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DIE LEISTUNGEN DER CMCM

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D I E L E I S T U N G E N D E R C M C M

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INHALTSVERZEICHNISALLGEMEINREGIME 6

1. LEISTUNGEN IM GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG 62. LEISTUNGEN BEI ZAHNÄRZTLICHEN BEHANDLUNGEN 93. KRANKENHAUSAUFENTHALT IM AUSLAND 134. CMCM-ASSISTANCE 16

PRESTAPLUS 20

DENTA & OPTIPLUS 22

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ALLGEMEINREGIME

1. LEISTUNGEN IM GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG

AMBULANTER CHIRURGISCHER EINGRIFF

Die CMCM erstattet die ungedeckten Kosten bei einem chirurgischen Eingriff bis zu der in Artikel 35 der Statuten der Nationalen Gesundheitskasse vorgesehenen persönlichen Beteiligung.

KRANKENHAUSAUFENTHALTSKOSTEN

Die CMCM gewährt einen Pauschalbetrag pro Tag von 2,70 € zum Indexstand 100, während einer Dauer von 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Die CMCM übernimmt zu 100% einen Pauschalbetrag in Höhe der Differenz zwischen den Aufenthaltskosten in einer 1. Klasse mit Badezimmer und der Rückerstattung durch die Krankenversicherung einer 2. Klasse mit 2 Betten:

a) für die von der Krankenversicherung genehmigte Krankenhausaufenthaltsdauer bei einem schweren chirurgischen Eingriff;

b) für die Krankenhausaufenthaltsdauer, vorgesehen in der Anlage 1 c) des Leistungssatzes der CMCM bei einer schweren medizinischen Behandlung;

c) für die von der Krankenversicherung genehmigte Aufenthaltsdauer im Falle eines chirurgischen Eingriffes bei Versicherten, welche die Sonderzulage für schwerbehinderte Personen beziehen und die im Rahmen des Gesetzes vom 19. Juni 1998 vorge-sehenen Leistungen der Pflegeversicherung nicht in Anspruch nehmen;

d) für einen Krankenhausaufenthalt ohne chirurgischen Eingriff oder schwere medizinische Behandlung bei Versicherten, welche die Sonderzulage für schwer-behinderte Personen beziehen und die im Rahmen des Gesetzes vom 19. Juni 1998 vorgesehenen Leistungen der Pflegeversicherung nicht in Anspruch nehmen, während einer Maximaldauer von 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Die CMCM übernimmt bei einem chirurgischen Eingriff den vom Krankenhaus berechneten Pauschalbetrag von 1,35 € pro Tag zum Indexstand 100 für einen Krankenhaus-aufenthalt zur Beobachtung oder für in einer Tagesklinik aufgenommene Personen.

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ALLGEMEINREGIME

ARZTHONORARE

Im Falle eines chirurgischen Eingriffes erstattet die CMCM die ungedeckten Kosten bei den Arzt- und Zahnarzthonoraren gemäß den Tarifen der 2. Klasse.

Die CMCM erstattet die ungedeckten Kosten bei den Arzt- und Zahnarzthonoraren gemäß den Tarifen der 1. Klasse im Falle eines Krankenhausaufenthaltes:

a) mit einem schweren chirurgischen Eingriff oder einer schweren medizinischen Behandlung;

b) mit einem chirurgischen Eingriff bei Versicherten, welche die Sonderzulage für schwerbehinderte Personen beziehen und die im Rahmen des Gesetzes vom 19. Juni 1998 vorgesehenen Leistungen der Pflege versicherung nicht in Anspruch nehmen;

c) ohne chirurgischen Eingriff oder schwere medizinische Behandlung bei Versicherten, welche die Sonderzulage für schwerbehinderte Personen beziehen und die im Rahmen des Gesetzes vom 19. Juni 1998 vorgesehenen Leistungen der Pflegeversicherung nicht in Anspruch nehmen, während einer Maximaldauer von 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Im Falle eines chirurgischen Eingriffes im Großherzogtum durch einen Universitätsprofessor aus dem Ausland, der von der Krankenversicherung und vom Vertrauensarzt der CMCM ordnungsgemäß bevollmächtigt ist, erstattet die CMCM die ungedeckten Kosten bei den Arzthonoraren, gemäß dem zweifachen Betrag der im Großherzogtum angewandten Arzt- und Zahnarzttarife für einen Kranken-hausaufenthalt in einer 2. Klasse.

BEGLEITPERSON

Die CMCM übernimmt die vom Krankenhaus berechneten Kosten für die Begleitperson bis zu einem Maximalbetrag pro Tag von 9 € zum Indexstand 100, während der von der CMCM genehmigten Aufenthaltsdauer für den sich im Krankenhaus befindenden Versicherten, im Falle:

a) eines schweren chirurgischen Eingriffes oder einer schweren medizinischen Behandlung;

b) eines Krankenhausaufenthaltes bei einem Kind von weniger als 18 Jahren;

c) eines chirurgischen Eingriffes bei Versicherten, welche die Sonderzulage für schwerbehinderte Personen beziehen und die im Rahmen des Gesetzes vom 19. Juni 1998 vorgesehenen Leistungen der Pflegever-sicherung nicht in Anspruch nehmen;

d) eines Krankenhausaufenthaltes ohne chirurgischen Eingriff oder schwere medizinische Behandlung bei Versicherten, welche die Sonderzulage für schwer-behinderte Personen beziehen und die im Rahmen des Gesetzes vom 19. Juni 1998 vorgesehenen Leistungen der Pflegeversicherung nicht in Anspruch nehmen, während einer Maximaldauer von 30 Tagen pro Kalenderjahr;

e) einer Entbindung.

VOR- UND NACHBEHANDLUNGEN

Eventuelle, auch wiederholte Krankenhausaufenthalte, welche in direktem Zusammenhang mit einem chirurg ischen Eingriff oder einer schweren medizinischen Behandlung stehen, werden gemäß den offiziellen Tarifen übernommen, während einem Zeitraum von 90 Tagen vor und nach der medizinisch-chirurgischen Behandlung, bei Vorlegung einer diesbezüglichen Bescheinigung seitens des behandelnden Arztes, die bestätigt, dass der Kranken hausaufenthalt in direktem Zusammenhang mit dem chirurgischen Eingriff oder der schweren medizinischen Behandlung stehen.

KUREN

Die CMCM beteiligt sich an einer einzigen, von der Kranken-versicherung genehmigten Kur, nach einem chirurgischen Eingriff oder einer schweren medizinischen Behandlung, unter der Bedingung, dass die Kur binnen 6 Monaten nach dem Krankenhausaufenthalt beginnt; dies mit einer Maximalbeteiligung pro Tag von 3,56 € zum Indexstand 100 während einer Dauer von 21 Tagen.

