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Das AltersvermögensgesetzEine Reform des Rentenrechts, die alle Versicherten betrifft.
1
Single Alleinstehend mit Kind
Verheiratet mit zwei Kindern
Verheiratet mit einem Kind
AVmG-Assistent01/2009
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
StartStart
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
AVmG-Assistent01/2009
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
StartStart
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
AVmG-Assistent01/2009
ExpertenwissenExpertenwissen
StartStart
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
AVmG-Assistent01/2009
ExpertenwissenExpertenwissen
Assistentzum
Altersvermögensgesetz
EndeEnde
StartStart
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
AVmG-Assistent01/2009
Situation Situation
Bevölkerungsentwicklung
Lebenserwartung
Das Fundament beginnt zu bröckeln
Die Bevölkerung überaltert: Geburtenrate sinkt Anteil der Älteren steigt
GRV
Beamtenversorgung
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
21,6
20,1
24,1
26,7
Schätzwert2050
Sterbetafel2002/2004
Mann
Frau
Das Fundament beginnt zu bröckeln
Lebenserwartung von 60-jährigen (in Jahren)
Die Lebenserwartung steigt
Situation Situation
Bevölkerungsentwicklung
Lebenserwartung
GRV
Beamtenversorgung
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Quelle: Schallöhr März 06
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
19,8%
20,8%
19,5% 19,5% 19,5%19,2%
19,1%
23,7%
2001 2002 2003 2004 2005 2010 2020 2030
Das Fundament beginnt zu bröckeln
Entwicklung des Beitragssatzes und Beitragssatzprognose
Der Beitragssatz steigt
Situation Situation
Bevölkerungsentwicklung
Lebenserwartung
GRV
Beamtenversorgung
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Quelle: vdrStart
Start
AVmG-Assistent01/2009
Situation Situation
Bevölkerungsentwicklung
Lebenserwartung
GRV
Beamtenversorgung
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
1970 2000 2030
Situation in der Beamtenversorgung
Zahl der Versorgungsempfänger in der Beamten-/ und Soldatenversorgung
788.000846.000
1.400.000
Quelle: 2. Versorgungsbericht der BundesregierungStart
Start
AVmG-Assistent01/2009
Situation Situation
Bevölkerungsentwicklung
Lebenserwartung
GRV
Beamtenversorgung
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
1970 2000 2040
Situation in der Beamtenversorgung
Versorgungsausgaben in der Beamten-/und Soldatenversorgung (in Mrd. DM)
8,7
42,9
177,4
Quelle: 2. Versorgungsbericht der BundesregierungStart
Start
AVmG-Assistent01/2009
AVmG-Assistent01/2009
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Beispiel für das Jahr 2008:Ehemann angestellt 30.000 Euro Vorjahres-Bruttoeinkommen, Ehefrau Hausfrau ohne Einkommen
4% von 30.000.- 1.200.-
abzgl. Zulagen 308.- (2x154.-)
Eigenbeitrag p.a. 892.-
Schließt der Ehemann einen Altersvorsorgevertrag in Höhe des Eigenbeitrags ab, erhält die Ehefrau die volle Grundzulage in ihren eigenen Vertrag.
Wird der Eigenbeitrag nur anteilig geleistet, fließen auch alle Zulagen nur anteilig.
Ausnahme bei Ehegatten:Gehört nur ein Ehegatte zum begünstigten Personenkreis undhat dieser einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen,erhält der andere Ehegatte auch eine (abgeleitete)Zulagenberechtigung, wenn ein auf seinen Namen lautenderAltersvorsorgevertrag abgeschlossen wird.
