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Ausgabe 5 - Dezember 2013
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& lifestyle
Beihefter ClubmagazinBeihefter Clubmagazin
Automobil Club der SchweizAutomobil Club der Schweiz
Ausgabe 5/Dezember 2013Ausgabe 5/Dezember 2013
ACS BERN
Ab wann ist man hinter dem Steuer abgelenkt?Ab wann ist man hinter dem Steuer abgelenkt?
Bild
: © M
enzi
Rückblick Bergrennen Gurnigel:Rückblick Bergrennen Gurnigel:2. Tagessieg für Eric Berguerand2. Tagessieg für Eric Berguerand
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Automobil Club der SchweizAutomobile Club de SuisseAutomobile Club Svizzero
Zentralverwaltung Wasserwerkgasse 39 Telefon +41 31 328 31 11Administration centrale CH-3000 Bern 13 Fax +41 31 311 03 10Amministrazione centrale [email protected] www.acs.ch
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Herausgeber
Automobil Club der Schweiz
ACS Sektion Bern
Eigerstrasse 2
CH-3007 Bern
Telefon 031 311 38 13
Fax 031 311 26 37
www.acs.ch
Chefredaktor
und Geschäftsführer
Christoph Jöhr
[email protected]@acs.ch
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Unterer Haldenweg 12
CH-5600 Lenzburg
Telefon 062 886 33 53
Fax 062 886 33 34
Druck
und Inseratenverwaltung
KROMER PRINT AG
Unterer Haldenweg 12
CH-5600 Lenzburg
Telefon 062 886 33 33
Fax 062 886 33 34
Impressum
04 Editorial
04 Finanzierung öV–Strassenverkehr:
Der Kampf hat begonnen
und wird lange dauern
06 Club-Infos
06 Clubleistungen ACS Sektion Bern
09 Es war einmal
09 Freundliches Handzeichen ist kein
Freibrief
09 Spezielles ACS Angebot
09 Shaghuri – Living Africa:
Die verrückt-fantastische Reise
durch Afrika
10 Events & Motorsport
10 Rückblick Bergrennen Gurnigel:
2. Tagessieg für Eric Berguerand
13 Verkehr & Politik
13 Ab wann ist man hinter dem Steuer
abgelenkt?
16 Agenda
Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Inhalt
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jederzeit zugänglich
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Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Club-Infos
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Wahrscheinlich haben Sie schon brieflich
abgestimmt. Alle, die das noch nicht ge-
macht haben, rufe ich auf, an der Abstim-
mung über die Erhöhung der Autobahnvig-
nette teilzunehmen und ein überzeugtes
NEIN einzulegen. Die Gründe dafür
wurden in den ACS-Cluborganen bereits
mehrfach dargelegt. Hier nochmals das
Wichtigste: Mit dem sogenannten Netz-
beschluss werden im Umfang von 100 Mio. Franken Unterhalts-
kosten von Kantonen zum Bund verlagert. Dieses Geld soll von
der Vignettenerhöhung kommen und entlastet somit nur die
Kantone, die das eingesparte Geld jedoch in der allgemeinen
Kasse verschwinden lassen. Die behauptete Engpassbeseiti-
gung findet eben gerade nicht statt. Es werden eidgenössisch
nicht sehr bedeutende Umfahrungen mit dem Vignettengeld
finanziert. Engpässe auf Nationalstrassen werden nicht besei-
tigt. Der Druck auf Bundesrat und Parlament wäre mit einem JA
weg, man wüsste inskünftig, wo man sich bedienen kann. Wei-
tere Begehren zur Finanzierung der Staatsfinanzen auf Kosten
des Autofahrers wären vorprogrammiert. Es ist aber auch eine
Grundsatzabstimmung im Hinblick auf die FABI-Abstimmung
und die kommenden Initiativen. Beachten Sie bitte auch die
Publikation in diesem Heft zur Vignetten-Abstimmung.
Bei FABI handelt es sich um den Gegenvorschlag des Parlamen-
tes zur ursprünglichen VCS-Initiative. Diese wurde in der Zwi-
schenzeit zurückgezogen, da der VCS auch mit der FABI-Vorlage
seine Ziele bestens erreicht sieht. Es gibt denn auch kaum
grosse Unterschiede: Bei FABI würden ab 2029 dem Strassen-
verkehr in gleichem Umfang Geldmittel entzogen wie bei der
VCS-Initiative. Damit soll die defizitäre Bahn nachhaltig finan-
ziert werden anstatt die dringenden Probleme bei der Strassen-
infrastruktur zu beheben. Bei FABI würde die ganze Bahninfra-
struktur über einen unbefristeten Fonds (Bahninfrastruktur-
fonds BIF) finanziert. Die Querfinanzierung der LSVA zugunsten
der Bahn von rund einer Milliarde Franken pro Jahr würde
zementiert. Auch das sogenannte Neat-Viertel würde bis 2030
in den BIF fliessen, was wiederum zusätzliche vier Milliarden
Querfinanzierung bedeutet. Weiter soll der Pendlerabzug auf
jährlich Fr. 3000.– beschränkt werden, was in erster Linie einer
Steuererhöhung für den motorisierten Individualverkehr bedeu-
tet. Anstatt die Finanzströme zu entflechten und die Finanzie-
rung nach dem Verursacherprinzip zu regeln, würde die Umver-
teilung von der Strasse auf die Schiene auf lange Zeit festge-
schrieben. Ich rufe Sie bereits heute dazu auf, FABI dereinst an
der Urne eine klare Absage zu erteilen!
