17
DNR-Tagung zur EU- Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin BRRL aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen Sts. Udo Paschedag, MKULNV

DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

  • Upload
    nardo

  • View
    27

  • Download
    1

Embed Size (px)

DESCRIPTION

DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin. BRRL aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen Sts. Udo Paschedag, MKULNV. Gliederungspunkte. Bodenschutz und Altlastenbearbeitung in NRW Bisherige Einschätzung einer EU-Regelung Entwicklung des Kommissionsentwurfes von 2006 - PowerPoint PPT Presentation

Citation preview

Page 1: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinieam 20.10.2011 in Berlin

BRRL aus Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen

Sts. Udo Paschedag, MKULNV

Page 2: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

Gliederungspunkte

Bodenschutz und Altlastenbearbeitung in NRW Bisherige Einschätzung einer EU-Regelung Entwicklung des Kommissionsentwurfes von 2006 Was sind aus heutiger Sicht Gründe für eine EU-

Regelung ? Welche inhaltlichen Schwerpunkte sollte eine BRRL

haben ?

Page 3: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

1. Situation in NRW

NRW ist ein Land mit hoher Siedlungs- und Industriedichte (34.000 km2, 18 Mio Einwohner)

Starke Prägung durch Bergbau Steinkohle: Halden, Bodensenkungen Braunkohle: große Flächendefizite Erzbergbau: erhebliche Schwermetallbelastungen

Energiegewinnung, Stahlindustrie im Rhein-Ruhr-Gebiet, zusätzlich viel mittelständische Industrie im Bergischen und Lipperland

NRW ist auch Agrarland mit 50 % Landwirtschaft und 25 % Wald

Page 4: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

0

10.000

20.000

30.000

40.000

50.000

60.000

70.000

80.000

1985 1986 1987 1988 1989 1990 1991 1992 1993 1994 1995 1996 1997 1998 2000 2001 2004 2006 2008 2010

█ Altablagerungen

█ Altstandorte

Stand der Altlastenerfassung

Page 5: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

MUNLV-Förderprogramm Altlasten rd. 350 Mio. €

Kofinanzierung zu EU-Ziel-2-Programm rd. 10 Mio. €

Ökologieprogramm für den Emscher-Lippe-Raum (ÖPEL), anteilig für Altlastensanierung rd. 75 Mio. €

Grundstücksfond NRW (neu: Urban NRW): Aufwendungen für die Altlastensanierung rd. 300 Mio. €

Beitrag des AAV zur Altlastensanierung seit 1989 rd. 120 Mio. €

Zuzüglich Anteile von Kommunen und Pflichtigen

In der Summe sind bisher wesentlich mehr als 1 Mrd. € für die Altlastensanierung in NRW eingesetzt worden!

Finanzielle Unterstützung seit 1983

Page 6: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

Altlastensituation in NRW - Arbeitsstand

2006 2010

Erfasste altlastverdächtige Flächen / Altlasten

55.764 75.370

davon Altablagerungen 21.313 30.493

davon Altstandorte 34.451 44.877

Gefährdungsabschätzungen(abgeschlossen und laufend)

14.540 17.969

Sanierungen(abgeschlossen und laufend)

5.319 6.158

aber ca. 36 % der Verdachtsflächen sind noch nicht ausreichend bewertet !

Page 7: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

Intensivierung des Flächenrecyclings in NRW

Grundlage: Koalitionsvereinbarung, „Allianz für die Fläche“ und UMK-Beschlüsse zur Begrenzung der Flächeninanspruchnahme

Stärkung des Altlastensanierungsverbandes (AAV)

Schaffung eines Altlastenrisikofonds

Stärkere Verankerung des Flächenrecyclings im Landesentwicklungsplan (LEP 2025) und der Regionalplanung

Page 8: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

Datengrundlagen zum Bodenschutz

NRW verfügt in etwa der halben Landesfläche über digitale Bodenbelastungskarten

Flächendeckende Karte der schutzwürdigen Böden ist Abwägungsgrundlage in der Regionalplanung

Feldblock-genaue Erosionskarte für Cross compliance

Gebietsbezogene Maßnahmen sind aufgrund der Heterogenität von Böden und der differenzierten Eigentumsverhältnisse schwierig umsetzbar !

