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FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis
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Unternehmer HUMANMEDIZIN
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Unternehmer HUMANMEDIZIN
Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis
FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN
RZ7_humanmed_1GB-2.0_TP-1GB_Humanmedizin_GefBeurt_RZ 03.11.10 14:08 Seite 3
Impressum
Unternehmer HUMANMEDIZIN
Impressum
Gefährdungsbeurteilung in der ArztpraxisErstveröffentlichung 11/2006, Stand 09/2010© 2006 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege – BGW
HerausgeberBerufsgenossenschaft für Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege – BGWHauptverwaltungPappelallee 33/35/3722089 Hamburg
Telefon (040) 202 07 - 0Telefax (040) 202 07 - 24 95www.bgw-online.de
BestellnummerTP-1GB
RedaktionMarkus Nimmesgern, BGW – Abteilung Kommunikation
Fachliche BeratungEngelbert Drerup, BGW-Präventionsdienste, KölnChristian Reinke, BGW Zentrale Präventionsdienste, Hamburg
FotosWerner Bartsch und Bertram Solcher, Hamburg
Gestaltung & SatzKerstin Wendel, Hamburg
DruckBroermann Offset-Druck GmbH, Troisdorf-Spich
Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig, biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706.
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RZ7_humanmed_1GB-2.0_TP-1GB_Humanmedizin_GefBeurt_RZ 03.11.10 14:08 Seite 4
Inhalt
Inhalt
Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .8
1 Schritt eins: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101.1 Womit fange ich an? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .101.2 Wer unterstützt mich? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
2 Schritt zwei: Gefährdungen ermitteln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122.1 Welche Gesetze und Vorschriften muss ich beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122.2 Welche vorhandenen Unterlagen kann ich nutzen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132.3 Wie gehe ich vor? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
3 Schritt drei: Gefährdungen beurteilen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163.1 Worauf stütze ich meine Beurteilung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163.2 Wie beurteile ich Gefährdungen ohne Normen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 163.3 Warum formuliere ich Schutzziele? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18
4 Schritt vier: Maßnahmen festlegen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194.1 Welche Maßnahmen und Lösungen gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 194.2 Welche Maßnahmen haben Vorrang? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
5 Schritt fünf: Maßnahmen durchführen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
6 Schritt sechs: Wirksamkeit überprüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
7 Schritt sieben: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben . . . . . . . . . . . . . . . . . . 247.1 Wann muss ich die Gefährdungsbeurteilung fortschreiben? . . . . . . . . . . . . . . 247.2 Wie verbessere ich kontinuierlich den Gesundheitsschutz? . . . . . . . . . . . . . . . 24
8 Gefährdungsbeurteilung dokumentieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258.1 Warum muss ich eine Dokumentation erstellen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 258.2 Was soll ich dokumentieren? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
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Inhalt
9 Beispiele für eine arbeitsbereichsbezogene Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . 279.1 Medizinische Untersuchung und Behandlung/Labor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 289.2 Reinigung und Desinfektion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .349.3 Operative Tätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 369.4 Röntgenstrahlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 389.5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 399.6 Anmeldung/Büro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 409.7 Praxis- und Arbeitsorganisation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 419.8 Fahrtätigkeit/Hausbesuche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43
10 Gesetzliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4410.1 Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4410.2 Auszüge aus dem Arbeitssicherheitsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46
11 Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4911.1 Beratung und Angebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4911.2 Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5011.3 Informationen im Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52
Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54
Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 56Vorlagen Arbeitsblätter
Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
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Unternehmer HUMANMEDIZIN
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Inhalt 7
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Einleitung
Unternehmer HUMANMEDIZIN
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Einleitung
Eine Gefährdungsbeurteilung in meinerPraxis? Muss das sein? Ja: Arbeitgeber, diemindestens einen Mitarbeiter beschäftigen,müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz eineGefährdungsbeurteilung für ihren Betriebvornehmen.
Sie und Ihre Mitarbeiter arbeiten eventuell mitGefahr stoffen oder sind bestimmten Infektions -risiken oder Unfallgefahren ausgesetzt. Erstdie Gefährdungsbeurteilung zeigt Ihnen, obHandlungsbedarf besteht. Das Ziel ist, dieGefährdungen am Arbeitsplatz zu ermittelnund zu beurteilen, Arbeits schutz maßnahmeneigenverantwortlich festzulegen und ihreWirksamkeit zu überprüfen.
Der Einsatz lohnt sich: Die Gefährdungs -beurteilung hat sich auch für kleine Betriebebewährt. Sie bietet eine weitere Möglichkeit,zur Qualitätssicherung in Ihrer Praxis bei -zutragen, Arbeitsabläufe zu optimieren unddadurch wirtschaftlich zu arbeiten.
Mit der Harmonisierung der Arbeits schutz -vorschriften durch die Europäische Unionwurde der Arbeitsschutz in Deutschland aufeine neue rechtliche Basis gestellt und damitder Arbeitsschutzbegriff deutlich weitergefasst: Ziel ist ein umfassender Schutz derGesundheit. Es sollen nicht nur Arbeitsunfälleund arbeitsbedingte Gesundheitsgefahrenvermieden, sondern die Arbeit möglichstmenschengerecht gestaltet werden.
Arbeitsschutz lohnt sichStellen Sie sich vor, Sie verlieren eine quali-fizierte, erfahrene Mitarbeiterin, die wegenchronischer Beschwerden arbeitsunfähiggeworden ist. Ein Arbeitsunfall oder eineBerufs krankheit hat auch für den Betriebnegative Folgen. Nutzen Sie die Mög lich -keiten, die eine Gefährdungs beurteilung bie-tet. Sie spüren systematisch Gefähr dungenund Belastungen in Ihrer Praxis auf.
• Sie verringern Fehl zeiten aufgrund vonKrankheiten oder Arbeitsunfällen.
• Mitarbeiter, die sich wohl fühlen, sindmotivierter und leis tungs fähiger. Sieengagieren sich für Ihre Praxis und IhrePatienten.
• Sie beugen Störungen in Betrieb undArbeitsablauf vor, ersparen sich zeit- undkostenintensive Nachbesserungen undsichern damit die Qualität Ihrer Arbeit.
• Die Gefährdungsbeurteilung trägt dazubei, dass Ihr Betrieb wirtschaftlich erfolg-reich bleibt.
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Einleitung 9
Die Gefährdungsbeurteilung trägt zur Rechts -sicherheit bei:
• Sie dokumentieren Ihren verantwortungs-bewussten Umgang mit dem ThemaArbeitssicherheit.
• Im Schadensfall hilft sie Ihnen, Ihr per-sönliches Haftungsrisiko zu begrenzen.
Verantwortung im ArbeitsschutzArbeitsschutz ist Chefsache. Das heißt, Sieals Praxisinhaber sind für die Sicherheit undden Gesundheitsschutz Ihrer Beschäftigtenund damit auch für die Gefährdungs be ur -teilung verantwortlich.
Dabei räumt Ihnen das Arbeitsschutzgesetzeinen weiten Spielraum ein. Betont werdenEigeninitiative, Kreativität und Eigen ver ant -wortung.
Die Betriebe können vorausschauende, aufihre spezielle Situation zugeschnittene,praxis gerechte Lösungen entwickeln undumsetzen. Alle sind verpflichtet, sich aktivam Arbeitsschutz zu beteiligen: Arbeitgebereben so wie die Mitarbeiter und derenVertreter.
Gefährdungsbeurteilung mit SystemDie Broschüre erläutert in sieben Schritten,wie Sie die in Ihrer Praxis auftretendenGefährdungen und Belastungen systema-tisch ermitteln, beurteilen und die erforder -lichen Maßnahmen für den Arbeits- undGesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter umsetzen können.
In der Broschüre finden Sie darüber hinausAuszüge aus Arbeitsschutzvorschriften undKopiervorlagen, die Ihnen die praktischeUmsetzung der Gefährdungsbeurteilung inIhrem Betrieb erleichtern. Selbstverständlichstehen wir Ihnen auch gern bei weiterenFragen zur Verfügung.
Im Serviceteil am Schluss der Broschüre fin-den Sie die wichtigsten Ansprechpartner zuden unterschiedlichen Sachgebieten, Anlauf -stellen für Beratung und Präventions an ge -bote. Nutzen Sie auch unser Kontaktformularauf www.bgw-online.de für Ihre E-Mail-Anfragen.
Dokumentieren
Maßnahmenfestlegen
Maßnahmendurchführen
Wirksamkeitüberprüfen Gefährdungen
beurteilen
Gefährdungen ermitteln
Gefährdungs-beurteilung fortschreiben
Arbeitsbereiche undTätigkeiten festlegen
Gefährdungsbeurteilung in sieben Schritten
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1 Schritt eins: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen
Formulieren Sie Ihr persönliches Ziel:Welche Kultur wünschen Sie sich für IhrePraxis in puncto Sicherheit und GesundheitIhrer Mitarbeiter – so sicher wie nur irgendmöglich oder das Optimale zwischen demMöglichen und dem Nötigen?
1.1 Womit fange ich an?
Erfassen Sie dann die Betriebsorganisationund -abläufe systematisch. So vermeiden SieDoppelarbeit und gewinnen einen Überblick.
• Fassen Sie gleichartige Tätigkeiten, Ar -beiten mit gleichen Arbeitsmitteln undTätigkeiten mit ähnlichen Gefähr dungenzusammen. Dann genügt es, einen typischen Ablauf in der arbeitsbereichs-bezogenen Gefährdungs beurtei lung zuerfassen.
• Erfassen Sie die übrigen Tätigkeiten inIhrer Praxis, um sie anschließend ineiner tätigkeitsbezogenen Gefähr dungs -beurteilung auf mögliche Gefährdungenund Belastungen hin zu überprüfen.
Dabei helfen Ihnen die Arbeitsblätter dieserBroschüre: Benennen Sie in Arbeitsblatt 1die an der Gefährdungsbeurteilung Beteilig -ten und legen Sie in Arbeitsblatt 2 alleArbeitsbereiche in Ihrer Praxis fest: HaltenSie fest, welche Tätigkeiten in welchenArbeitsbereichen ausgeübt werden (Kopier -vorlagen am Schluss dieser Bro schüre).
Eine personenbezogene Gefährdungs beur -teilung bietet sich für Mitarbeiter mit wech-selnden Tätigkeiten an, ebenso für Allergi -ker, chronisch Kranke oder Menschen mitBehinderungen. Gesetzlich vorgeschriebenist die personenbezogene Ermittlung fürJugend liche sowie werdende oder stillendeMütter.
Unternehmer HUMANMEDIZIN
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1 Schritt eins: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen
Datum:
Arbeitsblatt 2 Beispiel einer Erfassung der zu beurteilenden ArbeitsbereicheBerufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege
Medizinische Untersuchung
Reinigung
Desinfektion / Sterilisation
Feuchtarbeit / Tragen vonHandschuhen
Impfen
Blutabnahme
Umgang mit Gefahrstoffen
Strahlendiagnostik
Büro-, Bildschirmarbeit /Terminvergabe
Spezielle Personengruppen
Anmeldung Behandlungsraum Labor
+
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(+)
1 Auszubildende unter 18
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Arbeitsbereiche
Tätigkeit
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick.
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1 Schritt eins: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen 11
1.2 Wer unterstützt mich?
Kein Unternehmer kann alles selber machen.Holen Sie ich deshalb fachundige Unter -stützung bei Ihrer Fachkraft für Arbeits -sicherheit und Ihrem Betriebsarzt.
Sie können einzelne Aufgaben an zuverläs-sige und fachkundige Personen aus IhrerPraxis delegieren. Der Auftrag muss schrift-lich erfolgen und Verantwortungsbereicheund Befugnisse konkret definiert werden.
Die Gesamtverantwortung verbleibt jedochin jedem Fall bei Ihnen.
In größeren Betrieben gibt es eventuell einebetriebliche Interessenvertretung. Sie mussüber die Angelegenheiten des Arbeits -schutzes informiert und zu entsprechendenVorschlägen gehört werden. Außerdem hatsie ein Mitbestimmungsrecht bei derGefährdungsbeurteilung. Eine vertrauens-volle Zusammenarbeit aller Beteiligten istdabei ein wichtiger Erfolgsfaktor für gesun-des Arbeiten.
Haben Sie Fragen zu gesetzlichen Rege -lungen oder Unfallverhütungs vor schriften?Ihre Berufsgenossenschaft oder die staatli-chen Aufsichtsstellen, zum Beispiel das Amtfür Arbeitsschutz, bieten zahlreiche Bera -tungen für Unternehmer an. Im Anhanghaben wir Adressen und Internetseiten für Siezusammengestellt.
Die Arbeitsschutzbetreuung
Unterstützung bekommt der Arbeitgebervon seiner Fachkraft für Arbeits sicher heitoder dem Betriebsarzt. Das Arbeits sicher - heitsgesetz verpflichtet jeden Ar beit -ge ber, die sicherheitstechnische undbe triebs ärztliche Betreu ung für seine Mit- arbeiter zu organisieren. Näher es re geltdie BGV A2 (ab 1.1.2011 DGUV A2).
Die Betreuungsformen
Sie haben verschiedene Formen der Be -treu ung zur Auswahl: Besonders auf dieAnsprüche kleiner Betriebe wie zumBeispiel Arztpra xen zugeschnitten sinddie Regel betreuung in Betrieben mit biszu zehn Mitarbeitern oder die alternati-ve bedarfsorientierte Betreuung.
Ausführliche Informationen finden Sieauf www.bgw-online.de. Suchworte:Arbeitsschutzbetreuung, Betreuungsform.
Unterstützung und Beratung erhalten Sievon Ihrem Betriebsarztund Ihrer Fachkraft fürArbeitssicherheit.
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Unternehmer HUMANMEDIZIN
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Eine Gefahr kann von biolo-gischen Stoffen, wie beispiels -weise mit Blut verunreinigtenInstrumenten aus gehen.Chemische Stoffe, wie zumBeispiel Reinigungs- undDesinfek tions mittel, könnendie Gesundheit gefährden.Und eine Gefährdung kannaufgrund organisatorischerMängel, wie einer unzurei-chenden Unterweisung oderdem Fehlen geeigneterSchutz handschuhe, bestehen.
Von Belastung spricht man,wenn Mitar bei ter durchäußere Bedin gun gen undAn for de run gen des Arbeits -systems physisch oder psy-chisch beeinträchtigt wer-
den, beispielsweise durch langes Stehen,Termindruck, Über- oder Unterforderung.
2.1 Welche Gesetze und Vorschriftenmuss ich beachten?
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen aus demArbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und demArbeitssicherheitsgesetz (ASiG) haben wirIhnen in Kapitel 11 zusammengestellt. Füreinen grundlegenden Überblick empfehlenwir die Unfallverhütungsvorschrift BGV A1.
Details sind in Verordnungen geregelt. Fürdie Gesundheitsberufe relevant sind unteranderem:
• Gefahrstoffverordnung• Biostoffverordnung • BGR 250 – Biologische Arbeitsstoffe• Medizinproduktebetreiberverordnung • Betriebssicherheitsverordnung • PSA-Benutzungsverordnung
2 Schritt zwei: Gefährdungen ermitteln
2 Schritt zwei: Gefährdungen ermitteln
Medizinproduktebetreiberverordnung(MPBetreibV)
Ohne moderne Technik kommt heutekaum eine Praxis mehr aus. Einige Ihrertechnischen Geräte gehören zu denMedi zin produk ten, für die die Verord -nung für Medizinprodukte betreiber gilt.
