63
Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet mit einem Kind

Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

Embed Size (px)

Citation preview

Page 1: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

Das AltersvermögensgesetzEine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft.

1

Single Alleinstehend mit Kind

Verheiratet mit zwei Kindern

Verheiratet mit einem Kind

Page 2: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

StartStart

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Page 3: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

StartStart

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Page 4: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

ExpertenwissenExpertenwissen

StartStart

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Page 5: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

ExpertenwissenExpertenwissen

Assistentzum

Altersvermögensgesetz

EndeEnde

StartStart

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Page 6: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Situation Situation

Bevölkerungsentwicklung

Lebenserwartung

Das Fundament beginnt zu bröckeln

Die Bevölkerung überaltert: Geburtenrate sinkt Anteil der Älteren steigt

GRV

Beamtenversorgung

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

StartStart

Page 7: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

21,6

20,1

24,1

26,7

Schätzwert2050

Sterbetafel2002/2004

Mann

Frau

Das Fundament beginnt zu bröckeln

Lebenserwartung von 60-jährigen (in Jahren)

Die Lebenserwartung steigt

Situation Situation

Bevölkerungsentwicklung

Lebenserwartung

GRV

Beamtenversorgung

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Quelle: Schallöhr März 06

StartStart

Page 8: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

19,8%

20,8%

19,5% 19,5% 19,5%19,2%

19,1%

23,7%

2001 2002 2003 2004 2005 2010 2020 2030

Das Fundament beginnt zu bröckeln

Entwicklung des Beitragssatzes und Beitragssatzprognose

Der Beitragssatz steigt

Situation Situation

Bevölkerungsentwicklung

Lebenserwartung

GRV

Beamtenversorgung

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Quelle: vdrStart

Start

Page 9: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Situation Situation

Bevölkerungsentwicklung

Lebenserwartung

GRV

Beamtenversorgung

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

1970 2000 2030

Situation in der Beamtenversorgung

Zahl der Versorgungsempfänger in der Beamten-/ und Soldatenversorgung

788.000846.000

1.400.000

Quelle: 2. Versorgungsbericht der BundesregierungStart

Start

Page 10: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Situation Situation

Bevölkerungsentwicklung

Lebenserwartung

GRV

Beamtenversorgung

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

1970 2000 2040

Situation in der Beamtenversorgung

Versorgungsausgaben in der Beamten-/und Soldatenversorgung (in Mrd. DM)

8,7

42,9

177,4

Quelle: 2. Versorgungsbericht der BundesregierungStart

Start

Page 11: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Page 12: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Page 13: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Beispiel für das Jahr 2008:Ehemann angestellt 30.000 Euro Vorjahres-Bruttoeinkommen, Ehefrau Hausfrau ohne Einkommen

4% von 30.000.- 1.200.-

abzgl. Zulagen 308.- (2x154.-)

Eigenbeitrag p.a. 892.-

Schließt der Ehemann einen Altersvorsorgevertrag in Höhe des Eigenbeitrags ab, erhält die Ehefrau die volle Grundzulage in ihren eigenen Vertrag.

Wird der Eigenbeitrag nur anteilig geleistet, fließen auch alle Zulagen nur anteilig.

Ausnahme bei Ehegatten:Gehört nur ein Ehegatte zum begünstigten Personenkreis undhat dieser einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen,erhält der andere Ehegatte auch eine (abgeleitete)Zulagenberechtigung, wenn ein auf seinen Namen lautenderAltersvorsorgevertrag abgeschlossen wird.

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 14: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

VorsorgePlusPlanTarif VR3

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

• Druckstücke• 3063 Kunden-Info AVmG• 3169 Gute Gründe VorsorgePlusPlan• 3180 Flyer• 3060 Antwortpostkarte VR3• 3622 Postkarte 154 Euro• 3623 Postkarte 185 Euro• 3624 Postkarte 300 Euro• 3483 Postkarte mit Info AVmG

• 3068 Antrag VorsorgePlusPlan VR3• 3182 Ausfüllhilfe• 3467 Allgemeine Vertragsinformation VR3• 3377 Die Investmentfonds im Überblick

