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Kanton Basel-StadtDepartement für Wirtschaft, Soziales und UmweltAmt für SozialbeiträgeAbteilung Behindertenhilfe
Das System des individuellen Bedarfs als Grundlage für ein
kantonales Behindertenkonzept
INSOS-Tagung „Damit Teilhabe gelingt!“zum Konzept der Funktionalen Gesundheit
19. August 09
Michael Martig, Leiter Abteilung Behindertenhilfe,ASB/WSU, Kanton Basel-Stadt
INSOS Folie 2
Kanton Basel-StadtDepartement für Wirtschaft, Soziales und UmweltAmt für SozialbeiträgeAbteilung Behindertenhilfe
Konzept der Behindertenhilfe
Grundlagen für das neue Konzept:
• Grundsatz des IFEG in Art. 2: „Jeder Kanton gewährleistet, dass invaliden Personen, die Wohnsitz in seinem Gebiet haben, ein Angebot an Institutionen zur Verfügung steht, das ihren Bedürfnissen in angemessener Weise entspricht.“
• Darauf baut Art. 10 IFEG auf: „Jeder Kanton erstellt (…) ein Konzept zur Förderung der Eingliederung invalider Personen (…).“
INSOS Folie 3
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Konzept der Behindertenhilfe
Das Konzept muss folgende Elemente enthalten:
• Bedarfsplanung• Periodische Bedarfsanalyse• Zusammenarbeit mit den Institutionen• Aus- und Weiterbildung Fachpersonal• Schlichtungsverfahren bei Streitigkeiten• Zusammenarbeit mit anderen Kantonen• Planung für die Umsetzung
(gemäss Art 10,2 IFEG)
INSOS Folie 4
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Konzept der Behindertenhilfe
In diesem gegebenen Rahmen kann das Konzept aber frei aufgebaut werden.
Das Konzept muss den Nachweis erbringen, dass Menschen mit einer Behinderung vom Kanton nicht schlechter behandelt werden als bisher…
… aber es darf auch besser sein!
BS/BL: Chance genutzt, Vorbereitung eines Paradigmenwechsels
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Paradigmenwechsel
„Im Konzept der Behindertenhilfe ist der individuelle Bedarf des Menschen mit Behinderung an Leistungen der Behindertenhilfe der Ausgangspunkt des Handelns.“ (Entwurf, S. 6)
• Zielgruppe bleibt gleich• finanzielle Mittel bleiben gleich• Institutionen sind weiterhin wichtig• individuelle Entwicklungen werden erleichtert
INSOS Folie 6
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Paradigmenwechsel 2
„Ziele sind mehr Gleichstellung und Integration. Um die Ziele zu erreichen, sehen die Kantone eine Systemwechsel vor. Das bisherige institutionenzentrierte System der Behindertenhilfe soll überführt werden in ein System, in welchem die invaliden Personen im Zentrum stehen.
Zukünftig sollen die Leistungen zur Eingliederung invalider Personen vor allem dem Ziel dienen, die gesellschaftliche Teilhabe (Partizipation) von Menschen mit einer Behinderung in ihren verschiedenen Lebensbereichen zu fördern.“(Entwurf, S.8)
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Beziehungen
Das neue Beziehungsdreieck:Person mit
Unterstützungsbedarf (Leistungsbezüger)
Kanton (Leistungsfinanzierer)
Institution (Leistungserbringer)
Bedarf
Qualität und Angebote
Leistung
INSOS Folie 8
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System des individuellen Bedarfs
Das Konzept beschreibt folgende Merkmale:
• individuellen Bedarf an Unterstützung ermitteln• dazu werden Abklärungsstellen eingerichtet• Grundlage des Bedarfs: Leistungskatalog• Leistungen können in geschütztem Rahmen oder
ausserhalb bezogen werden• Bedarfsplanung aufgrund der Summe an
„individuellem Bedarf“
(Konzept der Behindertenhilfe, S. 11)
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Abklärungsstellen
Zentraler Punkt in der Umsetzung!Instrumente und Verfahren werden noch erarbeitet• Auftrag wird extern vergeben• Workshop mit Institutionsvertretungen als Auftakt• Begleitgruppe mit Betroffenen und
Institutionsvertretungen (Partizipation / Vertrauen schaffen)
• öffentlich-rechtliche Aufgabe• Abklärungsstellen sollen unabhängig sein, also
nicht bei den Entscheidungsstellen nicht bei den Leistungserbringern
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Leistungskatalog
• Grundlage für Rechtsanspruch auf Leistungen• Erster Entwurf unterscheidet zwischen
Persönliches, Wohnen und Freizeit Arbeit und Tagesgestaltung
• Zudem wird unterschieden zwischen Grundbedarf Veränderungsbedarf
• Der Leistungskatalog muss abschliessend sein, aber er muss bei Bedarf anpassbar sein
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Flankierende Massnahmen
• „Flankierende Massnahmen beschreiben sämtliche Zusatzleistungen, welche den individuell bemessenen Bedarf ergänzen müssen, damit Menschen mit Behinderung Zugang zu den ihnen zustehenden bedarfsgerechten Leistungen erhalten.“ (Konzept der Behindertenhilfe, S. 16)
• betreffen alle Beteiligten:Menschen mit BehinderungDienstleistendeKantone
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wesentlich ist…
Die Betroffenen stehen im Zentrum (sowohl bezüglich Bedarf als auch bezüglich Ressourcen).
