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300
Gemeinderat Hergatz
NIEDERSCHRIFT
ÜBER DIE SITZUNG (65)
ÖFFENTLICHER TEIL
AM 06. AUGUST 2012 UM 19:30 UHR
IM PFARRSAAL IN WOHMBRECHTS
Anwesend: 1. Buhmann Anton 8. Schuleit Ingeborg
2. Dorn Reinhard 9. Sohler Adelbert
3. Karg Kornelia 10. Wagner Maria
4. Lengsfeld Herbert 11. Zeh Michael
5. Rädler Josef
6. Roder Karl
7. Schmid Karl
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Giebl Uwe
Entschuldigt: Bilgeri Klaus
Boll Wolfgang
Schmalzl Günther
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Öffentlicher Teil
Tagesordnung:
1. Genehmigung von Niederschriften
2. Außenbereichssatzung "Möllen"
hier: Abwägung der im Rahmen der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der
förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
und ggfs. Satzungsbeschluss
3. Haushalt 2012
hier: Halbjahresbericht zum aktuellen Sachstand der Einnahmen und Ausgaben
4. Bebauungsplan „Zeppelinstraße“ der Stadt Wangen
hier: erneute frühzeitige Behördenbeteiligung
5. Dorfentwicklung in der Gemeinde Hergatz
hier: Aktuelle Informationen
6. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.06.2012 gefassten Beschlüsse
7. Sonstiges / Anträge
302
Der Vorsitzende 1. Bürgermeister Uwe Giebl eröffnet um 19.45 Uhr die 65. Gemeinderats-
sitzung und stellt fest, dass zu dieser form- und fristgerecht eingeladen wurde. Ebenso stellt er
fest, dass der Gemeinderat mit 12 stimmberechtigten Mitgliedern vertreten und somit
beschlussfähig ist. Gemeinderäte Boll, Bilgeri und Schmalzl sind entschuldigt. Der Vorsitzende
begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger, Frau Rottler vom Büro für Stadtplanung
Sieber aus Lindau(B) sowie Frau Stübner von der Presse.
Das Gremium traf sich bereits um 19.00 Uhr zur Besichtigung eines Kommunalfahrzeuges
(Holder 270). Aufgrund einer Winteraktion der Firma Holder wäre diese eine preisliche Alter-
native zu einem Kommunaltraktor. Das Fahrzeug wird von der Firma Wohlgschaft, vertreten
durch Herrn Karg, vorgestellt und die technischen Daten erläutert.
Bevor in die Tagesordnung eingetreten wird, stellt der Vorsitzende den Antrag, die
Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 8 Bauanträge / Bauvoranfragen zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 (einstimmig angenommen)
TOP 1 Genehmigung von Niederschriften
Zur Genehmigung liegt die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 62
vom 02.07.2012 vor.
Unter TOP 7 Bauanträge / Bauvoranfragen, Bauantrag Rädler Agnes / Seebacher Bernd kam
bereits zu Beginn der Vorschlag von Gemeinderat Schmid, den gesamten Gemeinderat zu
einer nichtöffentlichen Sitzung einzuladen.
Im neuen Seniorenwegweiser für die Gemeinde Hergatz, der unter TOP 9 Sonstiges / Anträge
vorgestellt wurde, soll im Begrüßungswort des 1. Bürgermeisters im 3. Abschnitt das Wort
Flugblatt durch Informationsblatt ausgetauscht werden, so Gemeinderat Schmid.
Beschlussantrag:
Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Nr. 62 vom 02.07.2012 wird
genehmigt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 (einstimmig angenommen)
TOP 2 Außenbereichssatzung "Möllen"
hier: Abwägung der im Rahmen der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und der förmlichen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen und ggfs. Satzungsbeschluss
Wie in der Tagesordnung erwähnt, hätte die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
und ggfs. der Satzungsbeschluss gefasst werden sollen. Wieso es nicht dazu kommt, erklärt
Frau Rottler vom Büro für Stadtplanung Sieber, Lindau (B).