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
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AVmG-Assistent01/2009
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
VorsorgePlusPlanTarif VR3
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
• Druckstücke• 3063 Kunden-Info AVmG• 3169 Gute Gründe VorsorgePlusPlan• 3180 Flyer• 3060 Antwortpostkarte VR3• 3622 Postkarte 154 Euro• 3623 Postkarte 185 Euro• 3624 Postkarte 300 Euro• 3483 Postkarte mit Info AVmG
• 3068 Antrag VorsorgePlusPlan VR3• 3182 Ausfüllhilfe• 3467 Allgemeine Vertragsinformation VR3• 3377 Die Investmentfonds im Überblick
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
Ziele
Staatliche Förderung
Personenkreis
Die Rentenreform 2000
und das
Altersvermögensgesetz
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Prüfen Sie selbst
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Ziele der Reform 2000Im Überblick
• Stabilität des Beitragssatzes
• Absenkung des Rentenniveaus
Situation
Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
Ziele
Staatliche Förderung
Personenkreis
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Durch Kombination von gesetzlicher Rente und
privater Eigenvorsorge im Rahmen des Alters-
vermögensgesetzes soll ein Gesamt-Versorgungs-
niveau von 67 % des Nettoeinkommen erreicht
werden.
StartStart
Prüfen Sie selbst
AVmG-Assistent01/2009 Förderung der privaten
Altersvorsorge
Förderung erhalten: alle sozivalversicherungs-
pflichtigen Personen Angestellte öff. Dienst Beamte, Richter, Soldaten Auszubildende Wehr- / Zivildienstleistende Empfänger von
Arbeitslosengeld I+II Kindererziehende Landwirte Empfänger einer vollen
EM-, EU- bzw. DU-Rente
Keine Förderung erhalten:
Selbständige Freiberufler Rentner geringfügig Beschäftigte
(sozialversicherungsfrei)
Ausnahme bei Ehegatten: abgeleiteter Anspruch
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
Ziele
Staatliche Förderung
Personenkreis
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
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AVmG-Assistent01/2009
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
Ziele
Zulagen
Staatliche Förderung
Personenkreis
Sparleistung
Sonderausgaben
Eigenbeitrag
Eigenverantwortungund
Eigeninitiativewerden vom Staat belohnt
Wer zusätzlich etwas für seine Altersvorsorge tut, wird vom Staat umfassend gefördert. Mit Zulagen und Steuererleichterungen.
Hierbei gilt grundsätzlich: Niemand wird zur zusätzlichen Altersvorsorge gezwungen. Wer sich jedoch dazu entschließt, wird gefördert!
Bitte wählen Sie links
ein Stichwort.
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
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AVmG-Assistent01/2009
seit 2008 4 %
Sparleistung
2.100 Euro
Maximal
Gesamtaufwand (Eigenbeitrag plus Zulagen)in % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahres-Einkommen.
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
Ziele
Zulagen
Staatliche Förderung
Personenkreis
Sparleistung
Sonderausgaben
Eigenbeitrag
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AVmG-Assistent01/2009
Jährlicher Sockelbetrag
Sockelbetrag für den Zulagenberechtigten:Sockelbetrag für den Zulagenberechtigten:
kein Kindkein Kind 1 Kind1 Kind 2 Kinder und mehr2 Kinder und mehrZeit-raum
Zeit-raum
Seit
2005
Seit
2005 60 Euro60 Euro60 Euro60 Euro60 Euro60 Euro
Um eine staatliche Förderung zu erhalten, muss mindestens der Sockelbetrag selbst aufgebracht werden.
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
Ziele
Zulagen
Staatliche Förderung
Personenkreis
Sparleistung
Sonderausgaben
Eigenbeitrag
ExpertenwissenExpertenwissen
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AVmG-Assistent01/2009
seit 2008 154 Euro seit 2008 185 Euro
Jährliche Zulagen
Grundzulage je Vertrag Kinderzulage je KindSituation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
Ziele
Zulagen
Staatliche Förderung
Personenkreis
Sparleistung
Sonderausgaben
Eigenbeitrag
ExpertenwissenExpertenwissen
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Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind, beträgt die Kinderzulage 300 Euro.
