good Group (International) Limited
29. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Fortsetzung)
Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember darge-
stellt:
Auswirkung auf die leistungsorientierte
Verpflichtung
IAS 19.145
2016 2015
Annahmen für den Pensionsplan in Euroland: TEUR TEUR
Künftige Rentensteigerungen:
Erhöhung um 1 % 70 60
Rückgang um 1 % (80) (70)
Abzinsungssatz:
Erhöhung um 0,5 % (90) (100)
Rückgang um 0,5 % 80 70
Künftige Gehaltssteigerungen:
Erhöhung um 0,5 % 120 110
Rückgang um 0,5 % (110) (130)
Lebenserwartung von Pensionsberechtigten (Männer):
Anstieg um 1 Jahr 110 100
Rückgang um 1 Jahr (120) (130)
Lebenserwartung von Pensionsberechtigten (Frauen):
Anstieg um 1 Jahr 70 60
Rückgang um 1 Jahr (60) (70)
Annahmen für den US-Plan für medizinische Versorgungsleistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Künftige Rentensteigerungen:
Erhöhung um 1 % 110 105
Rückgang um 1 % (90) (95)
Abzinsungssatz:
Erhöhung um 0,5 % (90) (120)
Rückgang um 0,5 % 100 80
Lebenserwartung von Pensionsberechtigten (Männer):
Anstieg um 1 Jahr 130 125
Rückgang um 1 Jahr (150) (155)
Lebenserwartung von Pensionsberechtigten (Frauen):
Anstieg um 1 Jahr 90 75
Rückgang um 1 Jahr (80) (95)
Die vorstehenden Sensitivitätsanalysen wurden mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung
realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte
Verpflichtung extrapoliert. Die Sensitivitätsanalysen basieren auf einer Änderung einer wichtigen Annahme,
während alle anderen Annahmen unverändert bleiben. Daher könnte es sein, dass sie nicht repräsentativ für die
tatsächliche Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung sind, da unwahrscheinlich ist, dass Änderungen
der Annahmen einzeln eintreten.
IAS 19.145(b)
Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren in den leistungsorientierten Pensionsplan
eingezahlt:
2016 2015 IAS 19.147(a)
TEUR TEUR IAS 19.147(b)
Innerhalb der nächsten 12 Monate (nächstes Geschäftsjahr) 1.500 1.350 IAS 19.147(c)
Zwischen 2 und 5 Jahren 2.150 2.050
Zwischen 5 und 10 Jahren 2.160 2.340
Über 10 Jahre 3.000 2.600
Erwartete Auszahlungen, gesamt 8.810 8.340
Die durchschnittliche Laufzeit der leistungsorientierten Verpflichtung beträgt zum Ende des Berichtszeitraums
26,5 Jahre (2015: 25,3 Jahre).
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 134
29. Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Fortsetzung)
Hinweis
Nach IAS 19.145(c) hat ein Unternehmen Änderungen bei den Methoden und Annahmen zur Aufbereitung von unter (a) geforderten Sensitivitätsanalysen und die Gründe für diese Änderungen anzugeben. Im Geschäftsjahr gab es keine Änderungen dieser Art. IAS 19.145(a) fördert Sensitivitätsanalysen, die zeigen, wie und in welchem Umfang eine leistungsorientierte Verpflichtung durch nach vernünftigem Ermessen mögliche Änderungen versicherungsmathematischer Annahmen beeinflusst würde. Es sollte beachtet werden, dass der Muster-Konzernabschluss lediglich zur Veranschaulichung von Angabepflichten dient und die darin zu Sensitivitätsanalysen genannten möglichen Änderungen von versicherungsmathematischen Annahmen nicht notwendigerweise den aktuellen Marktdaten entsprechen. Es wird ferner eine Art Rahmenkonzept aus übergeordneten Zielen und allgemeinen Kriterien für die Angabepflichten eingeführt, welches eine Beurteilung über die grundlegende Ausrichtung, die Art und den Umfang der Anhangangaben zu leistungsorientierten Plänen erlaubt. So sollten Unternehmen gemäß IAS 19.136 beispielsweise folgende Aspekte bei ihren Angaben zu leistungsorientierten Versorgungsplänen berücksichtigen:
• den zur Erfüllung der Angabepflichten notwendigen Detaillierungsgrad;
• das Gewicht, das auf jede der verschiedenen Vorschriften zu legen ist;
• den Umfang einer vorzunehmenden Zusammenfassung oder Aufgliederung;
• die Notwendigkeit zusätzlicher Angaben für Nutzer der Abschlüsse, damit diese die offengelegten quantitativen Informationen auswerten können.
Diese Überlegungen sollen den Unternehmen dabei helfen, der übergeordneten Zielsetzung dieser Angabepflichten zu genügen. Dessen ungeachtet beinhaltet der Standard unverändert eine umfassende Liste einzelner Angabeanforderungen. Entsprechend dem Grundsatz in IAS 1.31 wird in der Basis for Conclusions des IAS 19 darauf hingewiesen, dass unwesent-liche Informationen nicht in den Abschluss aufgenommen zu werden brauchen. Die Aufnahme von übergeordneten Zielen und Kriterien in den überarbeiteten Standard erlaubt es den Unternehmen, deren bisherige Angaben zu leistungsorientierten Plänen zu überdenken. Der Verzicht auf unwesentliche Angaben lässt den Blick der Abschlussadressaten auf solche Transaktionen und Einzelheiten richten, welche für die Geschäftsentwicklung des Unternehmens in der Tat von Bedeutung sind.
30. Anteilsbasierte Vergütung
Aktienoptionsplan für Führungskräfte IFRS 2.45(a)
Der Konzern hat einen Aktienoptionsplan für Führungskräfte des Mutterunternehmens mit einer Dienstzeit von
mehr als 12 Monaten aufgelegt (sog. Senior Executive Plan – SEP). Der Ausübungspreis der Aktienoptionen
entspricht dem Marktpreis der zugrunde liegenden Aktien zum Zeitpunkt der Gewährung. Die Aktienoptionen
werden ausübbar, wenn sich das Ergebnis je Aktie des Konzerns (marktunabhängige Bedingung) innerhalb von
drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung um 10 % erhöht und die Führungskraft zu diesem Zeitpunkt
angestellt ist. Die Aktienoptionen können nicht ausgeübt werden, wenn diese Erfolgsbedingung nicht eintritt.
Der beizulegende Zeitwert der Aktienoptionen wird zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung eines
Binomialmodells und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Aktienoptionen gewährt wurden,
geschätzt. Die vorstehend genannte Erfolgsbedingung wird jedoch nur bei der Ermittlung der Anzahl der
Instrumente, die mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden, berücksichtigt.
IFRS 2.46
Die Aktienoptionen können bis zwei Jahre nach dem dreijährigen Erdienungszeitraum ausgeübt werden. Daher
beträgt die Vertragslaufzeit der gewährten Optionen jeweils fünf Jahre. Ein Barausgleich ist ausgeschlossen. In
der Vergangenheit hat der Konzern keine anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich durchge-
führt. Der Konzern bilanziert den SEP als Plan mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.
Allgemeiner Aktienoptionsplan für Mitarbeiter IFRS 2.45(a)
Der Konzern kann nach eigenem Ermessen Mitarbeitern, die nicht zur Leitungsebene gehören, im Rahmen des
sog. General Employee Share-Optionsplan (GESP) nach Ablauf des zweiten Dienstjahres Aktienoptionen
gewähren. Die Ausübbarkeit der Aktienoptionen hängt vom Total Shareholder Return (TSR) des Konzerns
verglichen mit den TSRs einer Gruppe von Hauptwettbewerbern ab. Die Mitarbeiter müssen für einen Zeitraum
von drei Jahren ab dem Zeitpunkt der Gewährung beim Unternehmen beschäftigt bleiben. Der beizulegende
Zeitwert der gewährten Aktienoptionen wird zum Zeitpunkt der Gewährung unter Anwendung des Monte-Carlo-
Simulationsmodells und unter Berücksichtigung der Bedingungen, zu denen die Aktienoptionen gewährt wurden,
ermittelt. Dieses Modell simuliert den TSR und vergleicht diesen mit einer Gruppe von Hauptwettbewerbern. Es
berücksichtigt die gezahlten und voraussichtlichen Dividenden sowie Aktienkursschwankungen des Konzerns im
Verhältnis zu seinen Wettbewerbern, um anhand dessen eine Prognose der Aktienkursentwicklung zu liefern.
IFRS 2.46
IFRS 2.47(a)(iii)
Der Ausübungspreis der Aktienoptionen entspricht dem Marktpreis der zugrunde liegenden Aktien zum Zeit-
punkt der Gewährung. Die Vertragslaufzeit der Aktienoptionen beträgt fünf Jahre. Ein Barausgleich ist für die
Mitarbeiter ausgeschlossen. In der Vergangenheit hat der Konzern keine anteilsbasierten Vergütungstrans-
aktionen mit Barausgleich durchgeführt.