303
Im Vorfeld gab es wohl Abstimmungsprobleme zwischen dem Büro Sieber und der planenden
Architektin für das Bauvorhaben Grohe, Frau Nowak. Die Architektin ist bei der Planung des
Bauvorhabens von einem anderen Geltungsbereich der Außenbereichssatzung ausgegangen
als jetzt in der Satzung festgelegt wurde. Der Geltungsbereich im Süd-Osten wäre nach ihren
Angaben um knapp 2,50 m zu nahe an der bestehenden Bebauung. Dies führt dazu, dass das
Bauvorhaben nicht mehr im Geltungsbereich der Satzung liegt. Allerdings ist ihr diese
Diskrepanz erst letzten Freitag aufgefallen. Das Büro Sieber hat den Geltungsbereich anhand
der Abstimmungsgespräche mit dem Kreisbauamt festgelegt und entsprechend eingezeichnet.
Um diese Ausdehnung nach Süd-Osten umzusetzen, bedarf es eines neuen Gespräches mit
dem Kreisbauamt. Dieses Gespräch kann aber erst, urlaubs- und krankheitsbedingt, nach der
Gemeinderatssitzung stattfinden. Das Büro Sieber hat den Geltungsbereich zwischenzeitlich
angepasst, indem es auf der Nord-Ost-Seite den Umfang entsprechend reduziert hat. Sollte das
Kreisbauamt der Änderung zustimmen, könnte in der September-Sitzung der Satzungs-
beschluss gefasst werden, da die Änderung des Geltungsbereiches im sogenannten Sekunden-
verfahren abgewogen werden kann. Beim Sekundenverfahren müssen im Vorfeld die bei der
Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange angehört werden, in diesem Fall wäre dies
nur das Kreisbauamt.
Auf Anraten von Bürgermeister Giebl wäre es sinnvoll, die untere Naturschutzbehörde noch mit
zu hören, da in südöstlicher Richtung eine kartierte Streuobstwiese anschließt.
Bauvorhaben Grohe
304
Außenbereichssatzung Möllen
Geltungsbereich ALT (blau)
Geltungsbereich NEU(schwarz)
TOP 3 Haushalt 2012
hier: Informationen zum aktuellen Sachstand der Einnahmen und Ausgaben
Wie in den Vorjahren wird die Kämmerei einen Überblick zum Ende des 1. Halbjahres des
Haushaltsjahres 2012 über den Stand der Einnahmen und Ausgaben gegenüber den
Haushaltsansätzen geben. Der Vorsitzende übergibt dem Kämmerer, Frank Achberger, das
Wort.
Zu Beginn gibt es eine Übersicht über den Verwaltungshaushalt und den Vermögenshaushalt.
Der Verwaltungshaushalt wurde in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.793.414 € in der
Haushaltssatzung 2012 beschlossen. Hiervon sind bis dato. in den Einnahmen 1.641.976 €
(58,8 %) eingegangen und in den Ausgaben 1.661.641 € (59,5 %) ausgegeben worden.
Bezogen auf den Zeitraum liegen wir mit den Einnahmen und Ausgaben im Soll.
305
Der Vermögenshaushalt wurde in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.288.040 € beschlossen.
Hiervon sind bis dato. in den Einnahmen 215.187 € (16,7 %) eingegangen und in den
Ausgaben 267.422 € (20,8 %) ausgegeben worden. Die niedrigen Quoten hängen damit
zusammen, dass verschiedene Maßnahmen noch nicht begonnen werden konnten oder es
liegen noch keine Schlussrechnungen vor.
Nachträgliche Auswirkungen auf den beschlossenen Haushalt haben die Tariferhöhungen bei
den Beschäftigten des TVöD und bei den kommunalen Wahlbeamten. Im TVöD konnten sich
die Tarifparteien im Mai 2012 auf eine rückwirkende Tariferhöhung zum 01.03.2012 in Höhe
von 3,5 % einigen. Umgelegt auf das ganze Jahr bedeutet dies eine Erhöhung um 2,95 %. Das
geänderte Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) trat am 01.08.2012 in Kraft. Mit dem
Inkrafttreten geht eine rückwirkende Erhöhung von 1,9 % einher. Bei den Haushaltsberatungen
wurde ein Plus von 1,5 % eingearbeitet.
Im Verwaltungshaushalt und im Vermögenshaushalt werden die Einzelpläne genauer erläutert.
Verwaltungshaushalt
Im Einzelplan 0 konnten die Leasinggebühren für die EDV-Anlage gesenkt werden. Neuan-
schaffungen konnten billiger eingekauft und die Ausstattung gestrafft werden. Dies führt zu
einer Soll-Minderung von 3.090 €.
