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Das GHSGlobal Harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien
Seite 2
Das GHS
Basis: UN Purple book = UN-GHS
Umsetzung in Europa: CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen
„Regulation on classification, labelling and packaging of substances and mixtures“
Abkürzung:
CLP-VÜbergangsfristen für Stoffebis zum 01.12.2010 für Gemischebis zum 01.06.2015
+ je 2 Jahre Abverkauf
Seite 3
Ziele des GHS
• Weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen
• Handelserleichterungen im globalen Warenverkehr
• Weitere Verbesserung von Arbeits-sicherheit, Gesundheits-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Transportsicherheit
• Harmonisierung mit dem Transport-recht für gefährliche Güter
Seite 4
Gefahrenpiktogramme
GHS03Flamme über einem Kreis• Oxidierende Feststoffe• Oxidierende Flüssigkeit• Oxidierende Gase
GHS04GasflascheGase unter Druck
GHS02Flammez.B. • Entzündbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Aerosole, Gase• Pyrophore Stoffe• Organische Peroxide
GHS01Explodierende Bombez.B. Explosive Stoffe
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GefahrenpiktogrammeGHS06 Totenkopf mit gekreuzten Knochen• Akute Toxizität,
Kat. 1 - 3
GHS08Gesundheitsgefahrz.B. • Karzinogenität,
Kat. 1A/B, 2• Aspirationsgefahr• Atemwegssensibili-
sierend• Spezifische
Zielorgantoxizität
GHS07 Ausrufezeichen z.B.• Akute Toxizität, Kat. 4• Hautreizend, Kat. 2
GHS05Ätzwirkung • Hautätzend, Kat. 1• Schwere
Augenschädigung, Kat.1 • Korrosiv gegenüber
Metallen, Kat. 1
GHS09Umwelt• Gewässergefährdend
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Neuerungen auf einen Blick
bisher 15 Gefährlichkeitsmerkmale
Neues Symbol für u.a.CMR-Stoffe und atemwegs-sensibilisierende Stoffe
Umstufungen, z. B. mehr giftige Stoffe
zukünftig 28 Gefahrenklassen
Verändertes Konzept zur Einstufung von Gemischen
neue Kriterien zur Einstufung
Totenkopf nur für akut giftige Stoffe
neue Piktogramme
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Neuerungen auf einen Blick
R-Sätze
Gefährlichkeitsmerkmale
H-Sätze hazard statementsGefahrenhinweise
S-Sätze P-Sätzeprecautionary statementsSicherheitshinweise
SignalwörterPiktogramme werden mit einem von zwei möglichen Signalwörtern ergänzt: „Gefahr“ oder „Achtung“
Gefahrenklassen und Gefahrenkategorien
--------------
Seite 8
Gefahrenklasse und -kategorie
Gefahrenklasse:Art der
• physikalischen Gefahr
• Gefahr für die menschliche Gesundheit oder
• Gefahr für die Umwelt
z. B. Gefahrenklasse• Akute Toxizität (3.1)• Sensibilisierung der Atemwege
oder Haut (3.4)• Entzündbare Flüssigkeiten (2.6)• Korrosiv gegenüber Metallen (2.16)
z. B. in der Gefahrenklasse
Akute Toxizität (3.1)• Kategorie 1• Kategorie 2• Kategorie 3• Kategorie 4
Gefahrenkategorie:
• untergliedert die Gefahrenklassen hinsichtlich der Schwere der Gefahr
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Entzündbare Flüssigkeiten
Beispieletikett
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Neue Etiketten: Kennzeichnungselemente
Piktogramme
Nennmenge, wenn Stoff oder Gemisch der breiten Öffent-lichkeit zugänglich gemacht wird
Name, Anschrift, Telefonnummer des Lieferanten
H-Sätze, Anzahl durch CLP-V vorgegeben
P-Sätze,maximal 6
Signalwort
Name und Produktidentifikatoren
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Kriterienverschiebungen bei der Einstufung können zu Umstufungen führen
20
10
2
0,5
20
10
2
0,5
EU (Gase und Dämpfe)
LC50 (inhalativ) mg/l/ 4 h
Kategorie 4 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. (H 332)
Kategorie 3 Giftig bei Einatmen. (H 331)
Kategorie 2Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330)
GHS (Dämpfe)
Gesundheits-schädlich
Giftig
Kategorie 1Lebensgefahr bei Einatmen. (H 330)Sehr giftig
Achtung
Gefahr
Gefahr
Gefahr
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Mögliche Umstufungen mit GHS
giftig
gesundheitsschädlich
reizend
entzündlich
nicht eingestuft
lebensgefährlich
giftig
verursacht schwere Verätzungen
leicht entzündbar
entzündbar
heute ohne GefahrensymbolR 67 Dämpfe können Schläfrigkeitund Benommenheit verursachen
Spezifische Zielorgan-Toxizität nach einmaliger Exposition Kat. 3
H336: Kann Schläfrigkeit undBenommenheit verursachenAchtung
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Auswirkungen von Umstufungen auf den Arbeitsschutz
Lagerung – keinespeziellen Anfor-derungen
zukünftig Getrenntlagerung, unter Verschluss, Mengenbegrenzung?
