Upload
vandat
View
223
Download
2
Embed Size (px)
Citation preview
Autobahndirektion Nordbayern BAB A6 Abschnitt 260/ Station 5,104 bis Abschnitt 280 / Station 0,121 Unterlage 19.1.1
Bundesautobahn A 6 Heilbronn - Nürnberg östlich Triebendorf bis AS Schwabach-West
6-streifiger Ausbau von Bau-km 764+993 bis Bau-km 775+700
PROJIS-Nr.: 0900020250
FESTSTELLUNGSENTWURF
Textteil zum
Landschaftspflegerischen Begleitplan
Aufgestellt: Autobahndirektion Nordbayern
M. Weidinger-Knapp, Bauoberrätin
Nürnberg, den 20.12.2018
Bearbeitung Projekt-Nr. Datum
M. Voit, Landschaftsarchitekt ByAK S. Grüneberger, Dipl.-Ing. (FH) J. Franke, B.Eng.Landschaftsarchitektur L16/48 Dezember 2018
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 1
Inhaltsverzeichnis
Seite
1 Einleitung .............................................................................................................................................................. 3
1.1 Übersicht über die Inhalte des LBP ........................................................................................................... 3
1.2 Verweis auf den allgemeinen methodischen Rahmen ............................................................................... 3
1.3 Kurzbeschreibung des Planungsgebietes .................................................................................................. 4
1.4 Überblick über die Schutzgebiete und Schutzobjekte im Planungsgebiet ................................................. 5
1.5 Planungshistorie....................................................................................................................................... 6
2 Bestandserfassung ............................................................................................................................................. 7
2.1 Methodik der Bestandserfassung ............................................................................................................. 7
2.2 Definition und Begründung sowie Beschreibung und Bewertung der planungsrelevanten Funktionen bzw. Strukturen in den Bezugsräumen ................................................................................... 9
Bezugsraum im Plangebiet ....................................................................................................................... 9 2.2.1
3 Dokumentation zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen ............................. 11
3.1 Straßenbautechnische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen ...................................................... 11
3.2 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme..................................................... 11
3.3 Verringerung bestehender Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ............................................ 12
4 Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung ......................................................................................................... 12
4.1 Projektbezogene Wirkfaktoren und Wirkintensitäten ............................................................................. 13
4.2 Methodik der Konfliktanalyse ................................................................................................................. 14
5 Maßnahmenplanung ...................................................................................................................................... 14
5.1 Naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzeptes unter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange........ 14
5.2 Landschaftspflegerisches Gestaltungskonzept ....................................................................................... 16
5.3 Maßnahmenübersicht ............................................................................................................................ 16
6 Gesamtbeurteilung des Eingriffs ................................................................................................................. 17
6.1 Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) ............................................................. 17
6.2 Betroffenheit von Schutzgebieten und -objekten ................................................................................... 17
Natura 2000-Gebiete .............................................................................................................................. 17 6.2.1
Weitere Schutzgebiete und –objekte ...................................................................................................... 17 6.2.2
6.3 Eingriffsregelung gem. § 15 BNatSchG ................................................................................................... 18
7 Erhaltung des Waldes nach Waldrecht ...................................................................................................... 18
7.1 Beanspruchung von Waldflächen ........................................................................................................... 18
7.2 Schutz des Waldbestandes und waldrechtlicher Ausgleich ..................................................................... 21
8 Literaturverzeichnis ......................................................................................................................................... 22
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 2
9 Anhang ............................................................................................................................................................... 23
9.1 Amtliche Biotopkartierung ..................................................................................................................... 23
9.2 Eigenkartierte Biotope ........................................................................................................................... 26
9.3 Bodendenkmäler .................................................................................................................................... 26
9.4 Ökoflächenkataster ................................................................................................................................ 27
Unterlagenverzeichnis
Unterlage 19.1.2 Bestands- und Konfliktplan Blatt 1 – 6 M 1 : 2.000
Unterlage 19.1.3 Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Unterlage 9.2 Maßnahmenplan Blatt 1 – 10 M 1: 2.000
Unterlage 9.3 Maßnahmenblätter
Unterlage 9.4 Tabellarische Gegenüberstellung von Eingriff und Kompensation
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West/ 6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 3
1 Einleitung
1.1 Übersicht über die Inhalte des LBP
Nach § 14 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) stellt der Ausbau der A 6 einen Eingriff in Natur und
Landschaft dar. Der Verursacher des Eingriffes ist nach § 15 BNatSchG verpflichtet,
vermeidbare Beeinträchtigungen zu unterlassen und
unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege
auszugleichen oder zu ersetzen.
Um die Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, auf das Landschaftsbild und den
Erholungswert der Landschaft als Lebensgrundlage des Menschen zu beurteilen, ist gem. § 17 Abs. 4 BNatSchG
ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) erforderlich.
Die Aufgabenstellung des LBP umfasst folgende Arbeitsschritte:
Inhaltliche und räumliche Festlegung des Untersuchungsrahmens
Erfassung der bestehenden Nutzungen und der landschaftsökologischen Gegebenheiten
Beurteilung des Planungsgebietes (PlanG) hinsichtlich der Bedeutung, Leistungsfähigkeit und
Empfindlichkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes
Optimierung der Planung im Sinne der Eingriffsvermeidung und -minimierung
Ermittlung konfliktmindernder Maßnahmen und des Ausmaßes der nicht vermeidbaren Beeinträchtigungen
Festlegung erforderlicher landschaftspflegerischer Maßnahmen für nicht vermeidbare Eingriffe durch
Kompensationsmaßnahmen
1.2 Verweis auf den allgemeinen methodischen Rahmen
Folgende Grundlagen werden bei der Bearbeitung des LBP berücksichtigt:
„Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im
Straßenbau“ (RE, Ausgabe 2012)
„Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau“ (RLBP, Ausgabe 2011)
„Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau“
(Musterkarten LBP, Ausgabe 2011)
„Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (Bayerische
Kompensationsverordnung – BayKompV vom 7. August 2013)
„Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung“ (Stand: 31.03.2014)
„Vollzugshinweise zur Bayerischen Kompensationsverordnung vom 7. August 2013 für den staatlichen
Straßenbau – Vollzugshinweise Straßenbau“ (Fassung mit Stand 02/2014)
„Hinweise zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald für Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem
Naturschutzrecht“ (Juli 2013)
„Kompensationsmaßnahmen im Wald – Gemeinsame Hinweise von StMUV und StMELF“ (Bayerisches
Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Schreiben vom 26.02.2018)
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 4
1.3 Kurzbeschreibung des Planungsgebietes
Das Planungsgebiet (PlanG) erstreckt sich entlang der A6 östlich der Ortschaft Triebendorf von Bau-km 764+993
bis zur AS Schwabach-West bei Bau-km 775+700. Es liegt überwiegend im Landkreis Roth in den Gemeinden
Kammerstein, Rohr und dem gemeindefreien Gebiet Dechenwald. Der westliche Teil des PlanG liegt im Landkreis
Ansbach in den Gemeinden Heilsbronn und Windsbach, der östliche Teil im Stadtgebiet Schwabach.
© Bayerische Vermessungsverwaltung
Das PlanG liegt im Naturraum Mittelfränkisches Becken in der Höhenlagen von ca. 370 m bis 430 m ü. NN
innerhalb des Flusswasserkörpers „Südliche Schwabach mit Nebengewässern bis Mündung und Mainbach“, im
Einzugsgebiet der Fließgewässer Schwabach, Aurach und Volkach.
Großflächig ist im PlanG als potenziell natürliche Vegetation der Flattergras-(Hainsimsen-) Buchenwald
anzunehmen. Zwischen Kitschendorf und Gaulnhofen sowie südlich Volkersgau und nordwestlich von
Kammerstein besteht als potenziell natürliche Vegetation der Pfeifengras-(Buchen-) Stieleichenwald im Komplex
mit Hainsimsen-Buchenwald; örtlich mit Torfmoos- oder Walzenseggen-Schwarzerlen-Bruchwald.
Die reale Vegetation wird im PlanG wesentlich bestimmt durch den Wechsel von Waldgebieten und
Offenlandflächen, welche ackerbaulich oder als Grünland bewirtschaftet werden. In einiger Entfernung zur
bestehenden Autobahn existieren Siedlungsflächen, die meist von Wald abgeschirmt werden.
Landwirtschaft
Die landwirtschaftlichen Nutzflächen werden zumeist intensiv bewirtschaftet und sind wenig Kleinstrukturen
gegliedert..
Forstwirtschaft
Das PlanG ist zu etwa 60% mit überwiegend Kiefernwäldern - ohne ausgeprägte Strauchschicht im Unterwuchs -
bestockt. Die Waldbestände sind in der Regel als strukturarme und z.T. als strukturreiche Altersklassen-
Nadelholzforste einzuordnen. Der Anteil an Laubwald- oder Mischwaldflächen ist gering.
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 5
Siedlungsstruktur/ Sonderbauflächen/ Versorgungsflächen und -leitungen
Nah angrenzend und zum Teil auch innerhalb des PlanG liegen die Ortschaften Dechendorf, Schattenhof und
Haag. Südlich und nördlich der AS Schwabach-West befinden sich Gewerbegebiete. Nordöstlich von Albersreuth
befindet sich eine relativ großflächige Photovoltaik-Anlage.
Infrastruktur
Die B466 quert die A6 und fungiert als Zubringer zur AS Schwabach-West. Daneben unter- oder überqueren
folgende Gemeindeverbindungstraßen (GVS) die A6:
GVS Kitschendorf – Seitendorf
GVS Kitschendorf – Gaulnhofen
GVS Veitsaurach – Dechendorf
GVS Albersreuth – Dechendorf
GVS Kammerstein – Volkersgau
GVS Kammerstein – Oberreichenbach
Außerdem queren zwei öffentliche Feld- und Waldwege die Autobahn im Planungsabschnitt.
Weitere Infrastruktureinrichtungen sind:
kleinere Strom-Freileitungen, die östlich von Dechendorf und zwischen der Tank- & Rast-Anlage und der AS
Schwabach-West in Schneisen durch den Wald und über die Autobahn geführt werden
ein Motocrossgelände, autobahnparallel und nahe der GVS Kammerstein-Oberreichenbach
Altlasten
Im vorliegenden Planungsabschnitt sind keine Altlastenverdachtsflächen bekannt.
Vorhandene Beeinträchtigungen
Vorbelastungen im PlanG bestehen durch die Autobahn selbst und - im vergleichsweise geringen Umfang- durch
o. g. Infrastruktureinrichtungen.
