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Erfahrungen mit der E- Bilanz
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Finanzverwaltung der Zukunft
Frau Adden Frau Banse (Finanzamt Wiedenbrück) (Finanzamt Gütersloh)
Herr Besselmann Herr Schwenker (Steuerberaterkammer) (Steuerberaterkammer)
Herr Kamphausen
(Finanzamt Wiedenbrück)
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E- Bilanz
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Grundlagen
Rechtlicher Rahmen der E – Bilanz
Gesetzliche Grundlage § 5b EStG.
Bei Gewinnermittlern gem. § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG:
- Inhalte der Bilanz und GuV sind zu übermitteln.
Bei Ansätzen oder Beträgen in der Bilanz, die den steuerlichen Vorschriften nicht
entsprechen:
- Anpassungen via Überleitungsrechnung und
- deren elektronische Übermittlung.
Wahlrecht: Übermittlung einer Steuerbilanz.
Erfahrungen mit der E - Bilanz
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Grundlagen:
Die sachliche Konkretisierung in Taxonomien
Ermächtigung des BMF, die „Erklärungen zur Einkommensbesteuerung“ zu bestimmen.
Resultat: Die Bestimmung der bislang veröffentlichten „Taxonomien Steuer“
Aktuell sind die Taxonomien 5.3 sowie 5.4.
Sämtliche Taxonomien sind unter www.esteuer.de abrufbar.
Erfahrungen mit der E - Bilanz
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - Bilanz
Erfahrungen
Forum E-Bilanz des BMF am 29.01.2016
Feststellungen:
E-Bilanz ist ein Massenverfahren, das weitestgehend problemlos funktioniert.
Abgaben in absoluten Zahlen:
In 2014 für 2013 : 1.006.869 E-Bilanzen,
In 2015 für 2014: 1.952.770 E- Bilanzen.
In 2015 für 2014: 14.000 freiwillig E-Sonder- und Ergänzungsbilanzen.
In 2016 für 2015: Erw. Anstieg d. E-Sonder- und Ergänzungsbilanzen.
Inhalte: Steuerpflichtige verhalten sich bei der Datenübermittlung minimalistisch.
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen: Forum E-Bilanz:
Die Änderungen in der Taxonomie 5.4 waren redaktioneller Art.
Ab WJ 2017: Wegfall Übermittlung des Netto- und Bruttoanlagenspiegels in Kurzform.
Es bleibt: Übermittlung eines Brutto – Anlagenspiegels.
Hinweis: ELBA - Projekt (Elektronische Bilanzabgabe):
Ziel des Projekts:
Nutzung vorliegender elektronischer Daten, für Kreditentscheidungen.
Vorteil: Beschleunigung des Kreditbearbeitungsprozesses.
Elektronische Übermittlung an Kreditinstitute ca. 2. VJ 2017 möglich.
Erfahrungen mit der E - Bilanz
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - Bilanz
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
E-Bilanz im Finanzamt
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Bearbeitung der E-Bilanz
maschineller Abgleich der Grunddaten
Daten zur Person / Gesellschaft
allgemeine Angaben zur Bilanz
- z.B. Handelsbilanz oder Steuerbilanz
risikoorientierte Bearbeitung im Finanzamt
personelle Prüfung
- vollständig und schlüssig
Einbindung in das maschinelle Risikomanagementsystem (RMS)
E-Bilanz im Finanzamt
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - Bilanz
E-Bilanz im Finanzamt
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Gliederung der
Bilanz
einzelne
Gliederungsebenen
können nicht
nebeneinander
angezeigt werden
E-Bilanz im Finanzamt
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
getrennte Ansicht
der Aktiva und
Passiva
Ebenen der Bilanz
können einzeln
aufgeklappt werden
E-Bilanz im Finanzamt
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Vorjahresvergleich
für bis zu 3 Jahre
möglich
E-Bilanz im Finanzamt
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Risikomanagementsystem
Prüfberechnung wird vom Bearbeiter angestoßen
entweder
Berechnung ohne Hinweis = Freigabe der E-Bilanz
oder
Ausgabe von Risikohinweisen
Abarbeitung durch den Bearbeiter
erster Blick in die E-Bilanz
ggf. Nachforderung von Unterlagen oder Stellungnahmen
E-Bilanz im Finanzamt
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Mehr sieht der Bearbeiter zukünftig im
ersten Arbeitsschritt nicht.
