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CATV-MANAGEMENT-SYSTEM RÜCKWEGSCHALTER/MODULE ÜBERSICHT 10-2014

CATV-MANAGEMENT-SYSTEM … · RKM-Server–Rückwegserver zumEinspeiseninKFG 2(87,3 MHz)zurTranspondersteue-runginTV-Kabelnetzen RKM-EG–Rückwegmodem zumEinspeiseninKFG 2(87,3 MHz)zurTranspondersteue-runginTV-Kabelnetzen

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CATV-MANAGEMENT-SYSTEMRÜCKWEGSCHALTER/MODULE

ÜBERSICHT 10-2014

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©2014 SAT-Kabel GmbH

2 AGB1.1. Diese Lieferbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen, einschließlichBeratungsleistungen. Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen.1.2. Spezielle Verpflichtungen im Rahmen von Hersteller-Partnerschaftsverträgen (Vertriebsbindungs-Richtlinien) bei "brauner Ware", die Groß- und Einzelhändler des gleichen Herstellers erfassen, gehen diesenBedingungen vor.1.3. Für den Schaltanlagenbau gelten besondere Bedingungen, die der Käufer (Besteller) jederzeit beimVerkäufer anfordern kann.2. ANGEBOT UND ABSCHLUSS2.1. Angebote sind stets freibleibend; Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durchschriftliche Bestätigung des Verkäufers verbindlich.2.2. Soweit Angestellte oder Handelsvertreter mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben,die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der mündlichen Bestätigung desVerkäufers.2.3. Mündliche Erklärungen von Personen, die zur Vertretung der Verkäuferin unbeschränkt oder nach außenhin unbeschränkbar bevollmächtigt sind, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.2.4. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangabensind, soweit nicht anders vereinbart, nur annähernd maßgebend.3. LIEFERBEDINGUNGEN; VERZUG; UNMÖGLICHKEIT DER LIEFERUNG3.1. Das Verstreichen bestimmter Lieferfristen und -termine befreit den Käufer, der vom Vertrag zurücktretenoder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfristzur Erbringung der Leistung und der Erklärung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen werde.Das gilt nicht, soweit der Verkäufer eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdrücklich und schriftlich alsverbindlich bezeichnet hat.3.2. Teillieferungen sind in zumutbarem Umfange zulässig.3.3. Die Lieferfrist verlängert sich – auch innerhalb eines Verzuges – angemessen bei Eintritt höherer Gewaltund allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die der Verkäufer nicht zuvertreten hat (insbesondere auch Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen oder Störung der Verkehrswege),soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von erheblichem Ein-fluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei den Lieferanten des Verkäufers und deren Unter-lieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilt der Verkäufer dem Käufer baldmöglichst mit.Der Käufer kann vom Verkäufer die Erklärung verlangen, ob er zurücktreten oder innerhalb angemessenerFrist liefern will. Erklärt sich der Verkäufer nicht unverzüglich, kann der Käufer zurücktreten.3.4. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Käufer mit seinen Vertragspflichten – innerhalbeiner laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen – in Verzug ist.3.5. Verzug und Ausbleiben (Unmöglichkeit) der Lieferung hat der Verkäufer so lange nicht zu vertreten, alsihn, seine Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldensvorwurf trifft. Im übrigen haftet er nach dengesetzlichen Vorschriften. Hat er danach Schadensersatz zu leisten, so schränkt sich bei leichterFahrlässigkeit des Verkäufers ein dem Käufer zustehender Schadenersatzanspruch – sofern der Vertrag mitder gewerblichen Tätigkeit des Käufers zusammenhängt – auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlussesvoraussehbaren Schaden, höchstens aber 10% vom Werte desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolgeder Verspätung bzw. Nichtlieferung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Für durchVerschulden seines Vorlieferanten verzögerte oder unterbliebene (Unmöglichkeit) Lieferungen hat derVerkäufer keinesfalls einzustehen.3.6. Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer dem Verkäufer gesetzten Nachfristbleibt unberührt.4. VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG4.1. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers überlassen. DieWare wird auf Wunsch und Kosten des Käufers versichert.4.2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus dem Verschulden des Käufers verzögert, so lagert die Ware aufKosten und Gefahr des Käufers. In dem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.4.3 . Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestensjedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Auslieferung durchdie LKW des Verkäufers erfolgt.5. VERPACKUNG5.1. Die Verpackung wird besonders berechnet. Rechtfertigen Verpackungsart und -wert eine Rücknahme, undwird die Verpackung innerhalb eines Monats unter Verwendung der alten Zeichen, mit sämtlichen Packmateri-alien frei Lager des Verkäufers zurückgesandt, erfolgt Gutschrift nur zu den jeweils vorher vereinbarten Bedin-gungen. Leichte Verpackungen, Kartons usw. werden nicht zurückgenommen.5.2. Bei schuldhaft verspäteter Rückgabe von Transporthilfsmitteln hat der Käufer den dem Verkäufer ent-standenen Schaden zu ersetzen. Gegenüber den kaufmännischen Kunden gilt im übrigen folgendes:Kabeltrommeln, die Eigentum der Kabeltrommel GmbH KG, Köln (KTG) oder anderer Dritter sind, werden imNamen und Auftrag dieser Eigentümer und gemäß deren Bedingungen – insbesondere gem. den jeweiligenKTG-Bedingungen für die Überlassung von Kabel- und Seiltrommeln – geliefert. Diese liegen in denGeschäftsräumen des Verkäufers zur Einsichtnahme aus, bzw. werden auf Anforderung zugesandt. Es wirddarauf hingewiesen, dass die Lieferanten von Kabeltrommeln bei nicht rechtzeitiger Rückgabe Mietgebührenberechnen, die der Käufer – soweit sie auf ihn entfallen – zu übernehmen hat.6. PREISE UND ZAHLUNG6.1. Alle Preise enthalten die gültige, gesetzliche Mehrwertsteuer, ausgenommen Fach- undGroßhandelspreise und Preise mit extra ausgewiesener Mehrwertsteuer.6.2. Zahlung hat, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, binnen 30 Tage nach Rechnungsdatum so zuerfolgen, dass dem Verkäufer der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag spätestens amFälligkeitstermin zur Verfügung steht.6.3. Zahlungen für Reparaturen sind ohne Abzug sofort fällig.6.4. Der Verkäufer nimmt nur bei entsprechender Vereinbarung diskontfähige und ordnungsgemäß versteuerteWechsel zahlungshalber an. Gutschriften über Wechsel und Schecks erfolgen vorbehaltlich des Eingangsabzüglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem der Verkäufer über den Gegenwert verfügen kann.6.5. Die Forderungen des Verkäufers werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener undgutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachenbekannt werden, die auf eine wesentliche Vermögensverschlechterung des Käufers schließen lassen. Imletzteren Fall ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellungentsprechender Sicherheiten abhängig zu machen.6.6. Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder löst er einen Wechsel bei Fälligkeit nicht ein, ist der Verkäuferberechtigt, die Ware zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu betreten und die Ware wegzunehmen.Der Verkäufer kann außerdem die Weiterveräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. DieRücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag.6.7. Eventuell vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung frühererLieferungen im Rückstand befindet.6.8. Die Aufrechnung mit etwaigen vom Verkäufer bestrittenen Gegenansprüchen des Käufers ist nichtstatthaft. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftigfestgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht auf demselbenVertragsverhältnis beruhen. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Käufers ineinem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln

stehen. Gehört jedoch der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes, so kann der Käufer Zahlungen nurzurückhalten, wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird.6.9. Zahlungen dürfen an Angestellte des Verkäufers nur erfolgen, wenn diese eine gültige Inkasso-Vollmachtvorweisen.7. EIGENTUMSVORBEHALT7.1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. BeiWaren, die der Käufer im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von ihm bezieht, behält sich der Verkäufer dasEigentum vor, bis seine sämtlichen Forderungen gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindungeinschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenenVerträgen, beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers ineine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist.Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftungdes Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch denKäufer als Bezogenen.7.2. Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer mit anderen Waren verbunden, steht dem Verkäufer das Mi-teigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswertder anderen Ware und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt das Eigentum des Verkäufers durch Verbindung,Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Käufer dem Verkäufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsab-schlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfange des Rechnungswertes derVorbehaltsware und verwahrt sie für den Verkäufer unentgeltlich. Die hiernach entstehenden Miteigentums-rechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Nr. 7.1.7.3. Der Käufer hat den Verkäufer über evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretenenForderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zuseinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dassdie Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den nachfolgenden Nummern 7.4. bis 7.6. auf denVerkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.7.4. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an denVerkäufer abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird dieVorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Waren veräußert, so wirddie Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der anderen verkauften Warenabgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen Verkäufer Miteigentumsanteile gem. Nr. 7.2. hat, wirddem Verkäufer ein seinem Miteigentums-anteil entsprechender Teil abgetreten.7.5. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, derVerkäufer widerruft die Einziehungsermächtigung in den in Abschnitt 6.6. genannten Fällen. Auf Verlangen desVerkäufers ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an den Verkäufer zu unterrichten -sofern dieser das selbst tut - und diesem die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zugeben. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Käufer in keinem Falle berechtigt.Eine Abtretung im Wege der echten Factoring ist dem Käufer nur unter der Voraussetzung gestattet, daß demVerkäufer dies unter Bekanntgabe derFactoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Käufers angezeigt wird und der Factoring-Erlös denWert der gesicherten Forderung des Verkäufers übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird dieForderung des Verkäufers sofort fällig.7.6. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen insofern freizugeben, als ihr Wert die zusichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.8. MÄNGELRÜGE UND GEWÄHRLEISTUNGFür Mängel haftet der Verkäufer wie folgt:8.1. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach dem Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit undzugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel hat er innerhalb von zwei Wochen durchschriftliche Anzeige an den Verkäufer zu rügen.8.2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach Wahl des Verkäufers Nachbesserung fehlerhafter Wareoder Ersatzlieferung.8.3. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Verkäufer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit undGelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zustellen, andernfalls entfällt die Gewährleistung.8.4. Wenn der Verkäufer eine ihm gestellte angemessene Nachfrist verstreichen lässt ohne den Mangel zubeheben oder Ersatz zu liefern oder wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung unmöglich ist, fehlschlägtoder vom Verkäufer verweigert wird, steht dem Käufer nach seiner Wahl das Recht zu, Rückgängigmachungdes Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.8.5. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritter unsachgemäß vorgenommenen Änderungen undReparaturen wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.8.6. Die Gewährleistungsfrist für Nachbesserungen beträgt 3 Monate, für Ersatzlieferungen und Ersatzleistung6 Monate. Sie läuft mindestens bis zum Ablauf der ursprünglichen Gewährleistungsfrist für denLiefergegenstand oder solange uns soweit dem Verkäufer selbst entsprechende längereGewährleistungsfristen gegen seinen Vorlieferanten zustehen. Die Frist für die Mängelhaftung verlängert sichum die Dauer der Betriebsunterbrechung, die dadurch eintritt, dass Nachbesserungen, Ersatzlieferung oderErsatzleistungen erforderlich werden, für diejenigen Teile, die wegen der Unterbrechung nicht zweckdienlichbetrieben werden können.9. ALLGEMEINE HAFTUNGSBEGRENZUNG9.1. Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den in dem vorstehenden Absatz getroffenenVereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzungvertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen aufVorsatz, grobem Verschulden durch den Verkäufer oder einem seiner Erfüllungsgehilfen; dieseHaftungsbegrenzung gilt für den Käufer entsprechend.Diese Ansprüche verjähren ein halbes Jahr nach Empfang der Ware durch den Käufer.9.2. Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.10. REPARATUREN10.1. Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines verbindlichen Kostenvoranschlagesgewünscht, ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag sind, soweit zwischen Verkäuferund Käufer eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, für die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungengelten, zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird.10.2. Ob eine Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt erfolgt, liegt im Ermessen des Verkäufers.10.3. Auf die Gewährleistung des Verkäufers finden die Bestimmungen der Ziffern 8 und 9 entsprechendeAnwendung. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Käufers.10.4. Reparaturrechnungen sind sofort fällig.11. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND; ANZUWENDENDES RECHT11.1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschl. Scheck- undWechselklagen) sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der KäuferVollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, derHauptsitz des Verkäufers.11.2. Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach dem in derBundesrepublik Deutschland geltenden Recht unter Ausschluss des Haager und des Wiener Kaufrechts.