1.4 Überblick über die Schutzgebiete und Schutzobjekte im Planungsgebiet
Landschaftsschutzgebiete
Das PlanG liegt teilweise in den folgenden Landschaftsschutzgebieten (LSG):
LSG 427.01 Südliches Mittelfränkisches Becken westlich der Schwäbischen Rezat und der Rednitz mit Spalter
Hügelland, Abenberger Hügelgruppe und Heidenberg
LSG 517.07 Volkachtal zwischen der Stadtgrenze und dem bebauten Gebiet des Ortsteils Unterreichenbach
LSG 517.05 Waldgebiet der Maisenlach
Weitere Schutzgebiete nach BNatSchG (Naturparke, Naturschutzgebiete) bzw. Schutzgebiete des europäischen
Schutzgebietes Natura 2000 sind im PlanG nicht ausgewiesen.
Amtliche Biotopkartierung
Die amtlich kartierten Biotope im PlanG sind im Landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan (LBKP)
dargestellt und im Anhang 9.1 näher beschrieben.
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 6
Eigenkartierte Biotope
Die im Zuge der Bestandsaufnahmen zu diesem LBP erfassten Biotope, die den Erfassungskriterien der amtlichen
Biotopkartierung entsprechen, sind ebenfalls im LBKP dargestellt und im Anhang 0 näher beschrieben.
Geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG)
Im PlanG sind folgende nach § 30 BNatSchG geschützt Biotope vorhanden:
Zwergstrauchheide und Extensivwiese südlich Volkersgau (Biotop-Nr. 6631-1028, Kürzel gem.
Biotopwertliste Z111-GC00BK)
Feuchtbiotopkomplex westlich Dechendorf, Teilfläche 01 (Biotop-Nr. 6631-1036, Kürzel gem. Biotopwertliste
G221-WN00BK)
Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete
Das Wasserschutzgebiet „Schwabacher Quellen“ verläuft im PlanG bei ca. Bau-km 771+730 bis 773+800.
Südöstlich der AS Schwabach-West befindet sich das Wasserschutzgebiet „Obermainbach“, großteils außerhalb
des PlanG.
Wassersensible Bereiche befinden sich im PlanG entlang der Volkach im Bereich Dechendorf sowie Richtung
Albersreuth im Bereich der Weiher und entlang des Weihergrabans nördlich von Kitschendorf.
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind im PlanG nicht vorhanden (Informationsdienst
Überschwemmungsgefährdete Gebiete, LfU Bayern).
Kulturgeschichtlich bedeutsame Objekte
Als Bodendenkmal lt. Bayerischem Denkmalatlas ist zwischen der Tank- und Rastanlage Kammersteiner Land
und der AS Schwabach-West, in etwa 130 m Entfernung südlich des Straßenverlaufs der A6 eine Siedlung der
Bronzezeit, Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung (D-5-6631-0002, Benehmen nicht hergestellt) vermerkt.
Zudem bildet südöstlich der AS Schwabach-West, im Abstand von ca. 400 m zur A6, ein Grabhügel mit
Bestattungen vorgeschichtlicher Zeitstellung (D-5-6632-0009, Benehmen hergestellt) ein weiteres
Bodendenkmal innerhalb des PlanG. Beide Bodendenkmäler liegen außerhalb des Baufeldes, so dass
Beeinträchtigungen durch das Bauvorhaben ausgeschlossen werden können. (Anhang 9.3).
Ökoflächenkataster
Im PlanG bzw. dessen näherem Umfeld befinden sich bestehende Ausgleichs- und Ersatzflächen sowie
Ökokontoflächen, die im Bayerischen Ökoflächenkataster verzeichnet sind. (Anhang 9.4).
1.5 Planungshistorie
Im Rahmen der Projektbearbeitung fanden im September 2012 und Juni 2013 Abstimmungen vor Ort mit der
unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Roth, der höheren Naturschutzbehörde der Regierung von
Mittelfranken, den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach und Roth sowie den Bayerischen
Staatsforsten Allersberg statt, bei denen u.a. die beabsichtigte Planung der Grünbrücke Dechenwald besprochen
wurde.
Die Bearbeitung der Planfeststellungsunterlagen begann in den Jahren 2016 und 2017 mit einer faunistischen
Erhebung der planungsrelevanten Arten(-gruppen) und einer Erhebung der Biotop- und Nutzungstypen (nach
BayKompV).
Der östlich angrenzende Ausbauabschnitt von der Anschlussstelle Schwabach-West bis zu Anschlussstelle Roth
wurde mit dem Beschluss vom 30.12.2011, Az.: 32-4354.1-1/10 der Regierung von Mittelfranken planfestgestellt
und befindet sich derzeit im Bau. Aus Gründen der Verkehrssicherheit war es erforderlich die hierbei vorgesehene
Ausbildung des Übergangs von vier auf sechs Fahrstreifen im Bereich der Anschlussstelle Schwabach-West vorab
provisorisch zu ändern. Hierzu hat die Regierung von Mittelfranken in Ergänzung zum Planfeststellungsbeschluss
vom 30.12.2011, Az.: 32-4354.1-1/10 mit Schreiben vom 01.02.2018, Az.: RMF-SG32-4354-1-33-7 ein Negativattest
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 7
erteilt. Dazu erfolgte auch eine Festlegung der erforderlichen landschaftspflegerischen Maßnahmen. Die
endgültige Ausbildung dieses Bereiches wird in der vorliegenden Planung behandelt.
Die Zwischenergebnisse des vorliegenden LBP wurden am 27.07.2018 bei der ABD-N mit der höheren
Naturschutzbehörde hNB MFr sowie den Ämtern für Landwirtschaft und Forsten AELF AN und AELF RH
abgestimmt.
Zur naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen auf der Liegenschaft Muna Langlau (Maßnahme 10E) erfolgte
ein gesonderter Ortstermin am 09.10.2018 mit der unteren Naturschutzbehörde uNB WUG, der hNB MFr, dem
AELF AN und AELF WUG und der BImA (Bundesforst).
2 Bestandserfassung
2.1 Methodik der Bestandserfassung
Das PlanG umfasst einen i.d.R. 800 m breiten Korridor (je ca. 400 m beidseitig der Autobahn), beinhaltet
zusätzlich die Baustellenzufahrten und entspricht den Erfordernissen zur Beurteilung von Natur und Landschaft
und den zu erwartenden Auswirkungen.
Die Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen (BNT) auf Grundlage der Biotopwertliste zur Bayerischen
Kompensationsverordnung (BayKompV) erfolgte durch WGF Landschaft im Jahr 2017..
Faunistische Erfassungen zu den Arten bzw. Artengruppen Xylobionte Käfer, Amphibien, Fledermäuse und
Brutvögel sowie eine Habitatstrukturerfassung (inkl. Erfassung von Höhlenbäumen) erfolgten im Zeitraum
Februar bis Juli 2017 durch das Büro ANUVA Stadt und Umweltplanung GbR.
Faunistische Erfassungen zur Zauneidechse erfolgten im Zeitraum Juli bis September 2016, die Erfassung von
Haselmäusen durch Aufhängen und Kontrolle von Niströhren erfolgte im Januar 2017 durch das Büro IVL - Institut
für Vegetationskunde und Landschaftsökologie.
Daneben sind in die Bestandserfassung folgende Daten- und Informationsgrundlagen eingeflossen:
Information Quelle Stand Anmerkung
Allgemeines
Kataster Bayerische Vermessungsverwal-tung
2017
Orthofotos Bayerische Vermessungsverwal-tung
2017
Schutzgebiete: Landschaftsschutz-gebiete
Bayerisches Landesamt für Um-welt (LfU)
22.08.2018
Waldfunktionen Bayerische Forstverwaltung: Waldfunktionskarte für den Landkreis Roth und die Stadt Schwabach
18.05.2018
Naturräumliche Gliederung
Fachinformationssystem Natur-schutz in Bayern– FIS-Natur Online (FIN-Web)
12/ 2010
Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt
Flora / Fauna LfU: Arten- und Biotopschutz-programm (ABSP) - Lkr. Roth
03/1995
LfU: Artenschutzkartierung (ASK)
2017
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 8
Information Quelle Stand Anmerkung
LfU: Amtliche bayerische Bio-topkartierung –TK 6631, TK 6632 und kleinteilig TK 6731
2009, 2010
Vegetation Biotop- und Nutzungstypen (WGF Landschaft)
08.06.2017 und 14.06.2017
nach Biotopwertliste zur BayKompV
Fauna Habitatstrukturen (ANUVA) 13.03./23.03. und 24.03.2017
Altbäume, Baumhöhlen, Totholz
Während der laubfreien Zeit
Xylobiote Käfer (ANUVA) 14. und 17.03.2017
Strukturkartierung, Fortpflanzungsstätten (Mulmhöhlen), 2 Begehungen
Vögel (ANUVA)
06.03. - 05.07.2017
12.02. - 04.04.2017
14.03. und 28.03.2017
Erfassung der Horste, Kontrolle der Horste auf Brutaktivität, bei geeigneter Witterung (kein Regen, wenig Wind)
Erfassung tagaktiver Vögel zwischen Anfang März und Anfang Juli, 8 Begehungen
Erfassung von Eulen zwischen Mitte Februar und Anfang April, 3 Begehungen
Erfassung von Rebhühnern von Anfang bis Ende März, 2 Begehungen
Amphibien (ANUVA) 04.04./30.04./13.05./25.05./13.06.2017
Erfassung von Amphibien an den vorhande-nen Stillgewässern, Suche nach Laich bzw. adulten Amphibien, Verhören von Froschlur-chen
5 Begehungen, tagsüber als auch nachts + Beibeobachtungen wandernder Tiere
Fledermäuse (ANUVA) 12.06./22.06./03.07./27.07./06.08./13.08. 2017
12.07. bis 19.07./20.07. 2017
Transektkartierung, geeignete Witterung, Ultraschalldetektor mit Direktaufzeichnung mit integriertem GPS, 6 Begehungen
Stationäres Aktivitätsmonitoring, Horchbo-xen an den Unterführungen (5 Stellen), Aufnahmephase 1 Woche
Reptilien (IVL Hemhofen) 11.08./14.08./07.09./09.09./13.09.2016
Sichtbeobachtung, 4 Begehungen
Haselmaus (IVL Hemhofen) 18.10.2017/ Mitte Februar 2018
Potentialabschätzung, Habitatausstattung und Nahrungsangebot, 2 Begehungen
Keine Nachweise der Haselmaus im Zuge der Abschätzung. Es erfolgte eine Potential-abschätzung aufgrund der Habitatausstat-tung und des vorhandenen Nahrungsange-bots
Boden
Bodendenkmale Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (LfD): Bayeri-scher Denkmal-Atlas
12/ 2018
Bodenschätzung Bayernatlas 31.01.2018
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 9
Information Quelle Stand Anmerkung
Geologische Karte von Bayern 1:25.000
LfU: Umweltatlas Bayern 25.07.2018 Geologische Einheit: „Unterer Burgsand-stein“, kleinteiliger auch „Mittlerer Burgsandstein“ und „Talfüllung, polygene-tisch oder fluviatil“
Wasser
Überschwem-mungsgebiet, wassersensible Bereiche
LfU: Informationsdienst Über-schwemmungsgefährdete Ge-biete (IÜG)
12/ 2018
2.2 Definition und Begründung sowie Beschreibung und Bewertung der
planungsrelevanten Funktionen bzw. Strukturen in den Bezugsräumen
Für das relativ homogen ausgebildete PlanG wird ein Bezugsraum definiert.