Page 9: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

Übersichtskarte der Erosionsgefährdung

Page 10: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

Ausgangslage zum Bodenschutz in der EU

Bisher auf EU-Ebene keine spezifische Regelung zum Bodenschutz

Im 6. Umweltaktionsprogramm wurde eine Bodenschutzstrategie

angekündigt

April 2002: Vorbereitungspapier

„Hin zu einer spezifischen Bodenschutzstrategie“

Sept. 2006: EU-Kommission legte Strategiepapier,

Richtlinienvorschlag und Folgenabschätzung vor

Ab 2007:intensive Beratungen in EU-Parlament und Ratsarbeits-

gruppe, Ende 2007 Veto durch GB, F, NL, AU und D

Page 11: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

Im Richtlinien-Entwurf be-handelte “Bodengefahren”

EROSION

VERLUST ORGANISCHER SUBSTANZ

VERSALZUNG

VERDICHTUNG

HANGRUTSCHUNGEN

KONTAMINATION VERSIEGELUNG

1. Regionaler/nationaler Ansatz

2. Risiko-Gebiets-Ansatz +

+ -(+) -(+)

Page 12: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

Positionen zum Vorschlag für die EU-BRRL

Ablehnende Beschlüsse im Bundesrat vom Dez. 2006 und Febr. 2007

differenzierte Bewertung durch NRW-Dialog „Wirtschaft und Umwelt“ vom Sept. 2006 und August 2007: „keine zusätzl. Bürokratie ohne Mehrwert für den Bodenschutz“

Befürwortung durch Bodenverbände (ITVA, BVB, Abo) Umfangreiche Änderungen in EU-Parlament eingebracht (Juli

2007) Ablehnende Position der Bundesregierung vom Juli 2007

Page 13: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

Wichtige Ergebnisse des Europ. Parlamentes Ausnahme für laufende und abgeschlossene

Sanierungsmaßnahmen Definitionen für „verunreinigte Standorte“, Schutz- und

Beschränkungsmaßnahmen abgestuftes Vorgehen zur Erfassung, Risikobeurteilung und

Sanierung von „verunreinigten Standorte“ Aufnahme allgemeiner – allerdings sehr knapper -

Beurteilungsprinzipien für Bodenkontaminationen Berücksichtigung von Maßnahmen zu „cross compliance“ bei

„Prioritären Gebieten“ , Flexibilisierung von Anhang I

Page 14: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

Aktueller Stand in EU-Ratsarbeitsgruppe

viele Anforderungen sind inzwischen stark aufgeweicht worden („Die Mitgliedsstaaten können … regeln.“)

verschiedene bisherige „Ablehnerstaaten“ signalisieren auf Fachebene, dass sie mit dem Stand „leben könnten“, (weil er sehr viele Spielräume lässt)

aber der Entwurf hat kaum noch einen Richtliniencharakter

daher sollte von der EU-Kommission einen Neuaufschlag gefordert werden

Page 15: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

Gründe für einen „Neuaufschlag“

Schließung dieser Rechtslücke im EU-Umweltrecht,

grenzüberschreitende Bedeutung der Böden für den Klimaschutz (als Kohlenstoffspeicher)

grenzüberschreitende Bedeutung der Böden für die Biodiversität bzw. die Artenvielfalt

Schaffung EU-einheitlicher Standards für Bodenkontaminationen

Page 16: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

Eckpunkte für einen „Neuaufschlag“

einheitliche Vorgaben zu Erfassung, Risikobeurteilung und Sanierung von kontaminierten Standorten,

einheitliche Definitionen für weitere Bodengefahren (z.B. Bodenerosion und –versalzung), ohne aber die Methodik dazu zu eng vorzugeben,

möglichst weitreichende Abstimmung mit bodenrelevanten Anforderungen in anderen EU-Regelungen (Klärschlammrichtlinie, Cross compliance, IED-Richtlinie)

ausreichende Berücksichtigung bestehender nationaler Regelungen

Page 17: DNR-Tagung zur EU-Bodenschutzrichtlinie am 20.10.2011 in Berlin

Fazit

EU-Bodenrahmenrichtlinie macht nur Sinn, wenn sie ein Mindestmaß an Einheitlichkeit bringt, notwendige Spielräume für regionale und klimatische

Besonderheiten lässt und eine Verbesserung des Bodenschutzes in Deutschland

bewirkt.

Zu fordern ist daher ein Neuaufschlag, der sich an den vorgenannten Begründungen und Eckpunkten orientiert.