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Es gibt keinen empirischen Nachweis für einen bestehenden beziehungsweise bevorstehenden Ärztemangel • Die Absolventenzahlen an den Hochschulen liegen seit mehr als einem Jahrzehnt konstant bei etwa 9000 im Jahr; 90 Prozent aller Studienanfänger beenden das Medizinstudium mit Erfolg - PowerPoint PPT Presentation
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Ärztliche Versorgung
Nur eine Frage derrichtigen Planung?
26. Februar 2011Tellow
Björn Griese
Vergleich der Altersstruktur der Bevölkerung
Björn Griese
gesamt <20 J. >65 J.
1995 2007 +/- 1995 2007 +/- 1995 2007 +/-
Bundesrepublik 81,817 82,218 0,401 18,478 17,172 -1,306 12,732 16,299 3,567
M-V 1,823 1,680 -0,143 0,480 0,298 -0,182 0,227 0,355 0,128
HWI 0,053 0,452 0,399 0,011 0,006 -0,005 0,007 0,011 0,004
SN 0,115 0,963 0,848 0,027 0,014 -0,013 0,014 0,022 0,008
NWM 0,114 0,119 0,005 0,030 0,022 -0,008 0,014 0,022 0,008
PCH 0,107 0,100 -0,007 0,028 0,017 -0,011 0,013 0,021 0,008
DM 0,099 0,084 -0,015 0,025 0,014 -0,011 0,013 0,019 0,006
Arztzahlen im ambulanten Bereich
Björn Griese
Ärztemangel in Deutschland?
Björn Griese
Es gibt keinen empirischen Nachweis für einen bestehenden
beziehungsweise bevorstehenden Ärztemangel
• Die Absolventenzahlen an den Hochschulen liegen
seit mehr als einem Jahrzehnt konstant bei etwa 9000
im Jahr; 90 Prozent aller Studienanfänger beenden
das Medizinstudium mit Erfolg
• Auf jeden Studienplatz kommen aktuell 4,4
Bewerber
(2000: 2,55 Bewerber)
• Derzeit arbeiten 17.000 deutsche Ärzte im
Ausland, etwa
20.000 ausländische Ärzte sind in
Deutschland beschäftigt
Quelle: Ärzte Zeitung, 17.11.2010
Ärztemangel in Deutschland?
Björn Griese
Kein Ärztemangel, aber genauer betrachtet…
• verteilen sich die ÄrztInnen ungleich auf Stadt und
Land (tendenzielle Überversorgung in den Städten
und wachsende Unterversorgung auf dem Land)
• verteilen sich die ÄrztInnen ungleich auf reichere
und ärmere Stadtteile (z.B. Charlottenburg und
Neukölln in Berlin)
• gibt es mehr FachärztInnen als HausärztInnen
• steigt die Zahl der FachärztInnen und sinkt
die Zahl der HausärztInnen
Bedarfsplanung
Björn Griese
Damit es nicht zu viele, aber auch nicht zu wenige Vertragsärzte und -psychologen gibt, gibt es eine bundesweite Bedarfsplanung. Diese regelt, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten es in einer Region geben muss, um eine ausreichende ambulante Versorgung zu gewährleisten.
Quelle: KV Berlin, Homepage
Bedarfsplanung
Björn Griese
Gesetzliche Einschränkung der Niederlassungsfreiheit
Die Bedarfsplanung wurde 1993 eingeführt, um in
überversorgten Regionen weitere Niederlassungen zu
verhindern. Seitdem gilt: Ärzte und Psychotherapeuten
können sich nur neu niederlassen oder anstellen lassen,
wenn es einen freien Arztsitz gibt. Die Berufsaus-übung
als Vertragsarzt oder -psychotherapeut ist nur noch in
den Fachgebieten möglich, die nicht wegen
Überversorgung gesperrt sind. Ob ein
Bereich für eine Niederlassung oder Anstellung
"offen" oder "gesperrt" ist, legt der
Landesausschuss der Ärzte und
Krankenkassen regelmäßig fest.
Quelle: KV Berlin, Homepage
Björn Griese
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das höchste Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen Deutschlands. Er ist durch den Gesetzgeber beauftragt, in vielen Bereichen über den Leistungsanspruch der Solidargemeinschaft von etwa 70 Millionen in Deutschland gesetzlich krankenversicherten Menschen rechtsverbindlich zu entscheiden.