Bezugsraum im Plangebiet 2.2.1
Biotopfunktion (B)
Im Bezugsraum befinden sich strukturarme Nadelholzforste mittlerer Ausprägung (N712) und stellenweise auch
strukturreiche Nadelholzbereichen (N722). Die Bestände werden von der Kiefer geprägt, die teilweise mit
Fichtenbeständen durchsetzt sind. Vor allem am östlichen Rand des PlanG, nahe der AS Schwabach-West, sind in
geringem Umfang Laubwaldbestände mittlerer Ausprägung (L62) zu finden, wobei südlich der Autobahn nahe
der Fahrbahn mehrere alte Eichen vorhanden sind, die Höhlen und Spalten aufweisen.
Das Verkehrsbegleitgrün beidseitig der Autobahn besteht aus regelmäßig gemähten Gras- und Krautfluren sowie
aus aufgepflanzten Gehölzbeständen, die mit dem seinerzeitigen Bau der Autobahn gepflanzt wurden.
Teilbereiche der Autobahn-Böschungen setzen sich aus mäßig artenreichen Gras- und Krautfluren (K121, K122)
sowie initialem Aufwuchs (B13) auf sandigem Untergrund zusammen.
Habitatfunktion (H)
Zauneidechse
Entlang der Autobahn wurden 10 Probeflächen festgelegt, die eine potenzielle Eignung als Lebensraum für
Zauneidechsen aufweisen. Die dortigen Strukturen setzen sich aus südexponierten Brache- und Ruderalflächen
mit teilweisen Initialgebüschen zusammen. Auf 7 der 10 Flächen gelang der Nachweis von Zauneidechsen.
Weitere streng geschützte Arten wie die Schlingnatter wurden entlang der A6 nicht beobachtet.
Haselmaus
Die Kontrolluntersuchungen mit Haselmauskästen und Nestsuchen im gesamten PlanG erbrachten keinen
Nachweis von Haselmäusen. Ein Vorkommen der Art kann daher sicher ausgeschlossen werden.
Fledermäuse
Im Zuge der Kartierungen konnten in den Wäldern auch Bäume erfasst werden, die Höhlen und Spalten
aufweisen, und die für Fledermäuse wichtige Habitate darstellen können. Mittels Horchboxen und
Transektbegehungen konnte eine relativ hohe Aktivität von Fledermäusen verzeichnet werden. Die
Unterführungen werden zum Unterfliegen der Autobahn genutzt.
Vögel
Die erfassten Habitatbäume im Waldgebiet können auch für höhlenbrütende Vogelarten wie Schwarzspecht und
Grünspecht Habitate darstellen. In den Waldflächen wurden im Zuge der Erhebungen Vogelarten wie Baumpieper
und Goldammer festgestellt. Außerhalb des Wirkbereichs der Bauarbeiten wurden des Weiteren der
Schwarzspecht sowie Nahrungsgäste und weit verbreitete Brutvogelarten erfasst. Die Habitatfunktion der
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 10
autobahnnahen Flächen unterliegt einer Vorbelastung durch den Verkehrslärm, weshalb im trassennahen Bereich
keine weiteren Reviere artenschutzrelevanter Arten festgestellt wurden.
Bodenfunktion (B)
Der Bereich zählt zur geologischen Einheit „Unterer Burgsandstein“, kleinteiliger auch zu „Mittlerer
Burgsandstein“ und „Talfüllung, polygenetisch oder fluviatil“.
Der Boden im PlanG besteht überwiegend aus Braunerde, unter Wald aus podsoliger Braunerde und Podsol-
Braunerde aus Reinsand. Stellenweise, v.a. in der Mitte des PlanG setzt sich der Boden aus Pseudogley und
Braunerde-Pseudogley aus Sand bis stellenweise Schluff und Lehm zusammen (Umweltatlas, 2018).
Die Speicher- und Reglerfunktion, d.h. die Fähigkeit des Bodens Stoffe zu binden, bevor diese in das Grundwasser
gelangen, ist bei den Sanden als gering und bei den Schluffen / Tonen als hoch einzustufen. Das Spektrum der
Bodenarten im PlanG reicht von anlehmigen Sanden bis hin zu Lehmen. Lehme finden sich vor allem auf den
Grünlandstandorten und in der Talaue der Volkach und weisen eine hohe Speicher- und Reglerfunktion auf. Auf
den landwirtschaftlich genutzten Flächen (vorwiegend Acker) finden sich anlehmige Sande mit geringer Speicher-
und Reglerfunktion sowie lehmige Sande und stark lehmige Sande, deren Spei-cher- und Reglerfunktion als
mittel eingestuft werden kann. Die Braunerden aus Sandstein auf den Waldstandorten weisen infolge der
geringen Basensättigung und des geringen Tongehalts eine geringe Fähigkeit zur Schadstoffakkumulation auf,
d.h. das Puffer- und Filtervermögen gegenüber Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser ist herabgesetzt.
Vorbelastungen der Böden bestehen durch intensiven Ackerbau (gestörte Bodenentwicklung, Erosion,
Verdichtung) sowie durch Schadstoffimmissionen (u. a. aus dem Verkehr).
Wasserfunktion (W)
Auf den Bereichen mit anlehmigen Sanden bis stark lehmigen Sanden kann die Grundwasserneubildung infolge
der Durchlässigkeit der Sande als hoch eingestuft werden. In den Gebieten mit Lehmen ist die
Grundwasserneubildung gering. Die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen ist
abhängig vom Grundwasserflurabstand und den überdeckenden Bodenschichten. Im Bereich der anlehmigen
Sande bis stark lehmigen Sande ist die Empfindlichkeit des Grundwassers gegenüber Schadstoffeinträgen als
hoch, auf den lehmigen Standorten als mittel bis gering einzustufen.
Nennenswerte Fließgewässer im Bezugsraum sind der Lanzenbach und die Volkach. Der Lanzenbach kreuzt die
Autobahn am Abschnittsbeginn mit der GVS Kitschendorf-Seitendorf und fließt in Richtung Süden hin zur
Aurach. Die Volkach entspringt westlich von Dechendorf und fließt in Richtung Nordosten weiter zur Schwabach.
Daneben gibt es einige kleinere Gräben. Des Weiteren gibt es einige Weiher und Weiherketten z.B. beidseitig der
GVS Kitschendorf - Gaulnhofen, nordwestlich Albersreuth, an der Volkach westlich von Dechendorf und innerhalb
der Wälder. Diese werden zur Fischzucht genutzt.
Klimafunktion (K)
Die Jahresmitteltemperatur im PlanG liegt zwischen 7°C und 8°C und die Jahresniederschlagssumme zwischen
650 mm und 750 mm.
Kleinklimatisch ist das Gebiet durch die dominierenden Wälder geprägt, in denen Temperaturschwankungen
weniger ausgeprägt sind als im Offenland. Gleichzeitig filtern sie Luftschadstoffe und produzieren Frischluft.
Diese Bedeutung für den regionalen Klimaschutz ist in der Waldfunktionskarte für die Wälder zwischen der Tank-
und Rastanlage Kammerstein und der AS Schwabach-West dargestellt.
Die Offenlandflächen mit niedriger Vegetationsdecke wie Grünland und Äcker wirken als wichtige
Kaltluftentstehungsgebiete, da die auf ihr lagernde Luft nachts stärker abkühlt und sie somit klimatisch
ausgleichend wirken. Diese Funktion ist gekoppelt an lokale Abflussbahnen, welche die Siedlungsgebiete mit
Frisch- und Kaltluft versorgen. Für das PlanG ist hier das Tal der Volkach, das durch die Ortschaft Dechendorf
verläuft, von Bedeutung.
Aufgrund des Fehlens großer Siedlungsflächen und damit von Überwärmungsbereichen, ist die klimatische und
lufthygienische Ausgleichsfunktion im PlanG von untergeordneter Bedeutung.
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 11
Landschaftsbildfunktion und Erholungsfunktion (L)
Das Landschaftsbild im PlanG ist zum einen von den mit Kiefern dominierten Nadelwaldbeständen und zum
anderen von intensiv landwirtschaftlich genutzten Acker- und Grünlandflächen bestimmt.
Die überwiegende Kiefernbestockung der Waldbestände stellt sich ist als gleichförmig dar. Innerhalb der meist
intensiv genutzten Acker- und Grünlandflächen fehlen meist gliedernde Gehölze, so dass ein eher weiträumiges
Landschaftsbilderleben gegeben ist. Strukturreichere, optisch ansprechende Bestände beschränken sich auf
vereinzelte Laub- oder Mischwälder, Feuchtflächen und Altgrasfluren. Die über Jahre gewachsenen
Laubgehölzbestände auf den Böschungen entlang der Autobahn binden diese in der freien Flur teilweise gut in
die Landschaft ein.
Die zusammenhängenden Waldflächen nördlich der A6 zwischen der GVS Kammerstein-Oberreichenbach und
der AS Schwabach-West sind lt. Waldfunktionsplan als Wald für die Erholung ausgewiesen. Grundsätzlich bieten
die Wälder für die örtliche Bevölkerung Möglichkeiten für die Erholung wie Spazierengehen, Radfahren, Joggen.
3 Dokumentation zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen
3.1 Straßenbautechnische Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen
Optimierung des Baufelds
Der 6-streifige Ausbau erfolgt überwiegend einseitig-südseitig, lediglich ab der Tank- und Rastanlage
Kammersteiner Land bis zum Abschnittsende wird der Ausbau mehr oder symmetrisch durchgeführt.
Die Breite des Baufelds beträgt aufgrund des o. g. einseitig-südseitigen Ausbaus bis zu ca. 85 – 95 m und im
Bereich des symmetrischen Ausbaus ca. 65 – 75 m.
Das Baufeld wurde im Zuge der Planung auf das notwendige Maß und mit dem Ziel der Minimierung von
Eingriffen begrenzt.
Rückbauflächen, Renaturierungsflächen
Nicht mehr benötigte Autobahnflächen werden entsiegelt und zusammen mit nicht mehr benötigten
Nebenflächen renaturiert. Die trifft aufgrund des o. g. einseitig-südseitgen Ausbaus auf einen Großteil des
Planungsabschnittes zu. Die betroffenen renaturierten Flächen werden für die naturschutzrechtliche
Ausgleichsmaßnahme 6 A (Autobahnbegleitendes Vernetzungsbiotop) sowie für Gestaltungsmaßnahmen
genutzt.