Die CMCM beteiligt sich an den Mehrkosten für eine vorab von der Krankenkasse genehmigten Adipositas-Kur pro begünstigter Person bis zu 20% des offiziellen Tarifs der luxemburgischen Sozialversicherung.

Die CMCM beteiligt sich an den Mehrkosten für die spezifische Folgebehandlung einer Adipositas-Chirurgie, die vorab von der Krankenkasse genehmigt wurde und zwar bis zu 20% des offiziellen Tarifs der luxemburgischen Sozialversicherung.

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ALLGEMEINREGIME

REEDUKATION UND FUNKTIONELLE WIEDERHERSTELLUNG

Die CMCM übernimmt an den von der Krankenversicherung genehmigten Behandlungen in einem Reha-Zentrum im Zusammenhang mit einem chirurgischen Eingriff oder einer schweren medizinischen Behandlung bis zu einer Maximalbeteiligung pro Tag von 2,70 € zum Indexstand 100, während einer Dauer von 90 Tagen vor und 180 Tagen nach der eigentlichen medizinisch-chirurgischen Behandlung.

ÄUSSERE UND INNERE PROTHESEN

Die CMCM erstattet die Kosten für äußere Prothesen bis zu 40% eines Höchstbetrages von 1.500 €.

Die CMCM erstattet die Kosten für innere Prothesen bis zu 40% eines Höchstbetrages von 1.500 €.

Die CMCM erstattet bei Genehmigung durch die Kranken-versicherung die Kosten zur Anschaffung einer Perücke nach einer Chemotherapie- oder Radiotherapiebehandlung. Die Rück erstattung beträgt bis zu 40% eines Höchstbe-trages von 250 € mit einer Erneuerungsfrist von 3 Jahren.

HÖRAPPARATE

Die CMCM erstattet bei Genehmigung durch die Kranken-versicherung die Kosten für Hörapparate bis zu einem Maximalbetrag von 100 €.

ORTHOPÄDISCHE SCHUHE

Die CMCM übernimmt bei Genehmigung durch die Kranken versicherung die Kosten für orthopädische Schuhe bis zu einem Maximalbetrag von 100 €.

KÜNSTLICHE BEFRUCHTUNG (FIV)

Die CMCM beteiligt sich bei Genehmigung durch die Krankenversicherung an den ungedeckten Arzt- und Nebenkosten im Zusammenhang mit einer Künstlichen Befruchtung (FIV) bis zu einem Pauschalbetrag von 450 € pro Behandlung, ungeachtet der angewandten Technik. Die Beteiligung ist auf ein Maximum von vier Versuchen beschränkt.

SONSTIGE AUSLAGEN

Die CMCM erstattet während einer Dauer von 90 Tagen vor und 180 Tagen nach der eigentlichen, von der Kranken-versicherung übernommenen, medizinisch-chirurgischen Behandlung, die ungedeckten Kosten bei Arzneimitteln und Heilgymnastik im Zusammenhang mit einem chirurgischen Eingriff oder einer schweren medizinischen Behandlung, gemäß den von der Krankenversicherung angewandten offiziellen Tarifen.

HÄUSLICHE PFLEGE

Die CMCM erstattet die Mehrkosten für die von der Krankenkasse genehmigten häuslichen Pflege in Zusammen hang mit einem chirurgischen Eingriff oder einer schweren medizinischen Behandlung, dies höchstens bis zum offiziellen Tarif und bis zu einem Höchstbetrag von 50 € pro begünstigtem Mitglied und während eines Zeit-raums von 30 Tagen nach der eigentlichen medizinisch- chirurgischen Behandlung.

PRÄVENTIVMEDIZIN

Laboruntersuchungen:Die CMCM erstattet folgende Maximalbeträge:

- 100 € für die pränatale genetische Untersuchung auf Chromosomenanomalie (Trisomie 13, 18, 21)

- 50 € für die Bestimmung des Genotyps RHD durch Untersuchung des mütterlichen Blutes

- 30 € für den kardiovaskulären Risiko-Marker „Index Omega 3“- 30 € für den kardiovaskulären Risiko-Marker „Lp-PLA2-Enzym“

NÜTZLICHE TELEFONNUMMERN

ABTEILUNG INLAND - KRANKENHAUSAUFENTHALTE 49 94 45-500

KONTAKTPERSONENHOFFMANN Henri, Abteilungsleiter STEIN Guy, beigeordneter Abteilungsleiter FEIL-HOSCHEID Florence FIGUEIRA DE CARVALHO Claudine GRATIA Sacha QUARATO Teresa RAAS Patrick RODRIGUES Rita ROSSI-TRAUSCH Nathalie

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ALLGEMEINREGIME

2. LEISTUNGEN BEI ZAHNÄRZTLICHEN BEHANDLUNGEN

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Die Beteiligung der CMCM beschränkt sich auf die Leistungen für zahnärztliche Behandlungen, welche in den offiziellen Tarifen vorgesehen sind.

2. Die CMCM behält sich das Recht vor, die Einsicht einer detaillierten Abrechnung der Krankenkasse zu verlangen.

3. Die Leistungen können auf keinen Fall den Fehlbetrag übersteigen, der vom Mitglied, nach der Beteiligung der Krankenkasse, zu zahlen ist.

4. Die CMCM übernimmt die in der diesbezüglichen großherzoglichen Verordnung vorgesehene persönliche Beteiligung nicht, wenn der Versicherte während mindestens zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht jährlich den Zahnarzt zur Vorsorge aufgesucht hat.