IFRS 2.46
Anhang zum Konzernabschluss
135 Good Group (International) Limited
30. Anteilsbasierte Vergütung (Fortsetzung)
Wertsteigerungsrechte
Mitarbeitern des Bereichs Unternehmensentwicklung werden Wertsteigerungsrechte (sog. Share Appreciation
Rights – SAR) gewährt, die in bar ausgeglichen werden können. Sie werden ausübbar, wenn eine bestimmte
Plananzahl von neuen Verkaufskontrakten (nicht marktbezogene Ausübungsbedingung) innerhalb von drei
Jahren ab dem Gewährungszeitpunkt abgeschlossen wurde und der Bezugsberechtigte am Tag der ersten
Ausübungs-möglichkeit noch beim Konzern beschäftigt ist. Die Aktienoptionen können bis drei Jahre nach dem
dreijährigen Erdienungszeitraum ausgeübt werden. Daher beträgt die Vertragslaufzeit der
Wertsteigerungsrechte sechs Jahre. Die Verbindlichkeit aus den Wertsteigerungsrechten wird beim erstmaligen
Ansatz und zum Ende jeder Berichtsperiode bis zum Ausgleich mit dem beizulegenden Zeitwert der
Wertsteigerungsrechte bewertet, und zwar durch Anwendung eines Optionspreismodells unter Berücksichtigung
der Bedingungen, zu denen die Wertsteigerungsrechte gewährt wurden, sowie unter Berücksichtigung der bis
vom Mitarbeiter bislang erbrachten Leistungen.
IFRS 2.45(a)
IFRS 2.46
IFRS 2.47 (a)(iii)
Zum 31. Dezember 2016 beträgt der Buchwert der Verbindlichkeit aus Wertsteigerungsrechten EUR 299.000
(2015: EUR 194.000). Zum 31. Dezember 2016 bzw. 2015 waren keine Wertsteigerungsrechte gewährt, aus-
übbar bzw. verfallen.
IFRS 2.50
IFRS 2.51(b)
Der erfasste Aufwand für während des Geschäftsjahres erhaltene Leistungen stellt sich wie folgt dar:
2016 2015
TEUR TEUR
Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente
307 298
Aufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen mit Barausgleich 105 194
Gesamtaufwand aus anteilsbasierten Vergütungstransaktionen 412 492 IFRS 2.50 IFRS 2.51(a)
Weder 2016 noch 2015 gab es Annullierungen oder Änderungen dieser Pläne. IFRS 2.47(c)
Entwicklung während des Geschäftsjahres
Nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Anzahl und die gewichteten durchschnittlichen Ausübungspreise
(GDAP) sowie die Entwicklung der Aktienoptionen während des Geschäftsjahres (ohne SAR):
2016 Anzahl
2016 GDAP
2015 Anzahl
2015 GDAP
Zu Beginn der Berichtsperiode ausstehend 575.000 EUR 2,85 525.000 EUR 2,75
In der Berichtsperiode gewährt 250.000 EUR 3,85 155.000 EUR 3,13
In der Berichtsperiode kaduziert — — (25.000) EUR 2,33
In der Berichtsperiode ausgeübt (75.000)2 EUR 2,33 (65.000)1 EUR 3,08 IFRS 2.45(c)
In der Berichtsperiode verfallen (25.000) EUR 3,02 (15.000) EUR 2,13
Zum Ende der Berichtsperiode ausstehend 725.000 EUR 3,24 575.000 EUR 2,85 IFRS 2.45(d)
Zum Ende der Berichtsperiode ausübbar 110.000 EUR 2,98 100.000 EUR 2,51 IFRS 2.45(b)
1 Der gewichtete durchschnittliche Aktienkurs zum Zeitpunkt der Optionsausübung betrug EUR 4,09. 2 Der gewichtete durchschnittliche Aktienkurs zum Zeitpunkt der Optionsausübung betrug EUR 3,13.
IFRS 2.45(c)
Die gewichtete durchschnittliche Vertragsrestlaufzeit für die zum 31. Dezember 2016 ausstehenden Aktien-
optionen beträgt 2,94 Jahre (2015: 2,60 Jahre).
Der gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwert der während des Geschäftsjahres gewährten Optionen
betrug EUR 1,32 (2015: EUR 1,18).
Die Ausübungspreise für zum Ende der Berichtsperiode ausstehende Optionen liegen in der Bandbreite zwischen
EUR 2,33 und EUR 3,85 (2015: EUR 2,13 bis EUR 3,13).
IFRS 2.45(d)
IFRS 2.47(a)
IFRS 2.45(d)
Die nachfolgenden Tabellen enthalten die Inputfaktoren für die Modelle, anhand derer die drei Pläne für die
Geschäftsjahre zum 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2015 bewertet wurden:
IFRS 2.47(a)(i)
2016 SEP
2016 GESP
2016 SAR
Gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwerte zum Bewertungsstichtag
EUR 3,45 EUR 3,10 EUR 2,80
Dividendenrendite (%) 3,13 3,13 3,13 Erwartete Volatilität (%) 15,00 16,00 18,00 Risikoloser Zinssatz (%) 5,10 5,10 5,10 Antizipierte Laufzeit der Aktienoptionen/SAR (Jahre) 3,00 4,25 6,00 Gewichteter durchschnittlicher Aktienkurs (EUR) 3,10 3,10 3,12 Angewandtes Modell Binomial Monte Carlo Binomial
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 136
30. Anteilsbasierte Vergütung (Fortsetzung)
2015 SEP
2015 GESP
2015 SAR
Gewichtete durchschnittliche beizulegende Zeitwerte zum Bewertungsstichtag
EUR 3,30 EUR 3,00 EUR 2,60
Dividendenrendite (%) 3,01 3,01 3,01
Erwartete Volatilität (%) 16,30 17,50 18,10
Risikoloser Zinssatz (%) 5,00 5,00 5,00
Antizipierte Laufzeit der Optionen/SAR (Jahre) 3,00 4,25 6,00
Gewichteter durchschnittlicher Aktienkurs (EUR) 2,86 2,86 2,88
Angewandtes Modell Binomial Monte Carlo Binomial
Die antizipierte Laufzeit der Aktienoptionen und SAR basiert auf historischen Daten und aktuellen Erwartungen
und entspricht nicht zwingend dem tatsächlich eintretenden Ausübungsverhalten der Berechtigten. Der erwar-
teten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von der historischen Volatilität über einen der Laufzeit der
Optionen ähnlichen Zeitraum auf künftige Trends geschlossen werden kann, wobei die tatsächlich eintretende
Volatilität von den getroffenen Annahmen abweichen kann.
IFRS 2.47(a)(ii)
31. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten
2016 2015
TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 17.528 18.945
Sonstige Verbindlichkeiten 1.833 1.494
Zinsverbindlichkeiten 43 269
Nahestehende Unternehmen und Personen 40 22
19.444 20.730
Konditionen der oben aufgeführten finanziellen Verbindlichkeiten:
• Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fällig-
keit von 60 Tagen.
• Sonstige Verbindlichkeiten sind nicht verzinslich und haben eine durchschnittliche Fälligkeit von sechs
Monaten.
• Zinsen werden in der Regel quartalsweise beglichen.
• Zu Konditionen von Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen wird auf
Anhangangabe 33 verwiesen.
Für Erläuterungen zu den Zielsetzungen und Methoden des Liquiditätsrisikomanagements des Konzerns wird auf
Anhangangabe 20.5 verwiesen..
IFRS 7.39
IFRS 7.39(c)
32. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen – Konzern als Leasingnehmer IAS 17.35(d)
Der Konzern hat Operating-Leasingverträge für verschiedene Kraftfahrzeuge und technische Anlagen abge-
schlossen. Die durchschnittliche Laufzeit der Leasingverträge beträgt zwischen drei und fünf Jahren. Bei
einigen Leasingverträgen hat der Konzern die Option, das Leasingverhältnis für eine weitere drei- bis fünf-
jährige Laufzeit zu verlängern.
Zum 31. Dezember bestehen folgende künftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund von unkünd-
baren Operating-Leasingverhältnissen:
IAS 17.35(a)
2016 2015
TEUR TEUR
Bis zu einem Jahr 255 250
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahre 612 600
Über fünf Jahre 408 400
1.275 1.250
Anhang zum Konzernabschluss
137 Good Group (International) Limited
32. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (Fortsetzung)
Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen – Konzern als Leasinggeber
Der Konzern hat Operating-Leasingverträge für seine als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien abge-
schlossen. Diese umfassen bestimmte Büroräume und Fertigungsanlagen. Diese Leasingverhältnisse haben
Laufzeiten zwischen 5 und 20 Jahren. Alle Leasingverträge enthalten eine Klausel, die eine jährliche Erhöhung
der Leasingraten entsprechend den herrschenden Marktverhältnissen erlaubt. Die Summe der in der Berichts-
periode als Ertrag erfassten bedingten Mietzahlungen beträgt EUR 13.900 (2015: EUR 12.007).
