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Noerr Team
E-COMMERCE DEUTSCH
INHALT
Vorwort 5
Webshops & Online-Vertrieb 7
Social Commerce 10
Mobile Commerce 12
Technische Realisierung 13
E-Payment & Zahlungsverfahren 15
Marketing & Datenschutz 17
Wettbewerb 19
Internationale Aspekte 21
Ihr Ansprechpartner 23
Das Team 24
Noerr 29
Auszeichnungen 30
Standorte 31
3
„… GUT AUFGESTELLT, EXTREM REAKTIONSSCHNELL UND ORGANISIERT.“ Chambers Europe Awards for Excellence 2012 Client Service Law Firm of the Year
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VORWORT
Auch in der Betriebsphase (Run-Phase), die an die Erstellung der technischen Infrastruktur an-schließt, erbringen Dienstleister meist business-kritische Leistungen, etwa für Hosting und tech-nische Betriebsleistungen sowie für Logistik und Fulfilment. Hier gilt es, die kontinuierliche und zuverlässige Leistungserbringung durch entsprechende Verträge und Service-Level-Agreements rechtssicher und in der Praxis durchsetzbar abzusichern.
Zahlreiche Unternehmen setzen auf das Internet als einzigen Vertriebskanal – und auch bislang über herkömmliche Vertriebswege agierende Akteure ergänzen ihre Vertriebsstrukturen mit Webshops. Dieser Trend durchdringt nahezu alle Branchen und ist keineswegs auf langlebige Konsumgüter beschränkt, sondern betrifft auch Verbrauchsgüter wie Lebensmittel sowie Dienst-leistungen.
Dabei sind E-Commerce-Lösungen operativ äußerst vielschichtig – und die damit zusam-menhängenden rechtlichen Aspekte spiegeln dies wider: Schon bei der Gestaltung der für den Kunden auf dem Bildschirm sichtbaren Teile eines Webshops (dem Frontend) ist eine Fülle rechtlicher Vorschriften und Informationspflich-ten zu beachten – von Widerrufsrechten bis hin zu spezifischen Anforderungen an die Darstel-lung, Kennzeichnung und Bewerbung von Pro-dukten. Diese Anforderungen gilt es an den rich-tigen Stellen in Prozesse und Menüführung des Webshops zu integrieren. Das verlangt auch aus rechtlicher Sicht nach sorgfältiger Planung und Konzeption.
Hinzu kommt, dass sich der E-Commerce äußerst dynamisch entwickelt – von der aktiven Einbin-dung von User Generated Content im Web 2.0 bis hin zu plattformübergreifenden Angeboten und neuen Geschäftsmodellen. Auch dieser Dynamik und ständigen Fortentwicklung trägt nur eine spezialisierte und nicht zuletzt auch kreative Rechtsberatung Rechnung. Unser E-Commerce Team unterstreicht unsere Fokussierung auf diesen für viele unserer Man-danten wichtigen Vertriebskanal. Hier bündeln wir unsere für den E-Commerce relevanten Kompetenzen aus den verschiedenen Rechtsge-bieten. So sind wir in der Lage, unsere Mandan-ten spezialisiert, verzahnt und effizient zu allen rechtlichen Fragen rund um das Thema E-Commerce zu beraten. Gleichzeitig ermöglicht uns diese Fokussierung und Spezialisierung, dynamische Entwicklungen an vorderster Front zu begleiten und mitzuprägen.
Besonders kritisch ist im E-Commerce die zum Betrieb des Online-Angebots erforderliche tech-nische Infrastruktur. In der Aufbauphase (der Build-Phase) ist eine an die spezifischen Struktu-ren und Prozesse des jeweiligen Online-Angebots angepasste Software zu erstellen. Hier gilt es, die Risiken dieser oft komplexen Pro-jekte durch eine entsprechende Vertragsgestal-tung mit den Dienstleistern und Lieferanten zu minimieren.
Dr. Daniel Rücker
Das Herzstück eines jeden Online-Shops ist der Internetauftritt (Frontend). Mehr noch als beim stationären Geschäft ist die Gestaltung von Online-Shops von rechtlichen Themen und ge-setzlichen Regulierungen durchdrungen. Die „Rechtstexte“ bilden das für jedermann sichtbare und damit leicht angreifbare Gerüst des Shops und der Vertragsbeziehung zum Kun-den. Deshalb kommt es auf eine präzise Umset-zung der – in diesem Bereich besonders unüber-sichtlichen und schnelllebigen – gesetzlichen Regelungen und Rechtsprechung an.
An dieser Schnittstelle von Vertriebs-, IT- und Datenschutzrecht beraten wir u. a. zu folgenden Themen: Ausarbeitung rechtssicherer Allgemeiner
Geschäftsbedingungen (AGB) und von Pro-zessen zu deren wirksamer Einbeziehung
Implementierung vor- und nachvertragli-cher Informations- und Handlungspflichten nach Fernabsatzrecht, Sondervorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr und Telemedienrecht
Produktdarstellung und Gestaltung des Bestellvorgangs (insbesondere Produkt-kennzeichnungspflichten, Preisangaben, Zahlungsmethoden, Bestell- und Versand-bestätigung)
Internationalisierung / Lieferung ins Ausland
Ausarbeitung eines geeigneten Daten-schutzkonzepts, das im Rahmen der beste-henden rechtlichen Vorgaben die Marke-tingaktivitäten optimiert und gleichzeitig die Akzeptanz der Plattformnutzer findet
Erstellung der rechtlich erforderlichen Da-tenschutzrichtlinien und Implementierung von Konzepten zum Einwilligungs-Management
Kooperationen mit Drittanbietern und Han-delsplattformen
WEBSHOPS & ONLINE-VERTRIEB Website/Frontend
7
Wie gelangt das Produkt wohlbehalten zum Kunden? Wie kann man sicherstellen, dass das Produkt auf dem Transportweg korrekt behan-delt wird? Ist der Logistiker in der Lage, auf schnelle Wechsel des Produktportfolios und saisonale Spitzen zu reagieren? Gerade im Bereich E-Commerce lassen die meis-ten Hersteller- und Vertriebsunternehmen ihre Produkte durch Logistiker lagern und befördern. Der Logistiker unterstützt dabei professionell, individuell, umfassend und just in time, um die Erwartungen des Herstellers bzw. Vertriebsun-ternehmens – und damit nicht zuletzt die des Online-Shop-Kunden – zu erfüllen. So weit die Theorie. In der Praxis hat das Out-sourcing logistischer Leistungen zahlreiche Fußangeln, die zunächst meist unbemerkt blei-ben. Dabei ist der Logistikvertrag gerade im E-Commerce eine Stellschraube mit großem Gestaltungspotenzial.