StartStart

Page 15: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Ziele

Staatliche Förderung

Personenkreis

Die Rentenreform 2000

und das

Altersvermögensgesetz

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Prüfen Sie selbst

StartStart

Page 16: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Ziele der Reform 2000Im Überblick

• Stabilität des Beitragssatzes

• Absenkung des Rentenniveaus

Situation

Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Ziele

Staatliche Förderung

Personenkreis

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Durch Kombination von gesetzlicher Rente und

privater Eigenvorsorge im Rahmen des Alters-

vermögensgesetzes soll ein Gesamt-Versorgungs-

niveau von 67 % des Nettoeinkommen erreicht

werden.

StartStart

Prüfen Sie selbst

Page 17: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009 Förderung der privaten

Altersvorsorge

Förderung erhalten: alle sozivalversicherungs-

pflichtigen Personen Angestellte öff. Dienst Beamte, Richter, Soldaten Auszubildende Wehr- / Zivildienstleistende Empfänger von

Arbeitslosengeld I+II Kindererziehende Landwirte Empfänger einer vollen

EM-, EU- bzw. DU-Rente

Keine Förderung erhalten:

Selbständige Freiberufler Rentner geringfügig Beschäftigte

(sozialversicherungsfrei)

Ausnahme bei Ehegatten: abgeleiteter Anspruch

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Ziele

Staatliche Förderung

Personenkreis

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

StartStart

Prüfen Sie selbst

Page 18: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Ziele

Zulagen

Staatliche Förderung

Personenkreis

Sparleistung

Sonderausgaben

Eigenbeitrag

Eigenverantwortungund

Eigeninitiativewerden vom Staat belohnt

Wer zusätzlich etwas für seine Altersvorsorge tut, wird vom Staat umfassend gefördert. Mit Zulagen und Steuererleichterungen.

Hierbei gilt grundsätzlich: Niemand wird zur zusätzlichen Altersvorsorge gezwungen. Wer sich jedoch dazu entschließt, wird gefördert!

Bitte wählen Sie links

ein Stichwort.

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Prüfen Sie selbst

StartStart

Page 19: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

seit 2008 4 %

Sparleistung

2.100 Euro

Maximal

Gesamtaufwand (Eigenbeitrag plus Zulagen)in % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommen.

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Ziele

Zulagen

Staatliche Förderung

Personenkreis

Sparleistung

Sonderausgaben

Eigenbeitrag

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Prüfen Sie selbst

StartStart

Page 20: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Jährlicher Sockelbetrag

Sockelbetrag für den Zulagenberechtigten:Sockelbetrag für den Zulagenberechtigten:

kein Kindkein Kind 1 Kind1 Kind 2 Kinder und mehr2 Kinder und mehrZeit-raum

Zeit-raum

Seit

2005

Seit

2005 60 Euro60 Euro60 Euro60 Euro60 Euro60 Euro

Um eine staatliche Förderung zu erhalten, muss mindestens der Sockelbetrag selbst aufgebracht werden.

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Ziele

Zulagen

Staatliche Förderung

Personenkreis

Sparleistung

Sonderausgaben

Eigenbeitrag

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Prüfen Sie selbst

StartStart

Page 21: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

seit 2008 154 Euro seit 2008 185 Euro

Jährliche Zulagen

Grundzulage je Vertrag Kinderzulage je KindSituation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Ziele

Zulagen

Staatliche Förderung

Personenkreis

Sparleistung

Sonderausgaben

Eigenbeitrag

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Prüfen Sie selbst

StartStart

Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage 300 Euro.