• Legen Sie ein Bestandsverzeichnisfür die in Ihrer Praxis vorhandenenMedizin produkte an.
• Lassen Sie die Medizinprodukteregelmäßig von Fachleuten prüfenund warten.
• Medizinprodukte dürfen nur vonqualifizierten Anwendern bedientwerden.
Machen Sie möglichst alle Mitarbeiterim Umgang mit den Geräten vertraut.Denken Sie auch daran, neue Mit -arbeiter einzuweisen.
Oft bieten die Hersteller Wartungs -verträge und Anwenderschulungen an.
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2.2 Welche vorhandenenUnterlagen kann ich nutzen?
Bestimmt sind in Ihrer Praxis viele nützlicheUnterlagen bereits vorhanden, auf die SieIhre Gefährdungsbeurteilung stützen können.
Unterlagen, um Gefährdungen und Be las tun -gen vorausschauend zu ermitteln:
• Betriebsanweisungen• Dokumentationen zum Qualitäts -
management• Dokumentationen zu Geräteprüfungen• Gefahrstoffverzeichnisse• aktuelle Sicherheitsdatenblätter• Hygienepläne• Notfallpläne• Begehungsprotokolle und Berichte des
Betriebsarztes und der Fachkraft fürArbeitssicherheit.
Unterlagen, um Gefahren und Belastungenrückblickend zu ermitteln:
• Unfallanzeigen• Anzeigen auf Verdacht einer Berufs -
krankheit• Verbandbücher
Beziehen Sie Ihre Mitarbeiter mit ein und fra-gen Sie nach: Beinahe-Unfälle können Hin -weise auf Sicherheitsmängel sein, Krank -heiten oder Beschwerden können aufBelastungen hinweisen.
132 Schritt zwei: Gefährdungen ermitteln
Mit unserem Seminarangebot könnenSie sich für Ihre Aufgaben im Arbeits-und Ge sund heitsschutz weiterbilden:
• Einführung in die Biostoffverordnung
• Grundkurs für Hygiene undArbeitsschutz
• Arbeitssicherheit durch betrieblicheUnterweisung
• Gesundheitsfördernde Führung:Möglichkeiten und Grenzen
• Medizinprodukte
Für unsere Versicherten fallen keine wei-teren Kosten oder Gebühren für die Se-minarteilnahme an. Fordern Sie unserSeminarverzeichnis an oder rufen Sieuns an unter: (040) 202 07 - 965. Wei-tere Angebote finden Sie auch unterwww.bgw-online.de
Hinweis: Gefährdungsbeurteilung online– alle Arbeitsblätter und einen Leitfadenfür Ihre Gefährdungsbeur teilung findenSie auf www.bgw-online.de.
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Unternehmer HUMANMEDIZIN
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Unsere Experten beraten Sie
Die BGW berät Sie, wie Sie Be las tun -gen am Arbeitsplatz erkennen und wel-che Maßnahmen helfen können.
Experten in Sachen Hautschutz findenSie zum Beispiel in einem unsererSchulungs- und Beratungszentren, kurzBGW schu.ber.z.
Arbeitsblatt 3
Datum:
Arbeitsbereich:
Einzeltätigkeit:
Beschäftigte:
Gefährdungen beurteilen Maßnahmen durchführen
Wirksamkeit überprüfen
Gefährdungen ermitteln
Risiko- klasse
Schutzziele
Maßnahmen festlegen / Bemerkungen
Wer? Bis wann? Wann? Ziel erreicht?
Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege
Instrumentenaufbereitung
17.09.2010
Vorbereitung der Instrumente vor derSterilisation
1. Infektionsgefährdung durchAerosolbildung bei derGrobreinigung der konta-minierten Instrumente
3
Sterilgutassistentin
2 Schritt zwei: Gefährdungen ermitteln
Tragen Sie Gefährdungen und Belastungen in dasArbeitsblatt 3 ein.
2.3 Wie gehe ich vor?
Erfassen Sie wirklich alle denkbaren Gefähr -dungen und Belastungen. Lassen Sie in die-sem Schritt noch nichts aus – Risiko bewer -tung und Ableitung des Hand lungs be darfsfolgen später.
Beginnen Sie mit der Ermittlung möglicherGefährdungen und Belastungen für alle Tä -tig keiten. Ähnliche Tätigkeiten haben Sie inArbeitsbereichen zusammengefasst. In die-sem Fall reicht es aus, die Gefährdungeneines typischen Ablaufs im Arbeitsbereichzu ermitteln. Denken Sie auch an diejenigenMitarbeiter, für die eine personenbezogeneGefähr dungs ermittlung sinnvoll oder erforder-lich ist.
Einfache Methoden sind die Ar beits platz -begehung und die Befragung Ihrer Mit -arbeiter. Sie wis sen aus ihrer täglichenErfahrung, welche Gefährdungen undBelastungen an ihren jeweiligen Arbeits -plätzen auftreten können. Fragen Sie IhreMitarbeiter danach, was sie bei ihrer Arbeitbelastet. Fragen Sie nach beobachtetenMängeln, die Ursache für einen Arbeits un -fall sein könnten.
Beteiligen Sie Ihre Mitarbeiter aktiv an allenSchritten der Gefährdungsbeurteilung. Ge -meinsam entwickelte Problemlösungenschaffen Akzeptanz und erleichtern dieUmsetzung der Maß nahmen. Lassen Siesich durch Ihre Fachkraft für Ar beits - sicherheit oder Ihren Betriebsarzt beraten.
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15
Oft verkannt: psychische BelastungenEin volles Wartezimmer, „schwierige“Patienten, getrübtes Arbeitsklima sindBeispiele für Stressfaktoren im Arbeitsalltageiner Arztpraxis. Stress, der sich langfris tignegativ auf die Gesundheit auswirken undzu entsprechenden Ausfallzeiten führenkann. Wie Sie psychische Belastungen amArbeitsplatz frühzeitig erkennen und welcheMaßnahmen helfen können, vermittelt Ihnenzum Beispiel das BGW-Seminar „Arbeits-und Gesundheitsschutz durch Stress -management“. Weitere Tipps finden Sie inunserer Broschüre „Diagnose Stress“.
2 Schritt zwei: Gefährdungen ermitteln
Informationen und Quellen zur Gefährdungs beurteilung
Methodena) tätigkeitsbe-
zogenb) arbeitsplatz-
oder arbeitsbe-reichsbezogen
c) personen -bezogen
Analyse der Arbeits-anweisungen + 0 +
Analyse der Dienst pläne + 0 +
Begehung ~ + ~
Beobachtung beider Arbeit + ~ +
Mitarbeiter -befragung + ~ +
Gespräch + + +
Unfall- und Krank-heitsstatistiken + ~ 0
+ geeignet ~ bedingt geeignet 0 ungeeignet
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Risikobewertung durch Risikoabschätzung
leicht schwermöglicher Gesundheitsschaden
geringe G
efährdung
mittle
re Gefä
hrdung h
ohe Gefä
hrdung
Wah
rsch
einl
ichk
eit
selte
nhä
ufig
Unternehmer HUMANMEDIZIN
16
Sie haben alle denkbaren Gefährdungenerfasst – jetzt beginnen Sie mit derBewertung. Die beiden wichtigsten Bewer -tungskriterien sind: Wie wahrscheinlich istein Unfall oder eine Erkrankung und wieschlimm wären die gesundheitlichen Fol -gen?
3.1 Worauf stütze ich meineBeurteilung?
Trotz aller Erfahrung ist es kaum möglich,jede Gefahr richtig einzuschätzen. Für vieleGefährdungen und Belastungen finden SieSicherheits normen und Grenzwerte inGesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungs -vorschriften und Technischen Regeln.
Im Anhang dieser Broschüre finden Sie fürtypische Ge fähr dungen exemplarisch Schutz -ziele, Normen und mögliche Maß nah menbeschrieben
3.2 Wie beurteile ich Gefährdungenohne Normen?
Viele Gefahren lassen sich nicht in Normenfassen. Und dennoch müssen Sie zu einernachvollziehbaren Beurteilung kommen, umangemessen reagieren zu können.
Dafür bewerten Sie die Gefährdungen undBelastungen anhand dieser beiden Fragen:Wie wahrscheinlich ist es, dass in einerArbeitssituation ein Unfall passiert? – Undwie gravierend wären die Folgen?
Nicht akzeptable Risiken – Risikoklasse 3Erscheint ein Unfall oder eine Krankheitauch wenig wahrscheinlich, hätte aber gra-
3 Schritt drei: Gefährdungen beurteilen
3 Schritt drei: Gefährdungen beurteilen
Immer aktuell!
Nutzen Sie unser umfangreiches Online-Angebot auf www.bgw-online.de, umimmer auf dem Laufenden zu bleiben:Aktuelles aus der Welt von Arbeit undGesundheit, Fragen zu Prävention oderzur betriebsärztlichen und sicherheits -tech nischen Betreuung. Abonnieren Sieganz einfach unseren E-Mail-Newsletteroder informieren Sie sich in unseremMaga zin „BGW mitteilungen“.
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17
vierende Folgen, ist das ein inakzeptablesRisiko – ein Beispiel:
• Eine Infektion mit HIV oder Hepatitiswäre lebensgefährlich oder nähme einenschweren Krankheitsverlauf.
• Ziel: Infektion unter allen Umständen vermeiden.
• Handlungsbedarf: Ab sofort – Sie ent-scheiden sich für Maßnahmen, nachdenen Sie und Ihre Mitarbeiter sich immerso verhalten, als sei ein Patient infektiös
Erst recht gilt das für sehr hohe Risiken mitschweren möglichen Folgen und kann imEinzelfall bedeuten, den Arbeitsbereich oderein Arbeitsgerät ab sofort bis zur Beseitigungder Gefahren quelle nicht zu nutzen. Beispiel:Eine aus der Wand hängende Steckdosenicht mehr benutzen.
Langfristig nicht tolerable Risiken –Risikoklasse 2Belastungen haben häufig keine unmittelba-ren gesundheitlichen Folgen, sie schadenerst mittelfristig der Gesundheit. Ein Unfall -risiko, das man in einer dringenden Situa -tion eingeht, darf nicht langfristig Teil derArbeitssituation bleiben. Diese Gefähr -
3 Schritt drei: Gefährdungen beurteilen
Mehr als minimal …?
In manchen Fällen kann es sinnvoll odersogar notwendig sein, mehr als das gesetzlich Vorgeschriebene zu tun.Beispiel: Latexallergie – die TechnischeRegel schreibt einen Grenzwert für denProtein gehalt von 30μg/g im Hand -schuh vor. Unbedenklich für gesundeHaut, aber eine Mitarbeiterin mit ent-zündeter Haut riskiert, eine Allergie zuentwickeln. Und ein Mitarbeiter mitbekannter Latex allergie muss andereHandschuhe verwenden.
Wenn Sie also sichergehen wollen:Setzen Sie sich unbedingte Allergie -vermeidung als Schutzziel und entschei-den Sie sich für die Maßnahme künftignur noch Handschuhe aus alternativenKunst stoffen zu verwenden.
Arbeitsblatt 3
Datum:
Arbeitsbereich:
Einzeltätigkeit:
Beschäftigte:
Gefährdungen beurteilen Maßnahmen durchführen
Wirksamkeit überprüfen
Gefährdungen ermitteln
Risiko- klasse
Schutzziele
Maßnahmen festlegen / Bemerkungen
Wer? Bis wann? Wann? Ziel erreich
Berufsgenossenscfür Gesundheitsdund Wohlfahrtspf
Instrumentenaufbereitung
17.09.2010
Vorbereitung der Instrumente vor derSterilisation
1. Infektionsgefährdung durchAerosolbildung bei derGrobreinigung der konta-minierten Instrumente
Es dürfen keine Aerosole überden Nasen-Rachenraum aufgenommen werden
3
Sterilgutassistentin
Tra gen Sie Ihre Beurteilungen in Arbeitsblatt 3 ein. Es ist Bestandteil der Dokumentation.
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3 Schritt drei: Gefährdungen beurteilen
Unternehmer HUMANMEDIZIN
18
dungen und Belastungen sind mittel- oderlangfristig nicht akzeptabel:
• Häufiges Händewaschen oder andauern-des Arbeiten mit Handschuhen belastetdie Haut und führt immer wieder zuHautkrankheiten und Allergien.
• Ziel: Erkrankung vermeiden
• Handlungsbedarf: mittelfristig
Akzeptable allgemeine Lebensrisiken –Risikoklasse 1Höchst unwahrscheinliche oder Bagatell-Unfälle beispielsweise zählen zu den soge-nannten allgemeinen Lebensrisiken, die alsakzeptabel gelten. Es besteht dann auchkein Handlungsbedarf.
3.3 Warum formuliere ichSchutzziele?
Belassen Sie es in diesem Schritt bei derBeurteilung der Gefährdungen und setzenSie sich für jedes Risiko ein Ziel: Wie vielSicherheit müs sen oder möchten Sie er -reichen – und bis wann? Schränken Sie IhrenHandlungs spielraum nicht frühzeitig ein,indem Sie über eilt Maßnahmen ergreifen.
Erst, wenn Sie ein Ziel bestimmt haben, wer-den Sie auch erkennen können, ob Sie eserreicht haben und Ihre Maßnahmen wir-kungsvoll sind.
Halten Sie Ihre Ziele schriftlich fest und set-zen Sie Termine. Formulieren Sie konkrete,messbare Kriterien, nach denen Sie ent-scheiden können, ob ein Ziel erreicht ist. DieZielvorstellung sollte realistisch und für dieBeteiligten akzeptabel sein.
Erreichbare Ziele setzen – smart
• S – spezifisch,• M – messbar,• A – akzeptiert,• R – realistisch und• T – terminiert.
Das Thema Gefahrstoffe auf www.bgw-online.de
In welchen Praxisräumen typischerweise welche Gefahrstoffeverwendet und wie Sie die daraus entstehenden Gefährdungenvermeiden können, zeigen wir Ihnen am Beispiel einer virtuellenArztpraxis auf www.bgw-online.de.
Nutzen Sie unser umfangreiches Online-Informationsangebot.Mit den „Bausteinen Gefahrstoffe“ stehen Ihnen beispielsweisedetaillierte Informationen für die Erstellung einer Gefährdungs-beurteilung der Gefahrstoffe in Ihrer Praxis zur Verfügung.
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Als praktischen Leitfaden zur Umsetzung derAnforderungen des Arbeitsschutzgesetzeshaben Arbeitsschutz-Experten eine Hierar -chie von Maßnahmen und Lösungen abge-leitet: technische – organisatorische – perso-nen- und verhaltensbezogene Lösungen.
4.1 Welche Maßnahmen undLösungen gibt es?
Gefahrenquelle beseitigenAm besten ist es natürlich, die Gefahren -quelle zu beseitigen. Beispiel: Einen Gefahr -stoff durch ein ungefährliches Produkt erset-zen, zum Beispiel auf aldehydfreie De s in- fek tionsmittel umsteigen oder anstelle vonLatexhandschuhen Nitrilhandschuhe verwen-den, um Latexallergien vorzubeugen.