In Sachen Logistik sollte daher jedes im E-Commerce aktive Unternehmen die folgenden Themen aktiv angehen: Gestaltung maßgeschneiderter Logistikver-
träge, die die individuellen Anforderungen des Unternehmens, der Produkte und – nicht zuletzt – die Erwartungen der Kunden widerspiegeln
Erarbeitung passender vertraglicher Versi-cherungsinstrumentarien, die der Logistiker akzeptieren kann
Stabile Haftungsregelungen, die den indivi-duellen Anforderungen entsprechen und die im Schadensfall ein zuverlässiges Proze-dere in Gang setzen
Rechtliche Aspekte von Lagerlogistik, Spedition und Transport
Transportrechtliche Konfliktlösungen, national und international
Prozessoptimierung und Risk Management
Logistik & Fulfilment
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Wie gelangt das Produkt wohlbehalten zum Kunden? Wie kann man sicherstellen, dass das Produkt auf dem Transportweg korrekt behan-delt wird? Ist der Logistiker in der Lage, auf schnelle Wechsel des Produktportfolios und saisonale Spitzen zu reagieren? Gerade im Bereich E-Commerce lassen die meis-ten Hersteller- und Vertriebsunternehmen ihre Produkte durch Logistiker lagern und befördern. Der Logistiker unterstützt dabei professionell, individuell, umfassend und just in time, um die Erwartungen des Herstellers bzw. Vertriebsun-ternehmens – und damit nicht zuletzt die des Online-Shop-Kunden – zu erfüllen. So weit die Theorie. In der Praxis hat das Out-sourcing logistischer Leistungen zahlreiche Fußangeln, die zunächst meist unbemerkt blei-ben. Dabei ist der Logistikvertrag gerade im E-Commerce eine Stellschraube mit großem Gestaltungspotenzial.
In Sachen Logistik sollte daher jedes im E-Commerce aktive Unternehmen die folgenden Themen aktiv angehen: Gestaltung maßgeschneiderter Logistikver-
träge, die die individuellen Anforderungen des Unternehmens, der Produkte und – nicht zuletzt – die Erwartungen der Kunden widerspiegeln
Erarbeitung passender vertraglicher Versi-cherungsinstrumentarien, die der Logistiker akzeptieren kann
Stabile Haftungsregelungen, die den indivi-duellen Anforderungen entsprechen und die im Schadensfall ein zuverlässiges Proze-dere in Gang setzen
Rechtliche Aspekte von Lagerlogistik, Spedition und Transport
Transportrechtliche Konfliktlösungen, national und international
Prozessoptimierung und Risk Management
Logistik & Fulfilment
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Insbesondere in der Konsumgüterindustrie sind duale Vertriebssysteme weit verbreitet. Hierbei vertreibt der Hersteller seine Produkte sowohl über ein Netz unabhängiger Handelspartner als auch über ein eigenes Retailgeschäft an die End-verbraucher und nutzt – ebenso wie die Ver-triebspartner – dabei regelmäßig Online- und Offline-Vertriebsstrukturen. Bei Luxusgütern oder besonders beratungsin-tensiven Produkten kann der Hersteller zudem ein selektives Vertriebsnetz aufbauen. Dabei hat er die Möglichkeit, seine Partner auf der Basis von qualitativen und/oder quantitativen Selekti-onskriterien auszusuchen.
Zu den wichtigsten vertriebs- und kartellrecht-lichen Aspekten rund um nationale und inter-nationale duale Vertriebskonzepte zählen: Integration des Online-Vertriebs in nationale
und internationale duale Vertriebskonzepte
Definition kartellrechtlich zulässiger Quali-tätsvorgaben für Webshops in selektiven Vertriebssystemen
Kartellrechtlich zulässiger Datenaustausch über Warenwirtschaftssysteme in dualen Vertriebssystemen
Kartellrechtlich zulässige Grenzen der Beein-flussung unabhängiger Handelspartner in dualen Vertriebssystemen durch den Her-steller (z. B. Preisbindung, Aktionszeiträume)
Duale Vertriebssysteme & Vertriebskartellrecht
9
Social Commerce rückt die aktive Beteiligung der Kunden auf Online-Plattformen (User Generated Content) sowie die Kommunikation der Kunden untereinander in den Vordergrund. Die Übergänge vom klassischen Online-Shop zur Social-Commerce-Plattform sind oft fließend. Auf zahlreichen Social-Commerce-Portalen kön-nen Kunden Händler und deren Produkte beno-ten oder mit selbst verfassten Texten bewerten.