Ausblick
maschinelles RMS wird zur Zeit (u.a. im Finanzamt Wiedenbrück) pilotiert.
flächendeckender Einsatz spätestens ab 2017
Einbindung der Daten in BPA-Euro für 2017/2018 geplant
Bilanzrückübermittlung (Prüferbilanz) erst in einer späteren
Ausbaustufe geplant
E-Bilanz im Finanzamt
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - Bilanz
Besonderheiten
Sonder- und Ergänzungsbilanzen:
Bis WJ – Beginn 31.12.14:
Übermittlung via Freitextfeld
Berichtsbestandteil: Steuerliche Modifikationen.
Ab WJ - Beginn 01.01.15:
Elektronische Übermittlung obligatorisch.
Kapitalkontenentwicklungen:
Ab WJ - Beginn 01.01.15:
Elektronische Kapitalkontenentwicklung ebenfalls obligatorisch.
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - Bilanz
- separates Mandat
- separate Übermittlung
Sonderbilanz oder
Ergänzungsbilanz
Darstellung aus
E-Bilanzassistent ->
Einstellung
Zuordnungstabelle
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - Bilanz
- separates Mandat
- separate Übermittlung
Sonderbilanz oder
Ergänzungsbilanz
Darstellung aus
E-Bilanzmanager ->
Einstellung
Datenquelle E-Bilanz
für Sonderbilanz
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - Bilanz
Erfahrungen mit der E - Bilanz
Erfahrungen mit der E - Bilanz
- Ziel-/Wunschdaten
um Rückfragen zu
minimieren
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Erfahrungen mit der E - Bilanz
- Ziel-/Wunschdaten
um Rückfragen zu
minimieren
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
E-Bilanz im Finanzamt
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Anlagenspiegel wird als
Anhang übermittelt.
Kapitalkonten werden als
Anhang übermittelt.
Kontennachweis wird
innerhalb der Bilanz
ergänzt.
E-Bilanz im Finanzamt
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Gliederung der
Buchungskonten
werden übernommen
Übermittlung zusätzlicher Informationen
Kontennachweis
Anlagenspiegel
als Anhang
detailliertes Anlagenverzeichnis
nur als Fußnote möglich
Kapitalkontenentwicklung
für jeden Gesellschafter
ab Taxonomie 5.3. möglich
Nachlieferung erforderlicher Unterlagen auf elektronischem Weg möglich
(insbesondere Kontennachweise)
Übersendung eines neuen Datensatzes inklusive der angeforderten
Bestandteile
E-Bilanz im Finanzamt
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Noch Fragen?
