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Clarity on Juni 2015 Business Reporting 16 Sicht auf die Zukunft der Geschäftsberichterstattung Ein Interview mit Dr. Roland Abt und Daniel Bösiger von Georg Fischer 22 Berichterstattung vor der Neuausrichtung? Der Druck zur Veränderung wächst Wie sich die Nutzung der Geschäfts- berichterstattung optimieren lässt und wie man Effizienzsteigerung im Reportingprozess erreicht 38 Zur Relevanz einer finanziellen Berichterstattung nach IFRS Welche Offenlegungen sind überhaupt von Relevanz für den Bilanzleser? Bessere Geschäftsberichterstattung INKLUSIV GESCHÄFTS- BERICHTE LESEN UND VERSTEHEN 7. Auflage

Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

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Clarity on Juni 2015

Business Reporting16Sicht auf die Zukunft der GeschäftsberichterstattungEin Interview mit Dr. Roland Abt und Daniel Bösiger von Georg Fischer

22Berichterstattung vor der Neuausrichtung? Der Druck zur Veränderung wächstWie sich die Nutzung der Geschäfts-berichterstattung optimieren lässt und wie man Effizienzsteigerung im Reportingprozess erreicht

38Zur Relevanz einer finanziellen Berichterstattung nach IFRSWelche Offenlegungen sind überhaupt von Relevanz für den Bilanzleser?

Bessere Geschäftsberichterstattung

INKLUSIV

GESCHÄFTS-

BERICHTELESEN UND VERSTEHEN

7. Auflage

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4 1 TRANSPARENZ

2 ANFORDERUNGEN

3 ENTWICKLUNGSPLAN

4 UMSETZUNG

22

16

34 38

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Clarity on Business Reporting

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Clarity on

Business Reporting

E D ITO R I A L

3 Berichterstattung

4 K E R N AU S SAG E N

B E R I C HT E

16 Sicht auf die Zukunft der Geschäftsbericht erstattung

22 Berichterstattung vor der Neuausrichtung?

32 Kommunikation mit institutionellen Investoren im digitalen Zeitalter?

34 Das Potential neuer Information s technologien

38 Zur Relevanz einer finanziellen Berichterstattung nach IFRS

4 4 P I N B OA R D

4 6 KO N TA K T E & I M P R E S S U M

I N H A LT

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Clarity on Business Reporting

3

E D ITO R I A L

Berichterstattung Wunsch und Wirklichkeit

Lukas Marty Head of Audit

Die Berichterstattung von Unternehmen wird immer umfang-reicher. Die Gründe sind vielfältig – zunehmende Komplexität und Globalisierung der Geschäftsaktivitäten, wachsende Anzahl von Regularien im Sinne von allen relevanten Regeln die zu befolgen sind, der Wunsch, es allen recht zu machen, die zunehmende verfügbare Datenmenge und nicht zuletzt die Berichterstattung als imagebegründendes Element. Betrachtet man diese verschiedenen Treiber und die unter-schiedlichen Ziele, die dahinter stehen, wird einem schnell klar, warum die Berichterstattung als Resultat einer Summe von nicht aufeinander abgestimmten Einflussfaktoren immer umfassender, leider oft auch weniger verständlich und weniger relevant wird.

Oft fehlt ein bewusster, ordnender Eingriff, bei dem die Bedürfnisse der Adressaten, die Berichtsinhalte, der Erstel-lungsprozess, die Technologien und die Kosten beziehungs-weise der Nutzen ganzheitlich aufeinander abgestimmt werden. Vergessen wir nicht, im Zentrum steht das Ziel der Unternehmung zeitgerechte und relevante Informationen über ihre Ziele, Aktivitäten und die Performance zu liefern.

Relevanz resultiert, wenn adressatenspezifische Informations-bedürfnisse zeitgerecht bedient werden können. Dazu gehören

konkrete Aussagen zum ökonomischen Umfeld, zu Chancen und Risiken, Strategie, Geschäftsmodell und -zielen, Wert-treibern und zu den erreichten Resultaten.

Konsistenz zwischen den unterschiedlichen Teilen und Trans-parenz helfen dem Nutzer zusätzlich, das für ihn Relevante zu finden und zu verwenden.

Technologien können dabei helfen, Informationen benutzer-spezifisch aufzubereiten und in separaten Kanälen zur Ver fügung zu stellen sowie einen Berichterstattungsprozess zu gestalten, der zugleich effizient und effektiv ist.

In einem Interview lassen wir das Unternehmen Georg Fischer zum Thema Berichterstattung zu Wort kommen. Weiter finden Sie Einblicke in die Perspektive des institutionellen Investors, und wir erläutern einen konzeptionellen Ansatz, wie eine verbesserte Berichterstattung erreicht werden kann.

Lukas Marty

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TRUST & TRANSPARENCY

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«Das Vertrauen in die Unternehmensführung

ist ein wesentlicher Teil des Wertes einer Unternehmung.

Eine transparente Kommunikation ist hierbei

entscheidend.»

Dr. Roland Abt, CFO Georg Fischer AG

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GOOD CORPORATE CITIZEN

Berichterstattung zu Corporate Governance, Entlöhnung und Nachhaltigkeit ist zur weit verbreiteten Praxis geworden. Eine Heraus-forderung ist heute für viele die Verknüpfung nicht-finanzieller Aspekte mit den finanziellen Ergebnissen.

Transparenz bei der Performance und Auf-zeigen der unternehmerischen Verantwortung helfen, Vertrauen zu schaffen – ein häufig entscheidender Wettbewerbsvorteil.

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M O D U L A R IT Y

IN ZEITEN DER ÜBERFLUTUNG

MIT INFORMATIONEN WIRD ES

ZUNEHMEND WICHTIG, DIE SPREU VOM

WEIZEN ZU TRENNEN.Auf der Grundlage einer vertieften Kenntnis der Informationsbedürfnisse der relevanten Stakeholdergruppen gewinnt eine effiziente Nutzung neuer technologischer Möglichkeiten zur modularen Berichterstattung und zum dynamischen Aufbau von Geschäftsberichten immer mehr an Relevanz.

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DATA

UNTERNEHMEN HABEN ERST BEGONNEN,

DIE MÖGLICHKEITEN NEUER TECHNOLOGIEN

ZU ENTDECKEN.EFFIZIENZGEWINNE,

MASSGESCHNEIDERTES UND

REALTIME-REPORTING SIND DIE FRÜCHTE,

WELCHE ES ZU ERNTEN GILT.

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1212

M E ET I N G P E O P L E

INVESTITIONS-ENTSCHEIDUNGEN

BASIEREN AUF VERTRAUEN IN

ENTSCHEIDUNGSTRÄGER.DIE UNTERNEHMERISCHE

BERICHTERSTATTUNG SPIELT DABEI OFT NUR NOCH EINE

UNTERGEORDNETE ROLLE.

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Wichtige Informationen zu zukünftigen Absichten, Strategien und Voraussetzungen zu deren Umsetzung lassen sich aus heutigen Geschäftsberichten nicht entnehmen. Sie sind aber Kern jeder Unternehmens-bewertung, weshalb effektive Kommunikation diesbezüglich nicht nur helfen würde, die Interaktionen zwischen Investoren und Mana-ge ment effizienter zu gestalten. Sie würde auch als Wegweiser helfen, Unternehmens-initiativen sinnvoll auszurichten und nimmt das Management in die Pflicht, Rechenschaft über langfristig Relevantes abzulegen.

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«DAS WICHTIGSTE IST, DASS DAS

PUBLIKUM NICHT EINSCHLÄFT.»

A L F R E D H IT C H C O C K 

Viele Unternehmen kommen in der Bericht er-stattung eher einer Compliance-Verpflichtung nach, anstelle die Möglichkeit zu nutzen, ihre Wertschöpfung zu erläutern. Solche Berichte laufen Gefahr, ihr Ziel beim Leser zu verfehlen.

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François Rouiller spricht mit Dr. Roland Abt, CFO und Daniel Bösiger, Leiter Konzern-Controlling und Investor Relations bei Georg Fischer

Sicht auf die Zukunft der

Geschäftsbericht­erstattung

B E S S E R E G E S C H Ä F T S B E R I C HT E RSTAT T U N G

François RouillerHead of Markets Audit KPMG

werden sie nicht mehr in der gedruckten Form nachgefragt. Wir benötigen die Druckexemplare vor allem noch im Aus bildungsbereich für die Universi­täten und Hochschulen. Der Trend mit Blick auf die Prozesse geht klar in Richtung Automatisierung, das heisst, dass die Berichterstattung vom Konsolidierungssystem bis in den Druck durchgängig ist: Bei Änderungen in der Konsolidierung werden diese direkt in die Tabellen des Geschäftsberichts integriert. Dazu gibt es spezialisierte Systeme, die die meisten börsenkotierten Unternehmen heute anwenden. Auch die Art der Prüfung hat sich verändert, weg vom Papier, hin zu einer elektro­nischen Dokumentation. Dies hat auch unsere Arbeit stark beeinflusst.

anschauen. Was jedoch bleibt, ist, dass der Geschäftsbericht auch weiterhin eine Visitenkarte des Unternehmens für Kunden und Lieferanten ist. Vom Umfang her ist ein herkömmlicher gedruckter Geschäftsbericht jedoch das falsche Medium, um schnell die wichtigsten Informationen zu erhalten. Wenn sich interessierte Personen über das Unternehmen informieren wollen, orientieren sie sich heute eher an einer Investorenpräsentation. Dort erhalten sie die wichtigen Informationen viel schneller.

Daniel Bösiger Die Nachfrage nach gedruckten Geschäftsberichten hat in den letzten Jahren massiv abgenommen. Selbst bei Investorenkonferenzen

KPMG Wie haben sich Ihre Geschäfts-berichterstattungsprozesse, -technolo-gie und Art der Kommunikation im Laufe der Zeit verändert? Wodurch wurden diese Veränderungen ausgelöst?

Roland Abt Was man sicher sagen kann, ist, dass der eigentliche Geschäfts­bericht an Bedeutung verloren hat. Der Geschäftsbericht ist nach wie vor ein eher traditionelles Medium, welches ein­mal im Jahr gedruckt und kommuniziert wird. Dazu veröffentlichen wir auch eine Kurzversion, welche prägnant die wichtigsten Themen zusammenfasst, was die Bedeutung des Geschäfts­berichts nochmals schmälert. Es gibt wahrscheinlich sehr wenige Leute, die den Geschäftsbericht noch detailliert

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Daniel Bösiger, Leiter Konzern-Controlling und Investor Relations und Dr. Roland Abt, CFO bei Georg Fischer

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Roland Abt Grundsätzlich möchte man möglichst mit allen Zielgruppen in den Dialog treten. Klar im Zentrum stehen jedoch die Investoren und die Mitarbei­tenden als die wichtigsten Anspruchs­gruppen. Eine gute Kommunikation kann helfen, die Mitarbeitenden zu motivieren und über diese die Bot­schaften des Unternehmens an die Öffentlichkeit zu tragen. Für mich sind deshalb diese beiden Anspruchsgruppen die wichtigsten. Natürlich sind aber auch Kunden, Lieferanten und weitere Stakeholder von Bedeutung.

KPMG Kann man überhaupt noch all den Anspruchsgruppen auf eine konsistente Weise gerecht werden? Oder muss man jede Zielgruppe einzeln mit Informationen bedienen?

Roland Abt Eine konsistente Kommu­nikation gegenüber allen Adressaten ist zentral. Es gibt jedoch gewisse allgemeine Richtlinien in Teilgebieten der Kommunikation – wie z.B. in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – an die man sich halten muss.

Daniel Bösiger Das Bedürfnis der Kunden und Lieferanten nach einer Nachhaltigkeitsberichterstattung hat in den letzten Jahren stark zugenommen. So benötigen sie heutzutage auch Informationen von uns für ihre eigene Berichterstattung. Hier spielt vor

einzelne Informationen spezifischer abfragen kann. Der Trend geht hin zu Online­Botschaften des Managements an seine Anspruchsgruppen, zum Beispiel mittels Videokonferenzen oder Video botschaften. Hier sind die Schweizer Unternehmen jedoch noch nicht ganz so weit wie die angelsäch­sischen Kollegen. Zusammenfassend geht der Trend meiner Ansicht nach dahin, dass man nur noch die Pflicht­exemplare druckt und den Rest online stellt.

KPMG In Ihrer Berichterstattung bewegen Sie sich vom eher trockenen Zahlenteil hin zu mehr emotionalen Bildern und Geschichten. Wieso?

Roland Abt Georg Fischer hat dies­bezüglich zwei Grundprobleme. Wir haben drei verschiedene Geschäfts­bereiche, welche stark unterschiedliche Geschäftsmodelle und Produkte haben. Zudem sind unsere Produkte im Alltag sehr selten sichtbar, was es schwierig macht, zu verstehen, was Georg Fischer überhaupt macht. Über emotionale Bilder und Geschichten kann man eine gewisse Nähe aufbauen, auch wenn man die Produkte selbst wenig kennt.

KPMG Wie strategisch wichtig ist für Georg Fischer der Dialog mit ihren Anspruchsgruppen? Wie bewältigen Sie dies?

KPMG Sie haben erwähnt, dass die Bedeutung des Geschäftsberichts eher abgenommen hat. Was verfolgen Sie noch für Ziele mit diesem Medium? Warum erstellt man einen Geschäfts-bericht überhaupt noch?

Roland Abt Das ist sicherlich eine berechtigte Frage. Auch wir machen uns zur Verwendung des Geschäfts­berichts Gedanken. Es gibt jedoch weiterhin Berichtsadressaten, welche den Geschäftsbericht zur Informations­beschaffung nutzen, so zum Beispiel auch Kunden. Ein Jahresbericht bietet nach wie vor einen guten Überblick darüber, wie das Geschäft organisiert ist und welche Finanzkraft dahinter­ steckt. Oftmals wird er auch als Image broschüre verwendet.

KPMG Wie könnte Ihrer Meinung nach die Berichterstattung in 10 bis 20 Jahren aussehen?

Daniel Bösiger Die Frage ist, ob man dann Geschäftsberichte überhaupt noch druckt und verschickt. Wir versenden bereits jetzt nur noch die Kurzversion an unsere Aktionäre, die längere Version nur noch auf Anfrage. Die Bedeutung der elektronischen Medien wird sicher lich zunehmen. Auch wird der dynamische Webauftritt an Bedeutung gewinnen, damit man den Geschäfts­bericht online durchblättern und

«Das Bedürfnis der Kunden und Lieferanten nach einer Nachhaltigkeitsberichterstattung

hat in den letzten Jahren stark zugenommen.

So benötigen sie heutzutage auch Informationen von uns für ihre eigene Berichterstattung.

Hier spielt vor allem das Thema Life-Cycle-Assessment eine zentrale Rolle.»

Daniel Bösiger

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Roland Abt Wir möchten als Unter­nehmen transparent sein und auch so wahrgenommen werden. Trotz unseres Wechsels von IFRS zu Swiss GAAP FER legen wir immer noch gleich viel offen wie vorher, was ein wichtiger Punkt für die Analysten und Investoren war. Wir sind also durchaus bereit, mehr als nur das Notwendige offen­zulegen, um nicht weniger transparent zu sein als andere Unternehmen.

Daniel Bösiger In der Nachhaltigkeits­berichterstattung gibt es Standards wie die «Global Reporting Initiative». Nach diesem Regelwerk legen wir unsere Kennzahlen offen, was sicherlich hilft, Unternehmen besser zu vergleichen.

KPMG Wie gehen Sie mit den Bedürf-nissen von Aktionärs- und Investoren-vertretungen, zum Beispiel der Ethos- Stiftung, um?

Roland Abt Es gibt hier selbstverständ­lich einen offenen Dialog mit den Interessenvertretern, um zu erklären,

allem das Thema Life­Cycle­Assess­ment eine zentrale Rolle. Es wird jedoch immer einzelne Anfragen geben, welche wir direkt und fallweise beantworten.

KPMG Wie unterscheiden sich die Ansprüche von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat von den Ansprüchen der Aktionäre?

Roland Abt Die Ansprüche sind weit­gehend deckungsgleich. Die Kennzah­len intern sind die gleichen wie extern, was sehr wichtig ist für die Glaub­würdigkeit des Unternehmens. Das interne Reporting ist jedoch etwas detaillierter und weiterführend, auch in Bezug auf die Strategie.

KPMG Die Anspruchsgruppen ver-langen mehr Transparenz in der Bericht-erstattung, und gleichzeitig gibt es immer mehr Regulierung in diesem Bereich. Wie bringen Sie Ihre Ansprüche an die Kommunikation und die regulatorischen Anforderungen unter einen Hut?

weshalb wir etwas so machen, wie wir es machen. Natürlich möchten auch die Vertretergruppen ihre Sichtweisen in die Diskussion einbringen. Schliess­lich werden diese Gruppen immer wichtiger, und deren Stimmen bei Generalversammlungen sind recht gewichtig. Deshalb ist es sehr wichtig, frühzeitig in einen Dialog mit den Gruppen zu treten.

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«Die Entwicklung darf nicht noch weiter

in diese Richtung gehen.

Wir haben einen Punkt erreicht,

an dem wir mit der Menge der Informationen

am Limit angekommen sind.»

Dr. Roland Abt

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gibt. Vielmehr veröffentlicht man länger­fristige Finanzziele wie Margen oder ROI­Kapitalvorgaben als Leitplanken für die nächsten Jahre.

KPMG Wie würden Sie sich die Bericht-erstattung in Zukunft wünschen? Was würde die Kommunikation erleichtern?

Roland Abt Der Trend in der Schweiz Richtung Swiss GAAP FER hat gezeigt, dass man mit der Berichterstattung bezüglich Komplexität und Volumen an Grenzen gestossen ist. Es wäre spannend, zu sehen, was sich ein Bilanzleser aktuell überhaupt noch anschaut. Unsere Er­fahrung ist, auch in Zusammenarbeit mit professionellen Analysten, sehr er­nüchternd. Viele verstehen die Themen nicht mehr im Detail. Die Entwicklung darf nicht noch weiter in diese Richtung gehen. Wir haben einen Punkt erreicht, an dem wir mit der Menge der Infor­mationen am Limit angekommen sind.

Daniel Bösiger Das bestehende Regel­werk sollte, meiner Meinung nach, nicht noch weiter zunehmen. Die aktuellen Bestimmungen genügen und greifen. Die Unternehmen haben sich in der Offen­legung sicherlich professionalisiert. Falls eine noch detailliertere Berichterstattung gefordert wird, würde dies meiner Mei­nung nach jedoch in die falsche Richtung tendieren, sodass eine weiterhin gute Qualität nicht mehr gewährleistet wäre. Allenfalls könnte man in der Bericht­erstattung noch mehr konsolidieren und auch gewisse Themen gesamtheitlich abhandeln – in Richtung Integriertes Reporting – und so die Leserführung wieder vereinfachen.

sollte man Überraschungen beider Art wenn möglich vermeiden.

KPMG Wir haben über die verschie-denen nicht-finanziellen Themen ge-sprochen. Was sind für Sie noch weitere wichtige Themen im Rahmen der Berichterstattung?

Roland Abt Zusätzlich wichtige Infor­mationen sind für uns auch Markttrends und Informationen zur Verfassung der Märkte. Natürlich aber auch Themen rund um die Technologie, die Verände­rungen in diesem Gebiet und wie man sich diesbezüglich positioniert. Es geht aber auch um ökologische Themen und was diese für das jeweilige Geschäft bedeuten. So kann man Georg Fischer im Verhältnis zu seiner Umwelt be­trachten, und nicht nur rein finanziell.

KPMG Geben Sie auch Prognosen für mehrere Jahre ab, oder ist dies eher schwierig?

Daniel Bösiger Dies hat sich in den letzten Jahren sicherlich stark verändert. Die wenigsten Unternehmen geben heute noch eine längerfristige Prognose ab. Es geht vielmehr um einzelne Ziel­werte, wie z.B. Margenziele, da auch das gesamte Umfeld viel volatiler und unsicherer geworden ist.

Roland Abt Vor der Finanzkrise konnte man auf eine Einschätzung für mehrere Jahre nicht verzichten. Die Anspruchs­gruppen haben dies damals so erwartet. Seit der Finanzkrise ist dies viel weniger der Fall. Es wird vermehrt akzeptiert, dass man keine Prognosen mehr bekannt­

KPMG Der operative Weg von der Strategie eines Unternehmens über die Geschäftsmodelle und die Werttreiber bis hin zu den effektiven Zahlen ist in den Geschäftsberichten oftmals nur schwer ersichtlich. Wie gehen Sie in der Kommunikation damit um?

Daniel Bösiger Wir veröffentlichen neben den strategischen Eckpfeilern auch finanzielle strategische Ziele. Neben der EBIT­Marge ist dies zum Beispiel auch die Rendite des inves­tierten Kapitals. Diese finanziellen strategischen Ziele sind Teil der internen und externen Berichterstattung und gelten als Massstab zur Beurteilung der erzielten Performance.

Roland Abt In der Kommunikation nimmt man zudem auch immer wieder Bezug auf diese Ziele und zeigt, wo man sich in Bezug auf Zielerreichung befindet. Denn die Glaubwürdigkeit des Managements ist für den Erfolg zentral. Das Vertrauen in die Unter­nehmensführung ist ein wesentlicher Teil des Wertes einer Unternehmung. Eine transparente Kommunikation ist hierbei entscheidend.

KPMG Wie stellen Sie sicher, dass Sie dieses Vertrauenskapital nicht verlieren?

Roland Abt Das Überbringen von nega­tiven Meldungen ist immer schwierig. So zum Beispiel auch die Veröffentli­chung von Gewinnwarnungen. Aber auch positive Überraschungen können das Vertrauen der Aktionäre auf die Probe stellen, weil man dann nicht mehr als berechenbar gilt. Deshalb

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Berichterstattung vor der Neuausrichtung?Der Druck zur Veränderung wächst

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«Keiner liest mehr Geschäftsberichte», behaupten heute, etwas provokativ, nicht nur Laien-Leser, sondern zunehmend auch Finanzverantwortliche und Investoren. Kein Wunder, angesichts der vielfach unübersichtlichen und langatmigen Inhalte, welche in den Geschäftsberichten mit über 200 Seiten Umfang dokumentiert werden.

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finanzielle Indikatoren sind dabei in vielen Fällen ebenso bedeutend für die Beurteilung des Unternehmenswerts wie finanzielle Kennzahlen.

Diesbezüglich besteht oft Konsens zwischen Konzern und Investoren. Angst vor neuen, zusätzlichen Inhalten, steigenden Kosten oder rechtlichen Überlegungen sowie mögliche negative Reaktionen von Investoren auf Ver-änderungen lassen Verantwortliche der Berichterstattung häufig eine ab-wartende Haltung einnehmen. Es gilt jedoch festzuhalten, dass sich inhalt-liche Verbesserungen, eine Reduktion des Berichtsumfangs und Kostenein-sparungen keinesfalls ausschliessen – denn nicht nur Seitenzahlen, sondern auch Reporting-Prozesse und -Strukturen sind über die Jahre organisch gewachsen und lassen wesentliche Kostensen-kungspotentiale im Bereich der Bericht-erstattung als wahrscheinlich erscheinen. Bessere Unternehmensberichterstattung bedeutet in diesem Sinn nicht nur inhaltliche Verbesserungen und mehr Relevanz des Produkts «Geschäfts-bericht», sondern auch eine Steigerung der Erstellungseffizienz.

Auf Verantwortliche der Geschäftsbericht-erstattung wird der Druck diesbezüglich in Zukunft steigen – intern wie auch extern. Vier globale Trends wirken sich nämlich auf Unternehmen und Inves-toren aus und verlangen nach einem aktiven Change Management.

der 4 100 untersuchten Unternehmen Informationen zu sozialen, ökologischen und Governance-Aspekten im Geschäfts-bericht integrieren. Der inhaltliche Spagat hat dazu beigetragen, dass sich die verschiedenen Teile unabhängig voneinander und ohne klare Verknüpfung entwickelt haben.

Wie aber sollten Berichte eigentlich aussehen? Versetzt man sich selber in die Lage eines Investors, so scheint zumindest klar, dass diese zukünftig wieder aufzeigen sollten, wie im Un-ternehmen Werte geschaffen werden. In heutigen Berichten nehmen Finanz-abschlüsse teilweise bis zu 2 / 3 der Berichtsinhalte in Anspruch, obwohl diese hauptsächlich Aufschluss über die Vergangenheit geben. Für die Beurtei-lung, wie das Unternehmen zukünftige Herausforderungen bewältigen will, sind diese oft nur von beschränktem Nutzen. Berichte sollten sich darum wieder dar-auf fokussieren, verständlich zu machen, wie das Geschäftsmodell und die Strate-gie des Unternehmens funktionieren. Welche Inputfaktoren sind bedeutend für das Unternehmen? Welche Pläne bestehen bezüglich kritischen Ressour-cen, und welches sind Fokuspunkte des Managements? Vernetzte Kenn-zahlen würden helfen, aufzuzeigen, welche wesentlichen Werttreiber das Management steuert und welche Ziel-setzungen bestehen. Informationen zur Qualität der Beziehungen zu Kunden, Mitarbeitenden oder andere nicht-

eim Blick in den eigenen Ge-schäftsbericht reiben sich Verwaltungsräte und Geschäfts-

leitungsmitglieder verblüfft die Augen, wird man darin mittlerweile doch mit Angaben zu Sachverhalten konfrontiert, welche teilweise durch die Verantwor-tungsträger gar nicht mehr aktiv gesteu-ert werden. Eine Vielzahl von Lesern von Geschäfts- und Finanzberichten wünschen sich darum wieder kürzere und relevantere Inhalte. Weniger ist dabei oft mehr. Die Berichterstattung soll ausserdem schneller erfolgen und gleichzeitig verlässliche Informationen produzieren. Keine einfache Aufgabe, sieht es doch in vielen Berichten äusserst unaufgeräumt aus. Viele Unternehmen haben über die letzten Jahre stets Inhalte aufgebaut und Neues hinzugefügt – in einer 2013 durch KPMG veröffentlichten Studie wurde fest gestellt, dass mehr als die Hälfte

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Daniel Haas Sector Head Telecommunication and Media

Silvan JurtLead Better Business Reporting Solutions

B

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Tal ent

Technology

t ime-p ersp ect iv e

b er i chts inhalte unternehmenswerte

l e i stungen dervergangenhe i t

strateg ische themen

P lanzahl en und prognosen

zukunft ig eWETTBEWERBSVORTE I L E

endwerte

Grundzutaten fur

das b estehen in d er

g lobal en w irtschaft

Clarity on Business Reporting

DER «REPORTING GAP»

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GLOBALE TRENDS MIT AUSWIRKUNGEN AUF DIE BERICHTERSTATTUNG

g lobal e trends

technolog i e anspruchsgrup p en

sch lusse lasp ekte d er b er i chterstattung

regu l i erung Standards

geschaftsmode l lumfe ld

kosten re port ingver lass l i chke i tinformat ionen

geschw ind igke i tre port ing

e f f ekt ivekommun ikat ion

inhalt struktur

proz esse systeme

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Durchschnittliche Haltedauer für Wertschriften sind gesunken (zurzeit weltweit weniger als drei Monate)

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Geschäftsmodell und UmfeldÜber die letzten Jahrzehnte hat sich im Rahmen der Globalisierung das Unternehmensumfeld massgeblich verändert. Wertschöpfungsketten sind komplexer und globaler geworden. Diese können diverse Risiken für Unter-nehmen beinhalten, die eine aktive Bewirtschaftung, eine gezielte Informa-tionsbeschaffung und eine entsprechen-de Steuerung erfordern – auch für Investoren und deren Entscheidungen sind solche Informationen von hoher Wichtigkeit.

Weiter haben die Transformation von einer produktions- hin zu einer dienst-leistungsorientierten Industrie und neue Technologien eine Beschleunigung von Veränderungsprozessen in und um die Unternehmen zur Folge. In der heutigen, schnelllebigen Welt stellt die

Fähigkeit zum Wandel eine immer wichtigere Schlüsselkompetenz dar. Innovationsmanagement, Umgang mit Personal und Kompetenzen, aber auch mit intellektuellem Eigentum sind zent-rale Punkte für die Wertschöpfung von Unternehmen. In traditionellen Finanz-abschlüssen und Geschäftsberichten finden Informationen zu diesen Aspekten bislang aber selten Eingang. Das Be-dürfnis nach inhaltlichen Veränderungen in der Berichterstattung hat in den letz-ten Jahren allerdings zur Zunahme von freiwillig offengelegten Informationen, zum Beispiel im Rahmen von Nach-haltigkeitsberichten, geführt. Die Ver- lässlichkeit publizierter Informationen wird dabei zu Recht mit Skepsis be-trachtet, scheinen doch in vielen Fällen die Berichterstattungsprozesse für nicht-finanzielle Daten noch in den Kinderschuhen zu stecken.