Auflassung bestehender Kleinparkplätze
Der bei Bau-km 768+930 gelegene Kleinparkplatz Dechenwald (Richtungsfahrbahn Nürnberg) sowie der bei Bau-
km 768+850 gelegene Kleinparkplatz Hochstraße (Richtungsfahrbahn Heilbronn) werden aufgelassen; die
renaturierten Flächen werden für die Ausgleichsmaßnahme 8 A (Waldausgleich Parkplatz Dechenwald) genutzt.
3.2 Vermeidungsmaßnahmen bei der Durchführung der Baumaßnahme
V Jahreszeitliche Beschränkung von Holzungen:
Um Verbotstatbestände für die Vögel während der Brutzeit zu vermeiden, erfolgen Holzungen nur im
Zeitraum von Anfang Oktober bis Ende Februar, d.h. außerhalb der Brutzeit von Vögeln.
Um Verbotstatbestände für höhlenbrütende Fledermausarten zu vermeiden, erfolgt die Holzung
potenzieller Quartierbäume mit geeigneten Höhlen und Spalten nur Zeitraum zwischen Anfang Oktober
und Ende Oktober. Dabei werden die potenziellen Quartierbäume durch Fixieren langsam umgelegt. Die
abgelegten Stämme bleiben mindestens eine Nacht liegen, so dass evtl. in den Baumhöhlen
vorkommende Fledermäuse entweichen können.
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 12
V Biotopschutzzaun:
Zum Schutz der an das Baufeld angrenzenden und durch das Baugeschehen gefährdeten ökologisch
wertvollen Vegetationsbestände werden benachbarte Flächen durch das Errichten und Vorhalten von
Biotopschutzzäunen geschützt. Der Abbau erfolgt nach Beendigung der Baumaßnahme.
2.1 V Fledermaus-Schutzmaßnahmen:
Die Unterführungen werden auch bauzeitlich immer so weit offen gehalten, dass Fledermäuse diese zum
Unterfliegen der Autobahn weiterhin nutzen können.
2.2 V Zauneidechsen-Schutzmaßnahmen:
Um die Tötung von Zauneidechsen vor allem im Zuge der Baufeldfreimachung zu vermeiden, werden die
Tiere vor Beginn der Erdarbeiten im Baufeld abgefangen und in die vorbereiteten Lebensraumstrukturen
(s. Maßnahme 5 A FCS) gebracht.
3.3 Verringerung bestehender Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft
Entwässerung
Für das Schutzgut Wasser ergeben sich erhebliche Verbesserungen durch den Bau von Absetz- und
Rückhaltebecken (ASB+RHB). Durch die Reinigungswirkung im ASB minimiert sich künftig der Eintrag
von Schadstoffen in Grund- und Oberflächengewässer. Durch die gedrosselte Abgabe des Wassers aus
den RHB werden die natürlichen Vorfluter künftig vor Überlastung geschützt.
Auch für das Schutzgut Boden bewirkt die Neuordnung der Entwässerung eine Vermeidung von
Schadstoffeintrag in die Böden.
Grünbrücke Dechenwald
Die vorgesehene Grünbrücke Dechenwald mindert erheblich die bestehende Zerschneidungswirkung der
Autobahn bzw. bewirkt eine wesentliche Verbesserung der ökologischen Austauschbeziehungen,
insbesondere für Großsäuger, sowie für den Biotopverbund insgesamt.
4 Konfliktanalyse / Eingriffsermittlung
Mit dem eigentlichen 6-streifigen Ausbau der Autobahn verbunden sind folgende weitere Baumaßnahmen:
Anpassung der Verzögerungs- und Beschleunigungsspuren der AS Schwabach-West an den neuen
Fahrbahnquerschnitt, die vorhandene Knotenpunktgestaltung der AS bleibt unverändert bestehen
Neubau der vorhandenen Straßenunter- und Überführungen (teilweise mit Verlegung)
BW 766b - Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Kitschendorf – Gaulnhofen
BW 767a - Überführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges
BW 769b - Überführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges
BW 770b - Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Albersreuth-Dechendorf
BW 771a - Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Kammerstein-Volkersgau
BW 773f - Unterführung der Gemeindeverbindungsstraße Kammerstein-Oberreichenbach
BW 775a - Überführung eines öffentlichen Feld- und Waldweges
BW 775b - Unterführung der Bundesstraße B 466 Gunzenhausen-Schwabach
Bau von Lärmschutzanlagen
Lärmschutz-Wall bzw. Lärmschutz-Wall-Wand-Kombination im Bereich der Ortschaft Dechendorf bei
Bau-km 768+940 - 769+680 (links der A 6)
Lärmschutz-Wall im Bereich der Ortschaft Haag bei Bau-km 773+920 - 774+200 (rechts der A 6)
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 13
Lärmschutz-Wall bzw. Lärmschutz-Wall-Wand-Kombination bzw. Lärmschutz-Wand im Bereich der
Ortschaft Haag und AS Schwabach-West bei Bau-km 774+800 - 776+000 (rechts der A 6)
Bau von je sechs Absetz- und Regenrückhaltebecken (ASB+RHB)
Seitenentnahme Fahrtrichtung Nürnberg beidseitig der GVS Veitsaurach – Dechendorf
Grünbrücke Dechenwald
4.1 Projektbezogene Wirkfaktoren und Wirkintensitäten
Durch das Vorhaben sind unter Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen folgende Auswirkungen zu
erwarten:
Wirkfaktor Wirkzone, -intensität und -dimension
Baubedingte Projektwirkungen
Bauzeitliche, vorübergehende Flächeninanspruchnahme (von Böden und Vegetationsbeständen durch Versiegelung, Überbauung, Umlagerung)
Entlang des gesamten Streckenabschnitts sind beidseitig der Autobahn großflächige Eingriffe in bestehende Flächen des Verkehrsbegleitgrüns und Waldflächen für das Baufeld erforderlich.
Beidseits der Autobahn sind Baustraßen erforderlich. Sofern diese nicht auf bereits asphaltierten Wegen genutzt werden, werden die Baustraßen asphaltiert und nach Beendigung der Baumaßnahmen rückgebaut.
Durch die Vermeidungsmaßnahme 1.3 V (Biotopschutzzaun) können weitere Eingriffe in wertvolle Vegetationsflächen vermieden werden.
Vorübergehend beanspruchte Vegetationsbestände werden nach Ende der Baumaßnahme wiederhergestellt.
Bauzeitliche Gefahr der Tötung von Tieren
Durch die Baumaßnahmen ist die Gefahr der Tötung von Tieren gegeben. Dies betrifft potenziell Fledermäuse, Zauneidechsen und Brutvögel.
Durch die Vermeidungsmaßnahmen 1.1 V und 1.2 V (Jahreszeitliche Beschränkung von Holzungen bzw. Erdarbeiten) sowie die Schutzmaßnahmen 2.1 V (Offenhalten der Unterführungen für Fledermäuse) und 2.2 V (Abfangen und Umsetzen von Zauneidechsen) können in Bezug auf die Tiergruppen Fledermäuse, Zauneidechsen und Vögel bauzeitliche Tötungen (= artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG) vermieden werden.
Bauzeitliche, vorübergehende Benachbarungs-/ Immissionswirkungen (Lärm, Erschütterungen, Schadstoffimmissionen)
Durch den Baubetrieb ergeben sich vorübergehend hohe Beeinträchtigungen durch Lärm, Erschütterungen und Schadstoffimmissionen, welche Auswirkungen auf die vorhandenen Vögel und Fledermäuse haben könnte.
Nächtliche Bauaktivität (nicht vorgesehen)
Gewässerveränderung Das auf den befestigten Flächen des Planungsabschnittes anfallende Wasser wird weitest möglich getrennt vom Oberflächenwasser aus den Außeneinzugsgebieten in Rinnen, Mulden und Rohrleitungen gesammelt und abgeleitet. Vor Einleitung in den jeweiligen Vorfluter erfolgt die Reinigung in einem Absetzbecken.
Anlagebedingte Projektwirkungen
Dauerhafte Neu-Versiegelung von Böden
Durch den 6-streifigen Ausbau der BAB A6 erfolgt eine Neuversiegelung von Flächen südseitig der Autobahn. Zusätzlich werden Flächen durch den Neubau von Regenrückhaltebecken neu versiegelt. Durch Verlagerung der Autobahn nach Süden wird im Norden eine Fahrbahn zurückgebaut, wodurch eine Entsiegelung der Asphaltdecke entsteht.
Neuversiegelung ca. 20,14 ha
Entsiegelung ca. 7,46 ha
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 14
Wirkfaktor Wirkzone, -intensität und -dimension
Dauerhafte Überbauung / Versiegelung von Vegetationsbeständen und Tierlebensräumen
Dauerhafter Verlust von strukturarmen bis strukturreichen Nadelholzforsten und Laub(misch)wäldern, Grünland, Hecken- und Gebüschstrukturen, sowie artenarmen bis mäßig artenreichen Säume und Staudenfluren
Dauerhafter Verlust von Quartierbäumen für höhlenbrütende Vogel- und Fledermausarten.
Baubedingter Verlust von Zauneidechsen-Lebensräumen.
Dauerhafte Überbauung und Umlagerung von Böden
Durch die Anpassung des Geländes (Böschungen, Entwässerungsmulden, etc.) an die neue Fahrbahn sowie die Errichtung von zusätzlichen Regenrückhaltebecken entsteht eine zusätzliche Inanspruchnahme von Fläche.
Zerschneidungs- und Trenneffekte Die Verbreiterung der Fahrbahn der BAB A6 auf 6 Streifen bedingt eine Verbreiterung der Trennwirkung der Straße auf Fledermausbahnen.
Betriebsbedingte Projektwirkungen
Schadstoffimmissionen Infolge des Ausbaus der Fahrbahn dehnt sich die Beeinträchtigungszone Richtung Süden um die Breite der neuen Fahrbahnen aus. Im Gegenzug ergibt sich durch Rückbau der nordseitigen Fahrspuren eine Entlastung der dortigen Bereiche.
Lärm Infolge des Ausbaus wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen erwartet. Zusätzlich zum Ausbau erfolgt die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwälle und –wände). Somit wird keine wesentliche Änderung der Lärmemissionen durch den Straßenverkehr erwartet.
4.2 Methodik der Konfliktanalyse
Im Rahmen der Konfliktanalyse werden die unvermeidbaren, erheblichen Beeinträchtigungen der
planungsrelevanten Funktionen, die sich aus dem Ausbauvorhaben ergeben, ermittelt. Dabei sind
Betroffenheiten der Biotopfunktion (B), der Habitatfunktion (H), der Bodenfunktion (Bo), der Klimafunktion (K)
sowie der Landschaftsbild- und Erholungsfunktion (L) gegeben.