Neu seit 2008:
Berufseinsteiger, die das 25. Lj. noch nicht vollendet haben, erhalten zusätzlich ab 2008 eine einmalige Zulage von 200 Euro
AVmG-Assistent01/2009
4% des Vorjahres-Einkommen*)
- Grundzulage
- Kinderzulage
= Eigenbeitrag
Die volle Zulage wird gezahlt, wenn für den Vorsorgevertrag ein bestimmter Prozentsatz des rentenversicherungs-pflichtigen Vorjahres-Einkommen*) aufgebracht wird - vermindert um die Zulagen, die dem Förderberechtigten zustehen (Mindesteigenbeitrag). Bei geringeren Eigenbeiträgen wird die staatliche Zulage anteilig gewährt. Dies gilt auch für den Berufseinsteigerbonus
Eigenbeitrag
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
Ziele
Zulagen
Staatliche Förderung
Personenkreis
Sparleistung
Sonderausgaben
Eigenbeitrag
Prüfen Sie selbst
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Seit 2008 gilt:
StartStart
AVmG-Assistent01/2009 Staatliche Förderung der
zusätzlichen Altersvorsorge
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
Ziele
Staatliche Förderung
Personenkreis
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008
Verheiratet 2 Kinder
Verheiratet 1 Kind
Alleinstehend 1 Kind
Single
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StartStart
10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €
82
62
87
3234
35
30
26
39 413732
28
4242
57
85
92
292731
41
4239
AVmG-Assistent01/2009
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
Ziele
Staatliche Förderung
Personenkreis
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Prüfen Sie selbst
Ausnahme bei Ehegatten
Beispiel für das Jahr 2008:Ehemann angestellt 30.000 Euro Vorjahres-Bruttoeinkommen, Ehefrau Hausfrau ohne Einkommen
4% von 30.000.- 1.200.-
abzgl. Zulagen 308.- (2x154.-)
Eigenbeitrag p.a. 892.-
Schließt der Ehemann einen Altersvorsorgevertrag in Höhe des Eigenbeitrags ab, erhält die Ehefrau die volle Grundzulage in ihren eigenen Vertrag.
Wird der Eigenbeitrag nur anteilig geleistet, fließen auch alle Zulagen nur anteilig.
Gehört nur ein Ehegatte zum begünstigten Personenkreis undhat dieser einen eigenen Altersvorsorgevertrag abgeschlossen,erhält der andere Ehegatte auch eine (abgeleitete)Zulagenberechtigung, wenn ein auf seinen Namen lautenderAltersvorsorgevertrag abgeschlossen wird.
StartStart
AVmG-Assistent01/2009 Entscheiden Sie sich für die
staatliche Förderung?
Was spricht dafür: Deckung der neuen
Rentenlücke aus den Reformen Aufbau einer privaten
Altersversorgung Staatliche Förderung durch
Zulagen evtl. zusätzliche Förderung
durch Sonderausgabenabzug 30% Teilkapitalisierung zu
Beginn der Auszahlungsphase möglich
Kein Zugriff bei Arbeitslosigkeit Recht auf Kündigung oder
Beitragsfreistellung Besteuerung der Renten als
Einkommen im Alter Finanzierung v. Wohneigentum
Was noch wichtig ist: keine Abtretung und Beleihung
möglich Rückzahlung der staatlichen
Förderung bei Kapitalauszahlung über 30% zu Beginn der Auszahlungsphase
Rückzahlung der Förderung bei Wohnsitz (und Besteuerung) im Ausland
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
Ziele
Staatliche Förderung
Personenkreis
Prüfen Sie selbst
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Bitte wählen Sie links
ein Stichwort.
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Keine Förderung erhalten:
Selbständige Freiberufler Rentner geringfügig Beschäftigte
(sozialversicherungsfrei)
Ausnahme bei Ehegatten: abgeleiteter Anspruch
Expertenwissen
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
Förderung erhalten: alle sozivalversicherungs-
pflichtigen Personen Angestellte öff. Dienst Beamte, Richter, Soldaten Auszubildende Wehr- / Zivildienstleistende Empfänger von
Arbeitslosengeld I+II Kindererziehende Landwirte Empfänger einer vollen
EM-, EU- bzw. DU-Rente
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Die Zulage gibt es auf Antrag*) nach Ablauf des Veranlagungszeitraums und wird direkt auf den Altersvorsorgevertrag überwiesen. Zusätzlich können der Eigenbeitrag incl. der Zulagen bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft ob die Steuerersparnis höher ist als die gezahlten Zulagen. Die Differenz wird ggf. direkt erstattet.
*) Dauerzulagenantrag: Der Anleger bevollmächtigt seinen Anbieter bei Antragstellung zur Beantragung der Zulage.
