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TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20061
Der „New Approach“ zur Bewältigung von Komplexität und Dynamik der Technologie
DDr. Elisabeth Stampfl-Blaha
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20062
Inhalt
Technologie und Recht – ein SpannungsfeldDer europäische „New Approach“ als ein bewährtes Instrument der Co-RegulierungGlobalisierung von Technologierecht: das WTO-Abkommen über technische HandelshemmnisseLegitimität und Bedeutung von „Standards“ als „soft law“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20063
Inhalt
Technologie und Recht – ein SpannungsfeldDer europäische „New Approach“ als ein bewährtes Instrument der Co-RegulierungGlobalisierung von Technologierecht: das WTO-Abkommen über technische HandelshemmnisseLegitimität und Bedeutung von „Standards“ als „soft law“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20064
Technologie - Komplexität
Impact assessmentInterdisziplinaritätAlternativ-TechnologienGlobalisierung der TechnologienMaximale Sicherheit versus wirtschaftliche MachbarkeitSicher versus „innovation-receptive“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20065
Technologie - Dynamik
Immer kürzere ProduktlebenszyklenInnovationen und „time-to-market“Technische und wirtschaftliche DynamikTechnologie-Recht als Wirtschaftsrecht
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20066
Entzieht sich die Technologie der Regelung durch Gesetze?
„Wenn der Staat es nicht regeln kann, dann soll er es lassen“….?
Legitimität und Kompetenz
Globalisierung des Technologie-Rechts?
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20067
Alternativen zu gesetzlicher Regelung
Offenheitdes Verfahrens
Status des Dokuments
Obergrenze Kosten/Zeit
Vorschriften(Gesetze.....)
Nic
htöf
fent
lich
verfü
gbar
NormenStandards
Öffentlich verfügbareSpezifikationen
Informativ Empfehlung qualifizierteEmpfehlung
Verweis auf Normen
verbindlich
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20068
Charakteristika von „Normen/Standards“
(Technische) Spezifikationfür jedermann zugänglichunter Mitarbeit und im Konsens aller interessierten Kreise erstelltberuht auf abgestimmten Ergebnissen von Wissenschaft, Technik und Praxiserstrebt größtmöglichen Nutzen für die Allgemeinheitist von anerkannter Normungsorganisation zur allgemeinen und wiederkehrenden Anwendung angenommenEinhaltung nicht zwingend vorgeschrieben
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 20069
Abfallwirtschaft | Akustik | Arbeitssicherheit | Baukonstruktion | Bauplanung | Bauprodukte | Bauprojektmanagement |
Baustoffe | Bautechnik und Bauleistungen | Bauvertragswesen | Bauwirtschaftswesen | Behindertenhilfen | Bergbau |
Biotechnologie | Bodenschutz | Brandschutzwesen | Bürotechnik | Chemie | Dienstleistungen | Druckgeräte | Energiewirtschaft | Erdöl |
Fahrzeugbau | Freizeiteinrichtungen | Gesundheitswesen | Gummi | Handwerkerarbeiten | Haustechnik | Hebezeuge | Heizung |
Hoch- und Tiefbau | Holz | Informationsverarbeitung | Kunststoffe | Land- und Forstwirtschaft | Lebensmitteluntersuchung |
Luft- und Raumfahrt | Luftreinhaltung | Lüftung | Maschinenbau & Anlagenbau | Medizintechnik | Metalle | Möbel | Physik | Postwesen |
Prüfwesen | Qualitätsmanagement | Risikomanagement | Schweißtechnik | Spielzeug | Stahl | Strahlenschutz | Textilwesen |
Transportwesen | Umweltmanagement | Umweltschutz | Verdingungswesen | Vergabewesen | Verkehrsbauwerke |
Vermessungswesen | Wasser- und Abwasserbau | Wasserschutz | Werkstoffprüfung | Wertanalyse | Zertifizierungswesen
Normen von A bis Z
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200610
Normen/Standards als Ergänzung des Rechts
Privatrecht
Parteienvereinbarung(zB technische Spezifikation von Leistungen)