Neben den bei Online-Shops relevanten Aspek-ten verdienen im Bereich Social Commerce vor allem die folgenden rechtlichen Themen beson-dere Aufmerksamkeit: Bestmögliche Begrenzung der (Mit-)Verant-
wortlichkeit des Plattformbetreibers für User Generated Content schon bei der Kon-zeption der Plattform
Umgang mit von Nutzern eingegebenen rechtswidrigen Inhalten und deren Entfer-nung: Notice-and-Takedown-Verfahren zur Entfernung rechtswidrigen User Generated Contents sowie Verfahren zum Beschwer-demanagement, etwa im Zusammenhang mit der Löschung von Bewertungen
Vertragliche Begleitung von Kooperationen mit Portalbetreibern und Dienstleistern im Social Commerce
SOCIAL COMMERCE
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Social Commerce rückt die aktive Beteiligung der Kunden auf Online-Plattformen (User Generated Content) sowie die Kommunikation der Kunden untereinander in den Vordergrund. Die Übergänge vom klassischen Online-Shop zur Social-Commerce-Plattform sind oft fließend. Auf zahlreichen Social-Commerce-Portalen kön-nen Kunden Händler und deren Produkte beno-ten oder mit selbst verfassten Texten bewerten.
Neben den bei Online-Shops relevanten Aspek-ten verdienen im Bereich Social Commerce vor allem die folgenden rechtlichen Themen beson-dere Aufmerksamkeit: Bestmögliche Begrenzung der (Mit-)Verant-
wortlichkeit des Plattformbetreibers für User Generated Content schon bei der Kon-zeption der Plattform
Umgang mit von Nutzern eingegebenen rechtswidrigen Inhalten und deren Entfer-nung: Notice-and-Takedown-Verfahren zur Entfernung rechtswidrigen User Generated Contents sowie Verfahren zum Beschwer-demanagement, etwa im Zusammenhang mit der Löschung von Bewertungen
Vertragliche Begleitung von Kooperationen mit Portalbetreibern und Dienstleistern im Social Commerce
SOCIAL COMMERCE
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Mobile Commerce ist eine Form des E-Commerce, bei der Inhalte auf mobilen Endgeräten (z. B. Smartphones) dargestellt werden, teilweise auch über speziell auf mobile Endgeräte ausgerichtete Websites oder Smartphone-Apps. Mobile Commerce ermöglicht insbesondere standortbezogene Dienste zur Auslieferung von Werbung oder Dienstleistungen. Dabei überträgt das mobile Endgerät Informationen über den aktuellen Aufenthaltsort des Nutzers an den Plattformbetreiber, der den Nutzer dann ganz gezielt über Angebote in der Nähe seines Standorts informieren kann. Hier gilt es, die komplexen datenschutzrecht-lichen Rahmenbedingungen, in denen sich Mobile-Commerce-Konzepte bewegen, für das individuelle Geschäftsmodell optimal zu nutzen.
Die vergleichsweise geringe Bildschirmgröße verlangt nach besonderen Maßnahmen bei der für den Nutzer übersichtlichen Umsetzung der im E-Commerce relevanten rechtlichen Rah-menbedingungen, insbesondere bei: Gestaltung und Einbeziehung von Allge-
meinen Geschäftsbedingungen (AGB), Ein-willigungen und weiteren Regelungen zum Datenschutz
Implementierung vor- und nachvertragli-cher Informations- und Handlungspflichten nach Fernabsatzrecht, Sondervorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr und Telemedienrecht
Produktdarstellung und Gestaltung des Be-stellvorgangs (insbesondere Produktkenn-zeichnungspflichten, Preisangaben, Zahlungsmethoden, Bestell- und Versand-bestätigung)
MOBILE COMMERCE
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Mobile Commerce ist eine Form des E-Commerce, bei der Inhalte auf mobilen Endgeräten (z. B. Smartphones) dargestellt werden, teilweise auch über speziell auf mobile Endgeräte ausgerichtete Websites oder Smartphone-Apps. Mobile Commerce ermöglicht insbesondere standortbezogene Dienste zur Auslieferung von Werbung oder Dienstleistungen. Dabei überträgt das mobile Endgerät Informationen über den aktuellen Aufenthaltsort des Nutzers an den Plattformbetreiber, der den Nutzer dann ganz gezielt über Angebote in der Nähe seines Standorts informieren kann. Hier gilt es, die komplexen datenschutzrecht-lichen Rahmenbedingungen, in denen sich Mobile-Commerce-Konzepte bewegen, für das individuelle Geschäftsmodell optimal zu nutzen.
Die vergleichsweise geringe Bildschirmgröße verlangt nach besonderen Maßnahmen bei der für den Nutzer übersichtlichen Umsetzung der im E-Commerce relevanten rechtlichen Rah-menbedingungen, insbesondere bei: Gestaltung und Einbeziehung von Allge-
meinen Geschäftsbedingungen (AGB), Ein-willigungen und weiteren Regelungen zum Datenschutz
Implementierung vor- und nachvertragli-cher Informations- und Handlungspflichten nach Fernabsatzrecht, Sondervorschriften zum elektronischen Geschäftsverkehr und Telemedienrecht
Produktdarstellung und Gestaltung des Be-stellvorgangs (insbesondere Produktkenn-zeichnungspflichten, Preisangaben, Zahlungsmethoden, Bestell- und Versand-bestätigung)
MOBILE COMMERCE
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Frontend Bei der Erstellung des Frontend setzen die Betreiber von Online-Plattformen regelmäßig auf externe Dienstleister. Basis hierfür sind häu-fig am Markt angebotene Standardlösungen, die dann nur noch an die spezifischen Anforderun-gen der konkret geplanten Online-Plattform an-zupassen sind. Alternativ kommt auch eine indi-viduelle Komplettprogrammierung des Frontend in Betracht; auch hier sind Plattformbetreiber re-gelmäßig auf spezialisierte externe Dienstleister angewiesen. Als IT-Projekt birgt auch die Erstellung des Frontend bei nicht hinreichender juristischer Vorbereitung ein vergleichsweise hohes Risiko, zeitlich und finanziell aus dem Ruder zu laufen und/oder gar ganz zu scheitern. Eine passende Vertragsgestaltung begegnet diesen Risiken, si-chert die ordnungsgemäße Leistungserbringung ab und bietet dem Auftraggeber damit Investi-tionssicherheit. Backend Im Backend einer Online-Plattform erfolgen der technische Betrieb der Online-Plattform sowie die Abwicklung der Kundenbestellungen ein-schließlich Zahlungsverkehr und Warenversand. Auch hier liegen zahlreiche Schnittstellen zu etwaigen externen Dienstleistern.