Zum Glück gibt es Kreise, die andere Visionen einer fairen
Verkehrsfinanzierung haben: Mit der Milchkuhinitiative, deren
Unterschriftensammlung noch bis zum 5. September 2014
läuft, soll Folgendes erreicht werden: Gebühren und Steuern
der Strassenbenützer sollen wirklich auch für die Strasseninf-
rastruktur eingesetzt werden. Diese Infrastruktur muss in den
kommenden Jahren saniert, unterhalten und ausgebaut wer-
den. Dazu braucht es dieses Geld dringend. Die Initiative sagt
auch Nein zu mehr Steuern und Abgaben. Dazu gehören Mine-
ralölsteuer, Mehrwertsteuer, Autobahnvignette, Motorfahrzeug-
steuer und die LSVA. Es kann nicht sein, dass diese Abgaben
dauernd erhöht werden und dann erst noch entweder in der
Schiene oder den öffentlichen Kassen von Bund und Kantonen
landen. Bei Einführung oder Erhöhung solcher Abgaben muss
künftig das Volk entscheiden können. Die Initiative verlangt fer-
ner die Kostenwahrheit auch für den öffentlichen Verkehr. Die
Eigenwirtschaftlichkeit des öV liegt irgendwo zwischen 40%
und 50%, währenddem sich die Strasse mehr als nur selbst
finanziert. Der Strassenverkehr ist wichtig für die Volkswirt-
schaft. Ohne die flächendeckende Verteilung von Gütern durch
die Lastwagen käme die Wirtschaft zum Erliegen. Die Transport-
leistungen haben seit 1993 um 50% zugenommen. Es müssen
auch endlich die entsprechenden Mittel wiederum für die
Strasse eingesetzt werden. Randregionen dürfen nicht ver-
nachlässigt werden. Da, wo der öV nicht hinkommt und es
auch zu teuer wäre, ist Individualverkehr für Bevölkerung und
Gewerbe wichtig. Ich rufe Sie dazu auf, die Milchkuhinitiative
«Für eine faire Verkehrsfinanzierung» zu unterzeichnen, sofern
Sie das noch nicht getan haben. Unterschriftenbogen können
auf www.milchkuh-initiative.ch heruntergeladen werden.
Editorial
Finanzierung öV–Strassenverkehr:
Der Kampf hat begonnen und wird lange dauernAm 24.November findet die Abstimmung über die Erhöhung der Autobahnvignette statt. Es geht also um den Endspurt. Diese Abstimmung ist jedoch nur ein erster Teil eines kommenden Verteilkampfes der nächsten Monate und Jahre im Bereich der Finanzierung von Schiene und Strasse. Bereits am 9. Februar 2014 geht es weiter mit der Volksabstimmung zu FABI. Zudem sind drei Eidgenössische Initiativen in der Phase der Sammelfrist, welche den motorisierten Verkehr direkt betreffen. Der Einsatz aller ACS-Mitglie-der ist gefragt!
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Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Editorial
Noch bis zum 28.11.2014 läuft die Sammelfrist für die Initiati-
ve «Freie Fahrt statt Mega-Staus». Diese Initiative will die Leis-
tungsfähigkeit der Nationalstrassen dem zunehmenden Ver-
kehr automatisch anpassen, und zwar durch einen entspre-
chenden Ausbau. Dies betrifft die wichtigsten Autobahnverbin-
dungen im Mittelland sowie den Gotthard-Strassentunnel. Da
solche Vorhaben immer wieder durch Umweltverbände behin-
dert werden, soll im Bereich des Ausbaus des Nationalstra-
ssennetzes das Verbandbeschwerderecht ausgeschlossen wer-
den. Auch diese Initiative verdient Unterstützung. Unterschrif-
tenbogen können unter www.das-3er-paket.ch heruntergeladen
werden.
Schlussendlich verlangt eine weitere Initiative «Ja zu vernünfti-
gen Tempolimiten». Eine Erhöhung der bisher geltenden Höchst-
geschwindigkeiten sowie ein Verhindern von Tempo 30 inner-
orts auf Hauptstrassen. Auf Autobahnen sollen neu 130 km/h,
auf Hauptstrassen ausserorts 100 km/h und auf Hauptstra-
ssen Innerorts mindestens 50 km/h gelten. Eine Erhöhung der
Tempolimiten kann sicher diskutiert werden. Insbesondere die
früher geltende Limite von 130 auf Autobahnen ist unproblema-
tisch. Die Reduktion ausserorts von 100 auf 80 wurde damals
mit dem angeblichen Waldsterben legitimiert. Das Waldsterben
ist glücklicherweise nicht eingetroffen, die Limite jedoch immer
noch auf 80 km/h. Auch hier gilt: Durch Unterzeichnung der
Initiative Druck machen für vernünftige Tempolimiten. Unter-
schriftenbogen können ebenfalls unter www.das-3er-paket.chherunter-geladen werden.
Ich wünsche uns allen viel Kraft und Energie beim bevorstehen-
den Kampf zugunsten der Autofahrerinnen und Autofahrer.