Quelle: Wikipedia
Gemeinsamer Bundesausschuss
Gemeinsamer Bundesausschuss
Björn Griese
Er trifft vielfältige Entscheidungen zu Fragen der gesundheitlichen Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Daneben ist er mit Qualitätssicherung und Qualitätsmanagementaufgaben betraut. Der Ausschuss wird vom Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) durch Gutachten unterstützt.
Björn Griese
Insbesondere verfügt er über eine generelle Kompetenz zum Ausschluss oder zur Einschränkung von Leistungen ... Weitere wesentliche Aufgaben sind unter anderem der Beschluss von Richtlinien, die für Vertragsärzte, Krankenhäuser, Versicherte und Krankenkassen die einzelnen Leistungen konkretisieren, zum Beispiel in den Bereichen ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Früherkennung, Bedarfsplanung, häusliche Krankenpflege und
Arzneimittel. Der Ausschuss hat
schließlich über die
Zulassung neuer Untersuchungs-
und ...
Gemeinsamer Bundesausschuss
Björn Griese
Der Ausschuss hat 13 stimmberechtigte Mitglieder:
5 Vertreter der Kostenträger (GKV-Spitzenverband)
5 Vertreter der Leistungserbringer (Kassenärztliche
Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Deutsche
Krankenhausgesellschaft)
3 unparteiische Mitglieder (Vorsitzender Rainer Hess, Harald
Deisler, Josef Siebig)
bis zu 5 Patientenvertreter mit beratender Stimme (z.B. vom Deutschen Behindertenrat, der BundesArbeitsGemeinschaft
der PatientInnenstellen, der
Deutschen Arbeitsgemeinschaft
Selbsthilfegruppen e. V. sowie der
Verbraucherzentrale Bundesverband)
Gemeinsamer Bundesausschuss
Kassenärztliche Vereinigung
Björn Griese
Hauptaufgaben der KVen sind die Erfüllung der ihnen durch das SGB-V übertragenen Aufgaben (§ 77 SGB V) und die Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung (§ 75 SGB V), daneben die Vertretung der Rechte der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen und die Überwachung der Pflichten der Vertragsärzte (§ 75 SGB V Abs. 2). Die Aufgabe der Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder wird ihnen im SGB V nicht zugeschrieben.
Zum Vergleich: Ärztekammer
Björn Griese
Ärztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der deutschen Ärzte.
Die Aufgaben der Ärztekammern umfassen im
Allgemeinen: * Entwicklung von Satzungen (eigene Satzung, Berufs- & Weiterbildungsordnung) * Abnahme von Prüfungen (beispielsweise Facharztprüfungen) * Überwachung der Berufsausübung der Ärzte * Förderung der ärztlichen Fortbildung * Förderung von Qualitätssicherungsmaßnahmen ... * Führen der Ärztestatistik * Betrieb von Sozialeinrichtungen für Ärzte und deren Angehörige
Nicht zuständig sind die Ärztekammern dagegen für die
Honorar-Abrechnungen zwischen Ärzten & Krankenkassen.
