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Bundes-Arbeitsgemeinschaft
für Psychologie und Philosophie AHS
3. November 2014, PHT
Neue Oberstufe - NOST
2
Ziele: Semestrierung ab 10. Schulstufe (AHS + BMHS)
weitgehende Vermeidung von Schulstufenwiederholungen
individuelle Lernbegleitung und Förderung
individuelle Begabungsförderung
Steigerung der Selbstständigkeit der Schüler/innen
Zeitplan:
Umsetzung im Regelschulwesen ab SJ 2017/18
Umsetzung im Schulversuch ab 2014/2015
Neue Oberstufe – NOSTAllgemeines und Ziele
3
Semestrierung
• Beurteilungszeitraum: Semester statt Schuljahr (im WS erbrachte Leistungen ohne Einfluss auf SS)
• „Frühwarnung“ (bei drohendem „Nicht genügend“): ab November (WS) bzw. April (SS) Beratungsgespräch über individuelle Fördermaßnahmen
• Semestrierung der Lehrpläne (max. 5 Kompetenzbereiche + Teilkompetenzen als Orientierungshilfe)
• Semesterzeugnis mit allfälligem Beiblatt über negativ beurteilte Kompetenzen
Neue Oberstufe - NOSTSemestrierung
4
Aufstiegsberechtigung:
bei maximal 2 negativ oder nicht beurteilten Pflichtgegenständen (Semester!)
bei maximal 3 negativ oder nicht beurteilten Pflichtgegenständen nur mit Beschluss der Klassenkonferenz am Ende des SS; nur 1x möglich
Neue Oberstufe - NOSTAufstiegsberechtigungen
5
Semesterprüfung bei „Nicht genügend“:
• in max. 3 Pflichtgegenständen bis einschl. WS der vorletzten Stufe
• schriftlich und/oder mündlich
• im Regelfall 2x wiederholbar (mind. 4 Wochen Abstand; ab 2. WH andere/r Prüfer/in)
• Prüfungsstoff laut Beiblatt zum Semesterzeugnis
• Prüfungstermine von Prüfer/in anzuberaumen
• Protokoll
• Beurteilung durch Prüfer/in – höchstens „Befriedigend“
Neue Oberstufe - NOSTSemesterprüfung
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Individuelle Lernbegleitung• bei Feststellen von Leistungsdefiziten
• Initiative durch Lehrer/in, KV oder Schüler/in, Entscheidung durch Dir. (vorzeitige Beendigung möglich)
• vor Betrauung eines Lernbegleiters/einer Lernbegleiterin durch Dir.: Anhörung der in Betracht kommenden Person, des Schülers/der Schülerin, Gesprächsmöglichkeit für Eltern
• Aufgaben des Lernbegleiters/der Lernbegleiterin:
- Umsetzen der Fördermaßnahmen
- Unterstützung im Lernprozess (nicht fachl. Nachhilfe)
- Recht auf Anregung zu Lehrerkonferenzen
- Dokumentation, didaktische Begleitung
Neue Oberstufe - NOSTLernbegleitung
7
Pflichten des/der Schülers/Schülerin: Anordnungen und Aufträge im Rahmen der individuellen
Lernbegleitung befolgen (z.B. Besuch von Förderunterricht)
Pflichten der Eltern: Erfüllung der Vereinbarungen lt. Beratungsgespräch im
Rahmen des Frühwarnsystems Schüler/in bestmöglich unterstützen
Neue Oberstufe - NOSTLernbegleitung
8
Begabungsförderung
Semesterprüfung über noch nicht besuchte Gegenstände (max. über die beiden folgenden Semester)
Überspringen von Schulstufen / an den Nahtstellen
Überspringen einzelner Gegenstände:bei erfolgreich abgelegter Semesterprüfung; Möglichkeit, auf Ansuchen Gegenstände (max. 2) in höheren Semestern zu besuchen
Möglichkeit zur zeitweisen Teilnahme am Unterricht einzelner Gegenstände in einem höheren Semester
(wichtiger Grund für Erlaubnis zum Fernbleiben)
Neue Oberstufe - NOSTBegabungsförderung