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Im Fall des Falles

Pflege von Angehörigen

Rostock, 24.06.2011

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Informationen zu Aspekten von Vereinbarkeit und Pflege

Der Pflegefall tritt ein

Wenn die Pflegesituation anhält

Unterstützung organisieren

Inhalte

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(17 024)

Pflegebedürftige in MV 2009

61 441 Personen waren pflegebedürftig (Dtl.: 2,34 Mio.)

72 % wurden zu Hause versorgt (Dtl.: 69%)

Quelle: Statistisches Bundesamt: Pflegestatistik 2009. Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung 2. Bericht: Ländervergleich – Pflegebedürftige, 2011

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Ulrich Schneekloth,

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Erwerbstätigkeit trotz Pflege kann …

Normalität im Alltag bieten

einen Ausgleich zur Pflegetätigkeit darstellen

Zufriedenheit durch Erfolgserlebnisse schaffen

geistige Herausforderung bieten

soziale Unterstützung bieten

finanziell erforderlich sein

….Quelle: Prof. Dr. Monika Reichert, TU Dortmund

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Mangelnde Vereinbarkeit führt für Betroffene im Berufsleben zu

Fehlzeiten

Leistungseinbußen

verringerten Karrierechancen

Schwierigkeiten mit KollegInnen und Vorgesetzten

Arbeitsreduzierung, Aufgabe des Arbeitsplatzes….

Quelle: Prof. Dr. Monika Reichert, TU Dortmund

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Vorsicht! Überlastung

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Mangelnde Vereinbarkeit birgt erhebliche betriebliche Folgekosten in sich …

erhöhte Absentismusrate

verminderte Produktivität

verminderte Arbeitszufriedenheit, Arbeitsmoral

vorzeitigen Ausstieg qualifizierter Arbeitskräfte

Zusatzkosten für Einstellung und Einarbeitung neuer Arbeitskräfte

Quelle: Prof. Dr. Monika Reichert, TU Dortmund

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ist eine Versicherung, in die alle einzahlen

soll die finanziellen Belastungen der Pflege mildern

wird von Arbeitgebenden und Beschäftigten bezahlt

ist voraussichtlich bis 2014/15 gesichert

Die Soziale Pflegeversicherung …

ist verankert im Sozialgesetzbuch XI (SGB XI)

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Pflegebedürftig ist, wer

wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung

für gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen

im täglichen Leben voraussichtlich für mindestens sechs Monate

in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedarf.

(nach § 14 SGB XI)

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sind Grundlage für die Höhe der bewilligten Leistungen

orientieren sich vor allem an der für die Pflege benötigten Zeit

(siehe § 15 SGB XI)

Pflegestufen

Pflegestufe I

Pflegemind. 90 min.

davon Grundpflegemehr als 45 min.

Pflegestufe II

Pflege:mind. 3 Stunden

davon Grundpflege:mind. 2 Stunden

Pflegestufe III

Pflege rund um die Uhr : mind. 5 Stunden

davon Grundpflege:mind. 4 Stunden

Härtefälle

Pflege: mind. 7 Stunden

davon Grundpflege:

mind. 6 Std., davon 3x nachts mit mehreren Personen

Pflegestufe 0

Zusatzangebote (bis zu 2400 € jährl.) für De-menzkranke u.a.

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Pflegeheim (stationäre Pflege)

Pflegeorte und Pflegeleistungen

zu Hause durch Familie, Bekannte

Pflegegeld => Angehörige, Ehrenamtliche

zu Hause durch ambulante PflegediensteSachleistungen => ambulante DiensteKombinationsleistung => Pflegegeld + Sachleistungen

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Beruf / Karriere

Familie

Pflegeaufgabe

Erholung

Alltag

Freunde

… etc.

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Der Pflegefall tritt ein

Und nun?

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Erste Schritte

Kontakt zur Pflegekasse der pflegebedürftigen Person aufnehmen

Antrag auf Pflegebedürftigkeit stellen

Voraussetzung für eine Begutachtung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK)

Führen Sie ein Pflegetagebuch und seien Sie beim Hausbesuch des MDK anwesend.

Sie können bis zu 10 Tage frei nehmen, um die Pflege zu organisieren bzw. sicherzustellen.

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Erlauben Sie sich Fragen wie:

Kann ich die Person wirklich jeden Tag pflegen bzw. was kann/will ich und was kann/will ich nicht leisten?

Wenn ich mich für eine Pflege zu Hause entscheide, wo liegen meine Grenzen und was mache ich dann?

Welche Unterstützung erwarte ich von wem und wie teile ich dies am besten mit?

Was muss ich vielleicht (teilweise) aufgeben und bin ich bereit dazu - Hobbys, Wohnung, Gewohnheiten, …?

Welche Erwartungen spüre ich und bin ich bereit, diese zu erfüllen?

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Empfehlungen

Prüfen Sie, ob für Sie eine „Familienkonferenz“ sinnvoll ist.