Die technische Realisierung betrifft insbeson-dere folgende Leistungen: Technisches Hosting der Softwareapplikati-
onen und Datenbanken der Online-Plattform einschließlich Leistungen zu Wartung, Pfle-ge und Support
Bereitstellung und Anpassung von Content-Management-Systemen und eines Waren-wirtschaftssystems
Abwicklung der Kundenzahlungen ein-schließlich anfallender Bonitätsprüfungen
Logistikdienstleistungen einschließlich Versandlager- und Retourenmanagement
Aus juristischer Sicht sind insbesondere die Ver-träge mit Dienstleistern so auszugestalten, dass sämtliche für die Funktion der Online-Plattform businesskritischen Leistungen und Prozesse durch Service Level Agreements hinreichend abgesichert sind. Dies schafft Klarheit und verstärkt die Motivation des Dienstleisters, be-sonderen Wert auf die ordnungsgemäße Leis-tungserbringung zu legen. Auch bei Ausfällen der Online-Plattform sind ver-tragliche Regelungen zur Kompensation von Schäden eine wichtige Maßnahme zur Reduzie-rung unternehmerischer Risiken.
TECHNISCHE REALISIERUNG Software, Hosting, Clouds & Outsourcing
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Zahlungsdiensteverträge für E-Payment Um Kundenzahlungen auf Online-Plattfomen schneller und einfacher zu gestalten, werden klassische Zahlungsverfahren angepasst und neue Zahlungsverfahren entwickelt. Dazu zählen Geldbörsen mit E-Geld-Funktion
Sofortüberweisungen über die Online-Plattform
Kreditkartenzahlung über verschlüsselte Seiten
Dialer-Verfahren über Drittanbieter
Die zivilrechtlichen Vorschriften über Zahlungs-verfahren in Deutschland sind im Zuge der Um-setzung der Europäischen Zahlungsdienste-richtlinie mit Wirkung zum 1. November 2009 in weiten Teilen umgestaltet worden. Sind E-Commerce-Anbieter selbst in die Zah-lungsabwicklung involviert, müssen sie ihre Ver-träge diesem Zahlungsdiensterecht entspre-chend gestalten, das u. a. besondere Informa-tionspflichten, Haftungsregelungen und Ausfüh-rungsfristen vorsieht.
Aufsichtsrecht für Zahlungsdienste und E-Geld Darüber hinaus ist das im Zahlungsdiensteauf-sichtsgesetz (ZAG) verankerte Aufsichtsrecht für Zahlungsdienste und E-Geld zu beachten. Die-ses ist immer dann relevant, wenn – etwa über eine Marketplace-Plattform – Gelder für Dritt-anbieter entgegengenommen werden und/oder den Kunden die Bezahlung mittels Prepaidpro-dukten (etwa einer Gutscheinkarte) ermöglicht werden soll. Die gewerbsmäßige Erbringung von Zahlungs-diensten sowie das (auch nicht gewerbsmäßige) Betreiben des E-Geld-Geschäfts bedürfen grund-sätzlich – also vorbehaltlich bestimmter Aus-nahmen – einer Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach dem ZAG. Der Verstoß gegen diese Erlaubnispflicht ist strafbar. Zudem kann die BaFin in einem solchen Fall die sofortige Einstellung des Geschäftsbe-triebs und die unverzügliche Abwicklung der betreffenden Geschäfte anordnen.
E-PAYMENT & ZAHLUNGSVERFAHREN
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Von den im ZAG geregelten Zahlungsdiensten sind im Bereich E-Commerce besonders relevant: das Zahlungsauthentifizierungsgeschäft
(d. h. die Ausgabe von personalisierten Si-cherheitsmerkmalen wie einer PIN oder die Annahme und Abrechnung von mit solchen personalisierten Sicherheitsmerkmalen aus-gelösten Zahlungsvorgängen)
das digitalisierte Zahlungsgeschäft (d. h. die Ausführung von Zahlungsdienstleistungen durch den Betreiber eines Telekommunika-tions- oder IT-Systems)
das Finanztransfergeschäft (d. h. die Entge-gennahme und Weiterleitung von Kunden-geldern)
E-Commerce-Akteure sollten – gerade ange-sichts der schwerwiegenden Folgen eines Ver-stoßes gegen das ZAG – ihr Geschäftsmodell da-aufhin überprüfen, ob sie eine Erlaubnis nach
dem ZAG benötigen oder ob (und ggf. unter welchen Voraussetzungen) einer der Ausnahme-tatbestände des ZAG greift.
r
Darüber hinaus müssen sie beachten, dass Ver-triebspartner von E-Geld-Emittenten und Agen-ten von Zahlungsdienstleistern zwar nicht der Erlaubnispflicht des ZAG, wohl aber den Pflich-ten nach dem Geldwäschegesetz unterliegen.
