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Die digitale Betriebsprüfung
vorgestellt von
Thomas BollSteuerberater
Die digitale Betriebsprüfung
Das Verfahren des digitalen Datenzugriffs ist mit Wirkung zum 01.01.2002 in Gesetz aufgenommen und durch ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums präsentiert worden. Dieses Schreiben ist unter dem Kürzel GDPdU bekann.
G D P d U steht für:
Grundsätze zumDatenzugriff und zurPrüfbarkeitdigitalerUnterlagen
Betroffene Zeiträume
Zugriffsrecht besteht
– für alle Betriebsprüfungen seit dem 01.01.2002
– auf alle ab dem 01.01.2002 abschließend zu archivierenden Veranlagungszeiträume
Betroffene Steuerpflichtige
•Bilanzierende Unternehmer
•Einnahme-Überschussrechner
Z w a n g s m i t t e l
•Zwangsgeld bis zu 25.000 Euro
•Verwerfung der Buchhaltung und
•Zuschätzung
Welche Daten sind Gegenstand der digitalen Betriebsprüfung ?
• Buchführung, Jahresabschlüsse, Inventare
• Empfangene und in Kopie versandte Handels- und Geschäftsbriefe
(hierzu gehören auch e-Mails)
• Buchungsbelege
• Sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind
Was ist bei der Archivierung zu beachten ?
Zu den in elektronischer Form bereit zu haltenden Unterlagen zählen diejenigen Unterlagen,
die mit Hilfe des EDV-Systems erstellt wurden
und
die in elektronischer Form in das EDV-System eingehen.
Pflicht zur digitalen Archivierung der steuerrelevanten Daten
Die digital erzeugten steuerrelevanten Daten
müssen während der gesamten Dauer der
Aufbewahrungsfrist
jederzeit digital verfügbar sein,
unverzüglich lesbar gemacht werden können und
maschinell auswertbar sein.
Zugriffsrechteder Finanzverwaltung
Z1 Unmittelbarer Zugriff
Z2 Mittelbarer Zugriff
Z3 Datenüberlassung
Z1 Unmittelbarer Zugriff
Der Prüfer verwendet die Hard- und
Software des Steuerpflichtigen und
nutzt die Auswertungsmöglichkeiten
der Software des Steuerpflichtigen
Z2 Mittelbarer Zugriff
Der Prüfer lässt sich die Daten nach
seinen Vorgaben durch das
Unternehmen auswerten.
Z3 Datenträgerüberlassung
Dem Prüfer werden die steuerrelevanten
Daten des Steuerpflichtigen auf einem
Datenträger (CD/DVD) übergeben. Die
Auswertung erfolgt auf dem Notebook des
Prüfers mit der Prüfsoftware IDEA der
Finanzverwaltung.
Wahl der Zugriffsrechte
Der Prüfer kann zwischen
den Zugriffsarten wählen
bzw. sie auch parallel
nutzen.
Was sind steuerrelevante Daten ?
Steuerrelevante Daten sind
solche,
die für die Besteuerung
von Bedeutung sind !
Trennung steuerrelevante Daten
Die Trennung steuerrelevanter und
steuerlich nicht relevanter Daten sollte
frühzeitig erfolgen, um so ein Zugriffsprofil
für den Prüfer erstellen zu können.
Prüfungsmethoden
• Ansatzpunkte für den Nachweis der Manipulation am Datenbestand
• Beliebige Sortierung im Sekundentakt nach
Buchungsdatum,
Rechnungsdatum,
Betragsgröße, etc
• Analyse der Altersstruktur von Datensätzen z.B. Forderungen und Vorräte
Prüfungsmethoden
• Vollständigkeitsanalyse über Rechnungsnummern Belegnummern und andere fortlaufend nummerierte Belege
(Schecks, Überweisungen)
• Generierung neuer Summen- und Saldenlisten oder gar Abschichtungen
• Kontrolle mit externen Daten z.B. Wetterdaten werden mit den Einnahmen einer Eisdiele oder eines Gartenlokales verglichen
Ansatzpunkte für den Nachweis
der Manipulation am Datenbestand
Anwendung mathematisch statistischer Verfahren
Mit Urteil des BGH vom 14.12.1989 zugelassen
Bendforts Gesetz
Chi-Quadrat-Test
Interner Zeitreihenvergleich
Aufzählung:
Wenn nicht gewünscht, kann diese Textbox einfach gelöscht werden
B P - R i s i k o
Verwerfung der Buchhaltung
&
Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
Vielen Dankfür Ihre
Aufmerksamkeit
Maarstr. 84, 53227 Bonn Königswinterer Str. 552 Kaiserstr. 76, 53721 Siegburg
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Hiller
&
MachensRechtsanwälte
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