TechnologieFortschritte in der Kommunikations- und Informationstechnologie verändern Unternehmen und ihr Umfeld. Soziale Netzwerke und das Wachstum mobiler Kommunikationsmittel zwingen Unter-nehmen zur Transformation ihrer Kom-munikationskanäle. Informationen zu Ereignissen in weit entfernten Teilen der Welt können rasch durch soziale Medien verbreitet werden und erreichen die Öffentlichkeit möglicherweise, be-vor Verantwortungsträger durch interne Kanäle informiert werden.

Ebenso tangieren technologische Fort-schritte das Zusammenspiel mit Inves-toren und deren Erwartungen an die Berichterstattung. Verschiedene Studien zeigen eine starke Abnahme der durch-schnittlichen Haltedauer von Aktien durch Investoren. Auch die Schweiz folgt diesem Trend. Die Gründe dafür sind zahlreich. Neue Technologien ermöglichen heute die rasche Informa-tionsverarbeitung und den Einsatz von Algorithmen im Rahmen des Hoch-frequenzhandels.

Im Fokus stehen die Geschwindigkeit und die Tendenz zur laufenden Infor-mationsbereitstellung. Neue Formate, wie zum Beispiel XBRL, aber auch die Automatisierung von Berichterstattungs-prozessen geben Unternehmen im Ge-genzug neue Instrumente in die Hand. Die Überprüfung bestehender Abläufe, aber auch der relevanten Leserschaft des Berichts ist deshalb eine logische Konsequenz. Für Unternehmen mit Präferenzen für langfristig orientierte Investoren drängen sich damit inhaltliche Neuausrichtungen umso mehr auf.

Weltweit USA

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Quelle: Goldman Sachs. Durchschnittliche Haltedauer aller Marktbeteiligten nach Region. August 2013.

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EU

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Die Herausforderung für Unternehmen liegt dabei einerseits im Volumen der zu berücksichtigenden Richtlinien, anderseits in der Heterogenität der verschiedenen Vorschriften. Global anwendbare, einheitliche Standards sind deshalb grundsätzlich wünschenswert. Aber auch Standards wie die Internatio-nal Financial Reporting Standards (IFRS) produzieren laufend neue Bestimmun-gen mit entsprechenden zusätzlichen Anhangsangaben. Statt für zusätzliche Transparenz sorgen diese zusätzlichen Offenlegungen eher für Unverständnis bei den Adressaten. Für Unternehmen stellt sich darum zunehmend die Frage, wie sie die relevanten Informationen aus der Flut der rein zu Compliance- Zwecken erstellten Daten herausheben und benutzergerecht vermitteln können.

AnspruchsgruppenDie verschiedenen Anspruchsgruppen von Unternehmen sind heute besser vernetzt denn je und können aktiv auf Unternehmen Einfluss nehmen. Zahl-reiche Unternehmen suchen darum durch gezielte Unternehmenskommu-nikation den aktiven Austausch mit den

verschiedenen Anspruchsgruppen, um ihre Reputation zu schützen, von diesen zu lernen und in die unternehmerischen Entscheidungen miteinzubeziehen. Hin sichtlich der unternehmerischen Berichterstattung bedeutet dies, dass eine breite Palette von Lesern mit verschiedenen Interessen berücksichtigt werden soll.

Die Gefahr ist jedoch, dass eine Über-flutung mit Daten dazu führt, dass die Informationsbedürfnisse individueller Anspruchsgruppen nicht mehr befriedigt werden können. Die Ansprüche an Datensammlungs- und Aufbereitungs-prozesse steigen und stellen Unter-nehmen im Bereich Informationstechno-logie vor zahlreiche Herausforderungen.

Für berichterstattende Unternehmen bedeutet dies deshalb zukünftig noch mehr als heute, dass zur Gewähr-leistung einer effektiven und effizienten Kommunikation Klarheit betreffend relevanter Anspruchsgruppen und deren zu berücksichtigenden Informa-tionsbedürfnisse geschaffen werden muss.

Regulierung und StandardsRegulierung wird durch die Gesetzgeber in zunehmendem Masse gezielt im Be-reich Offenlegung und Berichterstattung eingesetzt, um Verhaltensänderungen von Unternehmen herbeizuführen. Aktuelle nationale Beispiele dafür sind der im Rahmen der Minderinitiative eingeführte Vergütungsbericht oder die kürzlich diskutierten Offenlegungspflich-ten zum Frauenanteil in Verwaltungs-räten, welche auf der Hoffnung einer transformativen Wirkung solcher Vor-schriften gründen. International lässt sich ebenfalls eine starke Zunahme an transparenzbezogenen Vorschriften und Initiativen erkennen – Offenlegung zu «Konflikt-Mineralien» oder unter-nehmerischer Verantwortung in der EU sind Beispiele dafür. Die Regulierung durch Behörden und Börsen, aber auch die freiwilligen Initiativen privater und überstaatlicher Organisationen haben in den vergangenen Jahren einen Boom erlebt, wie die vorstehende Grafik mit Bezug zu Nachhaltigkeitsinitiativen zeigt.

B E S S E R E G E S C H Ä F T S B E R I C HT E RSTAT T U N G

Quelle: Carrots and sticks, KPMG Advisory N.V., Global Reporting Initiative, Unit for Corporate Governance in Africa, 2013

Bestimmungen zu nicht-finanzieller Berichterstattung bevorstehend / in Einführung

Aufsichtsbehörden: Zwingende Vorschriften und Empfehlungen zu nicht-finanzieller Berichterstattung für bestimmte kotierte Unternehmen

Lokale Gesetzgebung: Zwingende Weisungen / Regulierung zu nicht- finanzieller Berichterstattung und /oder Kennzahlen für ausgewählte Unternehmen

Aufsichtsbehörden & Lokale Gesetz-gebung: Zwingende Vorschriften und Empfehlungen für Unternehmen zu nicht-finanzieller Berichterstattung

NICHT FINANZIELLE BERICHTERSTATTUNG WELTWEITE INITIATIVEN

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Clarity on Business Reporting

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Ob sich dieses Framework letztendlich etablieren kann, ist vorläufig unklar. Die darin enthaltenen Ideen können aber als Wegweiser und Inspiration für Ent-wicklungen im Geschäftsbericht dienen und stellen grundsätzlich berechtigte Forderungen an die Berichterstattung.

Denn: «Das Wichtigste (...) ist, dass das Publikum nicht einschläft», hielt Alfred Hitchcock einmal fest. Ein Leitsatz,

welchen sich auch Berichtersteller zu Herzen nehmen dürfen. Wo sonst als im Geschäftsbericht können Unternehmen ihre Geschichte erzählen? Rein Compli-ance-getriebene Berichte laufen Gefahr, dieses Ziel zu verfehlen. Inhalte dürfen durchaus ausgelagert und können mit technischen Hilfsmitteln verbunden werden. Entlastung und Fokussierung sind dadurch einfach möglich.

Steigerung der Effizienz des BerichterstattungsprozessesÜblicherweise sind sich Unternehmen der vollständigen Kosten und der zeitli-chen Abhängigkeiten der Berichterstat-

tung nicht bewusst. Eine Analyse mit Fokus auf Effektivität und Effizienz beginnt dabei sinnvollerweise durch Erhöhung von Transparenz. Dabei sind die Kosten aller in der Berichterstattung involvierten Fachkräfte, Infrastrukturen und Drittanbieter zu berücksichtigen. Diese werden primär durch Inhalte der Berichterstattung getrieben, da sie schliesslich die Erstellung definierter Berichtsinhalte zum Ziel haben. Die Eli-

mination von überflüssigen Inhal-ten könnte darum bereits einen wesentlichen Beitrag leisten. Intransparent sind insbesondere diejenigen Kosten, welche sich aus den strukturellen und prozes-sualen Gegebenheiten und deren historischer Entwicklung ergeben. In vielen Konzernen ist die Anzahl Gruppengesell-schaften mit entsprechenden Berichterstattungspflichten (und Ressourcen) über die Jahre gewachsen – Potentiale für die Erbringung von gemeinsamen Dienstleistungen im administra-tiven Bereich (Shared Service Centers) und andere Effizienz-steigerungsmassnahmen wurden bislang oft nicht systematisch analysiert.

Auch Reporting-Prozesse und interne Kontrollsysteme sind vielfach verstaubt. Nur selten verfügen Unternehmen über weltweit oder regional vollständig inte-grierte Technologieplattformen, welche die effiziente Rapportierung aller Berichts-inhalte (finanziell und nicht-finanziell) ermöglichen. Dies, obwohl die Effizienz-steigerungspotentiale auf der Hand liegen und nicht nur den Informations-aufbereitungsprozess, sondern auch entsprechende Kontrollsysteme und den Umfang von Arbeiten der internen und externen Revisoren betreffen. Die Inte-gration von Prozessen und IT-Systemen ist darum äusserst empfehlenswert.

Die Ansprüche an die Unternehmens-berichterstattung verändern sich: Erhöhte Ansprüche an Inhalte und Ge-schwindigkeit bei gleichzeitig höherer Verlässlichkeit der Daten zu gleich-bleibenden (oder sinkenden) Kosten scheinen dabei vorerst diametrale Gegensätze zu sein.

Bereits vorhandene Ideen zur Verbes-serung der Unternehmensbericht-erstattung zeigen auf, wo der Weg hinführen könnte.

Optimierung des Nutzens unternehmerischer Bericht-erstattungVerminderung von Doppelspurig-keiten und Reduktion von Inhal-ten liegen als offensichtlicher Startpunkt auf der Hand. Doch Kürzungen alleine werden nicht den Grad der gewünschten Verbesserungen herbeiführen. Ein wichtiger Gedankenschritt bei der Konzeptionierung von Berichtsinhalten, welcher zu Be-ginn eines jeden Verbesserungs-projektes stehen sollte, ist die Frage nach dem Zielpublikum. Wen will man ansprechen? Ist der gewählte Standard adres-satengerecht?

Für die Entwicklung des Geschäfts-berichts zeigt das vom International Integrated Reporting Council (IIRC) Ende 2013 veröffentlichte Integrated Reporting Framework einen möglichen Weg auf. Mit Blick auf die Informations-bedürfnisse von Kapitalgebern fordert es einen vermehrten Fokus auf Strategie und Geschäftsmodell, eine Verknüpfung von finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, welche die Zusammenhänge und Fortschritte bei der Erreichung der strategischen Ziel-setzungen erklären, und eine vermehrt zukunftsorientierte Kommunikation.

BESSERE UNTERNEHMENSBERICHTERSTATTUNG SILBERSTREIFEN AM HORIZONT?

Quelle: Integrated Reporting Framework des IIRC: Inhaltselemente und Leitprinzipien, Consultation draft of the international <IR> Framework, 2013

GOVERNANCE

LEISTUNG

AUSBLICK

BUSINESS MODEL

CHANCEN UND RISIKEN

STRATEGIE UND RESSOURCEN

ZUTEILUNG

ORGANISATORISCHE ÜBERSICHT UND

EXTERNES UMFELD

Strategischer Fokus und zukünftige Orientierung | Vernetzung der Informationen |

| Zuv

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und

Vol

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it und Prägnanz |

Einbezug von Anspruchsgruppen | Einheitlichkeit und Vergleich

bark

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Page 32: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

Eine strukturierte Analyse hilft dabei, im Optimierungsprozess, fokussiert vorzugehen und Prioritäten richtig zu setzen. Die Berichterstattung liegt im Verantwortungsbereich des Verwaltungsrates und der Unternehmensleitung. Durch ein gezieltes Change Management mit Fokus auf eine effiziente und effektive Kommunikation können wesentliche Zeit- und Kostenersparnisse und gleichzeitig inhaltliche sowie qualitative Verbesserungen erzielt werden. Für eine ambitionierte Unter-nehmensleitung bietet sich damit die Chance, nicht nur verloren gegangene Leser ihres Geschäftsberichts zurück-zugewinnen, sondern dies auch noch zu tieferen Erstellungs-kosten zu tun und durch verbesserte Informationsvermittlung bei Kapitalgebern zu punkten.

ZEIT FÜR STRUKTURIERTES CHANGE MANAGEMENT

1 TRANSPARENZ

2 ANFORDERUNGEN

3 ENTWICKLUNGSPLAN

4 UMSETZUNG

1. Transparenz: Schaffung von Trans-parenz zu Kosten und Zeitaufwand für Berichterstattungen erhöhen.

2. Anforderungen: Zielgruppe der Berichte definieren; so können die den Interessengruppen entsprechenden Minimalinhalte sowie die rechtlichen und regulatorischen Anforderungen definiert werden.

3. Entwicklungsplan: Solide Szenarien definieren, wie Berichte in Bezug auf Inhalt, Struktur, Prozesse und IT-Infra-struktur optimiert werden können, unter Berücksichtigung von Kosten und Zeitaufwand für die Berichterstattung.

4. Umsetzung: Priorisierung der Opti-mierungen aufgrund der überarbeiteten Geschäftsszenarien koordinierte Im-plementierung.

30

B E S S E R E G E S C H Ä F T S B E R I C HT E RSTAT T U N G

Page 33: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

31

Clarity on Business Reporting

Die Top 5 Fragen an den CFO

Wer sind die Adressaten des Geschäftsberichts?

Versteht ein Leser des Geschäftsberichts, wie mein Unternehmen langfristigerfolgreich sein wird und welches die Schlüsseltreiber dafür sind?

Welche Kosten entstehen gesamthaft aus der Bericht-erstattung und welches sind ihre Treiber?

Wer trägt die übergeordnete Verantwortung für die gesamte Unternehmens-berichterstattung, ihre Inhalte und die entsprechende Konsistenz publizierter Inhalte?

Wo bestehen Potentiale zur Senkung der Kosten bzw. zur Steigerung der Berichter-stattungsgeschwindigkeit entlang der Aspekte Berichts-inhalte, Struktur, Prozesseund IT-Infrastruktur?

Page 34: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

Die externen Kommunikationsanforderungen an pro­fessionelle Fondsmanager haben sich in den vergangenen Jahren rasant verändert. Wenn Wechselkurse und Roh­stoffpreise sich höchst volatil bewegen und dabei Werte in entfernten Kontinenten in Sekundenschnelle ändern können, so hat dies Ein fluss nicht nur auf das Handels­verhalten der Akteure im Kapitalmarkt, sondern auch auf deren Informations wahrnehmung und Bedarf an spezifischer Konzernkommunikation.

umfeld oder auch das Management nicht geachtet wird. Diese Debatte dauert bis zum heutigen Tag an, wobei es zunehmend zu Hybridformen zwischen aktivem und passivem Fonds-management gekommen ist.

Neue Anforderungen an die KonzernkommunikationDies macht es notwendig, die Kommuni-kationsstrategie des Konzerns auf die neuen Anforderungen des Kapitalmarktes anzupassen. Neben branchenspezifi-schen Bewertungskriterien schliesst dies den Vergleich mit internationalen Mitbe-werbern und – höchst kontrovers – eine für das Investmentkalkül professioneller Fondsmanager verständliche Ausblicks-politik mit ein. Hier gilt es, sich strate-gisch im Markt auszudifferenzieren und Investoren auf zukünftige Wachstums-raten und Marktanteile hinzuweisen, die in der finanztechnischen Analyse derer Modelle nachvollziehbar sind.

Wechselkursen bis hin zu politischen Umwälzungen. Trotz dieser jüngsten digitalen Revolution folgt die endgültige Investmententscheidung jedoch auch weiterhin oftmals erst nach einem persönlichen Treffen mit den relevanten Entscheidungsträgern des Konzerns.

Ein prägnanter Einschnitt im Aktien-handel wurde durch die Bankenkrise im Jahre 2008 eingeleitet. Nachdem es zu solch massiven Kursverlusten über eine sehr kurze Zeitperiode gekommen war, wurde das aktive Fondsmanagement zunehmend in Frage gestellt, sprich die bewusste und durch detaillierte Analyse getriebene Selektion von Aktientiteln, um eine höhere Performance gegenüber den Leitindizes zu erzielen. Plötzlich gewann das passive Investment an dominantem Einfluss, wonach algo-rithmische Modelle in die Computer-programme eingegeben werden und auf qualitative Faktoren wie das Markt-

iese Anforderungen wurden da-bei nicht nur von umfassenden regulatorischen Bestimmungen

nach der Bankenkrise im Jahre 2008 getrieben, sondern vor allem auch durch die Einführung neuer Technologien im Aktienhandel, die der zeitnahen Ver-arbeitung von sehr komplexen und globalen Informationsströmen bedürfen.

Während institutionelle Investoren dabei zunehmend hochkarätige Computer-programme entwickelt haben, so sind sie sich der Gefahren der Überflutung mit Information sehr bewusst und versuchen immer wieder, in deren Markt- und Aktienanalyse sprichwörtlich die «Spreu vom Weizen» zu trennen. Abhängig von der Investmentphiloso-phie des Fonds werden dann die Computerprogramme nach speziellen Kennzahlen eingestellt. Diese speisen die Modelle mit konkreten Markterwar-tungen zu Zinsraten, Ölpreisen und

Kommunikation mit institutionellen Investoren im digitalen Zeitalter?

D

B E S S E R E G E S C H Ä F T S B E R I C HT E RSTAT T U N G

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Page 35: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

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Clarity on Business Reporting

marktes in die Konzernkommunikation integriert wurden.

«Best Practice» im aktiven FondsmanagementZur jüngsten «Best Practice» in der Un-ternehmenskommunikation gegenüber aktiven Fondsmanagern zählen dabei zunehmend Themen wie Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung, Vorstands-vergütung und selbst Rekrutierung des Managements. Institutionelle Investoren müssen sich immer mehr vor ihren eigenen Kunden rechtfertigen, ob und in welchem Umfang sie in gute

«Corporate Citizen» investiert haben und damit in ihrem professionellen Alltag nicht mehr ausschliesslich einer puren Gewinnmaximierung folgen.

Vor allem Governance-getriebene Fonds wie Norges, Fidelity und Henderson legen dabei zunehmend Wert auf aktive Einflussnahme auf strategische Entschei-dungen des Managements, die gegen Ethik (Kinderarbeit), soziale Verantwor-tung und Nachhaltigkeit verstossen. Der norwegische Staatsfonds Norges, der gleichzeitig das grösste Fonds-managementhaus in Europa darstellt,

hat dabei seit vielen Jahren nicht nur eine schwarze Liste von Branchen (Waffenproduktion, Wettspiel, Tabak, Al-kohol), sondern auch von diktatorischen und korrupten Regimen zusammen-gestellt, in die er sich über aktives Aktieninvestment nicht engagieren will. Die nachhaltige Kommunikation von Norges gegenüber den investierten Unternehmen ging jüngst noch einen Schritt weiter, indem der Fonds in Zukunft nicht nur selektiv dessen Abstimmungsentscheidungen im Vorfeld einer Hauptversammlung veröffent-lichen, sondern auch eine stärkere

Repräsentanz in den Aufsichts-gremien fordern wird.

Diese Form der Kommunikation ist momentan noch im Anfangs-stadium, da sie mehrheitlich mit qualitativen Argumenten geführt wird. Aufgrund dessen, dass diese Art von Informationen sehr schwer quantifizierbar ist, lassen sie sich in den Modellen professioneller Anleger momen-tan kaum darstellen. Das Konzept des «Integrated Reporting» schreckt dabei noch sehr viele Fondsmanager ab, da instinktiv eine neuerliche Überhäufung mit Informationen erwartet wird. Hier gilt es, zuallererst neue digitale Modelle des Reporting zu finden, durch die Investoren leicht navigieren und alle rele-vanten Daten einfach und sehr schnell finden können, um sie

für ihre Modelle zu verwenden.

Die grössten Ressentiments werden da-bei im Kapitalmarkt von jenen Konzernen erzeugt, die das Format des Reporting sehr häufig ändern und dabei entweder einen sinnvollen Vergleich zu den vorher-gehenden Quartalen unmöglich machen oder gar durch unerwartete Einmal-effekte die Vermutung darlegen, eine schwache Performance verstecken zu wollen. Der Kapitalmarkt scheut zualler-erst negative Überraschungen und zeigt in solchen Situationen eine über-schnelle Reaktion des Verkaufs an Aktien. Ein Aktienkauf sollte daher von Seiten des Konzerns zuallererst als Zeichen des Vertrauens gesehen werden. Mit diesem Vertrauen muss nicht nur in der Kommunikationspolitik, sondern auch der Beziehungs-pflege zu institutionellen Eigentümern höchst feinfühlig umgegangen werden.

Da professionelle Fondsmanager zuallererst Geschäftsentwicklun-gen nach vorn projizieren wollen, können historische Bilanzzahlen nur ein begrenztes Indiz für de-ren Analyse sein. Einen weitaus stärkeren Einfluss kann das Management jedoch durch Offen-legung von Veränderungen in den laufenden Steuerregimen oder auch Restrukturierungs-programmen haben, die sich in die Modelle der Investoren und damit deren Zukunftserwartun-gen einbauen lassen. Oftmals laufen Kostensenkungs-programme nicht nur über mehrere Jahre, sondern überschneiden sich auch beim Wechsel der Unternehmens-führung oder gar der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Nur die wenigsten Konzerne sprechen offen über die eigent-lichen Kosten eines Einsparungs-programmes und sind in der Lage, transparent über das Erreichte zu berich-ten. Schliesslich werden zunehmend auch Sensitivitätsanalysen zu möglichen Wechselkursentwicklungen, Pensions-defiziten oder auch Impairment-Tests nachgefragt, die mehrheitlich durch die Rechnungslegungsstandards und zum Teil durch Druck seitens des Kapital-

Zur jüngsten «Best Practice» in der

Unternehmens­kommunikation

gegenüber aktiven Fondsmanagern zählen

dabei zunehmend Themen wie

Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung,

Vorstandsvergütung und selbst Rekrutierung

des Managements.

Dr. Peter KirkowDirektor KPMG-Makinson Cowell

Page 36: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

Teodor PistaluData & Analytics

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DAS POTENTIAL NEUER INFORMATIONS-

TECHNOLOGIENEntwicklungen und Innovationen im Bereich der Informations­technologie haben in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum eine einzigartige und transformative Wirkung auf Geschäfts­

modelle und Prozessabläufe sowie auf Interaktionen mit Stakeholdern entfaltet. Die rasante Entwicklung stellt Unternehmen vor gewaltige Herausforderungen und erhöht die Ansprüche an Fähigkeiten im Um­gang mit IT und vernetztes Denken.

Die Wirkung von neuen Distributionswegen, wie zum Beispiel via Social Media,

Onlineberichterstattung und individuell erstellbaren Berichts­inhalten, auf die Unternehmens­kommunikation ist bereits heute erkennbar. Das volle Potential

liegt allerdings oft noch brach, und dessen Nutzung erfordert einen strukturierten Ansatz und ein

besseres Verständnis der Kosten und des Nutzens der eingesetzten Informations­technologie. «Besser und schneller» – ein Leitsatz, welcher als Maxime für die Entwicklung der Berichterstattung und der unterstützenden IT­Infrastruktur gelten darf und auch die Erwartungen von Investoren an die Berichterstattung von Unternehmen reflektiert.

BESSER UND SCHNELLER

B E S S E R E G E S C H Ä F T S B E R I C HT E RSTAT T U N G

Page 37: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

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Clarity on Business Reporting

Ein Ende der Trends «Mobile Technolo­gien» und «Big Data und Analytics» ist nicht in Sicht. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ende 2014 überstieg die Anzahl mobil verbundener Geräte die Anzahl Menschen auf dem Planeten. Prognosen gehen von einem Anstieg auf bis zu 11,5 Milliarden solch mobiler Geräte bis 2019 aus.

Auch die Strukturen von Unternehmen haben sich im selben Zeitraum stark ver­ändert. Der Kommunikation zwischen den verschiedenen teilnehmenden Akteuren und der Auswertung gewonn­ener Informationen und Daten kommt in der globalisierten Wirtschaft eine erhöhte Bedeutung zu.

Was hat dies mit Business Reporting zu tun? Mit Blick auf die interne Bericht­erstattung ist klar, dass Realtime­Infor­mationen und die Möglichkeit, diese benutzerdefiniert aufzubereiten, Unter­nehmen helfen, agiler zu werden und rascher auf Marktveränderungen zu reagieren. Zahlreiche Unternehmen haben die Entwicklungen als Möglich­keit zur Differenzierung und Schaffung

von Wettbewerbsvorteilen bereits erkannt. 2014 wurden gemäss einer Studie von IDC (International Data Corporation) für Analysedienstleistungen und den damit verbundenen Produkten USD 51,6 Mrd. investiert, wobei davon auszugehen ist, dass diese Zahl über die nächsten Jahre weiter stark ansteigen wird. Für Unternehmen ergeben sich aus der Datenflut Chancen, aber auch grosse Herausforderungen, wie zum Beispiel im Bereich Daten sicherheit. Ebenso sind schlummernde Effizienz­gewinne und Verbesserungsmöglich­keiten im Bereich der Aufarbeitung, Nutzung und das zur Verfügung stellen von Informationen, kurz: effektivere und effizientere Berichterstattung, ein lohnender Anlass für eine tiefgreifende Analyse der Potentiale.

Die gleichen Argumente gelten auch für das externe Reporting. Investoren wünschen sich zeitnahen Zugang zu entscheidungsrelevanten Informationen. Die Geschwindigkeit und Relevanz wird dabei auch als Qualitätsmerkmal für entsprechende Managementprozesse wahrgenommen.

Technologische Entwicklung mit Einfluss auf interne und externe BerichterstattungMit dem Erfolg von Smartphones, Tablets und stetig neuen technolo­gischen Entwicklungen, welche das Leben von Anwendern und Geschäfts­modelle von Unternehmen stark beeinflussen und verändern, werden uns auch immer wieder die Anfänge des Megatrends der digitalen Transformation und Verknüpfung vor Augen geführt. Raumfüllende, unförmige Maschinen, die vergleichsweise banale Kalkulatio­nen durchführen konnten, standen am Anfang eines Trends, der in einer relativ kurzen Zeitspanne von 20 Jahren durch die Steigerung der Leistung und die Verknüpfung der Anwender zu einem Rückgrat der Gesellschaft und der unternehmerischen Wertschöpfung und Produktionsprozesse avancierte. Die Verbindung von Personen und Netz­werken untereinander oder von Maschi­ne zu Maschine hat rasch zu einem starken Anstieg der gewonnenen Daten und zu neuen Wegen geführt, um daraus Wert zu generieren.

Geschäftlicher IP-Verkehr, 2010 – 2015

Geschäftlicher Internetverkehr Geschäftlich verwalteter IP-Verkehr Geschäftlicher Mobilverkehr

2010

12

10

8

6

4

2

020142011 20152012 Jahr2013

Exabytes

IP: Internet Protokoll

Quelle: NTT Com Global Watch, Volume 2

Page 38: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

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Die sich aus den Entwicklungen im IT­ Bereich mit Bezug zur unternehme­rischen Berichterstattung ergebenden Chancen sind zahlreich. Mit Blick auf inhaltliche Verbesserungen ermöglichen zielgerichtete Datenanalysen unter anderem:

• verbesserte Informationen zu rele­vanten Stakeholdergruppen sowie Lesern von Berichten. Daraus folgt die Erstellung von spezifischen Leserprofilen und Inhalten,

• ein grösseres Verständnis des unter­nehmerischen Umfelds und ent­sprechend ausgerichtete Berichte

• und die Distribution von qualitativ hochwertigeren Informationen an spezifische Leserprofile.

Auch die Kommunikationskanäle selbst sind einem Veränderungsprozess aus­gesetzt, wobei die Berichterstattung auf Onlineplattformen an Bedeutung ge­winnt. Zunehmend nutzen Unternehmen auch die Vorteile der Automatisierung

in Prozessen und Schnittstellen aus, um Effizienzgewinne zu realisieren. In­teraktivität ist ein Schlüssel zum Erfolg, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass die richtigen Informationen beim Publikum ankommen. Diese ermöglicht dem Leser ad­hoc Analysen durchzufüh­ren und je nach Präferenz in die Tiefe zu gehen und neue Zusammenhänge zu ent­decken, was die Ansprüche an integrierte Prozesse und Denkweisen erhöht.