zukünftig geschlossene Apparatur notwendig?Technische Lüftung
ausreichend
Zunächst keine Auswirkungen, da sich die Maßnahmen nach GefStoffV und TRGS auf die bisherige Einstufung (bis 2015 im Sicherheitsdatenblatt) beziehen – siehe Bekanntmachung IIIb3-35122 und BekGS 408 des BMAS unter www.baua.de
Schnittstelle CLP-V / GefStoffV, Technisches Regelwerk
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Neuer Weg der Technischen Regeln
Lagerung – neue TRGS 510
Bis 01.06.2015:Wahlmöglichkeit
Kapitel 8: Lagerung akut toxischer Stoffegilt für R23 bis R28
Kapitel 8:Lagerung akut toxischer Stoffegilt für H300, H301, H310, H311, H330
SicherheitsdatenblattEinstufung nach RL 67/548/EWGXn, Gesundheitsschädlich bei VerschluckenEinstufung nach CLP-VAkute Toxizität, Kat. 3, H301
Entfällt ab 01.06.2015
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Betriebsanweisung (bisher):
• Gefahrensymbol sinnvoll (Wiedererkennbarkeit, optische Verstärkung)
• R-Sätze im Wortlaut oder Inhalt in für Beschäftigte verständlicher Form
• Weitere Gefahren für Mensch und Umwelt nicht vergessen!
leichtentzündliche Zubereitung – Ausschnitt einer Betriebsanweisung
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Betriebsanweisung GHS
• Keine sofortige Umstellung vorgeschrieben, aber:
Unterweisung zu GHS
Prinzipiell soll das Symbol auf die Betriebsanweisung, das auf dem Etikett zu sehen ist
• Übergangszeit: parallel zweite Version mit GHS-Piktogrammen
• Spezielle Unterweisung z.B. bei Änderung von „Gesundheitsschädlich“ auf „Giftig“
leichtentzündbares Gemisch – Ausschnitt einer neuen Betriebsanweisung
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Plakate geben HilfestellungSektionSektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“
in Zusammenarbeit mit der BG RCI Bezug über www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop
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Plakate geben HilfestellungSektion Chemie der IVSS, Arbeitskreis „Gefährliche Stoffe“
in Zusammenarbeit mit der BG RCI Bezug über www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop
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Der GHS-Konverter der BG RCIunter www.gischem.de
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Der GHS-Konverter der BG RCIVorschlag der Einstufung mit Hinweisen auf mögliche Kriterienverschiebungen
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Ausgabe als Word- oder PDF-Datei
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Der GHS - Gemischrechnerwww.gemischrechner.de
• Software-Modul im Gefahrstoffinformationssystem GisChem
• komfortable Benutzerführung durch die Regelungen der CLP-Verordnung
• kein „1-Klick-Ergebnis“-Rechner, aber einfach zu bedienen und für Einsteiger und Experten geeignet
• Berechnung mit der „konventionellen Methode“
• verschiedene Ausgabedokumente z. B. für innerbetriebliche Kennzeichnung
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In 4 Schritten zum Ergebnis
1. Anmeldung durchführen
2. Stoffe anlegen
3. Gemisch berechnen
4. Ausgabedokumente herunterladen
www.gemischrechner.de
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Weitere Hilfen sind:
Der GHS-Flyer der BG RCI unter www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop
Informationen zu GHS und Gefahrguttransport unter www.bgrci.de > Prävention > Fachwissen > Gefahrstoffe
Seminare der BG RCI unter www.bgrci.de > Prävention > Seminare
Auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeits-schutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.deoder www.reach-clp-helpdesk.de
Die Broschüre des Umweltbundesamtes unter www.uba.de
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Weitere Unterweisungshilfen sind:
Die GHS-Zuordnungsübung der BG RCI unter www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop
Das GHS-Skatspiel der BG RCI www.bgrci.de > Presse & Medien > Medienshop
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Disclaimer
Diese Präsentation vereinfacht und soll einen ersten
Überblick zu GHS geben.
Sie erhebt dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
© BG RCI 2008-2013
Die Präsentation darf innerbetrieblich sowie im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung von Betrieben frei verwendet, ergänzt oder geändert werden. Eine darüber hinausgehende kommerzielle Nutzung oder eine Veröffentlichung von Teilen der Präsentation oder auch der gesamten Datei ist nur mit Genehmigung der BG RCI erlaubt. Eine Verlinkung auf die entsprechende Internetquelle im Downloadcenter der BG RCI oder Gefahrstoffinformationssystem GisChem oder eine unveränderte Übernahme einer einzelnen Seite dieser Präsentation mit Quellenangabe ist jedoch in jedem Fall genehmigungsfrei zulässig.