Vertragsauslegung(Verkehrssitte, Handelsbrauch)
Sorgfaltsanforderungen (Verschulden), relevant insbesondere in Schadenersatzprozessen
Öffentliches Recht
Verbindlicherklärung von Normen in Gesetzen, Verordnungen, Bescheiden
Exklusiver/indikativer VerweisStarrer/gleitender Verweis
Interpretation unbestimmter Rechtsbegriffe zB „Stand der Technik“, „allgemein anerkannte Regeln der Technik“, „anerkannter Stand der Technik“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200611
Inhalt
Technologie und Recht – ein SpannungsfeldDer europäische „New Approach“ als ein bewährtes Instrument der Co-RegulierungGlobalisierung von Technologierecht: das WTO-Abkommen über technische HandelshemmnisseLegitimität und Bedeutung von „Standards“ als „soft law“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200612
„Co-Regulierung“ und „New Approach“
Gesetzgeber setzt (nur) einen Rahmen
New Approach (und Global Approach) 1. Council Resolution of 07.05.1985, 'New Approach to
technical harmonization and standards' 2. Council Resolution of 21.12.1989 Global Approach
to certification and testing3. Council Decision 93/465/EEC general guidelines and
detailed procedures for conformity assessment thatare to be used in New Approach directives
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200613
„New Approach“ („Neue Konzeption“)
Richtlinien beschränken sich auf die Harmonisierung dergrundlegenden Anforderungen
Verweis auf Normen (bleiben freiwillig!)(harmonisierte Normen = technische Spezifikationen, welche die grundlegenden Anforderungen näher ausführen)
Konformitätspolitik:Konformitätsvermutung bei normkonformen Produkten
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200614
Mehr als 20 Richtlinien nach „New Approach“, zB
AufzügeBauprodukteDruckgeräteGasgeräteMaschinensicherheitMedizinische GerätePersönliche SchutzausrüstungenSeilbahnenSpielzeugSportboote
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200615
„wesentliche Anforderungen“
legen die notwendigen Elemente für den Schutz des öffentlichen Interesses fest
Einhaltung der wesentlichen Anforderungen ist obligatorisch (nur Produkte, die diese erfüllen, dürfen in Verkehr gebracht bzw. in Betrieb genommen werden)
Anwendung der wesentlichen Anforderungen abhängig von den vom jeweiligen Produkt ausgehenden Gefahren
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200616
Das Beispiel „Seilbahnrichtlinie“
KAPITEL IISICHERHEITSBAUTEILE
Artikel 5(1) Die Mitgliedstaaten treffen alle erforderlichen Maßnahmen, damit
Sicherheitsbauteile- nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie dazu beitragen, dass Anlagen, in die sie eingebaut werden, die grundlegenden Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 1 erfüllen; - nur in Betrieb genommen werden, wenn sie dazu beitragen, dass Anlagen, in die sie eingebaut werden, die Sicherheit und Gesundheit von Personen und gegebenenfalls die Sicherheit von Gütern bei sachgemäßem Einbau und sachgemäßer Wartung sowie bestimmungsgemäßem Betrieb nicht gefährden können.
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200617
Die grundlegenden Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 1
Artikel 3(1) Anlagen und ihre Infrastruktur, Teilsysteme sowie Sicherheitsbauteile einer Anlage müssen die auf sie anwendbaren,in Anhang II genannten grundlegenden Anforderungen erfüllen.(2) Entspricht eine nationale Norm, die zur Umsetzung einer harmonisierten europäischen Norm dient, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht worden ist, den grundlegenden Anforderungen nach Anhang II, so wird bei entsprechend dieser Norm hergestellten Anlagen und ihrer Infrastruktur, Teilsystemen sowie Sicherheitsbauteilen einer Anlage davon ausgegangen, dass sie den betreffenden grundlegenden Anforderungen genügen.