Die Voraussetzungen für verlässliche, benutzergerechte und rasch produzierte Informationen werden bereits früh in der Entstehungsphase geschaffen. Die Verminderung von Schnittstellen und Integration verschiedener Infrastrukturen ermöglichen effizientere Abläufe, ver­mindern Fehleranfälligkeit und erhöhen ausserdem die Möglichkeiten effektiver und automatisierter Auswertungen, sowie das Design und die Einführung von kontinuierlichen Kontrollmechanis­men mit wesentlichen Auswirkungen auch auf interne und externe Kosten, beispielsweise durch effizientere Prozess­abläufe und Prüfverfahren.

Allerdings sind Unternehmen dies­bezüglich zurückhaltend, da sie die Preisgabe von wettbewerbssensitiven Daten fürchten und die Verlässlichkeit aller Daten schwierig sicherzustellen ist. Generell sind die Möglichkeiten der Informationstechnologien im Bereich der Berichterstattung oft noch nicht ausgelotet.

Neue Handlungsfelder und ChancenIn der Realität sind die Portfolios von IT­Verantwortlichen, in Abhängigkeit der verschiedenen Bedürfnisse interner Stakeholder, organisch gewachsen. Investitionen in ERP, CRM, Zulieferer­automatisierung, sowie die Integration von Mergern und Akquisitionen oder auch nicht­finanzielle Informationsflüsse haben dazu geführt, dass je nach In­dustrie die IT­Kosten 2 – 12 % vom Umsatz betragen, oft ohne dass eine ent sprechende finanzielle Verantwortung besteht. Meist fehlen Messkriterien, auch für den teilweise schwer quantifi­zierbaren Nutzen der IT und Daten, was dazu führt, dass viele Redundanzen, Überkapazitäten oder Unternutzungen bestehen.

B E S S E R E G E S C H Ä F T S B E R I C HT E RSTAT T U N G

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Clarity on Business Reporting

Transparenz zu Kosten, Servicelevels, Risiken und benötigten IT Ressourcen sind ein weiterer wichtiger Eckpfeiler. Wertsteigerungen sind in der Folge durch Fokus auf Effizienz und Effek­tivitätssteigerungen von Technologien und entsprechenden Zuliefererketten möglich, wobei Applikations­, Infra­struktur­ und Investmentportfolios, sowie Zuliefererbeziehungen unter die Lupe genommen werden sollten. Als Folge resultieren ein verbessertes und rationaleres Management des IT Portfolios und eine informierte Ent­scheidungsfindung.

Durch einen langfristigen Kulturwechsel, in welchem IT­Überlegungen in eine ge­samthafte Betrachtung der Entwicklung der unternehmerischen Berichterstattung und Kommunikation integriert werden, wird nachhaltig Wert geschaffen. Ein Plan zur Entwicklung der eigenen Berichterstattung muss in jedem Fall auch der IT Aufmerksamkeit widmen – durch gezielte und gesamthafte Be­trachtungen können Berichte so ent­wickelt werden, dass diese inhaltlich effektiver, besser und kostengünstiger produziert werden – ein Gewinn für alle Beteiligten.

Die zeitgerechte Verfügbarkeit von Daten kann durch die laufende Generie­rung und Ausrichtung auf das Zielpub­likum ebenfalls beschleunigt werden – ein Vorteil, welcher durch Investoren zunehmend als Indikation für gute Governance mit positiven Auswirkungen auf das Rating gewertet wird.

Vorwärts in die Zukunft – Analyse mit Fokus auf verbesserte UnternehmenskommunikationEin erfolgreicher Transformations­prozess verlangt nach einem diszi­plinierten und strukturierten Ansatz. Vision, Zielsetzung und die Bedürfnisse der operativen Einheiten müssen klar definiert werden. Die Klärung von benötigten Informationen für die Be­richterstattung, sowie Anforderungen an Relevanz, Zeitgerechtigkeit und Wesentlichkeit sind Ausgangspunkt für die weitere Analyse. Die multidiszipli­näre Zusammenarbeit mit Kommunika­tionsabteilungen und Verantwortlichen für inhaltliche Anforderungen, wie zum Beispiel Finanzabteilung, Investor Relations oder Nachhaltigkeit ist des­halb grundlegend.

TBM: Technology and Business ManagementKPMG 2014: Moving Information Technology from a Cost to an Investment

TBM Optimierungs-gebiete

Finanzmittel

Technologieportfolio

Unternehmensnachfrage

Phase 1TBM Strategie und Meilensteine

Phase 2Transparenz

Phase 3Optimierung

Phase 4Nachhaltige Wertschöpfung

Typische Schwerpunkte

− TBM Readiness Assessment, Planung und Zielsetzung− Unterstützung (Sponsoring)− Business Case− Unternehmerisches Engagement

Leitung des TBM-Prozesses und Realisierung der Wertschöpfung

Wertbestimmung und Management

Organisation und Veränderungsmanagement

Programm- und Risikomanagement

KPMG 2014: Informationstechnologie – vom Kostenfaktor zur Investition

Page 40: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

Dieser Entwicklung will das IASB nun mit einer Offenlegungsinitiative entge-gentreten. Diese hat zum Ziel, Grund-sätze zu definieren, an denen sich das IASB in Zukunft bei der Festlegung von Art und Umfang der Erläuterungen im Anhang orientieren will. In einem ersten Schritt wurden die Ersteller von IFRS- Abschlüssen in Form einer Anpassung von IAS 1 aufgefordert, Ermessen bei der Bestimmung offenzulegender Informationen anzuwenden, die Check-listen-Mentalität abzulegen bzw. unwesentliche Angaben zu löschen, auf «boilerplate disclosures» («Floskeln») zu verzichten und sich stattdessen zu überlegen, was für die Bilanzleser wirklich wichtig ist. Was das bedeutet, soll im Folgenden anhand einiger wich-tiger Offenlegungsbeispiele veranschau-licht werden:

sind dagegen nach wie vor verpflichtet, US GAAP anzuwenden. Einen weiteren Beitrag leistete im Jahr 2008 die Finanz-krise, die in der Folge zu einer Ver-schärfung der Standards im Bereich der Finanzinstrumente und des finanziellen Risikomanagements sowie der Konsoli-dierung führte. Heute schwingt das Pendel langsam wieder zurück. Das IASB hat erkannt, dass das Ausmass der offenzulegenden Informationen in den letzten Jahren überhandgenommen hat, was den Bilanzleser vom wirklich Wesentlichen ablenkt. Es hat auch festgestellt, dass viele Unternehmen aus der Erstellung der Jahresrechnung eine Compliance-Übung gemacht haben, ohne sich zu überlegen, wie die wirklich wesentlichen Ereignisse und Entwick-lungen dem Bilanzleser möglichst verständlich mitgeteilt werden können.

ie Regulierungswelle hatte vor allem zwei Gründe: Zunächst wurde sie durch die Ambition

des IASB ausgelöst, IFRS in den USA zu etablieren, was bis heute immerhin insofern gelungen ist, als Unternehmen mit Domizil ausserhalb der USA ihre Aktien in den USA mit IFRS kotieren lassen können. Amerikanische Unterneh-men, die an einer US-Börse kotiert sind,

Philipp HallauerHead of KPMG’s Audit Committee Institute 

D

ZUR RELEVANZ EINER FINANZIELLEN BERICHTERSTATTUNG

NACH IFRS

38

Die globale Rechnungslegung wird heute weit-gehend durch die International Financial Reporting Standards (IFRS) bestimmt, die vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben werden. Deren Regelungsdichte hat in den letzten Jahren stetig zugenommen, was gerade in der Schweiz zu einer Reihe von Umstellungen von IFRS auf Swiss GAAP FER geführt hat.

B E S S E R E G E S C H Ä F T S B E R I C HT E RSTAT T U N G

Page 41: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

39

Clarity on Business Reporting

In den heutigen Konzernrechnungen finden sich zahlreiche Rechnungs-legungsgrundsätze, die dem Standard selbst oder gar anderen Unternehmen abgeschrieben wurden, aber für die Unternehmung praktisch keine Relevanz haben. Beispielsweise werden detail-lierte Angaben zur Bilanzierung von Derivaten und zum Hedge Accounting gemacht, auch wenn die Unternehmung kaum Derivate beansprucht und auf Absicherungsgeschäfte weitgehend verzichtet. Andererseits wird die Bilan-zierung der oft wichtigsten Kennzahl – des Umsatzes – meist mit wenigen, standardisierten Worten abgetan, statt wie in vorstehendem Beispiel auf das konkrete Geschäftsmodell, die Eigenhei-ten der relevanten Verträge mit Kunden, die Natur der Produkte und Dienstleis-tungen und den damit verbundenen Mechanismus der Umsatzlegung näher einzugehen.

Fazit Die Unternehmung sollte sich auf die Offenlegung der wirklich wesentlichen Grundsätze beschränken und deren Anwendung konkret, mit Blick auf die Eigenheiten des Geschäftsmodells und der Branche, beschreiben.

Beispiel 1 Erläuterung der Rechnungslegungsgrundsätze (IAS 1.117)

«UmsatzerfassungErträge werden durch die Flughafen Zürich AG zu dem Zeit­punkt erfasst, wenn die Dienstleistung erbracht ist, es hin­reichend wahrscheinlich ist, dass ein wirtschaftlicher Nutzen anfallen wird und sich dieser verlässlich quantifizieren lässt. Zudem müssen die wesentlichen Chancen und Risiken auf den Dienstleistungsempfänger übergegangen sein.

Die Erträge im Segment «Flugverkehr» beinhalten insbesondere die Passagier­ und Landegebühren. Die Gebühren für die Betreuung von Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (…) fliessen ins Segment «PRM». Ins Segment «Nutzungs­entgelt» fliessen insbesondere die Entgelte für die Benutzung der zentralen Infrastruktureinrichtungen. Die Erträge im Segment «Sicherheit» enthalten im Wesentlichen die Sicher­heitsgebühren bzw. im Segment «Lärm» die Lärmgebühren. Die Erträge werden dabei unmittelbar mit der Erbringung der entsprechenden Leistung realisiert. Die Landegebühren werden dabei pro Landung entsprechend dem Gewicht des Flugzeugs in Rechnung gestellt. Die Passagiergebühren, die Entgelte für die Benützung der Gepäcksortier­ und Gepäckförderanlage sowie die Sicherheitsgebühren basieren auf der Anzahl abfliegender Passagiere. Die Basis für die Lärmgebühren bildet einerseits wiederum die Anzahl abfliegender Passagiere und andererseits eine emissionsabhängige Gebühr entsprechend dem Flugzeugtyp.

Die Erträge aus der Vermarktung und Vermietung der kommer­ziellen Infrastruktur am Flughafen (Retail, Tax & Duty Free sowie Food & Beverage, Werbeflächen, Parking, Mieten und Pachtzinsen sowie Nebenkostenverrechnungen) stellen die wesentlichen Komponenten des Segments «Nicht regulierter Geschäftsbereich» dar. Die Leistungen werden unmittelbar mit der Zurverfügungstellung der Kommerzflächen erbracht und die Erträge entsprechend realisiert. Bei Mietverträgen mit fixen Mietzinsen, die als operatives Leasing einzustufen sind, werden die Mieten linear über die Laufzeit des Mietvertrags erfasst. Bedingte Mietzahlungen (z.B. aus Umsatzmietverträgen) werden periodengerecht basierend auf den durch die Mieter erzielten Umsätzen erfasst, wobei ein Mindestmietbetrag zur Anwendung gelangen kann. Die Gesellschaft hält derzeit keine Mietverträge, die als Finanzierungsleasing zu klassieren sind.»

Aus dem Anhang der konsolidierten Jahresrechnung 2014 der Flughafen Zürich AG

Page 42: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

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Fazit Die Offenlegung von Ermes-sensentscheiden bezüglich der praktischen Umsetzung der IFRS und der wesentlichen Ermessensspielräume bei der Bewertung von Vermögens-werten und Verpflichtungen erlaubt dem Leser, die Ein-schätzungen des Managements besser zu verstehen und ein Gefühl für die Zuverlässigkeit bzw. Volatilität des Zahlen-materials zu entwickeln.

Gemäss IFRS muss eine Unternehmung Ermessensentscheide bezüglich der praktischen Anwendung von Rechnungs-legungsgrundsätzen beschreiben. Solche Fragen können beispielsweise den Zeitpunkt der Umsatz legung, die Art des Einbezugs von Allianzen oder die Unterscheidung zwischen operativem und Finanzierungsleasing betreffen. Im Weiteren sind Unsicherheiten in der Bewertung von Aktiven und Verbindlich-

keiten, die innerhalb des nächsten Geschäftsjahres zu einer wesent-lichen Korrektur führen können, zu beschreiben. Dabei sollte die Unter-nehmung die betroffenen Buchwerte aufführen und auf die spezifischen Ursachen von Bewertungsunsicher-heiten sowie die Annahmen, die die Unternehmung in Bezug auf die Beurteilung der Zukunft getroffen hat, eingehen.

Beispiel 2 Erläuterung von Bewertungsunsicherheiten und Ermessensspielräumen bei der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen (IAS 1.122 & 125)

«Die Art der Geschäftstätigkeit des Konzerns bringt es mit sich, dass viele Verkaufstransaktionen komplex strukturiert sind und aus vielen Elementen, die zu verschiedenen Zeitpunkten stattfinden, bestehen. Der Konzern ist auch Partei bei Auslizen­zierungsverträgen, die ‹Upfront›­ und ‹Milestone›­Zahlungen, verteilt über mehrere Jahre, sowie bestimmte zukünftige Verpflichtungen beinhalten. Erträge werden nur dann erfasst, sofern gemäss Beurteilung des Managements die massgeblichen Risiken und Nutzen auf den Käufer übergegangen sind, der Konzern weder an der Führung der weiteren Geschäftstätigkeiten beteiligt ist noch die tatsächliche Kontrolle über die verkauften Güter behält oder die Verpflichtungen erfüllt wurden …

Per 31. Dezember 2014 beliefen sich die Rückstellungen und passiven Rechnungsabgrenzungen des Konzerns für erwartete Waren­Retouren, Umsatzrückvergütungen und sonstige Rabatte, einschliesslich der Rückvergütungen an Medicaid in den USA und ähnlicher Rabatte in anderen Ländern, auf 2 309 Millionen Franken. Solche Schätzungen basieren auf der Analyse von vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen und historischen Entwicklungen sowie auf der Erfahrung des Konzerns.»

Aus dem Anhang der konsolidierten Jahresrechnung 2014 des Roche-Konzerns

B E S S E R E G E S C H Ä F T S B E R I C HT E RSTAT T U N G

Page 43: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

41

Clarity on Business Reporting

Fazit Die Angaben zur Werthaltigkeit des Goodwills gehören wohl zu den relevantesten Informa-tionen eines in Sachen M&A aktiven Konzerns. Je bedeuten-der die Goodwill-Position im Vergleich zum Gesamtbetrag der Aktiven oder des Eigen-kapitals, umso wichtiger ist eine detaillierte Erläuterung der Werthaltigkeit dieses im-materiellen Aktivums und der Umstände, die in Zukunft zu einem Abschreibungsbedarf führen könnten.

Beispiel 3 Offenlegung zur Werthaltigkeit des Goodwills (IAS 36)

«Aus der Werthaltigkeitsprüfung hat zum Bewertungszeitpunkt keine Wertminderung des Goodwills resultiert. Der erzielbare Betrag übersteigt den Nettobuchwert um EUR 1 164 Millionen (CHF 1 405 Millionen). Folgende Änderungen der wesentlichen Annahmen führen dazu, dass der Nutzungswert dem Netto­buchwert entspricht:

Annahme Sensitivität

Durchschnittliches jährliches Umsatzwachstum bis 2019 bei zum Businessplan unveränderter EBITDA-Marge

3,3% – 0,4%

Prognostizierte EBITDA-Marge 2019 41% 34%

Investitionsrate 2019 18% 25%

Abzinsungssatz nach Steuern 7,70% 10,20%

Langfristige Wachstumsrate 1,0% – 2,4%

… »

Aus dem Anhang der konsolidierten Jahresrechnung 2014 des Swisscom-Konzerns

Das IASB hat sich nach langen Beratun-gen vor Jahren entschieden, auf die lineare Amortisation des Goodwills zu verzichten. Das Wahlrecht unter Swiss GAAP FER, den Goodwill mit dem Eigenkapital zu verrechnen, war keine Alternative für das IASB. Die direkte Verrechnung des Goodwills mit dem Eigenkapital oder auch dessen lineare Amortisation erlauben es dem Manage-ment eines Unternehmens, den Erfolg oder Misserfolg einer Akquisition entwe-der sofort oder schrittweise in Vergessen-heit zu bringen. Das ist nicht im Sinne der Aktionäre. Deshalb ist der Goodwill gemäss IFRS 3 zu aktivieren und gemäss IAS 36 nur dann (erratisch) ab-zuschreiben, wenn ein Werthaltigkeits-test ergibt, dass der Buchwert der be-treffenden Einheit nicht mehr durch den beizu legenden Zeitwert gedeckt ist. Wird ein Goodwill unter IFRS wert-berichtigt, ist das eine sehr relevante Information, die für getrübte Aussichten bezüglich der erwarteten Erträge, für technologische Überalterung, zuneh-

mende Konkurrenz und Margendruck oder andere negative Entwicklungen stehen kann. Die Geschäftsleitung ist gefordert, im Rahmen der Offenlegung der durchgeführten Werthaltigkeits-tests jährlich über den Zustand eines früher akquirierten – sprich bezahlten – Goodwills Rechenschaft abzulegen. Dabei muss sie die wesentlichen Annahmen, die diesen Tests zugrunde liegen, wie Diskontsatz, Wachstums-raten, Margen usw., offenlegen. Im Sinne einer Sensitivitäts analyse ist aufzuzeigen, um wie viel sich diese Annahmen verändern dürfen (sofern eine solche Veränderung realistischer-weise möglich ist), dass der Buchwert der betreffenden Einheit gerade noch durch den beizulegenden Zeitwert gedeckt ist. Dies erlaubt dem Leser, das Risiko einer künftigen Werteinbusse abzuschätzen.

Page 44: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

Fazit Die Bemessung der Verpflich-tungen aus der Personalvor-sorge ist mit vielen langfristigen Annahmen verbunden, deren Änderung zu einer grossen Volatilität nicht nur des Gewinns, sondern auch des Eigenkapitals führen kann. Entsprechend wichtig ist es, dem Bilanzleser Einblick in die verschiedenen Pläne und deren Risiken zu gewähren.

Personalvorsorgepläne sind stark lokal-rechtlich geprägt. IAS 19 unterscheidet zwischen Beitrags- und Leistungs-primatsplänen einerseits und zwischen Plänen mit oder ohne ausgeschiedenem Vermögen andererseits. Der BVG-Plan in der Schweiz ist grundsätzlich beitrags-orientiert, beinhaltet aber Komponenten eines Leistungsprimats, z.B. den garan-tierten Mindestzins, die Absicherung der Risiken von Invalidität und Tod oder die Möglichkeit, das Kapital im Zeitpunkt der Pensionierung in eine Rente umzu-wandeln. Im Weiteren kann sich eine Unternehmung einer Gemeinschafts- oder Sammelstiftung anschliessen oder aber eine eigene Pensionskasse führen. IAS 19 bezweckt eine grenzüberschrei-tend vergleichbare Darstellung der

finanziellen Auswirkungen der Personal-vorsorge auf die Konzerne, in der An-nahme, dass der Arbeitgeber letztlich zu seinen Versprechungen stehen und deshalb die damit verbundenen Ver-pflichtungen vollständig in der Bilanz abbilden muss. In der Schweiz ist es allerdings so, dass im Falle eines Sanierungsbedarfs meist auch vom Arbeitnehmer ein Beitrag erwartet wird. IAS 19 begegnet diesen länderspezifi-schen Eigenheiten dadurch, dass die Charakteristiken und Risiken individuell bedeutender Vorsorgepläne im Anhang beschrieben werden müssen. Dabei wird auch eine angemessene Aufschlüsselung der relevanten Zahlen nach verschiede-nen Ländern, regulatorischen Umfeldern oder Finanzierungsmodellen verlangt.

Beispiel 4 Darstellung der Personalvorsorge im Konzern (IAS 19)

« Personalvorsorgeeinrichtungen Leistungsorientierte

VorsorgepläneAndere langfristig fällige

Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

in Mio. CHF 2014 2013 2014 2013

Barwert der fondsfinanzierten Vorsorgepläne 3 454 2 976 0 0

Fair Value des Planvermögens – 2 942 – 2 628 0 0

Unterdeckung der fondsfinanzierten Vorsorgepläne 512 348 0 0

Barwert der fondsfinanzierten Vorsorgepläne 262 239 81 64

Nettoverpflichtung der fondsfinanzierten und nicht fondsfinanzierten Vorsorgepläne

774 587 81 64

Davon:

Schweiz 201 117 0 0

Grossbritannien 162 109 0 0

Nordamerika (Vereinigte Staaten und Kanada) 72 55 59 51

Restliche Regionen / Länder 339 305 22 13

… »

Aus dem Anhang der konsolidierten Jahresrechnung 2014 des Holcim-Konzerns

42

B E S S E R E G E S C H Ä F T S B E R I C HT E RSTAT T U N G

Page 45: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

Clarity on Business Reporting

Fazit Die Offenlegung zu den Ertrags-steuern eines Konzerns gehört zu den wesentlichen Informa-tionen einer Jahresrechnung nach IFRS. Die Steuersituation eines internationalen Konzerns ist komplex. Entsprechend wertvoll sind qualitative Informationen zur Steuerquote, zu den Steuerrisiken und zu den Ermessensfragen bezüglich der Ermittlung der laufenden und latenten Steueraktiven und -verbindlichkeiten.

Beispiel 5 Offenlegung rund um die Ertragsssteuern (IAS 12)

«Analyse der Steuerbelastung

in Mio. CHF 2014 % 2013 %

Konzerngewinn vor Steuern 1 149 700

Gewichteter Steuersatz in % des Konzerngewinns vor Steuern

21,9 28,9

Erwarteter Gewinnsteueraufwand 252 202

Steuerliche Auswirkungen aus:

Neubewertungsgewinn XJ-Schindler (Xuchang) Elevator Co. Ltd.

– 25 –

Veräusserungsgewinn Projekt Mall of Switzerland 2 –

Bildung / Verwendung nicht bilanzierter steuerli-cher Verlustvorträge

– 3 4

übrige nicht steuerbare Erträge / übrige nicht abzugsfähige Aufwände

– 3 19

nicht rückforderbare Quellensteuern 16 17

übrige Differenzen 8 – 5

Total Gewinnsteuern 247 21,5 237 33,9

… Der gewichtete Steuersatz von 21,9% (Vorjahr: 28,9%) und der effektive Steuersatz von 21,5% (Vorjahr: 33,9%) wurden im Berichtsjahr durch Sondereffekte, insbesondere den Veräusserungsgewinn Projekt Mall of Switzerland und den Neubewertungs gewinn XJ­Schindler (Xuchang) Elevator Co. Ltd. (vergleiche Anmerkung 7) sowie im Vorjahr durch die Wertberichtigung Hyundai Elevator Co. Ltd. (vergleiche An­merkung 9), beeinflusst. Ohne diese Effekte hätte der gewichtete Steuersatz 23,4% (Vorjahr: 23,8%) und der effektive Steuersatz 24,7% (Vorjahr: 25,8%) betragen.»

Aus dem Anhang der konsolidierten Jahresrechnung 2014 des Schindler-Konzerns

Ertragssteuern umfassen laufende und latente Gewinnsteuern. Die Überleitung von der erwarteten zur effektiven Steuerbelastung zeigt, aufgrund welcher Gegebenheiten und allfälliger Sonder-einflüsse eine Unternehmung mit höheren oder tieferen Steuern im Ver-gleich zu dem, aufgrund ihres Domizils oder im Konzerndurchschnitt, erwarteten Steuersatz konfrontiert ist. Abweichun-gen können in Form von steuerbefreiten Gewinnen, steuerlich nicht abzugs-fähigen Aufwendungen, Auswirkungen

von Betriebsprüfungen (Nachzahlungen) oder der Verrechnung nicht bilanzierter Verlustvorträge auftreten. Die quantita-tive Darstellung dieser Überleitung genügt zwar den Anforderungen des Standards, eine qualitative Beschreibung der wesentlichen Effekte hilft dem Leser aber bei deren Interpretation. Angesichts der aktuellen öffentlichen Diskussion um Steuermoral und -ge-rechtigkeit sind weitere Ausführungen zur Steuerquote des Konzerns, wie sie zustande kommt, wie nachhaltig sie ist

und wo die wesentlichen Steuern anfallen, von zunehmendem Interesse für den Bilanzleser. Ebenso relevant sind Ermessensfragen bei der Beurteilung wesentlicher Steuerrisiken und der Bilanzierung entsprechender Steuer-verpflichtungen. Eine wichtige Offen-legung betrifft die erwartete Nutzung von Verlustvorträgen. Aus dem Anhang geht der Betrag der nicht aktivierten Steuervorteile von Verlustvorträgen hervor, gestaffelt nach deren Verfall. Diese widerspiegeln das künftige Steuerersparnispotenzial, das in Form der Verrechnung dieser Verluste mit zukünftigen steuerbaren Gewinnen zur Verfügung steht. In der Überleitung vom erwarteten zum effektiven Steuer-satz erfährt der Leser, ob im betreffenden Geschäftsjahr steuerliche Verlustvorträge aus Vorjahren, deren steuerlicher Nutzen bislang nicht aktiviert war, gewinn-bringend genutzt (d.h. mit laufenden Gewinnen für Steuerzwecke verrechnet) werden konnten. Andererseits muss ein Unternehmen im Anhang begründen, wenn es ein latentes Steueraktivum bilanziert, das von zukünftigen Gewinnen abhängt, obwohl sich die betreffende Konzerngesellschaft in einer Verlust-phase befindet.

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Konzept und RedaktionMareva Freites Lecerf & Isabelle Maag, KPMG AG

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DruckGfK, Hergiswil

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Juni 2015

GeschäftsberichteLesen und verstehen

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1

Geschäftsberichte lesen und verstehen

1

GeschäftsberichteLesen und verstehen

I N H A LT

F R AG E N U N D A N T WO RT E N

2 Rechnungslegung in der Schweiz

5 Geschäftsbericht

7 Berichterstattung über die Corporate Governance sowie Transparenz betreffend Management vergütungen und -beteiligungen

11 Bilanz

17 Erfolgsrechnung / Gesamtergebnisrechnung

25 Eigenkapitalnachweis

28 Geldflussrechnung

31 Anhang

36 Revisionsstelle

4 1 KO N TA K T E & I M P R E S S U M

Page 54: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

2

Rechnungslegung in der SchweizAllgemeine Fragen und Antworten

FRAGEN UND ANTWORTEN

Die Bestimmungen zur Rechnungslegung sind im schweizerischen Gesetz traditionsgemäss knapp gehalten. Nur börsenkotierte Gesellschaften, Grossgenossenschaften und grosse Stiftungen müssen ihre Jahresrechnung bzw. Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard zur Rechnungslegung erstellen.

Wie ist die Rechnungslegung in der Schweiz geregelt?Die obligationenrechtlichen Bestimmungen des OR 1991 umfassten Art. 660 bis 670 und waren Teil des Aktienrechts. Ende 2011 hat das Parlament neue rechtsformunabhängige Bestimmungen zur Rechnungs-legung (sog. Rechnungslegungsrecht) verabschiedet. Diese sind zum ersten Mal für das Geschäftsjahr 2015 anzuwenden. In den allgemeinen Bestimmungen des Rechnungslegungsrechts werden die Fortführungs-annahme («going concern») und die sachlichen und zeitlichen Abgrenzungen («accrual accounting») als Grundlagen der Rechnungslegung aufgeführt. Weiter sind Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung und Rechnungslegung, Darstellung, Währung und Sprache der Jahresrechnung geregelt. Das Rechnungslegungs-recht enthält darüber hinaus vorwiegend Vorschriften, die sich auf die Jahresrechnung (Einzelabschluss) beziehen. Eine Pflicht zum Erstellen einer Konzernrechnung resul-tiert, wenn eine juristische Person eine oder mehrere andere Unternehmen kontrolliert. Kleine Konzerne kön-nen sich aufgrund von Grössenkriterien von dieser Pflicht befreien. Eine Rechnungslegung nach «true and fair view» wird nur verlangt für Abschlüsse von kotierten Gesellschaften, Grossgenossenschaften und grossen Stiftungen. Die SIX Swiss Exchange anerkennt in Abhängig keit der Segmente die Anwendung von Swiss GAAP FER, IFRS oder US GAAP.