Altersstruktur der niedergelassenenHausärzte in M-V
Björn Griese
StichtagHÄ
insgesamtAlter bis 39
Jahre 40-49 50-59 60 Jahre u. älter
Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl %
31.12.2001 1.205 105 8,7% 413 34,3% 361 30,0% 326 27,1%
31.12.2002 1.189 114 9,6% 413 34,7% 314 26,4% 348 29,3%
31.12.2003 1.173 116 9,9% 414 35,3% 280 23,9% 363 30,9%
31.12.2004 1.160 111 9,6% 408 35,2% 290 25,0% 351 30,3%
31.12.2005 1.143 119 10,4% 398 34,8% 305 26,7% 321 28,1%
31.12.2006 1.130 109 9,6% 392 34,7% 335 29,6% 294 26,0%
31.12.2007 1.115 101 9,1% 370 33,2% 363 32,6% 281 25,2%
31.12.2008 1.089 84 7,7% 360 33,1% 390 35,8% 255 23,4%
17.08.2009 1.065 79 7,4% 346 32,5% 411 38,6% 229 21,5%
ohne Kinderärzte Quelle: Arztregister KVMV, 09 HÄFÄ Alter Stat
Schwerpunkte in der hausärztlichenVersorgung
Björn Griese
Planungsbereich EinwohnerAnzahl
HÄ Alter
Bad Doberan
Elmenhorst 4.286 2 56, 68
Satow 5.788 2 59, 59
Sanitz 5.822 3 58, 58, 68
Demmin
Dargun 4.862 4 43, 48, 69, 70
Güstrow
Güstrow 30.705 22 davon 5 60J. und älter: 60, 65, 65, 66, 68
Ludwigslust
Neustadt-Glewe 6.708 6 43, 49, 61, 62, 62, 72
Müritz
Waren 21.338 18 davon 4 älter als 60: 62, 64, 64, 66
Parchim
Brüel 2.897 4 55, 63, 66, 66
Goldberg 3.448 5 47, 52, 63, 63, 63
Parchim 19.021 14 davon 3 älter als 60: 61, 62, 66
Rügen
Putbus 4.727 2 44, 65
Sassnitz 10.585 7 davon 2 älter als 60: 61, 67
Stand: 9.6.09 Quelle: Arztregister KV MV
Björn GrieseStand: 9.6.09 Quelle: Arztregister KV MV
Planungsbereich Einwohner Anzahl HÄ Alter
Uecker-Randow
Penkun 2.048 1 59
Ferdinandshof 3.011 2 61, 62
Torgelow 9.597 7 davon 2 älter als 60: 66, 70
Ueckermünde 10.361 6 davon 2 älter als 60: 64, 64
Mecklenburg-Strelitz
Woldegk 3.932 4 49, 57, 62, 67
Burg-Stargard 4.513 3 56, 66, 66
Nordvorpommern
Niepars 1.925 1 67
Ribnitz-Damgarten 16.397 15 davon 7 älter als 60: 64, 66, 3x 67, 71,76
Nordwestmecklenburg
Kalkhorst 1868 1 67
Dassow 4.022 2 66, 66
Wismar 44.862 27 davon 5 älter als 60: 61, 64, 69, 70, 70
Ostvorpommern
Koserow 1.681 1 65
Ducherow 2.118 1 62
Zinnowitz 3.698 3 42, 60, 63
Schwerpunkte in der hausärztlichenVersorgung
Björn Griese
Rund 2.800 vertragsärztliche Leistungserbringer in MV (rund 2.400 Ärzte in eigener Niederlassung)111 Hausarztstellen sind aktuell nicht besetzt! (offene Stellen)Im fachärztlichen Bereich sind noch Zulassungen für fünf Ärzte (vier Augenärzte, ein HNO-Arzt) möglichIm fachärztlich-internistischen Bereich bestehen Versorgungsgrade bis zu 439 %Insgesamt bestehen 39 Sonderbedarfszulassungen, davon 22 für das Gebiet Innere Medizin und 9 für (Kinder-
und Jugend-) PsychotherapeutenAufgrund in absehbarer Zeit drohender
Unterversorgung werden in 7 von 13 Planungsbereichen Investitionskostenzuschüsse und Sicherstellungszuschläge für Hausärzte gezahlt
Die gegenwärtige Situation in MV – ein paar Zahlen und Fakten
Hausärzte – Planungsbereiche
Björn Griese
Björn Griese
Für die Sonderbedarfszulassung von konservativ tätigen Augenärzten und von Nervenärzten werden trotz rechnerischer Überversorgung aufgrund erheblicher Wartezeiten Investitionskostenzuschüsse gewährtDie Fallzahlen der Haus- und Fachärzte sind im Bundesvergleich überdurchschnittlich hoch (die RLV-Fallzahlen der HÄ betrugen in MV 967 gegenüber 800 in S.-H. bzw. 826 in B.-W. im 1. Quartal 2009)Bei den Arzneimittelumsätzen pro Versicherten belegt MV im Bundesvergleich regelmäßig „Spitzenplätze“
In den letzten 10 Jahren ist die Zahl der Versicherten über 60 Jahre um 15 % gestiegen bei einem gleichzeitigen Rückgang der Zahl der Versicherten unter 60 Jahre um 17 %
Die gegenwärtige Situation in MV – ein paar Zahlen und Fakten
Björn Griese
Bedarfsplanung Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Planungsgebiet : Schwerin/Wismar/Nordwestmecklenburg Bereich : Region : 8Einwohner : 95.818 / 44.862 /118.315 30.06.2008 13004 /13006 /13058
Stand: 21.04.2009 21.04.2009Arztgruppe allgem.
