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Das IQ Netzwerk Sachsen wird durch den EXIS Europa e.V. koordiniert.
Einführung zum Thema Anerkennung
ausländischer Qualifikationen
René Schlaf
IBAS (Informations- und Beratungsstelle Arbeitsmarkt Sachsen)
EXIS Europa e.V.
Ziel: Nachhaltige Verbesserung der Arbeitsmarktintegration
von Erwachsenen mit Migrationshintergrund
Handlungsschwerpunkte von IQ:
• Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung
• Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetzes
• Interkulturelle Kompetenzentwicklung
Integration durch Qualifizierung (IQ)
IAB-Studie zum Thema Anerkennung ausländischer Abschlüsse
(IAB-SOEP-Migrationsstichprobe, Oktober 2014)
Mit der Anerkennung der beruflichen Abschlüsse:
• steigt der Verdienst um 28%
• sinkt das Risiko um ca. 30%, unterhalb des Niveaus der Ausbildung
zu arbeiten.
IAB: Institut für Arbeits- und Berufsforschung. Die Forschungseinrichtung
der Bundesagentur für Arbeit
Bericht der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration zur Lage der Ausländerinnen und
Ausländer in Deutschland, 2014:
„Eine Anerkennung zu ermöglichen ist für den aufnehmenden Staat
wirtschaftlicher als eine erneute Ausbildung im Inland zu finanzieren.“
Anerkennung – warum?
„Berufliche Anerkennung ist die Bewertung und – bei positiver
Entscheidung – Bestätigung der Gleichwertigkeit eines
ausländischen Abschlusses mit einem deutschen
Referenzabschluss.“ (Wikipedia)
Anerkennung - Definition
Grundsätze der Anerkennung:
(1) Anerkennung = Vergleich
(2) Referenz: aktuelles deutsches Berufssystem
(3) Prüfen: „Kann“ oder „Muss“
Eine pauschale Anerkennung von Berufs- und
Studienabschlüssen existiert – entgegen der
landläufigen Meinung – nicht.
Entscheidend ist das Berufsziel: In welchem Bereich
möchte jemand arbeiten? Welchen Abschluss bringt er
dafür mit?
Anerkennung
Anerkennung ist ein MUSS in den reglementierten Berufen:
• es existiert ein spezielles Berufsgesetz
• eine Berufszulassung ist Pflicht
• auf Antrag bei zuständiger Stelle
• Infos zu Verfahren und zuständiger Stelle
unter www.anerkennung-in-deutschland.de
Beispielberufe:
• Arzt, Zahnärztin, Tierarzt, Apothekerin
• Krankenschwester, Altenpfleger
• Rechtsanwältin
• Übersetzer für Gerichte und Behörden (Land Sachsen)
• Lehrerin, Erzieher (Land Sachsen)
• Nur Berufsbezeichnungen: Architektin / Ingenieur (Land Sachsen)
Anerkennung
Anerkennung ist ein KANN in den nicht reglementierten Berufen:
• keine speziellen Berufsgesetze
• keine Berufszulassung gefordert
• direkte Bewerbung
Beispielberufe:
• Mathematikerin, Chemiker, Informatiker, Biologe
• Geografin, Forstwirt
• Psychologin, Historiker, Philologin, Politik-
wissenschaftler, Ökonomin
• Medizinische Fachangestellte
• Duale Ausbildungsberufe, vor allem nach BBiG und HwO, z.B. Bäcker,
Friseurin, Industriemechaniker, Kauffrau im Einzelhandel
Anerkennung
Direkte Bewerbung beim Arbeitgeber
Ausbildungsberufe
Zeugnisbewertung der ZAB
Akademische Berufe
Nicht reglementierte Berufe - Möglichkeiten
• Macht die akademische Qualifikation
für Arbeitgeber transparent
• 200 Euro
Datenbank Anabin
• http://anabin.kmk.org/
• Anabin-Auszug als „Statusnachweis“
• Informationen über
Hochschulzugangsberechtigung
• Volle Gleichwertigkeit
• Teilweise Gleichwertigkeit aufgrund
wesentlicher Unterschiede, dann aber:
Darstellung von Können und Defiziten
Weiterbildungsmarkt
• 450-600 Euro
Gleichwertigkeitsfeststellung
Anerkennungs-
finder:
www.anerkennung-
in-deutschland.de
Anerkennung
Hochschulzugangsberechtigung:
Beginn eines weiterführenden Studiums in Deutschland (jeweilige
Universität, Formalitäten über Servicestelle uni-assist)
Studien-/Prüfungsleistungen, Zugang zu weiterführenden Studien:
Fortführung eines im Ausland begonnenen Studiums (jeweilige
Universität, Formalitäten über uni-assist)
Anerkennung von Schulabschlüssen
• Bei dualer Ausbildung: theoretisch existieren keine speziellen
Voraussetzungen, praktisch wollen Unternehmen oft „irgendetwas“ sehen
• Bei Fachschulausbildung: muss ein mittlerer Bildungsabschluss
nachgewiesen werden (schließt auch höhere Abschlüsse ein)
Akademische Anerkennung - Zuständigkeit
Zusammenarbeit zwischen Arbeitsverwaltung / Multiplikatoren und IBAS
- mögliche Schritte:
• Berufsziel klären
• Alle Abschlüsse zeigen lassen, Berufserfahrung erfassen
• Für Berufsziel relevante Dokumente übersetzen lassen (spielt für
Bewerbung UND ggf. Anerkennung eine Rolle)
• Sprachkenntnisse prüfen
Ggf. auf Anerkennungsberatung der IBAS hinweisen
• Bitte Termin vereinbaren oder Beratungsanfrage
per Email schicken
• IBAS-Check ausfüllen lassen (unter www.netzwerk-iq-sachsen.de)
• Kommunikation möglich? (auf Deutsch, Englisch)
Anerkennung
Informations- und
Beratungsstelle
Arbeitsmarkt
Sachsen
(IBAS)
Informationen und Terminvereinbarungen über Tel: 03 51/ 43 70 70 40
E-Mail: [email protected], www.anerkennung-sachsen.de oder direkt bei:
IBAS DresdenWeißeritzstraße 3
(Yenidze), 2. OG
01067 Dresden
Tel. 0351 / 43 70 70 40
IBAS LeipzigGeorg-Schumann-Str. 173
AXIS-Passage
EG, Raum B026
04159 Leipzig
Tel. 0341 / 580 88 20 20
IBAS ChemnitzHenriettenstr.5
(Sächs. Flüchtlingsrat)
09112 Chemnitz
Tel. 0371 / 90 31 33
Beratung in Zwickau Kontakt über Chemnitz
Danke für Ihre Aufmerksamkeit.