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@ Dr.-lng. Martin Heinisch
.
—« lngenieurgesellschaft für Bauwesen mbH
Ausbau des Geh- und Radweges „AmKelterwiesenbach“ zwischen Ahornweg und
Markgraben zu einer Lkw-befahrbarenEinbahnstraße
Gemeinde RemshaldenRems-Murr-Kreis
Erläuterungen und Berechnungen
Anerkannt: Aufgestellt:
Aalen, den 27.01.2017
Fertigung: 1
% SCHÖLL CONSULTIngenieurbüro für Bauwesen - M - DWA - GSTT - Zert.Kanalsanierungsberater
Edmmd-KONer-Str. 49, 73433 Aalen Külllstraße 18. 12435 Berlin Wiesenstr. 12 N, 01328 DresdenTel.: 07361191972-0 Fax: 91972—77 Tel.: 01 77 / 8928265 Tel.: 0351/21640-56 Fax: 21640-57E-Mell: [email protected] E-Mall: mueler-welsslggl-0Mnede
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Dr. Ing Martin Heinisch lngenieurgesellschaft für Bauwesen GmbH IB Schöll ConsultAusbau Weg Am KelterwiesenbachEntwurfs- und Genehmigungsplanung Seite 2 von 12
INHALTSVERZEICHNIS
1. Einleitung ................................................................................................................ 3
2. Beschreibung der bestehenden Verhältnisse ...................................................... 3
2.1 Lage des geplanten Bauvorhabens — Baugrunderkundung ................................................. 32.2 Vorfluterverhältnisse ............................................................................................................ 4
3. Standardisierte Bemessung Verkehrsflächen nach den EStG 12 ...................... 5
3.1 Allgemeines ......................................................................................................................... 53.2 Beanspruchung durch Verkehr und Belastungsklassen ....................................................... 53.3 Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus ........................................................................... 73.4 Wahl der Bauweise und Bauweisenvariante ........................................................................ 83.5 Bestimmung der einzelnen Schichtdicken ........................................................................... 83.6 Weitere Maßnahmen ........................................................................................................... 93.6.1 Schutz des Kanals DN 1000 ................................................................................................ 93.6.2 Böschungsstandsicherheit ................................................................................................. 10
4. Elemente des Höhenplanes ................................................................................. 10
5. Oberflächenentwässerung ................................................................................... 11
5.1 Allgemeines ....................................................................................................................... 11
5.2 Nachweis Straßenabläufe .................................................................................................. 11
6. Verkehrsregelung ................................................................................................. 12
7. Anhang ................................................................................................................... 12
7.1 Lageplan M 1 : 250 ............................................................................................................ 127.2 Regelquerschnitt M 1 : 50 .................................................................................................. 127.3 Längsschnitt M 1:1000/100 ................................................................................................ 127.4 Querprofile M 12100 ........................................................................................................... 127.5 KOSTRA-DWD- Regenspenden für Remshalden .............................................................. 127.6 Tabellen zur Ermittlung der SE-Abstände .......................................................................... 127.7 Standsicherheitsberechnungen ......................................................................................... 12
Dr. Ing Martin Heinlsch lngenieurgesellschaft für Bauwesen GmbH IB Schöll ConsultAusbau Weg Am KelterwiesenbachEntwurfs- und Genehmßaggplanung Seite 3 von 12
1. Einleitung
Das Bauvorhaben befindet sich in der Gemeinde Remshalden auf GemarkungGeradstetten.
Zwischen der Wendeplatte am südlichen Ende des Ahornweges und dem südlichenEnde des Markgrabens befindet sich ein asphaltierter Geh- und Radweg, welcheraußer für Anlieger für den Kfz-Verkehr gesperrt ist.