Einw./Arzt Verhältniszahl
Vers.-grad rech. Soll (=100%)
Arztzahl
Grenze Überversorgung (=110%) Arztzahl
ArztbestandArztzahl
Angestellte Ärzte Anzahl
Summe Ärzte (Sp. 4 + 5 )
Anzahl
Versorgungs-grad in [%]
1 2 3 4 5 6 7
fä. Internisten 23.148 12 13 27,00 7,50 34,50 308,3
Kinderärzte 20.489 13 14 20,00 3,00 23,00 182,0
Anästhesisten 53.399 5 6 5,00 1,00 6,00 123,7
Augenärzte 19.639 14 15 18,00 0,00 18,00 136,5
Chirurgen 44.650 6 7 19,00 3,00 22,00 379,3
Frauenärzte 10.930 24 27 28,00 1,00 29,00 122,4
HNO-Ärzte 28.859 9 10 14,00 0,00 14,00 156,0
Hautärzte 35.586 8 9 10,00 0,00 10,00 137,4
Nervenärzte 30.339 9 10 13,50 0,75 14,25 166,9
Orthopäden 20.313 13 15 12,00 3,00 15,00 117,6
Urologen 43.026 7 7 9,00 0,00 9,00 149,5
Radiologen 60.678 5 5 7,00 0,80 7,80 182,7
Psychotherapeuten 10.338 26 28 31,00 0,00 31,00 123,7
Planungsbereiche - Beispiel
Bedarfsplanung: Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
Planungsgebiet : Wismar/Nordwestmecklenburg Bereich : Region : 8Einwohner : 44.862 / 118.315 30.06.2008 13006 / 13058
Stand: 21.04.2009 21.04.2009Arztgruppe allgem.
Einw./Arzt Verhältniszahl
Vers.-grad rech. Soll (=100%) Arztzahl
Grenze Überversorgung
(=110%) Arztzahl
ArztbestandArztzahl
Angestellte Ärzte
Anzahl
Summe Ärzte (Sp. 4 + 5 )
Anzahl
Versorgungs-grad in [%]
1 2 3 4 5 6 7Hausärzte 1.490 110 121 91,00 5,50 96,50 88,1
• Die Stadt Wismar und der Landkreis Nordwestmecklenburg sind in der Bedarfsplanung im hausärztlichen Bereich zu einem Planungsgebiet zusammengefasst, die Landeshauptstadt Schwerin wird gesondert betrachtet• aktuell sind in Wismar 28 Hausärzte tätig (100%=30 Hausärzte) und in Nordwestmecklenburg sind 65 Hausärzte tätig (100%=80)
•es bestehen Zulassungsmöglichkeiten für den Planungsbereich
Wismar/NWM für 24,5 Hausärzte, die Stadt Schwerin ist für weitere
hausärztliche Zulassungen gesperrt (111 %) •die freien Hausarztsitze könnten theoretisch alle in
Wismarbesetzt werden, da der Planungsbereich nicht gesperrt
ist
Planungsbereiche - Beispiel
Hausärzte – Planungsbereiche
Björn Griese
Hausärzte – Landkreise
Björn Griese
Hausärzte – Landkreise
Björn Griese
Landkreise
Planungsbereiche
Björn Griese
Großräumigkeit der Planungsbereiche verbunden mit mangelndem Einfluss auf die Wahl des Vertragsarztsitzes - keine Betrachtung der Gesamtversorgung im LandFolgen: ungünstige Verteilung der zugelassenen Ärzte – Konzentration in den städtischen Zentren Versorgungsprobleme im ländlichen Raum und in unattraktiveren Landesteilen („weiße Flecken“)In den unattraktiven Regionen des Landes dünnt sich die Versorgung immer weiter aus
lange Wegstrecken und Wartezeiten für Ärzte und Patienten, hausärztliche Versorgungsfunktionen sind nicht oder nur schwer wahrnehmbar
Unnötige Sonderbedarfszulassungen infolge lokalen Versorgungsbedarfs
Die Probleme der Bedarfsplanung nach gültigem Recht
Björn Griese
Mangelnde Berücksichtigung der Differenzierung und Spezialisierung der ärztlichen Tätigkeit aufgrund der Entwicklungen u.a. des Weiterbildungsrechts und des medizinischen Fortschritts (z.B. Problematik der Differenzierung der fachärztlichen Internisten und der Spezialisierung auf ambulante Operationen in bestimmten Fachgruppen)Folgen:Sonderbedarfszulassungen (u.a. Kardiologen, Rheumatologen, konservativ tätige Augenärzte) übermäßige Wartezeiten bzw. Behandlungsablehnungen