Zum 31. Dezember bestehen folgende Forderungen auf künftige Mindestleasingzahlungen aufgrund von un-
kündbaren Operating-Leasingverhältnissen:
IAS 17.56(c)
2016 2015 IAS 17.56(a)
TEUR TEUR
Bis zu einem Jahr 1.418 1.390
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahre 5.630 5.520
Über fünf Jahre 5.901 5.864
12.949 12.774
Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing und Mietkaufverträgen
Der Konzern hat Finanzierungs-Leasingverträge und Mietkaufverträge für verschiedene technische Anlagen und
Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschlossen. Die Verpflichtungen des Konzerns aus Finanzierungsleasing
sind durch das Eigentum des Leasinggebers an den Leasinggegenständen besichert. Die künftigen Mindest-
leasingzahlungen aus Finanzierungsleasing und Mietkaufverträgen können auf deren Barwert wie folgt über-
geleitet werden:
IAS 17.31(e)
2016 2015
Mindest-leasing-
zahlungen
Barwert der Mindestleasing
zahlungen
Mindest-leasing-
zahlungen
Barwert der Mindest-leasing-
zahlungen
TEUR TEUR TEUR TEUR Bis zu einem Jahr 85 83 56 51
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahre 944 905 1.014 943
Über fünf Jahre — — — —
Summe Mindestleasingzahlungen 1.029 988 1.070 994 IAS 17.31(b)
Abzüglich des Zinsanteils (41) — (76) —
Barwert der Mindestleasingzahlungen 988 988 994 994
Hinweis
IAS 17 Leasingverhältnisse schreibt zusätzliche Angaben zu wesentlichen Leasingvereinbarungen vor, u. a. die Grundlage,
auf der bedingte Mietzahlungen festgelegt sind, das Bestehen von Verlängerungs- oder Kaufoptionen sowie von Preis-
anpassungsklauseln und deren Bedingungen und durch Leasingvereinbarungen auferlegte Beschränkungen wie Dividen-
den, zusätzliche Schulden und weitere Leasingverhältnisse. Fehlen diese Angaben im Konzernabschluss, so liegt dies
daran, dass sie für die Leasingverhältnisse des Konzerns nicht zutreffend sind.
Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2016 bestehen Verpflichtungen in Höhe von EUR 2.310.000 (2015: EUR 4.500.000),
einschließlich EUR 2.000.000 (2015: EUR 0), die in Zusammenhang mit der Fertigstellung der Produktions-
stätte für Brandschutzausrüstung stehen, sowie EUR 310.000 (2015: EUR 516.000) aus Kaufverpflichtungen
für Lieferungen und Leistungen in Verbindung mit der Beteiligung des Konzerns am Gemeinschaftsunter-
nehmen.
IAS 16.74(c)
IFRS 12.23 (a)
IFRS 12.B18-B19
Rechtsstreitigkeiten
Ein ausländischer Kunde hat eine Klage gegen den Konzern aufgrund angeblich defekter Ausrüstung erhoben.
Sollte die Klage Erfolg haben, wird die daraus entstehende Verpflichtung auf EUR 850.000 geschätzt. Ein
Prozesstermin wurde noch nicht festgelegt. Insofern kann der Zeitpunkt einer eventuellen Zahlung noch nicht
bestimmt werden.
Da der Rechtsberater des Konzerns den Erfolg dieser Klage als eher unwahrscheinlich erachtet, wurde im
vorliegenden Konzernabschluss keine Rückstellung für eine etwaige Verpflichtung aus diesem Rechtsstreit
gebildet.
IAS 37.86
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 138
32. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (Fortsetzung)
Garantien
Der Konzern hat zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2016 folgende Garantien abgegeben:
• Garantie für 25 % des Kontokorrentkredits des assoziierten Unternehmens bis zu maximal EUR 500.000
(2015: EUR 250.000), die gemeinsam mit anderen Anteilsinhabern des assoziierten Unternehmens
gegeben wurde; die Buchwerte der damit verbundenen Finanzgarantien beliefen sich zum 31. Dezember
2016 und 2015 auf EUR 67.000 bzw. EUR 34.000.
• Garantie gegenüber einem konzernfremden Dritten für die Erfüllung eines Vertrags durch das Gemein-
schaftsunternehmen. Es wird davon ausgegangen, dass hieraus keine Verpflichtungen entstehen.
• Garantie für den Anteil des Konzerns an den Eventualverbindlichkeiten des assoziierten Unternehmens in
Höhe von EUR 20.000 (2015: EUR 13.000), die gemeinsam mit anderen Anteilseignern gegeben wurde.
IAS 24.21(h)
IAS 24.19 (d)
IAS 24.19 (e)
IAS 37.86
IFRS 12.23 (b)
Eventualverbindlichkeiten
Der Konzern wies Eventualverbindlichkeiten in Höhe von EUR 400.000 im Rahmen des Erwerbs der
Extinguishers Limited aus (Anhangangaben 7 und 26).
33. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
Informationen über die Konzernstruktur, die Tochtergesellschaften und die Holdinggesellschaft werden in
Anhangangabe 6 dargestellt. In der folgenden Tabelle wird die Gesamthöhe der Transaktionen mit nahe-
stehenden Unternehmen und Personen im jeweiligen Geschäftsjahr dargestellt:
Verkäufe an nahe-stehende
Unter-nehmen
und Personen
Käufe von nahe-
stehenden Unter-
nehmen und Personen
Forderungen gegen
nahestehende Unternehmen
und Personen*
Verbindlich-keiten
gegenüber nahestehenden
Unternehmen und Personen*
IAS 24.18
IAS 24.21
TEUR TEUR TEUR TEUR
Unternehmen mit maßgeblichem
Einfluss auf den Konzern:
International Fires P.L.C. 2016 7.115 — 620 —
2015 5.975 — 550 —
Assoziiertes Unternehmen:
Power Works Limited 2016 2.900 — 551 —
2015 2.100 — 582 —
Gemeinschaftsunternehmen, an
dem das Mutterunternehmen
beteiligt ist:
Showers Limited 2016 — 590 — 30
2015 — 430 — 12
Personen in Schlüsselpositionen
des Konzerns:
Sonstige von Mitgliedern der
Unternehmensleitung gehaltene
Anteile 2016 225 510 — 10
2015 135 490 — 10
* Die Beträge werden als Forderungen bzw. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen eingestuft
(Anhangangaben 22 und 31).
Anhang zum Konzernabschluss
139 Good Group (International) Limited
33. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Fortsetzen)
Erhaltene
Zinsen
Forderungen gegen
nahestehende Unternehmen und
Personen
IAS 24.13
IAS 24.18
Darlehen von/an nahestehende(n)
Unternehmen und Personen TEUR TEUR
Assoziiertes Unternehmen:
Power Works Limited 2016 20 200
2015 — —
Personen in Schlüsselpositionen des
Konzerns:
Darlehen an Mitglieder der
Unternehmensleitung 2016 1 13
2015 — 8
Während des Geschäftsjahres fanden mit Ausnahme von gezahlten Dividenden keine Transaktionen zwischen
dem Konzern und dem obersten Mutterunternehmen S. J. Limited statt (2015: EUR 0).
Darlehen an ein assoziiertes Unternehmen
Das der Power Works Limited gewährte Darlehen dient der Finanzierung des Kaufs neuer Maschinen zur
Herstellung von Brandschutzausrüstungen. Dieses Darlehen ist nicht besichert und am 1. Juni 2017 endfällig.
Der Zinssatz beträgt 10 %.
Konditionen der Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Die Verkäufe an und Käufe von nahestehende(n) Unternehmen und Personen entsprechen denen zu markt-
üblichen Bedingungen. Die zum Geschäftsjahresende bestehenden offenen Salden sind unbesichert, unverzins-
lich und werden durch Barzahlung beglichen. Für Forderungen gegen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahe-
stehende(n) Unternehmen und Personen bestehen keine Garantien. Forderungen gegen nahestehende Unter-
nehmen und Personen wurden im Geschäftsjahr 2016 nicht wertberichtigt (2015: EUR 0). Ein Wertminderungs-
test wird jährlich durchgeführt. Dieser beinhaltet eine Beurteilung der Finanzlage des nahestehenden Unter-
nehmens oder der nahestehenden Person sowie die Entwicklung des Markts, in dem diese(s) tätig ist.
IAS 24.21
IAS 24.18(b)
Hinweis
Die Angabe, dass Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu marktüblichen Bedingungen
getätigt werden, ist nur dann erforderlich, wenn ein Unternehmen solche Bedingungen belegen kann. IAS 24.23 jedoch
verlangt diese Angabe nicht. Der Konzern konnte die Bedingungen belegen und macht daher diese Angabe.
Verpflichtungen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen
Am 1. Juli 2016 schloss die Bright Sparks Limited mit der Power Works Limited eine Vereinbarung mit einer
Laufzeit von zwei Jahren bis zum 30. Juni 2018 über den Kauf spezieller elektrischer und optischer Kabel, die
die Bright Sparks Limited für ihren Produktionsprozess verwendet. Die Bright Sparks Limited schätzt das
mögliche Kaufvolumen auf EUR 750.000 im Jahr 2017 und EUR 250.000 im ersten Halbjahr 2018. Der Kauf-
preis basiert auf den tatsächlichen Kosten der Power Works Limited zuzüglich einer Marge von 5 % und ist
innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Vorräte in bar zahlbar.