Durch einen entsprechenden Ausbau dieses Weges, der auch für Lkw befahrbar ist,
soll die Andienung der Unternehmen in der WilheIm-EnßIe-Straße dahingehendoptimiert werden, dass der entsprechende Lkw-Verkehr die WilheIm-Enßle-Straße als
auch die neu konzipierte Straße „Am Kelterwiesenbach“ im Einbahnverkehr, d.h.
insgesamt nur in einer umlaufenden Ringbewegung WilheIm-Enßle-Straße-Ahornweg-Am Kelterwiesenbach (Neuausbau)-Markgraben‚ befahren soll.
2. Beschreibung der bestehenden Verhältnisse
09. Geh— und Radweg verläuft parallel zum südlich des Weges gelegenen undbegradigten Gewässers „Kelterwiesenbach“.
Nördlich angrenzend liegen mehrere Grundstücke, die teilweise durch Mauern undBuschwerk eingefasst sind . Dort befinden sich auch mehrere Zufahrten (mit Toren) undZugänge zu jenen Grundstücken. Auch unbebaute bzw. nicht eingefriedete
Wiesengrundstücke liegen an diesem Weg.
.n (‚.«rsaeeilAbb. 1 Bestandss:tuahon Weéi
' '
tandsituation Mitte
2.1 Lage des geplanten Bauvorhabens - Baugrunderkundung
Das Bauvorhaben in Geradstetten befindet sich weiträumig im mittleren bis unterenRemstal, nördlich der Bundesstraße B 29.
Am 15.11.2016 wurden durch die Ingenieurgemeinschaft für Umweltanalytik, Lorch,Nutrammkernbohrungen für bodenmechanische Untersuchungen hinsichtlich
Böschungsbruchberechnungen durchgeführt.
An 4 Stationen mit ungünstiger Böschungsgeometrie wurden entsprechendeStandsicherheitsberechnungen ausgearbeitet. (3. Anhang 7.7).
Dr. Ing Martin Heinisch Ingenieurgesellschaft für Bauwesen GmbH IB Schöll Consult
Ausbau Weg Am KelterwiesenbachEntwurfs- und Genehmigungsplanung Seite 4 von 12
Demnach ist eine Standsicherheit der Böschung durchgehend nicht gegeben.
Ein Baugrundgutachten zur Festlegung der Frostempfindlichkeit liegt zum Zeitpunkt der
Erstellung dieses Dokumentes nicht vor.
Zur Festlegung der Frostempfindlichkeit des anstehenden Bodens bestimmt daher der
angenommene F2-Boden (Definition nach ZTV-E-StB 09) die Ausgangswerte für die
Mindestdicke des frostsicheren Aufbaues. Die Frostsicherheit kann durch
Bodenverbesserung oder eine stärkere Frostschutzschicht erreicht werden.
Grundwasser ist aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Bach erst auf dessen Sohle/
MQ-Wasserspiegel zu erwarten und tangiert das projektierte Bauvorhaben daher nicht.
2.2 Vorfluterverhältnisse
Der Vorfluter für das Entwässerungsgebiet ist der Kelterwiesenbach, welcher parallel
zwischen der B 29 und dem Geh- und Radweg „Am Kelterwiesenbach“, in ost-
westlicher Richtung verläuft und nach ca. 1.000 m in die Rems einmündet.
Weiterhin stellt er sich als begradigter, also künstlicher Wasserlauf mit befestiger undverschlammter Sohle dar. Seine Ufer sind nördlich mit Gras und südlich mit Bäumen,Sträuchern (Brombeere) und Buschwerk bewachsen.
Das Längsgefälle ist sehr gering (ca. 1,3%0), das Querprofil ist durchgängig undgleichmäßig als Trapez ausgebildet.
Auf eine Einleitung der Oberflächenwässer in den Vorfluter wird abgesehen, um die
Belastung des Gewässers nicht zu vergrößern und um ein Wasserrechtsverfahren mit
entsprechenden Nachweisen zu vermeiden (Qualitativer und quantitativer Nachweisnach DWA—M 153, hydromorphologische Überrechnungen des Vorfluters, ggf.
