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Moderne Kraftfahrzeuge sind mit im-
mer mehr elektronischen Sicherheits-
und Assistenzsystemen ausgestattet,
die im Rahmen der periodischen
Fahrzeug überwachung geprüft werden
müssen. Mit dieser Entwicklung müssen
auch Werkstätten und Prüfstützpunkte
Schritt halten und entsprechend aus-
gerüstet sein.
Die Hauptuntersuchung (HU): Was ist neu?
Die HU ist ein Garant für Umsatz in Ihrer Werkstatt – und die neuen Rahmenbedingungen
helfen Ihnen, den Qualitätsstandard Ihres Prüfstützpunkts zu sichern. Wir informieren Sie über
die Änderungen, damit Sie gezielt handeln können.
Was kommt alles auf Sie zu?
Die wichtigste Neuerung in der Prüf-
praxis ist der HU-Adapter 21 Plus:
Er ermöglicht die Prüfung von elektro-
nischen Sicherheitssystemen über die
Datenschnittstelle des Fahrzeugs und
somit eine fehlerfreie Dokumentation
der Messergebnisse. Damit liefert er dem
Prüfer Informationen über Funktion,
Wirkung und Zustand der elektronischen
Assistenz systeme.
Für Ihre Brems- und Scheinwerfer-
prüfstände gelten neue gesetzliche
Bestimmungen, die ebenfalls Aus-
wirkungen auf Ihren Prüfstützpunkt
haben.
Hinzu kommt noch die neue Betriebs-
sicherheitsverordnung mit geänderten
Anforderungen für Ihren Betrieb, die
seit dem 1. Juni 2015 in Kraft ist.
Ausführliche Informationen zum HU-Adapter 21 plus, den Neuerungen bei Brems- und Scheinwerfer prüf ständen sowie im Bereich Betriebssicherheit finden sie auf den folgenden Seiten.
■■ HU-Adapter 21 Plus■■ Neue Bremsprüfstandsrichtlinie
Die Neuerungen auf einen Blick:
■■ Neue Scheinwerferprüfstands richtlinie■■ Neue Betriebssicherheitsverordnung
In Verbindung mit den neuen Bremsenprüfstände sorgt der
HU-Adapter 21 Plus für mehr Effizienz bei der Bremsen-
prüfung: Seit dem 1. Juli 2015 muss bei der HU für jüngere
PKW* bei der Bremswirkungsprüfung auch die korrekte Ver-
teilung der Bremskräfte auf die Achsen geprüft werden. Der
HU-Adapter ermöglicht zuverlässige Aussagen über die Wirk-
samkeit der Bremsanlage und die korrekte Bremskraftvertei-
lung, indem er die Pedalkraft über den Hydraulikdruck erfasst
und sie mit den am Rad gemessenen Bremskräften vergleicht.
Sie erleben es im Prüfalltag – die Zahl der elek-
tronischen Sicherheits- und Assistenzsysteme
in Kraftfahrzeugen nimmt ständig zu. Deshalb
wird seit dem 1. Juli 2015 bei neueren Fahr-
zeugen (Erstzulassung ab 1. Januar 2012) der
HU-Adapter 21 Plus für die Fahrzeugprüfung
eingesetzt.
* Erstzulassung nach 01.01.2012 oder vorher zugelassene Fahrzeuge, bei denen Werte für Bezugsbremskräfte vorliegen
Datenprüfung mit einem Klick: Der HU-Adapter 21 Plus
Mit dem handlichen, robusten und
universell einsetzbaren HU-Adapter 21
Plus kann der Prüfer über die Diagnose-
schnittstelle des Fahrzeugs die Daten
sämtlicher elektronischer Sicherheits-
systeme wie beispielsweise ABS oder ESP
auslesen.
Der HU-Adapter liefert in einer ersten
Stufe Informationen darüber, welche elek-
tronischen Assistenz systeme verbaut sind.
In einer zweiten Stufe werden zusätzlich
Funktion und Wirkung der Systeme
geprüft.
In der letzten Ausbaustufe erfolgt auch
eine Zustandsprüfung der Systeme.
Diese Funktionen werden zeitlich ge-
stuft eingeführt, dabei nach Fahrzeug-
arten differenziert, wie die neben-
stehende Tabelle zeigt.
■■ Auslesen der Daten sämtlicher elektronischer Sicherheitssysteme■■ Korrekte Dokumentation■■ Effiziente und objektive Prüfung der Bremsanlage
Auf einen Blick: Vorteile des HU-Adapters 21 Plus
Schrittweise Einführung der Schnittstellenprüfung
M1 N2
Ausführung
Funktion und Wirkung
Zustand und Weitere
M2, M3 N2, N3
Ausführung
Funktion und Wirkung
Zustand und Weitere
O
Ausführung
Funktion und Wirkung
Zustand und Weitere
2012 2013 2014 2015 2016Fahrzeugklassen
TÜV-Tipp:
Wenn Ihr Bremsenprüfstand die neue Bremsprüfstands-richtlinie nicht erfüllt denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Bremsenprüfstände auszutauschen oder nachzurüsten – bei geschätzt 27.000 Bremsenprüfständen könnte es am Ende der Frist zu Lieferengpässen kommen! Warten Sie nicht, sondern planen Sie die Umrüstung jetzt schon – damit Sie die Qualität Ihres Prüfstützpunkts halten können.