Sicherheitstechnische MaßnahmenBestehende Gefährdungen durch technischeVorrichtungen oder bauliche Maßnahmenentschärfen. Beispiel: Sichere Injektions -systeme verwenden, bei denen nach Be -nutzung automatisch eine Schutzvor richtungdie Kanüle abdeckt.
Organisatorische LösungenArbeitsorganisation und Abläufe so gestal-ten, dass Gefährdungen vermieden werden.Beispiel: Betriebsanweisungen für denUmgang mit Gefahrstoffen erstellen und dieMitarbeiter entsprechend unterweisen.
4 Schritt vier: Maßnahmen festlegen
4 Schritt vier: Maßnahmen festlegen
Technische Lösungen
OrganisatorischeLösungenGefahren
vermeiden
Personen- und verhal-tensbezogenMaßnahmen
Gefahren beseitigen
Mitarbeiter schützen
Technische Lösungen müssen dem jewei-ligen Stand der Technik entsprechen.Neu technische Lösungen können eineAktuali sierung Ihrer Gefährdungsbeur -teilung er forderlich machen. Lassen Siesich von Ihrer Fachkraft für Arbeits -sicherheit beraten.
Mit einem auf Ihre Praxis abgestimmten Händehygiene- und Hautschutzplan integrierenSie einen Gesundheits aspekt in Ihr Praxismanagement.
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4 Schritt vier: Maßnahmen festlegen
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Oder: Jobrotation vorsehen oder die Tages -pla nung so organisieren, dass einzelne Mit -arbeiter nicht zu lange Zeit Hand schuhetragen müssen.
Personen- und verhaltensbezogeneLösungenErst wenn Gefahrenquellen nicht beseitigtoder Gefahren vermieden werden können,sollten Sie auf Schutzausrüstung für dieMitarbeiter zurückgreifen. Beispiel: Infek -tions gefahr durch den Kontakt mit Speicheloder Blut lässt sich nicht ausschließen, alsomüssen Ihre Mitarbeiter Handschuhe tragen.
Die Beispiele zeigen, dass technische, orga-nisatorische und personenbezogene Maß -nahmen miteinander verknüpft sind unddass sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmerdazu beitragen.
4.2 Welche Maßnahmen habenVorrang?
Der alte Merksatz, „T–O–P = erst technisch– dann organisatorisch – dann personen -bezogen“ ist noch immer ein praktischerLeitfaden, um einen optimal wirksamenSchutz zu erreichen.
So gelten technische Lösungen deshalb alsam wirksamsten, weil sie unumgänglicherTeil der Tätigkeit sind – oder idealerweise:sein sollten.
Ein geschlossener Apparat beispielsweise,der den Anwender gar nicht mit einemaggressiven Desinfektionsmittel in Berüh -rung kommen lässt, gilt als sicher. Bei einemgestressten Mitarbeiter kann es dagegenvorkommen, dass er für einen kurzenHandgriff auf Schutzkleidung und -Brille ver-zichtet, und so eben nicht sicher arbeitet. –Und es sind eben diese Situationen, indenen bei einer Verkettung ungünstigerUmstände ein Unfall passiert.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berätGerade in einer kleinen Praxis haben wirt-schaftliche Überlegungen Einfluss auf dieEntscheidung zwischen einer kostenintensi-ven Investition oder einer einfacheren abererfolgversprechenden organisatorischenMaßnahme. Das Arbeitssicherheitsgesetzlässt Ihnen viel Entscheidungsspielraum undsetzt Sie aber auch in die Verantwortung.Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie sichvon Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheitberaten.
Stimmen Sie Technik, Arbeitsorga ni sa -tion und Arbeitsbe dingungen aufeinan-der ab – Beispiele:
• rechtzeitige Schulung der Mitarbeiteran neuen Ge räten
• Zeitaufwand für Haut schutz und Haut -pflege bei der Termin planung berück -sich tigen.
• Per sön liche Schutz aus rüstung überallund in allen benötigten Größen griff-bereit vorhalten, wo sie gebrauchtwird.
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Der Maßnahmenplan: konkret und plausibelTragen Sie alle geplanten Maßnahmen indas Arbeitsblatt 3 ein, und zwar so konkret,dass Sie danach einen klaren Arbeitsauftragerteilen können. Das Arbeitsblatt ist dannBestandteil der Dokumentation.
Legen Sie unmissverständlich fest: Wermacht was bis wann. Planen Sie bei derUmsetzung der Maßnahmen ausreichendZeit ein. Das Erproben neuer Produkte, dieDurchführung von Schulungen oder dieAnschaffung von Geräten kann etwas dau-ern. Und bis alle Maßnahmen umgesetztsind und erste Erfahrungen ausgewertet wer-den können, vergehen vielleicht auch einpaar Monate.
Beteiligen Sie Ihr Team bei der Aus wahl und Erprobung von Arbeitsschutz maß - nah men. Überzeugen Sie Ihre Mit ar bei ter innen, Mitarbeiter und Kol le gen von derNotwendigkeit und dem Sinn dieser Lösungen.
Arbeitsblatt 3
Datum:
Arbeitsbereich:
Einzeltätigkeit:
Beschäftigte:
Gefährdungen beurteilen Maßnahmen durchführen
Wirksamkeit überprüfen
Gefährdungen ermitteln
Risiko- klasse
Schutzziele
Maßnahmen festlegen / Bemerkungen
Wer? Bis wann? Wann? Ziel erreicht?
Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege
Instrumentenaufbereitung
17.09.2010
Vorbereitung der Instrumente vor derSterilisation
1. Infektionsgefährdung durchAerosolbildung bei derGrobreinigung der konta-minierten Instrumente
Es dürfen keine Aerosole überden Nasen-Rachenraum aufgenommen werden
Technisch:– Abtrennung des Arbeitsbereichs
durch Abschirmung
Organisatorisch:– Einrichtung eines separaten Raums
für Aufbereitung veranlassen - Ultraschallbad mit Abdeckung zum
Reinigen beschaffen- Betriebsanweisung nach §12 Bio-
StoffV erstellen - Rauch-, Ess- und Trinkverbot kenn-
zeichnen- Trennung und Kennzeichnung der
unreinen von der reinen Seite
Personenbezogen:– Unterweisung (nach §12 BioStoffV)- Während der manuellen Reinigung
der Instrumente lange Schutzhand-schuhe, Mund-Nasen-Schutz undSchutzbrille sowie gegebenenfallseine wasserdichte Schürze tragen.
Dr. Heger
Dr. Heger
MTA Haller
Dr. Heger
Dr. Heger,MTA Haller
Ende desMonats
Innerhalbvon dreiMonaten
Sofort
Innerhalbder nächs-ten Woche
Sofort
Monats -ende
In dreiMonaten
Ende derWoche
Ende derWoche
Ende derWoche
3
Sterilgutassistentin
Tra gen Sie die Maßnah-men in Arbeitsblatt 3 ein.
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Jetzt beginnt die Phase, in der die festgeleg-ten Maßnahmen tatsächlich in die Praxisumgesetzt werden. Unterstützen Sie dabeiIhre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,indem Sie ausreichend Zeit und Ressourcenzur Verfügung stellen. Wichtig ist es, dieAktivitäten nicht aus dem Auge zu verlierenund gegenzusteuern, wenn die Umsetzungins Stocken gerät.
Ihre Experten für ArbeitssicherheitZiehen Sie Ihre Experten zurate, wenn SieProbleme bei der Umsetzung haben. IhreFachkraft für Arbeitssicherheit und IhrBetriebsarzt sind kompetente Ansprech -partner und können Sie unterstützen.
5 Schritt fünf: Maßnahmen durchführen
5 Schritt fünf: Maßnahmen durchführen
Die Beratung der BGW
Nutzen Sie das umfangreiche Bera tungs - angebot der BGW-Präven tions dienste,zum Beispiel wenn eine Ge fährdungimmer wieder auftritt und Sie mit hausin-ternem Wissen nicht weiterkommen.Unser Präventionsdienst steht Ihnen inallen Fragen des Arbeits- und Gesund -heits schutzes kompetent zur Seite. IhreAnsprechpartner finden Sie auf den Ser -vice seiten am Schluss dieser Broschüre.
Arbeitsschutz und Qualitätsmanagement
Integrieren Sie den Arbeitsschutz in Qua -litäts managementsysteme DIN EN ISO9001, EFQM und QEP. Wie das geht,zeigt Ihnen die BGW-Lösung „Qualitäts -manage ment mit integriertem Arbeits -schutz”, kurz qu.int.as.
Zur Weiterqualifizierung im BereichArbeitsschutz empfehlen wir Ihnen auchdie entsprechende Workshop-Reihe„Qualitäts management mit integriertemArbeitsschutz”.
Workshops und Beratung
Wie Sie mit Biostoffen sicher umgehen,erfahren Sie in unserem Workshop„Einführung in die Biostoffverordnung“.
Zu speziellen Fragen zum Thema Ge-fahrstoffe können Sie sich telefonischRat holen: Bereich Gefahrstoffe, Telefon(0221) 3772 - 500.
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Wann muss ich die Wirksamkeit überprüfen?Überprüfen Sie Durchführung und Wirk -samkeit der Maßnahmen direkt nach denvereinbarten Terminen und dann fortlaufendin festgelegten Abständen.
Gehen Sie hier in drei Schritten vor:• Sind die Maßnahmen termingerecht
umgesetzt worden?
• Werden die Gefährdungen undBelastungen wie vorgesehen reduziertoder vermieden?
• Haben die Maßnahmen vielleicht neueGefährdungen oder Belastungen hervor-gerufen?
Halten Sie die Ergebnisse Ihrer Überprüfungschriftlich fest. Sie sind Bestandteil der Doku -mentation. Nutzen Sie hierzu das Arbeits -blatt 3.
Was tue ich, wenn eine Gefährdung nichtausreichend reduziert wurde?Stellen Sie zunächst fest, warum dieseGefährdung noch besteht. Legen Sie danngeeignetere Maßnahmen fest, um dieGefährdung zu beseitigen, und vergewis-sern Sie sich abschließend erneut von derWirksamkeit.
6 Schritt sechs: Wirksamkeit überprüfen
Überprüfen Sie, ob Sie Ihre Schutzziele erreicht haben und notieren Sie die Ergebnisse im Arbeitsblatt 3.
6 Schritt sechs: Wirksamkeit überprüfen
Arbeitsblatt 3
Datum:
Arbeitsbereich:
Einzeltätigkeit:
Beschäftigte:
Gefährdungen beurteilen Maßnahmen durchführen
Wirksamkeit überprüfen
Gefährdungen ermitteln
Risiko- klasse
Schutzziele
Maßnahmen festlegen / Bemerkungen
Wer? Bis wann? Wann? Ziel erreicht?
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Instrumentenaufbereitung
17.09.2010
Vorbereitung der Instrumente vor derSterilisation
1. Infektionsgefährdung durchAerosolbildung bei derGrobreinigung der konta-minierten Instrumente
Es dürfen keine Aerosole überden Nasen-Rachenraum aufgenommen werden
Technisch:– Abtrennung des Arbeitsbereichs
durch Abschirmung
Organisatorisch:– Einrichtung eines separaten Raums
für Aufbereitung veranlassen - Ultraschallbad mit Abdeckung zum
Reinigen beschaffen- Betriebsanweisung nach §12 Bio-
StoffV erstellen - Rauch-, Ess- und Trinkverbot kenn-
zeichnen- Trennung und Kennzeichnung der
unreinen von der reinen Seite
Personenbezogen:– Unterweisung (nach §12 BioStoffV)- Während der manuellen Reinigung
der Instrumente lange Schutzhand-schuhe, Mund-Nasen-Schutz undSchutzbrille sowie gegebenenfallseine wasserdichte Schürze tragen.
Dr. Heger
Dr. Heger
MTA Haller
Dr. Heger
Dr. Heger,MTA Haller
Ende desMonats
Innerhalbvon dreiMonaten
Sofort
Innerhalbder nächs-ten Woche
Sofort
Monats -ende
In dreiMonaten
Ende derWoche
Ende derWoche
Ende derWoche
3
Sterilgutassistentin
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Arbeitsschutz ist ein kontinuierlicher Ver bes -se rungsprozess, der nie ganz abgeschlossenist. Aktualisieren Sie deshalb die Gefähr -dungs beurteilung immer, wenn neue Gefähr -dungen in Ihrer Praxis aufgetreten sind oderauftreten könnten.
7.1 Wann muss ich die Gefähr -dungs beurteilung fortschreiben?
Es gibt konkrete Anlässe, die eineFortschreibung erfordern:
• neue diagnostische und therapeutischeVerfahren,
• die Anschaffung neuer Geräte,• die Verwendung neuer Arbeitsstoffe oder
Gefahrstoffe,• die Umgestaltung von Arbeitsbereichen,• eine Änderung der Arbeitsorganisation
und des Arbeitsablaufs, • neue und geänderte Verordnungen.
Der tägliche Betrieb gibt Hinweise auf un-entdeckte Gefährdungen und Belastungen:• Arbeitsunfälle • Verdachtsfälle beruflich bedingter
Erkrankungen• Beinahe-Unfälle• erhöhte Krankenstände
Konzentrieren Sie sich bei der Fort schrei -bung der Gefährdungsbeurteilung auf dieVeränderungen und die Gefährdungen, dienoch nicht beseitigt wurden. Eine vollständi-ge Wiederholung ist nicht notwendig.
7.2 Wie verbessere ich kontinuierlichden Gesundheits schutz?
Die Überprüfung der Wirksamkeit vonMaßnahmen, die stetige Aktualisierung derGefährdungsbeurteilung und die Einleitungweiterer Verbesserungen sind entscheidendeSchritte in Richtung eines kontinuierlichenVerbesserungsprozesses (KVP) im Sinn einesQualitätsmanagements.
Behandeln Sie diese Aspekte in IhrenMitarbeiterbesprechungen. Ihre Mitarbeiterwissen aus ihrer täglichen Praxis oft schon,was und warum etwas nicht optimal funktio-niert. Integrieren Sie das Thema Arbeits- undGesundheitsschutz in Ihre regelmäßigenMitarbeiterbesprechungen.
7 Schritt sieben: Gefährdungs -beurteilung fortschreiben
7 Schritt sieben: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben
Erfahrungsaustausch: Teambesprechungen können den Blick auf neu entstandene Gefahrenquellen lenken.
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Die schriftliche Dokumentation ist eine wert-volle Basis für die Sicherheit in Ihrer Praxis.Sie erleichtert es Ihnen und Ihrem Team,Maßnahmen, Verantwortliche und Terminefür die Durchführung der Arbeitsschutz maß -nahmen festzuhalten und darf deshalb inkeinem Betrieb fehlen.
Eine gute Organisation des Arbeitsschutzeshat Vorteile: Weniger Unfälle und Fehlzeitensowie gesunde Mitarbeiter tragen zumUnternehmenserfolg bei. Außerdem habenSie mit diesen schriftlichen Unterlagen imSchadensfall einen Nachweis gegenüber denstaatlichen Behörden und der Berufs -genossenschaft, dass Sie Ihre vorgeschriebe-ne Verantwortung als Arbeitgeber erfüllen.