Neu seit 2008:

Berufseinsteiger, die das 25. Lj. noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich ab 2008 eine einmalige Zulage von 200 Euro

Page 22: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

4% des Vorjahres-Einkommen*)

- Grundzulage

- Kinderzulage

= Eigenbeitrag

Die volle Zulage wird gezahlt, wenn für den Vorsorgevertrag ein bestimmter Prozentsatz des rentenversicherungs-pflichtigen Vorjahres-Einkommen*) aufgebracht wird - vermindert um die Zulagen, die dem Förderberechtigten zustehen (Mindesteigenbeitrag). Bei geringeren Eigenbeiträgen wird die staatliche Zulage anteilig gewährt. Dies gilt auch für den Berufseinsteigerbonus

Eigenbeitrag

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Ziele

Zulagen

Staatliche Förderung

Personenkreis

Sparleistung

Sonderausgaben

Eigenbeitrag

Prüfen Sie selbst

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Seit 2008 gilt:

StartStart

Page 23: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009 Staatliche Förderung der

zusätzlichen Altersvorsorge

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Ziele

Staatliche Förderung

Personenkreis

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008

Verheiratet 2 Kinder

Verheiratet 1 Kind

Alleinstehend 1 Kind

Single

Prüfen Sie selbst

StartStart

10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €

82

62

87

3234

35

30

26

39 413732

28

4242

57

85

92

292731

41

4239

Page 24: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Ziele

Staatliche Förderung

Personenkreis

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Prüfen Sie selbst

Ausnahme bei Ehegatten

Beispiel für das Jahr 2008:Ehemann angestellt 30.000 Euro Vorjahres-Bruttoeinkommen, Ehefrau Hausfrau ohne Einkommen

4% von 30.000.- 1.200.-

abzgl. Zulagen 308.- (2x154.-)

Eigenbeitrag p.a. 892.-

Schließt der Ehemann einen Altersvorsorgevertrag in Höhe des Eigenbeitrags ab, erhält die Ehefrau die volle Grundzulage in ihren eigenen Vertrag.

Wird der Eigenbeitrag nur anteilig geleistet, fließen auch alle Zulagen nur anteilig.

Gehört nur ein Ehegatte zum begünstigten Personenkreis undhat dieser einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen,erhält der andere Ehegatte auch eine (abgeleitete)Zulagenberechtigung, wenn ein auf seinen Namen lautenderAltersvorsorgevertrag abgeschlossen wird.

StartStart

Page 25: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009 Entscheiden Sie sich für die

staatliche Förderung?

Was spricht dafür: Deckung der neuen

Rentenlücke aus den Reformen Aufbau einer privaten

Altersversorgung Staatliche Förderung durch

Zulagen evtl. zusätzliche Förderung

durch Sonderausgabenabzug 30% Teilkapitalisierung zu

Beginn der Auszahlungsphase möglich

Kein Zugriff bei Arbeitslosigkeit Recht auf Kündigung oder

Beitragsfreistellung Besteuerung der Renten als

Einkommen im Alter Finanzierung v. Wohneigentum

Was noch wichtig ist: keine Abtretung und Beleihung

möglich Rückzahlung der staatlichen

Förderung bei Kapitalauszahlung über 30% zu Beginn der Auszahlungsphase

Rückzahlung der Förderung bei Wohnsitz (und Besteuerung) im Ausland

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Ziele

Staatliche Förderung

Personenkreis

Prüfen Sie selbst

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

StartStart

Page 26: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Bitte wählen Sie links

ein Stichwort.

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

StartStart

Page 27: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Keine Förderung erhalten:

Selbständige Freiberufler Rentner geringfügig Beschäftigte

(sozialversicherungsfrei)

Ausnahme bei Ehegatten: abgeleiteter Anspruch

Expertenwissen

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Förderung erhalten: alle sozivalversicherungs-

pflichtigen Personen Angestellte öff. Dienst Beamte, Richter, Soldaten Auszubildende Wehr- / Zivildienstleistende Empfänger von

Arbeitslosengeld I+II Kindererziehende Landwirte Empfänger einer vollen

EM-, EU- bzw. DU-Rente

Page 28: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Die Zulage gibt es auf Antrag*) nach Ablauf des Veranlagungszeitraums und wird direkt auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen. Zusätzlich können der Eigenbeitrag incl. der Zulagen bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft ob die Steuerersparnis höher ist als die gezahlten Zulagen. Die Differenz wird ggf. direkt erstattet.

*) Dauerzulagenantrag: Der Anleger bevollmächtigt seinen Anbieter bei Antragstellung zur Beantragung der Zulage.

