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BTR RC-StB 14
Dipl.-Ing. Thomas Plehm
Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
Dezernat Straßen- u. Konstruktiver Ingenieurbau,
Bauwerkserhaltung
Veranlassung / inhaltliche Schwerpunkte
Chronologie der Einführung BTR RC-StB 14
05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14
September 2014 Einleitung des Notifizierungsverfahren bei der EU unter Nummer 2014/0452/D
16.12.2014 Ende der Stillhaltefrist
bis Juli 2014 inhaltliche Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt, Gesundheit und
Verbraucherschutz
August 2014 Mitzeichnung von
Ministerium für ländliche Entwicklung, Umweltschutz und Landwirtschaft (MLUL)
und
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL)
20.01.2015 Runderlass Nr. 1/2015 des MIL gemeinsam mit MLUL (Abl. Nr.4 vom 04.02.2015)
BTR RC-StB 04 Einführung mit RE 10/2005 vom 13.05.2005
05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14
Brandenburgische Technische Richtlinien
für Recycling-Baustoffe im Straßenbau
(BTR RC-StB)
Ausgabe 2014
Gemeinsame Richtlinien des Ministeriums
für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft
des Landes Brandenburg
05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14
Überarbeitungen von
bautechnischer Regelungen
Veränderungen von Regelungen
des Umweltschutzes
TL Gestein-StB 04/07
TL / ZTV SoB-StB 04/07
TL G SoB-StB 04/07
TL BuB E-StB 09
TL AG-StB 09
TL / ZTV Asphalt-StB 07/13
TL / ZTV Beton-StB 07
RStO 12
LAGA TR Boden (2004)
div. Erlasse der brandenburg.
Umweltbehörden
BbgAbfBodG (2010)
KrWG (2012)
Vollzugshinweise zur Zuordnung von
Abfällen zu den Abfallarten eines
Spiegeleintrages in die AVV (2012)
strengere Grenze zur Gefährlichkeit:
kein Wiedereinbau von pechhaltigen
Ausbaustoffen mit PAK > 100 mg/kg
(RE 08/2012)
aufgrund von Schadenshäufungen
Beschränkung sulfathaltiger Anteile
aus Gips, Anhydrit
(RE 27/2010)
Überarbeitsbedarf für BTR RC-StB 04
Geltungsbereich
05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14
BTR RC-StB gelten für:
- Bundesfernstraßen,
- Landesstraßen,
- Kreisstraßen und
- Gemeindestraßen i.S.d. Brandenburgischen Straßengesetzes
BTR RC-StB regeln den Umgang mit:
- mineralischen Recycling-Baustoffen,
- Bodenmaterialien,
- Gleisschotter,
- den konkret aufgeführten Schlacken bzw. Aschen,
- Ausbauasphalt und
- pechhaltigen Ausbaustoffen.
BTR RC-StB regeln nicht:
- Geländenivellierungen
- Verfüllen von Senken u. ä.
- Verwertung von Oberboden
Gliederung
05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14
BTR RC-StB 14
Abfalleinstufung / Abfallrechtliche
Zuordnung (Tabelle 1)
Registerpflichten
gefährlich / nicht gefährlich
nach Anhang A 4
Einstufung zur Verwertung (Tabelle 2)
Ausgangsmaterial für RC-Baustoffe
Bautechnische Anforderungen an die RC-Baustoffe
Bezug zu jeweiliger TL mit Ergänzungen
Güteüberwachung
Umweltrelevante Anforderungen
an den Einbau (Einbauklassen)
Bautechnische Anforderungen
an die eingebauten Schichten
Bezug zur jeweiligen ZTV mit Ergänzungen
Eignungsbeurteilung
Nachweis- und Andienpflichten
Gliederung der Anlagen
05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14
Anhang A – Umweltrelevante Merkmale
- A 1: Z - Werte Materialgruppe Boden
- A 2: Z - Werte Materialgruppe Bauschutt
- A 3: Z - Werte Materialgruppe Schlacken/Aschen
- A 4: Schwellenwerte für Abfälle Boden und Bauschutt
- A 5: Verwertungsklassen u. Schwellenwerte f. Ausbauasph. u. pechh. Ausbaust.
- A 5a: umweltrel. Anforderungswerte an pechh. Verfestigungen
Anhang C – Abfallrechtliche Nachweise und Dokumentationen
Anhang B – Probenahme, Analyse und Prüfverfahren
Anhang D – Güteprüfung und Überwachung
Anhang E – Gesetze, Rechtsverordnungen und Regelwerke
Begriffsbestimmungen
05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14
neu „Bodenmaterial“
ist ein Baustoff zur Herstellung von technischen Bauwerken im Straßenbau.
umfasst
• Material von natürlichen Böden aus Gewinnungsstätten,
• Seitenentnahmen oder
• anderen Baumaßnahmen.