Regenrückhaltung mit gedrosselter Einleitung mit zugehörigen Langzeitsimulationen
und Nachweise).Die dann vermutlich erforderlich werdenden Rückhalte- und Drosseleinrichtungen undggf. Regenklärbecken lassen sich wirtschaftlich nicht darstellen.
Die Einleitung der Oberflächenwässer erfolgt daher in den vorhanden, unter der neuenStraße liegenden Mischwasserkanal DN 1000.
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3. Standardisierte Bemessung Verkehrsflächen nach den RStO 12
3.1 Allgemeines
Kriterien für die Dickenfestlegung beim Straßenaufbau sind:
- ausreichendes Tragverhalten (Aufnahme, Verteilung und Weiterleitung der Lastenaus Verkehr in den Untergrund)- ausreichende Frostsicherheit (Kompensation der mangelnden Tragfähigkeit desUntergrundes/Unterbaus in der Tauperiode durch entsprechende Schichtdicken desOberbaues‚ die eine ausreichend hohe Lastverteilung bewirken).
3.2 Beanspruchung durch Verkehr und Belastungsklassen
Fahrbahnen und sonstige Verkehrsflächen, ausgenommen Geh- und Radwege,werden entsprechend der Beanspruchung aus Verkehr den Belastungsklassen
Bk0,3 bis Bk100 zugeordnet.
Bei Fahrbahnen ist i.d.R. die dimensionsrelevante Beanspruchung für die Zuordnungzu einer Belastungsklasse nach Tabelle 1 RStO 12 zugrunde zu legen.
Die dimensionierungsrelevante Beanspruchung (B ) kann auf der Grundlage derDTV SV
(diese liegen hier nicht vor, deshalb wird ein mittleres Lkw—Aufkommen von100 Lkw/24 h angenommen) unter Zuhilfenahme von straßenspezifischen
Lastkollektivquotienten ermittelt werden (3. Anhang 1 RStO 12). Sie wird berechnetfür den Fahrstreifen mit der höchsten Verkehrsbelastung durch Schwerverkehr unter
Berücksichtigung der geplanten Anzahl der Fahrstreifen im Querschnitt, der Breite
des Fahrstreifens und der Längsneigung, mit folgender Formel:.
B=NXDTVSV x fA x qB x f1 x f2 x f3 x 365
Somit ermittelt sich B mit den Eingangsparametern:
N—_ Nutzungszeitraum, i.d. R. 30 JahreVerkehrsbeanspruchung DTVSVfA—_ Achszahlfaktor, straßenkl.spez. durchschnittliche Achszahl pro Fahrzeugqu—_ Lastkollektivquotient, straßenkl.spez. Verhältnis von äquiv.
10-t--Achsübergängen zu tatsächlichenSAchsübergängenf1 = Fahrstreifenfaktor, Verteilung des DTVSV auf dive Anzahl der Fahrstreifen
f2 = Fahrstreifenbreitenfaktor, Verteilung des DTVSV auf dem Fahrstreifen
f3 = Steigungsfaktor, Geschwindigkeit des DTVSV in Abhängigkeit der Steigung
p = mittlere jährliche Zunahme des SchwerverkehrsfZ = mittlerer jährlicher Zuwachsfaktor des Schwerverkehrs in Abhängigkeit von p
N = 30DTV sv = 100 Lkw/ 24 h
fA = 3,3
qu = 0,23
f1 = 1,0
f2 = 1,40
f3 = 1,0
Dr. Ing Martin Heinisch lngenieurgesellschaft für Bauwesen GmbH IB Schöll Consult
Ausbau Weg Am KelterwlesenbachEntwurfs- und Genehmigungsplanung Seite 6 von 12
zu:B = 30 x 200 x 3,3 x 0,23 x 1,0 x 1,4 x 1,0 = 1,35mi0.
Die Zuordnung gem. Tabelle 1, RStO 12 ergibt somit eine Belastungsklasse von1,8.