Das heisst: Der Bedarf ist abhängig davon, „was eine Person mit einer bestimmten Beeinträchtigung braucht, um möglichst gesund, kompetent und unbehindert an normalisierten Lebensbereichen teilnehmen und teilhaben zu können.“ (Das Konzept der Funktionalen Gesundheit, S.12)
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wesentlich ist…
Gleichstellung und Partizipation sind übergeordnete Ziele des Konzepts der Behindertenhilfe.
Das heisst: „Unter Teilhabe ist das Einbezogensein einer Person in einen Lebensbereich oder eine Lebenssituation gemeint. Die Teilhabe eines Menschen hängt von den vorhandenen Zugängen zu den Lebensbereichen und von den Möglichkeiten zu selbstbestimmtem und gleichberechtigtem Leben ab.“ (Das Konzept der Funktionalen Gesundheit, S.27)
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Umsetzung
„Professionelle Dienstleistungen in der Behindertenhilfe haben darauf abzuzielen, die Funktionale Gesundheit eines Menschen zu erhalten oder zu verbessern, respektive beeinträchtigende Faktoren zu lokalisieren und zu reduzieren. Und zwar da, wo die individuellen Ressourcen eines Menschen und seines sozialen Umfeldes nicht (mehr) ausreichen.“ (Konzept der Funktionalen Gesundheit, S.34)
• System des individuellen Bedarfs• Grundlage: Leistungskataloge• Individuellen Bedarf bestimmen• Leistungserbringer wählen
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Knacknüsse
Zum Beispiel:
• Bedarf nicht immer gleich => Schwankungen einbeziehen, Anpassungen ermöglichen, dynamische Bedarfsermittlung
• Bedarfsermittlung zwischen Erfahrung bzw. Befangenheit (Institution) und Momenteindruck bzw. Finanzierer (Kanton): Fachstelle?
• Abschliessende Leistungskataloge => für Rechtsanspruch zwingend nötig – aber schwierig zu definieren
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Widerstand der Institutionen
Kalter Kaffee?• „Mehr Gleichstellung ist aus unserer Sicht weniger
eine Frage des Finanzierungssystems als eine Frage der gesellschaftlichen Haltung von Bevölkerung, Betroffenen und Fachleuten.. In dem Sinn ist es uns ein Anliegen, dass im Konzept die Wertung der heutigen Situation neutraler ausfällt.“
• „Die erwähnten Reformziele betreffend Teilhabe und Selbstbestimmung der BewohnerInnen sowie die Normalisierung werden nicht in Frage gestellt, jedoch werden diese unseres Erachtens bereits weitgehend umgesetzt.“
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Widerstand der Institutionen
Bedarfsermittlung ausserhalb Institution?• „Der Weg über eine Drittstelle ‚Bedarfsermittlung‘
ist ein für die Menschen mit psychischer Behinderung nicht tauglicher Ablauf.“
• „Durch die Schaffung einer Fachstelle zur Bedarfsermittlung müssen Menschen mit Behinderung ihre individuellen und persönlichen Angaben, Informationen und Bedürfnisse neu offen darlegen. Diese Offenlegung soll gemäss vorgeschlagenem Konzept bei der gleichen Fachstelle erfolgen, die auch die entsprechenden Finanzen spricht. Daraus kann sich ein Rollenkonflikt ergeben.“
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Widerstand der Institutionen
Institutionen in Gefahr?• „Eine Bedarfsliste soll neu abschliessend durch die
Verwaltung festgelegt werden. Die Verwaltung entscheidet zudem, was und wie viel aus der Bedarfsliste den betroffenen Personen zugesprochen wird. Die Preise werden reguliert. Die zugelassenen Anbieter sollen ebenfalls reguliert werden. Damit werden die Institutionen reine Vollzugsorgane des Kantons.“
• „Der Paradigmenwechsel kann nur (wenn überhaupt) mit echter Partnerschaft und Mitsprache der Institutionen realisiert werden.“
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Chance für die Institutionen!
Wird die Entsolidarisierung gefördert („teure“ vs. „billige“ Menschen mit Behinderung)?
oder: Die Institutionen erhalten die finanziellen Mittel
gemäss ihrem Aufwand, da ein individueller Bedarf festgelegt wird!
Druck in Richtung „ambulante Löungen“ gefährdet die Institutionen?
oder:Entwicklungsmöglichkeiten werden geschaffen,
sowohl individuell wie auch und institutionell!
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Weiteres Vorgehen
• Überarbeitung des Konzepts nach Konsultation• Verabschiedung durch die Regierungen BS/BL
Ende Jahr
• parallel: Erarbeitung „Instrumente und Verfahren“, „Schnittstellen“ und „flankierende Massnahmen“ mit externer Unterstützung
• Umsetzung des Konzepts in kleinen Schritten (Praxiserprobung und Auswertung) bis 2014
• System „individueller Bedarf“ läuft ab 2015
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Schluss
Im Zentrum steht der einzelne Mensch mit einer Behinderung – sein Bedarf, seine Ressourcen.
Das ist die Grundlage für eine selbstbestimmte und aktive Partizipation von Menschen mit einer Behinderung.
Das Konzept der „Funktionalen Gesundheit“ und das Konzept des „individuellen Bedarfs“ passen prima zusammen!