16
Von den im ZAG geregelten Zahlungsdiensten sind im Bereich E-Commerce besonders relevant: das Zahlungsauthentifizierungsgeschäft
(d. h. die Ausgabe von personalisierten Si-cherheitsmerkmalen wie einer PIN oder die Annahme und Abrechnung von mit solchen personalisierten Sicherheitsmerkmalen aus-gelösten Zahlungsvorgängen)
das digitalisierte Zahlungsgeschäft (d. h. die Ausführung von Zahlungsdienstleistungen durch den Betreiber eines Telekommunika-tions- oder IT-Systems)
das Finanztransfergeschäft (d. h. die Entge-gennahme und Weiterleitung von Kunden-geldern)
E-Commerce-Akteure sollten – gerade ange-sichts der schwerwiegenden Folgen eines Ver-stoßes gegen das ZAG – ihr Geschäftsmodell da-aufhin überprüfen, ob sie eine Erlaubnis nach
dem ZAG benötigen oder ob (und ggf. unter welchen Voraussetzungen) einer der Ausnahme-tatbestände des ZAG greift.
r
Darüber hinaus müssen sie beachten, dass Ver-triebspartner von E-Geld-Emittenten und Agen-ten von Zahlungsdienstleistern zwar nicht der Erlaubnispflicht des ZAG, wohl aber den Pflich-ten nach dem Geldwäschegesetz unterliegen.
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Beim Betrieb von Online-Plattformen werden zahlreiche personenbezogene Daten der Platt-formnutzer erhoben und verarbeitet. Dies sind neben den im Kundenkonto vom Nut-zer aktiv hinterlegten Informationen regelmäßig auch Daten über das Kauf- und Nutzungsver-halten. Techniken zur Reichweitenmessung und Web-Analysen unterstützen die in der Praxis nicht mehr wegzudenkende gezielte bedarfs- und interessengerechte Ansprache von Kunden. Hier gilt es, die aus Marketingsicht verfolgten Ziele mit technischen und vor allem auch daten-schutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere sol-chen des Telemediengesetzes, in Einklang zu bringen.
Dabei erfordern insbesondere die folgenden Themen besondere Aufmerksamkeit: Ausarbeitung eines maßgeschneiderten
Datenschutzkonzepts, das die rechtlichen Möglichkeiten im Interesse des Plattform-betreibers optimal nutzt und gleichzeitig die Akzeptanz der Kunden findet
Erstellung der gesetzlich erforderlichen Datenschutzrichtlinien und Implementie-rung von Konzepten zum Einwilligungs-Management
Datenschutzrechtlich korrekter Einsatz von Social Plug-ins und Tools zur Reichweiten-messung (unter Beachtung der Vorgaben der Aufsichtsbehörden)
Entwicklung zielgruppenorientierter Werbe-konzepte (z. B. Targeted Advertising), etwa für E-Mail-Marketing oder für auf der Web-seite geschaltete Werbung
Rechtliche Strukturierung von CRM-Projekten zur Auswertung von Kundendaten und Nutzung zur effektiven Kundenanspra-che
Transfer personenbezogener Daten zwi-schen unterschiedlichen Konzerngesell-schaften und internationaler Datentransfer
Rechtliche Gestaltung von Affiliate-Marketing-Programmen und Einbindung von Dienstleistern
MARKETING & DATENSCHUTZ
17
Auch wettbewerbsrechtliche Aspekte sind bei Online-Shops nicht zu unterschätzen. Zum einen bildet das Wettbewerbsrecht den Rahmen für alle Marketingaktivitäten, sei es die Werbung mit Preisreduzierungen mittels durch-gestrichener Preise, mit Garantien oder mit Aktionen wie Online-Versteigerungen, Preisaus-schreiben und Gewinn- oder Glücksspielen. Zum anderen werden Shop-Betreiber mit wett-bewerbsrechtlichen Fragen konfrontiert, wenn Mitbewerber oder Verbraucherschutzverbände sie wegen (angeblicher) Verletzungen von Rech-ten des geistigen Eigentums, unwirksamer AGB oder intransparenter Teilnahmebedingungen bei Gewinnspielen abmahnen.
Zu den Maßnahmen, die dazu beitragen, dass Marketingaktivitäten ihren eigentlichen Zweck erreichen und nicht zum wettbewerbsrecht-lichen Bumerang werden, gehören: Prüfung geplanter Werbeaktionen auf
Rechtskonformität
Rechtssichere Gestaltung von Teilnahme-bedingungen für Verkaufsförderungsmaß-nahmen wie insbesondere Preisausschrei-ben und Gewinnspiele
Strategischer Aufbau und Implementierung von Kundenbindungsprogrammen
Vermeidung der Haftung für fremde Inhalte durch vorausschauende Gestaltung der Website und der entsprechenden Nut-zungsbedingungen
Konzepte für die Verteidigung gegen Beanstandungen und Abmahnungen von Mitbewerbern und Verbänden wegen an-geblicher Verletzung von Marken- und Urheberrechten sowie unwirksamer AGB-Klauseln
WETTBEWERB
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Die Internationalität des Word Wide Web eröff-net Unternehmen aller Branchen und Größen ideale Möglichkeiten zur direkten Erschließung ausländischer Märkte. Dabei sind sich viele An-bieter nicht bewusst, dass schon das Betreiben auch vom Ausland aus abrufbarer Websites Pflichten und Haftungsrisiken nach unter-schiedlichen Rechtsordnungen auslösen kann. Selbst innerhalb der Europäischen Union gibt es für eine Vielzahl von Rechtsfragen keine einheit-liche und rechtssichere Anwendung nur einer Rechtsordnung. Dies betrifft unterschiedliche Aspekte in Bereichen wie Sprachvorgaben, AGB-Gestaltung, Datenschutz, Informations- und Betreiberpflichten, Wettbewerbsrecht, Marken- und IP-Recht, Preisvorschriften sowie Kenn-zeichnungsrecht. Je nach Rechtsordnung drohen bei Verstößen unangenehme Überraschungen wie Schadens-ersatzansprüche, strafbewehrte Abmahnungen, Bußgelder und/oder vertragsrechtliche Nachteile bis hin zur Unwirksamkeit von Verträgen. Hinzu kommt, dass nach der aktuellen Recht-sprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in bestimmten Rechtsgebieten überall dort ein Gerichtsstand besteht, wo die betroffe-ne Website abrufbar ist, etwa bei Persönlich-keitsrechten sowie bei Marktverhaltens- und Verbraucherschutzvorschriften. Eine notwendige Interessenvertretung muss dann oftmals im Aus-land stattfinden.