8.1 Warum muss ich eine Doku mentation erstellen?
In Unternehmen mit mehr als zehn Be -schäftigten besteht eine Dokumentations -pflicht nach dem Arbeitsschutzgesetz § 6 (1).In Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigtenbesteht eine vereinfachte Dokumentations -pflicht nach BGV A2 Anlage 1 und 3.
Binden Sie die Dokumentation in Ihr Quali -tätsmanagement ein und regen Sie so einenkontinuierlichen Verbesserungs pro zess an.
Die Dokumentation ist nicht als eigenständi-ger Schritt zu verstehen, sondern gehört zuallen Schritten von der Vorbereitung bis zurFortschreibung dazu.
8.2 Was soll ich dokumentieren?
Das Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung • Welchen Gefährdungen sind die
Mitarbeiter ausgesetzt? • Wie groß ist das Ausmaß der
Gefährdungen – gering, mittel, hoch? • Wie dringlich ist die Beseitigung der
Gefährdungen – sofort, kurz-, mittel-,langfristig?
• Welches Schutzziel soll erreicht werden?
Die von Ihnen festgelegten Maßnahmen • Welche Maßnahmen sind geplant? • Wer ist für die Durchführung verant -
wortlich?• Bis wann sind die Maßnahmen umzu -
setzen?
Die Ergebnisse Ihrer Überprüfung• Wie wirksam sind die durchgeführten
Maßnahmen? • Was muss zusätzlich veranlasst werden?
Die Dokumentation muss in schriftlicher Formerfolgen und kann in Aktenordnern, aufKartei karten oder in Dateien auf Datenträgeroder Computer festgehalten werden.
Prüfen Sie, welche Angaben zu Gefähr -dungen Sie bereits zu anderen Anlässengemacht haben und verweisen Sie gegebe-nenfalls darauf. So vermeiden Sie überflüssi-gen Dokumentationsaufwand.
8 Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
8 Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
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Als Unternehmer tragen Sie Verant wortungfür Ihre Mitarbeiter – ein optimaler Un fall -versicherungsschutz ist dabei selbstver-ständlich. Was aber ist mit Ihnen? Häufigvernachlässigen Praxisinhaber ihre persön-liche Absicherung. Die BGW steht Ihnendeshalb als starker Partner zur Seite.
Selbstständig tätige Ärzte können sich zuguten Konditionen umfassend gegen dieFolgen von Arbeits- und Wege un fällensowie von Berufskrankheiten ab sichern.
Sie können Ihre Versicherungssumme selbstwählen, um Ihren gewohnten Lebens -standard angemessen abzusichern.
Wir tragen die Kosten für individuell abge-stimmte medizinische Behand lung. Wirsorgen dafür, dass Sie sich nach einemschweren Unfall oder einer Berufskrankheitberuflich wieder etablieren können, wennes sein muss, sogar durch eine neueBerufsausbildung.
Entsprechend der Höhe der von Ihnengewählten Versicherungssumme zahlen wirVerletztengeld als Ersatz für Ver dienst -ausfall oder sichern Sie im Fall einerMinderung der Erwerbsfähigkeit mit einerRente ab. Im Todesfall sorgen wir für dieHinterbliebenen.
Denken Sie auch an sich – Freiwillige Ver sicherung für Ärzte
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9 Beispiele für eine arbeitsbereichs -bezogene Gefährdungsbeurteilung
9 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung
Dieses Kapitel vermittelt Ihnen einen Über-blick über mögliche Gefährdungen in einigenArbeitsbereichen in Arztpraxen. Wir infor-mieren Sie über bereichsspezifische Aspekteund Forderungen aus dem Arbeits schutz rechtund verweisen auf Regeln, Normen undInformations broschüren.
Bevor Sie Maßnahmen festlegen und umset-zen, sollten Sie sich Schutzziele setzen, wiein Kapitel 3.3 beschrieben. Denn nur an den
von Ihnen gesetzten Zielen können Sie mes-sen, ob Ihre Maßnahmen wirksam waren. Anausgewählten Bei spie len zeigen wir Ihnen,welche Ziele angemessen und welcheMaßnahmen geeignet sein können. DieBeispiele basieren auf Erfahrungs werten undvermitteln einen ersten Eindruck über bran-chen- und berufsspezifische Gefährdungs -schwer punkte. Sie ersetzen nicht die individu-elle Gefährdungs beurtei lung in Ihrer Praxis.
Legende
Risikoklasse 3:hohe Gefährdung wahrscheinlich
Risikoklasse 2:mittlere Gefährdung wahrscheinlich
Risikoklasse 1:Gefährdung ist im Einzelfall zu prüfen
Atemwege
Medizinische Untersuchung/
Behandlung
Labor -tätig keiten
Operative Tätigkeiten
Aufbereitung von Medizin -
produktenRöntgen
Anmeldung/Büro
Reinigungs -arbeiten in der
Praxis
Haus -be suche
Gefahrstoffe
Haut
Infektion
Psychische Be-lastung
Rücken
MechanischeGefährdungen
Strahlung
Stolper-, Rutsch-und Sturzunfälle
Verkehrs-unfälle
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9 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung
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9.1 Medizinische Untersuchung und Behandlung/Labor
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
INFEKTION
• BioStoffV – Verordnung über Sicherheitund Gesundheitsschutz bei Tätigkeitenmit biologischen Arbeitsstoffen
• BGR 250/TRBA 250 – BiologischeArbeits stoffe im Gesundheitswesen und inder Wohlfahrtspflege
• TRBA 400 – Handlungsanleitung zur Ge-fährdungsbeurteilung und für die Unter-richtung der Beschäftigten bei Tätigkeitenmit biologischen Arbeitsstoffen
• TRBA 500 – Allgemeine Hygienemaß -nahmen: Mindestanforderungen
• ArbMedVV – Verordnung zur arbeits -medizinischen Vorsorge
• BGI 504-42 – Auswahlkriterien für diespezielle arbeitsmedizinische Vorsorgenach dem BerufsgenossenschaftlichenGrundsatz G 42 „Tätigkeiten mitInfektionsge fährdung“
• ABAS-Beschluss 609 – Arbeitssschutzbeim Auftreten von Influenza unter beson-derer Berücksichtigung des Atemschutzes
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arzt -praxen sind aufgrund ihrer beruflichenExposition einem erhöhten Infektionsrisikodurch Erreger der Risikogruppen 2, 3**und 3 (Influenza, Hepatitis B, C, HIV undTuber kulose) gefährdet.
In Kinderarztpraxen besteht zu sätzlich einerhöhtes Risiko einer Infektion durchMumps, Masern, Röteln, Windpocken undKeuchhusten (Risikogruppe 2); währendeiner Schwangerschaft stellt eineRötelninfektion der Mutter eine hoheGefährdung für das ungeborene Kind dar.
Schutzziel:Bei allen Tätigkeiten sind Mitarbeiterinnenund Mitarbeiter gegen Infektionsgefahrengeschützt.
Technisch:• leicht erreichbare Handwaschplätze ein-
richten; in Schutzstufe 2 mit Armaturen,die ohne Handberührung bedienbar sind
• Direktspender für Händedesinfektions-mittel und haut schonende Waschmittel
• Räume mit leicht zu reinigenden Fuß -böden, Arbeitsflächen und Oberflächenausstatten; in Schutzstufe 2 sollten dieseebenso wie die angrenzenden Wand -flächen auch desinfizierbar sein
• für das Sammeln spitzer oder scharferGegenstände geeignete durchstichsichereAbfallbehältnisse bereitstellen
• sichere Instrumente einsetzen• für die Beschäftigten eigene, für Patienten
nicht zugängliche, Toiletten einrichten• Pausenraum zum Essen einrichten
Organisatorisch:• Patienten dürfen nur von Personen unter-
sucht oder behandelt werden, die dafür eine abgeschlossene Ausbildung habenoder von einer ausgebildeten Person unter-wiesen sind und beaufsichtigt werden. Dasgilt auch für den Umgang mit potenziell in-fektiösen Gegenständen, Abfällen undKörper flüssigkeiten
• einen Hygieneplan erstellen, der auchMaßnahmen zum Schutz der Beschäftig-ten vor Infektionsgefährdungen enthält
• arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchun-gen durchführen und Impfungen anbieten(besonders Hepatitis B)
• Erstuntersuchung vor der Aufnahme,Nachuntersuchung während der Tätigkeitbei Mitarbeitern vornehmen
• Impftiterkontrollen
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9 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung 29
Personenbezogen:• alle Mitarbeiter mindestens jährlich in die
erforderlichen Schutzmaßnahmen einwei-sen und die Unterweisung dokumentieren
• Untersuchungshandschuhe und Schutz -kleidung tragen
• bei luftübertragbaren Krankheitserregernzusätzlich Atemschutz oder geeignetenMund-Nasen-Schutz tragen
INFEKTION (Fortsetzung)
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
Bei der täglichen Arbeit in einer Arztpraxisbesteht beim Umgang mit spitzen und schar-fen Instrumenten (Spritzen, Kanülen, Lan -zetten, Pens, Skalpellen) immer die Gefahrvon Stich- und Schnittverletzungen.
Wurde das Instrument bereits bei derBehandlung von Patienten eingesetzt, kön-nen Viren wie das HIV, HBV oder HCV über-tragen werden.
Recapping: Beim Versuch, eine gebrauchteKanüle wieder in die Schutzkappe zu ste-cken, besteht ein hohes Verletzungs - undInfektionsrisiko
Schutzziel:In der Praxis stehen geeignete spitze undscharfe Instrumente zur Verfügung. Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter verwenden, sam-meln, lagern und entsorgen diese, ohne sichdabei zu verletzen oder mit Blut zu kontami-nieren.
• BioStoffV – Verordnung über Sicherheitund Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mitbiologischen Arbeitsstoffen
• BGR 250/TRBA 250 – BiologischeArbeits stoffe im Gesundheitswesen und inder Wohlfahrtspflege
• BGI 504-42 – Auswahlkriterien für diespezielle arbeitsmedizinische Versorgungnach dem BerufsgenossenschaftlichenGrundsatz G 42 „Tätigkeiten mit Infek-tionsgefährdung“
• Richtlinie Abfallentsorgung im Gesund-heitsdienst
Technisch:• Sichere Instrumente zur Vermeidung von
Stich- und Schnittverletzungen einsetzen –ver bindlich bei:- Behandlung von Patienten, die mit blut-übertragbaren Erregern wie HIV, HBVoder HCV infiziert sind
- Behandlung von fremdgefährdenden Patienten
- Blutentnahmen und Punktionen zur Entnahme von Körperflüssigkeiten
• durchstichsichere und flüssigkeitsdichteAbfallbehälter verwenden
Organisatorisch:• Betriebsanweisung erstellen und für alle
Mitarbeiter zugänglich machen• Kanülen und Spritzen nach Gebrauch so-
fort in Abwurfbehälter entsorgen; diesengeschlossen entsorgen
• infektiösen und normalen Müll getrenntsammeln
• arbeitsmedizinische Vorsorgeunter -suchungen durchführen und Impfungen(Hepatitis B) anbieten
• Sofortmaßnahmen für den Fall einer Verlet-zung und Notfallplan aushängen
Personenbezogen:• Mitarbeiter regelmäßig unterweisen
INFEKTIONSGEFAHR DURCH SPITZE UND SCHARFE INSTRUMENTE
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9 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung
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HAUT
Wird die Haut über längere Zeit Nässe oderFeuchtigkeit ausgesetzt, schädigt das dieHautbarriere. Dadurch können Fremd stoffe intiefere Hautschichten eindringen undEntzündungen auslösen (Abnutzungs ekzem).Die angegriffene Haut barriere begünstigtaußerdem die Ent stehung von Allergien.
Zu den sogenannten Feuchtarbeiten zählenauch Handschuhtragezeiten (Schwitzen).Häufiges Hände wa schen belastet die Hautebenfalls.
Häufige Allergieauslöser in Arztpraxensind:• Latexproteine aus Latexhandschuhen• Gepuderte Latexhandschuhe sind im Ge-
sundheitsdients verboten: Hier bestehtneben einem hohen Allergierisiko aucheine Gefährdung für die Atem wege
• Inhaltsstoffe von Flächen- und Instrumenten-desinfektionsmitteln (besonders Aldehyde)
Schutzziel:Die Ausbildung von Ekzemen, das Auftretenvon Hautkrankheiten und Allergien wird ver-mieden.
Technisch:• Instrumente maschinell statt manuell auf -
bereiten• allergenarme Produkte auswählen, zum
Beispiel Nitril-Handschuhe, aldehydfreieFlächen- und Instrumentendesinfektionsmittel
Organisatorisch:• Wechsel von Feucht- und Trockenarbeiten
und „Handschuhpausen“ organisieren• Plan für Händehygiene, Hautschutz,
Handschuhe erstellen und aushängen
Personenbezogen:• Geeignete Produkte verwenden:
- ungepuderte Einmal handschuhe- Haushaltshandschuhe für Reinigungs-und Desinfektionsarbeiten
- für längere HandschuhtragezeitenBaumwollhandschuhe
- duftstoff- und farbstofffreie Hände -desinfektionsmittel, Syndet für die Händereinigung, Hautschutzcreme, Hautpflegecreme
• Handschuhe nur auf trockener Haut anziehen
• GefStoffV – Verordnung zum Schutz vorgefährlichen Stoffen
• TRGS 401 – Gefährdung durch Haut -kontakt
• TRGS 531 – Feuchtarbeit• BGR 195 – Einsatz von Schutzhand -
schuhen• BGR 197 – Benutzung von Hautschutz
ZYTOSTATIKA
Der Umgang mit Zytostatika gehört in eini-gen Praxen zum Alltag: Zytostatika wirkenkarzinogen, mutagen und reproduktions -toxisch
Technisch:• gebrauchsfähige Zytostatika verwenden• Zubereitung an Sicherheitswerkbänken• bruchsichere, flüssigkeitsdichte, verschließ-
bare Transportbehältnisse bereitstellen
• GefStoffV – Verordnung zum Schutz vorgefährlichen Stoffen
• M 620 – Sichere Handhabung von Zytostatika
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
Medizinische Untersuchung und Behandlung/Labor
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9 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung 31
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
Schutzziel:Der Umgang mit Zytostatika ist so gestaltet,dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derenWirkstoffe• weder über die Haut • noch über die Atemwege, • noch über den Verdauungstrakt auf -
nehmen können.
ZYTOSTATIKA (Fortsetzung)
Organisatorisch:• Zytostatika in das Gefahrstoffverzeichnis
mit aufnehmen• Notfallset bereithaltenPersonenbezogen:• Beim Anlegen, Aufziehen oder bei der
Vorbereiten von Infusionen PersönlicheSchutzausrüstung tragen:- doppelte Schutzhandschuhe- hochgeschlossene Kittel mit langen Ärmeln und eng anliegenden Bündchen
• Mitarbeiter einmal jährlich unterweisen• Ess-, Trink- und Rauchverbot im Arbeitsbe-
reich
GEFAHRSTOFFE IN DER DIALYSE
Zur Desinfektion von Dialysegeräten wird inder Regel Säure verwendet.
Die Dämpfe wirken reizend auf die Schleim -häute des Atemtraktes und die Augen.
Direkter Hautkontakt mit den konzentriertenProdukten kann zu Reizungen und Ver -ätzungen führen, insbesondere die Augenkönnen geschädigt werden.