wichtig „Technische Bauwerke“
• mit dem Boden verbundene Bauwerke
• aus Materialgruppen i.S.d. Richtlinie hergestellt
• besitzt technische Funktion (z. B. Straßen, Wege , Verkehrs- Industrie-,
Gewerbeflächen)
• Umfasst Ober- und Unterbau von Straßen, einschließlich begleitender
Erdbauwerke
Begriffsbestimmungen
Bodenmaterial
• Fremdbestandteile ≤ 10 Vol.-%
Bodenmaterial mit Fremdbestandteilen
• Fremdbestandteile >10 Vol.-%, < 50 M.-%
• Asphaltgranulat ≤ 10 M.-% (kein pechhaltiges Material)
• nichtmineralische Stoffe < 0,2 M.-%
Rezyklierte Baustoffe nach TL BuB E-StB
• Fremdbestandteile ≥ 50 M .-%
• Asphaltgranulat ≤ 10 M.-% (kein pechhaltiges Material)
• nichtmineralische Stoffe < 0,2 M.-%
05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14
Güteüberwachung
05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14
Güteüberwachung von Bodenmaterial
besteht aus
• Umfang und Häufigkeit nach TL BuB E-StB 09
• Eigenüberwachung der Herstellers (WPK)
• Fremdüberwachung durch eine RAP Stra Prüfstelle
Güteüberwachung von RC-Baustoffen
für Schotter- od. Frostschutzschichten
besteht aus
• Eigenüberwachung der Herstellers (WPK)
• Fremdüberwachung durch eine RAP Stra Prüfstelle
• Umfang und Häufigkeit nach BTR RC-StB 14, Anlage D 1
Fremdüberwachung
Güteüberwachung für mineralische RC-Baustoffe nach BTR RC-StB Fremdüberwachungsbericht
Prüfdatum: Prüfzeitraum:
Firma:
Lieferwerk:
Ansprechpartner:
Werkleiter:
Tel.: Fax:
Tel.: Fax:
1. Eigenüberwachung
Die bautechnischen Untersuchungen werden durchgeführt:
- im Labor des Werkes Name des Laboranten:
ja/nein
- von Prüfstelle Name der Prüfstelle:
ja/nein
- Lieferscheine mit allen Angaben gemäß BTR RC-StB ja/nein
2. Ergebnisse der Eigenüberwachung
- liegen im Lieferwerk vor ja/nein
- Abweichungen werden dokumentiert ja/nein
Monat/Jahr Materialbe-zeichnung
Soll Proben-anzahl
Ist Proben-anzahl
Materialbe-zeichnung
Soll Proben-anzahl
Ist Proben-anzahl
3. Bemerkungen:
Ort, Datum
Für das Werk
Für die Prüfstelle
• gleiche Prüfhäufigkeit für alle
Prüfungen 3 x jährlich
(alle 4 Monate)
• Fremdüberwachungsbericht von
RC-Baustoffen
Formblatt wird bei jeder Fremdüberwachung
vom Fremdüberwacher gemeinsam mit dem
Hersteller ausgefüllt, unterzeichnet und mit
den Prüfberichten dem LS zur Verfügung
gestellt.
Änderungen bei der
Fremdüberwachung
von RC-Baustoffen
05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14
Eignungsbeurteilung
________________________________
Adresse Hersteller _______________________________ (Anschrift der Firma )
Prüfstelle
Adresse der RAP Stra anerkannten Prüfstelle 1.Ausfertigung für die Firma
2.Ausfertigung für die Prüfstelle
3.Ausfertigung für den LS
Eignungsbeurteilung aufgrund der 1/2-,2-jährlichen
Fremdüberwachung
nach BTR RC StB 14
Prüfzeugnis Nummer:..................................vom: Datum über die Untersuchung der Korngruppen:........................
Probenahme durch: Name des Probenehmers......................am: Datum
Antrgsteller: Firmenname
Hersteller.....................................
Werk: Ort des Werkes......................Mineralstoff: Bauabbruchrecy-
cling Ohne Angabe der Nummer im grau unterlegten Feld ist eine Bearbeitung nicht möglich.
Durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
unter Nr.: R-D-….. beurteilt und als geeignet befunden.
Bezeichnung
Korngruppen (mm) auf Grundlage der
BTR RC-StB 04
Verwendungszweck
Mineral-
stoffgem.
0/32, 0/45 OC90,UF5, F4, AS1,0
FSS Z 1.1
Mineral-
stoffgem.
0/32, 0/45 OC90,UF5, F4, AS1,0
STS Z 1.1
Bemerkungen:
Ändern sich Art oder Eigenschaften der Ausgangsmateria-lien ist eine erneute Prüfung einschließlich der umweltrelevanten Parameter auch zwischenzeitlich nachzuweisen. In Wasserschutzgebieten gelten die RiStWag in Verbindung mit den LAGA TR. In Brandenburg gelten für die Herstellung von Straßenbaustoffen aus RC-Baustoffen die BTR RC-StB 14.
Die Eignungsbeurteilung
vom: Datum
wird hiermit aufgehoben.
Diese Beurteilung verliert ihre Gültigkeit
am: Datum Zwischenzeitliche Änderungen bleiben
vorbehalten.
Im Auftrag
Datum
L A N D B R A N D E N B U R G
Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Nach Prüfung der Unterlagen wird
Eignungsbeurteilung mit Gültigkeitsdauer und
Verwendungszweck erstellt.
Gültigkeit ab Probenahmedatum für
• Bodenmaterial 4 Monate (3+1)
• RC-Baustoffe 6 Monate (4+2)
• Industrielle Nebenprodukte 8 Monate (6+2)
Die Originale der Eignungsbeurteilung werden
Fremdüberwacher und Hersteller zugesandt.
05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14
Listenführung
Bekanntmachung der güteüberwachten Hersteller
• wird monatlich
aktualisiert
• gilt auch für Hersteller
aus anderen
Bundesländern, die ihre
RC-Baustoffe nach
Brandenburg liefern
möchten
• auch für Hersteller von
natürlichen
Gesteinskörnungen und
deren Gemischen
05.03.2015 Infoveranstaltung zur Einführung der BTR RC-StB 14