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Departement für Verkehr, Bau und Umwelt Dienststelle für Umweltschutz Der Dienstchef Kantonaler Massnahmenplan zur Luftreinhaltung Medienkonferenz vom 23. April 2009 Dr. Cédric Arnold Chef der Dienststelle für Umweltschutz DUS

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Departement für Verkehr, Bau und UmweltDienststelle für UmweltschutzDer Dienstchef

Kantonaler Massnahmenplanzur Luftreinhaltung

Medienkonferenz vom 23. April 2009

Dr. Cédric Arnold

Chef der Dienststelle für Umweltschutz

DUS

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Überwachung der Luftqualität

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Entwicklung der Luftqualität

Stickstoffdioxid (NO2)

Ländliche Region in d. HöheLändliche Region in d. Ebene

Stadtzentrum

Nähe von IndustrienImmissionsgrenzwert

0

10

20

30

40

50

60

70

1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006

NO2 [µg/m3]

Markanter Rückgang bis 2000; seither stabile oder leicht steigende Konzentrationen

Grenzwert in Stadtgebieten, entlang der Autobahn und in der Nähe von Industriezentren erreicht bzw. überschritten

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Feinstaub (PM10)

Feinstaub (PM10)

Ländliche Region in d. Höhe

Ländliche Region in d. Ebene

StadtzentrumNähe von Industrien

Immissionsgrenzwert

Konzentrationen seit 1999 (Beginn der Messungen) relativ stabil Grenzwert in der gesamten Rhoneebene erreicht bzw.

überschritten

0

10

20

30

40

1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007

PM10 [µg/m3]

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Stand der PM10

60% der Walliser Bevölkerung sind einer übermässigen Feinstaubkonzentration ausgesetzt – gegenüber 40% im Schweizer Durchschnitt

Grenzwert 20 µg/m3

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Warum ein Massnahmenplan?

Immissionsgrenzwerte erreicht, bzw. überschritten für Stickstoffdioxid (NO2), Ozon (O3) und Feinstaub (PM10)

Gesetzliche Verpflichtung, einen Massnahmenplan zu verabschieden

Wille des Staatsrats, für die Bevölkerung eine gute Luftqualität zu gewährleisten

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Massnahme Nr.

Gegenstand Erhoffte Wirkungen

5.1.1 Sensibilisierung und allgemeine Information (Flugblätter, Flyers, Dokumentation usw.)

Änderung der Verhaltensweisen, besseres Verständnis

5.1.2 Anlegen von Themenpfaden und sonstige Veranstaltungen zum Thema Luft

Aufwertung der Umweltqualität

5.1.3 Information der Gemeinden (Broschüre beschreibt Massnahmen, die ergriffen werden können)

Beitrag der Gemeinden zur Verbesserung der Luftqualität

5.1.4 Schaffung einer kantonalen Kommission für Lufthygiene

Umsetzung gezielter Massnahmen für die öffentliche Gesundheit

5.1 Sensibilisierungs- und Informationsmassnahmen

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5.1.1 : Allgemeine Information

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5.1.2 : Lehrpfad zum Thema Luft und sonstige Veranstaltungen

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5.1.4 : Luft und Gesundheit

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Massnahme Nr.

Gegenstand Erhoffte Wirkungen

5.2.1 Bekämpfung der Abfallverbrennung im Freien

Verringerung der Belastung, u.a. durch PM10- und Dioxin-Emissionen

5.2.2 Zu ergreifende Massnahmen im Fall von Wintersmog (Informations- und Interventionsstufen 1 und 2)

Verringerung der PM10-Spitzenbelastungen, empfohlene Verhaltensweisen (SBB-Halbtaxabonnements), interkantonale Koordination

5.2.3 Informationsmassnahmen bei Sommersmog

Reduktion der Spitzen-belastungen durch Ozon, empfohlene Verhaltensweisen und Gesundheitsempfehlungen

5.2 Weitere sektorenübergreifende Massnahmen

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5.2.1 Kampf gegen Feuer im Freien

Beschluss des Staatsrats über die Abfallverbrennung im Freien vom 20. Juni 2007

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5.2.2 Massnahmen bei Wintersmog

Beschluss des Staatsrats über den Wintersmog vom 20. November 2006

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5.2.3 Massnahmen bei Sommersmog

Koordinierte Information sämtlicher Westschweizer Kantone

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Massnahme Nr.

