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Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1431
Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische AngelegenheitenStraße der Nationen 62, 09111 Chemnitz - Postanschrift: 09107 Chemnitz____________________________________________________________________________________________________________
Nr. 119 23. März 2000 Redaktion: H. LeufenSeite 1431 bis 1451 Telefon: 0371 531 1657________________________________________________________________________________________
Inhalt
21. März 2000 Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den StudiengangElektrotechnik
21. März 2000 Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den StudiengangElektrotechnik
________________________________________________________________________________
Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik
Vom 21. März 2000
Aufgrund von § 21 Abs. 1 des Gesetzes über dieHochschulen im Freistaat Sachsen (SächsischesHochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999(Sächs. GVBl. 11/1999, S. 293) erlässt die TechnischeUniversität Chemnitz die folgende Änderungssatzung:
Artikel 1Änderung der Studienordnung
Die Studienordnung für den Studiengang Elektrotech-nik, bestätigt mit Erlass des Sächsischen Staatsminis-teriums für Wissenschaft und Kunst vom 11. Oktober1994, AZ: 2-7831.11/96 wird wie folgt geändert:1. Zu § 4 Abs. 4: Satz 4 wird wie folgt geändert:
"Nichttechnische Wahlpflichtfächer sind mit einemGesamtumfang von sechs Semesterwochenstun-den (SWS) im Grund- und Hauptstudium zu bele-gen."
2. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1 Punkt 3: Es werden einSchrägstrich und das Wort "Mikroelektronik" an-gefügt.
3. Zu § 8 Abs. 4 Satz 4: Es wird nach Satz 4 einge-fügt: "Die Auswahl von Wahlpflichtfächern ausdem in dieser Studienordnung angegebenen Fä-cherkatalog bedarf keiner Genehmigung." Satz 5wird zu Satz 6.
4. Zu § 8 Abs. 4 Satz 6: Es wird nach Satz 6 folgen-der Satz 7 eingefügt: "Eine hiervon abweichendeAuswahl von Wahlpflichtfächern aus dem Ange-bot der Pflicht- und Wahlpflichtfächer andererStudienrichtungen oder anderer Studiengänge istmöglich, aber beantragungspflichtig und wirdnach § 19 Abs. 4 der Prüfungsordnung geregelt."
5. Zu § 8 Abs. 5: Satz 2 bis 4 wird gestrichen.6. Zu Anlage 1 bis 3: Anlage 1 bis 3 erhält die als
Anhang beigefügte Fassung.7. Zu Anlage 4: Anlage 4 entfällt.8. Der Namensbestandteil "Chemnitz-Zwickau" wird
an folgenden Stellen durch den Namensbe-standteil "Chemnitz" ersetzt: Satzungsüberschrift,§ 1, § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 4 Satz 4 und § 8 Abs. 6Satz 2.
Artikel 2Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
1. Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrerVeröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma-chungen der Technischen Universität Chemnitz inKraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium abWintersemester 1999/2000 aufgenommen haben.
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1432
2. Für Studierende, die vor dem Wintersemester1999/2000 immatrikuliert wurden, gelten Über-gangsregelungen, die vom Prüfungsausschussfestgelegt werden.
Ausgefertigt aufgrund des Senatsbeschlusses derTechnischen Universität Chemnitz vom 20. Juli 1999und der Bestätigung der Anzeige durch das Sächsi-sche Staatsministerium für Wissenschaft und Kunstvom 13. Oktober 1999 (AZ: 2-7831.11/96-4).
Chemnitz, den 21. März 2000
Der Rektorder Technischen Universität Chemnitz
Prof. Dr. C. von Borczyskowski
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1433
Anlage 1{PRIVAT }Studienablaufplan für das GrundstudiumStudiengang Elektrotechnik
Fach S W S Semesterges. V Ü P 1. 2. 3. 4.