Herzliche Grüsse
Andreas Blank
Vorstand ACS Sektion Bern,
Ressort Verkehr und Politik
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Foto
: Est
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2014
Woche Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Samstag SonntagSemaine Lundi Mardi Mercredi Jeudi Vendredi Samedi DimancheSettimana Lunedì Martedì Mercoledì Giovedì Venerdì Sabato DomenicaWeek Monday Tuesday Wednesday Thursday Friday Saturday Sunday
48 49 50 51 52
8 Mariä Empfängnis · Imm. Conception · Imm. Concezione · Imm. Conception 25 Weihnachten · Noël · Natale · Christmas Day 26 Stephanstag · Saint Etienne · Santo Stefano · Boxing Day
Dezember · Décembre · Dicembre · December 2011
5201020304
0506070809
Januar · Janvier · Gennaio · January 2012
Februar · Février · Febbraio · February 20121 Neujahr · Nouvel an · Capodanno · New Year’s Day 2 Berchtoldstag 6 Heilige Drei Könige · Epiphanie · Epifania · Epiphany
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Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Club-Infos
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halt wohnenden Personen.
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Sekretariat erhältlich.
Sektionsorgan ACS BERN, Zeitschrift «auto & lifestyle»
Fünfmal jährlich erscheint das Sektionsorgan ACS BERN
mit aktuellen sektionsbezogenen Informationen als
Einhefter der zehnmal jährlich erscheinenden Zeitschrift
«auto & lifestyle».
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Die ACS VISA Card Classic ist in der ACS Mitgliedschaft
inbegriffen (ACS VISA Card Gold: 1. Jahr gratis, danach
CHF 100.–). ACS Partnermitglieder haben Anrecht auf
eine Gratis-Zweitkarte.
Veranstaltungen und Ausbildungskurse
– Fahrtraining Eis und Schnee in Saanen
– Sportfahrerkurs in Interlaken
– Internationale Ausbildungskurse Hockenheim
– Fahrtraining mit Instruktion in Dijon
– ACS MOTO Training, Biel
– Jugendfahrschullager
– Motorsport: Automobilslalom Saanen und Interlaken,
Bergrennen Gurnigel
– ACS Slalom Trophy
Rechtsauskunft
Als ACS Mitglied haben Sie einmal pro Jahr Anrecht auf
eine kostenlose Rechtsauskunft im Zusammenhang mit
Auto und Verkehr. Unsere Rechtskonsulenten stehen
Ihnen gerne zur Seite.
Technischer Dienst
Sie möchten die effektiven Kosten Ihres Fahrzeuges
kennen? Sie planen den Kauf eines neuen Autos und
brauchen Informationen über neue Modelle? Unsere
Experten beraten Sie gerne bei technischen Fragen.
Obligatorische Fahrzeugprüfung
Die ACS Sektion Bern übernimmt die Kosten von max.
CHF 60.– für eine obligatorische periodische Fahrzeug-
prüfung beim Strassenverkehrsamt (pro Jahr und Mitglied
eine Prüfung). Senden Sie uns die bezahlte Rechnung
innerhalb von 3 Monaten nach der Prüfung mit Einzah-
lungsschein/Kontoangaben zur Rückerstattung zu.
ACS Reparaturkostenversicherung
Minimieren Sie das Risiko von hohen Reparaturkosten mit
dem Abschluss einer ACS Reparaturkostenversicherung.
Clubladen, E-Shop
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italienische Viacard
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englische Übersetzung des Führerausweises
– Strassenkarten mit Vergünstigung
– Verkauf von sämtlichen Formel-1-Tickets
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ACS Sektion Bern
Eigerstrasse 2, CH-3007 Bern
Tel. +41 31 311 38 13
Fax +41 31 311 26 37
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Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Club-Infos
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Weiter profitieren ACS Mitglieder unter anderem von folgenden Angeboten:
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Internat. Ausbildungskurs Hockenheim (D) CHF 1090.– CHF 1190.–
Fahrtraining Eis und Schnee Saanen CHF 270.– CHF 320.–
Fahrtraining mit Instruktion Dijon (F) CHF 620.– CHF 690.–
Sportfahrerkurs Interlaken CHF 240.– CHF 290.–
ACS MOTO Training, Biel CHF 170.– CHF 190.–
Die ACS Mitgliederkategorien im Überblick
ACS Classic ACS Travel ACS Premium
Clubleistungen Clubleistungen Clubleistungen
Pannenhilfe Europa* – Pannenhilfe Europa*
– Annullierungskosten Welt* Annullierungskosten Welt*
– Reiseschutz Welt* Reiseschutz Welt*
– – Verkehrsrechtsschutz Welt*
– – Benützung Mietfahrzeuge*
(Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung)
– – Lenken fremder Motorfahrzeuge*
CHF 150.– CHF 130.– CHF 290.–
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und alle im gleichen Haushalt lebenden Personen.
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Kursdaten Freitag, 27. Dezember 2013Samstag, 28. Dezember 2013
Kurskosten CHF 320.– (Preisänderungen vorbehalten)Das Kursgeld beinhaltet zusätzlich zur Instruktion die Unfall- undHaftpflichtversicherung. Das Mittagessen ist nicht im Kursgeld enthalten.
ACS Mitglieder erhalten eine Reduktion von CHF 50.– auf denKurskosten.
Teilnahme- Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen im Besitz einesbedingungen gültigen Führerausweises sein. Die Teilnehmer stellen ihre Fahr-
zeuge selbst. Das Fahrtraining darf nur mit einem strassenzugelas-senen und immatrikulierten Fahrzeug besucht werden. Verlangtwerden im Minimum Dreipunkt-Sicherheitsgurten (Standard beiPersonen wagen).