IAS 24.18(b)
IAS 24.21(i)
Der Konzern hat sich gegenüber der Fire Equipment Test Lab Limited vertraglich verpflichtet, Vermögenswerte,
die von der Fire Equipment Test Lab Limited als Sicherheit für ihre Kredite gehalten werden und deren Bonität
unter ‚AA‘ sinkt, durch Vermögenswerte zu ersetzen, deren Einstufung gleichwertig zu dem ‚AA‘-Rating ist. Der
beizulegende Zeitwert der zu ersetzenden Vermögenswerte beträgt zum 31. Dezember 2016 höchstens
EUR 200.000 (2015: EUR 210.000).
IFRS 12.14-15
Geschäftsvorfälle mit Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns
Darlehen an Mitglieder der Unternehmensleitung
Der Konzern bietet Mitgliedern der Unternehmensleitung die Möglichkeit zur Aufnahme von Darlehen bis zu
EUR 20.000 an. Die Rückzahlung hat innerhalb von fünf Jahren ab dem Auszahlungszeitpunkt zu erfolgen.
Diese Darlehen sind unbesichert, ihre Verzinsung erfolgt zum durchschnittlichen Zinssatz der langfristigen
Darlehen (gegenwärtig EURIBOR + 0,8). Sämtliche gewährten Darlehen werden unter den Finanzinstrumenten
in der Bilanz ausgewiesen.
IAS 24.18
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 140
33. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen (Fortsetzung)
Sonstige Transaktionen IAS 24.18
IAS 24.19(f)
Konzernunternehmen haben in den Geschäftsjahren 2016 und 2015 Vermögenswerte von der Gnome
Industries Limited zu marktüblichen Konditionen erworben. Die Ehefrau eines Mitglieds der Unternehmens-
leitung des Konzerns ist Geschäftsführerin und beherrschende Anteilseignerin der Gnome Industries Limited.
Ein Mitglied der Unternehmensleitung besitzt Anteile in Höhe von 25 % (2015: 25 %) an der Home Fires Limited.
Zwischen dem Konzern und der Home Fires Limited besteht ein Vertrag über die Lieferung von Feuerlöschern.
Der Konzern hat in den Geschäftsjahren 2016 und 2015 Feuerlöscher an die Home Fires Limited zu markt-
üblichen Konditionen geliefert.
Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns IAS 24.17
2016 2015
TEUR TEUR
Kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer 435 424
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Pensionsleistungen und medizinische Versorgung) 110 80
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses 40 —
Anteilsbasierte Vergütung 18 12
Gesamtvergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns 603 516
Die in der Tabelle dargestellten Beträge wurden in der Berichtsperiode in Verbindung mit Personen in Schlüssel-
positionen als Aufwand erfasst.
In der Regel haben die nicht geschäftsführenden Mitglieder der Unternehmensleitung keine Pensionsansprüche
gegenüber dem Konzern. Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte eine Pensionszahlung in Höhe von EUR 40.000 an ein
Mitglied der Unternehmensleitung, das im Geschäftsjahr 2015 als geschäftsführendes Mitglied ausgeschieden
war.
Anteile von Mitgliedern der Unternehmensleitung am Aktienoptionsplan für Führungskräfte
Von geschäftsführenden Mitgliedern der Unternehmensleitung im Rahmen des Aktienoptionsplans für Führungs-
kräfte (sog. Senior Executive Plan – SEP) gehaltene Aktienoptionen zum Erwerb von Stammaktien weisen die
folgenden Verfallstermine und Ausübungspreise auf:
Ausgabezeitpunkt Verfalls-
termin
Aus-übungs-
preis 2016 2015 IAS 24.17(e)
Anzahl
ausstehend Anzahl
ausstehend
2015 2020 EUR 2,33 10.000 10.000
2015 2020 EUR 3,13 83.000 83.000
2016 2021 EUR 3,85 27.000 —
Summe 120.000 93.000
Im Rahmen dieses Mitarbeiterbeteiligungsplans wurden nicht geschäftsführenden Mitgliedern der Unterneh-
mensleitung keine Aktienoptionen gewährt. Für weitere Informationen zum Plan wird auf Anhangangabe 30
verwiesen.
Hinweis
Es ist möglich, dass in manchen Ländern zusätzliche und ausführlichere Angaben z. B. zur Vergütung der bzw. zu
Leistungen an Personen in Schlüsselpositionen und Mitglieder der Unternehmensleitung verlangt werden.
34. Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards5
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Konzernabschlusses veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflich-
tend anzuwendende Standards und Interpretationen werden nachfolgend dargestellt. Der Konzern beabsichtigt,
diese Standards ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens anzuwenden.
IAS 8.30
IAS 8.31(d)
5 In der vorliegenden Publikation wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens von Seiten des IASB abgestellt. Hinsichtlich der Anwendung und des Zeitpunkt des Inkrafttretens in der Europäischen Union (abweichend durch Endorsement) sei an dieser Stelle auf die Übersicht auf S. 3 der deutschsprachigen IFRS- Checkliste (Stand 31. August 2016) verwiesen.
Anhang zum Konzernabschluss
141 Good Group (International) Limited
IFRS 9 Finanzinstrumente
Im Juli 2014 hat das IASB die finale Fassung von IFRS 9 Finanzinstrumente veröffentlicht, die IAS 39 Finanz-
instrumente: Ansatz und Bewertung sowie alle vorherigen Versionen von IFRS 9 ersetzt. IFRS 9 führt die drei
Projektphasen zur Bilanzierung von Finanzinstrumenten „Klassifizierung und Bewertung“, „Wertminderung“ und
„Bilanzierung von Sicherungsgeschäften“ zusammen. IFRS 9 gilt erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach
dem 1. Jänner 2018 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Mit Ausnahme der Bilanzierung von
Sicherungsgeschäften ist der Standard rückwirkend anzuwenden, jedoch ist die Angabe von Vergleichs-
informationen nicht erforderlich. Die Vorschriften für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften sind im
Allgemeinen bis auf wenige Ausnahmen prospektiv anzuwenden.
Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden.
Im Geschäftsjahr 2016 hat der Konzern eine umfassende Bewertung der Auswirkungen aller drei Aspekte von
IFRS 9 durchgeführt. Diese vorläufige Beurteilung basiert auf aktuell verfügbaren Informationen und kann sich
aufgrund weiterer detaillierter Analysen oder zusätzlicher angemessener und belastbarer Informationen, die
dem Konzern in der Zukunft zur Verfügung gestellt werden, ändern. Insgesamt rechnet der Konzern nicht mit
wesentlichen Auswirkungen auf seine Bilanz und das Eigenkapital mit Ausnahme des Effekts, der sich aus der
Anwendung der Wertminderungsvorschriften in IFRS 9 ergibt. Der Konzern rechnet mit höheren zu bildenden
Risikovorsorgen, die sich nachteilig auf das Eigenkapital auswirken würden, und wird künftig eine detaillierte
Bewertung durchführen, um das Ausmaß dieser Auswirkungen festzustellen.
(a) Klassifizierung und Bewertung
Der Konzern rechnet bei der Anwendung der Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 nicht mit
erheblichen Auswirkungen auf seine Bilanz oder das Eigenkapital. Er geht davon aus, dass er alle zum beizu-
legenden Zeitwert gehaltenen finanziellen Vermögenswerte weiterhin zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Notierte Anteile, die derzeit als zur Veräußerung verfügbar gehalten und deren Gewinne bzw. Verluste im
sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden indes erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Dadurch erhöht sich die Volatilität des ausgewiesenen Gewinns bzw. Verlusts. Die derzeit im kumulierten
sonstigen Ergebnis dargestellte Rücklage für zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte wird in
den Eröffnungssaldo der Gewinnrücklagen umgegliedert. Nach IFRS 9 sollen Schuldtitel erfolgsneutral zum
beizulegenden Zeitwert bewertet werden, da der Konzern damit rechnet, die Vermögenswerte nicht nur zu
halten, um die vertraglich vereinbarten Cashflows zu vereinnahmen, sondern auch, um regelmäßig einen
wesentlichen Teil davon zu veräußern.
Der Konzern beabsichtigt, die Anteile an nicht börsennotierten Unternehmen auf absehbare Zeit zu halten. Er
geht davon aus, das Wahlrecht für nicht zu Handelszwecken gehaltene Eigenkapitaltitel in Anspruch nehmen zu
können und so die Wertänderungen des beizulegenden Zeitwerts im sonstigen Ergebnis zu erfassen. Der
Konzern ist daher der Ansicht, dass die Anwendung von IFRS 9 keine wesentlichen Auswirkungen auf seinen
Abschluss hat. Sollte der Konzern dieses Wahlrecht nicht anwenden, würden die Anteile als erfolgswirksam zum
beizulegenden Zeitwert zu klassifizieren sein, wodurch sich die Volatilität in der GuV erhöhen würde.