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200618
ANHANG II GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
…2.4. BemessungDie Anlage, die Teilsysteme sowie alle Sicherheitsbauteile müssen so bemessen, geplant und ausgeführt werden, dass sie allen vorhersehbaren Belastungen - auch außer Betrieb - mit ausreichender Sicherheit standhalten, wobei insbesondere äußere Einflüsse, dynamische Lasten undErmüdungserscheinungen zu berücksichtigen sind und dem Stand der Technik Rechnung zu tragen ist. Dies gilt auch für die Wahl der Werkstoffe.
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200619
ANHANG II GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
…2.5. Montage2.5.1. Die Anlage, die Teilsysteme sowie alle Sicherheitsbauteile müssen so geplant und ausgeführt werden, daß Montage und Einbau sicher durchgeführt werden können.2.5.2. Die Sicherheitsbauteile sind so zu planen, dass Montagefehler entweder konstruktiv oder durch geeignete Kennzeichnung der Sicherheitsbauteile verhindert werden.
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200620
ANHANG II GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN
….2.6. Ausfallsicherheit der Anlage
2.6.1. Die Sicherheitsbauteile müssen so geplant und ausgeführt werden und verwendet werden können, dass ihre eigene Funktionssicherheit und/oder die Sicherheit der Anlage entsprechend der in Anhang III genannten Sicherheitsanalyse in jedem Fall mit einem angemessenen Sicherheitsfaktor nachgewiesen und ihr Ausfall dadurch höchst unwahrscheinlich ist.
…..daß bei ihrem Betrieb für jeden Ausfall eines Bauteils, durch den auch nur indirekt die Sicherheit beeinträchtigt wird, rechtzeitig eine geeignete entsprechende Maßnahme getroffen wird.
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200621
„harmonisierte Normen“
„harmonisierte Normen“ = Europäische Normen, die von europäischen Normungsorganisationen aufgrund eines von der Kommission nach Anhörung der Mitgliedstaaten erteilten Mandatesin Ergänzung einer Richtlinie erarbeitet wurden
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200622
Einige Beispiele
ÖNORM EN 1709:2005 01 01 Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr - Erprobung, Instandhaltung, BetriebskontrollenÖNORM EN 1908:2005 01 01 Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen für den Personenverkehr – SpanneinrichtungenÖNORM EN 1909:2005 07 01 Sicherheitsanforderungen für Seilbahnen und Schleppaufzüge des Personenverkehrs - Räumung und BergungÖNORM EN 12385-9:2003 04 01 Drahtseile aus Stahldraht -Sicherheit - Teil 9: Verschlossene Tragseile für Seilbahnen zum Transport von Personen
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200623
Konformitätsvermutung
Veröffentlichung der Fundstellen (Nummer, Titel) harmonisierter Normen im EG-Amtsblattharmonisierte Norm - Vermutung der Konformität mit den wesentlichen Anforderungen der RichtlinieNorm bleibt weiterhin freiwilligkeine systematische Prüfung des technischen Inhaltsder Norm durch Kommission oder Ständigen Ausschuss (aber: Anfechtung möglich)
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200624
Die CE-Kennzeichnung
bedeutet Übereinstimmung eines Produkts mit den wesentlichen Anforderungen einer/mehrerer EU-Richtlinie(n) wendet sich nur an die staatliche MarktaufsichtZeichen der Erklärung des Herstellers/Importeurs, dass er alle relevanten EU-Richtlinien einhältin Eigenverantwortung des Herstellers/Importeursist Voraussetzung für das In-Verkehr-Setzen eines Produkts im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR)
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200625
Die CE-Kennzeichnung
ist kein Qualitätszeichenist kein Normkonformitätszeichenist kein Zertifizierungszeichen(kann daher weder vergeben noch entzogen werden!)bedeutet die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriftensteht für unterschiedliche Inhalte, je nach EU-Richtlinie
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200626
Inhalt
Technologie und Recht – ein SpannungsfeldDer europäische „New Approach“ als ein bewährtes Instrument der Co-RegulierungGlobalisierung von Technologierecht: das WTO-Abkommen über Technische HandelshemmnisseLegitimität und Bedeutung von „Standards“ als „soft law“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200627
WTO Abkommen über TechnischeHandelshemmnisse (Technichal Barriers to Trade)
(Annex: WTO Code of Good Practice for Standardization)
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200628
WTO TBT: Standards als Vorgabe für den Gesetzgeber
2.4 Where technical regulations are required and relevant international standards exist or their
completion is imminent, Members shall use them, or the relevant parts of them,
as a basis for their technical regulations except when such international standards or relevant parts
would be an ineffective or inappropriate means for the fulfilment of the legitimate objectives pursued, for instance because of fundamental climatic or geographical factors or fundamental technological problems.