Dem Betreiber eines Prüfstützpunktes
dient sie zum Nachweis, dass mess-
technische und gesetzliche Vorschriften
erfüllt sind, sowohl was den Bremsen-
prüfstand selber als auch mitgelieferte
Messeinrichtungen betrifft.
Hinzu kommt: Spätestens ab dem
01.01.2020 müssen alle für die HU ge-
nutzten Bremsen prüfstände mit einer
standardisierten Datenschnittstelle
(dem so genannten ASA-Livestream)
ausgerüstet sein! Über diese Schnitt-
stelle können dann auf elektronischem
Weg die am Bremsenprüfstand gemes-
senen Brems werte übermittelt werden.
Die neue Bremsprüfstandsrichtlinie gilt ab dem 1. Januar 2020 für alle im Verkehr befindlichen
Bremsenprüfstände (und bereits seit dem 1. Oktober 2011 für neu in den Verkehr kommende
Bremsenprüfstände). Sie definiert die Anforderungen an Anwendung, Beschaffenheit und die
zweijährliche Stückprüfung der Bremsenprüfstände.
Geänderte Anforderungen: Bremsenprüfstand
■■ Standardisierte Datenschnittstelle zur
Erfassung der Messwerte in Echtzeit
(ASA-Livestream)■■ Rollendurchmesser mind. 200 mm■■ Reibungskoeffizient zwischen Reifen
und Rolle trocken 0,7 und nass 0,6■■ Prüfgeschwindigkeit unter Last
mind. 4 km/h
■■ Prüfabstandschaltung bei 27%
(+/-3%), Drehzahldifferenz zwischen
Tast- und Bremsrolle■■ Bezugswerteverfahren zur Ermittlung
der Mindestbremskraft bezogen auf
den Bremssystemdruck oder wahl-
weise Fußbremskraft am Bremspedal
(mittels Pedalkraftsensor)
Auf einen Blick: Neue Anforderungen an Bremsenprüfstände
Nachweise dienen der Qualitätssicherung
Die geforderten Nachweise dienen
Ihrem Prüfstützpunkt zur Qualitäts-
sicherung der Bremsenprüfung. Gleich-
zeitig bedeutet dies: In wenigen Jahren
haben ältere Bremsenprüfstände aus-
gedient.
TÜV-Tipp:
Lassen Sie Ihren Scheinwerfereinstellplatz rechtzeitig prüfen, da er ab dem 01.01.2017 der Richtlinie entsprechen muss. Bereiten Sie sich rechtzeitig darauf vor und inves-tieren Sie in die neueste Technik, um Ihren Kunden einen optimalen Service zu bieten. Bedenken Sie dabei auch, dass Fahrzeuge mit LED-Schein werfern mit analogen Lichteinstellgeräten nicht mehr geprüft werden können!
Auch hier gilt: Die neuen Anforderun-
gen sichern die Qualität der Schein-
werferprüfung und die Genauigkeit
der Prüfmethoden. Die Entwicklung
der Lichttechnologie mit Xenon- und
LED-Scheinwerfersystemen erfordert
künftig digitale statt der herkömm-
lichen analogen Prüfgeräte.
Für die Stückprüfung von Schein-
werfereinstellprüfgerät (SEP) und
Aufstellflächen – geprüft wird
das komplett zusammengesetzte
Messgerät – gelten allerdings enge
Vorgaben (siehe „Auf einen Blick“).
Die neue HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie betrifft sowohl das Scheinwerfereinstellprüfgerät
(SEP) als auch die Flächen, auf denen Fahrzeug und SEP bei der Prüfung stehen. Sie gilt seit
dem 1. Januar 2015 für neue Scheinwerfereinstellplätze; bestehende Scheinwerfereinstellplätze
sind ab dem 1. Januar 2017 betroffen – also schon sehr bald!
■■ Mindestgröße, -breite und -länge■■ Unebenheiten und Neigung der Aufstellfläche für das Fahrzeug ■■ Unebenheiten und Neigung der Aufstellfläche für das SEP ■■ eindeutige Kennzeichnung
Auf einen Blick: Neue Anforderungen an die Scheinwerferprüfung
Neueste Technik sichert optimalen Service
In der Praxis bedeutet dies, dass ein SEP
auf die eventuell vorhandene Neigung
der Fläche kalibriert werden muss und
ausschließlich an diesem Prüfplatz ein-
gesetzt werden darf. Eine regelmäßige
Überprüfung der Maßhaltigkeit der
Systeme (alle zwei Jahre) muss durch-
geführt und protokolliert werden.