Schutzziel:Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sovor Gefahrstoffen, die in der Dialyse einge-setzt werden, geschützt, dass sie auch beijahrzehntelanger Tätigkeit in diesem Bereichgesund bleiben.
Technisch:• Ersatzstoffe zum Beispiel Zitronensäure
oder Ersatzverfahren anwenden• Sprühdesinfektion durch Wischverfahren
ersetzen• geschlossene Desinfektionsmittelkreis lauf-
Systeme verwenden • für den Ansatz von Flächen- und Instru-
mentendesinfektionsmitteln Automatenoder Dosierhilfen einsetzen
• Chemikalienbinder bereitstellen• Raumlufttechnische Anlagen installieren
Organisatorisch:• Gefahrstoffe kennzeichnen• detaillierten Handschuh- und Hautschutz-
plan erstellen
Personenbezogen:• Mitarbeiter regelmäßig im Umgang mit
Gefahrstoffen unterweisen• chemi kaliendichte Hand schuhe tragen
• GefStoffV – Verordnung zum Schutz vorgefährlichen Stoffen
• TRGS 525 – Umgang mit Gefahrstoffen inEinrichtungen zur humanmedizinischenVersorgung
• BGR 121 – Arbeitsplatzlüftung – Luft -technische Maßnahmen
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32 9 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
RADIOAKTIVE STOFFE
Abhängig von der Art der Strahlung sowieder Dauer der Exposition können Haut -schäden sowie Veränderungen des Blut bildesund des Erbgutes hervorgerufen werden.
Schutzziel:Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sovor radioaktiven Stoffen geschützt, dass dieStrahlenexposition auch unterhalb der Grenz-werte möglichst gering gehalten wird.
Technisch:• Kontrollbereiche einrichten und kennzeichnen• bautechnische Vorkehrungen (Strahlenschutz -
wände, -türen, -fenster, -tresore) treffen• anwendungstechnische Vorrichtungen wie
Spritzenabschirmungen, Greifwerkzeuge,Bleiburgen, Messgeräte einsetzen
Organisatorisch:• Strahlenschutzbeauftragten ernennen• Zutritt zu Kontrollbereichen auf möglichst
wenige und ausschließlich auf eingewie-sene Mitarbeiter begrenzen
• keine Nahrungs- und keine Haut pflegemittelin Räumen aufbewahren, in denen die Ge fahr einer radioaktiven Kontamination besteht
• Strahlenschutzanweisungen erstellen• Abstandsgesetz beachten, Expositions -
zeiten kurz halten• Fachkunde alle fünf Jahre auffrischen• nuklearmedizinisch oder strahlenthera-
peutisch tätige Ärzte müssen bei den zu-ständigen Behörden eine Genehmigungbeantragen und sich bei den ärztlichenStellen anmelden
• Unterweisungen, Ergebnisse der Personen -dosimetrie, Prüfung und Wartung derStrahlungsmessgeräte, Buchführung überradioaktive Stoffe dokumentieren und archivieren
• StrlSchV – Strahlenschutzverordnung• RöV – Röntgenverordnung• BGI 668 – Erste Hilfe bei erhöhter Ein -
wirkung ionisierender Strahlung• Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin
Medizinische Untersuchung und Behandlung/Labor
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339 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
RADIOAKTIVE STOFFE (Fortsetzung)
Personenbezogen:• Mitarbeiter vor Beginn strahlenexponierter
Tätigkeit und folgend jährlich unterweisen • geeignete PSA zum Schutz vor Kontami-
nationen und Inkorporationen verwenden,zum Beispiel Schutzmäntel, Schutzhand-schuhe, Schutzbrille, Schilddrüsenschutz
• Personendosimeter, bzw. Teilkörper -dosimeter (Ringdosimeter) einsetzen
• regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen(verpflichtend Kategorie A) durch ermächtigte Ärzte vornehmen lassen
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Unternehmer HUMANMEDIZIN
34 9 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung
9.2 Reinigung und Desinfektion
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
GEFAHRSTOFFE
Viele der Reinigungs- und Desinfek tions -mittelkonzentrate sind in einer oder mehrerenKategorien als (leicht) entzündlich, gesund-heitsschädlich bei Haut kontakt, Einatmenund Verschlucken oder als ätzend, reizendoder sensibilisierend eingestuft.
Beim Vermischen unterschiedlicher Mittel können gefährliche Gase oder ätzendeReaktionsprodukte entstehen.
Aldehydhaltige Desinfektionsmittel sindbesonders sensibilisierend, Formaldehydgilt als krebserregend.
Schutzziele:• Für alle Konzentrate und verdünnte
Lösungen gilt: Haut- und Augenkontaktvermeiden.
• Einatmen von gesundheitsschädlichen,reizenden oder sensibilisierenden Aero-solen und Dämpfen vermeiden.
• Feuer und Explosion verhüten.
Technisch:• Ersatzstoffprüfung• Mögliche Ersatzverfahren: maschinelle
Verfahren, Wisch verfahren statt Sprühdes-infektion, Dosierautomaten
Organisatorisch:• Gefahrstoffverzeichnis führen• Betriebsanweisung erarbeiten • Erste-Hilfe-Ausstattung und Maßnahmen
festlegen• nur Desinfektions- und Reinigungsmittel
verwenden, für deren Gefahrstoffe Sicher-heitsdatenblätter vom Hersteller vorliegen
• Desinfektionslösungen mit Wirkstoff -konzentrationen von über 0,5 Prozent nur mit Abdeckung verwenden
• Ultraschallbäder dürfen grundsätzlich nurmit Deckel verwendet werden
Personenbezogen:• jährliche Unterweisungen• bei Bedarf geeignete Persönliche Schutz-
ausrüstung zur Verfügung stellen, wieflüssig keitsdichte Schutzschürzen, chemi-kaliendichte Handschuhe aus beständigemMaterial, Schutzbrille
• GefStoffV – Verordnung zum Schutz vorgefährlichen Stoffen
• BGR 206 – Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst
• BGR 208 – Reinigungsarbeiten mit Infek-tionsgefahr in medizinischen Bereichen
• BGR 209 – Umgang mit Reinigungs- undPflegemitteln
• BGI 659 – Gebäudereinigungsarbeiten
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359 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung
HAUT UND ATEMWEGE
Viele Reinigungs- und Desinfektionsmittel gel-ten als sensibilisierend oder reizend.
Feuchtarbeit und häufiger Hautkontakt mitReinigungsmitteln können die Haut aus-trocknen, Ekzeme und Aller gien hervorrufen.Arbeit in flüssigkeitsdichten Handschuhen giltebenso als Feuchtarbeit.
Allergien können auch nach vielen Jahren –scheinbar plötzlich – auftreten.
Untersuchungshandschuhe sind für längerdauernde Reinigungs- und Desinfektions -arbeiten ungeeignet (5 Min.): Sie sind nichtausreichend chemikaliendicht. Außerdemsind die Stulpen so kurz, dass leichtReinigungs- oder Desinfektions lösung in dieHandschuhe laufen kann.
Dämpfe von Desinfektionsmitteln könnenAtemwegsreizungen verursachen.
Schutzziel:Haut- und Atemwegserkrankungen treten weder akut noch langfristig auf.
Technisch:• Mögliche Ersatzverfahren: maschinelle
Verfahren, Dosierautomaten, Wisch -verfahren statt Sprühdesinfektion
• Ersatzstoffprüfung
Organisatorisch:• Betriebsanweisung erstellen oder sie in
Hygienepläne integrieren • arbeitsmedizinische Vorsorgeunter su chun -
g en sind bei regelmäßig mehr als zweiStunden Feuchtarbeit anzubieten – bei regelmäßig mehr als vier Stunden Feucht-arbeit sind sie verpflichtend
• Desinfektionslösungen mit Wirkstoff -konzentrationen von über 0,5 Prozent nur mit Abdeckung verwenden
• Ultraschallbäder dürfen grundsätzlich nurmit Deckel verwendet werden
Personenbezogen:• bei Bedarf geeignete Persönliche Schutz-
ausrüstung zur Verfügung stellen, wie flüs-sigkeitsdichte Schutzschürzen, 0,4 mm dickeHandschuhe aus beständigem Material(zum Beispiel Chloropren), Schutzbrillen
• BGR 206 – Desinfektionsarbeiten im Gesundheitsdienst
• BGR 208 – Reinigungsarbeiten mit Infek-tionsgefahr in medizinischen Bereichen
• BGR 209 – Umgang mit Reinigungs- undPflegemitteln
• BGI 659 – Gebäudereinigungsarbeiten
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
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36 9 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung
9.3 Operative Tätigkeiten
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
GEFAHRSTOFFE
Bei ambulanten Operationen mit Inhalations -anästhesie ergeben sich Gefährdungen durchNarkosemittel, Transportgase und Atemkalk.
Ist im OP keine Raumlufttechnische Anlagevorhanden, werden zulässige Grenzwertehäufig überschritten, sodass von einerGesund heitsgefährdung auszugehen ist.
Schutzziel:Mitarbeiter im OP atmen keine Narkosegaseoder ungefährliche Mengen Narkosegasemit der Raumluft ein.
Technisch:• Ersatzstoffprüfung• sicherheitskonforme Geräte beschaffen und
einrichten• Raumlufttechnische Anlage installieren• Narkosegasabsaugung installieren• Tuben anstelle von Masken verwenden
Organisatorisch:• Gefahrstoffverzeichnis führen• Sicherheitsdatenblatt den Mitarbeitern gut
zugänglich machen, Betriebsanweisungauch in Form einer Arbeitsanweisung erstellen
• regelmäßige Wartung der Geräte durchSachverständige
• regelmäßige, mindestens halbjährlicheKontrolle der Absaugleistung und Wartung des Absaugsystems
• regelmäßige Kontrolle und Wartung derRLT-Anlage
• regelmäßige vierteljährliche Dichtheits -kontrolle mit Dokumentation aller Gas undLachgas führenden technischen Anlagen biszum Reduzierventil der Narkose geräte
• tägliche Dichtheitskontrolle der Nieder-druckseite
• Ersteinweisung durch Hersteller dokumen-tieren
Personenbezogen:• Mitarbeiter regelmäßig unterweisen
• GefStoffV – Gefahrstoffverordnung• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –
Unfallverhütungsvorschrift• TRGS 440 – Ermitteln und Beurteilen der
Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Ar-beitsplatz
• BG/BIA – Empfehlung – 1017 Anästhesie-arbeitsplätze – Operationssäle
• BG/BIA – Empfehlung 1018 – Aufwach-räume
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379 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung
Bei der HF-oder Laser-Chirurgie kann sicheine erhöhte Belastung der Raumluft ergebendurch verdampftes oder verbranntesKörpergewebe sowie verdampfendeDesinfektions mittel
Die Rauche können infektionsgefährlicheKeime enthalten.
Schutzziel:Einatmen von Rauchen und Dämpfen, diebeim Einsatz von HF-Chirurgiegeräten undLasern entstehen, vermeiden.
• BGV B2 – Laserstrahlung• MPBetreibV – Medizinproduktebetreiber-
verordnung• BG/BIA – Empfehlung – 1017 Anästhesie-
arbeitsplätze – Operationssäle• BGR 192 – Benutzung von Augen- und
Gesichtsschutz• Lüftung nach DIN 1946 TA
HF-CHIRURGIE ODER LASER
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
LASERSTRAHLUNG
Die Hauptgefährdung bei der Laser an -wendung besteht in einer unbeabsichtigtenBestrahlung des Auges. Dies kann zu einernicht wiederherzustellenden Beein trächti gungder Sehfähigkeit bis hin zur Erblin dung führen.
Die Laserstrahlung kann Abdecktücher oderleicht entflammbare Flüssigkeiten, zumBeispiel Desinfektions mittel, in Brand setzen.
Schutzziel:Unfälle und Gesundheitsgefahren sind beider Arbeit mit dem Laser so weit wie möglichausgeschlossen.
Technisch:• im Laserbereich reflexionsarme, schwer
entflammbare Oberflächen anschaffen
Organisatorisch:• Laserschutzbeauftragten bestellen• Geräte regelmäßig durch fachkundige Per-
sonen prüfen lassen (gemäß MPBetreibV)• Laserbereich festlegen und kennzeichnen• Hinweis auf Zutrittsbeschränkungen zum
Laserbereich gut sichtbar anbringen• keine brennbaren Flüssigkeiten im Laser-
bereich aufbewahren
Personenbezogen:• Mitarbeiter unterweisen• geeignete Personenschutzausrüstung wie
zum Beispiel Laserschutzbrillen verwenden
• BGV B2 – Laserstrahlung• MPBetreibV – Medizinproduktebetreiber-
verordnung• BGI 832 – Betrieb von Lasereinrichtungen
Technisch:• sicherheitskonforme Geräte beschaffen
und einrichten• Geräte mit Rauchgasabsaugung verwenden• regelmäßige Wartung der Geräte durch
Sachverständige vornehmen lassen (ge-mäß MPBetreibV alle zwei Jahre)
Organisatorisch:• für Belüftung sorgen
Personenbezogen:• Mitarbeiter unterweisen• Mitarbeiter anhalten, geeignete Schutz-
ausrüstung zu tragen:- isolierende Handschuhe- Schutzbrille- falls keine Rauchgasabsaugung instal-liert ist: Atemschutzmaske Typ P 2
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38 9 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung
9.4 Röntgenstrahlung
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
STRAHLUNG
Abhängig von der Art der Strahlung sowieder Dauer der Exposition können Haut - undAugenschäden sowie Veränder ungen desBlutbildes und des Erbgutes hervorgerufenwerden.
Krebserkrankungen können als Folge vonStrahlenschäden auftreten. Dabei steigt dieWahrscheinlichkeit einer Erkrankung mit derHöhe der Strahlenexposition.
Schutzziel:Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sovor Röntgenstrahlen geschützt, dass dieStrahlenexposition auch unterhalb der Grenz-werte möglichst gering gehalten wird.
Technisch:• geeignete Filme und Folien nutzen• Streustrahlenraster einsetzen
Organisatorisch:• Anmeldepflicht bei den zuständigen ärzt-
lichen Stellen und Behörden • Strahlenschutzbeauftragten ernennen• Fachkunde alle fünf Jahre auffrischen• Geräte regelmäßig (mindestens alle fünf Jahre)
durch fachkundige Personen überprüfen lassen• Kontrollbereich kennzeichnen • Arbeitsanweisungen erstellen• Abstandsgesetz beachten• möglichst keine gehaltenen Aufnahmen
durchführen• Filmdosimeter/Ringdosimeter einsetzen• Mitarbeiter anweisen, sich außerhalb des
Kontrollbereichs aufzuhalten• regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen
(verpflichtend Kategorie A) durch ermäch-tigte Ärzte
Personenbezogen:• Mitarbeiter jährlich unterweisen • geeignete PSA tragen
• RöV – Röntgenverordnung• StrlSchV – Strahlenschutzverordnung• MPBetreibV – Medizinproduktebetreiber-
verordnung• BGI 668 – Erste Hilfe bei erhöhter Ein -
wirkung ionisierender Strahlung
GEFAHRSTOFFE
Zu den kritischen Stoffen, mit denen inPraxen gearbeitet wird, gehören auchRöntgenchemikalien wie Entwickler oderFixierer, die zu Hautreizungen, Verätzungen,Übelkeit oder Hustenreiz führen können.