Modernisierung des
Besteuerungsverfahrens
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Modernisierung des
Besteuerungsverfahrens
und
Finanzverwaltung der Zukunft
Marktplatz am 18. April 2016
Kontaktgespräch mit Vertretern der
Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Schneller…….. Elektronische Kommunikation mit dem Finanzamt
Einfacher……. Belege müssen nur auf Nachfrage eingereicht werden
Effizienter……. Einfache Fälle werden automatisiert bearbeitet
Mehr Zeit für prüfungsbedürftige Fälle
…zum Steuerbescheid
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
I. Schnellerer Steuervollzug
Ausbau der elektronischen Kommunikation (§ 122 a AO)
Bekanntgabe der Steuerbescheide per Bereitstellung zum Datenabruf
daneben weitere IT-Projekte (Zeithorizont 2017-2022)
Übermittlung von Nachrichten per ELSTER zwischen Bürger und FA
Rückübermittlung geänderter E-Bilanz-Daten
Rückübermittlung der Bescheiddaten
elektronisch bekanntgegebene Einspruchsentscheidung
elektronische Übermittlung von Belegen per ELSTER
Vorausgefüllte Steuererklärung / Belegabruf
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
II. Einfacherer Steuervollzug
Von der Belegvorlagepflicht zur Belegvorhaltepflicht im Privatbereich
Künftig müssen weniger Belege mit der Steuererklärung eingereicht werden –
Vorlage nur nach risikoorientierter Anforderung erforderlich
Freiwillige Übermittlung der Belege mit der Steuererklärung auch weiterhin möglich
Aufbewahrungsfrist im Gesetzentwurf bewusst nicht vorgesehen
(Ausnahme: Zuwendungsbestätigungen); jedoch ratsam mindestens bis
Unanfechtbarkeit der Steuerfestsetzung
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
II. Einfacherer Steuervollzug
Neuregelung der Steuererklärungsfristen (§ 149 AO-E)
Schaffung einer gesetzlichen Fristverlängerung für beratene Steuerpflichtige bis
zum 28. Februar bzw. bis zum 31. Juli des zweiten auf den
Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres
Regelung dient dem gemeinsamen Interesse der Finanzverwaltung und der
Beraterschaft an einem kontinuierlichen Arbeitsablauf.
Diese Regelung wird verbunden mit einer zufallsgestützten Vorabanforderung oder
einer freiwilligen Kontingentierung.
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
II. Einfacherer Steuervollzug
Verspätungszuschlag (§ 152 AO – E)
Die „gesetzliche Fristverlängerung“ wird durch Neuregelungen zum automatisierten
Verspätungszuschlag (§ 152 AO-E) begleitet.
Nach § 152 Abs. 2 AO-E soll der Verspätungszuschlag in den dort bezeichneten
Fällen künftig ohne Ermessensspielraum bzw. - entscheidung festgesetzt werden
können – Beitrag zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und zu einer
gleichmäßigeren Behandlung aller Erklärungspflichtigen
Außerhalb des Anwendungsbereichs des § 152 Abs. 2 AO-E bleibt die
Möglichkeit einer pflichtgemäßen Ermessensentscheidung (§ 152 Abs. 1 AO)
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
II. Einfacherer Steuervollzug
Neue Änderungsmöglichkeit – § 173a AO-E
Eigenständige Vorschrift für Rechen- und Schreibfehler des Steuerpflichtigen bei Erstellung
seiner Steuererklärung.
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
III. Effizienterer Steuervollzug Einsatz von Risikomanagementsystemen
Wirtschaftlichkeitsaspekte beim Untersuchungsgrundsatz (§ 88 Abs. 2 - 4 AO-E)
Vereinbarkeit mit Gleichmäßigkeit der Besteuerung
Verhältnismäßigkeitsgebot: eingehende Sachverhaltsermittlungen nur, wenn
angemessenes Verhältnis zu steuerlichen Auswirkungen und kein Anhaltspunkt für
unrichtige oder unvollständige Angaben des Steuerpflichtigen besteht
Verstärkung der automationsgestützten Bearbeitung (§ 88 Abs. 5 AO-E)
Rahmenbedingungen für den Einsatz von Risikomanagementsystemen werden
gesetzlich geregelt
Konzentration der personellen Ressourcen auf die wirklich prüfungsbedürftigen
Fälle/Sachverhalte
Verhältnismäßigkeit, Gleichmäßigkeit und Rechtmäßigkeit sollen gewahrt bleiben
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