Gegenstand Erhoffte Wirkungen

5.3.1 Verschärfte Kontrollen der industriellen Anlagen und der Holzheizungen

Verringerung der Schadstoffemissionen und der Beschwerden

5.3.2 Strengere Grenzwerte für grosse Emittenten bezüglich Feinstaub, NOx und SO2 (Einsatz der besten Abgasreinigungstechnologie)

Bedeutende Verringerung von Schadstoffemissionen

5.3.3 Überprüfung der Umweltverträglichkeit eines Unternehmens vor Gewährung einer Steuererleichterung

Anreiz zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Sachen Umweltschutz

5.3 Industrie und Gewerbe

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5.3.1 Verstärkung der Kontrollen industrieller Anlagen

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5.3.2 Strengere Grenzwerte für grosse Emittenten

Einsatz der besten verfügbaren Technologie zur Reduktion der Emissionen

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5.3.3 Besteuerung

Keine Steuererleichterungen für Unternehmen, die die Umweltschutzgesetzgebung nicht einhalten

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Massnahme Nr.

Gegenstand Erhoffte Wirkungen

5.4.1 Ausstattung der Fahrzeuge des Staats mit Partikelfiltern und katalytischen Systemen zur Reduktion von NOx-Emissionen

Reduktion von Schadstoffemissionen an ihrer Quelle, Vorbild-Rolle des Staates Wallis

5.4.2 Steuernachlass für Kraftfahrzeuge der Emissionsklasse A (Motorfahrzeugsteuer)

Förderung des Kaufs von Fahrzeugen mit geringem Schadstoffausstoss

5.4.3 Fahrkurse des Typs Eco-Drive mit einer finanziellen Beteiligung des Staats

Umweltbewusste, sicherere Fahrweise, Einsparungen beim Treibstoffverbrauch

5.4.4 Subventionierung von Partikelfiltern bei land- und forstwirtschaftlichen Dieselmaschinen

Reduktion der Emissionen von PM10 und von krebserregendem Dieselruss

5.4 Kraftfahrzeuge

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5.4.1 Fahrzeuge des Staats

Ausrüstung neuer Fahrzeuge und anderer Dieselmaschinen mit einem Partikelfilter

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5.4.2 Motorfahrzeugsteuer

Rabatt für die Fahrzeuge mit geringen Emissionen

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5.4.3 Förderung von Eco-Drive-Fahrkursen

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5.4.4 Land- und forstwirtschaftliche Maschinen

Subventionierung der Filter bei neuen land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen

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Massnahme Nr.

Gegenstand Erhoffte Wirkungen

5.5.1 Verlängerte Sanierungsfristen für Öl- und Gasheizungen bei Wärmeisolierung von Gebäuden

Bessere Gebäudeisolierungen, sparsamerer Energieverbrauch, Optimierung der Heizungsanlagen

5.5.2 Verschärfte Normen für die Subventionierung von neuen Holzfeuerungen

Reduktion der durch Holzfeuerungen verursachten Feinstaubemissionen

5.5.3 Verschärfung der Normen und kürzere Sanierungsfristen für Holzheizungen

Reduktion der durch Holzfeuerungen verursachten Feinstaubemissionen

5.5.4 Subventionierung des Einbaus von Partikelfiltern in Holzheizungen

Reduktion der durch Holzfeuerungen verursachten Feinstaubemissionen

5.5 Feuerungen

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5.5.1 Sanierung der Heizungen und Isolierung der Gebäude

Verlängerung der Sanierungsfristen für die Heizungsanlagen im Falle einer

Gebäudeisolierung

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5.5.2 Förderung der Holzheizungen

Gewährung von Subventionen ausschliesslich für die umweltverträglichsten Anlagen

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300mg/m3

5.5.3 Holzheizungen, Normen und Fristen

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5.5.4 Subventionierung der Partikelfilter für Holzheizungen

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