Um solche Risiken bestmöglich zu reduzieren, sind insbesondere folgende rechtliche Aspekte zu beachten: Fragen des anwendbaren Rechts einschließ-
lich der Wirksamkeit von Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarungen in Allgemei-nen Geschäftsbedingungen (AGB)
Anpassung ausländischer Online-Shops an zwingende Erfordernisse des deutschen und europäischen Rechts (insbesondere AGB, Datenschutzerklärung, Impressum, Verbrau-cherinformationen, Bestellvorgang sowie Vertrags- und Retourenmanagement)
Gestaltung der Vertragsbeziehungen mit in-ternationalen Versendern und Logistikun-ternehmen
Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschrei-tenden Lieferungen/Exportkontrolle
Prüfung und Abwehr von Abmahnungen und Klagen seitens deutscher Verbraucher-schutzverbände und Konkurrenten, grenz-überschreitende Interessenvertretung bei Klageverfahren
Zentrale Koordination und Vermittlung spezialisierter ausländischer Kanzleien einschließlich Sprachenmanagement
INTERNATIONALE ASPEKTE
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IHR ANSPRECHPARTNER
Dr. Daniel Rücker, LL.M. Rechtsanwalt München T +49 89 28628457 [email protected]
Experte für Datenschutz
IT-Verträge
Dr. Daniel Rücker leitet das interdisziplinäre Noerr E-Commerce Team. Er koordiniert zudem die kanzleiinterne Expertengruppe Datenschutz, deren Know-how internationalen Unternehmen u. a. bei Fragen der Datensammlung und -verwertung sowie zum grenzüberschreitenden Transfer zur Verfügung steht. Ergänzend zu seinen zahlreichen Veröffentli-chungen referiert er regelmäßig bei Seminaren und Veranstaltungen sowie im Rahmen seines Lehrauftrags an der Universität Passau zu diesen Themen.
23
DAS TEAM
Dr. Benjamin Bajon, LL.M. Rechtsanwalt Berlin T +49 30 20942030 [email protected]
Dr. Florian Bentele Rechtsanwalt Frankfurt am Main T +49 69 971477213 [email protected]
Experte für Datenschutz
Verbraucherschutz
Experte für Zahlungsdiensteaufsichtsrecht (Zahlungs-
dienste und E-Geld-Geschäft)
E-Payment und Zahlungsverfahren
24
DAS TEAM
Dr. Benjamin Bajon, LL.M. Rechtsanwalt Berlin T +49 30 20942030 [email protected]
Dr. Florian Bentele Rechtsanwalt Frankfurt am Main T +49 69 971477213 [email protected]
Experte für Datenschutz
Verbraucherschutz
Experte für Zahlungsdiensteaufsichtsrecht (Zahlungs-
dienste und E-Geld-Geschäft)
E-Payment und Zahlungsverfahren
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Dr. Tom Billing Rechtsanwalt Berlin T +49 30 20942178 [email protected]
Prof. Dr. Peter Bräutigam Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht München T +49 89 28628145 [email protected]
Experte für Vertriebsrecht
Franchising
Experte für IT-Verträge
Outsourcing und Cloud-Computing
Social Media und Datenschutz
25
Dr. Tom Billing Rechtsanwalt Berlin T +49 30 20942178 [email protected]
Prof. Dr. Peter Bräutigam Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht München T +49 89 28628145 [email protected]
Experte für Vertriebsrecht
Franchising
Experte für IT-Verträge
Outsourcing und Cloud-Computing
Social Media und Datenschutz
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Dr. Torsten Fett Rechtsanwalt Frankfurt am Main Tel +49 69 971477252 [email protected]
Dr. Tobias Frevert Rechtsanwalt Berlin T +49 30 20942030 [email protected]
Experte für Zahlungsdiensteaufsichtsrecht (Zahlungs-
dienste und E-Geld-Geschäft)
E-Payment und Zahlungsverfahren
Experte für Mobile Commerce
Telekommunikation
Datenschutz
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Dr. Torsten Fett Rechtsanwalt Frankfurt am Main Tel +49 69 971477252 [email protected]
Dr. Tobias Frevert Rechtsanwalt Berlin T +49 30 20942030 [email protected]
Experte für Zahlungsdiensteaufsichtsrecht (Zahlungs-
dienste und E-Geld-Geschäft)
E-Payment und Zahlungsverfahren
Experte für Mobile Commerce
Telekommunikation
Datenschutz
26
Dr. Sylvia Kaufhold, Maître en droit Rechtsanwältin Dresden T +49 351 8166041 [email protected]
Evelyn Schulz Rechtsanwältin Dresden T +49 351 8166041 [email protected]
Expertin für Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationspflichten
Verbraucherschutz
Internationales Privatrecht
Expertin für Lebensmittelrecht
Produktdarstellung
Kennzeichnungsrecht
Wettbewerbsrecht
27
Dr. Sylvia Kaufhold, Maître en droit Rechtsanwältin Dresden T +49 351 8166041 [email protected]
Evelyn Schulz Rechtsanwältin Dresden T +49 351 8166041 [email protected]
Expertin für Allgemeine Geschäftsbedingungen
Informationspflichten
Verbraucherschutz
Internationales Privatrecht
Expertin für Lebensmittelrecht
Produktdarstellung
Kennzeichnungsrecht
Wettbewerbsrecht