Kredite und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden gehalten, um die vertraglichen Cashflows zu
vereinnahmen, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf das ausstehende Nominal darstellen. Daher
rechnet der Konzern damit, dass diese nach IFRS 9 auch weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet werden. Der Konzern wird jedoch die Merkmale der vertraglich vereinbarten Cashflows dieser
Instrumente noch detaillierter untersuchen, bevor ein abschließendes Urteil getroffen werden kann, ob alle
diese Finanzinstrumente die Kriterien für die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten nach IFRS 9
erfüllen.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 142
34. Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards (Fortsetzung)
(b) Wertminderung
Nach IFRS 9 sind vom Konzern erwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses = ECL) aus allen seinen
Schuldtiteln, Krediten und Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entweder auf Grundlage des 12-
Monats-ECL oder der Gesamtlaufzeit-ECL zu bemessen. Der Konzern beabsichtigt, den vereinfachten Ansatz
anzuwenden und die Gesamtlaufzeit-ECL aus allen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu erfassen.
Der Konzern rechnet aufgrund der Nichtbesicherung seiner Kredite und Forderungen mit wesentlichen
Auswirkungen auf sein Eigenkapital, es bedarf jedoch noch einer detaillierteren Analyse aller relevanten und
belastbaren Informationen einschließlich der in die Zukunft gerichteten Elemente, um die Höhe der Auswir-
kungen zu bestimmen.
(c) Bilanzierung von Sicherungsgeschäften
Der Konzern ist der Ansicht, dass alle derzeit als effektive Sicherungsbeziehungen designierten Sicherungs-
geschäfte auch die nach IFRS 9 vorgesehenen Kriterien für die Bilanzierung als Sicherungsgeschäft erfüllen. Da
IFRS 9 keine Änderung der allgemeinen Grundsätze, wie ein Unternehmen effektive Sicherungsbeziehungen zu
bilanzieren hat, vorsieht, rechnet der Konzern nicht damit, dass die Anwendung von IFRS 9 wesentliche
Auswirkungen auf seinen Abschluss hat. Der Konzern wird mögliche Änderungen in Bezug auf die Bilanzierung
des Zeitwerts von Optionen, von Forward-Punkten oder von Fremdwährungsaufschlägen in der Zukunft
detaillierter beurteilen.
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 15 wurde im Mai 2014 veröffentlicht und führt ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Erlösen aus
Verträgen mit Kunden ein. Nach IFRS 15 werden Erlöse in Höhe der Gegenleistung erfasst, mit der ein
Unternehmen im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden rechnen
kann (der Transaktionspreis im Sinne von IFRS 15).
Der neue Standard zu Erlösen wird alle derzeit bestehenden Vorschriften zur Erlösrealisierung nach IFRS
ersetzen. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen, ist entweder die vollständige
retrospektive Anwendung oder eine modifizierte retrospektive Anwendung vorgeschrieben. Eine vorzeitige
Anwendung ist zulässig. Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard zum vorgeschriebenen Datum des
Inkrafttretens anzuwenden und dafür den vollständig retrospektiven Ansatz zu wählen. Im Geschäftsjahr 2016
führte der Konzern eine vorläufige Beurteilung von IFRS 15 durch, die sich im Zuge der weiteren detaillierteren
Analyse möglicherweise ändern kann. Des Weiteren berücksichtigt der Konzern die vom IASB im April 2016
veröffentlichten Klarstellungen und wird die weiteren Entwicklungen im Auge behalten.
Der Konzern ist in den Bereichen Brandschutzausrüstung und Elektronik tätig und erbringt damit zusammen-
hängende Dienstleistungen. Die Ausrüstung und die Dienstleistungen werden sowohl über gesondert
identifizierte Verträge mit Kunden als auch gemeinsam als Paket aus Gütern und/oder Dienstleistungen
veräußert.
(a) Verkauf von Gütern
Verträge mit Kunden, bei denen der Verkauf von Ausrüstung nach allgemeiner Erwartung die einzige Leistungs-
verpflichtung darstellt, werden sich voraussichtlich nicht auf das Konzernergebnis auswirken. Der Konzern
rechnet damit, dass die Erlösrealisierung zu einem Zeitpunkt erfolgt, an dem die Verfügungsgewalt über den
Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Güter der Fall.
Bei der Vorbereitung auf die Anwendung von IFRS 15 berücksichtigt der Konzern die folgenden Aspekte:
(i) Variable Gegenleistung
Einige Verträge mit Kunden sehen ein Rückgaberecht, Preisnachlässe oder Mengenrabatte vor. Derzeit erfasst
der Konzern Erlöse aus dem Verkauf von Waren und Erzeugnissen, die zum beizulegenden Zeitwert der
erhaltenen oder zu beanspruchenden Gegenleistung nach Abzug von Retouren, Rückzahlungen, Preisnach-
lässen und Mengenrabatten bewertet werden. Sind Erlöse nicht verlässlich ermittelbar, erfolgt die
Erlösrealisierung erst zu dem Zeitpunkt, wenn der Konzern Gewissheit erlangt. Aufgrund derartiger Sach-
verhalte wurde im Rahmen von IFRS 15 das Konzept der variablen Gegenleistung eingeführt, die bei Vertrags-
beginn bestimmt werden muss.
Anhang zum Konzernabschluss
143 Good Group (International) Limited
34. Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards (Fortsetzung)
Nach IFRS 15 muss die geschätzte variable Gegenleistung begrenzt werden, um eine zu hohe Erfassung von
Erlösen zu verhindern. Der Konzern wird auch weiterhin die einzelnen Verträge analysieren, um die geschätzte
variable Gegenleistung und die damit einhergehende Begrenzung zu bestimmen. Es wird erwartet, dass durch
die Anwendung der Begrenzungsvorschrift mehr Erlöse als im Rahmen der derzeit gültigen IFRS abgegrenzt
werden.
(ii) Gewährleistungsverpflichtungen
Der Konzern sieht in seinen Kundenverträgen Gewährleistungen für allgemeine Reparaturverpflichtungen vor,
jedoch keine erweiterten Gewährleistungen oder Wartungsverträge. Der Konzern geht davon aus, dass derartige
Gewährleistungen als sog. assurance-type warranties eingestuft werden, die in Einklang mit der aktuellen Praxis
weiterhin nach IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen bilanziert werden.
(iii) Treuepunkteprogramm (Good Points)
Der Konzern erwartet, dass sein im Bereich Elektronik angebotenes Treuepunkteprogramm nach IFRS 15 eine
separate Leistungsverpflichtung darstellen wird, da es dem Kunden ein wesentliches Recht einräumt. Somit
muss der Konzern den auf das Programm entfallenden Anteil des Transaktionspreises auf Basis der relativen
Einzelveräußerungspreise statt wie bisher auf Basis des beizulegenden Zeitwerts der Treuepunkte bestimmen.
Daher kann sich die Aufteilung der erhaltenen Gegenleistung in Zukunft anders darstellen. In Übereinstimmung
mit den aktuellen Vorschriften von IFRIC 13 rechnet der Konzern damit, dass die Erlöse auch dann erfasst
werden, wenn die Treuepunkte eingelöst oder verfallen sind. Der Konzern untersucht derzeit Verträge mit
Kunden, die solche Elemente aufweisen. Eine Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen auf den Abschluss
wird erst nach weiteren Analysen möglich sein.
(b) Erbringung von Dienstleistungen
Der Konzern erbringt Installationsdienstleistungen im Bereich Brandschutzausrüstung. Diese Dienstleistungen
werden entweder einzeln in Verträgen mit Kunden veräußert oder aber im Paket gemeinsam mit dem Verkauf
von Ausrüstung an Kunden. Derzeit bilanziert der Konzern verkaufte Ausrüstung und Dienstleistungen als
separate Teilleistungen eines verkauften Pakets und teilt die erhaltene Gegenleistung auf Basis der relativen
beizulegenden Zeitwerte (relative fair value approach) auf diese Teilleistungen auf. Der Konzern erfasst Erlöse
aus Dienstleistungen gemäß dem Fertigstellungsgrad. Nach IFRS 15 wird die Aufteilung auf Basis relativer
Einzelveräußerungspreise erfolgen. Dies könnte zu einer geänderten Aufteilung der erhaltenen Gegenleistung
führen und sich somit auf den Erfassungszeitpunkt und den Betrag von Erlösen für diese Geschäftsaktivitäten
auswirken. Der Konzern ist vorläufig zu der Einschätzung gelangt, dass die Dienstleistungen über einen
Zeitraum erbracht werden, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen
gleichzeitig verbraucht. Auf dieser Grundlage würde der Konzern Erlöse aus diesen Dienstleistungsverträgen
(bzw. aus den Dienstleistungskomponenten von aus Dienst-leistungen und Ausrüstungsverkäufen
zusammengesetzten Verträgen) auch weiterhin zeitraumbezogen und nicht zeitpunktbezogen erfassen.