Vergleichend oder wenn sich in geschlossener Ortslage die dimensionsrelevante
Beanspruchung B nicht ermitteln lässt, können die Belastungsklassen den typischen
Entwurfssituationen nach den RASt (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen)
auch gemäß Tabelle 2 zugeordnet werden. Die Auswahl der Belastungsklasse musssich dabei an der zu erwartenden Schwerverkehrsbelastung orientieren.
En„315.232;tionStra ßenkategorie Belastungsklasse
Anbaut'rcie Straße VS 11, VS III Bk [0 bis Bk100
Verbindungsxlmße HS [II. HS IV Bk3,2/Bk IO
Industriestraße HS IV, ES IV. [58 V Bk3._2 bis [3le
|Gewerhcstmße HS IV, ES [V, ES V Bk I‚8 bis Bkl()0
l-Iauptgcschiil‘l>slraße HS IV, ES IV Bkl‚8 bis Bkl0
Örtliche Geschäftsstraße HS IV, ES IV Bkl‚8 bis Bkl()
Örtliche Einfalmsstraße HS III. HS IV Bk3,2/Bk IO
Dörfliche Hauplslraße HS IV, ES IV Bkl,() bis Bk3,2
Quartiersstraße HS IV. ES [V Bk 1 ‚0 bis Bk'3‚2
Smumelsh‘aßß ES IV Hk | ‚D bis Bk3,2
Wolmstraßc ES V Bk(),3/Bkl .O
Wohnwqu ES V Bk0‚3
Tabelle 2 der RASt
Demnach ergeben sich für die typische Entwurfssituation einer Gewerbestraße,Belastungsklassen von Bk1 ‚8 bis Bk100.Somit zeigt die vergleichende Plausibilisierung ebenfalls die Bk1 ‚8 auf.
Gewählt wird jedoch aufgrund eventueller Zunahme des Schwerverkehrs die Bk 3,2.
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3.3 Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus
IB Schöll Consult
Seite 7 von 12
Die Mindestdicke des frostsicheren Oberbaus soll neben der Lastverteilung
sicherstellen, dass während der Frost- und Auftauperioden keine schädlichen
Verformungen entstehen.
Sofern nicht örtliche Erfahrungen oder spezielle Untersuchungen für die Bestimmungder Mindestdicke des frostsicheren Aufbaus vorliegen, kann diese Dicke unter
Berücksichtigung der Frostempfindlichkeit des Untergrundes gem. Ziff. 2.1. und der
nach Tabelle 1 ermittelten Mehr- oder Minderdicken errechnet werden.
Tabelle 1: Ausgangswerte und Mehr- oder Minderdicken
Ausgangswefie nach Tab 6, RStO 121 BK; 32 GEWÄHLT:Dicke in cm bei BKLSH 3,2 4,0 BK 0,3
F2 55 50 40
F3 65 60 50
Onliche Verhältnisse A B C D EFrost- Zone I 0
Einwirkung Zone II 5
Zone III 15
ungünstige Klimaeinflüsse
z.B. Nordhang oder in 5
Kleinr'aiumige Kammlagen von Gebirgen
Klimaunter— keine besonderen
schiede Klimaeinflüsse 0
günstige Klimaeinflüsse bei
geschlossener seitlicher -5
Bebauung entl. dStraße
Wasserver- kein Grund— und Schichten—
häitnisse im wasser bis in eine Tiefe 0
Untergrund von 15m unter PlenumGrund- oder Schichten-
wasser oder zeitweuse 5,
höher als 15 m unter Plenum
Einschnitt„ Anschnitt 5
Gel.Höhe bis Damm 52,0m
Lage Geländehöhe bis Damm 5 2,0m 0
der Gradiente
Damm > 20 m -5
Entwässerung Entwässerung der Fahrbahn
der Fahrbahn über Mulden, Gräben. Böszchungj| 0
Ausführung Entwässerung der Fahrbahn
der Rand- und Randbereiche Uber Rinnen -5
bereiche bzw Abläufe und Rohrfeitungen
Für wentere ungünstige Verhältnisse “); kann eine Mehrdicke
von 5 cm angesetzt werden.