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CATV Management System 4Allgemeines 5Astro 6

HV RD65XX-RS 6Danlab 7

RKS-Danlab 7Delta 8

RS-AGC 203 8TP-Delta 8

Kathrein 9RS-VGF9040 9RS-VGR122/132 9RS-VOS940 Art.-Nr.: TP940 10RS-VGR28/65 10

Motorola 11RS-M2K1 11RS-M2K2 11

Polytron 12HCR 22-28 MO 12

VMR 12-RS 12VMR 24-RS 12

Teleste 13AC6144-RS 13CXR20X-RS 13

Triax 14RS-GHV900 14

Triax-Hirschmann 14RS-GRM 14

Wisi 15TP-VX27 15VX10-RS 15VX30-RS 15VX40C-RS 16TP-VX55 16PAD-RS 17XC40-RS-3 17

Inhalt

SAT-Kabel 18MSS 8 18MTS 8 18RS 6-40 19RS 6-40 R 19S 6-40 19RS-NT-AC/DC 20RKS 6-40 AC 20FS1-HÜP 20

RS5-BK 21CVt-RS 21System DS8i 22DS8i 22TP-DS8i 22DS10 (10dB), DS14 (14dB) 22

Aufbau der Ansicht

Artikelbezeichnung

Beschreibung / DetailsBild

Anmerkungen

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4 CATV Management System

Das CATV-Management-System für TV-Kabelnetzebesteht aus den beiden Komponenten Rückweg-modem zur Steuerung und Rückwegschalter.

Steuerung und Überwachung des Systems erfolgenüber eine PC‑Software.

RKM-TX87 – RückwegmodemRückwegmodem mit Modulator87,3 MHz zur Transponder-steuerung in TV-Kabelnetzen

RKM-Server – Rückwegserverzum Einspeisen in KFG 2 (87,3MHz) zur Transpondersteue-rung in TV-Kabelnetzen

RKM-EG – Rückwegmodemzum Einspeisen in KFG 2 (87,3MHz) zur Transpondersteue-rung in TV-Kabelnetzen

MTS 8 – 8-fach Multitapmit einzeln schaltbarenVor- und Rückwegen

MSS 8 – 8-fach Multisplittermit einzeln schaltbaren Vor- und

Rückwärtswegen

RKT-M – Transpondermodulfür die verschiedensten Verstär-

kertypen

AC6144 – Rückwegschaltmodulfür AC1000-Verstärke

VMR 24-RS – Rückwegverstär-kermodul mit Fernschalter für

die Verstärker CV/HV…

HCR 22-28 MO – Rückwegver-stärkermodul mit Fernschalter

für die VerstärkerHC 30/40125 RS

RS 6-40 – Rückwegschaltermit F-Anschlüssen

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Ferngesteuerte Schalter/Schaltmodule zum Dämpfen des Rückwegesvon TV-Kabelnetzen zum Zweck der Störungssuche

Die verschiedenen Schalter besitzen einen Trans-ponder mit einer im jeweiligen Kabelnetz nur einmalvorkommenden Adresse. Die Steuerung erfolgt überdie Rückkanalmodem – gleichzeitig Ethernet-Gateway – RKM-TX87, RKM-Server, RKM‑EG voneinem PC mit unserer Steuersoftware über die LAN-Schnittstelle.

Zur Anbindung an das Kabelnetz muss, außer beimRKM-TX87, ein Kennfrequenzgenerator KFG 2 vor-handen sein. Dieser besitzt einen Anschluss zurModulation der Steuersignale auf die Kennfrequenz87,3 MHz. Es lassen sich auf diese Weise ca. 4 × 109

Transponder steuern.

Mit diesen Bauteilen kann der Rückweg (Upstream)eines Breitbandkabelnetzes eine Dämpfung von 6 dBoder 40 dB (praktisch AUS) geschaltet werden.Dieses kann an wichtigen Netzknoten, Verstärkernetc. bis zu einzelnen Teilnehmeranschlüssen erfol-

gen. Bei gleichzeitiger Beobachtung des Rückweg-spektrums am Steuerpunkt (Kopfstelle, Büro …lassen sich Störungen (Ingress) damit leichtereingrenzen.

Beispiel: Frequenzgang im Rückweg bei Einsatz eines SchaltersRückweg nicht geschaltet Rückweg geschaltet –6 dB Rückweg geschaltet –40 dB

Rückkanalmodem zur Steuerung der Schalter/Schaltmodule

benötigt KFG 2

benötigt KFG 2

Allgemeines

enthällt Modulator 87,3 MHz

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6 Astro

HV RD65XX-RSArt.-Nr.: HV RD 65XX-RS

• Für HV-SerieHVO/F V38HV331

• Der Schalter wird vonSAT-Kabel® im Rück-wegmodul festeingebaut.

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

• Rückwegmodul bleibtsteckbar.

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Rückwegmodul muss beigestellt oder zusätzlich erworben werden.