(c) Von Kunden erhaltene Betriebs- und Geschäftsausstattung
Erhält ein Unternehmen nicht zahlungswirksame Gegenleistungen (oder erwartet es, diese zu erhalten), so
schreibt IFRS 15 vor, dass der beizulegende Zeitwert der nicht zahlungswirksamen Gegenleistung im Trans-
aktionspreis enthalten sein muss.
Der Konzern erhält von Kunden Gussformen und sonstige Werkzeuge für seine Fertigungsprozesse; diese
werden nach IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden als Sachanlagen zum beizulegen-
den Zeitwert bewertet. Die Bewertungsvorschriften entsprechen jenen in IFRS 15.
(d) Darstellungs- und Angabevorschriften
Die Darstellungs- und Angabevorschriften des IFRS 15 gehen weit über die Bestimmungen der aktuellen
Standards hinaus. Die neuen Darstellungsvorschriften sind eine wesentliche Änderung gegenüber der aktuellen
Praxis und erfordern in Zukunft deutlich mehr Angaben im Konzernabschluss. Viele Angabevorschriften des
IFRS 15 sind vollständig neu. Im Geschäftsjahr 2016 hat der Konzern geeignete Systeme, Richtlinien und
Verfahren sowie interne Kontrollen entwickelt und begonnen, diese zu prüfen, um die erforderlichen
Informationen zu erfassen und auszuweisen.
Anhang zum Konzernabschluss
Good Group (International) Limited 144
34. Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards (Fortsetzung)
Änderung von IFRS 10 und IAS 28: Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten eines Investors an bzw. in ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen
Die Änderungen befassen sich mit der Unstimmigkeit zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 im
Zusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen, das an bzw. in ein assozi-
iertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen veräußert oder eingebracht wird. Die Änderungen stellen
klar, dass der Gewinn oder Verlust aus der Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten in derartigen
Fällen vollständig zu erfassen ist, sofern die Vermögenswerte einen Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3
darstellen. Alle Gewinne oder Verluste aus der Veräußerung oder der Einbringung von Vermögenswerten, die
keinen Geschäftsbetrieb darstellen, sind nur bis zur Höhe des Anteils der nicht verbundenen anderen Investoren
an dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Das IASB hat den Zeitpunkt
der erstmaligen Anwendung dieser Änderungen auf unbestimmte Zeit verschoben. Bei einer vorzeitigen
Anwendung sind diese Änderungen prospektiv anzuwenden.
Offenlegungsinitiative – Änderung von IAS 7
Die Änderung von IAS 7 Geldflussrechnungen ist Teil der Offenlegungsinitiative des IASB und verpflichtet
Unternehmen Angaben zu machen, die es Abschlussadressaten ermöglichen, sowohl zahlungswirksame als auch
zahlungsunwirksame Änderungen der Schulden, die aus der Finanzierungstätigkeit resultieren, nachzuvollziehen.
Bei erstmaliger Anwendung der Änderung sind keine Vergleichsinformationen für vorherige Berichtsperioden
erforderlich. Diese Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2017
beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Die Änderung führt für den Konzern zu zusätzliche Angaben.
Änderung von IAS 12: Ansatz latenter Steueransprüche für nicht realisierte Verluste
Mit der Änderung wird klargestellt, dass ein Unternehmen bezogen auf eine sich künftig umkehrende
abzugsfähige Differenz berücksichtigen muss, ob Steuergesetze die Quellen für künftig zu versteuerndes
Einkommen beschränken, von dem diese abzugsfähige temporären Differenzen abgezogen werden könnte. Des
Weiteren enthält die Änderung Leitlinien, wie ein Unternehmen künftig zu versteuerndes Einkommen zu ermitteln
hat und inwieweit dabei die Realisierung von Vermögenswerten über deren Buchwert hinaus berücksichtigt
werden kann.
Diese Änderung sind rückwirkend anzuwenden. Ein Unternehmen kann jedoch im Jahr der erstmaligen
Anwendung die hieraus resultierenden Veränderungen vollständig in den Gewinnrücklagen (oder ggf. in einem
anderen Eigenkapitalbestandteil) der Eröffungsbilanz der frühesten dargestellten Vergleichsperiode erfassen.
Eine Aufteilung zwischen den Gewinnrücklagen und den anderen Eigenkapitalbestandteilen wäre in diesem Fall
nicht vorzunehmen. Sofern ein Unternehmen von dieser Erleichterung Gebrauch macht, hat es dies anzugeben.
Diese Änderung ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2017 beginnen. Eine
vorzeitige Anwendung ist zulässig. Wendet ein Unternehmen die Änderung auf eine frühere Periode an, so hat es
dies anzugeben. Diese Änderung wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben.
Änderung von IFRS 2: Klassifizierung und Bewertung von anteilsbasierten Vergütungstransaktionen
Das IASB hat eine Änderung von IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung veröffentlicht, die drei Hauptbereiche
adressiert: die Auswirkungen von Ausübungsbedingungen auf die Bewertung anteilsbasierter Vergütungs-
transaktionen mit Barausgleich; die Klassifizierung anteilsbasierter Vergütungstransaktionen mit Nettoer-
füllungsklauseln bei einer gesetzlichen Pflicht zum Quellensteuereinbehalt; und die Bilanzierung anteilsbasierter
Vergütungstransaktionen mit Barausgleich im Falle einer Modifizierung ihrer Bedingungen, die zu einer
Klassifizierung als anteilsbasierte Vergütungstransaktion mit Eigenkapitalausgleich führt.
Bei der erstmaligen Anwendung müssen Unternehmen die Änderung anwenden, ohne vorangegangene Berichts-
perioden anzupassen. Eine rückwirkende Anwendung ist jedoch zulässig, wenn diese Wahlmöglichkeit für alle
drei Änderungsbereiche in Anspruch genommen wird und andere Voraussetzungen erfüllt sind. Die Änderung ist
für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist
zulässig. Der Konzern beurteilt derzeit die mögliche Auswirkung der Änderung auf den Konzernabschluss.
Anhang zum Konzernabschluss
145 Good Group (International) Limited
34. Veröffentlichte, noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards (Fortsetzung)
IFRS 16 Leasingverhältnisse
IFRS 16 wurde im Jänner 2016 veröffentlicht und ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob
eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreize und SIC-27
Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen.
IFRS 16 legt die Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten bezüglich von
Leasingverhältnissen fest und verpflichtet Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse nach einem einzigen Modell
ähnlich der Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 zu erfassen. Der neue Standard
enthält zwei Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung für Leasingnehmer: Leasingverträge über
geringwertige Vermögenswerte (z. B. PCs) und kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse mit
einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger). Zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst der Leasingnehmer
eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen (d. h. die Leasingverbindlichkeit) sowie einen
Vermögenswert für das gewährte Recht, den Leasinggegenstand während der Laufzeit des Leasingverhältnisses
zu nutzen (d. h. das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand). Leasingnehmer müssen den Zinsaufwand für die
Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand gesondert
erfassen.
Zudem müssen Leasingnehmer bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z. B. Laufzeitänderung des Leasingverhält-
nisses oder Änderung künftiger Leasingzahlungen infolge einer Änderung des für die Bestimmung der Leasing-
zahlungen verwendeten Indexes oder Zinssatzes) eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vornehmen. Den
Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit werden Leasingnehmer im Allgemeinen als Anpassung des
Nutzungsrechts am Leasinggegenstand erfassen.
Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber
dem aktuell gültigen IAS 17 ergeben. Leasinggeber werden alle Leasingverhältnisse auch künftig nach den Klassi-
fizierungsgrundsätzen des IAS 17 einstufen und zwischen zwei Arten von Leasingverhältnissen unterscheiden:
Operating-Leasingverhältnisse und Finanzierungsleasingverhältnisse.
IFRS 16 verpflichtet Leasingnehmer und Leasinggeber im Vergleich mit IAS 17 zu ausführlicheren Angaben.
IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Jänner 2019 beginnen. Eine vorzeitige
Anwendung ist zulässig, darf aber erst dann erfolgen, wenn das Unternehmen auch IFRS 15 anwendet. Leasing-
nehmer können bei der erstmaligen Anwendung des neuen Standards entweder einen vollständigen retrospek-
tiven Ansatz oder einen modifizierten retrospektiven Ansatz wählen. Die Übergangsvorschriften von IFRS 16
räumen bestimmte Übergangserleichterungen ein.
Der Konzern plant für 2017, die mögliche Auswirkung von IFRS 16 auf den Konzernabschluss zu beurteilen.
Hinweis
IAS 8.30 verlangt Angaben für veröffentlichte Standards, die noch nicht in Kraft getreten sind. Es sind bekannte bzw.
nach vernünftigem Ermessen schätzbare Informationen anzugeben, die es den Abschlussadressaten ermöglichen, die
erwarteten Auswirkungen aus der Anwendung dieser IFRS auf den Abschluss eines Unternehmens zu beurteilen. Im
Hinblick auf den vorliegenden Abschluss hat der Konzern zur Veranschaulichung Angaben zu allen Standards und Inter-
pretationen gemacht, die noch nicht in Kraft getreten sind. Gleichermaßen zulässig wäre es, wenn Unternehmen die
Angaben auf solche Standards und Interpretationen beschränken, deren künftige Anwendung erwartungsgemäß
Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und/oder die Angaben im Konzernabschluss
haben wird.