_____________________________________________________________________
Mathematik I 14 8 6 0 4/3/0 4/3/0 F Mathematik II 10 6 4 0 3/2/0 3/2/0 F
Physik 11 6 3 2 4/2/0 2/1/2 F
Informatik 8 4 4 0 2/2/0 2/2/0 F
Grundlagen der ET 16 8 5 3 3/2/0 3/2/1 2/1/2 F
Elektron. Bauelemente 7 3 2 2 2/1/0 1/1/2 Fund Schaltungen
Elektr. Energietechnik 3 2 1 0 2/1/0 LN
Grundlagen der Nach- 3 2 1 0 2/1/0 LNrichtentechnik
Theoretische Elektro- 5 3 2 0 3/2/0 Ftechnik
Konstruktions- und 5 3 2 0 2/1/0 1/1/0 FFertigungstechnik
Werkstoffe 3 2 0 1 2/0/0 0/0/1 LN
Technische Mechanik 4 3 1 0 3/1/0 F
Regelungstechnik /Systemtheorie 7 4 2 1 2/1/0 2/1/1 F
Elektrische Messtechnik 4 2 1 1 2/1/0 0/0/1 LN
Nichttechn. Wahlpflichtfach 2 2 0 0 2/0/0 LN
___________________________________________________________________________
Summe 102 58 34 10 25 24 26 27
V = VorlesungÜ = ÜbungP = Praktikum (Die erfolgreiche Teilnahme an allen in der Anlage 1 aufgeführten Praktika ist Zulassungsvoraussetzung zur Dip-
lomvorprüfung.)F = Fachprüfung in der Prüfungsperiode am Ende des Semesters, in dem der Vermerk F eingetragen ist.LN = Abschluss des Faches mit einem Leistungsnachweis (Bestätigung erfolgreicher Teilnahme).
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1434
Anlage 2
Hauptstudium: Studienrichtung Automatisierungstechnik
{PRIVAT } Semes-ter:Fach:
5. V Ü P
6.V Ü P
7.V Ü P
8.V Ü P
Pflichtfächer
Geräte der AutomatisierungstechnikProzessautomatisierungMikroprozessorsystemeProzessmesstechnikProzessanalyse/ModellbildungEingrößenregelungMehrgrößenregelung
2 1 02 0 12 1 0
3 2 1
2 1 22 0 11 0 12 1 0
2 1 2
0 0 23 2 1
Wahlpflichtfächer
Entwurf von Automatisierungsanlagen Steuerung technischer SystemeElektrofluidische AntriebeIndustrielle Steuerungstechnik Echtzeitverarbeitung / Prozessdaten-kommunikation Identifikation Digitale Regelung Nichtlineare Systeme Industrielle Elektronik Optimalsteuerung Adaptive Regelung Elektrische Antriebe Fuzzy-Systemtheorie Theoretische Modellbildung Simulationstudium generale (4 SWS)
2 1 0
2 1 0
2 1 0
2 1 0
3 1 0
2 1 22 1 02 0 0
2 1 0
0 0 22 2 02 0 00 0 2
2 0 0
2 2 02 0 0
0 0 22 0 0
2 2 2
2 1 0
2 1 0
V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit)
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1435
{PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Automatisierungstechnik
1 2 3 4 5 6
Pflichtfächer: 41 SWSJedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab.
Geräte der AutomatisierungstechnikProzessautomatisierungMikroprozessorsystemeProzessmesstechnikProzessanalyse/ModellbildungEingrößenregelung/Mehrgrößenregelung
SWS V Ü P
4 2 2 4 0 2 3 1 1 2 1 2 3 2 1 5 3 3
PlanmäßigerAbschlussnach Sem.
6. 6. 6. 7. 7. 6.
Wahlpflichtfächer
Block 1 Entwurf von Automatisierungsanlagen / Steuerungtechnischer SystemeElektrofluidische Antriebe
4 2 0
2 1 2
8.
7.
Block 2 Industrielle SteuerungstechnikEchtzeitverarbeitung / Prozessdatenkommunikation
4 2 2 4 0 0
8. 8.
Block 3 Identifikation / Digitale RegelungNichtlineare Systeme
4 2 0 2 2 2
7. 8.
Block 4 OptimalsteuerungAdaptive RegelungIndustrielle ElektronikElektrische AntriebeFuzzy-SystemtheorieTheoretische ModellbildungSimulation
studium generale
2 2 0 4 1 0 2 1 2 3 1 2 2 1 0 2 1 0 2 0 0
4 0
7. 8. 7. 7. 8. 5. 7.
Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 29 bis 32 SWS (einschließlich studium generale) zubelegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfungabzuschließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen. Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 4 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, umden geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.
Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß § 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen.