Weitere Infos finden Sie unter www.fahrkurs.ch
Fahrtraining Eis & SchneeFahrtraining Eis & Schnee
Anmeldung, Organisation und InformationACS Sektion BernEigerstrasse 2CH-3007 BernTelefon +41 31 311 38 28Fax +41 31 311 26 [email protected]
AnmeldetalonIch melde mich für folgendes Kursdatum an:
KursdatenFreitag, 27. Dezember 2013Samstag, 28. Dezember 2013(Anmeldeschluss: Montag, 9. Dezember 2013)
Talon bitte einsenden oder faxen an:
ACS Sektion BernEigerstrasse 2, CH-3007 BernTelefon +41 31 311 38 28, Fax +41 31 311 26 [email protected], www.fahrkurs.ch
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Strasse/Nr. PLZ/Ort
Telefon Geburtsdatum
ACS Mitgliedernummer
Datum Unterschrift
Angaben zum Fahrzeug
Fahrzeugmarke/Typ
Jahrgang Hubraum (in ccm) Turbo/Kompressor
Fahrhilfen Automatikgetriebe ABS Traktionskontrolle
Antriebsart Frontantrieb Heckantrieb Allrad (4x4)
Bemerkungen
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Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Es war einmal | Spezielles ACS Angebot
Freundliches Handzeichen ist kein FreibriefBeitrag aus dem Nachrichtenblatt vom Februar 1966:
Der Fahrer eines Personenwagens hatte eine Kreuzung nicht überqueren können, weil ein von rechts kommender Lastwagen, der zum Abbiegen anhielt, die Sicht versperrte. Auf den Wink des Lastwagenfahrers, der sich durch Zurückschauen zu orientieren schien, überquerte der Personenwagenfahrer die Kreuzung und stiess mit einem anderen Auto zusammen, das plötzlich hinter dem Lastwa-gen hervorgekommen war.
Das Gericht wies dies Klage des Personenwa-genfahrers gegen den Lastwagenfahrer ab, weil dessen Handbewegung nicht mehr als
ein unverbindlicher Rat gewesen sei. Der Lastwagenfahrer habe keine Gewähr dafür übernehmen können, dass die Fahrbahn noch frei sei, wenn sie der Personenwagenfahrer auf seinen Wink hin überquere. Der LKW-Fahrer habe dem Kläger auch nicht die Ver-pflichtung zur Umschau und erforderlichen Sorgfalt beim Überqueren der Gegenfahrbahn abnehmen wollen. Selbst ein Mitverschulden sei zu verneinen, weil er nicht damit zu rech-nen brauchte, dass der Personenwagenfahrer das Rückwärtsblicken und die Handbewe-gung zum Anlass nehmen werde, blindlings in die Kreuzung hineinzufahren.
Spezielles ACS Angebot für den 26. November 2013 in Lyss:
Shaghuri – Living Africa «Vom Anfänger zum Abenteurer» – die verrückt-fantastische Reise durch Afrika
Die Live-Multivision-Erlebnis-Show mit Oliver Beccarelli und Corinne Anliker
Nach erfolgreichen, gemeinsamen Auftrit-ten vom Automobil Club der Schweiz und Shaghuri Living Africa am 46. Suisse Cara-van Salon findet die nächste gemeinsame Veranstaltung am 26. November 2013 um 20.00 Uhr im Hotel Weisses Kreuz in Lyss statt. Dazu möchten wir die ACS Mitglieder der Sektion Bern herzlich für nur Fr. 20.– statt Fr. 25.– einladen. Bitte den ACS Aus-weis mitnehmen.
Oliver und Corinne zeigen eine spannende Reise mit ihrem eigenen Fahrzeug von Her-miswil (Bern) nach Kapstadt (Südafrika). Als «Anfänger» starten die beiden ihr Aben-teuer des Lebens: Afrika entdecken.
Ihr Ziel: den schwarzen Kontinent in den nächsten Jahren von der Westseite her um-runden. Die beiden hatten keine Ahnung von Fahrzeugen, GPS-Navigation oder von Reparaturen. Ebenso sind sie noch nie gemeinsam so lange unterwegs gewesen. Eine verrückt fantastische Reise beginnt…
Mit «Vom Anfänger zum Abenteurer» haben Oliver Beccarelli und Corinne Anliker eine neue Form von Live-Vorträgen kreiert. Es ist eine einzigartige Live-Multivision-Erleb-nis-Show, in welcher sie ihr Publikum auf verschiedensten Ebenen ansprechen und an ihrer Reise teilhaben lassen. Besucher tau-chen ganz tief in eine Welt voller Abenteuer ein. Diesem Zauber kann man sich nicht entziehen.
Umrahmt wird die Show mit einer reich be-bilderten Ausstellung über Begegnungen, Tiere und das Leben als Abenteurer, welche interessante Afrika-Einblicke gewährt.
Datum: Dienstag, 26. November 2013
Ort: Hotel Weisses Kreuz, Lyss
Beginn: 20.00 Uhr, Türöffnung für Ausstellung ab 18.30 Uhr
Platzreservation: www.shaghuri.com oder Tel. 031 974 11 02
Herzlich willkommen!