35. Ereignisse nach der Berichtsperiode
Am 14. Jänner 2017 wurde ein Gebäude mit einem Buchwert in Höhe von EUR 1.695.000 durch eine Über-
schwemmung schwer beschädigt; Vorräte im Buchwert von EUR 857.000 wurden zerstört. Es wird erwartet,
dass trotz der Entschädigungszahlungen der Versicherungsgesellschaft ein Verlust in Höhe von EUR 750.000
aufgrund der Wiederaufbaukosten und des Verlusts der Vorräte entstehen wird.
IAS 10.21
IAS 10.10
Good Group (International) Limited 146
2016 2015
IAS 1.10(b) IAS 1.10A IAS 1.51(c)
angepasst
*
IAS 8.28
Angaben TEUR TEUR
IAS 1.51(d)(e)
Fortzuführende Geschäftsbereiche IAS 1.81A
Veräußerung von Waren und Erzeugnissen 161.927 142.551 IAS 18.35(b)(i)
Erbringung von Dienstleistungen 17.131 16.537 IAS 18.35(b)(ii)
Mieteinnahmen 17 1.404 1.377 IAS 18.35(b)(ii)
Umsatzerlöse 180.462 160.465 IAS 1.82(a)
Umsatzkosten (136.549) (128.386) IAS 1.103
Bruttoergebnis vom Umsatz 43.913 32.079 IAS 1.85, IAS 1.103
Sonstige betriebliche Erträge 12.1 2.435 2.548 IAS 1.103
Vertriebskosten (14.001) (12.964) IAS 1.99, IAS 1.103
Verwaltungskosten 12.9 (18.428) (12.156) IAS 1.99, IAS 1.103
Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.2 (2.554) (353) IAS 1.99, IAS 1.103 IAS 1.85
Betriebsergebnis 11.365 9.154 IAS 1.BC55-56
Finanzaufwendungen 12.3 (1.264) (1.123) IAS 1.82(b), IFRS 7.20
Finanzerträge 12.4 336 211 IAS 1.82(a)
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und Gemein-schaftsunternehmen 9,10
671 638 IAS 1.82(c)
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 11.108 8.880 IAS 1.85
Ertragsteueraufwand 14 (3.098) (2.233) IAS 1.82(d) IAS 12.77
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 8.010 6.647 IAS 1.85
Aufgegebene Geschäftsbereiche
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 13 220 (188) IAS 1.82(ea) IFRS 5.33(a)
Periodenergebnis 8.230 6.459 IAS 1.81A(a)
Sonstiges Ergebnis
In Folgeperioden in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis:
IAS 1.82A
Nettogewinn aus der Absicherung einer Nettoinvestition 278 IAS 39.102(a)
Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe (246) (117) IAS 21.32
Netto-(Verlust)/-Gewinn aus der Absicherung von Cashflows 12.8 (732) 33 IFRS 7.23(c)
Netto-(Verlust)/-Gewinn aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten 12.8 (58) 3
Steuerlicher Effekt aus Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses 14 155 (10) IAS 1.91
In Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umzugliederndes sonstiges Ergebnis:
IAS 19.120(c) IAS 19.122
Gewinne/(Verluste) aus der Neubewertung leistungsorientierter Pensionspläne 29 369 (389) Neubewertung von Büroimmobilien in Euroland 16 846 IAS 16.39
Steuerlicher Effekt aus Bestandteilen des sonstigen Ergebnisses 14 (366) 116 IAS 1.90
Sonstiges Ergebnis nach Steuern 246 (364) IAS 1.81A(b)
Gesamtergebnis nach Steuern 8.476 6.095 IAS 1.81A(c)
* Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2015 ab (zu Einzelheiten siehe Anhangangabe 2.5).
Anlage 1 – Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung (in Form einer einzelnen Aufstellung)
Für den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2016 IAS 1.49
Hinweis
Der Konzern legt die Gewinn- und Verlustrechnung in zwei separaten Aufstellungen vor. Zur Veranschaulichung wird nach-
folgend die Gewinn- und Verlustrechnung in Form einer einzigen Gesamtergebnisrechnung gezeigt.
147 Good Group (International) Limited
2016 2015
angepasst* IAS 8.28
TEUR TEUR
Vom Ergebnis entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 7.942 6.220 IAS 1.81B (a)(ii)
Nicht beherrschende Anteile 288 239 IAS 1.81B(a)(i)
8.230 6.459
Vom Gesamtergebnis entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 8.188 5.856 IAS 1.81(b)(ii)
Nicht beherrschende Anteile 288 239 IAS 1.81B(b)(i)
8.476 6.095
Ergebnis je Aktie 15 IAS 33.66
unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis
EUR 0,38 EUR 0,33
verwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis
EUR 0,38 EUR 0,32
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 15
unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
EUR 0,37 EUR 0,34
verwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
EUR 0,37 EUR 0,33
* Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2015 ab (zu Einzelheiten siehe Anhangangabe 2.5).
Hinweis
Zur Veranschaulichung erfolgt die Darstellung in dieser Anlage in Form einer einzigen Gesamtergebnisrechnung.
Die verschiedenen Bestandteile des sonstigen Ergebnisses sind im Rahmen einer Nettodarstellung in der obigen
Aufstellung enthalten. Deshalb ist eine weitere Anhangangabe erforderlich, in der die Umgliederungsbeträge und die
erfolgsneutralen Gewinne und Verluste der Berichtsperiode gesondert angegeben werden. Diese Angaben können
alternativ auch in der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung gezeigt werden.
In dieser Anlage zeigt der Konzern die Darstellung der ertragsteuerlichen Effekte aus dem sonstigen Ergebnis wie nach
IAS 1.91(b) zulässig aggregiert auf.
Anlage 1 – Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzern-Gesamtergebnisrechnung (in Form einer einzelnen Aufstellung)
IAS 1.10(b)
IAS 1.51(b)
Für den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2016 IAS 1.51(c)
Good Group (International) Limited 148
Anlage 2 – Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung (Beispiel zur Anwendung des Gesamtkostenverfahrens)
Für den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2016
Hinweis
Der Konzern hat die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt. Als Musterbeispiel
zeigt diese Anlage die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren.
IAS 1.49
IAS 1.10(b)
IAS 1.10A
IAS 1.51(c)
2016 2015
angepasst* IAS 8.28
Angaben TEUR TEUR
IAS 1.51(d)(e)
Fortzuführende Geschäftsbereiche IAS 1.81A
Veräußerung von Waren und Erzeugnissen 161.927 142.551 IAS 18.35(b)(i)
Erbringung von Dienstleistungen 17.131 16.537 IAS 18.35(b)(ii)
Mieteinnahmen 17 1.404 1.377 IAS 18.35(b)(ii)
Umsatzerlöse 180.462 160.465 IAS 1.82(a)
Sonstige betriebliche Erträge 12.1 2.435 2.548 IAS 1.102
Veränderung des Bestands an unfertigen und fertigen Erzeugnissen (1.133) (3.342) IAS 1.99, IAS 1.102
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (129.974) (117.456) IAS 1.99, IAS 1.102
Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer 12.6 (33.749) (29.151) IAS 1.99, IAS 1.102
Abschreibungen 16,18 (3.922) (3.256) IAS 1.99, IAS 1.102
Wertminderung von langfristigen Vermögenswerten 16,19 (200) (301) IAS 1.99, IAS 36.126
Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.2 (2.554) (353) IAS 1.99, IAS 1.102
Finanzaufwendungen 12.3 (1.264) (1.123) IAS 1.82(b), IFRS 7.20
Finanzerträge 12.4 336 211 IAS 1.82(a)
Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen und
Gemeinschaftsunternehmen 9, 10 671 638 IAS 1.82(c)
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 11.108 8.880 IAS 1.85
Ertragsteueraufwand 14 (3.098) (2.233) IAS 1.82(d)
IAS 12.77
Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 8.010 6.647 IAS 1.85
Aufgegebene Geschäftsbereiche
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 13 220 (188) IAS 1.82(ea) IFRS 5.33(a)
Periodenergebnis 8.230 6.459 IAS 1.81A(a)
Davon entfallen auf:
Anteilseigner des Mutterunternehmens 7.942 6.220 IAS 1.81B(a)(ii)
Nicht beherrschende Anteile 288 239 IAS 1.81B(a)(i)
8.230 6.459
Ergebnis je Aktie 15 IAS 33.66
unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis
EUR 0,38 EUR 0,33
verwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis
EUR 0,38 EUR 0,32
Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 15
unverwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
EUR 0,37 EUR 0,34
verwässert, bezogen auf das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen
EUR 0,37 EUR 0,33
* Einige dargestellte Beträge weichen aufgrund vorgenommener Anpassungen von den Beträgen im Konzernabschluss für das Geschäftsjahr
2015 ab (zu Einzelheiten siehe Anhangangabe 2.5).