DIE CMCM ÜBERNIMMT DIE UNGEDECKTENKOSTEN DER OFFIZIELLEN TARIFE BEIFOLGENDEN POSITIONEN BIS ZU 100%:

SOINS GINGIVAUX ET DENTAIRES

DS1 Détartrage en une ou plusieurs séancesDS2 Traitement médical de la parodontose, par séanceDS3 Correction de l’occlusion dentaire et meulage sélectif, par séanceDS20 Anesthésie localeDS21 Anesthésie régionale

EXTRACTIONS DENTAIRES

DS61 Extraction simple d’une dent monoradiculaire ou d’une dent pluriradiculaire supérieureDS62 Extraction simple d’une molaire inférieureDS63 Extraction d’une dent au cours d’accidents cellu- laires ou osseux, groupe incisivo-canin, prémo- laires, molaires supérieuresDS64 Extraction d’une dent au cours d’accidents cellu- laires ou osseux, molaires inférieuresDS65 Extraction simple des racines d’une dent mono- ou pluriradiculaireDS66 Extraction des racines d’une dent par morcellementDS67 Extraction des racines d’une dent avec alvéolectomieDS68 Extraction d’une dent en malpositionDS71 Tamponnement d’une ou plusieurs alvéoles pour hémorragie post-opératoire, dans une séance ultérieure, par séanceDS72 Traitement d’alvéolite consécutive à une ou plu- sieurs extractions, par séanceDS73 Résection des bords alvéolaires après extractions multiplesDS74 Suture gingivale avec ou sans résection partielle d’une crête alvéolaire

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ALLGEMEINREGIME

DS75 Suture gingivale étendue à un hémimaxillaire ou à un bloc incisivo-canin avec ou sans résection d’une crête alvéolaireDS76 Enucléation chirurgicale d’un kyste de petit volumeDS77 Cure d’un kyste par marsupialisationDS78 Excision d’un cal fibreuxDS79M Frais de matériel en cas de suture

EXTRACTIONS CHIRURGICALES

DS88 Extraction chirurgicale d’une dent inclus ou enclavéeDS89 Extraction chirurgicale d’une canine incluseDS90 Extraction chirurgicale d’odontoïdes ou de dents surnuméraires inclus ou enclavés, germectomieDS91 Extraction chirurgicale d’une dent incluse ou enclavée au cours d’accidents inflammatoiresDS92 Extraction chirurgicale d’une dent en désinclu- sion, non enclavée, dont la couronne est sous- muqueuseDS93 Extraction chirurgicale d’une dent ectopique et incluse (coroné, gonion, branche montante, bord basilaire de la branche montante et du menton, sinus)DS94 Extraction par voie alvéolaire d’une racine refoulée dans le sinusDS95 Lavage du sinus maxillaire par voie alvéolaireDS96 Curetage alvéolaire, granulectomie, esquillectomie

ORTHODONTIE

DT10 Moulages d’orthodontie fournis à la caisseDT11 Examen de la position des dents avec moulagesDT21 Traitement de la mal position des dents par appa- reils divers, avant le début du traitement actifDT22 Traitement de la malposition des dents par plan incliné concernant plus de deux dents, avant le début du traitement actifDT23 Réduction de l’espace interdentaire par ligature ou par tractionDT31 Traitement orthodontique, par appareil mobile, commencé avant l’âge de 17 ans, première période de 6 mois, au placement de l’appareilDT32 Traitement orthodontique, par appareil mobile, commencé avant l’âge de 17 ans, première période de 6 mois, à la fin de cette périodeDT33 Traitement orthodontique, par appareil mobile, deuxième période de 9 mois à la fin de cette période

DT34 Traitement orthodontique, par appareil mobile, nécessitant plusieurs moulages et appareils par asynchronisme important des rythmes évolu- tifs des dents et du squelette, troisième période ; au 21e mois du traitementDT35 Traitement orthodontique, par appareil mobile, nécessitant plusieurs moulages et appareils par asynchronisme important des rythmes évolutifs des dents et du squelette, troisième période ; à la fin du traitement actif ou au 27e mois du traitementDT36 Traitement orthodontique, par appareil mobile, pour fente labiale ou labio-maxillaire commencé avant l’âge de 17 ans, forfait annuel, à la fin de la période annuelle DT41 Traitement orthodontique, par appareil fixe, commencé avant l’âge de 17 ans, première pér riode de 6 mois, au placement de l’appareilDT42 Traitement orthodontique, par appareil fixe, commencé avant l’âge de 17 ans, première période de 6 mois, à la fin de cette périodeDT43 Traitement orthodontique, par appareil fixe, deuxième période de 9 mois, à la fin de cette périodeDT44 Traitement orthodontique, par appareil fixe, nécessitant plusieurs moulages et appareils par asynchronisme important des rythmes évolutifs des dents et du squelette, troisième période ; au 21e mois du traitementDT45 Traitement orthodontique, par appareil fixe, nécessitant plusieurs moulages et appareils par asynchronisme important des rythmes évolutifs des dents et du squelette, troisième période; à la fin du traitement actif ou au 27e mois du traitementDT46 Traitement orthodontique, par appareil fixe, pour fente labiale ou labio-maxillaire commencé avant l’âge de 17 ans, forfait annuel, à la fin de la période annuelleDT61 Contention d’un groupe de dents à hémiarcade après traitement orthodontiqueDT62 Contention d’une arcade complète après traite- ment orthodontique

In Abweichung zu dem vorstehenden Text und unter Vor-behalt der Genehmigung seitens der Krankenversicherung sowie der Anwendung von Artikel 11 sub 3 der Statuten können die ungedeckten Kosten bis zu 20% des offiziellen Tarifs auf den Positionen DT41, DT42, DT43, DT44 und DT45 zurückerstattet werden.

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ALLGEMEINREGIME

DIE CMCM BETEILIGT SICH PAUSCHAL AN DEN ZAHNMEDIZINISCHEN BEHANDLUNGENBIS ZU DEN NACHSTEHENDEN MAXIMAL BETRÄGEN:

SOINS GINGIVAUX ET DENTAIRES

PROTHÈSE DENTAIRE CONJOINTE

FÜR DIE FOLGENDEN POSITIONEN ÜBERNIMMT DIE CMCM BEI VERWENDUNG VON EDELMETALLEN EINEN PAUSCHAL-BETRAG BIS ZUR HÖHE VON 45 €PRO ELEMENT:

DB21 Couronne couléeDB24 Couronne trois quartsDB29 Dent à pivot avec anneau radiculaire (genre Richmond)DB30 Dent à pivot en porcelaine ou résine massive (genre Davis)DB48 Elément de bridge barre (spring bridge)DB49 Elément de bridge en métal massifDB50 Elément de bridge en résineDB51 Elément de bridge à facette ou dent à tube

DS5 Attelle métallique dans la parodontose ou la fracture des procès alvéolaire 50 €

DS6 Prothèse attelle de contention ou gouttière occlusale 50 €

DS18 Reconstitution large d’une dentsur pivot 18 €

DS19 Reconstitution d’un angle en résinesur le groupe incisivo-canin 18 €

DS33 Aurification 13 €

DS34 Inlay, une face 35 €

DS35 Inlay portant sur deux faces d’une dent 35 €

DS36 Inlay portant sur trois faces ou onlay, par dent 35 €

DA11 Plaque base en résine synthétique 38 €

DA12 Plaque base en résine injectéeou plaque renforcée ou plaque coulée 38 €

DA13Prothèse à squelette (à l’exception d’une seule dent et avec au minimum deux moyens d’attache)