"} : Enge Lage der Straße, hohe Leitungsdichte. Gesamtaufbaur
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Ausbau Weg Am KelterwiesenbachEntwurfs- und Genehmigungsplanung Seite 8 von 12
3.4 Wahl der Bauweise und Bauweisenvariante
Entsprechend des Bemessungskonzeptes der RStO12 sind Bauweisen und —
varianten auszuwählen, bzw. festzulegen.
In den Tafeln 1 bis 3 der RStO 12 sind die standardisierten Bauweisen- mit Asphaltdecken- mit Betondecken- mit Pflasterdecken
auf F2 und F3-Böden für die jeweiligen Belastungsklassen dargestellt.
Weiterhin können den Tafeln 1 bis 3 die Tragschichten zu geordnet werden:
Bauweisenvariante- Beton-l Asphaltdecke auf Frostschutzschicht- Beton-/Asphaltdecke auf Asphalttragschicht und Frostschutzschicht- Beton-/Asphaltdecke auf Schottertragschicht und Schicht aus frostunempfindlichen
Material
Die Frostschutzschicht muss mindestens die in den Tafeln 1 bis 3 unter „Dicke der
Frostschutzschicht“ angegebene Dicke aufweisen.
Hier: 39 cm Mindestdicke.
In Baden-Württemberg wird üblicherweise die Frostschutz- mit der
Schottertragschicht kombiniert (Kombinierte Frostschutz- und Schottertragschicht =
KFT), eingebaut, so dass die Zeile 3 der Tafel 1 RStO Anwendung finden kann.
3.5 Bestimmung der einzelnen Schichtdicken
Für die gewählte Bauweise mit Betondecke und der Bauweise Betondecke auf
Frostschutzschicht und der Ablesung aus Tafel 2, Zeile 3.2 RStO12, ergeben sich
folgende Schichtstärkenz.
Schichtenname Dicke (cm)
Betondecke 26
F88 (KW) 39
Gesamtoberbaudicke 65
Zu berücksichtigen ist, dass sich der Scheitel des vorhandenen MW-Kanales DN1000 an der flachsten Stelle (Bauanfang Station 0+00) sich bis auf h = 35 cminnerhalb des Straßenoberbau befinden wird.
In Richtung Markgraben erhöht sich die Überdeckung kontinuierlich, bis bei Station
ca. 0+060 eine ausreichende Deckung gegeben ist.
Bedingt durch die Scheitelhöhe des Kanals, muss die Dicke der Betondecke auf 20cm reduziert werden. Die Betondecke wird deswegen entsprechend bewehrt, sodass sich nun folgender Gesamtaufbau ergibt:
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Ausbau Weg Am KelterwiesenbachEntwurfs- und Genehmigag_splanung Seite 9 von 12
Schichtenname Dicke (cm)
Stahlbetondec ke 20
F88 (KFT) 39
Gesamtoberbaudic ke 59
Gemäß 3.1.4 ZTV Beton Stb 07, Pkt 3.1.4 ist zur Erreichung gezielter Rissbildung
und zum Ausgleich der Längenänderung die Stahlbetondecke durch Querfugen in
Platten zu unterteilen, dabei gilt:
A (max) Rechteck Platte: 25 x G! und a (max) 5 7,5 rn
also 25 x 0,25 rn = 6,25 m s 7,5 m.
3.6 Weitere Maßnahmen
3.6.1 Schutz des Kanals DN 1000
Weiterhin zu beachten ist, dass der Kanal DN 1000 nicht nur höhenmäßig variiert,
sondern auch im Grundriss bezogen zur Straßenachse.
Da im Bereich der Station 0+000 bis ca. 0+060 der Scheitel des Kanales in denStraßenoberbau hereinragt, aber sich höhenmäßig und lagemäßig stetig verändert,
kann kein gleichmäßiges Lastabtragsverhalten durch die KFT-Schicht angenommenwerden.