Im Einzelplan 1 wurde der unterirdische Löschwasserbehälter in Lengatz ertüchtigt. Dies führt
zu einer Ansatzüberschreitung von 833 €.
Im Einzelplan 2 wurde für die Mittagsbetreuung, aufgrund der Kinderanzahl eine zweite Kraft
eingestellt. Diese betreut die Kinder immer donnerstags für 1 ¼ Stunden. Die momentane
Kinderzahl liegt bei 27 Kindern. Für das Schuljahr 2012/2013 liegen bereits Voranmeldungen
für 29 Kinder vor.
In der Gemeindebücherei (Einzelplan 3) gibt es zum neuen Schuljahr einen Personalwechsel.
Für das Schülerausleihen der Grundschule am Mittwochmorgen muss eine neue Kraft ein-
gestellt werden. Die Personalkosten belaufen sich auf rd. 3.400 €/Jahr. Die Ansätze sind soweit
im Soll.
Auch die Ansätze für den Kindergarten (Einzelplan 4) sind soweit im Soll. Der Kindergarten hat
4 Gruppen – 3 Regelgruppen und eine Gruppe für 2-3 Jährige mit insgesamt 8 Erzieherinnen
bzw. Kinderpflegerinnen und einer Springerin. Der Kindergarten ist dieses Jahr, wie das
nächste Kindergartenjahr, mit 75 Kindern voll belegt.
Im Einzelplan 5 wurde für den Trainingsplatz auf dem Sportgelände in Wohmbrechts eine
Regenerationsmaßnahme durchgeführt. Durch die Kosten in Höhe von 6.226 € ist der Ansatz
mit 3.500 € überzogen.
Belagsarbeiten im Lengatzer Tobel mit Einmündung Höhenweg (14.000 €), die Gemeinde-
straße nach Engelitz (13.000 €) und die Straße nach der Staudachmühle bis zur Landesgrenze
(7.000 €) wurden im ersten Halbjahr im Unterabschnitt Straßenunterhalt des Einzelplanes 6
ausgeführt. Letztere zwei wurden mit einem Spritzbelag überzogen.
Bei den Friedhofsgebühren für den Friedhof Wohmbrechts sind die Ansätze bereits über-
schritten. Hintergrund sind auch die im ersten Halbjahr erfolgten neun Beerdigungen. Für die
Leichenhalle Maria-Thann gilt das gleiche. Auch hier wurde der Ansatz um 200 € überschritten,
auch bedingt durch bereits vier erfolgte Beerdigungen. Der Ansatz für die Instandhaltung der
Arbeitsgeräte im Bauhof wurde durch verschiedene Kundendienste, Reparaturen von Hoch-
306
druckreiniger, Rasenmäher, Heckenschere und Motorsäge um 500 € überzogen. Diese
Angaben betreffen den Einzelplan 7.
Im Einzelplan 8 sind Ansatzüberschreitungen bei den forstwirtschaftlichen Erzeugnissen zu
verzeichnen. Beim Verkauf beläuft sich die Überschreitung auf 9.100 €, bei den Aufforstungs-
arbeiten auf 2.600 €. Die Maßnahmen wurden im Zuge des Forstbetriebsgutachtens durch-
geführt. Für den Salzstadel schlagen die Gutachten des Ingenieurbüros Schütz, Kempten mit
2.400 € zu Buche. Der Zuschuss durch den Heimatverein in Höhe von 500 € ist eingegangen.
Bei der Gewerbesteuer im Einzelplan 9 gibt es erfreuliches zu berichten. Dem Ansatz von
550.000 € steht ein auszuführendes Soll in Höhe von 1.062.000 € gegenüber, d.h. eine Verdop-
pelung des Ansatzes. Aber die Gewerbesteuer-Umlage hat sich in diesem Zusammenhang
ebenfalls von 107.000 € auf 210.000 € verdoppelt. Nicht zu vergessen ist, dass sich die hohe
Gewerbesteuer in der Steuerkraft der Gemeinde Hergatz wiederspiegelt. Dies hat vor allem
Auswirkung auf die Schlüsselzuweisung 2014. Ebenfalls erfreulich ist die Erhöhung bei der
Zweitwohnungssteuer von 1.900 € Ansatz auf 4.911 € auszuführendes Soll.
Vermögenshaushalt
Über den Einzelplan 0 und 1 gibt es nichts zu berichten.