Schutzziel:Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sindvor Röntgenchemikalien geschützt.
Technisch:• digitale Röntgentechnik nutzen• geeignete Nachfülleinrichtung für
Ent wicklungsmaschine nutzen• Dunkelkammer belüften
Organisatorisch:• Gefahrstoffverzeichnis führen• Betriebsanweisungen erstellen
Personenbezogen:• geeignete PSA zur Verfügung stellen, wie
Schutz kleidung, Haushaltshandschuhe,Schutz brille, und Mitarbeiter anweisen,diese auch zu tragen
• regelmäßige jährliche Unterweisungen
• BGR 192 – Regeln für den Einsatz vonAugen- und Gesichtsschutz
• BGR 195 – Einsatz von Schutzhandschuhen
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399 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung
9.5 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
ELEKTRISCHER STROM
Wegen schadhafter Isolierungen, elektrischerAnschlüsse oder Geräteabdeckungen könnenGeräteteile unter Spannung stehen. Wennelektrischer Strom durch den Körper fließt,kann das Atem-, Herzstillstand oder Herz -kammer flimmern auslösen. Dann bestehtLebensgefahr.
Schutzziel:Eine direkte oder indirekte Berührung untergefährlicher elektrischer Spannung stehenderTeile ist ausgeschlossen.
Technisch:• Sicherheits anforderungen bei Geräte -
kombinationen einhalten• nur elektrische Geräte mit CE- oder GS-
Kennzeichnung einsetzen• Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI) installieren
Organisatorisch:• elektrische Geräte, Kabel und Stecker
regel mäßig alle zwei Jahre durch eineElektrofachkraft oder elektrotechnischunterwiesene Person prüfen lassen
• elektrische Anlagen regelmäßig vonElektrofachkraft prüfen lassen (mindestensalle vier Jahre)
• Sicht- und Funktions prüfung vor der Inbetriebnahme
Personenbezogen:• Unterweisung
• BGV A3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
• MPBetreibV – Medizinproduktebetreiber-verordnung
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40 9 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung
9.6 Anmeldung/Büro
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
VERSPANNUNGEN, RÜCKENSCHMERZEN UND AUGENBESCHWERDEN
Bildschirmarbeit kann die Augen stark bean-spruchen. Trockene Augen und Flimmern bishin zu Kopfschmerz sind möglicheBeschwerden.
Schreibtischarbeit kann zu Verspannungendes Nackens oder der Schultermuskulaturführen und das Muskel-Skelett-System, insbe-sondere den Rücken belasten undRückenschmerzen verursachen.
Technisch:• höhenverstellbarer Schreibtisch mit
ausreichender Breite und Tiefe• Stuhl in Höhe, Sitztiefe und Neigung ver-
stellbar mit höhenverstellbarer und dyna-misch einstellbarer Rückenlehne
• ausreichende und gleichmäßige Beleuchtung am Arbeitsplatz
• flimmer- und blendfreier Bildschirm• dreh- und neigbarer strahlungs armer Bild-
schirm• Fußstützen und Headsets
Organisatorisch:• Ausstattung regelmäßig auf Eignung und
Zustand überprüfen• gesonderte Schreibplätze einrichten• auf Beinfreiheit achten, Fußräume nicht
zustellen• Bildschirme frontal vor dem Benutzer auf-
stellen• Bildschirm senkrecht zum Fenster stellen,
um störendes Licht zu vermeiden• Bildschirmeinstellungen optimieren• Bildschirm-Pausen einlegen, z.B durch
Wechseln unterschiedlicher Tätigkeiten• arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung
(G 37) anbieten
• ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –
Unfallverhütungsvorschrift• BildschArbV – Verordnung über Sicherheit
und Gesundheitsschutz bei der Arbeit anBildschirmgeräten
• BGI 650 – Bildschirm und Büroarbeitsplätze
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419 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung
9.7 Praxis- und Arbeitsorganisation
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
PSYCHISCHE BELASTUNGEN
Arzthelferinnen und medizinische Fachan -gestellte fühlen sich meist vielen Aufgabengleichzeitig verpflichtet, wie der Assistenz beiUntersuchungen, Aufnahme neuer Patientenoder dem Beantworten telefonischer An -fragen.
Zu wenig Eigenverantwortung und geringeEinbindung in die Arbeitsorganisation könnenebenfalls zu Stressfaktoren werden.
Organisatorisch:• Arbeitsabläufe optimieren und zum Bei-
spiel überfüllte Wartezimmer durch ange-messene Terminvergaben vermeiden
• Pausenregelung treffen und ge eignete Pausenräume einrichten
• Überstundenzahl gering halten• Entscheidungsspielräume lassen• regelmäßige Teambesprechungen ab -
halten • ausreichend Zeit für die Einarbeitung
neuer Mitarbeiter einplanen• Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter
ermöglichen • Entscheidungen transparent machen
Personenbezogen:• Engagement und gute Leistung würdigen• konstruktive Kritik üben
• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –Unfallverhütungsvorschrift
• ArbZeitG – Arbeitszeitgesetz• ArbSchG – Arbeitsschutzgesetz• ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung• M656 – Diagnose Stress
STOLPER-, RUTSCH- UND STURZUNFÄLLE
Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle verursachen40 Prozent aller Unfälle, die der BGW ausArztpraxen gemeldet werden. HäufigeUnfallursachen: • Stolperfallen wie herumliegende Gegen-
stände oder Kabel• nasse und rutschige Böden• ungeeignete oder fehlende Leitern und
Tritte• ungeeignete Schuhe• Stress
Technisch:• rutschhemmende Böden verlegen, ge -
eignete Rutschhemmklasse auswählen• Leitern oder Tritte bereitstellen
Organisatorisch:• Stolperfallen umgehend beseitigen• Abstellflächen für Geräte ein richten• Wege freihalten
Personenbezogen:• haltgebende Schuhe mit rutsch -
hemmender Sohle
• ArbStättV – Arbeitsstättenverordnung• BGR 181 – Fußböden in Arbeitsräumen
und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr • M 657 – Vorsicht Stufe
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42 9 Beispiele für eine arbeitsbereichs bezogene Gefährdungsbeurteilung
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
BRANDSCHUTZ
Brände können an verschiedenen Stellen ineiner Praxis entstehen. Häufige Ursachensind defekte elektrische Geräte oderInstallationen.
Dämpfe brennbarer Flüssigkeiten, wie zumBeispiel alkoholischer Desinfektionsmittel sindleicht entzündlich und können sich beispiels-weise durch Funken beim Einschalten eineselektrischen Gerätes entzünden.
Papier- und Kartonansammlungen sindbrand fördernd und stellen eine Gefahr dar.
Sauerstoff wirkt stark brandfördernd.
Bei einem Brand geht die größere Gefahrmeist vom Rauch aus: Rauchvergiftung,Erstickung. Die Sichtbehinderung kann dieEvakuierung erschweren.
Häufig wird die Ausbreitungs geschwindig -keit eines Entstehungsbrandes gefährlichunterschätzt.
Schutzziel:Es gilt, einen Brand zu verhüten. Im Fall eines Brandes kommen Menschen nicht zuSchaden.
Technisch:• Feuerlöscher für die Brandklassen A, B
und C leicht erreichbar platzieren• Flucht- und Rettungswege kennzeichnen
Organisatorisch:• Feuerlöscher alle zwei Jahre prüfen
lassen• Fluchtwege frei und offen halten• Brandschutzordnung erstellen• Sammelplatz festlegen• brennbare Flüssigkeiten nicht in größeren
Mengen ungesichert aufbewahren oderlagern
• Provisorische Lagerung und Ansammlungleerer Kartons in Praxisräumen vermeiden
• bei nichtbeherrschbaren Bränden recht-zeitig die Praxis räumen
Personenbezogen:• praxisspezifische Brandrisiken
besprechen• Unterweisungen• Brandschutzübung• Umgang mit Feuerlöscher trainieren
• BGV A1 – Grundsätze der Prävention –Unfallverhütungsvorschrift
• BGV A8 – Sicherheits- und Gesundheits-schutzkennzeichnung am Arbeitsplatz
• BGR A1 – Grundsätze der Prävention• BGR 133 – Ausrüstung von Arbeitsstätten
mit Feuerlöschern• BGI 560 – Arbeitssicherheit durch vorbeu-
genden Brandschutz• BGI 597-9 – Brandschutz• BGI 606 – Verschlüsse für Türen von
Notausgängen• V035 – Alarmplan
Praxis- und Arbeitsorganisation
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9.8 Fahrtätigkeit/Hausbesuche
Gefährdung/Thema/Schutzziele T-O-P-Maßnahmen (Auswahl) Vorschriften/Normen/Information
VERKEHRSUNFÄLLE
Jeder Verkehrs teilnehmer setzt sich einemUnfallrisiko aus. Auch wenn es nicht ständigim Bewusstsein ist – es besteht die Gefahr,bei einem Unfall schwere oder tödlicheVerletzungen zu erleiden. Das individuelleRisiko hängt auch vom eigenen Verhaltenab.
Unfallträchtige Faktoren:• Stress und Eile in schwierigen
Verkehrssituationen• schlechte Witterungsbedingungen• schlechte oder nicht dem Wetter
angepasste Bereifung
Organisatorisch• Fahrzeuge regelmäßig warten• Warndreieck, Warnweste und Verbands -
kasten im Fahrzeug schnell erreichbar auf-bewahren
• rechtzeitig die der Witterung angemesse-nen Reifen montieren lassen
• Mitarbeiter vor der ersten Fahrt in einemfremden Wagen kurz einweisen
• flexible Tourenplanung, Puffer- undPausenzeiten einplanen
• arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchunganbieten
Personenbezogen• vor Antritt der Fahrt das Auto auf
erkennbare Mängel prüfen• an einem Fahrsicherheitstraining teilnehmen
• BGV D29 – Fahrzeuge• U 583 Handbuch für Verkehrssicherheit• G 25 – Arbeitsmedizinische Vorsorge -
untersuchung für Fahr-, Steuer- und Überwa-chungstätigkeiten
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10 Gesetzliche Grundlagen
10.1 Auszüge aus dem Arbeits-schutz gesetz
Gesetz über die Durchführung von Maß nah -men des Arbeitsschutzes zur Ver bes serungder Sicherheit und des Gesund heits schutzesder Beschäftigten bei der Ar beit. AktuelleGesetzesänderungen finden Sie auf der Inter -netseite des Bundes ministeriums der Justiz:www.gesetze-im-internet.de.
§ 3 Grundpflichten des Arbeitgebers(1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erfor-derlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzesunter Berücksichtigung der Umstände zu tref-fen, die Sicherheit und Gesundheit der Be -schäf tigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hatdie Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zuüber prüfen und erforderlichenfalls sich än -dern den Gegebenheiten anzupassen. Dabeihat er eine Verbesserung von Sicher heit undGesundheitsschutz der Beschäf tigten anzu-streben.
(2) Zur Planung und Durchführung der Maß -nahmen nach Absatz 1 hat der Arbeit geberunter Berücksichtigung der Art der Tätig keitenund der Zahl der Beschäftigten
1. für eine geeignete Organisation zu sor-gen und die erforderlichen Mittel bereit-zustellen sowie
2.Vorkehrungen zu treffen, dass die Maß -nahmen erforderlichenfalls bei allenTätigkeiten und eingebunden in diebetrieblichen Führungsstrukturen beachtetwerden und die Beschäftigten ihren Mit -wirkungspflichten nachkommen können.
3. Kosten für Maßnahmen nach diesemGesetz darf der Arbeitgeber nicht denBeschäftigten auferlegen.
§ 4 Allgemeine GrundsätzeDer Arbeitgeber hat bei Maßnahmen desArbeitsschutzes von folgenden allgemeinenGrundsätzen auszugehen:
1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eineGefährdung für Leben und Gesundheitmöglichst vermieden und die verbleiben-de Gefährdung möglichst gering gehal-ten wird;
2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
3. bei den Maßnahmen sind der Stand vonTechnik, Arbeitsmedizin und Hygienesowie sonstige gesicherte arbeitswissen-schaftliche Erkenntnisse zu berücksich -tigen;
4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen,Technik, Arbeitsorganisation, sonstigeAr beitsbedingungen, soziale Bezieh -ungen und Einfluss der Umwelt auf denArbeits platz sachgerecht zu verknüpfen;
5. individuelle Schutzmaßnahmen sindnach rangig zu anderen Maßnahmen;
6. spezielle Gefahren für besonders schutz-bedürftige Beschäftigtengruppen sind zuberücksichtigen;
7. den Beschäftigten sind geeignete An -weisungen zu erteilen;
8. mittelbar oder unmittelbar geschlechts-spezifisch wirkende Regelungen sind nurzu lässig, wenn dies aus biologischenGrün den zwingend geboten ist.
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45
§ 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen(1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beur tei -lung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeitverbundenen Gefährdung zu ermitteln, wel-che Maßnahmen des Arbeits schutz es erfor-derlich sind.
(2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung jenach Art der Tätigkeiten vorzunehmen. Beigleichartigen Arbeitsbedingungen ist die Be -urteilung eines Arbeitsplatzes oder einerTätigkeit ausreichend.
(3) Eine Gefährdung kann sich insbesondereergeben durch
1. die Gestaltung und die Einrichtung derArbeitsstätte und des Arbeitsplatzes,
2. physikalische, chemische und biologischeEinwirkungen,
3. die Gestaltung, die Auswahl und denEinsatz von Arbeitsmitteln, insbesonderevon Arbeitsstoffen, Maschinen, Gerätenund Anlagen sowie den Umgang damit,
4. die Gestaltung von Arbeits- und Ferti -gungs verfahren, Arbeitsabläufen undArbeitszeit und deren Zusammenwirken,
5. unzureichende Qualifikation und Unter -weisung der Beschäftigten.
§ 6 Dokumentation(1) Der Arbeitgeber muss über die je nachArt der Tätigkeiten und der Zahl der Be -schäftigten erforderlichen Unterlagen verfü-gen, aus denen das Ergebnis der Gefähr -dungsbeurteilung, die von ihm festgelegtenMaßnahmen des Arbeitsschutzes und dasErgebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind.
Bei gleichartiger Gefähr dungs situation ist esausreichend, wenn die Unterlagen zusam-mengefasste Angaben enthalten. Soweit insonstigen Rechts vor schriften nichts anderesbestimmt ist, gilt Satz 1 nicht für Arbeitgebermit zehn oder weniger Beschäftigten; diezuständige Be hörde kann, wenn besondereGefähr dungs situationen gegeben sind, an ord -nen, dass Unterlagen verfügbar sein müssen.
Bei der Feststellung der Zahl der Be schäf -tigten nach Satz 3 sind Teilzeit be schäftigtemit einer regelmäßigen wöchent lichen Ar -beits zeit von nicht mehr als 20 Stunden mit0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75zu berücksichtigen.*
(2) Unfälle in seinem Betrieb, bei denen einBeschäftigter getötet oder so verletzt wird,dass er stirbt oder für mehr als drei Tage völ-lig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähigwird, hat der Arbeitgeber zu erfassen.