Welche Unternehmen sind vom (neuen) Rechnungs-legungsrecht betroffen?Die neuen Bestimmungen bilden den 32. Titel des Obligationenrechts und sind daher rechtsformunabhängig ausgestaltet. Sie sind von allen juristischen Personen anzuwenden. Weiter müssen Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Umsatzerlös von mindestens CHF 500‘000 die neuen Bestimmungen umsetzen. Für grössere Unternehmen, Publikums-gesellschaften, Grossgenossenschaften, bedeutende Stiftungen sowie zur Konzernrechnung bestehen zusätz liche Vorschriften.

Gemäss den Übergangsbestimmungen finden die Gesetzesbestimmungen erstmals Anwendung für das Geschäftsjahr 2015 (bzw. 2016 für Konzernrechnungen).

Welches sind für alle Unternehmen relevante Änderungen des (neuen) Rechnungslegungsrechts in Bezug auf den Einzelabschluss?Zu den Neuerungen gehört die Möglichkeit, Buchführung und Rechnungslegung in einer für die Geschäftstätigkeit wesentlichen Fremdwährung zu führen. Die Mindest-gliederung der Bilanz und der Erfolgsrechnung unter-scheidet sich von den früheren Bestimmungen nicht wesentlich. Bei den Offenlegungen im Anhang gibt es einige Neuerungen, die aber nicht alle Unternehmen gleichermassen betreffen. Dazu gehört der Ausweis von Eventualverbindlichkeiten, wesentlichen Ereignissen nach dem Bilanzstichtag und zu Zuteilungen von Aktien oder Optionen aus Beteiligungsprogrammen. Darüber hinaus soll der Anhang die anderen Bestandteile der

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3

Jahresrechnung erläutern. Die Bewertung richtet sich wie bisher an den Anschaffungs- oder Herstellungskosten aus. Eingang in das Gesetz gefunden hat der Grundsatz der Einzelbewertung für wesentliche Aktiven und Verbindlichkeiten. Neu ist, dass Aktiven mit einem Börsenkurs oder einem anderen beobachtbaren Markt-preis in einem aktiven Markt zu diesem Marktpreis oder Börsenkurs bewertet werden können. Die Möglich-keit, stille Reserven durch Überabschreibungen oder durch Rückstellungen beispielsweise für das dauernde Gedeihen der Unternehmung zu bilden, ist für den steuerlich massgeblichen Einzelabschluss unverändert beibehalten worden.

Welche Anforderungen müssen grössere Unter-nehmen zusätzlich erfüllen?Wirtschaftlich bedeutend ist ein Unternehmen, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Jahren zwei der drei folgenden Grössenkriterien überschreitet: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatzerlös CHF 40 Mio., 250 Vollzeit-stellen im Jahresdurchschnitt. Solche Gesellschaften unterliegen der ordentlichen Revision und gelten als grössere Unternehmen. Diese müssen zusätzlich eine Geldflussrechnung und einen Lagebericht erstellen und weitere Offenlegungen im Anhang machen. Eine Rechnungslegung unter Einbezug der zusätzlichen Anforderungen können qualifizierte Minderheiten (z.B. 10% Grundkapital vertretend) auch dann verlangen, wenn die Gesellschaft die Grössenkriterien für grössere Unternehmen nicht erreicht.

Welche Unternehmen müssen eine Konzernrechnung erstellen?Falls eine juristische Person ein oder mehrere Unterneh-men kontrolliert, muss eine Konzernrechnung erstellt werden. Aufgrund der rechtsformneutralen Ausgestal-tung sind neben der Aktiengesellschaft und der GmbH neu auch Genossenschaften, Vereine und Stiftungen konsolidierungspflichtig. Eine Befreiung von dieser Pflicht ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

• Zwei der drei Grössenkriterien (Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatzerlös CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt) werden auf konsolidierter Basis in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht überschritten,

• die kontrollierende Muttergesellschaft legt eine gleich-wertige Konzernrechnung vor,

• und die Pflicht zur Erstellung einer Konzernrechnung wird an ein kontrolliertes Unternehmen übertragen (möglich nur für Vereine, Stiftungen und Genossen-schaften).

Eine Konzernrechnung ist dennoch zu erstellen, falls es für die zuverlässige Beurteilung der wirtschaftlichen Lage notwendig ist oder falls Minderheiten oder die Stiftungsaufsichtsbehörde dies verlangen.

In Bezug auf Konzernrechnungen sind grundlegende Neuerungen im neuen Rechnungslegungsrecht aus-geblieben. Nur für Konzernrechnungen von kotierten Gesellschaften, von Genossenschaften mit mindestens 2000 Genossenschaftern und von ordentlich zu revidie-renden Stiftungen ist die Anwendung eines anerkannten Standards zur Rechnungslegung (und damit das «true and fair view»-Prinzip) gesetzlich verankert worden. Für alle anderen Konzernrechnungen schreibt das Gesetz weiterhin nur die Anwendung von Grundsätzen ordnungsmässiger Rechnungslegung vor. Damit dürften sog. Buchwertkonsolidierungen, denen kein anerkannter Rechnungslegungsstandard zugrunde liegt und die stille Reserven enthalten können, weiterhin verbreitet Anwendung finden. Allerdings bestehen auch zwischen den anerkannten Standards bedeutende Unterschiede und innerhalb eines Regelwerks gewisse Wahlrechte, weshalb ein genaues Studium der durch den Konzern angewandten und im Anhang offengelegten Rechnungs-legungsgrundsätze bei allen Konzernrechnungen erforder-lich ist.

Welche Unternehmen müssen einen Abschluss nach «true and fair view» erstellen?Börsenkotierte Gesellschaften, Genossenschaften mit über 2000 Genossenschaftern und Stiftungen, welche ordentlich revidiert werden, müssen einen Einzel-abschluss nach einem anerkannten Standard zur Rech-nungslegung erstellen (zusätzlich zum Abschluss nach den allgemeinen Bestimmungen). Solche Standards folgen dem Prinzip «true and fair view». Der Bundesrat hat entschieden, dass folgende Standards anerkannt werden: Swiss GAAP FER, IFRS for SMEs, IFRS, US GAAP und IPSAS ebenso wie die gleichgestellten Rechnungslegungsvorschriften der FINMA. Im Sinne der Stärkung von Minderheiten (u.a. mit 20% Grundkapital) können diese die Erstellung eines Abschlusses nach anerkanntem Standard zur Rechnungslegung verlangen. Wenn ein Unternehmen bereits eine Konzernrechnung nach einem anerkannten Standard erstellt, kann es auf den zusätzlichen Einzelabschluss verzichten.

Geschäftsberichte lesen und verstehen

Page 56: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

4

Wer erarbeitet die anerkannten Standards zur Rechnungslegung IFRS und Swiss GAAP FER?Die IFRS werden vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegeben. Sie entwickeln sich mehr und mehr zum globalen Rechnungslegungsstandard. So sind diese Pflicht für börsenkotierte Unternehmungen in der Europäischen Union, in Kanada, Australien, Brasilien und in Russland. Die wichtigsten Industrieländer, welche den Schritt zu den IFRS (noch) nicht vollzogen haben, sind momentan die Vereinigten Staaten von Amerika, China, Indien und Japan. Eines der Hauptziele des IASB ist die Harmonisierung der IFRS mit US GAAP. Seit 2007 anerkennt die amerikanische Börsenaufsicht Securities and Exchange Commission (SEC) von nicht- amerikanischen Unternehmungen IFRS-Abschlüsse ohne sogenannte Überleitung auf US GAAP. Dies erleichtert nicht-amerikanischen Unternehmungen wesentlich den Gang an die New York Stock Exchange (NYSE) oder die Technologiebörse NASDAQ, sind doch Umstellungen oder Überleitungen von IFRS auf US GAAP mit beträchtlichen Kosten verbunden. Offen ist derzeit noch immer, ob die IFRS auch für amerikanische Unternehmungen für zulässig erklärt werden.

Mit der Globalisierung der IFRS geht eine wesentlich bessere Vergleichbarkeit der Konzernabschlüsse einher, was angesichts der grossen Bedeutung grenzüber-schreitender Kapitalbeschaffung und Unternehmens-zusammenschlüsse unabdingbar ist. Dies bedeutet auch, dass die Anwendung der IFRS immer weniger von nationalen bzw. kulturellen Unterschieden geprägt sein darf. Dafür setzen sich einerseits die Prüfungsgesell-schaften, andererseits aber auch die Aufsichtsbehörden der relevanten Börsenplätze ein.

Bei kotierten Gesellschaften, deren Eigen- und Fremd-kapitalgeber mehrheitlich in der Schweiz ansässig sind, erfreuen sich die Swiss GAAP FER einer zunehmenden Beliebtheit. Gemäss diesem Standard erstellte Ab schlüs -se vermitteln ebenfalls ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der finanziellen Lage. Das Schweizer Regelwerk ist weniger detailliert, von Bilanzlesern und -erstellern einfacher zu verstehen und daher auch kosten-günstiger anzuwenden. Die Swiss GAAP FER werden von der FER-Fachkommission herausgegeben, in der die anwendenden Unternehmen, die Wirtschaftsprüfung, die SIX Exchange Regulation sowie verschiedene Bundesämter und Interessenverbände vertreten sind.

Welches sind die Vorschriften zur Rechnungslegung für börsenkotierte Gesellschaften?Die SIX Exchange Regulation verlangt von den Gesell-schaften, deren Aktien gemäss Main Standard kotiert sind, entweder IFRS oder US GAAP zu befolgen. Für die Kotierung gemäss Domestic Standard ist die Anwendung mindestens von Swiss GAAP FER erforderlich.

AnmerkungDen folgenden Teilen der Broschüre liegt eine Konzern-rechnung nach IFRS zugrunde. Auf wichtige Abweichun-gen zu Swiss GAAP FER wird hingewiesen. Die auszugs-weise dargestellte Jahresrechnung der Muster Holding AG basiert auf dem neuen Rechnungslegungsrecht.

Weiterführende KPMG-Publikationen Verfügbar als pdf auf www.kpmg.ch

Das neue Rechnungslegungsrecht: Strukturierte Darstellung und Erläuterung der bedeutsamsten Neuerungen, 1. Auflage, Februar 2013

Das neue Rechnungslegungsrecht: Illustrative Jahresrechnung, 1. Auflage, Mai 2014

Das neue Rechnungslegungsrecht: Übergangs­bestimmungen Art. 2 Abs. 4, Auswirkungen auf die Darstellung der Jahresrechnung im Zeitpunkt der Erstanwendung, 1. Auflage, März 2014

RECHNUNGSLEGUNG IN DER SCHWEIZ

Page 57: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

5

FRAGEN UND ANTWORTEN

Geschäftsbericht

Der Geschäftsbericht des Konzerns – die meisten an der Börse kotierten Schweizer Unternehmen haben eine solche Struktur – besteht aus dem Lagebericht, den Jahres rechnungen des Konzerns («Konzernrechnung») und der Holdinggesellschaft («Holdingabschluss») sowie aus Informationen zur Corporate Governance und zu den Managementvergütungen.

Was sagt der Lagebericht aus?1

Der Lagebericht ist die verbale Berichterstattung der Konzernleitung bzw. des Verwaltungsrats. Er stellt den Geschäftsverlauf und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens unter Gesichtspunkten dar, die in der Jahresrechnung nicht zum Ausdruck kommen. Der Lagebericht muss insbesondere Aufschluss geben über die Durchführung einer Risikobeurteilung, die Bestellungs- und Auftragslage, die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, aussergewöhnliche Ereignisse und die Zukunftsaussichten. Die Revisionsstelle prüft den Lagebericht nicht, liest ihn aber im Hinblick auf dessen Konsistenz mit der Konzernrechnung bzw. Jahresrechnung kritisch durch.

Warum gibt der Holdingabschluss wenig Auskunft über den tatsächlichen Geschäftsgang?2

Die Holding ist die Muttergesellschaft der Unterneh-mensgruppe und vielfach nicht selbst operativ tätig.

Der aufgrund der gesetzlichen Vorschriften erstellte Holdingabschluss dient in diesem Fall der Bestimmung der Gewinnausschüttung an die (Holding-)Aktionäre. Zudem knüpfen gesetzliche Folgen im Zusammenhang mit Kapitalverlust und Überschuldung (Art. 725 OR) an diesen Abschluss an. Auf der Aktivseite der Bilanz zeigt der Holdingabschluss neben den flüssigen Mitteln im Wesentlichen die Beteiligungen und Darlehen an Tochtergesellschaften. Auf der Passivseite stehen ins-besondere die Fremdfinanzierung von Dritten und/oder Konzerngesellschaften sowie das Eigenkapital. Der Gewinnausweis hängt somit nicht unmittelbar vom Geschäftsgang des Konzerns, sondern von der konzern-internen Ausschüttungspolitik und der durch die Konzern-leitung festgelegten Verzinsung der Konzerndarlehen ab. Aufgrund der obligationenrechtlichen Bewertung zu historischen Anschaffungskosten führen die Gewinne der Tochtergesellschaften auch nicht zu einer Aufwertung der Konzernbeteiligungen. Zudem können im Holding-abschluss gemäss schweizerischem Gesetz stille Reserven gebildet bzw. aufgelöst werden.

Geschäftsberichte lesen und verstehen

Page 58: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

6

Was ist der Unterschied zwischen Holdingabschluss und Konzernrechnung?3

Die Konzernrechnung gibt im Gegensatz zum Holding-abschluss einen umfassenden Einblick in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmensgruppe. In der Konzernbilanz werden alle Aktiven und Verbind-lichkeiten der Tochtergesellschaften erfasst, nach ein-heitlichen Kriterien bewertet und addiert. Diese treten an die Stelle der im Holdingabschluss bilanzierten Beteiligungen. In der Konzernerfolgsrechnung werden die nach den gleichen Kriterien ermittelten Ergebnisse aller Tochtergesellschaften einschliesslich aller Umsätze, operativen Aufwendungen, Finanzergebnisse und Steuern zusammengefasst. Eine Aufstellung, die sich aus der Konzernerfolgsrechnung und der im Eigenkapital erfassten Erträge und Aufwendungen (sogenanntes sonstiges Ergebnis) zusammensetzt, wird in IFRS und US GAAP als Gesamtergebnisrechnung bezeichnet. Die im Holdingabschluss als Beteiligungserträge ausgewie-senen Gewinnausschüttungen von Tochtergesellschaften sowie die Zinserträge auf Konzerndarlehen stellen aus konsolidierter Sicht lediglich eine Verlagerung von flüs-sigen Mitteln innerhalb des Konzerns dar und werden in der Konzernrechnung deshalb wieder eliminiert. Nach Elimination sämtlicher konzerninterner Beziehungen stellt sich die finanzielle Verfassung und Performance so dar, als ob der Konzern eine einzige Unternehmung wäre. Dieses Verfahren wird auch als Konsolidierung bezeichnet. Neben Bilanz und Erfolgsrechnung bzw. Gesamtergebnisrechnung bilden die Geldflussrechnung, der Eigenkapitalnachweis und der Anhang weitere Pflichtbestandteile der Konzernrechnung. In ihrer Gesamtheit ermöglicht sie eine vertiefte Analyse der finanziellen Performance und Verfassung des Konzerns.

Geschäftsbericht 2015 des MusterkonzernsInhaltsverzeichnis

Aktionärsbrief 4

Lagebericht

7

Kommentar zum Geschäftsgang 8

Organisation 32

Informationen für Investoren 45

Corporate Governance und Vergütungsbericht

47

Konzernrechnung 2015 des Musterkonzerns

52

Konsolidierte Bilanz 53

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung 55

Konsolidierte Geldflussrechnung 56

Konsolidierter Eigenkapitalnachweis 57

Anhang der Konzernrechnung 58

Bericht der Revisionsstelle 72

Jahresrechnung 2015 der Muster Holding AG

73

Bilanz 74

Erfolgsrechnung 75

Anhang der Jahresrechnung 76

Bericht der Revisionsstelle 80

1

3

2

GESCHÄFTSBERICHT

Page 59: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

7

Berichterstattung über die Corporate Governance sowie Transparenz betreffend Management vergütungen und -beteiligungen

FRAGEN UND ANTWORTEN

Kaum ein Thema hat in den letzten Jahren die Schweizer Wirt -schaft so stark bewegt wie jenes der Corporate Governance und der Managementvergütungen. Interessengegensätze sind naturgemäss Teil des Wirtschaftslebens. Sie sind inner-halb von Publikumsgesellschaften aufgrund der grossen Zahl und Anonymität der Aktionäre besonders ausgeprägt. Corporate-Governance-Leitlinien sowie Transparenz betreffend Managementvergütungen und -beteiligung sind geeignet, das Verhalten der Wirtschaftsakteure auf die Interessen der Eigentümer der Gesellschaft auszurichten. Die wichtigsten einschlägigen Regelungen finden sich in der Richtlinie Corporate Governance der SIX Swiss Exchange (RLCG), im Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von economiesuisse (Swiss Code of Best Practice) sowie in der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV).

Wozu dienen Corporate Governance sowie Transparenz betreffend Managementvergütungen und -beteiligungen?«Corporate Governance ist die Gesamtheit der auf das nachhaltige Unternehmensinteresse ausgerichteten Grundsätze, die unter Wahrung von Entscheidungsfähig-keit und Effizienz auf der obersten Unternehmensebene Transparenz und ein ausgewogenes Verhältnis von Füh-rung und Kontrolle anstreben.» So beschreibt der Swiss Code of Best Practice die Leitidee der Corporate Governance. Corporate Governance definiert die Bezie-hungen und gegenseitigen Verantwortungen zwischen den Aktionären, der Unternehmensführung sowie interner und externer Revision. Neben dem Fokus auf Steuerungs-, Kontroll- und Anreizstrukturen soll Corporate Governance aber auch die langfristige Wettbewerbsfähig-keit, die Kapitalbeschaffung und den operativen

Handlungsspielraum eines Unternehmens sichern.Die Transparenz bei den Managementvergütungen ermöglicht es den Aktionären, die diesbezüglichen Entscheidungen und Handlungen des Verwaltungsrats zu kontrollieren. Die Offenlegung der Beteiligungen des Managements schliesslich schafft für die Aktionäre Klarheit über die sich daraus ergebende Interessenlage.

Was muss im Rahmen der Berichterstattung zur Corporate Governance wo offengelegt werden?Um Anlegern die relevanten Schlüsselinformationen zur Corporate Governance in geeigneter Form zugänglich zu machen, verlangt die RLCG von Unternehmen, deren Beteiligungsrechte an der SIX Swiss Exchange hauptkotiert sind, Angaben zu folgenden Punkten in einem eigenen Kapitel zum Geschäftsbericht (Corporate- Governance-Bericht):

Geschäftsberichte lesen und verstehen

Page 60: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

8

• Konzernstruktur und Aktionariat• Kapitalstruktur• Verwaltungsrat• Geschäftsleitung• Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen• Mitwirkungsrechte der Aktionäre• Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen• Revisionsorgan• Informationspolitik

Im Corporate-Governance-Bericht kann auf andere, leicht zugängliche Fundstellen oder Bezugsquellen verwiesen werden. Will eine betroffene Gesellschaft von der Offenlegung bestimmter Informationen gemäss RLCG absehen, so hat sie dies im Corporate-Governance- Bericht einzeln und substanziell zu begründen (Grundsatz «comply or explain»).

Welche Angaben sind insbesondere zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung offenzulegen?Die offenlegungspflichtigen Angaben zu den Mitgliedern des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung umfassen namentlich Informationen über die Ausbildung und den beruflichen Hintergrund sowie weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen. Diese können aufzeigen, ob die entsprechenden Gremien ausgewogen zusammen-gesetzt sind. Zudem lässt sich daraus ableiten, ob der Verwaltungsrat kritisch und unabhängig gegenüber der Geschäftsleitung auftreten kann. Unter Umständen lassen sich auch Schlussfolgerungen über die zeitliche Verfügbarkeit der Mitglieder des Verwaltungsrats ziehen.

Welche Informationen enthält der Corporate- Governance-Bericht über Kontrollwechsel und Abwehrmassnahmen?Der Inhalt von Kontrollwechselklauseln in Vereinbarungen und Plänen zugunsten der Mitglieder des Verwaltungs-rats und / oder der Geschäftsleitung sowie weiterer Kadermitglieder des Unternehmens müssen offengelegt werden. Beispiele solcher Klauseln sind Abmachungen betreffend besondere Kündigungsfristen oder Vertrags-laufzeiten von über 12 Monaten, aber auch Verein-barungen, wonach bei einem Kontrollwechsel Optionen sofort ausübbar sind oder zusätzliche Beiträge an die berufliche Vorsorge geleistet werden. Die Angaben zu den Kontrollwechselklauseln sollen ermöglichen, die Unabhängigkeit der Organmitglieder sowie des weiteren Kaders in einer Übernahmesituation einzuschätzen.

Das Börsenrecht kennt weitere Bestimmungen zum Schutz der Aktionäre. So muss, wer bei einer

börsenkotierten Gesellschaft den Grenzwert von 33 1/ 3 Prozent der Stimmrechte überschreitet, grundsätzlich ein öffentliches Kaufangebot für alle kotierten Beteiligungs-papiere dieser Gesellschaft unterbreiten. Beim Über-schreiten dieses Grenzwerts wird ein Kontrollwechsel vermutet. Den Minderheitsaktionären soll in einer solchen Situation ein Ausstieg aus ihrer Investition ermöglicht werden. Die Gesellschaft kann zwar in den Statuten vorsehen, dass ein Übernehmer bei Über-schreiten des Grenzwerts von 33 1/ 3 Prozent kein Ange-bot unterbreiten muss (Opting-out) oder dass ein solches Angebot erst nach Überschreiten eines Grenzwertes von bis zu 49 Prozent zu unterbreiten ist (Opting-up). Der nachträglichen Einführung solcher Statutenklauseln sind jedoch Grenzen gesetzt. Allfällige Opting-out- oder Opting-up-Klauseln sind im Corporate-Governance- Bericht offenzulegen.

Welche Informationen erfährt der Leser im Corporate- Governance-Bericht über die Revisionsstelle?Zur externen Revisionsstelle sind im Corporate- Governance-Bericht folgende Angaben zu machen:

• Zeitpunkt der Übernahme des bestehenden Revisions-mandats,

• Amtsantritt des leitenden Revisors,• Summe der Revisionshonorare, welche die Revisions-

gesellschaft während des Berichtsjahres in Rechnung stellte,

• Summe der Honorare, welche die Revisionsgesell-schaft und/oder mit ihnen verbundene Personen für zu-sätzliche Dienstleistungen zugunsten des Emittenten oder einer Konzerngesellschaft während des Berichts-jahres in Rechnung stellten,

• Ausgestaltung der Instrumente, mit denen sich der Verwaltungsrat über die Tätigkeit der externen Revision informiert.

Der leitende Revisor, nicht aber die Revisionsgesellschaft, muss das Mandat nach spätestens sieben Jahren abgeben. Durch diese im OR festgehaltene Rotations-regel soll die Unabhängigkeit der Revisionsstelle gestärkt werden.

Die Angaben zu den Honoraren, insbesondere auch zum Verhältnis von Prüfungs- zu Beratungshonoraren, können Hinweise auf die Bedeutung der Kunden-beziehung geben, aber auch Ausdruck der Komplexität der Geschäftstätigkeit des Revisionskunden sein. Vorsicht ist allerdings beim Vergleich der Revisions-honorare verschiedener Gesellschaften geboten: So kann sich Konzern A ausschliesslich auf eine Revisions-

BERICHTERSTATTUNG ÜBER DIE CORPORATE GOVERNANCE SOWIE TRANSPARENZ BETREFFEND MANAGEMENT VERGÜTUNGEN UND -BETEIL IGUNGEN

Page 61: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

9

gesellschaft stützen. Innerhalb des Konzerns B kommen aber mehrere Revisionsgesellschaften zum Einsatz, wobei nur die gesamten (weltweiten) Honorare des Revisionsorgans der Holdinggesellschaft offengelegt werden müssen.

Zur Überwachung der Revisionsgesellschaften und deren Tätigkeit wurde in der Schweiz, nicht zuletzt als Folge US-amerikanischer Gesetzgebung, eine Revisionsauf-sichtsbehörde (RAB) geschaffen, welche die Qualität der Prüfung und somit ein Grundanliegen der Corporate Governance stärken soll.

Welche Angaben verlangt die RLCG unter dem Titel «Entschädigungen, Beteiligungen und Darlehen» zu den Managementvergütungen? Im Corporate-Governance-Bericht sind gemäss RLCG Angaben zu machen zu den Grundlagen und Elementen der Vergütungen für die Verwaltungsrats- und Geschäfts-leitungsmitglieder. Offenzulegen ist beispielsweise, welche Ziele für die Ausgestaltung der Vergütungen berücksichtigt werden (z.B. Umsatz und Ertragsziele), welche übrigen Komponenten relevant sind (z.B. Ver-änderungen des Aktienkurses), wie stark die einzelnen Ziele und übrigen Komponenten im Vergütungssystem berücksichtigt werden und ob Benchmarks oder Lohn-vergleiche verwendet werden.

Weiter müssen die Zuständigkeit und das Verfahren zur Festsetzung der Vergütung dargestellt werden. Offen-gelegt werden muss beispielsweise, welches Gremium (z.B. Gesamtverwaltungsrat oder Vergütungsausschuss) die Entschädigung festlegt, ob die betroffenen Mitglieder des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung an den entsprechenden Sitzungen des Gremiums über ein Teilnahme- und allenfalls Mitspracherecht verfügen und ob externe Berater beigezogen werden.

Schliesslich sind gemäss RLCG die aufgrund der VegüV eingeführten statutarischen Regeln zu den variablen und aktienbasierten Managementvergütungen, zu den Managementdarlehen und zur Vergütungsabstimmung der Generalversammlung («say on pay») anzugeben.

Im Rahmen der Berichterstattung zur Corporate Gover-nance sind somit zu den Managementvergütungen keine Beträge offenzulegen, sondern ausschliesslich quali-tative Angaben zu machen. Die quantitativen Angaben sind Gegenstand der Transparenz bei Management-vergütungen und -beteiligungen.

Was muss unter dem Titel «Transparenz bei Managementvergütungen und -beteiligungen» wo offengelegt werden? Die Transparenzvorschriften zu den Managementver-gütungen sind neu in den Art. 13 bis 16 VegüV enthalten, welche das sogenannte Transparenzgesetz von Art. 663b bis OR ersetzen.

Unternehmen mit börsenkotierten Aktien müssen dem-nach in einem eigenständigen Vergütungsbericht die Vergütungsbeträge für den Verwaltungsrat, den Beirat und die Geschäftsleitung offenlegen (Gesamtbeträge pro Gremium und Einzelbeträge pro Verwaltungsrats- und Beiratsmitglied sowie für das Geschäftsleitungsmitglied mit der höchsten Einzelvergütung). Weiter sind Darlehen und Kredite, die vom Unternehmen an diese Personen gewährt wurden, anzugeben. Schliesslich haben die Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auch Vergütungen, Kredite und Darlehen an frühere Organ-mitglieder sowie an Personen offenzulegen, welche den gegenwärtigen und früheren Organmitgliedern nahestehen.

Inhaltlich ergeben sich keine wesentlichen Änderungen gegenüber Art. 663b bis OR. Neu ist jedoch, dass die Angaben nicht mehr im Anhang zur Bilanz, sondern in einem eigenständigen Vergütungsbericht zu machen sind. Der Vergütungsbericht muss durch die Revisions-stelle geprüft und der Generalversammlung zusammen mit dem Geschäftsbericht vorgelegt werden. Im Gegen-satz zu Jahres- und Konzernrechnung sowie Lagebericht unterliegt der Vergütungsbericht jedoch nicht der Genehmigung durch die Generalversammlung.

Der Vergütungsbericht gemäss VegüV dient einerseits – wie früher die Anhang-Angaben nach Art. 663b bis OR – der Rechenschaftsablage über die im vergangenen Geschäftsjahr den Organmitgliedern ausgerichteten Vergütungen, Darlehen und Kredite, andererseits – und neu – aber auch als Entscheidungsgrundlage für die Aktionäre im Hinblick auf die von der VegüV eingeführte Vergütungsabstimmung an der General-versammlung («say on pay»).

Gesellschaften mit börsenkotierten Aktien sind schliess-lich verpflichtet, die Beteiligungen, einschliesslich der Wandel- und Optionsrechte, der Verwaltungsrats-, Bei-rats- und Geschäftsleitungsmitglieder am Unternehmen offenzulegen. Diese Angaben sind, gestützt auf Art. 663c Abs. 3 OR, weiterhin im Anhang zur Bilanz zu machen.