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1436
Hauptstudium: Studienrichtung Elektrische Energietechnik
{PRIVAT } Semester:Fach:
5. V Ü P
6. V Ü P
7. V Ü P
8. V Ü P
Pflichtfächer:
Elektromagnetische Energiewandler
Elektrische Antriebe
Leistungselektronik
Hochspannungs- und Isoliertechnik
Elektroenergieversorgung I
Eingrößenregelung
2 1 0
3 1 0
3 1 1
3 2 1
0 0 2
3 2 0
1 0 2
0 0 2
3 1 0 0 0 2
Wahlpflichtfächer:
Entwurf und Theorie elektrischer Maschinen
Automatisierte Antriebe
Bauelemente der Leistungselektronik
Entwurf leistungselektronischer Systeme
Theorie elektrischer Apparate
Zuverlässigkeit elektrischer Anlagen
Nachrichtentechnik I
Sensoren und Sensorsignalauswertung
Numerische Methoden in der Elektrotechnik
studium generale (4 SWS)
2 1 2
2 1 0
2 0 4
2 1 0
3 1 1
0 0 2
2 1 0
2 1 0
3 1 1
0 0 2
3 2 0
3 2 0
V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit.)
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
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{PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Elektrische Energietechnik
Pflichtfächer: 36 SWSJedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab.
SWS V Ü P
Planmäßig.Abschlussnach Sem.
1 2 3 4 5 6
Elektromagnetische EnergiewandlerElektrische AntriebeLeistungselektronikHochspannungs- und IsoliertechnikElektroenergieversorgung IEingrößenregelung
2 1 2 3 2 2 4 1 2 3 1 1 3 1 2 3 2 1
6. 7. 6. 5. 8. 5.
Wahlpflichtfächer:
Block 1 Entwurf und Theorie elektrischer MaschinenAutomatisierte Antriebe
4 2 0 2 1 2
7. 8.
Block 2 Bauelemente der LeistungselektronikEntwurf leistungselektronischer Systeme
3 1 1 3 2 0
7. 8.
Block 3 Theorie elektrischer ApparateZuverlässigkeit elektrischer Anlagen
3 1 1 3 2 0
6. 8.
Block 4 Nachrichtentechnik ISensoren und SensorsignalauswertungNumerische Methoden in der Elektrotechnik
studium generale
2 1 2 2 1 2 2 0 4
4 0
5. 6. 5.
Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 34 bis 37 SWS (einschließlich studium generale) zubelegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fach-prüfung abzuschließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen.
Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 4 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, umden geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.
Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß § 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen.
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1438
Hauptstudium: Studienrichtung Elektronik / Mikroelektronik
{PRIVAT } Semester:Fach:
5. V Ü P
6. V Ü P
7. V Ü P
8. V Ü P
Pflichtfächer:
Elektronische BauelementeElektronische Schaltungstechnik IElektronische Schaltungstechnik IIOptoelektronikBauelementetechnologieSensoren und SensorsignalauswertungMikroprozessorsysteme
2 1 0 2 1 0
2 1 0 2 1 0 2 1 0
2 1 0 0 0 2 2 1 0
2 1 2 0 0 2 1 0 1
0 0 2
0 0 1 2 1 1
Wahlpflichtfächer:
Festkörperelektronik und -photonikElektrophysikNumerische Methoden in der ElektrotechnikIntegrierte SchaltungstechnikPhysikalischer und elektrischer EntwurfBauelementemesstechnikMikrotechnologienSolare Energietechnik I + IIOptokommunikationHochfrequenztechnik INachrichtentechnik IElektronische MesstechnikASIC-EntwurfIndustrielle ElektronikMikrosystemtechnikPrüftechnik (Mikrosystemtechnik)Zuverlässigkeit und Qualitätssicherungstudium generale (4 SWS)
2 1 0 2 2 0 2 0 4
2 1 2 2 1 0
2 1 1
2 1 0
2 1 0
2 1 0
0 0 2
2 1 0 3 0 0
2 0 0
2 1 0 1 0 1 2 1 0 2 1 0 1 0 1
0 0 2
0 0 2 1 1 1 2 0 0 2 1 0
0 0 2
0 0 2 2 1 0
2 0 2
2 1 2
1 0 2
V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit.)
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1439
{PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Elektronik / Mikroelektronik
1 2 3 4 5 6
Pflichtfächer: 39 SWSJedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab.