140 €

DA21 Empreinte par porte empreinte individuel 10 €

DA22 Empreinte fonctionnelle, open mouth technic 18 €

DA23 Empreinte fonctionnelle, closed mouth technic 18 €

DA31 Dent prothétique 10 €

DA32 Dent contreplaquée 8 €

DA33 Facette or 12 €

DA37 Rétention par pesanteur, aimants,ressorts, implants ou résine molle 18 €

DA42 Crochet simple 5 €

DA43 Crochet de type compliqué 18 €

DA44 Crochet de prothèse squelettique 18 €

DA45 Attachements 40 €

DA52Réparation de fracture sur plaque base en matière métallique (remontage en plus)

50 €

DA64 Adjonction d’un crochet compliqué après empreinte 18 €

PROTHÈSE DENTAIRE ADJOINTE

DB23 Couronne à facette 85 €

DB25 Couronne téléscopique servantd’ancrage à une prothèse adjointe 90 €

DB26Articulation, glissière ou construction similaire incorporée à une couronne ou un inlay servant d’ancrage à une prothèse adjointe

40 €

DB28 Inlay servant de pilier de bridge 40 €

DB31 Reconstitution sur inlay-pivot par couronne 40 €

DB33 Couronne jacket en porcelaine 85 €

DB36 Descellement d’une dent à pivotou d’un pivot radiculaire cassé 5 €

DB37Réparation d’une prothèse conjointe, descellement et rescellementnon compris

13 €

DB47 Elément de bridge céramo-métallique 85 €

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ALLGEMEINREGIME

ZUSÄTZLICH ZU DEN ZUVOR AUFGEFÜHRTENLEISTUNGEN ÜBERNIMMT DIE CMCM:

- bei provisorischem herausnehmbaren Zahnersatz die Kosten von bis zu 20% des offiziellen Tarifs.

- bei festsitzendem provisorischen Zahnersatz die Kosten für die 12 oberen und unteren Vorderzähne bis zu einem Höchstbetrag von 13 € pro Element, d.h.:

16 - 11 / 21 - 2646 - 41 / 31 - 36

- bei Parodontalchirurgie die Kosten bis zu 75 € pro Halbbogen und jeweils für einen Zeitraum von 5 Jahren

- bei Zahnimplantaten die Kosten bis zu 120 € pro Implantat

NÜTZLICHE TELEFONNUMMERN

ABTEILUNG ZAHNBEHANDLUNGEN 49 94 45-600

KONTAKTPERSONENBAUMANN Yves, beigeordneter Abteilungsleiter BIANCO Sara BINTNER Danielle DA LUZ FORTES Edith FETTES Jean-Luc MONTEIRO Mireille NOTHUM Christiane REITER RomaineURBING Guy

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ALLGEMEINREGIME

3. KRANKENHAUS­AUFENTHALT IM AUSLAND

LEISTUNGSTYPEN

Die CMCM gewährt, im Rahmen ihrer Bestimmungen, zusätzliche Rückzahlungen zu denen der obligatorischen Krankenversicherung bei einem chirurgischen Eingriff oder einer schweren medizinischen Behandlung im Ausland.

Die CMCM übernimmt die Kosten entweder: - auf dem Direktweg nach der Methode des „tiers payant“ oder - auf dem Weg der „Kostenrückzahlung“ an den Versicherten selbst. (Règlement par remboursement).

VORTEILE DER RÜCKZAHLUNG AUF DEMDIREKTWEG (TIERS PAYANT)

Die CMCM übernimmt die Untersuchungs-, Arzt-, Operations-, Krankenhausaufenthalts- und Nebenkosten gemäß den Bestimmungen der bilateralen Abkommen wie folgt:

FRANKREICH

In den anerkannten und unter Vertrag stehenden Kranken-häusern in Paris, Nancy und Straßburg, integrale Übernahme der im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt anfallenden Kosten in einem Einzelzimmer (1-Bettzimmer).

DEUTSCHLAND

In den durch die Knappschaft anerkannten Krankenhäusern, integrale Übernahme der Arzthonorare und Krankenhaus-aufenthaltskosten in einem Zweibettzimmer (Privatpatient im 2-Bettzimmer).

BELGIEN

In den unter Vertrag stehenden Krankenhäusern, integrale Übernahme der Arzthonorare und Krankenhausaufenthalts-kosten in einem Einbettzimmer (1-Bettzimmer).

SCHWEIZ

In den spezialisierten und unter Vertrag stehenden Krankenhäusern Übernahme der Operations- und Neben-kosten bis zum Tarif eines Zweibettzimmers (Halbprivat).

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ALLGEMEINREGIME

DIE ANGEBOTENEN LEISTUNGEN AUF DEM WEG DER „KOSTENRÜCKZAHLUNG“ AN DEN VERSICHERTEN SELBST(RÈGLEMENT PAR REMBOURSEMENT)

Krankenhausaufenthaltskosten

Im Falle eines chirurgischen Eingriffes oder einer schweren medizinischen Behandlung gewährt die CMCM einen Maximalbetrag pro Tag von 11 € zum Indexstand 100 für die Dauer des von der Krankenversicherung genehmigten Krankenhausaufenthaltes.

Bei einem Krankenhausaufenthalt ohne chirurgischen Eingriff oder schwere medizinische Behandlung gewährt die CMCM während 60 Tagen pro Kalenderjahr einen Maximalbetrag von 11 € zum Indexstand 100 für die ersten 10 Tage des Krankenhausaufenthaltes, sowie eine Maximalbeteiligung von 2,50 € zum Indexstand 100 für die restlichen 50 Tage.

Arzthonorare

Im Falle eines chirurgischen Eingriffes oder einer schweren medizinischen Behandlung werden dem Versicherten die Arzthonorare gemäß dem zweifachen Betrag der im Groß-herzogtum Luxemburg angewandten Arzttarife für einen Krankenhausaufenthalt in einer 2. Klasse zurückerstattet.

Im Falle eines Krankenhausaufenthaltes ohne chirurgischen Eingriff oder schwere medizinische Behandlung erstattet die CMCM die Arzt- und Nebenkosten bis zu einem Maxi-malbetrag von 100 € zum Indexstand 100 pro Kalender jahr.

Nebenkosten

Im Falle eines chirurgischen Eingriffes oder einer schweren medizinischen Behandlung erstattet die CMCM die Kosten für rückzahlbare Medikamente, Untersuchungen, Heil- und Hilfsmittel bis zu 40% der offiziellen Tarife zu Lasten der Sozialversicherungsanstalten des Landes, in dem der Versicherte sich im Krankenhaus aufhält.