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Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Events & Motorsport
Jean-Marc Salomon auf seinem Formula Master
Rückblick Bergrennen Gurnigel:
2. Tagessieg für Eric BerguerandNeue Rekordzeiten wurden beim 44. Berg-rennen am Gurnigel vom 7. und 8. Septem-ber 2013 keine aufgestellt, regnete es doch am Rennsonntag mehr oder weniger stark und nur mit ganz kurzen Unterbrüchen den ganzen Tag. Tagessieger wurde zum 2. Mal nach 2006 Eric Berguerand aus Martigny auf einem Lola FA 99, nachdem er bereits am Samstag während der Trainingsläufe die schnellsten Zeiten fuhr. Jean-Marc Salomon aus Courtedoux sicherte sich auf seinem Formula Master den 2. Rang im Gesamt-klassement mit einem Vorsprung von nur 1,14 Sekunden auf den drittklassierten Marcel Steiner aus Oberdiessbach. Dieser musste nach einem Unfall in Les Rangiers auf seinen Osella FA30 verzichten und startete auf seinem alten Rennwagen, dem Martini MK77. Trotz der schlechten Wetter-prognosen konnten am Samstag gleichviel Besucher registriert werden wie im Vorjahr. Der regnerische Sonntag jedoch liess viele Besucher zu Hause bleiben. Bleibt zu hoffen, dass das Wetter im nächsten Jahr dem Gurnigelrennen wieder einmal zwei schöne vorherbstliche Tage beschert.
Gesamtklassement nach zwei Rennläufen:
1. Eric Berguerand (Martigny), Lola FA 99 4:01.60
2. Jean-Marc Salomon (Courtedoux), Formula Master 4:09.28
3. Marcel Steiner (Oberdiessbach), Martini MK77 4:10.42
Die komplette Resultatliste gibt es als Download auf
www.gurnigelrennen.ch
Eric Berguerand auf seinem Lola FA99
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Der strahlende Tagessieger der Regionalen: Benjamin Zurbrügg
Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Auto & Motorsport
Marcel Steiner auf seinem Martini MK77
Die drei Schnellsten vom Sonntag: Salomon, Berguerand, Steiner Benjamin Zurbrügg auf seinem VW Polo
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Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Verkehr & Politik
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Ab wann ist man hinter dem Steuer abgelenkt?Ein Grossteil der Schweizer Bevölkerung ist höchstwahrscheinlich bereits in irgendeiner Weise mit der von den
19 kantonalen Polizeikorps lancierten Präventionskampagne «Keine Ablenkung. Keine Unfälle.» in Kontakt gekommen.
Diese Aktion richtet ihr Augenmerk auf die Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer für das Thema Unaufmerksamkeit
und Ablenkung während der Fahrt auf öffentlichen Strassen. Als potenzielle Ablenkungsquellen werden das Telefonieren
oder sogar nur das Führen einer Unterhaltung von den Initianten angeführt.
Hier stellt sich jedoch die Frage: «Ab wann ist eine Ablenkung im Sinne des Strassenverkehrsgesetzes unzulässig?»
Gemäss der Beratungsstelle für Unfall-verhütung (bfu) sind Unaufmerksamkeit und Ablenkung in rund 25% der Fälle die Unfallursache (bfu Faktenblatt-Nr. 07). Ob eine Nebenbeschäftigung jeweils einen massgebenden Einfluss auf die Fahrtüch-tigkeit hat, ist fallbezogen zu eruieren. Es liegen bislang nicht sehr viele Erkennt-nisse über die Gefährlichkeit der verschie-denen Ablenkungsarten vor. Es ist davon auszugehen, dass nicht alle Tätigkeitengleich gefährlich sind. Die wohl bekanntesten und meist disku-tiertesten Distraktionen sind die elektroni-schen Kommunikation- und Informations-systeme. Die Zuziehung von Navigations-geräten, Smartphones oder Tablets wäh-rend der Fahrt nahm in den letzten Jahren ausgesprochen zu. Ein Trend, der dazu beigetragen hat, dass vermehrt jüngere Verkehrsteilnehmer in schweren Unfällen verwickelt sind. In renommierten Tages-zeitungen war denn auch nachzulesen, welche Gefahren die verschiedenen Ablen-kungen im Strassenverkehr bergen. Insbe-sondere das Telefonieren am Steuer war häufig Gegenstand hitziger Diskussionenund jüngst sogar eines politischen Vorstos-ses. Es verwundert daher auch nicht, dass Telefonieren am Steuer ohne Verwendung einer Freisprechanlage explizit im Anhang 1 Ziffer 311 der Ordnungsbussenverord-nung aufgeführt und mit einer Busse von CHF 100.– geahndet wird.Ob ein Verhalten während der Fahrt als eine Ablenkung im strafrechtlichen Sinne zu werten ist, bestimmt Art. 31 Abs. 1 SVG.Gemäss dieser Vorschrift muss «der Füh-rer das Fahrzeug ständig so beherrschen, dass er seinen Vorsichtspflichten nach-kommen kann.» «Beherrschen» bedeutet indiesem Zusammenhang «dass der Führer Herr der Maschine bleibt, damit er jeder-zeit in der durch die Lage geforderten Weise raschestens auf sie einwirken und aufjede Gefahr ohne Zeitverlust zweckmässig reagieren kann». (BGE 76 IV 53,55) Die wohl wichtigste Voraussetzung zur Be-herrschung des Fahrzeugs ist die gebotene