* Satz 4 eingefügt durch Artikel 9 des Arbeitsrecht-
lichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom
27. September 1996 (BGBl. I S. 1461)
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10.2 Auszüge aus dem Arbeits-sicherheitsgesetz
Auszüge aus dem Gesetz über Betriebs -ärzte, Sicherheitsingenieure und andereFach kräfte für Arbeitssicherheit. AktuelleGe setzes änderungen finden Sie auf derInter net seite des Bundes ministeriums derJustiz: www.gesetze-im-internet.de.
Erster Abschnitt
§ 1 GrundsatzDer Arbeitgeber hat nach Maßgabe diesesGesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte fürArbeitssicherheit zu bestellen. Diese sollenihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfall -verhütung unterstützen. Damit soll erreichtwerden, dass
1. die dem Arbeitsschutz und der Unfall -verhütung dienenden Vorschriften denbesonderen Betriebsverhältnissen ent-sprechend angewandt werden,
2. gesicherte arbeitsmedizinische undsicher heitstechnische Erkenntnisse zurVerbesserung des Arbeitsschutzes undder Unfallverhütung verwirklicht werdenkönnen,
3. die dem Arbeitsschutz und der Unfall -verhütung dienenden Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgraderreichen.
Zweiter AbschnittBetriebsärzte
§ 2 Bestellung von Betriebsärzten(1) Der Arbeitgeber hat Betriebsärzte schrift-lich zu bestellen und ihnen die in § 3 ge -nannten Aufgaben zu übertragen, soweitdies erforderlich ist im Hinblick auf
1. die Betriebsart und die damit für dieArbeitnehmer verbundenen Unfall- undGesundheitsgefahren,
2. die Zahl der beschäftigten Arbeitnehmerund die Zusammensetzung der Arbeit -nehmer schaft und
3. die Betriebsorganisation, insbesondereim Hinblick auf die Zahl und die Art derfür den Arbeitsschutz und die Unfall -verhütung verantwortlichen Personen.
(2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen,dass die von ihm bestellten Betriebsärzteihre Aufgaben erfüllen. Er hat sie bei der Er -füllung ihrer Aufgaben zu unterstützen; ins-besondere ist er verpflichtet, ihnen, so weitdies zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforder-lich ist, Hilfspersonal sowie Räume, Ein rich -tungen, Geräte und Mittel zur Ver fügung zustellen. Er hat sie über den Einsatz vonPersonen zu unterrichten, die mit einem be -fristeten Arbeitsvertrag beschäftigt oder ihmzur Arbeitsleistung überlassen sind.
(3) Der Arbeitgeber hat den Betriebsärztendie zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlicheFortbildung unter Berücksichtigung der be -trieblichen Belange zu ermöglichen. Ist derBetriebsarzt als Arbeitnehmer eingestellt, so
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ist er für die Zeit der Fortbildung unter Fort -entrichtung der Arbeitsvergütung von derArbeit freizustellen. Die Kosten der Fort bil dungträgt der Arbeitgeber. Ist der Be triebs arzt nichtals Arbeitnehmer eingestellt, so ist er für dieZeit der Fortbildung von der Erfüllung der ihmübertragenen Aufgaben freizustellen.
§ 3 Aufgaben der Betriebsärzte(1) Die Betriebsärzte haben die Aufgabe,den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und beider Unfallverhütung in allen Fragen des Ge -sundheitsschutzes zu unterstützen. Sie habeninsbesondere
1. den Arbeitgeber und die sonst für denArbeitsschutz und die Unfallverhütungverantwortlichen Personen zu beraten,insbesondere beia. der Planung, Ausführung und Unter -haltung von Betriebsanlagen und vonsozialen und sanitären Einrichtungen,b. der Beschaffung von technischen Arbeits mitteln und der Einführung vonArbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,c. der Auswahl und Erprobung von Kör per schutzmitteln,d. arbeitsphysiologischen, arbeitspsycho-logischen und sonstigen ergonomischensowie arbeitshygienischen Fragen, insbe-sondere des Arbeitsrhythmus, der Ar beitszeit und der Pausenregelung, derGestaltung der Arbeitsplätze, desArbeits ablaufs und der Arbeitsumgebung,e. der Organisation der Ersten Hilfe imBetrieb,f. Fragen des Arbeitsplatzwechsels sowieder Eingliederung und Wiederein gliede -
rung Behinderter in den Arbeitsprozess,g. der Beurteilung der Arbeitsbeding ungen,
2. die Arbeitnehmer zu untersuchen,arbeitsmedizinisch zu beurteilen und zuberaten sowie die Untersuchungs-ergebnisse zu erfassen und auszuwerten,
3. die Durchführung des Arbeitsschutzesund der Unfallverhütung zu beobachtenund im Zusammenhang damita. die Arbeitsstätten in regelmäßigenAb ständen zu begehen und festgestellteMäng el dem Arbeitgeber oder der sonstfür den Arbeitsschutz und die Unfall ver -hütung verantwortlichen Person mitzutei-len, Maßnahmen zur Beseitigung dieserMängel vorzuschlagen und auf derenDurchführung hinzuwirken,b. auf die Benutzung der Körper schutz -mittel zu achten,c. Ursachen von arbeitsbedingten Er -kran kungen zu untersuchen, die Unter -suchungsergebnisse zu erfassen und auszuwerten und dem Arbeitgeber Maß- nahmen zur Verhütung dieser Er kran-k ungen vorzuschlagen,
4. darauf hinzuwirken, dass sich alle imBetrieb Beschäftigten den Anforderungendes Arbeitsschutzes und der Unfall -verhütung entsprechend verhalten, ins-besondere sie über die Unfall- undGesundheitsgefahren, denen sie bei der Arbeit ausgesetzt sind, sowie überdie Einrichtungen und Maßnahmen zurAb wendung dieser Gefahren zu beleh-ren und bei der Einsatzplanung und Schulung der Helfer in Erster Hilfe und des medizinischen Hilfspersonals mitzuwirken.
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(2) Die Betriebsärzte haben auf Wunsch desArbeitnehmers diesem das Ergebnis arbeits-medizinischer Untersuchungen mitzuteilen;§ 8 Abs.1 Satz 3 bleibt unberührt.
(3) Zu den Aufgaben der Betriebsärzte ge -hört es nicht, Krankmeldungen der Arbeit neh - mer auf ihre Berechtigung zu überprüfen.
Dritter AbschnittFachkräfte für Arbeitssicherheit
§ 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeits -sicherheit
Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit habendie Aufgabe, den Arbeitgeber beim Ar beits -schutz und bei der Unfallverhütung in allenFragen der Arbeitssicherheit einschließ lichder menschengerechten Gestal tung der Arbeitzu unterstützen. Sie haben insbesondere
1. den Arbeitgeber und die sonst für denArbeitsschutz und die Unfallverhütungverantwortlichen Personen zu beraten,insbesondere beia. der Planung, Ausführung und Unter -haltung von Betriebsanlagen und vonsozialen und sanitären Einrichtungen,b. der Beschaffung von technischenArbeitsmitteln und der Einführung vonArbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,c. der Auswahl und Erprobung vonKörperschutzmitteln,d. der Gestaltung der Arbeitsplätze, desArbeitsablaufs, der Arbeitsumgebungund in sonstigen Fragen der Ergonomie,e. der Beurteilung der Arbeitsbe din-g ungen,
2. die Betriebsanlagen und die technischenArbeitsmittel insbesondere vor der In -betriebnahme und Arbeitsverfahren ins-besondere vor ihrer Einführung sicher-heitstechnisch zu überprüfen,
3. die Durchführung des Arbeitsschutzesund der Unfallverhütung zu beobachtenund im Zusammenhang damita. die Arbeitsstätten in regelmäßigenAbständen zu begehen und festgestellteMängel dem Arbeitgeber oder der sonstfür den Arbeitsschutz und die Unfall -verhütung verantwortlichen Person mit -zuteilen, Maßnahmen zur Beseitigungdieser Mängel vorzuschlagen und aufderen Durchführung hinzuwirken,b. auf die Benutzung der Körperschutz -mittel zu achten,c. Ursachen von Arbeitsunfällen zu unter-suchen, die Untersuchungsergebnisse zuerfassen und auszuwerten und demArbeitgeber Maßnahmen zur Verhütungdieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,
4. darauf hinzuwirken, dass sich alle im Be trieb Beschäftigten den Anforderungendes Arbeitsschutzes und der Unfall -verhütung entsprechend verhalten, ins -besondere sie über die Unfall- undGesundheitsgefahren, denen sie bei derArbeit ausgesetzt sind, sowie über dieEinrichtungen und Maßnahmen zurAbwendung dieser Gefahren zu beleh-ren und bei der Schulung der Sicher -heits beauftragten mitzuwirken.
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11.1 Beratung und Angebote
Sie haben Fragen zum Arbeitsschutz in IhremUnternehmen, zu technischen Maßnahmen,berufsgenossenschaftlichen Regeln oder zurstaatlichen Gesetzgebung, wie Arbeitsschutz -gesetz, Arbeitsstättenverordnung, Medizin -pro duktebetreiberverordnung, oder möch-ten Broschüren bestellen? Rufen Sie uns an!Tele fonnummern und Adressen finden Sie imKapitel Kontakt.
Darüber hinaus haben wir für Sie auf dieserSeite weitere wichtige An sprechpartner fürBeratungen und Präventions angebote zusam - mengestellt.
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Betriebsärztliche und sicherheits-technische BetreuungSie suchen Ihren Ansprechpartner zu mög - lichen Betreuungsformen?
Bereich Betriebsärztliche und Sicher heits -technische Betreuung (BuS)Telefon (040) 202 07 - 75 61
Informationen zu unseren Seminaren Sie möchten sich über unsere Seminaran ge -bote, Seminarinhalte oder einen Veran stal -tungs ort in Ihrer Nähe informieren?
Zentrale Präventionsdienste der BGWBereich SeminarorganisationTelefon (040) 202 07 - 965
Aus- und WeiterbildungSie haben Anregungen für die Weiterent -wicklung unseres Aus- und Weiterbildungs - angebots oder möchten mehr über unseremediengestützten Lern-, Infor ma tions- undKommunikationsangebote wissen?
Zentrale Präventionsdienste der BGWBereich BildungsmanagementTelefon (040) 202 07 - 76 14
Angebote zu Prävention und Beratung
• Bereich ArbeitsmedizinTelefon (040) 202 07 - 32 29
• Bereich BerufsdermatologieTelefon (030) 896 85 - 500
• Bereich ErgonomieTelefon (040) 202 07 - 32 33
• Bereich GefahrstoffeTelefon (0221) 37 72 - 500
• Bereich GesundheitsmanagementTelefon (040) 202 07 - 960
• Bereich MobilitätsmanagementTelefon (040) 202 07 - 964
• Bereich FahrsicherheitstrainingTelefon (040) 202 07 - 99 14
• Bereich PsychologieTelefon (040) 202 07 - 32 23
Angebot RückenkollegIhre Bezirksverwaltung informiert Sie überunsere Reha-Angebote.
11 Service
11 Service
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11.2 Literaturverzeichnis
Wenn Sie sich detaillierter über ein Themaoder rechtliche Grundlagen informierenmöchten, gibt Ihnen dieses Literaturver- zeich nis einen Überblick. Nutzen Sie unserumfangreiches Download-Angebot aufwww.bgw-online.de. Sofort ver fügbar undpraktisch im PDF-Format elek tronisch zuarchivieren, steht hier ein großer Teil unsererPublikationen für Sie bereit. Für un sere ver-sicherten Unternehmen sind die meistenSchrif ten kostenlos bestellbar.
• Verzeichnisse über das Medienangebot– M 069 – Schriften für Sicherheit
und Gesundheit– U 060 – BGVR-Verzeichnis (Gesamt -
verzeichnis aller BG-Vorschriften, BG-Regeln und weiterer Schriften)
11.2.1 Gesetze, Verordnungen, Regeln
• Gesetzliche Vorschriften und Regeln– Arbeitsschutzgesetz– Arbeitsstättenverordnung– Betriebssicherheitsverordnung– Bildschirmarbeitsverordnung– Biostoffverordnung– Gefahrstoffverordnung– Lastenhandhabungsverordnung– PSA-Benutzungsverordnung– Medizinproduktebetreiberverordnung– TRGS 400 – Gefährdungsbeurteilung
für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen– TRGS 401 – Gefährdung durch Haut-
kontakt, Ermittlung – Beurteilung –Maßnahmen
– TRGS 525 – Umgang mit Gefahr -stoffen in Einrichtungen zur human -medizinischen Versorgung
– TRGS 600 – Substitution– U 793 – Liste der Berufskrankheiten
• Berufsgenossenschaftliche Vorschriftenund Regeln– BGV A1 – Grundsätze der Prävention– BGV A2/DGUV A2 – Betriebsärzte
und Fach kräfte für Arbeitssicherheit– BGV A3 – Elektrische Anlagen und
Betriebsmittel– BGV B2 – Laserstrahlung– BGV B11 – Elektromagnetische Felder– BGR 120 – Laboratorien– BGR 121 – Arbeitsplatzlüftung – Luft -
technische Maßnahmen– BGR 192 – Benutzung von Augen- und
Gesichtsschutz– BGR 195 – Einsatz von Schutzhand schuhen– BGR 197 – Benutzung von Hautschutz– BGR 206 – Desinfektionsarbeiten im
Gesundheitsdienst– BGR 208 – Reinigungsarbeiten mit In fek-
tionsgefahr in medizinischen Bereichen– BGR 250 – Biologische Arbeitsstoffe
im Gesundheitswesen und in der Wohl-fahrtspflege (TRBA 250)
11.2.2 Info-Schriften der BGW
• Angebote, Service und Leistungen– 1GU – BGW kompakt, Angebote –
Informationen – Leistungen– TV-FV-1 – Freiwillige Versicherung– TQ-SIMA 1 – Auch Sicherheit braucht
Management
11 Service
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– TQ-MAAS 1 – Managementanforderun-gen der BGW für Arbeitsschutz
– M 070 – Seminarprogramm
• Thema: Betrieblicher Arbeitsschutz– BGI 503 – Anleitung zur Ersten Hilfe
bei Unfällen– BGI 508 – Merkblatt für die Über -
tragung von Unternehmerpflichten– BGI 509 – Erste Hilfe im Betrieb– BGI 560 – Arbeitssicherheit durch
vorbeugenden Brandschutz– RGM8 – Unterweisung in der betrieb-
lichen Praxis– TP-BGV A2 – Informationen zur neuen
BGV A2
• Thema: Stress und Arbeits organisation– M 656 – Diagnose Stress– U 095 – Suchtprobleme im Betrieb
• Thema: Unfallgefahren und Gesundheitsrisiken– U36 – Verbandbuch– M 657 – Vorsicht Stufe– M 658 – Dresscode Sicherheit– BGI 509 – Erste Hilfe bei erhöhter Ein-
wirkung ionisierender Strahlung– IPR 4 – Sicheres Arbeiten mit Sauer-
stoff im Gesundheitsdienst
• Thema: Gefahrstoffe– BGI 566 – Betriebsanweisung für den
Umgang mit Gefahrstoffen– GP3 – Raumdesinfektion mit Formaldehyd– M 620a – Sichere Handhabung
von Zytostatika, CD-ROM – U 748 – Gefahrstoffe 2010,
mit aktuellen Grenzwerten
– TP-DiaGfU – Gefahrstoffe in der Dialyse– TP-DPHuM – Diagnostische Proben
richtig versenden – gefahrgutrechtlicheHinweise Humanmedizin
– EP-AE – Abfallentsorgung – Informatio-nen zur sicheren Entsorgung von Ab -fällen im Gesundheitsdienst
• Thema: Rückenbelastungen und Ergonomie– M 655 – Spannungsfeld Rücken– U 280 – Bildschirm-Arbeitsplätze – U 286 – Gesund arbeiten am PC –
Testen Sie Ihren Arbeitsplatz (Faltblatt)– BGI 523 – Mensch und Arbeitsplatz
• Thema: Haut und Allergiegefahr– TP-HSP-1 – Hautschutz- und Hände-
hygieneplan für Arztpraxen– TP-HSP-1.0421 – Hautschutz- und Hände-
hygieneplan für medizinische Labore– M 650 – Hauptsache Hautschutz– M 621 – Achtung Allergiegefahr– U 797 – Hautkrankheiten und Haut-
schutz (GUV–I 8559)
• Thema: Infektionsgefährdung– M 612/613 – Risiko Virusinfektion– Krätze – Alles auf einen Blick– BGI 586 – Hepatitis-A-Prophylaxe– U 612 – Empfehlungen zur Infektions -
verhütung bei Tuberkulose
• Thema: Verkehrssicherheit– BGV D29 – Fahrzeuge– U 583 – Handbuch für Verkehrssicherheit– U 587 – Autotechnik, Informationen
und Argumente für die Arbeits- undDienstwege
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52 11 Service
11.3 Informationen im Internet
Internetadresse Was ist hier zu finden?