WIE KANN ICH DIE „KOSTENREGELUNG AUF DEM DIREKTWEG“ NUTZEN?

Die CMCM kann einen Kostenverpflichtungsschein ausstellen, wenn:

- vorab eine Bescheinigung des behandelnden Arztes vorliegt, welche die Notwendigkeit der medizinisch- chirurgischen Behandlung im Ausland belegt;

- vorab die Genehmigung der Krankenversicherung vorliegt (Bescheinigung S2);

- die Zustimmung des Vertrauensarztes der CMCM vorliegt.

WAS TUN BEI EINEM NOTFALL?

Bei einer dringenden Überweisung ins Ausland bei plötzlicher Krankheit oder Unfall, ohne vorherige Genehmigung der CMCM, muss die ärztliche Bescheinigung sowie die Bescheinigung der Krankenversicherung so schnell wie möglich bei der CMCM eingereicht werden.

Wenn die Genehmigung seitens der CMCM nicht binnen des im vorstehenden Absatz vorgesehenen Zeitraumes beantragt wurde, kann der Versicherte trotzdem die Rückzahlung der Leistungen gemäß des „Tiers payant“ beanspruchen, selbstverständlich nur auf Vorlegung quittierter Rechnungen eines Krankenhausaufenthaltes in einem Spital oder Klinikzentrum, mit dem die CMCM dementsprechende Abkommen getroffen hat.

EMPFEHLUNG

Um die Leistungen optimal zu nutzen, sollten Sie sich gegebenenfalls immer schnellstens mit der CMCM in Verbindung setzen.

RÜCKZAHLUNG AN DEN VERSICHERTEN SELBST

In einem Krankenhaus, mit dem die CMCM kein Abkommen getroffen hat, werden die Leistungen bei einer medizinisch- chirurgischen Behandlung im Ausland teilweise durch „Kostenrückzahlung an den Versicherten selbst“ über-nommen. Das Mitglied muss also alle anfallenden Kosten mit eigenen Mitteln in Vorleistung begleichen.

Das Einreichen einer Bescheinigung des behandelnden Arztes, aus der die Notwendigkeit der medizinisch-chi-rurgischen Behandlung im Ausland hervorgeht, sowie die Genehmigung der Krankenkasse (Bescheinigung S2) sind absolut erfordert.

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ALLGEMEINREGIME

ALLGEMEINE LEISTUNGEN BEI „KOSTENREGELUNG AUF DEM DIREKTWEG“SOWIE „KOSTENRÜCKZAHLUNG AN DEN VERSICHERTEN SELBST“

Abgesehen von den spezifischen Leistungen der beiden vorerwähnten Regimes beteiligt sich die CMCM noch an folgenden Kosten:

ÄUSSERE UND INNERE PROTHESEN

Die CMCM erstattet die Kosten für äußere oder innere Prothesen bis zu 40% eines Höchstbetrages von 1.500 €.

Die CMCM erstattet bei Genehmigung durch die Kranken-versicherung die Kosten zur Anschaffung einer Perücke nach einer Chemotherapie- oder Radiotherapiebehandlung. Die Rückerstattung beträgt bis zu 40% eines Höchstbetrages von 250 € (mit einer Erneuerungsfrist von 3 Jahren).

AUFENTHALTSKOSTEN FÜR DIE BEGLEITPERSON

Die CMCM übernimmt die Aufenthaltskosten für die Begleitperson bis zu einem Höchstbetrag pro Tag von 10 € zum Indexstand 100 während der von der CMCM geneh-migten Aufenthaltsdauer für den sich im Krankenhaus befindenden Versicherten, anlässlich eines chirurgischen Eingriffes oder einer schweren medizinischen Behandlung.

Das Vorlegen quittierter Originalrechnungen ist unerlässlich.

KUREN

Die CMCM beteiligt sich an einer einzigen, von der Kranken-versicherung genehmigten Kur, nach einem chirurgischen Eingriff oder einer schweren medizinischen Behandlung, unter der Bedingung, dass die Kur binnen 6 Monaten nach dem Krankenhausaufenthalt beginnt; dies mit einer Maximalbeteiligung pro Tag von 2 € zum Indexstand 100 während einer Dauer von 21 Tagen.

VOR- UND NACHBEHANDLUNGSKOSTEN

Die CMCM erstattet, während einer Dauer von 90 Tagen vor und 180 Tagen nach dem eigentlichen Krankenhaus-aufenthalt, die ungedeckten Kosten bei Medikamenten, Untersuchungen und Heilmitteln im Zusammenhang mit einem chirurgischen Eingriff oder einer schweren medizini-schen Behandlung gemäß den offiziellen Tarifen.

Die Vor- und Nachbehandlungskosten bei einem Kranken-hausaufenthalt werden in den zuvor erwähnten Zeiträumen nach den offiziellen Tarifen oder gemäß den Bestimmungen der „Kostenrückzahlung an den Versicherten selbst“ oder der „Kostenregelung auf dem Direktweg“ zurückerstattet.

REISEKOSTEN UND KOSTEN FÜR MEDIZINISCH BETREUTE TRANSPORTE

Im Falle einer ambulanten medizinisch-chirurgischen Behandlung gewährt die CMCM dem Versicherten, und bei Krankenhausaufenthalt des Versicherten ebenfalls einer Begleitperson, gemäß zurückgelegter Distanz (hin und zurück), einen einmaligen Pauschalbetrag in Höhe von:

- 30 € bei einer Strecke von mehr als 200 km ; - 45 € bei einer Strecke von mehr als 300 km ; - 60 € bei einer Strecke von mehr als 400 km ; - 75 € bei einer Strecke von mehr als 500 km.

Die oben aufgeführten Pauschalbeträge sind für Serien-behandlungen nur einmal pro Kalendermonat geschuldet.

Die Kosten für den von der Krankenversicherung genehmigten Transport per Ambulanz, Hubschrauber oder Sanitärflugzeug werden bis zu 30% des offiziellen Tarifs übernommen.

RÜCKFÜHRUNGSKOSTEN

Die CMCM übernimmt die Rückführungskosten des Verstorbenen bis zu einem Höchstbetrag von 1.240 €.

NÜTZLICHE TELEFONNUMMERN

ABTEILUNG AUSLAND 49 94 45-700

KONTAKTPERSONENMARTINS Miguel, Abteilungsleiter DUARTE Bella ESSLINGEN-SCHMIT Pia REHLINGER Thierry TOISUL David

Es ist zu beachten, dass die Leistungen auf keinen Fall den Fehlbetrag übersteigen können, der vom Mitglied, nach der Beteiligung der Krankenkasse, zu zahlen ist.