Elektronische BauelementeElektronische Schaltungstechnik I und IIOptoelektronikBauelementetechnologieSensoren und SensorsignalauswertungMikroprozessorsysteme
SWS V Ü P
4 2 2 4 2 3 2 1 1 4 2 2 2 1 2 3 1 1
Planmäßig.Abschlussnach Sem.
7. 7. 7. 6. 6. 6.
Wahlpflichtfächer:
Block 1 Festkörperelektronik und –photonikElektrophysikNumerische Methoden in der Elektrotechnik
4 2 1 2 2 0 2 0 4
6. 5. 5.
Block 2 Integrierte SchaltungstechnikPhysikalischer und elektrischer EntwurfBauelementemesstechnikMikrotechnologienSolare Energietechnik I + IIOptokommunikation
2 1 2 3 1 1 2 1 2 4 2 0 3 1 1 2 0 2
8. 7. 8. 8. 7. 8.
Block 3 Hochfrequenztechnik INachrichtentechnik IElektronische MesstechnikASIC-EntwurfIndustrielle ElektronikMikrosystemtechnikPrüftechnik (Mikrosystemtechnik)Zuverlässigkeit und Qualitätssicherung
studium generale
2 1 2 2 1 2 2 1 2 2 1 2 2 1 2 4 1 1 3 0 2 4 1 0
4 0
7. 5. 6. 8. 7. 7. 8. 7.
Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 31 bis 34 SWS (einschließlich studium generale) zubelegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfungabzuschließen (außer studium generale). Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung ab-zuschließen. Zwei weitere Fächer aus den Blöcken 1 und 2 und weitere Fächer aus dem Lehrangebotder Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik sind auszuwählen und mit Leistungsnach-weisen abzuschließen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zuerbringen. Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß § 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen.
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1440
Hauptstudium: Studienrichtung Informationstechnik
{PRIVAT } Semester:Fach:
5. V Ü P
6. V Ü P
7. V Ü P
8. V Ü P
Pflichtfächer:
Nachrichtentechnik I
Schaltkreisentwurf
Hochfrequenztechnik I
Elektronische Schaltungstechnik
Rechnertechnik
Digitale Systeme
2 1 2
2 1 1
2 1 0
3 1 0
3 2 0
2 1 1
2 1 0
0 0 2
3 1 0
2 1 2
0 0 2
Wahlpflichtfächer:
Digitale Signalverarbeitung
Elektronische Messtechnik
Systementwurf
Entwurfssysteme
Integrierte Schaltungstechnik
Datenkommunikation
Nachrichtentechnik II
Hochfrequenztechnik II
studium generale (4 SWS)
2 1 0
2 0 0
2 0 0
0 0 2
2 0 0
2 1 0
2 1 0
1 0 2
2 1 0
2 1 0
2 1 0
1 0 2
0 0 2
2 1 0
2 1 0
V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit.)
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1441
{PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Informationstechnik
1 2 3 4 5 6
Pflichtfächer: 41 SWSJedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab.
Nachrichtentechnik ISchaltkreisentwurfHochfrequenztechnik IElektronische SchaltungstechnikRechnertechnikDigitale Systeme
SWS V Ü P
2 1 2 4 2 24 2 2 2 1 2 6 2 2 3 2 0
PlanmäßigerAbschlussnach Sem.
5. 6. 7. 6. 7. 5.
Wahlpflichtfächer:
Block 1 Digitale SignalverarbeitungElektronische Messtechnik
4 1 0 2 1 2
7. 6.
Block 2 SystementwurfEntwurfssystemeIntegrierte Schaltungstechnik
3 0 2 3 1 2 2 1 2
7. 8. 8.
Block 3 DatenkommunikationNachrichtentechnik IIHochfrequenztechnik II
studium generale
4 1 0 4 2 0 2 1 0
4 0
6. 8. 8.
Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 29 bis 32 SWS (einschließlich studium generale) zubelegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfungabzuschließen (außer studium generale). Ebenso ist eine Fachprüfung im studium generale gefordert. Weitere Fächer aus den Blöcken 2 und 3 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzu-schließen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.
Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß § 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen.