Aufmerksamkeit, die ein/e Fahrzeugfüh-rer/in gemäss Art. 3 Abs. 1 der Verkehrs-regelnverordnung (VRV) der Strasse und dem Verkehr zuzuwenden hat. So ist nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung «nachden gesamten Umständen, namentlich der Verkehrsdichte, den örtlichen Verhältnissen,der Zeit, der Sicht und den voraussehbarenGefahrenquellen» zu beurteilen, in wel-chem Umfang diese gesetzliche Vorsichts-pflicht in concreto den jeweiligen Verkehrs-teilnehmer trifft. (BGE 120 IV 63, 65)Zudem hat ein/e Autofahrer/in die Vor-nahme von Verrichtungen bei der Ver-kehrsteilnahme, welche die Bedienung des Fahrzeugs erschweren, zu unterlassen.In diesem Zusammenhang hat das Bundes-gericht die Beschwerde eines Fahrzeug-lenkers, der beim Fahren ein SMS schrieb und seine Aufmerksamkeit nicht mehr der Strasse zuwandte, was zur Folge hatte, dass er von der Fahrbahn abkam und mit einem Zaun kollidierte, abgewiesen und die Verurteilung der Vorinstanz wegengrober Verletzung von Verkehrsregeln be-stätigt.Entsprechend bestimmen sich die Sanktio-nen bei Zuwiderhandlungen gegen Art. 31 Abs.1 SVG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 VRV nach der Schwere der Verfeh-lung. So kommt bei groben Verletzungen der Verkehrsregeln Art. 90 Ziff. 2 SVG zum Zuge, der eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vorsieht. Alle anderen Verstösse fallen in den An-wendungsbereich von Art. 90 Ziff. 1 SVG und werden mit Busse bestraft.Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Nebenbeschäftigung während der Fahrt dann eine strafrechtliche Relevanz erlangt, wenn das Beherrschen des Fahr-zeuges im Sinne von Art. 31 Abs. 1 SVG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 VRV nicht mehr gewährleistet werden kann. Darunterfallen bspw. feurige Wortgefechte mit dem Partner oder Bedienung von elektronischenKommunikations- oder Informationssyste-men. Einen abschliessenden Vorschriften-katalog mit Handlungen, die während der
Fahrt untersagt sind, gibt es nicht. Im Falldes Telefonierens hinter dem Steuer hat der Gesetzgeber jedoch eine Ausnahme ge-macht und nahm diese Übertretung expli-zit in die Ordnungsbussenverordnung auf.Im Rahmen der oben erwähnten Präventi-onskampagne «Keine Ablenkung. Keine Unfälle.» sollen neben der medialen Prä-senz häufigere Polizeikontrollen als Mass-nahme zur Bekämpfung von Ablenkung im Strassenverkehr dienen.Vor diesem Hintergrund rate ich Ihnen, vor jeder Fahrt das Handy im Handschuh-fach zu verstauen (oder eine Freisprechan-lage zu verwenden), das Navigationsgerät einzurichten und erregte Debatten mit dem Partner während der Fahrt zu ver-meiden.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, werte Leserinnen und werte Leser, eine vorsich-tige und aufmerksame Fahrt.
Munier Serag, MLawAmmann Rechtsanwälte
Juristische Beratung
Als ACS Mitglied haben Sie pro Jahr Anspruch
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ACS Sektion Bern bietet Ihnen diese Dienst-
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Ammann Rechtsanwälte
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Telefon 031 763 13 13
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Exk lus ive ACS Musik- und Kulturre ise
New York
Koch und K aufmann
in Wer ther, Damrau
in La Sonnambula ,
Wiener Phi lharmoniker
13.03. - 18 .03.2014
Geniessen Sie New York mit seinem unvergleich-
lichen Angebot an Kultur. Sie erleben in der Met
Sophie Koch und Jonas Kaufmann in "Werther",
Diana Damrau in "La Sonnambula" und in der Carne-
gie Hall die Wiener Philharmoniker unter Zubin
Mehta. Nebst unvergesslichen musikalischen Stern-
stunden erwarten Sie eine exklusive Führung im
MoMA sowie interessante Rundfahrten in Manhat-
tan und Brooklyn. Sie wohnen in einer luxuriösen
Suite im Herzen des Big Apple und natürlich bleibt
Ihnen auch genügend Zeit für individuelle Entde-
ckungen und einen grossen Einkaufsbummel.
Hotel
THE LONDON NYC *****
Exklusives Designer-Luxushotel in stilvoller, schlichter Eleganz an bester Lage in Midtown, unweit von 5th Ave-nue und Central Park. Die Wohn- und Schlafbereiche in den grosszügigen Suiten (46 m2) sind mit allem Komfort ausgestattet. Restaurant "Gordon Ramsey" mit franz. Küche, Restaurant "Maze" mit Fusion-Küche, Lounge-Bar. Fitnessclub. Amerikanisches Frühstücksbuffet. 555 Suiten.
Flugplan
Direkte Linienflüge nach New York JFK mit Swiss ab/bis Zürich in Economy oder Business Class.Zürich ab 09.50 LX 16New York JFK an 13.55New York JFK ab 19.20 LX 17Zürich an 08.05 Flugplanänderungen vorbehalten.
ACS-Reisele i tung
Diese Reise wird von Beat Luginbühl, Präsident der Gesell-schaft der Freunde des Stadttheaters Bern begleitet.Er betreute bereits viele anspruchsvolle ACS-Gruppen und weilt regelmässig in New York.
Reiseprogramm
13.03.2014, DonnerstagFlug mit Swiss nach New York (JFK Airport). Transfer ins Luxushotel The London NYC. Check-In, Zeit zur Erho-lung. Am Abend erwartet Sie die Reiseleitung zu einem kleinen Spaziergang und zu einem Begrüssungsdinner.