Wann gibt es die Förderung?Situation

Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 29: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Zulagen

Sonderausgabenabzug

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 30: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Jährliche Grund- und Kinderzulage

seit 2008 154 Euro seit 2008 185 Euro

Grundzulage je Vertrag Kinderzulage je Kind

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Berufseinsteigerbonus

seit 2008:

Kinderzulage für ab 2008 Geborene

Page 31: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Sonderausgabenabzug Höchstbeträge nach §10a EStG

Maximal

seit 2008 2.100 Euro

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 32: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Sparleistung

Der Betrag (Summe aus Eigenbeitrag und Zulagen)der in den Altersvorsorgevertrag fließt.

Eigenbeitrag

Der Beitrag, den der Kunde aufwenden muss, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten.

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 33: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Effektiver Aufwand

Die Verrechnung eines möglichen Sonderausgabenabzugesmit dem Eigenbeitrag ermöglicht die Darstellung destatsächlichen Aufwands pro Kalenderjahr.

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Sockelbetrag

Der Beitrag, der immer zu zahlen ist, um überhaupt eineZulage zu erhalten. Dies betrifft Personen mit einem niedrigen Einkommen bzw. mit mehreren Kindern.

Page 34: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Günstigerprüfung

Bei der Einkommenssteuererklärung prüft das Finanzamtzusätzlich, ob der Sonderausgabenabzug für die gezahltenBeiträge günstiger ist – und zahlt ggf. den Differenzbetragzu den Zulagen über die Einkommensteuererstattungdirekt aus.

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 35: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Welche Verträge werden gefördert?Situation

Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

§10a EStG

Gefördert werden Aufwendungen zu

- Direktversicherungen

- Pensionskassen

- Pensionsfonds

Achtung:

bAV in Verbindung mit dem Altersvermögens-gesetz löst Krankenversicherungspflicht aus!

Page 36: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Welche Verträge werden gefördert?

Wohn-Riester Gefördert werden Verträge in Verbindung mit dem Eigenheimrentengesetz (EigRentG).

Unser Tarif VR3 kann zur Förderung nach dem Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) verwendet werden.

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Eigenheimrentengesetz

Page 37: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Welche Verträge werden gefördert?

Expertenwissen

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Nach AVmG zertifizierte Verträge

Die wichtigsten Merkmale:

- laufende Beitragszahlung (Eigenbeiträge)- keine Leistungen vor Vollendung des 60. Lebensjahres - eingezahlte Beiträge stehen bei Beginn der Auszahlungs- phase zur Verfügung- lebenslange Leibrente wird gezahlt- Teilauszahlung bis zu 30% zu Beginn der Auszahlungs- phase möglich

- Abtretung oder Übertragung ausgeschlossen- ...

Page 38: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Bei zertifizierten Verträgen erhält der Kunde jährlich eine Information über

- die Verwendung der eingezahlten Beiträge

- das bisher gebildete Kapital

- die einbehaltenen Abschluss- und Vertriebskosten

- die Kosten für die Verwaltung

- die erwirtschafteten Erträge

- die Berücksichtigung von ethischen, sozialen und ökologischen Belangen bei der Kapitalanlage

Laufende Pflichten des Versicherers

Expertenwissen

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 39: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

• Während der Ansparphase• Förderung einer privaten Altersvorsorge durch

Zulagen vom Staat

• evtl. zusätzlich Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug

• Während der Rentenphase• Die Renten sind im Alter als Einkommen zu

versteuern. Das gleiche gilt für die Option einer 30%-igen Teilkapitalisierung.

SteuerSituation

Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 40: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

• RuhenDer Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden, es erfolgt keine Auszahlung des Kapitals:

keine Rückzahlung der Förderung

• Übertragung*) Mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartal kann der Vertrag schriftlich gekündigt und auf einen anderen Vertrag des gleichen oder auch anderen Anbieters übertragen werden:

keine Rückzahlung der Förderung

• Kündigung*)

Kündigung vor Beginn der Auszahlungsphase ist jederzeit schriftlich möglich. Es erfolgt die Auszahlung des Rückkaufswertes.