Der Kompensationsbedarf für die flächenbezogen abgrenzbaren, erheblichen Beeinträchtigungen der
Biotopfunktion wurde anhand des Biotopwertverfahrens gemäß Bayerischer Kompensationsverordnung
(BayKompV) ermittelt.
Dabei ergibt sich gem. BayKompV ein Kompensationsbedarf von 1.402.210 Wertpunkten.
Die unvermeidbaren Konflikte sind in den Maßnahmenblättern und der tabellarischen Gegenüberstellung von
Eingriff und Kompensation (Unterlage 9.3 und 9.4) beschrieben und im Bestands- und Konfliktplan (Unterlage
19.1.2) dargestellt.
5 Maßnahmenplanung
5.1 Naturschutzfachlichen Maßnahmenkonzeptes unter Berücksichtigung agrarstruktureller
Belange
Artenschutzrechtlicher Ausgleich
4 A CEF Ersatzquartiere für Vögel und Fledermäuse
Vor der Holzung des Baufeldes wird die Habitatqualität in den umliegenden Waldflächen optimiert. Es
werdem 20 geeignete Bäume aus der Nutzung genommen und auf der Südseite freigestellt, um eine
verbesserte Anflugsituation für den Schwarzspecht herzustellen. Zudem werden 6 Fledermauskästen/
Nistkästen aufgehängt und 6 Baumhöhlen gebohrt.
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 15
A FCS Ersatzlebensraum für Zauneidechsen „Im Irrlbach“:
Durch Einbringen von Totholz sowie Anlage von Sand- und Steinschüttungen auf einer bestehenden
Ausgleichsfläche werden vorgezogen Lebensraumstrukturen für Reptilien geschaffen. Die an der Strecke
abgefangenen Tiere werden in diese Fläche gebracht.
Naturschutzrechtlicher Ausgleich
Die Ausgleichsfläche 6 A (Autobahnbegleitendes Vernetzungsbiotop) entsteht - infolge des einseitigen
Ausbaus nach Süden - im westlichen Teil des Planfeststellungsabschnitts durch den Rückbau erheblicher
Teile der alten Autobahn auf der Nordseite auf eine Länge von ca. 3,6 km und einer Breite bis zu 20 m.
und einem Mindestabstand zur neuen Autobahnvon 15 m. Durch Anlage von Waldrändern an
bestehende Waldbestände, Pflanzung von Baum-/ Strauchhecken und Einzelbäumen sowie Entwicklung
magerer Gras- und Krautfluren auf sandigen, nährstoffarmen Standorten wird die Fläche zu artenreichen
Biotopstrukturen aufgewertet. Zudem werden durch die Anlage von Sand- und Steinschüttungen sowie
das Einbringen von Totholz wertvolle Lebensraumstrukturen für Zauneidechsen geschaffen, deren
Lebensräume durch die Baumaßnahme temporär bzw. dauerhaft beansprucht werden. Damit werden
wertgebende Funktionen des Naturhaushalts, die durch den Bau temporär beeinträchtigt werden, vor
Ort dauerhaft ausgeglichen und verbessert.
Die Ausgleichsfläche 7 A (Grünbrücke Dechenwald) mindert erheblich die bestehende Zerschneidung
von Lebensräumen/ Wanderkorridoren und stellt somit eine wesentliche Verbesserung der ökologischen
Austauschbeziehungen, insbesondere für Großsäuger sowie für den Biotopverbund insgesamt dar. Die
vorgesehene Bepflanzung und der vorgesehene Irritationsschutz sollen einen möglichst natürlichen
Anschluss an den angrenzenden Waldlebensraum gewährleisten und baldmöglichst
Deckungsmöglichkeiten, u. a. für die Wildkatze, bieten.
Die Ausgleichsfläche 8 A (Waldausgleich Parkplatz Dechenwald) schließt mit der Pflanzung und
Entwicklung von Wald bzw. Waldrand auf dem ehemaligen Parkplatz an vorhandene Waldflächen an.
Durch Entnahme von nicht standortgemäßen Nadelbäumen aus dem Bestand sowie Pflanzung von
standortheimischen Laubgehölzen wird eine Entwicklung zu Wald bzw. Waldrand mit hohem
Laubholzanteil angestrebt.
Die Ausgleichsfläche 9 A (Bannwald-Ersatz Laubenhaid) entwickelt auf landwirtschaftlich genutzten
Acker- und Grünlandflächen Wald inkl. Waldrand, der direkt an einen bestehenden Bannwald-Bestand
anschließt. Somit wird der dauerhafte Verlust von Bannwald gem. Bayerischem Waldgesetz
ausgeglichen (s. Kap. 7).
Die Ersatzfläche 10 E (Waldumbau Muna Langlau) befindet sich im Eigentum der Bundesrepublik und
wird bewirtschaftet durch den Bundesforstbetrieb Hohenfels und ist zur Nutzung als
Kompensationsflächenpool vorgesehen.
Die Einbeziehung dieser Maßnahme entspricht § 15 (3) BNatSchG, wonach vorrangig zu prüfen ist, ob der
Ausgleich durch Pflege- und Bewirtschaftungsmaßnahmen erbracht werden kann, um möglichst zu
vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden. Dabei wird die vom Gesetzgeber in § 15
(2) geschaffene räumliche Flexibilität für Ersatzmaßnahmen genutzt: die geplante Maßnahme liegt rund
20 km vom Eingriffsort entfernt im selben Naturraum.
Die Maßnahme entspricht weiterhin § 8 (7) BayKompV, wonach Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen bei
Vorhaben der öffentlichen Hand auf Grundstücken, die im Eigentum des jeweiligen Vorhabenträgers
stehen, zu verwirklichen sind.
Die dort geplante Maßnahme hat den Umbau bzw. die Schaffung standortgerechter Waldbestände auf
bereits bestehenden Waldflächen südöstlich des kleinen Brombachsees zum Ziel. Die überwiegend
nadelholzdominierten Waldflächen werden durch Entnahme standortfremder Baumarten,
Nachpflanzungen mit standortgerechten Laubbaumarten sowie Erhalt bereits geeigneter Strukturen zu
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 16
wertvollen Laubholzwäldern aufgewertet. Kleinflächig wird eine Entwicklung zu standortgerechten
Kiefernwäldern sowie die Anlage und Entwicklung von artenreichen Grünländern angestrebt.
Berücksichtigung agrarstruktureller Belange
Die Ausgleichsmaßnahmen 6 A, 7 A und 8 A finden innerhalb des Autobahngrundstücks auf Flächen des
Verkehrsbegleitgrüns bzw. auf zurückzubauenden Parkplatzflächen statt. Die großflächige Ersatzmaßnahme 10 E
liegt auf einer ehemaligen militärisch genutzten Liegenschaft.
Alle diese Maßnahmen beanspruchen keine landwirtschaftlichen Nutzflächen; agrarstrukturelle Belange sind
nicht betroffen.
Auf der Fläche 9 A ist die Entwicklung von Wald als Bannwald-Ersatz auf landwirtschaftlich genutzten Flächen
(Acker, Grünland) vorgesehen. Die Fläche besitzt eine Ackerzahl von 43 und liegt somit über dem
Durchschnittswert des Landkreises Roth von 37. Die Fläche wird dennoch gewählt, da hier das Kriterium der Lage
angrenzend an den Bannwald als vorrangig angesehen wird. Die Flächengröße beträgt lediglich 0,6 ha.
5.2 Landschaftspflegerisches Gestaltungskonzept
Mit den geplanten Gestaltungsmaßnahmen 3 G (Pflanzung von Gehölzen gebietseigener Herkunft) soll das
Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt werden und die Autobahn inkl. Lärmschutzwällen- und -
wänden in die Umgebung eingebunden werden.
Die Maßnahme 3 G umfasst auch die Pflanzung von Wald und Waldrand an bestehenden Wald. Zudem erfolgen
Ansaat von Landschaftsrasen und Entwicklung magerer Gras- und Krautfluren auf den sonstigen unbefestigten
Nebenflächen mit Saatgut gebietseigener Herkunft. In Bereichen, an denen die BAB direkt an die offene
Landschaft bzw. dicht an bestehende Siedlungen angrenzt, erfolgt eine Pflanzung von Obst- bzw. Einzelbäumen
entlang der Fahrbahn.
5.3 Maßnahmenübersicht
Die vorgesehenen Maßnahmen zur Gestaltung (G) sowie zum Ausgleich (A) und Ersatz (E) sind in Unterlage 9.2 –
Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan (LMP) dargestellt und in Unterlage 9.3 –Maßnahmenblätter erläutert.
Maßnahme Nummer
Kurzbeschreibung der Maßnahme Dimension
Umfang Wertpunkte nach
BayKompV
G - Gestaltungsmaßnahmen
3 G Autobahn- / Straßenbegleitgrün – Gestaltung der Baustrecke ---
Artenschutzmaßnahmen
4 A CEF Ersatzquartiere für Vögel und Fledermäuse und ca. 20 St. ---
5 A FCS Ersatzlebensraum für Zauneidechsen „Im Irrlbach“ 2,03 ha ---
A/E – Ausgleichs-/Ersatzmaßnahmen
6 A Autobahnbegleitendes Vernetzungsbiotop 48.048 m² 223.762 WP
7 A Grünbrücke Dechenwald 10.698 m² 371.030 WP
8 A Waldausgleich Parkplatz Dechenwald 7.659 m² 45.399 WP
9 A Bannwald-Ersatz Laubenhaid 6.000 m² 32.060 WP
10 E Waldumbau Muna Langlau 132.243 m² 737.661 WP
Umweltbaubegleitung
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 17
Zur Sicherung der fachlich korrekten Umsetzung der vorgesehenen landschaftspflegerischen Vermeidungs- sowie
naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen ist eine Umweltbaubegleitung
vorgesehen.
6 Gesamtbeurteilung des Eingriffs
6.1 Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
In der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP, Unterlage 19.3) wurden die artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten
Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch den Ausbau der BAB A6
erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt. Ferner wurden die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für
eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft.
Unter der Voraussetzung, dass die in der saP genannten Vermeidungsmaßnahmen sowie die CEF-Maßnahme zu
Gunsten des Schwarzspechts (s. Unterlage 19.1.3) durchgeführt werden, entstehen außer bei der Zauneidechse
bei allen relevanten Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und allen Vogelarten gem. Art. 1 der
Vogelschutzrichtlinie keine Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG.