Die Neugestaltung des Schulhofs und Umlegung des Schuleinganges (Einzelplan 2) kann noch
nicht begonnen werden. Für den Förderantrag fehlt noch die Baugenehmigung bzw. der Bau-
antrag.
Im Einzelplan 3, Unterabschnitt Dorfentwicklung soll es voraussichtlich nächste Woche mit der
Sanierung des Rathausvorplatzes und des Parkplatzes losgehen.
Für die entgangene Kleinkindgruppen-Förderung konnte durch Schadensanmeldung bei der
Bayerischen Versicherungskammer ein Betrag von 16.750 € vereinnahmt werden.
Nichts zu berichten gibt es über den Einzelplan 5.
Im Einzelplan 6, Unterabschnitt Baugebiet Maria-Thann Süd III wurden alle Bauplätze verkauft
(147.140 €). Der Feinbelag wird erst nach Ende der Bautätigkeiten aufgebracht. Die Sanierung
der Bahnhofstraße ist abgeschlossen, die Schlusszahlung fehlt noch. Ebenso die Gemeindever-
bindungsstraße Staudach-Beuren, die Maßnahme ist abgeschlossen, die Schlusszahlung steht
noch aus. Der Gehweg Ortsdurchfahrt Hergatz wurde 4.000 € teurer. Diverse Spartenkabel die
zum Vorschein gekommen sind und vorher nicht in Bestandspläne eingetragen waren, mussten
neu verlegt werden. Für die Brücke Bleichen ist der letzte Abschlag des Investitionszuschusses
in Höhe von 22.500 € eingegangen.
Die Renovierung der Kriegerdenkmäler in Wohmbrechts und Maria-Thann wurde begonnen.
Anstelle der Erneuerung der Schriften am Kriegerdenkmal in Wohmbrechts soll der Sockel
unterhalb des Reiters mit einem Bleimantel versehen werden. Dies ist notwendig, da die Tropf-
kante am Sockel porös bzw. nicht mehr vorhanden ist. Die Schadenszahlung in Höhe von 2.000
€ für die unsachgemäße Behandlung des Kriegerdenkmals in Maria-Thann ist eingegangen. Am
Friedhof Wohmbrechts sind die Pflasterarbeiten so gut wie abgeschlossen. Neue Geländer und
eine Laterne wurden angebracht, ebenso der Spritzbelag rund um die Kirche. Teilweise fehlen
noch die Schlusszahlungen, deswegen kann noch keine Aussage über die finanzielle Belastung
gemacht werden. In der Turn- und Festhalle wurden 20 Klapptische incl. Wagen erneuert und
ausgetauscht. Es fallen Kosten von knapp 5.000 € an. Hierzu bemerkt Gemeinderat Rädler,
dass die Stühle auch überprüft werden sollen. Die Birco-Rinnen wurden eingebaut und der
Teerbelag am Parkplatz aufgebracht. Diese Maßnahmen betreffen den Einzelplan 7.
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Im Einzelplan 8 ist die Zahlung an die Handwerksgruppe in Höhe von 63.333,33 € fällig ge-
worden. Die Zahlung steht noch bis zum Jahr 2015 an. Im Zuge einer Baumaßnahme der VKW
wurde der Geh- und Radweg Muthen errichtet. Der Weg wurde von der gleichen Firma, welche
die Maßnahme der VKW durchgeführt hat (Selbenbacher, Opfenbach), errichtet. Es fielen
Kosten in Höhe von 7.900 € an.
Die Darlehenstilgungen im Einzelplan 9 sind turnusgemäß bezahlt worden. Ende September
wird ein Darlehen mit 160.074 € zur Endtilgung fällig. Somit nähern wir uns zum Jahrsende der
1 Mio.-Marke (1.070.000 €). Für 2013 sollte nochmals eine Endtilgung im Haushalt eingeplant
werden. Es wird Ende November ein Darlehen in Höhe von 170.000 € fällig. Die Endtilgung ist
durchaus realistisch, dann hätten wir die 1 Mio.-Euro Marke geknackt, ich denke darauf können
wir stolz sein!
TOP 4 Bebauungsplan „Zeppelinstraße“ der Stadt Wangen
hier: erneute frühzeitige Behördenbeteiligung
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Wangen im Allgäu hat in der öffentlichen Sitzung vom
23.11.2009 gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 74 Landesbauordnung (LBO) die
Aufstellung des Bebauungsplans „Zeppelinstraße“ mit Örtlichen Bauvorschriften beschlossen.