Rückzahlung der Förderung

Gestaltungsmöglichkeiten während der AnsparphaseSituation

Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

*) Hierbei entstehen Kosten (siehe dazu Allgemeine Vertragsinformation)

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 41: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

Expertenwissen

Lebensver-sicherer

Beitragszahler

ErlebensfallLebenslange Rentenzahlung mit

bis zu 30% Teilauszahlung bei Rentenbeginn

Finanzamt

Erlebensfall

Todesfall

AuszahlungRente / Kapital

AuszahlungRente / Kapital

Rückzahlungder Förderung

Rückzahlungder Förderung

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 42: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Rückzahlungder Förderung

Rückzahlungder Förderung

ErlebensfallKapitalauszahlung vor Rentenbeginn oder

über 30% Teilauszahlung bei Rentenbeginn

Lebensver-sicherer

Beitragszahler

Finanzamt

Kapital-auszahlung

Kapital-auszahlung

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Erlebensfall

Todesfall

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 43: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Lebensver-sicherer

Finanzamt

Beitragszahler

Übertra

gung auf

Vertrag

Tod des Leistungsempfängersvor Rentenbeginn

Ehegatte

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

Erlebensfall

Todesfall

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 44: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Lebensver-sicherer

Finanzamt

Beitragszahler

Kapitalauszahlung

Tod des Leistungsempfängersvor Rentenbeginn

Ehegatte, Kinder und Dritte

Rückzahlungder Förderung

Rückzahlungder Förderung

SituationSituation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Erlebensfall

Todesfall

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 45: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Lebensver-sicherer

Finanzamt

Beitragszahler

Ehegatte / Kinder*)

Rentenzahlung

Tod des Leistungsempfängersnach Rentenbeginn

Rückzahlungder Förderung

Rückzahlungder Förderung

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

*) kindergeldberechtigt

Erlebensfall

Todesfall

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 46: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Kurzinformation zum Eigenheimrentengesetz

Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 100%, bei Teilentnahmen bis zu 75%, des angesparten geförderten Kapitals aus Riester-Verträgen entnommen und zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag). Das Objekt muss sich im Inland befinden und als Hauptwohnsitz dienen. Anders als bisher ist eine Rückzahlung in den Vertrag nicht notwendig.

Es gibt zwei Verwendungsarten:

- Kapitalentnahme in der Ansparphase zur Herstellung/Anschaffung eines Eigenheims

- Kapitalentnahme zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung/Darlehenstilgung des Eigenheims

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 47: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009 Sonderausgabenabzug

Höchstbeträge nach §10a EStG

Maximal

seit 2008 2.100 Euro

Bei der Einkommenssteuererklärung prüft das Finanzamt zusätzlich, ob der Sonderausgabenabzug für die gezahlten Beiträge günstiger ist – und zahlt ggf. den Differenzbetrag zu den Zulagen über die Einkommenssteuererstattung direkt aus.

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Ziele

Zulagen

Staatliche Förderung

Personenkreis

Sparleistung

Sonderausgaben

Eigenbeitrag

StartStart

Prüfen Sie selbst

Page 48: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Tod des Leistungsempfängersnach Rentenbeginn

Lebensver-sicherer

Finanzamt

Beitragszahler

Rentenzahlung

Dritte

Rückzahlungder Förderung

Rückzahlungder Förderung

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Erlebensfall

Todesfall

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 49: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Ob die erhaltene Förderung wieder zurück gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Gesetzgeber unterscheidet:

• Leistungszeitpunkt (vor oder nach Rentenbeginn)

• Anspruchnehmer (Beitragszahler oder Hinterbliebene)

• Leistungsart (Rente oder Kapital)

Leistungsfälle

Bitte wählen Sie links

ein Stichwort.