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1442
Hauptstudium: Studienrichtung Mikrosystem- und Gerätetechnik
{PRIVAT } Semester:Fach:
5. V Ü P
6. V Ü P
7. V Ü P
8. V Ü P
Pflichtfächer:
Gerätekonstruktion
Mikrosystemtechnik
Zuverlässigkeit / Qualitätssicherung
Elektronische Schaltungstechnik
Sensoren und Sensorsignalauswertung
Werkstoffe und Technologien der Mikrosy-stem- u. Gerätetechnik
2 1 0
2 1 0
2 1 0
3 0 1
2 1 0
3 0 0
2 0 0
0 0 2
0 0 2
3 0 1
0 0 2
1 1 1
2 1 0
Wahlpflichtfächer:
Mikroprozessorsysteme
CAD
Technische Optik
Elektrische Antriebe
Prüftechnik (Mikrosystemtechnik)
Integrierte Schaltungstechnik
ASIC-Entwurf
Industrielle Elektronik
Optoelektronik
Geräte der Automatisierungstechnik
Eingrößenregelung
Prozessmesstechnik
studium generale (4 SWS)
2 1 0
2 1 0
3 2 1
1 0 1
2 0 0
3 0 0
2 1 0
2 1 0
2 1 0
2 0 0
1 2 0
2 0 2
2 0 0
2 1 0
0 0 2
2 1 1
0 0 2
0 1 2
1 0 2
0 0 2
2 1 2
V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit.)
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1443
{PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Mikrosystem- und Gerätetechnik
1 2 3 4 5 6
Pflichtfächer: 37 SWSJedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab.
GerätekonstruktionMikrosystemtechnikZuverlässigkeit / QualitätssicherungElektronische SchaltungstechnikSensoren und SensorsignalauswertungWerkstoffe und Technologien der Mikrosystem undGerätetechnik
SWS V Ü P
4 2 2 4 1 1 4 1 0 2 1 2 2 1 2 6 0 2
Planmäßig.Abschlussnach Sem.
7. 7. 7. 6. 6. 6.
Wahlpflichtfächer:
Block 1 Prüftechnik (Mikrosystemtechnik)MikroprozessorsystemeElektrische AntriebeTechnische OptikCAD
3 0 2 3 1 1 5 0 2 3 2 0 3 0 2
8. 6. 7. 7. 8.
Block 2 EingrößenregelungIntegrierte SchaltungstechnikIndustrielle ElektronikASIC-EntwurfOptoelektronikGeräte der Automatisierungstechnik
3 2 1 2 1 2 2 1 2 2 1 2 2 1 1 4 2 0
5. 8. 7. 8. 7. 6.
Block 3 Prozessmesstechnik
studium generale
2 1 2
4 0
7.
Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 33 bis 36 SWS (einschließlich studium generale) zubelegen. Dazu sind aus dem Block 1 zwei Fächer und aus dem Block 2 ein Fach auszuwählen undjeweils mit einer Fachprüfung abzuschließen. Eine weitere Fachprüfung ist im studium generale zuerbringen. Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 3 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, umden geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.
Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß § 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen.
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1444
Anlage 3
WAHLFACHKATALOG Fächerangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik
{PRIVAT }Fach WochenstundenWS SS
Seminar SystemwissenschaftenAusgewählte Kapitel der Messtechnik
Stellantriebe und KleinmaschinenRegelungen in der EnergietechnikElektromagnetische VerträglichkeitBerechnung von EnergieverteilungsnetzenGebäudesystemtechnikEnergie und UmweltSimulation elektroenergetischer SystemeAusgewählte Themen der LeistungselektronikNetzschutztechnikElektroenergieversorgung IITraktions- und Magnetlagertechnik
MikrosystementwurfTechnologisches KomplexpraktikumHalbleitermesstechnikNeue BauelementetechnologienNetzwerksimulationVerfahrens- und Prozessmodellierung der BauelementetechnologieIntegrierte Optik
EntwurfsautomatisierungMathematische Grundlagen der DigitaltechnikBildkommunikation / BildverarbeitungLogikentwurfEntwurfspraktikumDigitale Kommunikationssysteme / MultimediakommunikationMikrocontroller / Digitale Signalprozessoren
1 0 0
2 0 0
3 1 0
2 1 02 2 0
0 0 4
2 1 02 0 02 1 02 0 2
2 0 0
2 0 01 1 2
1 0 02 1 0
2 0 02 0 02 0 02 0 12 0 0
3 0 0
2 0 0
2 1 0
2 1 0
2 0 02 0 12 0 42 1 02 0 2
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1445
Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Elektrotechnik
Vom 21. März 2000
Aufgrund von § 24 Abs. 1 des Gesetzes über dieHochschulen im Freistaat Sachsen (SächsischesHochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999(Sächs. GVBl. 11/1999, S. 293) erlässt die TechnischeUniversität Chemnitz die folgende Änderungssatzung:
Artikel 1Änderung der Prüfungsordnung
Die Prüfungsordnung für den Studiengang Elektro-technik, genehmigt mit Erlass des SächsischenStaatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom11. Oktober 1994, AZ.: 2-7831.11/96 wird wie folgtgeändert:1. Zu § 8 Abs. 3 Satz 1: Es werden nach dem Wort
"attestiert" die Worte "und innerhalb von drei Ar-beitstagen zur Kenntnis gebracht" eingefügt.