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Page 62: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

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Welche zusätzlichen Angaben können im Vergütungsbericht gemäss VegüV enthalten sein?Es ist möglich und vom Zusammenhang her sinnvoll, die von der RLCG verlangten qualitativen Angaben zu den Managementvergütungen statt im Corporate- Governance-Bericht im Vergütungsbericht (beispiels-weise vor den obligatorischen quantitativen Angaben) einzufügen. Im Corporate-Governance-Bericht ist diesfalls hinsichtlich der Angaben zu den Management-vergütungen auf die Fundstelle im Vergütungsbericht zu verweisen.

Weitere Inhaltselemente des Vergütungsberichts er -geben sich aus den Empfehlungen des Swiss Code of Best Practice, welche sich teilweise mit den Vorgaben der VegüV und der RLCG überschneiden. So soll bei-spielsweise der Vergütungsbericht neben den gesetz-lich geforderten Inhalten auch das Vergütungssystem und seine Anwendung im Geschäftsjahr darstellen. Daraus soll insbesondere hervorgehen, warum die Vergütungen im Geschäftsjahr gesunken oder gestiegen sind («pay-for-performance»-Zusammenhang). Nach dem Swiss Code of Best Practice sind sodann die wesentlichen Bemessungskriterien für die variablen Vergütungselemente sowie die Bewertung der aktien-basierten Vergütungselemente nach dem anwendbaren Regelwerk aufzuzeigen. Auch die Umsetzung der Vergütungsbeschlüsse der Generalversammlung im Berichtsjahr soll im Vergütungsbericht transparent offengelegt werden.

Schliesslich weist der Swiss Code of Best Practice darauf hin, dass der Verwaltungsrat den Vergütungsbericht der Generalversammlung konsultativ zur Abstimmung vor-legen könne, falls diese die Gesamtvergütung prospektiv genehmige oder beschliesse.

Wird der Vergütungsbericht mit qualitativen Angaben wie denjenigen gemäss RLCG und dem Swiss Code of Best Practice ergänzt, ist es unerlässlich, dass diese von den gemäss Art. 14 bis 16 VegüV verlangten quantita-tiven Angaben getrennt oder durch entsprechende Nummerierung eindeutig referenziert werden. Dieses Erfordernis ergibt sich einerseits aus dem unterschied-lichen Zweck der Angaben und andererseits aus dem Umstand, dass die Revisionsstelle nur die quantitativen Angaben prüft und deshalb darauf angewiesen ist, genau auf diese Inhalte verweisen zu können.

BERICHTERSTATTUNG ÜBER DIE CORPORATE GOVERNANCE SOWIE TRANSPARENZ BETREFFEND MANAGEMENT VERGÜTUNGEN UND -BETEIL IGUNGEN

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11

Bilanz

FRAGEN UND ANTWORTEN

Die Konzernbilanz bringt die finanzielle Lage des Konzerns am Abschlussstichtag zum Ausdruck. Bei den meisten Unternehmen fällt dieser auf den 31. Dezember.

Auf welcher Bewertungsgrundlage wurden Konzern-bilanz und Bilanz der Holdinggesellschaft erstellt?Die Bilanzierung erfolgt in der Regel unter der Annahme, dass die Geschäftstätigkeit weitergeführt wird (Fort-führungswerte). Wenn die Annahme der Unternehmens-fortführung nicht mehr gegeben ist, weil beispielsweise Zahlungsunfähigkeit vorliegt, ist ein Übergang von all-gemeinen Bewertungsregeln zum Liquidationswert der Vermögenswerte und Schulden erforderlich. Die Liquidationswerte (zuweilen auch «Zerschlagungs-werte» genannt) liegen dabei meist deutlich unter den Fortführungswerten, was oft zu einer Überschuldung bzw. zu einem negativen Eigenkapital führt.

Wenn sich aus der Holdingbilanz eine offensichtliche Überschuldung der Gesellschaft ergibt, ist gemäss Art. 725 Abs. 2 OR der Richter zu benachrichtigen. Das Aktienrecht sieht zudem ein Frühwarnsystem vor, das den Verwaltungsrat verpflichtet, bereits beim Verlust der Hälfte von Aktienkapital und gesetzlichen Reserven der Holdingbilanz der Generalversammlung Sanierungs-massnahmen vorzuschlagen. Die Überschuldung eines Konzerns hat an sich noch keine rechtlichen Folgen. Sie weist aber darauf hin, dass die Beteiligungen der Holdingbilanz an Wert eingebüsst haben.

Worauf basieren Fortführungswerte?Die herkömmliche Rechnungslegung basiert auf dem historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten-prinzip. Von dieser Wertbasis ausgehend werden je nach Nutzung der Vermögenswerte Abschreibungen (z.B. auf Maschinen und Gebäuden), Amortisationen (z.B. auf Patenten und anderen immateriellen Werten) und Wertberichtigungen (z.B. auf Kundenforderungen oder Warenvorräten) vorgenommen. In jüngster Zeit fin-den zunehmend Markt- bzw. Verkehrswerte Eingang in eine nach IFRS oder US GAAP erstellte Konzernrechnung. So werden gemäss diesen Regelwerken die meisten

Wertschriften zu Börsenkursen bilanziert; derivative Finanzinstrumente werden zum aktuellen Wert einge-setzt; Renditeliegenschaften können zum Marktwert be wertet werden; und zur Berechnung allfälliger Personalvorsorgeverpflichtungen aus Pensionskassen im Zusammenhang mit Leistungsprimatsplänen wird das zum Verkehrswert bewertete Pensionskassenvermögen herangezogen. Bei der Bewertung zu Verkehrswerten stellt sich die Frage, ob die Wertschwankungen, d.h. die unrealisierten Gewinne und Verluste, von Jahr zu Jahr erfolgswirksam oder «erfolgsneutral», d.h. im Eigen-kapital und damit auch in der Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen werden.

Gesamtergebnisrechnung, Grundsätze der Konzernrechnungslegung

Worauf sind Veränderungen der Aktiven und Passiven zurückzuführen?1

Die Veränderung einer konsolidierten Bilanzposition kann verschiedene Ursachen haben: Käufe und Verkäufe von Aktiven, Aufnahme und Rückzahlung von Fremd- und Eigenkapital, Bewertungsänderungen wie Wertberichtigungen auf Warenvorräten oder Abschreibungen auf Sachanlagen sowie Veränderungen des Konsolidierungskreises infolge von Kauf oder Verkauf von Tochtergesellschaften. Ohne das Studium der übrigen Bestandteile der Konzernrechnung, insbe-sondere der Geldflussrechnung und der Erläuterungen im Anhang, ist es unmöglich, die Veränderungen in der Bilanz zu verstehen. So könnte eine Zunahme von Vorräten und die gleichzeitige Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einem Umsatzein-bruch und entsprechender Produktion «auf Halde» zu-sammenhängen. Die Zunahme der Warenvorräte könnte aber auch auf die Akquisition einer Tochtergesellschaft zurückzuführen sein.

Anhang, Geldflussrechnung

Die mit markierten Begriffe verweisen auf die relevanten Abschnitte im Geschäftsbericht.

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Wie kommt der Goodwill zustande, und welchen Einfluss hat er auf die Konzernrechnung?2

In der Holdingbilanz wird der Kauf eines Unternehmens zu Anschaffungskosten (= Kaufpreis inkl. Transaktions-kosten) unter den Beteiligungen bilanziert. In der Konzernrechnung werden dagegen die übernommenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten (Nettoaktiven) zu deren Verkehrswert im Zeitpunkt der Akquisition erfasst. Diese Verkehrswerte bilden die Anschaffungs-kostenbasis für die weitere Bilanzierung. Eine Differenz zwischen dem Kaufpreis und den übernommenen Netto-aktiven wird als Goodwill bezeichnet. Dieser wird akti-viert und – je nach Rechnungslegungsnorm – entweder über mehrere Jahre abgeschrieben (z.B. unter Swiss GAAP FER) oder jährlich einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen (z.B. IFRS und US GAAP). Unter Swiss GAAP FER ist es überdies erlaubt, den Goodwill im Zeitpunkt des Erwerbs mit dem Eigenkapital zu verrechnen. Der Goodwill reflektiert den Mehrwert bzw. das Zukunftspotenzial, das die erwerbende Gesell-schaft über den Verkehrswert der Nettoaktiven hinaus zu zahlen bereit war. IFRS und US GAAP verlangen, dass dieser früher einfach als «Goodwill» subsumierte Betrag weitestgehend auf identifizierbare immaterielle Werte, z.B. mit der Akquisition übernommene For-schungs- und Entwicklungsprojekte, Kundenlisten, Auftragsbestände, Markenrechte usw., zugeordnet wird. Diese immateriellen Aktiven haben oft eine bestimmbare Nutzungsdauer und unterliegen deshalb einer plan-mässigen, periodischen Amortisation. Der verbleibende Goodwill, der nicht separat bilanzierbare Werte wider-spiegelt, muss dagegen nur dann wertberichtigt werden, wenn der Buchwert sich nicht mehr durch zukünftige diskontierte Cashflows rechtfertigen lässt.

In der Tendenz wird durch das Konzept des Impairment- Tests im Vergleich zu einer planmässigen Amortisation eine Verbesserung des Jahresergebnisses erreicht. Jedoch drohen in Zeiten eines ungünstigen Geschäfts-verlaufs unter Umständen beachtliche Ergebnisbelas-tungen aus der erfolgswirksam zu erfassenden Wert-berichtigung des Goodwills, und dies dann zusätzlich zu den ohnehin schlechten operativen Ergebnissen.

Anhang

Was sind assoziierte Gesellschaften?3

Von assoziierten Gesellschaften spricht man in der Regel bei Beteiligungsquoten zwischen 20 und 50 Prozent. Sie verleihen dem Investor einen massgeblichen, aber nicht beherrschenden Einfluss (d.h. beispielsweise die Möglichkeit, über einen Sitz im Verwaltungsrat an finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen mitzuwirken, ohne diese aber durchsetzen zu können).

Solche Beteiligungen dürfen nicht konsolidiert, sondern müssen in der Konzernrechnung zu den Anschaffungs-kosten, zuzüglich oder abzüglich des Anteils an den nach dem Erwerb erwirtschafteten Ergebnissen und anderen Eigenkapitalveränderungen der assoziierten Gesellschaft, bilanziert werden (Anwendung der sogenannten Equity- Methode). Macht die betreffende Gesellschaft Gewinn, so erhöhen sich sowohl der Buchwert der Beteiligung als auch das Ergebnis in der Erfolgsrechnung. Schüttet die assoziierte Gesellschaft eine Dividende aus, so reduziert sich der Buchwert der Beteiligung, während sich die flüssigen Mittel des Konzerns erhöhen. ImHoldingabschluss werden diese Beteiligungen dagegen zu den Anschaffungskosten, korrigiert um allfällige Wert-berichtigungen, bilanziert, und erhaltene Dividenden werden in der Erfolgsrechnung erfasst.

Beteiligungen mit einem Stimmrechtsanteil unter 20 Prozent werden im Allgemeinen als Finanzanlagen bilanziert.

Enthält die vorliegende Konzernbilanz Finanz-instrumente?Oft besteht ein wesentlicher Anteil der Konzernbilanz aus Finanzinstrumenten, weil dieser Begriff nach IFRS und US GAAP umfassend verstanden und geregelt wird. Zu den Finanzinstrumenten gehören neben den flüssigen Mitteln marktgängige Wertpapiere, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Minderheitsbeteiligungen (nicht aber Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften), Darlehen, Finanzverbind-lichkeiten sowie derivative Finanzinstrumente (z.B. Devisentermingeschäfte, Aktienoptionen, Zinssatzswaps usw.). Unter Swiss GAAP FER ist bloss die Behandlung von Derivaten spezifisch geregelt.

Derivative Finanzinstrumente sind gemäss internatio-nalen Rechnungslegungsnormen zum Verkehrswert in die Konzernbilanz aufzunehmen und werden entweder separat oder oft auch unter den anderen Forderungen bzw. Finanzverbindlichkeiten ausgewiesen. Je nachdem, ob sie der Absicherung zukünftiger Transaktionen oder anderen Zwecken (z.B. Handel) dienen, erfolgt der Aus-weis der Wertschwankungen entweder direkt im Eigen-kapital (sonstiges Ergebnis) oder in der Erfolgsrechnung.

Die Bewertung von Derivaten erfolgt nach Swiss GAAP FER zu aktuellen Werten oder – als Wahlrecht bei der Absicherung einer Bilanzposition – nach den gleichen Grundsätzen wie für das abgesicherte Grundgeschäft. Die Wertveränderung von Derivaten wird erfolgswirksam erfasst. Der Hintergrund der Transaktion bzw. die zugrunde liegende Strategie der Konzernleitung sind daher von ausschlaggebender Bedeutung.

Anhang

BILANZ

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Konzernbilanz

in CHF Mio. 31.12.2015 31.12.2014

Flüssige und geldnahe Mittel 27 38

Marktgängige Wertpapiere 2 4

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 66 121

Andere Forderungen 12 28

Warenvorräte 107 62

Umlaufvermögen 214 253

Sachanlagen 126 94

Goodwill 109 44

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften 16 11

Pensionsguthaben 8 10

Latente Steueraktiven 11 9

Anlagevermögen 270 168

Total Aktiven 484 421

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 62 74

Steuerverbindlichkeiten 2 8

Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 31 17

Andere Verbindlichkeiten 37 52

Kurzfristige Verbindlichkeiten 132 151

Langfristige Finanzverbindlichkeiten 199 102

Rückstellungen 8 12

Latente Steuerverpflichtungen 14 17

Langfristige Verbindlichkeiten 221 131

Total Fremdkapital 353 282

Aktienkapital 23 22

Kapitalreserven (Agio) 18 15

Eigene Aktien (4) (1)

Reserven 76 88

Total Eigenkapital Aktionäre der Muster Holding AG 113 124

Minderheitsanteile 18 15

Total Eigenkapital 131 139

Total Passiven 484 421

2

3

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6

1

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6

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Geschäftsberichte lesen und verstehen

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Wieso werden eigene Aktien als Minusposten im Eigenkapital ausgewiesen?4

Gemäss den Bestimmungen des neuen Rechnungs-legungsrechts werden eigene Kapitalanteile, welche das Unternehmen selbst hält, seit dem 1. Januar 2015 auch im Holdingabschluss als Minusposten im Eigenkapital ausgewiesen. Damit erfolgte eine Angleichung an die Bestimmungen anerkannter Regelwerke, welche für die Erstellung des Konzernabschlusses zur Anwendung gelangen. Gemäss diesen Regelwerken wird der Kauf eigener Aktien wie eine, wenn auch nur vorübergehende, Kapitalherabsetzung behandelt. Ein späterer Verkauf eige-ner Aktien wird entsprechend wie eine Kapitalerhöhung verbucht, wobei ein allfälliger Mehr- oder Mindererlös im Vergleich zum ursprünglichen Anschaffungswert nicht als Gewinn bzw. Verlust, sondern im Agio (Kapitalreserven) zu erfassen ist. Begründet wird dies damit, dass es sich beim Handel mit eigenen Aktien um Einzahlungen von Aktionären bzw. Auszahlungen an Aktionäre handelt, da eine Gesellschaft nicht auf ihrem eigenen Kapital Gewinne oder Verluste erzielen kann. Im Einzelabschluss bleibt es jedoch auch unter dem neuen Rechnungslegungsrecht möglich, Gewinne und Verluste aus Transaktionen mit eigenen Aktien erfolgswirksam zu erfassen.

Eigenkapitalnachweis, Anhang

Was ist ein Pensionsguthaben?5

Guthaben im Zusammenhang mit der Personalvorsorge sind entweder auf Vorschüsse und Darlehen an die Vorsorgeeinrichtung oder auf vorhandene Überschüsse in der Pensionskasse zurückzuführen. Im Fall von Über-schüssen ist allerdings besondere Vorsicht angebracht: Aktivierbar sind solche, wenn sie für den Arbeitgeber in Form von Rückerstattungen oder zukünftigen Beitrags-reduktionen einen Nutzen darstellen. In der Schweiz kann dies insbesondere bei Vorliegen von frei verwendbaren Arbeitgeberbeitragsreserven (AGBR) der Fall sein. Diese Reserven können vom Arbeitgeber bei der Pensions-kasse in Form von zusätzlichen Beiträgen geäufnet und in späteren Jahren zur Begleichung der Arbeitgeberbeiträge verwendet werden.

Anhang

Was sind latente Steuern?6

Die Wertansätze der Konzernbilanz weichen in vielerlei Hinsicht von der Steuerbilanz ab. Diese Abweichungen,

auch temporäre Differenzen genannt, werden erst steuerwirksam, wenn sie sich aufheben. Solche künfti-gen Steuereffekte sind unter den meisten Rechnungs-legungsstandards praktisch ausnahmslos dann abzu-grenzen, wenn die temporäre Differenz entsteht oder sich wertmässig verändert. Werden beispielsweise Wertschriften in der Konzern-bilanz zum Marktwert von CHF 150, in der Steuerbilanz aber zum tieferen Anschaffungswert von CHF 100 bilanziert, so wird der Mehrwert von CHF 50 erst bei deren Veräusserung steuerbar. Zu diesem zukünftigen Zeitpunkt entsteht in der Steuerbilanz nämlich ein Gewinn von CHF 50, der zu einem Steueraufwand führt. Da der Mehrwert von CHF 50 in der Konzernbilanz in Form eines noch unrealisierten Gewinns bereits vorweg-genommen wurde, ist der entsprechende zukünftige Steueraufwand schon heute in Form einer latenten Steuerverpflichtung zum vollen Steuersatz abzugrenzen.

Demgegenüber können Verlustvorträge allenfalls mit künftigen Gewinnen verrechnet werden und damit den künftigen Steueraufwand reduzieren. Dieser bedingte Anspruch gegenüber dem Staat kann als latentes Steuer-aktivum bilanziert werden, wenn dessen Realisierung als wahrscheinlich erachtet wird.

Anhang

Wofür werden Rückstellungen gebildet?7

Eine Rückstellung ist eine auf einem Ereignis in der Vergangenheit beruhende gegenwärtige (rechtliche oder faktische) Verpflichtung, deren Höhe und Fälligkeit zum jetzigen Zeitpunkt ungewiss, aber verlässlich abschätzbar sind. Beispiele sind Gewährleistungs-verpflichtungen auf getätigten Umsätzen, erwartete Verluste auf bestehenden Aufträgen, Prozessrisiken, Steuernachforderungen oder bestimmte Personalkosten (Verpflichtungen für vorzeitige Pensionierung, Restruk-turierungskosten wie Abgangsentschädigungen usw.). Unzulässig im Sinne einer «true and fair view» ist beispielsweise die Bildung von Rückstellungen für zukünftige operative Verluste, Produktionsverlagerungs-kosten, zukünftige Marketingprojekte, Fremdwährungs-risiken oder politische Risiken, da diesen Posten keine gegenwärtige Verpflichtung zugrunde liegt. Ein guter Test ist die Frage, ob eine Gegenpartei besteht, die einen Anspruch gegenüber der Unternehmung hat. Ohne Gegenpartei kann auch keine gegenwärtige Verpflichtung bestehen.

BILANZ

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Bilanz der Holdinggesellschaft

in CHF Mio. 31.12.2015 31.12.2014

Flüssige und geldnahe Mittel 8 25

Umlaufvermögen 8 25

Beteiligungen an Konzerngesellschaften 198 39

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften 3 3

Anlagevermögen 201 42

Total Aktiven 209 67

Passive Rechnungsabgrenzungen – 1

Kurzfristige Verbindlichkeiten – 1

Langfristige verzinsliche Verbindlichkeiten 158 7

Rückstellungen 1 2

Langfristige Verbindlichkeiten 159 9

Total Fremdkapital 159 10

Aktienkapital 23 22

Gesetzliche Kapitalreserve 18 15

Gesetzliche Gewinnreserve 1 1

Freiwillige Gewinnreserven (Bilanzgewinn) 12 20

Eigene Aktien (4) (1)

Total Eigenkapital 50 57

Total Passiven 209 67

2

3

1

7

1

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Geschäftsberichte lesen und verstehen

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Die Bemessung von Rückstellungen ist zuweilen mit gros sen Unsicherheiten behaftet und nur unter Ver-wendung von diversen Annahmen möglich. Die Konzern-leitung darf sich dabei nicht auf den sogenannten «worst case» stützen, sondern muss sich um die best-mögliche Einschätzung des zu erwartenden Mittel-abflusses be mühen. Wesentliche Unsicherheiten sind im Anhang der Konzernrechnung zu beschreiben.

Anhang

Was sind Minderheitsanteile?8

Minderheitsanteile betreffen die von Drittaktionären gehaltenen Anteile am Eigenkapital von Tochtergesell-schaften (unter IFRS «nicht beherrschende Anteile» ge nannt). Da im Rahmen der Vollkonsolidierung die Bilanzen der Tochtergesellschaften ungeachtet des effektiven Kapitalanteils zu 100 Prozent in die Konzern-rechnung einbezogen werden, muss der entsprechende von Dritten gehaltene Anteil am Eigenkapital und am Ergebnis in der Konzernbilanz, -erfolgsrechnung bzw. -gesamtergebnisrechnung separat ausgewiesen werden. Minderheitsanteile müssen einerseits weder zurück-bezahlt noch verzinst werden und stellen deshalb keine Verpflichtung des Konzerns dar. Andererseits stehen sie aber auch nicht den Aktionären des Konzerns bzw. der Holdinggesellschaft zu. Aus diesen Gründen werden sie als Teil des Konzerneigenkapitals ausgewiesen, jedoch separat vom Eigenkapital, das den Holding-aktionären zuzurechnen ist.

Sind die Reserven des Konzerns ausschüttbar?9

Grundsätzlich können nur die Reserven der Holding-gesellschaft ausgeschüttet werden, und dies auch nur, soweit sie keinen gesetzlichen Ausschüttungsschranken unterliegen und die dazu notwendige Liquidität vor-handen ist. Die Reserven des Konzerns sind einerseits auf einer anderen Bewertungsgrundlage ermittelt worden (vgl. oben) und andererseits weitgehend in den Bilanzen der Tochtergesellschaften gebunden. Sie müssen von den Tochtergesellschaften zunächst gemäss den lokal- gesetzlichen Abschlüssen an die Holdinggesellschaft ausgeschüttet werden, was wiederum eine genügende Liquidität und die gesetzliche freie Verfügbarkeit dieser Reserven voraussetzt.

Weitere Fragen, die sich Anleger zur Bilanz stellen sollten:

• Verfügt der Konzern über genügend Liquidität, kurzfristig realisierbare Vermögenswerte oder Refinanzierungsmöglichkeiten, um die kurzfristigen Verpflichtungen zu begleichen?

Bilanz, Anhang, Jahresbericht

• Gibt es Aktiven wie Pensionsguthaben oder latente Steueraktiven, die nur beschränkt der Kontrolle des Konzerns unterliegen und / oder deren Realisierbarkeit gefährdet sein kann?

Rechnungslegungspolitik, Anhang

• Wurden angemessene Wertberichtigungen für Bonitätsrisiken auf Debitoren und für unverkäufliche Waren gebildet?

Anhang

• Wann gelingt der Turnaround einer kürzlich erwor-benen Gesellschaft, von dem die Werthaltigkeit des Goodwills abhängt?

• Mussten bereits Wertkorrekturen vorgenommen werden?

Erfolgsrechnung, Anhang

• Gibt es Kreditvereinbarungen, die an finanzielle Kennzahlen geknüpft sind und deren Nichteinhaltung zu einer sofortigen Kündigung des verzinslichen Fremdkapitals führt («Debt Covenants»)?

Anhang

• Ist der Konzern wesentlichen Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, und wie sichert er sich dagegen ab?

Anhang

• Hat der Konzern derivative Finanzinstrumente aus-stehend oder spekulative Finanztransaktionen getätigt?

• Bestehen Rückkaufverpflichtungen (z.B. für eigene Aktien), die bilanziell noch nicht abgebildet sind?

Rechnungslegungspolitik, Anhang

• Bestehen Eventualverpflichtungen, z.B. aus Rechts- oder Garantiefällen oder aufgrund gesetzlicher Auflagen (z.B. betreffend Umweltschutz oder Gesundheit), welche die Finanzlage des Konzerns beeinträchtigen könnten?

Anhang

BILANZ

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Erfolgsrechnung / Gesamtergebnisrechnung

FRAGEN UND ANTWORTEN

Die konsolidierte Erfolgsrechnung bzw. Gesamtergebnis rechnung gibt einen zeitraumbezogenen Einblick in den Geschäftsgang des Konzerns zwischen zwei Abschlussstichtagen.

Was ist eine Gesamtergebnisrechnung?Die Gesamtergebnisrechnung ist Pflichtbestandteil einer IFRS-Konzernrechnung. Diese kann aus einer einzigen Aufstellung bestehen, die sowohl die traditionelle Erfolgsrechnung als auch die direkt im Eigenkapital erfassten Aufwendungen und Erträge («sonstiges Ergebnis») gesamthaft darstellt. Alternativ kann die Gesamtergebnisrechnung aus zwei separaten Auf-stellungen bestehen (Erfolgsrechnung und separate Gesamtergebnisrechnung). Swiss GAAP FER kennt kein entsprechendes Erfordernis.

Erfolgsrechnung nach Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren? Die Erfolgsrechnung kann nach dem Gesamtkosten-verfahren oder nach dem Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Ersteres kommt eher im kontinental-europäischen Raum, Letzteres eher im angelsächsischen Raum zur Anwendung. Beim Gesamtkostenverfahren wird die Gesamtleistung der Periode ausgewiesen, ein-schliesslich der in der Periode produzierten, aber (noch) nicht verkauften Leistungen (Bestandesveränderungen und aktivierte Eigenleistungen). Dieser Gesamtleistung werden die in der Periode angefallenen Aufwendungen gegenübergestellt. Beim Umsatzkostenverfahren werden nur die in der Periode effektiv verkauften Leistungen aus-gewiesen und diesen die darauf bezogenen Herstellungs-kosten (auf Englisch «Cost of sales») gegenübergestellt.

Ein weiterer Unterschied besteht im Ausweis der angefallenen Aufwendungen: Beim Gesamtkosten-verfahren wird der Aufwand nach Kostenarten gegliedert (z.B. Materialaufwand, Personalaufwand usw.), während

beim Umsatzkostenverfahren die Aufwendungen den Kostenstellen Produktion, Forschung und Entwicklung, Vertrieb und Verwaltung zugeordnet werden. Nur beim Umsatzkostenverfahren lässt sich somit eine Brutto-marge, definiert als Bruttogewinn in Prozenten der Um-satzerlöse, errechnen. Das Betriebs- und das Jahres-ergebnis sind jedoch bei beiden Verfahren gleich hoch.

Wie ist die Entwicklung im Vorjahresvergleich zu interpretieren?1

Beim Vorjahresvergleich stellt sich zunächst die Frage, ob Veränderungen im Konsolidierungskreis stattgefunden haben, die das Bild verzerren können. So kann der Kauf einer Gesellschaft im Berichtsjahr zu einer Erhöhung des Umsatzes, gleichzeitig aber infolge des damit verbun-denen Integrationsaufwandes auch zu einer Belastung des Konzernergebnisses führen. Beim Verkauf einer Tochtergesellschaft kann ein Gewinn oder Verlust ange-fallen sein, der sich aus der Differenz zwischen den ausgebuchten (veräusserten) Aktiven und Verbindlich-keiten und dem Verkaufserlös ergibt. Für multinationale Konzerne kann zudem auch die Entwicklung der Wech-selkurse einen nicht unwesentlichen Einfluss auf das Ergebnis und den Vorjahresvergleich haben. Im Weiteren können Änderungen in der Rechnungslegungspolitik oder Einführungen neuer Standards den Vorjahresvergleich beeinträchtigen; in der Regel sind solche Änderungen jedoch rückwirkend umzusetzen, d.h., die als Vergleichs-basis präsentierte Erfolgsrechnung des Vorjahres wird entsprechend angepasst, als wäre die neue Politik schon im Vorjahr angewandt worden wäre.

Anhang

Geschäftsberichte lesen und verstehen

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Wie zuverlässig ist das ausgewiesene Ergebnis?Das Ergebnis wird massgeblich durch die Bewertung von Aktiven und Verpflichtungen in der Konzernbilanz beeinflusst. Diese Bewertung ist oft mit grossen Unsicherheiten und einem gewissen Ermessensspiel-raum verbunden und basiert in der Regel auf zahlreichen Annahmen. Als Beispiele seien die Bewertung von nicht konsolidierten Beteiligungen, die Einschätzung von Rechtsfällen und entsprechenden Rückstellungen, die Beurteilung der Realisierbarkeit eines aktivierten steuerlichen Verlustvortrags oder die Überprüfung der Werthaltigkeit eines Goodwills erwähnt.