149 Good Group (International) Limited
Anlage 3 – Konzern-Geldflussrechnung (Direkte Methode)
Für den Zeitraum vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2016
Hinweis
IAS 7.18 gestattet es den Unternehmen, die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit entweder nach der direkten oder der
indirekten Methode zu ermitteln. Der Konzern stellt die Geldflussrechnung nach der indirekten Methode auf. Als Muster-
beispiel wird in dieser Anlage eine Geldflussrechnung nach der direkten Methode dargestellt.
2016 2015 IAS 1.10(d)
IAS 1.51(c)
Angaben TEUR TEUR IAS 1.51(d),(e)
Betriebliche Tätigkeit IAS 7.10,
IAS 7.18(a)
Einzahlungen von Kunden 227.113 235.776
Auszahlungen an Lieferanten (176.557) (184.703)
Auszahlungen an Arbeitnehmer (35.815) (35.048)
Erhaltene Zinsen 336 211 IAS 7.31
Gezahlte Zinsen (484) (1.025) IAS 7.31
Gezahlte Ertragsteuern (3.131) (3.200) IAS 7.35
Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit 11.462 12.011
Investitionstätigkeit IAS 7.10,
IAS 7.21
Erlöse aus der Veräußerung von Sachanlagen 1.990 2.319 IAS 7.16(b)
Erwerb von Sachanlagen 16 (10.162) (7.672) IAS 7.16(a)
Erwerb von als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien 17 (1.216) (1.192) IAS 7.16(a)
Erwerb von Finanzinstrumenten (3.054) (225) IAS 7.16(c)
Erlöse aus zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten — 145 IAS 7.16(d)
Erwerb von immateriellen Vermögenswerten 18 (587) (390) IAS 7.16(a)
Erwerb eines Tochterunternehmens abzüglich erworbener Zahlungs-
mittel 7
230 (1.450)
IAS 7.39
Erhaltene Zuwendungen der öffentlichen Hand 27 2.951 642
Cashflows aus der Investitionstätigkeit (9.848) (7.823)
Finanzierungstätigkeit IAS 7.10,
IAS 7.21
Erlöse aus der Ausübung von Aktienoptionen 30 175 200 IAS 7.17(a)
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 7 (325) — IAS 7.42A
Transaktionskosten für die Ausgabe von Aktien 24 (32) — IAS 7.17(a)
Tilgung von Schulden aus Finanzierungsleasing (51) (76) IAS 7.17(e)
Zahlungseingänge aus der Aufnahme von Darlehen 5.577 2.645 IAS 7.17(c)
Tilgung von Darlehen (122) (1.684) IAS 7.17(d)
An die Anteilseigner des Mutterunternehmens gezahlte Dividenden 25 (1.972) (1.600) IAS 7.31
An Inhaber nicht beherrschender Anteile gezahlte Dividenden (30) (49) IFRS 12.B10(a)
Cashflows aus der Finanzierungstätigkeit 3.220 (564)
Nettozunahme von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten 4.834 3.624
Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungs-
mitteläquivalente
340 326
IAS 7.28
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Jänner 12.266 8.316
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember 23 17.440 12.266 IAS 7.45
Hinweis
IAS 7.33 gestattet unter Berücksichtigung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens die Klassifizierung von gezahlten
Zinsen als Bestandteil der betrieblichen Tätigkeit oder der Finanzierungstätigkeit bzw. von erhaltenen Zinsen als Bestand-
teil der betrieblichen Tätigkeit oder der Investitionstätigkeit. Der Konzern hat entschieden, erhaltene und gezahlte Zinsen
als Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit einzustufen.
Good Group (International) Limited 150
Anlage 4 – Informationen in sonstigen verfügbaren Musterabschlüssen
Die IFRS finden wie folgt in unseren verschiedenen Musterabschlüssen Berücksichtigung:
Good G
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Go
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International Financial Reporting Standards (IFRS)
IFRS 1 Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards
IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse
IFRS 4 Versicherungsverträge
IFRS 5 Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche
IFRS 6 Exploration und Evaluierung von Bodenschätzen
IFRS 7 Finanzinstrumente: Angaben
IFRS 8 Geschäftssegmente
IFRS 9 Finanzinstrumente
IFRS 10 Konzernabschlüsse
IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen
IFRS 12 Angaben zu Beteiligungen an anderen Unternehmen
IFRS 13 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts
IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten
IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden
IFRS 16 Leasingverhältnisse
International Accounting Standards (IAS)
IAS 1 Darstellung des Abschlusses
IAS 2 Vorräte
IAS 7 Geldflussrechnungen
IAS 8 Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von rechnungslegungs-bezogenen Schätzungen und Fehler
IAS 10 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
IAS 11 Fertigungsaufträge
IAS 12 Ertragsteuern
IAS 16 Sachanlagen
IAS 17 Leasingverhältnisse
IAS 18 Umsatzerlöse
IAS 19 Leistungen an Arbeitnehmer
IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand
IAS 21 Auswirkungen von Wechselkursänderungen
IAS 23 Fremdkapitalkosten
IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen
IAS 26 Bilanzierung und Berichterstattung von Altersversorgungsplänen
IAS 27 Einzelabschlüsse
IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen
IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern
151 Good Group (International) Limited
Good G
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p
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Gro
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Alt
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International Accounting Standards (IAS) (Fortsetzung)
IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung
IAS 33 Ergebnis je Aktie
IAS 34 Zwischenberichterstattung
IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
IAS 37 Rückstellungen, Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen
IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte
IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung
IAS 40 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
IAS 41 Landwirtschaft
Interpretationen
IFRIC 1 Änderungen bestehender Rückstellungen für Entsorgungs-, Wiederherstellungs- und ähnliche Verpflichtungen
IFRIC 2 Geschäftsanteile an Genossenschaften und ähnliche Instrumente
IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält
IFRIC 5 Rechte auf Anteile an Fonds für Entsorgung, Rekultivierung und Umweltsanierung
IFRIC 6 Verbindlichkeiten, die sich aus einer Teilnahme an einem spezifischen Markt ergeben – Elektro- und Elektronik-Altgeräte
IFRIC 7 Anwendung des Anpassungsansatzes unter IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern
IFRIC 9 Neubeurteilung eingebetteter Derivate
IFRIC 10 Zwischenberichterstattung und Wertminderung
IFRIC 12 Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen
IFRIC 13 Kundenbindungsprogramme
IFRIC 14 IAS 19 – Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung
IFRIC 15 Vereinbarungen über die Errichtung von Immobilien
IFRIC 16 Absicherung einer Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäfts-betrieb
IFRIC 17 Sachdividenden an Eigentümer
IFRIC 18 Übertragung von Vermögenswerten durch einen Kunden
IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch Eigenkapitalinstrumente
IFRIC 20 Abraumkosten in der Produktionsphase eines Tagebaubergwerks
IFRIC 21 Abgaben
SIC 7 Einführung des Euro
SIC 10 Beihilfen der öffentlichen Hand – Kein spezifischer Zusammenhang mit betrieblichen Tätigkeiten
SIC 15 Operating-Leasingverhältnisse – Anreize
SIC 25 Ertragsteuern – Änderungen im Steuerstatus eines Unternehmens oder seiner Eigentümer
SIC 27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen
SIC 29 Angaben – Vereinbarungen über Dienstleistungskonzessionen
SIC 31 Umsatzerlöse – Tausch von Werbedienstleistungen
SIC 32 Immaterielle Vermögenswerte – Kosten von Internetseiten
Für diesen Standard oder diese Interpretation werden beispielhafte Angaben dargestellt.
152 Good Group (International) Limited
EY | Assurance | Tax | Transactions | Advisory Die globale EY-Organisation im Überblick EY ist einer der globalen Marktführer in der Wirtschaftsprüfung, Steuer- beratung, Transaktionsberatung und Managementberatung. Mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen stärken wir weltweit das Vertrauen in die Wirtschaft und die Finanzmärkte. Dafür sind wir bestens gerüstet: mit hervorragend ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dynamischen Teams, einer ausgeprägten Kundenorientierung und individuell zugeschnittenen Dienstleistungen. Unser Ziel ist es, die Funktionsweise wirtschaftlich relevanter Prozesse in unserer Welt zu verbessern – für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unsere Kunden sowie die Gesellschaft, in der wir leben. Dafür steht unser weltweiter Anspruch „Building a better working world“. Die globale EY-Organisation besteht aus den Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited (EYG). Jedes EYG-Mitgliedsunternehmen ist rechtlich selbstständig und unabhängig und haftet nicht für das Handeln und Unterlassen der jeweils anderen Mitgliedsunternehmen. Ernst & Young Global Limited ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach englischem Recht und erbringt keine Leistungen für Kunden. Weitere Informationen finden Sie unter www.ey.com. In Österreich ist EY an vier Standorten präsent. „EY“ und „wir“ beziehen sich in dieser Publikation auf alle österreichischen Mitgliedsunternehmen von Ernst & Young Global Limited. © 2016 Ernst & Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H. All Rights Reserved. www.ey.com/at