Wann gibt es die Förderung?Situation
Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Zulagen
Sonderausgabenabzug
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Jährliche Grund- und Kinderzulage
seit 2008 154 Euro seit 2008 185 Euro
Grundzulage je Vertrag Kinderzulage je Kind
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
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Berufseinsteigerbonus
seit 2008:
Kinderzulage für ab 2008 Geborene
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Sonderausgabenabzug Höchstbeträge nach §10a EStG
Maximal
seit 2008 2.100 Euro
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Sparleistung
Der Betrag (Summe aus Eigenbeitrag und Zulagen)der in den Altersvorsorgevertrag fließt.
Eigenbeitrag
Der Beitrag, den der Kunde aufwenden muss, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten.
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Effektiver Aufwand
Die Verrechnung eines möglichen Sonderausgabenabzugesmit dem Eigenbeitrag ermöglicht die Darstellung destatsächlichen Aufwands pro Kalenderjahr.
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
Sockelbetrag
Der Beitrag, der immer zu zahlen ist, um überhaupt eineZulage zu erhalten. Dies betrifft Personen mit einem niedrigen Einkommen bzw. mit mehreren Kindern.
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Günstigerprüfung
Bei der Einkommenssteuererklärung prüft das Finanzamtzusätzlich, ob der Sonderausgabenabzug für die gezahltenBeiträge günstiger ist – und zahlt ggf. den Differenzbetragzu den Zulagen über die Einkommensteuererstattungdirekt aus.
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Welche Verträge werden gefördert?Situation
Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
§10a EStG
Gefördert werden Aufwendungen zu
- Direktversicherungen
- Pensionskassen
- Pensionsfonds
Achtung:
bAV in Verbindung mit dem Altersvermögens-gesetz löst Krankenversicherungspflicht aus!
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Welche Verträge werden gefördert?
Wohn-Riester Gefördert werden Verträge in Verbindung mit dem Eigenheimrentengesetz (EigRentG).
Unser Tarif VR3 kann zur Förderung nach dem Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester) verwendet werden.
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
Eigenheimrentengesetz
AVmG-Assistent01/2009
Welche Verträge werden gefördert?
Expertenwissen
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
Nach AVmG zertifizierte Verträge
Die wichtigsten Merkmale:
- laufende Beitragszahlung (Eigenbeiträge)- keine Leistungen vor Vollendung des 60. Lebensjahres - eingezahlte Beiträge stehen bei Beginn der Auszahlungs- phase zur Verfügung- lebenslange Leibrente wird gezahlt- Teilauszahlung bis zu 30% zu Beginn der Auszahlungs- phase möglich
- Abtretung oder Übertragung ausgeschlossen- ...
AVmG-Assistent01/2009
Bei zertifizierten Verträgen erhält der Kunde jährlich eine Information über
- die Verwendung der eingezahlten Beiträge
- das bisher gebildete Kapital
- die einbehaltenen Abschluss- und Vertriebskosten
- die Kosten für die Verwaltung
- die erwirtschafteten Erträge
- die Berücksichtigung von ethischen, sozialen und ökologischen Belangen bei der Kapitalanlage
Laufende Pflichten des Versicherers
Expertenwissen
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
• Während der Ansparphase• Förderung einer privaten Altersvorsorge durch
Zulagen vom Staat
• evtl. zusätzlich Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug
• Während der Rentenphase• Die Renten sind im Alter als Einkommen zu
versteuern. Das gleiche gilt für die Option einer 30%-igen Teilkapitalisierung.
SteuerSituation
Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
• RuhenDer Vertrag kann beitragsfrei gestellt werden, es erfolgt keine Auszahlung des Kapitals:
keine Rückzahlung der Förderung
• Übertragung*) Mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartal kann der Vertrag schriftlich gekündigt und auf einen anderen Vertrag des gleichen oder auch anderen Anbieters übertragen werden:
keine Rückzahlung der Förderung
• Kündigung*)
Kündigung vor Beginn der Auszahlungsphase ist jederzeit schriftlich möglich. Es erfolgt die Auszahlung des Rückkaufswertes.