Trotz der Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen (Entwertung des Lebensraums vor Baubeginn, Abfang und
Umsiedeln) ist bei der Zauneidechse als Tierart des Anhang IV FFH-RL durch den Ausbau der A 6 der
Verbotstatbestand des § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 des BNatSchG erfüllt. Die Prüfung der naturschutzfachlichen
Voraussetzungen der Ausnahmeregelung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ergibt, dass keine zumutbaren Alternativen
vorhanden sind und das Vorhaben zu keiner nachhaltigen Verschlechterung des Erhaltungszustandes der
Zauneidechse führt bzw. dass ich der jetzige lokal günstige Erhaltungszustand aufgrund des geplanten Vorhabens
nicht verschlechtern wird.
Die naturschutzfachlichen Voraussetzungen für eine ausnahmsweise Zulassung des Vorhabens nach § 45 Abs. 7
BNatSchG liegen damit vor.
6.2 Betroffenheit von Schutzgebieten und -objekten
Natura 2000-Gebiete 6.2.1
Im PlanG und dessen näherer Umgebung liegen keine Schutzgebiete des europäischen Schutzgebietsnetzes
Natura 2000.
Das nächstgelegene FFH-Gebiet 6632-371 „Rednitztal in Nürnberg“ befindet sich in ca. 5,5 km Entfernung
nordöstlich der AS Schwabach-West. Aufgrund der weiten Entfernung zum Vorhaben sind erhebliche
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele und maßgeblichen Bestandteile des Gebiets auszuschließen.
Weitere Schutzgebiete und –objekte 6.2.2
Zwischen der Tank- und Rastanlage Kammersteiner Land und der AS Schwabach-West befindet sich das
Landschaftsschutzgebiet „Südliches Mittelfränkisches Becken westlich der Schwäbischen Rezat und der Rednitz
mit Spalter Hügelland, Abenberger Hügelgruppe und Heidenberg (LSG West)“.
Der Schutzzweck des Schutzgebietes beinhaltet die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu gewährleisten
bzw. wiederherzustellen; die Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes zu erhalten und den
besonderen Erholungswert für die Allgemeinheit zu bewahren oder zu verbessern.
Mit dem Ausbauvorhaben sind kleinflächig temporäre sowie dauerhafte Eingriffe in Teile des
Landschaftsschutzgebietes verbunden. Temporäre Baustellenzufahrten werden nach Ende der Baumaßnahme
wieder zurückgebaut. Durch die Ansaat und Gehölzpflanzungen der Gestaltungsmaßnahme 3 G beidseitig der
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 18
Autobahn wird das Landschaftsbild wiederhergestellt, wodurch der Schutzzweck des Gebietes keine erheblichen
Beeinträchtigungen erfährt.
Weitere Schutzgebiete nach BNatSchG sind im PlanG nicht vorhanden.
6.3 Eingriffsregelung gem. § 15 BNatSchG
Die sich aus dem 6-streifigen Ausbau ergebenden, unvermeidbaren Beeinträchtigungen von Natur und
Landschaft ergeben einen naturschutzfachlichen Kompensationsbedarf in Höhe von 1.402.210 Wertpunkten
gem. BayKompV.
Mit den vorgesehenen naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (6 A – 9 A, 10 E) können die
Eingriffe in die beeinträchtigten Biotopstrukturen vollständig ausgeglichen bzw. ersetzt werden. Die genannten
Maßnahmen umfassen eine Fläche von 204.648 m², die einen Umfang von insgesamt 1.409.912 Wertpunkten gem. BayKompV entsprechen. Die Funktionen der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima und Luft sind durch die
naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen abgedeckt.
Nicht flächenbezogen bewertbare Beeinträchtigungen betreffen die Habitatfunktion und das Landschaftsbild.
Artenschutzrechtlich relevanten Beeinträchtigungen wird mit den vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen
entgegengewirkt. Durch die CEF- bzw. FCS-Maßnahmen 4 A CEF und 5 A FCS werden Ersatzlebensräume für den
Schwarzspecht und die Zauneidechse geschaffen.
Nach Ende der Baumaßnahmen wird das Landschaftsbild mit den vorgesehenen landschaftsgestalterischen
Maßnahmen wiederhergestellt bzw. neu gestaltet (3 G).
Insgesamt wird der durch das Vorhaben verursachte Eingriff in Natur und Landschaft mithilfe der
Vermeidungs-, Gestaltungs-, Artenschutz-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vollständig kompensiert.
7 Erhaltung des Waldes nach Waldrecht
7.1 Beanspruchung von Waldflächen
Das PlanG liegt gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) benachbart zum Verdichtungsraum
Nürnberg / Fürth / Erlangen/ Schwabach im „Allgemeinen Ländlichen Raum“
Abb. 1: Auszug Strukturkarte LEP Bayern
Lage des PlanG Stand: 1. März 2018
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 19
Gemäß LEP sollen große zusammenhängende Waldgebiete, Bannwälder und landeskulturell oder ökologisch
besonders bedeutsame Wälder vor Zerschneidungen und Flächenverlusten bewahrt und die Waldfunktionen
gesichert und verbessert werden (G 5.4.2 LEP).
Laut Regionalplan Region Nürnberg „ ...ist anzustreben, dass auch die außerhalb des großen
Verdichtungsraumes Nürnberg/Fürth/Erlangen liegenden größeren zusammenhängenden und noch weitgehend
geschlossenen Waldgebiete vor weiteren Zerschneidungen durch Infrastruktureinrichtungen und andere
Nutzungsänderungen bewahrt werden.“ (G 5.4.4.1). Ebenso formuliert es der Regionalplan Region
Westmittelfranken: „Die großen zusammenhängenden Waldgebiete in den Naturräumen […] Mittelfränkisches
Becken […] gilt es möglichst vor Zerschneidungen und Flächenverlusten zu bewahren“. (5.4.4.1 (G).
Mit dem bestandsnahen Ausbau der Aurobahn wird diesem Grundsatz Rechnung getragen.
Des Weiteren ist es lt. Regionalplan Region Nürnberg „ ... von besonderer Bedeutung, dass die ökologisch
verarmten Nadelwaldbestände, insbesondere im Mittelfränkischen Becken […] durch Hebung des
Laubwaldanteiles wieder in naturnahe und damit ökologisch reichhaltigere Wälder übergeführt werden“.
(G 7.1.4.2).
Die Waldflächen zwischen der GVS Kammerstein – Unterreichenbach und der AS Schwabach-West besitzen
gemäß Waldfunktionsplan (Region Nürnberg) „besondere Bedeutung für den regionalen Klimaschutz“, „... für
den Lärmschutz“ und „... „für die Erholung“. Darüber hinaus sind sie als Bannwald im Waldfunktionsplan
ausgewiesen.
Auszug Waldfunktionskarte
Waldfunktionskarte für den Landkreis Roth und die Stadt Schwabach
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 20
Das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Waldes besteht u.a. durch die im Waldfunktionsplan dargestellten
Waldfunktionen. Dem gegenüber steht das öffentliche Interesse am Ausbau der Autobahn, sodass die Erlaubnis
zur Änderung der Nutzungsart (Rodung), ggf. unter Auflagen, erteilt werden kann.
Die Erlaubnis ist zu erteilen, sofern Nachteile für die Schutzfunktion des Waldes nicht zu befürchten sind und
wenn die Erholungsfunktion des Waldes nicht geschmälert wird. Im Bannwald kann die Erlaubnis erteilt werden,
wenn sichergestellt ist, dass angrenzend an den vorhandenen Bannwald ein Wald neubegründet wird, der
hinsichtlich seiner Ausdehnung und seiner Funktionen dem zu rodenden Wald annähernd gleichwertig ist oder
gleichwertig werden kann.1
Für den vorliegenden Ausbau der A6 muss Wald im Sinne des Art. 2 BayWaldG gerodet werden. Infolge der
überwiegend einseitigen Verbreiterung nach Süden sind flächenhafte Eingriffe in Waldbestände unvermeidbar.
Um Wald nur im unbedingt notwendigen Umfang zu beanspruchen, wird das Baufeld begrenzt und es werden bei
Bedarf während der Bauzeit Biotopschutzzäune (Maßnahmen 1.3 V) aufgestellt, um an das Baufeld grenzende,
durch das Baugeschehen gefährdete Waldflächen zu schützen.
Davon unberührt bleibt - auch während der Bauzeit - die Verpflichtung zur Aufrechterhaltung von Zu- und
Abfahrten zur Waldbewirtschaftung.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über den Umfang der beanspruchten Waldflächen:
Betroffenes Waldge-biet
Gebietskulisse gem. Waldfunktionsplan Vorübergehende
Inanspruchnahme Rodung
Dechenwald
Baderslohe
Wolfslohe
Schattenlohe
Ohne besondere Bedeutung 7,06 ha 10,47 ha
Laubenhaid
(östlich GVS Kammer-Bannwald, rechtskräftig 0,57 ha 0,55 ha
1 Art.9 Abs.6 BayWaldG
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 21
Betroffenes Waldge-biet
Gebietskulisse gem. Waldfunktionsplan Vorübergehende
Inanspruchnahme Rodung
stein – Oberreichenbach bis Bauende)
besondere Bedeutung:
- für den regionalen Klimaschutz
- für den Lärmschutz
- für die Erholung Stufe II
Summe 7,63 ha 11,02 ha
Wie die o.g. Tabelle zeigt, wird Wald im Umfang von 11,02 ha dauerhaft für das Ausbauvorhaben gerodet, davon
0,55 ha Bannwald und 10,47 ha Wald ohne besondere Bedeutung.
.
7.2 Schutz des Waldbestandes und waldrechtlicher Ausgleich
Die vorübergehend in Anspruch genommenen Waldflächen werden nach Ende der Baumaßnahmen
wiederhergestellt.
Für den dauerhaften Verlust von Bannwald wird gemäß gemeinsamer Abstimmung vom 27.07.2018 mit dem
AELF Ansbach eine flächengleiche Ersatzaufforstung geleistet. Gemäß § 9 Abs. 6 BayWaldG erfolgt die
Bannwald-Ersatzaufforstung im Anschluss an den bestehenden Bannwald „Laubenhaid“ (Maßnahme 9 A).
Darüber hinaus besteht keine Forderung nach weitergehenden Ersatzaufforstungen, nachdem trotz des
geplanten Ausbauvorhabens die genannten Waldgebiete ihre Waldfunktionen weiterhin erfüllen können.
Im Zuge des Ausbauvorhabens werden allerdings die aufgelassenen Kleinparkplätze als Wald-Ausgleichsflächen
angelegt.(Maßnahme 8 A).
Innerhalb des autobahnbegleitenden Vernetzungsbiotops (Maßnahme 6 A) entstehen neue Waldrandstrukturen,
die an bestehende Waldbestände anschließen.
Weiterhin sind umfangreiche Waldumbaumaßnahmen in der Ersatzfläche „Muna Langlau“ vorgesehen
(Maßnahme 10 E).