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7Danlab

RKS-DanlabArt.-Nr.: RKS-Danlab

• Für Verstärker:ABL/M801AEL/M801

• Rückkanalschalter alsSteckmodul verfügbar

• Der Anschluss erfolgtüber die vorhandeneBuchsenleiste imVerstärker, die Zufüh-rung des Datensignalsüber die interne Mess-buchse.

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Rückweg nicht geschaltet Rückweg geschaltet –6 dB Rückweg geschaltet –40 dB

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geplant

RS-AGC 203Art.-Nr.: 10161355

• Für VerstärkerLHE…

• AGC-Regelmodul mitRückwegschalter

• DieLieferung erfolgtinklusive Regelmodul.

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Delta

TP-Delta

Tansponder für Verstär-ker und Node mit Steck-platz für FSK-Receiver

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9Kathrein

RS-VGF9040Art.-Nr.: RS-VGF9040

• Für VerstärkerVGF9030VGF9040VGP9033VGP9041

• Anschluss des Rück-wegschalters an denbereits vorhandenenSteckplätzen imVerstärker.

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig.

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Der RS-VGF9040 kann nicht gemeinsam mit dem Kathrein Überwachungs-Transponder verwendet werden.

RS-VGR122/132Art.-Nr.: RS-VGR122/132

• Für VerstärkerVOS 135/GVOS 135/PVOS136/G

• Rückkanalschalter aufVGR122/132 montiert

• Die Einkopplung desDatensignals erfolgtüber eine interneAntenne.

• Stromversorgung wirdüber eine Klemme vonder Durchführung vomNetzteil abgenommen

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

VGR122 / VGR132 muss beigestellt oder zusätzlich erworben werden.

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RS-VOS940Art.-Nr.: TP940

• Für VerstärkerVOS 930VOS 931VOS 940VOS 941VOS 952VOS 953VGF 939VGO 939

• Lieferung als komplet-tes Schaltmodul

• Anschluss erfolgt überSteckkontakte

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Der RS-VOS940 kann nicht gemeinsam mit dem Kathrein Überwachungs-Transponder verwendet werden.

Kathrein (Fortsetzung)

RS-VGR28/65Art.-Nr.:

• Für VerstärkerVOS 30/FVOS 32/FVOS 40/FVOS 40/P

• Rückwegschalter aufVGR 28/65 montiert

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

VGR 28/65 muss beigestellt oder zusätzlich erworben werden.

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11Motorola

RS-M2K1Art.-Nr.:

• Für VerstärkerM2K-Serie mit1 Rückwegmodul

• Steckmodul fürMotorola-Verstärker

• Anschluss überBuchsenleiste, Daten-signal über interneMessbuchse

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

RS-M2K2Art.-Nr.:

• Für VerstärkerM2K-Serie mit2 Rückwegmodulen

• Steckmodul fürMotorola-Verstärker

• Anschluss überBuchsenleiste, Daten-signal über interneMessbuchse

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB– getrennt für Kanal 1und 2 einstellbar

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HCR 22-28 MOArt.-Nr.: 1488630

• Für VerstärkerHC 30/40125 RSHC 30/40125 F/RS

• Rückwegschalter aufRückwegmodulmontiert

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Die Lieferung erfolgt mit Rückwegverstärkermodul.

Polytron

VMR 12-RSVMR 24-RSArt.-Nr.: VMR24-RS

• Für VerstärkerCV-SerieHV-Serie

• Rückwegverstärkermit Rückwegschalter

• Datensignal wird übereine interne Antennezugeführt

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Die Lieferung erfolgt mit Rückwegverstärker-Modul VMR 12 oder VMR 24.

Interne Spannung UB 12 VDCInterner Strom IB ca. 110 mA

Frequenzbereich 5–65 MHzVerstärkung (einstellbar) 14...24 dBEntzerrung (einstellbar) 0...10 dBRückwegschalter (Dämpfung) 0 / 6 / 40 dBAusgangspegel nach DIN EN 50083 105 dB(µV) 60dB IMA 2.Ordnung (DIN 45004 A1)

116 dB(µV) 60dB IMA 3.Ordnung (DIN 45004 B)

TECHNISCHE DATENVMR 24-RS

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AC6144-RSArt.-Nr.: AC6144-RS

• Für VerstärkerCXE 202AC500AC1000AC2000

• Rückwegschalter aufAC6144 montiert

• Datensignal wird überinterne Messbuchsedes Verstärkerszugeführt.