www.dguv.deSpitzenverband der DeutschenGesetzlichen Unfallversicherung(DGUV)
Portal des DGUV. Hier finden Sie auch das Gefahrstoff informationssystem (GESTIS) und dieInternetpräsenz des Berufsgenossen schaftlichen Instituts für Arbeits schutz (BIA) und des Berufs-genossenschaftlichen Instituts für Arbeitsmedizin (BGFA).
www.bg-qseh.deAnbieter Ersthelfer-Ausbildung Dieses Portal bietet Ihnen einen Überblick über alle für die Erste-Hilfe-Ausbildung zugelassenenAnbieter.
www.bgw-online.deIhre Berufsgenossenschaft – dieBerufsgenossenschaft für Gesund -heitsdienst und Wohlfahrtspflege
Portal der BGW mit Informationen für Kunden, Journalisten und Interessierte. Mit vielfältigenServicemöglichkeiten wie Formulardownload, Broschürendownload und Bestellung, Seminar -buchung und mehr. Ein Klick für Ihre Gesundheit.
www.dguv.de/bgvrBerufsgenossenschaft liches Vorschriften- und Regelwerk
Das Berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk – kurz BGVR. In der BGVR-Daten -bank finden Sie alle berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV), Regeln (BGR) undUnfallverhütungs vorschriften (UVV).
www.buk-hamburg.deBerufsgenossenschafltiches Un-fallkrankenhaus Hamburg
Die BG-Klinik der BGW in Boberg bei Hamburg hat Spezialabteilungen für Unfall- undWiederherstellungschirurgie, Handchirurgie, plastische und Mikrochirurgie, sowie für die Be-handlung von Brandverletzungen und Querschnittlähmungen.
www.basi.deBundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit beider Arbeit (Basi) e.V.
Unter dem Dach der Basi arbeiten Ministerien, Unfall- und Krankenversicherungsträger, Berufs- und Fachverbände auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zusammen.
www.bsafb.deBundesverband selbstständigerArbeitsmediziner und freiberuf licher Betriebsärzte (BsAfB)
Auf den Seiten der beiden Bundesverbände können Sie unter anderem nach Anbietern für diebetriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung suchen.
www.bfsi.deBundesverband freiberuflicher Sicherheitsingenieure (BFSI)
www.pr-o.infoDatenbank„Präventionsrecht-online“
Die Datenbank „Präventionsrecht-online“ bietet das komplette Arbeitsschutzrecht mit Vorschrif-ten zum Umweltrecht und Arbeitshilfen für die betriebliche Praxis.
www.baua.deBundesanstalt für Arbeitsschutzund Arbeitsmedizin (BAuA)
Ratgeber zur Ermittlung gefährdungsbezogener Arbeitsschutzmaßnahmen im Betrieb – Handbuch für Arbeitsschutzfachleute, 4. Auflage, Bearbeitungsstand: 1.1.2004. Der Ratgeber steht ausschließlich als PDF-Datei (5 MB) zum Herunterladen zur Verfügung.
www.gqa.deGesellschaft für Qualität im Arbeitsschutz mbH (GQA)
Die GQA ist eine Gesellschaft des Verbandes Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. (VDSI) und hatmit Partnern ein System zur Qualitätssicherung und Zertifizierung sicherheitstechnischer Dien ste ent-wickelt. Hier finden Sie von der GQA geprüfte und zertifizierte sicherheitstechnische Dienstleister.
www.praevention-online.dePrävention-online Der unabhängige Marktplatz für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz, Umweltschutz und Qualität.Internetportal mit zahlreichen Informationen zu allen Themen der Prävention.
http://europe.osha.euEuropäische Agentur für Sicher-heit und Gesundheitsschutz amArbeitsplatz
Internationales Online-Netzwerk, das eine schnelle und effiziente Möglichkeit bietet, sich aktuelleund qualitätsgeprüfte Informationen über Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz in der gan-zen Welt zu beschaffen.
www.inqa.deInitiative Neue Qualität der Ar-beit
Besonders interessant für kleine Betriebe: Hinweise und Informationen zur effizienten und wirk-samen Gestaltung des Arbeitsschutzes in kleinen und mittleren Unternehmen
www.rki.deRobert-Koch-Institut Hier finden Sie Wissenswertes zu Infektionen und deren Prävention.
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Unsere Kundenzentren
So finden Sie Ihr zuständiges KundenzentrumAuf der Karte finden Sie die Städte verzeichnet, in denendie BGW mit einem Standort vertreten ist. Die farblicheKennung zeigt, für welche Region ein Stand ort jeweilszuständig ist. Jede Region ist in viele Bezirke aufgeteilt.Die Nummern der Be zir ke ent sprechen den ersten beidenZiffern der Post leit zahlen. Sie müssen also nur die erstenbeiden Ziffern Ihrer Post leit zahl auf der Karte heraus -suchen, um zu wissen, welches Kundenzentrum der BGWfür Sie zu ständig ist.
Berlin · Spichernstr. 2–3 · 10777 Berlin
Prävention: Tel. (030) 896 85 - 208 Fax - 209Rehabilitation: Tel. (030) 896 85 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (030) 896 85 - 303 Fax - 501
Bochum · Universitätsstr. 78 · 44789 Bochum
Prävention: Tel. (0234) 30 78 - 401 Fax - 425Rehabilitation: Tel. (0234) 30 78 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (0234) 30 78 - 650 Fax - 651studio 78: Tel. (0234) 30 78 - 780 Fax - 781
Delmenhorst · Fischstr. 31 · 27749 Delmenhorst
Prävention: Tel. (04221) 913 - 401 Fax - 509Rehabilitation: Tel. (04221) 913 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (04221) 913 - 701 Fax - 705
Dresden · Gret-Palucca-Str. 1 a · 01069 Dresden
Prävention: Tel. (0351) 86 47 - 402 Fax - 424Rehabilitation: Tel. (0351) 86 47 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (0351) 86 47 - 801 Fax - 840BG Akademie: Tel. (0351) 457 - 28 00 Fax- 28 25
Königsbrücker Landstr. 4 b · Haus 801109 Dresden
Hamburg · Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg
Prävention: Tel. (040) 41 25 - 648 Fax - 645Rehabilitation: Tel. (040) 41 25 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (040) 73 06 - 34 61 Fax
Hannover · Anderter Str. 137 · 30559 Hannover
Außenstelle von MagdeburgPrävention: Tel. (0511) 563 59 99 - 91Fax - 99
Karlsruhe · Neureuter Str. 37 b · 76185 Karlsruhe
Prävention: Tel. (0721) 97 20 - 151 Fax - 160Rehabilitation: Tel. (0721) 97 20 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (0721) 97 20 - 111 Fax - 123
Köln · Bonner Str. 337 · 50968 Köln
Prävention: Tel. (0221) 37 72 - 440 Fax - 445Rehabilitation: Tel. (0221) 37 72 - 0 Fax - 525
Magdeburg · Keplerstr. 12 · 39104 Magdeburg
Prävention: Tel. (0391) 60 90 - 608 Fax - 606Rehabilitation: Tel. (0391) 60 90 - 5 Fax - 625
Mainz · Göttelmannstr. 3 · 55130 Mainz
Prävention: Tel. (06131) 808 - 201 Fax - 202Rehabilitation: Tel. (06131) 808 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (06131) 808 - 324 Fax - 545
München · Wallensteinplatz 3 · 80807 München
Prävention: Tel. (089) 350 96 - 141 Fax - 149Rehabilitation: Tel. (089) 350 96 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (089) 350 96 - 610 Fax - 525
Würzburg · Röntgenring 2 · 97070 Würzburg
Prävention: Tel. (0931) 35 75 - 501 Fax - 524Rehabilitation: Tel. (0931) 35 75 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (0931) 35 75 - 700 Fax - 777
*schu.ber.z = Schulungs- und Beratungszentrum
Ihre BGW Standorte
Versicherungs- und Beitragsfragen
Annahme von Medienbestellungen
Berufsgenossenschaft für Gesundheits dienst und Wohlfahrtspflege – BGWHauptverwaltungPappelallee 33/35/37 · 22089 HamburgTel. (040) 202 07 - 0Fax (040) 202 07 - 24 95www.bgw-online.de
Tel. (040) 202 07 - 97 00Fax (040) 202 07 - 34 97E-Mail [email protected]
Tel. (01803) 670 671Dieser Anruf kostet aus dem Inlands-Festnetz0,09 Euro pro Minute, aus Inlands-Mobilfunk -netzen maximal 0,42 Euro pro Minute.
Tel. (040) 202 07 - 11 90Dieser Anruf ist für Nutzer einer Flatrate inländischer Festnetz- oder Mobilfunkanbieterkostenlos.
E-Mail [email protected]
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30
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60Würzburg
Mainz
Karlsruhe
München
Köln
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Dresden
Berlin
Hamburg
Delmenhorst
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55Kontakt
Unsere Kundenzentren
So finden Sie Ihr zuständiges KundenzentrumAuf der Karte sind die Städte verzeichnet, in denen dieBGW mit einem Standort vertreten ist. Die farbliche Ken -nung zeigt, für welche Region ein Standort zuständig ist.Jede Region ist in Bezirke unterteilt, deren Nummer denersten beiden Ziffern der dazugehörenden Postleitzahlent spricht. Ein Vergleich mit Ihrer eigenen Post leitzahl zeigt,welches Kundenzentrum der BGW für Sie zuständig ist.
Auskünfte zur Prävention erhalten Sie bei der Bezirks stelle,Fragen zu Rehabilitation und Entschädigung beantwortetdie Bezirksverwaltung Ihres Kundenzentrums.
Berlin · Spichernstr. 2–3 · 10777 Berlin
Bezirksstelle: Tel. (030) 896 85 - 208 Fax - 209Bezirksverwaltung: Tel. (030) 896 85 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (030) 896 85 - 303 Fax - 501
Bochum · Universitätsstr. 78 · 44789 Bochum
Bezirksstelle: Tel. (0234) 30 78 - 401 Fax - 425Bezirksverwaltung: Tel. (0234) 30 78 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (0234) 30 78 - 650 Fax - 651studio 78: Tel. (0234) 30 78 - 780 Fax - 781
Delmenhorst · Fischstr. 31 · 27749 Delmenhorst
Bezirksstelle: Tel. (04221) 913 - 401 Fax - 509Bezirksverwaltung: Tel. (04221) 913 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (04221) 913 - 701 Fax - 705
Dresden · Gret-Palucca-Str. 1 a · 01069 Dresden
Bezirksstelle: Tel. (0351) 86 47 - 402 Fax - 424Bezirksverwaltung: Tel. (0351) 86 47 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (0351) 86 47 - 801 Fax - 840BGW Akademie: Tel. (0351) 457 - 28 00 Fax - 28 25
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Bergedorfer Str. 10 · 21033 Hamburg
Hannover · Anderter Str. 137 · 30559 Hannover
Außenstelle von MagdeburgBezirksstelle: Tel. (0511) 563 59 99 - 91 Fax - 99
Karlsruhe · Philipp-Reis-Str. 3 · 76137 Karlsruhe
Bezirksstelle: Tel. (0721) 97 20 - 55 55 Fax - 55 76Bezirksverwaltung: Tel. (0721) 97 20 - 0 Fax - 55 73schu.ber.z*: Tel. (0721) 97 20 - 55 27 Fax - 55 77
Köln · Bonner Str. 337 · 50968 Köln
Bezirksstelle: Tel. (0221) 37 72 - 440 Fax - 445Bezirksverwaltung: Tel. (0221) 37 72 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (0221) 37 72 - 368 Fax - 525
Magdeburg · Keplerstr. 12 · 39104 Magdeburg
Bezirksstelle: Tel. (0391) 60 90 - 608 Fax - 606Bezirksverwaltung: Tel. (0391) 60 90 - 5 Fax - 625
Mainz · Göttelmannstr. 3 · 55130 Mainz
Bezirksstelle: Tel. (06131) 808 - 201 Fax - 202Bezirksverwaltung: Tel. (06131) 808 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (06131) 808 - 324 Fax - 545
München · Wallensteinplatz 3 · 80807 München
Bezirksstelle: Tel. (089) 350 96 - 141 Fax - 149Bezirksverwaltung: Tel. (089) 350 96 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (089) 350 96 - 550 Fax - 528
Würzburg · Röntgenring 2 · 97070 Würzburg
Bezirksstelle: Tel. (0931) 35 75 - 501 Fax - 524Bezirksverwaltung: Tel. (0931) 35 75 - 0 Fax - 525schu.ber.z*: Tel. (0931) 35 75 - 700 Fax - 777
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56
• Muster Arbeitsblatt 3
• Arbeitsblatt 1Gefährdungsbeurteilung nach §5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
• Arbeitsblatt 2Erfassung der zu beurteilenden Arbeitsbereiche
• Arbeitsblatt 3Arbeitsbereichsbezogene Gefährdungsbeurteilung
• Arbeitsblatt 3Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung
Anhang
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Arb
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Arbeitsblatt 1Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
*sofern vorhanden Aktualisierungsdatum 11.05.2009 / Seite 1 von 1
Datum
Unternehmen / Einrichtung
Betrieb / Betriebsteil
Beteiligte an der Gefährdungsbeurteilung / Ansprechpartner bei Nachfragen
Unternehmer / Führungskraft Telefon
Mitarbeiter Telefon
Betrieb Telefon
Sicherheitsbeauftragter* Telefon
Betriebsarzt / Arbeitsmediziner Telefon
Fachkraft für Arbeitssicherheit Telefon
Weitere Beteiligte Telefon
Telefon
Berufsgenossenschaftfür Gesundheitsdienstund Wohlfahrtspflege
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