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Folie 1
Binnenmarkt-Informationssystem (IMI)
Herzlich Willkommen!
Das Binnenmarkt-Informationssystems (IMI)in Rheinland-Pfalz/Deutschland
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Was ist IMI?
IMI ist
• eine kostenlose Internetanwendung für die Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten,
• um die Verwaltungsarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten zu verbessern,
• die Sprachbarrieren zu überwinden und
• den Austausch von Informationen – die für die Anwendung des Binnenmarktrechts erforderlich sind – zu unterstützen.
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IMI – Funktionen
Meinungsverschiedenheiten -> Berufungsverfahren
möglich
Datenbank – Online Register
verschiedene Suchmöglichkeit
nach zuständigen Behördenvorformulierte
Fragen-/Antwortkataloge Verzeichnis der
Kontakte
Transparente Verfahren für
AnfragenElektronischer
Dokumentenaustausch (Anhänge)
Übersetzungsmodus
DLR:Vorwarnungsmechanismus* (d.h. schwerer Schaden
für die Gesundheit oder Sicherheit von Personen oder für die Umwelt verursachen
und Ausnahmen im Einzelfall (d.h. Ausnahmen vom
Grundsatz der Dienstleistungsfreiheit)
Splitten von Anfragen möglich
Nachrichten hinzufügen – z.B. „Erinnerung, die
Anfrage zu akzeptieren“
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Verpflichtung zur gegenseitigen Amtshilfe
Art. 28 Abs. 1 DLR
• Auf elektronischen Wege
• Bereitstellung von Informationen bei konkreten Zweifelsfällen – kein systematisches Auskunftsersuchen
• alle zulässigen Mittel ausschöpfen, um die benötigten Informationen zu erhalten
• soweit erforderlich, Durchführung von Kontrollen und Information über Ergebnisse
näheres regelt die IMI-Verordnung (seit 04.12.2012 in Kraft)
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IMI-Verordnung (EU) Nr. 1024/2012
• seit 04.12.2012 in Kraft
• verbindliche Rechtsgrundlage für den Einsatz von IMI
• Anwendungsbereich und Erweiterungsmodalitäten
• IMI-Akteure
• Datenschutz, insbesondere Schutz personenbezogener Daten
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IMI-Verordnung – wichtigste Regelungen
• Anfragen angemessene und zeitnahe Antworten (Art. 7 Abs. 1 IMI-VO)
• Rechtswirkung der Dokumente (Art. 7 Abs. 2 IMI-VO) > Beweismittel > Gleichstellung mit nationalen Dokumenten
• Vertraulichkeit (Art. 10 IMI-VO) > Wahrung des Berufsgeheimnisses oder vergleichbarer Verpflichtungen im Einklang mit nationalem Recht > Ersuchen anderer IMI-Akteure um vertrauliche Behandlung von über das IMI ausgetauschten Informationen nachkommen
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IMI-Verordnung – Anwendung des IMI
Anhang gemäß Art. 3 IMI-VO
• RL 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt
• RL 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 07. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
• RL 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 09. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung
• VO (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums
• Empfehlung der Kommission vom 07. Dezember 2001 über Grundsätze der Nutzung von „SOLVIT“, dem Problemlösungsnetz für den Binnenmarkt
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IMI-Verordnung – Anwendung des IMI
ergänzend:• RL 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.
Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen
• RL 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informations-gesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“)
• Notifizierungen im Bereich der DLR ab 01.10.2013
• Änderung der BQR – RL 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 (elektronische Berufsausweise und Vorwarnmechanismus ab 18.01.2016)
• Nationale Nutzung des IMI (Art. 22 IMI-VO) auf Antrag bei der Kommission und wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind
• Durchführungsbeschluss der Kommission vom 14. Februar 2014 für ein Pilotprojekt zur Umsetzung der in der Richtlinie 2007/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegten Verwaltungs-zusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („Fahrerlaubnis der Triebfahrzeugführer“)
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IMI-Verordnung – Datenschutz
• Zweckbindung (Art. 13 IMI-VO)
• Speicherung von personenbezogenen Daten (Art. 14 IMI-VO) > Sperrung der verarbeiteten personenbezogenen Daten 6 Monate nach dem förmlichen Abschluss > gesperrte Daten in IMI werden 3 Jahre nach dem förmlichen Abschluss automatisch gelöscht > personenbezogene Daten können auf Antrag vor Ablauf der geltenden Speicherzeit gelöscht werden > gesperrte personenbezogene Daten werden mit Einwilligung nur zum Zwecke des Nachweises verarbeitet
• Verarbeitung besonderer Datenkategorien (Art. 16 IMI-VO) (Versendung von sensiblen Daten) > z.B. Disziplinarverfahren, verwaltungs- oder strafrechtlicher Sanktionen > nur wenn in einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehen > nur wenn für Entscheidung unabdingbar
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IMI-Verordnung – Datenschutz
• Information der betroffenen Person und Transparenz (Art. 18 IMI-VO) > betroffene Personen müssen umgehend informiert werden > Formular bei Anfrageerstellung möglichst nutzen (Zukunft: Überarbeitung des Formulars steht aus)