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

CXR20X-RSArt.-Nr.:

Teleste

Rückwegmodul AC6144 muss beigestellt oder zusätzlich erworben werden.

• Für VerstärkerCXE 202 AECXE 202 BE

• Rückwegschalter wahl-weise auf Verstärker-modul CXR200 oderCXR203 montiert.

• Datensignal wird überinterne Messbuchsedes Verstärkerszugeführt.

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB Rückkanal-Verstärker CXR 200/203 muss beigestellt oder zusätzlich erworbenwerden.

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RS-GHV900Art.-Nr.: RS-GHV900

• Für VerstärkerGHV 900 SerieGHV 135CGHV 140CDGPV 150D

• Anschluss über vor-handenen Steck-kontakt.

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Diplexfilter GRM6585P muss beigestellt oder zusätzlich erworben werden.

Triax • Triax-Hirschmann

RS-GRMArt.-Nr.:

• Für VerstärkerGPV-/GLV-Serie

• Rückwegschalter aufDiplexfilter GRM6585Pmontiert

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Rückweg nicht geschaltet Rückweg geschaltet –6 dB Rückweg geschaltet –40 dB

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TP-VX27Art.-Nr.: TP-VX27

• Für VerstärkerVX24VX25

(Wisi Compact Line)• Rückwegschalter aufVX24A montiert

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Wisi

Rückwegmodul muss beigestellt oder zusätzlich erworben werden.

VX10-RSArt.-Nr.: VX10.RS

• Für VerstärkerVX 16VX 19

• Rückwegschalter aufWisi RückwegmodulVX10 montiert

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Rückwegmodul muss beigestellt oder zusätzlich erworben werden.

VX30-RSArt.-Nr.:

• Für VerstärkerVX37

• Rückwegschalter aufWisi RückwegmodulVX30 montiert.

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Rückwegmodul muss beigestellt oder zusätzlich erworben werden.

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16 Wisi (Fortsetzung)

VX40C-RSArt.-Nr.: VX40C-RS

• Für VerstärkerVX 43CVX 45CVX 46CVX 89C

• Schaltmodul wird vonSAT-Kabel GmbHdirekt auf die Leiter-platte des Rückweg-verstärkers gelötet!

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Verstärker muss beigestellt oder zusätzlich erworben werden.

TP‑VX55Art.-Nr.: TP-VX55

• Für VerstärkerVX52 bis VX55

• Rückwegschalter alsSteckmodul für WisiCompact Line

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Der TP-VX55 kann nicht gemeinsam mit dem Wisi Überwachungs-Transponder verwendet werden.

Rückweg nicht geschaltet Rückweg geschaltet –6 dB Rückweg geschaltet –40 dB

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17Wisi (Fortsetzung)

PAD-RSArt.-Nr.: PAD-RS

• Für VerstärkerVX822PHVX892PH

• PAD-Rückwegschalterfür Verstärker mit JXP

• Im Verstärker sindLötarbeiten zur Her-stellung der Stromver-sorgung erforderlich.Diese Änderung kannvon SAT-Kabel GmbHoder vom Kunden vor-genommen werden.

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Lieferung erfolgt ohne PAD.

XC40-RS-3Art.-Nr.: XC40-RS-3

• Für VerstärkerWISI FIBER- undCOMPACTLINE

• 3-fach Rückweg-schalter

• Keine Änderungen imVerstärker notwendig

Upstream: 0 / –6 / –40 dB– jeweils getrenntschaltbar (Kanal 1–3)

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18 SAT-Kabel GmbH

MSS 8Art.-Nr.: MSS8

8-fach-Verteiler mitSchalter für Up- undDownstream

• schaltbare Dämpfung:0 dB6 dB Upstream40 dB Up-/Downstream

• Ausgang (Kanal) 1 bis8 getrennt schaltbar

• Stromversorgung überSteckernetzteil direktam MSS 8 oder mittelsEinspeiseweiche mit12 VDC

Auf Anfrage auch lieferbar als 4-fach und 6-fach-Verteiler (MSS 4 / MSS 6)(Gehäuse entspricht dem 8-fach Verteiler)

MTS 8Art.-Nr.: MTS8

8-fach-Abzweiger mitSchalter für Up- undDownstream

• schaltbare Dämpfung:0 dB6 dB Upstream40 dB Up-/Downstream

• Ausgang (Kanal) 1 bis8 getrennt schaltbar

• Stromversorgung überSteckernetzteil direktam MTS 8 oder mittelsEinspeiseweiche mit12 VDC

Auf Anfrage auch lieferbar als 4-fach und 6-fach-Abzweiger (MTS 4 / MTS 6)(Gehäuse entspricht dem 8-fach-Abzweiger)

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RS 6-40Art.-Nr.: RS 6-40

• Rückkanalschalter imBlechgehäuse füruniversellen Einsatz

• Stromversorgung überSteckernetzteil

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Auf Anfrage auch lieferbar mit Stromversorgung über Einspeiseweiche mit 12 VDC

RS 6-40RArt.-Nr.:

• Rückkanalschalter imBlechgehäuse füruniversellen Einsatz

• mit bistabilen Relais– hält den Zustandbei Stromausfall

• Stromversorgung überSteckernetzteil

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

S 6-40Art.-Nr.:

• Rückkanalschalter imBlechgehäuse füruniversellen Einsatz

• Schaltet den kom-pletten Frequenz-bereich (Up- undDownstream)

• Stromversorgung überSteckernetzteil

schaltbare Dämpfung:0 dB6 dB Upstream40 dB Up-/Downstream

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RS-NT-AC/DCArt.-Nr.:

Netzteil 24–65 VAC auf12 VDC für die Stromver-sorgung der Rückweg-schalter von einer be-stehenden Fernspeisung

RKS 6-40 ACArt.-Nr.: RKS 6-40

Rückwegschalter imGussgehäuse für univer-sellen Einsatz.

• Stromversorgungwahlweise über Fern-speisung (AC) oderüber den vorhandenenNetzteileingang (AC)

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Der Netzteileingang kann zur Fernspeisung der Strecke verwendet werden.

FS1-HÜPArt.-Nr.: FS1-HÜP

Rückwegschalter für BK-Hausübergabepunkte

Für die Typen:HÜP 862 MAXU 60EVK 60

Upstream: 0 / –6 / –40 dB

Weitere technische Daten auf Anfrage

AUF ANFRAGE

AUF ANFRAGE

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RS5-BKArt.-Nr.: RS5-BK

• Rückwegschalter5-fach für BK-Systemund GGA8

… muss beigestellt oder zusätzlich erworben werden.

CVt-RSArt.-Nr.: CVt-RS

• Rückwegschalter mit2× Rückwegschalter–6 dB

• Nachrüstung BK-Verteiler

CVt-RS-NTArt.-Nr.: CVt-RS-NT

• Netzteil bis 4× CVt-RS,24–65 VAC/–12 VDC

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System DS8i

• Steuereinheit zum Anschluss von bis zu 8schaltbaren Durchgangsdosen (DSxx)

• Lokale Steuerung über 8 DIP-Schalter am DS8iSomit ist die Abschaltung der einzelnenDurchgangsdosen vom DS8i möglich.

• Stromversorgung erfolgt durch Steckernetzteil 12VDC

• Steuerung erfolgt über CATV-Management (TP-DS8ierforderlich) oder lokal über DIP-Schalter

• bis zu 8 Durchgangsdosen DSxx (z. Bsp. DS10 oderDS14) pro Adresse anschließbar (8 Kanäle)

• Anzeige des Schaltzustandes über 8 farbige LED• Anzeige von Ausfall (auch Sabotage) einzelnerDosen über 8 LED

DS8iArt.-Nr.:

• Transponder zum Nachrüsten für DS8i• DS8i ist somit über eine Adresse des CATV-Management-Systems erreichbar und ermöglichtdie Steuerung von bis zu 8 schaltbarenDurchgangsdosen (DSxx).

TP-DS8iArt.-Nr.:

• Schaltbare Durchgangsdose für das System DS8i5–1000 MHz

• Stromversorgung und Steuerbefehle werdenzusammen mit dem HF-Signal über das Koaxial-kabel vom DS8i zugeführt.

• Der Anschluss eines Modems ist über einenMultimedia-Aufsteckadapter möglich.

• Zum Betrieb der DSxx ist ein DS8i erforderlich.

DS10 (10dB) Art.-Nr.:DS14 (14dB) Art.-Nr.:DSxx (weitere Werte auf Anfrage)

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Telefon: +49 (0)3724 6665-0Telefax: +49 (0)3724 6665-44

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