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Bernhard von Sonnleithner, LL.M. Rechtsanwalt München T +49 89 28628457 [email protected]
Otto Stolberg-Stolberg Rechtsanwalt Dresden T +49 351 8166011 [email protected]
Experte für Datenschutz
Social Media
Experte für Vertriebsrecht
Allgemeines Zivilrecht
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Bernhard von Sonnleithner, LL.M. Rechtsanwalt München T +49 89 28628457 [email protected]
Otto Stolberg-Stolberg Rechtsanwalt Dresden T +49 351 8166011 [email protected]
Experte für Datenschutz
Social Media
Experte für Vertriebsrecht
Allgemeines Zivilrecht
28
Noerr ist eine führende europäische Wirtschafts-kanzlei – mit mehr als 470 Professionals, fünf Bü-ros in Deutschland, sieben Büros in Mittel- und Osteuropa, einem Büro in London und in Alican-te (Spanien) sowie einer Repräsentanz in New York. Unser Kerngeschäft ist exzellente Rechts- und Steuerberatung, die wirtschaftlichen Mehrwert schafft: in ausgewählten Bereichen des Wirtschafts-
rechts
innovativ und proaktiv
lösungsorientiert und wissenschaftlich fundiert
mit vernetzter Expertise und Fokus auf Branchen
partnergetrieben und mandantenorientiert
mit strategischer Kompetenz
Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern, der Noerr Consulting und den Noerr Wirt-schaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesell-schaften, entwickeln wir nachhaltige Lösungen für Recht, Steuern, Finanzierung und Manage-ment.
Fokussiert: Führende Experten in vielen Rechts-gebieten und Branchen beraten lösungsorien-tiert und mit höchstem fachlichen Anspruch. Die Bandbreite unserer fokussierten Teams reicht von Automobil über Umwelt und erneu-erbare Energien, Medien und IT bis hin zum Ge-sundheitswesen sowie Finanzdienstleistungen. International: Eigene Büros in elf Rechtsordnun-gen, eng mit uns befreundete Kanzleien – vor allem in London und New York – sowie unsere für Deutschland exklusive Mitgliedschaft in der weltweit führenden Vereinigung unabhängiger Wirtschaftskanzleien, Lex Mundi (lexmundi.com), sichern Rechtsberatung auf höchstem internati-onalen Niveau – weltweit. Kompetent in Mittel- und Osteuropa: Wir gehö-ren zu den ersten westlichen Kanzleien, die Bü-ros in Mittel- und Osteuropa eröffneten. Diesen Vorsprung haben wir kontinuierlich ausgebaut: durch Erfahrung und Vernetzung in Industrie, Politik und Verwaltung. Mit mehr als 150 Profes-sionals in Mittel- und Osteuropa gehören wir zu den führenden Kanzleien in der Region. Mehr über uns erfahren Sie im Internet unter www.noerr.com
* JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien, 2009/2010
NOERR „Beeindruckende Breite von Fachgebieten“ *
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AUSZEICHNUNGEN Client Choice Award 2012: Beste Kanzlei Deutschlands
2012 zeichnete der britische Onlinedienst International Law Office (ILO) Noerr zum dritten Mal mit dem „Client Choice Award“ als beste Kanzlei Deutschlands aus. Bereits im Vorjahr und 2007 hatte sich die Kanzlei bei der internationalen Branchen-umfrage als Landessieger durchgesetzt. Die Client Choice Awards werden an Kanzlei-en und Anwälte in 64 Ländern vergeben. Grundlage der Auszeichnungen waren die
Urteile von mehr als 2.000 Unternehmensjuristen. Weltweit zählen die von ILO vergebenen Awards zu renommiertesten Auszeichnungen im Kanzleibereich.
Noerr wurde bei den Chambers Europe Awards for Excellence 2012 zum zweiten Mal zur „Client Service Law Firm of the Year“ für Deutschland gekürt. Mit dieser Auszeich-nung würdigt der britische Fachverlag Chambers and Partners, wie bereits im Jahr 2010, die herausragende Mandatsarbeit, Professionalität und den exzellenten Man-dantenservice von Noerr. Ausschlaggebend für die Auszeichnung von Noerr war die
herausragende Resonanz von Mandantenseite, wie etwa: “… gut aufgestellt, extrem reaktions-schnell und organisiert. Die verschiedenen Departments arbeiten eng miteinander zusammen.“
JUVE kürte Noerr bei den JUVE Awards 2010 zur „Kanzlei des Jahres für M&A” sowie zur „Kanzlei des Jahres für Dispute Resolution“. Im Vorjahr war Noerr in der Kategorie Kartellrecht sowie für die Region Ostdeutschland als „Kanzlei des Jahres“
ausgezeichnet worden, 2008 als „Kanzlei des Jahres für Vergaberecht“. Seit Jahren ist Noerr eine der führenden deutschen Kanzleien im Vertriebsrecht (2003 und 2005: JUVE-Kanzlei des Jahres für Vertriebssysteme) und im Produkthaftungsrecht (2005: JUVE-Kanzlei des Jahres für Produkthaftung und -sicherheit). Die Redaktion des führenden deutschen Branchenmagazins JUVE legt ihrer Auswahl Informationen zugrunde, die sie durch umfangreiche Recherchen und Gespräche mit Marktteilnehmern gewinnt.