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ALLGEMEINREGIME

4. CMCM­ASSISTANCE

KRANKENHAUSAUFENTHALT

CMCM-Assistance übernimmt die Kosten bis zu einem Maximalbetrag von 80.000 € pro Mitglied für einen notfallmäßigen Krankenhausaufenthalt bei Unfall oder plötzlicher Erkrankung während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts.

Wenn der nicht transportfähige Verletzte oder Kranke länger als 10 Tage im Krankenhaus bleiben muss, übernimmt die CMCM-Assistance die Kosten für eine Hin- und Rück-fahrkarte per Bahn oder Flugzeug, um einem Familien-angehörigen einen Besuch zu ermöglichen.

Wenn der Verletzte oder Kranke länger als bis zu dem ursprünglich für seine Rückkehr vorgesehenen Datum im Krankenhaus bleiben muss, beteiligt sich CMCM- Assistance an den Unterbringungskosten einer Person, die auf die Rückführung wartet, mit bis zu 50 € pro Tag und dies für eine maximale Dauer von 7 Tagen.

MEDIZINISCHE TRANSPORTE UND BERGUNGSKOSTEN

Falls medizinisch notwendig, erstattet die CMCM die Mehrkosten für den Transport im Rettungswagen und die Bergungsmehrkosten bis zu einem Höchstbetrag von 2.500 € pro Kalenderjahr.

RÜCKFÜHRUNG

Im Falle von Krankheit oder Verletzungen organisiert die CMCM-Assistance die Rückführung mit dem am besten geeigneten Transportmittel (Ambulanz, Zug, Linienflug-zeug oder Sanitärflugzeug) und übernimmt deren Kosten.

DRINGENDER ARZTBESUCH IM AUSLAND

Bei einer ambulanten Behandlung ohne chirurgischen Ein-griff erstattet die CMCM, nach Beteiligung der Kranken-versicherung, die ungedeckten Arzt- und Nebenkosten sowie die Zahnarztkosten, bis zu einem Maximalbetrag von 1.250 € pro Kalenderjahr.

TODESFALL

Im Falle des Todes eines Versicherten übernimmt CMCM- Assistance sämtliche Formalitäten und Unkosten, die beim Leichentransport zum Bestattungsort im Großherzogtum Luxemburg oder in den Grenzländern anfallen.

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ALLGEMEINREGIME

Im Falle des Todes eines nahen Verwandten (Ehepartner, Partner, Verwandter in direkter aufsteigender oder abstei-gender Linie, Geschwister) stellt CMCM-Assistance dem sich im Ausland aufhaltenden Versicherten ein Bahn- oder Flugticket zur Teilnahme an der Beisetzung zur Verfügung.

SKI

Bei einem Skiunfall übernimmt CMCM-Assistance die im Skigebiet anfallenden Bergungskosten (Motorschlitten, Hubschrauber).

VERKEHRSUNFALL

Bei einem Verkehrsunfall mit Körperschaden bringt CMCM- Assistance die Versicherten an ihren Wohnsitz zurück, falls ihr Fahrzeug innerhalb von 10 Tagen nicht repariert werden kann.

MATERIELLER BEISTAND BEI VERKEHRSUNFALL

Bei einem Verkehrsunfall mit Körperschaden und unter der Bedingung, dass der Fahrzeugbrief auf den Namen des Versicherten ausgestellt ist, garantiert CMCM-Assistance die Rückführung des Fahrzeuges zum Wohnsitz des Versi-cherten mit den am besten geeigneten Mitteln.

WENN DAS FAHRZEUG NOCH BETRIEBSFÄHIG IST:

- Übernahme der Kosten für ein Bahn- oder Flug ticket zur Rückführung des reparierten Fahrzeuges durch den Versicherten;

- Rückführung des Fahrzeuges durch einen an den Unfallort entsandten Fahrer, wenn der Versicherte nicht verfügbar ist.

WENN DAS LIEGENGEBLIEBENE FAHRZEUG NICHT AM UNFALLORT, ABER AM WOHNORT DES VERSICHERTEN REPARIERT WERDEN KANN:

- CMCM-Assistance organisiert die Rückführung des Fahrzeuges, wenn sein Verkaufswert höher ist als die Reparaturkosten.

- Wenn die Reparaturkosten den Verkaufswert übersteigen, übernimmt CMCM-Assistance ausschließlich die Kosten für die legale Aufgabe des Fahrzeuges.

- CMCM-Assistance garantiert die Beschaffung und den Versand von Ersatzteilen zur Reparatur des verunglückten Fahrzeuges, unter Vorbehalt einer Rückzahlung durch den Versicherten.

- CMCM-Assistance übernimmt die Abschleppkosten des Fahrzeuges bis zur nächstgelegenen Reparatur-werkstatt bis zu einem Höchstbetrag von 75 €, falls die Kosten nicht durch den Abschluss eines anderen Versicherungsvertrages gedeckt sind.

- CMCM-Assistance übernimmt bis zu einem Höchstbetrag von 75 € pro begünstigter Person die Hotelkosten der Versicherten, die am Unfallort auf die Reparatur ihres Fahrzeuges warten.

-EINSATZLÄNDER FÜR PERSONENBEISTAND

Für die Mitglieder, die im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind:In sämtlichen Ländern der Welt mit Ausnahme des Groß-herzogtums Luxemburg.

Für die Mitglieder, die in den Grenzländern des Groß-herzogtums Luxemburg wohnen:Ab 50 km von ihrem Wohnort entfernt, in sämtlichen Ländern der Welt mit Ausnahme des Großherzogtums Luxemburg.

EINSATZLÄNDER FÜR MATERIELLEN BEISTAND BEI VERKEHRSUNFALL MIT KÖRPERSCHADEN

In sämtlichen Ländern Europas (für Russland, europäische Zone bis zum Ural) und in folgenden Ländern: Algerien, Marokko, Tunesien, Ägypten, Jordanien, Syrien, Libanon, Israel, Türkei, mit Ausnahme des Großherzogtums Luxemburg:

- Für die Mitglieder, die im Großherzogtum Luxemburg ansässig sind,

- für die Mitglieder, die in den Grenzländern des Großherzogtums Luxemburg wohnen und die mehr als 50 km von ihrem Wohnort entfernt sind.