Geänderte Anforderungen: Scheinwerferprüfung
min. 8,5 m (LKW)
min
. 2,3
m (
LKW
)
min
. 2,0
m (
PK
W)
min. 4,0 m (PKW)
min
. 2,5
m
max. 1,4 m
1,0 m
max.0,9 m
Foto: www.scheinwerfer-einstellgeraet.de
Die neue HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie: Vermaßung
Aufstellflächen für Kraftfahrzeuge und für das SEP müssen eindeutig gekennzeichnet werden (z. B. durch Boden markierungen).
Die Maße für die Aufstellfläche der Kraftfahrzeuge, sowie für das Scheinwerfer-Einstellgerät müssen der Abbildung entsprechen.
TÜV-Tipp: Vorab-Prüfung
70 Prozent aller Mängel betreffen die Bereiche Licht,
Sicht und Bremse. Falls Sie in Ihrer Werkstatt eine Vorab-
Prüfung durchführen, beachten Sie besonders folgende
Punkte:
■■ Einwandfreies Funktionieren der gesamten Beleuchtung■■ Korrekte Einstellung der Abblend-/ Fernlicht- und
Nebelscheinwerfer■■ Zustand von Bremsscheiben und Bremsbelägen■■ Notwendige und gleichmäßige Verzögerung
der Bremsen■■ Zustand der Windschutzscheibe■■ Zustand der Scheibenwischer
TÜV-Tipp:
■■ Die GBU und die Prüfergebnisse dürfen elektronisch dokumentiert werden.
■■ Stellen Sie Betriebsanweisungen und -anleitungen für jeden Mit arbeiter zugänglich zur Verfügung, ggf. auch online.
■■ Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiter regel mäßig in den Gebrauch der von ihnen verwendeten Arbeitsmittel. Dies betrifft Geräte in Ihrer Werkstatt, aber auch im Büro.
Folgendes gilt es zu beachten:
Für alle Arbeitsmittel sind vor der Ver-
wendung die Gefährdungsrisiken zu
ermitteln. Notwendige Schutzmaßnah-
men sind abzuleiten und umzusetzen.
Dabei ist der Stand der Technik zu be-
rücksichtigen.
Vor dem ersten Einsatz der Arbeitsmittel
ist das Ergebnis der GBU zu dokumen-
tieren. Eine regelmäßige Überprüfung
und gegebenenfalls Aktualisierung der
GBU ist erforderlich, inklusive Doku-
mentation der Überprüfung. Die Erstel-
lung der GBU muss durch fachkundige
Personen erfolgen.
Erforderliche Instandhaltungsmaßnah-
men und Prüfabstände für Arbeitsmittel
sind festzulegen. Bei Änderungen an
Arbeitsmitteln ist festzustellen, ob es
sich um eine "prüfpflichtige Änderung"
handelt.
Mögliche psychische Belastungen bei
der Verwendung sowie die alters- und
alternsgerechte Gestaltung von Arbeits-
mitteln ist zu berücksichtigen. Die Ver-
wendung vorhandener Schutzeinrich-
tungen und notwendiger persönlicher
Schutzausrüstungen ist sicher zustellen.
Schutzeinrichtungen und Schutzausrüs-
tungen müssen jederzeit funktionsfähig
sein und dürfen nicht auf einfache
Weise zu umgehen sein (Manipulations-
verhinderung).
Die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist seit dem 1. Juni 2015 in Kraft. Die
Gefährdungsbeurteilung (GBU) bleibt nach wie vor ein zentrales Element des Arbeitsschutzes.
Informieren Sie sich bei Ihrer geschulten Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Auch der TÜV Rheinland bietet Seminare zu diesem Thema an.
Auf einen Blick: Seminare zum Thema Arbeitssicherheit
Sicherheit am Arbeitsplatz: Die Betriebssicherheitsverordnung 2015
Überblick über die neuen Anforderungen an die Hauptuntersuchung
HU-Anforderungen
Anforderung Einführungsdatum
Betriebssicherheitsverordnung seit 1. Juni 2015
HU-Adapter 21 Plus schrittweise seit 1. Juli 2015
HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie Datenschnittstelle 1. Januar 2017
Bremsprüfstandsrichtlinie 2020 / Ausrüstung mit Datenschnittstelle (ASA-Livestream) 1. Januar 2020
Informationen, die sich rechnen.
Gute Informationen sind bares Geld wert. Intensive Markt-
kenntnisse und Fachwissen helfen Ihnen, die richtigen Ent-
scheidungen zu treffen. Wir liefern Ihnen dieses Wissen ab
sofort frei Haus. Mit zwei Fach- Newslettern für Auto häuser
und Fuhrparks informieren wir Sie regelmäßig aus dem
Themen feld zwischen täglicher Praxis und wirtschaftlichen
Aspekten. Wir zeigen Ihnen Einspar potenziale und Best
Practices und sorgen dafür, dass Ihr Branchen wissen auch
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