Bei den 2011 International Legal Alliance Summit & Awards (ILASA) wurde Noerr als „Best German Law Firm” ausgezeichnet: Die Kanzlei erhielt den Gold Award
zum dritten Mal in Folge als Anerkennung ihrer herausragenden Leistungen in den verschiedensten Bereichen. Der Jury gehören mehr als 120 Chefjustiziare weltweit führender Konzerne an; im Jahr 2011 etwa von Unternehmen wie Alcatel-Lucent, Coca-Cola, General Electric, Nestlé, Philips, SAP und Total. Sie beurteilten mehr als 200 Kanzleien aus allen wichtigen Industrie- und Schwellenländern.
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AUSZEICHNUNGEN Client Choice Award 2012: Beste Kanzlei Deutschlands
2012 zeichnete der britische Onlinedienst International Law Office (ILO) Noerr zum dritten Mal mit dem „Client Choice Award“ als beste Kanzlei Deutschlands aus. Bereits im Vorjahr und 2007 hatte sich die Kanzlei bei der internationalen Branchen-umfrage als Landessieger durchgesetzt. Die Client Choice Awards werden an Kanzlei-en und Anwälte in 64 Ländern vergeben. Grundlage der Auszeichnungen waren die
Urteile von mehr als 2.000 Unternehmensjuristen. Weltweit zählen die von ILO vergebenen Awards zu renommiertesten Auszeichnungen im Kanzleibereich.
Noerr wurde bei den Chambers Europe Awards for Excellence 2012 zum zweiten Mal zur „Client Service Law Firm of the Year“ für Deutschland gekürt. Mit dieser Auszeich-nung würdigt der britische Fachverlag Chambers and Partners, wie bereits im Jahr 2010, die herausragende Mandatsarbeit, Professionalität und den exzellenten Man-dantenservice von Noerr. Ausschlaggebend für die Auszeichnung von Noerr war die
herausragende Resonanz von Mandantenseite, wie etwa: “… gut aufgestellt, extrem reaktions-schnell und organisiert. Die verschiedenen Departments arbeiten eng miteinander zusammen.“
JUVE kürte Noerr bei den JUVE Awards 2010 zur „Kanzlei des Jahres für M&A” sowie zur „Kanzlei des Jahres für Dispute Resolution“. Im Vorjahr war Noerr in der Kategorie Kartellrecht sowie für die Region Ostdeutschland als „Kanzlei des Jahres“
ausgezeichnet worden, 2008 als „Kanzlei des Jahres für Vergaberecht“. Seit Jahren ist Noerr eine der führenden deutschen Kanzleien im Vertriebsrecht (2003 und 2005: JUVE-Kanzlei des Jahres für Vertriebssysteme) und im Produkthaftungsrecht (2005: JUVE-Kanzlei des Jahres für Produkthaftung und -sicherheit). Die Redaktion des führenden deutschen Branchenmagazins JUVE legt ihrer Auswahl Informationen zugrunde, die sie durch umfangreiche Recherchen und Gespräche mit Marktteilnehmern gewinnt.
Bei den 2011 International Legal Alliance Summit & Awards (ILASA) wurde Noerr als „Best German Law Firm” ausgezeichnet: Die Kanzlei erhielt den Gold Award
zum dritten Mal in Folge als Anerkennung ihrer herausragenden Leistungen in den verschiedensten Bereichen. Der Jury gehören mehr als 120 Chefjustiziare weltweit führender Konzerne an; im Jahr 2011 etwa von Unternehmen wie Alcatel-Lucent, Coca-Cola, General Electric, Nestlé, Philips, SAP und Total. Sie beurteilten mehr als 200 Kanzleien aus allen wichtigen Industrie- und Schwellenländern.
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STANDORTE Alicante Noerr Alicante IP, S.L. Paseo de la Explanada, 2, 2º izq 03002 Alicante Spanien T +34 965 980480 Berlin Noerr LLP Charlottenstraße 57 10117 Berlin Deutschland T +49 30 20942000 Bratislava Noerr s.r.o. AC Diplomat Palisády 29/A 81106 Bratislava Slowakische Republik T +421 2 59101010 Budapest Kanzlei Noerr & Partner Fő utca 14-18 1011 Budapest Ungarn T +36 1 2240900 Bukarest S.P.R.L. Menzer & Bachmann - Noerr Str. General Constantin Budişteanu nr. 28 C, Sector 1 010775 Bukarest Rumänien T +40 21 3125888
Dresden Noerr LLP Paul-Schwarze-Straße 2 01097 Dresden Deutschland T +49 351 816600 Düsseldorf Noerr LLP Speditionstraße 1 40221 Düsseldorf Deutschland T +49 211 499860 Frankfurt am Main Noerr LLP Börsenstraße 1 60313 Frankfurt am Main Deutschland T +49 69 9714770 Kiew Noerr TOV Vul. Khreschatyk, 7/11 01001 Kiew Ukraine T +380 44 4953080 London Noerr LLP Tower 42 25 Old Broad Street London EC2N 1HQ Großbritannien T +44 20 75624330
Moskau Noerr OOO 1-ya Brestskaya ul. 29 125047 Moskau Russische Föderation T +7 495 7995696 München Noerr LLP Brienner Straße 28 80333 München Deutschland T +49 89 286280 New York Noerr LLP Representative Office 885 Third Avenue, Suite 2610 New York, NY 10022 USA T +1 212 4331396 Prag Noerr s. r. o. Na Poříčí 1079/3a 110 00 Prag 1 Tschechische Republik T +420 233112111 Warschau Noerr Sp. z o.o. Spiering Sp. k. Al. Armii Ludowej 26 00-609 Warschau Polen T +48 22 5793060
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