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200629
Inhalt
Technologie und Recht – ein SpannungsfeldDer europäische „New Approach“ als ein bewährtes Instrument der Co-RegulierungGlobalisierung von Technologierecht: das WTO-Abkommen über technische HandelshemmnisseLegitimität und Bedeutung von „Standards“ als „soft law“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200630
Grundprinzipien der Normung
Neutrale GemeinschaftsarbeitOffenheit und Transparenz –Einbindung aller betroffenen und interessierten Kreise
KonsensÜberzeugen statt überstimmen – allgemeine Zustimmung, keine Widersprüche gegen wesentliche Inhalte des Dokuments.Ö: Einstimmigkeit; Europa: qualifizierte Mehrheit
Kohärenz Widerspruchsfreiheit und Einheitlichkeit des Normenwerks auf nationaler und auf europäischer Ebene. Nationale Normen, die Europäischen Normen widersprechen, werden zurückgezogen.
PublizitätJeder Normenentwurf wird zur Stellungnahme durch die Öffentlichkeit aufgelegt
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200631
Nationale Normen
Von allen „stakeholdern“ erarbeitetÖffentliches StellungnahmeverfahrenEinstimmige AnnahmeÖNORM xxxx, DIN xxxx …
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200632
Europäische Normen – ENs
ident in allen EU- und EFTA-StaatenÖNORM EN xxxx, DIN EN xxxx …
erarbeitet in Technischen Komitees TCs desEuropäischen Komitees für Normung CENMitwirkung von Delegierten aus den nationalen Fachgremien („Spiegelgremien“)Übernahme verpflichtend -> widersprechende nationale Normen werden zurückgezogen
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200633
Stimmgewichte
Deutschland 29Frankreich 29Italien 29UK 29
Spanien 27Polen 27
Niederlande 13
Belgien 12Griechenland 12Portugal 12Tschech.Republik 12Ungarn 12
Luxemburg 4 Estland 4Lettland 4Slowenien 4Zypern 4
Island 3Malta 3
ÖSTERREICH 10Schweden 10Schweiz 10
Dänemark 7Finnland 7Irland 7Norwegen 7Litauen 7 Slowakei 7
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200634
Internationale Normen – ISO
erarbeitet in Technischen Komitees TCs der International Organizationfor Standardization ISOMitwirkung von Delegierten aus den nationalen Fachgremien aus aller WeltÜbernahme nicht verpflichtendZahlreiche ISO-Normen sind zugleich ENs -> zB ÖNORM EN ISO 9001
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200635
Bewältigung von Komplexität und Dynamik der Technologie durch „Co-Regulation“
„Standards“ als demokratisch legitimierte Regeln ergänzen den rechtlichen Rahmen
„Standards“ als nicht ausschließlicher Weg, den rechtlichen Rahmen zu erfüllen (Rechtssicherheit, aber keine Innovationshemmung)
„Standards“ leichter harmonisierbar als unterschiedliche nationale Gesetze
„Standards“ rascher anpassbar an „state of the art“
TECHNOLOGY LAW UNI WIEN 200636
Nützliche LinksEinstiegsinformation über www.help.gv.at
(„für UnternehmerInnen/für Bürgerinnen“ – „Normen“)
Österreichisches Normungsinstitut (ON) www.on-norm.at
Europäisches Komitee für Normung (CEN) www.cenorm.be
Internationale Organisation für Normung (ISO) www.iso.org
www.newapproach.org informiert über New Approach-Richtlinien, harmonisierte Normen, notifizierte Stellen