-UNSER PARTNERINTER MUTUELLES ASSISTANCE

118, avenue de Paris à Niort / France

24/24 7/7

AUS DEM AUSLAND NACH LUXEMBURG +352 44 44 44

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OPTIONALE GARANTIEN

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PRESTAPLUS

DIE LEISTUNGEN VON PRESTAPLUS

LEISTUNGEN

Die Leistungen von Prestaplus werden auf Basis der von der obligatorischen Krankenversicherung des Großherzogtums Luxemburg erbrachten Leistungen berechnet. Sie können auf keinen Fall den Fehlbetrag übersteigen, der vom Mit-glied, nach der Beteiligung der Krankenkasse, zu zahlen ist.

KRANKENHAUSAUFENTHALT

Im Falle von leichten oder mittelschweren chirurgischen Eingriffen, einschließlich Entbindungen, erstattet Prestaplus die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt im Großher-zogtum Luxemburg in Höhe der Differenz zwischen den Aufenthaltskosten in einer 1. Klasse mit Badezimmer und der Rückerstattung durch die Krankenversicherung einer 2. Klasse mit 2 Betten, bis zu einem Maximalbetrag von 13 € zum Indexstand 100.

Den Mitgliedern, die für das Gesamtrisiko versichert sind und die bei einem Krankenhausaufenthalt keine 1. Klasse in Anspruch nehmen können, wird bei einem chirurgischen Eingriff eine Beteiligung von 10 € pro Tag des Kranken-hausaufenthaltes in einer 2. Klasse für anfallende Unkosten vergütet, während einer Maximaldauer von 30 Tagen pro Kalenderjahr.

Prestaplus erstattet bei einem Krankenhausaufenthalt ohne chirurgischen Eingriff die Aufenthaltskosten mit einem Pauschalbetrag in Höhe der Differenz zwischen den Aufenthaltskosten in einer 1. Klasse mit Badezimmer und der Rückerstattung durch die Krankenversicherung einer 2. Klasse mit 2 Betten, während einer Maximaldauer von 20 Tagen pro Kalenderjahr.

ARZTHONORARE

Bei einem leichten oder mittelschweren chirurgischen Eingriff, sowie bei einer Entbindung, übernimmt Prestaplus den Preisunterschied zwischen den Arzthonoraren einer 1. Klasse und der Rückzahlung durch die Krankenversicherung gemäß den Tarifen einer 2. Klasse.

Bei einem Krankenhausaufenthalt ohne chirurgischen Ein-griff übernimmt Prestaplus den Preisunterschied zwischen den Arzthonoraren einer 1. Klasse und der Rückzahlung durch die Krankenversicherung gemäß den Tarifen einer 2. Klasse, während einer Maximaldauer von 20 Tagen pro Kalenderjahr.

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PRESTAPLUS

TRANSPORTKOSTEN

Die CMCM erstattet die Kosten für 3 von der Kranken-kasse genehmigten Transporte im Krankenwagen pro Kalender jahr bis zu 30% des offiziellen Tarifs und bis zu einem Höchstbetrag von 100 €.

Die CMCM übernimmt die Kosten für einen (1) von der Krankenkasse nicht erstatteten Krankenwagentransport pro Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 30 €.

N.B.: Ein Hin- und Rücktransport am gleichen Tag gilt als ein einziger Transport.

ORTHOPÄDISCHE EINLAGEN

Die CMCM übernimmt die Kosten für vorab von der Kranken kasse genehmigte orthopädische Einlagen bei Kindern bis zum Alter von 16 Jahren, dies bis zu einem Höchstbetrag von 25 € und mit einer periodischen Er-neuerung 3 Jahre nach der letzten Erstattung durch die CMCM.

PRÄVENTIVMEDIZIN – SPORTMED „THERMALBAD MONDORF“

Die CMCM genehmigt eine einmalige Beteiligung von 60 € am Programm „SportMed“ das vom Thermalbad Mondorf angeboten wird. Die Beteiligung erfolgt gegen Vorlage einer Bescheinigung über das Erreichen der fest-gelegten Ziele.

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DENTA & OPTIPLUS

LEISTUNGEN IM ZAHNBEREICH

Die Beteiligung der CMCM beschränkt sich auf die Leistungen für zahnärztliche Behandlungen, welche in den offiziellen Tarifen vorgesehen sind.

Die CMCM übernimmt bis zu 70% des, nach Rückerstattung der Krankenkasse und des ALLGEMEINREGIMES der CMCM, verbleibenden Patientenanteils bei folgenden Leistungen:

ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNGENUND PARODONTALBEHANDLUNG

ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNGEN

Die CMCM übernimmt die zahnärztlichen Behandlungen bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 600 € pro begünstigter Person, welcher den für die folgenden Tarif-positionen vorgesehenen Höchstwert nicht überschreiten darf:

Die CMCM beteiligt sich an den Kosten für Kunststoff-füllungen bei den vorderen und hinteren Backenzähnen bis zu einer Höhe von 8 € pro Zahn mit einem jährlichen Maximalbetrag von 40 € pro begünstigter Person.

PARODONTALBEHANDLUNG

Die CMCM übernimmt die Kosten für eine Parodontal-behandlung bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 200 € pro begünstigter Person.

N.B.: Die Leistungen für Parodontalbehandlung zusammen mit denen für zahnärztliche Behandlungen können den jährlichen Maximalbetrag von 600 € pro begünstigter Person nicht überschreiten.

DIE LEISTUNGEN VON DENTA & OPTIPLUS

DS5 Attelle métallique dans la parodontose ou la fracture des procès alvéolaires 50 €

DS6 Prothèse attelle de contention ou gouttière occlusale 50 €

DS18 Reconstitution large d’une dent sur pivot 30 €

DS19 Reconstitution d’un angle en résine sur le groupe incisivo-canin 30 €

DS33 Aurification 30 €

DS34 Inlay, une face 50 €

DS35 Inlay portant sur deux faces d’une dent 150 €

DS36 Inlay portant sur trois faces ou onlay, par dent 150 €

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DENTA & OPTIPLUS

ORTHODONTIE

Die CMCM übernimmt die Kosten für die nachstehenden orthodontischen Behandlungen bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 350 € pro Kind.