Im harten Wettbewerb suchen Unternehmen nach neuen Geschäftsformen und Arten der Leistungserbringung. Je nach Geschäftsmodell kann der Ausweis von Umsätzen und Ergebnissen mit Risiken verbunden sein. So stellt sich beispielsweise bei längerfristigen Ferti-gungsaufträgen die Frage, ob während der Fertigungs-dauer schon ein Umsatz- und Gewinnanteil erfasst werden kann. Oft ist es nicht eindeutig, wann ein Umsatz als realisiert betrachtet und der daraus resultierende Ge winn verbucht werden kann. «Sale and lease back»-Transaktionen, die zum Verkauf und zur gleich-zeitigen Miete einer Anlage führen, generieren liquide Mittel und Gewinn oder Verlust, ohne dass sich an der Nutzung der Anlage durch das Unternehmen etwas ändert. Unternehmen tätigen zuweilen komplexe Finanztransaktionen, «verkaufen» z.B. ihre Debitoren-bestände für Finanzierungszwecke, und gewähren Garan-tien, Optionen oder andere Sicherheiten. Rechnungs-legungsstandard-Setter und Gesetzgeber haben es schwer, mit der rasanten Entwicklung Schritt zu halten.

Wie nachhaltig ist der Ergebnisausweis?Oft ist vom «normalisierten Gewinn» die Rede. Aufgrund der Angaben im Anhang und der Befragung der Konzern-leitung versuchen Analysten, den um aussergewöhnliche, seltene oder einmalige Ereignisse oder Transaktionen bereinigten Gewinn zu ermitteln, der als Grundlage für die Unternehmensbewertung bzw. die Bewertung der Aktie dient. Unternehmen kommen diesen Bestrebungen oft entgegen, indem sie bereits in der Erfolgsrechnung zusätzliche Zwischentotale ausweisen, die z.B. das ordentliche Betriebsergebnis vor Sonderaufwendungen wie Restrukturierungskosten, Sonderabschreibungen oder Verlusten aus Veräusserung von Tochtergesell-schaften darstellen. Die Rechnungslegungsstandard- Setter sind nicht überzeugt von Darstellungen. Sie betrachten solche Sondereinflüsse und Volatilität nicht als ausserordentlich und bemängeln den subjektiven

Charakter dieses Ausweises. Sie bevorzugen deshalb eine qualitative Erläuterung von ungewöhnlichen Auf-wendungen, Erträgen, Verlusten und Gewinnen im Anhang der Konzernrechnung. Eine Ausnahme bildet das Ergebnis aus aufgegebenen Geschäftsbereichen, welches unter internationalen Rechnungslegungs-vorschriften separat vom Ergebnis aus der fortgeführten Geschäftstätigkeit des Unternehmens ausgewiesen wird (während Swiss GAAP FER eine entsprechende Offenlegung im Anhang vorschreibt). Vom Unternehmen selbst definierte Kennzahlen eines nachhaltigen Ergebnisses sollten dagegen besser im Lagebericht des Verwaltungsrates bzw. – im englischsprachigen Raum – in der «MD&A» («Management Discussion & Analysis») erläutert und dort auf die im geprüften Konzernabschluss ausgewiesenen Ergebnisse über-geleitet werden.

Was versteht man unter EBIT, EBITA, EBITDA?Dies sind geläufige Zwischentotale der Erfolgsrechnung, welche die operative Performance des Konzerns betreffen. EBIT («Earnings before interest and taxes») entspricht dem in der Erfolgsrechnung des Muster-konzerns ausgewiesenen Betriebsgewinn, dem opera-tiven Ergebnis bzw. dem Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragssteuern. EBITA («Earnings before interest, taxes and amortisation») beschreibt das operative Ergeb-nis vor Abzug der Amortisation und Wertberichtigungen immaterieller Aktiven. EBITDA («Earnings before interest, taxes, depreciation and amortisation») rechnet zusätzlich die Abschreibungen und Wertberichtigungen von Sach-anlagen auf. Ziel dieser Kennzahlen ist eine Annäherung an den operativen Cashflow, indem die wichtigsten nicht liquiditätswirksamen Aufwendungen zum Betriebsgewinn hinzugezählt werden. Im Beispiel des Musterkonzerns beträgt der EBITDA 2015 CHF 67 Mio. (Betriebsgewinn CHF 14 Mio., Abschreibungen CHF 21 Mio. und Impairment-Verlust auf Goodwill CHF 32 Mio.). Dass diese Grösse aber nicht dem effektiven operativen Geldfluss von CHF 74 Mio. entspricht, geht aus der Geldflussrechnung hervor.

Geldflussrechnung

Was ist ein «Impairment»?2

Unter den gängigen Rechnungslegungsbestimmungen sind die Vermögenswerte bezüglich ihrer Werthaltigkeit zu überwachen. Als überbewertet gilt ein Aktivum dann, wenn sein Buchwert weder durch seinen Veräusserungs-preis (Marktwert abzüglich Veräusserungskosten) noch durch seine zukünftigen, abdiskontierten Cashflows

ERFOLGSRECHNUNG / GESAMTERGEBNISRECHNUNG

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Erfolgsrechnung der Holdinggesellschaft

in CHF Mio. 2015 2014

Dividendenertrag 2 9

Übriger Finanzertrag 6 4

Ausserordentlicher Ertrag: Auflösung Rückstellungen 2 –

Total Ertrag 10 13

Übriger Betriebsaufwand (2) (2)

Finanzaufwand (1) –

Total Aufwand (3) (2)

Jahresgewinn 7 11

13

KonzernerfolgsrechnungGesamtkostenverfahren

in CHF Mio. 2015 2014

Umsatz 364 419

Übriger Betriebsertrag 4 4

Bestandesveränderungen ( 2) 7

Betriebsertrag 366 430

Materialaufwand (149) (172)

Personalaufwand (130) (129)

Abschreibungen (21) (12)

Impairment-Verlust auf Goodwill (32) –

Übriger Betriebsaufwand (20) (51)

Betriebsgewinn 14 66

Finanzaufwand (9) (5)

Finanzertrag 2 13

Anteil am Ergebnis von assoziierten Gesellschaften 5 –

Gewinn vor Steuern 12 74

Ertragssteueraufwand (4) (12)

Jahresgewinn 8 62

Der Jahresgewinn entfällt auf:

Aktionäre der Muster Holding AG 5 52

Minderheitsanteile 3 10

Jahresgewinn 8 62

Gewinn pro Aktie (unverwässert) CHF 0.22 CHF 2.36

Gewinn pro Aktie (verwässert) CHF 0.21 CHF 2.36

1

12

2

3

4

6

6

11

5

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Page 72: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

20

(Nutzwert) gedeckt ist. Sobald Indikatoren einer solchen Werteinbusse («Impairment») vorliegen, sind entspre-chende Werthaltigkeitsberechnungen («Impairment- Tests») und gegebenenfalls ausserplanmässige Abschreibungen («Impairment-Verluste») vorzunehmen. Anlass für solche Berechnungen können z.B. technische Überalterung, neue bzw. bessere Konkurrenzprodukte oder ungenügende Renditen sein. Besonders komplex ist die Einschätzung der Werthaltigkeit von Goodwill, da sich dieser erstens auf ganze Unternehmensteile oder Gesellschaften bezieht und zweitens die Einschätzung des Zukunftspotenzials einer Akquisition widerspiegelt. IFRS und US GAAP verlangen einen jährlichen Impair-ment-Test des (nicht linear abzuschreibenden) Goodwills, im Gegensatz zu Swiss GAAP FER, die einen solchen Test nach erfolgten jährlichen Abschreibungen nur bei Vorliegen von Anzeichen vorsehen. Ein solcher Test bedingt zahlreiche Annahmen, mit denen ein beträcht-licher Ermessensspielraum einhergeht. Aus diesem Grund sind im Anhang nach IFRS und US GAAP detail-lierte Angaben zu Impairments und den damit zu-sammenhängenden Berechnungen zu machen. Dazu gehören auch Sensitivitätsanalysen, die aufzeigen, um wie viel sich eine bestimmte Schlüsselannahme, zum Beispiel der Diskontsatz, verschlechtern darf, damit der Buchwert des Goodwills gerade noch durch den Nutzwert gedeckt ist.

Ist Finanzaufwand gleich Zinsaufwand?3

Der Finanzaufwand beinhaltet neben dem Zinsaufwand oft auch realisierte und unrealisierte Fremdwährungs-verluste und Wertberichtigungen von nicht konsolidierten Beteiligungen, Darlehen und anderen Finanzanlagen.

Und wie wird der Zinsaufwand ermittelt?Der Zinsaufwand beinhaltet oft mehr als nur die verein-barte Verzinsung des Fremdkapitals. Wird beispielsweise eine 1-Prozent-Anleihe von nominal CHF 100 Mio. zu CHF 90 Mio. (unter pari) auf 10 Jahre ausgegeben, wobei Transaktionskosten von CHF 2 Mio. entstehen, fliessen der Gesellschaft netto flüssige Mittel von CHF 88 Mio. zu, die sie nach 10 Jahren zu CHF 100 Mio. zurückzahlen muss. Der jährliche Zinsaufwand setzt sich in diesem Fall aus 1 Prozent auf CHF 100 Mio. und einer Jahres-amortisation der Differenz zwischen dem Rückzahlungs- und dem Ausgabebetrag zusammen. Diese Differenz (CHF 100 Mio. – CHF 88 Mio. = CHF 12 Mio.) wird über 10 Jahre verteilt dem Aufwand belastet und erhöht dieAnleihensschuld bis auf den geschuldeten Betrag im Zeit-punkt der Rückzahlung. Internationale Normen verlangen

detaillierte Angaben zu den Zinsrisiken im Anhang. Anhang

Weshalb werden Ertragssteuern separat ausgewiesen?4

Die in der Konzernerfolgsrechnung ausgewiesenen Ertragssteuern beinhalten einerseits die auf den handels-rechtlichen Ergebnissen lastenden Steuerschulden der Berichtsperiode und Steuernachzahlungen und -gutschriften aus Vorperioden (zusammen sogenannte laufende Steuern), andererseits die erfolgswirksame Veränderung von latenten Steueraktiven und -ver-pflichtungen. Es handelt sich hierbei ausschliesslich um gewinnabhängige Steuern. Andere Steuern, z.B. Kapitalsteuern oder nicht rückforderbare Mehrwert-steuern, sind im Betriebsaufwand enthalten. Setzt man die Ertragssteuern in Bezug zum Gewinn vor Steuern, erhält man die effektive Steuerbelastung des Konzerns. Im Anhang werden unter IFRS und US GAAP detaillierte Aussagen dazu verlangt.

Anhang

Wieso werden der Jahresgewinn und das Gesamtergebnis auf Aktionäre der Holding und Minderheitsaktionäre aufgeteilt?5

Dividenden an Aktionäre beruhen grundsätzlich auf dem Ergebnis des Unternehmens, an dem sie beteiligt sind. In der Konzernrechnung werden mehrere Unternehmen so zusammengefasst, als wären sie rechtlich eine Einheit. Die Ausschüttung an die Holdingaktionäre richtet sich oft nach einem bestimmten Prozentsatz des Konzern-gewinns, der den Holdingaktionären zuzurechnen ist (z.B. 30%). Durch die Aufteilung wird in der Konzern-rechnung aufgezeigt, welcher Anteil am Ergebnis den Minderheitsaktionären von Tochtergesellschaften und welcher den Holdingaktionären zuzurechnen ist.

Entspricht der konsolidierte Jahresgewinn der tatsächlichen Performance?6

Die Konzernerfolgsrechnung zeigt nur einen Teil der finanziellen Performance des Konzerns. Nach inter-nationalen Standards dürfen gewisse Performance-grössen direkt im Eigenkapital verbucht werden. Diese zusätzlichen Gewinne und Verluste, die aus der Gesamtergebnisrechnung hervorgehen, sind bei der Beurteilung des Ergebnisausweises ebenfalls zu berücksichtigen.

Gesamtergebnisrechnung

ERFOLGSRECHNUNG / GESAMTERGEBNISRECHNUNG

Page 73: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

21

GesamtergebnisrechnungUmsatzkostenverfahren

Variante 11 «one statement approach»

in CHF Mio. 2015 2014

Umsatz 364 419

Herstellungskosten der verkauften Produkte (240) (265)

Bruttogewinn 124 154

Marketing-, Verkaufs- und Administrationsaufwand (61) (31)

Forschungs- und Entwicklungsaufwand (33) (10)

Übriger Betriebsertrag 4 4

Übriger Betriebsaufwand (20) (51)

Betriebsgewinn 14 66

Finanzaufwand (9) (5)

Finanzertrag 2 13

Anteil am Ergebnis von assoziierten Gesellschaften 5 -

Gewinn vor Steuern 12 74

Ertragssteueraufwand (4) (12)

Jahresgewinn 8 62

Sonstiges ErgebnisPosten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden

Neubewertung auf Immobilien, nach Steuern 3 1

Versicherungstechnischer Gewinn (Verlust) aus Personalvorsorge, nach Steuern 3 (1)

6 –

Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder werden können

Ergebnis aus Absicherung zukünftiger Transaktionen, nach Steuern (5) –

Fremdwährungsdifferenzen (3) (2)

(8) (2)

Sonstiges Ergebnis, nach Ertragsteuern (2) (2)

Gesamtergebnis 6 60

Der Jahresgewinn entfällt auf:

Aktionäre der Muster Holding AG 5 52

Minderheitsanteile 3 10

Jahresgewinn 8 62

Das Gesamtergebnis entfällt auf:

Aktionäre der Muster Holding AG 3 50

Minderheitsanteile 3 10

Gesamtergebnis 6 60

Gewinn pro Aktie (unverwässert) CHF 0.22 CHF 2.36

Gewinn pro Aktie (verwässert) CHF 0.21 CHF 2.36

1

3

4

6

8

8

9

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7

5

5

11

1 Bei Anwendung der Variante 1 entfällt die Pflicht zur separaten Darstellung einer Erfolgsrechnung, bei Anwendung der Variante 2 (siehe S. 23) ist die Erfolgsrechnung zusätzlich aufzuführen.

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Page 74: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

22

Wie hoch ist die Gesamtperformance des Konzerns?7

Die Gesamtperformance nach IFRS oder US GAAP entspricht dem Gesamtergebnis und setzt sich aus dem Jahresgewinn und dem sonstigen Ergebnis zusammen. Im sonstigen Ergebnis werden bestimmte unrealisierte Gewinne und Verluste erfasst, die aufgrund der relevanten Rechnungslegungsnorm nicht in der Erfolgsrechnung, sondern entweder endgültig oder bis zu deren Realisierung direkt im Eigenkapital erfasst werden. Zu solchen Wertanpassungen, die in der Gesamtergebnisrechnung separat ausgewiesen werden, gehören z.B.:

8

• die erfolgsneutrale Aufwertung von Sachanlagen auf den Verkehrswert,

• die erfolgsneutrale Anpassung von Personalvorsorge-verpflichtungen bzw. - aktiven,

• die Erfassung von Verkehrswertschwankungen auf zur Veräusserung verfügbaren Finanzanlagen,

9

• die Erfassung unrealisierter Gewinne und Verluste aus der Absicherung zukünftiger Transaktionen; diese werden zu dem Zeitpunkt in die Erfolgsrechnung übertragen, zu dem auch das zugrunde liegende Geschäft erfolgswirksam wird (Hedge Accounting),

10

• Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen sowie aus lang-fristigen konzerninternen Darlehensbeziehungen mit ausländischen Tochtergesellschaften; diese werden im Zeitpunkt der Veräusserung einer Tochtergesellschaft in die Erfolgsrechnung übertragen. Ausführungen zur Erfolgsrechnung, Rechnungs­legungspolitik, Anhang

Was ist der Unterschied zwischen dem normalen bzw. unverwässerten und dem verwässerten Gewinn pro Aktie?11

Der normale bzw. unverwässerte Gewinn pro Aktie zeigt, wie hoch der den Holdingaktionären zuzurechnende Jahresgewinn des Konzerns je einzelne im Umlauf

befindliche Stammaktie ausfällt. Der verwässerte Gewinn pro Aktie berücksichtigt zusätzlich alle poten-ziellen Stammaktien, die bei Ausübung sämtlicher Options- oder Wandelrechte zu einer Verwässerung führen würden. Unter Verwässerung versteht man in diesem Zusammenhang die Verminderung des Gewinns pro einzelne Aktie, die sich aus einer Erhöhung der ge-samten Anzahl Aktien ergibt. Diese beiden Performance- Kennzahlen sind so wichtig, dass sie gemäss IFRS am Fusse der Konzernerfolgsrechnung bzw. Gesamtergebnis-rechnung auszuweisen sind. Im Anhang sind die Grund-lagen der Berechnung offenzulegen.

Anhang

Welche Sparte leistet den höchsten Gewinnbeitrag, welche den geringsten?Börsenkotierte Unternehmungen sind verpflichtet, gewisse Performancegrössen (Umsatz, Ergebnis) pro Segment darzustellen. Die Segmentinformationen ermöglichen somit einen näheren Einblick in die mögli-cherweise sehr unterschiedliche Leistung der einzelnen Geschäftsbereiche (z.B. Sparten oder Regionen) eines Konzerns.

Die Segmentberichterstattung erfolgt nach dem so -genannten «Management approach», nach dem die internen Finanzzahlen, die von der Geschäftsleitung als Entscheidungsbasis für die Zuteilung von Ressourcen und für die Leistungsbeurteilung verwendet werden, auch die Basis für die externe Berichterstattung über die wirtschaftliche Entwicklung der Segmente bilden. Bei der Bestimmung der darzustellenden Segmente ist eine Zusammenfassung von gleichartigen operativen Segmenten möglich; gleichzeitig sind bestimmte mini-male Schwellenwerte vorgegeben. Neben den Angaben bezüglich Identifizierung und Zusammenfassung der ope-rativen Segmente sind im Anhang zusätzliche Angaben für das gesamte Unternehmen zu machen. Diese unter-nehmensweiten Angaben umfassen beispielsweise die Erlöse mit externen Kunden für jede Gruppe von ähnli-chen Produkten und Dienstleistungen, die Erlöse nach geografischen Gebieten und allfällige wesentliche Konzen-trationen der Umsätze mit einzelnen Kunden. Während nach IFRS und US GAAP die Angabe des Segment-ergebnisses verlangt ist, kann nach Swiss GAAP FER in begründeten Fällen davon abgesehen werden.

ERFOLGSRECHNUNG / GESAMTERGEBNISRECHNUNG

Page 75: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

23

Gesamtergebnisrechnung

Variante 21 «two statements approach»

in CHF Mio. 2015 2014

Jahresgewinn 8 62

Sonstiges ErgebnisPosten, die nie in den Gewinn oder Verlust umgegliedert werden

Neubewertung auf Immobilien, nach Steuern 3 1

Versicherungstechnischer Gewinn (Verlust) aus Personalvorsorge, nach Steuern 3 (1)

6 –

Posten, die in den Gewinn oder Verlust umgegliedert wurden oder werden können

Ergebnis aus Absicherung zukünftiger Transaktionen, nach Steuern (5) -

Fremdwährungsdifferenzen (3) (2)

(8) (2)

Sonstiges Ergebnis, nach Ertragsteuern (2) (2)

Gesamtergebnis 6 60

Das Gesamtergebnis entfällt auf:

Aktionäre der Muster Holding AG 3 50

Minderheitsanteile 3 10

Gesamtergebnis 6 60

6

8

8

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7

5

7

1 Bei Anwendung der Variante 1 (siehe S. 21) entfällt die Pflicht zur separaten Darstellung einer Erfolgsrechnung, bei Anwendung der Variante 2 ist die Erfolgsrechnung zusätzlich aufzuführen.

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Page 76: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

24

Wie wurden aktienbezogene Vergütungen an Mitarbeitende oder Verwaltungsräte erfasst?12

Viele Konzerne entlöhnen ihre leitenden Angestellten teilweise in Form von Optionen oder Aktien des Unter-nehmens. Solche Vergütungen wurden früher oft nicht erfolgswirksam verbucht, zum Teil mit der Begründung, dass diese Kosten letztlich die Holdingaktionäre in Form eines Verwässerungseffekts auf deren Aktien tragen. Die anerkannten Rechnungslegungsstandards betrachten jedoch solche Leistungen als Aufwand des Konzerns. Dieser bemisst sich nach dem Verkehrswert im Zeitpunkt der Ausgabe der Optionen bzw. Gratisaktien und wird über die Zeitdauer der erforderlichen Arbeitsleistung erfolgswirksam erfasst.

Wieso erscheint die in der Erfolgsrechnung der Holding ausgewiesene ausserordentliche Auflösung von Rückstellungen nicht auch in der Konzernrechnung?13

Rückstellungen der Holdinggesellschaft betreffen möglicherweise Beteiligungsrisiken. Diese sind in der Konzernrechnung zu eliminieren, da hier die Beteiligungs-buchwerte durch die entsprechenden Aktiven und Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaften ersetzt werden und weil allgemeine Risiken im Sinne einer «true and fair view» nicht «vorsorglich» zurückgestellt werden dürfen. Sollte es sich aber um die Auflösung einer Rückstellung handeln, die auch in der Konzern-rechnung bestand, so darf diese in der konsolidierten Erfolgsrechnung gemäss internationalen Bestimmungen (IFRS, US GAAP) nicht als «ausserordentlich» bezeichnet werden, sondern ist innerhalb der Zeile, auf der sie in der Vergangenheit gebildet wurde, wieder aufzulösen (z.B. als Reduktion des übrigen Betriebsaufwandes, wenn es sich um einen Rechtsfall handelt). Die Auflösung muss zudem im Rückstellungsspiegel, der im Anhang der Konzernrechnung zu finden ist, offengelegt werden.

Anhang

Weitere Fragen, die sich Anleger zur Erfolgsrechnung bzw. Gesamtergebnisrechnung stellen sollten:

• Sind wesentliche aussergewöhnliche bzw. nicht jähr-lich wiederkehrende Aufwendungen oder Erträge wie Restrukturierungsrückstellungen, Sonderabschrei-bungen («Impairments»), Gewinne oder Verluste, z.B. aus dem Verkauf von Tochtergesellschaften, zu verzeichnen, die den Vorjahresvergleich und die Nach-haltigkeit des ausgewiesenen Ergebnisses relativieren?

Anhang

• Sind im Ergebnis wesentliche nicht realisierte Gewinne oder Verluste enthalten (z.B. Fremd-währungsschwankungen, Gewinne und Verluste aus der Verkehrswertbewertung von Wertschriften und derivativen Finanzinstrumenten)?

Gesamtergebnisrechnung, Geldflussrechnung (bei Anwendung der indirekten Methode), Anhang

• Wie hat sich die Personalvorsorge des Konzerns mit ihren verschiedenen Einflussfaktoren (laufende Kosten der Vorsorge, Nettoverzinsung, versicherungs-technische Gewinne und Verluste u.a.) auf das Gesamtergebnis ausgewirkt?

Gesamtergebnisrechnung, Anhang

• Wie verhält sich der ausgewiesene, effektive Steueraufwand zum erwarteten Steueraufwand des Konzerns?

• Worauf sind wesentliche Veränderungen des Steuer-aufwandes zurückzuführen?

Anhang

• Bestehen Risiken, welche die Nachhaltigkeit des Gewinnausweises oder gar die Fortführung des Konzerns gefährden könnten (technologische Ent-wicklungen, Imageprobleme, Qualitätsprobleme, Schadenfälle usw.)?

Aussagen über Unsicherheiten, Eventualverpflich­tungen oder zum Rückstellungsspiegel im Anhang und evtl. im Lagebericht

ERFOLGSRECHNUNG / GESAMTERGEBNISRECHNUNG

Page 77: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

25

Eigenkapitalnachweis

FRAGEN UND ANTWORTEN

Der konsolidierte Eigenkapitalnachweis gibt Aufschluss über die Veränderung des Aktienkapitals, der eigenen Aktien, der Reserven und der nicht-beherrschenden Anteile (Minderheitsanteile).

Woraus setzt sich das Konzerneigenkapital zusammen?Das Eigenkapital wird aus einbezahltem Kapital (Aktien-kapital und Kapitalreserven bzw. «Agio» der Holding) und erwirtschaftetem Kapital (Gewinnreserven) gebildet. Die eigenen Aktien stellen einen Korrekturposten zum ausgegebenen Aktienkapital dar. Zum Eigenkapital zählen auch die Minderheitsanteile bzw. nicht-beherrschenden Anteile, welche den Drittaktionären von Tochtergesell-schaften zuzurechnen sind.

Wie entstehen kumulierte Fremdwährungs-differenzen?1

Die kumulierten Fremdwährungsdifferenzen entstehen aus der für die Konsolidierung erforderlichen Umrech-nung der Jahresrechnungen und der langfristigen Finanzierung ausländischer Tochtergesellschaften. Die zu Beginn des Geschäftsjahres bestehenden Nettoaktiven (= Eigenkapital) einer ausländischen Tochtergesellschaft müssen zum neuen Jahresendkurs umgerechnet werden. Dasselbe gilt für Eigenkapitalbewegungen einschliesslich des Reingewinns, die in der Konzernrechnung zum Durchschnittskurs ausgewiesen werden. Um die daraus

entstehende kurzfristige Volatilität von an sich langfristig gebundenen Mitteln aufzufangen, werden diese Fremd-währungseinflüsse im sonstigen Ergebnis, d.h. direkt im Eigenkapital, erfasst. Beim Verkauf einer ausländischen Tochtergesellschaft sind nach IFRS und US GAAP die kumulierten Fremdwährungsgewinne / (-verluste) durch Übertragung in die Erfolgsrechnung (sogenanntes «Recycling») dem Veräusserungsergebnis zuzurechnen bzw. von diesem in Abzug zu bringen.

Worauf sind Veränderungen des konsolidierten Eigenkapitals zurückzuführen?Die Veränderungen des Eigenkapitals können im Prinzip in Transaktionen mit Aktionären, Rechnungslegungs-änderungen (sogenannte «Restatements») und das Gesamtergebnis unterteilt werden.

Transaktionen mit Aktionären umfassen Kapitalerhöhun-gen und -herabsetzungen (inkl. Kauf und Verkauf eigener Aktien), aktienbasierte Vergütungen sowie Gewinnaus-schüttungen.

Restatements umfassen Änderungen von Rechnungs-legungsgrundsätzen und Korrekturen wesentlicher Fehler.

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Page 78: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

26

Beide Arten von Restatements sind grundsätzlich rück-wirkend, d.h. durch erfolgsneutrale Anpassung von Aktiven und Verbindlichkeiten auf den Anfangsstichtag der Vorperiode, vorzunehmen, wie wenn die neue Rechnungslegung seit Beginn der Vergleichsperiode schon so erfolgt wäre. Auch der Ausweis des Vorjahres-ergebnisses erfährt unter Umständen eine Anpassung. Dadurch wird die Vergleichbarkeit der beiden dargestellten Perioden gewährleistet. Änderungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie im Zusammenhang mit einem neuen Standard stehen oder zu einer aussagekräftigeren Darstellung des Unternehmensgeschehens führen. Die Korrektur eines Fehlers sollte nicht mit der Anwen-dung des Ermessensspielraums, die im Rahmen der Bewertung von Bilanzpositionen immer wieder hinter-fragt werden muss, verwechselt werden. Solche Neu-einschätzungen sind in aller Regel erfolgswirksam zu erfassen. Ein Fehler liegt vor, wenn z.B. Berechnungen in der Vergangenheit falsch durchgeführt oder wesentliche Informationen schlicht übersehen wurden. Die rück-wirkende Korrektur eines Fehlers (Restatement) kommt nur in schwerwiegenden Fällen zur Anwendung. Die IFRS verlangen, dass bei wesentlichen Restatements und Umgliederungen die rückwirkend angepasste Bilanz des Anfangsstichtags der Vorperiode (sogenannte Eröffnungsbilanz) in Form einer dritten Kolonne in der Konzernbilanz abgebildet wird. Das Gesamtergebnis um-fasst neben dem Jahresgewinn aus der Erfolgsrechnung auch das sonstige im Eigenkapital erfasste Ergebnis. Vgl. hierzu die Ausführungen zur Gesamtergebnisrechnung auf den Seiten 17 bis 24.