III. Effizienterer Steuervollzug Einsatz von Risikomanagementsystemen
Gesetzliche Regelung der ausschließlich automationsgestützten Bearbeitung
(§ 88 Abs. 6 AO-RefE, jetzt: § 155 Abs. 4 AO-RegE)
Konzentration der personellen Ressourcen auf die wirklich
prüfungsbedürftigen Fälle/Sachverhalte
Aussteuerung des Steuerfalls zur personellen Bearbeitung bei
gegebenem Anlass
Aussteuerung insbesondere bei Angaben in qualifizierten
Freitextfeldern (§ 150 Abs. 7 AO-E)
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
III. Effizienterer Steuervollzug Neueinführung des § 93 c AO (Datenübermittlung durch Dritte)
Zusammenfassung der Regelungen für von dritter Seite elektronisch an die
Finanzverwaltung übermittelten Daten
Durch die Schaffung des § 93c AO-E werden die bisher schon in vielfacher Weise im
materiellen Recht geregelten elektronischen Datenübermittlungspflichten Dritter
vereinheitlicht und Rahmenbedingungen zusammengeführt
Abweichungen zwischen Daten in der Steuererklärung und von Dritten gemeldeten
Daten
Grundlage der Steuerfestsetzung sind auch künftig die Steuererklärungen und sonstige
der Finanzverwaltung vorliegende Daten
Bei Abweichungen von der Steuererklärung soll auch künftig eine Erläuterung im
Steuerbescheid (§ 121 AO) erfolgen
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Finanzverwaltung der Zukunft
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Finanzverwaltung der Zukunft
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Das Kabinett hat in seiner Sitzung am
08.12.2013 den Finanzminister beauftragt,
einen Bericht zum Thema
„Finanzverwaltung der Zukunft“
vorzulegen.
Input für den Lenkungskreis
„Finanzverwaltung der Zukunft“:
Tagung aller Dienststellenleitungen der Finanzämter
Fachvorträge der niederländischen und österreichischen
Steuerverwaltung, der IT- Branche und
des Präsidenten der Bundessteuerberaterkammer
Unterarbeitsgruppen mit Vertreterinnen und Vertretern des FinMin,
OFD NRW sowie der Finanzämter
Finanzverwaltung der Zukunft
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Finanzverwaltung der Zukunft
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Heraus-
forderungen der
Zukunft
Digitalisierung –
technische
Innovationen
Demographischer
Wandel Globalisierung
Individualisierung
der Lebens- und
Arbeitswelt
Bevölkerungs-
entwicklung
Komplexität des
Steuerrechts
Finanzverwaltung der Zukunft
Empfehlungen des Lenkungskreises
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Zeitgemäßer Service und Digitalisierungsoffensive: Digitalisierung aller Arbeitsabläufe (elektronische Akte)
Elektronische Abgabe aller Steuererklärungen
Gesetzliche Sanktionen für Datenzulieferer (z.B. Banken, Versicherungen,
Arbeitgeber), bei verspäteter Zulieferung
weitgehende elektronische Kommunikation mit den Bürgerinnen und
Bürgern, Steuerberatern, Behörden / Bürgeraccount
Einheitlicher und verbesserter Bürgerservice/ Bürgernahe Sprache
Finanzverwaltung der Zukunft
Empfehlungen des Lenkungskreises
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Flexibilisierung der Arbeit:
Landesweiter Personaleinsatz, § 29 a AO-E
(„Arbeit zum Personal“)
Finanzverwaltung der Zukunft
Empfehlungen des Lenkungskreises
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Vollmaschinell bearbeitete Steuererklärungen/
Einsatz von Risikomanagementsystemen:
Stärkere Berücksichtigung von Wirtschaftlichkeits- und
Zweckmäßigkeitserwägungen, §§ 88 Abs. 2 und 3 AO-E
Intensivierung des Außendienstes und außendienstlicher
Tätigkeiten
„Auto- Fall“, § 155 Abs. 4 AO -E
Finanzverwaltung der Zukunft
Empfehlungen des Lenkungskreises
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
Bündelung steuerrechtlicher
Kompetenzen:
Ansprechpartnermodell für Großunternehmen
und Konzerne
Zuständigkeit für alle Tätigkeiten „rund um die
Prüfung“ bei Finanzämtern für Groß- und
Konzernbetriebsprüfung
Kontaktgespräch 18.04.2016 - Steuerberater und Finanzämter Gütersloh und Wiedenbrück
mail@stbk-westfalen-
lippe.de
nrw.de
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