Die Lastabtragung erfolgt über frostsicher gegründete Fundamente in dentragfähigen Untergrund.
Die Betondeckschicht wird bewehrt.
Weiterhin ist das Planum geneigt auszubilden und mit einem Geotextil der
Robustheitsklasse 5 zu bewehren.
Da die Streifenfundamente an der Rohrwandung des Kanals nicht geschalt werdenkönnen, müssen diese knirsch an das Rohr anbetoniert werden.
Zur Entkoppelung von Lastspitzen und —spannungen ist das Kanalrohr wie im
Regelquerschnitt (Anhang7.2.) dargestellt, daher mittels doppellagigem Geotextil der
Robustheitsklasse 5 zu schützen.
Durch diese Entkoppelung können auftretende Verkehrslasten undTemperaturspannungen gleichmäßig über den Untergrund schadlos abgeleitet
werden.
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3.6.2 Böschungsstandsicherheit
Entsprechend den durchgeführten Standsicherheitsberechnungen ist die
Straßenböschung zum Bach durchgehend nicht standsicher.
Durch das Versetzen von Mauerscheiben (L-Steine) parallel zum Bordstein auf dergesamten Straßenlänge kann die Standsicherheit erreicht werden.
Voraussetzung hierfür ist die fachgerechte Fundamentierung der L-Steine
(3. Anhang 7.2)
4. Elemente des Höhenplanes
Es gelten folgende Grundsätze für die Längsneigung:
Die Längsneigung ist zum einen aus Gründen der Verkehrssicherheit,
Betriebskosten/ Energie, Emissionen und der Qualität des Verkehrsablaufesmöglichst niedrig zu halten.
Zum anderen ist die Längsneigung aus Gründen des Landschafts-l Stadtbildes undder Baukosten möglichst dem Gelände anzupassen.
Zur Vermeidung wasserabflussschwacher Zonen ist eine Mindestlängsneigung von0,5 % einzuhalten.
Für die Gradiente wird das Kriterium Mindestlängsgefälle festgelegt.
Aufgrund der gewählten Mindestlängsneigung, werden bachseitig durchgängigGeländeanhebungen (Hangsicherungsmassnahmen) in verschiedenen Höhenerforderlich.
Des Weiteren werden Zufahrtsangleichungen (Station 0+030, 0+050, 0+090) durchdie Gradientenanhebung zu den nördlichen Grundstücken erforderlich.
Ab Station 0+100 bis 0+130 werden Geländeangleichungen erforderlich, ab Station
0+105 auch gegen das angrenzende Gelände geneigt. Hier kann es u.U. zuVernässungen und Aufstauungen nach Niederschlägen kommen, sofern keineseparate Entwässerungsmöglichkeiten (Dränungen, Gräben, usw.) geschaffenwerden.
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Ausbau Weg Am KelterwiesenbachEntwurfs- und Genehmig_t:gsplanung Seite 11 von 12
5. Oberflächenentwässerung
5.1 Allgemeines
Wie unter Ziff. 2.2. beschrieben, soll die Oberflächenentwässerung in denMischwasserkanal erfolgen.
Hierzu wird das Quergefälle der neuen Straße nach Norden ausgerichtet.
Ein dort durchgängig entlanglaufender Rundbordstein mit vorgelegter Pendelrinne
aus Betonrechtecksteinen, dient der Wasserführung bzw. der Wasserzuführung in
die einzelnen Straßeneinläufe. Die Rundbordsteine dienen dann weiterhin als
optische Abgrenzung gegenüber den Hofzufahrten (Vermeidung der rechts-vor-links-
Annahme).Die nach Norden ausgerichtete Querneigung dient weiterhin und essentiell der
Standsicherheit der neuen Straße (Vermeidung des Abscherens in Richtung Bach.