Rückzahlung der Förderung
Gestaltungsmöglichkeiten während der AnsparphaseSituation
Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
*) Hierbei entstehen Kosten (siehe dazu Allgemeine Vertragsinformation)
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
Expertenwissen
Lebensver-sicherer
Beitragszahler
ErlebensfallLebenslange Rentenzahlung mit
bis zu 30% Teilauszahlung bei Rentenbeginn
Finanzamt
Erlebensfall
Todesfall
AuszahlungRente / Kapital
AuszahlungRente / Kapital
Rückzahlungder Förderung
Rückzahlungder Förderung
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Rückzahlungder Förderung
Rückzahlungder Förderung
ErlebensfallKapitalauszahlung vor Rentenbeginn oder
über 30% Teilauszahlung bei Rentenbeginn
Lebensver-sicherer
Beitragszahler
Finanzamt
Kapital-auszahlung
Kapital-auszahlung
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Erlebensfall
Todesfall
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Lebensver-sicherer
Finanzamt
Beitragszahler
Übertra
gung auf
Vertrag
Tod des Leistungsempfängersvor Rentenbeginn
Ehegatte
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
Erlebensfall
Todesfall
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Lebensver-sicherer
Finanzamt
Beitragszahler
Kapitalauszahlung
Tod des Leistungsempfängersvor Rentenbeginn
Ehegatte, Kinder und Dritte
Rückzahlungder Förderung
Rückzahlungder Förderung
SituationSituation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Erlebensfall
Todesfall
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Lebensver-sicherer
Finanzamt
Beitragszahler
Ehegatte / Kinder*)
Rentenzahlung
Tod des Leistungsempfängersnach Rentenbeginn
Rückzahlungder Förderung
Rückzahlungder Förderung
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
*) kindergeldberechtigt
Erlebensfall
Todesfall
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Kurzinformation zum Eigenheimrentengesetz
Unter bestimmten Voraussetzungen können bis zu 100%, bei Teilentnahmen bis zu 75%, des angesparten geförderten Kapitals aus Riester-Verträgen entnommen und zum Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum verwendet werden (Altersvorsorge-Eigenheimbetrag). Das Objekt muss sich im Inland befinden und als Hauptwohnsitz dienen. Anders als bisher ist eine Rückzahlung in den Vertrag nicht notwendig.
Es gibt zwei Verwendungsarten:
- Kapitalentnahme in der Ansparphase zur Herstellung/Anschaffung eines Eigenheims
- Kapitalentnahme zu Beginn der Auszahlungsphase zur Entschuldung/Darlehenstilgung des Eigenheims
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009 Sonderausgabenabzug
Höchstbeträge nach §10a EStG
Maximal
seit 2008 2.100 Euro
Bei der Einkommenssteuererklärung prüft das Finanzamt zusätzlich, ob der Sonderausgabenabzug für die gezahlten Beiträge günstiger ist – und zahlt ggf. den Differenzbetrag zu den Zulagen über die Einkommenssteuererstattung direkt aus.
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Ziele
Zulagen
Staatliche Förderung
Personenkreis
Sparleistung
Sonderausgaben
Eigenbeitrag
StartStart
Prüfen Sie selbst
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Tod des Leistungsempfängersnach Rentenbeginn
Lebensver-sicherer
Finanzamt
Beitragszahler
Rentenzahlung
Dritte
Rückzahlungder Förderung
Rückzahlungder Förderung
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Erlebensfall
Todesfall
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Ob die erhaltene Förderung wieder zurück gezahlt werden muss, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Der Gesetzgeber unterscheidet:
• Leistungszeitpunkt (vor oder nach Rentenbeginn)
• Anspruchnehmer (Beitragszahler oder Hinterbliebene)
• Leistungsart (Rente oder Kapital)
Leistungsfälle
Bitte wählen Sie links
ein Stichwort.