14.03.2014, FreitagVIP-Führung vor der offiziellen Öffnungszeit im berühmten MoMA (Museum of Modern Art). Danach Rundfahrt durch den Süden Manhattans. Sie sehen Broadway und Wall Street, als Gegensatz kleine Strassen und Plätze im Greenwich Village und in Soho. Nach dem Mittagessen besuchen Sie das 9/11 Memorial, die Gedenkstätte am Ground Zero. Rückkehr zum Hotel, Zeit zur Erholung. 19.30 Uhr "La Sonnambula" von Bellini in der Metropoli-tan Opera in einer Inszenierung von Mary Zimmermann und mit dem Dirigenten Marco Armiliato sowie den Solisten Diana Damrau, Javier Camarena und Michele Pertusi.
15.03.2014, SamstagVormittag zur freien Verfügung. 13 Uhr "Werther" von Massenet in der Metropolitan Opera in einer Inszenie-rung von Richard Eyre und mit dem Dirigenten Alain Alti-noglu sowie den Solisten Sophie Koch, Lisette Oropesa, Jonas Kaufmann, David Bizic und Jonathan Summers. Nach der Vorstellung Transfer zum Times Square und Abendessen in einem Restaurant mit atemberaubender Aussicht auf das Lichtermeer Manhattans.
16.03.2014, SonntagFahrt Richtung Norden nach Harlem, wo Sie am Mythos und der Renaissance dieses legendären Stadtteils teil-nehmen und einen eindrucksvollen Gospelgottesdienst besuchen. Rückkehr zum Hotel und Zeit zur freien Ver-fügung. Um 19 Uhr steht in der berühmten Carnegie Hall der letzte musikalische Höhepunkt auf dem Programm. Die Wiener Philharmoniker unter der Leitung von Zubin Mehta und mit den Solisten Diana Damrau (Sopran) und Gil Shaham (Violine) spielen Werke von Korngold, Lan-ner, Lehar, Mozart, Nicolai, Strauss und Webern.
17.03.2014, MontagZum Abschluss Ihrer Reise erleben Sie heute einen inte-ressanten Ausflug nach Brooklyn. Im grössten New Yor-ker Stadtbezirk wohnten Künstler wie Britten, Capote oder Miller. Von der 1'834 m langen Brooklyn Bridge haben Sie einen einmaligen Blick auf die Skyline. Gemeinsames Mittagessen und Zeit für einen Spazier-gang. Transfer zum Flughafen John F. Kennedy und Rückflug mit Swiss nach Zürich.
18.03.2014, DienstagAnkunft in Zürich.
H inweise
Minimale Teilnehmerzahl: 10Maximale Teilnehmerzahl: 20
Für die Einreise in die USA und einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen benötigen Schweizer einen Reisepass, der mind.6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist.
Sie sind verpflichtet vorgängig eine elektronische
Einreisegenehmigung für $ 14 zu beantragen. Bitte
beachten Sie, dass Sie nur mit einem neuen, maschi-
nenlesbaren Schweizerpass, der vor dem 26.10.2006
ausgestellt wurde, oder mit dem biometrischen
Pass ohne Visum in die USA einreisen können. Für
die Einreise mit einem bisher gültigen, nicht biome-
trischen Pass ist ein Visum erforderlich.
Vie le Leistungen
Linienflüge mit Swiss in Economy oder Business Class ab/bis Zürich
Flughafentaxen, Treibstoffzuschlag (ca. CHF 490.-) Flughafentransfers 4 bernachtungen im Designer Luxushotel
The London NYC inkl. Frühstücksbuffet Service, Taxen und MwSt im Hotel 3 Rundfahrten, MoMA-Besuch 2 Mittag- und 2 Abendessen (ohne Getränke) Gute Karten für 3 Vorstellungen (Met, Carnegie Hall) Ausführliche Reiseunterlagen Erfahrene ACS-Reiseleitung
PreisePreise Arrangement pro
Person in CHF
(mit Reise)
NEW YORK
Damrau, Koch und Kaufmann
13.03. – 18.03.2014
Doppelzimmer Einzelzimmer
Economy Class 5'750 6'880
Business Class 8'950 10'080
Ihr Reisebüro kann eine Buchungspauschale verlangen. Es gelten die Allg. Vertrags- und Reisebedingungen der ACS-Reisen AG für geführte Musikreisen.
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Exk lus ive ACS Musik- und Kulturre ise
Warschau
Grosse K lass ik
am 18. Beethoven
Oster Fest ival
10.04. - 13 .04.2014
Bei der beliebten und exklusiven Galareise zum
Beethoven Oster Festival sorgen eine konzertante
Aufführung von Beethovens "Fidelio", ein Konzert
des Royal Philharmonic Orchestras unter der Lei-
tung von Charles Dutoit, ein Gala-Abend des
International Classical Music Awards und ein Pri-
vatkonzert im Geburtshaus von Chopin für musi-
kalischen Hochgenuss. Das besondere Rahmen-
programm, die ausgesuchte Gastronomie und
spannende Begegnungen mit interessanten Per-
sönlichkeiten machen diese Reise zu einem unver-
gesslichen Erlebnis. Sie werden nicht als Besucher
sondern als Freund des Festivals erwartet.
Hotel
LE REGINA *****Boutique-Hotel mit viel Charme in einem ehemaligen Palais in der malerischen Altstadt. Mitglied der "Small Luxury Hotels of the World". Zimmer in freundlichenFarben mit allem Komfort. Restaurant "La Rôtisserie" unter Leitung eines preisgekrönten polnischen Kochs. Lobby mit Bar und Kamin. Gartenterrasse. Schwimm-bad, Sauna. Frühstücksbuffet. 61 Zimmer.
