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Ein Unternehmen der AG, München © F & E EUROGREEN, Dr. Harald Nonn
Hintergrund Neuerungen Sachkunde Flächen für die Allgemeinheit
Öffentliches Grün
Pflanzenschutzgesetz
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Ausgangspunkt: EU-Gesetzgebung
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■Umsetzung des EU-Rechts in nationales Recht.
■ Inkrafttreten am 14.02.2012.
■Es gibt keine Übergangsfristen, ab dem Inkrafttreten gelten die neuen Vorschriften.
■Ziele:Schutz von Pflanzen oder Pflanzenerzeugnissen sowieReduktion der Belastung von Mensch, Tier und Umweltdurch Pflanzenschutzmittel
Neues Pflanzenschutzgesetz
4Ein Unternehmen der AG, München © F & E EUROGREEN, Dr. Harald Nonn
■Strengere Regeln für
■die Sachkunde,
■Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind,
■Pflanzenstärkungsmittel,
■Zusatzstoffe, Safener, Synergisten,
■Aufzeichnungspflichten.
■ Die Bundesregierung beschließt einen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, der alle 5 Jahre überprüft wird.
Neues Pflanzenschutzgesetz
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Neues Pflanzenschutzgesetz:
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Nationaler Aktionsplan
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Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Diese umfasst insbesondere die Einhaltung der allgemeinen Grundsätze des integrierten Pflanzenschutzes.
■Vorbeugung und Bekämpfung von Schadorganismen durch
●Fruchtfolge, Anwendung geeigneter Kultivierungsverfahren,
●Verwendung resistenter Sorten, Hygienemaßnahmen,
●Schutz und Förderung von Nützlingen;
■Schaderregerüberwachung, Nutzung von Schadschwellen;
■Vorzug von biologischen, physikalischen und anderen nichtchemischen Verfahren;
■Einhaltung des notwendigen Maßes.
Neues Pflanzenschutzgesetz
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■Seit Juli 2013 ist die Sachkundeverordnung (PflSchSachkV) in Kraft.
■Die Sachkunde aufgrund der Berufsausbildung reicht nicht mehr aus. Diese gilt nur noch bis 26.11.2015.
■Zukünftig wird alle drei Jahre wird eine Fortbildung gefordert.
- Für Personen. die am 14.02.2012 sachkundig waren, Beginn der ersten 3-Jahres-Frist: Zeitraum 01.01.2013 – 31.12.2015
- Für Personen, die nach dem 14.02.2012 sachkundig geworden sind, Beginn der 3-Jahres-Frist:ab Ausstellung des Sachkundenachweises
Sachkunde
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Leitlinie der Länder zur Anerkennung und Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen (November 2013).
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§ 9 Persönliche Anforderungen
“Eine Person darf nur Pflanzenschutzmittel anwenden, … beraten, ... wenn sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis verfügt.”
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Wer benötigt den Sachkundenachweis ?
Alle beruflichen Anwender von PSM Berater zum Thema Pflanzenschutz Ausbilder Gewerbsmäßige Verkäufer Verkäufer über Internet
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Sachkundenachweis Bundeseinheitlicher Sachkundenachweis im
Scheckkartenformat, gültig in Verbindung mit dem Personalausweis.
Ab dem 26.11.2015 darf der Handel PSM nur noch bei Vorlage des Sachkundenachweises abgeben.
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Frist und Wege der Beantragung
Ein Antrag auf Ausstellung ist bis zum 26.05.2015 möglich.
Beantragung bei den zuständigen Stellen der Bundesländer:
- in Papierform, Antrag ausdrucken - Brief/Fax Nachweis als Kopie senden – keine Originaleoder
- online im Internet, dann aber Nachweise digitalisieren:www.pflanzenschutz-skn.de
Nachweise- Zeugnis der Berufsausbildung- Zeugnis des Studiums- Zeugnis der Sachkundeprüfung
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Antrag Sachkundenachweis
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Antragsstelle in Hessen
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Antragsstellen in Bayern
Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (47)
Quelle: www.stmelf.bayern.de/aemter
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Antragsstellen in Rheinland-Pfalz
Dienstleistungszentrum ländlicher RaumRheinpfalzBreitenweg 7167435 Neustadt/Weinstr.Tel.: 06321 / 671-1387
Dienstleistungszentrum ländlicher RaumRheinhessen-Nahe-HunsrückRüdesheimer Str. 60-6855545 Bad KreuznachTel.: 0671-820-0
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■Zu Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, gehören insbesondere
■öffentliche Parks und Gärten;
■Grünanlagen in öffentlich zugänglichen Gebäuden;
■öffentlich zugängliche Sportplätze einschließlich Golfplätze;
■Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe;
■Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Flächen für die Allgemeinheit (§ 17)
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Auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind, darf nur ein zugelassenes Pflanzenschutzmittel angewandt werden,
■das als Pflanzenschutzmittel mit geringem Risiko nach Artikel 47 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 zugelassen ist,
oder
■für das vom BVL im Rahmen eines Zulassungsverfahrens die Eignung festgestellt worden ist,
oder
■das auf Grund seiner Eigenschaften vom BVL für die Anwendung genehmigt worden ist.