• Recht auf Auskunft Berichtigung und Löschung (Art. 19 und 20 IMI-VO) > es muss sichergestellt sein, dass betroffene Personen ihr Auskunftsrecht, das Recht auf Berichtigung unrichtiger oder unvollständiger Daten, sowie Löschung ausüben können
• Beachtung des Datenschutzes (IMI-Startseite der Europäischen Kommission/ Datenschutz)
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Aufbau der IMI-Anwendung in Rheinland-Pfalz
Europäische
Kommission
Mitgliedstaat
Länderebene
Registrierte Behörden
Fachkoordinator
Landeskoordinator
Nationaler Koordinator
Zentraler Helpdesk
CAs = Competent Authorities
[DIMIC* = Delegated IMI Coordinator = PQ: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (Heilberufe)]
S-DIMIC = Super Delegated IMI Coordinator = Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
NIMIC = National IMI Coordinator = Bundesverwaltungsamt Köln
DG Binnenmarkt (E3) EU Rechenzentrum
zukünftige Bezeichnung: Coordinator
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IMI in Rheinland-Pfalz
S-DIMIC
Dienstleistungs-richtlinie
Richtlinie über die Anerkennung von
Berufsqualifikationen
Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern
IMI-Notifizierungsworkflow für Dienstleistungen
(Art. 15 Abs. 7, 39 Abs. 5 DLR)
258 CAs
255 CAs
z. Zt. Bundesfinanz-direktion West
1 CA
Patientenrechte-richtlinie
2 CAs
Richtlinie ………..
….. CA
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S-DIMIC(Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,
Phone +49 651 9494 224,[email protected])
-> Alle Richtlinien
• Bezirksverband Pfalz (SD/PQ)• 24 Landkreise (PQ/SD)• 12 kreisfreie Städte (SD/PQ)• 161 Verbandsgemeinden (SD/PQ)• 37 verbandsfreie Städte und Gemeinden (SD/PQ) (davon 8 große kreisangehörige Städte)
• 4 Handwerkskammern (SD/PQ)• Architektenkammer RLP (SD/PQ)• Steuerberaterkammer RLP (SD/PQ)• 2 Rechtsanwaltskammern RLP (SD/PQ)• Landestierärztekammer RLP (SD)• Ingenieurkammer RLP (SD/PQ)
• Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (PQ)• Ministerium der Finanzen (SD/PQ)• Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz (SD)• Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur (PQ)•Ministerium für Justiz und für Verbraucherschutz (PQ)•Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (SD N)• Oberlandesgerichte (SD/PQ)• Landgericht (SD)
• Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (PQ/SD/PR )• Landesuntersuchungsamt (PQ)• Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (SD)• Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation (SD/PQ)• Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SD)• Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SD)• Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (SD/PQ/PR)• Landesamt für Geologie und Bergbau (SD)
IMI in Rheinland-Pfalz
262 CAs:
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IMI-Startseite der Europäischen Kommission
http://ec.europa.eu/internal_market/imi-net/index_de.htmoder
http://www.add.rlp.de/Aktuelles/Binnenmarkt-Informationssystem-IMI/
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IMI-System
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Schritte einer Anfrage
1. Schritt:Angabe des Rechtsbereichs
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Schritte einer Anfrage
2. Schritt:Ermittlung der antwortenden Behörde
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Schritte einer Anfrage
3. Schritt:Auswahl eines Fragenkomplexes
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Schritte einer Anfrage
4. Schritt:Festlegung der Antwortfrist
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Schritte einer Anfrage
5. Schritt:Angaben zum Dienstleister + Begründung
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Schritte einer Anfrage
6. Schritt:Auswahl der Fragen
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Schritte einer Anfrage
7. Schritt:Anlage hinzufügen
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Schritte einer Anfrage
8. Schritt:Anfrage abschicken
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Anfrage versandt
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Lebenszyklus einer Anfrage
1. Anfrage erstellen und
versenden
Status: Anfrage
versandt, noch nicht
akzeptiert
2. Anfrage akzeptieren
Status: Anfrage
akzeptiert
3. Anfrage beantworten und Antwort versenden
Status: Anfrage offen, Informationen
übermittelt
4. Übermittelte
Informationen akzeptieren
Status: Anfrage
geschlossen
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Anfragebeispiel
Fall:
Der Arzt John Mustermann, London, möchte in Rheinland-Pfalz als Arzt tätig werden. Er legt Ihnen Unterlagen von seinen Abschluss als General Practitioner (GP) aus England vor.
Aufgrund der vorgelegten Dokumente können Sie nicht erkennen bzw. feststellen, ob Herr Mustermann in Deutschland tatsächlich berechtigt ist der Ausübung als Arzt nachzugehen.
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Anfragebeispiel erstellen
Zugang über Schulungsversion
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Fragen?
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Vielen Dank!Claudia KretenAufsichts- und DienstleistungsdirektionReferat 13 – Organisation, Haushalt, IuK-TechnikKurfürstliches PalaisPostfach 13 2054203 TrierTel. 0651/9494-224Fax 0651/[email protected] [email protected]