Ausweichen fachärztlicher Internisten auf hausärztliche Zulassungen ohne Wahrnehmung der Versorgungsfunktionen
Die Probleme der Bedarfsplanung nach gültigem Recht
Hausärzte – Gemeinden
Björn Griese
Hausärzte – NWM/ HWI/ SN
Björn Griese
Fachärzte – NWM/ HWI/ SN
Björn Griese
Björn Griese
Kleinräumige Betrachtung des Bedarfs an Leistungserbringern bis hin zur Vertragsarztsitzplanung (eine dem örtlichen Versorgungsbedarf angepasste Verteilung der Vertragsarztsitze)Berücksichtigung der Gesamtversorgungssituation im Land (Planungsbereichsübergreifend)Stärkere Berücksichtigung der verschiedenen ärztlichen Disziplinen nach dem WeiterbildungsrechtStärkere Differenzierung bezüglich des tatsächlichen Leistungsspektrums
Berücksichtigung von Altersdurchschnitt und Morbidität der Bevölkerung (Umverteilung der Zulassungsmöglichkeiten auf Landes- und auf Bundesebene)
Bedarfsplanung ändern!
Björn Griese
Differenzierung möglicher Zulassungen nach Versorgungsquoten (Zulassungen in offenen Gebieten sind erst möglich, wenn in anderen, schlechter versorgten Bereichen bestimmte Quoten erreicht sind)Größerer Handlungsspielraum der Zulassungsausschüsse bei der Bestimmung des Arztsitzes und bei Zulassungen infolge qualitativen und quantitativen VersorgungsbedarfsGrobsteuerung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, größere Spielräume für die Landesausschüsse, Feinsteuerung durch die Zulassungsausschüsse Vertragsarztsitzplanung vor Ort unter Nutzung eines bundeseinheitlichen Systems / Moduls
Bedarfsplanung ändern!
Björn Griese
Die Bedarfsplanung ist nicht für alle Probleme der vertragsärztlichen Versorgung verantwortlich („Ärztemangel“, Rahmenbedingungen, unsichere Planungsgrundlagen)Die Grundlagen der aktuellen Bedarfsplanung bilden die Versorgungswirklichkeit nicht mehr angemessen ab Eine Steuerung des ärztlichen Niederlassungsverhaltens allein mit Hilfe der Höhe der Vergütung erscheint nicht umsetzbarIn Anbetracht der geringeren Anzahl niederlassungswilliger Ärzte, der Entwicklung der Bevölkerung in Bezug auf Alter und Morbidität, der Differenzierung und Spezialisierung im Bereich der (Human-) Medizin bedarf es auch zukünftig des Instruments der Bedarfsplanung mit
zunehmenden Elementen der Feinsteuerung bis zur
Vertragsarztsitzplanung, aber auch mit flankierenden
Maßnahmen (Investitionskostenzuschüsse u.ä.)
Fazit
Björn Griese
Kleinräumige Bedarfsplanung nötig!
Kernforderungen für eine gute Bedarfsplanung:
langfristige Analyse, Planung, Umsetzung anhand bedarfs- und versorgungsrelevanter Indikatoren
kleinräumig und flexibel, sektorenübergreifend, regional, partizipativ, passgenau
PatientInnen- und Praxismobilität erhöhen
mehr Angestelltenverhältnisse, Zweigniederlassungen, Praxisbereitstellungen
Björn Griese
Kleinräumige Bedarfsplanung nötig!
Eine wohnortnahe
bedarfsgerechte, umfassende
medizinische Versorgung für
Jede/n im Krankheitsfall ist
möglich, aber sie wird und sie
muss anders bzw. neu aussehen!