2. Zu § 11 Abs. 3 Satz 1: Es werden die Worte "ge-mäß Anlage 1 oder einer alternativen Prüfungs-leistung" angefügt.
3. Zu § 19 Abs. 2: Es wird folgender Satz 2 ange-fügt: "Die Prüfungsleistungen können abweichendvom Regelfall auch in Form alternativer Prü-fungsleistungen erbracht werden."
4. Zu § 19 Abs. 4 Satz 2: Es wird das Wort "Fächer"durch das Wort "Prüfungsfächer" ersetzt.
5. Zu § 25 Abs. 4: Es wird folgender Satz 4 ange-fügt: "Wird auch eine zweite Diplomarbeit mit derNote "nicht ausreichend " bewertet, so ist dieDiplomprüfung endgültig nicht bestanden und derPrüfungsanspruch erlischt."
6. Zu Anlage 1 und 2: Anlage 1 und 2 erhält die alsAnhang beigefügte Fassung.
7. Der Namensbestandteil "Chemnitz-Zwickau" wirdan folgenden Stellen durch den Namensbe-standteil "Chemnitz" ersetzt: Satzungsüberschrift,§ 2, § 9 Abs. 2 Nr.3, § 17 Abs. 6 Nr. 2, § 20 Abs.2 Satz 1 und § 27 Abs. 2.
Artikel 2Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
1. Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrerVeröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma-chungen der Technischen Universität Chemnitz inKraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium abWintersemester 1999/2000 aufgenommen haben.
2. Für Studierende, die vor dem Wintersemester1999/2000 immatrikuliert wurden, gelten Über-gangsregelungen, die vom Prüfungsausschussfestgelegt werden.
Ausgefertigt aufgrund des Senatsbeschlusses derTechnischen Universität Chemnitz vom 20. Juli 1999und der Genehmigung durch das Sächsische Staats-ministerium für Wissenschaft und Kunst vom 13. Okto-ber 1999 (Az.: 2-7831.11/96-4).
Chemnitz, den 21. März 2000
Der Rektorder Technischen Universität Chemnitz
Prof. Dr. C. von Borczyskowski
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1446
Anlage 1{PRIVAT }
Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplom-Vorprüfungim Studiengang Elektrotechnik
Fächer Art und Lage GF Umfang
01. Mathematik I K3 2. 3,5 02. Mathematik II K3 4. 2,5 03. Physik K3 * 2. 2,7504. Informatik K3 2. 2,005. Grundlagen der Elektrotechnik K3 * 3. 4,0 06. Elektronische Bauelemente u.Schaltungen K3 * 4. 1,7507. Theoretische Elektrotechnik K3 4. 1,2508. Konstruktion u. Fertigungstechnik K3 2. 1,2509. Technische Mechanik K3 4. 1,010. Regelungstechnik/Systemtheorie K3 * 4. 1,75 11. Elektrische Messtechnik LN * 4.12. Elektrische Energietechnik LN 3.13. Grundl. der Nachrichtentechnik LN 4.14. Werkstoffe der Elektrotechnik LN * 4.15. Nichttechnisches Wahlpflichtfach LN 3.
Art und Umfang der Fachprüfung: K = schriftliche Klausur in Zeitstunden (z. B. K3 = Klausurarbeit, Zeitdauer 180 Minuten)LN - Leistungsnachweis (Der Leistungsnachweis wird mit der Bestätigung der erfolgreichen Teil-
nahme erbracht).* - Die mit einem * gekennzeichneten Fächer beinhalten Praktika. Die erfolgreiche Teilnahme an
diesen Praktika ist Zulassungsvoraussetzung für die jeweilige Fachprüfung. Ist das Fach mit ei-nem Leistungsnachweis abzuschließen, so ist die erfolgreiche Teilnahme an diesem PraktikumBestandteil des Leistungsnachweises. Die zeitliche Lage und der Umfang der geforderten Prakti-ka sind in Anlage 1 der Studienordnung aufgeführt.