Aufgrund geänderter Planungsziele hat der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung vom
29.05.2012 beschlossen eine erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
durchzuführen.
Anstelle des eingeschränkten Gewerbe- und Mischgebiets ohne Einzelhandel ist nun vorge-
sehen, diese Fläche für den Gemeinbedarf, insbesondere für Anlagen für sportliche Zwecke
und öffentliche Stellplätze, auszuweisen.
Grundsätzliche Planungsziele für den Bebauungsplan Zeppelinstraße sind:
Anlage eines Zentralen Omnibusbahnhofs und einem neuen Bahnhofszugang von Norden
Neuordnung der Erschließung des Güterbahnhofsareals mit der verlängerten Praßberg-
straße
Westlich des Busbahnhofs Sicherung gewerblicher Bauflächen samt den aktuellen Nutzun-
gen unter Berücksichtigung einer fußläufigen Verbindung zur Peter-Dörfler-Straße
Ausweisung der beiden Lebensmittelmärkte nördlich der Zeppelinstraße als Sondergebiet
für großflächigen Einzelhandel mit Sortiments- und Verkaufsflächenfestlegungen
Festlegung des Baustoffhandels zwischen Ravensburger Straße und Karl-Hirnbein-Straße
als Sondergebiet für nicht-zentrenrelevanten Einzelhandel
Neuordnung des ehemaligen WLZ-Geländes für den Gemeinbedarf, insbesondere für
Anlagen für sportliche Zwecke und öffentliche Stellplätze.
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Beschlussantrag:
Der Gemeinderat nimmt die geänderten Planungsziele des Bebauungsplanes „Zeppelinstraße“
mit örtlichen Bauvorschriften der Großen Kreisstadt Wangen zur Kenntnis. Gegen die Änderung
des Bebauungsplanes bestehen keine Einwände bzw. Bedenken.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 (einstimmig angenommen)
TOP 5 Dorfentwicklung in der Gemeinde Hergatz
hier: Aktuelle Informationen
Der Vorsitzende gibt den nächsten Termin für die Dorfentwicklung bekannt. Dieser findet am
07.08.2012 um 20.00 Uhr statt. Bei der Vorstandssitzung sollen die Vereinbarungen zwischen
der Gemeinde Hergatz und der Fa. Volta, Salzstraße 17, 88145 Hergatz beschlossen werden.
Zuvor sind die Vereinbarungen vom Gemeinderat in nicht öffentlicher Sitzung zu genehmigen.
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TOP 6 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 11.06.2012 gefassten Beschlüsse
Der Tagesordnungspunkt wird vertagt.
TOP 7 Sonstiges / Anträge
Informationen an den Gemeinderat
Straßenquerung Schreckelberg - B32
Der Vorsitzende informiert das Gremium über den aktuellen Sachstand. In absehbarer Zeit
werden vom staatlichen Bauamt Kempten Grundwassermessungen bzgl. der vorgesehenen
Unterführung durchgeführt. Parallel dazu werden Planungen für eine Überführung angestoßen.
Denkbar wäre eine Lösung wie in Oberreute an der Abzweigung Alpenstraßen B 308-Ober-
reute. Die Grundstückseigentümer sollen über die Maßnahmen vorher informiert werden, so
Gemeinderat Zeh. Dies ist bereits geschehen, entgegnet der Vorsitzende.
Anfragen und Mitteilungen aus dem Gemeinderat
Der Bauhof ist derzeit mit den Markierungen der 30er-Zonen unterwegs, so Gemeinderätin
Karg. In der Lindenhofstraße sind die Markierungen für die Parkbuchten in einem schlechten
Zustand. Diese sollten doch mit gemacht werden. Der anwesende Bauhofleiter, Herr Biggel,
sichert dies zu.
Gemeinderat Rädler bemängelt den schlechten Zustand des Weges durch die alte Kiesgrube
in Maria-Thann. Der Weg ist ausgewaschen und Material läuft bei starkem Regen auf den
Kiesweg. Der Vorsitzende sichert eine Begehung zu, evtl. mit der Fa. AKS, die den Weg
eingebaut hat.