Wald-Maßnahmen Fläche nach Waldrecht
anrechenbare Größe
6 A Autobahnbegleitendes Vernetzungsbiotop 4,80 ha 1,57 ha*
8 A Waldneubegründung Wald-Ausgleich Parkplatz „Dechenwald“
0,77 ha 0,77 ha
9 A Waldneubegründung Bannwald-Ersatz „Laubenhaid“
0,60 ha 0,60 ha
10 E Waldumbau „Muna Langlau“
13,22 ha 12,44 ha*
Gesamt 19,39 ha 15,38 ha
* anrechenbare Fläche beinhaltet nur die Waldflächen, ausgenommen sind Offenlandbiotope
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 22
8 Literaturverzeichnis
BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT:
Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV). Arbeitshilfe zur Biotopwertliste - Verbale
Kurzbeschreibungen. Stand Juli 2014.
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND VERBRAUCHERSCHUTZ:
Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (Stand: 31.03.2014)
Hinweise zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Wald für Eingriffe in Natur und Landschaft nach dem
Naturschutzrecht. Stand 07/2013.
Kompensationsmaßnahmen im Wald – Gemeinsame Hinweise von StMUV und StMELF (Schreiben vom
26.02.2018)
BAYERISCHE STAATSREGIERUNG:
Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft (Bayerische
Kompensationsverordnung – BayKompV) vom 7. August 2013
BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG (BMVBS):
Richtlinien zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau
(RE, Ausgabe 2012)
Richtlinien für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP, Ausgabe 2011)
Musterkarten für die einheitliche Gestaltung landschaftspflegerischer Begleitpläne im Straßenbau
(Musterkarten LBP, Ausgabe 2011)
OBERSTE BAUBEHÖRDE IM BAYERISCHEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN, FÜR BAU UND VERKEHR:
Vollzugshinweise zur Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) vom 7. August 2013 für den
staatlichen Straßenbau – Vollzugshinweise Straßenbau (Fassung mit Stand 02/2014)
BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN, FÜR LANDESENTWICKLUNG UND HEIMAT:
Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP). Teilfortschreibung vom 01.03.2018.
PLANUNGSVERBAND REGION NÜRNBERG:
Regionalplan Region Nürnberg (7)
REGIONALER PLANUNGSVERBAND WESTMITTELFRANKEN:
Regionalplan Region Westmittelfranken (8)
BAYERISCHE FORSTVERWALTUNG (2018):
Waldfunktionskarte für den Landkreis Roth und die Stadt Schwabach.
DR. H. M. SCHOBER GESELLSCHAFT FÜR LANDSCHAFTSARCHITEKTUR (2017):
Liegenschaft Langlau, Regierungsbezirk Mittelfranken (Liegenschafts-Nr. 0930026), Flächendeckende
Potenzialerhebung für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Basis der BayKompV
FORSCHUNGSGESELLSCHAFT FÜR STRASSEN- UND VERKEHRSWESEN (2017):
Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen
(Entwurf)
Waldgesetz für Bayern (BayWaldG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Juli 2005 (GVBl. S. 313,
BayRS 7902-1-L), das zuletzt durch § 1 Nr. 392 der Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286) geändert
worden ist
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 23
9 Anhang
9.1 Amtliche Biotopkartierung
Biotop-Nr. / Teilfläche
Stand Beschreibung
6631-0026
-002
-004
-007
17.09.1991
Aktualisie-rung
24.02.2010
HECKEN UND ALTGRASFLUREN UM DECHENDORF
Hecken und Altgrasfluren in kleinteiliger Feldflur um Dechendorf.
Numerierung von West nach Ost.
Hecken: zur Ausbildung gelangen in der Mehrzahl (Teilflächen 02, 03, 05, 06,
011, 012) homogene kompakte und dichte Schlehenhecken auf Ackerrainen oder
an Wegen; sie sind vergesellschaftet z.T. mit höheren Anteilen an Holunder oder
Wildrose. Infolge der Düngerbeeinflussung sind die Krautsäume durchwegs nitrophil geprägt, im Bestandsinneren fehlt eine Krautschicht weitgehend; selten sind die Säu-me von Wirtschaftsgräsern (Quecke, Glatthafer und Knaulgras) geprägt.
Besonderheiten: Teilfläche 06, teilweise lichter, jüngerer Schlehenaufwuchs, teilweise dichte Schlehenhecke am Ostrand von mächtiger Alteiche begrenzt.
Teilfäche 07: außerordentlich mächtige und landschaftsbildprägende Eichenbaum-
hecke, welche von sehr dichtem Haselstrauchunterwuchs begleitet wird.
Altgras: Teilfläche 01 und 04: süd- bzw. südwestexponierte Ranken zwischen Acker-standorten bzw. zwischen Acker und Weg (Teilfläche 01); zur Ausbildung gelangen überwiegend glatthafer- und straußgrasreiche Gesellschaften mit höheren Anteilen an Schafgarbe, Mausohrhabichtskraut, Heidenelke und Tüpfeljohanniskraut, punktuell mit Ansätzen auch zu Magerrasen bodensauer. Pufferstreifen bei Altgrasbeständen wünschenswert.
Allgemein:
bei den Heckenstrukturen in Hofnähe sind randliche Ablagerungen von Baumateria-lien, Brennholz und Altmaschinien Usus. Der Ort ist durch zahlreiche Obstgärten und Einzelbäume sehr gut in die Landschaft eingebunden.
6631-1026
-001
-002
-003
-004
24.09.2009 Magere Altgrasbestände nördlich Schattenhof
Die Flächen befinden sich auf den bis zu 5 m hohen, geschütteten Wällen und den Anschlussflächen um die Tank- und Rastanlage Kammersteiner Land der A7 angren-zend an den Kiefernforst.
Die Wälle und Anschlussflächen sind Rohbodenstandorte ohne Oberbodenauftrag. Es haben sich krautarme Altgrasbestände mit Straußgras, Rotschwingel und Drahtschmiele gebildet auf denen sich der Besenginster als Sukzessionsgehölz mit einem Deckungsgrad von bis zu 50% ausgebreitet hat. Daneben Aufkommen anderer Gehölzarten wie Salweide, Zitterpappel und Kiefer. An Magerkeitszeigern sind neben den Grasarten Wiesenflockenblume, Kronwicke, Sichelklee mit Stetigkeit vertreten, Leguminosen sind vor allem am Unterhang mit hohem Anteil vertreten. Am Hangfuß sind Landreitgras, Lupinen und Ruderalarten (Rainfarn) eingestreut (sonstige Flächen-anteile).
Hier auch Gehölzpflanzungen mit Ahorn, Esche, Vogelbeere.
In TF3 ist Anteil an Krautarten auf dem Wall deutlich geringer, z.T. offene Bodenberei-che (sonstige Flächenanteile). Die im Westen anschließenden ebenen Flächen (auch TF 4) werden von Extensivgrünland mit Rotschwingel und Straußgras eingenommen. Auch hier Ginsteraufkommen jedoch mit deutlich geringerem Deckungsgrad. Stellen-weise kommen Ruderalarten wie Ackerkratzdistel, Rainfarn zur Dominanz (sonstige Flächenanteile), staunasse Flächen sind binsenreich.
6631-1028
-001
24.09.2009 Zwergstrauchheide und Extensivwiese südlich Volkersgau
Die Fläche liegt auf einer Freileitungstrass, die als breite Schneise durch den Kiefern-forst verläuft und grenzt an Wald, Wiesen und Ackerflächen.
Ausgebildet sind grasreiche Besenginsterheidebestände mit Rotem Straußgras und Rotschwingel, arm an sonstigen Magerkeitszeigern und Krautarten, sowie Besenhei-debestände mit Beimischung von Preisel- und Heidelbeere; hier vereinzelt Kiefernauf-
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 24
Biotop-Nr. / Teilfläche
Stand Beschreibung
wuchs. Im Norden, in den Randbereichen des Waldes und im Übergang zum Grünland artenarme Extensivwiese mit Kleinem Habichtskraut, Frühlingsfingerkraut und Herbst-löwenzahn.
6631-1033
-001
25.09.2009 Verlandungsvegetation und Weidengebüsche südlich Gaulnhofen
Zwei seit langer Zeit nicht mehr bewirtschaftete Teiche am Waldrand unter einem lichten Gehölzbestand.
In beiden Teichen Reste von Großseggenried mit Sumpf- und Blasensegge mit einge-streuten Hochstauden (Gilbweiderich und Wolfstrapp) sowie Verlandungsröhricht mit Rohrglanzgras und Rohrkolben. Weite Teile des ehemaligen Teichbodens werden von Weidengebüschen und Pappelaufwuchs (sonstige Flächenanteile) eingenommen.
6631-1036
-001
-002
-003
29.09.2009 Feuchtbiotopkomplex westlich Dechendorf
Die Flächen liegen in dem schmalen Wiesentälchen der Volkach und in den angrenzen-den flachen Hangbereichen; Waldreste, Wiesen, Ackerflächen und Gehölzbestände grenzen an.
TF1: Nasswiesen und Hochstaudenfluren beidseits des Grabenlaufs; auf den quelligen Hangbereichen sind binsenreiche Bestände mit Sumpfsegge, Zweizeilige Segge und Sumpfschachtelhalm ausgebildet die im Oberhang in grasreiche Intensivwiesen über-gehen. Während die oberen Bereiche regelmäßig gemäht werden, verbrachen die Flächen entlang des Bachgrabens; hier vor allem Sumpfseggenbestände und Mäde-süß-Brennnessel-Hochstaudenfluren als bis zu 4 m breiter, artenarmer Saum. Entlang des Bachgrabens stocken einzelne hohe Baumweiden. Auf der Nordseite befindet sich eine Fichten-Kiefernreihe auf der Fläche (sonstige Flächenanteile).
TF2: Artenarmer Waldsimsen-Brennessel-Bestand an einem quelligen Hang, umgeben von Nadelforst.
TF3: Artenarme Nasswiese umgeben von Intensivwiesen und angrenzend an eine Ackerfläche.
Wechselnde Dominanzbereiche mit Waldsimse, Zweizeilige Segge oder Flatterbinse inselartig innerhalb einer Fettwiese (sonstige Flächenanteile).
6631-1041
-010
27.08.1991
Aktualisie-rung
24.02.2010
HECKEN UND BEGLEITVEGETATION UM HAAG
Hecken und Begleitvegetation am südöstlichen Kartenblattrand um Haag. Zur Aus-bildung kommen überwiegend relativ artenarme kürzere Heckenstücke entweder im Kontaktbereich zur angrenzenden Siedlung, an Wegen oder an Grundstücksgrenzen.
Numerierung von West nach Ost.
Teilfläche 01: dichte kompakte Haselhecke als Einfriedung von Aussiedlerhof. Die angrenzenden Baumhecken wurden wegen fehlender Qualität nicht erfaßt.