Entspricht das Eigenkapital dem Wert des Konzerns?Das kann man so nicht sagen. Mit der zunehmenden Berücksichtigung von Verkehrswerten in der Konzern-rechnung, z.B. auf Finanzinstrumenten, Renditeliegen-schaften, Personalvorsorgeverpflichtungen usw., findet zwar eine gewisse Annäherung des Eigenkapitals an den Unternehmenswert statt. Nicht berücksichtigt werden aber Mehrwerte auf den meisten Sachanlagen sowie der intern geschaffene Goodwill (eigene Marken, Know-how, Forschungspipeline, Kundenstamm, Wett-bewerbsvorteile usw.). Dieser Goodwill widerspiegelt letztlich das Zukunftspotenzial des Konzerns, darf aber mangels zuverlässiger Bewertung nicht aktiviert werden. Bei börsenkotierten Konzernen kommt deshalb die Marktkapitalisierung (Anzahl Aktien, multipliziert mit dem Börsenkurs) dem Verkehrswert am nächsten, stellt sie doch die Erwartungen der Investoren bezüglich der zukünftigen Ertragskraft des Konzerns dar.

Weitere Fragen, die sich Anleger zum Eigenkapital-nachweis stellen sollten:

• Aus welchen Aktienarten (Stammaktien, Vorzugs-aktien, Stimmrechtsaktien usw.) setzt sich das Aktienkapital zusammen, und welche Rechte und Pflichten des Aktionärs bzw. des Konzerns sind damit verbunden?

Anhang

• Wie lautet die Dividendenpolitik des Konzerns? evtl. Lagebericht (Offenlegung von Ausschüttungs­quoten), Aussagen an der Generalversammlung

• Aus welchen Beweggründen wurden Transaktionen mit eigenen Aktien getätigt (Kursstützungsmass-nahmen, Spekulation, Kaderbeteiligungspläne, Rückkaufs verpflichtungen usw.), und ist der Bestand der eigenen Aktien zweckgebunden (z.B. für Akquisi-tionen und Fusionen) oder frei verfügbar?

Anhang

• Unterliegen die Konzernreserven gesetzlichen Ausschüttungssperren und wenn ja, in welchem Umfang?

Anhang

EIGENKAPITALNACHWEIS

Page 79: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

27

EigenkapitalnachweisKonzern

in CHF Mio.

Aktien kapital Kapital-reserven

(Agio)

Eigene Aktien

Ein be hal tene Gewinne

Kumulierte Fremd-

währungs -differenzen

Total exkl. Minder heiten

Minder heiten Total inkl. Minder heiten

Eigenkapital per 1.1.2014 22 15 – 38 4 79 5 84

Effekt der Änderung von Rechnungs legungs -grundsätzen

– – – 5 – 5 – 5

Bereinigtes Eigenkapital per 1.1.2014

22 15 – 43 4 84 5 89

Dividenden an Aktionäre – – – (9) – (9) – (9)

Erwerb eigener Aktien – – (1) – – (1) – (1)

Total Transaktionen mit Eigentümern

– – (1) (9) – (10) – (10)

Neubewertung auf Immobilien, nach Steuern

– – – 1 – 1 – 1

Versicherungstechnischer Verlust aus Personalvorsorge, nach Steuern

– – – (1) – (1) – (1)

Fremdwährungsdifferenzen – – – – (2) (2) – (2)

Total sonstiges Ergebnis, nach Steuern

– – – – (2) (2) – (2)

Jahresgewinn – – – 52 – 52 10 62

Gesamtergebnis – – – 52 (2) 50 10 60

Eigenkapital per 31.12.2014 22 15 (1) 86 2 124 15 139

Kapitalerhöhung 1 3 – – – 4 3 7

Dividenden an Aktionäre – – – (15) – (15) (3) (18)

Erwerb eigener Aktien – – (3) – – (3) (3)

Total Transaktionen mit Eigentümern

1 3 (3) (15) – (14) – (14)

Neubewertung auf Immobilien, nach Steuern

– – – 3 – 3 – 3

Versicherungstechnischer Gewinn aus Personal-vorsorge, nach Steuern

– – – 3 – 3 – 3

Ergebnis aus Absicherung zukünftiger Transaktionen, nach Steuern

– – – (5) – (5) – (5)

Fremdwährungsdifferenzen – – – – (3) (3) – (3)

Total sonstiges Ergebnis, nach Steuern

– – – 1 (3) (2) – (2)

Jahresgewinn – – – 5 – 5 3 8

Gesamtergebnis – – – 6 (3) 3 3 6

Eigenkapital per 31.12.2015 23 18 (4) 77 (1) 113 18 131

1

1

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Page 80: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

28

Geldflussrechnung

Die Geldflussrechnung gibt einen Überblick über die in der Berichtsperiode zu- und abgeflossenen flüssigen Mittel. Sie ist gemeinhin getrennt nach der Betriebs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit darzustellen. Im Holdingabschluss börsenkotierter Gesellschaften kann auf eine Geldfluss-rechnung verzichtet werden, wenn eine Konzernrechnung nach anerkanntem Standard veröffentlicht wird.

Wie errechnet man den Cashflow aus der Geld-flussrechnung? Der Begriff «Cashflow» wird in der Praxis uneinheitlich verwendet. Er bezieht sich im Allgemeinen auf den operativen Cashflow, d.h. den Geldfluss aus Betriebs-tätigkeit. Manchmal wird damit lediglich eine rudimentäre Annäherung an den operativen Cashflow bezeichnet (z.B. Gewinn plus Abschreibungen). Streng genommen umfasst der Cashflow alle Veränderungen der flüssigen Mittel. Wichtig ist, dass der Investor die Ermittlung des Cashflows nachvollziehen kann.

Wie flüssig sind die flüssigen Mittel?1

Nach anerkannten Standards der Rechnungslegung umfassen flüssige Mittel einerseits die Barbestände, sowie Post- und Bankguthaben, andererseits aber auch geldnahe Mittel, z.B. Call-, Festgelder oder Geldmarkt-papiere, soweit diese eine Laufzeit von weniger als 90 Tagen aufweisen und einem geringen Wertschwankungs-risiko unterliegen (sogenannte Zahlungsmitteläquivalente). Marktgängige Wertpapiere dürfen nach diesen Standards nicht unter den flüssigen Mitteln bzw. Zahlungsmittel-äquivalenten ausgewiesen werden; entsprechend sind Transaktionen mit solchen Wertpapieren in der Geldfluss rechnung Teil der Investitions- oder allenfalls der Betriebstätigkeit (im Sinne von Veränderungen im «Working Capital»).

Was sagt der Geldfluss aus Betriebstätigkeit aus?2

Der operative Cashflow zeigt die Erwirtschaftung bzw. den Verzehr von flüssigen Mitteln im Rahmen der Beschaffung, Produktion, Administration und Umsatz-legung. Er umfasst den liquiditätswirksamen Teil des operativen Ergebnisses sowie alle Veränderungen des betrieblichen Nettoumlauf vermögens. Um den liquiditätswirksamen Teil des operativen Ergebnisses festzustellen, wird oft die sogenannte indirekte Methode verwendet. Dabei wird – wie im dargestellten Beispiel der Geldflussrechnung des Musterkonzerns – der ausgewiesene Jahresgewinn einerseits durch Aufrechnung des Steueraufwandes und des Finanz-ergebnisses auf das operative Ergebnis übergeleitet, andererseits um die nicht liquiditätswirksamen Erfolgs-grössen wie Abschreibungen, Bildung von Rückstellungen usw. korrigiert. Alternativ kann auch die in der Praxis seltener anzutreffende direkte Methode angewandt werden, die zu einer Gegenüberstellung der Barein-nahmen von Kunden und der Barausgaben für Personal, Material usw. führt.

Das Finanzergebnis (vor allem Zinsaufwand und -ertrag) wird, soweit es liquiditätswirksam war, der Finanzierungs- bzw. der Investitionstätigkeit zugewiesen.

FRAGEN UND ANTWORTEN

Page 81: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

29

GeldflussrechnungKonzern

in CHF Mio. 2015 2014

Jahresgewinn 8 62

Überleitung zum operativen Ergebnis

Ertragssteueraufwand 4 12

Finanzaufwand 9 5

Finanzertrag (2) (13)

Nicht-liquiditätswirksame Erträge und Aufwendungen

Abschreibungen 21 12

Impairmentverlust auf Goodwill 32 –

Gewinn aus Verkäufen von Sachanlagen (1) –

Anteil am Ergebnis von assoziierten Gesellschaften (5) –

Auflösung von Rückstellungen, netto (5) (3)

Übrige nicht-liquiditätswirksame Erträge und Aufwendungen 2 (1)

Veränderungen Nettoumlaufvermögen

Abnahme / (Zunahme) der kurzfristigen Forderungen 89 (7)

(Zunahme) der Warenvorräte (23) (3)

(Abnahme) der kurzfristigen unverzinslichen Verbindlichkeiten (39) (6)

Ertragssteuern

Bezahlte Ertragssteuern (16) (12)

Geldfluss aus Betriebstätigkeit 74 46

Käufe von Sachanlagen (40) (28)

Verkäufe von Sachanlagen 3 1

Käufe von Tochtergesellschaften, abzüglich erworbener flüssiger Mittel (56) (7)

Verkäufe von marktgängigen Wertpapieren 2 –

Erhaltene Zinsen 2 11

Geldfluss aus Investitionstätigkeit (89) (23)

Aktienkapitalerhöhung 4 –

Bezahlte Dividenden (18) (9)

Erwerb eigener Aktien (3) (1)

Kapitaleinlagen von Minderheiten 3 –

Zunahme der Finanzverbindlichkeiten 25 10

Bezahlte Zinsen (8) (3)

Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit 3 (3)

Abnahme/Zunahme flüssige und geldnahe Mittel (12) 20

Flüssige und geldnahe Mittel zum Jahresbeginn 38 18

Umrechnungsdifferenzen 1 –

Flüssige und geldnahe Mittel am Jahresende 27 38

3

2

4

5

1

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Page 82: Clarity on Business Reporting - Better Business Reporting

30

Mitteln am Jahresende führen, werden in der Regel zum Durchschnittskurs der Berichts periode umgerechnet. Die am Jahresende ausgewiesenen flüssigen Mittel der ausländischen Tochtergesellschaften werden dagegen zum entsprechenden Bilanzstichtagskurs umgerechnet. Die sich daraus ergebenden Umrechnungs differenzen auf dem Bestand der flüssigen Mittel werden am Ende der Geldflussrechnung separat ausgewiesen.

Warum entsprechen Zu- und Abnahmen von Bilanzpositionen nicht den aus der Bilanz hervorgehenden Veränderungen?Die Gründe für die Abweichungen liegen einerseits in der unterschiedlichen Umrechnung von in Fremdwährungen geführten Bilanzpositionen (zum Stichtagskurs) und Transaktionen (zum Durchschnittskurs). Andererseits werden Veränderungen des Konsolidierungskreises (Käufe und Verkäufe von Tochtergesellschaften) in der Geldflussrechnung in einer Zeile ausgewiesen (vgl. «Was sagt der Geldfluss aus Investitionstätigkeit aus?»), betreffen aber eine Vielzahl von Bilanzpositionen. Da-neben führen in der Bilanz auch nicht liquiditätswirksame Transaktionen zu Veränderungen, z.B. der Zugang von Anlagen, welche durch Finanzleasing finanziert wurden, also zum Zeitpunkt der Investition keine flüssigen Mittel beanspruchten.

Weitere Fragen, die sich Anleger zur Geldfluss-rechnung stellen sollten:

• War der Konzern in der Lage, aus der Geschäfts-tätigkeit flüssige Mittel zu erarbeiten?

• Wurden diese Mittel für Investitionen oder für die Rück zahlung von Fremd- oder Eigenkapital verwendet?

Geldflussrechnung

• Ist der Konzern in der Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen und Schulden bzw. Zinsen zeitgerecht zu begleichen?

Geldflussrechnung, Fälligkeitsspiegel im Anhang, evtl. Angaben über Kreditlimiten und «Free Cashflow» im Anhang oder Lagebericht

• Bestehen wesentliche Investitionsverpflichtungen, die zu zukünftigen Geldabflüssen führen («Capital Commitments»)?

Anhang

Was sagt der Geldfluss aus Investitionstätigkeit aus?3

Die Investitionstätigkeit des Konzerns umfasst Barkäufe und -verkäufe von Sach- und Finanz anlagen (inkl. Wert-schriften), immateriellen Anlagen sowie die bar erhalte-nen Zinsen und Dividenden. Es handelt sich somit vorwiegend um liquiditätswirksame Veränderungen im Rahmen der Bewirtschaftung des Anlage vermögens. Auch Käufe und Verkäufe von konsolidierten Tochter-gesellschaften werden unter dieser Rubrik ausgewiesen, und zwar mit ihrem in Form von flüssigen Mitteln bezahlten Kaufpreis bzw. realisierten Verkaufserlös, abzüglich der mit der Tochtergesellschaft akquirierten bzw. veräusserten flüssigen Mittel.

Was ist der «Free Cashflow»?Manchmal wird in der Geldflussrechnung ein «Free Cash-flow» ausgewiesen. Der Begriff wird in der Praxis oft – mit unterschiedlichen Ausprägungen – als Differenz zwischen dem Geldfluss aus operativer Tätigkeit und dem Geldfluss aus Investitions tätigkeit definiert. Er stellt damit denjenigen Betrag dar, der nach Abzug der Investitionen vom operativen Cashflow übrig bleibt, um Gläubiger und Aktionäre zu befriedigen, d.h. Schulden zurückzuzahlen und Dividenden auszuschütten.

Was sagt der Geldfluss aus Finanzierungstätigkeit aus?4

Die Finanzierungstätigkeit beinhaltet die Aufnahme und Rückzahlung von Eigen- oder Fremdmitteln, die Beglei-chung von Zinsen und die Ausschüttung von Dividenden. Da eigene Aktien als Abzugs posten vom Eigenkapital dargestellt werden, darf der Kauf oder Verkauf eigener Aktien nicht als Investitionstätigkeit dargestellt werden, sondern ist wie eine Kapitalherabsetzung (Kauf) bzw. eine Kapitalerhöhung (Verkauf) als Finanzierungstätigkeit auszuweisen.

Welchen Einfluss haben Fremdwährungsdifferenzen auf die Geldflussrechnung?5

Der Anfangsbestand der flüssigen Mittel aus ländischer Tochtergesellschaften wurde zum Stichtagskurs per Ende des Vorjahres umgerechnet. Die in der Geldflussrechnung ausgewiesenen Erfolgspositionen und Bilanzverände-rungen (Investitionen, Devestitionen, Finanzierungen, Rückzahlungen), die von ausländischen Tochtergesell-schaften stammen und zu mehr oder weniger flüssigen

GELDFLUSSRECHNUNG

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Anhang

FRAGEN UND ANTWORTEN

Der Anhang der Konzernrechnung besteht aus Ausführungen zu den angewandten Rechnungslegungsgrundsätzen, den Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Konzernrechnung und zusätzlichen Informationen. Er bildet einen integrierten Bestandteil der Konzernrechnung.

Wozu dient das Studium der Rechnungslegungs-grundsätze?In den Rechnungslegungsgrundsätzen legt der Konzern u.a. dar, welcher Rechnungslegungs standard eingehalten wird (z.B. Swiss GAAP FER, IFRS, US GAAP), wie der Konsolidierungskreis definiert wird und welche Bilanzie-rungs- und Bewertungsgrundsätze zur Anwendung kommen. So gibt er beispielsweise Auskunft über die Ausübung von Wahlrechten in der Rechnungs legung oder über das Ausmass der Verwendung von Verkehrswerten in der Konzernbilanz. Gemäss IFRS muss die Geschäfts-leitung explizit auch zum Ausmass von Ermessens-entscheiden bezüglich der Anwendung von Rechnungs-legungs grundsätzen auf die Bilanzierung von Aktiven und Verpflichtungen oder den Ergebnisausweis sowie zu den wichtigsten Bewertungsunsicherheiten Stellung nehmen.

Mit dem neuen Rechnungslegungsrecht muss auch der Einzelabschluss über die im Abschluss angewandten Grundsätze Auskunft geben, aber nur wenn diese nicht ohnehin vom Gesetz vorgeschrieben sind.

Wozu dienen die Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der Konzernrechnung?Die Erläuterungen klären über die Zusammen setzung von einzelnen Bilanz- und Erfolgs rechnungs positionen auf und orientieren über die Gründe von wesentlichen Veränderungen. Von besonderer Bedeutung sind die nach verschiedenen Standards vorgeschriebenen Veränderungs nachweise, z.B. der Anlagespiegel oder der Rück stellungsspiegel. Weitere wertvolle Offen-legungen betreffen das finanzielle Risikomanage ment und die Situation der Personalvorsorge und der Ertrags-steuern.

Welche wichtigen Zusatzinformationen finden sich im Anhang?Teil der Erläuterungen sind die aufschlussreichen Angaben zu den sogenannten Ausserbilanz geschäften: Darunter sind Transaktionen und Unsicherheitsfaktoren zu ver-stehen, die sich (noch) nicht in der Bilanz niederschlagen. Beispiele sind Verpflichtungen für unkündbare langfristige Mietverträge («Operating Leases»), Investitions-

verpflichtungen («Capital Commitments»), Rechts fälle, Garantien, Solidarbürgschaften und andere Eventual-verbindlichkeiten. Leser des Anhangs sollen erkennen, welchen wesentlichen Risiken der Konzern ausgesetzt ist und wie diese Risiken die Konzernrechnung, ins-besondere die Ertragslage und Geldflüsse, in Zukunft beeinflussen können.

Was sind nahestehende Personen?Als nahestehende – natürliche oder juristische – Person wird bezeichnet, wer direkt oder indirekt einen bedeutenden Einfluss auf finanzielle oder operative Entscheidungen des Unternehmens ausüben kann. Darunter fallen beispielsweise Mehrheitsaktionäre, Verwaltungsräte und Mitglieder der Konzernleitung sowie von diesen kontrollierte Gesellschaften oder auch die Personalvorsorgestiftung eines Unternehmens. Geschäfte mit nahestehenden Personen können nicht automatisch mit denjenigen unabhängiger Dritter verglichen werden. Deshalb sind Transaktionen und ausstehende Salden mit nahestehenden Personen im Anhang offenzulegen. Internationale Standards verlangen unter diesem Titel auch die Offenlegung der Entlöhnung der Konzernleitung. Börsenkotierte Schweizer Unter-nehmen müssen die Vergütungen der Konzernleitung und des Verwaltungsrats zudem in einem separaten Vergütungsbericht offenlegen.

Was sagt der Anlagespiegel aus?1 Der Anlagespiegel zeigt die Veränderungen der Sachan-lagen, Renditeliegenschaften und immateriellen Anlagen. Oft wird dieser Veränderungsnachweis brutto, d.h. getrennt für die Anschaffungskosten und die kumulierten Abschreibungen bzw. Amortisationen gezeigt. Verände-rungen des Konsolidierungskreises (Akquisitionen / Verkäufe von Tochtergesellschaften), Investitionen, Abgänge (Veräusserung, Entsorgung), Abschreibungen, Amortisationen, Sonderabschreibungen («Impairments») und Umrechnungsdifferenzen werden dabei separat ausgewiesen. Investitionen und Devestitionen sollten mit Ausnahme von nicht liquiditätswirksamen Transaktionen (z.B. am Bilanzstichtag noch nicht erfolgte Zahlungen

Geschäftsberichte lesen und verstehen

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versprochen werden und der Arbeitnehmende weder das versicherungsmathematische noch das Investitions-risiko trägt. Der «Funded Status» stellt den Barwert dieser Vorsorgeverpflichtungen dem Verkehrswert des ausgeschiedenen Vermögens gegenüber, um so die allenfalls durch die Unternehmung zu bilanzierenden Über- oder Unterdeckungen festzustellen. Allfällige Unterdeckungen (Defizite) sind zurückzustellen, wenn die Unternehmung rechtlich oder faktisch eine Sanierungs-verpflichtung hat, sei es, dass sie ihre Beiträge erhöhen muss, sei es, dass sie einen Zuschuss leisten muss. Im vorliegenden Fall besteht am Bilanzstichtag eine Überdeckung von CHF 34 Mio., wovon der Konzern CHF 8 Mio. als aktivierbar erachtet, weil er über diesen Betrag z.B. in Form von Arbeitgeberbeitragsreserven verfügen, d.h. in diesem Ausmass seine zukünftigen Beiträge aussetzen oder reduzieren kann. Seit 2013 wird nach IFRS für die Erfassung von Effekten der versicherungstechnischen Neubewertung (sogenannte versicherungstechnische Gewinne und Verluste) eine zwingend erfolgsneutrale Behandlung im sonstigen Ergebnis als Teil des Eigenkapitals vorgeschrieben. Dies hat den Vorteil, dass die Personalvorsorgedefizite bzw. allfällige aktivierbare Überschüsse an jedem Bilanz-stichtag vollständig in der Bilanz ausgewiesen werden, ohne dass die aus der periodischen Neuberechnung resultierende, oft beträchtliche Volatilität die Erfolgs-rechnung beeinflusst.

Nach Swiss GAAP FER hat der Konzern zu bestimmen, ob eine wirtschaftliche Verpflichtung oder ein wirtschaft-licher Nutzen im Zusammenhang mit der Personal-vorsorge besteht. Dazu sind im Gegensatz zu IFRS oder US GAAP in Bezug auf Schweizer Vorsorgeeinrichtungen keine versicherungstechnischen Berechnungen nötig, da der Bestimmung von Verpflichtungen oder Nutzen der Abschluss der Personalvorsorgeeinrichtung nach Swiss GAAP FER 26 zugrunde gelegt wird.

Wann muss der Konzern seine Schulden zurück-zahlen?5 Aus den Fälligkeiten des verzinslichen Fremdkapitals lassen sich Rückschlüsse auf die zukünftigen Geldab-flüsse aus der Finanzierungstätigkeit und die Liquiditäts-lage des Konzerns ziehen. Im Zusammenhang mit den Finanzverbindlichkeiten interessieren auch die bestehen-den Konditionen (Zinssätze, Kreditbedingungen), um die künftig zu erwartenden Geldabflüsse und allfällige absehbare Liquiditätsengpässe zu beurteilen. Nicht zwingend müssen aber unbenützte Kreditlimiten offen-gelegt werden, die einen wichtigen Hinweis auf den Finanzierungsspielraum des Konzerns geben können.

sowie Käufe oder Verkäufe in Form von Tauschgeschäften oder Finanzleasinggeschäften) und unter Berücksichti-gung von Gewinnen und Verlusten aus Anlageabgängen mit der Geldflussrechnung abgestimmt werden können. Nicht liquiditätswirksame Vorgänge sind zu erläutern.

Welche Schlüsse lassen sich aus dem Rückstellungs-spiegel ziehen?2 Der Rückstellungsspiegel zeigt für jede wesentliche Kategorie von Rückstellungen die Bildung, die erfolgs-neutrale Verwendung und die erfolgswirksame Auflösung in der Berichtsperiode. Hohe Auflösungen nicht mehr benötigter Rückstellungen können auf Ungenauigkeiten früherer Rückstellungsbildung oder unerwartete positive Entwicklungen hinweisen. Wenn sie einen wesentlichen Einfluss auf den Ergebnisausweis haben, sollten solche Auflösungen an dieser Stelle erklärt werden. Die mit den einzelnen Rückstellungskategorien verbundenen Unsicherheiten und der erwartete Zeitpunkt des Mittel-abflusses sollten offengelegt werden.

Was steckt hinter dem Geldabfluss aus Akquisitions-tätigkeit?3 Akquisitionen können die Konzernrechnung massgeblich verändern. Sie sind deshalb im Anhang detailliert zu erläutern. Als Geldabfluss ausgewiesen wird der Kauf-preis für Unternehmensakquisitionen abzüglich der übernommenen bzw. neu voll konsolidierten flüssigen Mittel. Diesem Betrag werden die in die Konsolidierung übernommenen Aktiven und Verbindlichkeiten sowie der Goodwill gegenübergestellt. Durch die Aufgliederung des Geldabflusses aus Akquisitionstätigkeit können die Veränderungen der Bilanzpositionen im Vergleich zu den in der Geldflussrechnung abgebildeten Geldflüssen plausibilisiert werden. Dadurch wird der Einfluss der Akquisitionen auf das Bilanzbild nachvollziehbar.

Gleich, aber mit umgekehrtem Vorzeichen, wird mit der Veräusserung von Tochtergesellschaften verfahren.

Wie steht es um die Personalvorsorge?4 Die Darstellung der Personalvorsorge weist gemäss IFRS u.a. die nach einheitlichen Kriterien ermittelte Über- oder Unterdeckung der Pensionskasse(n) (sogenannter «Funded Status») sowie die Bestandteile der Personal-vorsorgekosten und die Veränderung der Personal- vorsorgeverpflichtungen bzw. -guthaben des Konzerns aus. Bilanzierungspflichtig sind Vorsorgeverpflichtungen bei Vorliegen von Leistungsprimats- oder leistungs- orientierten Vorsorgeplänen, d.h. wenn feste Leistungen

ANHANG

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Anlagespiegel 20151

Konzern

in CHF Mio.Immobilien Übrige

SachanlagenTotal

SachanlagenGoodwill Total

Anschaffungswerte

Stand 1. Januar 2015 94 74 168 44 212

Zugänge aus Akquisition 10 1 11 97 108

Investitionen 20 20 40 – 40

Aufwertungen 4 – 4 – 4

Abgänge – (8) (8) – (8)

Umrechnungsdifferenzen – – – – –

Stand 31. Dezember 2015 128 87 215 141 356

Kumulierte Abschreibungen und Impairmentverluste

Stand 1. Januar 2015 25 49 74 – 74

Abschreibungen 2 19 21 – 21

Impairmentverlust – – – 32 32

Kumulierte Abschreibungen auf Abgängen – (6) (6) – (6)

Umrechnungsdifferenzen – – – – –

Stand 31. Dezember 2015 27 62 89 32 121

Nettobuchwerte

Stand 1. Januar 2015 69 25 94 44 138

Stand 31. Dezember 2015 101 25 126 109 235

Rückstellungsspiegel 2015Konzern

in CHF Mio.Gewähr-

leistungenRechtsfälle Übrige Rück-

stellungenTotal

Stand 1. Januar 2015 7 4 1 12

Bildung 2 1 – 3

Verwendung – (1) – (1)

Auflösung ( 4) (3) (1) (8)

Zugänge aus Akquisition 2 – – 2

Stand 31. Dezember 2015 7 1 – 8

Käufe von TochtergesellschaftenKonzern

in CHF Mio. 2015 2014

Flüssige Mittel 8 1

Forderungen 27 2

Warenvorräte 20 5

Sachanlagen 11 2

Kurzfristige unverzinsliche Verbindlichkeiten (1) (2)

Finanzverbindlichkeiten (86) –

Rückstellungen (2) (1)

Latente Steuerverpflichtungen und -aktiven, netto (10) (1)

Total übernommene Nettoaktiven /(Nettoverpflichtungen) (33) 6

Goodwill 97 2

Total Kaufpreis 64 8

Abzüglich übernommene flüssige Mittel (8) (1)

Geldabfluss, netto 56 7

3

1 Derselbe Veränderungsnachweis muss auch für das Vorjahr offengelegt werden.

Geschäftsberichte lesen und verstehen

1

2

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34

Wie viel Steuern bezahlt der Konzern?6 Die Erläuterungen zur Ertragssteuersituation enthalten eine Überleitung vom erwarteten Steuersatz zum effektiven Steuersatz, in der Fachsprache auch «Tax Rate Reconciliation» genannt. Der erwartete Steuersatz entspricht bei international tätigen Unternehmen in der Regel dem gewichteten Durchschnitt aller lokal zur Anwendung gelangenden Steuersätze. Der effektive Steuersatz errechnet sich aus dem in der Konzern-erfolgsrechnung ausgewiesenen Ertragssteueraufwand im Verhältnis zum Gewinn vor Steuern.

Die effektive Steuerbelastung kann im Vergleich zur erwarteten u.a. durch folgende Faktoren beeinflusst werden:

• Aufwendungen, die in der Konzernrechnung angefallen sind und den Gewinn reduziert haben, aber steuerlich nicht abgezogen werden können, erhöhen die effektive Steuerbelastung (z.B. Aufwand zufolge Wertberichti-gung des Goodwills).

• Erträge, die in der Konzernrechnung angefallen sind und den Gewinn erhöht haben, aber nicht besteuert werden, reduzieren die effektive Steuerbelastung (z.B. Regierungszuschüsse).