Flächen für die Allgemeinheit (§ 17)
21Ein Unternehmen der AG, München © F & E EUROGREEN, Dr. Harald Nonn
■Welche Pflanzenschutzmittel dürfen auf Sportplätzen oder im Öffentlichen Grün angewandt werden:
Sportanlagen / Öffentliches Grün
?
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Informationen zu Pflanzenschutzmittelnwww.bvl.bund.de
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Genehmigte Pflanzenschutzmittel
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Genehmigungen für § 17 Flächen
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NW 802: Keine Anwendung auf Funktionsflächen mit künstlichem Schichtaufbau des Oberbodens und oberflächennahem Drainage-system (z. B. auf Sportplätzen, Greens und Abschlägen auf Golf-plätzen), es sei denn abfließendes Drän- und Oberflächenwasser wird in Auffangsysteme mit ausreichender Kapazität und nicht unmittelbar in Gewässer abgeleitet.
Genehmigungen für § 17 Flächen
© F&E EUROGREEN, Dr. Rainer Albracht, Pflanzenschutzgesetz 2012
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Genehmigte Pflanzenschutzmittel(Auszug)
28Ein Unternehmen der AG, München © F & E EUROGREEN, Dr. Harald Nonn
Auskunftsstelle zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Ansprechpartner:Herr Hoyer, Außenstelle Kassel 0561-9888-461
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Hessische Lösung im Öffentlichen Grün
Die Öffentlichkeit ist in geeigneter Weise (z. B. durch das Aufstellen von Warnschildern vor Ort während und bis zu mindestens 48 h nach der Anwendung) über den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu informieren.
Die behandelten Flächen sind für 48 h mit geeigneten Maßnahmen abzusperren.
Quelle: www.pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/oeffentliches-gruen/unkrautbekaempfung/rasen
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Auskunftsstelle zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
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Auskunftsstelle zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
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Chemischer Pflanzenschutz Bisher nur wenige Pflanzenschutzmittel zur Anwendung auf Flächen für die Allgemeinheit genehmigt
Optimale Pflegemaßnahmen erforderlichzur Förderung von
- Belastbarkeit- Pflanzengesundheit- Konkurrenzkraft- Narbendichte
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Hier ist eine Einzelfallgenehmigung nach § 12 (2) PflSchG erforderlich.
Beim Einsatz thermischer und mechanischer Verfahren sind keine Auflagen durch die Pflanzenschutzgesetzgebung zu berücksichtigen.
Nicht zulässig zur Unkrautbekämpfung auf Nichtkulturland sind:- Streusalz, Essigsäure, Steinreiniger oder andere Substanzen.- Hierbei handelt es sich um nicht geprüfte chemische Substanzen, die Schäden an Belägen und im Naturhaushalt verursachen können.
Quelle: www. http://pflanzenschutzdienst.rp-giessen.de/oeffentliches-gruen
Unkrautbekämpfung auf Wegen, Plätzen, Nichtkulturland (z. B. Tennenflächen)
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■§ 11 Aufzeichnungs- und Informationspflichten:
■Elektronisch oder schriftlich.
■Der Leiter ist verpflichtet, die Aufzeichnungen für die bewirtschafteten Flächen seines Betriebes unter Angabe des jeweiligen Anwenders zusammen zu führen.
■Bezeichnung des PSM, Zeitpunkt der Anwendung, Aufwandmenge, behandelte Fläche (Bezeichnung/Größe), behandelte Kultur.
■Einkaufsbelege für die gelagerten Pflanzenschutzmittel.
■Aufbewahrung der Aufzeichnungen für 3 Jahre.
Aufzeichnungspflichten
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Alles klar?