Teilflächen 02 - 08: westlich um Haag in der Feldflur an Rainen stockend: relativ schma-le, nur 1-2 m breite artenarme Schlehenhecken mit einzeln eingestreuten Rosen und Holundern auf Ackerterrassen. Alter: meist jüngere, kaum vergreiste Ausbildungen jedoch durch Beeinträchtigung der angrenzenden Nutzung auch aufgekahlt.
Teilfläche 06: Schlehenhecke am Privatgrundstück, welche von einzelnen Kiefern und Eichen überstellt ist.
Teilfläche 09, 011, 013-015: teilweise strauch-, teilweise eichenreiche Baumhecken auf Rain zwischen Acker, Graben und Weg. Alte, grabenferne Pflanzung zwischen Acker (Norden) und Grünland; von der Biotoptypenansprache Mischung zwischen gewässer-begleitendem Gehölzsaum und Hecke. Dominanz von Alteichen mit Stockausschlägen von Bruchweiden. Im Unterwuchs Holunder und punktuell auch höherer Anteil Grauer-le.
Teilfläche 010: Eichenbaumhecke mit Schlehenunterwuchs.
Teilfläche 012: lichte Eichenbaumhecke zwischen Straße und Hofstelle mit Ablagerun-gen von organischem Unrat; spärlicher Unterwuchs aus Schlehe und Holunder.
In Bezug auf die Krautschicht der Hecken ist festzustellen, daß sie in der Regel relativ artenarm und stark nitrophil beeinflußt sind, abschnittsweise höherer Anteil an Wirt-schaftsgräsern wie Glatthafer oder Knaulgras sowie Klettenkerbel und Beifuß.
Teilflächen 016, 017: beidseits eines Feldweges liegende bis zu 8 m breite Raine. Im Westen der südlichen Struktur kompakte Schlehenhecke mit eingestreuten Salweiden, auf der Nordseite lückig werdend. Im übrigen Bereich Altgrasbestände; im Bereich der Teilfläche 016 mit Horstrotschwingel, Schafschwingel; stark bultig ausgeprägte Struk-
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 25
Biotop-Nr. / Teilfläche
Stand Beschreibung
turen; in den übrigen straußgrasreich mit Rundblättriger Glockenblume, Heidenelke, Pimpernelle und Heidekraut. Im Bereich dieser Strukturen Gehölzaufwuchs bzw. jün-gere Anpflanzung von Weißdorn, Schlehe und Rosa.
6631-1062
-001
17.09.2009 Extensivwiese in der Auffahrtsschleife der AS Schwabach-West
Die wenig typische Extensivwiese grenzt an Gehölze innerhalb der Auffahrtsschleifen. Die Fläche ist in den meisten Bereichen artenreich und krautreich (Spitz-Wegerich, Wiesen-Labkraut). Eingestreut sind auch Arten der Sandmagerrasen, wie Schaf-Schwingel, Kleiner Sauer-Ampfer, Hasen-Klee, Besen-Heide und Färber-Ginster. Wei-tere typische Arten sind Glatthafer, Hornklee, Margerite, Goldhafer, Wiesen-Flockenblume und Wolliges Honiggras. Größere Teilbereiche sind ruderalisiert (Rain-farn, Acker-Kratzdistel, Beifuß). Artenarme Teilbereiche mit hohem Anteil an Ruderal-Arten oder grasreiche Teilbereiche ohne Zeigerarten wurden als "Sonstige Flächenan-teile" verschlüsselt. In Teilbereichen leichte Verbuschung mit Rosen und anderen Sträuchern.
Das Biotop setzt sich im Osten auf TK 6632 fort.
6631-1063
-001
13.10.2009 Magere Altgrasfluren und Gehölzinitial südlich Gaulnhofen
Südexponierte Böschung entlang der BAB A7
Hanganschnitt mit Ausblidung einer grasgeprägten, mageren Altgrasflur; dominante Arten sind Rotstraußgras, Rot- und Schafschwingel, Kräuter sind nur mit geringer Dekung beteiligt (Johanniskraut, Kleiner Sauerampfer). Regelmäßig vorhanden sind moosige Zwischenflächen, z.T. mit kleinflächig offenen Sandstellen. Im Mittel- und Oberhang Besenginstergebüsche und einzelner Gehölzaufwuchs (Eichen).
Im Unterhang Störungszeiger wie Ackerkratzdistel.
6632-1043
-001
-002
24.10.2009 Extensivwiesen in den Auffahrtsschleifen der AS Schwabach-West
Die wenig typischen Extensivwiesen grenzen an Gehölze innerhalb der Auffahrtsschlei-fen. Typische Arten sind Glatthafer, Wiesen-Labkraut, Spitz-Wegerich, Hornklee, Margerite, Goldhafer, Wiesen-Flockenblume, Schaf-Schwingel und Wolliges Honig-gras. Größere Teilbereiche sind ruderalisiert (Rainfarn, Acker-Kratzdistel, Beifuß). Artenarme Teilbereiche mit hohem Anteil an Ruderal-Arten oder grasreiche Teilbe-reich ohne Zeigerarten wurden als "Sonstige Flächenanteile" verschlüsselt. In Teilbe-reichen leichte Verbuschung mit Rosen und anderen Sträuchern.
TF 01 ist in den meisten Bereichen artenreich und krautreich (Spitz-Wegerich, Wiesen-Labkraut). Eingestreut sind auch Arten der Sandmagerrasen, wie Schaf-Schwingel, Kleiner Sauer-Ampfer, Hasen-Klee, Besen-Heide und Färber-Ginster.
TF 02 ist relativ artenarm und in Teilbereichen krautreich (Spitz-Wegerich, Wiesen-Labkraut, Echtes Labkraut, Klee).
TF 01 setzt sich im Westen auf TK 6631 fort.
6731-1065
-001
11.05.2010 Aufgelassener Teich westlich Albersreuth
Im Forst westlich Albersreuth liegt ein aufgelassener, nicht mehr bespannter Fisch-teich. Im Osten grenzt auf der anderen Seite des Uferwalles ein intensiv genutzter Forellenteich an. Von Südwesten fließt dem Teich ein Waldgraben mit geringer Was-serführung zu. Ein Teichauslass / Mönch ist nicht zu erkennen. Auf dem sumpfigen Teichboden wächst ein Seggenried mit Blasensegge, Flatterbinse und etwas Grauseg-ge. Eingestreut sind feuchte Hochstaudenfluren mit Gewöhnlichem Gilbweiderich und Blutweiderich. Kleinflächig ist Röhricht mit Rohrglanzgras und Aufrechtem Igelkolben vorhanden. Örtlich kommt das Sumpf-Blutauge vor. Auf dem gesamten Teichboden ist initialer Aufwuchs von Gehölzen mit Ohrweide, Hängebirke und Waldkiefer vorhanden.
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 26
9.2 Eigenkartierte Biotope
Biotop-Nr. Biotoptyp(en) Kurzbeschreibung
Ö 01 WX Naturnahes, mesophiles Gebüsch im Anschluss an Kiefernwald beiderseits einer Waldwegüberführung, nordseitig der A6. Gehölze: Eiche, Eberesche, Pappel.
Ö 02 WH Naturnahe Hecke auf Böschung beiderseits einer Waldwegüberführung, südseitig der A6. Gehölze: Hasel, Wildrose, Schlehe, Eberesche, Eiche (jung), Zitterpappel, Birke, auch Kiefer.
Ö 03 VU Teich am Rand eines Kiefernwaldes und sonst von Intensivgrünland umgeben. Ufer bleibt ein schmaler Streifen ungemäht. Im Teich kommt die Gelbe Teichrose vor, sowie Algen und Wasserlinsen.
Ö 04 GH Aufgelassener Teich nahe einer Kreisstraße im Kiefernwald, mit feuchter Hochstau-denflur bewachsen (Braunwurz, Binsen, Gilbweiderich, Minze, u.a.)
Ö 05 WH Naturnahe Hecken entlang einer Kreisstraße nordseitig einer Unterführung der A6. Gehölze: Birke, Feldahorn, Schlehe, Hasel, Weißdorn.
Ö 06 VH, VU, XU, SI Tümpel am Überlauf des Rückhaltebeckens nordseitig der A6, großflächig mit Schilf-rohr bewachsen, kleiner Freiwasserbereich, im Anschluss nasse Initialvegetation (Binsen)
9.3 Bodendenkmäler
Bodendenkmal im PlanG Geofachdaten: © Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2018
Denkmalnummer Beschreibung Verfahrensstand
D-5-6631-0002 Siedlung der Bronzezeit, Grabhügel vorgeschichtlicher Zeit-stellung.
Benehmen nicht hergestellt.
D-5-6631-0002
nicht im PlanG
.00
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 27
9.4 Ökoflächenkataster
Ökoflächen gem. Bayerischem Ökoflächenkataster bei Kitschendorf
Geofachdaten: © Bayerisches Landesamt für Umwelt 2018
Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2018
Ökoflächen gem. Bayerischem Ökoflächenkataster im Bereich „Kammersteiner Land“
Geofachdaten: © Bayerisches Landesamt für Umwelt 2018
Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2018
136586
136587
136590
.00
136588
außerhalb des UG
184093
135440
135439
außerhalb des UG
78897
A6 Heilbronn – Nürnberg Unterlage 19.1.1
östl. Triebendorf – AS Schwabach-West ,/6-streifiger Ausbau Textteil zum LBP
WGF Landschaft 28
Ökoflächen gem. Bayerischem Ökoflächenkataster im Bereich der AS Schwabach-West
Geofachdaten: © Bayerischs Landesamt für Umwelt 2018
Geobasisdaten: © Bayerische Vermessungsverwaltung 2018
Objekt-nummer
Flächentyp Bezeichnung des Eingriffs
136586 Ausgleichs- und Ersatzfläche Kitschendorf
136587 Ausgleichs- und Ersatzfläche Unbekannt, fehlender Eintrag in LfU-Datenbank vom März 2018
136588 Ausgleichs- und Ersatzfläche Unbekannt, fehlender Eintrag in LfU-Datenbank vom März 2018
136590 Ausgleichs- und Ersatzfläche Kitschendorf
78897 Ausgleichs- und Ersatzfläche S-100-04 Weingässchen I
135439 Ausgleichs- und Ersatzfläche Wohnbebauung an der Wolkersdorfer Hauptstraße
135440 Ausgleichs- und Ersatzfläche Wohnbebauung an der Wolkersdorfer Hauptstraße
184093 Ausgleichs- und Ersatzfläche Bebauungsplan Nr. 10 Kleinschwarzenlohe 1. Änderung
7367 Ausgleichs- und Ersatzfläche S-92-98 (städtebaulicher Vertrag)
134866 Ausgleichs- und Ersatzfläche Keine Angabe
151291 Ökokonto Keine Angabe
7367
außerhalb des UG
außerhalb des UG
151291
134866