• Nicht aktivierte Verlustvorträge aus vergangenen Perioden, die im Berichtsjahr zur Verrechnung mit Gewinnen einzelner Tochtergesellschaften verwendet wurden, reduzieren den effektiven Steueraufwand.

Die steuerlichen Verlustvorträge, deren positiver Effekt aus Gründen unsicherer Verrechnungsmöglichkeiten nicht aktiviert wurde, sind mit ihren Fälligkeiten offenzulegen. Daraus lässt sich die potenzielle künftige Entlastung der effektiven Steuerbelastung ermitteln. Im abgebildeten Beispiel kann man von einer potenziellen Steuerent-lastung von CHF 8,3 Mio. ausgehen (36 Prozent von CHF 23 Mio.), wenn alle Verlustvorträge in Zukunft mit Gewinnen verrechnet werden können.

Was beinhalten die Angaben zum finanziellen Risiko-management?Die Angaben zum Risikomanagement sollen Aufschluss darüber geben, welchen finanziellen Risiken, ins-besondere Kredit-, Liquiditäts- und Marktrisiken, ein Unternehmen ausgesetzt ist und wie es mit diesen Risiken umgeht. Diese Informationen sind für den Bilanz-leser wichtig, da Finanzinstrumente (z.B. Forderungen

aus Lieferungen und Leistungen, Finanzanlagen oder Derivate) häufig betragsmässig bedeutende Positionen der Bilanz darstellen und daher einen wesentlichen Einfluss auf die künftige Entwicklung eines Unterneh-mens haben können. Zu den Marktrisiken gehören insbesondere das Währungs- und das Zinssatzrisiko. Unternehmen haben dazu im Anhang sogenannte Sensitivitätsanalysen, d.h. die möglichen künftigen Auswirkungen auf das Finanzergebnis und auf das Eigenkapital, die sich aus Schwankungen der Wechsel-kurse bzw. aus Zinssatzänderungen ergeben können, offenzulegen. Zur Beurteilung des Liquiditätsrisikos sind Angaben zu den vertraglichen Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten zu machen. Die Angaben zum Kreditrisiko sollen darlegen, ob im Unternehmen eine wesentliche Konzentration von Ausfallrisiken (z.B. bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) besteht. Swiss GAAP FER kennt kein Erfordernis, An-gaben zum finanziellen Risikomanagement zu machen.

Weitere Fragen, die sich Anleger beim Studium des Anhangs stellen sollten:

• Was sind die Gründe für Änderungen der Bilanzie-rungs- und Bewertungsmethoden?

• Wo sieht die Unternehmung die grössten Bewer-tungsunsicherheiten und Ermessensentscheide in der Erstellung der vorliegenden Jahresrechnung?

• Wurden Einheiten aus der Konzernrechnung ausge-klammert (z.B. zweckbestimmte Gesellschaften oder Stiftungen), und mit welcher Begründung?

• Ist durch Unternehmensakquisitionen ein hoher Goodwill entstanden? Wodurch wird dieser Goodwill gerechtfertigt? Welchen Ergebnisbeitrag hat das erworbene Unternehmen im laufenden Geschäfts-jahr zum Konzernergebnis geleistet?

• Wie wurde der Impairmentverlust bzw. der realisier-bare Wert des Goodwills ermittelt, und was sind die Gründe für eine Wertminderung?

• Sind die Rückstellungen für Garantiefälle, Prozess-risiken, Verlustaufträge, steuerliche Risiken usw. angemessen? Wurden Rückstellungen in grösserem Umfang wieder aufgelöst?

ANHANG

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35

Nachweis des SteuersatzesKonzern

2015 2014

in Prozent

Durchschnittlich erwarteter Steuersatz im Konzern 36 31

Effekt von steuerlich nicht abzugsfähigen Aufwendungen 5 –

Effekt von steuerbefreiten Erträgen (1) (10)

Verrechnung von nicht aktivierten Verlustvorträgen (7) (5)

Effektiver Steuersatz 33 16

Verfall der steuerlich anrechenbaren Verlustvorträge, deren Steuereffekt nicht aktiviert wurde in CHF Mio.

Innerhalb 1 Jahr 3 –

1 – 2 Jahre 5 4

2 – 3 Jahre 4 5

3 – 4 Jahre 2 4

Mehr als 4 Jahre 9 11

Total 23 24

1 Auszug aus den nach IFRS erforderlichen Offenlegungen

Personalvorsorgekosten und Pensionsguthaben1

Konzern

in CHF Mio. 2015 2014

Ermittlung der Überdeckung

Barwert der Vorsorgeverpflichtung (275) (280)

Verkehrswert des ausgeschiedenen Vermögens 309 320

Überdeckung 34 40

Davon nicht aktiviert (26) (30)

Aktiviertes Pensionsguthaben 8 10

Zusammensetzung des Personalvorsorgeaufwands

Zuwachs der Ansprüche 11 13

Nettozinsaufwand (1) (1)

Aufwand für leistungsorientierte Pläne 10 12

Aufwand für beitragsorientierte Pläne 5 4

Personalvorsorgeaufwand 15 16

Nachweis des bilanzierten Personalvorsorgeguthabens

Guthaben am 1. Januar 10 10

Verbuchter Aufwand für leistungsorientierte Pläne (10) (12)

Beiträge Arbeitgeber 5 13

Versicherungstechnischer Gewinn (Verlust) 3 (1)

Guthaben am 31. Dezember 8 10

4

2 inklusive der geschätzten Zinszahlungen

Vertragliche Fälligkeiten der finanziellen Verbindlichkeiten 2015Konzern

Buchwert Vertragliche Zahlungen 2 Fälligkeit (Jahre)

in CHF Mio. bis 1 1 bis 2 3 bis 5 über 5

Bankdarlehen 113 116 15 34 67 0

Hypotheken 90 93 14 4 54 21

Übriges verzinsliches Fremdkapital 27 29 4 18 1 6

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 62 62 62 0 0 0

Derivative Finanzinstrumente 19 20 2 3 9 6

Total 311 320 97 59 131 33

5

6

Geschäftsberichte lesen und verstehen

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36

Revisionsstelle

Im Auftrag der Generalversammlung prüft die Revisionsstelle, ob die Jahres- bzw. Konzernrechnung den Vorschriften des Gesetzes und der Statuten entspricht. In ihrem Bericht macht sie Aussagen, ob die Vorschriften des gewählten Rechnungs-legungsstandards eingehalten sind, nicht aber zur wirtschaft-lichen Leistungsfähigkeit des geprüften Unternehmens oder zu dessen Zukunftsaussichten.

Die vorangehenden Ausführungen zeigen, über wie viel Ermessen eine Unternehmung bei der Erstellung der Jahresrechnung verfügt. Überall dort, wo Ermessens- entscheide gefällt werden, muss auf eine Einschätzung der Zukunft abgestellt werden. «Accounting is an art, and not a science», heisst es zuweilen.

Bilanzwahrheit, -klarheit und -vorsicht sind zentrale Begriffe der Rechnungslegung, die sich Ersteller und Prüfer von Jahresrechnungen stets vor Augen halten müssen. Die Rechnungslegungsstandards können angesichts der rasanten Entwicklungen des Umfeldes lediglich einen Rahmen für die korrekte Darstellung geben. Es bleibt Raum für Interpretation und Anwendung von Urteilsvermögen seitens des Bilanzerstellers ebenso wie des Bilanzlesers. Auch die rigorosesten Rechnungs-legungsstandards werden Unternehmenszusammen-brüche aber auch in Zukunft nicht verhindern, weil die Ursachen dafür anderswo liegen, wie Beispiele aus der Wirtschaftsgeschichte zeigen.

Eine Abschlussprüfung soll Sicherheit darüber geben, ob der Abschluss als Ganzes keine wesentlichen falschen Angaben enthält. Absolute Sicherheit ist bei einer Prüfung nicht zu erreichen, namentlich wegen des unumgänglichen Gebrauchs von Ermessen, der Prüfung auf Stichprobenbasis, der inhärenten Grenzen jedes Rechnungswesenssystems und jeder internen Kontrolle.

Welche Unternehmen müssen wie geprüft werden?Die Revisionspflicht ist rechtsformunabhängig (Art. 727 ff. OR) ausgestaltet. Zur Beantwortung der Fragen des Prüfungsumfangs oder der Unabhängigkeitserfordernisse der Revisionsstelle ist die wirtschaftliche Bedeutung eines Unternehmens entscheidend. Es wird zwischen den folgenden Kategorien von Unternehmen unterschieden:

• Publikumsgesellschaften,• wirtschaftlich bedeutende Unternehmen (falls zwei

der folgenden Grössenkriterien in zwei aufeinander-folgenden Geschäftsjahren überschritten werden: Bilanzsumme CHF 20 Mio., Umsatzerlös CHF 40 Mio., 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt – relevant sind das Berichtsjahr und das entsprechende Vorjahr),

• Gesellschaften, die zur Erstellung einer Konzern-rechnung verpflichtet sind,

• kleinere und mittlere Unternehmen,• Kleinstunternehmen (kleinere und mittlere Unter-

nehmen, die im Jahresdurchschnitt nicht mehr als 10 Vollzeitstellen haben).

Je nach Unternehmensgrösse werden unterschiedlich strenge Anforderungen an die Revision gestellt: Jahresrechnungen von Publikumsgesellschaften und wirtschaftlich bedeutenden Unternehmen sowie Konzernrechnungen müssen ordentlich geprüft werden. Eine solche Prüfung beinhaltet – im Gegensatz zur eingeschränkten Revision – auch eine Aussage, ob ein internes Kontrollsystem (IKS) existiert.

Kleinere und mittlere Unternehmen können sich mit einer sogenannten eingeschränkten Revision begnügen, die sich im Wesentlichen auf Befragungen, analytische Prüfungshandlungen und angemessene Detailprüfungen abstützt. Kleinstunternehmen können sogar gänzlich auf eine Revision verzichten, wenn alle Gesellschafter damit einverstanden sind (sog. «Opting-out»).

Was prüft die Revisionsstelle?Für die ordentliche Revision sieht Art. 728a OR vor, dass die Revisionsstelle prüft, ob

FRAGEN UND ANTWORTEN

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1 Bei den United States Generally Accepted Accounting Principles (US GAAP) erfolgt die Prüfung je nach Unternehmen in Übereinstimmung mit den United States Generally Accepted Auditing Standards (US GAAS) oder in Übereinstimmung mit den Standards des Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB).

• die Jahresrechnung und gegebenenfalls auch die Konzernrechnung den gesetzlichen Vorschriften, den Statuten und dem gewählten Rechnungslegungs-standard entsprechen,

• der Antrag des Verwaltungsrats an die General-versammlung über die Verwendung des Bilanz-gewinns den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht, und

• ein IKS existiert.

Im zusammenfassenden Bericht zur ordentlichen Revision an die Generalversammlung gibt die Revisionsstelle eine positive Zusicherung ab. Das heisst, sie nimmt in ihrem Prüfungsurteil Stellung, ob die entsprechenden Vorschriften eingehalten worden sind oder nicht.

Die gesetzlichen Aufgaben bei einer eingeschränkten Revision unterscheiden sich wesentlich von jenen der ordentlichen Revision. In Art. 729a OR ist festgehalten, dass die Revisionsstelle prüft, ob Sachverhalte vorliegen, aus denen zu schliessen ist, dass

• die Jahresrechnung nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht und

• der Antrag des Verwaltungsrats an die Generalver-sammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns nicht den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten entspricht.

Im Bericht zur eingeschränkten Revision zuhanden der Generalversammlung gibt die Revisionsstelle somit eine negative Zusicherung ab. Sie hält in ihrer Prüfungs-aussage fest, ob sie auf Sachverhalte gestossen ist, aus welchen geschlossen werden müsste, dass die entsprechenden Vorschriften nicht eingehalten wurden. Es wird keine Aussage zum IKS des revidierten Unter-nehmens gemacht.

Das Obligationenrecht hält ausdrücklich fest, dass die Prüfung der Geschäftsrisiken keine Aufgabe der Re visionsstelle darstellt. Der Wortlaut ist bei beiden Revisionsarten (ordentlich sowie eingeschränkt) gleich. Diese Be stimmung dient einer klaren Abgrenzung der Verantwortlichkeiten zwischen Verwaltungsrat und Revisionsstelle.

Was ist ein internes Kontrollsystem?Das IKS ist ein wichtiges Führungsinstrument des Unternehmens: Es handelt sich um die Gesamtheit aller vom Verwaltungsrat und von der Geschäftsleitung angeordneten Vorgänge, Methoden und Massnahmen, die dazu dienen, einen ordnungsgemässen Ablauf des betrieblichen Geschehens sicherzustellen. Das IKS ist

in die betrieblichen Abläufe integriert und bezieht alle Stufen des Unternehmens mit ein. Es stellt daher ein wichtiges Element der Corporate Governance dar.

Wie erwähnt verlangt das Gesetz, dass die Revisions-stelle im Rahmen einer ordentlichen Revision prüft, ob ein IKS existiert. Im Gegensatz zu ausländischen Vorschriften geht es nur um die Existenz eines IKS und nicht um dessen Wirksamkeit. Das Obligationenrecht selbst enthält weder Vorschriften zur konkreten Aus-gestaltung des IKS noch dazu, welche Bereiche das IKS umfassen soll. In der Praxis besteht weitgehend Einig-keit, dass es sich um das IKS betreffend die Erstellung der Jahresrechnung handelt. Damit müssen bzw. können der Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung selbst über Art und Umfang der internen Kontrollen bestimmen.

Wie wird geprüft, und wieso ist der Prüfungsprozess so formalisiert?Es ist gesetzlich nicht verankert, wie der Prüfer zu seinen Feststellungen gelangt. Demgegenüber stehen nationale und internationale Prüfungsstandards, wie die International Standards on Auditing (ISA), welche die Anforderungen an die Prüfung eingehend beschreiben. Wird eine Konzernrechnung nach einem internationalen Rechnungslegungsstandard, z.B. International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt, finden die ISA Anwendung.1 Im Rahmen der ordentlichen Revision von Abschlüssen in Übereinstimmung mit den nationalen Rechnungslegungsnormen (Obligationenrecht und Swiss GAAP FER) halten sich die Prüfer in der Schweiz an die von EXPERTsuisse (vormals Treuhand-Kammer) herausgegebenen Schweizer Prüfungsstandards (PS). Diese stellen mehrheitlich eine Übersetzung der ISA dar, unter Berücksichtigung der schweizerischen Gegeben-heiten. Bei der eingeschränkten Revision ist der Standard zur Eingeschränkten Revision (SER) massgebend.

Sämtliche Standards enthalten u.a. Standardwortlaute für Auftragsbestätigungen, Vollständigkeitserklärungen oder den Bericht der Revisionsstelle.

Unabhängig von der Revisionsart und den anzuwenden-den Prüfungsstandards ist das Geschäftsverständnis über das Unternehmen und dessen Industrie eine essentielle Grundvoraussetzung für eine effektive Prüfung. Bei der Entwicklung ihrer Prüfungsstrategie berücksichtigt die Revisionsstelle daher u.a. die Tätigkeit und das Umfeld des Unternehmens, das Rechnungs-wesen sowie die internen Kontrollen. Dem Prüfungs-ansatz liegt eine risikoorientierte Vorgehensweise zugrunde. Die Revisionsstelle fokussiert ihre Arbeiten daher auf Positionen oder Aussagen der Jahresrechnung,

Geschäftsberichte lesen und verstehen

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38

bei welchen die Möglichkeit von wesentlichen Fehlaus-sagen besteht. Dabei ist eine Information immer dann wesentlich, wenn ihr Weglassen oder ihre fehlerhafte Darstellung die auf der Basis des Abschlusses getrof-fenen wirtschaftlichen Entscheidungen der Adressaten beeinflussen kann.

Wofür übernimmt die Revisionsstelle überhaupt Verantwortung?Es ist die Aufgabe der Revisionsstelle, ein Prüfungsurteil bzw. eine Prüfungsaussage über die Jahresrechnung als Ganzes abzugeben. Sie prüft Transaktionen und Bestände anhand von Stichproben und beurteilt die angewandten Rechnungslegungsmethoden auf ihre Angemessenheit. Die Prüfer müssen die Unternehmung kennen und deren Geschäftsmodell verstehen. Sie sind vermehrt auch auf Spezialisten angewiesen, z.B. bei der Beurteilung der Steuerrückstellungen, der Prüfung der Auswirkungen komplexer Vertragswerke auf die Rechnungslegung oder der Überprüfung von Unterneh-menswerten einzelner Geschäftsteile bzw. des zuge-hörigen Goodwills. Ihre Arbeit ist daher geprägt durch die Auseinandersetzung mit vielfältigen Sachverhalten, das Abwägen von Argumenten sowie die Beurteilung von «Best case»- und «Worst case»-Szenarien. Dieser Prozess mündet schliesslich in das Prüfungsurteil, in welchem festgehalten wird, ob die Jahresrechnung als Ganzes den Vorgaben des angewandten Rechnungs-legungsstandards sowie dem Gesetz und den Statuten entspricht (bzw. in die oben erwähnte negative Zusiche-rung im Fall der eingeschränkten Revision).

Wie unabhängig sind die Prüfer von der zu prüfenden Gesellschaft?Die Unabhängigkeit der Revisionsstelle von der zu prüfenden Gesellschaft und ihren beherrschenden Aktionären und Organen ist in Art. 728 bzw. 729 OR verankert. Im Bericht der Revisionsstelle zuhanden der Generalversammlung wird diese Unabhängigkeit explizit bestätigt. Das Gesetz hält fest, welche Sachverhalte, Aufträge und Beziehungen mit der Unabhängigkeit unvereinbar sind. So wäre z.B. die Erstellung der Jahres-rechnung oder die Bewertung einer Bilanzposition durch die Revisionsstelle nicht vereinbar mit dem Prüfungs-auftrag, da in dieser Konstellation die eigene Arbeit überprüft werden müsste (sog. Selbstprüfung). Die Unabhängigkeitsbestimmungen verbieten unter anderem auch, dass die an der Revision beteiligten Personen Aktien der zu prüfenden Gesellschaft halten oder ander-weitig eine unangemessen enge Beziehung zur Gesell-schaft und ihrer Leitung besteht. Bei der ordentlichen Revision gilt zudem die sogenannte Rotationspflicht nach Art. 730a OR: Danach darf die Person, welche die Revision leitet, das Mandat längstens während sieben

Jahren ausführen. Die gesetzlichen Anforderungen werden in der Richtlinie zur Unabhängigkeit des Berufsverbands (EXPERTsuisse) konkretisiert. Diese Bestimmungen bezwecken, dass die Revisionsstelle ihr Prüfungsurteil objektiv bilden kann.

Für Publikumsgesellschaften gelten verschärfte Unab-hängigkeitsbestimmungen. Insbesondere das Verhältnis zwischen prüfungsnahen und nicht-prüfungsnahen Dienstleistungen wurde in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit immer wieder kritisch diskutiert. Der Anteil des Honorars aus nicht-prüfungsnahen Zusatzleistungen soll aus Unabhängigkeitsgründen in einem gesunden Verhältnis bleiben. Aus Sicht der Eidgenössischen Revi-sionsaufsichtsbehörde (RAB) besteht ab dem Verhältnis 1:1 eine Meldepflicht. Die EU Audit Reform wird ab 2016 eine Grenze von 70% für sog. «non-audit services» als Regel einführen.

Wer ist dafür zuständig, dass keine dolosen Handlungen und Fehler vorkommen?Der Verwaltungsrat ist für die Erstellung der Konzern-rechnung und der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und Statuten verant-wortlich. Dies beinhaltet auch die Verantwortung für die Vermeidung bzw. Aufdeckung von Delikten. Dazu stehen ihm verschiedene Instrumente zur Verfügung, zum Beispiel die interne Revision oder das IKS. Von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist aber der soge-nannte «tone at the top», d.h. das Schaffen einer Kultur der Offenheit und eines hohen ethischen Anspruchs. Massnahmen dazu umfassen die Formulierung eines Verhaltenskodexes und die Verabschiedung von Weisungen und Richtlinien. In grösseren Unter nehmen kann zudem eine sog. «Whistle-Blower Hotline» ein-gerichtet werden. Auf dieser können insbesondere Mitarbeiter anonym mögliches Fehlverhalten innerhalb des Unternehmens melden.

Der Prüfer muss seine Arbeit mit einer kritischen Grund-haltung («professional skepticism») angehen und durchführen. Er achtet auf Sachverhalte, die das Risiko einer wesentlichen falschen Angabe im Abschluss erhöhen. Bei der Planung seiner Arbeiten muss der Prüfer die Anfälligkeit des Unternehmens für falsche Aussagen aufgrund von Delikten mit dem Prüfungsteam besprechen. Bei der Durchführung der Prüfungsarbeiten berücksichtigt er das IKS. Er muss den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung befragen, ob sie von Delikten Kenntnis haben, wie sie die Möglichkeit von Delikten einschätzen und welche Massnahmen sie zur Wahr-nehmung ihrer eigenen Verantwortung getroffen haben. Stellt der Prüfer eine falsche Angabe aufgrund von Delikten oder vermuteten Delikten fest, muss er recht-

REVIS IONSSTELLE

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zeitig und mit den richtigen Stellen kommunizieren. Da eine absolute Sicherheit bei einer Prüfung nicht zu erreichen ist, gibt es keine Gewähr, dass ein Betrugsfall im Rahmen einer Revision aufgedeckt wird.

Wieso ist der Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung so allgemein gehalten?Der Bericht der Revisionsstelle ist das dem Aktionariat und im Falle von Publikumsgesellschaften auch der Öffentlichkeit zugängliche Ergebnis der Prüfung der Jahresrechnung einer Gesellschaft. Er orientiert sich an einem durch die internationale Prüfervereinigung (Inter-national Federation of Accountants, IFAC) und den Berufsverband vorgegebenen Standardwortlaut. Damit ist die Berichterstattung von Revisionsstellen weltweit nach denselben Grundsätzen aufgebaut. Der Vorteil eines international standardisierten Wortlauts liegt in der Vergleichbarkeit. Zudem sind Abweichungen für den geneigten Leser sofort erkennbar. Der Bericht der Revisionsstelle bezeichnet den Prüfungsgegenstand (die Konzernrechnung, die Jahresrechnung), stellt die Verantwortlichkeiten und den Inhalt einer Prüfung dar und mündet in ein Prüfungsurteil. In der Regel wird die Einhaltung des relevanten Rechnungslegungsstandards bzw. des Gesetzes und der Statuten bestätigt werden können. Nur in seltenen Fällen wird vom Standardwort-laut abgewichen. Dies beispielsweise, wenn der Prüfer die Einhaltung aller Bestimmungen des anzuwendenden Rechnungslegungsstandards nicht vollständig bestätigen kann. Die Nichteinhaltung einer Bestimmung kann, sofern sie wesentlich ist, zu einer Abweichung vom Standardwortlaut führen, indem eine sogenannte Modifizierung des Prüfungsurteils vorgenommen wird. In anderen Fällen erachtet es der Prüfer – wie im ange-führten Beispiel – als erforderlich, auf eine wesentliche Unsicherheit beispielsweise aufgrund eines Rechtsstreits hinzuweisen. Es empfiehlt sich daher, beim Studium jeder Jahresrechnung einen Blick auf diesen Bericht zu werfen, um festzustellen, ob der Prüfer auf bestimmte Verletzungen der Rechnungslegungsnormen oder auf bestimmte Unsicherheiten oder gar auf Risiken zur Fort führung der Unternehmenstätigkeit hinweist. Der Umfang und Aufbau des Berichts ist aktuell in Überarbeitung. Insbesondere müssen ab Ende 2016 Berichte zu Ab schlüssen von börsenkotierten Unter-nehmen, die nach den ISA geprüft werden, besonders wichtige Aspekte der Prüfung (sogenannte «Key Audit Matters») beschreiben.

Wie kommuniziert die Revisionsstelle mit dem Verwaltungsrat?Auch wenn die Revisionsstelle von der Generalversamm-lung gewählt wird, ist bei der Durchführung der Revision der Verwaltungsrat – neben der Geschäftsleitung –

der wichtigste Ansprechpartner. Art und Häufigkeit der Kommunikation sind abhängig von den konkreten Gegebenheiten. Bei kleineren Gesellschaften nimmt die Revisionsstelle nur an der Sitzung des Verwaltungsrats teil, an welcher dieser die Jahresrechnung genehmigt. Bei Publikumsgesellschaften trifft sich die Revisions-stelle mehrmals jährlich mit dem Verwaltungsrat oder dem Prüfungsausschuss (Audit Committee). Bei einer ordentlichen Revision muss die Revisionsstelle aufgrund von gesetzlichen Vorschriften (Art. 728b OR) zuhanden des Verwaltungsrats einen sogenannten umfassenden Bericht erstellen. Dieser enthält Feststellungen über die Rechnungslegung, das interne Kontrollsystem sowie die Durchführung und das Ergebnis der Revision. Zu Letzteren gehören Ausführungen u.a. zur Prüfungs-strategie der Revisionsstelle, zu den Prüfungsschwer-punkten, zum Prüfungszeitraum, zu den durchgeführten Prüfungen und zur Berichterstattung an die General-versammlung. Der umfassende Bericht ist für den Verwaltungsrat bestimmt. Daher können weder die Aktionäre noch andere interessierte Gruppen (Gläubiger) Einsicht in den Bericht nehmen.

Werden die Wirtschaftsprüfer auch geprüft?Mit der Einführung des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) ist eine Behörde geschaffen worden, die zuständig ist für Personen und Unternehmen, die Revisionsdienst-leistungen erbringen, und die insbesondere Revisions-stellen von Publikumsgesellschaften überwacht. Wer eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung durchführen will, bedarf einer Zulassung durch die RAB. Revisions-stellen von Publikumsgesellschaften müssen über eine Zulassung als staatlich beaufsichtigtes Revisionsunter-nehmen verfügen. Für die Durchführung einer ordent-lichen Revision ist eine Zulassung als Revisionsexperte/ -expertin und für die eingeschränkte Revision eine solche als Revisor / Revisorin erforderlich. Die RAB verfügt über ein öffentlich zugängliches Register, aus welchem die Zulassungen ersichtlich sind.

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Im vorliegenden Beispiel wird auf die Unsicherheit im Zusammenhang mit einem Lizenzrechtsstreit, in welchem das Unternehmen als beklagte Partei involviert ist, hingewiesen. Trotz dieser Unsicherheit konnte der Prüfer ein uneingeschränktes Prüfungsurteil abgeben, da er zum Schluss gekommen ist, dass diese Pro blematik angemessen berücksichtigt ist. Die entsprechende Erläuterung ist für die Interpretation der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens von grosser Bedeutung.

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Bericht der Revisionsstelle an die Generalversammlung der Muster Holding AG, Ort

Bericht der Revisionsstelle zur JahresrechnungAls Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrechnung der Muster Holding AG bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.

Verantwortung des VerwaltungsratesDer Verwaltungsrat ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Jahresrechnung, die frei von wesentlichen falschen Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist der Verwaltungsrat für die Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.

Verantwortung der RevisionsstelleUnsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den Schweizer Prüfungsstandards vorgenommen. Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.

Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnach-weisen für die in der Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für die Aufstellung der Jahresrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen ent-sprechenden Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber, um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessen-heit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden.

PrüfungsurteilNach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr dem schweizerischen Gesetz und den Statuten.

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Hervorhebung eines SachverhaltsWir machen auf Anmerkung … im Anhang der Jahresrechnung aufmerksam, in der eine wesentliche Unsicherheit hinsichtlich eines Gerichtsverfahrens dargelegt ist. Der definitive Ausgang des Verfahrens ist derzeit völlig ungewiss, weshalb für möglicherweise resultierende Verpflichtungen keine Rück-stellungen gebildet worden sind. Unser Prüfungsurteil ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht eingeschränkt.

Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher VorschriftenWir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsauf-sichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR und Art. 11 RAG1) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen.

In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes internes Kontroll-system für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert.

Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu genehmigen.

Name des Revisionsunternehmens

Name NameZugelassene(r) Revisionsexperte(in) Zugelassene(r) Revisionsexperte(in)Leitende(r) Revisor(in)

Ort , Datum

Beilagen• Jahresrechnung bestehend aus Bilanz, Erfolgsrechnung und Anhang • Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes

1 Art. 11 RAG begründet zusätzliche Anforde-rungen an die Unabhängigkeit von staatlich beaufsichtigten Revisionsunternehmen im Zusammenhang mit Revisionsdienst-leistungen bei Publikumsgesellschaften. Im Fall der ordentlichen Revision von Nicht-Publikumsgesellschaften kann dieser Hinweis auf Art. 11 RAG daher entfallen.

REVIS IONSSTELLE

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