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

Steuer

Leistungsfälle

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

Vertragsänderungen

Erlebensfall

Todesfall

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

StartStart

Page 50: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Tod des Leistungsempfängersnach Rentenbeginn

Lebensver-sicherer

Finanzamt

Beitragszahler

Kapitalauszahlung

Ehegatte, Kinder und Dritte

Rückzahlungder Förderung

Rückzahlungder Förderung

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Erlebensfall

Todesfall

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Page 51: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

VorsorgePlusPlanTarif VR3

• Fondsgebundene Rentenversicherung mit Mindestgarantie• Garantierente aus Beiträgen und Zulagen

• Überschussrente aus Fondsanlage

• Die Leistung bei Ablauf erfolgt als• lebenslange Leibrente

• Teilauszahlung bis zu 30% möglich

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

StartStart

Page 52: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

VorsorgePlusPlanTarif VR3

• Besonderheiten bei der Fondsanlage• 6 aktuelle Anlagedepots

• zusätzlich 6 gemanagte Depots• keine Ausgabeaufschläge• 5 x Switchen innerhalb von 365 Tage kostenlos

• 5 x Shiften innerhalb von 365 Tage kostenlos

• Individuelle Erhöhungen und Sonderzahlungen möglich

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

StartStart

Page 53: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

VorsorgePlusPlanTarif VR3

• Wachstumsplan

• individueller %-Satz von 3 bis 10 Prozent

• Mindest-Beitrag

• 180 € jährlich bzw. 15 € monatlich

• 60 € jährlich bzw. 5 € monatlich für

• Zulagenvertrag

• Kindererziehungszeit

• Auszubildende

• Mindest-Vertragslaufzeit 7 Jahre

• Höchsteintrittsalter 60 Jahre

• Kapitalrückgewähr oder

• Rentengarantiezeit max. 25 Jahre, höchstens Endalter 85

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

StartStart

Page 54: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009 Staatliche Förderung der

zusätzlichen Altersvorsorge

10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €

3287

3487

4287

5787

8587

9287

Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008

Verheiratet 2 Kinder

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Ziele

Staatliche Förderung

Personenkreis

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Prüfen Sie selbst

StartStart

Page 55: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009 Staatliche Förderung der

zusätzlichen Altersvorsorge

10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €

6287

8787

298727

87

4187

31

Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008

Verheiratet 1 Kind

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Ziele

Staatliche Förderung

Personenkreis

StartStart

Prüfen Sie selbst

Page 56: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009 Staatliche Förderung der

zusätzlichen Altersvorsorge

Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008

Alleinstehend 1 KindSituation

Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Ziele

Staatliche Förderung

Personenkreis

StartStart

Prüfen Sie selbst

10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €

82

41

3732

28

42

Page 57: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009 Staatliche Förderung der

zusätzlichen Altersvorsorge

Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008

SingleSituation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Ziele

Staatliche Förderung

Personenkreis

StartStart

Prüfen Sie selbst

10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €

35

3026

3942

39

Page 58: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

Ziele

Staatliche Förderung

Personenkreis

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

StartStart

Prüfen Sie selbst

Page 59: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Expertenwissen

Berufseinsteigerbonus:Berufseinsteiger (Zulagen berechtigt), die zu Beginn eines Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,erhalten ab dem 01.01.2008 (ggf. rückwirkend) zusätzlich eineeinmalige Zulage in Höhe von 200 Euro.Die vollen 200 Euro werden nur gewährt, wenn der volle Mindest-eigenbeitrag geleistet wird. Ansonsten wird anteilig gekürzt.

Situation Situation

Rentenreform 2000Rentenreform 2000

ExpertenwissenExpertenwissen

VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan

Steuer

Leistungsfälle

Vertragsänderungen

Geförderte Verträge

Fachbegriffe

Staatliche Förderung

Personenkreise

StartStart

Kinderzulage:Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind, beträgt die Kinder-zulage 300 Euro pro Kalenderjahr.

Page 60: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Single

Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge

Förderquote inProzent der Sparleistung ab2008

10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €

35

3026

3942

39

Page 61: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge

Verheiratet mit einem Kind

Förderquote inProzent der Sparleistung ab2008

10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €

62

87

2927

41

31

Page 62: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge

Alleinstehend mit Kind

Förderquote inProzent der Sparleistung ab2008

10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €

82

41

3732

28

42

Page 63: Das Altersvermögensgesetz Eine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft. 1 Single Alleinstehend mit Kind Verheiratet mit zwei Kindern Verheiratet

AVmG-Assistent01/2009

Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge

Verheiratet mit zwei Kindern

Förderquote inProzent der Sparleistung ab2008

10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €

3234

42

57

85

92