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
Steuer
Leistungsfälle
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
Vertragsänderungen
Erlebensfall
Todesfall
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Tod des Leistungsempfängersnach Rentenbeginn
Lebensver-sicherer
Finanzamt
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Kapitalauszahlung
Ehegatte, Kinder und Dritte
Rückzahlungder Förderung
Rückzahlungder Förderung
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Erlebensfall
Todesfall
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
VorsorgePlusPlanTarif VR3
• Fondsgebundene Rentenversicherung mit Mindestgarantie• Garantierente aus Beiträgen und Zulagen
• Überschussrente aus Fondsanlage
• Die Leistung bei Ablauf erfolgt als• lebenslange Leibrente
• Teilauszahlung bis zu 30% möglich
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
VorsorgePlusPlanTarif VR3
• Besonderheiten bei der Fondsanlage• 6 aktuelle Anlagedepots
• zusätzlich 6 gemanagte Depots• keine Ausgabeaufschläge• 5 x Switchen innerhalb von 365 Tage kostenlos
• 5 x Shiften innerhalb von 365 Tage kostenlos
• Individuelle Erhöhungen und Sonderzahlungen möglich
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
StartStart
AVmG-Assistent01/2009
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
VorsorgePlusPlanTarif VR3
• Wachstumsplan
• individueller %-Satz von 3 bis 10 Prozent
• Mindest-Beitrag
• 180 € jährlich bzw. 15 € monatlich
• 60 € jährlich bzw. 5 € monatlich für
• Zulagenvertrag
• Kindererziehungszeit
• Auszubildende
• Mindest-Vertragslaufzeit 7 Jahre
• Höchsteintrittsalter 60 Jahre
• Kapitalrückgewähr oder
• Rentengarantiezeit max. 25 Jahre, höchstens Endalter 85
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
StartStart
AVmG-Assistent01/2009 Staatliche Förderung der
zusätzlichen Altersvorsorge
10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €
3287
3487
4287
5787
8587
9287
Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008
Verheiratet 2 Kinder
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
Ziele
Staatliche Förderung
Personenkreis
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Prüfen Sie selbst
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AVmG-Assistent01/2009 Staatliche Förderung der
zusätzlichen Altersvorsorge
10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €
6287
8787
298727
87
4187
31
Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008
Verheiratet 1 Kind
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Ziele
Staatliche Förderung
Personenkreis
StartStart
Prüfen Sie selbst
AVmG-Assistent01/2009 Staatliche Förderung der
zusätzlichen Altersvorsorge
Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008
Alleinstehend 1 KindSituation
Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Ziele
Staatliche Förderung
Personenkreis
StartStart
Prüfen Sie selbst
10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €
82
41
3732
28
42
AVmG-Assistent01/2009 Staatliche Förderung der
zusätzlichen Altersvorsorge
Förderquote in Prozent der Sparleistung ab 2008
SingleSituation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Ziele
Staatliche Förderung
Personenkreis
StartStart
Prüfen Sie selbst
10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €
35
3026
3942
39
AVmG-Assistent01/2009
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
Ziele
Staatliche Förderung
Personenkreis
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
StartStart
Prüfen Sie selbst
AVmG-Assistent01/2009
Expertenwissen
Berufseinsteigerbonus:Berufseinsteiger (Zulagen berechtigt), die zu Beginn eines Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,erhalten ab dem 01.01.2008 (ggf. rückwirkend) zusätzlich eineeinmalige Zulage in Höhe von 200 Euro.Die vollen 200 Euro werden nur gewährt, wenn der volle Mindest-eigenbeitrag geleistet wird. Ansonsten wird anteilig gekürzt.
Situation Situation
Rentenreform 2000Rentenreform 2000
ExpertenwissenExpertenwissen
VorsorgePlusPlanVorsorgePlusPlan
Steuer
Leistungsfälle
Vertragsänderungen
Geförderte Verträge
Fachbegriffe
Staatliche Förderung
Personenkreise
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Kinderzulage:Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind, beträgt die Kinder-zulage 300 Euro pro Kalenderjahr.
AVmG-Assistent01/2009
Single
Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Förderquote inProzent der Sparleistung ab2008
10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €
35
3026
3942
39
AVmG-Assistent01/2009
Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Verheiratet mit einem Kind
Förderquote inProzent der Sparleistung ab2008
10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €
62
87
2927
41
31
AVmG-Assistent01/2009
Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Alleinstehend mit Kind
Förderquote inProzent der Sparleistung ab2008
10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €
82
41
3732
28
42
AVmG-Assistent01/2009
Staatliche Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge
Verheiratet mit zwei Kindern
Förderquote inProzent der Sparleistung ab2008
10.000 € 20.000 € 30.000 € 40.000 € 50.000 € 60.000 €
3234
42
57
85
92