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Bundespersonalrätekonferenz
Helmut Fischer
Tarifsekretär
Vorstellung des Tarifergebnisses
vom 12. Mai 2005AOK
ver.di BuVo Ressort 13 Tarifbereich 2 Helmut Fischer
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Tarifsituation seit 2003 angespannt 6 Leermonate in 2003
ab 1.07.03 1,5 % ab 1.01.04 1,5 % + 1/2 Std. AZV ab 1.10.04 1,0 %
als Kompensation Absenkung der Jahressonderzahlung in 03
zusätzlicher freier Tag für 03• TGAOK veröffentlicht im TGAOK-Info,
dass der Abschluss vertretbar wäre
Nullrunde in 2003
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Frontalangriff auf Tarifsystem Politik und Wirtschaftsvertreter
heizen die Arbeitszeit- und Lohnabsenkungsdebatte an
TdL spielt Vorreiter für den ÖD und kündigt Zuwendungs-TV und
Arbeitszeitbestimmungen TGAOK zieht am gleichen Strang
zunächst Forderung nach Aussetzung und/oder Absenkung von Tarifbestimmungen
unter dem Mäntelchen des BeST
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TGAOK folgt der Politik TGAOK kündigte zunächst die
Zuwendungstarifverträge Verhandlungen zur Absenkung
sind gescheitert (1.Juli 2004) zum 30.11.04 Kündigung der
Arbeitszeitbestimmungen wurde von der TGAOK bereits
im Februar 2004 beschlossen
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TGAOK fordert Erhöhung der Arbeitszeit Wegfall des freien Tages 6-Tage Woche unter Beibehaltung
der 5-Tage Woche wöchentlichen Arbeitszeitkorridor Langzeitkonten Neue Regelung für Überstunden,
Nacht- und Samstagsarbeit einschließlich der Zuschläge
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TGAOK fordert Verschlankung der Rufbereitschaft,
des Bereitschaftsdienstes, der Schicht- und Wechselschichtarbeit
Umsetzung des novellierten Arbeitszeitgesetzes
Dies alles steht unter dem Stichwort Beitrag zur Absenkung der
persönlichen Verwaltungskosten zur Sicherung möglichst vieler
Arbeitsplätze
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Tarifergebnis Beschäftigungssicherungstarifvertrag
BAT/AOK-Neu
Einführung von Arbeitszeitkonten
Vergütung und Ost-West-Anpassung
Wiederinkraftsetzung der Zuwendungs-
und Urlaubsgeldtarifverträge
Übernahme der Auszubildenden
Verhandlungszusage zum AOK-TV
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BeST Absenkung Weihnachtsgeld möglich
um max. 45 % Punkte, dafür freie Tage
Für die ersten 15 % 1 Tag, pro weitere 5 %
jeweils 1 weiterer Tag (max. 7 Tage)
Werden Betriebsziele/Kriterien vereinbart
und erreicht, nachträgliche Auszahlung
im Juni und Streichung der freien Tage
Garantieeinkommen 80 % vergleichbarer
Vollbeschäftigter
Laufzeit bis zu 36 Monaten
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BeST Arbeitszeiterhöhung auf max. 40 Std./W
Laufzeit maximal 12 Monate
Beschäftigungssicherung
zwingend Übernahme der Azubis
Gutschrift auf Arbeitszeitkonto
weitere Regelungen zu Gunsten der
Beschäftigten sind immer möglich
Laufzeit BeST gesamt 31.12.2008
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BAT/AOK-Neu
wöchentliche Arbeitszeit
West: ab 1.01.2007 38,5 Std./W
Ost: ab 1.01.2008 39 Std./W
erstmals kündbar zum 31.01.2008
SR 2e durchschnittlich 48 Std.W
Erhöhung der Arbeitszeit
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Arbeitszeitzeitkonten erst nach Abschluss einer DV
AG richtet Jahresarbeitszeitkonto ein
Beschäftigte können ablehnen
Arbeitszeitkonto + 200 / - 50 Std.
tarifliche AZ wird Jahresarbeitszeit
AZ max. 45 Std./W Ausnahme 48 Std. W
Ausgleich Kalenderjahr, spätestens zum
30. Juni des Folgejahres zwingend
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Langzeitkonten DV zwingend vorgeschrieben
gleiche Regelungen wie bei AZ-Konto
Kann-Regelung AG vereinbart mit AN
Personalrat ist zu beteiligen
Ausnahmen:
kein Ausgleichszeitraum
Bei Insolvenzfähigkeit des Unternehmens,
Regelung zur Insolvenzsicherung
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Vergütung
1,4 % lineare Erhöhung zum 1.07.2007
Einmalzahlungen fällig jeweils im Feb.:
West: 300 € für 2006 und 2007
Ost: 200 € für 2006 und 300 € für 2007
Bei Anwendungsvereinbarung voller Betrag
Auszubildende 100 € für 2006 und 2007
Laufzeit bis 31.12. 2007
Mehr war nicht drin
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Ost-West-Anpassung
Ab 1.10.06 einheitliche Tabelle Ost/West
ab 1.10.2005 + 2 % Angleichung auf 98 %
ab 1.10. 2006 + 2 % Angleichung auf 100 %
Bezugsgröße für die Berechnung des
Weihnachtsgeldes ist jeweils der Oktober
Für Azubis gelten die Regelungen
entsprechend
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Zuwendungs-und Urlaubsgeld-TV
Die gekündigten Tarifverträge werden
rückwirkend wieder in Kraft gesetzt
d.h. Arbeitsverträge, die abweichende
Regelungen beinhalten, müssen zu
Gunsten der betroffenen Beschäftigten
verändert/verbessert werden
Arbeitszeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld
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Übernahme der Azubis
Empfehlung zur Übernahme der Azubis
Übernahme ist verpflichtend, wenn im
Rahmen des BeST AOK die tarifliche
Arbeitszeit erhöht wird
Von dieser Verpflichtung kann nur abgesehen
werden, wenn Einvernehmen mit dem
Personalrat besteht oder personen- oder
verhaltensbedingte Gründe einer Übernahme
entgegenstehen
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Altersteilzeit
Rechtsanspruch zukünftig mit
Vollendung des 59. Lebensjahres
Keine Anpassung von Kostenwirkungen
bei längeren Laufzeiten (mehr als 6 Jahre)
Regelarbeitsentgelt ist die Bezugsgröße
für die Leistungen der BA
Erfolgs- und Betriebsprämien (ZulTV)
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Verhandlungen zum AOK-TV
Beidseitige Verpflichtung: ausgesetzte
Tarifverhandlungen zum AOK-TV mit
dem Ziel fortzusetzen
den AOK-TV 2006 in Kraft zu setzen
Vorbereitungen auf Arbeitsebene
gemeinsame Kommission 4 Vertreter
auf Landesebene Beratungsgremien?!
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Ausblick Jetzt haben wir den Rücken frei
Gewerkschaftsarbeit im Betrieb Mitglieder werben Mitglieder kein Aufnahmestop
erfolgreiche Betriebsarbeit ist die Grundlage für erfolgreiche Tarifarbeit
Mitgliederversammlungen Vertrauensleute- und
Betriebsgruppensitzungen einrichten beraten Zwischenergebnisse zum AOK-TV