- Wie stehen die Beteiligten zur Situation?- Wer kann was leisten (Besuche, finanz. Unterstützung)?- Was will die pflegebedürftige Person?

Besuchen Sie einen der kostenlosen Pflegekurse.

Nehmen Sie die Ihnen gesetzlich zustehende Pflegeberatung in Anspruch.

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Wenn die Pflegesituation anhält

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Pflegezeit: Job und Pflege – was nun?

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung: max. 10 Tage, um Pflege zu organisieren Arbeitgeber/-in sofort informieren keine Pflegestufe notwendig („voraussichtlich“ genügt) Lohnfortzahlung laut Gesetzen/Vereinbarungen

Pflegezeit: max. 6 Monate weiterhin sozialversichert i.d.R. keine Gehaltsfortzahlung nur in Unternehmen mit mehr als 15 Beschäftigten Arbeitgeber/-in schriftlich zehn Tage vorher informieren! ab Ankündigung der PZ besteht Kündigungsschutz

(siehe Gesetz über die Pflegezeit)

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Pflegezeit: Job und Pflege – was nun?

Familienpflegezeitgesetz:

soll am 1.1.2012 in Kraft treten

Vertrag zwischen Beschäftigten und Arbeitgebenden

Verringerung der AZ für max. 24 Monate auf bis zu 15 Std.

Gehaltsvorschuss während der Pflegezeit, der danach wieder abgearbeitet werden muss

keine finanzielle Belastung für Arbeitgebende

Arbeitnehmende müssen voraussichtlich Versicherung abschließen 10-15 Euro im Monat

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pflegt nicht erwerbsmäßig eine/-n Pflegebedürftige/-n […] in der häuslichen Umgebung.

erhält Leistungen zur sozialen Sicherung, wenn sie [...] wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegt. (§ 19 SGB XI)

ist gesetzlich renten- und unfallversichert, wenn sie regelmäßig weniger als 30 h/Woche erwerbstätig ist.

die nach der Pflegetätigkeit in das Erwerbsleben zurückkehren will, kann bei beruflicher Weiterbildung gefördert werden. (§ 44 SGB XI)

Pflege zu Hause

Eine Pflegeperson

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Entlastungsmöglichkeiten

Tages- und Nachtpflege zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege (§ 41 SGB XI)

Kurzzeitpflege im PflegeheimBis zu 4 Wochen im Jahr - bei Krisensituationen oder nach einer stationären Behandlung (§ 42 SGB XI)

Verhinderungspflege – zu Hause bis zu 4 Wochen bezahlt bei Urlaub oder Krankheit

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Wer kann noch unterstützen?

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Was können Arbeitgebende tun?

Flexible Arbeitszeit ermöglichen

Arbeitszeitkonten

Gleitzeitmodelle

Teilzeitmodelle

Komprimierte Arbeitszeit

Sonderurlaub/Freistellung

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Arbeitsorganisation

Alternierende Heim- und Telearbeit

Was können Arbeitgebende tun?

Teamarbeit

Rücksichtnahme bei Überstunden und Geschäftsreisen

Service für Pflegende

Informationsveranstaltungen, Seminare

Gesprächskreise ermöglichen und kommunizieren

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Was können Arbeitgebende tun?

Kommunikation

Bereitstellung von Informationsmaterial/ Notfallmappe

Sensibilisierung der Belegschaft

Ansprechperson

Pflege als Bestandteil von Mitarbeitendengesprächen

Kontakthalteangebot in Freistellungsphasen

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Bundeministerium für Gesundheit

„Ratgeber Pflege – alles was Sie zur Pflege wissen müssen.“

„Pflegen zu Hause – Ratgeber für die häusliche Pflege“

„Wenn das Gedächtnis nachlässt. Ein Ratgeber für die häusliche Betreuung demenzkranker älterer Menschen.“

www.bundesgesundheitsministerium.de - Pflege

www.gesetze-im-internet.de/sgb_11/

Zur Sozialen Pflegeversicherung (SGB XI)

Informationen zu Pflege und Dienstleistenden in MVwww.aok-gesundheitsnavi.de/

Informationen und Kontakte

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend„Auf der Suche nach der passenden Wohn- und Betreuungsform. Ein Wegweiser für ältere Menschen“

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Pflegestützpunkte der Kranken- und Pflegekassen in MV (im Aufbau)

www.PflegestuetzpunkteMV.de

Informationen und Kontakte

Allgemeine Informationen und Austauschmöglichkeiten

www.pflege-deutschland.dewww.pflegeverantwortung.de

Angebote für Angehörige Demenzkrankerwww.deutsche-alzheimer.deSelbsthilfekontaktstelle Rostock: Goerdelerstr. 50, T: 800 82 20

Vermittlung von 24-h-Pflegekräftenwww.pflege-zu-hause.netwww.bb-seniorenbetreuung.de

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit.

Kompetenzzentrum Vereinbarkeit Leben in MV

Heiligengeisthof 3

18055 Rostock

www.vereinbarkeit-leben-mv.de

[email protected]