Ebenfalls in einem schlechten Zustand ist die Ortsdurchfahrt Itzlings, so Gemeinderat Sohler.
Die Straße müsste saniert werden. Er ist von mehreren Bürgern aus Itzlings schon darauf
angesprochen worden. Anhand des Straßenzustandskatasters wird die Priorität abgefragt.
310
TOP 8 Bauanträge / Bauvoranfragen
Antrag zur Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren:
Antragsteller: Alexander und Katrin Palm
Seehalde 13
88149 Nonnenhorn
Bauort: Flurstück Nr. 23/8, Gemarkung Maria-Thann
Am Wiesenrain 4
Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport (Baugesuch 19/2012)
Der Vorsitzende erklärt, dass bei o.g. Bauvorhaben das Genehmigungsfreistellungsverfahren
durchgeführt wird. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Maria-Thann-
Süd III und entspricht den Festsetzungen. Der Gemeinderat nimmt den Bauantrag zur Kenntnis.
Bauanträge:
Antragsteller: Gerhard Bingger
Alpsteinstraße 10
88138 Hergensweiler
Bauort: Engelitz 17, Flurstück Nr. 633, Gemarkung Wohmbrechts
Einbau einer Wohnung in eine bestehende Scheune (Baugesuch 21/2012)
Beschlussantrag:
Dem Bauantrag zum Einbau einer Wohnung in eine bestehende Scheune auf Flurstück Nr. 633,
Gemarkung Wohmbrechts wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 (einstimmig angenommen)
Antragsteller: Vorarlberger Kraftwerke AG
Sedanstraße 19
88161 Lindenberg
Bauort: Flurstück Nr. 471, Gemarkung Wohmbrechts
Errichtung einer Fertigteil-Trafostation (Baugesuch 18/2012)
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Beschlussantrag:
Dem Bauantrag zur Errichtung einer Fertigteil-Trafostation auf Flurstück Nr. 471, Gemarkung
Wohmbrechts wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 (einstimmig angenommen)
Antragsteller: Regine Kathan
Mauthausstraße 12
88145 Hergatz
Bauort: Mauthausstraße 12, Flurstück Nr. 590/7, Gemarkung Wohmbrechts
Anbau Balkon (Baugesuch 17/2012)
Beschlussantrag:
Dem Bauantrag liegt der Bebauungsplan „Mauthaus“ zu Grunde. Der geplante Anbau eines
Balkons erfordert eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Dem
Bauantrag zum Anbau eines Balkons auf Flurstück Nr. 590/7, Gemarkung Wohmbrechts wird
das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 (einstimmig angenommen)
Antragsteller: Gemeinde Hergatz
Salzstraße 18
88145 Hergatz
Bauort: Flurstück Nr. 33, Gemarkung Wohmbrechts
Errichtung von drei Fertiggaragen auf dem Gelände des Sportplatzes der Gemeinde
Hergatz (Baugesuch 20/2012)
Beschlussantrag:
Dem Bauantrag zur Errichtung von drei Fertiggaragen auf dem Gelände des Sportplatzes der
Gemeinde Hergatz auf Flurstück Nr. 33, Gemarkung Wohmbrechts wird das gemeindliche
Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis: 12 : 0 (einstimmig angenommen)
312
Bauvoranfrage
Antragsteller: Susanne und Walter Jütersonke
Itzlings 41
88145 Hergatz
Bauort: Flurstück Nr. 470/15, Gemarkung Wohmbrechts
Neubau eines Wohnhauses mit Garage (Baugesuch 34/2011)
Der Vorsitzende gibt bekannt, dass der Antrag auf Vorbescheid vom Kreisbauamt abgelehnt
wurde.
Auszug aus dem Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Lindau(B):
…. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des zur Entscheidung gestellten Vorhabens beurteilt
sich nach § 35 BauGB, da das Grundstück nicht mehr innerhalb eines im Zusammenhang
bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB liegt und für das Gebiet kein
Bebauungsplan, …., existiert. …. Als nicht privilegiertes Vorhaben ist das geplante
Wohngebäude mit Garage gem. § 35 Abs. 2 BauGB bauplanungsrechtlich unzulässig, da es
öffentliche Belange im Sinne des § 35 Bas. 3 BauGB beeinträchtigt.
Ende des öffentlichen Sitzungsteils um 21:17 Uhr.
Der Vorsitzende Schriftführer
Uwe Giebl Frank Achberger