DT10 Moulages d’orthodontie fournis à la caisseDT11 Examen de la position des dents avec moulagesDT21 Traitement de la malposition des dents par appareils divers, avant le début du traitement actifDT22 Traitement de la malposition des dents par plan incliné concernant plus de deux dents, avant le début du traitement actifDT23 Réduction de l’espace interdentaire par ligature ou

partractionDT31 Traitement orthodontique, par appareil mobile, commencé avant l’âge de 17 ans, première période de 6 mois, au placement de l’appareilDT32 Traitement orthodontique, par appareil mobile, commencé avant l’âge de 17 ans, première période de 6 mois, à la fin de cette périodeDT33 Traitement orthodontique, par appareil mobile,

deuxième période de 9 mois à la fin de cette périodeDT34 Traitement orthodontique, par appareil mobile, nécessitant plusieurs moulages et appareils par asynchronisme important des rythmes évolutifs des dents et du squelette, troisième période ; au 21e mois du traitementDT35 Traitement orthodontique, par appareil mobile,

né ces sitant plusieurs moulages et appareils parasyn-chronisme important des rythmes évolutifs des dents et du squelette, troisième période ; à la fin du traitement actif ou au 27e mois du traitement

DT36 Traitement orthodontique, par appareil mobile, pour fente labiale ou labio-maxillaire commencé avant l’âge de 17 ans, forfait annuel, à la fin de la période annuelle

DT46 Traitement orthodontique, par appareil fixe, pour fente labiale ou labio-maxillaire commencé avant l’âge de 17 ans, forfait annuel, à la fin de la période annuelle DT61 Contention d’un groupe de dents à hémiarcade après traitement orthodontiqueDT62 Contention d’une arcade complète après traitement orthodontique

Die CMCM übernimmt die Kosten für die nachstehenden Behandlungen bis zu einem Höchstbetrag von 250 € pro Maßnahme.

DT41 Traitement orthodontique, par appareil fixe, commencé avant l’âge de 17 ans, première période de 6 mois, au placement de l’appareilDT42 Traitement orthodontique, par appareil fixe, commencé avant l’âge de 17 ans, première période de 6 mois, à la fin de cette périodeDT43 Traitement orthodontique, par appareil fixe, deu-

xième période de 9 mois, à la fin de cette périodeDT44 Traitement orthodontique, par appareil fixe, néces-

sitant plusieurs moulages et appareils par asynchro-nisme important des rythmes évolutifs des dents et du squelette, troisième période ; au 21e mois du traitement

DT45 Traitement orthodontique, par appareil fixe, nécessitant plusieurs moulages et appareils par asynchronisme important des rythmes évolutifs des dents et du squelette, troisième période; à la fin du traitement actif ou au 27e mois du traitement

Abweichend von Artikel 7 Punkt 1 gewährt die CMCM eine einmalige Beteiligung von 350 € pro begünstigter Person für kieferorthopädische Behandlungen ab dem Alter von 17 Jahren.

Beispiel:

Gesamtrückerstattung der CMCM(ALLGEMEINREGIME + DENTA & OPTIPLUS) :

366,92 € + 1000,00 € = 1366,92 €

LEISTUNGEN KOSTEN RÜCKERSTATTUNG

Krankenkasse Allgemeinregime Denta & Optiplus

1. Kind DT41 900,00 € 418,10 € 83,62 € 250,00 €

DT42 950,00 € 417,80 € 83,56 € 250,00 €

2. Kind DT43 1000,00 € 525,30 € 105,06 € 250,00 €

DT44 950,00 € 473,40 € 94,68 € 250,00 €

TOTAL 3800,00 € 1834,60 € 366,92 € 1000,00 €

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DENTA & OPTIPLUS

ZAHNERSATZ UND ZAHNIMPLANTATE

Die CMCM übernimmt die Kosten bei Zahnersatz bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 2.500 € pro begüns-tigter Person, ohne dass allerdings der Höchstwert von 3.500 € während 2 aufeinanderfolgenden Jahren über-schritten werden darf, unter Vorbehalt der nachstehend aufgeführten Maximalbeträge pro Behandlung:

FESTSITZENDER ZAHNERSATZ

HERAUSNEHMBARER ZAHNERSATZ

ANDERE LEISTUNGEN

Die Rückerstattung der einzelnen, oben aufgeführten Tarifpositionen beschränkt sich, bei Ablehnung seitens der Krankenkasse, auf maximal 60% der vorgesehenen Höchstwerte.

ZAHNIMPLANTATE

Übernahme der Kosten für Zahnimplantate bis zu einem Maximalbetrag von 350 € pro Implantat und einem jährlichen Maximalbetrag von 1.050 € pro begünstigter Person.

Krone, Stiftkrone, Brückenelement, Teleskopkrone 380 €

Inlay, Inlay-core, Scharnier 150 €

Modellgussprothese 400 €Prothese, Kunststoff- oder Metallbasis 150 €Halte- oder Stützelement 100 €

Höchstwert pro Tarifposition 80 €

SEHHILFEN UND REFRAKTIVE CHIRURGIE

Die CMCM übernimmt bis zu 80% des nach Rückerstattung der Krankenversicherung und des ALLGEMEINREGIMES der CMCM verbleibenden Patientenanteils bei folgenden Leistungen:

BRILLEN

BRILLENGLÄSER

Jährliche Maximalbeteiligung von 100 € pro begünstigter Person bei Brillengläsern.

BRILLENGESTELLEMaximalbeteiligung von 30 € für Brillengestelle mit einer periodischen Erneuerung frühestens 3 Jahre nach der letzten Erstattung durch die CMCM.

KONTAKTLINSEN

Jährliche Maximalbeteiligung von 100 € pro begünstigter Person bei Kontaktlinsen.

REFRAKTIVE CHIRURGIE

Die CMCM beteiligt sich an den Arztkosten im Zusam-menhang mit einem refraktiv-chirurgischen Eingriff bis zu einem Maximalbetrag von 500 € pro Auge.

Beispiel:

Gesamtrückerstattung der CMCM ALLGEMEINREGIME + DENTA & OPTIPLUS):

240,00 € + 700,00 € = 940,00 €

N.B.: Die Leistungen der CMCM für Zahnersatz und Zahnimplantate dürfen zusammen den jährlichen Maximalbetrag von 2.500 € beziehungsweise den Höchstbetrag von 3.500 € in zwei aufeinanderfolgenden Jahren nicht überschreiten.

ANZAHL KOSTEN RÜCKERSTATTUNG

Krankenkasse Allgemeinregime Denta & Optiplus

Implantate 2 1.900,00 € - 240,00 € 700,00 €

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DENTA & OPTIPLUS

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CAISSE MÉDICO-COMPLÉMENTAIRE MUTUALISTE

SERVICE AFFILIATION

ENVOI-REPONSE 6643

L-3208 BETTEMBOURG

P R I O R I T A I R EIBRS/CCRI no 6643

REPONSE PAYEE / REPLY PAIDLUXEMBOURG

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Postanschrift L-2971 Luxembourg

Dienststelle Luxemburg-Gare 49, rue de Strasbourg

Tel. 49 94 45-1 Fax 48 25 81

Mail [email protected] www.cmcm.lu

MEHR INFORMATIONEN UNTER WWW.CMCM.LU