Auch im Falle einer Glatteisbildung wird so ein unerwünschtes abdriften der
Fahrzeuge in Richtung Bach vermieden.
5.2 Nachweis Straßenabläufe
Der Nachweis zur Berechnung der erforderlichen Abstände der Straßenabläufe
erfolgt nach den Berechnungsgrundlagen der RAS-Ew
Die Berechnung erfolgt der einzelnen Berechnungsabschnitte erfolgt in Fließrichtung.
Mit der Berechnung wird der Ablaufabstand über mehrere Abläufe ermittelt. Dermittlere Abstand der geplanten Abläufe in diesem Bereich soll der errechneten
Abstand nicht überschreiten und besonders am Ende des Abschnittes (WendeplatteAhornweg) möglichst eingehalten werden. Ein größerer Ablaufabstand zu Beginn der
einzelnen Abschnitte kann am Abschnittsende kompensiert werden.
Für die Berechnung wird davon ausgegangen, dass das Oberflächenwasser eines
normalen Niederschlagsereignisses problemlos abgeführt wird. Für einen starken
Regen (urbane Sturzfluten) ist aus wirtschaftlichen Gründen in Kauf zu nehmen,dass die Wasserspiegelbreite der Wasserführung am Rundbordstein die
Gerinnebreite überschreitet.
Weiterhin wird für die insgesamt 20 neuen Straßeneinläufe des Typ II (Aufsatz 500 x
500 mm) ein Transportkanal notwendig, um an die jeweiligen Kontrollschächte
anschließen zu können.Alternativ kann auch an das Hauptkanalrohr DN 1000 direkt vom Einlauf fachgerecht
angeschlossen werden
Von Abschnitt Station 0+000 bis 0+197‚27 wurde der jeweilige Abstand gem. Anlage7.6. mit 11 m ermittelt und mit 10 m festgelegt.
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6. Verkehrsregelung
Von Westen her kommend verläuft ein Gehweg parallel des „Kelterwiesenbaches“,
welcher ca. 4 m (Station 0 — 007,50) vor dem Steg über den Bach „auf Null“ ausläuft,
die Oberfläche des Gehweges sich also den gegebenenOberflächenhöhenverhältnissen der dortigen Strasse (Wendeplatz) angleicht.
Der nordseitige Bordstein des Gehweges ist dabei am Ende des Gehwegesentsprechend mitabgesenkt.
Die Südseite des Gehweges weist keine Bordeinfassungen auf..
Der geplante Ausbau des Weges sieht keinen Geh- und Radweg in baulicher
Ausbildung vor.
Der geplante Wegeausbau soll als Privatstraße betrieben werden.Um dies zu gewährleisten, wird am östlichen Straßenende (Station ca. 0+ 197) eine
Schranke auf dem privaten Grundstück FlStk 2782 errichtet.
Realisiert werden soll dabei eine lndustrieschranke mit Schrankenarm ausAluminiumrohren, weiß lackiert mit rotreflektierenden Warnstreifen, Armlänge ca.
3.000 mm.Diese soll über eine lnduktionsschleife nach erfolgter Ausfahrt eines Lkwautomatisch geschlossen werden.Zusätzlich erhält der Schrankenkorpus aufgeklebte Hinweisschilder “Durchgang für
Fußgänger verboten!“
An der Einfahrt am westlichen Ende in die Privatstraße wird eine Lichtzeichenanlage
errichtet, welche die Befahrbarkeit bzw. den Schließzustand der Schrankesignalisiert.
Von hier aus soll es den LkW-Fahrern ermöglicht werden mittels Fernbedienung(Transponder) die Schranke zu öffnen.
7.
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
7.6
7.7
Anhang
Lageplan M 1 : 250
Regelquerschnitt M 1 : 50
Längsschnitt M 1:1000/100
Querprofile M 1:100
KOSTRA-DWD- Regenspenden für Remshalden
Tabellen zur Ermittlung der SE-Abstände
Standsicherheitsberechnungen