H inweise
Minimale Teilnehmerzahl: 10Maximale Teilnehmerzahl: 20
Auf Einladung von Frau Elzbieta Penderecka, Gründerin und Direktorin des Beethoven Oster Festivals, findet ein exklusives VIP-Dinner für Künstler und interessante Per-sönlichkeiten statt, zu welchem die ACS-Gruppe einge-laden ist. Wir bitten um Verständnis, dass der Termin dieser Veranstaltung erst kurzfristig festgelegt wird.
ACS-Reisele i tung
Diese Reise wird auch 2014 wieder von David Frauch, Geschäftsführer ACS-Reisen AG, begleitet. Er weilt regelmässig in Warschau und betreut Sie zusammen mit der deutschsprachigen Kunsthistorikerin Marta Liwska.
Flugplan
Direkte Linienflüge mit Swiss nach Warschau.Zürich ab 12.00 LX 1348Warschau an 14.00Warschau ab 14.35 LX 1349Zürich an 16.40Flugplanänderungen vorbehalten.
ACS-Leistungen
Linienflüge mit Swiss ab/bis Zürich Flughafentaxen, Flughafentransfers 3 Übernachtungen im Boutique-Luxushotel
Le Regina mit Frühstücksbuffet Service, Taxen und MwSt im Hotel Führungen und Ausflüge gemäss Ausschreibung 3 Mittag- und 3 Abendessen (ohne Getränke) 3 beste Konzertkarten und Privatkonzert Begegnungen mit Künstlern Ausführliche Reiseunterlagen Erfahrene ACS-Reiseleitung
Preise
Preise Arrangement pro
Person in CHF
(mit Reise)
WARSCHAU
Grosse Klassik am Beethoven Festival
10.04.– 13.04.2014
Doppelzimmer Einzelzimmer
Classic Zimmer 3'340 3'710
Superior Zimmer 3'490 4'010
Ihr Reisebüro kann eine Buchungspauschale verlangen. Es gelten die Allg. Vertrags- und Reisebedingungen der ACS-Reisen AG für geführte Musikreisen.
Re iseprogramm
10.04.2014, DonnerstagFlug nach Warschau. Auf dem Weg ins Zentrum sehen Sie bereits erste bekannte Sehenswürdigkeiten wie das Chopin Denkmal oder den Kulturpalast. Mittagessen in einem Palais im Diplomatenviertel, einer der besten Adressen Warschaus. Check-In im Boutique-Hotel Le Regina im Herzen der Altstadt und Zeit zur Erholung. Am Abend konzertante Aufführung der Oper "Fidelio" von Ludwig van Beethoven mit dem Orchester und dem Chor der Philharmonie unter der Leitung von Jacek Kspszy und mit Melanie Diener und Erik Nelson Werner als Solisten. Leichtes Abendessen in einem originellen Lokal mit spezieller Dekoration nach dem Konzert.
11.04.2014, FreitagStadtrundgang durch die malerische und charmante Alt-stadt. Besuch des nach dem Krieg originalgetreu wieder aufgebauten Königsschlosses mit den berühmten Bildern von Canaletto. Mittagessen in einem eleganten Lokal im altpolnischen Stil. Nachmittag zur freien Verfügung für einen Spaziergang entlang der Weichsel oder einen Ein-kaufsbummel in der Fussgängerzone der Krakauer Vor-stadt. Am Abend geniessen Sie in der Philharmonie das Konzert des Royal Philharmonic Orchestras unter der Leitung von Charles Dutoit. Auf dem Programm stehen Werke von Dvorak und Brahms. Abendessen in einem eleganten Restaurant mit internationaler Küche.
12.04.2012, SamstagHeute steht eine genussvolle und abwechslungsreiche Fahrt aufs Land auf dem Programm. In Zelazowa Wola erleben Sie ein exklusives Privatkonzert im Geburtshaus von Frédéric Chopin. In Tulewice sind Sie zum Mittages-sen in ein privates Landhaus, welches ein Künstler lie-bevoll restauriert hat, eingeladen. Gerne zeigt er Ihnen auch seine interessante Kutschensammlung. Rückkehr nach Warschau und Zeit zur Erholung. Abends Konzert in der Philharmonie im Rahmen des International Classic Music Awards mit der Sinfonia Iuventus unter der Lei-tung von Jose Maria Florencio. Anschliessend festliches Abschiedsdinner in einem ausgesuchten Restaurant.
13.04.2014, SonntagNach dem Frühstück Fahrt nach Wilanow vor den Toren der Stadt und Besuch von Schloss Wilanow, auch "Kleines Versailles" genannt. Führung durch das Schloss und die neu gestaltete Parkanlage. Anschliessend Transfer zum Flughafen und Rückflug nach Zürich.
Auskünfte und Reservation: ACS-Reisen AG, Bernstrasse 164, 3052 Zollikofen Telefon 031 / 378 01 41
ACS-Reisen AG, Forchstrasse 95, 8032 Zürich Telefon 044 / 387 75 10
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Beihefter Sektion BERN | Dezember 2013
Agenda
16
November 2013
Sonntag, 10. November Preisverteilung ACS Slalom Trophy,
Romanshorn
Dezember 2013
Fr/Sa, 27./28. Dezember Fahrtraining Eis & Schnee,
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