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Bundespersonalräteko nferenz Helmut Fischer Tarifsekretär Vorstellung des Tarifergebnisses vom 12. Mai 2005 AOK

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Page 1: Bundespersonalrätekonferenz Helmut Fischer Tarifsekretär Vorstellung des Tarifergebnisses vom 12. Mai 2005 AOK

Bundespersonalrätekonferenz

Helmut Fischer

Tarifsekretär

Vorstellung des Tarifergebnisses

vom 12. Mai 2005AOK

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Tarifsituation seit 2003 angespannt 6 Leermonate in 2003

ab 1.07.03 1,5 % ab 1.01.04 1,5 % + 1/2 Std. AZV ab 1.10.04 1,0 %

als Kompensation Absenkung der Jahressonderzahlung in 03

zusätzlicher freier Tag für 03• TGAOK veröffentlicht im TGAOK-Info,

dass der Abschluss vertretbar wäre

Nullrunde in 2003

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Frontalangriff auf Tarifsystem Politik und Wirtschaftsvertreter

heizen die Arbeitszeit- und Lohnabsenkungsdebatte an

TdL spielt Vorreiter für den ÖD und kündigt Zuwendungs-TV und

Arbeitszeitbestimmungen TGAOK zieht am gleichen Strang

zunächst Forderung nach Aussetzung und/oder Absenkung von Tarifbestimmungen

unter dem Mäntelchen des BeST

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TGAOK folgt der Politik TGAOK kündigte zunächst die

Zuwendungstarifverträge Verhandlungen zur Absenkung

sind gescheitert (1.Juli 2004) zum 30.11.04 Kündigung der

Arbeitszeitbestimmungen wurde von der TGAOK bereits

im Februar 2004 beschlossen

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TGAOK fordert Erhöhung der Arbeitszeit Wegfall des freien Tages 6-Tage Woche unter Beibehaltung

der 5-Tage Woche wöchentlichen Arbeitszeitkorridor Langzeitkonten Neue Regelung für Überstunden,

Nacht- und Samstagsarbeit einschließlich der Zuschläge

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TGAOK fordert Verschlankung der Rufbereitschaft,

des Bereitschaftsdienstes, der Schicht- und Wechselschichtarbeit

Umsetzung des novellierten Arbeitszeitgesetzes

Dies alles steht unter dem Stichwort Beitrag zur Absenkung der

persönlichen Verwaltungskosten zur Sicherung möglichst vieler

Arbeitsplätze

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Tarifergebnis Beschäftigungssicherungstarifvertrag

BAT/AOK-Neu

Einführung von Arbeitszeitkonten

Vergütung und Ost-West-Anpassung

Wiederinkraftsetzung der Zuwendungs-

und Urlaubsgeldtarifverträge

Übernahme der Auszubildenden

Verhandlungszusage zum AOK-TV

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BeST Absenkung Weihnachtsgeld möglich

um max. 45 % Punkte, dafür freie Tage

Für die ersten 15 % 1 Tag, pro weitere 5 %

jeweils 1 weiterer Tag (max. 7 Tage)

Werden Betriebsziele/Kriterien vereinbart

und erreicht, nachträgliche Auszahlung

im Juni und Streichung der freien Tage

Garantieeinkommen 80 % vergleichbarer

Vollbeschäftigter

Laufzeit bis zu 36 Monaten

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BeST Arbeitszeiterhöhung auf max. 40 Std./W

Laufzeit maximal 12 Monate

Beschäftigungssicherung

zwingend Übernahme der Azubis

Gutschrift auf Arbeitszeitkonto

weitere Regelungen zu Gunsten der

Beschäftigten sind immer möglich

Laufzeit BeST gesamt 31.12.2008

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BAT/AOK-Neu

wöchentliche Arbeitszeit

West: ab 1.01.2007 38,5 Std./W

Ost: ab 1.01.2008 39 Std./W

erstmals kündbar zum 31.01.2008

SR 2e durchschnittlich 48 Std.W

Erhöhung der Arbeitszeit

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Arbeitszeitzeitkonten erst nach Abschluss einer DV

AG richtet Jahresarbeitszeitkonto ein

Beschäftigte können ablehnen

Arbeitszeitkonto + 200 / - 50 Std.

tarifliche AZ wird Jahresarbeitszeit

AZ max. 45 Std./W Ausnahme 48 Std. W

Ausgleich Kalenderjahr, spätestens zum

30. Juni des Folgejahres zwingend

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Langzeitkonten DV zwingend vorgeschrieben

gleiche Regelungen wie bei AZ-Konto

Kann-Regelung AG vereinbart mit AN

Personalrat ist zu beteiligen

Ausnahmen:

kein Ausgleichszeitraum

Bei Insolvenzfähigkeit des Unternehmens,

Regelung zur Insolvenzsicherung

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Vergütung

1,4 % lineare Erhöhung zum 1.07.2007

Einmalzahlungen fällig jeweils im Feb.:

West: 300 € für 2006 und 2007

Ost: 200 € für 2006 und 300 € für 2007

Bei Anwendungsvereinbarung voller Betrag

Auszubildende 100 € für 2006 und 2007

Laufzeit bis 31.12. 2007

Mehr war nicht drin

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Ost-West-Anpassung

Ab 1.10.06 einheitliche Tabelle Ost/West

ab 1.10.2005 + 2 % Angleichung auf 98 %

ab 1.10. 2006 + 2 % Angleichung auf 100 %

Bezugsgröße für die Berechnung des

Weihnachtsgeldes ist jeweils der Oktober

Für Azubis gelten die Regelungen

entsprechend

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Zuwendungs-und Urlaubsgeld-TV

Die gekündigten Tarifverträge werden

rückwirkend wieder in Kraft gesetzt

d.h. Arbeitsverträge, die abweichende

Regelungen beinhalten, müssen zu

Gunsten der betroffenen Beschäftigten

verändert/verbessert werden

Arbeitszeit, Urlaubs- und Weihnachtsgeld

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Übernahme der Azubis

Empfehlung zur Übernahme der Azubis

Übernahme ist verpflichtend, wenn im

Rahmen des BeST AOK die tarifliche

Arbeitszeit erhöht wird

Von dieser Verpflichtung kann nur abgesehen

werden, wenn Einvernehmen mit dem

Personalrat besteht oder personen- oder

verhaltensbedingte Gründe einer Übernahme

entgegenstehen

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Altersteilzeit

Rechtsanspruch zukünftig mit

Vollendung des 59. Lebensjahres

Keine Anpassung von Kostenwirkungen

bei längeren Laufzeiten (mehr als 6 Jahre)

Regelarbeitsentgelt ist die Bezugsgröße

für die Leistungen der BA

Erfolgs- und Betriebsprämien (ZulTV)

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Verhandlungen zum AOK-TV

Beidseitige Verpflichtung: ausgesetzte

Tarifverhandlungen zum AOK-TV mit

dem Ziel fortzusetzen

den AOK-TV 2006 in Kraft zu setzen

Vorbereitungen auf Arbeitsebene

gemeinsame Kommission 4 Vertreter

auf Landesebene Beratungsgremien?!

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Ausblick Jetzt haben wir den Rücken frei

Gewerkschaftsarbeit im Betrieb Mitglieder werben Mitglieder kein Aufnahmestop

erfolgreiche Betriebsarbeit ist die Grundlage für erfolgreiche Tarifarbeit

Mitgliederversammlungen Vertrauensleute- und

Betriebsgruppensitzungen einrichten beraten Zwischenergebnisse zum AOK-TV