Lage bedeutet: Lage im Studium - in der Prüfungsperiode nach dem aufgeführten Semester ist die Prüfungsleistung bzw. der Leistungsnachweis bei Einhaltung der Regelstudienzeit
zu erbringen.
GF = Gewichtsfaktor: Er dient der Ermittlung einer Gesamtnote. Er ist eine vom Prüfungsausschuss de-finierte und dem Stoffumfang des jeweiligen Faches relevante Zahl, um die Wertigkeit der Lehrfächeruntereinander zu bestimmen (GF = 0,25 x SWS).
Semesterwochenstunde (SWS): Die im aktiven Semester pro Woche gehaltene Anzahl von Lehrver-anstaltungen zu je 45 Minuten.
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1447
Anlage 2
Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfungin der Studienrichtung Automatisierungstechnik
Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF
01. Geräte der Automatisierungstechnik K4 * 6. 2,002. Prozessautomatisierung m 6. 1,503. Mikroprozessorsysteme K3 * 6. 1,2504. Prozessanalyse/Modellbildung K3 * 7. 1,505. Prozessmesstechnik K3 * 7. 1,2506. Eingrößenregelung/Mehrgrößenregelung K4 * 6. 2,75
Wahlpflichtfächer:
Block 107. Entwurf von Automatisierungsanlagen/ Steuerung technischer Systeme m 8. 1,508. Elektrofluidische Antriebe m * 7. 1,5
Block 209. Industrielle Steuerungstechnik m * 8. 1,7510. Echtzeitverarbeitung/ Prozessdatenkommunikation K3 8. 1,25
Block 311. Identifikation/Digitale Regelung m 7. 1,512. Nichtlineare Systeme m * 8. 1,5
Block 413. Optimalsteuerung m 7. 1,014. Adaptive Regelung m 8. 1,2515. Industrielle Elektronik m * 7. 1,2516. Elektrische Antriebe m * 7. 1,517. Fuzzy-Systemtheorie m 8. 0,7518. Theoretische Modellbildung m 5. 0,7519. Simulation m 7. 1,020. studium generale m 8. 1,0
Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 29 bis 32 SWS (einschließlich studium generale) zu bele-gen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung abzu-schließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen.Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 4 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um dengeforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
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Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfungin der Studienrichtung Elektrische Energietechnik
Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF
01. Elektromagnetischer Energiewandler m * 6. 1,2502. Elektrische Antriebe K3 * 7. 1,7503. Leistungselektronik m * 6. 1,7504. Hochspannungs- und Isoliertechnik m * 5. 1,2505. Elektroenergieversorgung I m * 8. 1,506. Eingrößenregelung K3 * 5. 1,5
Wahlpflichtfächer:
Block 107. Entwurf und Theorie elektrischer Maschinen m 7. 1,508. Automatisierte Antriebe m * 8. 1,25
Block 209. Bauelemente der Leistungselektronik m * 7. 1,2510. Entwurf leistungselektronischer Systeme m 8. 1,25
Block 311. Theorie elektrischer Apparate m * 6. 1,2512. Zuverlässigkeit elektrischer Anlagen m 8. 1,25
Block 413. Nachrichtentechnik I K3 * 5. 1,2514. Sensoren und Sensorsignalauswertung K3 * 6. 1,2515. Elektrophysik K3 6. 1,016. Eingrößenregelung K2 * 5. 1,517. Numerische Methoden i.d. Elektrotechnik K3 * 5. 1,518. studium generale m 8. 1,0
Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 34 bis 37 SWS (einschließlich studium generale) zu bele-gen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung ab-zuschließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen.
Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 4 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um dengeforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.
GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
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Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfungin der Studienrichtung Elektronik / Mikroelektronik
Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF
01. Elektronische Bauelemente K3 * 7. 2,002. Elektronische Schaltungstechnik K3 * 7. 2,2503. Optoelektronik K3 * 7. 1,004. Bauelementetechnologie m * 6. 2,005. Sensoren und Sonsorsignalauswertung K3 * 6. 1,2506. Mikroprozessorsysteme K3 * 6. 1,25
Wahlpflichtfächer:
Block 107. Festkörperelektronik und -photonik K3 * 6. 1,7508. Elektrophysik K3 5. 1,009. Numerische Methoden i.d. Elektrotechnik K3 * 5. 1,5
Block 210. Integrierte Schaltungstechnik K3 * 8. 1,2511. Physikalischer und elektrischer Entwurf K3 * 7. 1,2512. Bauelementemesstechnik K3 * 8. 1,2513. Mikrotechnologien m 8. 1,514. Solare Energietechnik I + II m * 7. 1,2515. Optokommunikation m * 8. 1,0
Block 316. ASIC-Entwurf m * 8. 1,2517. Hochfrequenztechnik I K2 * 7. 1,2518. Nachrichtentechnik I K3 * 5. 1,2519. Elektronische Messtechnik K3 * 6. 1,2520. Industrielle Elektronik m * 7. 1,2521. Mikrosystemtechnik m * 7. 1,522. Prüftechnik (Mikrosystemtechnik) K3 * 8. 1,2523. Zuverlässigkeit und Qualitätssicherung K3 7. 1,2524. studium generale m 8. 1,0
Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 31 bis 34 SWS (einschließlich studium generale) zu bele-gen. Dazu sind aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung ab-zuschließen (außer studium generale). Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzu-schließen. Zwei weitere Fächer der Blöcke 1 und 2 und weitere Fächer aus dem Lehrangebot der Fakul-tät für Elektrotechnik und Informationstechnik sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschlie-ßen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
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Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfungin der Studienrichtung Informationstechnik
Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF
01. Nachrichtentechnik I K3 * 5. 1,2502. Schaltkreisentwurf K3 * 6. 2,003. Hochfrequenztechnik I K3 * 7. 2,004. Elektronische Schaltungstechnik K2 * 6. 1,2505. Rechnertechnik K3 * 7. 2,506. Digitale Systeme K2 5. 1,25
Wahlpflichtfächer:
Block 107. Digitale Signalverarbeitung K3 7. 1,2508. Elektronische Messtechnik K3 * 6. 1,25
Block 209. Systementwurf m * 7. 1,2510. Entwurfssysteme m * 8. 1,511. Integrierte Schaltungstechnik K3 * 8. 1,25
Block 312. Datenkommunikation K3 6. 1,2513. Nachrichtentechnik II K3 8. 1,514. Hochfrequenztechnik II K2 8. 0,75
15. studium generale m 8. 1,0
Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 29 bis 32 SWS (einschließlich studium generale) zu bele-gen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung ab-zuschließen (außer studium generale). Ebenso ist eine Fachprüfung im studium generale gefordert.Weitere Fächer der Blöcke 2 und 3 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um dengeforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.
GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS
Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000
1451
Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfungin der Studienrichtung Mikrosystem- und Gerätetechnik
Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF
01. Gerätekonstruktion K3 * 7. 2,002. Mikrosystemtechnik m * 7. 1,503. Zuverlässigkeit/Qualitätssicherung K3 7. 1,2504. Elektronische Schaltungstechnik K2 * 6. 1,2505. Sensoren und Sensorsignalauswertung K3 * 6. 1,2506. Werkstoffe und Technologien der Mikrosystem- und Gerätetechnik m * 6. 2,0
Wahlpflichtfächer:
Block 107. Prüftechnik (Mikrosystemtechnik) K3 * 8. 1,2508. Mikroprozessorsysteme K3 * 6. 1,2509. Elektrische Antriebe m * 7. 1,7510. Technische Optik K2 7. 1,2511. CAD m * 8. 1,25
Block 212. Eingrößenregelung K3 * 5. 1,513. Integrierte Schaltungstechnik K3 * 8. 1,2514. Industrielle Elektronik m * 7. 1,2515. ASIC-Entwurf m * 8. 1,2516. Optoelektronik K3 * 7. 1,017. Geräte der Automatisierungstechnik K3 * 6. 1,5
Block 318. Prozessmesstechnik K3 * 7. 1,2519. studium generale m 8. 1,0
Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 33 bis 36 SWS (einschließlich studium generale) zu bele-gen. Dazu sind aus dem Block 1 zwei Fächer und aus dem Block 2 ein Fach auszuwählen und jeweilsmit einer Fachprüfung abzuschließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzu-schließen.Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 3 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um dengeforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.
GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS